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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich – Trends ...

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INTERNATIONALER VERGLEICH AA. Private <strong>Überschuldung</strong>: Definitionsansätze <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Private <strong>Überschuldung</strong> bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner auf absehbare Zeit nicht mehrin der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. <strong>Die</strong> wirtschaftliche Situation desSchuldners und seiner Angehörigen verschlechtert sich nachhaltig, zieht höhere (Konsum-)Ausgaben nach sich („the poor pay more“ 5 ) und begrenzt die ökonomischen Aktivitäten auf einMaß, dass sich schrittweise auch eine soziale Ausgrenzung vollzieht.<strong>Die</strong> Legaldefinitionen der Begriffe „Konkurs“ und „Insolvenz“ greifen diese soziale Realität nicht auf.Sie spiegeln pr<strong>im</strong>är die Gläubigerperspektive als die (drohende) wirtschaftliche Unmöglichkeit wider,be<strong>im</strong> Schuldner die ausstehende Forderung eintreiben zu können. 6 Gleichwohl zieht die Mehrheitder EU-Mitgliedstaaten und die USA die Legaldefinitionen für ihr Begriffsverständnis von <strong>private</strong>r<strong>Überschuldung</strong> heran.LandLegaldefinition „Konkurs“ oder „Insolvenz“BelgienUnfähigkeit/Unmöglichkeit des Schuldners, seine Schulden zu begleichen.Großbritannien Das Unvermögen des Schuldners,• die Schulden zu begleichen, die Gegenstand seines Konkursantrags sind, oder• die Schulden kurzfristig zurückzahlen zu können, oder• die Schulden auf absehbare Zeit ausgleichen zu können.PortugalUnmöglichkeit des Schuldners, seinen Zahlungspflichten fristgerecht nachzukommen.USAWer nicht <strong>im</strong>stande ist, seine Schulden bei seinen Gläubigern zu zahlen, oder dieseSchulden durch Verwertung seines Vermögens zu begleichen.Tabelle 1: Private <strong>Überschuldung</strong> - Konkursrechtliche Definitionsansätze (Beispielhafte Auswahl)Frankreich und die Skandinavischen Länder begreifen die <strong>private</strong> <strong>Überschuldung</strong> hingegen als sozialesPhänomen der modernen Kreditgesellschaft und haben ihre Legaldefinition für „Insolvenz“ angepasstbzw. den Rechtsterminus der „<strong>Überschuldung</strong>“ eingeführt.LandLegaldefinition „<strong>Überschuldung</strong>“Frankreich Eine natürliche Person ist überschuldet, wenn sie <strong>–</strong> unter Berücksichtigung von Treu und Glauben <strong>–</strong>nicht mehr in der Lage ist, all ihre fälligen und fällig werdenden Schulden nicht beruflichen Ursprungszu begleichen. 7FinnlandInsolvenz ist mehr als nur die temporäre Unmöglichkeit des Schuldners, seine Zahlungspflichten fristgerechtzu erfüllen. Bei der Feststellung seiner Zahlungsfähigkeit ist folgendes zu berücksichtigen(es folgt eine beispielhafte Auswahl):• das aktuelle Einkommen des Schuldners und seine Einkommensaussichten vor dem Hintergrundseines Alters, seiner Arbeitsfähigkeit und sonstiger Umstände;• die notwendigen Ausgaben des Schuldners für die Lebenshaltung;• die Unterhaltspflichten des Schuldners;• andere Umstände, die den finanziellen Status des Schuldners beeinflussen.Schweden Bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sind die Auslöser der Zahlungsproblemeund ihre Dauer sowie die bislang unternommenen Anstrengungen des Schuldners zurSchuldenregulierung zu berücksichtigen.Tabelle 2: Private <strong>Überschuldung</strong> - Neue Definitionsansätze (Beispielhafte Auswahl)<strong>Die</strong>ses unterschiedliche Begriffsverständnis von <strong>private</strong>r <strong>Überschuldung</strong> <strong>–</strong> und damit ein unterschiedlicherRegelungsansatz 8 <strong>–</strong> drückt sich bereits in den Gesetzesbezeichnungen für die jeweiligenjudiziellen Entschuldungsverfahren aus.165

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