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World Market Fund - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

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<strong>World</strong> <strong>Market</strong> <strong>Fund</strong>klasse im Verkaufsprospekt, im Jahres- und Halbjahresbericht die erhobene Verwaltungsvergütungan.Die Gesellschaft kann in den Fällen, in denen für das OGAW-Sondervermögen gerichtlich oder außergerichtlichstreitige Ansprüche durchgesetzt werden, eine Vergütung von bis zu 5 % der für dasOGAW-Sondervermögen – nach Abzug und Ausgleich der aus diesem Verfahren für das OGAW-Sondervermögen entstandenen Kosten – vereinnahmten Beträge berechnen.Die Gesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäftenund Wertpapierpensionsgeschäften für Rechnung des OGAW-Sondervermögens einepauschale Vergütung in Höhe von bis zu 49 % der Reinerträge (Erträge nach Abzug und Ausgleichder Kosten in Zusammenhang mit diesen Geschäften einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen)aus diesen Geschäften. Übersteigen die an Dritte zu zahlenden Vergütungen oder sonstigeKosten im Zusammenhang mit diesen Geschäften die erzielten Erträge, werden diese von der Gesellschaftgetragen.Vergütungen, die aus dem OGAW-Sondervermögen an Dritte zu zahlen sind:Die Gesellschaft kann sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Beratungs- oder Asset Management-Gesellschaftbedienen. In diesem Fall erhält die Beratungs- oder Asset Management-Gesellschaft eine vierteljährlich zahlbare Vergütung in Höhe von 0,60 % p.a. des Durchschnittswertesdes OGAW-Sondervermögens, der aus den Werten eines jeden Bewertungstages errechnet wird. Essteht der Beratungs- oder Asset Management-Gesellschaft frei, für das OGAW-Sondervermögen oderfür eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Vergütung in Rechnung zu stellen oder von derBerechnung einer Vergütung abzusehen. Die Vergütung wird von der Verwaltungsvergütung nichtabgedeckt und somit von der Gesellschaft dem OGAW-Sondervermögen zusätzlich belastet. Die Gesellschaftgibt für jede Anteilklasse im Verkaufsprospekt, im Jahres- und Halbjahresbericht die erhobeneVergütung für die Beratungs- oder Asset Management-Gesellschaft an.Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine vierteljährlich zahlbare Vergütung in Höhe von 0,10 %p.a. (mindestens € 8.000,00 p.a.) des Durchschnittwertes des OGAW-Sondervermögens, der aus denWerten eines jeden Bewertungstages errechnet wird. Es steht der Verwahrstelle frei, für das OGAW-Sondervermögen oder für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Vergütung in Rechnung zustellen oder von der Berechnung einer Vergütung abzusehen. Die Gesellschaft gibt für jede Anteilklasseim Verkaufsprospekt, im Jahres- und Halbjahresbericht die erhobene Verwahrstellenvergütungan.Ferner kann die Beratungs- oder Asset Management-Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 10 % des Betrages erhalten, umden die Anteilwertentwicklung die Entwicklung des Vergleichsindex am Ende der Abrechnungsperiodeübersteigt (Outperformance über dem Vergleichsindex), jedoch höchstens 5 % des Durchschnittswertesdes OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode. Es steht der Beratungs- oder AssetManagement-Gesellschaft frei, für das OGAW-Sondervermögen oder für eine oder mehrere Anteilklasseneine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einererfolgsabhängigen Vergütung abzusehen. Die Gesellschaft gibt für jede Anteilklasse im Verkaufsprospekt,im Jahres- und Halbjahresbericht die erhobene erfolgsabhängiger Vergütung an.Seite 49

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