Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung
Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung
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R e g i o n a l e r P l a n u n g s v e r b a n d<br />
C H E M N I T Z E R Z G E B I R G E<br />
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong> - <strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
Landkreis<br />
Mittweida<br />
Landkreis<br />
<strong>Chemnitz</strong>er Land Stadt<br />
<strong>Chemnitz</strong><br />
Landkreis<br />
Stollberg<br />
Landkreis<br />
Annaberg<br />
Mittlerer<br />
Erzgebirgskreis<br />
Landkreis<br />
Freiberg<br />
beschlossen durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes vom 04.06.2008<br />
in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid vom 10.07.2008<br />
öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 31.07.2008
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
0 VORBEMERKUNGEN I - IV<br />
1 LEITBILD ZUR ENTWICKLUNG DER REGION CHEMNITZ-ERZGEBIRGE Z - 1<br />
ÜBERFACHLICHE GRUNDSÄTZE UND ZIELE DER REGIONALPLANUNG<br />
Seite<br />
Ziele Begründungen<br />
2 REGIONALE RAUM- UND SIEDLUNGSSTRUKTUR Z - 2 B - 1<br />
2.1 Raumstrukturelle Entwicklung und Raumkategorien Z - 2 B - 1<br />
2.2 Europäische Metropolregion „Sachsendreieck“ Z - 4 B - 2<br />
2.3 Zentrale Orte und Verbünde Z - 4 B - 2<br />
2.4 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion Z - 6 B - 5<br />
2.5 Achsen Z - 7 B - 8<br />
2.6 Regionale Siedlungsentwicklung und Stadtumbau Z - 9 B - 9<br />
2.7 Räume mit besonderem landes- und regionalplanerischem Handlungsbedarf Z - 12 B - 13<br />
2.8 Länderübergreifende Zusammenarbeit Z - 13<br />
2.9 Regionsübergreifende Zusammenarbeit Z - 13<br />
FACHLICHE GRUNDSÄTZE UND ZIELE DER REGIONALPLANUNG<br />
3 SCHUTZ, PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT Z - 14 B - 14<br />
3.1 Arten und Biotope/ökologisches Verbundsystem Z - 15 B - 16<br />
3.2 Landschaftsbild/Landschaftserleben Z - 19 B - 27<br />
3.3 Boden Z - 21 B - 34<br />
3.4 Siedlungsklima Z - 23 B - 36<br />
3.5 Freiraum und Siedlung Z - 24 B - 38<br />
4 WASSER Z - 25 B - 39<br />
4.1 Hochwasserschutz Z - 25 B - 39<br />
4.2 Gewässersanierung Z - 26 B - 41<br />
4.3 Gewässerschutz, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Z - 27 B - 42<br />
5 GEWERBLICHE WIRTSCHAFT UND HANDEL Z - 28 B - 44<br />
5.1 Industrie und Gewerbe Z - 28 B - 44<br />
5.2 Handel Z - 29 B - 45<br />
6 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT Z - 30 B - 47<br />
6.1 Landwirtschaft Z - 30 B - 47<br />
6.2 Forstwirtschaft Z - 31 B - 50<br />
7 OBERFLÄCHENNAHE ROHSTOFFE Z - 33 B - 55<br />
8 VERKEHR Z - 34 B - 57<br />
8.1 Entwicklungsschwerpunkte Z - 35 B - 57<br />
8.2 Öffentlicher Personennahverkehr, Regionalbahnverkehr Z - 35 B - 57<br />
8.3 Schienenverkehr Z - 37 B - 59<br />
8.4 Güterverkehr Z - 38 B - 60<br />
8.5 Straßenverkehr Z - 38 B - 61<br />
8.6 Neue Grenzübergänge Z - 40 B - 62<br />
8.7 Luftverkehr Z - 40 B - 63<br />
9 TOURISMUS UND ERHOLUNG Z - 41 B - 63<br />
9.1 Grundsätze für die gesamte Region Z - 41 B - 63<br />
9.2 Tourismus- und Erholungsgebiete Z - 42 B - 65<br />
9.3 Thematische Tourismusangebote Z - 44 B - 68<br />
9.4 Tourismus- und Erholungsschwerpunkte Z - 44 B - 68<br />
9.5 Touristisch genutztes Wegenetz Z - 45 B - 71
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Ziele Begründungen<br />
10 ENERGIEVERSORGUNG UND ERNEUERBARE ENERGIEN Z - 46 B - 72<br />
10.1 Konventionelle Energieversorgung Z - 46 B - 72<br />
10.2 Erneuerbare Energien Z - 47 B - 73<br />
11 DASEINSVORSORGE Z - 49 B - 75<br />
11.1 Bildung Z - 49 B - 75<br />
11.2 Kultur, Freizeit, Sport Z - 49 B - 76<br />
11.3 Gesundheits- und Sozialwesen, Jugendhilfe Z - 51 B - 77<br />
12 TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ, TECHNISCHE MEDIEN Z - 52 B - 78<br />
12.1 Abfallentsorgung Z - 52 B - 78<br />
12.2 Regionale Schwerpunkte der Altlastensanierung Z - 52 B - 79<br />
12.3 Immissionsschutz Z - 53 B - 79<br />
12.4 Telekommunikation Z - 53 B - 79<br />
13 VERTEIDIGUNG Z - 53 B - 80<br />
ANLAGEN<br />
Anlage 2 A Grundzentrenkriterium Ausweisungserfordernis<br />
Anlage 2 B Grundzentrenkriterium Tragfähigkeit<br />
Anlage 2 C Grundzentrenkriterium Arbeitsplätze<br />
Anlage 2 D Grundzentrenkriterium ÖPNV-Knotenpunkt<br />
Anlage 2 E Ergänzende Kriterien<br />
Anlage 2 F Ziele des LEP 2003 für die Regionale Siedlungsentwicklung und den Stadtumbau<br />
Anlage 2 G Räume mit besonderem regionalplanerischem Handlungsbedarf - „Gemeinden mit besonderen<br />
Belastungen“<br />
Anlage 3 Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
· Karte A Naturräumliche Gliederung<br />
· Karte B Europäisches ökologisches Netz Natura 2000 und Gebiete mit gesamtstaatlich<br />
repräsentativer Bedeutung für den Naturschutz<br />
· Karte C Regionale Verbundkulisse<br />
· Karte D Landschaftsbildeinheiten<br />
· Karte E Regionale Schutzgebietskonzeption<br />
Anlage 4 Technischer Hochwasserschutz - Planungen für Hochwasserrückhaltebecken<br />
Anlage 5 Konzentrationsgebiete großflächiger Einzelhandel<br />
Anlage 7 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Rohstoffe<br />
Anlage 8 A Haltepunkte/Übergangsstellen<br />
Anlage 8 B Bundesschienenwege<br />
Anlage 8 C Bundesstraßen<br />
Anlage 8 D Staatsstraßen<br />
Anlage 8 E Übersicht der im <strong>Regionalplan</strong> ausgewiesenen Staatsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion<br />
Anlage 10 Übersicht der geplanten Anlagen/Netze für die Elektroenergieversorgung (hochspannungsseitig)<br />
KARTEN<br />
Karte 1: Raumstruktur<br />
Karte 2: Raumnutzung<br />
Karte 3: Tourismus und Erholung<br />
Karte 4: Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft<br />
Karte 5.1: Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt<br />
Karte 5.2 Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft<br />
Karte 6: Grenznahe Gebiete<br />
Karte 7: Siedlungsstruktur<br />
Karte 8: Regional bedeutsame Anlagen der Tierhaltung<br />
Karte 9: Forstliche Erntebestände, Versuchsflächen, Naturwaldzellen, Generhaltungsobjekte
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Karte 10: Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />
Karte 11: Erneuerbare Energien<br />
Karte 12: Mittelbereiche<br />
Karte 13: Grundzentrale Einzugsbereiche<br />
Karte 14: Regionale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen<br />
Karte 15: Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung<br />
Karte 16: Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
UMWELTBERICHT und Verträglichkeitsprüfung mit den Natura 2000-Gebieten<br />
als gesonderter Teil der Begründung gem. § 2 Abs. 3 SächsLPlG<br />
Karte: Karte zum Umweltbericht
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Abkürzungsverzeichnis<br />
Gesetze und Verordnungen<br />
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz<br />
BauGB Baugesetzbuch<br />
BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz<br />
BBodSchV Bundes-Bodenschutzverordnung<br />
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />
BWaldG Bundeswaldgesetz<br />
EAG Bau Europarechtsanpassungsgesetz Bau<br />
FEV Fachlicher Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen<br />
KrW-AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />
LEP Landesentwicklungsplan<br />
ROG Raumordnungsgesetz<br />
SächsABG Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz<br />
SächsDSchG Sächsisches Denkmalschutzgesetz<br />
SächsHohlrVO Sächsische Hohlraumverordnung<br />
SächsJagdG Sächsisches Jagdgesetz<br />
SächsJagdVO Sächsische Jagdverordnung<br />
SächsLPlG Sächsisches Landesplanungsgesetz<br />
SächsNatSchG Sächsisches Naturschutzgesetz<br />
SächsUVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen<br />
SächsWG Sächsisches Wassergesetz<br />
SUPG Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur<br />
Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG<br />
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
VwVHohlrGeb Verwaltungsvorschrift Hohlraumgebiete<br />
WHG Wasserhaushaltsgesetz
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Sonstige Abkürzungen<br />
A (4) Autobahn mit Nummer<br />
ABS Ausbaustrecke<br />
AS Anschlussstelle<br />
B (173) Bundesstraße mit Nummer<br />
BAB (4) Bundesautobahn mit Nummer<br />
BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
DB AG Deutsche Bahn AG<br />
EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung<br />
EG Europäische Gemeinschaft<br />
EU Europäische Union<br />
EW Einwohner<br />
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />
FB Fachbeitrag<br />
FFH-Gebiet Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (EU-Richtlinie)<br />
FND Flächennaturdenkmal<br />
FOC Factory-Outlet-Center<br />
G Grundsatz<br />
GT Gemeindeteil<br />
GVZ Güterverkehrszentrum<br />
GZ Grundzentrum<br />
GZV Grundzentraler Verbund<br />
HRB/HWR Hochwasser-Rückhaltebecken<br />
ITF Integraler Taktfahrplan<br />
KBS Kursbuchstrecke<br />
KLV kombinierter Ladeverkehr<br />
LANA Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung<br />
LfUG Landesamt für Umwelt und Geologie<br />
LSG Landschaftsschutzgebiet<br />
MIV motorisierter Individualverkehr<br />
MKRO Ministerkonferenz für Raumordnung
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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MZ Mittelzentrum<br />
MZTFO Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums<br />
NATURA 2000 europäisches ökologisches Netz (FFH-Gebiete und SPA-Gebiete)<br />
NP Naturpark<br />
NSG Naturschutzgebiet<br />
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />
OU Ortsumgehung<br />
OZ Oberzentrum<br />
PWC-Anlage Autobahnparkplatz mit WC<br />
S (202) Staatsstraße mit Nummer<br />
SMI Sächsisches Staatsministerium des Innern<br />
SMUL Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft<br />
SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />
SPA-Gebiet Special Protection Areas (Europäisches Vogelschutzgebiet)<br />
SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />
SUP Strategische Umweltprüfung<br />
TEW Tausend Einwohner<br />
UP Umweltprüfung<br />
UZ Unterzentrum<br />
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
VLP Verkehrslandeplatz<br />
VBG Vorbehaltsgebiet<br />
VRG Vorranggebiet<br />
WE Wohneinheit<br />
WIREG Wirtschaftsregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />
Z Ziel
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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0 Vorbemerkungen<br />
Der Regionale Planungsverband <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> ist als Träger der <strong>Regionalplan</strong>ung<br />
gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates<br />
Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) vom 14. Dezember 2001 (SächsGVBl.<br />
S. 716), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 07. November 2007 (SächsGVBl. S.<br />
478, 484) geändert worden ist, verpflichtet, für seine Planungsregion einen <strong>Regionalplan</strong><br />
aufzustellen und diesen gemäß § 6 Abs. 5 SächsLPlG der weiteren Entwicklung durch <strong>Fortschreibung</strong><br />
anzupassen.<br />
Am 1. Januar 2004 trat der novellierte Landesentwicklungsplan Sachsen in Kraft. Der Regionale<br />
Planungsverband <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> ist verpflichtet, den seit 12.09.2002 verbindlichen<br />
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> schnellstmöglich an die Vorschriften dieses Planes<br />
anzupassen.<br />
Planungsgebiet ist die Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> mit der kreisfreien Stadt<br />
<strong>Chemnitz</strong> sowie den Landkreisen Annaberg, <strong>Chemnitz</strong>er Land, Freiberg, Mittlerer Erzgebirgskreis,<br />
Mittweida und Stollberg.<br />
Im <strong>Regionalplan</strong> werden die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 Raumordnungsgesetz<br />
(ROG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1997 (BGBl. I, S. 2081, 2102),<br />
das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 09. Dezember 2006 (BGBl. I, S. 2833) geändert<br />
worden ist sowie die Grundsätze und Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplanes<br />
Sachsen, Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan<br />
Sachsen (LEP 2003) vom 16. Dezember 2003 (SächsGVBl. S. 915) auf der<br />
Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft regionsspezifisch<br />
räumlich und sachlich ausgeformt. Die im Einzelnen im Landesentwicklungsplan 2003 geregelten<br />
Ziele und Grundsätze sind mit Ausnahme der zum Verständnis derselben notwendigen<br />
Wiedergaben nicht gesondert aufgeführt.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> übernimmt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 SächsLPlG zugleich die Funktion des<br />
Landschaftsrahmenplanes nach § 5 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 03. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321).<br />
Somit ist der <strong>Regionalplan</strong> der verbindliche Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung<br />
der Region, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Siedlung und<br />
Infrastruktur.<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 SächsLPlG ist bei der Aufstellung und <strong>Fortschreibung</strong> von Raumordnungsplänen<br />
eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter<br />
Pläne und Programme durchzuführen.<br />
Eine vertiefende Betrachtung hinsichtlich der umweltrelevanten Auswirkungen des vorliegenden<br />
<strong>Regionalplan</strong>es ist für diejenigen Inhalte des rechtsverbindlichen Teiles des <strong>Regionalplan</strong>es<br />
durchgeführt worden, die sachlich und räumlich konkret und darüber hinaus geeignet<br />
sind, einen Rahmen für umweltprüfungspflichtige Projekte gemäß UVP-Gesetz des<br />
Bundes und SächsUVPG zu setzen.<br />
Diese Prüfung der Umweltauswirkungen gebietsscharfer Ausweisungen enthält insbesondere<br />
auch eine Prüfung der kumulativen Umweltauswirkungen, die von mehreren gebietsscharfen<br />
Ausweisungen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang ausgehen können.<br />
___________________________________________________________________________<br />
I
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Inkludiert in die Prüfung der gebietsscharfen Ausweisungen ist die Prüfung der vorgelagerten<br />
methodischen Ansätze.<br />
Die voraussichtlichen Auswirkungen, die die Verwirklichung des Raumordnungsplanes auf<br />
die Umwelt hat sowie vernünftige Alternativen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und<br />
des räumlichen Geltungsbereiches des Raumordnungsplanes werden im Umweltbericht<br />
ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist diesem Plan gemäß § 2 Abs. 3<br />
SächsLPlG als gesonderter Teil der Begründung beigefügt.<br />
Die umfassende Dokumentation der methodischen Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprüfung<br />
ist ein Beitrag zur Erhöhung der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit des<br />
Ausweisungsprozesses sowie zur Verbreiterung der Akzeptanz der Planungsergebnisse.<br />
Letztendlich bedeutet dies die Aufwertung der räumlich-koordinierenden Gesamtplanung als<br />
Ebene der integrativen Behandlung von Umweltbelangen.<br />
Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit<br />
mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000-Gebiete).<br />
Der Umweltbericht enthält insoweit auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen<br />
des Plans auf die Gebiete und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt<br />
sind.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> ist - unabhängig vom Erfordernis einer vorzeitigen <strong>Fortschreibung</strong> im Gefolge<br />
der territorialen Veränderung der Planungsregion - auf einen Planungszeitraum von<br />
ca. 10 Jahren ausgerichtet und gemäß § 6 Abs. 5 SächsLPlG der weiteren Entwicklung anzupassen.<br />
Sein Hauptanliegen besteht in der Rahmensetzung für eine nachhaltige Regionalentwicklung.<br />
Dabei geht es gleichermaßen um die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,<br />
um eine optimale Entfaltung der räumlich differenzierten wirtschaftlichen Leistungspotenziale<br />
und die Hinwirkung auf möglichst gleichwertige Lebensbedingungen in allen<br />
Teilen der Region.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> enthält regionsweit bedeutsame Festlegungen als Grundsätze und Ziele<br />
der Raumordnung. Sein Regelungsgehalt sowie die Anforderungen an die Normqualität und<br />
die unterschiedliche Bindungswirkung der Grundsätze und Ziele ergeben sich aus den bundes-<br />
und landesrechtlichen Vorschriften des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> besteht aus einem Text- und einem Kartenteil.<br />
Der Textteil enthält<br />
� Grundsätze (G), Ziele (Z)<br />
� Begründungen<br />
� Anlagen.<br />
Der Kartenteil enthält zeichnerische Ausweisungen von Grundsätzen und Zielen sowie Darstellungen<br />
als nachrichtliche Übernahmen von Fachplanungen und Darstellungen, die der<br />
Begründung von Grundsätzen und Zielen dienen.<br />
Die Grundsätze nach § 3 Nr. 3 ROG (im Text mit G und Ziffer gekennzeichnet sowie in den<br />
Karten dargestellt) sind von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />
in der Abwägung oder bei Ermessensausübung nach Maßgabe des § 4 ROG und<br />
der für die Planungen und Maßgaben geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.<br />
Die Ziele nach § 3 Nr. 2 ROG (im Text mit Z und Ziffer gekennzeichnet sowie in den Karten<br />
ausgewiesen) sind nach Maßgabe von §§ 4, 5 ROG bei raumbedeutsamen Planungen und<br />
___________________________________________________________________________<br />
II
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Maßnahmen zu beachten. Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, begründen darüber hinaus<br />
eine Anpassungspflicht für die Gemeinden nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch<br />
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) geändert worden ist.<br />
Wenn ein Ziel in diesem <strong>Regionalplan</strong> als „Ist-Ziel“ formuliert ist, bedeutet dies, dass die<br />
Planaussage zwingend verbindlich ist. Sie kann nur im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens<br />
(§ 17 SächsLPlG) überwunden werden.<br />
Wenn ein Ziel in diesem <strong>Regionalplan</strong> als „Soll-Ziel“ formuliert ist, bedeutet dies, dass die<br />
Planaussage zwingend verbindlich ist, aber selbst ein so genanntes Restermessen enthält,<br />
das erlaubt, in atypischen Fällen ohne Zielabweichungsverfahren von der Planaussage abzuweichen.<br />
Ein atypischer Fall liegt dann vor, wenn bei objektiver Betrachtung des konkreten<br />
Einzelfalles ein Festhalten am Ziel unter Beachtung der Gesamtaussage des Planes nicht<br />
gerechtfertigt erscheint. Atypische Fälle sind in der Begründung des <strong>Regionalplan</strong>es aufgeführt.<br />
Wenn ein Ziel mit der Maßgabe formuliert ist, dass auf etwas hinzuwirken ist, bedeutet dies,<br />
dass für Adressaten bei der Verwirklichung der Zielaussagen ein breites Spektrum an möglichen<br />
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Betracht kommt. Zulässig sind danach<br />
alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die die Zielaussage befördern<br />
oder die der Zielaussage nicht widersprechen. Auf ein „Hinwirkungsziel“ wird regelmäßig<br />
die Ablehnung einer anstehenden raumbedeutsamen Planung und Maßnahme nicht gestützt<br />
werden können, es sei denn, es ist offensichtlich, dass hierdurch der Hinwirkungsauftrag<br />
konterkariert wird.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> weist zeichnerische Festlegungen von Grundsätzen und Zielen zu Gebietsbezeichnungen<br />
- insbesondere im Freiraumbereich, aber auch im Siedlungsbereich -<br />
der <strong>Regionalplan</strong>ung aus. Diese Gebietsbezeichnungen umfassen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete.<br />
Vorranggebiete nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG sind Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame<br />
Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in<br />
diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder<br />
Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. Vorranggebiete sind Ziele der Raumordnung<br />
im Sinne dieses Planes.<br />
Vorbehaltsgebiete nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 ROG sind Gebiete, in denen bestimmten, raumbedeutsamen<br />
Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />
Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll.<br />
Im Übrigen richtet sich die Bindungswirkung der Grundsätze und Ziele nach dem Raumordnungsgesetz<br />
und den Fachgesetzen in der jeweils geltenden Fassung. Der <strong>Regionalplan</strong><br />
erfüllt somit auch eine Rahmen setzende Koordinierungsfunktion für fachliche Planungen<br />
und Maßnahmen.<br />
Inhalte der Landschaftsrahmenplanung - gestützt auf den Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan<br />
(siehe beiliegende CD) - sind gemäß § 5 Abs. 2 SächsNatSchG in den <strong>Regionalplan</strong><br />
aufgenommen worden, soweit sie zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich<br />
waren und durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Im<br />
Übrigen wurden sie dem <strong>Regionalplan</strong> als Anlage („Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung“)<br />
beigefügt.<br />
Ein Anspruch gegen den Freistaat Sachsen oder kommunale Gebietskörperschaften auf Realisierung,<br />
Finanzierung und finanzielle Förderung kann aus den Grundsätzen und Zielen<br />
___________________________________________________________________________<br />
III
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
nicht abgeleitet werden (§ 2 Abs. 4 SächsLPlG). Bei der Förderung im Geltungsbereich des<br />
Planes sind regelmäßig seine Ziele zu beachten und seine Grundsätze zu berücksichtigen.<br />
Weitergehende Vorschriften der einschlägigen Förderrichtlinien bleiben davon unberührt.<br />
Ebenso wird keine Pflicht zur Finanzierung der Errichtung oder Erhaltung bestimmter Einrichtungen<br />
begründet. Aus dem <strong>Regionalplan</strong> lassen sich keine zeitlichen oder finanziellen Bindungen<br />
oder Zwänge für die Staatsregierung ableiten.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> ist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 SächsLPlG zu begründen. Die Begründung<br />
beschränkt sich auf wesentliche Aussagen zum Regelungserfordernis und erzeugt keine<br />
unmittelbare Bindungswirkung.<br />
Das dem <strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vorangestellte Leitbild zur Entwicklung der<br />
Region soll als Richtschnur für die zukunftsorientierte Regionalentwicklung dienen. Leitbilder<br />
und Leitlinien sind im raumordnungsrechtlichen Sinne keine Erfordernisse der Raumordnung<br />
gemäß § 3 ROG. Dennoch kommt ihnen in ihrer Funktion zur Selbstbindung des Regionalen<br />
Planungsverbandes sowie zur Orientierung der regionalen Akteure eine wichtige Rolle zu.<br />
Das Leitbild zur Entwicklung der Region entfaltet keine unmittelbare Bindungswirkung nach<br />
§ 4 ROG. Es enthält aber Leitvorstellungen mit programmatischem Charakter, die über den<br />
zeitlichen Geltungsbereich des <strong>Regionalplan</strong>es hinausgehen und offen für künftige Entwicklungen<br />
sind.<br />
Sachverhalte, die nicht durch die Aufstellung raumordnerischer Ziele und Grundsätze gesteuert<br />
werden, können Inhalt Regionaler Entwicklungskonzepte oder von Regionalberichten<br />
o. ä. sein.<br />
Spezifische Hinweise zum vorliegenden Planentwurf<br />
- Seit dem Inkrafttreten des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> am 12.09.2002 erfolgten<br />
in den vergangenen Jahren zwei Teilfortschreibungen:<br />
� Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> zum Kapitel 5.1, Ziel<br />
5.1.2 „Regionale Vorsorgestandorte“, beschlossen durch Satzung des Regionalen<br />
Planungsverbandes vom 24.11.2003 in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid<br />
vom 02.08.2004, geändert durch Bescheid vom 27.09.2004, öffentlich bekannt gemacht<br />
und in Kraft getreten am 28.10.2004<br />
� Teilfortschreibung der Plansätze zur Nutzung der Windenergie entsprechend <strong>Fortschreibung</strong>sbeschluss<br />
der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes<br />
<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vom 26.April 2002, beschlossen durch Satzung der Verbandsversammlung<br />
des Regionalen Planungsverbandes <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vom<br />
3.November 2004, in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid vom<br />
10.Juni.2005, öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 20.Oktober 2005.<br />
Im Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes<br />
<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vom 05.02.2004 gemäß § 6 SächsLPlG wurde festgelegt, dass<br />
die beiden Teilfortschreibungen nicht noch einmal das <strong>Fortschreibung</strong>sverfahren durchlaufen<br />
sollen, da sie bereits auf der Grundlage der aktuellen Rechtsvorschriften genehmigt<br />
wurden.<br />
Die sich aus den beiden Teilfortschreibungen ergebenden Standortausweisungen werden<br />
aber in der Raumnutzungskarte des vorliegenden <strong>Regionalplan</strong>entwurfes nachrichtlich<br />
dargestellt.<br />
___________________________________________________________________________<br />
IV
GRUNDSÄTZE UND ZIELE
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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1 Leitbild zur Entwicklung der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
• Die Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> soll gemeinsam mit der Planungsregion Südwestsachsen<br />
zu einem Planungs- und Wirtschaftsraum weiterentwickelt werden, der den<br />
seit langem bestehenden engen funktionsräumlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen<br />
sowie den naturräumlichen und gebietsstrukturellen Gemeinsamkeiten dieses Raumes<br />
Rechnung trägt.<br />
Für den inneren Zusammenhalt der künftigen Großregion kommt dem gemeinsamen<br />
Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau und der überregionalen Achse (Dresden -) Freiberg<br />
- <strong>Chemnitz</strong> - Zwickau - Plauen (- Süddeutschland) eine besondere Bedeutung zu,<br />
die über die Einbindung der Oberzentren <strong>Chemnitz</strong> und Zwickau in die Metropolregion<br />
„Sachsendreieck“ zusätzlich aufgewertet werden soll.<br />
• Im Rahmen einer nachhaltigen Regionalentwicklung bei intensiver Mehrfachnutzung<br />
der Kulturlandschaft soll sich die Region anknüpfend an die große Industrietradition des<br />
erzgebirgischen Raumes vorrangig als Wirtschafts- und Technologieregion profilieren,<br />
die als Zukunftsregion inmitten Europas die Herausforderungen der Globalisierung und<br />
des demographischen Wandels sowie des Klimawandels erfolgreich meistert. Dabei sollen<br />
thematisch und räumlich differenzierte Anpassungsstrategien zur Bewältigung des<br />
demographischen Wandels insbesondere im Bereich des Siedlungsumbaus und der<br />
Infrastrukturentwicklung sowie Klimaschutzstrategien und Anpassungskriterien zur Bewältigung<br />
des Klimawandels erarbeitet werden und Kooperationen auf allen Ebenen<br />
gestärkt und ausgebaut werden.<br />
• Die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der landschaftlichen Werte, die<br />
Bewahrung der kulturlandschaftstypischen Besonderheiten des <strong>Erzgebirge</strong>s und seines<br />
Vorlandes sowie die verantwortungsvolle und optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />
und der vorhandenen vielseitigen Entwicklungspotenziale zugunsten einer ausgewogenen<br />
bedarfsgerechten Gesamtentwicklung und einer hohen Lebensqualität sollen<br />
die Region als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Freizeitstandort weiter aufwerten, wobei<br />
den weichen Standortfaktoren und der Schaffung familienfreundlicher Rahmenbedingungen<br />
eine wachsende Bedeutung zukommt.<br />
• Durch beharrliches Hinwirken auf einen modernen Ausbau der überregionalen Verkehrsanbindungen<br />
sind in Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen einschließlich der<br />
verstärkten Kooperation mit den tschechischen EU-Partnern die strategischen Lagevorteile<br />
der Region spürbar zu verbessern. Die damit verbundene Vorteilswirkung soll neben<br />
der Aufwertung des Oberzentrums <strong>Chemnitz</strong> als sächsische Innovationswerkstatt und<br />
der Stärkung des Verdichtungsraumes auch den ländlichen Räumen der Region zugute<br />
kommen.<br />
• Die im Gefolge der Neugliederung des Gebietes der sächsischen Landkreise vorgesehene<br />
Fusionierung der beiden Planungsregionen <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> und Südwestsachsen<br />
und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit müssen<br />
gemeinsame Richtschnur aller regionalen Akteure sein und sowohl auf der Ebene<br />
der <strong>Regionalplan</strong>ung als auch über die Regionalentwicklung diese Zielstellung befördern.<br />
Dabei kommt dem Zusammenwirken der Regionalen Planungsverbände mit der<br />
Wirtschaftsregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau und der Regionalinitiative <strong>Erzgebirge</strong> eine besondere<br />
Bedeutung zu.<br />
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Z - 1
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Überfachliche Grundsätze und Ziele der <strong>Regionalplan</strong>ung<br />
2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />
2.1 Raumstrukturelle Entwicklung und Raumkategorien<br />
Begriff Raumkategorien umfassen Räume, die eine weitgehend einheitliche Struktur aufweisen und<br />
deshalb hinsichtlich ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind.<br />
Folgende Raumkategorien werden unterschieden:<br />
- Verdichtungsraum<br />
- verdichteter Bereich im ländlichen Raum<br />
- ländlicher Raum<br />
Die Raumkategorien ergänzen sich in ihren Funktionen. Bestehende strukturelle Unterschiede<br />
werden bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt.<br />
Verdichtungsräume sind großflächige Gebiete um die Oberzentren des „Sachsendreiecks“<br />
mit einer hohen Konzentration von Bevölkerung, Wohn- und Arbeitsstätten, Trassen, Anlagen<br />
und Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur sowie einer hohen inneren Verflechtung.<br />
Verdichtete Bereiche im ländlichen Raum sind die Teile des ländlichen Raums, die auf<br />
Grund ihrer historisch bedingten gewerblichen und industriellen Entwicklung bzw. der späteren<br />
extensiven Erweiterung der Industrie trotz fehlender großstädtischer Ballungskerne einen<br />
hohen Verdichtungsgrad aufweisen.<br />
Der ländliche Raum umfasst die Teile Sachsens, die eine geringe Verdichtung aufweisen.<br />
Seine Wirtschaftsstruktur ist durch industrielle und gewerbliche Einzelstandorte sowie einen<br />
gegenüber den anderen Räumen höheren Beschäftigtenanteil in der Land- und Forstwirtschaft<br />
geprägt.<br />
Karte Die im Landesentwicklungsplan für die Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> ausgewiesenen Raumkategorien<br />
sind in Anpassung an die aktuelle Gemeindegebietsgliederung in der Karte 1<br />
„Raumstruktur“ dargestellt.<br />
Teilräumliche Entwicklung<br />
Begriff Als „Teilräume“ sind größere Gebietsteile der Planungsregion zusammengefasst, die hinsichtlich<br />
ihrer raumstrukturellen Gegebenheiten zusammengehören und für die gebietsspezifisch<br />
differenzierte Akzente herausgestellt werden.<br />
Teilräume sind<br />
• der Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />
• der Ländliche Raum des Kreises Mittweida und der nördliche Kreis Freiberg<br />
• der Mittelbereich Freiberg entsprechend Karte 12<br />
• das <strong>Erzgebirge</strong> mit den Kreisen Annaberg und Mittleres <strong>Erzgebirge</strong>.<br />
Geringfügige Überlagerungen von Teilräumen sind gewollt.<br />
G 2.1.1 Die Entwicklung der Teilräume der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> soll auf<br />
die Gestaltung ausgewogener Bedingungen für Wirtschaft, Daseinsvorsorge<br />
und Ökologie gerichtet werden. Dabei sollen die raumstrukturellen Stärken<br />
erhalten und durch unterstützende Maßnahmen ausgebaut, die noch bestehenden<br />
Strukturschwächen durch gezielten Einsatz wirtschaftlicher Möglichkeiten<br />
und raumordnerischer Instrumente verringert werden.<br />
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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G 2.1.2 Das vielfältige Potenzial des regionsübergreifenden Verdichtungsraumes<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau, insbesondere von Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung,<br />
Kultur, Freizeit und Umweltschutz, soll durch verstärkte Zusammenarbeit in<br />
diesen Bereichen und zwischen den Verwaltungen sowie durch die Schaffung<br />
günstiger räumlicher Entwicklungsvoraussetzungen besser erschlossen<br />
und genutzt werden. Dabei hat die Schaffung und Erhaltung attraktiver Arbeitsplätze<br />
Priorität.<br />
Die auf einen einheitlichen Wirtschafts- und Siedlungsraum gerichteten<br />
Funktionen und Strukturen sollen regionsübergreifend gestärkt und bedarfsabhängig<br />
ausgebaut werden.<br />
Dabei übernehmen die Landkreise <strong>Chemnitz</strong>er Land und Stollberg wichtige<br />
Funktionen als Bindeglieder zwischen den Oberzentren.<br />
G 2.1.3 Im Raum zwischen den Zentralen Orten höherer Stufe <strong>Chemnitz</strong>, Zwickau,<br />
Gera (Thür.) und Altenburg (Thür.) sollen die wirtschaftsräumlichen, infrastrukturellen<br />
und verkehrlichen Verknüpfungen gestärkt werden. Zwischen<br />
den Zentralen Orten Glauchau, Meerane, Crimmitschau und Schmölln<br />
(Thür.) bzw. Gößnitz (Thür.) soll eine Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit<br />
angestrebt werden.<br />
G 2.1.4 Im ländlichen Raum des Kreises Mittweida und im nördlichen Kreis Freiberg<br />
soll bedarfsabhängig auf die infrastrukturelle Erschließung und Sicherung<br />
großer Entwicklungsflächen für Industrie und Gewerbe in Wahrnehmung<br />
der Ergänzungsfunktion für die Verdichtungsräume hingewirkt werden.<br />
Dabei sollen die durch ertragreiche Böden günstigen Voraussetzungen für<br />
eine leistungsfähige Agrarproduktion erhalten bleiben.<br />
Durch kommunale Zusammenarbeit und Abstimmung soll auf eine weitere<br />
regionale Konzentration des Rohstoffabbaus und die Verringerung der räumlichen<br />
Belastung Einfluss genommen werden.<br />
G 2.1.5 Im Mittelbereich Freiberg (entsprechend Karte 12) soll eine aus der günstigen<br />
Mittellage zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Dresden sowie aus Wirtschaft und<br />
Innovation in Verbindung mit der TU Bergakademie abgeleitete eigenständige<br />
raumstrukturelle Entwicklung mit Ausstrahlung auf weite Teile des Osterzgebirges<br />
angestrebt werden.<br />
Die Einbeziehung der vorhandenen und zu entwickelnden Tourismuspotenziale<br />
wird im gleichen Sinne für zweckmäßig erachtet.<br />
G 2.1.6 Die Entwicklung der Raumstruktur im <strong>Erzgebirge</strong> soll insbesondere in den<br />
Kreisen Annaberg und Mittleres <strong>Erzgebirge</strong> auf den Erhalt und die Revitalisierung<br />
als Wirtschafts- und Kulturraum sowie auf die verstärkte touristische<br />
Nutzung und den Wintersport gerichtet sein. Dabei soll die Ausgleichs-<br />
und Ergänzungsfunktion des <strong>Erzgebirge</strong>s für den Verdichtungsraum berücksichtigt<br />
werden.<br />
Mit einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen<br />
sollen der Leistungsaustausch, die Zusammenarbeit und die persönlichen<br />
Kontakte mit dem nordböhmischen Bezirk Usti und dem westböhmischen<br />
Bezirk Karlovy Vary verstärkt werden.<br />
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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2.2 Europäische Metropolregion „Sachsendreieck“<br />
Z 2.2.1 Innerhalb der Metropolregion „Sachsendreieck. <strong>Chemnitz</strong>-Dresden-Halle-<br />
Leipzig-Zwickau“ ist die Innovationskraft des Oberzentrums <strong>Chemnitz</strong> als<br />
Wachstumskern weiter zu stärken.<br />
Als Basis für eine verstärkte Kooperation der Stadt <strong>Chemnitz</strong> innerhalb der<br />
polyzentrischen Metropolregion und mit anderen europäischen Metropolregionen<br />
ist die Verkehrsfunktion vorrangig zu verbessern, wobei diese leistungsgerecht<br />
und zukunftsorientiert ausgebaut werden muss.<br />
Die Einbeziehung der Thüringer Städtereihe in die Metropolregion soll auch<br />
durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit <strong>Chemnitz</strong> erfolgen.<br />
2.3 Zentrale Orte und Verbünde<br />
Begriff Zentrale Orte sind Gemeinden, die auf Grund ihrer Einwohnerzahl und der Größe ihres Verflechtungsbereiches,<br />
ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und der Komplexität ihrer Ausstattung<br />
Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat Sachsen<br />
bilden. Sie übernehmen entsprechend ihrer Funktion und Einstufung im zentralörtlichen<br />
System Aufgaben für die Gemeinden ihres jeweiligen übergemeindlichen Verflechtungs- bzw.<br />
Wirkungsbereichs.<br />
Im LEP 2003 werden die Ober- und Mittelzentren und in den Regionalplänen die Grundzentren<br />
ausgewiesen.<br />
Mittel- und Grundzentren:<br />
Verbünde von Zentralen Orten dieser Stufe sind zwei oder mehrere Gemeinden, die auf<br />
Grund ihrer Nachbarschaftslage oder eines direkten baulichen Zusammenhangs, ihrer Funktionsteilung<br />
in Bezug auf die zentralörtliche Ausstattung und einer verstetigten Zusammenarbeit<br />
nach § 204 Abs. 1 BauGB gemeinsam die Funktion eines Zentralen Ortes ausüben.<br />
Karte Die im Landesentwicklungsplan für die Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> ausgewiesenen Zentralen<br />
Orte höherer Ordnung (Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong>, Mittelzentren) sind durch Darstellung in<br />
der Karte 1 „Raumstruktur“ nachrichtlich übernommen.<br />
Die Grundzentren der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> sind in der Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />
Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong><br />
Die landesweiten Ziele für das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> sind im LEP unter<br />
Z 2.2.1 bis Z 2.2.6 festgesetzt.<br />
G 2.3.1 Das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> ist insbesondere als Zentrum von Wissenschaft,<br />
Forschung, Produktion, Dienstleistungen sowie der Kultur und des<br />
Sports zu entwickeln. Auf die Stärkung seiner großstädtischen Attraktivität,<br />
oberzentralen Funktionsvielfalt und Lebensqualität unter den aktuellen demographischen<br />
Bedingungen ist u. a. durch Ausbau der Innenstadtfunktionen,<br />
durch konsequente Umsetzungen der Konzepte des Stadtumbaus,<br />
durch Verbesserung der nationalen und internationalen Verkehrsanbindung<br />
und durch bevorzugte Nutzung als Verknüpfungspunkt des Personen- und<br />
Güterverkehrs für die Region hinzuwirken.<br />
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Mittelzentren<br />
Die landesweiten Ziele für die Mittelzentren sind im LEP unter Z 2.3.7 bis<br />
Z 2.3.11 festgesetzt.<br />
Die Mittelzentren der Region sind auf Karte 1 „Raumstruktur“ dargestellt.<br />
Z 2.3.2 Die oberzentralen Teilfunktionen der Universitäts- und Kreisstadt Freiberg<br />
werden für den Wissenschafts- und Forschungsbereich bestimmt.<br />
Auf die Stärkung der Kultur- und Freizeitfunktion sowie der Handels- und der<br />
Gesundheitsfunktion ist hinzuwirken.<br />
Grundzentren<br />
Die landesweiten Ziele für die Festlegung von Grundzentren sind im LEP<br />
unter Z 2.3.1 und Z 2.3.12 festgesetzt. Der Regionale Planungsverband<br />
<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> hat bei der Bestimmung der Grundzentren der Planungsregion<br />
diese Vorgaben beachtet und nachfolgende Grundzentren ausgewiesen.<br />
Die Grundzentren der Region sind auf Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />
Die Einzugsbereiche der Grundversorgung nach ihrer überwiegenden Ausprägung<br />
sind in der Karte 13 „Grundzentrale Verflechtungsbereiche“ dargestellt.<br />
Z 2.3.3 Grundzentren sind die Städte und Gemeinden<br />
� GZV Ehrenfriedersdorf - Thum - Geyer, GZV Scheibenberg - Schlettau<br />
� Meerane, Waldenburg<br />
� Brand-Erbisdorf, Flöha, Frauenstein, Oederan<br />
� GZV Lengefeld - Pockau, Olbernhau, Zschopau<br />
� Burgstädt, Frankenberg, Hainichen, Rochlitz, Penig<br />
� GZV Oelsnitz - Lugau, GZV Zwönitz - Thalheim<br />
GZV=Grundzentraler Verbund<br />
Z 2.3.4 Bei der standörtlichen Entwicklung und funktionalen Anpassung an die Erfordernisse<br />
der Bevölkerungsstrukturveränderungen ist in den Grundzentren<br />
im Verdichtungsraum auf die Erschließung der vielfältigen Möglichkeiten<br />
der Funktionsteilung, auch im Rahmen der Stadt-Umland-Beziehungen,<br />
hinzuwirken. Dabei ist eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit höherrangiger<br />
Zentraler Orte auszuschließen<br />
Z 2.3.5 Die Grundzentren im ländlichen Raum sollen in ihrer übergemeindlichen<br />
Versorgungs-, Betreuungs-, Wirtschafts- und Dienstleistungsfunktion für ihren<br />
Einzugsbereich gestärkt bzw. bei größerer rückläufiger Bevölkerungsentwicklung<br />
im Erhalt ihrer funktionalen Bedeutung gefestigt werden.<br />
Begriff<br />
Karte<br />
Versorgungs- und Siedlungskern<br />
Ein Versorgungs- und Siedlungskern einer Gemeinde ist der Ortsteil, der auf Grund seiner<br />
bereits vorhandenen Funktionen und entsprechender Entwicklungsmöglichkeiten, seiner<br />
Erreichbarkeit (bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) und seiner<br />
Verkehrsanbindung durch den ÖPNV die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung<br />
(bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) in zumutbarer Entfernung<br />
zu den Wohnstandorten bietet.<br />
Versorgungs- und Siedlungskerne sind in der Karte 7 „Siedlungsstruktur“ ausgewiesen.<br />
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Z 2.3.6 Als Versorgungs- und Siedlungskerne in den Grundzentren werden folgende<br />
Ortslagen ausgewiesen:<br />
Zentraler Ort<br />
GZV Ehrenfriedersdorf -Thum -Geyer<br />
GZV Scheibenberg - Schlettau<br />
Meerane<br />
Waldenburg<br />
Brand-Erbisdorf<br />
Flöha<br />
Frauenstein<br />
Oederan<br />
GZV Lengefeld - Pockau<br />
Olbernhau<br />
Zschopau<br />
Burgstädt<br />
Frankenberg<br />
Hainichen<br />
Rochlitz<br />
Penig<br />
GZV Oelsnitz - Lugau<br />
GZV Zwönitz - Thalheim<br />
Ortslage<br />
Ehrenfriedersdorf, Thum, Geyer<br />
Scheibenberg, Schlettau<br />
Meerane<br />
Waldenburg<br />
Brand-Erbisdorf<br />
Flöha<br />
Frauenstein<br />
Oederan<br />
Lengefeld, Pockau<br />
Olbernhau<br />
Zschopau<br />
Burgstädt<br />
Frankenberg<br />
Hainichen<br />
Rochlitz<br />
Penig<br />
Lugau, Oelsnitz, Neuoelsnitz<br />
Thalheim, Zwönitz<br />
Z 2.3.7 Die für die zentralörtliche Versorgung erforderlichen Einrichtungen sollen in<br />
den Versorgungs- und Siedlungskernen erhalten oder geschaffen werden.<br />
2.4 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />
Begriff Besondere Gemeindefunktionen sind Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter<br />
einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer raumstrukturellen Wirkung<br />
deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich<br />
herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen.<br />
Als besondere Gemeindefunktionen kommen insbesondere die Funktionen Bildung, Gewerbe,<br />
Fremdenverkehr, grenzübergreifende Kooperation und Verkehr in Betracht. Die entsprechenden<br />
Festlegungen erfolgen in der Regel in den Regionalplänen, sofern ein überörtliches<br />
Regelungserfordernis raumordnerisch begründet ist. Die Funktionen werden Gemeinden<br />
zugewiesen.<br />
Bei einem besonderen landesentwicklungspolitischen Interesse erfolgt diese Festlegung im<br />
Landesentwicklungsplan (Funktion als Standort für Aufgaben der Verteidigung).<br />
Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen<br />
sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde<br />
hinaus zulässig.<br />
Karte Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> sind in<br />
der Karte 7 „Siedlungsstruktur“ ausgewiesen.<br />
Z 2.4.1 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ werden<br />
ausgewiesen<br />
- Brand-Erbisdorf, Flöha, Eppendorf<br />
- Olbernhau, Zschopau, Großrückerswalde<br />
- Rochlitz, Frankenberg<br />
- Oelsnitz, Zwönitz<br />
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Z - 6
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Z 2.4.2 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Gewerbe“ werden<br />
ausgewiesen<br />
- Crottendorf, Elterlein<br />
- Seiffen, Venusberg<br />
- Hartmannsdorf<br />
Z 2.4.3 Als Gemeinden mit der besonderen Funktion „Fremdenverkehr“ werden<br />
ausgewiesen<br />
- Oberwiesenthal, Geyer, Thermalbad Wiesenbad<br />
- Halsbrücke, Rechenberg-Bienenmühle<br />
- Pobershau, Seiffen, Wolkenstein<br />
Z 2.4.4 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Grenzübergreifende<br />
Kooperation“ werden ausgewiesen<br />
- Oberwiesenthal, Bärenstein, Jöhstadt<br />
- Olbernhau, Deutschneudorf<br />
- Neuhausen, Rechenberg-Bienenmühle<br />
Z 2.4.5 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Gesundheit/Soziales“<br />
werden ausgewiesen<br />
- Zschopau<br />
- Hartmannsdorf<br />
Z 2.4.6 Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Wintersport“ wird<br />
ausgewiesen<br />
- Oberwiesenthal<br />
Z 2.4.7 Die in Z 2.4.1 bis Z 2.4.6 aufgeführten besonderen Gemeindefunktionen sind<br />
in den Gemeinden zu erhalten und bedarfsabhängig zu entwickeln.<br />
2.5 Achsen<br />
Begriff Überregionale Verbindungsachsen sind landesweit bedeutsame Achsen, die die räumlichen<br />
Verflechtungen der sächsischen Verdichtungsräume und Oberzentren mit den Oberzentren<br />
und Verdichtungsräumen benachbarter Länder und Staaten sowie die Einbindung in<br />
europäische Netze wiedergeben (LEP, Kap. 2.6).<br />
Regionale Achsen sind Verbindungs- und Entwicklungsachsen, die das Netz der im LEP<br />
ausgewiesenen Überregionalen Verbindungsachsen ausformen und ergänzen.<br />
Sie dienen der Konzentration der Siedlungstätigkeit (im Sinne von Erweiterung und/oder Stabilisierung<br />
des Siedlungsnetzes) und der Bündelung von Infrastruktureinrichtungen auf regionaler<br />
Ebene.<br />
Karte Die regional ausgeformten Überregionalen Verbindungsachsen und die regionalen Verbindungs-<br />
und Entwicklungsachsen sind in Karte 1: „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />
Achsen im Zuge des schienengebundenen Nahverkehrs sind gesondert gekennzeichnet.<br />
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Z 2.5.1 Ausgeformte Überregionale Verbindungsachsen sind<br />
GZ Hainichen - GZ Frankenberg MZ Stollberg<br />
A) (OZ DD) <strong>Chemnitz</strong> OZ Z<br />
MZ Freiberg - GZ Oederan - GZ Flöha H-E Glauchau<br />
B) OZ <strong>Chemnitz</strong> - MZ Limbach-Oberfrohna/MZ „Städteverbund Sachsenring“ -<br />
MZ Glauchau - GZ Meerane - (OZ Gera)<br />
GZ Penig - MZ Limbach-O.<br />
C) (OZ Leipzig) - (GZ Geithain) OZ <strong>Chemnitz</strong><br />
GZ Burgstädt - Hartmannsdorf<br />
C<br />
GZ Zschopau - MZ Marienberg - (Chomutov/Komotau) - (Praha/Prag)<br />
GZV Thum - Ehrenfriedersdorf - Geyer - MZ Annaberg-B. - Bärenstein - Ober-<br />
wiesenthal - (Karlovy Vary/Karlsbad) - (Plzeň /Pilsen)<br />
D) OZ <strong>Chemnitz</strong> - MZ Mittweida - (MZ Döbeln) - (MZ Riesa) - (Bundeshauptstadt Berlin)<br />
E) (OZ Leipzig) - (MZTFO 1) Altenburg) - GZ Meerane/MZ Glauchau - (OZ Zwickau)<br />
1) MZTFO= Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums<br />
Z 2.5.2 Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind<br />
2)<br />
MZ Städteverbund „Sachsenring“<br />
a) OZ <strong>Chemnitz</strong> - Oberlungwitz - Lichtenstein, MZ „Städteverbund Sachsenring“ -<br />
(OZ Zwickau)<br />
b) (OZ Zwickau) - MZ Glauchau - GZ Waldenburg - GZ Penig, A 72 - GZ Rochlitz<br />
c) GZ Hainichen, A 4 - MZ Mittweida - GZ Rochlitz - (GZ Geithain, A 72)<br />
d) (OZ Zwickau - (MZ „Städteverbund Silberberg“) - GZV Scheibenberg - Schlettau -<br />
MZ Annaberg-B.<br />
GZV Oelsnitz – Lichtenstein 2)<br />
e) MZ Stollberg GZ Waldenburg - (MZTFO Alten-<br />
GZV Lugau - Hohenstein-E. 2) burg)<br />
f) MZ Stollberg - GZ Zwönitz - Elterlein - GZV Scheibenberg - Schlettau - MZ Annaberg-B.<br />
MZ Stollberg<br />
g) OZ <strong>Chemnitz</strong> (Lößnitz- Aue, MZ “Städteverbund<br />
GZV Thalheim - Zwönitz Silberberg“)<br />
h) GZV Zwönitz - Thalheim - (Schwarzenberg, MZ “Städteverbund Silberberg“)<br />
i) MZ Annaberg-B. - Wolkenstein - GZV Lengefeld - Pockau - GZ Brand-E. - MZ Freiberg<br />
k) MZ Freiberg - (GZ Nossen, A 4 + A 14)<br />
(MZ Riesa)<br />
(MZ Meißen)<br />
l) MZ Freiberg - (GZ Wilsdruff, OT Kesselsdorf, A 17) - (OZ Dresden)<br />
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Z - 8
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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m) MZ Freiberg - GZ Frauenstein - (Teplice/Teplitz)<br />
n) MZ Annaberg-B. - Großrückerswalde - MZ Marienberg - GZ Olbernhau - Sayda -<br />
Rechenberg-B. - GZ Frauenstein - (MZ Dippoldiswalde)<br />
o) MZ Freiberg - GZ Brand-E. - Sayda - (Litvinov/Oberleutensdorf) - (Most/Brüx)<br />
p) GZ Olbernhau - Seiffen - (Litvinov/Oberleutensdorf) - (Most/Brüx)<br />
r) MZ Limbach-O. - Hartmannsdorf - GZ Burgstädt - MZ Mittweida<br />
Nachrichtlich übernommen wird die Achse Schwarzenberg, MZ „Städteverbund Silberberg“ – Grenzübergang<br />
Oberwiesenthal – (Karlovy Vary/Karlsbad) aus dem Plan der Region Südwestsachsen.<br />
2.6 Regionale Siedlungsentwicklung und Stadtumbau<br />
Funktionale Entwicklung<br />
Z 2.6.1 Die historisch gewachsene regionale Siedlungsstruktur soll in ihrem hierarchisch<br />
gegliederten Funktionsaufbau erhalten und nach Erfordernis funktionsteilig<br />
weiterentwickelt werden. Als Grundgerüst der Siedlungsstruktur<br />
soll das punktaxiale System der höherrangigen Zentralen Orte (Ober- und<br />
Mittelzentren) und Regionalen Achsen im Zuge der Überregionalen Verbindungsachsen<br />
gestärkt und ausgebaut werden. Auf den Erhalt der typischen<br />
Funktionsverteilung in den lang gestreckten Siedlungsbändern der<br />
Waldhufenstruktur ist hinzuwirken.<br />
G 2.6.2 Der unter den Bedingungen langfristig wirkender Bevölkerungsstrukturveränderungen<br />
(Abnahme der jüngeren Bevölkerung, Zunahme der über 60-<br />
Jährigen) sich vollziehende Funktionsumbau soll so gestaltet werden, dass<br />
die traditionelle Funktionsvielfalt der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> weitgehend<br />
erhalten wird.<br />
Siedlungswesen<br />
Begriff Versorgungs- und Siedlungskern<br />
Ein Versorgungs- und Siedlungskern einer Gemeinde ist der Ortsteil, der auf Grund seiner<br />
bereits vorhandenen Funktionen und entsprechender Entwicklungsmöglichkeiten, seiner<br />
Erreichbarkeit (bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) und seiner<br />
Verkehrsanbindung durch den ÖPNV die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung<br />
(bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) in zumutbarer Entfernung<br />
zu den Wohnstandorten bietet. Die Festlegung von Versorgungs- und Siedlungskernen erfolgt<br />
in den Regionalplänen, sofern ein überörtliches Regelungserfordernis raumordnerisch begründet<br />
ist.<br />
Karte Die Versorgungs- und Siedlungskerne der Region werden in Karte 7 „Siedlungsstruktur“ ausgewiesen.<br />
Z 2.6.3 Als Versorgungs- und Siedlungskerne in nichtzentralörtlichen Gemeinden<br />
werden ausgewiesen:<br />
Gemeinde Ortslage<br />
Bärenstein Bärenstein<br />
Stadt Elterlein Elterlein<br />
Stadt Jöhstadt Jöhstadt<br />
Gelenau Obergelenau, Untergelenau<br />
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Z - 9
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Mildenau Untermildenau<br />
Stadt Oberwiesenthal Oberwiesenthal<br />
St. Egidien St. Egidien<br />
Stadt Augustusburg Augustusburg<br />
Eppendorf Eppendorf<br />
Stadt Großschirma Siebenlehn<br />
Neuhausen Neuhausen<br />
Niederwiesa Niederwiesa<br />
Rechenberg-Bienenmühle Rechenberg-Bienenmühle<br />
Stadt Sayda Sayda<br />
Gornau Gornau<br />
Seiffen Seiffen<br />
Stadt Wolkenstein Wolkenstein<br />
Stadt Zöblitz Zöblitz<br />
Stadt Geringswalde Geringswalde<br />
Hartmannsdorf Hartmannsdorf<br />
Lichtenau Oberauerswalde/Oberlichtenau<br />
Stadt Lunzenau Lunzenau<br />
Wechselburg Wechselburg<br />
Burkhardtsdorf Burkhardtsdorf<br />
Neukirchen<br />
Neukirchen<br />
Z 2.6.4 Die Konzentration der Siedlungstätigkeit soll sowohl entsprechend Z 2.6.1<br />
als auch in den Versorgungs- und Siedlungskernen der Grundzentren erfolgen.<br />
Zur Stabilisierung des Siedlungsnetzes unter der Voraussetzung rückläufiger<br />
Bevölkerungsentwicklung soll ergänzend der Erhalt bzw. Aus- und<br />
Umbau der Versorgungs- und Siedlungskerne gemäß Z 2.6.3 gestärkt werden.<br />
Hinweis Die Versorgungs- und Siedlungskerne der Grundzentren sind in Z 2.3.6 ausgewiesen<br />
G 2.6.5 Im Rahmen der allgemeinen Siedlungsentwicklung der Region in Anwendung<br />
von § 1a Abs. 1 BauGB sowie unter Berücksichtigung der demographischen<br />
Entwicklung und des Nachhaltigkeitsgebots sollen Flächen sparende<br />
Bauformen bevorzugt werden.<br />
G 2.6.6 Für die Neuansiedlung gewerblich-industrieller Großvorhaben sind die<br />
genehmigten „Regionalen Vorsorgestandorte“ der 2004 in Kraft getretenen<br />
1. Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es, die in der Raumnutzungskarte<br />
(Karte 2) dieses Planes als nachrichtliche Übernahme dargestellt sind, bevorzugt<br />
zu nutzen.<br />
Stadtumbau<br />
G 2.6.7 Bei erforderlichem Rückbau von Gebäuden und Siedlungsflächen sollen<br />
verstärkt städtebaulich zusammenhängende Siedlungsgebiete erhalten werden.<br />
Eine bauliche Auflockerung sollte in dicht bebauten Siedlungsgebieten<br />
unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, sozialer und erschließungstechnischer<br />
Kriterien erfolgen.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 10
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 2.6.8 Die künftige Siedlungsentwicklung soll verstärkt auf Belange des Hochwasserschutzes<br />
Rücksicht nehmen.<br />
Dabei ist zu prüfen, inwieweit erforderlicher Siedlungsrückbau bevorzugt in<br />
hochwassergefährdeten Gebieten erfolgen kann.<br />
G 2.6.9 Wohnstandorte mit starker Verkehrsbelastung, die nicht durch Umgehungstrassen<br />
oder vertretbare Umweltschutzmaßnahmen entlastbar sind,<br />
sollen, soweit dies im Einvernehmen mit den Hauseigentümern und Bewohnern<br />
möglich sowie städtebaulich und denkmalpflegerisch zu verantworten<br />
ist, schrittweise aufgegeben werden.<br />
G 2.6.10 Die Netzentwicklung der Ver- und Entsorgungssysteme der technischen<br />
Infrastruktur soll auf die Entwicklung der Siedlungsflächen und deren<br />
teilweisen Rückbau abgestimmt werden.<br />
Siedlungsentwicklung und öffentlicher Personenverkehr sollen besser<br />
aufeinander abgestimmt werden.<br />
G 2.6.11 Die Weiterentwicklung der Siedlungen soll bei der kommunalen Planung<br />
verstärkt nach kinder- und familienfreundlichen Kriterien erfolgen, aber<br />
auch den wachsenden Anteil alter Menschen hinreichend berücksichtigen.<br />
G 2.6.12 Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sollen verstärkt interkommunal<br />
abgestimmt werden. Dabei ist unter Schrumpfungsbedingungen durch interkommunale<br />
Kooperation eine effektivere Auslastung hochrangiger Infrastruktureinrichtungen<br />
zu gewährleisten.<br />
G 2.6.13 Beim Erhalt, Um -, Aus - und Rückbau von Siedlungen soll auf die Wechselbeziehungen<br />
von Orts- und Landschaftsbild einschließlich der Bewahrung<br />
wichtiger Sichtachsen sowie auf eine ansprechende Ortsrandgestaltung<br />
geachtet werden.<br />
Regionale Besonderheiten und ländlicher Raum<br />
Hinweis Bezüge zu historischen Kulturlandschaften und ausgewählten Elementen des Landschaftsbildes<br />
sind auch in Kapitel 3.2 Landschaftsbild/Landschaftserleben enthalten.<br />
G 2.6.14 Die regionalen Besonderheiten der historisch gewachsenen Siedlungslandschaft<br />
und die baukulturelle Identität der Siedlungen wie die erzgebirgischen<br />
Dachlandschaften sollen in ihrer Eigenart erhalten werden.<br />
G 2.6.15 Der Siedlungscharakter der noch nicht verstädterten Waldhufendörfer<br />
soll erhalten werden.<br />
G 2.6.16 Die Altsiedellandschaft der Rochlitzer Pflege ist in ihrer Eigenart als ein<br />
ländlicher Siedlungsraum mit einer hohen Dichte von Kleinsiedlungen zu<br />
erhalten.<br />
G 2.6.17 Die historischen Streusiedlungen und Streusiedlungsbereiche sollen in<br />
ihrem Charakter erhalten und nur in begründeten Ausnahmefällen verdichtet<br />
oder aufgegeben werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 11
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 2.6.18 Der Umbau der Ortslagen im Verbreitungsgebiet der ehemaligen Waldhufendörfer,<br />
der im Planzeitraum sich verstärkt fortsetzen wird, ist mit einem<br />
auf die Ortslänge verteilten Rückbau verbunden. Dabei sollen Flächen<br />
mit Funktionskonzentration erhalten werden.<br />
G 2.6.19 Anstelle von Neubau auf „grüner Wiese“ soll verstärkt die Revitalisierung<br />
brachliegender Flächen bzw. die Nach- und Umnutzung leer stehender Gebäudesubstanz<br />
erfolgen. Ortsbildtypische ländliche Bausubstanz soll soweit<br />
wie möglich in ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung erhalten werden.<br />
Dabei kommt den denkmalgeschützten oder ortsbild- und kulturlandschaftsprägenden<br />
Gebäuden eine besondere Rolle zu. Im Rahmen der Dorferneuerung<br />
sind der Erhalt und eine geeignete Weiternutzung der historischen<br />
Bauernhöfe anzustreben.<br />
G 2.6.20 Der ländliche Raum - im Speziellen die Dörfer - ist unter Berücksichtigung<br />
der demographischen Entwicklung infrastrukturell, sozial und ökonomisch so<br />
zu entwickeln, dass die in weiten Teilen der Planungsregion kulturlandschaftsprägende<br />
Siedlungsstruktur und insbesondere die historischen Dorfkerne<br />
erhalten bleiben.<br />
Hinweis Im Übrigen gelten für den Umbau der Siedlungsstruktur die Ziele und Grundsätze Z 5.1.2 bis<br />
G 5.1.8, Z 5.2.1 und Z 5.2.2, G 5.2.3, G 5.3.1 bis G 5.3.3 und G 5.3.5 sowie Z 5.3.4 und Z<br />
5.3.6 des LEP 2003 (Anlage 2 F)<br />
2.7 Räume mit besonderem landes- und regionalplanerischem Handlungsbedarf<br />
Begriff Räume mit besonderem landesplanerischem Handlungsbedarf sind gemäß § 3 Abs. 2<br />
Nr. 3 SächsLPlG Räume, in denen auf Grund ihrer Lage im Raum, ihrer großflächigen bergbaubedingten<br />
Inanspruchnahme oder besonderer Umweltbelastungen die Lebensbedingungen<br />
oder die Entwicklungsvoraussetzungen in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum Landesdurchschnitt<br />
zurückgeblieben sind oder in denen ein solches Zurückbleiben zu befürchten ist.<br />
Dazu gehören in der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> die grenznahen Gebiete an der Staatsgrenze<br />
zur Tschechischen Republik und die Bergbaufolgelandschaften des Steinkohlenbergbaus<br />
um Oelsnitz und Lugau und des Erzbergbaus um Freiberg, Ehrenfriedersdorf und St.<br />
Egidien.<br />
Räume mit besonderem regionalplanerischem Handlungsbedarf ergänzen durch regionalspezifische<br />
Sachverhalte die Räume mit besonderem landesplanerischem Handlungsbedarf.<br />
In der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> werden diesbezüglich „Gemeinden mit besonderen<br />
Belastungen“ ausgewiesen.<br />
Gemeinden mit besonderen Belastungen sind die kommunalen Gebiete des <strong>Erzgebirge</strong>s,<br />
die durch Randlage, wirtschaftliche Strukturschwäche bzw. eingeschränkte Entwicklungsbedingungen<br />
sowie durch höhenlagebedingte Klimaungunst benachteiligt sind.<br />
Karte In der Karte 6 „Grenznahe Gebiete“ sind entsprechend der Ausweisung im LEP, Karte 5, die<br />
grenznahen Gebiete der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> nachrichtlich dargestellt und als Räume<br />
mit besonderem regionalplanerischem Handlungsbedarf die „Gemeinden mit besonderen<br />
Belastungen“ ausgewiesen.<br />
In der Karte 4 werden die Bergbaufolgelandschaften des Steinkohlenbergbaus und des Erzbergbaus<br />
als „Gebiete mit Sanierungsbedarf Altbergbau“ entsprechend der Ausweisung im<br />
LEP, Karte 5, regional differenziert nachrichtlich dargestellt.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 12
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 2.7.1 In den „Gemeinden mit besonderen Belastungen“ sind die lagebedingten<br />
Nachteile durch eine situationsgerechte Unterstützung von Maßnahmen zum<br />
Disparitätsabbau oder Attraktivitätsgewinn zu mildern.<br />
G 2.7.2<br />
Z 2.7.3<br />
Bergbaufolgelandschaften<br />
In den Gebieten mit Sanierungsbedarf Altbergbau des ehemaligen Erzbergbaus<br />
in den Räumen Freiberg, Ehrenfriedersdorf und St. Egidien sowie des<br />
ehemaligen Steinkohlebergbaus im Raum Oelsnitz, Lugau ist auf die Beseitigung<br />
bergbaubedingter Folgeschäden hinzuwirken.<br />
Im Gebiet mit Sanierungsbedarf Steinkohlenbergbau soll eine effektive Form<br />
der interkommunalen Zusammenarbeit entwickelt werden, mit der auf der<br />
Grundlage einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie den sich aus dem<br />
Steinkohlebergbau ergebenden Problemen gemeinsam begegnet werden<br />
kann.<br />
2.8 Länderübergreifende Zusammenarbeit<br />
Hinweis Dieses Kapitel enthält alle Plansätze, Hinweise, Anlagen und Begründungen mit Bezug zu<br />
grenzüberschreitenden Sachverhalten bzw. Planungen in den Grenzkreisen Annaberg, Mittlerer<br />
Erzgebirgskreis und Freiberg als Fundstellen im Entwurf. Es dient somit der unmittelbaren<br />
Abstimmung mit Planungsträgern der Tschechischen Republik.<br />
Es wird als „Beilage CZ“ in tschechischer Sprache nur für Tschechisch sprechende Nutzer<br />
dem Plan beigefügt.<br />
Grenzübergreifende Sachverhalte, die den Freistaat Thüringen betreffen, sind in betreffenden<br />
Plansätzen enthalten, ohne gesondert hervorgehoben zu werden.<br />
2.9 Regionsübergreifende Zusammenarbeit<br />
G 2.9.1 Der Regionale Planungsverband <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> unterstützt die Wirtschaftsregion<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau (WIREG), die Regionalinitiative <strong>Erzgebirge</strong>,<br />
den Klosterbezirk Altzella, das Sächsisch-Bayerische-Städtenetz sowie weitere,<br />
auf die regionsübergreifende Zusammenarbeit gerichtete Initiativen,<br />
wie z. B. durch die Städte Glauchau und Meerane im Städteverbund Zwickau<br />
oder durch die Stadt Geringswalde im Städtebund „Sachsenkreuz“,<br />
durch eine eng abgestimmte Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung<br />
der jeweiligen Aufgabenstellungen. Dabei wird eine regelmäßige gegenseitige<br />
Information angestrebt.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 13
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Fachliche Grundsätze und Ziele der <strong>Regionalplan</strong>ung<br />
3 Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Hinweis Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
Inhalte der Landschaftsrahmenplanung entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 Sächs-<br />
NatSchG (Leitbilder, fachliche Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen) werden gemäß § 5 Abs.<br />
2 SächsNatSchG in den <strong>Regionalplan</strong> aufgenommen, soweit sie durch Ziele oder Grundsätze<br />
der Raumordnung gesichert werden können. Im Übrigen werden Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
dem <strong>Regionalplan</strong> als Anlage beigefügt (Anlage 3 „Fachplanerische Inhalte der<br />
Landschaftsrahmenplanung“). Die dem <strong>Regionalplan</strong> beigefügten Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
sind in Verwaltungsverfahren sowie in den Planungen und Maßnahmen von<br />
öffentlichen Stellen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, bei Abwägungs-<br />
oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 SächsNatSchG).<br />
Leitbilder für Natur und Landschaft<br />
Begriff Die Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von Natur und<br />
Landschaft und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die<br />
Naturräume der Region dar. Sie sind ein übergeordnetes, nicht auf einen festen Zeitraum<br />
bezogenes visionäres Gesamtkonzept für die Landschaftsentwicklung. Die Leitbilder orientieren<br />
sich unter Beachtung von Nutzungsanforderungen an naturräumlichen Potenzialen und<br />
an der kulturlandschaftlichen Entwicklung. Sie berücksichtigen neben den naturraumtypischen<br />
Verhältnissen auch die besonderen Eigenarten der Naturräume.<br />
Hinweis Den Leitbildern für die Naturräume ist ein Leitbild für die Sicherung und Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft in der Gesamtregion vorangestellt.<br />
Die Leitbilder für Naturräume werden für<br />
- das Mulde-Lösshügelland,<br />
- das Erzgebirgische Becken,<br />
- das Untere <strong>Erzgebirge</strong> (Unteres Mittelerzgebirge, Unteres Osterzgebirge) und<br />
- das Obere <strong>Erzgebirge</strong> (Oberes Mittelerzgebirge, Oberes Osterzgebirge)<br />
aufgestellt.<br />
Leitbilder sind dem <strong>Regionalplan</strong> in Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
beigefügt. Sie bilden entsprechend § 4 Abs. 2 SächsNatSchG eine wesentliche Grundlage für<br />
den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />
Karte Die den Leitbildern zu Grunde liegenden Naturräume sind in Karte A „Naturräumliche Gliederung“<br />
der Anlage 3 dargestellt.<br />
Maßnahmen<br />
Hinweis Regionale Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dem <strong>Regionalplan</strong><br />
in Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung beigefügt. Im Einzelnen handelt es<br />
sich insbesondere um Unterschutzstellungs-, Erfassungs- sowie Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.<br />
Sie bilden entsprechend § 4 Abs. 2 SächsNatSchG eine wesentliche<br />
Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />
Die Naturschutzbehörden wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach § 41 SächsNatSchG<br />
auf die Umsetzung der in der Anlage 3 aufgeführten Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege hin.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 14
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Karte Regionale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen entsprechend Ziel 4.1.5 LEP 2003 sind<br />
in Karte 14 ausgewiesen.<br />
Z 3.0.1 Die ausgewiesenen Maßnahmegebiete (Kompensation) sind für Maßnahmen<br />
zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zu sichern.<br />
Die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch überörtlich<br />
bedeutsame Vorhaben im Bereich der Wirtschaftsregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />
soll vorrangig in diesen Gebieten erfolgen.<br />
Hinweis Entsprechend § 9 Abs. 2 Satz 4 SächsNatSchG sind bei der Festsetzung von Art und Umfang<br />
der Kompensationsmaßnahmen die Landschaftsrahmenpläne zu berücksichtigen. Konkrete<br />
Kompensationsmaßnahmen in den ausgewiesenen Gebieten sind daher an Zielen und<br />
Grundsätzen des <strong>Regionalplan</strong>es sowie an den als „Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung“<br />
dem <strong>Regionalplan</strong> beigefügten Leitbildern, Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszurichten (Anlage 3).<br />
Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
Karte Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume ≥ 40 km² enthält Karte 16. Die Karte gibt<br />
großflächig unzerschnittene störungsarme Räume entsprechend Karte 6 LEP 2003 wieder,<br />
Einzelfall bezogen ergänzt unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Teilräume (Tschechische<br />
Republik). Diese Teilräume wurden gemäß Begründung zu Grundsatz 4.2 LEP 2003<br />
bisher nicht in die Größenbewertung einbezogen.<br />
LEP G 4.2 Die ... als Grundsatz ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />
Räume ≥ 40 km² sollen in ihrer Bedeutung für den Arten- und<br />
Biotopschutz, den Wasserhaushalt, die landschaftsbezogene Erholung sowie<br />
als klimatischer Ausgleichsraum bewahrt und vor Zerschneidung geschützt<br />
werden.<br />
3.1 Arten und Biotope / ökologisches Verbundsystem<br />
G 3.1.1 Die Vorkommen der heimischen Tier- und Pflanzenarten, ihre genetische<br />
Vielfalt, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sollen in unbesiedelten<br />
und besiedelten Bereichen, auf genutzten und ungenutzten Flächen in<br />
ihrer natürlichen und kulturlandschaftlichen Vielfalt, ihrer besonderen Eigenart<br />
und Vernetzung gesichert sowie dem natürlichen Potenzial und dem<br />
Charakter der Kulturlandschaft entsprechend entwickelt werden.<br />
Durch naturschonende Landnutzung, naturschonende Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung<br />
sowie durch den Schutz der Naturgüter (Boden, Wasser,<br />
Luft) und des Naturhaushaltes sollen günstige Voraussetzungen für die<br />
nachhaltige Entwicklung der heimischen Pflanzen- und Tierwelt geschaffen<br />
werden.<br />
Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes<br />
G 3.1.2 Als Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes sollen die für die Landschaften<br />
der Region charakteristischen, natürlichen und naturnahen, gefährdeten,<br />
seltenen und nicht oder nur schwer regenerier- bzw. ersetzbaren Artvorkommen<br />
und Biotope gesichert und entwickelt werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 15
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Hinweis Die dem <strong>Regionalplan</strong> in der fachplanerischen Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
beigefügten Leitbilder und die Liste der regionalen Leitarten bilden eine Orientierungshilfe<br />
zur weiteren inhaltlichen Konkretisierung der Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes.<br />
Zu den Schwerpunkten gehören insbesondere die in den Leitbildern für Natur und<br />
Landschaft genannten naturraumtypischen Biotope (Leitbiotope) und die Vorkommen der<br />
regional bedeutsamen Arten (Leitarten).<br />
Karte NATURA 2000 - Gebiete und Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung für<br />
den Naturschutz sind in Karte B der Anlage 3 nachrichtlich dargestellt.<br />
G 3.1.3 In den NATURA 2000 - Gebieten und den Gebieten mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />
Bedeutung für den Naturschutz sollen Natur und Landschaft in<br />
besonderem Maße und im größerräumigen Zusammenhang entwickelt werden.<br />
Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz<br />
Karte Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz sind entsprechend Ziel 4.2.2 LEP<br />
2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Natur- und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz) ausgewiesen. Diese Gebiete sichern das ökologische Verbundsystem<br />
(s.u.).<br />
Hinweis Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) bestehen<br />
aus regional bedeutsamen Lebensraumkomplexen in Form von<br />
• Talgebieten,<br />
• Teichgebieten,<br />
• Waldgebieten,<br />
• Heckengebieten/Steinrückengebieten,<br />
• Wiesengebieten,<br />
• Moorgebieten und<br />
• besonders naturschutzrelevanten Abbaugebieten.<br />
Die Lage dieser Lebensraumkomplexe (Talgebiete, Teichgebiete, Waldgebiete usw.) innerhalb<br />
der Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete ist im Zuge der Plananwendung bestimmbar.<br />
Zur Identifizierung von Lebensraumkomplexen kann Karte C „Regionale Verbundkulisse“ der<br />
Anlage 3 hinzugezogen werden.<br />
Für die raumordnerische Anwendung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz) bildet Anlage 3 (2.1.2 Ziele für Lebensraumkomplexe des<br />
ökologischen Verbundsystems) eine lebensraumbezogene Orientierungshilfe zur vertiefenden<br />
inhaltlichen Bestimmung der Vorrang- bzw. Vorbehaltsfunktion.<br />
Hinweis Naturnahe Fließgewässerauen und -landschaften entsprechend Ziel 4.1.1 LEP 2003 sind in<br />
die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) als<br />
Bestandteil der regional bedeutsamen Lebensraumkomplexe der Talgebiete integriert.<br />
Zur Renaturierung von Fließgewässern und Auen siehe Anlage 3 (2.1.2 Ziele für Lebensraumkomplexe<br />
des ökologischen Verbundsystems: Talgebiete) sowie regionale Schwerpunkte<br />
der Fließgewässersanierung im Kapitel 4 „Wasser“.<br />
Hinweis Zur Bewirtschaftung, Sanierung und Mehrung von Waldflächen siehe Kapitel 6 „Land- und<br />
Forstwirtschaft“.<br />
G 3.1.4 In den Schutzbedürftigen Bereichen für den Arten- und Biotopschutz soll die<br />
Bewirtschaftung durch Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft besonders Natur<br />
schonend erfolgen.<br />
Vor allem auf besonders feuchten, trockenen, flachgründigen, hängigen,<br />
überschwemmungsgefährdeten und sonstigen durch geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
oder erschwerende Nutzungsbedingungen gekennzeichneten<br />
Böden sollen eine geringe Nutzungsintensität und die Entwicklung<br />
standorttypischer Biotope angestrebt werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 16
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 3.1.5 Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die Schutzbedürftigen Bereiche für<br />
den Arten- und Biotopschutz auch gezielt durch die Darstellung von „Flächen<br />
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft“ sachlich und räumlich konkretisiert werden.<br />
Ökologisches Verbundsystem<br />
Begriff Das ökologische Verbundsystem im Sinne dieses Planes ist ein durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
raumordnerisch gesichertes, funktional zusammenhängendes Netz ökologisch<br />
bedeutsamer Freiräume. Es bildet einen planungsrechtlich gesicherten übergeordneten Rahmen<br />
für das entsprechend § 1b SächsNatSchG zu schaffende Netz verbundener Biotope. Die<br />
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz beruht sowohl auf natur- als auch auf kulturlandschaftlichen<br />
Strukturen.<br />
Das ökologische Verbundsystem ist entsprechend Ziel 4.2.2 LEP 2003 regelmäßig in Form<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) in<br />
Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen. Darüber hinaus sind die Vorranggebiete Wald Bestandteil<br />
des ökologischen Verbundsystems. In den Schranken ihrer vorrangigen Zweckbestimmung<br />
sind auch die als Vorranggebiete für Verteidigung ausgewiesenen Standortübungsplätze<br />
der Bundeswehr bei Marienberg sowie bei Altenhain und Dittersbach (Frankenberg)<br />
funktional als Teile des ökologischen Verbundsystems zu betrachten.<br />
Zur differenzierenden inhaltlichen Bestimmung der ausgewiesenen Gebiete kann Karte C<br />
„Regionale Verbundkulisse“ der fachplanerischen Anlage 3 hinzugezogen werden.<br />
Z 3.1.6 Anknüpfend an das ausgewiesene ökologische Verbundsystem soll der<br />
Fließgewässer- und Auenverbund im Rahmen einer sinnvollen städtebaulichen<br />
Ordnung auch im besiedelten Bereich fortgeführt werden.<br />
G 3.1.7 Das ausgewiesene ökologische Verbundsystem soll unter Berücksichtigung<br />
des Landschaftscharakters durch die Entwicklung ökologisch vielfältiger linearer<br />
Landschaftskorridore großräumig ergänzt und weiter vernetzt werden<br />
(Verbundglieder, Trittsteine).<br />
Hinweis<br />
Karte<br />
Konkrete räumliche Ansatzpunkte zum weiteren Ausbau des regionalen ökologischen Verbundsystems<br />
(über die als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete bereits ausgewiesenen Bereiche<br />
hinaus) sind dem <strong>Regionalplan</strong> mit der regionalen Verbundkulisse in Karte C der fachplanerischen<br />
Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung beigefügt. Auch die in Anlage 3<br />
enthaltenen Leitbilder geben eine naturraumbezogene Orientierung bezüglich der beim großräumigen<br />
Ausbau des Verbundsystems zu berücksichtigen Charakteristika der Landschaft.<br />
G 3.1.8 Im Rahmen der Bauleitplanung soll die Funktion locker bebauter und von<br />
Grünflächen durchsetzter Siedlungen als Verbundstrukturen gesichert und<br />
entwickelt werden. Die örtlichen Grünflächensysteme sollen mit dem regionalen<br />
ökologischen Verbundsystem verknüpft werden.<br />
Z 3.1.9 Mit den Instrumenten der Bauleit- und Landschaftsplanung, der agrarstrukturellen,<br />
forst- und wasserwirtschaftlichen Planungen, der Dorfentwicklungsplanung<br />
und Ländlichen Neuordnung sowie der naturschutzfachlichen Pflege-<br />
und Entwicklungsplanung soll das ökologische Verbundsystem unter<br />
Beachtung biotop- und artspezifischer Erfordernisse örtlich ausgeformt, ergänzt<br />
und durch konkrete fachspezifische Maßnahmen untersetzt werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 17
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Ausgewählte besondere Lebensräume<br />
Karte Regionale Schwerpunkte für die Strukturanreicherung (großräumig sehr strukturarme,<br />
insbesondere an Gehölzen arme, ausgeräumte Gebiete) sind entsprechend Ziel 4.1.4 und<br />
Grundsatz 4.1.10 LEP 2003 in Karte 4 "Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />
Hinweis Die Erhaltung/Erweiterung ökologisch wirksamer Strukturen dient ökologischen Funktionen<br />
und daneben auch dem Landschaftsbild/Landschaftserleben. Die regionalen Schwerpunkte<br />
für die Strukturanreicherung sind zugleich regionale Schwerpunkte zur Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Baumbeständen an Straßen und Wegen entsprechend Grundsatz 4.1.10<br />
LEP 2003. Dazu siehe G 3.2.14.<br />
Z 3.1.10 Agrargebiete<br />
Z 3.1.11 Ackergebiete<br />
In den Schwerpunktgebieten für die Strukturanreicherung sollen der Bestand<br />
an Flurgehölzen, wie Baumreihen, Alleen, Hecken, Einzelgehölzen, Feldholzinseln<br />
und Streuobstwiesen sowie weiteren ökologisch relevanten Kleinstrukturen<br />
(z.B. Säume) entlang von Wegen, Straßen, Gewässern, Reliefstrukturen<br />
und Nutzungsgrenzen unter Berücksichtigung von Verbundgesichtspunkten<br />
erhöht werden.<br />
Es ist darauf hinzuwirken, dass die Ränder von Ackerschlägen besonders<br />
umweltschonend bewirtschaftet werden (z.B. Ackerrandstreifen), an Äcker<br />
angrenzende ökologisch wertvolle Bereiche nicht durch schädigende Stoffeinträge<br />
beeinträchtigt werden und dass strukturreiche Raine entlang von<br />
Wegen, Straßen und Nutzungsgrenzen entstehen.<br />
G 3.1.12 Siedlungsgebiete<br />
Naturnahe bzw. halbnatürliche Restflächen sollen in den städtischen und<br />
dörflichen Siedlungsgebieten im Rahmen einer sinnvollen städtebaulichen<br />
Ordnung erhalten, wertvolle siedlungsspezifische Biotope entwickelt und die<br />
Vorkommensvoraussetzungen insbesondere für gefährdete Höhlenbrüter<br />
und Gebäude bewohnende Tierarten verbessert werden.<br />
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Vögel<br />
Karte Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung sind in Karte 15 ausgewiesen.<br />
Hinweis Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung sind aus sachlichen und planungsmethodischen<br />
Gründen nur teilweise in das als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesene<br />
ökologische Verbundsystem integrierbar. Das gilt besonders für bestimmte Vogelzuggebiete<br />
und die Habitate Offenland bewohnender Vogelarten.<br />
Besondere überörtliche Bedeutung für den Vogelzug im Sinne von Plansatz 3.1.13 besitzen<br />
neben den Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) die in Karte 15 ausgewiesenen und im<br />
Begründungstext näher bezeichneten Gebiete folgender Typen:<br />
- Tallebensraum<br />
- Standgewässerlebensraum<br />
- Offenlandlebensraum / Rast sowie Brut und Rast<br />
- Lebensraum hoher avifaunistischer Vielfalt<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 18
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Plansatz 3.1.14 gilt insbesondere für Offenlandlebensräume/Brut, Offenlandlebensräume/Brut<br />
und Rast sowie für Offenland geprägte Lebensräume hoher avifaunistischer Vielfalt<br />
und Offenland geprägte Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) entsprechend Karte 15.<br />
Bedeutende Brutgebiete ausgewählter Vogelarten einschließlich der in Karte 15 dargestellten<br />
besonders bedeutsamen Waldlebensräume sind in das Netz der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) integriert.<br />
Z 3.1.13 Vogelzuggebiete<br />
Zugkorridore sowie Rast-, Nahrungs-, Sammel- und Schlafplätze von Zugvögeln<br />
(Durchzügler und Wintergäste) sollen in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten<br />
werden.<br />
G 3.1.14 Offenlandlebensräume für Brutvögel<br />
Bei baulichen Maßnahmen und sonstigen Nutzungsänderungen im Offenland<br />
soll die Funktion als Lebensraum für Offenland bewohnende Vogelarten<br />
berücksichtigt werden.<br />
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse<br />
Hinweis Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse sind aus sachlichen und planungsmethodischen<br />
Gründen nur teilweise in das als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und<br />
Landschaft (Arten- und Biotopschutz) ausgewiesene ökologische Verbundsystem integrierbar.<br />
G 3.1.15 Zugkorridore, Rasthabitate und das Umfeld bedeutender Quartiere sollen in<br />
ihrer Funktionsfähigkeit als Lebensraum von Fledermäusen erhalten werden.<br />
3.2 Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
G 3.2.1 Die landschaftliche Attraktivität der Region soll gesteigert werden. Schwerpunkte<br />
liegen in den Landschaftsräumen mit hoher landschaftsästhetischer<br />
Wertigkeit sowie Erlebniswirksamkeit (Schutzbedürftige Bereiche) und in<br />
den siedlungsnahen Freiräumen. Das Landschaftsbild soll dabei in seiner<br />
natur- und kulturlandschaftlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie<br />
räumlichen Differenziertheit bewahrt und dem Charakter der Landschaft entsprechend<br />
gestaltet werden. Die luft- und lärmhygienischen Erlebnisvoraussetzungen<br />
für die naturbezogene Erholung sollen gefördert, Bauwerke landschaftsgerecht<br />
errichtet werden.<br />
Hinweis Zur Gestaltung des städtischen Siedlungsraumes und zu regionalen Besonderheiten der<br />
Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum siehe auch Kapitel 2.6 „Regionale Siedlungsentwicklung<br />
und Stadtumbau“.<br />
In Anlage 3 sind dem <strong>Regionalplan</strong> weitere Ziele und Erfordernisse zum Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
aus fachlicher Sicht der Landschaftsrahmenplanung beigefügt. Diese<br />
sind nach § 5 Abs. 3 SächsNatSchG zu berücksichtigen.<br />
Schutzbedürftige Bereiche für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
Karte Schutzbedürftige Bereiche für das Landschaftsbild/Landschaftserleben sind entsprechend<br />
Ziel 4.1.9 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />
(Landschaftsbild/Landschaftserleben) ausgewiesen.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 19
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Hinweis Für die raumordnerische Anwendung der Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />
bildet Anlage 3 (2.5.2 und 2.5.3) eine Orientierungshilfe zur<br />
vertiefenden inhaltlichen Bestimmung der Vorbehaltsfunktion.<br />
Karte Regional bedeutsame landschaftsbildprägende Erhebungen, historische Kulturlandschaften,<br />
ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Siedlungen, freiraumrelevante Kulturdenkmale<br />
und Aussichtspunkte, offene Talsohlen in waldreicher Lage sowie Konzentrationsgebiete<br />
archäologischer Denkmale und Fundstellen als Schwerpunkte des archäologischen Kulturdenkmalschutzes<br />
im Freiraum sind in Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft" ausgewiesen.<br />
Landschaftsbildprägende Erhebungen<br />
Z 3.2.2 Die regional bedeutsamen landschaftsbildprägenden Erhebungen sind in<br />
ihrer charakteristischen visuellen Ausprägung zu erhalten.<br />
Historische Kulturlandschaften<br />
Z 3.2.3 Es ist darauf hinzuwirken, dass die Kulturlandschaft der Rochlitzer Pflege<br />
in ihrer landschaftlichen Komplexität von Siedlungs- und Flurformen, gebietstypischer<br />
Bausubstanz und wegemäßiger Erschließung und der charakteristischen<br />
Ausstattung mit Siedlungs- und Freiraumbiotopen sowie Kleinformen<br />
des Reliefs dauerhaft erhalten und gepflegt wird. Dabei sind die Erfordernisse<br />
der heutigen Lebens- und Wirtschaftsweise zu berücksichtigen.<br />
Z 3.2.4 Es ist darauf hinzuwirken, dass die in der Landschaft sichtbaren Sachzeugen<br />
des Bergbaues, wie Halden, Bingen, Raithalden, Stollenmundlöcher,<br />
Röschen, Kunstgräben und Kunstteiche des alten Erzbergbaues sowie die<br />
Halden und Schachtanlagen des Lugau-Oelsnitzer Steinkohlenreviers insbesondere<br />
im Rahmen zusammenhängender historischer Bergbaulandschaften<br />
in ihrer landschaftlichen Gesamtwirkung dauerhaft erhalten und<br />
erlebbar bleiben.<br />
Z 3.2.5 Es ist darauf hinzuwirken, dass die Kulturlandschaft der Hecken- und Steinrückengebiete<br />
des <strong>Erzgebirge</strong>s im großräumigen Zusammenhang und lückenarm<br />
erhalten wird und ehemalige Strukturen wiederhergestellt werden.<br />
Ausgewählte Elemente für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
G 3.2.6 Offene (unbewaldete) Talsohlen in waldreichen Lagen sollen offen gehalten<br />
werden.<br />
G 3.2.7 Der Charakter gering verdichteter regionstypischer Waldhufendörfer oder<br />
-dorfteile soll durch die Erhaltung möglichst frei stehender (Bauern-) Hofzeilen<br />
und dem Siedlungstyp entsprechend genutzter Zwischenbereiche gewahrt<br />
werden.<br />
G 3.2.8 Der Charakter historischer Streusiedlungsbereiche soll durch das Freihalten<br />
der siedlungstypischen inneren Freiräume und eine entsprechende Baukörpergestaltung<br />
gewahrt werden.<br />
G 3.2.9 Das bildbedeutsame Umfeld regional freiraumrelevanter Kulturdenkmale<br />
soll von visuell beeinträchtigenden Bauwerken freigehalten werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 20
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 3.2.10 Die wichtigen Blicksektoren regional bedeutsamer Aussichtspunkte sollen<br />
in dem für den Ausblick relevanten Entfernungsbereich von visuell beeinträchtigenden<br />
Bauwerken frei gehalten werden.<br />
G 3.2.11 Das visuelle Umfeld archäologischer Denkmale und Fundstellen soll so<br />
gesichert und gepflegt werden, dass diese Denkmäler und Fundstellen erhalten<br />
und ihre wahrnehmbaren Besonderheiten erlebbar bleiben.<br />
G 3.2.12 Beeinträchtigungen des regionalen Landschaftsbildes durch gewerblichtechnische<br />
Dominanten sollen in den von der vorrangigen Funktion solcher<br />
Flächen bzw. Anlagen gesetzten Grenzen durch entsprechende Baukörpergestaltung,<br />
Farbgebung und Eingrünung begrenzt werden.<br />
G 3.2.13 Siedlungsränder sollen in landschaftsgemäßer Form erhalten bzw. entsprechend<br />
gestaltet werden.<br />
G 3.2.14 Straßen- und Wegränder in der offenen Landschaft sollen unter Berücksichtigung<br />
der angrenzenden Flächennutzung im verkehrstechnisch möglichen<br />
Umfang mit standortgerechten einheimischen Gehölzen bepflanzt werden<br />
(besonders bei Straßen vorzugsweise beiderseits als Allee).<br />
Das gilt in besonderem Maße für die in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />
der Landschaft“ als regionale Schwerpunkte für die Strukturanreicherung<br />
ausgewiesenen großräumig sehr strukturarmen Gebiete.<br />
Gehölze an Straßen und Wegrändern sollen sachgerecht gepflegt und in<br />
den Grenzen der Verkehrssicherungspflicht langfristig erhalten werden.<br />
G 3.2.15 Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die in der Begründung aufgeführten<br />
natur- und kulturlandschaftlich bedeutsamen Einzelobjekte des Landschaftsbildes<br />
gefördert und visuelle Störfaktoren Einzelfall bezogen gemindert<br />
werden.<br />
3.3 Boden<br />
Bodenfunktionen<br />
Karte Gebiete mit Böden besonderer Produktionsfunktion sind entsprechend Ziele 4.4.4 und 9.1<br />
LEP 2003 in Karte 2 "Raumnutzung" vorzugsweise als Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft<br />
ausgewiesen. Erfasst werden durch diese Vorbehaltsgebiete auch wichtige Gebiete mit Böden<br />
besonderer Speicher-, Filter- und Pufferfunktion sowie Gebiete mit Böden besonderen<br />
natürlichen Säurepuffervermögens. Gebiete mit Böden sehr hoher Biotopentwicklungsfunktion<br />
und Böden mit besonders seltenen oder/und naturnahen (anthropogen wenig beeinflussten)<br />
Böden sind in hohem Maße in Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Arten-<br />
und Biotopschutz), teilweise auch in Vorranggebiete Wald integriert. Ausgewählte Bodenbereiche<br />
mit besonderer archäologischer Archivfunktion (Schwerpunkte) sind als Bereiche der<br />
Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen in Karte 5.2 ausgewiesen.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 21
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 3.3.1 Zum Schutz ihrer Bodenfunktionen sollen folgende Böden besonders schonend<br />
behandelt, insbesondere vor Versiegelung, Abgrabung, Aufschüttung,<br />
Erosion, Verdichtung und anthropogener stofflicher Belastung geschützt<br />
werden:<br />
• Böden mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft<br />
(insbesondere in Bereichen für die Landwirtschaft)<br />
• Böden mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz<br />
(insbesondere in Schutzbedürftigen Bereichen für den Arten- und Biotopschutz<br />
und naturschutzrechtlich geschützten Gebieten)<br />
• Böden mit besonderer Bedeutung für den Wasserhaushalt als Puffer,<br />
Filter, Speicher<br />
(insbesondere in Bereichen für die Wasserbereitstellung und für die<br />
Landwirtschaft, Wasserschutzgebieten und potenziellen Gewinnungsgebieten,<br />
Hochwasserentstehungsgebieten, Gewässerrandstreifen sowie<br />
Überschwemmungsgebieten)<br />
• Böden mit besonderer Archivfunktion<br />
(insbesondere natürliche, fossile, reliktische, archäologisch bedeutsame<br />
oder seltene Böden)<br />
Bodennutzung und Erosionsschutz<br />
Karte Gebiete mit besonderer potenzieller Erosionsgefährdung im Offenland (mittlere bis sehr<br />
hohe potenzielle Wassererosionsgefahr) sind entsprechend Ziele 4.1.4 und 4.4.5 LEP 2003 in<br />
Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt"<br />
ausgewiesen.<br />
Z 3.3.2 In den in Karte 5.1 ausgewiesenen Gebieten mit besonderer potenzieller<br />
Erosionsgefährdung ist darauf hinzuwirken, dass der Bodenerosion durch<br />
pflanzenbauliche Maßnahmen, landschaftsangepasste Anreicherung mit<br />
gliedernden Flurelementen und durch eine erosionshemmende Schlageinteilung<br />
sowie ggf. auch durch kulturtechnische Maßnahmen vorgebeugt wird.<br />
Es ist darauf hinzuwirken, dass besonders gefährdete Hanglagen und besonders<br />
gefährdete Abflusssenken nicht als Acker, sondern als Grünland<br />
genutzt, hochgradig erosionsgefährdete Flächen, insbesondere Steilhänge,<br />
unter Beachtung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
aufgeforstet werden und dass bei Baumaßnahmen Vorsorge gegen Erosionsschäden<br />
getroffen wird.<br />
Z 3.3.3 In den in Karte 5.1 ausgewiesenen Gebieten mit besonderer potenzieller<br />
Erosionsgefährdung sollen in den kommunalen und fachlichen Plänen flächenkonkret<br />
vorsorgende Maßnahmen des Erosionsschutzes vorgesehen<br />
werden.<br />
Bodenversiegelung und Baumaßnahmen<br />
G 3.3.4 Durch die bevorzugte Inanspruchnahme baulich bereits vorbelasteter Böden,<br />
durch eine flächensparende Bauweise, durch die Vermeidung überdimensionierter<br />
versiegelter Freiflächen, durch den Rückbau un- oder untergenutzter<br />
versiegelter Bereiche und durch einen hohen Grünflächenanteil baulicher<br />
Freiflächen soll der Versiegelungsgrad minimiert werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 22
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Unvermeidbare Flächenbefestigungen sollen unter Beachtung baulicher Erfordernisse<br />
in möglichst weitgehend wasserdurchlässiger Bauweise erfolgen<br />
(Fuß- und Radwege, Park- und Hofflächen usw.), soweit dem keine Wasserschutzbelange<br />
entgegenstehen. Durch Versiegelung anfallendes nicht verunreinigtes<br />
Niederschlagswasser soll vorzugsweise vor Ort zur Versickerung<br />
gelangen können.<br />
G 3.3.5 Bei Baumaßnahmen sollen Verdichtung, Verschlämmung, Erosion und<br />
Fremdstoffeintrag möglichst gering und in räumlich engen Grenzen gehalten<br />
und nach Beendigung der Maßnahmen wieder weitestmöglich beseitigt werden.<br />
Bodenaushubmaterial soll möglichst direkt im Baugebiet wieder eingesetzt<br />
oder anderenfalls der ökologisch hochwertigsten Verwendung zugeführt<br />
werden.<br />
Bodenbelastung und Bodengefährdung<br />
Karte Regionale Schwerpunkte der Bodensanierung (Großflächige Gebiete mit Anhaltspunkten<br />
für schädliche stoffliche Bodenveränderungen) sind entsprechend Ziel 4.4.5 LEP 2003 in<br />
Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />
G 3.3.6 In Gebieten mit Anhaltspunkten für schädliche stoffliche Bodenveränderungen,<br />
insbesondere durch Schwermetalle, sollen zur Vermeidung von Umweltschäden<br />
und zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlichenfalls<br />
auf den standörtlichen Einzelfall bezogene weitergehende Untersuchungen<br />
zur genauen Ausdehnung und zum Gefährdungspotenzial der Bodenveränderungen<br />
sowie Vorsorge-, Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />
vorgenommen werden.<br />
G 3.3.7 Die anthropogen verursachten Versauerungserscheinungen der Böden sollen<br />
nicht weiter verstärkt und langfristig abgebaut werden. Einer weiteren<br />
Bodenversauerung ist entgegenzuwirken. Für stark anthropogen versauerte<br />
Böden sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den pH-Wert langfristig wieder<br />
ansteigen zu lassen, sofern den Maßnahmen keine boden- oder naturschutzfachlichen<br />
Belange entgegenstehen.<br />
3.4 Siedlungsklima<br />
G 3.4.1 Siedlungsflächen und der Freiraum sollen so gestaltet und entwickelt werden,<br />
dass sie die bioklimatischen und lufthygienischen Bedingungen im<br />
Siedlungsraum positiv beeinflussen.<br />
Dazu sollen<br />
• siedlungsnahe Freiflächen, in denen bodennahe Kaltluft entsteht und in<br />
den Siedlungsraum abfließt, funktionsfähig und emissionsarm erhalten<br />
werden,<br />
• Siedlungsrandbereiche, die für den Zutritt von bodennaher Kaltluft und<br />
von Frischluft bedeutsam sind, frei von abriegelnder Bebauung bleiben<br />
sowie<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 23
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
• Bereiche innerhalb der Siedlungen und am Siedlungsrand, die der Verminderung<br />
von Luftverunreinigungen dienen, in ihrer Funktionsfähigkeit<br />
gesichert und entwickelt sowie erweitert werden (klimawirksame Vegetationsstrukturen,<br />
insbesondere Wald).<br />
Bereiche für das Siedlungsklima<br />
Hinweis Landesweite Ziele und Grundsätze zu Luftreinhaltung und Klimaschutz enthält LEP 2003:<br />
Gemäß LEP Z 4.5.1 sind siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche in ihrer Funktionsfähigkeit<br />
zu sichern. Dazu sind siedlungsrelevante Bereiche in den Regionalplänen auszuweisen.<br />
Karte Siedlungsklimatisch besonders bedeutsame Kaltluftentstehungs- und -abflussgebiete sind<br />
entsprechend Ziel 4.5.1 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorbehaltsgebiete Kaltluft<br />
symbolhaft ausgewiesen.<br />
Siedlungsklimatisch besonders bedeutsame Frischluftentstehungsgebiete sind entsprechend<br />
Ziel 4.5.1 LEP 2003 in Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
- Naturhaushalt" gebietskonkret ausgewiesen.<br />
Hinweis Bereiche für das Siedlungsklima sind auch integraler Bestandteil der in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
als Ziele der Raumordnung ausgewiesenen Regionalen Grünzüge (Plankapitel 3.5)<br />
sowie Vorranggebiete Wald (Plankapitel 6.2). Diese dienen ebenfalls der Sicherung siedlungsklimatischer<br />
Ausgleichsfunktionen.<br />
Besondere siedlungsklimatische Funktionen Regionaler Grünzüge sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
durch die überlagernde Ausweisung von Kaltluftentstehungs- und -abflussgebieten<br />
symbolhaft gekennzeichnet.<br />
Die in Karte 5.1 ausgewiesenen Frischluftentstehungsgebiete sind gemäß Karte 2 „Raumnutzung“<br />
regelmäßig zugleich Vorranggebiet Wald oder Bestandteil Regionaler Grünzüge.<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) sowie<br />
Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft tragen im Übrigen zur Sicherung siedlungsklimatisch bedeutsamer<br />
Bereiche bei.<br />
G 3.4.2 Mit den Mitteln der Bauleitplanung sollen die für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit<br />
dieser Bereiche erforderlichen räumlichen Voraussetzungen flächenkonkret<br />
gesichert werden.<br />
3.5 Freiraum und Siedlung<br />
Begriff Freiraum im Sinne dieses Planes ist der Raum außerhalb von Siedlungen (regionaler Freiraum).<br />
Allgemeiner Freiraumschutz<br />
G 3.5.1 Entzug, Zerschneidung und Beeinträchtigung des Freiraumes sollen auf das<br />
unvermeidbare Maß beschränkt werden.<br />
G 3.5.2 Der Freiraum soll als Ausgleichsraum des Naturhaushaltes, als Voraussetzung<br />
für die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, als Lebensraum der Pflanzen-<br />
und Tierwelt, als Erholungsraum und zur Gliederung der Siedlungsgebiete<br />
im Zusammenhang bewahrt und nur unter Berücksichtigung dieser<br />
Funktionen baulich in Anspruch genommen werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 24
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 3.5.3 Ökologisch oder für die Erholung bedeutsame innerörtliche Grünbereiche<br />
sollen in räumlich-funktionalem Verbund mit dem regionalen Freiraum stehen.<br />
Regionale Grünzüge<br />
Begriff Regionaler Grünzug ist ein zusammenhängender Bereich des Freiraumes mit unterschiedlichen<br />
ökologischen Funktionen oder naturbezogenen Erholungsmöglichkeiten, der von Bebauung<br />
oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten ist.<br />
Regionale Grünzüge sind Ziele der Raumordnung.<br />
Karte Regionale Grünzüge sind entsprechend Ziel 5.1.9 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
Grünzäsuren<br />
Begriff Grünzäsur ist ein kleinräumiger Bereich des Freiraumes, der zum Schutz siedlungsnaher<br />
Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender<br />
Siedlungsgebiete, insbesondere im Zuge von Achsen, von Bebauung oder anderen<br />
funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten ist.<br />
Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung.<br />
Karte Grünzäsuren sind entsprechend Ziel 5.1.9 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
Z 3.5.4 Die Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren sind hinsichtlich ihrer Abgrenzung<br />
mit den Mitteln der Bauleitplanung örtlich auszuformen.<br />
4 Wasser<br />
4.1 Hochwasserschutz<br />
Karten In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorranggebiete für Überschwemmungsbereiche und die<br />
Vorbehaltsgebiete für Hochwasser-Risikobereiche ausgewiesen.<br />
Die geplanten regionalbedeutsamen Hochwasserrückhaltebecken sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
als Vorranggebiete Technischer Hochwasserschutz ausgewiesen bzw. nachrichtlich<br />
dargestellt.<br />
In Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Teil: Naturhaushalt“<br />
werden auf der Grundlage der Gebietskulisse für die Hochwasserentstehungsgebiete<br />
die Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens ausgewiesen.<br />
Hinweise Daten zu den Standorten der Hochwasserrückhaltbecken werden in Anlage 4 aufgezeigt.<br />
Die Grundlagen für die Ausweisung bzw. Darstellung der Beckenstandorte werden im Begründungstext<br />
erläutert.<br />
Weiterführende Anforderungen für den vorbeugenden Hochwasserschutz werden im Rahmen<br />
der Planungsaussagen unter Kapitel 4.2 „Gewässersanierung“ und unter dem Kapitel 3<br />
„Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ genannt.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 25
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 4.1.1 Durch überörtliches oder grenzüberschreitendes Zusammenwirken innerhalb<br />
natürlicher Gewässereinzugsgebiete sind koordinierte Maßnahmen zum<br />
vorbeugenden Hochwasserschutz umzusetzen und weiter zu entwickeln.<br />
Für eine wirksame Hochwasservorsorge sind insbesondere nachhaltige Formen<br />
der Flächennutzung und Freiraumsicherung anzuwenden, bauliche<br />
Schutzvorkehrungen zu realisieren sowie das Gefahrenbewusstsein aktuell<br />
zu halten.<br />
Z 4.1.2 Im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Planung von Bauvorhaben sind<br />
durch die zuständigen Planungsträger die ausgewiesenen Vorranggebiete<br />
für Überschwemmungsbereiche mit folgenden Maßgaben zu beachten:<br />
• Natürliche Retentionsflächen im Freiraum sind zu erhalten und vor<br />
Beeinträchtigungen zu schützen. Rückgewinnbare Flächen sind als<br />
Retentionsraum zu sichern.<br />
• Keine Ausweisung von neuen Siedlungsgebieten.<br />
• Geplante Baugebiete, die noch kein Baurecht erlangt haben, sind auf<br />
Bestandsfähigkeit zu überprüfen und anzupassen.<br />
• Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sind freie Flächen,<br />
die für das Hochwasserrückhaltevermögen und den Hochwasserabfluss<br />
bedeutsam sind, funktionsfähig zu erhalten.<br />
G 4.1.3 In den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für Hochwasser-Risiko sind<br />
Planungen zur weiteren baulichen Entwicklung, Änderung der Flächennutzung<br />
oder zu einzelnen Bauvorhaben an die jeweilige Gefahrenintensität<br />
anzupassen.<br />
G 4.1.4 Solange geplante Hochwasserschutzmaßnahmen noch nicht realisiert und<br />
wirksam sind, sollen in den betroffenen, unzureichend geschützten Gebieten<br />
keine baulichen Nachverdichtungen vorgenommen werden, die ein erhöhtes<br />
Hochwasserrisiko bewirken und zu erkennbaren Gefährdungen gesunder<br />
Wohn- und Arbeitsverhältnisse führen.<br />
Z 4.1.5 In den Gebieten zur Erhöhung und Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens<br />
ist darauf hinzuwirken, dass Abfluss mindernde Flächennutzungen<br />
erhalten, verbessert oder wieder hergestellt werden.<br />
4.2 Gewässersanierung<br />
Karte In Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ werden regionale Schwerpunkte<br />
der Fließgewässersanierung, Grundwassersanierung und Sanierungsbedarf stehender Gewässer<br />
ausgewiesen.<br />
LEP<br />
Z 4.3.2<br />
Zur Verbesserung der Gewässerökologie ist darauf hinzuwirken, dass verrohrte<br />
und anderweitig naturfern ausgebaute Fließgewässer bzw.<br />
-abschnitte, sofern deren Nutzung den Ausbauzustand nicht erfordert, geöffnet<br />
und naturnah gestaltet werden.<br />
Z 4.2.1 Für die in Karte 4 ausgewiesenen Fließgewässer, Grundwasserkörper und<br />
stehenden Gewässer sind solche Maßnahmen zu realisieren, die eine Verbesserung<br />
des ökologischen Zustandes bewirken und damit das Erreichen<br />
des Qualitätszieles der EU-Wasserrahmenrichtlinie ermöglichen.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 26
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
4.3 Gewässerschutz, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />
Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind schutzbedürftige Bereiche für Wasserressourcen gemäß LEP<br />
Z 13.2 als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserbereitstellung ausgewiesen und die gesetzlich<br />
festgesetzten Trink- bzw. Heilwasserschutzgebiete sowie überörtlich bedeutsame<br />
Wasserüberleitungen und Anlagen und Kläranlagen größer 10 TEW nachrichtlich dargestellt.<br />
In Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Teil: Naturhaushalt“<br />
sind die Gebiete mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung dargestellt<br />
und in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ die sanierungsbedürftigen<br />
Grundwasserkörper.<br />
Hinweis Die Kriterien zur Ausweisung der Vorranggebiete Trinkwasserbereitstellung werden im Begründungstext<br />
erläutert.<br />
Die raumordnerische Zweckbestimmung für ein Vorranggebiet ist mit In-Kraft-Treten als<br />
Trinkwasserschutzgebiet als erfüllt zu betrachten.<br />
G 4.3.1 Natürliche Wasserressourcen sind nach dem Grundsatz der Vorsorge und<br />
unter Beachtung des Gemeinwohls vor Verunreinigungen und übermäßiger<br />
Inanspruchnahme zu bewahren. Die flächendeckende Erreichung eines guten<br />
Zustandes der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie ist<br />
anzustreben.<br />
Durch einen schonenden Umgang mit Grund und Boden, die Reduzierung<br />
des Versiegelungsgrades und eine verstärkte Versickerung von nicht schädlich<br />
verunreinigtem Niederschlagswasser sind die Voraussetzungen für die<br />
Grundwasserneubildung zu verbessern.<br />
Gebiete mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung sind vor<br />
vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen.<br />
G 4.3.2 Bei der Planung von Baumaßnahmen oder Änderungen der Flächennutzung<br />
ist in den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für die Wasserbereitstellung<br />
der Grundwasserkörper auch in seiner potenziellen Funktion für die Trinkwasserversorgung<br />
zu erhalten und vor stofflichen Verunreinigungen zu<br />
schützen.<br />
Bei vorhandenen Nutzungskonflikten ist einer weiteren Schädigung entgegenzuwirken.<br />
G 4.3.3 Die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser in entsprechender Qualität und<br />
Menge ist durch die weitere Erhöhung des Anschlussgrades der Bevölkerung<br />
an die öffentliche Trinkwasserversorgung sowie die Anpassung an geänderte<br />
Bedarfsstrukturen in Gebieten mit hohem Verbrauchsrückgang zu<br />
gewährleisten.<br />
Soweit wirtschaftlich und sozialverträglich angemessene Rahmenbedingungen<br />
bestehen, sollen für die bisher noch nicht oder nur ungenügend an das<br />
öffentliche Netz angeschlossenen Orts- oder Gemeindeteile im dünn besiedelten<br />
Ländlichen Raum der Landkreise Mittweida, Freiberg und Mittlerer<br />
Erzgebirgskreis die netztechnischen Anschlussbedingungen geschaffen<br />
bzw. ausgebaut werden.<br />
G 4.3.4 Innerhalb der Euroregion <strong>Erzgebirge</strong>-Krušnohoři sollen nach Prüfung technisch<br />
und wirtschaftlich sinnvoller sowie umweltgerechter Lösungsmöglichkeiten<br />
weitere gemeinsame Projekte für die Schaffung und Erweiterung<br />
grenzüberschreitender Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssysteme<br />
umgesetzt werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 27
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 4.3.5 Die abwassertechnische Infrastruktur ist unter Beachtung der Gewährleistung<br />
des Gewässerschutzes und der aktuellen wasserwirtschaftlichen Rahmenvorgaben<br />
für dezentrale Lösungen stufenweise weiter auszubauen.<br />
Dabei sind auch in Gemeinden und deren Ortsteilen im Ländlichen Raum<br />
vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung insbesondere kleinräumig<br />
angepasste Lösungen unter Einbeziehung dezentraler Anlagen für<br />
eine flächendeckende, ordnungsgemäße Abwasserentsorgung nach dem<br />
Stand der Technik zu realisieren.<br />
G 4.3.6 Nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser soll durch Versickerung<br />
und bei Bedarf durch natürliche Rückhaltesysteme in der Fläche zurückgehalten<br />
werden.<br />
Sofern es die geologischen Verhältnisse zulassen, ist ein möglichst hoher<br />
Anteil des Niederschlagswassers vor Ort zu versickern.<br />
5 Gewerbliche Wirtschaft und Handel<br />
5.1 Industrie und Gewerbe<br />
G 5.1.1 Zur Sicherung der Standortvoraussetzungen für die Entfaltung von Industrie<br />
und Gewerbe in allen Teilen der Region sollen die in den Gemeinden vorhandenen<br />
erschlossenen Flächenpotenziale und aktivierbaren Brachen umfassend<br />
und im interkommunalen Zusammenwirken genutzt werden. Darüber<br />
hinaus notwendige Neuausweisungen von Gewerbeflächen sollen den absehbaren<br />
Erfordernissen des Eigenbedarfs genügen.<br />
Regionale Vorsorgestandorte<br />
Hinweis Die Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong>, Kapitel 5.1 „Entwicklung von<br />
Industrie, Dienstleistungen und Handwerk; Ziel 5.1.2 - Regionale Vorsorgestandorte“, beschlossen<br />
durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes vom 24.11.2003, in der Fassung<br />
gemäß Genehmigungsbescheid vom 02.08.2004, geändert durch Bescheid vom<br />
27.09.2004, genehmigt und öffentlich bekannt gemacht und am 28.10.2004 in Kraft getreten,<br />
bleibt weiterhin rechtsgültig. Dieser Teilregionalplan ist nicht Gegenstand dieser <strong>Fortschreibung</strong>.<br />
Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ werden Regionale Vorsorgestandorte für Industrie und produzierendes<br />
Gewerbe als Übernahme aus der 1. Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es nachrichtlich<br />
dargestellt.<br />
G 5.1.3 Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Standortbedingungen sollen die Initiativen<br />
der Verbünde aus Industrie, Gewerbe und Forschung zur Profilierung<br />
von regionaler Kompetenz im Maschinenbau, in der metallverarbeitenden<br />
Industrie (Zulieferindustrie), in der Elektroindustrie, in der Rohstoffwirtschaft<br />
und in anderen Bereichen der Fertigung und Produktion durch Bereitstellung<br />
geeigneter, ausreichender und im Bedarfsfall kurzfristig verfügbarer Standorte<br />
unterstützt werden. Im Hinblick auf die reale Begrenztheit des freien Gewerbeflächenangebotes<br />
soll dabei verstärkt die Herausbildung von Kooperationsnetzwerken,<br />
besonders zwischen kleinen und mittleren Unternehmen<br />
und in regionsübergreifenden Verbünden sowie grenzüberschreitend mit<br />
entsprechenden Partnern in Tschechien unterstützt werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 28
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 5.1.4 Als Hilfe zur Neugründung, zum Wachstum und zur Stärkung der Marktfähigkeit<br />
für junge, in den Technologie-, Gründer- und Dienstleistungszentren der<br />
Region in <strong>Chemnitz</strong>, Freiberg, Mittweida, Lichtenstein, Annaberg-Buchholz<br />
und Oelsnitz gewachsene Unternehmen sollen bei ihrer Ausgründung Möglichkeiten<br />
für eine feste gewerbliche Ansiedlung, besonders im Umfeld dieser<br />
Zentren, geprüft und entsprechende Standortangebote unterbreitet werden.<br />
G 5.1.5 In der Region soll das bestehende und am Bedarf von Bevölkerung, Industrie/Gewerbe,<br />
Landwirtschaft und Tourismus orientierte Handwerk in seiner<br />
Vielfalt und Leistungsfähigkeit erhalten und weiterentwickelt werden.<br />
Z 5.1.6 Gewerbe- und Industrieansiedlungen im Bereich der zukünftigen BAB A 72<br />
von <strong>Chemnitz</strong> nach Leipzig sind zur effektiven Nutzung der Standortvorteile<br />
zwischen den Anliegergemeinden Limbach-Oberfrohna, Hartmannsdorf,<br />
Mühlau, Niederfrohna, Burgstädt und Penig auf der Grundlage ihrer Standortvoraussetzungen<br />
abzustimmen.<br />
5.2 Handel<br />
G 5.2.1 Die Handelstätigkeit soll eine ausreichende, bedarfsgerechte und verbrauchernahe<br />
Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Dazu sollen die Betriebstypenvielfalt<br />
der Warenanbieter und neue Versorgungsmodelle im Kontext<br />
mit der demographischen Entwicklung genutzt werden.<br />
Hinweis Ziele und Zulässigkeitsvoraussetzungen des großflächigen Einzelhandels sind grundlegend<br />
durch den Landesentwicklungsplan (LEP, Teilkapitel 6.2) des Freistaates Sachsen bestimmt.<br />
LEP<br />
Z 6.2.1<br />
LEP<br />
Z 6.2.4<br />
Die Ansiedlung, Erweiterung und wesentliche Änderung von Einkaufszentren<br />
und großflächigen Einzelhandelsbetrieben sowie sonstigen großflächigen<br />
Handelsbetriebe (großflächige Einzelhandelseinrichtungen)sind nur in Ober-<br />
und Mittelzentren, bei überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten nur in<br />
städtebaulich integrierter Lage, zulässig.<br />
Die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen<br />
Einzelhandelseinrichtungen soll weder durch Lage, Größe oder Folgewirkungen<br />
das städtebauliche Gefüge, die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen<br />
Versorgungszentrums oder die verbrauchernahe Versorgung substanziell<br />
beeinträchtigen.<br />
Karten In den in Anlage 5 beigefügten Einzelkarten sind für das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> der Versorgungskern<br />
des städtischen Einzelhandels sowie B-, C- und D-Zentren des städtischen<br />
Einzelhandelskonzeptes dargestellt. Für die Mittelzentren und die in Z 5.2.2 benannten<br />
Grundzentren werden Versorgungskerne des städtischen Einzelhandels und Zentralörtliche<br />
Standortbereiche regionalplanerisch ausgewiesen. Sonstige Einzelhandelsgroßstandorte<br />
> 2.000 m² Verkaufsfläche werden nur nachrichtlich dargestellt.<br />
Einzelhandelsgroßstandorte mit > 5.000 m² Verkaufsfläche sind darüber hinaus auch in<br />
Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />
Z 5.2.2 Städtebaulich integrierte Lagen als Ausformung des LEP-Zieles 6.2.1 ergeben<br />
sich für die Stadt <strong>Chemnitz</strong> aus dem 2006 erstellten Zentrenkonzept der<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong>. Es ist solange anzuwenden, bis ein neues Konzept der<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong> im Einvernehmen mit dem zuständigen Regionalen Planungsverband<br />
erstellt wird und an seine Stelle tritt.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 29
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Städtebaulich integrierte Lagen als Ausformung des LEP-Zieles 6.2.1 ergeben<br />
sich für die Mittelzentren durch die in Anlage 5 ausgewiesenen Versorgungskerne<br />
des städtischen Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche.<br />
In den Grundzentren Brand-Erbisdorf, Burgstädt, GZV Ehrenfriedersdorf –<br />
Thum – Geyer, Flöha, Frankenberg, Hainichen, Meerane, Oederan, GZV<br />
Oelsnitz - Lugau, Olbernhau, Penig, Rochlitz, Zschopau und GZV Zwönitz -<br />
Thalheim sind Vorhaben des großflächigen Einzelhandels nach Maßgabe<br />
des LEP Z 6.2.2 in die in Anlage 5 ausgewiesenen Versorgungskerne des<br />
städtischen Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche einzuordnen.<br />
Werden von den Mittelzentren sowie den hier aufgeführten Grundzentren<br />
zukünftig eigene Einzelhandels-/Zentrenkonzepte auf der Grundlage der<br />
vorliegenden regionalplanerischen Ausweisungen weiterentwickelt und beschlossen,<br />
so treten sie an die Stelle der ausgewiesenen Versorgungskerne<br />
und Zentralörtlichen Standortbereiche.<br />
Z 5.2.3 Factory-Outlet-Center (FOC) als großflächige Einzelhandelseinrichtungen<br />
spezieller Ausprägung sollen nur im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> nach Einzelfallprüfung<br />
angesiedelt werden. Neben der notwendigen Integration in das<br />
Zentrenkonzept des Oberzentrums ist dabei auch die Verträglichkeit der<br />
FOC bezüglich der benachbarten Zentralen Orte zu sichern.<br />
6 Land- und Forstwirtschaft<br />
6.1 Landwirtschaft<br />
Karte Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Bodenwertzahlen überwiegend > 50 sind als Vorbehaltsgebiete<br />
für die Landwirtschaft in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
G 6.1.1 Sollen Erstaufforstungen in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft vorgenommen<br />
werden, stehen diese als ebenfalls bodengebundene Nutzungen<br />
mit der Zweckbestimmung dieser Gebiete nicht im Widerspruch.<br />
Z 6.1.2 In allen Teilen der Region sollen die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche<br />
und an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft<br />
mit einer möglichst großen Breite in der Erzeugung landwirtschaftlicher<br />
Produkte und bei Dienstleistungen geschaffen und gesichert werden.<br />
Im Zusammenhang hiermit ist auch auf eine Erweiterung des Anbaus, der<br />
Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte aus der Region<br />
und auf den Erhalt der Basis für in der Region erzeugtes Obst und Gemüse,<br />
wie des Obstanbaugebietes Seelitz-Döhlen, hinzuwirken.<br />
Z 6.1.3 Der dauerhafte Entzug von Nutzfläche für Versiegelung soll mit Rücksicht<br />
auf den Erhalt der Existenzgrundlagen der Landwirtschaft sparsam erfolgen.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 30
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Z 6.1.4 In den regionalen Teilräumen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und<br />
Tierproduktion außerhalb der dargestellten Vorbehaltsgebiete der Landwirtschaft,<br />
insbesondere in den mittleren und höheren Lagen des <strong>Erzgebirge</strong>s,<br />
ist auf einen verstärkten Flächenschutz, vor allem bei den für die Versorgung<br />
von größeren Tieranlagen bzw. bei den zum Existenzerhalt der Erzeugerbetriebe<br />
erforderlichen Funktionsflächen hinzuwirken. Bei notwendigem Bodenentzug<br />
soll eine Minimierung des Flächenverbrauchs angestrebt werden.<br />
Karte Regional bedeutsame Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung mit mehr als 50 Großvieheinheiten<br />
(GVE) sind in Karte 8 „Regional bedeutsame Anlagen der Tierhaltung“ dargestellt<br />
G 6.1.5 Möglichkeiten zur Verbreiterung der Erwerbsgrundlagen der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe sollen genutzt werden. Insbesondere sind regionale Wirtschaftskreisläufe<br />
zu unterstützen. In den höheren Lagen des <strong>Erzgebirge</strong>s<br />
sowie in großräumigen Schutzbereichen für die Trinkwasserversorgung sollen<br />
dabei auch Möglichkeiten des ökologischen sowie des integrierten Landbaues<br />
verstärkt zur Anwendung kommen.<br />
Z 6.1.6 Auf die Erhaltung der räumlichen Voraussetzungen für eine die Belange des<br />
Naturschutzes berücksichtigenden Fischwirtschaft ist hinzuwirken.<br />
G 6.1.7 Beim dauerhaften Entzug landwirtschaftlicher Flächen, insbesondere durch<br />
Verkehrstrassen, ist die Zerschneidung optimaler Schlageinheiten nach<br />
Möglichkeit zu vermeiden. Der Zugang zu den entstehenden Restflächen<br />
und ihre weitere landwirtschaftliche Nutzbarkeit sollen im Regelfall gewährleistet<br />
bleiben.<br />
Nachwachsende Rohstoffe<br />
Z 6.1.8 Auf einen verstärkten umweltverträglichen Anbau von Rohstoff- und Energiepflanzen<br />
und für deren Einbindung in regionale Stoffkreisläufe und Energieversorgungssysteme<br />
ist hinzuwirken. Die für die Weiterverarbeitung und<br />
Veredlung des Erntegutes notwendigen Standortvoraussetzungen sollen in<br />
allen Teilen der Region bereitgestellt werden.<br />
6.2 Forstwirtschaft<br />
G 6.2.1 Der Wald in der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> soll in seinem Gesamtbestand<br />
erhalten, nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft<br />
bewirtschaftet, erforderlichenfalls saniert und gezielt erweitert werden.<br />
G 6.2.2 Großflächige Waldgebiete sollen nicht zerschnitten werden.<br />
Karte Bereiche für die Forstwirtschaft sind entsprechend Ziel 9.5 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
als Vorranggebiete Wald ausgewiesen.<br />
Waldfunktionen<br />
G 6.2.3 Die Nutz- Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder sollen im Sinne einer<br />
multifunktionalen Waldbewirtschaftung durch den Aufbau bzw. den Erhalt<br />
stabiler, vorratsreicher, gesunder und gemischter Wälder nachhaltig gewährleistet<br />
werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 31
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Karte Die Verteilung von Forstlichen Erntebeständen, Versuchsflächen, Naturwaldzellen und Generhaltungsobjekten<br />
ist in Karte 9 nachrichtlich dargestellt.<br />
Z 6.2.4 Auf den Schutz der Forstlichen Erntebestände, Versuchsflächen, Naturwaldzellen<br />
und Generhaltungsobjekte vor Beeinträchtigung ihrer besonderen<br />
Funktionen ist hinzuwirken.<br />
Waldbewirtschaftung<br />
G 6.2.5 Naturnahe Wälder sollen dauerhaft erhalten, naturferne Bestände in standortgerechte<br />
Wälder mit möglichst naturnaher Baumartenzusammensetzung<br />
und vielfältigen Habitatstrukturen überführt werden.<br />
G 6.2.6 Waldränder sollen in ausreichender Breite funktionsgerecht, stufig, vielfältig<br />
strukturiert und artenreich entwickelt werden.<br />
G 6.2.7 Bei Erstaufforstungen sollen Waldaußenränder landschaftsgemäß, insbesondere<br />
unter Verzicht auf großräumig gerade Linienführung angelegt werden.<br />
Waldrandbegradigungen sollen möglichst nicht erfolgen.<br />
Waldsanierung<br />
Karte Regionale Schwerpunkte der Waldsanierung (Waldschadensgebiet der Immissionsschadzone<br />
2006 / Revitalisierungszone) sind entsprechend Ziel 4.1.4 und Karte 11 „Waldschadensgebiete<br />
durch Immissionen“ LEP 2003 (Zonierung aktualisiert) in Karte 4 "Sanierungsbedürftige<br />
Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />
Z 6.2.8 Die Wälder in den Waldschadensgebieten sind so zu sanieren und zu pflegen,<br />
dass sie auf längere Sicht ihre Funktionen wieder nachhaltig erfüllen<br />
können.<br />
Waldmehrung<br />
Z 6.2.9 In der Region ist unter Berücksichtigung forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher<br />
und kommunaler Interessen sowie der Belange von Naturschutz und<br />
Landschaftspflege die Waldfläche zu vergrößern. Der Waldanteil der Region<br />
soll dabei mittelfristig von derzeit 25 % auf 27 % erhöht werden.<br />
Karte Bereiche für die Waldmehrung sind entsprechend Ziel 9.4 LEP 2003 in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
als Vorbehaltsgebiete für die Waldmehrung ausgewiesen.<br />
Hinweis Bei den Vorbehaltsgebieten für die Waldmehrung handelt es sich einerseits um Gebiete, die<br />
in den Grenzen einer konkretisierenden Ausformung vollständig bewaldet werden sollen und<br />
andererseits um Gebiete, in denen durch die (zusätzliche) Anlage kleinerer Waldflächen, im<br />
Einklang mit dem Landschaftscharakter und unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten,<br />
eine waldreiche, aber halboffene Landschaft entwickelt werden soll (Typ „Wald-Feld-<br />
Wechsel“).<br />
G 6.2.10 Die Vorbehaltsgebiete für die Waldmehrung sollen zur konkreten Abgrenzung<br />
von Flächen für die Erstaufforstung mit den Mitteln der Bauleitplanung<br />
örtlich ausgeformt werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 32
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 6.2.11 Erstaufforstungen außerhalb der in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen<br />
Vorbehaltsgebiete für die Waldmehrung sollen vor allem dort erfolgen, wo<br />
die neu entstehenden Waldflächen besondere Schutz- oder Erholungsfunktionen<br />
erfüllen können. Sie sollen landschaftsgemäß sein und zum Aufbau<br />
regionaler Gehölzverbundsysteme beitragen.<br />
Hinweis Die dem <strong>Regionalplan</strong> in der fachplanerischen Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
beigefügten Leitbilder bieten Orientierungshilfen für die landschaftsgemäße Waldmehrung<br />
und zum Aufbau von Gehölzverbundsystemen.<br />
Wild und Jagd<br />
G 6.2.12 Die nach § 33 Abs. 7 Nr.3 SächsLJagdG und SächsJagdVO festgelegten<br />
Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild sollen als Lebensräume<br />
dieser Wildarten vor Störungen, insbesondere vor der Zerschneidung, geschützt<br />
werden.<br />
7 Oberflächennahe Rohstoffe<br />
Karte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
ausgewiesen.<br />
G 7.1 Die in der Anlage 7 zu den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennahe<br />
Rohstoffe enthaltenen Hinweise sollen bei der Planung und Realisierung<br />
der Rohstoffgewinnung berücksichtigt werden.<br />
G 7.2 Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe soll insbesondere in den hierfür ausgewiesenen<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebieten erfolgen.<br />
G 7.3 Folgende Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe sollen innerhalb des<br />
Planungszeitraumes dieses <strong>Regionalplan</strong>es nicht für den Abbau in Anspruch<br />
genommen werden:<br />
Z 7.4<br />
- Kiessand südlich Ortslage Schwarzbach (Gemeinde Königsfeld)<br />
- Sandstein nördlich Niederschöna<br />
- Gneis östlich Oederan<br />
- Granit nordöstlich Niederbobritzsch (Gemeinde Bobritzsch)<br />
- Hornblendeschiefer südwestlich Venusberg<br />
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe zur Deckung des regionalen<br />
und überregionalen Bedarfs soll insbesondere unter Beachtung folgender<br />
Belange erfolgen:<br />
- Sicherung der Rohstoffversorgung<br />
- Wiedernutzbarmachung der Abbauflächen<br />
- Wasserschutz<br />
- Bodenschutz<br />
- Schutz prägender Landschaftsbilder<br />
- Schutz ökologisch besonders empfindlicher Landschaftsräume<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 33
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 7.5<br />
- Vorhandensein oder zeitgleiche Errichtung einer geeigneten Verkehrsinfrastruktur,<br />
vor allem unter dem Gesichtspunkt kurzer Wege<br />
- Archäologie und Denkmalschutz<br />
- Immissionsschutz<br />
- Walderhaltung<br />
- Fremdenverkehr<br />
Die Erweiterung bestehender Abbaustätten hat bei nachgewiesener Umwelt-<br />
und Raumverträglichkeit Vorrang vor Neuaufschlüssen.<br />
Z 7.6 Räumliche Konzentrationen des Rohstoffabbaus, die zu einer nachhaltigen<br />
Beeinträchtigung von Naturhaushalt, Wohnumwelt, Landschaftsbild und Infrastruktur<br />
führen, sind zu vermeiden. Auf ein zeitliches Nacheinander der<br />
Inanspruchnahme benachbarter Lagerstätten ist hinzuwirken.<br />
G 7.7 Beim Transport der Massengüter ist die Belastung der Bevölkerung und des<br />
örtlichen Straßennetzes durch Minimierung von Ortsdurchfahrten so gering<br />
wie möglich zu halten.<br />
Z 7.8 Entsprechend dem Abbaufortschritt sollen abgebaute Teilflächen frühestmöglich<br />
wieder nutzbar gemacht werden.<br />
G 7.9 Die Folgenutzung für Abbauflächen soll vorrangig auf die Belange von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege orientiert werden.<br />
Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />
Begriff Bei den Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen handelt es sich um die Hohlraumgebiete im<br />
Sinne von § 2 Abs. 1 der Sächsischen Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO) sowie um Gebiete<br />
mit unterirdischen Hohlräumen, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes<br />
unterliegen.<br />
Hohlraumverdachtsflächen sind Gebiete, in denen die Existenz von unterirdischen Hohlräumen<br />
nicht auszuschließen sind.<br />
Karte Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen und Hohlraumverdachtsflächen sind in Karte 10 dargestellt.<br />
Hinweis Entsprechend der Verwaltungsvorschrift Hohlraumgebiete – VwV HohlrGeb hat der Bauherr<br />
für alle Bauvorhaben im Bereich von Gebieten, die der Sächsischen Hohlraumverordnung<br />
unterliegen, eine Mitteilung über mögliche Gefahren aus unterirdischen Hohlräumen einzuholen.<br />
Für Bauvorhaben in Gebieten im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes wird die Informationsbeschaffung<br />
über mögliche Auswirkungen angemahnt.<br />
8 Verkehr<br />
Karte <strong>Regionalplan</strong>erische Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten und nachrichtliche<br />
Übernahmen von geplanten Verkehrsvorhaben erfolgen in Karte 2 „Raumnutzung“.<br />
Hinweise Der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr (FEV) des Freistaates Sachsen vom 27. 08 1999<br />
bleibt gemäß VO über den FEV vom 10.05.2007 mit seinen Festlegungen bis 31.12.2011<br />
gültig.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 34
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
8.1 Entwicklungsschwerpunkte<br />
G 8.1.1 Die Verkehrsinfrastruktur der Region ist so zu entwickeln, dass<br />
• Anbindung und Vernetzung mit dem großräumigen und europäischen<br />
Verkehrsnetz wirksam verbessert werden,<br />
• die Standortqualität im Wirtschaftsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau als Teil der<br />
europäischen Metropolregion „Halle/Leipzig-Sachsendreieck“ nachhaltig<br />
aufgewertet und gleichwertige Entwicklungsvoraussetzungen unterstützt<br />
werden,<br />
• im Rahmen der europäischen Entwicklungen die erforderlichen grenzüberschreitenden<br />
Verkehrsverbindungen zur Tschechischen Republik realisiert<br />
werden,<br />
• bestehende Erreichbarkeitsdefizite für zentralörtliche Einrichtungen, verkehrsintensive<br />
Gewerbe- und Industriestandorte, bedeutsame Erholungsgebiete<br />
sowie für Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf abgebaut<br />
werden und<br />
• verkehrsbedingte Umweltbelastungen minimiert und differenzierte Mobilitätsansprüche<br />
der Bevölkerung verkehrssicher erfüllt werden können.<br />
8.2 Öffentlicher Personennahverkehr, Regionalbahnverkehr<br />
Hinweis Die Abgrenzungen der Gebietskategorien, die Zentralen Orte und Verbindungs- und Entwicklungsachsen<br />
werden in Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen. Versorgungs- und Siedlungskerne<br />
werden in Karte 7 „Siedlungsstruktur“, Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion in<br />
den Karten 1 und 7 sowie zentralörtliche Verflechtungsbereiche in Anlage 2 B genannt.<br />
In Anlage 8 A sind unter Punkt 1 mögliche neue Haltepunkte für den SPNV genannt und unter<br />
Punkt 2 geplante regional bedeutsame Übergangsstellen, die noch nicht bestehen bzw. weiteren<br />
Ausbau erfordern.<br />
Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ werden Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete zur Trassensicherung<br />
sowie ein Vorbehaltsgebiet zur Nutzungsänderung als Rad- und Wanderweg ausgewiesen<br />
bzw. Übernahmen aus dem FEV nachrichtlich dargestellt. Aus Gründen der Lesbarkeit<br />
werden nur die Strecken gekennzeichnet, auf denen kein SPNV mehr betrieben wird.<br />
G 8.2.1 Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist unter Anpassung an demographisch<br />
bedingte Veränderungen der Nachfragestrukturen als flächendeckendes<br />
Verkehrsangebot zu sichern und fortzuentwickeln.<br />
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sollen öffentliche<br />
Verkehrsangebote als konkurrenzfähige Alternativen gegenüber dem motorisierten<br />
Individualverkehr (MIV) für einen differenzierten Nachfragebedarf<br />
weiter optimiert werden.<br />
Nachfragepotenziale im grenzüberschreitenden öffentlichen Nahverkehr mit<br />
der Tschechischen Republik sollen berücksichtigt und ausgebaut werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 35
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Z 8.2.2 Durch die zuständigen Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs ist entsprechend<br />
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, dass<br />
- im Verdichtungsraum,<br />
- in den zentralörtlichen Verflechtungsbereichen des Ländlichen Raumes,<br />
- entlang der Verbindungs- und Entwicklungsachsen und<br />
- in den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />
attraktive Verkehrsangebote des ÖPNV/SPNV zur Verfügung stehen.<br />
Auf den Erhalt und die weitere Entwicklung der Stadtverkehrslinien ist hinzuwirken.<br />
Z 8.2.3 Für den Ländlichen Raum ist durch die zuständigen Aufgabenträger entsprechend<br />
der Nachfragesituation und unter Einbeziehung neuer, flexibler<br />
Angebotsformen ein passfähiges Grundangebot im ÖPNV sicher zu stellen.<br />
G 8.2.4 Soweit geeignete Flächenpotenziale verfügbar sind,<br />
- soll der ÖPNV in verkehrlich stark belasteten Siedlungsräumen vorrangige<br />
Nutzungsansprüche gegenüber dem MIV erhalten und<br />
- sollen Haltepunkte des öffentlichen Verkehrs an neue oder geänderte<br />
Bedarfsanforderungen räumlich angepasst werden.<br />
Die in Anlage 8 A Punkt 1 genannten Haltepunkte sind dabei zu berück-<br />
sichtigen.<br />
Z 8.2.5 Auf die Realisierung der in Anlage 8 A Punkt 2 genannten, regionalbedeutsamen<br />
Übergangsstellen ist hinzuwirken.<br />
Durch die zuständigen Gemeinden sind in Abstimmung mit den Aufgabenträgern<br />
des Nahverkehrs die erforderlichen Planungsgebiete zu sichern.<br />
Z 8.2.6 Die Umsetzung des umsteigefreien Stadt-Umland-Verkehrs der regionalen<br />
Stadtbahn nach dem „<strong>Chemnitz</strong>er Modell“ ist entsprechend des Fachlichen<br />
Entwicklungsplanes Verkehr einschließlich der weiteren Anbindung von<br />
Mittweida fortzuführen.<br />
Mit dem Umbau des Knotenpunktes Hauptbahnhof <strong>Chemnitz</strong> sind nachhaltige<br />
Entwicklungsimpulse für die Erweiterung des Stadt-Umland-Netzes zu<br />
schaffen.<br />
Z 8.2.7 Folgende Bahnstrecken des regionalen Netzes sind als Vorranggebiete für<br />
die Zweckbestimmung des öffentlichen Bahnverkehrs und damit verbundener<br />
bedarfsabhängiger Ausbaumaßnahmen zu sichern:<br />
− <strong>Chemnitz</strong> - Stollberg<br />
− <strong>Chemnitz</strong> - Mittweida - Döbeln<br />
− Glauchau - St. Egidien - Stollberg<br />
− <strong>Chemnitz</strong> - Zwönitz - Aue<br />
− <strong>Chemnitz</strong> - Flöha - Zschopau - Annaberg - Bärenstein - (Landesgrenze<br />
Weipert/Vejprty - Komotau/Chomutov)<br />
− <strong>Chemnitz</strong> - Flöha - Pockau-Lengefeld - Olbernhau - Neuhausen*/ Marienberg<br />
*) siehe Begründung<br />
− <strong>Chemnitz</strong> - Niederwiesa - Frankenberg - Hainichen<br />
− <strong>Chemnitz</strong> - Burgstädt<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 36
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
− Freiberg - Holzhau sowie<br />
− Cranzahl - Oberwiesenthal (Schmalspurbahn).<br />
Z 8.2.8 Bis zu einer abschließenden Entscheidung zur weiteren Nutzung für den<br />
Bahnverkehr durch die betroffenen Gebietskörperschaften und öffentlichen<br />
Aufgabenträger ist der Status als Vorranggebiet gemäß FEV für die Strecken<br />
− Glauchau - Rochlitz - (Großbothen)<br />
− Rochlitz - Narsdorf zu sichern.<br />
Z 8.2.9 Der Streckenabschnitt Marienberg - Reitzenhain (- Komotau/Chomutov) ist<br />
als Vorbehaltsgebiet freizuhalten.<br />
Z 8.2.10 Die stillgelegte Bahnstrecke<br />
8.3 Schienenverkehr<br />
− Wüstenbrand - Lugau<br />
ist für die Nachnutzung als touristischer Rad-/Wanderweg als Vorbehaltsgebiet<br />
für die Änderung des Verkehrszweckes zu sichern.<br />
Karte Das Schienennetz für den überregionalen und regionalen Personenverkehr wurde in Karte 2<br />
„Raumnutzung“ aus dem FEV bzw. der Verkehrskarte des LEP 2003 unter Berücksichtigung<br />
des aktuellen SPNV- Betriebes übernommen.<br />
Hinweis In Anlage 8 B sind die in den Vordringlichen und Weiteren Bedarf eingeordneten Maßnahmen<br />
gemäß „Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ vom<br />
15.09.2004 aufgezeigt.<br />
Z 8.3.1 Die für die überregionale Anbindung der Region bedeutsamen Schienenverbindungen<br />
− Sachsen-Franken-Magistrale ,<br />
− Mitte-Deutschland-Verbindung,<br />
− <strong>Chemnitz</strong> - Riesa - Berlin und<br />
− <strong>Chemnitz</strong> - Leipzig<br />
sind in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit deutlich aufzuwerten.<br />
Auf der bereits zu großen Teilen sanierten Sachsen-Franken-Magistrale<br />
sind die noch bestehenden Ausbaulücken zeitnah zu schließen.<br />
Die über die Mitte-Deutschland-Verbindung führende RegionalExpress-<br />
Linie <strong>Chemnitz</strong>/Zwickau - Gera - Erfurt - Göttingen ist in ihrer Bedeutung als<br />
länderübergreifende Bahnverbindung zu stärken. Durch eine beschleunigte<br />
Ertüchtigung des Streckenabschnittes zwischen Glauchau-Schönbörnchen<br />
und Landesgrenze Thüringen/Gößnitz sind die Fahrzeiten deutlich zu verkürzen.<br />
Es ist darauf hinzuwirken, dass die Strecke <strong>Chemnitz</strong> - Riesa - Berlin durch<br />
angemessene Fernverkehrsangebote nach Berlin und darüber hinaus als<br />
Fernverkehrsverbindung erhalten bleibt und bedarfsorientiert weiter entwickelt<br />
wird.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 37
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Bei der Verbindung <strong>Chemnitz</strong> - Leipzig ist der Status als durchgehende<br />
zweigleisige Bahnverbindung zu wahren. Optional sind Möglichkeiten zur<br />
Verkehrsführung über Borna durch den Citytunnel Leipzig mit Direktanschluss<br />
des Flughafens Leipzig/Halle und darüber hinaus zu sichern.<br />
Z 8.3.2 Entlang der überregionalen Verbindungsachsen ist durch Angebotsoptimierungen<br />
und Vertaktung die Attraktivität des öffentlichen Schienenverkehrs zu<br />
erhöhen.<br />
Der für die Sachsen-Franken-Magistrale entwickelte Stufenplan zum Integralen<br />
Taktfahrplan (ITF) ist gemeinsam durch die Deutsche Bahn und die zuständigen<br />
Aufgabenträger verkehrsverbund- und länderübergreifend umzusetzen.<br />
G 8.3.3 Der schienengebundene Regional- und Nahverkehr soll seine Potenziale im<br />
Freizeit- und Tourismusbereich weiter ausbauen und dabei auch Ziele im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr mit der Tschechischen Republik einbeziehen.<br />
8.4 Güterverkehr<br />
Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Standortmodule des Kernstandortes Glauchau des Güterverkehrszentrums<br />
(GVZ) Südwestsachsen einschließlich des geplanten Terminals für den<br />
Kombinierten Ladungsverkehr (KLV) und die Module in <strong>Chemnitz</strong> nachrichtlich dargestellt.<br />
G 8.4.1 Die Standortvoraussetzungen für einen nachhaltigen schienengebundenen<br />
Güterverkehr sind soweit möglich zweckgebunden zu nutzen.<br />
Dazu sollen im Rahmen der Bauleitplanung und Gewerbeflächenvermarktung<br />
vorhandene oder reaktivierbare Strecken für eine weitere Nutzung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Z 8.4.2 Der Kombinierte Ladungsverkehr (KLV) und die Leistungspotenziale des<br />
Verkehrssystems Schiene sind in der Region weiter auszubauen.<br />
Am Standort des GVZ Glauchau ist auf eine zeitnahe Realisierung des KLV-<br />
Terminals hinzuwirken.<br />
8.5 Straßenverkehr<br />
Hinweis In den Anlagen 8 C und 8 D werden die geplanten Maßnahmen im Bundes- und Staatsstraßennetz<br />
gemäß 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 04.10.2004<br />
und entsprechend der Staatstraßenausbauplanung des Freistaates Sachsen unter Beachtung<br />
des aktuellen Planungsstandes aufgelistet.<br />
Karte Das überregional- und regionalbedeutsame Straßennetz wird unter Beachtung der Anlage<br />
8 E in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />
Die Ausweisungen der geplanten Straßenbaumaßnahmen erfolgen auf der Grundlage der<br />
Anlagen 8 C und 8 D und unter Beachtung des FEV und des LEP 2003 sowie der aktuellen<br />
Planungsstände und der Ergebnisse der regionalplanerischen Abwägungen.<br />
G 8.5.1 Die Straßeninfrastruktur ist langfristig in einem leistungsfähigen und verkehrssicheren<br />
Zustand zu erhalten. Sie ist auf sich ändernde Bedarfsanforderungen<br />
auszurichten.<br />
Erkennbare Defizite sollen unter Berücksichtigung der Bedarfsschwerpunkte<br />
und bestehender Raumnutzungskonflikte umweltverträglich abgebaut werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 38
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Z 8.5.2 Es ist darauf hinzuwirken, dass die Aus- und Neubaumaßnahmen der Bundes-<br />
und Staatsstraßen entsprechend der Anlagen 8 C und 8 D realisiert<br />
und die planerischen Voraussetzungen dafür gesichert werden.<br />
Durch die Träger der Bauleitplanung sind bei der Aufstellung bzw. <strong>Fortschreibung</strong><br />
von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die in Karte 2<br />
„Raumnutzung“ ausgewiesenen Vorranggebiete für Verkehrstrassen zu beachten<br />
und von Bebauung frei zu halten.<br />
Im Rahmen der Abwägung sind die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete unter<br />
der Maßgabe der Sicherung der Zweckbestimmung und der Verkehrsfunktionsfähigkeit<br />
eines geplanten Korridors zu berücksichtigen.<br />
Z 8.5.3 Als vorrangige Baumaßnahmen im überregionalbedeutsamen Straßennetz<br />
sollen der Aus- und Neubau<br />
Z 8.5.4<br />
- der A 72 <strong>Chemnitz</strong> - Leipzig einschließlich der geplanten Zubringer<br />
S 241n OU Niederfrohna und Ausbau Mühlau, S 247n V Lunzenau<br />
- der B 174 zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Grenzübergang Reitzenhain<br />
mit V <strong>Chemnitz</strong> - Gornau, OU Großolbersdorf/Hohndorf und Marienberg/Reitzenhain<br />
- der Anbindung des Südverbundes <strong>Chemnitz</strong> (B 107) an die A 4, AS<br />
<strong>Chemnitz</strong> Ost<br />
- der B 101 Freiberg - A 4, AS Siebenlehn<br />
mit OU Freiberg<br />
- der B 95 <strong>Chemnitz</strong> - Grenzübergang Oberwiesenthal<br />
mit OU Burkhardtsdorf, Thum, Ehrenfriedersdorf und Wiesa/Schönfeld<br />
- der B 173 Zwickau - <strong>Chemnitz</strong> - Freiberg<br />
mit OU Bernsdorf, Oberlungwitz - <strong>Chemnitz</strong>/Mittelbach, Flöha, Oederan und Freiberg<br />
- und der OU Waldenburg im Zuge der B 175/B 180<br />
zeitnah realisiert werden.<br />
Es ist darauf hinzuwirken, dass die verkehrsinfrastrukturellen Entwicklungsvoraussetzungen<br />
für den Erzgebirgsraum verbessert werden.<br />
Auf der Grundlage des vom Aktionsraum <strong>Erzgebirge</strong> erstellten Handlungskonzeptes<br />
mit Ausweisung eines Kernstraßennetzes sind vorrangig die in<br />
diesem Netz bestehenden Engpässe und Netzlücken bedarfsgerecht zu<br />
schließen und Gefahrenschwerpunkte abzubauen.<br />
Dazu sind insbesondere Aus- und Neubaubaumaßnahmen<br />
- entlang der B 101 zwischen Freiberg - Annaberg-Buchholz - (Aue)<br />
mit OU Freiberg, Brand-Erbisdorf, Annaberg-Buchholz, Schlettau und Scheibenberg,<br />
- zwischen B 95 Annaberg-Buchholz und B 174 Marienberg im Zuge der<br />
S 218/S 221 - B 171 Olbernhau - Frauenstein<br />
mit OU Zöblitz und TOU Olbernhau,<br />
- entlang der S 258 Scheibenberg - B 180 Thalheim/Stollberg/A 72<br />
mit OU Thalheim/Brünlos,<br />
- der S 223 Flöha - Augustusburg - Olbernhau S 214 - Deutschneudorf<br />
mit V Flöha, OU Augustusburg, Waldkirchen, Lengefeld, Pockau,<br />
- der S 184 Freiberg - Frauenstein - (Neurehefeld)<br />
mit OU Frauenstein und<br />
- der S 260 Zwönitz - Geyer /S 222 - B 101 Wolkenstein<br />
mit OU Geyer und Falkenbach<br />
durchzuführen.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 39
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Z 8.5.5. Als vorrangige Aus- und Neubaumaßnahmen im regionalbedeutsamen Straßennetz<br />
ist auf eine zeitnahe Realisierung der geplanten Ortsumgehungen<br />
bzw. Verlegungen entlang folgender Staatstraßen hinzuwirken:<br />
Hinweis<br />
- S 200 <strong>Chemnitz</strong>/A4 - Ottendorf - Mittweida,<br />
- S 250 Mittweida - Erlau - Rochlitz,<br />
- S 242 <strong>Chemnitz</strong>/Mittelbach - Wüstenbrand/A 4,<br />
- S 241/S 242 Burgstädt und<br />
- S 288 Glauchau - Meerane.<br />
Radverkehr<br />
Im Kapitel 9.5 sind Planaussagen zum touristisch genutzten Radwegenetz enthalten.<br />
G 8.5.6 In der Region sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Radverkehr<br />
geschaffen bzw. weiter entwickelt werden.<br />
Beim Aus- und Neubau von Straßen sollen auf der Grundlage der Radverkehrskonzeption<br />
für den Freistaat Sachsen 2005 straßenbegleitende Radwege<br />
geplant und weiter ausgebaut werden.<br />
8.6 Neue Grenzübergänge<br />
Karte Unter Berücksichtigung der Konzeption zusätzlicher Straßenverbindungen zwischen dem<br />
Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik aus dem Jahr 2005 werden in Karte 2<br />
„Raumnutzung“ die vorhandenen und geplanten Grenzübergänge für den motorisierten Straßenverkehr<br />
und Schienenverkehr nachrichtlich dargestellt.<br />
Z 8.6.1 Für den grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Tschechien ist die<br />
Anzahl der Grenzübergänge, die für den Individual- und Wirtschaftsverkehr<br />
nutzbar sind, weiter zu erhöhen.<br />
Es sind alle wichtigen Straßenverbindungen zu den vorhandenen und geplanten<br />
Straßenübergängen vorrangig in ihrer Leistungsfähigkeit zu sichern<br />
und bei Bedarf auszubauen.<br />
G 8.6.2 Ergänzend zur Schaffung grenzüberschreitender Straßenverbindungen sollen<br />
auch Potenziale für weitere Schienenverbindungen im grenzüberschreitenden<br />
Verkehr geprüft und gesichert werden.<br />
Bei raumbedeutsamen Planungen sind entsprechende Optionen für die angestrebte<br />
Reaktivierung des deutsch-tschechischen Streckenabschnittes<br />
Holzhau - Moldava/Moldau der ehemaligen Strecke Nossen - Freiberg -<br />
Moldava/Moldau (- Most/Brüx) zu berücksichtigen.<br />
8.7 Luftverkehr<br />
Karte Die Verkehrslandeplätze (VLP) <strong>Chemnitz</strong>-Jahnsdorf und Großrückerswalde und der Sonderlandeplatz<br />
Langhennersdorf werden in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />
Für den VLP Großrückerswalde wird der festgesetzte beschränkte Bauschutzbereich nachrichtlich<br />
dargestellt.<br />
Hinweis Auf der Grundlage des in der Änderungsgenehmigung zum Ausbau des VLP <strong>Chemnitz</strong>-<br />
Jahnsdorf vom 24.03.2000 festgelegten und weiterhin gültigen äquivalenten Dauerschallpegels<br />
werden die für die Bebauungsplanung relevanten Isophonen für die Bereiche 50-55<br />
dB(A) und 55-60 dB(A) als eingeschränkte Siedlungsbereiche dargestellt.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 40
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Z 8.7.1 Der Verkehrslandeplatz <strong>Chemnitz</strong>-Jahnsdorf (Landkreis Stollberg) ist für den<br />
regionalen Bedarf weiter auszubauen und zu entwickeln.<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Entwicklungsvoraussetzungen<br />
des Verkehrslandeplatzes nachhaltig zu sichern.<br />
9 Tourismus und Erholung<br />
9.1 Grundsätze für die gesamte Region<br />
G 9.1.1 Tourismus und Erholung sollen in den Tourismus- und Erholungsgebieten<br />
sowie Tourismus- und Erholungsschwerpunkten der Region mit entsprechendem<br />
natürlichem und infrastrukturellem Potenzial unter Berücksichtigung<br />
der Belange der Land- und Forstwirtschaft, des Biotop- und Artenschutzes<br />
sowie der Flächeneigentümer zur wirtschaftlichen Entwicklung und<br />
Arbeitsplatzsicherung beitragen. Dabei soll insbesondere die Qualität der<br />
hierfür erforderlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung der Klimaveränderung<br />
und einer naturverträglichen Erholungsnutzung verbessert werden.<br />
Nutzungskonflikte sollen durch weitgehende Besucherlenkung möglichst<br />
vermieden werden.<br />
G 9.1.2 Die Entwicklung von Tourismus und Erholung soll sowohl innerhalb der Region<br />
als auch über die Regionsgrenze hinaus durch Ausbau und Intensivierung<br />
der Zusammenarbeit der Kommunen, Landkreise sowie touristischen<br />
Verbände, Gemeinschaften und Vereine forciert werden. Mit der benachbarten<br />
Tschechischen Republik ist eine weitere Vernetzung der touristischen<br />
Infrastruktur und Angebote anzustreben.<br />
G 9.1.3 Die Erreichbarkeit der Tourismusgebiete und -schwerpunkte soll, ausgehend<br />
von den Quellgebieten der Erholungssuchenden, sowohl mit öffentlichen<br />
als auch mit individuellen Verkehrsmitteln sowie grenzüberschreitend<br />
verbessert werden. Dabei sollen insbesondere die Potenziale des SPNV<br />
stärker in touristische Angebote einbezogen und eine Beschilderung der<br />
touristischen Ziele nach einem überörtlichen Leitsystem durch die zuständigen<br />
touristischen Dachverbände angestrebt werden.<br />
G 9.1.4 Aus der Historie resultierende regionstypische Spezifika aus Industrie,<br />
Bergbau, Handwerk, Kultur und Kunst sollen erhalten und verstärkt in die<br />
touristischen Angebote einbezogen werden.<br />
G 9.1.5 Auf die Aufnahme der „Montanregion <strong>Erzgebirge</strong>“ in die UNESCO-Liste<br />
des Weltkulturerbes soll durch zielgerichtete Aktivitäten hingewirkt werden.<br />
Die hierfür bedeutsamen Objekte des sächsischen und böhmischen <strong>Erzgebirge</strong>s<br />
sollen vertiefend untersucht und bewertet werden.<br />
G 9.1.6 Attraktive und nachfragegerechte Formen der Erholung wie Trendsportarten<br />
und gesundheitsorientierter Tourismus sowie Aktivangebote sollen zielgruppenspezifisch<br />
die Angebote bereichern.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 41
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 9.1.7 Campingplätze, Jugendherbergen, Schullandheime sowie sonstige Herbergen<br />
für Kinder und Jugendliche sollen bedarfsgerecht erhalten und modernisiert<br />
werden.<br />
G 9.1.8 Die Nutzung für den Schlauchboot- und Kanutourismus soll auf Fließgewässerabschnitte<br />
gelenkt werden, die wassersportlich geeignet und bezüglich<br />
des Arten- und Biotopschutzes weniger sensibel sind. Erschließungsmaßnahmen<br />
(Einstiegs- und Anlandestellen, Beschilderung usw.) sowie touristische<br />
Vermarktung sollen eine naturverträgliche wassersportliche Nutzung<br />
gewährleisten.<br />
9.2 Tourismus- und Erholungsgebiete<br />
Begriff Tourismus- und Erholungsgebiete sind zusammenhängende Räume, die auf Grund ihrer<br />
landschaftlichen Attraktivität und infrastrukturellen Ausstattung touristische Zielgebiete darstellen<br />
bzw. zu solchen entwickelt werden sollen.<br />
Karte Die Tourismus - und Erholungsgebiete der Region sind - entsprechend ihrer Wertigkeit - untergliedert<br />
in<br />
• Bestandsgebiete<br />
• Entwicklungsgebiete<br />
• Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“<br />
• Ergänzungsgebiete<br />
in diesem Plan in Karte 3 „Tourismus und Erholung“ dargestellt.<br />
9.2.1 Bestandsgebiete <strong>Erzgebirge</strong> und Talsperre Kriebstein<br />
G 9.2.1.1 In den Bestandsgebieten <strong>Erzgebirge</strong> und Talsperre Kriebstein sind die<br />
Belange von Tourismus und Erholung bei allen raumbedeutsamen Planungen<br />
und Maßnahmen besonders zu berücksichtigen.<br />
Z 9.2.1.2 Der weitere infrastrukturelle Ausbau soll angebotsorientiert und bedarfsgerecht<br />
sowie vorrangig in den Bestandsgebieten erfolgen.<br />
Z 9.2.1.3 In den Höhenlagen des <strong>Erzgebirge</strong>s sollen auf der Grundlage der höheren<br />
Schneesicherheit die Bedingungen für den Wintersport durch Erhalt und<br />
weiteren auch grenzüberschreitenden Ausbau insbesondere des Loipennetzes<br />
und der Abfahrtsmöglichkeiten im Einklang mit den Belangen des Biotop-<br />
und Vogelschutzes sowie der Jagd, Land- und Forstwirtschaft verbessert<br />
werden. Perspektivisch ist eine Verknüpfung der Skigebiete Fichtelberg<br />
und Klinovec (Keilberg) sowie Neuhausen/Seiffen und Lesná/Klíny (Ladung/Göhren)<br />
zu qualitativ hochwertigen grenzüberschreitenden Skigebieten<br />
anzustreben.<br />
G 9.2.1.4 Der grenzüberschreitende Tourismus zur Tschechischen Republik soll<br />
durch Ausbau weiterer Verkehrsinfrastruktur und Verknüpfung touristischer<br />
Wegenetze verbessert werden.<br />
G 9.2.1.5 Die vorhandenen Skiliftanlagen einschließlich der zugehörigen Hangbereiche<br />
sollen auch im Sommer für sportliche Angebote nutzbar sein.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 42
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 9.2.1.6<br />
Die weitere touristische Entwicklung im Gebiet des Naturparks <strong>Erzgebirge</strong>/Vogtland<br />
soll entsprechend des gültigen Pflege- und Entwicklungskonzeptes<br />
ökologisch nachhaltig erfolgen.<br />
Z 9.2.1.7 Im Gebiet der Talsperre Kriebstein soll unter Berücksichtigung der begrenzten<br />
Belastbarkeit des Naturhaushaltes die an den Wassersport gebundene<br />
Erholungsnutzung gesichert werden. Zusätzliche sportliche Angebote<br />
für junge Menschen sollen auf geeigneten Flächen die vorhandene touristische<br />
Infrastruktur ergänzen.<br />
9.2.2 Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“<br />
G 9.2.2.1 In den Tälern der Zwickauer Mulde und Zschopau soll die Sanierung der<br />
historisch wertvollen Burgen und Schlösser fortgeführt werden, wobei in den<br />
Bauwerken von Waldenburg, Rochsburg, Wolkenburg-Kaufungen und Sachsenburg<br />
zunehmend touristische Angebote präsentiert werden sollen.<br />
G 9.2.2.2 Bei der Nachnutzung des frei gezogenen Schlosses Wechselburg durch das<br />
Kloster Ettal und der angestrebten Einbeziehung des Schlosses Erdmannsdorf<br />
in die Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“ soll eine zumindest teilweise<br />
öffentliche Nutzung erfolgen.<br />
9.2.3 Entwicklungsgebiet Unteres <strong>Erzgebirge</strong><br />
G 9.2.3.1 Im nördlich an das Bestandsgebiet „<strong>Erzgebirge</strong>“ anschließenden Entwicklungsgebiet<br />
„Unteres <strong>Erzgebirge</strong>“ soll die landschaftliche und kulturräumliche<br />
Vielfalt für die Ausbildung differenzierter Formen von Tourismus und Erholung<br />
genutzt werden.<br />
Neben der Sicherung der Ausflugs- und Naherholungsfunktion soll die Bedeutung<br />
des übernachtungsgebundenen Tourismus gestärkt werden.<br />
9.2.4 Ergänzungsgebiete<br />
Begriff<br />
Ergänzungsgebiete sind Tourismus- und Erholungsschwerpunkte von regionaler Bedeutung.<br />
G 9.2.4.1 Die Ergänzungsgebiete Rabensteiner Höhenzug, Rümpfwald-<br />
Lichtenstein-Oelsnitz, Striegistäler und <strong>Chemnitz</strong>tal sollen in erster Linie<br />
der landschaftsbezogenen Erholung vorbehalten bleiben. Erforderliche infrastrukturelle<br />
Maßnahmen sollen innerhalb der vorhandenen Schwerpunkte<br />
und Siedlungen erfolgen.<br />
Darüber hinaus soll das Ergänzungsgebiet <strong>Chemnitz</strong>tal durch touristische<br />
Nachnutzung der stillgelegten Bahnstrecke <strong>Chemnitz</strong> - Rochlitz und das<br />
Ergänzungsgebiet Striegistäler durch die touristische Nachnutzung der stillgelegten<br />
Bahnstrecke Hainichen – Rosswein eine Aufwertung erfahren.<br />
G 9.2.4.2 Die Rochlitzer Pflege soll als unverwechselbare Siedlungslandschaft erhalten<br />
und durch weitere Angebote der Freizeitgestaltung zunehmend touristisch<br />
genutzt werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 43
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
9.3 Thematische Tourismusangebote<br />
G 9.3.1 Im Bereich der durch die Tourismusgebiete der Region verlaufenden Ferienstraße<br />
„Silberstraße“ sollen die bergbaulichen Zeugnisse, Traditionen<br />
und Bräuche sowie architektonischen Denkmale erhalten und auch künftig in<br />
die verschiedenen Angebote eingebunden werden.<br />
G 9.3.2 Vorhandene und neu aufzunehmende thematische Tourismusangebote,<br />
wie z.B. zu historischen Mühlen, zu Lehrpfaden der Industriegeschichte oder<br />
regionstypischem Gewerbe, das Erlernen traditioneller handwerklicher Tätigkeiten<br />
bis hin zu verschiedenen Aktivangeboten sollen zielgruppenorientiert<br />
dazu beitragen, neue Urlauber zu gewinnen und die Aufenthaltsdauer<br />
der Gäste in der Region zu verlängern.<br />
9.4 Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />
Begriff Tourismus- und Erholungsschwerpunkte sind Zielpunkte touristischer Entwicklung, die sich in<br />
mehreren benachbarten Gemeinden, einzelnen Gemeinden oder Gemeindeteilen befinden<br />
können. Sie sind durch eine Konzentration touristischer Infrastruktur sowie ein entsprechend<br />
hohes bzw. zu erwartendes hohes Besucheraufkommen gekennzeichnet und liegen in der<br />
Regel innerhalb einer attraktiven Landschaft.<br />
Es handelt sich hierbei um Schwerpunkte des Städtetourismus, Staatlich anerkannte Kur- und<br />
Erholungsorte (alles nachrichtlich übernommen) sowie regionalplanerisch ausgewiesene<br />
Tourismus- und Erholungsschwerpunkte.<br />
Karte Im Landesentwicklungsplan ausgewiesene Schwerpunkte des Städtetourismus (Z 8.6) sowie<br />
Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte sind in Karte 3 „Tourismus und Erholung“ nachrichtlich<br />
übernommen. Außerdem sind hier weitere Tourismus- und Erholungsschwerpunkte -<br />
differenziert nach ihren Hauptfunktionen - ausgewiesen.<br />
G 9.4.1 Die maßgeblich durch den Silberbergbau geprägten Städte Annaberg-<br />
Buchholz und Freiberg mit ihren sehenswerten historischen Innenstädten<br />
sollen im Rahmen des Stadtumbaus ihre historischen Besonderheiten erhalten.<br />
Durch weitere Einbeziehung von kulturellen Angeboten sowie Tradition<br />
und Brauchtum, auch des Umlandes, soll ihre Stärkung als Zielpunkte der<br />
touristischen Entwicklung fortgeführt werden.<br />
G 9.4.2 Das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> soll durch Weiterführung hochrangiger Kunst -<br />
und Kulturevents und Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Einbeziehung<br />
seiner interessanten Industriearchitektur, Forcierung der Tagungen<br />
und Kongresse sowie weitere Vernetzung der Angebote und Anbieter, auch<br />
der des Umlandes, in seiner Attraktivität als bedeutsamer Schwerpunkt des<br />
Städtetourismus gestärkt werden, wobei der breiten <strong>Chemnitz</strong>er Museumslandschaft<br />
eine wichtige Rolle zufällt.<br />
Die Bestrebungen zur Aufnahme des „Versteinerten Waldes von <strong>Chemnitz</strong>“<br />
in die UNESCO-Liste des Weltnaturerbes sollen unterstützt werden und zur<br />
touristischen Aufwertung beitragen.<br />
Z 9.4.3 Es ist darauf hinzuwirken, dass die Bergstadt Marienberg in Würdigung ihrer<br />
vorbildlich erhaltenen historisch wertvollen städtebaulichen Struktur (Idealstadt<br />
der Renaissance) und durch weitere Verbesserung der Angebote<br />
ihrer kulturellen und sportlichen Einrichtungen insbesondere durch Mobilisierung<br />
vielfältiger örtlicher Initiativen zu einem landesweit bedeutsamen<br />
Schwerpunkt des Städtetourismus entwickelt wird.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 44
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 9.4.4 Die staatlich anerkannten Kurorte Thermalbad Wiesenbad und Kurort<br />
Wolkenstein/Warmbad sollen als überregional bedeutsame Orte mit Heilquellenkurbetrieb<br />
gesichert werden und durch Vernetzung beider Einrichtungen<br />
weiter an Bedeutung gewinnen. Auch im Gemeindeteil Hetzdorf der<br />
Gemeinde Halsbrücke sowie anderen Orten, die über Kureinrichtungen verfügen<br />
oder diese planen, sollen attraktive Gesundheits- und Wellnessangebote<br />
zu einer wirtschaftlichen Auslastung der Objekte und deren Standorterhalt<br />
beitragen.<br />
G 9.4.5 Die staatlich anerkannten Erholungsorte und Orte, welche diesen Status<br />
anstreben, sollen neben einem leistungsfähigem Hotel- und Gaststättengewerbe,<br />
Angeboten zur sportlichen und kulturellen Betätigung sowie zur Unterhaltung<br />
als Impulsgeber für touristische Entwicklungen in ihrer Nachbarschaft<br />
fungieren.<br />
G 9.4.6 Die Tourismus- und Erholungsschwerpunkte sollen die ihrer jeweiligen<br />
Hauptfunktion entsprechenden Einrichtungen und Freiflächen erhalten und<br />
komplettieren. Über eine attraktive Ortsbildgestaltung und ein breites Angebotsspektrum<br />
sowie den Erhalt der regionalen Besonderheiten der historisch<br />
gewachsenen Siedlungslandschaft und der baukulturellen Identität der Siedlungen<br />
soll die Anziehungskraft der Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />
gesteigert werden und zur besseren Auslastung der touristischen Einrichtungen<br />
beitragen.<br />
9.5 Touristisch genutztes Wegenetz<br />
Karte Das touristisch genutzte Hauptwegenetz untergliedert in<br />
· Europäische und nationale Fernwanderwege sowie Gebietswanderwege<br />
· SachsenNetz Rad - Radfernwege und Regionale Hauptradrouten<br />
· Fernreitrouten<br />
ist in diesem Plan in Karte 3 „Tourismus und Erholung“ dargestellt.<br />
Z 9.5.1 Das Netz der europäischen und nationalen Fernwanderwege sowie der<br />
Gebietswanderwege soll erhalten werden und in guter Qualität nutzbar<br />
sein.<br />
Der Hauptwanderweg Zittau - Wernigerode (Kammweg) soll weiter ausge-<br />
staltet werden. Im Grenzgebiet zur Tschechischen Republik soll die Verknüpfung<br />
mit dem tschechischen Wanderwegenetz verbessert werden. Der<br />
Muldental- und der Zschopautal-Wanderweg sind als überregional bedeutsame<br />
touristische Wanderwege in Bezug auf die Infrastruktur weiter aufzuwerten,<br />
um den Gruppen- und Familientourismus zu befördern.<br />
G 9.5.2 Örtliche Wanderwege sollen in den Tourismus- und Erholungsgebieten<br />
sowie in der Ferienlandschaft an das europäische, nationale und regionale<br />
Netz angebunden sein.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 45
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
G 9.5.3 Die Reittouristik soll durch Erhalt und weiteren Ausbau der Fernreit- und<br />
Regionalreitrouten, deren einheitliche Beschilderung und entsprechendes<br />
Marketing als spezifisches Angebot zunehmend an Bedeutung gewinnen.<br />
Örtliche Routen sollen eine Anbindung an das überörtliche Netz erfahren.<br />
Die Nutzung öffentlicher Straßen und asphaltierter Wege soll weitgehend<br />
vermieden werden. Die Reitrouten sollen so verlaufen, dass neben reitsportspezifischen<br />
Anlagen und Einrichtungen auch touristisch relevante Sehenswürdigkeiten<br />
und gastronomische Einrichtungen eingebunden sind.<br />
G 9.5.4 Das touristisch genutzte Wegenetz soll auch außerhalb der Siedlungen von<br />
Haltepunkten des ÖPNV und Parkplätzen erreichbar sein. Weitere Wanderparkplätze<br />
sollen insbesondere im Kreis Annaberg den Zugang zum Wegenetz<br />
verbessern.<br />
Z 9.5.5 Das touristische Hauptradroutennetz des Freistaates Sachsen (Sachsen-<br />
NetzRad) gemäß Radverkehrskonzeption für Sachsen soll innerhalb der<br />
Region entsprechend der Qualitätsstandards weiter ausgebaut, verbessert<br />
und erhalten werden. Die Vermarktung soll ausgebaut werden.<br />
Die Routenführung des „Zschopautal-Radwanderweges“ und des „Muldental-Radwanderweges“<br />
soll fernwegtauglich überarbeitet und mittelfristig umgesetzt<br />
werden.<br />
Im Grenzgebiet zur Tschechischen Republik soll die Verknüpfung mit dem<br />
tschechischen Radwegenetz verbessert werden.<br />
G 9.5.6 Der Radroutenverlauf soll vorrangig unter Mitnutzung des vorhandenen Wegenetzes<br />
und von Straßen mit geringer Kfz-Verkehrsstärke und<br />
-geschwindigkeit bestimmt werden.<br />
Örtliche Radwege sollen das touristische Hauptradroutennetz ergänzen und<br />
verdichten.<br />
10 Energieversorgung und erneuerbare Energien<br />
10.1 Konventionelle Energieversorgung<br />
G 10.1.1 In allen Teilen der Planungsregion ist eine ausreichende und stabile Grundversorgung<br />
mit Energie zu sichern. Es ist eine möglichst große Vielfalt der<br />
angebotenen Energieformen, ein ausgewogener Mix ihres Gebrauchs sowie<br />
Wahlmöglichkeit unter verschiedenen Anbietern von Energiedienstleistungen<br />
anzustreben.<br />
Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die vorhandenen und geplanten konventionellen Anlagen und<br />
Netze, die überregional bedeutsame Funktionen in der Energieversorgung erfüllen, nachrichtlich<br />
dargestellt.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 46
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Elektroenergieversorgung<br />
G 10.1.2 Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität<br />
der öffentlichen Elektroenergieversorgung sowie zum Ausbau von Versorgungsnetzen<br />
sollen unter Vermeidung bzw. Minimierung von Konflikten mit<br />
anderen Belangen der <strong>Regionalplan</strong>ung erfolgen.<br />
Hinweis In der Anlage 10 sind in der Region vorgesehene Maßnahmen zur Netzstabilisierung und<br />
zum Netzausbau im Hochspannungsbereich > 100 kV dargestellt<br />
Versorgung mit Erdgas<br />
Z 10.1.3 Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ist auf die Fortsetzung<br />
des Netzausbaues im oberen Mittel- und Osterzgebirge zur Herstellung<br />
von dort bislang nicht realisierten Ortsanbindungen und in sensiblen Gebieten<br />
im Einzugsbereich von Trinkwassertalsperren hinzuwirken.<br />
Fernwärme<br />
G 10.1.4 Möglichkeiten einer umweltschonenden und kostengünstigen Fernwärmeversorgung<br />
in Gebieten mit dichter Besiedlung bzw. ausreichender<br />
Wärmelastdichte sollen erhalten und mit sukzessiver Erhöhung des Einsatzes<br />
Erneuerbarer Energien fortentwickelt werden.<br />
Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind Standorte von Anlagen zur Erzeugung von Fernwärme mit<br />
> 5 MW nachrichtlich dargestellt.<br />
10.2 Erneuerbare Energien<br />
Karte Bestehende und geplante Anlagen mit Nutzung von regenerativen Energien und regionaler<br />
Bedeutsamkeit sind in Karte 11 „Erneuerbare Energien“ nachrichtlich dargestellt<br />
Windenergie<br />
Hinweis Die „Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> bezüglich der Plansätze zur<br />
Nutzung der Windenergie“ in der Fassung gemäß Satzungsbeschluss des Regionalen Planungsverbandes<br />
<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> vom 3. November 2004, genehmigt vom Sächsischen<br />
Staatsministerium des Innern mit Bescheid vom 10. Juni 2005, in Kraft getreten durch öffentliche<br />
Bekanntmachung am 20. Oktober 2005 bleibt weiterhin rechtsgültig. Der Teilregionalplan<br />
ist nicht Gegenstand dieser <strong>Fortschreibung</strong>.<br />
Karte Die Eignungs-/Vorranggebiete für die Windenergienutzung der „Teilfortschreibung des <strong>Regionalplan</strong>es<br />
<strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> bezüglich der Plansätze zur Nutzung der Windenergie“ sind<br />
in Karte 2 „Raumnutzung“ nachrichtlich dargestellt.<br />
Sonnenenergie<br />
G 10.2.1 Eine vermehrte Nutzung der Möglichkeiten solarer Wärmesysteme und zur<br />
solar unterstützten Klimatisierung vor allem bei öffentlichen Gebäuden und<br />
bei Anwendungen im großen Maßstab ist anzustreben.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 47
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Z 10.2.2<br />
Die Errichtung von Systemen zur solaren Stromgewinnung soll bevorzugt in<br />
Siedlungen bzw. in Verbindung mit Bauwerken, auf versiegelten, brachgefallenen<br />
oder anderweitig nicht nutzbaren Flächen erfolgen.<br />
Im Freiraum sollen Fotovoltaik-Systeme, insbesondere Großprojekte<br />
> 1MWp nur aufgestellt werden, wenn Belange der Land- und Forstwirtschaft,<br />
des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes und des Schutzes der<br />
Kulturlandschaft nicht entgegenstehen oder hinreichend berücksichtigt werden<br />
können.<br />
Biomasse und Biogas<br />
Z 10.2.3 Auf eine Steigerung des Aufkommens und der energetischen Verwendung<br />
von Biomasse und von Biogas ist hinzuwirken. Dazu sind vermehrt<br />
- Resthölzer aus Holzeinschlag und -verarbeitung<br />
- unbelastete Althölzer<br />
- Biomasse aus landwirtschaftlichem Anbau und aus der Landschaftspflege<br />
sowie<br />
- Bioabfälle aus allen Aufkommensarten und -quellen<br />
einzusetzen.<br />
Zur Sicherung eines effizienten Einsatzes von Biomasse in Wärmeerzeugeranlagen<br />
sollen gezielt Möglichkeiten der wärmegeführten Kraft-Wärme-<br />
Kopplung erkundet und angewendet werden.<br />
Im Zusammenhang mit der Produktion von Kraftstoffen der 2. Generation<br />
aus Biomasse (Biomass to Liquid – BtL) am Standort Freiberg ist auf die<br />
Sicherung der notwendigen Rohstoffbasis in der Region hinzuwirken.<br />
Wasserkraft<br />
G 10.2.4 Der Betrieb der in der Region bestehenden Anlagen zur energetischen Nutzung<br />
von Wasserkraft sowie Modernisierungen und Reaktivierungen von<br />
Anlagen sollen so erfolgen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der vorrangigen<br />
Belange der Gewässerökologie sowie des Hochwasser- und Naturschutzes<br />
auszuschließen ist.<br />
Erdwärme<br />
G 10.2.5 Beim Ausbau der Erdwärmenutzung zum Einsatz von Großwärmepumpen<br />
bzw. für öffentliche Nah- und Fernwärmeversorgung in der Region ist neben<br />
der weiteren Erkundung von Potenzialen auch auf eine Mitnutzung der<br />
schon vorhandenen unterirdischen Wasservorkommen aus historischem<br />
Bergbau sowie von Bohrstellen aus der jüngeren geologischen Forschung<br />
und Rohstofferkundung als weitere Aufkommensquellen zu orientieren.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 48
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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11 Daseinsvorsorge<br />
11.1 Bildung<br />
G 11.1.1 Weiterhin benötigte Bildungseinrichtungen insbesondere in zentralen Orten<br />
sollen bei Bedarf saniert und durch Modernisierungsmaßnahmen einschließlich<br />
einer modernen Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln den zukünftigen<br />
Anforderungen angepasst werden. Dabei ist die Umsetzung der Barrierefreiheit<br />
in den Schulen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der Landkreise der Region<br />
weitestmöglich zu berücksichtigen.<br />
G 11.1.2 Zur Gewährleistung eines angemessenen Beschulungsangebotes im Bereich<br />
der Förderschulen soll die kommunale und überkreisliche Zusammenarbeit<br />
verbessert werden.<br />
G 11.1.3 In der Region sollen die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten an berufsbildenden<br />
Schulen durch die bedarfsgerechte Entwicklung der geeigneten<br />
Standorte verbessert werden.<br />
Grundlage des Angebotes der Ausbildungsprofile sollen die Bedürfnisse und<br />
Möglichkeiten der bestehenden und anzustrebenden Wirtschaftsstruktur der<br />
Region sein. Im Rahmen der Schulnetzplanung sind die Ausbildungsprofile<br />
der Beruflichen Schulzentren überkreislich abzustimmen.<br />
G 11.1.4 In der Region sollen die Bedingungen für den Sportunterricht im gesamten<br />
Bereich der Bildung durch ausreichende Kapazitäten in modernen Anlagen<br />
spürbar verbessert werden.<br />
Zum Abbau vorhandener Defizite sollen an langfristig gesicherten Schulstandorten<br />
in der Stadt <strong>Chemnitz</strong> sowie in allen Landkreisen neue Sporthallen<br />
gebaut werden.<br />
G 11.1.5 Das Angebot an Schulen mit Ganztagsangeboten soll bedarfsgerecht weiter<br />
ausgebaut werden.<br />
G 11.1.6 Die Volkshochschulen sollen im Oberzentrum, in den Mittelzentren und in<br />
ausgewählten Grundzentren erhalten und in ihrer Leistungsfähigkeit gesichert<br />
werden.<br />
11.2 Kultur, Freizeit, Sport<br />
G 11.2.1 Das in der Region vorhandene Angebot an Theatern, Orchestern, Chören<br />
und Musikschulen soll vorrangig in den Zentralen Orten erhalten bleiben.<br />
G 11.2.2 Die breite Museumslandschaft der Region soll erhalten werden.<br />
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Z - 49
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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G 11.2.3 Öffentliche Bibliotheken sollen mindestens in allen Zentralen Orten vorhanden<br />
sein.<br />
Ihre Medienangebote sind kontinuierlich den aktuellen Anforderungen anzupassen.<br />
Durch den anzustrebenden Fortbestand von Bibliotheken auch in<br />
anderen Gemeinden soll das flächendeckende Netz erhalten bleiben.<br />
G 11.2.4 Traditionelle Veranstaltungen mit erheblichem Besucheraufkommen wie das<br />
„Sächsische Mozartfest“, das <strong>Chemnitz</strong>er Kulturfestival „Begegnungen“, die<br />
von der Region stark frequentierten Projekte „<strong>Chemnitz</strong>er Museumsnacht“<br />
und das Internationale Filmfestival für Kinder und junges Publikum „Schlingel“,<br />
das Festival „Mittelsächsischer Kultursommer“, die Weihnachtsmärkte<br />
sowie regional bedeutsame Kunst- und Kulturinitiativen sollen auch künftig<br />
zur überregionalen Ausstattung beitragen.<br />
G 11.2.5 Einrichtungen für Volkskunst und Brauchtumspflege sollen insbesondere im<br />
erzgebirgischen Raum bestehen bleiben.<br />
G 11.2.6<br />
Zum zielgerichteten Abbau qualitativer und quantitativer Sportstättendefizite<br />
sollen kommunale Sportentwicklungspläne erarbeitet werden, in denen Prioritäten<br />
entsprechend der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen festzulegen<br />
sind.<br />
Das Angebot an Kernsportanlagen soll insbesondere in den Zentralen Orten<br />
für eine Nutzung durch den Schulsport, Sportvereine, Leistungs- und Behindertensport<br />
sowie Breitensport bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden.<br />
Der Zustand der Anlagen soll durch Sanierungen und Modernisierungen<br />
verbessert werden.<br />
G 11.2.7 Schulsportanlagen (Sporthallen und Sportfreiflächen) sollen nach Schließung<br />
von Schulen für den Vereins- und Breitensport erhalten bleiben.<br />
G 11.2.8 Überörtlich bedeutsame Sondersportanlagen mit teilweise hohem Besucheraufkommen<br />
wie das Eissport- und Freizeitzentrum <strong>Chemnitz</strong>, die<br />
Sprungschanzen am Fichtelberg, das „auto motor und sport“-<br />
Verkehrssicherheitszentrum einschließlich Rennstrecke Sachsenring im<br />
Kreis <strong>Chemnitz</strong>er Land, die Golfplätze in Gahlenz und <strong>Chemnitz</strong>-Klaffenbach<br />
sowie die Trialsportanlage in Thalheim sollen erhalten bleiben und im Bedarfsfall<br />
weiter ausgebaut werden.<br />
Z 11.2.9 Im Kreis Mittweida soll ein Abbau des Defizits an Hallenwasserfläche erfolgen.<br />
Die Freizeit-, Hallen-, Frei- und Naturbäder sollen insbesondere in den Zentralen<br />
Orten und Tourismusgebieten erhalten werden. Dabei soll auf die Steigerung<br />
der Attraktivität der Hallenbäder hingewirkt werden, um dem veränderten<br />
Freizeitverhalten der Besucher Rechnung zu tragen.<br />
Die Abstimmung benachbarter Kommunen zur Umsetzung gemeinsamer<br />
Projekte ist zu unterstützen.<br />
Z 11.2.10 Die regional bedeutsamen Parkanlagen Grünfelder Park in Waldenburg, die<br />
Landschaftsparks der Schlösser Lichtenstein, Wolkenburg und Wechselburg<br />
sowie der Barockgarten des Schlosses Lichtenwalde sollen erhalten werden<br />
und der Öffentlichkeit weiter zugängig sein.<br />
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Z - 50
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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G 11.2.11 Kleingartenanlagen und Wochenendhausgebiete, die den planungsrechtlichen<br />
Vorschriften entsprechen, sollen als gefragte Bereiche der Freizeitgestaltung<br />
bei vorhandenem Bedarf in der gesamten Region erhalten bleiben.<br />
Z 11.2.12 Im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> soll der Botanische Garten <strong>Chemnitz</strong> - Schulbiologie-<br />
und Naturschutzzentrum - zu einer wichtigen naturbezogenen Freizeit-<br />
und Bildungsstätte weiter entwickelt werden.<br />
Z 11.2.13 Auf das Einrichten des Hauses der Archäologie im ehemaligen Kaufhaus<br />
Schocken im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> ist hinzuwirken.<br />
11.3 Gesundheits- und Sozialwesen, Jugendhilfe<br />
Gesundheitswesen<br />
Z 11.3.1 Unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte soll die bedarfsgerechte und humane<br />
medizinische Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen sowie<br />
sparsamen, eigenverantwortlich handelnden Krankenhäusern sichergestellt<br />
werden.<br />
G 11.3.2 Die ambulante fachärztliche Versorgung soll regionsweit verbessert werden.<br />
Kinder- und Jugendhilfe<br />
G 11.3.3 Ergänzend zum vorhandenen Netz an Angeboten der Jugendarbeit (Kinder-<br />
und Jugendfreizeiteinrichtungen, Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung)<br />
sollen an Schulen weitere Ganztagsangebote entwickelt werden.<br />
Gebietsgrenzen übergreifende Zusammenarbeit der freien Träger im Bereich<br />
Jugend und Soziales soll im Rahmen entsprechender Projekte aufgenommen<br />
werden.<br />
Altenhilfe<br />
G 11.3.4 Die Planung von Einrichtungen der stationären Altenhilfe mit einem speziellen<br />
Pflege- oder Betreuungskonzept soll stadt- und kreisübergreifend abgestimmt<br />
werden.<br />
Behindertenhilfe<br />
Z 11.3.5 Werkstätten und Wohnheime für Behinderte sollen bedarfsgerecht an geeigneten<br />
Standorten bereit stehen.<br />
Defizite in den Landkreisen Annaberg und <strong>Chemnitz</strong>er Land sollen abgebaut<br />
werden.<br />
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Z - 51
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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Betreutes Wohnen<br />
G 11.3.6 Vorrangig in den Zentralen Orten sollen betreute Wohnformen für Jugendliche,<br />
Senioren und Behinderte unter Beachtung der jeweiligen spezifischen<br />
Erfordernisse bedarfsgerecht angeboten werden.<br />
12 Technischer Umweltschutz, technische Medien<br />
12.1 Abfallentsorgung<br />
Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ werden die regionalbedeutsamen Standorte der Abfallwirtschaft<br />
dargestellt, die durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen der Entsorgung<br />
und Aufbereitung des Siedlungsabfalls genutzt werden.<br />
G 12.1.1<br />
Für das Regionsgebiet ist eine langfristig gesicherte, umwelt- und sozialverträgliche<br />
Entsorgung der Siedlungsabfälle zu gewährleisten.<br />
G 12.1.2 Für Katastrophenfälle sollen überörtlich nutzbare Standorte für Zwischenlagerungen<br />
vorgehalten werden.<br />
Durch die Öffentlich-Rechtlichen-Entsorgungsträger sollen dazu in Abstimmung<br />
mit den betroffenen Gemeinden und den zuständigen Aufgabenträgern<br />
des Katastrophenschutzes geeignete Bereiche festgelegt werden.<br />
12.2 Regionale Schwerpunkte der Altlastensanierung<br />
Karte Die Regionalen Schwerpunkte der Altlastensanierung sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige<br />
Bereiche der Landschaft“ symbolhaft ausgewiesen.<br />
Z 12.2.1 Zur Revitalisierung von Industriebrachen in der Region soll die Sanierung<br />
bedeutsamer Altlastenstandorte durch Beseitigung der jetzt davon ausgehenden<br />
Schutzgutgefährdungen weiter fortgeführt bzw. zum Abschluss gebracht<br />
werden:<br />
• St. Egidien, Spülteichareal der ehem. Nickelhütte<br />
• Ehrenfriedersdorf, ehem. Zinnerzaufbereitung – Spülhalden 1 und 2<br />
• Freiberg, Altlastenprojekt „Saxonia“<br />
• Neukirchen und <strong>Chemnitz</strong>-Mittelbach – ehemalige Säureharzteiche<br />
• Hohndorf, ehem. Steinkohlenmahlwerk und Aschedeponie<br />
Die Wiedernutzbarkeit des Standortes Hohndorf für Industrie und Gewerbe<br />
nach erfolgter Gefahrenabwehr ist zu prüfen.<br />
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Z - 52
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
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12.3 Immissionsschutz<br />
Karte Unter Beachtung des LEP Z 15.2 ist in Karte 2 „Raumnutzung“ in Verbindung mit Kapitel 8.7<br />
auf der Grundlage der Übernahme der Schallimmissionsdaten gemäß Betriebsgenehmigung<br />
03/2000 des Verkehrslandeplatzes <strong>Chemnitz</strong> - Jahnsdorf der Bereich der eingeschränkten<br />
Siedlungsentwicklung dargestellt.<br />
G 12.3.1 In den<br />
12.4 Telekommunikation<br />
- grenznahen Gebieten des Oberen Ost- und Mittelerzgebirges,<br />
- innerhalb des Verdichtungsraumes,<br />
- in den Siedlungsgebieten mit hohen Verkehrsimmissionen sowie<br />
- in den Kur- und Erholungsgebieten und schutzbedürftigen<br />
Sondergebieten<br />
sollen emissionsbedingte Beeinträchtigungen abgebaut und Immissionsschutzmaßnahmen<br />
umgesetzt werden.<br />
Dazu sind auch weitere Maßnahmen zum Lärmschutz durchzuführen und<br />
soweit möglich im Rahmen der Bauleitplanung vorsorgende Schutzvorkehrungen<br />
zu treffen.<br />
G 12.4.1 In der Region ist die Ausstattung mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen<br />
wettbewerbsfördernd weiter zu entwickeln.<br />
Dabei ist anzustreben, dass sich die mit dem weiteren Ausbau der Netzinfrastruktur<br />
des Mobilfunks verbundene Zunahme von Antennen und Sendetürmen<br />
auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt.<br />
13 Verteidigung<br />
Die Einordnung neuer Sende- oder Antennenmaste soll landschafts- und<br />
ortsbildverträglich realisiert werden. Bei Bedarf sind Alternativstandorte in<br />
die Prüfung einzubeziehen.<br />
Karte In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die durch die Bundeswehr genutzten Standorte unter Beachtung<br />
des LEP Z 17.11 als Vorranggebiete ausgewiesen.<br />
Z 13.1 Auf die Sicherung der ausgewiesenen Bundeswehrstandorte auf dem Gebiet<br />
der Städte Frankenberg und Marienberg ist hinzuwirken.<br />
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Z - 53