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Quellenverzeichnis - The Sustainability Forum

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2. Mittelfristig ist das Gesamtmodell zu überprüfen:a. Weil sich das 3-Säulen-Konzept der schweizerischen Altersvorsorge faktisch zueinem 5-Säulen-Konzept entwickelt hat (AHV, Ergänzungsleistungen, BVG-Obligatorium,BVG-Überobligatorium, steuerbegünstigtes Sparen in der 3. Säule), ist dieursprüngliche Klarheit verloren gegangen. Sie muss im Interesse der Effektivitätund der Effizienz wieder geschaffen werden. Sie ist auch Voraussetzung dafür, dassder Komplexitätsgrad der Regulierung reduziert werden kann.b. Zu klären ist in erster Linie, ob die Existenzsicherung gemäss Auftrag der Bundesverfassungmit oder ohne Ergänzungsleistungen gewährleistet werden soll und obzur angemessenen Fortsetzung der gewohnten Lebensweise gemäss Art. 113 derBundesverfassung eine Zweiteilung der beruflichen Altersvorsorge in einen obligatorischenTeil und einen überobligatorischen Teil erforderlich ist.c. Die Überprüfung muss weitere Grundsatzfragen wie eine grössere Entscheidungsfreiheitfür Versicherte (bezüglich Anlageentscheide und Kassenwahl), Verbindungder Vorsorgeeinrichtungen mit dem Arbeitgeber, realistische Szenarien der Arbeitsmigration,Querfinanzierung zwischen AHV, IV und EO, usw. einbeziehen.d. Das von Ackermann/Lang vorgeschlagene Denkschema kann für diese Diskussioneneinen geeigneten Rahmen schaffen. Es kann helfen, konsistente Entscheide zufällen, die unumgänglich sind, wenn nicht Ineffizienzen geschaffen werden sollen.Da diese Entscheidungen noch grundsätzliche Abklärungen erfordern, muss dieserSchritt gleichzeitig mit den Massnahmen gem. Ziff. 2 sofort in die Wege geleitet werden.3. Im Hinblick auf die zu fällenden Entscheide sind teilweise vertiefte Arbeiten unumgänglich.Sie betreffen insbesonderea. die Erhöhung des Rentenalters (bestehende Anreize zur Frühpensionierung,Anreize zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmender, Aufnahmefähigkeit desArbeitsmarktes unter Einbezug der demografischen Entwicklung, quantitativeBeurteilung der zu erwartenden Finanzierungswirkung)b. den früheren Eintritt in die Erwerbstätigkeit (kürzere Ausbildungen auf der Tertiärstufeverbunden mit einer Verstärkung der Weiterbildung während der Erwerbstätigkeit)c. den Umwandlungssatz (Generationen- oder Periodentafel, technischer Zinssatz,Anpassungsdynamik, Transparenz)11

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