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Außer Kontrolle - Jan Bergrath

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LLEJe nach Einsatz lädt die Fahrerkarte die Daten von rund 300 Tagen.Der Speicherchipsoll künftignoch vergrößertwerden.1. Mustermann2. Herber t3. 27.03.19784. a 28.09. 20 09 4. b 27.09.20144. c Muster GmbH5. a x y z v8174usw5.b DFB0071147und zu einer regelrechten Bußgeldexplosionführen.“ Denn die Speicherchips der Fahrerkartenladen weit mehr Daten, als die 28Schaublätter, die ein „Analogfahrer“ mit sichführen muss. Je nach Einsatz im reinen Fernverkehrpassen auf den 32 Kilobyte großenDatenspeicher bis zu 300 Tage Lenkzeit,manchmal auch noch mehr. Die neue Generationder Fahrerkarte hat sogar 36 KilobyteSpeicherkapazität. Das sind zusätzliche 30Tage. Tachoscheiben muss man nach 28 Tagenabgeben, die Daten der Fahrerkarte lassensich dagegen nicht löschen. „Der Fallzeigt deutlich, dass es bei einer so strengenHandhabung der Bußgeldvorschriften für diein der Praxis nie ganz vermeidbaren LenkundRuhezeitverstößezu einer Existenzgefährdungfürmanche Fahrerkommen wird“,wettert Anwalt Pfitzenmaier.Es zeigt sich, dass die Tachoscheibe beiden <strong>Kontrolle</strong>uren mehr Fingerspitzengefühlzulässt, wenn sie bei einer Gesamtbewertungbeurteilen können, dass sich ein Fahrerim Großen und Ganzen an dieSozialvorschriften gehalten hat. Mitdem digitalen Tacho ist dieses Augenmaßvöllig verloren gegangen.„Setzt sich das Urteil tatsächlichdurch, so hat das dramatische Konsequenzenfür Fahrer“, sagt selbstder Betriebskontrolleur Fred Dremelvon der Bezirksregierung Köln.Auch er bewertet immer das Gesamtbildüber mehrere Monate undam Ende die finanziellen Verhältnisse desFahrers. Spürbare pädagogische Maßnahmenja – aber nicht wirtschaftlicher Ruin. Im vorliegendenFall hatte der Fahrer ein Nettoeinkommenvon 1300 Euro und dazu 20.000Euro Schulden. Eigentlich, so verrät die Mitarbeiterineiner Bußgeldstelle, müsste beijedem Bescheid, der über 250 Euro hinausgeht, erst einmal die wirtschaftliche Situationdes Fahrers hinterfragt werden. Das istin der Praxis aber eher die Ausnahme. ImGegenteil: „Lkw-Fahrer werden so schnell zurDas juristische Prinzipder Gleichbehandlung istausgehebeltMelkkuh“, befürchtet gar Wolfgang Schaile,Gewerbedirektor im Sozialministerium vonBaden-Württemberg.Dazu ein Vergleich mit dem Strafrecht:Ein Pkw-Fahrer, der betrunken zwei Menschentötet, kommt mit 40 Tagessätzen zu30 Euro davon. Die gleiche Summe ist fällig,wenn ein Lkw-Fahrernicht ausreichendPausemacht – selbstohne dass ein Unfallpassiert ist.Immerhin hat dieEU-Kommission den Widersinn erkannt undden Mitgliedsstaaten empfohlen, Verstößeneu zu bewerten: Hat ein Fahrer nur siebenstatt neun Stunden tägliche Ruhezeit eingehalten,wird das zwar sanktioniert, aber dienächste Tageslenkzeit zählt von vorne. DieFrage ist nur, ob das auch alle EU-Staatenberücksichtigen. Die Ungleichbehandlunginnerhalb der Europäischen Union ist schonjetzt gewaltig, doch selbst innerhalb einesLandes werden gleiche Sachverhalte nachder analogen oder digitalen Variante mitzweierlei Maß beurteilt. Die unterschiedlichenAuffassungen in Hamm und Gelsenkirchenbelegen dies einmal mehr. Laut einerin Brüssel unter Verschluss gehaltenen„Das Urteil hatdramatischeKonsequenzenfür alle Lkw-Fahrer.“Fred Dremel,BetriebskontrolleurFERNFAHRER 7 I 2011 7

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