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Quellenverzeichnis - The Sustainability Forum

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der Pensionierung nicht mehr an, so bleibt auch die Rentenhöhe gleich. Doch wennzu viele Versicherte frühzeitig in Rente gehen, können die garantierten Renten nichtmehr finanziert werden. Das Leistungsprimat ermöglicht folglich kaum ein flexiblesRentenalter. Beim Beitragsprimat hingegen sind die Beiträge bis zuletzt rentenbildend.Das Alterskapital erhöht sich am stärksten in den letzten Jahren vor dem ordentlichenPensionierungsalter. In dieser Phase werden meist auch die höchsten Einkommensowie die höchsten Zinserträge auf dem angesparten Alterskapital erzielt. Demzufolgeführen Frühpensionierungen zu erheblichen Leistungskürzungen. Für Arbeitnehmer, diebei einer Beitragsprimatskasse versichert sind, bestehen also positive Anreize, möglichstlange erwerbstätig zu bleiben. Aus Sicht der Arbeitgeber verhält es sich jedochumgekehrt. Denn durch die stark altersdifferenzierten Beitragssätze (heute bei 25- bis34-Jährigen 7%; bei 55- bis 65-Jährigen 18%) werden für die über 55-Jährigen auch diehöchsten Arbeitgeberbeiträge geschuldet 11 . Eingeführt wurden diese «altersgestaffeltenGutschriften» im Jahr 1985 mit dem Obligatorium zur Zweiten Säule. Der damaligeHintergedanke bestand darin, die damals älteren Aktiven, die teilweise noch keinePensionskasse hatten, zu privilegieren. Diese Eintrittsgeneration sollte möglichst schnellvon der beruflichen Vorsorge profitieren. Der Plan ist aufgegangen, von den gestaffeltenAltersgutschriften haben die Jahrgänge von 1925 bis 1945 stark profitiert. Heute zeigtsich aber, dass ältere Aktive deswegen auf dem Arbeitsmarkt Probleme bekommen.Umgekehrt lässt sich das System der «altersgestaffelten Gutschriften» nicht abschaffen,sonst wäre die Austrittsgeneration benachteiligt. 12 Für dieses Dilemma gibt es zweiLösungsansätze: Einerseits könnten die Löhne für ältere Arbeitnehmer gesenkt werden.Was spricht dagegen, dass die Löhne ihr höchstes Niveau nicht mehr direkt vor der Pensionierungsondern schon Jahre zuvor erreichen und danach wieder sinken? Damit liessesich das Problem entschärfen. Andererseits könnte auch die Aufteilung zwischen Arbeitgeber-und Arbeitnehmerbeiträgen abgeschafft werden. Damit würden die Löhne nichtgekürzt, aber die Angestellten würden auch «die andere Hälfte» der Lohnnebenkostensehen, welche sie mitzahlen. Von ihrem Lohn müssten die über 55-Jährigen 18 Prozent indie Pensionskasse einzahlen, unter 35-Jährige jedoch nur 7 Prozent. Diese Differenz wärebeträchtlich, aber nicht ungerecht; sie passt zu den verschiedenen Lebensabschnitten 13 .Und für den Arbeitgeber entstünden für ältere Arbeitnehmer keine zusätzlichen Kosten.Zudem sollte eine flexible Altersteilzeit mit einer Teilzeitbeschäftigung vor und nachdem gesetzlichen Rentenalter gefördert werden, anstatt über ein festes Pensionierungsalter(in welcher Höhe auch immer) zu diskutieren.11Der Sicherheitsfonds BVG zahlt Zuschüsse an Unternehmen mit ungünstiger Altersstruktur. Gemäss Einschätzungvon Hans Ender, Pensionskassenexperte, ist der Einfluss auf den Arbeitsmarkt jedoch bescheiden.«Der Systemfehler des BVG (gestaffelte Altersgutschriften) sollte behoben werden.» Quelle: Ender(2004a, S. 31)12Schneider (2004, S. 144)13Schneider (2004, S. 145)138

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