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Quellenverzeichnis - The Sustainability Forum

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über die tolerierte Höhe einer Unterdeckung in Abhängigkeit der langfristig geplantenSteuereinnahmen bzw. des Potenzials zukünftiger Steuererhöhungen zu Sanierungszweckeneiner Pensionskasse?3. Die Risikofähigkeit und damit die Anlagestrategie einer unterdeckten öffentlichrechtlichenKasse hängt entscheidend von der Rolle und Bewertung der staatlichenGarantie der Leistungen bzw. deren vollen Deckung ab. Die uneingeschränkte Bonitätöffentlicher Gemeinwesen bzw. Haushalte wird jedoch immer mehr bezweifelt.Die Akzeptanz, dass öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf Leistungsgarantien,Deckungserfordernisse und Risikofähigkeit einen Sonderstatus einnehmen,dürfte in den nächsten Jahren sinken. Es wäre sinnvoll, wenn sich Politik undBehörden auf die Bilanzierungs- und Finanzierungsregeln des privaten Sektors besinnenwürden. 378. <strong>The</strong>se: TransparenzVorsorgeeinrichtungen müssen ein hohes Mass an Transparenz sicherstellen.Die Forderung nach mehr Transparenz ist von zentraler Bedeutung. Transparenz soll dietatsächliche finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung ersichtlich machen und die Informationspflichtengegenüber den Versicherten erfüllen.Jedoch darf Transparenz nicht als Selbstzweck verstanden werden. Sie bringt nur danneinen Mehrwert, wenn auch Handlungsspielräume geschaffen werden. Die Akteuremüssen die Möglichkeit erhalten, gemäss den ihnen zur Verfügung stehenden Informationenund Präferenzen zu handeln. Dies ist grundsätzlich auf zwei Ebenen möglich.Auf der Ebene der Pensionskasse bedeutet dies, dass die Unternehmen ihre Vorsorgeeinrichtungfrei wählen können. Konsequent weitergedacht kann es in diesem Fall derfreien Pensionskassenwahl durch die Unternehmen auch keine unternehmenseigenenVorsorgeeinrichtungen mehr geben. Zudem müssen bei einem Wechsel der Sammeleinrichtungdie Kosten der Auflösung der Kollektivverträge derart gesenkt werden, dasssie nicht mehr wie «goldene Fesseln» wirken. Diesbezüglich wäre die uneingeschränkteGewährleistung des Drehtürenprinzips wünschenswert, das besagt, dass das Versicherungsunternehmender Vorsorgeeinrichtung so viel Deckungskapital mitgibt, wie sievon ihr im Fall eines Neuabschlusses im gleichen Zeitpunkt für den gleichen Versicherten-und Rentnerbestand mit den gleichen Leistungen verlangen würde.Die Wahlmöglichkeit kann aber auch auf der Ebene der Versicherten angesetzt werden.Die betrieblichen Kassen könnten weiterhin bestehen, die Versicherten müssten aber37Zimmermann (2004)151

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