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Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung

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R e g i o n a l e r P l a n u n g s v e r b a n d<br />

C H E M N I T Z E R Z G E B I R G E<br />

<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong> - <strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

Landkreis<br />

Mittweida<br />

Landkreis<br />

<strong>Chemnitz</strong>er Land Stadt<br />

<strong>Chemnitz</strong><br />

Landkreis<br />

Stollberg<br />

Landkreis<br />

Annaberg<br />

Mittlerer<br />

Erzgebirgskreis<br />

Landkreis<br />

Freiberg<br />

beschlossen durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes vom 04.06.2008<br />

in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid vom 10.07.2008<br />

öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 31.07.2008


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

0 VORBEMERKUNGEN I - IV<br />

1 LEITBILD ZUR ENTWICKLUNG DER REGION CHEMNITZ-ERZGEBIRGE Z - 1<br />

ÜBERFACHLICHE GRUNDSÄTZE UND ZIELE DER REGIONALPLANUNG<br />

Seite<br />

Ziele Begründungen<br />

2 REGIONALE RAUM- UND SIEDLUNGSSTRUKTUR Z - 2 B - 1<br />

2.1 Raumstrukturelle Entwicklung und Raumkategorien Z - 2 B - 1<br />

2.2 Europäische Metropolregion „Sachsendreieck“ Z - 4 B - 2<br />

2.3 Zentrale Orte und Verbünde Z - 4 B - 2<br />

2.4 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion Z - 6 B - 5<br />

2.5 Achsen Z - 7 B - 8<br />

2.6 Regionale Siedlungsentwicklung und Stadtumbau Z - 9 B - 9<br />

2.7 Räume mit besonderem landes- und regionalplanerischem Handlungsbedarf Z - 12 B - 13<br />

2.8 Länderübergreifende Zusammenarbeit Z - 13<br />

2.9 Regionsübergreifende Zusammenarbeit Z - 13<br />

FACHLICHE GRUNDSÄTZE UND ZIELE DER REGIONALPLANUNG<br />

3 SCHUTZ, PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT Z - 14 B - 14<br />

3.1 Arten und Biotope/ökologisches Verbundsystem Z - 15 B - 16<br />

3.2 Landschaftsbild/Landschaftserleben Z - 19 B - 27<br />

3.3 Boden Z - 21 B - 34<br />

3.4 Siedlungsklima Z - 23 B - 36<br />

3.5 Freiraum und Siedlung Z - 24 B - 38<br />

4 WASSER Z - 25 B - 39<br />

4.1 Hochwasserschutz Z - 25 B - 39<br />

4.2 Gewässersanierung Z - 26 B - 41<br />

4.3 Gewässerschutz, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Z - 27 B - 42<br />

5 GEWERBLICHE WIRTSCHAFT UND HANDEL Z - 28 B - 44<br />

5.1 Industrie und Gewerbe Z - 28 B - 44<br />

5.2 Handel Z - 29 B - 45<br />

6 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT Z - 30 B - 47<br />

6.1 Landwirtschaft Z - 30 B - 47<br />

6.2 Forstwirtschaft Z - 31 B - 50<br />

7 OBERFLÄCHENNAHE ROHSTOFFE Z - 33 B - 55<br />

8 VERKEHR Z - 34 B - 57<br />

8.1 Entwicklungsschwerpunkte Z - 35 B - 57<br />

8.2 Öffentlicher Personennahverkehr, Regionalbahnverkehr Z - 35 B - 57<br />

8.3 Schienenverkehr Z - 37 B - 59<br />

8.4 Güterverkehr Z - 38 B - 60<br />

8.5 Straßenverkehr Z - 38 B - 61<br />

8.6 Neue Grenzübergänge Z - 40 B - 62<br />

8.7 Luftverkehr Z - 40 B - 63<br />

9 TOURISMUS UND ERHOLUNG Z - 41 B - 63<br />

9.1 Grundsätze für die gesamte Region Z - 41 B - 63<br />

9.2 Tourismus- und Erholungsgebiete Z - 42 B - 65<br />

9.3 Thematische Tourismusangebote Z - 44 B - 68<br />

9.4 Tourismus- und Erholungsschwerpunkte Z - 44 B - 68<br />

9.5 Touristisch genutztes Wegenetz Z - 45 B - 71


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

Ziele Begründungen<br />

10 ENERGIEVERSORGUNG UND ERNEUERBARE ENERGIEN Z - 46 B - 72<br />

10.1 Konventionelle Energieversorgung Z - 46 B - 72<br />

10.2 Erneuerbare Energien Z - 47 B - 73<br />

11 DASEINSVORSORGE Z - 49 B - 75<br />

11.1 Bildung Z - 49 B - 75<br />

11.2 Kultur, Freizeit, Sport Z - 49 B - 76<br />

11.3 Gesundheits- und Sozialwesen, Jugendhilfe Z - 51 B - 77<br />

12 TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ, TECHNISCHE MEDIEN Z - 52 B - 78<br />

12.1 Abfallentsorgung Z - 52 B - 78<br />

12.2 Regionale Schwerpunkte der Altlastensanierung Z - 52 B - 79<br />

12.3 Immissionsschutz Z - 53 B - 79<br />

12.4 Telekommunikation Z - 53 B - 79<br />

13 VERTEIDIGUNG Z - 53 B - 80<br />

ANLAGEN<br />

Anlage 2 A Grundzentrenkriterium Ausweisungserfordernis<br />

Anlage 2 B Grundzentrenkriterium Tragfähigkeit<br />

Anlage 2 C Grundzentrenkriterium Arbeitsplätze<br />

Anlage 2 D Grundzentrenkriterium ÖPNV-Knotenpunkt<br />

Anlage 2 E Ergänzende Kriterien<br />

Anlage 2 F Ziele des LEP 2003 für die Regionale Siedlungsentwicklung und den Stadtumbau<br />

Anlage 2 G Räume mit besonderem regionalplanerischem Handlungsbedarf - „Gemeinden mit besonderen<br />

Belastungen“<br />

Anlage 3 Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

· Karte A Naturräumliche Gliederung<br />

· Karte B Europäisches ökologisches Netz Natura 2000 und Gebiete mit gesamtstaatlich<br />

repräsentativer Bedeutung für den Naturschutz<br />

· Karte C Regionale Verbundkulisse<br />

· Karte D Landschaftsbildeinheiten<br />

· Karte E Regionale Schutzgebietskonzeption<br />

Anlage 4 Technischer Hochwasserschutz - Planungen für Hochwasserrückhaltebecken<br />

Anlage 5 Konzentrationsgebiete großflächiger Einzelhandel<br />

Anlage 7 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Rohstoffe<br />

Anlage 8 A Haltepunkte/Übergangsstellen<br />

Anlage 8 B Bundesschienenwege<br />

Anlage 8 C Bundesstraßen<br />

Anlage 8 D Staatsstraßen<br />

Anlage 8 E Übersicht der im <strong>Regionalplan</strong> ausgewiesenen Staatsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion<br />

Anlage 10 Übersicht der geplanten Anlagen/Netze für die Elektroenergieversorgung (hochspannungsseitig)<br />

KARTEN<br />

Karte 1: Raumstruktur<br />

Karte 2: Raumnutzung<br />

Karte 3: Tourismus und Erholung<br />

Karte 4: Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft<br />

Karte 5.1: Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt<br />

Karte 5.2 Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft<br />

Karte 6: Grenznahe Gebiete<br />

Karte 7: Siedlungsstruktur<br />

Karte 8: Regional bedeutsame Anlagen der Tierhaltung<br />

Karte 9: Forstliche Erntebestände, Versuchsflächen, Naturwaldzellen, Generhaltungsobjekte


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

Karte 10: Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />

Karte 11: Erneuerbare Energien<br />

Karte 12: Mittelbereiche<br />

Karte 13: Grundzentrale Einzugsbereiche<br />

Karte 14: Regionale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen<br />

Karte 15: Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung<br />

Karte 16: Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

UMWELTBERICHT und Verträglichkeitsprüfung mit den Natura 2000-Gebieten<br />

als gesonderter Teil der Begründung gem. § 2 Abs. 3 SächsLPlG<br />

Karte: Karte zum Umweltbericht


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

AEG Allgemeines Eisenbahngesetz<br />

BauGB Baugesetzbuch<br />

BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz<br />

BBodSchV Bundes-Bodenschutzverordnung<br />

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />

BWaldG Bundeswaldgesetz<br />

EAG Bau Europarechtsanpassungsgesetz Bau<br />

FEV Fachlicher Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen<br />

KrW-AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />

LEP Landesentwicklungsplan<br />

ROG Raumordnungsgesetz<br />

SächsABG Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz<br />

SächsDSchG Sächsisches Denkmalschutzgesetz<br />

SächsHohlrVO Sächsische Hohlraumverordnung<br />

SächsJagdG Sächsisches Jagdgesetz<br />

SächsJagdVO Sächsische Jagdverordnung<br />

SächsLPlG Sächsisches Landesplanungsgesetz<br />

SächsNatSchG Sächsisches Naturschutzgesetz<br />

SächsUVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen<br />

SächsWG Sächsisches Wassergesetz<br />

SUPG Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur<br />

Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG<br />

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

VwVHohlrGeb Verwaltungsvorschrift Hohlraumgebiete<br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

Sonstige Abkürzungen<br />

A (4) Autobahn mit Nummer<br />

ABS Ausbaustrecke<br />

AS Anschlussstelle<br />

B (173) Bundesstraße mit Nummer<br />

BAB (4) Bundesautobahn mit Nummer<br />

BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

DB AG Deutsche Bahn AG<br />

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

EU Europäische Union<br />

EW Einwohner<br />

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

FB Fachbeitrag<br />

FFH-Gebiet Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (EU-Richtlinie)<br />

FND Flächennaturdenkmal<br />

FOC Factory-Outlet-Center<br />

G Grundsatz<br />

GT Gemeindeteil<br />

GVZ Güterverkehrszentrum<br />

GZ Grundzentrum<br />

GZV Grundzentraler Verbund<br />

HRB/HWR Hochwasser-Rückhaltebecken<br />

ITF Integraler Taktfahrplan<br />

KBS Kursbuchstrecke<br />

KLV kombinierter Ladeverkehr<br />

LANA Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung<br />

LfUG Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

LSG Landschaftsschutzgebiet<br />

MIV motorisierter Individualverkehr<br />

MKRO Ministerkonferenz für Raumordnung


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

MZ Mittelzentrum<br />

MZTFO Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums<br />

NATURA 2000 europäisches ökologisches Netz (FFH-Gebiete und SPA-Gebiete)<br />

NP Naturpark<br />

NSG Naturschutzgebiet<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

OU Ortsumgehung<br />

OZ Oberzentrum<br />

PWC-Anlage Autobahnparkplatz mit WC<br />

S (202) Staatsstraße mit Nummer<br />

SMI Sächsisches Staatsministerium des Innern<br />

SMUL Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft<br />

SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />

SPA-Gebiet Special Protection Areas (Europäisches Vogelschutzgebiet)<br />

SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />

SUP Strategische Umweltprüfung<br />

TEW Tausend Einwohner<br />

UP Umweltprüfung<br />

UZ Unterzentrum<br />

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

VLP Verkehrslandeplatz<br />

VBG Vorbehaltsgebiet<br />

VRG Vorranggebiet<br />

WE Wohneinheit<br />

WIREG Wirtschaftsregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />

Z Ziel


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

0 Vorbemerkungen<br />

Der Regionale Planungsverband <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> ist als Träger der <strong>Regionalplan</strong>ung<br />

gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates<br />

Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) vom 14. Dezember 2001 (SächsGVBl.<br />

S. 716), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 07. November 2007 (SächsGVBl. S.<br />

478, 484) geändert worden ist, verpflichtet, für seine Planungsregion einen <strong>Regionalplan</strong><br />

aufzustellen und diesen gemäß § 6 Abs. 5 SächsLPlG der weiteren Entwicklung durch <strong>Fortschreibung</strong><br />

anzupassen.<br />

Am 1. Januar 2004 trat der novellierte Landesentwicklungsplan Sachsen in Kraft. Der Regionale<br />

Planungsverband <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> ist verpflichtet, den seit 12.09.2002 verbindlichen<br />

<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> schnellstmöglich an die Vorschriften dieses Planes<br />

anzupassen.<br />

Planungsgebiet ist die Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> mit der kreisfreien Stadt<br />

<strong>Chemnitz</strong> sowie den Landkreisen Annaberg, <strong>Chemnitz</strong>er Land, Freiberg, Mittlerer Erzgebirgskreis,<br />

Mittweida und Stollberg.<br />

Im <strong>Regionalplan</strong> werden die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 Raumordnungsgesetz<br />

(ROG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1997 (BGBl. I, S. 2081, 2102),<br />

das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 09. Dezember 2006 (BGBl. I, S. 2833) geändert<br />

worden ist sowie die Grundsätze und Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplanes<br />

Sachsen, Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan<br />

Sachsen (LEP 2003) vom 16. Dezember 2003 (SächsGVBl. S. 915) auf der<br />

Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft regionsspezifisch<br />

räumlich und sachlich ausgeformt. Die im Einzelnen im Landesentwicklungsplan 2003 geregelten<br />

Ziele und Grundsätze sind mit Ausnahme der zum Verständnis derselben notwendigen<br />

Wiedergaben nicht gesondert aufgeführt.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> übernimmt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 SächsLPlG zugleich die Funktion des<br />

Landschaftsrahmenplanes nach § 5 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 03. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321).<br />

Somit ist der <strong>Regionalplan</strong> der verbindliche Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung<br />

der Region, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Siedlung und<br />

Infrastruktur.<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 SächsLPlG ist bei der Aufstellung und <strong>Fortschreibung</strong> von Raumordnungsplänen<br />

eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter<br />

Pläne und Programme durchzuführen.<br />

Eine vertiefende Betrachtung hinsichtlich der umweltrelevanten Auswirkungen des vorliegenden<br />

<strong>Regionalplan</strong>es ist für diejenigen Inhalte des rechtsverbindlichen Teiles des <strong>Regionalplan</strong>es<br />

durchgeführt worden, die sachlich und räumlich konkret und darüber hinaus geeignet<br />

sind, einen Rahmen für umweltprüfungspflichtige Projekte gemäß UVP-Gesetz des<br />

Bundes und SächsUVPG zu setzen.<br />

Diese Prüfung der Umweltauswirkungen gebietsscharfer Ausweisungen enthält insbesondere<br />

auch eine Prüfung der kumulativen Umweltauswirkungen, die von mehreren gebietsscharfen<br />

Ausweisungen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang ausgehen können.<br />

___________________________________________________________________________<br />

I


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Inkludiert in die Prüfung der gebietsscharfen Ausweisungen ist die Prüfung der vorgelagerten<br />

methodischen Ansätze.<br />

Die voraussichtlichen Auswirkungen, die die Verwirklichung des Raumordnungsplanes auf<br />

die Umwelt hat sowie vernünftige Alternativen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und<br />

des räumlichen Geltungsbereiches des Raumordnungsplanes werden im Umweltbericht<br />

ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist diesem Plan gemäß § 2 Abs. 3<br />

SächsLPlG als gesonderter Teil der Begründung beigefügt.<br />

Die umfassende Dokumentation der methodischen Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprüfung<br />

ist ein Beitrag zur Erhöhung der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit des<br />

Ausweisungsprozesses sowie zur Verbreiterung der Akzeptanz der Planungsergebnisse.<br />

Letztendlich bedeutet dies die Aufwertung der räumlich-koordinierenden Gesamtplanung als<br />

Ebene der integrativen Behandlung von Umweltbelangen.<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit<br />

mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000-Gebiete).<br />

Der Umweltbericht enthält insoweit auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen<br />

des Plans auf die Gebiete und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt<br />

sind.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> ist - unabhängig vom Erfordernis einer vorzeitigen <strong>Fortschreibung</strong> im Gefolge<br />

der territorialen Veränderung der Planungsregion - auf einen Planungszeitraum von<br />

ca. 10 Jahren ausgerichtet und gemäß § 6 Abs. 5 SächsLPlG der weiteren Entwicklung anzupassen.<br />

Sein Hauptanliegen besteht in der Rahmensetzung für eine nachhaltige Regionalentwicklung.<br />

Dabei geht es gleichermaßen um die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,<br />

um eine optimale Entfaltung der räumlich differenzierten wirtschaftlichen Leistungspotenziale<br />

und die Hinwirkung auf möglichst gleichwertige Lebensbedingungen in allen<br />

Teilen der Region.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> enthält regionsweit bedeutsame Festlegungen als Grundsätze und Ziele<br />

der Raumordnung. Sein Regelungsgehalt sowie die Anforderungen an die Normqualität und<br />

die unterschiedliche Bindungswirkung der Grundsätze und Ziele ergeben sich aus den bundes-<br />

und landesrechtlichen Vorschriften des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> besteht aus einem Text- und einem Kartenteil.<br />

Der Textteil enthält<br />

� Grundsätze (G), Ziele (Z)<br />

� Begründungen<br />

� Anlagen.<br />

Der Kartenteil enthält zeichnerische Ausweisungen von Grundsätzen und Zielen sowie Darstellungen<br />

als nachrichtliche Übernahmen von Fachplanungen und Darstellungen, die der<br />

Begründung von Grundsätzen und Zielen dienen.<br />

Die Grundsätze nach § 3 Nr. 3 ROG (im Text mit G und Ziffer gekennzeichnet sowie in den<br />

Karten dargestellt) sind von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />

in der Abwägung oder bei Ermessensausübung nach Maßgabe des § 4 ROG und<br />

der für die Planungen und Maßgaben geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.<br />

Die Ziele nach § 3 Nr. 2 ROG (im Text mit Z und Ziffer gekennzeichnet sowie in den Karten<br />

ausgewiesen) sind nach Maßgabe von §§ 4, 5 ROG bei raumbedeutsamen Planungen und<br />

___________________________________________________________________________<br />

II


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Maßnahmen zu beachten. Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, begründen darüber hinaus<br />

eine Anpassungspflicht für die Gemeinden nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch<br />

Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) geändert worden ist.<br />

Wenn ein Ziel in diesem <strong>Regionalplan</strong> als „Ist-Ziel“ formuliert ist, bedeutet dies, dass die<br />

Planaussage zwingend verbindlich ist. Sie kann nur im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens<br />

(§ 17 SächsLPlG) überwunden werden.<br />

Wenn ein Ziel in diesem <strong>Regionalplan</strong> als „Soll-Ziel“ formuliert ist, bedeutet dies, dass die<br />

Planaussage zwingend verbindlich ist, aber selbst ein so genanntes Restermessen enthält,<br />

das erlaubt, in atypischen Fällen ohne Zielabweichungsverfahren von der Planaussage abzuweichen.<br />

Ein atypischer Fall liegt dann vor, wenn bei objektiver Betrachtung des konkreten<br />

Einzelfalles ein Festhalten am Ziel unter Beachtung der Gesamtaussage des Planes nicht<br />

gerechtfertigt erscheint. Atypische Fälle sind in der Begründung des <strong>Regionalplan</strong>es aufgeführt.<br />

Wenn ein Ziel mit der Maßgabe formuliert ist, dass auf etwas hinzuwirken ist, bedeutet dies,<br />

dass für Adressaten bei der Verwirklichung der Zielaussagen ein breites Spektrum an möglichen<br />

raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Betracht kommt. Zulässig sind danach<br />

alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die die Zielaussage befördern<br />

oder die der Zielaussage nicht widersprechen. Auf ein „Hinwirkungsziel“ wird regelmäßig<br />

die Ablehnung einer anstehenden raumbedeutsamen Planung und Maßnahme nicht gestützt<br />

werden können, es sei denn, es ist offensichtlich, dass hierdurch der Hinwirkungsauftrag<br />

konterkariert wird.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> weist zeichnerische Festlegungen von Grundsätzen und Zielen zu Gebietsbezeichnungen<br />

- insbesondere im Freiraumbereich, aber auch im Siedlungsbereich -<br />

der <strong>Regionalplan</strong>ung aus. Diese Gebietsbezeichnungen umfassen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete.<br />

Vorranggebiete nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG sind Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame<br />

Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in<br />

diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder<br />

Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. Vorranggebiete sind Ziele der Raumordnung<br />

im Sinne dieses Planes.<br />

Vorbehaltsgebiete nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 ROG sind Gebiete, in denen bestimmten, raumbedeutsamen<br />

Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll.<br />

Im Übrigen richtet sich die Bindungswirkung der Grundsätze und Ziele nach dem Raumordnungsgesetz<br />

und den Fachgesetzen in der jeweils geltenden Fassung. Der <strong>Regionalplan</strong><br />

erfüllt somit auch eine Rahmen setzende Koordinierungsfunktion für fachliche Planungen<br />

und Maßnahmen.<br />

Inhalte der Landschaftsrahmenplanung - gestützt auf den Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan<br />

(siehe beiliegende CD) - sind gemäß § 5 Abs. 2 SächsNatSchG in den <strong>Regionalplan</strong><br />

aufgenommen worden, soweit sie zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich<br />

waren und durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Im<br />

Übrigen wurden sie dem <strong>Regionalplan</strong> als Anlage („Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung“)<br />

beigefügt.<br />

Ein Anspruch gegen den Freistaat Sachsen oder kommunale Gebietskörperschaften auf Realisierung,<br />

Finanzierung und finanzielle Förderung kann aus den Grundsätzen und Zielen<br />

___________________________________________________________________________<br />

III


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

nicht abgeleitet werden (§ 2 Abs. 4 SächsLPlG). Bei der Förderung im Geltungsbereich des<br />

Planes sind regelmäßig seine Ziele zu beachten und seine Grundsätze zu berücksichtigen.<br />

Weitergehende Vorschriften der einschlägigen Förderrichtlinien bleiben davon unberührt.<br />

Ebenso wird keine Pflicht zur Finanzierung der Errichtung oder Erhaltung bestimmter Einrichtungen<br />

begründet. Aus dem <strong>Regionalplan</strong> lassen sich keine zeitlichen oder finanziellen Bindungen<br />

oder Zwänge für die Staatsregierung ableiten.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> ist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 SächsLPlG zu begründen. Die Begründung<br />

beschränkt sich auf wesentliche Aussagen zum Regelungserfordernis und erzeugt keine<br />

unmittelbare Bindungswirkung.<br />

Das dem <strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vorangestellte Leitbild zur Entwicklung der<br />

Region soll als Richtschnur für die zukunftsorientierte Regionalentwicklung dienen. Leitbilder<br />

und Leitlinien sind im raumordnungsrechtlichen Sinne keine Erfordernisse der Raumordnung<br />

gemäß § 3 ROG. Dennoch kommt ihnen in ihrer Funktion zur Selbstbindung des Regionalen<br />

Planungsverbandes sowie zur Orientierung der regionalen Akteure eine wichtige Rolle zu.<br />

Das Leitbild zur Entwicklung der Region entfaltet keine unmittelbare Bindungswirkung nach<br />

§ 4 ROG. Es enthält aber Leitvorstellungen mit programmatischem Charakter, die über den<br />

zeitlichen Geltungsbereich des <strong>Regionalplan</strong>es hinausgehen und offen für künftige Entwicklungen<br />

sind.<br />

Sachverhalte, die nicht durch die Aufstellung raumordnerischer Ziele und Grundsätze gesteuert<br />

werden, können Inhalt Regionaler Entwicklungskonzepte oder von Regionalberichten<br />

o. ä. sein.<br />

Spezifische Hinweise zum vorliegenden Planentwurf<br />

- Seit dem Inkrafttreten des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> am 12.09.2002 erfolgten<br />

in den vergangenen Jahren zwei Teilfortschreibungen:<br />

� Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> zum Kapitel 5.1, Ziel<br />

5.1.2 „Regionale Vorsorgestandorte“, beschlossen durch Satzung des Regionalen<br />

Planungsverbandes vom 24.11.2003 in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid<br />

vom 02.08.2004, geändert durch Bescheid vom 27.09.2004, öffentlich bekannt gemacht<br />

und in Kraft getreten am 28.10.2004<br />

� Teilfortschreibung der Plansätze zur Nutzung der Windenergie entsprechend <strong>Fortschreibung</strong>sbeschluss<br />

der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes<br />

<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vom 26.April 2002, beschlossen durch Satzung der Verbandsversammlung<br />

des Regionalen Planungsverbandes <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vom<br />

3.November 2004, in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid vom<br />

10.Juni.2005, öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 20.Oktober 2005.<br />

Im Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes<br />

<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vom 05.02.2004 gemäß § 6 SächsLPlG wurde festgelegt, dass<br />

die beiden Teilfortschreibungen nicht noch einmal das <strong>Fortschreibung</strong>sverfahren durchlaufen<br />

sollen, da sie bereits auf der Grundlage der aktuellen Rechtsvorschriften genehmigt<br />

wurden.<br />

Die sich aus den beiden Teilfortschreibungen ergebenden Standortausweisungen werden<br />

aber in der Raumnutzungskarte des vorliegenden <strong>Regionalplan</strong>entwurfes nachrichtlich<br />

dargestellt.<br />

___________________________________________________________________________<br />

IV


GRUNDSÄTZE UND ZIELE


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

1 Leitbild zur Entwicklung der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

• Die Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> soll gemeinsam mit der Planungsregion Südwestsachsen<br />

zu einem Planungs- und Wirtschaftsraum weiterentwickelt werden, der den<br />

seit langem bestehenden engen funktionsräumlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen<br />

sowie den naturräumlichen und gebietsstrukturellen Gemeinsamkeiten dieses Raumes<br />

Rechnung trägt.<br />

Für den inneren Zusammenhalt der künftigen Großregion kommt dem gemeinsamen<br />

Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau und der überregionalen Achse (Dresden -) Freiberg<br />

- <strong>Chemnitz</strong> - Zwickau - Plauen (- Süddeutschland) eine besondere Bedeutung zu,<br />

die über die Einbindung der Oberzentren <strong>Chemnitz</strong> und Zwickau in die Metropolregion<br />

„Sachsendreieck“ zusätzlich aufgewertet werden soll.<br />

• Im Rahmen einer nachhaltigen Regionalentwicklung bei intensiver Mehrfachnutzung<br />

der Kulturlandschaft soll sich die Region anknüpfend an die große Industrietradition des<br />

erzgebirgischen Raumes vorrangig als Wirtschafts- und Technologieregion profilieren,<br />

die als Zukunftsregion inmitten Europas die Herausforderungen der Globalisierung und<br />

des demographischen Wandels sowie des Klimawandels erfolgreich meistert. Dabei sollen<br />

thematisch und räumlich differenzierte Anpassungsstrategien zur Bewältigung des<br />

demographischen Wandels insbesondere im Bereich des Siedlungsumbaus und der<br />

Infrastrukturentwicklung sowie Klimaschutzstrategien und Anpassungskriterien zur Bewältigung<br />

des Klimawandels erarbeitet werden und Kooperationen auf allen Ebenen<br />

gestärkt und ausgebaut werden.<br />

• Die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der landschaftlichen Werte, die<br />

Bewahrung der kulturlandschaftstypischen Besonderheiten des <strong>Erzgebirge</strong>s und seines<br />

Vorlandes sowie die verantwortungsvolle und optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />

und der vorhandenen vielseitigen Entwicklungspotenziale zugunsten einer ausgewogenen<br />

bedarfsgerechten Gesamtentwicklung und einer hohen Lebensqualität sollen<br />

die Region als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Freizeitstandort weiter aufwerten, wobei<br />

den weichen Standortfaktoren und der Schaffung familienfreundlicher Rahmenbedingungen<br />

eine wachsende Bedeutung zukommt.<br />

• Durch beharrliches Hinwirken auf einen modernen Ausbau der überregionalen Verkehrsanbindungen<br />

sind in Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen einschließlich der<br />

verstärkten Kooperation mit den tschechischen EU-Partnern die strategischen Lagevorteile<br />

der Region spürbar zu verbessern. Die damit verbundene Vorteilswirkung soll neben<br />

der Aufwertung des Oberzentrums <strong>Chemnitz</strong> als sächsische Innovationswerkstatt und<br />

der Stärkung des Verdichtungsraumes auch den ländlichen Räumen der Region zugute<br />

kommen.<br />

• Die im Gefolge der Neugliederung des Gebietes der sächsischen Landkreise vorgesehene<br />

Fusionierung der beiden Planungsregionen <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> und Südwestsachsen<br />

und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit müssen<br />

gemeinsame Richtschnur aller regionalen Akteure sein und sowohl auf der Ebene<br />

der <strong>Regionalplan</strong>ung als auch über die Regionalentwicklung diese Zielstellung befördern.<br />

Dabei kommt dem Zusammenwirken der Regionalen Planungsverbände mit der<br />

Wirtschaftsregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau und der Regionalinitiative <strong>Erzgebirge</strong> eine besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 1


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Überfachliche Grundsätze und Ziele der <strong>Regionalplan</strong>ung<br />

2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

2.1 Raumstrukturelle Entwicklung und Raumkategorien<br />

Begriff Raumkategorien umfassen Räume, die eine weitgehend einheitliche Struktur aufweisen und<br />

deshalb hinsichtlich ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind.<br />

Folgende Raumkategorien werden unterschieden:<br />

- Verdichtungsraum<br />

- verdichteter Bereich im ländlichen Raum<br />

- ländlicher Raum<br />

Die Raumkategorien ergänzen sich in ihren Funktionen. Bestehende strukturelle Unterschiede<br />

werden bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt.<br />

Verdichtungsräume sind großflächige Gebiete um die Oberzentren des „Sachsendreiecks“<br />

mit einer hohen Konzentration von Bevölkerung, Wohn- und Arbeitsstätten, Trassen, Anlagen<br />

und Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur sowie einer hohen inneren Verflechtung.<br />

Verdichtete Bereiche im ländlichen Raum sind die Teile des ländlichen Raums, die auf<br />

Grund ihrer historisch bedingten gewerblichen und industriellen Entwicklung bzw. der späteren<br />

extensiven Erweiterung der Industrie trotz fehlender großstädtischer Ballungskerne einen<br />

hohen Verdichtungsgrad aufweisen.<br />

Der ländliche Raum umfasst die Teile Sachsens, die eine geringe Verdichtung aufweisen.<br />

Seine Wirtschaftsstruktur ist durch industrielle und gewerbliche Einzelstandorte sowie einen<br />

gegenüber den anderen Räumen höheren Beschäftigtenanteil in der Land- und Forstwirtschaft<br />

geprägt.<br />

Karte Die im Landesentwicklungsplan für die Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> ausgewiesenen Raumkategorien<br />

sind in Anpassung an die aktuelle Gemeindegebietsgliederung in der Karte 1<br />

„Raumstruktur“ dargestellt.<br />

Teilräumliche Entwicklung<br />

Begriff Als „Teilräume“ sind größere Gebietsteile der Planungsregion zusammengefasst, die hinsichtlich<br />

ihrer raumstrukturellen Gegebenheiten zusammengehören und für die gebietsspezifisch<br />

differenzierte Akzente herausgestellt werden.<br />

Teilräume sind<br />

• der Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />

• der Ländliche Raum des Kreises Mittweida und der nördliche Kreis Freiberg<br />

• der Mittelbereich Freiberg entsprechend Karte 12<br />

• das <strong>Erzgebirge</strong> mit den Kreisen Annaberg und Mittleres <strong>Erzgebirge</strong>.<br />

Geringfügige Überlagerungen von Teilräumen sind gewollt.<br />

G 2.1.1 Die Entwicklung der Teilräume der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> soll auf<br />

die Gestaltung ausgewogener Bedingungen für Wirtschaft, Daseinsvorsorge<br />

und Ökologie gerichtet werden. Dabei sollen die raumstrukturellen Stärken<br />

erhalten und durch unterstützende Maßnahmen ausgebaut, die noch bestehenden<br />

Strukturschwächen durch gezielten Einsatz wirtschaftlicher Möglichkeiten<br />

und raumordnerischer Instrumente verringert werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 2


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 2.1.2 Das vielfältige Potenzial des regionsübergreifenden Verdichtungsraumes<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau, insbesondere von Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung,<br />

Kultur, Freizeit und Umweltschutz, soll durch verstärkte Zusammenarbeit in<br />

diesen Bereichen und zwischen den Verwaltungen sowie durch die Schaffung<br />

günstiger räumlicher Entwicklungsvoraussetzungen besser erschlossen<br />

und genutzt werden. Dabei hat die Schaffung und Erhaltung attraktiver Arbeitsplätze<br />

Priorität.<br />

Die auf einen einheitlichen Wirtschafts- und Siedlungsraum gerichteten<br />

Funktionen und Strukturen sollen regionsübergreifend gestärkt und bedarfsabhängig<br />

ausgebaut werden.<br />

Dabei übernehmen die Landkreise <strong>Chemnitz</strong>er Land und Stollberg wichtige<br />

Funktionen als Bindeglieder zwischen den Oberzentren.<br />

G 2.1.3 Im Raum zwischen den Zentralen Orten höherer Stufe <strong>Chemnitz</strong>, Zwickau,<br />

Gera (Thür.) und Altenburg (Thür.) sollen die wirtschaftsräumlichen, infrastrukturellen<br />

und verkehrlichen Verknüpfungen gestärkt werden. Zwischen<br />

den Zentralen Orten Glauchau, Meerane, Crimmitschau und Schmölln<br />

(Thür.) bzw. Gößnitz (Thür.) soll eine Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit<br />

angestrebt werden.<br />

G 2.1.4 Im ländlichen Raum des Kreises Mittweida und im nördlichen Kreis Freiberg<br />

soll bedarfsabhängig auf die infrastrukturelle Erschließung und Sicherung<br />

großer Entwicklungsflächen für Industrie und Gewerbe in Wahrnehmung<br />

der Ergänzungsfunktion für die Verdichtungsräume hingewirkt werden.<br />

Dabei sollen die durch ertragreiche Böden günstigen Voraussetzungen für<br />

eine leistungsfähige Agrarproduktion erhalten bleiben.<br />

Durch kommunale Zusammenarbeit und Abstimmung soll auf eine weitere<br />

regionale Konzentration des Rohstoffabbaus und die Verringerung der räumlichen<br />

Belastung Einfluss genommen werden.<br />

G 2.1.5 Im Mittelbereich Freiberg (entsprechend Karte 12) soll eine aus der günstigen<br />

Mittellage zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Dresden sowie aus Wirtschaft und<br />

Innovation in Verbindung mit der TU Bergakademie abgeleitete eigenständige<br />

raumstrukturelle Entwicklung mit Ausstrahlung auf weite Teile des Osterzgebirges<br />

angestrebt werden.<br />

Die Einbeziehung der vorhandenen und zu entwickelnden Tourismuspotenziale<br />

wird im gleichen Sinne für zweckmäßig erachtet.<br />

G 2.1.6 Die Entwicklung der Raumstruktur im <strong>Erzgebirge</strong> soll insbesondere in den<br />

Kreisen Annaberg und Mittleres <strong>Erzgebirge</strong> auf den Erhalt und die Revitalisierung<br />

als Wirtschafts- und Kulturraum sowie auf die verstärkte touristische<br />

Nutzung und den Wintersport gerichtet sein. Dabei soll die Ausgleichs-<br />

und Ergänzungsfunktion des <strong>Erzgebirge</strong>s für den Verdichtungsraum berücksichtigt<br />

werden.<br />

Mit einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen<br />

sollen der Leistungsaustausch, die Zusammenarbeit und die persönlichen<br />

Kontakte mit dem nordböhmischen Bezirk Usti und dem westböhmischen<br />

Bezirk Karlovy Vary verstärkt werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 3


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

2.2 Europäische Metropolregion „Sachsendreieck“<br />

Z 2.2.1 Innerhalb der Metropolregion „Sachsendreieck. <strong>Chemnitz</strong>-Dresden-Halle-<br />

Leipzig-Zwickau“ ist die Innovationskraft des Oberzentrums <strong>Chemnitz</strong> als<br />

Wachstumskern weiter zu stärken.<br />

Als Basis für eine verstärkte Kooperation der Stadt <strong>Chemnitz</strong> innerhalb der<br />

polyzentrischen Metropolregion und mit anderen europäischen Metropolregionen<br />

ist die Verkehrsfunktion vorrangig zu verbessern, wobei diese leistungsgerecht<br />

und zukunftsorientiert ausgebaut werden muss.<br />

Die Einbeziehung der Thüringer Städtereihe in die Metropolregion soll auch<br />

durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit <strong>Chemnitz</strong> erfolgen.<br />

2.3 Zentrale Orte und Verbünde<br />

Begriff Zentrale Orte sind Gemeinden, die auf Grund ihrer Einwohnerzahl und der Größe ihres Verflechtungsbereiches,<br />

ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und der Komplexität ihrer Ausstattung<br />

Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat Sachsen<br />

bilden. Sie übernehmen entsprechend ihrer Funktion und Einstufung im zentralörtlichen<br />

System Aufgaben für die Gemeinden ihres jeweiligen übergemeindlichen Verflechtungs- bzw.<br />

Wirkungsbereichs.<br />

Im LEP 2003 werden die Ober- und Mittelzentren und in den Regionalplänen die Grundzentren<br />

ausgewiesen.<br />

Mittel- und Grundzentren:<br />

Verbünde von Zentralen Orten dieser Stufe sind zwei oder mehrere Gemeinden, die auf<br />

Grund ihrer Nachbarschaftslage oder eines direkten baulichen Zusammenhangs, ihrer Funktionsteilung<br />

in Bezug auf die zentralörtliche Ausstattung und einer verstetigten Zusammenarbeit<br />

nach § 204 Abs. 1 BauGB gemeinsam die Funktion eines Zentralen Ortes ausüben.<br />

Karte Die im Landesentwicklungsplan für die Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> ausgewiesenen Zentralen<br />

Orte höherer Ordnung (Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong>, Mittelzentren) sind durch Darstellung in<br />

der Karte 1 „Raumstruktur“ nachrichtlich übernommen.<br />

Die Grundzentren der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> sind in der Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />

Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong><br />

Die landesweiten Ziele für das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> sind im LEP unter<br />

Z 2.2.1 bis Z 2.2.6 festgesetzt.<br />

G 2.3.1 Das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> ist insbesondere als Zentrum von Wissenschaft,<br />

Forschung, Produktion, Dienstleistungen sowie der Kultur und des<br />

Sports zu entwickeln. Auf die Stärkung seiner großstädtischen Attraktivität,<br />

oberzentralen Funktionsvielfalt und Lebensqualität unter den aktuellen demographischen<br />

Bedingungen ist u. a. durch Ausbau der Innenstadtfunktionen,<br />

durch konsequente Umsetzungen der Konzepte des Stadtumbaus,<br />

durch Verbesserung der nationalen und internationalen Verkehrsanbindung<br />

und durch bevorzugte Nutzung als Verknüpfungspunkt des Personen- und<br />

Güterverkehrs für die Region hinzuwirken.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 4


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

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Mittelzentren<br />

Die landesweiten Ziele für die Mittelzentren sind im LEP unter Z 2.3.7 bis<br />

Z 2.3.11 festgesetzt.<br />

Die Mittelzentren der Region sind auf Karte 1 „Raumstruktur“ dargestellt.<br />

Z 2.3.2 Die oberzentralen Teilfunktionen der Universitäts- und Kreisstadt Freiberg<br />

werden für den Wissenschafts- und Forschungsbereich bestimmt.<br />

Auf die Stärkung der Kultur- und Freizeitfunktion sowie der Handels- und der<br />

Gesundheitsfunktion ist hinzuwirken.<br />

Grundzentren<br />

Die landesweiten Ziele für die Festlegung von Grundzentren sind im LEP<br />

unter Z 2.3.1 und Z 2.3.12 festgesetzt. Der Regionale Planungsverband<br />

<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> hat bei der Bestimmung der Grundzentren der Planungsregion<br />

diese Vorgaben beachtet und nachfolgende Grundzentren ausgewiesen.<br />

Die Grundzentren der Region sind auf Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />

Die Einzugsbereiche der Grundversorgung nach ihrer überwiegenden Ausprägung<br />

sind in der Karte 13 „Grundzentrale Verflechtungsbereiche“ dargestellt.<br />

Z 2.3.3 Grundzentren sind die Städte und Gemeinden<br />

� GZV Ehrenfriedersdorf - Thum - Geyer, GZV Scheibenberg - Schlettau<br />

� Meerane, Waldenburg<br />

� Brand-Erbisdorf, Flöha, Frauenstein, Oederan<br />

� GZV Lengefeld - Pockau, Olbernhau, Zschopau<br />

� Burgstädt, Frankenberg, Hainichen, Rochlitz, Penig<br />

� GZV Oelsnitz - Lugau, GZV Zwönitz - Thalheim<br />

GZV=Grundzentraler Verbund<br />

Z 2.3.4 Bei der standörtlichen Entwicklung und funktionalen Anpassung an die Erfordernisse<br />

der Bevölkerungsstrukturveränderungen ist in den Grundzentren<br />

im Verdichtungsraum auf die Erschließung der vielfältigen Möglichkeiten<br />

der Funktionsteilung, auch im Rahmen der Stadt-Umland-Beziehungen,<br />

hinzuwirken. Dabei ist eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit höherrangiger<br />

Zentraler Orte auszuschließen<br />

Z 2.3.5 Die Grundzentren im ländlichen Raum sollen in ihrer übergemeindlichen<br />

Versorgungs-, Betreuungs-, Wirtschafts- und Dienstleistungsfunktion für ihren<br />

Einzugsbereich gestärkt bzw. bei größerer rückläufiger Bevölkerungsentwicklung<br />

im Erhalt ihrer funktionalen Bedeutung gefestigt werden.<br />

Begriff<br />

Karte<br />

Versorgungs- und Siedlungskern<br />

Ein Versorgungs- und Siedlungskern einer Gemeinde ist der Ortsteil, der auf Grund seiner<br />

bereits vorhandenen Funktionen und entsprechender Entwicklungsmöglichkeiten, seiner<br />

Erreichbarkeit (bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) und seiner<br />

Verkehrsanbindung durch den ÖPNV die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung<br />

(bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) in zumutbarer Entfernung<br />

zu den Wohnstandorten bietet.<br />

Versorgungs- und Siedlungskerne sind in der Karte 7 „Siedlungsstruktur“ ausgewiesen.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 5


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Z 2.3.6 Als Versorgungs- und Siedlungskerne in den Grundzentren werden folgende<br />

Ortslagen ausgewiesen:<br />

Zentraler Ort<br />

GZV Ehrenfriedersdorf -Thum -Geyer<br />

GZV Scheibenberg - Schlettau<br />

Meerane<br />

Waldenburg<br />

Brand-Erbisdorf<br />

Flöha<br />

Frauenstein<br />

Oederan<br />

GZV Lengefeld - Pockau<br />

Olbernhau<br />

Zschopau<br />

Burgstädt<br />

Frankenberg<br />

Hainichen<br />

Rochlitz<br />

Penig<br />

GZV Oelsnitz - Lugau<br />

GZV Zwönitz - Thalheim<br />

Ortslage<br />

Ehrenfriedersdorf, Thum, Geyer<br />

Scheibenberg, Schlettau<br />

Meerane<br />

Waldenburg<br />

Brand-Erbisdorf<br />

Flöha<br />

Frauenstein<br />

Oederan<br />

Lengefeld, Pockau<br />

Olbernhau<br />

Zschopau<br />

Burgstädt<br />

Frankenberg<br />

Hainichen<br />

Rochlitz<br />

Penig<br />

Lugau, Oelsnitz, Neuoelsnitz<br />

Thalheim, Zwönitz<br />

Z 2.3.7 Die für die zentralörtliche Versorgung erforderlichen Einrichtungen sollen in<br />

den Versorgungs- und Siedlungskernen erhalten oder geschaffen werden.<br />

2.4 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />

Begriff Besondere Gemeindefunktionen sind Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter<br />

einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer raumstrukturellen Wirkung<br />

deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich<br />

herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen.<br />

Als besondere Gemeindefunktionen kommen insbesondere die Funktionen Bildung, Gewerbe,<br />

Fremdenverkehr, grenzübergreifende Kooperation und Verkehr in Betracht. Die entsprechenden<br />

Festlegungen erfolgen in der Regel in den Regionalplänen, sofern ein überörtliches<br />

Regelungserfordernis raumordnerisch begründet ist. Die Funktionen werden Gemeinden<br />

zugewiesen.<br />

Bei einem besonderen landesentwicklungspolitischen Interesse erfolgt diese Festlegung im<br />

Landesentwicklungsplan (Funktion als Standort für Aufgaben der Verteidigung).<br />

Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen<br />

sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde<br />

hinaus zulässig.<br />

Karte Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> sind in<br />

der Karte 7 „Siedlungsstruktur“ ausgewiesen.<br />

Z 2.4.1 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ werden<br />

ausgewiesen<br />

- Brand-Erbisdorf, Flöha, Eppendorf<br />

- Olbernhau, Zschopau, Großrückerswalde<br />

- Rochlitz, Frankenberg<br />

- Oelsnitz, Zwönitz<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 6


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

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Z 2.4.2 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Gewerbe“ werden<br />

ausgewiesen<br />

- Crottendorf, Elterlein<br />

- Seiffen, Venusberg<br />

- Hartmannsdorf<br />

Z 2.4.3 Als Gemeinden mit der besonderen Funktion „Fremdenverkehr“ werden<br />

ausgewiesen<br />

- Oberwiesenthal, Geyer, Thermalbad Wiesenbad<br />

- Halsbrücke, Rechenberg-Bienenmühle<br />

- Pobershau, Seiffen, Wolkenstein<br />

Z 2.4.4 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Grenzübergreifende<br />

Kooperation“ werden ausgewiesen<br />

- Oberwiesenthal, Bärenstein, Jöhstadt<br />

- Olbernhau, Deutschneudorf<br />

- Neuhausen, Rechenberg-Bienenmühle<br />

Z 2.4.5 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Gesundheit/Soziales“<br />

werden ausgewiesen<br />

- Zschopau<br />

- Hartmannsdorf<br />

Z 2.4.6 Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Wintersport“ wird<br />

ausgewiesen<br />

- Oberwiesenthal<br />

Z 2.4.7 Die in Z 2.4.1 bis Z 2.4.6 aufgeführten besonderen Gemeindefunktionen sind<br />

in den Gemeinden zu erhalten und bedarfsabhängig zu entwickeln.<br />

2.5 Achsen<br />

Begriff Überregionale Verbindungsachsen sind landesweit bedeutsame Achsen, die die räumlichen<br />

Verflechtungen der sächsischen Verdichtungsräume und Oberzentren mit den Oberzentren<br />

und Verdichtungsräumen benachbarter Länder und Staaten sowie die Einbindung in<br />

europäische Netze wiedergeben (LEP, Kap. 2.6).<br />

Regionale Achsen sind Verbindungs- und Entwicklungsachsen, die das Netz der im LEP<br />

ausgewiesenen Überregionalen Verbindungsachsen ausformen und ergänzen.<br />

Sie dienen der Konzentration der Siedlungstätigkeit (im Sinne von Erweiterung und/oder Stabilisierung<br />

des Siedlungsnetzes) und der Bündelung von Infrastruktureinrichtungen auf regionaler<br />

Ebene.<br />

Karte Die regional ausgeformten Überregionalen Verbindungsachsen und die regionalen Verbindungs-<br />

und Entwicklungsachsen sind in Karte 1: „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />

Achsen im Zuge des schienengebundenen Nahverkehrs sind gesondert gekennzeichnet.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 7


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Z 2.5.1 Ausgeformte Überregionale Verbindungsachsen sind<br />

GZ Hainichen - GZ Frankenberg MZ Stollberg<br />

A) (OZ DD) <strong>Chemnitz</strong> OZ Z<br />

MZ Freiberg - GZ Oederan - GZ Flöha H-E Glauchau<br />

B) OZ <strong>Chemnitz</strong> - MZ Limbach-Oberfrohna/MZ „Städteverbund Sachsenring“ -<br />

MZ Glauchau - GZ Meerane - (OZ Gera)<br />

GZ Penig - MZ Limbach-O.<br />

C) (OZ Leipzig) - (GZ Geithain) OZ <strong>Chemnitz</strong><br />

GZ Burgstädt - Hartmannsdorf<br />

C<br />

GZ Zschopau - MZ Marienberg - (Chomutov/Komotau) - (Praha/Prag)<br />

GZV Thum - Ehrenfriedersdorf - Geyer - MZ Annaberg-B. - Bärenstein - Ober-<br />

wiesenthal - (Karlovy Vary/Karlsbad) - (Plzeň /Pilsen)<br />

D) OZ <strong>Chemnitz</strong> - MZ Mittweida - (MZ Döbeln) - (MZ Riesa) - (Bundeshauptstadt Berlin)<br />

E) (OZ Leipzig) - (MZTFO 1) Altenburg) - GZ Meerane/MZ Glauchau - (OZ Zwickau)<br />

1) MZTFO= Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums<br />

Z 2.5.2 Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind<br />

2)<br />

MZ Städteverbund „Sachsenring“<br />

a) OZ <strong>Chemnitz</strong> - Oberlungwitz - Lichtenstein, MZ „Städteverbund Sachsenring“ -<br />

(OZ Zwickau)<br />

b) (OZ Zwickau) - MZ Glauchau - GZ Waldenburg - GZ Penig, A 72 - GZ Rochlitz<br />

c) GZ Hainichen, A 4 - MZ Mittweida - GZ Rochlitz - (GZ Geithain, A 72)<br />

d) (OZ Zwickau - (MZ „Städteverbund Silberberg“) - GZV Scheibenberg - Schlettau -<br />

MZ Annaberg-B.<br />

GZV Oelsnitz – Lichtenstein 2)<br />

e) MZ Stollberg GZ Waldenburg - (MZTFO Alten-<br />

GZV Lugau - Hohenstein-E. 2) burg)<br />

f) MZ Stollberg - GZ Zwönitz - Elterlein - GZV Scheibenberg - Schlettau - MZ Annaberg-B.<br />

MZ Stollberg<br />

g) OZ <strong>Chemnitz</strong> (Lößnitz- Aue, MZ “Städteverbund<br />

GZV Thalheim - Zwönitz Silberberg“)<br />

h) GZV Zwönitz - Thalheim - (Schwarzenberg, MZ “Städteverbund Silberberg“)<br />

i) MZ Annaberg-B. - Wolkenstein - GZV Lengefeld - Pockau - GZ Brand-E. - MZ Freiberg<br />

k) MZ Freiberg - (GZ Nossen, A 4 + A 14)<br />

(MZ Riesa)<br />

(MZ Meißen)<br />

l) MZ Freiberg - (GZ Wilsdruff, OT Kesselsdorf, A 17) - (OZ Dresden)<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 8


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

m) MZ Freiberg - GZ Frauenstein - (Teplice/Teplitz)<br />

n) MZ Annaberg-B. - Großrückerswalde - MZ Marienberg - GZ Olbernhau - Sayda -<br />

Rechenberg-B. - GZ Frauenstein - (MZ Dippoldiswalde)<br />

o) MZ Freiberg - GZ Brand-E. - Sayda - (Litvinov/Oberleutensdorf) - (Most/Brüx)<br />

p) GZ Olbernhau - Seiffen - (Litvinov/Oberleutensdorf) - (Most/Brüx)<br />

r) MZ Limbach-O. - Hartmannsdorf - GZ Burgstädt - MZ Mittweida<br />

Nachrichtlich übernommen wird die Achse Schwarzenberg, MZ „Städteverbund Silberberg“ – Grenzübergang<br />

Oberwiesenthal – (Karlovy Vary/Karlsbad) aus dem Plan der Region Südwestsachsen.<br />

2.6 Regionale Siedlungsentwicklung und Stadtumbau<br />

Funktionale Entwicklung<br />

Z 2.6.1 Die historisch gewachsene regionale Siedlungsstruktur soll in ihrem hierarchisch<br />

gegliederten Funktionsaufbau erhalten und nach Erfordernis funktionsteilig<br />

weiterentwickelt werden. Als Grundgerüst der Siedlungsstruktur<br />

soll das punktaxiale System der höherrangigen Zentralen Orte (Ober- und<br />

Mittelzentren) und Regionalen Achsen im Zuge der Überregionalen Verbindungsachsen<br />

gestärkt und ausgebaut werden. Auf den Erhalt der typischen<br />

Funktionsverteilung in den lang gestreckten Siedlungsbändern der<br />

Waldhufenstruktur ist hinzuwirken.<br />

G 2.6.2 Der unter den Bedingungen langfristig wirkender Bevölkerungsstrukturveränderungen<br />

(Abnahme der jüngeren Bevölkerung, Zunahme der über 60-<br />

Jährigen) sich vollziehende Funktionsumbau soll so gestaltet werden, dass<br />

die traditionelle Funktionsvielfalt der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> weitgehend<br />

erhalten wird.<br />

Siedlungswesen<br />

Begriff Versorgungs- und Siedlungskern<br />

Ein Versorgungs- und Siedlungskern einer Gemeinde ist der Ortsteil, der auf Grund seiner<br />

bereits vorhandenen Funktionen und entsprechender Entwicklungsmöglichkeiten, seiner<br />

Erreichbarkeit (bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) und seiner<br />

Verkehrsanbindung durch den ÖPNV die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung<br />

(bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) in zumutbarer Entfernung<br />

zu den Wohnstandorten bietet. Die Festlegung von Versorgungs- und Siedlungskernen erfolgt<br />

in den Regionalplänen, sofern ein überörtliches Regelungserfordernis raumordnerisch begründet<br />

ist.<br />

Karte Die Versorgungs- und Siedlungskerne der Region werden in Karte 7 „Siedlungsstruktur“ ausgewiesen.<br />

Z 2.6.3 Als Versorgungs- und Siedlungskerne in nichtzentralörtlichen Gemeinden<br />

werden ausgewiesen:<br />

Gemeinde Ortslage<br />

Bärenstein Bärenstein<br />

Stadt Elterlein Elterlein<br />

Stadt Jöhstadt Jöhstadt<br />

Gelenau Obergelenau, Untergelenau<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 9


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Mildenau Untermildenau<br />

Stadt Oberwiesenthal Oberwiesenthal<br />

St. Egidien St. Egidien<br />

Stadt Augustusburg Augustusburg<br />

Eppendorf Eppendorf<br />

Stadt Großschirma Siebenlehn<br />

Neuhausen Neuhausen<br />

Niederwiesa Niederwiesa<br />

Rechenberg-Bienenmühle Rechenberg-Bienenmühle<br />

Stadt Sayda Sayda<br />

Gornau Gornau<br />

Seiffen Seiffen<br />

Stadt Wolkenstein Wolkenstein<br />

Stadt Zöblitz Zöblitz<br />

Stadt Geringswalde Geringswalde<br />

Hartmannsdorf Hartmannsdorf<br />

Lichtenau Oberauerswalde/Oberlichtenau<br />

Stadt Lunzenau Lunzenau<br />

Wechselburg Wechselburg<br />

Burkhardtsdorf Burkhardtsdorf<br />

Neukirchen<br />

Neukirchen<br />

Z 2.6.4 Die Konzentration der Siedlungstätigkeit soll sowohl entsprechend Z 2.6.1<br />

als auch in den Versorgungs- und Siedlungskernen der Grundzentren erfolgen.<br />

Zur Stabilisierung des Siedlungsnetzes unter der Voraussetzung rückläufiger<br />

Bevölkerungsentwicklung soll ergänzend der Erhalt bzw. Aus- und<br />

Umbau der Versorgungs- und Siedlungskerne gemäß Z 2.6.3 gestärkt werden.<br />

Hinweis Die Versorgungs- und Siedlungskerne der Grundzentren sind in Z 2.3.6 ausgewiesen<br />

G 2.6.5 Im Rahmen der allgemeinen Siedlungsentwicklung der Region in Anwendung<br />

von § 1a Abs. 1 BauGB sowie unter Berücksichtigung der demographischen<br />

Entwicklung und des Nachhaltigkeitsgebots sollen Flächen sparende<br />

Bauformen bevorzugt werden.<br />

G 2.6.6 Für die Neuansiedlung gewerblich-industrieller Großvorhaben sind die<br />

genehmigten „Regionalen Vorsorgestandorte“ der 2004 in Kraft getretenen<br />

1. Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es, die in der Raumnutzungskarte<br />

(Karte 2) dieses Planes als nachrichtliche Übernahme dargestellt sind, bevorzugt<br />

zu nutzen.<br />

Stadtumbau<br />

G 2.6.7 Bei erforderlichem Rückbau von Gebäuden und Siedlungsflächen sollen<br />

verstärkt städtebaulich zusammenhängende Siedlungsgebiete erhalten werden.<br />

Eine bauliche Auflockerung sollte in dicht bebauten Siedlungsgebieten<br />

unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, sozialer und erschließungstechnischer<br />

Kriterien erfolgen.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 10


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 2.6.8 Die künftige Siedlungsentwicklung soll verstärkt auf Belange des Hochwasserschutzes<br />

Rücksicht nehmen.<br />

Dabei ist zu prüfen, inwieweit erforderlicher Siedlungsrückbau bevorzugt in<br />

hochwassergefährdeten Gebieten erfolgen kann.<br />

G 2.6.9 Wohnstandorte mit starker Verkehrsbelastung, die nicht durch Umgehungstrassen<br />

oder vertretbare Umweltschutzmaßnahmen entlastbar sind,<br />

sollen, soweit dies im Einvernehmen mit den Hauseigentümern und Bewohnern<br />

möglich sowie städtebaulich und denkmalpflegerisch zu verantworten<br />

ist, schrittweise aufgegeben werden.<br />

G 2.6.10 Die Netzentwicklung der Ver- und Entsorgungssysteme der technischen<br />

Infrastruktur soll auf die Entwicklung der Siedlungsflächen und deren<br />

teilweisen Rückbau abgestimmt werden.<br />

Siedlungsentwicklung und öffentlicher Personenverkehr sollen besser<br />

aufeinander abgestimmt werden.<br />

G 2.6.11 Die Weiterentwicklung der Siedlungen soll bei der kommunalen Planung<br />

verstärkt nach kinder- und familienfreundlichen Kriterien erfolgen, aber<br />

auch den wachsenden Anteil alter Menschen hinreichend berücksichtigen.<br />

G 2.6.12 Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sollen verstärkt interkommunal<br />

abgestimmt werden. Dabei ist unter Schrumpfungsbedingungen durch interkommunale<br />

Kooperation eine effektivere Auslastung hochrangiger Infrastruktureinrichtungen<br />

zu gewährleisten.<br />

G 2.6.13 Beim Erhalt, Um -, Aus - und Rückbau von Siedlungen soll auf die Wechselbeziehungen<br />

von Orts- und Landschaftsbild einschließlich der Bewahrung<br />

wichtiger Sichtachsen sowie auf eine ansprechende Ortsrandgestaltung<br />

geachtet werden.<br />

Regionale Besonderheiten und ländlicher Raum<br />

Hinweis Bezüge zu historischen Kulturlandschaften und ausgewählten Elementen des Landschaftsbildes<br />

sind auch in Kapitel 3.2 Landschaftsbild/Landschaftserleben enthalten.<br />

G 2.6.14 Die regionalen Besonderheiten der historisch gewachsenen Siedlungslandschaft<br />

und die baukulturelle Identität der Siedlungen wie die erzgebirgischen<br />

Dachlandschaften sollen in ihrer Eigenart erhalten werden.<br />

G 2.6.15 Der Siedlungscharakter der noch nicht verstädterten Waldhufendörfer<br />

soll erhalten werden.<br />

G 2.6.16 Die Altsiedellandschaft der Rochlitzer Pflege ist in ihrer Eigenart als ein<br />

ländlicher Siedlungsraum mit einer hohen Dichte von Kleinsiedlungen zu<br />

erhalten.<br />

G 2.6.17 Die historischen Streusiedlungen und Streusiedlungsbereiche sollen in<br />

ihrem Charakter erhalten und nur in begründeten Ausnahmefällen verdichtet<br />

oder aufgegeben werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 11


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 2.6.18 Der Umbau der Ortslagen im Verbreitungsgebiet der ehemaligen Waldhufendörfer,<br />

der im Planzeitraum sich verstärkt fortsetzen wird, ist mit einem<br />

auf die Ortslänge verteilten Rückbau verbunden. Dabei sollen Flächen<br />

mit Funktionskonzentration erhalten werden.<br />

G 2.6.19 Anstelle von Neubau auf „grüner Wiese“ soll verstärkt die Revitalisierung<br />

brachliegender Flächen bzw. die Nach- und Umnutzung leer stehender Gebäudesubstanz<br />

erfolgen. Ortsbildtypische ländliche Bausubstanz soll soweit<br />

wie möglich in ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung erhalten werden.<br />

Dabei kommt den denkmalgeschützten oder ortsbild- und kulturlandschaftsprägenden<br />

Gebäuden eine besondere Rolle zu. Im Rahmen der Dorferneuerung<br />

sind der Erhalt und eine geeignete Weiternutzung der historischen<br />

Bauernhöfe anzustreben.<br />

G 2.6.20 Der ländliche Raum - im Speziellen die Dörfer - ist unter Berücksichtigung<br />

der demographischen Entwicklung infrastrukturell, sozial und ökonomisch so<br />

zu entwickeln, dass die in weiten Teilen der Planungsregion kulturlandschaftsprägende<br />

Siedlungsstruktur und insbesondere die historischen Dorfkerne<br />

erhalten bleiben.<br />

Hinweis Im Übrigen gelten für den Umbau der Siedlungsstruktur die Ziele und Grundsätze Z 5.1.2 bis<br />

G 5.1.8, Z 5.2.1 und Z 5.2.2, G 5.2.3, G 5.3.1 bis G 5.3.3 und G 5.3.5 sowie Z 5.3.4 und Z<br />

5.3.6 des LEP 2003 (Anlage 2 F)<br />

2.7 Räume mit besonderem landes- und regionalplanerischem Handlungsbedarf<br />

Begriff Räume mit besonderem landesplanerischem Handlungsbedarf sind gemäß § 3 Abs. 2<br />

Nr. 3 SächsLPlG Räume, in denen auf Grund ihrer Lage im Raum, ihrer großflächigen bergbaubedingten<br />

Inanspruchnahme oder besonderer Umweltbelastungen die Lebensbedingungen<br />

oder die Entwicklungsvoraussetzungen in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum Landesdurchschnitt<br />

zurückgeblieben sind oder in denen ein solches Zurückbleiben zu befürchten ist.<br />

Dazu gehören in der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> die grenznahen Gebiete an der Staatsgrenze<br />

zur Tschechischen Republik und die Bergbaufolgelandschaften des Steinkohlenbergbaus<br />

um Oelsnitz und Lugau und des Erzbergbaus um Freiberg, Ehrenfriedersdorf und St.<br />

Egidien.<br />

Räume mit besonderem regionalplanerischem Handlungsbedarf ergänzen durch regionalspezifische<br />

Sachverhalte die Räume mit besonderem landesplanerischem Handlungsbedarf.<br />

In der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> werden diesbezüglich „Gemeinden mit besonderen<br />

Belastungen“ ausgewiesen.<br />

Gemeinden mit besonderen Belastungen sind die kommunalen Gebiete des <strong>Erzgebirge</strong>s,<br />

die durch Randlage, wirtschaftliche Strukturschwäche bzw. eingeschränkte Entwicklungsbedingungen<br />

sowie durch höhenlagebedingte Klimaungunst benachteiligt sind.<br />

Karte In der Karte 6 „Grenznahe Gebiete“ sind entsprechend der Ausweisung im LEP, Karte 5, die<br />

grenznahen Gebiete der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> nachrichtlich dargestellt und als Räume<br />

mit besonderem regionalplanerischem Handlungsbedarf die „Gemeinden mit besonderen<br />

Belastungen“ ausgewiesen.<br />

In der Karte 4 werden die Bergbaufolgelandschaften des Steinkohlenbergbaus und des Erzbergbaus<br />

als „Gebiete mit Sanierungsbedarf Altbergbau“ entsprechend der Ausweisung im<br />

LEP, Karte 5, regional differenziert nachrichtlich dargestellt.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 12


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 2.7.1 In den „Gemeinden mit besonderen Belastungen“ sind die lagebedingten<br />

Nachteile durch eine situationsgerechte Unterstützung von Maßnahmen zum<br />

Disparitätsabbau oder Attraktivitätsgewinn zu mildern.<br />

G 2.7.2<br />

Z 2.7.3<br />

Bergbaufolgelandschaften<br />

In den Gebieten mit Sanierungsbedarf Altbergbau des ehemaligen Erzbergbaus<br />

in den Räumen Freiberg, Ehrenfriedersdorf und St. Egidien sowie des<br />

ehemaligen Steinkohlebergbaus im Raum Oelsnitz, Lugau ist auf die Beseitigung<br />

bergbaubedingter Folgeschäden hinzuwirken.<br />

Im Gebiet mit Sanierungsbedarf Steinkohlenbergbau soll eine effektive Form<br />

der interkommunalen Zusammenarbeit entwickelt werden, mit der auf der<br />

Grundlage einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie den sich aus dem<br />

Steinkohlebergbau ergebenden Problemen gemeinsam begegnet werden<br />

kann.<br />

2.8 Länderübergreifende Zusammenarbeit<br />

Hinweis Dieses Kapitel enthält alle Plansätze, Hinweise, Anlagen und Begründungen mit Bezug zu<br />

grenzüberschreitenden Sachverhalten bzw. Planungen in den Grenzkreisen Annaberg, Mittlerer<br />

Erzgebirgskreis und Freiberg als Fundstellen im Entwurf. Es dient somit der unmittelbaren<br />

Abstimmung mit Planungsträgern der Tschechischen Republik.<br />

Es wird als „Beilage CZ“ in tschechischer Sprache nur für Tschechisch sprechende Nutzer<br />

dem Plan beigefügt.<br />

Grenzübergreifende Sachverhalte, die den Freistaat Thüringen betreffen, sind in betreffenden<br />

Plansätzen enthalten, ohne gesondert hervorgehoben zu werden.<br />

2.9 Regionsübergreifende Zusammenarbeit<br />

G 2.9.1 Der Regionale Planungsverband <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> unterstützt die Wirtschaftsregion<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau (WIREG), die Regionalinitiative <strong>Erzgebirge</strong>,<br />

den Klosterbezirk Altzella, das Sächsisch-Bayerische-Städtenetz sowie weitere,<br />

auf die regionsübergreifende Zusammenarbeit gerichtete Initiativen,<br />

wie z. B. durch die Städte Glauchau und Meerane im Städteverbund Zwickau<br />

oder durch die Stadt Geringswalde im Städtebund „Sachsenkreuz“,<br />

durch eine eng abgestimmte Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung<br />

der jeweiligen Aufgabenstellungen. Dabei wird eine regelmäßige gegenseitige<br />

Information angestrebt.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 13


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Fachliche Grundsätze und Ziele der <strong>Regionalplan</strong>ung<br />

3 Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Hinweis Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

Inhalte der Landschaftsrahmenplanung entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 Sächs-<br />

NatSchG (Leitbilder, fachliche Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen) werden gemäß § 5 Abs.<br />

2 SächsNatSchG in den <strong>Regionalplan</strong> aufgenommen, soweit sie durch Ziele oder Grundsätze<br />

der Raumordnung gesichert werden können. Im Übrigen werden Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

dem <strong>Regionalplan</strong> als Anlage beigefügt (Anlage 3 „Fachplanerische Inhalte der<br />

Landschaftsrahmenplanung“). Die dem <strong>Regionalplan</strong> beigefügten Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

sind in Verwaltungsverfahren sowie in den Planungen und Maßnahmen von<br />

öffentlichen Stellen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, bei Abwägungs-<br />

oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 SächsNatSchG).<br />

Leitbilder für Natur und Landschaft<br />

Begriff Die Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von Natur und<br />

Landschaft und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die<br />

Naturräume der Region dar. Sie sind ein übergeordnetes, nicht auf einen festen Zeitraum<br />

bezogenes visionäres Gesamtkonzept für die Landschaftsentwicklung. Die Leitbilder orientieren<br />

sich unter Beachtung von Nutzungsanforderungen an naturräumlichen Potenzialen und<br />

an der kulturlandschaftlichen Entwicklung. Sie berücksichtigen neben den naturraumtypischen<br />

Verhältnissen auch die besonderen Eigenarten der Naturräume.<br />

Hinweis Den Leitbildern für die Naturräume ist ein Leitbild für die Sicherung und Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft in der Gesamtregion vorangestellt.<br />

Die Leitbilder für Naturräume werden für<br />

- das Mulde-Lösshügelland,<br />

- das Erzgebirgische Becken,<br />

- das Untere <strong>Erzgebirge</strong> (Unteres Mittelerzgebirge, Unteres Osterzgebirge) und<br />

- das Obere <strong>Erzgebirge</strong> (Oberes Mittelerzgebirge, Oberes Osterzgebirge)<br />

aufgestellt.<br />

Leitbilder sind dem <strong>Regionalplan</strong> in Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

beigefügt. Sie bilden entsprechend § 4 Abs. 2 SächsNatSchG eine wesentliche Grundlage für<br />

den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />

Karte Die den Leitbildern zu Grunde liegenden Naturräume sind in Karte A „Naturräumliche Gliederung“<br />

der Anlage 3 dargestellt.<br />

Maßnahmen<br />

Hinweis Regionale Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dem <strong>Regionalplan</strong><br />

in Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung beigefügt. Im Einzelnen handelt es<br />

sich insbesondere um Unterschutzstellungs-, Erfassungs- sowie Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.<br />

Sie bilden entsprechend § 4 Abs. 2 SächsNatSchG eine wesentliche<br />

Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />

Die Naturschutzbehörden wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach § 41 SächsNatSchG<br />

auf die Umsetzung der in der Anlage 3 aufgeführten Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege hin.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 14


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Karte Regionale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen entsprechend Ziel 4.1.5 LEP 2003 sind<br />

in Karte 14 ausgewiesen.<br />

Z 3.0.1 Die ausgewiesenen Maßnahmegebiete (Kompensation) sind für Maßnahmen<br />

zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zu sichern.<br />

Die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch überörtlich<br />

bedeutsame Vorhaben im Bereich der Wirtschaftsregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />

soll vorrangig in diesen Gebieten erfolgen.<br />

Hinweis Entsprechend § 9 Abs. 2 Satz 4 SächsNatSchG sind bei der Festsetzung von Art und Umfang<br />

der Kompensationsmaßnahmen die Landschaftsrahmenpläne zu berücksichtigen. Konkrete<br />

Kompensationsmaßnahmen in den ausgewiesenen Gebieten sind daher an Zielen und<br />

Grundsätzen des <strong>Regionalplan</strong>es sowie an den als „Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung“<br />

dem <strong>Regionalplan</strong> beigefügten Leitbildern, Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszurichten (Anlage 3).<br />

Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

Karte Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume ≥ 40 km² enthält Karte 16. Die Karte gibt<br />

großflächig unzerschnittene störungsarme Räume entsprechend Karte 6 LEP 2003 wieder,<br />

Einzelfall bezogen ergänzt unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Teilräume (Tschechische<br />

Republik). Diese Teilräume wurden gemäß Begründung zu Grundsatz 4.2 LEP 2003<br />

bisher nicht in die Größenbewertung einbezogen.<br />

LEP G 4.2 Die ... als Grundsatz ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />

Räume ≥ 40 km² sollen in ihrer Bedeutung für den Arten- und<br />

Biotopschutz, den Wasserhaushalt, die landschaftsbezogene Erholung sowie<br />

als klimatischer Ausgleichsraum bewahrt und vor Zerschneidung geschützt<br />

werden.<br />

3.1 Arten und Biotope / ökologisches Verbundsystem<br />

G 3.1.1 Die Vorkommen der heimischen Tier- und Pflanzenarten, ihre genetische<br />

Vielfalt, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sollen in unbesiedelten<br />

und besiedelten Bereichen, auf genutzten und ungenutzten Flächen in<br />

ihrer natürlichen und kulturlandschaftlichen Vielfalt, ihrer besonderen Eigenart<br />

und Vernetzung gesichert sowie dem natürlichen Potenzial und dem<br />

Charakter der Kulturlandschaft entsprechend entwickelt werden.<br />

Durch naturschonende Landnutzung, naturschonende Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung<br />

sowie durch den Schutz der Naturgüter (Boden, Wasser,<br />

Luft) und des Naturhaushaltes sollen günstige Voraussetzungen für die<br />

nachhaltige Entwicklung der heimischen Pflanzen- und Tierwelt geschaffen<br />

werden.<br />

Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes<br />

G 3.1.2 Als Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes sollen die für die Landschaften<br />

der Region charakteristischen, natürlichen und naturnahen, gefährdeten,<br />

seltenen und nicht oder nur schwer regenerier- bzw. ersetzbaren Artvorkommen<br />

und Biotope gesichert und entwickelt werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 15


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Hinweis Die dem <strong>Regionalplan</strong> in der fachplanerischen Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

beigefügten Leitbilder und die Liste der regionalen Leitarten bilden eine Orientierungshilfe<br />

zur weiteren inhaltlichen Konkretisierung der Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes.<br />

Zu den Schwerpunkten gehören insbesondere die in den Leitbildern für Natur und<br />

Landschaft genannten naturraumtypischen Biotope (Leitbiotope) und die Vorkommen der<br />

regional bedeutsamen Arten (Leitarten).<br />

Karte NATURA 2000 - Gebiete und Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung für<br />

den Naturschutz sind in Karte B der Anlage 3 nachrichtlich dargestellt.<br />

G 3.1.3 In den NATURA 2000 - Gebieten und den Gebieten mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />

Bedeutung für den Naturschutz sollen Natur und Landschaft in<br />

besonderem Maße und im größerräumigen Zusammenhang entwickelt werden.<br />

Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz<br />

Karte Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz sind entsprechend Ziel 4.2.2 LEP<br />

2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Natur- und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz) ausgewiesen. Diese Gebiete sichern das ökologische Verbundsystem<br />

(s.u.).<br />

Hinweis Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) bestehen<br />

aus regional bedeutsamen Lebensraumkomplexen in Form von<br />

• Talgebieten,<br />

• Teichgebieten,<br />

• Waldgebieten,<br />

• Heckengebieten/Steinrückengebieten,<br />

• Wiesengebieten,<br />

• Moorgebieten und<br />

• besonders naturschutzrelevanten Abbaugebieten.<br />

Die Lage dieser Lebensraumkomplexe (Talgebiete, Teichgebiete, Waldgebiete usw.) innerhalb<br />

der Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete ist im Zuge der Plananwendung bestimmbar.<br />

Zur Identifizierung von Lebensraumkomplexen kann Karte C „Regionale Verbundkulisse“ der<br />

Anlage 3 hinzugezogen werden.<br />

Für die raumordnerische Anwendung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz) bildet Anlage 3 (2.1.2 Ziele für Lebensraumkomplexe des<br />

ökologischen Verbundsystems) eine lebensraumbezogene Orientierungshilfe zur vertiefenden<br />

inhaltlichen Bestimmung der Vorrang- bzw. Vorbehaltsfunktion.<br />

Hinweis Naturnahe Fließgewässerauen und -landschaften entsprechend Ziel 4.1.1 LEP 2003 sind in<br />

die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) als<br />

Bestandteil der regional bedeutsamen Lebensraumkomplexe der Talgebiete integriert.<br />

Zur Renaturierung von Fließgewässern und Auen siehe Anlage 3 (2.1.2 Ziele für Lebensraumkomplexe<br />

des ökologischen Verbundsystems: Talgebiete) sowie regionale Schwerpunkte<br />

der Fließgewässersanierung im Kapitel 4 „Wasser“.<br />

Hinweis Zur Bewirtschaftung, Sanierung und Mehrung von Waldflächen siehe Kapitel 6 „Land- und<br />

Forstwirtschaft“.<br />

G 3.1.4 In den Schutzbedürftigen Bereichen für den Arten- und Biotopschutz soll die<br />

Bewirtschaftung durch Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft besonders Natur<br />

schonend erfolgen.<br />

Vor allem auf besonders feuchten, trockenen, flachgründigen, hängigen,<br />

überschwemmungsgefährdeten und sonstigen durch geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

oder erschwerende Nutzungsbedingungen gekennzeichneten<br />

Böden sollen eine geringe Nutzungsintensität und die Entwicklung<br />

standorttypischer Biotope angestrebt werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 16


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 3.1.5 Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die Schutzbedürftigen Bereiche für<br />

den Arten- und Biotopschutz auch gezielt durch die Darstellung von „Flächen<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft“ sachlich und räumlich konkretisiert werden.<br />

Ökologisches Verbundsystem<br />

Begriff Das ökologische Verbundsystem im Sinne dieses Planes ist ein durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

raumordnerisch gesichertes, funktional zusammenhängendes Netz ökologisch<br />

bedeutsamer Freiräume. Es bildet einen planungsrechtlich gesicherten übergeordneten Rahmen<br />

für das entsprechend § 1b SächsNatSchG zu schaffende Netz verbundener Biotope. Die<br />

Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz beruht sowohl auf natur- als auch auf kulturlandschaftlichen<br />

Strukturen.<br />

Das ökologische Verbundsystem ist entsprechend Ziel 4.2.2 LEP 2003 regelmäßig in Form<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) in<br />

Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen. Darüber hinaus sind die Vorranggebiete Wald Bestandteil<br />

des ökologischen Verbundsystems. In den Schranken ihrer vorrangigen Zweckbestimmung<br />

sind auch die als Vorranggebiete für Verteidigung ausgewiesenen Standortübungsplätze<br />

der Bundeswehr bei Marienberg sowie bei Altenhain und Dittersbach (Frankenberg)<br />

funktional als Teile des ökologischen Verbundsystems zu betrachten.<br />

Zur differenzierenden inhaltlichen Bestimmung der ausgewiesenen Gebiete kann Karte C<br />

„Regionale Verbundkulisse“ der fachplanerischen Anlage 3 hinzugezogen werden.<br />

Z 3.1.6 Anknüpfend an das ausgewiesene ökologische Verbundsystem soll der<br />

Fließgewässer- und Auenverbund im Rahmen einer sinnvollen städtebaulichen<br />

Ordnung auch im besiedelten Bereich fortgeführt werden.<br />

G 3.1.7 Das ausgewiesene ökologische Verbundsystem soll unter Berücksichtigung<br />

des Landschaftscharakters durch die Entwicklung ökologisch vielfältiger linearer<br />

Landschaftskorridore großräumig ergänzt und weiter vernetzt werden<br />

(Verbundglieder, Trittsteine).<br />

Hinweis<br />

Karte<br />

Konkrete räumliche Ansatzpunkte zum weiteren Ausbau des regionalen ökologischen Verbundsystems<br />

(über die als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete bereits ausgewiesenen Bereiche<br />

hinaus) sind dem <strong>Regionalplan</strong> mit der regionalen Verbundkulisse in Karte C der fachplanerischen<br />

Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung beigefügt. Auch die in Anlage 3<br />

enthaltenen Leitbilder geben eine naturraumbezogene Orientierung bezüglich der beim großräumigen<br />

Ausbau des Verbundsystems zu berücksichtigen Charakteristika der Landschaft.<br />

G 3.1.8 Im Rahmen der Bauleitplanung soll die Funktion locker bebauter und von<br />

Grünflächen durchsetzter Siedlungen als Verbundstrukturen gesichert und<br />

entwickelt werden. Die örtlichen Grünflächensysteme sollen mit dem regionalen<br />

ökologischen Verbundsystem verknüpft werden.<br />

Z 3.1.9 Mit den Instrumenten der Bauleit- und Landschaftsplanung, der agrarstrukturellen,<br />

forst- und wasserwirtschaftlichen Planungen, der Dorfentwicklungsplanung<br />

und Ländlichen Neuordnung sowie der naturschutzfachlichen Pflege-<br />

und Entwicklungsplanung soll das ökologische Verbundsystem unter<br />

Beachtung biotop- und artspezifischer Erfordernisse örtlich ausgeformt, ergänzt<br />

und durch konkrete fachspezifische Maßnahmen untersetzt werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 17


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Ausgewählte besondere Lebensräume<br />

Karte Regionale Schwerpunkte für die Strukturanreicherung (großräumig sehr strukturarme,<br />

insbesondere an Gehölzen arme, ausgeräumte Gebiete) sind entsprechend Ziel 4.1.4 und<br />

Grundsatz 4.1.10 LEP 2003 in Karte 4 "Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />

Hinweis Die Erhaltung/Erweiterung ökologisch wirksamer Strukturen dient ökologischen Funktionen<br />

und daneben auch dem Landschaftsbild/Landschaftserleben. Die regionalen Schwerpunkte<br />

für die Strukturanreicherung sind zugleich regionale Schwerpunkte zur Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

von Baumbeständen an Straßen und Wegen entsprechend Grundsatz 4.1.10<br />

LEP 2003. Dazu siehe G 3.2.14.<br />

Z 3.1.10 Agrargebiete<br />

Z 3.1.11 Ackergebiete<br />

In den Schwerpunktgebieten für die Strukturanreicherung sollen der Bestand<br />

an Flurgehölzen, wie Baumreihen, Alleen, Hecken, Einzelgehölzen, Feldholzinseln<br />

und Streuobstwiesen sowie weiteren ökologisch relevanten Kleinstrukturen<br />

(z.B. Säume) entlang von Wegen, Straßen, Gewässern, Reliefstrukturen<br />

und Nutzungsgrenzen unter Berücksichtigung von Verbundgesichtspunkten<br />

erhöht werden.<br />

Es ist darauf hinzuwirken, dass die Ränder von Ackerschlägen besonders<br />

umweltschonend bewirtschaftet werden (z.B. Ackerrandstreifen), an Äcker<br />

angrenzende ökologisch wertvolle Bereiche nicht durch schädigende Stoffeinträge<br />

beeinträchtigt werden und dass strukturreiche Raine entlang von<br />

Wegen, Straßen und Nutzungsgrenzen entstehen.<br />

G 3.1.12 Siedlungsgebiete<br />

Naturnahe bzw. halbnatürliche Restflächen sollen in den städtischen und<br />

dörflichen Siedlungsgebieten im Rahmen einer sinnvollen städtebaulichen<br />

Ordnung erhalten, wertvolle siedlungsspezifische Biotope entwickelt und die<br />

Vorkommensvoraussetzungen insbesondere für gefährdete Höhlenbrüter<br />

und Gebäude bewohnende Tierarten verbessert werden.<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Vögel<br />

Karte Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung sind in Karte 15 ausgewiesen.<br />

Hinweis Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung sind aus sachlichen und planungsmethodischen<br />

Gründen nur teilweise in das als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesene<br />

ökologische Verbundsystem integrierbar. Das gilt besonders für bestimmte Vogelzuggebiete<br />

und die Habitate Offenland bewohnender Vogelarten.<br />

Besondere überörtliche Bedeutung für den Vogelzug im Sinne von Plansatz 3.1.13 besitzen<br />

neben den Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) die in Karte 15 ausgewiesenen und im<br />

Begründungstext näher bezeichneten Gebiete folgender Typen:<br />

- Tallebensraum<br />

- Standgewässerlebensraum<br />

- Offenlandlebensraum / Rast sowie Brut und Rast<br />

- Lebensraum hoher avifaunistischer Vielfalt<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 18


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Plansatz 3.1.14 gilt insbesondere für Offenlandlebensräume/Brut, Offenlandlebensräume/Brut<br />

und Rast sowie für Offenland geprägte Lebensräume hoher avifaunistischer Vielfalt<br />

und Offenland geprägte Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) entsprechend Karte 15.<br />

Bedeutende Brutgebiete ausgewählter Vogelarten einschließlich der in Karte 15 dargestellten<br />

besonders bedeutsamen Waldlebensräume sind in das Netz der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) integriert.<br />

Z 3.1.13 Vogelzuggebiete<br />

Zugkorridore sowie Rast-, Nahrungs-, Sammel- und Schlafplätze von Zugvögeln<br />

(Durchzügler und Wintergäste) sollen in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten<br />

werden.<br />

G 3.1.14 Offenlandlebensräume für Brutvögel<br />

Bei baulichen Maßnahmen und sonstigen Nutzungsänderungen im Offenland<br />

soll die Funktion als Lebensraum für Offenland bewohnende Vogelarten<br />

berücksichtigt werden.<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse<br />

Hinweis Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse sind aus sachlichen und planungsmethodischen<br />

Gründen nur teilweise in das als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und<br />

Landschaft (Arten- und Biotopschutz) ausgewiesene ökologische Verbundsystem integrierbar.<br />

G 3.1.15 Zugkorridore, Rasthabitate und das Umfeld bedeutender Quartiere sollen in<br />

ihrer Funktionsfähigkeit als Lebensraum von Fledermäusen erhalten werden.<br />

3.2 Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

G 3.2.1 Die landschaftliche Attraktivität der Region soll gesteigert werden. Schwerpunkte<br />

liegen in den Landschaftsräumen mit hoher landschaftsästhetischer<br />

Wertigkeit sowie Erlebniswirksamkeit (Schutzbedürftige Bereiche) und in<br />

den siedlungsnahen Freiräumen. Das Landschaftsbild soll dabei in seiner<br />

natur- und kulturlandschaftlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie<br />

räumlichen Differenziertheit bewahrt und dem Charakter der Landschaft entsprechend<br />

gestaltet werden. Die luft- und lärmhygienischen Erlebnisvoraussetzungen<br />

für die naturbezogene Erholung sollen gefördert, Bauwerke landschaftsgerecht<br />

errichtet werden.<br />

Hinweis Zur Gestaltung des städtischen Siedlungsraumes und zu regionalen Besonderheiten der<br />

Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum siehe auch Kapitel 2.6 „Regionale Siedlungsentwicklung<br />

und Stadtumbau“.<br />

In Anlage 3 sind dem <strong>Regionalplan</strong> weitere Ziele und Erfordernisse zum Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

aus fachlicher Sicht der Landschaftsrahmenplanung beigefügt. Diese<br />

sind nach § 5 Abs. 3 SächsNatSchG zu berücksichtigen.<br />

Schutzbedürftige Bereiche für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

Karte Schutzbedürftige Bereiche für das Landschaftsbild/Landschaftserleben sind entsprechend<br />

Ziel 4.1.9 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />

(Landschaftsbild/Landschaftserleben) ausgewiesen.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 19


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Hinweis Für die raumordnerische Anwendung der Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />

bildet Anlage 3 (2.5.2 und 2.5.3) eine Orientierungshilfe zur<br />

vertiefenden inhaltlichen Bestimmung der Vorbehaltsfunktion.<br />

Karte Regional bedeutsame landschaftsbildprägende Erhebungen, historische Kulturlandschaften,<br />

ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Siedlungen, freiraumrelevante Kulturdenkmale<br />

und Aussichtspunkte, offene Talsohlen in waldreicher Lage sowie Konzentrationsgebiete<br />

archäologischer Denkmale und Fundstellen als Schwerpunkte des archäologischen Kulturdenkmalschutzes<br />

im Freiraum sind in Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft" ausgewiesen.<br />

Landschaftsbildprägende Erhebungen<br />

Z 3.2.2 Die regional bedeutsamen landschaftsbildprägenden Erhebungen sind in<br />

ihrer charakteristischen visuellen Ausprägung zu erhalten.<br />

Historische Kulturlandschaften<br />

Z 3.2.3 Es ist darauf hinzuwirken, dass die Kulturlandschaft der Rochlitzer Pflege<br />

in ihrer landschaftlichen Komplexität von Siedlungs- und Flurformen, gebietstypischer<br />

Bausubstanz und wegemäßiger Erschließung und der charakteristischen<br />

Ausstattung mit Siedlungs- und Freiraumbiotopen sowie Kleinformen<br />

des Reliefs dauerhaft erhalten und gepflegt wird. Dabei sind die Erfordernisse<br />

der heutigen Lebens- und Wirtschaftsweise zu berücksichtigen.<br />

Z 3.2.4 Es ist darauf hinzuwirken, dass die in der Landschaft sichtbaren Sachzeugen<br />

des Bergbaues, wie Halden, Bingen, Raithalden, Stollenmundlöcher,<br />

Röschen, Kunstgräben und Kunstteiche des alten Erzbergbaues sowie die<br />

Halden und Schachtanlagen des Lugau-Oelsnitzer Steinkohlenreviers insbesondere<br />

im Rahmen zusammenhängender historischer Bergbaulandschaften<br />

in ihrer landschaftlichen Gesamtwirkung dauerhaft erhalten und<br />

erlebbar bleiben.<br />

Z 3.2.5 Es ist darauf hinzuwirken, dass die Kulturlandschaft der Hecken- und Steinrückengebiete<br />

des <strong>Erzgebirge</strong>s im großräumigen Zusammenhang und lückenarm<br />

erhalten wird und ehemalige Strukturen wiederhergestellt werden.<br />

Ausgewählte Elemente für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

G 3.2.6 Offene (unbewaldete) Talsohlen in waldreichen Lagen sollen offen gehalten<br />

werden.<br />

G 3.2.7 Der Charakter gering verdichteter regionstypischer Waldhufendörfer oder<br />

-dorfteile soll durch die Erhaltung möglichst frei stehender (Bauern-) Hofzeilen<br />

und dem Siedlungstyp entsprechend genutzter Zwischenbereiche gewahrt<br />

werden.<br />

G 3.2.8 Der Charakter historischer Streusiedlungsbereiche soll durch das Freihalten<br />

der siedlungstypischen inneren Freiräume und eine entsprechende Baukörpergestaltung<br />

gewahrt werden.<br />

G 3.2.9 Das bildbedeutsame Umfeld regional freiraumrelevanter Kulturdenkmale<br />

soll von visuell beeinträchtigenden Bauwerken freigehalten werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 20


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 3.2.10 Die wichtigen Blicksektoren regional bedeutsamer Aussichtspunkte sollen<br />

in dem für den Ausblick relevanten Entfernungsbereich von visuell beeinträchtigenden<br />

Bauwerken frei gehalten werden.<br />

G 3.2.11 Das visuelle Umfeld archäologischer Denkmale und Fundstellen soll so<br />

gesichert und gepflegt werden, dass diese Denkmäler und Fundstellen erhalten<br />

und ihre wahrnehmbaren Besonderheiten erlebbar bleiben.<br />

G 3.2.12 Beeinträchtigungen des regionalen Landschaftsbildes durch gewerblichtechnische<br />

Dominanten sollen in den von der vorrangigen Funktion solcher<br />

Flächen bzw. Anlagen gesetzten Grenzen durch entsprechende Baukörpergestaltung,<br />

Farbgebung und Eingrünung begrenzt werden.<br />

G 3.2.13 Siedlungsränder sollen in landschaftsgemäßer Form erhalten bzw. entsprechend<br />

gestaltet werden.<br />

G 3.2.14 Straßen- und Wegränder in der offenen Landschaft sollen unter Berücksichtigung<br />

der angrenzenden Flächennutzung im verkehrstechnisch möglichen<br />

Umfang mit standortgerechten einheimischen Gehölzen bepflanzt werden<br />

(besonders bei Straßen vorzugsweise beiderseits als Allee).<br />

Das gilt in besonderem Maße für die in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />

der Landschaft“ als regionale Schwerpunkte für die Strukturanreicherung<br />

ausgewiesenen großräumig sehr strukturarmen Gebiete.<br />

Gehölze an Straßen und Wegrändern sollen sachgerecht gepflegt und in<br />

den Grenzen der Verkehrssicherungspflicht langfristig erhalten werden.<br />

G 3.2.15 Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die in der Begründung aufgeführten<br />

natur- und kulturlandschaftlich bedeutsamen Einzelobjekte des Landschaftsbildes<br />

gefördert und visuelle Störfaktoren Einzelfall bezogen gemindert<br />

werden.<br />

3.3 Boden<br />

Bodenfunktionen<br />

Karte Gebiete mit Böden besonderer Produktionsfunktion sind entsprechend Ziele 4.4.4 und 9.1<br />

LEP 2003 in Karte 2 "Raumnutzung" vorzugsweise als Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft<br />

ausgewiesen. Erfasst werden durch diese Vorbehaltsgebiete auch wichtige Gebiete mit Böden<br />

besonderer Speicher-, Filter- und Pufferfunktion sowie Gebiete mit Böden besonderen<br />

natürlichen Säurepuffervermögens. Gebiete mit Böden sehr hoher Biotopentwicklungsfunktion<br />

und Böden mit besonders seltenen oder/und naturnahen (anthropogen wenig beeinflussten)<br />

Böden sind in hohem Maße in Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Arten-<br />

und Biotopschutz), teilweise auch in Vorranggebiete Wald integriert. Ausgewählte Bodenbereiche<br />

mit besonderer archäologischer Archivfunktion (Schwerpunkte) sind als Bereiche der<br />

Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen in Karte 5.2 ausgewiesen.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 21


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 3.3.1 Zum Schutz ihrer Bodenfunktionen sollen folgende Böden besonders schonend<br />

behandelt, insbesondere vor Versiegelung, Abgrabung, Aufschüttung,<br />

Erosion, Verdichtung und anthropogener stofflicher Belastung geschützt<br />

werden:<br />

• Böden mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft<br />

(insbesondere in Bereichen für die Landwirtschaft)<br />

• Böden mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz<br />

(insbesondere in Schutzbedürftigen Bereichen für den Arten- und Biotopschutz<br />

und naturschutzrechtlich geschützten Gebieten)<br />

• Böden mit besonderer Bedeutung für den Wasserhaushalt als Puffer,<br />

Filter, Speicher<br />

(insbesondere in Bereichen für die Wasserbereitstellung und für die<br />

Landwirtschaft, Wasserschutzgebieten und potenziellen Gewinnungsgebieten,<br />

Hochwasserentstehungsgebieten, Gewässerrandstreifen sowie<br />

Überschwemmungsgebieten)<br />

• Böden mit besonderer Archivfunktion<br />

(insbesondere natürliche, fossile, reliktische, archäologisch bedeutsame<br />

oder seltene Böden)<br />

Bodennutzung und Erosionsschutz<br />

Karte Gebiete mit besonderer potenzieller Erosionsgefährdung im Offenland (mittlere bis sehr<br />

hohe potenzielle Wassererosionsgefahr) sind entsprechend Ziele 4.1.4 und 4.4.5 LEP 2003 in<br />

Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt"<br />

ausgewiesen.<br />

Z 3.3.2 In den in Karte 5.1 ausgewiesenen Gebieten mit besonderer potenzieller<br />

Erosionsgefährdung ist darauf hinzuwirken, dass der Bodenerosion durch<br />

pflanzenbauliche Maßnahmen, landschaftsangepasste Anreicherung mit<br />

gliedernden Flurelementen und durch eine erosionshemmende Schlageinteilung<br />

sowie ggf. auch durch kulturtechnische Maßnahmen vorgebeugt wird.<br />

Es ist darauf hinzuwirken, dass besonders gefährdete Hanglagen und besonders<br />

gefährdete Abflusssenken nicht als Acker, sondern als Grünland<br />

genutzt, hochgradig erosionsgefährdete Flächen, insbesondere Steilhänge,<br />

unter Beachtung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

aufgeforstet werden und dass bei Baumaßnahmen Vorsorge gegen Erosionsschäden<br />

getroffen wird.<br />

Z 3.3.3 In den in Karte 5.1 ausgewiesenen Gebieten mit besonderer potenzieller<br />

Erosionsgefährdung sollen in den kommunalen und fachlichen Plänen flächenkonkret<br />

vorsorgende Maßnahmen des Erosionsschutzes vorgesehen<br />

werden.<br />

Bodenversiegelung und Baumaßnahmen<br />

G 3.3.4 Durch die bevorzugte Inanspruchnahme baulich bereits vorbelasteter Böden,<br />

durch eine flächensparende Bauweise, durch die Vermeidung überdimensionierter<br />

versiegelter Freiflächen, durch den Rückbau un- oder untergenutzter<br />

versiegelter Bereiche und durch einen hohen Grünflächenanteil baulicher<br />

Freiflächen soll der Versiegelungsgrad minimiert werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 22


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Unvermeidbare Flächenbefestigungen sollen unter Beachtung baulicher Erfordernisse<br />

in möglichst weitgehend wasserdurchlässiger Bauweise erfolgen<br />

(Fuß- und Radwege, Park- und Hofflächen usw.), soweit dem keine Wasserschutzbelange<br />

entgegenstehen. Durch Versiegelung anfallendes nicht verunreinigtes<br />

Niederschlagswasser soll vorzugsweise vor Ort zur Versickerung<br />

gelangen können.<br />

G 3.3.5 Bei Baumaßnahmen sollen Verdichtung, Verschlämmung, Erosion und<br />

Fremdstoffeintrag möglichst gering und in räumlich engen Grenzen gehalten<br />

und nach Beendigung der Maßnahmen wieder weitestmöglich beseitigt werden.<br />

Bodenaushubmaterial soll möglichst direkt im Baugebiet wieder eingesetzt<br />

oder anderenfalls der ökologisch hochwertigsten Verwendung zugeführt<br />

werden.<br />

Bodenbelastung und Bodengefährdung<br />

Karte Regionale Schwerpunkte der Bodensanierung (Großflächige Gebiete mit Anhaltspunkten<br />

für schädliche stoffliche Bodenveränderungen) sind entsprechend Ziel 4.4.5 LEP 2003 in<br />

Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />

G 3.3.6 In Gebieten mit Anhaltspunkten für schädliche stoffliche Bodenveränderungen,<br />

insbesondere durch Schwermetalle, sollen zur Vermeidung von Umweltschäden<br />

und zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlichenfalls<br />

auf den standörtlichen Einzelfall bezogene weitergehende Untersuchungen<br />

zur genauen Ausdehnung und zum Gefährdungspotenzial der Bodenveränderungen<br />

sowie Vorsorge-, Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />

vorgenommen werden.<br />

G 3.3.7 Die anthropogen verursachten Versauerungserscheinungen der Böden sollen<br />

nicht weiter verstärkt und langfristig abgebaut werden. Einer weiteren<br />

Bodenversauerung ist entgegenzuwirken. Für stark anthropogen versauerte<br />

Böden sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den pH-Wert langfristig wieder<br />

ansteigen zu lassen, sofern den Maßnahmen keine boden- oder naturschutzfachlichen<br />

Belange entgegenstehen.<br />

3.4 Siedlungsklima<br />

G 3.4.1 Siedlungsflächen und der Freiraum sollen so gestaltet und entwickelt werden,<br />

dass sie die bioklimatischen und lufthygienischen Bedingungen im<br />

Siedlungsraum positiv beeinflussen.<br />

Dazu sollen<br />

• siedlungsnahe Freiflächen, in denen bodennahe Kaltluft entsteht und in<br />

den Siedlungsraum abfließt, funktionsfähig und emissionsarm erhalten<br />

werden,<br />

• Siedlungsrandbereiche, die für den Zutritt von bodennaher Kaltluft und<br />

von Frischluft bedeutsam sind, frei von abriegelnder Bebauung bleiben<br />

sowie<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 23


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

• Bereiche innerhalb der Siedlungen und am Siedlungsrand, die der Verminderung<br />

von Luftverunreinigungen dienen, in ihrer Funktionsfähigkeit<br />

gesichert und entwickelt sowie erweitert werden (klimawirksame Vegetationsstrukturen,<br />

insbesondere Wald).<br />

Bereiche für das Siedlungsklima<br />

Hinweis Landesweite Ziele und Grundsätze zu Luftreinhaltung und Klimaschutz enthält LEP 2003:<br />

Gemäß LEP Z 4.5.1 sind siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche in ihrer Funktionsfähigkeit<br />

zu sichern. Dazu sind siedlungsrelevante Bereiche in den Regionalplänen auszuweisen.<br />

Karte Siedlungsklimatisch besonders bedeutsame Kaltluftentstehungs- und -abflussgebiete sind<br />

entsprechend Ziel 4.5.1 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorbehaltsgebiete Kaltluft<br />

symbolhaft ausgewiesen.<br />

Siedlungsklimatisch besonders bedeutsame Frischluftentstehungsgebiete sind entsprechend<br />

Ziel 4.5.1 LEP 2003 in Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

- Naturhaushalt" gebietskonkret ausgewiesen.<br />

Hinweis Bereiche für das Siedlungsklima sind auch integraler Bestandteil der in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

als Ziele der Raumordnung ausgewiesenen Regionalen Grünzüge (Plankapitel 3.5)<br />

sowie Vorranggebiete Wald (Plankapitel 6.2). Diese dienen ebenfalls der Sicherung siedlungsklimatischer<br />

Ausgleichsfunktionen.<br />

Besondere siedlungsklimatische Funktionen Regionaler Grünzüge sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

durch die überlagernde Ausweisung von Kaltluftentstehungs- und -abflussgebieten<br />

symbolhaft gekennzeichnet.<br />

Die in Karte 5.1 ausgewiesenen Frischluftentstehungsgebiete sind gemäß Karte 2 „Raumnutzung“<br />

regelmäßig zugleich Vorranggebiet Wald oder Bestandteil Regionaler Grünzüge.<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) sowie<br />

Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft tragen im Übrigen zur Sicherung siedlungsklimatisch bedeutsamer<br />

Bereiche bei.<br />

G 3.4.2 Mit den Mitteln der Bauleitplanung sollen die für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit<br />

dieser Bereiche erforderlichen räumlichen Voraussetzungen flächenkonkret<br />

gesichert werden.<br />

3.5 Freiraum und Siedlung<br />

Begriff Freiraum im Sinne dieses Planes ist der Raum außerhalb von Siedlungen (regionaler Freiraum).<br />

Allgemeiner Freiraumschutz<br />

G 3.5.1 Entzug, Zerschneidung und Beeinträchtigung des Freiraumes sollen auf das<br />

unvermeidbare Maß beschränkt werden.<br />

G 3.5.2 Der Freiraum soll als Ausgleichsraum des Naturhaushaltes, als Voraussetzung<br />

für die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, als Lebensraum der Pflanzen-<br />

und Tierwelt, als Erholungsraum und zur Gliederung der Siedlungsgebiete<br />

im Zusammenhang bewahrt und nur unter Berücksichtigung dieser<br />

Funktionen baulich in Anspruch genommen werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 24


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 3.5.3 Ökologisch oder für die Erholung bedeutsame innerörtliche Grünbereiche<br />

sollen in räumlich-funktionalem Verbund mit dem regionalen Freiraum stehen.<br />

Regionale Grünzüge<br />

Begriff Regionaler Grünzug ist ein zusammenhängender Bereich des Freiraumes mit unterschiedlichen<br />

ökologischen Funktionen oder naturbezogenen Erholungsmöglichkeiten, der von Bebauung<br />

oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten ist.<br />

Regionale Grünzüge sind Ziele der Raumordnung.<br />

Karte Regionale Grünzüge sind entsprechend Ziel 5.1.9 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

Grünzäsuren<br />

Begriff Grünzäsur ist ein kleinräumiger Bereich des Freiraumes, der zum Schutz siedlungsnaher<br />

Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender<br />

Siedlungsgebiete, insbesondere im Zuge von Achsen, von Bebauung oder anderen<br />

funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten ist.<br />

Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung.<br />

Karte Grünzäsuren sind entsprechend Ziel 5.1.9 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

Z 3.5.4 Die Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren sind hinsichtlich ihrer Abgrenzung<br />

mit den Mitteln der Bauleitplanung örtlich auszuformen.<br />

4 Wasser<br />

4.1 Hochwasserschutz<br />

Karten In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorranggebiete für Überschwemmungsbereiche und die<br />

Vorbehaltsgebiete für Hochwasser-Risikobereiche ausgewiesen.<br />

Die geplanten regionalbedeutsamen Hochwasserrückhaltebecken sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

als Vorranggebiete Technischer Hochwasserschutz ausgewiesen bzw. nachrichtlich<br />

dargestellt.<br />

In Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Teil: Naturhaushalt“<br />

werden auf der Grundlage der Gebietskulisse für die Hochwasserentstehungsgebiete<br />

die Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens ausgewiesen.<br />

Hinweise Daten zu den Standorten der Hochwasserrückhaltbecken werden in Anlage 4 aufgezeigt.<br />

Die Grundlagen für die Ausweisung bzw. Darstellung der Beckenstandorte werden im Begründungstext<br />

erläutert.<br />

Weiterführende Anforderungen für den vorbeugenden Hochwasserschutz werden im Rahmen<br />

der Planungsaussagen unter Kapitel 4.2 „Gewässersanierung“ und unter dem Kapitel 3<br />

„Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ genannt.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 25


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 4.1.1 Durch überörtliches oder grenzüberschreitendes Zusammenwirken innerhalb<br />

natürlicher Gewässereinzugsgebiete sind koordinierte Maßnahmen zum<br />

vorbeugenden Hochwasserschutz umzusetzen und weiter zu entwickeln.<br />

Für eine wirksame Hochwasservorsorge sind insbesondere nachhaltige Formen<br />

der Flächennutzung und Freiraumsicherung anzuwenden, bauliche<br />

Schutzvorkehrungen zu realisieren sowie das Gefahrenbewusstsein aktuell<br />

zu halten.<br />

Z 4.1.2 Im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Planung von Bauvorhaben sind<br />

durch die zuständigen Planungsträger die ausgewiesenen Vorranggebiete<br />

für Überschwemmungsbereiche mit folgenden Maßgaben zu beachten:<br />

• Natürliche Retentionsflächen im Freiraum sind zu erhalten und vor<br />

Beeinträchtigungen zu schützen. Rückgewinnbare Flächen sind als<br />

Retentionsraum zu sichern.<br />

• Keine Ausweisung von neuen Siedlungsgebieten.<br />

• Geplante Baugebiete, die noch kein Baurecht erlangt haben, sind auf<br />

Bestandsfähigkeit zu überprüfen und anzupassen.<br />

• Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sind freie Flächen,<br />

die für das Hochwasserrückhaltevermögen und den Hochwasserabfluss<br />

bedeutsam sind, funktionsfähig zu erhalten.<br />

G 4.1.3 In den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für Hochwasser-Risiko sind<br />

Planungen zur weiteren baulichen Entwicklung, Änderung der Flächennutzung<br />

oder zu einzelnen Bauvorhaben an die jeweilige Gefahrenintensität<br />

anzupassen.<br />

G 4.1.4 Solange geplante Hochwasserschutzmaßnahmen noch nicht realisiert und<br />

wirksam sind, sollen in den betroffenen, unzureichend geschützten Gebieten<br />

keine baulichen Nachverdichtungen vorgenommen werden, die ein erhöhtes<br />

Hochwasserrisiko bewirken und zu erkennbaren Gefährdungen gesunder<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse führen.<br />

Z 4.1.5 In den Gebieten zur Erhöhung und Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens<br />

ist darauf hinzuwirken, dass Abfluss mindernde Flächennutzungen<br />

erhalten, verbessert oder wieder hergestellt werden.<br />

4.2 Gewässersanierung<br />

Karte In Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ werden regionale Schwerpunkte<br />

der Fließgewässersanierung, Grundwassersanierung und Sanierungsbedarf stehender Gewässer<br />

ausgewiesen.<br />

LEP<br />

Z 4.3.2<br />

Zur Verbesserung der Gewässerökologie ist darauf hinzuwirken, dass verrohrte<br />

und anderweitig naturfern ausgebaute Fließgewässer bzw.<br />

-abschnitte, sofern deren Nutzung den Ausbauzustand nicht erfordert, geöffnet<br />

und naturnah gestaltet werden.<br />

Z 4.2.1 Für die in Karte 4 ausgewiesenen Fließgewässer, Grundwasserkörper und<br />

stehenden Gewässer sind solche Maßnahmen zu realisieren, die eine Verbesserung<br />

des ökologischen Zustandes bewirken und damit das Erreichen<br />

des Qualitätszieles der EU-Wasserrahmenrichtlinie ermöglichen.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 26


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

4.3 Gewässerschutz, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind schutzbedürftige Bereiche für Wasserressourcen gemäß LEP<br />

Z 13.2 als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserbereitstellung ausgewiesen und die gesetzlich<br />

festgesetzten Trink- bzw. Heilwasserschutzgebiete sowie überörtlich bedeutsame<br />

Wasserüberleitungen und Anlagen und Kläranlagen größer 10 TEW nachrichtlich dargestellt.<br />

In Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Teil: Naturhaushalt“<br />

sind die Gebiete mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung dargestellt<br />

und in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ die sanierungsbedürftigen<br />

Grundwasserkörper.<br />

Hinweis Die Kriterien zur Ausweisung der Vorranggebiete Trinkwasserbereitstellung werden im Begründungstext<br />

erläutert.<br />

Die raumordnerische Zweckbestimmung für ein Vorranggebiet ist mit In-Kraft-Treten als<br />

Trinkwasserschutzgebiet als erfüllt zu betrachten.<br />

G 4.3.1 Natürliche Wasserressourcen sind nach dem Grundsatz der Vorsorge und<br />

unter Beachtung des Gemeinwohls vor Verunreinigungen und übermäßiger<br />

Inanspruchnahme zu bewahren. Die flächendeckende Erreichung eines guten<br />

Zustandes der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie ist<br />

anzustreben.<br />

Durch einen schonenden Umgang mit Grund und Boden, die Reduzierung<br />

des Versiegelungsgrades und eine verstärkte Versickerung von nicht schädlich<br />

verunreinigtem Niederschlagswasser sind die Voraussetzungen für die<br />

Grundwasserneubildung zu verbessern.<br />

Gebiete mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung sind vor<br />

vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen.<br />

G 4.3.2 Bei der Planung von Baumaßnahmen oder Änderungen der Flächennutzung<br />

ist in den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für die Wasserbereitstellung<br />

der Grundwasserkörper auch in seiner potenziellen Funktion für die Trinkwasserversorgung<br />

zu erhalten und vor stofflichen Verunreinigungen zu<br />

schützen.<br />

Bei vorhandenen Nutzungskonflikten ist einer weiteren Schädigung entgegenzuwirken.<br />

G 4.3.3 Die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser in entsprechender Qualität und<br />

Menge ist durch die weitere Erhöhung des Anschlussgrades der Bevölkerung<br />

an die öffentliche Trinkwasserversorgung sowie die Anpassung an geänderte<br />

Bedarfsstrukturen in Gebieten mit hohem Verbrauchsrückgang zu<br />

gewährleisten.<br />

Soweit wirtschaftlich und sozialverträglich angemessene Rahmenbedingungen<br />

bestehen, sollen für die bisher noch nicht oder nur ungenügend an das<br />

öffentliche Netz angeschlossenen Orts- oder Gemeindeteile im dünn besiedelten<br />

Ländlichen Raum der Landkreise Mittweida, Freiberg und Mittlerer<br />

Erzgebirgskreis die netztechnischen Anschlussbedingungen geschaffen<br />

bzw. ausgebaut werden.<br />

G 4.3.4 Innerhalb der Euroregion <strong>Erzgebirge</strong>-Krušnohoři sollen nach Prüfung technisch<br />

und wirtschaftlich sinnvoller sowie umweltgerechter Lösungsmöglichkeiten<br />

weitere gemeinsame Projekte für die Schaffung und Erweiterung<br />

grenzüberschreitender Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssysteme<br />

umgesetzt werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 27


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 4.3.5 Die abwassertechnische Infrastruktur ist unter Beachtung der Gewährleistung<br />

des Gewässerschutzes und der aktuellen wasserwirtschaftlichen Rahmenvorgaben<br />

für dezentrale Lösungen stufenweise weiter auszubauen.<br />

Dabei sind auch in Gemeinden und deren Ortsteilen im Ländlichen Raum<br />

vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung insbesondere kleinräumig<br />

angepasste Lösungen unter Einbeziehung dezentraler Anlagen für<br />

eine flächendeckende, ordnungsgemäße Abwasserentsorgung nach dem<br />

Stand der Technik zu realisieren.<br />

G 4.3.6 Nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser soll durch Versickerung<br />

und bei Bedarf durch natürliche Rückhaltesysteme in der Fläche zurückgehalten<br />

werden.<br />

Sofern es die geologischen Verhältnisse zulassen, ist ein möglichst hoher<br />

Anteil des Niederschlagswassers vor Ort zu versickern.<br />

5 Gewerbliche Wirtschaft und Handel<br />

5.1 Industrie und Gewerbe<br />

G 5.1.1 Zur Sicherung der Standortvoraussetzungen für die Entfaltung von Industrie<br />

und Gewerbe in allen Teilen der Region sollen die in den Gemeinden vorhandenen<br />

erschlossenen Flächenpotenziale und aktivierbaren Brachen umfassend<br />

und im interkommunalen Zusammenwirken genutzt werden. Darüber<br />

hinaus notwendige Neuausweisungen von Gewerbeflächen sollen den absehbaren<br />

Erfordernissen des Eigenbedarfs genügen.<br />

Regionale Vorsorgestandorte<br />

Hinweis Die Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong>, Kapitel 5.1 „Entwicklung von<br />

Industrie, Dienstleistungen und Handwerk; Ziel 5.1.2 - Regionale Vorsorgestandorte“, beschlossen<br />

durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes vom 24.11.2003, in der Fassung<br />

gemäß Genehmigungsbescheid vom 02.08.2004, geändert durch Bescheid vom<br />

27.09.2004, genehmigt und öffentlich bekannt gemacht und am 28.10.2004 in Kraft getreten,<br />

bleibt weiterhin rechtsgültig. Dieser Teilregionalplan ist nicht Gegenstand dieser <strong>Fortschreibung</strong>.<br />

Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ werden Regionale Vorsorgestandorte für Industrie und produzierendes<br />

Gewerbe als Übernahme aus der 1. Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es nachrichtlich<br />

dargestellt.<br />

G 5.1.3 Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Standortbedingungen sollen die Initiativen<br />

der Verbünde aus Industrie, Gewerbe und Forschung zur Profilierung<br />

von regionaler Kompetenz im Maschinenbau, in der metallverarbeitenden<br />

Industrie (Zulieferindustrie), in der Elektroindustrie, in der Rohstoffwirtschaft<br />

und in anderen Bereichen der Fertigung und Produktion durch Bereitstellung<br />

geeigneter, ausreichender und im Bedarfsfall kurzfristig verfügbarer Standorte<br />

unterstützt werden. Im Hinblick auf die reale Begrenztheit des freien Gewerbeflächenangebotes<br />

soll dabei verstärkt die Herausbildung von Kooperationsnetzwerken,<br />

besonders zwischen kleinen und mittleren Unternehmen<br />

und in regionsübergreifenden Verbünden sowie grenzüberschreitend mit<br />

entsprechenden Partnern in Tschechien unterstützt werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 28


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 5.1.4 Als Hilfe zur Neugründung, zum Wachstum und zur Stärkung der Marktfähigkeit<br />

für junge, in den Technologie-, Gründer- und Dienstleistungszentren der<br />

Region in <strong>Chemnitz</strong>, Freiberg, Mittweida, Lichtenstein, Annaberg-Buchholz<br />

und Oelsnitz gewachsene Unternehmen sollen bei ihrer Ausgründung Möglichkeiten<br />

für eine feste gewerbliche Ansiedlung, besonders im Umfeld dieser<br />

Zentren, geprüft und entsprechende Standortangebote unterbreitet werden.<br />

G 5.1.5 In der Region soll das bestehende und am Bedarf von Bevölkerung, Industrie/Gewerbe,<br />

Landwirtschaft und Tourismus orientierte Handwerk in seiner<br />

Vielfalt und Leistungsfähigkeit erhalten und weiterentwickelt werden.<br />

Z 5.1.6 Gewerbe- und Industrieansiedlungen im Bereich der zukünftigen BAB A 72<br />

von <strong>Chemnitz</strong> nach Leipzig sind zur effektiven Nutzung der Standortvorteile<br />

zwischen den Anliegergemeinden Limbach-Oberfrohna, Hartmannsdorf,<br />

Mühlau, Niederfrohna, Burgstädt und Penig auf der Grundlage ihrer Standortvoraussetzungen<br />

abzustimmen.<br />

5.2 Handel<br />

G 5.2.1 Die Handelstätigkeit soll eine ausreichende, bedarfsgerechte und verbrauchernahe<br />

Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Dazu sollen die Betriebstypenvielfalt<br />

der Warenanbieter und neue Versorgungsmodelle im Kontext<br />

mit der demographischen Entwicklung genutzt werden.<br />

Hinweis Ziele und Zulässigkeitsvoraussetzungen des großflächigen Einzelhandels sind grundlegend<br />

durch den Landesentwicklungsplan (LEP, Teilkapitel 6.2) des Freistaates Sachsen bestimmt.<br />

LEP<br />

Z 6.2.1<br />

LEP<br />

Z 6.2.4<br />

Die Ansiedlung, Erweiterung und wesentliche Änderung von Einkaufszentren<br />

und großflächigen Einzelhandelsbetrieben sowie sonstigen großflächigen<br />

Handelsbetriebe (großflächige Einzelhandelseinrichtungen)sind nur in Ober-<br />

und Mittelzentren, bei überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten nur in<br />

städtebaulich integrierter Lage, zulässig.<br />

Die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen<br />

Einzelhandelseinrichtungen soll weder durch Lage, Größe oder Folgewirkungen<br />

das städtebauliche Gefüge, die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen<br />

Versorgungszentrums oder die verbrauchernahe Versorgung substanziell<br />

beeinträchtigen.<br />

Karten In den in Anlage 5 beigefügten Einzelkarten sind für das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> der Versorgungskern<br />

des städtischen Einzelhandels sowie B-, C- und D-Zentren des städtischen<br />

Einzelhandelskonzeptes dargestellt. Für die Mittelzentren und die in Z 5.2.2 benannten<br />

Grundzentren werden Versorgungskerne des städtischen Einzelhandels und Zentralörtliche<br />

Standortbereiche regionalplanerisch ausgewiesen. Sonstige Einzelhandelsgroßstandorte<br />

> 2.000 m² Verkaufsfläche werden nur nachrichtlich dargestellt.<br />

Einzelhandelsgroßstandorte mit > 5.000 m² Verkaufsfläche sind darüber hinaus auch in<br />

Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />

Z 5.2.2 Städtebaulich integrierte Lagen als Ausformung des LEP-Zieles 6.2.1 ergeben<br />

sich für die Stadt <strong>Chemnitz</strong> aus dem 2006 erstellten Zentrenkonzept der<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong>. Es ist solange anzuwenden, bis ein neues Konzept der<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong> im Einvernehmen mit dem zuständigen Regionalen Planungsverband<br />

erstellt wird und an seine Stelle tritt.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 29


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Städtebaulich integrierte Lagen als Ausformung des LEP-Zieles 6.2.1 ergeben<br />

sich für die Mittelzentren durch die in Anlage 5 ausgewiesenen Versorgungskerne<br />

des städtischen Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche.<br />

In den Grundzentren Brand-Erbisdorf, Burgstädt, GZV Ehrenfriedersdorf –<br />

Thum – Geyer, Flöha, Frankenberg, Hainichen, Meerane, Oederan, GZV<br />

Oelsnitz - Lugau, Olbernhau, Penig, Rochlitz, Zschopau und GZV Zwönitz -<br />

Thalheim sind Vorhaben des großflächigen Einzelhandels nach Maßgabe<br />

des LEP Z 6.2.2 in die in Anlage 5 ausgewiesenen Versorgungskerne des<br />

städtischen Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche einzuordnen.<br />

Werden von den Mittelzentren sowie den hier aufgeführten Grundzentren<br />

zukünftig eigene Einzelhandels-/Zentrenkonzepte auf der Grundlage der<br />

vorliegenden regionalplanerischen Ausweisungen weiterentwickelt und beschlossen,<br />

so treten sie an die Stelle der ausgewiesenen Versorgungskerne<br />

und Zentralörtlichen Standortbereiche.<br />

Z 5.2.3 Factory-Outlet-Center (FOC) als großflächige Einzelhandelseinrichtungen<br />

spezieller Ausprägung sollen nur im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> nach Einzelfallprüfung<br />

angesiedelt werden. Neben der notwendigen Integration in das<br />

Zentrenkonzept des Oberzentrums ist dabei auch die Verträglichkeit der<br />

FOC bezüglich der benachbarten Zentralen Orte zu sichern.<br />

6 Land- und Forstwirtschaft<br />

6.1 Landwirtschaft<br />

Karte Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Bodenwertzahlen überwiegend > 50 sind als Vorbehaltsgebiete<br />

für die Landwirtschaft in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

G 6.1.1 Sollen Erstaufforstungen in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft vorgenommen<br />

werden, stehen diese als ebenfalls bodengebundene Nutzungen<br />

mit der Zweckbestimmung dieser Gebiete nicht im Widerspruch.<br />

Z 6.1.2 In allen Teilen der Region sollen die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche<br />

und an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft<br />

mit einer möglichst großen Breite in der Erzeugung landwirtschaftlicher<br />

Produkte und bei Dienstleistungen geschaffen und gesichert werden.<br />

Im Zusammenhang hiermit ist auch auf eine Erweiterung des Anbaus, der<br />

Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte aus der Region<br />

und auf den Erhalt der Basis für in der Region erzeugtes Obst und Gemüse,<br />

wie des Obstanbaugebietes Seelitz-Döhlen, hinzuwirken.<br />

Z 6.1.3 Der dauerhafte Entzug von Nutzfläche für Versiegelung soll mit Rücksicht<br />

auf den Erhalt der Existenzgrundlagen der Landwirtschaft sparsam erfolgen.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 30


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Z 6.1.4 In den regionalen Teilräumen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und<br />

Tierproduktion außerhalb der dargestellten Vorbehaltsgebiete der Landwirtschaft,<br />

insbesondere in den mittleren und höheren Lagen des <strong>Erzgebirge</strong>s,<br />

ist auf einen verstärkten Flächenschutz, vor allem bei den für die Versorgung<br />

von größeren Tieranlagen bzw. bei den zum Existenzerhalt der Erzeugerbetriebe<br />

erforderlichen Funktionsflächen hinzuwirken. Bei notwendigem Bodenentzug<br />

soll eine Minimierung des Flächenverbrauchs angestrebt werden.<br />

Karte Regional bedeutsame Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung mit mehr als 50 Großvieheinheiten<br />

(GVE) sind in Karte 8 „Regional bedeutsame Anlagen der Tierhaltung“ dargestellt<br />

G 6.1.5 Möglichkeiten zur Verbreiterung der Erwerbsgrundlagen der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe sollen genutzt werden. Insbesondere sind regionale Wirtschaftskreisläufe<br />

zu unterstützen. In den höheren Lagen des <strong>Erzgebirge</strong>s<br />

sowie in großräumigen Schutzbereichen für die Trinkwasserversorgung sollen<br />

dabei auch Möglichkeiten des ökologischen sowie des integrierten Landbaues<br />

verstärkt zur Anwendung kommen.<br />

Z 6.1.6 Auf die Erhaltung der räumlichen Voraussetzungen für eine die Belange des<br />

Naturschutzes berücksichtigenden Fischwirtschaft ist hinzuwirken.<br />

G 6.1.7 Beim dauerhaften Entzug landwirtschaftlicher Flächen, insbesondere durch<br />

Verkehrstrassen, ist die Zerschneidung optimaler Schlageinheiten nach<br />

Möglichkeit zu vermeiden. Der Zugang zu den entstehenden Restflächen<br />

und ihre weitere landwirtschaftliche Nutzbarkeit sollen im Regelfall gewährleistet<br />

bleiben.<br />

Nachwachsende Rohstoffe<br />

Z 6.1.8 Auf einen verstärkten umweltverträglichen Anbau von Rohstoff- und Energiepflanzen<br />

und für deren Einbindung in regionale Stoffkreisläufe und Energieversorgungssysteme<br />

ist hinzuwirken. Die für die Weiterverarbeitung und<br />

Veredlung des Erntegutes notwendigen Standortvoraussetzungen sollen in<br />

allen Teilen der Region bereitgestellt werden.<br />

6.2 Forstwirtschaft<br />

G 6.2.1 Der Wald in der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> soll in seinem Gesamtbestand<br />

erhalten, nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft<br />

bewirtschaftet, erforderlichenfalls saniert und gezielt erweitert werden.<br />

G 6.2.2 Großflächige Waldgebiete sollen nicht zerschnitten werden.<br />

Karte Bereiche für die Forstwirtschaft sind entsprechend Ziel 9.5 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

als Vorranggebiete Wald ausgewiesen.<br />

Waldfunktionen<br />

G 6.2.3 Die Nutz- Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder sollen im Sinne einer<br />

multifunktionalen Waldbewirtschaftung durch den Aufbau bzw. den Erhalt<br />

stabiler, vorratsreicher, gesunder und gemischter Wälder nachhaltig gewährleistet<br />

werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 31


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Karte Die Verteilung von Forstlichen Erntebeständen, Versuchsflächen, Naturwaldzellen und Generhaltungsobjekten<br />

ist in Karte 9 nachrichtlich dargestellt.<br />

Z 6.2.4 Auf den Schutz der Forstlichen Erntebestände, Versuchsflächen, Naturwaldzellen<br />

und Generhaltungsobjekte vor Beeinträchtigung ihrer besonderen<br />

Funktionen ist hinzuwirken.<br />

Waldbewirtschaftung<br />

G 6.2.5 Naturnahe Wälder sollen dauerhaft erhalten, naturferne Bestände in standortgerechte<br />

Wälder mit möglichst naturnaher Baumartenzusammensetzung<br />

und vielfältigen Habitatstrukturen überführt werden.<br />

G 6.2.6 Waldränder sollen in ausreichender Breite funktionsgerecht, stufig, vielfältig<br />

strukturiert und artenreich entwickelt werden.<br />

G 6.2.7 Bei Erstaufforstungen sollen Waldaußenränder landschaftsgemäß, insbesondere<br />

unter Verzicht auf großräumig gerade Linienführung angelegt werden.<br />

Waldrandbegradigungen sollen möglichst nicht erfolgen.<br />

Waldsanierung<br />

Karte Regionale Schwerpunkte der Waldsanierung (Waldschadensgebiet der Immissionsschadzone<br />

2006 / Revitalisierungszone) sind entsprechend Ziel 4.1.4 und Karte 11 „Waldschadensgebiete<br />

durch Immissionen“ LEP 2003 (Zonierung aktualisiert) in Karte 4 "Sanierungsbedürftige<br />

Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />

Z 6.2.8 Die Wälder in den Waldschadensgebieten sind so zu sanieren und zu pflegen,<br />

dass sie auf längere Sicht ihre Funktionen wieder nachhaltig erfüllen<br />

können.<br />

Waldmehrung<br />

Z 6.2.9 In der Region ist unter Berücksichtigung forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher<br />

und kommunaler Interessen sowie der Belange von Naturschutz und<br />

Landschaftspflege die Waldfläche zu vergrößern. Der Waldanteil der Region<br />

soll dabei mittelfristig von derzeit 25 % auf 27 % erhöht werden.<br />

Karte Bereiche für die Waldmehrung sind entsprechend Ziel 9.4 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

als Vorbehaltsgebiete für die Waldmehrung ausgewiesen.<br />

Hinweis Bei den Vorbehaltsgebieten für die Waldmehrung handelt es sich einerseits um Gebiete, die<br />

in den Grenzen einer konkretisierenden Ausformung vollständig bewaldet werden sollen und<br />

andererseits um Gebiete, in denen durch die (zusätzliche) Anlage kleinerer Waldflächen, im<br />

Einklang mit dem Landschaftscharakter und unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten,<br />

eine waldreiche, aber halboffene Landschaft entwickelt werden soll (Typ „Wald-Feld-<br />

Wechsel“).<br />

G 6.2.10 Die Vorbehaltsgebiete für die Waldmehrung sollen zur konkreten Abgrenzung<br />

von Flächen für die Erstaufforstung mit den Mitteln der Bauleitplanung<br />

örtlich ausgeformt werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 32


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 6.2.11 Erstaufforstungen außerhalb der in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen<br />

Vorbehaltsgebiete für die Waldmehrung sollen vor allem dort erfolgen, wo<br />

die neu entstehenden Waldflächen besondere Schutz- oder Erholungsfunktionen<br />

erfüllen können. Sie sollen landschaftsgemäß sein und zum Aufbau<br />

regionaler Gehölzverbundsysteme beitragen.<br />

Hinweis Die dem <strong>Regionalplan</strong> in der fachplanerischen Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

beigefügten Leitbilder bieten Orientierungshilfen für die landschaftsgemäße Waldmehrung<br />

und zum Aufbau von Gehölzverbundsystemen.<br />

Wild und Jagd<br />

G 6.2.12 Die nach § 33 Abs. 7 Nr.3 SächsLJagdG und SächsJagdVO festgelegten<br />

Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild sollen als Lebensräume<br />

dieser Wildarten vor Störungen, insbesondere vor der Zerschneidung, geschützt<br />

werden.<br />

7 Oberflächennahe Rohstoffe<br />

Karte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

ausgewiesen.<br />

G 7.1 Die in der Anlage 7 zu den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennahe<br />

Rohstoffe enthaltenen Hinweise sollen bei der Planung und Realisierung<br />

der Rohstoffgewinnung berücksichtigt werden.<br />

G 7.2 Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe soll insbesondere in den hierfür ausgewiesenen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebieten erfolgen.<br />

G 7.3 Folgende Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe sollen innerhalb des<br />

Planungszeitraumes dieses <strong>Regionalplan</strong>es nicht für den Abbau in Anspruch<br />

genommen werden:<br />

Z 7.4<br />

- Kiessand südlich Ortslage Schwarzbach (Gemeinde Königsfeld)<br />

- Sandstein nördlich Niederschöna<br />

- Gneis östlich Oederan<br />

- Granit nordöstlich Niederbobritzsch (Gemeinde Bobritzsch)<br />

- Hornblendeschiefer südwestlich Venusberg<br />

Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe zur Deckung des regionalen<br />

und überregionalen Bedarfs soll insbesondere unter Beachtung folgender<br />

Belange erfolgen:<br />

- Sicherung der Rohstoffversorgung<br />

- Wiedernutzbarmachung der Abbauflächen<br />

- Wasserschutz<br />

- Bodenschutz<br />

- Schutz prägender Landschaftsbilder<br />

- Schutz ökologisch besonders empfindlicher Landschaftsräume<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 33


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 7.5<br />

- Vorhandensein oder zeitgleiche Errichtung einer geeigneten Verkehrsinfrastruktur,<br />

vor allem unter dem Gesichtspunkt kurzer Wege<br />

- Archäologie und Denkmalschutz<br />

- Immissionsschutz<br />

- Walderhaltung<br />

- Fremdenverkehr<br />

Die Erweiterung bestehender Abbaustätten hat bei nachgewiesener Umwelt-<br />

und Raumverträglichkeit Vorrang vor Neuaufschlüssen.<br />

Z 7.6 Räumliche Konzentrationen des Rohstoffabbaus, die zu einer nachhaltigen<br />

Beeinträchtigung von Naturhaushalt, Wohnumwelt, Landschaftsbild und Infrastruktur<br />

führen, sind zu vermeiden. Auf ein zeitliches Nacheinander der<br />

Inanspruchnahme benachbarter Lagerstätten ist hinzuwirken.<br />

G 7.7 Beim Transport der Massengüter ist die Belastung der Bevölkerung und des<br />

örtlichen Straßennetzes durch Minimierung von Ortsdurchfahrten so gering<br />

wie möglich zu halten.<br />

Z 7.8 Entsprechend dem Abbaufortschritt sollen abgebaute Teilflächen frühestmöglich<br />

wieder nutzbar gemacht werden.<br />

G 7.9 Die Folgenutzung für Abbauflächen soll vorrangig auf die Belange von Naturschutz<br />

und Landschaftspflege orientiert werden.<br />

Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />

Begriff Bei den Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen handelt es sich um die Hohlraumgebiete im<br />

Sinne von § 2 Abs. 1 der Sächsischen Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO) sowie um Gebiete<br />

mit unterirdischen Hohlräumen, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes<br />

unterliegen.<br />

Hohlraumverdachtsflächen sind Gebiete, in denen die Existenz von unterirdischen Hohlräumen<br />

nicht auszuschließen sind.<br />

Karte Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen und Hohlraumverdachtsflächen sind in Karte 10 dargestellt.<br />

Hinweis Entsprechend der Verwaltungsvorschrift Hohlraumgebiete – VwV HohlrGeb hat der Bauherr<br />

für alle Bauvorhaben im Bereich von Gebieten, die der Sächsischen Hohlraumverordnung<br />

unterliegen, eine Mitteilung über mögliche Gefahren aus unterirdischen Hohlräumen einzuholen.<br />

Für Bauvorhaben in Gebieten im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes wird die Informationsbeschaffung<br />

über mögliche Auswirkungen angemahnt.<br />

8 Verkehr<br />

Karte <strong>Regionalplan</strong>erische Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten und nachrichtliche<br />

Übernahmen von geplanten Verkehrsvorhaben erfolgen in Karte 2 „Raumnutzung“.<br />

Hinweise Der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr (FEV) des Freistaates Sachsen vom 27. 08 1999<br />

bleibt gemäß VO über den FEV vom 10.05.2007 mit seinen Festlegungen bis 31.12.2011<br />

gültig.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 34


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

8.1 Entwicklungsschwerpunkte<br />

G 8.1.1 Die Verkehrsinfrastruktur der Region ist so zu entwickeln, dass<br />

• Anbindung und Vernetzung mit dem großräumigen und europäischen<br />

Verkehrsnetz wirksam verbessert werden,<br />

• die Standortqualität im Wirtschaftsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau als Teil der<br />

europäischen Metropolregion „Halle/Leipzig-Sachsendreieck“ nachhaltig<br />

aufgewertet und gleichwertige Entwicklungsvoraussetzungen unterstützt<br />

werden,<br />

• im Rahmen der europäischen Entwicklungen die erforderlichen grenzüberschreitenden<br />

Verkehrsverbindungen zur Tschechischen Republik realisiert<br />

werden,<br />

• bestehende Erreichbarkeitsdefizite für zentralörtliche Einrichtungen, verkehrsintensive<br />

Gewerbe- und Industriestandorte, bedeutsame Erholungsgebiete<br />

sowie für Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf abgebaut<br />

werden und<br />

• verkehrsbedingte Umweltbelastungen minimiert und differenzierte Mobilitätsansprüche<br />

der Bevölkerung verkehrssicher erfüllt werden können.<br />

8.2 Öffentlicher Personennahverkehr, Regionalbahnverkehr<br />

Hinweis Die Abgrenzungen der Gebietskategorien, die Zentralen Orte und Verbindungs- und Entwicklungsachsen<br />

werden in Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen. Versorgungs- und Siedlungskerne<br />

werden in Karte 7 „Siedlungsstruktur“, Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion in<br />

den Karten 1 und 7 sowie zentralörtliche Verflechtungsbereiche in Anlage 2 B genannt.<br />

In Anlage 8 A sind unter Punkt 1 mögliche neue Haltepunkte für den SPNV genannt und unter<br />

Punkt 2 geplante regional bedeutsame Übergangsstellen, die noch nicht bestehen bzw. weiteren<br />

Ausbau erfordern.<br />

Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ werden Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete zur Trassensicherung<br />

sowie ein Vorbehaltsgebiet zur Nutzungsänderung als Rad- und Wanderweg ausgewiesen<br />

bzw. Übernahmen aus dem FEV nachrichtlich dargestellt. Aus Gründen der Lesbarkeit<br />

werden nur die Strecken gekennzeichnet, auf denen kein SPNV mehr betrieben wird.<br />

G 8.2.1 Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist unter Anpassung an demographisch<br />

bedingte Veränderungen der Nachfragestrukturen als flächendeckendes<br />

Verkehrsangebot zu sichern und fortzuentwickeln.<br />

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sollen öffentliche<br />

Verkehrsangebote als konkurrenzfähige Alternativen gegenüber dem motorisierten<br />

Individualverkehr (MIV) für einen differenzierten Nachfragebedarf<br />

weiter optimiert werden.<br />

Nachfragepotenziale im grenzüberschreitenden öffentlichen Nahverkehr mit<br />

der Tschechischen Republik sollen berücksichtigt und ausgebaut werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 35


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Z 8.2.2 Durch die zuständigen Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs ist entsprechend<br />

der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, dass<br />

- im Verdichtungsraum,<br />

- in den zentralörtlichen Verflechtungsbereichen des Ländlichen Raumes,<br />

- entlang der Verbindungs- und Entwicklungsachsen und<br />

- in den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />

attraktive Verkehrsangebote des ÖPNV/SPNV zur Verfügung stehen.<br />

Auf den Erhalt und die weitere Entwicklung der Stadtverkehrslinien ist hinzuwirken.<br />

Z 8.2.3 Für den Ländlichen Raum ist durch die zuständigen Aufgabenträger entsprechend<br />

der Nachfragesituation und unter Einbeziehung neuer, flexibler<br />

Angebotsformen ein passfähiges Grundangebot im ÖPNV sicher zu stellen.<br />

G 8.2.4 Soweit geeignete Flächenpotenziale verfügbar sind,<br />

- soll der ÖPNV in verkehrlich stark belasteten Siedlungsräumen vorrangige<br />

Nutzungsansprüche gegenüber dem MIV erhalten und<br />

- sollen Haltepunkte des öffentlichen Verkehrs an neue oder geänderte<br />

Bedarfsanforderungen räumlich angepasst werden.<br />

Die in Anlage 8 A Punkt 1 genannten Haltepunkte sind dabei zu berück-<br />

sichtigen.<br />

Z 8.2.5 Auf die Realisierung der in Anlage 8 A Punkt 2 genannten, regionalbedeutsamen<br />

Übergangsstellen ist hinzuwirken.<br />

Durch die zuständigen Gemeinden sind in Abstimmung mit den Aufgabenträgern<br />

des Nahverkehrs die erforderlichen Planungsgebiete zu sichern.<br />

Z 8.2.6 Die Umsetzung des umsteigefreien Stadt-Umland-Verkehrs der regionalen<br />

Stadtbahn nach dem „<strong>Chemnitz</strong>er Modell“ ist entsprechend des Fachlichen<br />

Entwicklungsplanes Verkehr einschließlich der weiteren Anbindung von<br />

Mittweida fortzuführen.<br />

Mit dem Umbau des Knotenpunktes Hauptbahnhof <strong>Chemnitz</strong> sind nachhaltige<br />

Entwicklungsimpulse für die Erweiterung des Stadt-Umland-Netzes zu<br />

schaffen.<br />

Z 8.2.7 Folgende Bahnstrecken des regionalen Netzes sind als Vorranggebiete für<br />

die Zweckbestimmung des öffentlichen Bahnverkehrs und damit verbundener<br />

bedarfsabhängiger Ausbaumaßnahmen zu sichern:<br />

− <strong>Chemnitz</strong> - Stollberg<br />

− <strong>Chemnitz</strong> - Mittweida - Döbeln<br />

− Glauchau - St. Egidien - Stollberg<br />

− <strong>Chemnitz</strong> - Zwönitz - Aue<br />

− <strong>Chemnitz</strong> - Flöha - Zschopau - Annaberg - Bärenstein - (Landesgrenze<br />

Weipert/Vejprty - Komotau/Chomutov)<br />

− <strong>Chemnitz</strong> - Flöha - Pockau-Lengefeld - Olbernhau - Neuhausen*/ Marienberg<br />

*) siehe Begründung<br />

− <strong>Chemnitz</strong> - Niederwiesa - Frankenberg - Hainichen<br />

− <strong>Chemnitz</strong> - Burgstädt<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 36


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

− Freiberg - Holzhau sowie<br />

− Cranzahl - Oberwiesenthal (Schmalspurbahn).<br />

Z 8.2.8 Bis zu einer abschließenden Entscheidung zur weiteren Nutzung für den<br />

Bahnverkehr durch die betroffenen Gebietskörperschaften und öffentlichen<br />

Aufgabenträger ist der Status als Vorranggebiet gemäß FEV für die Strecken<br />

− Glauchau - Rochlitz - (Großbothen)<br />

− Rochlitz - Narsdorf zu sichern.<br />

Z 8.2.9 Der Streckenabschnitt Marienberg - Reitzenhain (- Komotau/Chomutov) ist<br />

als Vorbehaltsgebiet freizuhalten.<br />

Z 8.2.10 Die stillgelegte Bahnstrecke<br />

8.3 Schienenverkehr<br />

− Wüstenbrand - Lugau<br />

ist für die Nachnutzung als touristischer Rad-/Wanderweg als Vorbehaltsgebiet<br />

für die Änderung des Verkehrszweckes zu sichern.<br />

Karte Das Schienennetz für den überregionalen und regionalen Personenverkehr wurde in Karte 2<br />

„Raumnutzung“ aus dem FEV bzw. der Verkehrskarte des LEP 2003 unter Berücksichtigung<br />

des aktuellen SPNV- Betriebes übernommen.<br />

Hinweis In Anlage 8 B sind die in den Vordringlichen und Weiteren Bedarf eingeordneten Maßnahmen<br />

gemäß „Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ vom<br />

15.09.2004 aufgezeigt.<br />

Z 8.3.1 Die für die überregionale Anbindung der Region bedeutsamen Schienenverbindungen<br />

− Sachsen-Franken-Magistrale ,<br />

− Mitte-Deutschland-Verbindung,<br />

− <strong>Chemnitz</strong> - Riesa - Berlin und<br />

− <strong>Chemnitz</strong> - Leipzig<br />

sind in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit deutlich aufzuwerten.<br />

Auf der bereits zu großen Teilen sanierten Sachsen-Franken-Magistrale<br />

sind die noch bestehenden Ausbaulücken zeitnah zu schließen.<br />

Die über die Mitte-Deutschland-Verbindung führende RegionalExpress-<br />

Linie <strong>Chemnitz</strong>/Zwickau - Gera - Erfurt - Göttingen ist in ihrer Bedeutung als<br />

länderübergreifende Bahnverbindung zu stärken. Durch eine beschleunigte<br />

Ertüchtigung des Streckenabschnittes zwischen Glauchau-Schönbörnchen<br />

und Landesgrenze Thüringen/Gößnitz sind die Fahrzeiten deutlich zu verkürzen.<br />

Es ist darauf hinzuwirken, dass die Strecke <strong>Chemnitz</strong> - Riesa - Berlin durch<br />

angemessene Fernverkehrsangebote nach Berlin und darüber hinaus als<br />

Fernverkehrsverbindung erhalten bleibt und bedarfsorientiert weiter entwickelt<br />

wird.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 37


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Bei der Verbindung <strong>Chemnitz</strong> - Leipzig ist der Status als durchgehende<br />

zweigleisige Bahnverbindung zu wahren. Optional sind Möglichkeiten zur<br />

Verkehrsführung über Borna durch den Citytunnel Leipzig mit Direktanschluss<br />

des Flughafens Leipzig/Halle und darüber hinaus zu sichern.<br />

Z 8.3.2 Entlang der überregionalen Verbindungsachsen ist durch Angebotsoptimierungen<br />

und Vertaktung die Attraktivität des öffentlichen Schienenverkehrs zu<br />

erhöhen.<br />

Der für die Sachsen-Franken-Magistrale entwickelte Stufenplan zum Integralen<br />

Taktfahrplan (ITF) ist gemeinsam durch die Deutsche Bahn und die zuständigen<br />

Aufgabenträger verkehrsverbund- und länderübergreifend umzusetzen.<br />

G 8.3.3 Der schienengebundene Regional- und Nahverkehr soll seine Potenziale im<br />

Freizeit- und Tourismusbereich weiter ausbauen und dabei auch Ziele im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr mit der Tschechischen Republik einbeziehen.<br />

8.4 Güterverkehr<br />

Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Standortmodule des Kernstandortes Glauchau des Güterverkehrszentrums<br />

(GVZ) Südwestsachsen einschließlich des geplanten Terminals für den<br />

Kombinierten Ladungsverkehr (KLV) und die Module in <strong>Chemnitz</strong> nachrichtlich dargestellt.<br />

G 8.4.1 Die Standortvoraussetzungen für einen nachhaltigen schienengebundenen<br />

Güterverkehr sind soweit möglich zweckgebunden zu nutzen.<br />

Dazu sollen im Rahmen der Bauleitplanung und Gewerbeflächenvermarktung<br />

vorhandene oder reaktivierbare Strecken für eine weitere Nutzung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Z 8.4.2 Der Kombinierte Ladungsverkehr (KLV) und die Leistungspotenziale des<br />

Verkehrssystems Schiene sind in der Region weiter auszubauen.<br />

Am Standort des GVZ Glauchau ist auf eine zeitnahe Realisierung des KLV-<br />

Terminals hinzuwirken.<br />

8.5 Straßenverkehr<br />

Hinweis In den Anlagen 8 C und 8 D werden die geplanten Maßnahmen im Bundes- und Staatsstraßennetz<br />

gemäß 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 04.10.2004<br />

und entsprechend der Staatstraßenausbauplanung des Freistaates Sachsen unter Beachtung<br />

des aktuellen Planungsstandes aufgelistet.<br />

Karte Das überregional- und regionalbedeutsame Straßennetz wird unter Beachtung der Anlage<br />

8 E in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />

Die Ausweisungen der geplanten Straßenbaumaßnahmen erfolgen auf der Grundlage der<br />

Anlagen 8 C und 8 D und unter Beachtung des FEV und des LEP 2003 sowie der aktuellen<br />

Planungsstände und der Ergebnisse der regionalplanerischen Abwägungen.<br />

G 8.5.1 Die Straßeninfrastruktur ist langfristig in einem leistungsfähigen und verkehrssicheren<br />

Zustand zu erhalten. Sie ist auf sich ändernde Bedarfsanforderungen<br />

auszurichten.<br />

Erkennbare Defizite sollen unter Berücksichtigung der Bedarfsschwerpunkte<br />

und bestehender Raumnutzungskonflikte umweltverträglich abgebaut werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 38


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Z 8.5.2 Es ist darauf hinzuwirken, dass die Aus- und Neubaumaßnahmen der Bundes-<br />

und Staatsstraßen entsprechend der Anlagen 8 C und 8 D realisiert<br />

und die planerischen Voraussetzungen dafür gesichert werden.<br />

Durch die Träger der Bauleitplanung sind bei der Aufstellung bzw. <strong>Fortschreibung</strong><br />

von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die in Karte 2<br />

„Raumnutzung“ ausgewiesenen Vorranggebiete für Verkehrstrassen zu beachten<br />

und von Bebauung frei zu halten.<br />

Im Rahmen der Abwägung sind die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete unter<br />

der Maßgabe der Sicherung der Zweckbestimmung und der Verkehrsfunktionsfähigkeit<br />

eines geplanten Korridors zu berücksichtigen.<br />

Z 8.5.3 Als vorrangige Baumaßnahmen im überregionalbedeutsamen Straßennetz<br />

sollen der Aus- und Neubau<br />

Z 8.5.4<br />

- der A 72 <strong>Chemnitz</strong> - Leipzig einschließlich der geplanten Zubringer<br />

S 241n OU Niederfrohna und Ausbau Mühlau, S 247n V Lunzenau<br />

- der B 174 zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Grenzübergang Reitzenhain<br />

mit V <strong>Chemnitz</strong> - Gornau, OU Großolbersdorf/Hohndorf und Marienberg/Reitzenhain<br />

- der Anbindung des Südverbundes <strong>Chemnitz</strong> (B 107) an die A 4, AS<br />

<strong>Chemnitz</strong> Ost<br />

- der B 101 Freiberg - A 4, AS Siebenlehn<br />

mit OU Freiberg<br />

- der B 95 <strong>Chemnitz</strong> - Grenzübergang Oberwiesenthal<br />

mit OU Burkhardtsdorf, Thum, Ehrenfriedersdorf und Wiesa/Schönfeld<br />

- der B 173 Zwickau - <strong>Chemnitz</strong> - Freiberg<br />

mit OU Bernsdorf, Oberlungwitz - <strong>Chemnitz</strong>/Mittelbach, Flöha, Oederan und Freiberg<br />

- und der OU Waldenburg im Zuge der B 175/B 180<br />

zeitnah realisiert werden.<br />

Es ist darauf hinzuwirken, dass die verkehrsinfrastrukturellen Entwicklungsvoraussetzungen<br />

für den Erzgebirgsraum verbessert werden.<br />

Auf der Grundlage des vom Aktionsraum <strong>Erzgebirge</strong> erstellten Handlungskonzeptes<br />

mit Ausweisung eines Kernstraßennetzes sind vorrangig die in<br />

diesem Netz bestehenden Engpässe und Netzlücken bedarfsgerecht zu<br />

schließen und Gefahrenschwerpunkte abzubauen.<br />

Dazu sind insbesondere Aus- und Neubaubaumaßnahmen<br />

- entlang der B 101 zwischen Freiberg - Annaberg-Buchholz - (Aue)<br />

mit OU Freiberg, Brand-Erbisdorf, Annaberg-Buchholz, Schlettau und Scheibenberg,<br />

- zwischen B 95 Annaberg-Buchholz und B 174 Marienberg im Zuge der<br />

S 218/S 221 - B 171 Olbernhau - Frauenstein<br />

mit OU Zöblitz und TOU Olbernhau,<br />

- entlang der S 258 Scheibenberg - B 180 Thalheim/Stollberg/A 72<br />

mit OU Thalheim/Brünlos,<br />

- der S 223 Flöha - Augustusburg - Olbernhau S 214 - Deutschneudorf<br />

mit V Flöha, OU Augustusburg, Waldkirchen, Lengefeld, Pockau,<br />

- der S 184 Freiberg - Frauenstein - (Neurehefeld)<br />

mit OU Frauenstein und<br />

- der S 260 Zwönitz - Geyer /S 222 - B 101 Wolkenstein<br />

mit OU Geyer und Falkenbach<br />

durchzuführen.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 39


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Z 8.5.5. Als vorrangige Aus- und Neubaumaßnahmen im regionalbedeutsamen Straßennetz<br />

ist auf eine zeitnahe Realisierung der geplanten Ortsumgehungen<br />

bzw. Verlegungen entlang folgender Staatstraßen hinzuwirken:<br />

Hinweis<br />

- S 200 <strong>Chemnitz</strong>/A4 - Ottendorf - Mittweida,<br />

- S 250 Mittweida - Erlau - Rochlitz,<br />

- S 242 <strong>Chemnitz</strong>/Mittelbach - Wüstenbrand/A 4,<br />

- S 241/S 242 Burgstädt und<br />

- S 288 Glauchau - Meerane.<br />

Radverkehr<br />

Im Kapitel 9.5 sind Planaussagen zum touristisch genutzten Radwegenetz enthalten.<br />

G 8.5.6 In der Region sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Radverkehr<br />

geschaffen bzw. weiter entwickelt werden.<br />

Beim Aus- und Neubau von Straßen sollen auf der Grundlage der Radverkehrskonzeption<br />

für den Freistaat Sachsen 2005 straßenbegleitende Radwege<br />

geplant und weiter ausgebaut werden.<br />

8.6 Neue Grenzübergänge<br />

Karte Unter Berücksichtigung der Konzeption zusätzlicher Straßenverbindungen zwischen dem<br />

Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik aus dem Jahr 2005 werden in Karte 2<br />

„Raumnutzung“ die vorhandenen und geplanten Grenzübergänge für den motorisierten Straßenverkehr<br />

und Schienenverkehr nachrichtlich dargestellt.<br />

Z 8.6.1 Für den grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Tschechien ist die<br />

Anzahl der Grenzübergänge, die für den Individual- und Wirtschaftsverkehr<br />

nutzbar sind, weiter zu erhöhen.<br />

Es sind alle wichtigen Straßenverbindungen zu den vorhandenen und geplanten<br />

Straßenübergängen vorrangig in ihrer Leistungsfähigkeit zu sichern<br />

und bei Bedarf auszubauen.<br />

G 8.6.2 Ergänzend zur Schaffung grenzüberschreitender Straßenverbindungen sollen<br />

auch Potenziale für weitere Schienenverbindungen im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr geprüft und gesichert werden.<br />

Bei raumbedeutsamen Planungen sind entsprechende Optionen für die angestrebte<br />

Reaktivierung des deutsch-tschechischen Streckenabschnittes<br />

Holzhau - Moldava/Moldau der ehemaligen Strecke Nossen - Freiberg -<br />

Moldava/Moldau (- Most/Brüx) zu berücksichtigen.<br />

8.7 Luftverkehr<br />

Karte Die Verkehrslandeplätze (VLP) <strong>Chemnitz</strong>-Jahnsdorf und Großrückerswalde und der Sonderlandeplatz<br />

Langhennersdorf werden in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />

Für den VLP Großrückerswalde wird der festgesetzte beschränkte Bauschutzbereich nachrichtlich<br />

dargestellt.<br />

Hinweis Auf der Grundlage des in der Änderungsgenehmigung zum Ausbau des VLP <strong>Chemnitz</strong>-<br />

Jahnsdorf vom 24.03.2000 festgelegten und weiterhin gültigen äquivalenten Dauerschallpegels<br />

werden die für die Bebauungsplanung relevanten Isophonen für die Bereiche 50-55<br />

dB(A) und 55-60 dB(A) als eingeschränkte Siedlungsbereiche dargestellt.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 40


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Z 8.7.1 Der Verkehrslandeplatz <strong>Chemnitz</strong>-Jahnsdorf (Landkreis Stollberg) ist für den<br />

regionalen Bedarf weiter auszubauen und zu entwickeln.<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Entwicklungsvoraussetzungen<br />

des Verkehrslandeplatzes nachhaltig zu sichern.<br />

9 Tourismus und Erholung<br />

9.1 Grundsätze für die gesamte Region<br />

G 9.1.1 Tourismus und Erholung sollen in den Tourismus- und Erholungsgebieten<br />

sowie Tourismus- und Erholungsschwerpunkten der Region mit entsprechendem<br />

natürlichem und infrastrukturellem Potenzial unter Berücksichtigung<br />

der Belange der Land- und Forstwirtschaft, des Biotop- und Artenschutzes<br />

sowie der Flächeneigentümer zur wirtschaftlichen Entwicklung und<br />

Arbeitsplatzsicherung beitragen. Dabei soll insbesondere die Qualität der<br />

hierfür erforderlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung der Klimaveränderung<br />

und einer naturverträglichen Erholungsnutzung verbessert werden.<br />

Nutzungskonflikte sollen durch weitgehende Besucherlenkung möglichst<br />

vermieden werden.<br />

G 9.1.2 Die Entwicklung von Tourismus und Erholung soll sowohl innerhalb der Region<br />

als auch über die Regionsgrenze hinaus durch Ausbau und Intensivierung<br />

der Zusammenarbeit der Kommunen, Landkreise sowie touristischen<br />

Verbände, Gemeinschaften und Vereine forciert werden. Mit der benachbarten<br />

Tschechischen Republik ist eine weitere Vernetzung der touristischen<br />

Infrastruktur und Angebote anzustreben.<br />

G 9.1.3 Die Erreichbarkeit der Tourismusgebiete und -schwerpunkte soll, ausgehend<br />

von den Quellgebieten der Erholungssuchenden, sowohl mit öffentlichen<br />

als auch mit individuellen Verkehrsmitteln sowie grenzüberschreitend<br />

verbessert werden. Dabei sollen insbesondere die Potenziale des SPNV<br />

stärker in touristische Angebote einbezogen und eine Beschilderung der<br />

touristischen Ziele nach einem überörtlichen Leitsystem durch die zuständigen<br />

touristischen Dachverbände angestrebt werden.<br />

G 9.1.4 Aus der Historie resultierende regionstypische Spezifika aus Industrie,<br />

Bergbau, Handwerk, Kultur und Kunst sollen erhalten und verstärkt in die<br />

touristischen Angebote einbezogen werden.<br />

G 9.1.5 Auf die Aufnahme der „Montanregion <strong>Erzgebirge</strong>“ in die UNESCO-Liste<br />

des Weltkulturerbes soll durch zielgerichtete Aktivitäten hingewirkt werden.<br />

Die hierfür bedeutsamen Objekte des sächsischen und böhmischen <strong>Erzgebirge</strong>s<br />

sollen vertiefend untersucht und bewertet werden.<br />

G 9.1.6 Attraktive und nachfragegerechte Formen der Erholung wie Trendsportarten<br />

und gesundheitsorientierter Tourismus sowie Aktivangebote sollen zielgruppenspezifisch<br />

die Angebote bereichern.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 41


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 9.1.7 Campingplätze, Jugendherbergen, Schullandheime sowie sonstige Herbergen<br />

für Kinder und Jugendliche sollen bedarfsgerecht erhalten und modernisiert<br />

werden.<br />

G 9.1.8 Die Nutzung für den Schlauchboot- und Kanutourismus soll auf Fließgewässerabschnitte<br />

gelenkt werden, die wassersportlich geeignet und bezüglich<br />

des Arten- und Biotopschutzes weniger sensibel sind. Erschließungsmaßnahmen<br />

(Einstiegs- und Anlandestellen, Beschilderung usw.) sowie touristische<br />

Vermarktung sollen eine naturverträgliche wassersportliche Nutzung<br />

gewährleisten.<br />

9.2 Tourismus- und Erholungsgebiete<br />

Begriff Tourismus- und Erholungsgebiete sind zusammenhängende Räume, die auf Grund ihrer<br />

landschaftlichen Attraktivität und infrastrukturellen Ausstattung touristische Zielgebiete darstellen<br />

bzw. zu solchen entwickelt werden sollen.<br />

Karte Die Tourismus - und Erholungsgebiete der Region sind - entsprechend ihrer Wertigkeit - untergliedert<br />

in<br />

• Bestandsgebiete<br />

• Entwicklungsgebiete<br />

• Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“<br />

• Ergänzungsgebiete<br />

in diesem Plan in Karte 3 „Tourismus und Erholung“ dargestellt.<br />

9.2.1 Bestandsgebiete <strong>Erzgebirge</strong> und Talsperre Kriebstein<br />

G 9.2.1.1 In den Bestandsgebieten <strong>Erzgebirge</strong> und Talsperre Kriebstein sind die<br />

Belange von Tourismus und Erholung bei allen raumbedeutsamen Planungen<br />

und Maßnahmen besonders zu berücksichtigen.<br />

Z 9.2.1.2 Der weitere infrastrukturelle Ausbau soll angebotsorientiert und bedarfsgerecht<br />

sowie vorrangig in den Bestandsgebieten erfolgen.<br />

Z 9.2.1.3 In den Höhenlagen des <strong>Erzgebirge</strong>s sollen auf der Grundlage der höheren<br />

Schneesicherheit die Bedingungen für den Wintersport durch Erhalt und<br />

weiteren auch grenzüberschreitenden Ausbau insbesondere des Loipennetzes<br />

und der Abfahrtsmöglichkeiten im Einklang mit den Belangen des Biotop-<br />

und Vogelschutzes sowie der Jagd, Land- und Forstwirtschaft verbessert<br />

werden. Perspektivisch ist eine Verknüpfung der Skigebiete Fichtelberg<br />

und Klinovec (Keilberg) sowie Neuhausen/Seiffen und Lesná/Klíny (Ladung/Göhren)<br />

zu qualitativ hochwertigen grenzüberschreitenden Skigebieten<br />

anzustreben.<br />

G 9.2.1.4 Der grenzüberschreitende Tourismus zur Tschechischen Republik soll<br />

durch Ausbau weiterer Verkehrsinfrastruktur und Verknüpfung touristischer<br />

Wegenetze verbessert werden.<br />

G 9.2.1.5 Die vorhandenen Skiliftanlagen einschließlich der zugehörigen Hangbereiche<br />

sollen auch im Sommer für sportliche Angebote nutzbar sein.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 42


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 9.2.1.6<br />

Die weitere touristische Entwicklung im Gebiet des Naturparks <strong>Erzgebirge</strong>/Vogtland<br />

soll entsprechend des gültigen Pflege- und Entwicklungskonzeptes<br />

ökologisch nachhaltig erfolgen.<br />

Z 9.2.1.7 Im Gebiet der Talsperre Kriebstein soll unter Berücksichtigung der begrenzten<br />

Belastbarkeit des Naturhaushaltes die an den Wassersport gebundene<br />

Erholungsnutzung gesichert werden. Zusätzliche sportliche Angebote<br />

für junge Menschen sollen auf geeigneten Flächen die vorhandene touristische<br />

Infrastruktur ergänzen.<br />

9.2.2 Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“<br />

G 9.2.2.1 In den Tälern der Zwickauer Mulde und Zschopau soll die Sanierung der<br />

historisch wertvollen Burgen und Schlösser fortgeführt werden, wobei in den<br />

Bauwerken von Waldenburg, Rochsburg, Wolkenburg-Kaufungen und Sachsenburg<br />

zunehmend touristische Angebote präsentiert werden sollen.<br />

G 9.2.2.2 Bei der Nachnutzung des frei gezogenen Schlosses Wechselburg durch das<br />

Kloster Ettal und der angestrebten Einbeziehung des Schlosses Erdmannsdorf<br />

in die Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“ soll eine zumindest teilweise<br />

öffentliche Nutzung erfolgen.<br />

9.2.3 Entwicklungsgebiet Unteres <strong>Erzgebirge</strong><br />

G 9.2.3.1 Im nördlich an das Bestandsgebiet „<strong>Erzgebirge</strong>“ anschließenden Entwicklungsgebiet<br />

„Unteres <strong>Erzgebirge</strong>“ soll die landschaftliche und kulturräumliche<br />

Vielfalt für die Ausbildung differenzierter Formen von Tourismus und Erholung<br />

genutzt werden.<br />

Neben der Sicherung der Ausflugs- und Naherholungsfunktion soll die Bedeutung<br />

des übernachtungsgebundenen Tourismus gestärkt werden.<br />

9.2.4 Ergänzungsgebiete<br />

Begriff<br />

Ergänzungsgebiete sind Tourismus- und Erholungsschwerpunkte von regionaler Bedeutung.<br />

G 9.2.4.1 Die Ergänzungsgebiete Rabensteiner Höhenzug, Rümpfwald-<br />

Lichtenstein-Oelsnitz, Striegistäler und <strong>Chemnitz</strong>tal sollen in erster Linie<br />

der landschaftsbezogenen Erholung vorbehalten bleiben. Erforderliche infrastrukturelle<br />

Maßnahmen sollen innerhalb der vorhandenen Schwerpunkte<br />

und Siedlungen erfolgen.<br />

Darüber hinaus soll das Ergänzungsgebiet <strong>Chemnitz</strong>tal durch touristische<br />

Nachnutzung der stillgelegten Bahnstrecke <strong>Chemnitz</strong> - Rochlitz und das<br />

Ergänzungsgebiet Striegistäler durch die touristische Nachnutzung der stillgelegten<br />

Bahnstrecke Hainichen – Rosswein eine Aufwertung erfahren.<br />

G 9.2.4.2 Die Rochlitzer Pflege soll als unverwechselbare Siedlungslandschaft erhalten<br />

und durch weitere Angebote der Freizeitgestaltung zunehmend touristisch<br />

genutzt werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 43


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

9.3 Thematische Tourismusangebote<br />

G 9.3.1 Im Bereich der durch die Tourismusgebiete der Region verlaufenden Ferienstraße<br />

„Silberstraße“ sollen die bergbaulichen Zeugnisse, Traditionen<br />

und Bräuche sowie architektonischen Denkmale erhalten und auch künftig in<br />

die verschiedenen Angebote eingebunden werden.<br />

G 9.3.2 Vorhandene und neu aufzunehmende thematische Tourismusangebote,<br />

wie z.B. zu historischen Mühlen, zu Lehrpfaden der Industriegeschichte oder<br />

regionstypischem Gewerbe, das Erlernen traditioneller handwerklicher Tätigkeiten<br />

bis hin zu verschiedenen Aktivangeboten sollen zielgruppenorientiert<br />

dazu beitragen, neue Urlauber zu gewinnen und die Aufenthaltsdauer<br />

der Gäste in der Region zu verlängern.<br />

9.4 Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />

Begriff Tourismus- und Erholungsschwerpunkte sind Zielpunkte touristischer Entwicklung, die sich in<br />

mehreren benachbarten Gemeinden, einzelnen Gemeinden oder Gemeindeteilen befinden<br />

können. Sie sind durch eine Konzentration touristischer Infrastruktur sowie ein entsprechend<br />

hohes bzw. zu erwartendes hohes Besucheraufkommen gekennzeichnet und liegen in der<br />

Regel innerhalb einer attraktiven Landschaft.<br />

Es handelt sich hierbei um Schwerpunkte des Städtetourismus, Staatlich anerkannte Kur- und<br />

Erholungsorte (alles nachrichtlich übernommen) sowie regionalplanerisch ausgewiesene<br />

Tourismus- und Erholungsschwerpunkte.<br />

Karte Im Landesentwicklungsplan ausgewiesene Schwerpunkte des Städtetourismus (Z 8.6) sowie<br />

Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte sind in Karte 3 „Tourismus und Erholung“ nachrichtlich<br />

übernommen. Außerdem sind hier weitere Tourismus- und Erholungsschwerpunkte -<br />

differenziert nach ihren Hauptfunktionen - ausgewiesen.<br />

G 9.4.1 Die maßgeblich durch den Silberbergbau geprägten Städte Annaberg-<br />

Buchholz und Freiberg mit ihren sehenswerten historischen Innenstädten<br />

sollen im Rahmen des Stadtumbaus ihre historischen Besonderheiten erhalten.<br />

Durch weitere Einbeziehung von kulturellen Angeboten sowie Tradition<br />

und Brauchtum, auch des Umlandes, soll ihre Stärkung als Zielpunkte der<br />

touristischen Entwicklung fortgeführt werden.<br />

G 9.4.2 Das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> soll durch Weiterführung hochrangiger Kunst -<br />

und Kulturevents und Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Einbeziehung<br />

seiner interessanten Industriearchitektur, Forcierung der Tagungen<br />

und Kongresse sowie weitere Vernetzung der Angebote und Anbieter, auch<br />

der des Umlandes, in seiner Attraktivität als bedeutsamer Schwerpunkt des<br />

Städtetourismus gestärkt werden, wobei der breiten <strong>Chemnitz</strong>er Museumslandschaft<br />

eine wichtige Rolle zufällt.<br />

Die Bestrebungen zur Aufnahme des „Versteinerten Waldes von <strong>Chemnitz</strong>“<br />

in die UNESCO-Liste des Weltnaturerbes sollen unterstützt werden und zur<br />

touristischen Aufwertung beitragen.<br />

Z 9.4.3 Es ist darauf hinzuwirken, dass die Bergstadt Marienberg in Würdigung ihrer<br />

vorbildlich erhaltenen historisch wertvollen städtebaulichen Struktur (Idealstadt<br />

der Renaissance) und durch weitere Verbesserung der Angebote<br />

ihrer kulturellen und sportlichen Einrichtungen insbesondere durch Mobilisierung<br />

vielfältiger örtlicher Initiativen zu einem landesweit bedeutsamen<br />

Schwerpunkt des Städtetourismus entwickelt wird.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 44


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 9.4.4 Die staatlich anerkannten Kurorte Thermalbad Wiesenbad und Kurort<br />

Wolkenstein/Warmbad sollen als überregional bedeutsame Orte mit Heilquellenkurbetrieb<br />

gesichert werden und durch Vernetzung beider Einrichtungen<br />

weiter an Bedeutung gewinnen. Auch im Gemeindeteil Hetzdorf der<br />

Gemeinde Halsbrücke sowie anderen Orten, die über Kureinrichtungen verfügen<br />

oder diese planen, sollen attraktive Gesundheits- und Wellnessangebote<br />

zu einer wirtschaftlichen Auslastung der Objekte und deren Standorterhalt<br />

beitragen.<br />

G 9.4.5 Die staatlich anerkannten Erholungsorte und Orte, welche diesen Status<br />

anstreben, sollen neben einem leistungsfähigem Hotel- und Gaststättengewerbe,<br />

Angeboten zur sportlichen und kulturellen Betätigung sowie zur Unterhaltung<br />

als Impulsgeber für touristische Entwicklungen in ihrer Nachbarschaft<br />

fungieren.<br />

G 9.4.6 Die Tourismus- und Erholungsschwerpunkte sollen die ihrer jeweiligen<br />

Hauptfunktion entsprechenden Einrichtungen und Freiflächen erhalten und<br />

komplettieren. Über eine attraktive Ortsbildgestaltung und ein breites Angebotsspektrum<br />

sowie den Erhalt der regionalen Besonderheiten der historisch<br />

gewachsenen Siedlungslandschaft und der baukulturellen Identität der Siedlungen<br />

soll die Anziehungskraft der Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />

gesteigert werden und zur besseren Auslastung der touristischen Einrichtungen<br />

beitragen.<br />

9.5 Touristisch genutztes Wegenetz<br />

Karte Das touristisch genutzte Hauptwegenetz untergliedert in<br />

· Europäische und nationale Fernwanderwege sowie Gebietswanderwege<br />

· SachsenNetz Rad - Radfernwege und Regionale Hauptradrouten<br />

· Fernreitrouten<br />

ist in diesem Plan in Karte 3 „Tourismus und Erholung“ dargestellt.<br />

Z 9.5.1 Das Netz der europäischen und nationalen Fernwanderwege sowie der<br />

Gebietswanderwege soll erhalten werden und in guter Qualität nutzbar<br />

sein.<br />

Der Hauptwanderweg Zittau - Wernigerode (Kammweg) soll weiter ausge-<br />

staltet werden. Im Grenzgebiet zur Tschechischen Republik soll die Verknüpfung<br />

mit dem tschechischen Wanderwegenetz verbessert werden. Der<br />

Muldental- und der Zschopautal-Wanderweg sind als überregional bedeutsame<br />

touristische Wanderwege in Bezug auf die Infrastruktur weiter aufzuwerten,<br />

um den Gruppen- und Familientourismus zu befördern.<br />

G 9.5.2 Örtliche Wanderwege sollen in den Tourismus- und Erholungsgebieten<br />

sowie in der Ferienlandschaft an das europäische, nationale und regionale<br />

Netz angebunden sein.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 45


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

G 9.5.3 Die Reittouristik soll durch Erhalt und weiteren Ausbau der Fernreit- und<br />

Regionalreitrouten, deren einheitliche Beschilderung und entsprechendes<br />

Marketing als spezifisches Angebot zunehmend an Bedeutung gewinnen.<br />

Örtliche Routen sollen eine Anbindung an das überörtliche Netz erfahren.<br />

Die Nutzung öffentlicher Straßen und asphaltierter Wege soll weitgehend<br />

vermieden werden. Die Reitrouten sollen so verlaufen, dass neben reitsportspezifischen<br />

Anlagen und Einrichtungen auch touristisch relevante Sehenswürdigkeiten<br />

und gastronomische Einrichtungen eingebunden sind.<br />

G 9.5.4 Das touristisch genutzte Wegenetz soll auch außerhalb der Siedlungen von<br />

Haltepunkten des ÖPNV und Parkplätzen erreichbar sein. Weitere Wanderparkplätze<br />

sollen insbesondere im Kreis Annaberg den Zugang zum Wegenetz<br />

verbessern.<br />

Z 9.5.5 Das touristische Hauptradroutennetz des Freistaates Sachsen (Sachsen-<br />

NetzRad) gemäß Radverkehrskonzeption für Sachsen soll innerhalb der<br />

Region entsprechend der Qualitätsstandards weiter ausgebaut, verbessert<br />

und erhalten werden. Die Vermarktung soll ausgebaut werden.<br />

Die Routenführung des „Zschopautal-Radwanderweges“ und des „Muldental-Radwanderweges“<br />

soll fernwegtauglich überarbeitet und mittelfristig umgesetzt<br />

werden.<br />

Im Grenzgebiet zur Tschechischen Republik soll die Verknüpfung mit dem<br />

tschechischen Radwegenetz verbessert werden.<br />

G 9.5.6 Der Radroutenverlauf soll vorrangig unter Mitnutzung des vorhandenen Wegenetzes<br />

und von Straßen mit geringer Kfz-Verkehrsstärke und<br />

-geschwindigkeit bestimmt werden.<br />

Örtliche Radwege sollen das touristische Hauptradroutennetz ergänzen und<br />

verdichten.<br />

10 Energieversorgung und erneuerbare Energien<br />

10.1 Konventionelle Energieversorgung<br />

G 10.1.1 In allen Teilen der Planungsregion ist eine ausreichende und stabile Grundversorgung<br />

mit Energie zu sichern. Es ist eine möglichst große Vielfalt der<br />

angebotenen Energieformen, ein ausgewogener Mix ihres Gebrauchs sowie<br />

Wahlmöglichkeit unter verschiedenen Anbietern von Energiedienstleistungen<br />

anzustreben.<br />

Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die vorhandenen und geplanten konventionellen Anlagen und<br />

Netze, die überregional bedeutsame Funktionen in der Energieversorgung erfüllen, nachrichtlich<br />

dargestellt.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 46


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Elektroenergieversorgung<br />

G 10.1.2 Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität<br />

der öffentlichen Elektroenergieversorgung sowie zum Ausbau von Versorgungsnetzen<br />

sollen unter Vermeidung bzw. Minimierung von Konflikten mit<br />

anderen Belangen der <strong>Regionalplan</strong>ung erfolgen.<br />

Hinweis In der Anlage 10 sind in der Region vorgesehene Maßnahmen zur Netzstabilisierung und<br />

zum Netzausbau im Hochspannungsbereich > 100 kV dargestellt<br />

Versorgung mit Erdgas<br />

Z 10.1.3 Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ist auf die Fortsetzung<br />

des Netzausbaues im oberen Mittel- und Osterzgebirge zur Herstellung<br />

von dort bislang nicht realisierten Ortsanbindungen und in sensiblen Gebieten<br />

im Einzugsbereich von Trinkwassertalsperren hinzuwirken.<br />

Fernwärme<br />

G 10.1.4 Möglichkeiten einer umweltschonenden und kostengünstigen Fernwärmeversorgung<br />

in Gebieten mit dichter Besiedlung bzw. ausreichender<br />

Wärmelastdichte sollen erhalten und mit sukzessiver Erhöhung des Einsatzes<br />

Erneuerbarer Energien fortentwickelt werden.<br />

Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind Standorte von Anlagen zur Erzeugung von Fernwärme mit<br />

> 5 MW nachrichtlich dargestellt.<br />

10.2 Erneuerbare Energien<br />

Karte Bestehende und geplante Anlagen mit Nutzung von regenerativen Energien und regionaler<br />

Bedeutsamkeit sind in Karte 11 „Erneuerbare Energien“ nachrichtlich dargestellt<br />

Windenergie<br />

Hinweis Die „Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> bezüglich der Plansätze zur<br />

Nutzung der Windenergie“ in der Fassung gemäß Satzungsbeschluss des Regionalen Planungsverbandes<br />

<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vom 3. November 2004, genehmigt vom Sächsischen<br />

Staatsministerium des Innern mit Bescheid vom 10. Juni 2005, in Kraft getreten durch öffentliche<br />

Bekanntmachung am 20. Oktober 2005 bleibt weiterhin rechtsgültig. Der Teilregionalplan<br />

ist nicht Gegenstand dieser <strong>Fortschreibung</strong>.<br />

Karte Die Eignungs-/Vorranggebiete für die Windenergienutzung der „Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es<br />

<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> bezüglich der Plansätze zur Nutzung der Windenergie“ sind<br />

in Karte 2 „Raumnutzung“ nachrichtlich dargestellt.<br />

Sonnenenergie<br />

G 10.2.1 Eine vermehrte Nutzung der Möglichkeiten solarer Wärmesysteme und zur<br />

solar unterstützten Klimatisierung vor allem bei öffentlichen Gebäuden und<br />

bei Anwendungen im großen Maßstab ist anzustreben.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 47


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Z 10.2.2<br />

Die Errichtung von Systemen zur solaren Stromgewinnung soll bevorzugt in<br />

Siedlungen bzw. in Verbindung mit Bauwerken, auf versiegelten, brachgefallenen<br />

oder anderweitig nicht nutzbaren Flächen erfolgen.<br />

Im Freiraum sollen Fotovoltaik-Systeme, insbesondere Großprojekte<br />

> 1MWp nur aufgestellt werden, wenn Belange der Land- und Forstwirtschaft,<br />

des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes und des Schutzes der<br />

Kulturlandschaft nicht entgegenstehen oder hinreichend berücksichtigt werden<br />

können.<br />

Biomasse und Biogas<br />

Z 10.2.3 Auf eine Steigerung des Aufkommens und der energetischen Verwendung<br />

von Biomasse und von Biogas ist hinzuwirken. Dazu sind vermehrt<br />

- Resthölzer aus Holzeinschlag und -verarbeitung<br />

- unbelastete Althölzer<br />

- Biomasse aus landwirtschaftlichem Anbau und aus der Landschaftspflege<br />

sowie<br />

- Bioabfälle aus allen Aufkommensarten und -quellen<br />

einzusetzen.<br />

Zur Sicherung eines effizienten Einsatzes von Biomasse in Wärmeerzeugeranlagen<br />

sollen gezielt Möglichkeiten der wärmegeführten Kraft-Wärme-<br />

Kopplung erkundet und angewendet werden.<br />

Im Zusammenhang mit der Produktion von Kraftstoffen der 2. Generation<br />

aus Biomasse (Biomass to Liquid – BtL) am Standort Freiberg ist auf die<br />

Sicherung der notwendigen Rohstoffbasis in der Region hinzuwirken.<br />

Wasserkraft<br />

G 10.2.4 Der Betrieb der in der Region bestehenden Anlagen zur energetischen Nutzung<br />

von Wasserkraft sowie Modernisierungen und Reaktivierungen von<br />

Anlagen sollen so erfolgen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der vorrangigen<br />

Belange der Gewässerökologie sowie des Hochwasser- und Naturschutzes<br />

auszuschließen ist.<br />

Erdwärme<br />

G 10.2.5 Beim Ausbau der Erdwärmenutzung zum Einsatz von Großwärmepumpen<br />

bzw. für öffentliche Nah- und Fernwärmeversorgung in der Region ist neben<br />

der weiteren Erkundung von Potenzialen auch auf eine Mitnutzung der<br />

schon vorhandenen unterirdischen Wasservorkommen aus historischem<br />

Bergbau sowie von Bohrstellen aus der jüngeren geologischen Forschung<br />

und Rohstofferkundung als weitere Aufkommensquellen zu orientieren.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 48


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

11 Daseinsvorsorge<br />

11.1 Bildung<br />

G 11.1.1 Weiterhin benötigte Bildungseinrichtungen insbesondere in zentralen Orten<br />

sollen bei Bedarf saniert und durch Modernisierungsmaßnahmen einschließlich<br />

einer modernen Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln den zukünftigen<br />

Anforderungen angepasst werden. Dabei ist die Umsetzung der Barrierefreiheit<br />

in den Schulen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der Landkreise der Region<br />

weitestmöglich zu berücksichtigen.<br />

G 11.1.2 Zur Gewährleistung eines angemessenen Beschulungsangebotes im Bereich<br />

der Förderschulen soll die kommunale und überkreisliche Zusammenarbeit<br />

verbessert werden.<br />

G 11.1.3 In der Region sollen die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten an berufsbildenden<br />

Schulen durch die bedarfsgerechte Entwicklung der geeigneten<br />

Standorte verbessert werden.<br />

Grundlage des Angebotes der Ausbildungsprofile sollen die Bedürfnisse und<br />

Möglichkeiten der bestehenden und anzustrebenden Wirtschaftsstruktur der<br />

Region sein. Im Rahmen der Schulnetzplanung sind die Ausbildungsprofile<br />

der Beruflichen Schulzentren überkreislich abzustimmen.<br />

G 11.1.4 In der Region sollen die Bedingungen für den Sportunterricht im gesamten<br />

Bereich der Bildung durch ausreichende Kapazitäten in modernen Anlagen<br />

spürbar verbessert werden.<br />

Zum Abbau vorhandener Defizite sollen an langfristig gesicherten Schulstandorten<br />

in der Stadt <strong>Chemnitz</strong> sowie in allen Landkreisen neue Sporthallen<br />

gebaut werden.<br />

G 11.1.5 Das Angebot an Schulen mit Ganztagsangeboten soll bedarfsgerecht weiter<br />

ausgebaut werden.<br />

G 11.1.6 Die Volkshochschulen sollen im Oberzentrum, in den Mittelzentren und in<br />

ausgewählten Grundzentren erhalten und in ihrer Leistungsfähigkeit gesichert<br />

werden.<br />

11.2 Kultur, Freizeit, Sport<br />

G 11.2.1 Das in der Region vorhandene Angebot an Theatern, Orchestern, Chören<br />

und Musikschulen soll vorrangig in den Zentralen Orten erhalten bleiben.<br />

G 11.2.2 Die breite Museumslandschaft der Region soll erhalten werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 49


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

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G 11.2.3 Öffentliche Bibliotheken sollen mindestens in allen Zentralen Orten vorhanden<br />

sein.<br />

Ihre Medienangebote sind kontinuierlich den aktuellen Anforderungen anzupassen.<br />

Durch den anzustrebenden Fortbestand von Bibliotheken auch in<br />

anderen Gemeinden soll das flächendeckende Netz erhalten bleiben.<br />

G 11.2.4 Traditionelle Veranstaltungen mit erheblichem Besucheraufkommen wie das<br />

„Sächsische Mozartfest“, das <strong>Chemnitz</strong>er Kulturfestival „Begegnungen“, die<br />

von der Region stark frequentierten Projekte „<strong>Chemnitz</strong>er Museumsnacht“<br />

und das Internationale Filmfestival für Kinder und junges Publikum „Schlingel“,<br />

das Festival „Mittelsächsischer Kultursommer“, die Weihnachtsmärkte<br />

sowie regional bedeutsame Kunst- und Kulturinitiativen sollen auch künftig<br />

zur überregionalen Ausstattung beitragen.<br />

G 11.2.5 Einrichtungen für Volkskunst und Brauchtumspflege sollen insbesondere im<br />

erzgebirgischen Raum bestehen bleiben.<br />

G 11.2.6<br />

Zum zielgerichteten Abbau qualitativer und quantitativer Sportstättendefizite<br />

sollen kommunale Sportentwicklungspläne erarbeitet werden, in denen Prioritäten<br />

entsprechend der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen festzulegen<br />

sind.<br />

Das Angebot an Kernsportanlagen soll insbesondere in den Zentralen Orten<br />

für eine Nutzung durch den Schulsport, Sportvereine, Leistungs- und Behindertensport<br />

sowie Breitensport bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden.<br />

Der Zustand der Anlagen soll durch Sanierungen und Modernisierungen<br />

verbessert werden.<br />

G 11.2.7 Schulsportanlagen (Sporthallen und Sportfreiflächen) sollen nach Schließung<br />

von Schulen für den Vereins- und Breitensport erhalten bleiben.<br />

G 11.2.8 Überörtlich bedeutsame Sondersportanlagen mit teilweise hohem Besucheraufkommen<br />

wie das Eissport- und Freizeitzentrum <strong>Chemnitz</strong>, die<br />

Sprungschanzen am Fichtelberg, das „auto motor und sport“-<br />

Verkehrssicherheitszentrum einschließlich Rennstrecke Sachsenring im<br />

Kreis <strong>Chemnitz</strong>er Land, die Golfplätze in Gahlenz und <strong>Chemnitz</strong>-Klaffenbach<br />

sowie die Trialsportanlage in Thalheim sollen erhalten bleiben und im Bedarfsfall<br />

weiter ausgebaut werden.<br />

Z 11.2.9 Im Kreis Mittweida soll ein Abbau des Defizits an Hallenwasserfläche erfolgen.<br />

Die Freizeit-, Hallen-, Frei- und Naturbäder sollen insbesondere in den Zentralen<br />

Orten und Tourismusgebieten erhalten werden. Dabei soll auf die Steigerung<br />

der Attraktivität der Hallenbäder hingewirkt werden, um dem veränderten<br />

Freizeitverhalten der Besucher Rechnung zu tragen.<br />

Die Abstimmung benachbarter Kommunen zur Umsetzung gemeinsamer<br />

Projekte ist zu unterstützen.<br />

Z 11.2.10 Die regional bedeutsamen Parkanlagen Grünfelder Park in Waldenburg, die<br />

Landschaftsparks der Schlösser Lichtenstein, Wolkenburg und Wechselburg<br />

sowie der Barockgarten des Schlosses Lichtenwalde sollen erhalten werden<br />

und der Öffentlichkeit weiter zugängig sein.<br />

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Z - 50


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

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G 11.2.11 Kleingartenanlagen und Wochenendhausgebiete, die den planungsrechtlichen<br />

Vorschriften entsprechen, sollen als gefragte Bereiche der Freizeitgestaltung<br />

bei vorhandenem Bedarf in der gesamten Region erhalten bleiben.<br />

Z 11.2.12 Im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> soll der Botanische Garten <strong>Chemnitz</strong> - Schulbiologie-<br />

und Naturschutzzentrum - zu einer wichtigen naturbezogenen Freizeit-<br />

und Bildungsstätte weiter entwickelt werden.<br />

Z 11.2.13 Auf das Einrichten des Hauses der Archäologie im ehemaligen Kaufhaus<br />

Schocken im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> ist hinzuwirken.<br />

11.3 Gesundheits- und Sozialwesen, Jugendhilfe<br />

Gesundheitswesen<br />

Z 11.3.1 Unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte soll die bedarfsgerechte und humane<br />

medizinische Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen sowie<br />

sparsamen, eigenverantwortlich handelnden Krankenhäusern sichergestellt<br />

werden.<br />

G 11.3.2 Die ambulante fachärztliche Versorgung soll regionsweit verbessert werden.<br />

Kinder- und Jugendhilfe<br />

G 11.3.3 Ergänzend zum vorhandenen Netz an Angeboten der Jugendarbeit (Kinder-<br />

und Jugendfreizeiteinrichtungen, Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung)<br />

sollen an Schulen weitere Ganztagsangebote entwickelt werden.<br />

Gebietsgrenzen übergreifende Zusammenarbeit der freien Träger im Bereich<br />

Jugend und Soziales soll im Rahmen entsprechender Projekte aufgenommen<br />

werden.<br />

Altenhilfe<br />

G 11.3.4 Die Planung von Einrichtungen der stationären Altenhilfe mit einem speziellen<br />

Pflege- oder Betreuungskonzept soll stadt- und kreisübergreifend abgestimmt<br />

werden.<br />

Behindertenhilfe<br />

Z 11.3.5 Werkstätten und Wohnheime für Behinderte sollen bedarfsgerecht an geeigneten<br />

Standorten bereit stehen.<br />

Defizite in den Landkreisen Annaberg und <strong>Chemnitz</strong>er Land sollen abgebaut<br />

werden.<br />

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Z - 51


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

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Betreutes Wohnen<br />

G 11.3.6 Vorrangig in den Zentralen Orten sollen betreute Wohnformen für Jugendliche,<br />

Senioren und Behinderte unter Beachtung der jeweiligen spezifischen<br />

Erfordernisse bedarfsgerecht angeboten werden.<br />

12 Technischer Umweltschutz, technische Medien<br />

12.1 Abfallentsorgung<br />

Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ werden die regionalbedeutsamen Standorte der Abfallwirtschaft<br />

dargestellt, die durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen der Entsorgung<br />

und Aufbereitung des Siedlungsabfalls genutzt werden.<br />

G 12.1.1<br />

Für das Regionsgebiet ist eine langfristig gesicherte, umwelt- und sozialverträgliche<br />

Entsorgung der Siedlungsabfälle zu gewährleisten.<br />

G 12.1.2 Für Katastrophenfälle sollen überörtlich nutzbare Standorte für Zwischenlagerungen<br />

vorgehalten werden.<br />

Durch die Öffentlich-Rechtlichen-Entsorgungsträger sollen dazu in Abstimmung<br />

mit den betroffenen Gemeinden und den zuständigen Aufgabenträgern<br />

des Katastrophenschutzes geeignete Bereiche festgelegt werden.<br />

12.2 Regionale Schwerpunkte der Altlastensanierung<br />

Karte Die Regionalen Schwerpunkte der Altlastensanierung sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige<br />

Bereiche der Landschaft“ symbolhaft ausgewiesen.<br />

Z 12.2.1 Zur Revitalisierung von Industriebrachen in der Region soll die Sanierung<br />

bedeutsamer Altlastenstandorte durch Beseitigung der jetzt davon ausgehenden<br />

Schutzgutgefährdungen weiter fortgeführt bzw. zum Abschluss gebracht<br />

werden:<br />

• St. Egidien, Spülteichareal der ehem. Nickelhütte<br />

• Ehrenfriedersdorf, ehem. Zinnerzaufbereitung – Spülhalden 1 und 2<br />

• Freiberg, Altlastenprojekt „Saxonia“<br />

• Neukirchen und <strong>Chemnitz</strong>-Mittelbach – ehemalige Säureharzteiche<br />

• Hohndorf, ehem. Steinkohlenmahlwerk und Aschedeponie<br />

Die Wiedernutzbarkeit des Standortes Hohndorf für Industrie und Gewerbe<br />

nach erfolgter Gefahrenabwehr ist zu prüfen.<br />

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Z - 52


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

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12.3 Immissionsschutz<br />

Karte Unter Beachtung des LEP Z 15.2 ist in Karte 2 „Raumnutzung“ in Verbindung mit Kapitel 8.7<br />

auf der Grundlage der Übernahme der Schallimmissionsdaten gemäß Betriebsgenehmigung<br />

03/2000 des Verkehrslandeplatzes <strong>Chemnitz</strong> - Jahnsdorf der Bereich der eingeschränkten<br />

Siedlungsentwicklung dargestellt.<br />

G 12.3.1 In den<br />

12.4 Telekommunikation<br />

- grenznahen Gebieten des Oberen Ost- und Mittelerzgebirges,<br />

- innerhalb des Verdichtungsraumes,<br />

- in den Siedlungsgebieten mit hohen Verkehrsimmissionen sowie<br />

- in den Kur- und Erholungsgebieten und schutzbedürftigen<br />

Sondergebieten<br />

sollen emissionsbedingte Beeinträchtigungen abgebaut und Immissionsschutzmaßnahmen<br />

umgesetzt werden.<br />

Dazu sind auch weitere Maßnahmen zum Lärmschutz durchzuführen und<br />

soweit möglich im Rahmen der Bauleitplanung vorsorgende Schutzvorkehrungen<br />

zu treffen.<br />

G 12.4.1 In der Region ist die Ausstattung mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen<br />

wettbewerbsfördernd weiter zu entwickeln.<br />

Dabei ist anzustreben, dass sich die mit dem weiteren Ausbau der Netzinfrastruktur<br />

des Mobilfunks verbundene Zunahme von Antennen und Sendetürmen<br />

auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt.<br />

13 Verteidigung<br />

Die Einordnung neuer Sende- oder Antennenmaste soll landschafts- und<br />

ortsbildverträglich realisiert werden. Bei Bedarf sind Alternativstandorte in<br />

die Prüfung einzubeziehen.<br />

Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die durch die Bundeswehr genutzten Standorte unter Beachtung<br />

des LEP Z 17.11 als Vorranggebiete ausgewiesen.<br />

Z 13.1 Auf die Sicherung der ausgewiesenen Bundeswehrstandorte auf dem Gebiet<br />

der Städte Frankenberg und Marienberg ist hinzuwirken.<br />

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Z - 53

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