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Quellenverzeichnis - The Sustainability Forum

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Zimmermann/Lüthje 66 weisen auf die Problematik hin, die sich aus der Tatsacheergibt, dass die Vorsorgeeinrichtung im Auftrag der Versicherten zu handeln hat.Die Wissenschaft kennt dieses Phänomen unter dem Begriff Agency-<strong>The</strong>orie, welchedie Beziehung zwischen einem Auftraggeber – dem Prinzipal – und seinem Auftragnehmer– dem Agenten – betrachtet. Bei den Pensionskassen handelt es sich um einzweistufiges Agency-Problem zwischen den Versicherten, der Pensionskasse und dem(Stifter)Unternehmen. In den meisten Fällen besitzt der Agent deutlich mehr Informationenals der Prinzipal. Manchmal hat er auch Interessen und Präferenzen, die denen desPrinzipals zuwiderlaufen. Und es können Interessenkonflikte mit dem Stifterunternehmenentstehen, wenn zum Beispiel die Pensionskasse in die gleiche Branche investiert,in der das Stifterunternehmen tätig ist. Für den Prinzipal stellt sich die Frage, wie er einopportunistisches Verhalten des Agenten 67 minimieren kann. Der Ausweg muss darübergesucht werden, dass Verträge zwischen Prinzipal und Agent so ausgestaltet werden,dass die Interessen des Agenten denen des Prinzipals angepasst werden, so dass sichdas rationale Verhalten des Agenten zum Vorteil des Prinzipals entwickelt (z.B. finanzielleAnreize). Konkrete Lösungsansätze ergeben sich auch über die Stärkung der Sachkompetenzder paritätischen Organe, die Losbindung der Pensionskasse vom Stifterunternehmenund umfassende Informationsrechte aller Betroffenen.Zimmermann/Lüthje zeigen auf, dass eine Agency-Problematik auch innerhalb derPensionskassen besteht – zwischen Stiftungsrat und PK-Management und zwischen Stiftungsratund Versicherten. Für die Arbeitnehmervertreter ist es im paritätischen Organoft schwierig, ihre Interessen durchzusetzen, weil sie gegenüber den ArbeitgebervertreternInformationsdefizite haben. Zudem ist es für sie oft unklar, wessen Interessen sievertreten sollen: jene der älteren oder jüngeren Versicherten, der Frauen oder Männer,der Erwerbstätigen oder der Rentner? Lösungsansätze wären hier grössere individuelleWahlmöglichkeiten für die Versicherten, aber auch eine bessere Schulung der Stiftungsräte,eine einheitliche Berichterstattung und die verbesserte Kommunikation gegenüberden Versicherten. Es ist angezeigt, geeignete Governance-Strukturen zu bilden, die dieseAgency-Konflikte abschwächen können. 68Ein weiterer Problemkreis ergibt sich bei der Ausübung von Stimmrechten bei Aktienanlagen.Die Frage ist, in welchem Sinne die Stimmrechte ausgeübt werden und wer darüberentscheidet. Zwar schreibt Art. 49a BVV 2 vor, dass Vorsorgeeinrichtungen Regelnaufzustellen haben, die bei der Ausübung der Aktionärsrechte zur Anwendung gelangen69 . Das Problem ist aber nicht gelöst, wenn lediglich festgehalten ist, die Stimm- undWahlrechte würden entweder nicht ausgeübt oder es werde stets den Anträgen des66 a.a.O.67Der Agent maximiert auch dann seinen Eigennutzen, wenn er damit den Prinzipal schädigt.68Zimmermann/Lüthje, a.a.O.69In Kraft seit 1. Januar 200250

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