14 2.2 Organisationssicherheit bei <strong>Wasser</strong>versorgernTabelle 2.2-1: Inhalte <strong>von</strong> Organisations- und Betriebsdokumenten (Auszug)Dabei sollte die Vorgabendokumentation u.a. beispielsweise die in Tabelle 2.2-1aufgeführten Themenbereiche umfassen.Zur Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben- und Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s <strong>Wasser</strong>versorgers (s. o.), einschließlich<strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Dokumentation, kann die Unternehmensleitungsich geeigneter Dritter bedienen, muss diese dann aber ebenfallsangemessen – zumin<strong>de</strong>st auf Vollständigkeit und Plausibilität – überwachen unddies soweit sinnvoll dokumentieren.Die Gesamtverantwortung verbleibt laut Abschnitt 5 <strong>de</strong>s DVGW-ArbeitsblattesW 1000 bei <strong>de</strong>r Unternehmensleitung und kann somit nicht <strong>de</strong>legiert wer<strong>de</strong>n.Wer<strong>de</strong>n die o. g. Punkte beachtet und im Unternehmen betrieblich gelebt istOrganisationssicherheit erreicht und umgesetzt.2.2.3 Spezifische Aspekte <strong>de</strong>r OrganisationssicherheitIm Rahmen <strong>de</strong>r Vorgabendokumentation sind neben <strong>de</strong>n Organisations- undBetriebsdokumenten folgen<strong>de</strong> Unterlagen gem. Abschnitt 9.2 <strong>de</strong>s ArbeitsblattesW 1000 für <strong>Wasser</strong>versorger relevant hinsichtlich <strong>de</strong>r Organisationssicherheit:– Geschäftsverteilungsplan, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r Aufgaben / Verantwortlichkeitenund Befugnisse <strong>de</strong>r Führungskräfte– Stellenbeschreibungen, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r Vertretungsregelungenund Son<strong>de</strong>rfunktionen (z. B. im Beauftragtenwesen wie z. B. Sachkundiger,Gabelstaplerfahrer)
2.2 Organisationssicherheit bei <strong>Wasser</strong>versorgern 15– Organigramm / Organisationsplan, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r Aufgabenzuordnungim Unternehmen– Organisation <strong>de</strong>r Bereitschaft, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r Aufbau- undAblaufdokumentation und <strong>de</strong>r Festlegung <strong>von</strong> Verhaltensregeln für Störungsfällesowie <strong>de</strong>r Störmel<strong>de</strong>dokumentation [2.2-4]– Vorsorgeplanung für Notstandsfälle, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich Notstands- undMaßnahmeplan– Beauftragtenwesen, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r rechtssicheren Benennungen<strong>von</strong> meist mit• internen Fachkräften besetzten Funktionen wie z. B. Technischer Führungskraft<strong>Wasser</strong>, Sachkundiger, Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer o<strong>de</strong>r• externen Fachkräften besetzten Funktionen wie z. B. Betriebsarzt, Fachkraftfür Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.Zu<strong>de</strong>m sind die arbeitssicherheitstechnischen Unterweisungen gem. <strong>de</strong>m Vorschriften-und Regelwerk <strong>de</strong>r Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung(DVGUV) sowie die Schulungen (z. B. Erste Hilfe, Sachkundige) gem. rechtlicherund technischer Vorgaben zu ermitteln, zu planen und ggf. unter Zuhilfenahme<strong>von</strong> Dienstleistern durchzuführen. Zu<strong>de</strong>m ist <strong>de</strong>ren Durchführung und die erfolgteTeilnahme <strong>de</strong>r die Unterweisungen o<strong>de</strong>r Schulungen betreffen<strong>de</strong>n Mitarbeiter zuüberwachen.Auch hier hat eine regelkonforme und prüfsichere Dokumentation zwecks Nachweisund Prüfung zu erfolgen.Daneben sind folgen<strong>de</strong> Unterlagen zu erstellen, sofern das Ergebnis <strong>de</strong>r gem.ArbSchG durchzuführen<strong>de</strong>n Gefährdungsbeurteilung <strong>de</strong>ren Notwendigkeit ergibt– Gefahrstoffkataster, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r Berücksichtigung <strong>de</strong>r Eingruppierungin die zutreffen<strong>de</strong> Schutzstufe gem. § 7 GefStoffV und <strong>de</strong>r zugehörigenBetriebsanweisungen– Gefährdungsbeurteilungen, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich einer tätigkeitsbezogenenBeurteilung, da <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Mitarbeitern mehrheitlich Tätigkeiten im Netz o<strong>de</strong>rauf Anlagen, aber nicht an einzelnen räumlich begrenzten Arbeitsplätzen erfolgen– Betriebsanweisungen für gefährliche• Stoffe, wie Gefahrstoffe gem. § 14 GefStoffV• Tätigkeiten, wie z. B. <strong>de</strong>m Begehen <strong>von</strong> Schächten, Behältern und engenRäumen• Arbeitsmittel (Anlagen, Geräte, Maschinen, Betriebsmittel), wie z. B. Chlorgas-Desinfektionsanlagen,Kettensägen, Schnei<strong>de</strong>geräte.Alle notwendigen Dokumente gilt es unternehmens- bzw. betriebsspezifisch zuerstellen, da allgemein gehaltene und nicht auf das betreffen<strong>de</strong> Unternehmenzugeschnittene Unterlagen im Scha<strong>de</strong>nsfall vor Gericht keine ausreichen<strong>de</strong>Beweiskraft besitzen.