Handreichungen Dachdecker - Philipp-Holzmann-Schule
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<strong>Handreichungen</strong><br />
zum<br />
Rahmenlehrplan<br />
<strong>Dachdecker</strong><br />
in<br />
Hessen
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 1<br />
Gliederung<br />
Vorbemerkungen<br />
Teil I<br />
1. Grundlegendes zum Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in<br />
1.1 Neuerung der Rahmenpläne<br />
1.2 Organisation der <strong>Dachdecker</strong>ausbildung in Hessen<br />
1.3 Zusammenarbeit der Ausbildungsstätten<br />
2. Empfehlung zur Umsetzung des Rahmenlehrplanes<br />
2.1 Lernfelder<br />
2.2 Schulinterne Arbeitspläne<br />
2.3 Bedeutung der Teamarbeit<br />
2.4 Leistungsfeststellung<br />
2.5 Die besondere Situation in der Grundstufe<br />
Teil II (Loseblattsammlung)<br />
3. Curriculares Konzept<br />
3.1 Begründung<br />
3.2 exemplarisches Beispiel für die Umsetzung der Lernfelder<br />
3.3 Übersicht über die Lernfelder<br />
3.4 Vorbemerkungen zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in<br />
3.5 Lernfelder<br />
LF.1 Einrichten einer Baustelle<br />
LF.2 Decken eines geneigten Daches<br />
LF.3 Herstellen eines Schornsteinkopfes<br />
LF.4 Herstellen einer Holzkonstruktion<br />
LF.5 Abdichten eines flächigen Bauteils<br />
LF.6 Bekleiden eines Dachaufbaus<br />
LF.7 Herstellen einer Holzdachkonstruktion<br />
LF.8 Decken eines Steildaches mit Dachziegel und Dachsteinen<br />
LF.9 Decken eines Steildaches mit Schiefer, Faserzementplatten und Schindeln<br />
LF.10 Fertigen eines Flachdaches<br />
LF.11 Ableiten von Oberflächenwasser<br />
LF.12 Bekleiden einer Außenwand<br />
LF.13 Ausbilden von Details bei Dachziegel- und Dachsteindeckungen<br />
LF.14 Ausbilden von Details bei Schiefer-, Faserzementdachplatten- und Schindeldeckungen<br />
LF.15 Herstellen einer Bauwerksabdichtung<br />
LF.16 Ausführen von Metalldeckungen<br />
LF.17 Errichten von Blitzschutzanlagen und Einbauen von Energieumsetzern<br />
LF.18 Warten und Reparieren eines Daches<br />
4. Planungshilfen<br />
5. Weiterführende Informationen<br />
5.1 Berufsschulen in Hessen mit Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in<br />
5.2 Überbetriebliche. Ausbildungsstätten in Hessen<br />
5.3 Verordnung über die Berufsausbildung zum <strong>Dachdecker</strong>/zur <strong>Dachdecker</strong>in vom 13. Mai 1998<br />
5.4 Literatur<br />
5.5 Fortbildungsmöglichkeiten<br />
5.6 Wichtige Adressen im <strong>Dachdecker</strong>handwerk<br />
5.7 Herausgeber von Normen und Vorschriften
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 2<br />
Vorbemerkungen<br />
Seit 1998 gilt die neue Ausbildungsordnung und der neue Rahmenlehrplan über die<br />
Berufsausbildung zum <strong>Dachdecker</strong>/zur <strong>Dachdecker</strong>in.<br />
Als Hilfestellung zur Umsetzung dieser Pläne wurden diese <strong>Handreichungen</strong> von der<br />
Landesarbeitsgemeinschaft für den Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in erstellt.<br />
Sie werden gemeinsam vom Hessischen Kultusministerium und dem<br />
Landesinnungsverband des <strong>Dachdecker</strong>handwerks in Hessen herausgegeben.<br />
Weitere Funktionen dieser Handreichung sollen sein:<br />
• Ergänzungen zum Bundesrahmenlehrplan aus hessischer Sicht<br />
• Hilfen und Anregungen für qualifizierende Ausbildung<br />
• Austausch von Erfahrungen bei der schulischen und betrieblichen / überbetrieblichen<br />
Ausbildung<br />
• Anregung für Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen im <strong>Dachdecker</strong>bereich<br />
• Information für Lehrer und Ausbilder, die sich einarbeiten wollen.<br />
Der erste Teil der <strong>Handreichungen</strong> umfaßt eine Darstellung der Berufsausbildung zum<br />
<strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in mit den wesentlichen Änderungen der neuen<br />
Ausbildungsordnung. Er soll die sich daraus ableitenden Bedingungen für den Unterricht<br />
an den Berufsschulen darstellen.<br />
Der zweite Teil der <strong>Handreichungen</strong> ist als Loseblattsammlung angelegt und wird von<br />
Lehrern und Ausbildern erarbeitet, ergänzt und weiterentwickelt. Als Grundlage für die<br />
unterrichtliche Arbeit können hier zu den einzelnen Lernfeldern Unterrichtsbeispiele und<br />
Informationen gesammelt werden.<br />
Juni 2002<br />
Herbert Brune<br />
Kurt Reuter<br />
Peter Trietsch
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 3<br />
Teil I<br />
1. Grundlegendes zum Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in<br />
1.1 Neuerung der Rahmenpläne<br />
1998 wurden von der KMK für den Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in eine<br />
neue Ausbildungsordnung und neuer Rahmenlehrplan entwickelt und eingeführt. Diese<br />
beiden neu geordneten Grundlagen der Berufsausbildung zum<br />
<strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in beinhalten wesentliche Änderungen für die Berufsausbildung.<br />
Im Mittelpunkt der Pläne steht das Bild eines selbständig handelnden Gesellen, der dem<br />
Kunden gegenüber fachkompetent und verantwortungsbewußt auftritt und sich durch<br />
problemlösendes Handeln auszeichnet. Eigenständiges Lernen und Fortbilden wird<br />
durch die sich stetig ändernden Aufgabenstellungen und damit verbundenen<br />
Anforderungen am Arbeitsplatz erforderlich.<br />
Eine solche ganzheitliche Sichtweise erfordert eine Berufsausbildung, die auch in Ihrer<br />
Systematik den Ansprüchen gerecht wird. Daher wurde die bisherige an Fächern<br />
orientierte Systematik der Lehrpläne durch eine Strukturierung mit Lernfeldern ersetzt.<br />
Dieses Konzept ermöglicht einen an den beruflichen Handlungsfeldern orientierten<br />
ganzheitlichen und handlungsorientierten Unterricht, bei dem der Auszubildende in den<br />
Mittelpunkt des unterrichtlichen Geschehens rückt. Lernfelder werden durch<br />
Zielformulierungen und Angabe von Inhalten dargestellt. Sie beschreiben exemplarisch<br />
thematische Einheiten auf einem hohen Abstraktionsniveau. Damit ermöglichen sie auch<br />
den Unterrichtenden, sich den verändernden Qualitätsansprüchen und regionalen<br />
Besonderheiten anzupassen. Sie schaffen einen Entscheidungsspielraum, der<br />
eigenverantwortlich durch das Team vor Ort ausgefüllt werden muß. Dabei erfordern die<br />
Rahmenbedingungen des Unterrichts wie Klassenzusammensetzung,<br />
Unterrichtsorganisation, Lehrereinsatz etc. eine sorgfältige, umfassende<br />
Unterrichtsplanung. Diese beinhaltet auch die Zusammenarbeit der Ausbildungsstätten.<br />
Mit der Änderung der Ausbildungsordnung sind die Ausbildenden aufgefordert,<br />
Fähigkeiten und Kenntnisse so zu vermitteln, dass der Auszubildende eine qualifizierte<br />
berufliche Tätigkeit ausführen kann, die insbesondere selbständiges Planen,<br />
Durchführen und Kontrollieren einschließt. Dies erfordert insbesondere bei der<br />
Umsetzung von größeren Projekten die Zusammenarbeit von Ausbildungsbetrieb,<br />
Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildungsstätte.<br />
Die Orientierung an ganzheitlicher Ausbildung erfolgt auch in den Prüfungen. Die<br />
Aufgabenstellungen der theoretischen Gesellenprüfung sind nicht mehr auf einzelne<br />
Prüfungsfächer bezogen. Der Auszubildende soll als Abschluß seiner Ausbildungszeit<br />
Aufgaben aus praxisbezogenen Fällen lösen, in denen er durch Verknüpfung von<br />
Informationen sowie technologischen, mathematischen und zeichnerischen<br />
Fragestellungen Arbeitsabläufe darstellen, durchführen und kontrollieren soll.<br />
Eine weitere Änderung innerhalb der Ausbildung zum <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in wurde<br />
durch die norddeutschen Bundesländer initiiert. Durch eine Spezialisierung der<br />
Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr kann der Auszubildende des Ausbildungsberufs<br />
<strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in zwischen zwei Fachrichtungen (Dach- Wand- und<br />
Abdichtungstechnik einerseits, Reetdachtechnik andererseits) wählen.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 4<br />
1.2 Organisation der <strong>Dachdecker</strong>ausbildung in Hessen<br />
Die Ausbildung zum <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen findet als duale<br />
Berufsausbildung an den Ausbildungsorten Betrieb sowie überbetrieblicher<br />
Ausbildungstätte und in der Berufsschule statt. Die Ausbildung dauert in der Regel drei<br />
Jahre und schließt mit der Gesellenprüfung ab.<br />
Die betrieblichen Ausbildungsinhalte sind im Ausbildungsrahmenplan festgehalten. Da<br />
die Ausbildung in der Regel in Kleinbetrieben stattfindet, kann dieser Plan oft nur zum<br />
Teil umgesetzt werden; die vorhandenen Aufträge bestimmen die betrieblichen<br />
Ausbildungsinhalte.<br />
Einen Ausgleich für spezialisierte betriebliche Berufsausbildung bietet die<br />
überbetriebliche Ausbildung (Teil der betrieblichen Ausbildung). Hier werden die<br />
Auszubildenden in verschiedenen Fertigkeiten des <strong>Dachdecker</strong>handwerks unterwiesen.<br />
Die Dauer der überbetrieblichen Ausbildung beträgt im:<br />
1. Ausbildungsjahr 8 Wochen<br />
2. Ausbildungsjahr 3 Wochen<br />
3. Ausbildungsjahr 3 Wochen.<br />
Dabei werden folgende Lehrgänge mit den angegebenen Inhalten behandelt:<br />
Grundstufe<br />
G1 Einführung in die Be- und Verarbeitung von Werkstoffen (2 Wochen)<br />
G2 Einführung in die Arbeitstechniken der Dachdeckungen (3 Wochen)<br />
G3 Einführung in die Arbeitstechniken der Dachabdichtungen<br />
(1 Woche)<br />
G4 Einführung in die Arbeitstechniken der Außenwandbekleidung<br />
(2 Wochen)<br />
Fachstufe 1<br />
D1 Techniken der Dachdeckungen, insbesondere im Hinblick auf<br />
Energieeinsparung und Altbausanierung (1 Woche)<br />
D2 Neuzeitliche Abdichtungstechniken (2 Wochen)<br />
Fachstufe 2<br />
D3 Be- und Verarbeitung von Metall- und Kunststoffhalbzeugen für<br />
Dachdeckungen und Einfassungen (1 Woche)<br />
D4 Außenwandbekleidungen (1 Woche)<br />
D5 Herstellen von Holzbauteilen (1 Woche)<br />
In Hessen wird diese Ausbildung eigenverantwortlich von den Innungen durchgeführt.<br />
Dabei ist die Organisation in den einzelnen Innungsbezirken unterschiedlich. Einige<br />
Innungen unterhalten eigene Ausbildungsstätten, andere kooperieren mit Fachschulen<br />
des <strong>Dachdecker</strong>handwerks oder Berufsbildungszentren.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 5<br />
Im Rahmen der dualen Berufsausbildung erfüllen Betriebe und Berufsschulen einen<br />
gemeinsamen Bildungsauftrag.<br />
„Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die<br />
vorher erworbene allgemeine Bildung.“ (Rahmenlehrplan der KMK für die<br />
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Teil II)<br />
Didaktische Grundlage für den Berufsschulunterricht ist der Rahmenlehrplan. Die <strong>Schule</strong><br />
setzt den personellen, örtlichen und zeitlichen Rahmen für den theoretischen<br />
Schwerpunkt.<br />
Diese Vorgaben umfassen noch keine Hilfestellung für didaktisch-methodische<br />
Entscheidungen für die Unterrichtsplanung.<br />
Diese <strong>Handreichungen</strong> sind daher von <strong>Dachdecker</strong>lehrern und Ausbildern geschrieben<br />
worden, um die Umsetzung der Neuordnung in der Berufsschule zu unterstützen. Dabei<br />
sollen Erfahrungen mit Unterricht (Projekte, Lernfelder usw.) und Prüfungen<br />
ausgetauscht und verarbeitet werden. Die Erstellung dieser Materialien erfolgt in<br />
Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband der <strong>Dachdecker</strong> und dem hessischen<br />
Kultusministerium.<br />
1.3 Zusammenarbeit der Lernorte<br />
Um die Ausbildung zu optimieren, ist eine gute Zusammenarbeit aller an der Ausbildung<br />
Beteiligten nötig.<br />
Eine gute Voraussetzung bietet die hessische regionale Organisation und die damit<br />
verbundene örtliche Nähe zwischen den Lernorten Betrieb, Berufsschule und<br />
überbetriebliche Ausbildungsstätte. Damit ergibt sich die Möglichkeit einer<br />
Zusammenarbeit „vor Ort“. Die Lernorte können gemeinschaftliche inhaltliche<br />
Schwerpunkte bilden. Ausbildende, Ausbilder, Lehrer und die Prüfungsausschüsse<br />
stehen in unmittelbarem Kontakt und stellen für den Auszubildenden eine<br />
zusammengehörige Ausbildungskompetenz dar.<br />
Unterschiede innerhalb Hessens bei der Ausbildung können durch eine landesweite<br />
Zusammenarbeit von Lehrern und Ausbildern ausgeglichen werden.<br />
Hierzu dienen Fortbildungslehrgänge, die gemeinschaftlich vom Landesinnungsverband<br />
und der hessischen Lehrerfortbildung organisiert werden können.<br />
Im ersten Ausbildungsjahr sollen bereits über die Ausbildungsinhalte der Berufe in der<br />
Bauwirtschaft hinaus verstärkt berufsbezogene Inhalte des <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
vermittelt werden. Daher muß die Grundstufe an den gleichen Berufsschulen unterrichtet<br />
werden wie die Fachstufen. Damit wird auch eine kontinuierliche Arbeit an den Lernorten<br />
gestaltet.<br />
Regional können inhaltliche Schwerpunkte gebildet werden. Die Prüfungen und<br />
Lehrgänge stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung vor Ort. Durch<br />
die vorhandene Organisation der Ausbildung wird insbesondere die regionale Bedeutung<br />
des Handwerks hervorgehoben.<br />
Bei der Kooperation der Lernorte ist es denkbar, dass in der Berufsschule die Beispiele<br />
der überbetrieblichen Ausbildung aufgegriffen und tiefergehend theoretisch betrachtet<br />
werden. Ebenso können während der überbetrieblichen Ausbildung Modelle hergestellt<br />
werden, die aus einer Unterrichtsreihe entwickelt wurden. In beiden Fällen zeigt sich für<br />
den Auszubildenden die Notwendigkeit des planerischen Vorgehens bei der Umsetzung<br />
seiner Arbeit.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 6<br />
Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit ergibt sich in gemeinsamen Projekten, die von<br />
„außen“ an die Ausbildungsstätten herangetragen werden. Durch Kooperation der<br />
Ausbildungsstätten können gemeinsame Arbeiten durchgeführt werden.<br />
Austellungsmodelle für Messen, kleine Bedachungen für Unterstände, Fahrradständer,<br />
etc. sind einige beispielhafte Projekte, die durchaus auch von allen Lernorten<br />
gemeinschaftlich bearbeitet werden können.<br />
Die Forderung nach einer Zusammenarbeit der Lernorte bedingt organisatorische<br />
Konsequenzen bei der Umsetzung.<br />
In der Berufsschule sollte<br />
• ein Stundenplan so flexibel gestaltet werden, dass ein projektorientiertes Arbeiten<br />
stattfinden kann,<br />
• ein Team von Lehrern gemeinsam in ein Projekt eingebunden sein,<br />
• eine schulorganisatorische Regelung (z.B. Pausenregelung) nicht zum Hemmnis<br />
werden.<br />
In der überbetrieblichen Ausbildung könnten Lehrgänge zeitlich auf die Möglichkeiten der<br />
Berufsschule abgestimmt werden.<br />
Weiterhin müssen Ausbilder und Lehrer auf regionaler Ebene zusammenarbeiten. Nur<br />
dort ist die räumliche Entfernung zwischen Betrieb, Berufsschule und überbetrieblicher<br />
Ausbildungsstätte gering, so dass zusätzliche zeitliche Belastungen in Grenzen gehalten<br />
werden.<br />
Ein weiterer wichtiger Grund für eine Zusammenarbeit sind die Prüfungen. Hier können<br />
Arbeitsaufgaben vereinbart werden, über die das Berufswissen und die Berufspraxis in<br />
ganzheitlichen Zusammenhängen geprüft werden können. Die hessischen regional<br />
organisierten Prüfungen bieten hierfür gute Voraussetzungen.<br />
2. Empfehlung zur Umsetzung des Rahmenlehrplanes<br />
2.1 Lernfelder<br />
Lernfelder orientieren sich an beruflichen Handlungsfeldern. Die Umsetzung der<br />
Lernfelder soll unter anderem durch Projekte und handlungsorientierte Lernsituationen<br />
erfolgen. Dabei ist der methodische Handlungsspielraum für die Lehrer offen. Die<br />
anzuwendenden Unterrichtsmethoden ergeben sich aus den Rahmenbedingungen der<br />
einzelnen Klasse.<br />
Die im Lernfeld ausgewiesenen Ziele beschreiben die Handlungskompetenz, die der<br />
Auszubildende erwerben soll. Sie wird durch Angabe der Inhalte konkretisiert.<br />
Die bisherigen den Lerngebieten Technologie, Technisches Zeichnen und Technische<br />
Mathematik zugeordneten Inhalte bilden integrative Bestandteile jedes Lernfeldes.<br />
Bei der Umsetzung im Unterricht sind auch Überschneidungen zu den<br />
allgemeinbildenden Fächern möglich und erwünscht. Im Fach Deutsch können Texte aus<br />
Leistungsverzeichnissen, Fachartikeln usw. herangezogen, über Geschäftsbriefe können<br />
Produktlinieninformationen bestellt und diese dann auch untersucht werden.<br />
Kommunikationstechniken können fachbezogen angewendet werden. Auch in Religion<br />
bieten sich gemeinsame Themen an.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 7<br />
Mit dem Fach Politik und Wirtschaftskunde sind Überschneidungen zwingend, z.B. sollte<br />
Unterricht über Sozialversicherungen die Sozialkassen des <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
berücksichtigen.<br />
Die inhaltlichen Überschneidungen einzelner Lernfelder untereinander sind gerade im<br />
Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in vielgestaltig.<br />
Sie betreffen Grundkenntnisse in Technischer Mathematik,<br />
Grundkenntnisse in Technischer Kommunikation,<br />
Baustoffe,<br />
Anwendung von Fachregeln,<br />
Detailausbildungen,<br />
Unfallverhütung,<br />
etc.<br />
Daher ist für die Umsetzung der Lernfelder eine weitreichende und vorausschauende<br />
klare Planung erforderlich. Die Ausgestaltung der Lernfelder, ihre zeitliche Abfolge sowie<br />
die Tiefe ihrer Bearbeitung wird von den jeweiligen schulischen und regionalen<br />
Erfordernissen bestimmt.<br />
Für die Umsetzung der Lernfelder im Unterricht kann das nachstehende Strukturmodell<br />
(Quelle: PZ-Information 5/99 Rheinland-Pfalz) zugrunde gelegt werden.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 8<br />
Strukturmodell zur Umsetzung von Lernfeldern<br />
Lernsituationen sind wesentliche gestaltende Elemente des Unterrichts. In ihnen werden<br />
die Handlungsfelder konkretisiert. In eng umschriebenen Aufgabenstellungen müssen<br />
die Elemente der beruflichen Handlung (Planung, Durchführung und Kontrolle)<br />
wiederholt eingeübt werden.<br />
Lernsituationen sollen aus der beruflichen Praxis entnommen sein. Anregung hierfür<br />
kann die nachstehende Auflistung von Tätigkeiten eines <strong>Dachdecker</strong>gesellen geben.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 9<br />
Aufgaben im Bereich des Neubaus<br />
Der Geselle plant, er<br />
− versteht die Leistungsbeschreibung und kann<br />
sie interpretieren<br />
− erstellt einen Arbeitsplan für ein Arbeitsteam<br />
(Kolonne)<br />
− plant den Werkzeugeinsatz<br />
− plant die erforderlichen<br />
Sicherheitsmaßnahmen<br />
− kennt die Deckarten und Werkstoffe für<br />
Dacheindeckungen<br />
− entscheidet sich für den richtigen Werkstoff<br />
auf Grundlage der Materialeigenschaften<br />
− ermittelt fehlende Materialmengen<br />
− ermittelt den Bedarf an Hilfsstoffen<br />
− erstellt Detailskizzen<br />
− ...<br />
Der Geselle führt aus, er<br />
− kennt die bauphysikalische Funktionsweise<br />
des Daches und berücksichtigt diese bei der<br />
Herstellung des Daches<br />
− kann Zeichnungen lesen und umsetzen<br />
− nutzt Tabellen und Fachliteratur zur Lösung<br />
der Aufgabenstellung<br />
− ermittelt den Werkstoffbedarf für die Arbeiten<br />
− teilt die Dachflächen für die verschiedenen<br />
Deckarten ein<br />
− setzt Maßnahmen zur erhöhten<br />
Regensicherheit um<br />
− erläutert dem Bauherrn getroffene<br />
Maßnahmen/Ausführungen<br />
− führt eine Baustelle eigenverantwortlich<br />
− ...<br />
Der Geselle kontrolliert, er<br />
− beurteilt die Vorleistungen für seine Arbeit<br />
− beurteilt die Ausführung der einzelnen<br />
Schichten im Dachaufbau<br />
− überprüft die erstellte Leistung<br />
− beurteilt die ausgeführte Arbeit nach<br />
ästhetischen Gesichtspunkten<br />
− erstellt eine Aufmaßskizze<br />
− erstellt eine Baustellenabrechung<br />
Aufgaben im Bereich der Sanierung<br />
Der Geselle plant, er<br />
− analysiert Fehler und Defekte im vorhandenen<br />
Dachaufbau<br />
− berät den Kunden über die durchzuführende<br />
Arbeit<br />
− erstellt einen Reparaturplan<br />
− plant den Werkzeugeinsatz<br />
− ermittelt fehlende Materialmengen<br />
− erstellt Materialbedarfslisten auf<br />
− kennt die Deckarten und Werkstoffe für<br />
Dacheindeckungen<br />
− ermittelt den Bedarf an Hilfsstoffen<br />
− erstellt Detailskizzen<br />
− berücksichtigt denkmalpflegerische Aspekte<br />
Der Geselle führt aus, er<br />
− beurteilt die vorhandene<br />
Eindeckung/Abdichtung<br />
− kennt charakteristische Regenstellen<br />
− ermittelt den Werkstoffbedarf für die Arbeiten<br />
− teilt die Dachflächen für die verschiedenen<br />
Deckarten ein<br />
− erläutert dem Bauherrn getroffene<br />
Maßnahmen/Ausführungen<br />
− führt eine Baustelle eigenverantwortlich<br />
− ...<br />
Der Geselle kontrolliert, er<br />
− überprüft die erstellte Leistung<br />
− beurteilt die Ausführung der einzelnen<br />
Schichten im Dachaufbau<br />
− beurteilt die ausgeführte Arbeit nach<br />
ästhetischen Gesichtspunkten<br />
− er kennt die erforderlichen Maße zur<br />
Ausmittlung der einzelnen Dachflächen<br />
− erstellt eine Aufmaßskizze<br />
− erstellt eine Baustellenabrechung
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 10<br />
2.2 Schulinterne Arbeitspläne<br />
Da die Arbeitsbedingungen der Lehrer/innen sowie die Lehr- und Lernvoraussetzungen<br />
an den einzelnen Berufsschulen unterschiedlich sind, ist es erforderlich, auf der<br />
Grundlage des Rahmenlehrplans schulinterne Arbeitspläne zu erstellen. Diese sollten<br />
regionale Schwerpunkte oder Besonderheiten beachten und mit den Ausbildungsplänen<br />
der überbetrieblichen Ausbildungswerkstätten abgestimmt sein. Bei der Erstellung eines<br />
solchen Arbeitsplans muß weiterhin auf eine mögliche lntegration der Pflicht- und<br />
Wahlpflichtfächer geachtet werden.<br />
Ein lernfeldorientierter Unterricht bedingt eine ständige Abstimmung über didaktischmethodische<br />
Entscheidungen unter den unterrichtenden Lehrern einer Klasse. Eine<br />
Orientierung der Planung und Organisation, sowie der Lernerfolgsüberprüfung an<br />
komplexen Themen- und Aufgabenfeldern erfordert lernfeldübergreifendes Arbeiten.<br />
Hierzu sind kooperative Arbeitsformen nötig. Dies erfordert eine entsprechende<br />
Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit.<br />
Bei der Erstellung der schulinternen Arbeitspläne müssen Bedingungen berücksichtigt<br />
werden, die - nach inneren und äußeren Bedingungen differenziert - unten dargestellt<br />
sind.<br />
innere Bedingungen<br />
Unterrichtsmethoden allgemein<br />
• handlungsorientierter Unterricht<br />
• Lerngruppengröße/Leistungsbereitschaft<br />
• Lernsituationen<br />
• Projektarbeit<br />
• Schüleraktivität/Lehreraktivität<br />
Lernfelder<br />
• Grundlagenvermittlung<br />
• Fachkompetenz<br />
• Leistungsfeststellung<br />
• Lernkompetenz<br />
• Methodenkompetenz<br />
• Sozialkompetenz<br />
äußere Bedingungen<br />
organisatorische Voraussetzungen<br />
• Entscheidungsstruktur an der <strong>Schule</strong><br />
• Kommunikationsmöglichkeiten<br />
• Lehrereinsatz<br />
• Organisationsformen der <strong>Schule</strong>
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 11<br />
• Raumsituation/-ausstattung<br />
• Sammlung/Anschauungsmaterial/Fachbücher<br />
• Stundentafel<br />
• Teamarbeit<br />
• Teilzeit-/Blockunterricht<br />
Koordination mit der überbetrieblichen Ausbildung<br />
• gemeinsame Projekte/Vorhaben<br />
• Schwerpunktbildung<br />
• Vorlauf/Nachlauf<br />
Prüfungswesen<br />
• Aufgabenerstellung<br />
• Bewertung/Auswertung<br />
• handlungsorientierte Prüfungen<br />
Besonderes/Sonstiges<br />
• Bezug zum allgemeinbildenden Unterricht<br />
• Kooperation mit andern Berufsgruppen<br />
• lernfeldübergreifender Unterricht<br />
Die Erstellung des schuleigenen Arbeitsplanes sollte auf verschiedenen Ebenen<br />
erfolgen.<br />
- Zeitliche Jahresplanung mit Kalenderübersicht<br />
- Schwerpunktbildung bei den lernfeldübergreifenden Inhalten<br />
- Umsetzung des einzelnen Lernfeldes<br />
Die Jahresplanung kann als kalendarische Übersicht einen Zeitrahmen für die<br />
Abstimmung der Lernfelder bieten. Sie weist zusammmenhängende Unterrichtsphasen<br />
auf und ermöglicht die Koordination mit der überbetrieblichen Ausbildung und bei<br />
Prüfungen. In ihr kann die Abfolge der Lernfelder im schulischen Kontext verbindlich<br />
festgelegt werden. Eine gute Zeitplanung vermeidet die falsche Zeiteinschätzung<br />
während des Unterricht im Lernfeld und stellt sicher, dass alle Lernfelder eines<br />
Schuljahres entsprechend ihrer Vorgabe unterrichtet werden.<br />
Da im <strong>Dachdecker</strong>handwerk viele lernfeldübergreifende Inhalte zu vermitteln sind, ist<br />
es erforderlich, diese den Lernfeldern verbindlich zuzuordnen. Neben den Grundlagen in<br />
technischer Mathematik und technischer Kommunikation können unter anderem auch<br />
Schwerpunkte der Methodenkompetenz, z.B. Umgang mit Tabellen und<br />
Verlegeanleitungen, Umgang mit den Fachregeln, Erstellen von Berichten, ... als<br />
lernfeldübergreifende Inhalte den einzelnen Lernfeldern zugeordnet werden.<br />
Zur Schwerpunktbildung könnte auch die Einbindung eines größeren Projektes zählen.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 12<br />
Auf der Grundlage der zugeordneten Schwerpunkte sollte die Umsetzung des Lernfeldes<br />
vom zuständigen Team geplant werden. Absprachen über besondere Veranstaltungen,<br />
Methodentraining, fächer-/lernfeldübergreifende Projekte, besondere Lernsituationen,<br />
Zusammenarbeit mit anderen Lernorten, Art der Leistungsfeststellung, etc. finden in<br />
dieser Planung Raum.<br />
Möglichst übersichtlich erhält jedes Teammitglied einen Überblick über die<br />
beabsichtigten Ziele, Inhalte und Methoden im Lernfeld.<br />
Eine derartige Planungsgrundlage kann als Beispielsammlung im Teil II dieser<br />
<strong>Handreichungen</strong> gesammelt werden. Sie könnten die Grundlage eines<br />
Erfahrungsaustausches zwischen Kollegen verschiedener <strong>Schule</strong>n sein und letztlich<br />
helfen, den bestehenden Rahmenlehrplan zu verbessern.<br />
Vorschläge für die Gestaltung der Pläne befinden sich als Kopiervorlage im Teil II der<br />
<strong>Handreichungen</strong><br />
2.3 Bedeutung der Teamarbeit<br />
Die Einbindung von Technologie, Technischer Mathematik und Technischem Zeichnen<br />
in die Lernfelder erfordert neue Wege im Unterricht und neue Arbeitsformen des<br />
Lehrers. So wird es nicht mehr möglich sein, dass mehrere Lehrer berufsbezogenen<br />
Unterricht erteilen, ohne sich abzusprechen. Diese Absprache muß sich sowohl auf die<br />
zu erteilenden Inhalte als auch auf die angewandten Methoden erstrecken. Zur<br />
Umsetzung eines Lernfeldes sollte ein Arbeitsplan von Kollegen und Schülern entwickelt<br />
werden.<br />
Dazu ist es erforderlich, dass sich die Unterrichtenden als Team verstehen und die<br />
Klasse gemeinsam betreuen. Das Klassenteam sollte aus zwei bis höchstens drei<br />
Kollegen bestehen, die den gesamten Unterricht abdecken.<br />
Kleine Berufsgruppenteams sind auch in der Lage, einen Austausch zwischen den<br />
Kollegen regional und auf Landesebene herzustellen. Die Zusammenarbeit mit den<br />
anderen Lernorten, insbesondere den Ausbildern der überbetrieblichen Ausbildung, kann<br />
durch ein mit Kompetenzen und Entscheidungsmöglichkeiten ausgestattetem<br />
Lehrerteam fruchtbar gestaltet werden.<br />
Für die Lerngruppe ergibt sich der Vorteil einer kontinuierlichen Betreuung. Die<br />
eingesetzten Unterrichtsmaterialien sind aufeinander abgestimmt. Projekte können mit<br />
dem Lehrerteam gemeinsam konzipiert und durchgeführt werden.<br />
Entscheidend für die Qualität der Umsetzung dieser Rahmenlehrpläne ist der Umfang an<br />
Verantwortlichkeit, die dem Team übertragen wird. Je mehr Eigenverantwortlichkeit dem<br />
Team gegeben ist, desto eher kann über „kurze Wege“ eine Kooperation der an der<br />
Ausbildung Beteiligten stattfinden. Dies betrifft sowohl den fächer- als auch<br />
berufsübergreifenden Unterricht (z.B. Kooperation mit Zimmerern, überbetriebliche<br />
Ausbildungsstätte, etc.).<br />
Die nachfolgende Aufzählung stellt den Koordinationsbedarf und die<br />
Gestaltungsmöglichkeiten ansatzweise dar.<br />
• Anforderungen an die Lerngruppe<br />
• Art der Leistungsfeststellung<br />
• besondere Inhalte
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 13<br />
• Betreuung und Einrichtung der Klassenräume und Fachräume<br />
• Erstellen von Arbeitsplänen zur Umsetzung der Lernfelder<br />
• Fort- und Weiterbildung im methodischen und fachlichen Bereich<br />
• Integration der allgemeinbildenden Fächer<br />
• Kooperation mit den Ausbildern der überbetrieblichen Ausbildungszentrums<br />
• Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben<br />
• Mitarbeit bei der Stundenplanaufstellung<br />
• Organisation von Wahlpflichtkursen<br />
• pädagogische Vorgehensweisen<br />
• Regeln von Vertretungsunterricht<br />
• Reihenfolge der Lernfelder<br />
• Vermittlung von Grundwissen<br />
• zeitlicher Umfang der Lernfelder<br />
• u.a.<br />
Für die Koordination des Unterrichtes sollten feste Teamstunden vorgesehen werden.<br />
Der Stundenplan muss so gestaltet sein, dass das Klassenteam die Möglichkeit für<br />
gemeinsame Absprachen erhält<br />
2.4 Leistungsfeststellung<br />
Neben der Feststellung des Lernfortschrittes der Auszubildenden müssen die Lehrer<br />
Zeugnisnoten erteilen. Die Benotung des berufsbezogenen Unterrichts erfolgt auf der<br />
Grundlage der Noten in den einzelnen Lernfeldern.<br />
Die Art der Leistungsfeststellung im Lernfeld hängt wesentlich von der Art und Weise<br />
seiner Umsetzung ab.<br />
Mögliche Benotungsgrundlagen sind:<br />
• Informationsbeschaffung<br />
• Mappen<br />
• Mitarbeit in den Lerngruppen<br />
• Präsentationen von Ergebnissen<br />
• Projektdarstellungen<br />
• Referate<br />
• Tests<br />
• Zeichnungen<br />
• ....<br />
Die Art der Leistungsfeststellung sollte im Lehrerteam unter Einbeziehung der Schüler<br />
festgelegt werden. Die Notengebung sollte als Abschluss des Lernfeldes erfolgen.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 14<br />
2.5 Die besondere Situation in der Grundstufe<br />
Für den Auszubildenden stellt der Wechsel vom schulischen Bereich in das<br />
Erwerbsleben einen besonderen Abschnitt in seiner persönlichen Entwicklung dar. Mit<br />
dem Entschluß, den Beruf des <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in zu erlernen, findet eine<br />
Identifikation mit diesem Handwerk statt. Ein solcher Bezug zu dem angestrebten Beruf<br />
wird durch eine berufsnahe Ausbildung unterstützt. Die Berufsschule sollte diesen<br />
wichtigen persönlichen Entwicklungsschritt durch eine berufliche Schwerpunktsetzung<br />
bei der zeitlichen Reihenfolge der Lernfelder ergänzen.<br />
Im Betrieb und in der überbetrieblicher Ausbildungsstätte sind bereits am ersten Tag der<br />
Ausbildung alle berufsbezogenen Ausbildungsinhalte und Arbeitsbereiche des<br />
<strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in gegenwärtig. Schwerpunktmäßig sind die Bereiche<br />
Dacheindeckungen, Abdichtungen und Wandbekleidungen Gegenstand der Arbeit. Eine<br />
berufsfeldbreite Grundbildung, wie sie die Stufenausbildung Bautechnik bietet, wird im<br />
Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in nicht vermittelt. Mauerwerksbau, Betonbau,<br />
Verlegung von Fliesen, Rohrleitungsbau sowie Putztechnik sind in dem beruflichen Alltag<br />
der Betriebe kaum oder gar nicht zu finden. Innerhalb der überbetrieblichen Ausbildung<br />
wird im 1. Ausbildungsjahr eine Woche Mauerwerksbau unterwiesen.<br />
Demgegenüber soll die Berufsschule nach dem Rahmenlehrplan der KMK ca. ein Drittel<br />
der Berufsschulzeit berufsfeldbreit angelegte Grundbildung erteilen. Sie übernähme<br />
somit eine besondere Rolle innerhalb der Lernorte.<br />
Gemäß Abstimmung zwischen dem Landesinnungsverband und dem hessischen<br />
Kultusministerium soll die Umsetzung des Rahmenlehrplans in Hessen eine stärkere<br />
Nähe zum Beruf erhalten. Durch Änderungen innerhalb der Lernfelder - bezogen auf Zeit<br />
und Inhalte - wird versucht die Ausbildung in der Grundstufe den vorhandenen<br />
Erfordernissen des <strong>Dachdecker</strong>handwerks anzupassen..<br />
Für die erfolgreiche Umsetzung des Rahmenlehrplans ist es erforderlich, dass Grund-<br />
und Fachstufen des Ausbildungsberufs <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in an der gleichen<br />
Berufsschule unterrichtet werden.<br />
Für das Lernen in Lernfeldern sind Grundlagen mathematischer und zeichnerischer Art<br />
sowie Methodenkenntnis erforderlich. Sie bedürfen einer besonderen Berücksichtigung<br />
und müssen eingeübt werden. Eine bedeutende Rolle übernimmt dabei das „Lernen wie<br />
man lernt“. Soziale Umgangsformen müssen schon am ersten Berufsschultag<br />
Bestandteil des Berufsschulunterrichtes sein.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 15<br />
Teil II<br />
3. Curriculares Konzept<br />
3.1 Begründung<br />
Der zweite Teil der <strong>Handreichungen</strong> ist als Loseblattsammlung angelegt. Er soll den<br />
Kollegen bei der Umsetzung des Rahmenlehrplanes unterstützen.<br />
Der erste Bereich der Loseblattsammlung orientiert sich an der Struktur der Lernfelder.<br />
In diesem Bereich können im Anschluss an die Textvorlage eines Lernfeldes<br />
Planungshilfen und Beispiele für dessen Umsetzung abgeheftet werden. Dadurch<br />
entsteht eine Sammlung, die den Kern eines schuleigenen Curriculums darstellt und<br />
durch die Form der Loseblattsammlung immer aktualisiert werden kann.<br />
Exemplarische Unterrichtsbeispiele sollen auch bei den kommenden<br />
Fortbildungsveranstaltungen erarbeitet werden, die in Kooperation mit dem<br />
Landesinnungsverband des <strong>Dachdecker</strong>-Handwerks Hessen durchgeführt werden.<br />
Für die Lernfelder der Grundstufe wurde in Absprache zwischen dem<br />
Landesinnungsverband des <strong>Dachdecker</strong>-Handwerks Hessen und dem Hessischen<br />
Kultusministeriums eine Fassung gesucht, die den Anforderungen des<br />
Ausbildungsberufs <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in Rechnung trägt.<br />
Die beiden Lernfelder „Herstellen einer einschlagen Wand“ und „Herstellen eines<br />
Stahlbetonbalkens“ wurden in dem Lernfeld „Sanieren eines Schornsteinkopfes“<br />
zusammengefasst. Der Schornsteinkopf ist der einzige Arbeitsbereich des <strong>Dachdecker</strong>s,<br />
in dem er mit den Werkstoffen Mauerziegel, Mörtel und Beton umgehen muss. Der<br />
zeitliche Umfang dieses Lernfeldes passt sich mit einem Achtel der Gesamtstunden der<br />
Gewichtung des Themenbereiches innerhalb der überbetrieblichen Ausbildung an.<br />
Die durch die Zusammenlegung freiwerdenden Stunden sollen Inhalte aus dem Bereich<br />
Abdichtungstechnik enthalten. Um die Grundlagen für die Abdichtungstechnik zu legen,<br />
wurde das Lernfeld „Abdichten eines flächigen Bauteils“ eingefügt.<br />
Das Lernfeld „Bekleiden eines Dachaufbaus“ ist aus dem Lernfeld des<br />
Bundesrahmenlehrplans „Beschichten und Bekleiden eines Bauteils“ abgeleitet. Es führt<br />
in die Grundlagen des dritten wesentlichen Arbeitsbereiches des <strong>Dachdecker</strong>s, die<br />
Wandtechnik, ein.<br />
Diese gegenüber dem Bundesrahmenlehrpan geänderten Lernfelder sind in der<br />
Zusammenstellung aufgeführt und gekennzeichnet.<br />
Der zweite Bereich der Loseblattsammlung soll den Raum für weitere wichtige<br />
Informationen bezüglich der Berufsausbildung zum <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen<br />
geben.<br />
Diese Informationen können beispielsweise aus Anschriften von <strong>Schule</strong>n,<br />
Ausbildungsstätten, Verbänden,..., Literaturangaben, Prüfungsanforderungen, etc.<br />
bestehen. Sie müssen regelmäßig aktualisiert werden.<br />
3.2 exemplarisches Beispiel für die Umsetzung der Lernfelder
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 16<br />
Die Umsetzung der Lernfelder im Unterricht erfolgt auf Grundlage einer umfassenden<br />
Planung. Die Planung beinhaltet unter anderem die zeitliche Planung, die Vermittlung<br />
von Methodenkompetenzen, die Grundlagenvermittlung und die Einbindung des<br />
allgemeinbildenden Unterrichts.<br />
Die verschriftliche Planung ist Teil des schuleigenen Curriculums und stellt das Lernfeld<br />
im Kontext der schulischen Bedingungen dar.<br />
Die Planungshilfen in diesen Handreichung sind als Vorschlag gedacht, die Umsetzung<br />
der Lernfelder übersichtlich darzustellen.<br />
Anregungen zur Verbesserung der Planungshilfen werden von den Autoren dieser<br />
Handreichung gern entgegengenommen.<br />
Am Beispiel des Lernfeldes 2 soll nachfolgend exemplarisch eine Umsetzung dargestellt<br />
werden.<br />
Es ist uns bekannt, dass dieses Beispiel nicht auf alle <strong>Schule</strong>n und Lerngruppen<br />
übertragen werden kann und dass viele andere Möglichkeiten der Umsetzung bestehen.<br />
Da die Reihenfolge der Lernfelder nicht zwingend vorgegeben ist, wird für das Beispiel<br />
davon ausgegangen, dass es das erste Lernfeld ist, das in der Grundstufe bearbeitet<br />
wird. Der Auszubildende soll so schnell wie möglich mit Inhalten seines<br />
Ausbildungsberufs arbeiten, damit er sich früh mit seinem Ausbildungsberuf identifizieren<br />
kann.<br />
Unabhängig von dieser inhaltlichen Planung, muss die Verteilung der Unterrichtsinhalte<br />
auf die in der Klasse eingesetzten Fachkollegen abgestimmt werden. Weiterhin ist eine<br />
Planung der einzelnen Lernsituationen in der Klasse erforderlich.
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 17<br />
Jahreslernfeldplan Klasse: Beruf: <strong>Dachdecker</strong> Grundstufe Schuljahr:<br />
Lernfelder (Zeit in h) Grundlagenvermittlung Schwerpunkt/Beruf Kompetenzen allgemeinb.<br />
Unterricht<br />
Einrichten einer<br />
Baustelle<br />
(20)<br />
Decken eines<br />
geneigten Daches<br />
(80)<br />
Sanierung eines<br />
Schornsteinkopfes<br />
(40)<br />
Herstellen einer<br />
Holzkonstruktion<br />
(40)<br />
Abdichten eines<br />
flächigen Bauteils<br />
(80)<br />
Bekleiden eines<br />
Dachaufbaus<br />
(60)<br />
Anfertigen von einfachen<br />
Skizzen<br />
Sicherheit und Gesundheit am<br />
Arbeitsplatz<br />
Längen am Dach messen, mm,<br />
cm, m, Umrechnungen;<br />
Skizzen anfertigen und<br />
bemaßen, Bemaßungsregeln<br />
Bezeichnungen am Dach<br />
Anfertigen von maßstäblichen<br />
Schnitten<br />
Aufstellen von Listen,<br />
Berechnung von rechteckigen<br />
und kreisförmigen Flächen,<br />
Berechnung von Umfängen<br />
Anfertigen von einfachen<br />
Aufmaßskizzen<br />
Berechnung von dreieckigen<br />
Flächen,<br />
Materialbedarfsberechnung<br />
Aufgaben des Daches<br />
Dachformen / Dachaufbauten<br />
Materialien / Werkstoffe<br />
Deckbilder<br />
Umgang mit Zeichenmaterialien,<br />
Anfertigen von einfachen<br />
Skizzen mit Bemaßung<br />
Arbeiten in Kleingruppen<br />
Beschaffen von Fachinformation<br />
Berufsausbildungsvertrag,<br />
Rechte und Pflichten,<br />
Führung von Berichtsheften<br />
Bericht über die Aufgaben des<br />
Daches
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 18<br />
Umsetzung Lernfeld 2, Decken eines geneigten Daches Zeit: 80 Std., Klasse: ______, Schuljahr __/___, Stand:<br />
_____<br />
Kollegen (einges. Std.) Anzahl d. Stunden:<br />
Schwerpunkte allgemein Grundlagenvermittlung Schwerpunkt Lernfeld Kompetenzen Bezug allg. Unterricht<br />
Inhalte/Sozialformen/<br />
Methoden<br />
Projekt(e)<br />
Lernsituationen,<br />
besondere<br />
Veranstaltungen<br />
Längen am Dach messen, mm,<br />
cm, m, Umrechnungen;<br />
Skizzen anfertigen und<br />
bemaßen, Bemaßungsregeln<br />
Sicherheit und Gesundheit am<br />
Arbeitsplatz<br />
Skizzieren von einzelnen<br />
Dachflächen und ausmessen<br />
der Dachflächen an<br />
vorhandenen Modellen.<br />
grundlegende Fachbegriffe des<br />
<strong>Dachdecker</strong>handwerks,<br />
Deckwerkstoffe und deren<br />
Eigenschaften, Deckbilder<br />
Dachformen und Bezeichnungen<br />
am Dach<br />
Aufgaben des Daches<br />
Leistungsfeststellung - Test<br />
Anmerkungen zur Umsetzung<br />
Anwendung und erlernen der<br />
Fachsprache des <strong>Dachdecker</strong>s,<br />
Beschreiben von Dachformen<br />
und Dachteilen<br />
Anfertigen von einfachen Skizzen<br />
Arbeit in Kleingruppen<br />
Beschaffen von Fachinformation<br />
Exkursion in ein schulnahes<br />
Wohngebiet, Beschreibung der<br />
dort vorhandenen Dachformen<br />
und Eindeckmaterialien<br />
- Beschreibung eines Daches in<br />
einem Wohngebiet<br />
offene Inhalte<br />
Berufsausbildungsvertrag,<br />
Rechte und Pflichten,<br />
Führung von Berichtsheften<br />
Bericht über die Aufgaben<br />
des Daches<br />
Anschreiben eines<br />
Herstellers von<br />
Dacheindeckungsstoffen,<br />
Bestellung von<br />
Informationsmaterial
<strong>Handreichungen</strong> zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in in Hessen Seite 19
3.3 Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf<br />
<strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in, Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik<br />
Lernfelder Zeitrichtwerte<br />
1 Einrichten einer Baustelle 20<br />
2 Decken eines geneigten Daches 80<br />
3 Sanierung eines Schornsteinkopfes٭ 40<br />
4 Herstellen einer Holzkonstruktion 40<br />
5 Abdichten eines flächigen Bauteils٭ 80<br />
6 Bekleiden eines Dachaufbaus٭ 60<br />
1. Jahr 2.Jahr 3.Jahr<br />
7 Herstellen einer Holzdachkonstruktion 20<br />
8 Decken eines Steildaches mit Dachziegel und Dachsteinen 60<br />
9 Decken eines Steildaches mit Schiefer, Faserzementplatten<br />
und Schindeln<br />
10 Fertigen eines Flachdaches 60<br />
11 Ableiten von Oberflächenwasser 40<br />
12 Bekleiden einer Außenwand 40<br />
13 Ausbilden von Details bei Dachziegel- und<br />
Dachsteindeckungen<br />
14 Ausbilden von Details bei Schiefer-,<br />
Faserzementdachplatten- und Schindeldeckungen<br />
15 Herstellen einer Bauwerksabdichtung 80<br />
16 Ausführen von Metalldeckungen 40<br />
17 Errichten von Blitzschutzanlagen und Einbauen von<br />
Energieumsetzern<br />
18 Warten und Reparieren eines Daches 20<br />
Summen 320 280 280<br />
( ٭ ) Lernfeld gemäß Abstimmung zwischen dem Landesinnungsverband des <strong>Dachdecker</strong>-<br />
Handwerks Hessen und dem Hessischen Kultusministeriums<br />
60<br />
60<br />
60<br />
20
3.4 Vorbemerkungen zum Rahmenlehrplan <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in<br />
Vorbemerkungen der Kultusministerkonferenz<br />
Teil I Vorbemerkungen<br />
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch<br />
die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK)<br />
beschlossen worden.<br />
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes<br />
(erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft oder dem sonst zuständigen<br />
Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung,<br />
Wissenschaft, Forschung und Technologie) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist<br />
durch das „Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972“ geregelt. Der<br />
Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt<br />
Mindestanforderungen.<br />
Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung<br />
und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Auf der Grundlage der<br />
Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der<br />
Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten<br />
Ausbildungsberuf sowie – in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern – der<br />
Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für<br />
eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort-<br />
und Weiterbildungsgänge geschaffen.<br />
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht.<br />
Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes<br />
Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen<br />
es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes<br />
methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die<br />
Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb<br />
in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden.<br />
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene<br />
Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan<br />
berücksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen<br />
Ausbildungsordnung erhalten bleibt.<br />
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule<br />
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung<br />
einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger<br />
Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der<br />
Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und<br />
Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der<br />
Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.<br />
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die<br />
vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf<br />
sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer<br />
Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden<br />
Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht<br />
orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten<br />
Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln:
– Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der<br />
Länder (KMK)<br />
– Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.<br />
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom<br />
15.03.1991) hat die Berufsschule zum Ziel,<br />
– „eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten<br />
humaner und sozialer Art verbindet;<br />
– berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in<br />
Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu<br />
entwickeln;<br />
– die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;<br />
– die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und<br />
im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.“<br />
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule<br />
– den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die<br />
Handlungsorientierung betont;<br />
– unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und<br />
berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;<br />
– ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen<br />
Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und<br />
Gesellschaft gerecht zu werden;<br />
– im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und<br />
fördern;<br />
– auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen<br />
Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer<br />
Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.<br />
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im<br />
Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit<br />
wie z. B.<br />
– Arbeit und Arbeitslosigkeit,<br />
– friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter<br />
Wahrung kultureller Identität,<br />
– Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage sowie<br />
– Gewährleistung der Menschenrechte<br />
eingehen.<br />
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet.<br />
Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in<br />
gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie<br />
individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.<br />
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz,<br />
Humankompetenz<br />
(Personalkompetenz) und Sozialkompetenz.<br />
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage<br />
fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht,<br />
methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.<br />
Humankompetenz (Personalkompetenz) bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als<br />
individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und<br />
Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken<br />
und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und<br />
fortzuentwickeln.
Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit,<br />
Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr<br />
gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die<br />
selbstbestimmte Bindung an Werte.<br />
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu<br />
leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie<br />
sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu<br />
verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung<br />
und Solidarität.<br />
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung<br />
dieser drei Dimensionen.<br />
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine<br />
Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und<br />
gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in<br />
Bezug auf die Verwertbarkeit, d. h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen<br />
und gesellschaftlichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat,<br />
Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II).<br />
Teil III Didaktische Grundsätze<br />
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die<br />
Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die<br />
Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen,<br />
Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit<br />
befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf<br />
konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch<br />
gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an<br />
die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der<br />
Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden<br />
die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für<br />
den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte<br />
berufsbezogen erfolgt.<br />
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem<br />
pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende<br />
Orientierungspunkte genannt:<br />
– Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam<br />
sind (Lernen für Handeln).<br />
– Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder<br />
aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).<br />
– Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant,<br />
durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.<br />
– Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern,<br />
z. B. technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale<br />
Aspekte einbeziehen.<br />
– Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre<br />
gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden.<br />
– Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z. B. der Interessenerklärung oder der<br />
Konfliktbewältigung, einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und<br />
handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch<br />
unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.<br />
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene,<br />
die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den<br />
Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur<br />
erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler – auch<br />
Benachteiligte oder besonders Begabte – ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend<br />
fördert.<br />
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen<br />
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum <strong>Dachdecker</strong>/zur<br />
<strong>Dachdecker</strong>in ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung vom 13.05.1998 (BGBl I,<br />
Nr. 27, S. 918 vom 20.05.1998) abgestimmt.<br />
Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr – Anrechnungsverordnung<br />
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie dem<br />
Berufsfeld Bautechnik zugeordnet.<br />
Der Rahmenplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem<br />
berufsfeldbezogenen fachtheoretischen Bereich des Rahmenlehrplans für das<br />
schulische Berufsgrundbildungsjahr im Wesentlichen überein. Soweit die Ausbildung im<br />
1. Jahr in einem schulischen Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für<br />
den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Bautechnik.<br />
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in (Beschluss<br />
der KMK vom 18.08.1981) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.<br />
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der<br />
Berufsschule wird auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule<br />
im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“<br />
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.05.1984) vermittelt.<br />
Der Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in ist sowohl durch handwerkliche<br />
Tradition als auch durch Innovation gekennzeichnet. Das Handwerk, der Denkmalschutz<br />
und die Werterhaltung sowie neue Technologien prägen die Ausbildung.<br />
Die Vielfalt der Arbeitsgebiete – Deckung, Abdichtung und Bekleidung – erfordert<br />
umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der<br />
regional unterschiedlichen Arbeitsbereiche ist eine enge Zusammenarbeit der Lernorte<br />
Berufsschule, Ausbildungsbetrieb und überbetriebliche Ausbildungsstätte notwendig.<br />
Die Besonderheiten des Arbeitsplatzes Dach (Arbeitshöhe, Transport, Arbeitshaltung)<br />
erfordern die Beachtung von Grundsätzen und Maßnahmen der Arbeitssicherheit und<br />
des Gesundheitsschutzes, insbesondere der Absturzsicherung, Ergonomie und des<br />
Umganges mit Gefahrstoffen.<br />
Bei der Arbeitsausführung sind die anerkannten Regeln der Technik, die Belange des<br />
Umweltschutzes, die rationelle Energieverwendung und die Ökologie zu beachten.<br />
Die Tätigkeit des <strong>Dachdecker</strong>s erfordert Handlungskompetenz, insbesondere<br />
– Verantwortungsbewusstsein<br />
– Teamfähigkeit<br />
– Eigenverantwortung<br />
– Zuverlässigkeit<br />
– Flexibilität<br />
– Mobilität<br />
– Kommunikationsfähigkeit.
Bei der Entwicklung der Fachkompetenz orientiert sich der vorliegende Rahmenlehrplan<br />
an den Tätigkeitsmerkmalen:<br />
– Decken, Abdichten und Bekleiden von Dachflächen und Wandflächen,<br />
– Herstellen von Holzkonstruktionen für Dachstühle und Fachwerkwände,<br />
– Herstellen von Wärmedämmungen,<br />
– Einbauen von Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser,<br />
– Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern,<br />
– Errichten von Anlagen für den äußeren Blitzschutz,<br />
– Warten und Reparieren von Deckungen, Abdichtungen und Bekleidungen,<br />
– qualitätssichernde Maßnahmen unter Berücksichtigung des „Regelwerkes<br />
des Deutschen <strong>Dachdecker</strong>handwerkes“ und anderer geltender Regelwerke.<br />
(Hierzu sind Kenntnisse zur Auswahl und Verarbeitung der Werkstoffe, der Bauphysik<br />
sowie rechnerische und zeichnerische Fachkenntnisse erforderlich).<br />
3.5 Lernfelder<br />
Nachfolgend sind die Lernfelder der hessischen Variante zum Rahmenplan <strong>Dachdecker</strong><br />
aufgeführt.<br />
In den Lernfeldern der Grundstufe sind Änderungen gegenüber dem Bundesrahmenplan<br />
eingearbeitet. Die Lernfelder 7 bis 18 entsprechen dem Bundesrahmenplan.
Lernfeld 1 Einrichten einer Baustelle Zeitrichtwert 20 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen zur Durchführung eines Bauvorhabens eine<br />
Baustelleneinrichtung unter Beachtung rationeller Arbeitsabläufe, der<br />
Arbeitsschutzvorschriften und des Umweltschutzes. Sie kennen die<br />
Verantwortungsbereiche bei der Bauplanung, -durchführung und -abnahme.<br />
Wegen der Vielzahl der am Bau beteiligten Berufe entwickeln sie Verständnis für die<br />
Arbeit des Anderen und erkennen, dass Rücksichtnahme und Sicherheit<br />
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Arbeiten sind.<br />
Sie treffen Entscheidungen zur Wahl der Lagerplätze, des Maschineneinsatzes, des<br />
Materialtransportes und der Baustellenabsperrung unter Beachtung der Lage von<br />
Gebäude und Arbeitsplatz<br />
Inhalte<br />
Bauberufe<br />
Bauhandwerk, Bauindustrie, Arbeitnehmerverbände<br />
Bauzeitenplan<br />
Bauherr, Planungsbüro, Baufirma<br />
Bauaufsicht, Bauberufsgenossenschaft<br />
Verkehrswege, Arbeitsplätze<br />
Absturzsicherungen, persönliche Schutzausrüstung<br />
Absperrungen<br />
Verhalten am Arbeitsplatz<br />
Umgang mit Geräten/Maschinen<br />
Skizzen, Zeichnungen einer Baustelleneinrichtung<br />
Maßstäbe, Längenberechnung<br />
Umgang mit Neigungen
Lernfeld 2 Decken eines geneigten Daches Zeitrichtwert 80 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schülern vergleichen unterschiedliche Dachformen und<br />
wählen eine davon aus.<br />
Sie entscheiden sich für einen geeigneten Deckwerkstoff und beurteilen ihn nach<br />
technischen, ökologischen, und ökonomischen Kriterien. Sie wählen eine geeignete<br />
Deckung aus.<br />
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Dachformen in Projektionen dar und<br />
ermitteln deren Längen und Flächen zeichnerisch und rechnerisch.<br />
Sie wenden die Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes an.<br />
Inhalte<br />
Funktion des Daches<br />
Dachformen<br />
Dachteile, Gauben, Dachausschnitte<br />
Deckunterlage, Neigungen, Überdeckungen<br />
Werkstoffe, Deckbilder<br />
Lattung, Schalung<br />
Einbauteile<br />
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz<br />
Absturzsicherung<br />
ergonomische Arbeitsweisen<br />
Gefahrstoffe<br />
Ermittlung von Längen<br />
Ermittlung von Flächen<br />
Projektionen, Schnitte, Skizzen
Lernfeld 3 Sanierung eines Schornsteinkopfes ٭ Zeitrichtwert 40 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen die Sanierung eines Schornsteinkopfes.<br />
Sie treffen Entscheidungen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes unter<br />
Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften.<br />
Sie legen den Arbeitsablauf fest und wählen sachgerecht Baustoffe aus. Dabei<br />
berücksichtigen sie die handwerklichen Techniken zur Herstellung von Mauerwerk<br />
und Beton.<br />
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Ausführungszeichnungen an und führen<br />
Mengen- und Materialermittlungen durch.<br />
Inhalte<br />
Funktion der Schornsteine<br />
Brandschutz<br />
Bauschadenkenntnisse<br />
Herstellen von Mauerwerk<br />
Herstellen von Beton<br />
Werkzeuge, Meßgeräte<br />
Arbeitsgerüste<br />
Aufmaß, Ausführungszeichnungen, Schnitte<br />
Baustoffbedarf<br />
Bauablauf<br />
( ٭ ) Lernfeld gemäß Abstimmung zwischen dem Landesinnungsverband des <strong>Dachdecker</strong>-<br />
Handwerks Hessen und dem Hessischen Kultusministeriums
Lernfeld 4 Herstellen einer Holzkonstruktion Zeitrichtwert 40<br />
Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die Konstruktion eines Holzbauteils unter<br />
Berücksichtigung entsprechender Holzauswahl, Verbindungen und<br />
Verbindungsmittel.<br />
Sie berücksichtigen den Kräfteverlauf im Bauteil, wählen Bearbeitungswerkzeuge<br />
aus und treffen Entscheidungen zum Holzschutz.<br />
Sie erkennen die gesellschaftliche und ökologische Bedeutung des Waldes.<br />
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen Verbindungen und Holzkonstruktionen und<br />
erstellen eine Holzliste.<br />
Inhalte<br />
Holzarten<br />
Bauschnittholz<br />
Eigenschaften des Holzes<br />
Holzschädlinge, Holzschutz<br />
zimmermanns- und ingenieurmäßige Holzverbindungen<br />
Werkzeuge, Maschinen<br />
Arbeitssicherheit<br />
Holzliste<br />
Verschnitt<br />
Kräfte, Spannungen
Lernfeld 5 Abdichten eines flächigen Bauteils ٭ Zeitrichtwert 80 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit einer Abdichtung.<br />
Sie berücksichtigen die Einflüsse der Unterkonstruktion auf die Abdichtung .<br />
Sie beurteilen die Abdichtungswerkstoffe und treffen fachgerechte Entscheidungen<br />
für die Auswahl und den Einsatz von Werkstoffen und Verbindungen.<br />
Dabei informieren Sie sich über die Vielfalt und Entwicklung der Produkte und<br />
Abdichtungstechniken.<br />
Inhalte<br />
Anforderungen an eine Abdichtung<br />
bauphysikalische und bauchemische Grundlagen<br />
bituminöse Werkstoffe, Kunststoffe<br />
Werkzeuge<br />
Unterkonstruktionen<br />
Abdichtungstechniken<br />
Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit<br />
Werkstoffbedarfsermittlung<br />
Längen-, Flächenberechnung<br />
Schnitte<br />
( ٭ ) Lernfeld gemäß Abstimmung zwischen dem Landesinnungsverband des <strong>Dachdecker</strong>-<br />
Handwerks Hessen und dem Hessischen Kultusministeriums
Lernfeld 6 Bekleiden eines Dachaufbaus ٭ Zeitrichtwert 60 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler lernen die unterschiedlichen Gauben und den<br />
Schornstein als Dachaufbauten kennen und wählen davon eine aus.<br />
Sie planen dafür unter Berücksichtigung von technologischen, wirtschaftlichen und<br />
gestalterischen Kriterien die Bekleidung einer senkrechten Seitenfläche mit<br />
kleinformatigen Werkstoffen. Sie beachten die Arbeitssicherheit und den<br />
Gesundheitsschutz.<br />
Sie teilen die Fläche zeichnerisch und rechnerisch ein und ermitteln den<br />
Werkstoffbedarf.<br />
Inhalte<br />
Deckwerkstoffe<br />
Deckbilder<br />
Werkzeuge<br />
Schalung, Vordeckung<br />
Befestigung<br />
Schnürbilder<br />
Materialbedarf<br />
Arbeitssicherheit<br />
( ٭ ) Lernfeld gemäß Abstimmung zwischen dem Landesinnungsverband des <strong>Dachdecker</strong>-<br />
Handwerks Hessen und dem Hessischen Kultusministeriums
Lernfeld 7 Herstellen einer Holzdachkonstruktion Zeitrichtwert 20<br />
Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung einer Holzdachkonstruktion<br />
sowie den Einbau eines Schornsteinwechsels.<br />
Sie kennen die verschiedenen Tragwerke sowie ihre Kräfteableitung und wenden<br />
diese Kenntnisse für die Auswahl geeigneter Verbindungsmittel und für die<br />
Durchführung des Projektes an.<br />
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Ausführungszeichnungen an und führen<br />
Materialbedarfsermittlungen durch.<br />
Sie beschreiben historische Dachkonstruktionen und ordnen sie kulturgeschichtlich<br />
ein.<br />
Sie können Schadensfälle erkennen und eine notwendige Sanierung durchführen.<br />
Inhalte<br />
Dachtragwerke<br />
Merkmale<br />
Statische Grundlagen<br />
Kräfte, Kräfteverlauf<br />
Auswechselungen, Dachdurchbrüche<br />
Dachaufbauten<br />
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz<br />
Holzbearbeitungsmaschinen<br />
Holzschutzmittel<br />
Ermittlung der Längen und Flächen<br />
Kräftezerlegung<br />
Zeichnerische Darstellung der Knotenpunkte
Lernfeld 8 Decken eines Steildaches mit Dachziegeln und Dachsteinen<br />
Zeitrichtwert 60 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen, ein Dach mit Dachziegeln bzw. Dachsteinen<br />
einzudecken.<br />
Sie kennen die Unterscheidungsmerkmale von Dachziegeln und Dachsteinen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler wählen aus der Vielfalt der Dachziegel- und<br />
Dachsteinarten eine für das Projekt geeignete Handelsform aus.<br />
In Kenntnis der Regeldachneigung ordnen sie den Handelsformen die<br />
entsprechenden Deckarten zu.<br />
Sie wählen die notwendige Unterlage aus und teilen die Dachflächen ein.<br />
Sie ermitteln zeichnerisch und rechnerisch die Einzellängen und Flächen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Werkstoffbedarf und fertigen dazu<br />
eine Bestellliste an.<br />
Sie treffen Entscheidungen zur Be- und Entlüftung des Daches.<br />
Sie zeichnen die Details und Deckschemen für die einzelnen Deckungsarten.<br />
Sie kennen die notwendigen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum<br />
Gesundheitsschutz.<br />
Sie beurteilen die Deckung nach technischen und ästhetischen Gesichtspunkten.<br />
Inhalte<br />
Dachziegel und Dachsteine<br />
Deckungsarten<br />
Merkmale<br />
Trauf-, First- und Ortausbildung<br />
Montage von Einbauteilen<br />
Regeldachneigung<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
Regensicherheit<br />
Windsogsicherung<br />
Bauphysikalische Grundlagen<br />
Dacheinteilung; Decklänge, Deckbreite<br />
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz<br />
Gerüste, Aufzüge, Bearbeitungsmaschinen<br />
Abfallentsorgung, Endkontrolle<br />
Rechnerische und zeichnerische Ermittlung von Längen und Flächen,<br />
Werkstoffbedarfsermittlung<br />
Detailzeichnungen und Deckschemen
Lernfeld 9 Decken eines Steildaches mit Schiefer, Faserzementplatten<br />
und Schindeln Zeitrichtwert 60 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen eine Steildachdeckung mit Schiefer,<br />
Faserzementplatten oder Schindeln.<br />
Bezogen auf den jeweiligen Deckstoff wählen sie geeignete Unterkonstruktionen und<br />
Befestigungsmittel aus.<br />
Sie kennen verschiedene Deckungsarten und deren Besonderheiten im Hinblick auf<br />
die Be- und Verarbeitung der entsprechenden Werkstoffe und beachten die<br />
besonderen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.<br />
Für An- und Abschlüsse treffen sie sachgerechte Entscheidungen hinsichtlich der<br />
Ausführungsart und der Werkstoffauswahl.<br />
Sie kennen die bauphysikalischen Anforderungen im Hinblick auf den Feuchte- und<br />
Wärmeschutz im Hochbau.<br />
Sie berücksichtigen die Probleme bei der Entsorgung von verschiedenen Abfällen.<br />
Sie ermitteln zeichnerisch und rechnerisch die erforderlichen Größen, bestimmen<br />
den Werkstoffbedarf und fertigen dazu eine Bestellliste an.<br />
Sie zeichnen Deckschemen und Details für die einzelnen Deckungsarten.<br />
Sie beurteilen die Deckungen nach technischen und ästhetischen Kriterien.<br />
Inhalte<br />
Deckungsarten, Merkmale<br />
Regeldachneigung<br />
Gebindesteigung<br />
Schnürung<br />
Trauf-, First- und Ortausbildung<br />
Montage von Einbauteilen<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
Regensicherheit<br />
Windsogsicherung<br />
Bauphysikalische Grundlagen<br />
Dacheinteilung<br />
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz<br />
Abfallentsorgung<br />
Endkontrolle<br />
Rechnerische und zeichnerische Ermittlung von Längen und Flächen,<br />
Werkstoffbedarfsermittlung<br />
Detailzeichnungen, Deckschemen
Lernfeld 10 Fertigen eines Flachdaches Zeitrichtwert 60 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen den Aufbau eines Flachdaches.<br />
Sie kennen die Funktionen der einzelnen Schichten des Aufbaus und wählen die<br />
Werkstoffe nach technischen und bauphysikalischen Kriterien aus.<br />
Sie konstruieren die möglichen Anschlüsse und Abschlüsse und beurteilen ihre<br />
Funktionstüchtigkeit.<br />
Die Schülerinnen und Schüler kennen die systemgerechte Verarbeitung der<br />
Werkstoffe und berücksichtigen die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum<br />
Gesundheitsschutz.<br />
Sie kennen die besonderen Probleme bei der Entsorgung von Abfällen.<br />
Sie erstellen einen Kriterienkatalog und beurteilen die Funktionsfähigkeit des<br />
Flachdaches.<br />
Sie berechnen den Werkstoffbedarf.<br />
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen die Aufbauarten und Anschlüsse der<br />
einzelnen Flachdachkonstruktionen.<br />
Inhalte<br />
Flachdachkonstruktionsarten<br />
Funktion der einzelnen Schichten<br />
Bauphysikalische Zusammenhänge<br />
Montage von Einbauteilen<br />
Ausführen von Anschlüssen und Abschlüssen<br />
Verarbeitung der Werkstoffe<br />
Verlegung<br />
Nahtverbindungen<br />
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
Gefahrstoffe<br />
Brandschutz<br />
Abfallentsorgung und Recycling<br />
Werkstoffbedarfsermittlung<br />
Wärmeschutzberechnungen<br />
Konstruktionszeichnungen für den Aufbau und die Anschlusspunkte
Lernfeld 11 Ableiten von Oberflächenwasser Zeitrichtwert 40 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung der Entwässerung eines<br />
Daches mit flachen und geneigten Flächen. In Abhängigkeit von den Anforderungen<br />
unterscheiden sie Außen- und Innenentwässerung.<br />
Sie wissen, welche Bedeutung dem Gefälle zur sicheren Ableitung des<br />
Regenwassers zukommt.<br />
Sie planen Hoch- und Tiefpunkte bzw. Gefälleflächen in Abhängigkeit von den<br />
gegebenen Voraussetzungen.<br />
Sie dimensionieren normgerecht die notwendigen Regenfallleitungen und führen die<br />
Zuordnung ausgewählter Rinnentypen und Flachdacheinläufe durch.<br />
Die Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Werkstoffe, insbesondere Metalle<br />
und Kunststoffe, aus.<br />
Sie kennen die Teile einer Dachentwässerung und beschreiben deren Einbau.<br />
Die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Bedeutung dem Korrosionsschutz in<br />
ökonomischer und ökologischer Hinsicht zukommt und setzen sich für einen<br />
sachgerechten Umgang mit Reststoffen ein.<br />
Sie berücksichtigen die temperaturbedingten Längenänderungen durch die Planung<br />
geeigneter Kompensationsmöglichkeiten und wählen werkstoffbezogene<br />
Fügetechniken aus.<br />
Sie wenden geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum<br />
Gesundheitsschutz an.<br />
Inhalte<br />
Innen- und Außenentwässerung<br />
Einzelteile<br />
Einbauvorschriften<br />
Werkstoffe für die Dachentwässerung<br />
Fügetechniken<br />
Korrosion unter Berücksichtigung der Fließrichtung des Wassers<br />
Rechnerische Ermittlung des Regenwasserabflusses<br />
Berechnung des Gefälles und der temperaturbedingten Längenänderung<br />
Verlegeschema einer Gefälledämmung<br />
Zeichnen von Rinnenquerschnitten, Zuschnitte<br />
Detailzeichnungen<br />
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
Gefahrstoffe<br />
Leitern<br />
Bearbeitungsmaschinen
Lernfeld 12 Bekleiden einer Außenwand Zeitrichtwert 40 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen die Bekleidung einer Außenwandfläche mit<br />
kleinformatigen Werkstoffen einschließlich der Wärmedämmung unter<br />
technologischen, bauphysikalischen, ökologischen und wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten.<br />
Gemäß den Anforderungen an die gewählte Außenwandbekleidung treffen sie fach-<br />
und sachgerechte Entscheidungen für die Unterkonstruktion, Befestigungsart und<br />
Deckart.<br />
Die Schülerinnen und Schüler beachten die werkstoffbedingte Arbeitssicherheit, den<br />
Gesundheitsschutz und die Entsorgungsmöglichkeiten.<br />
Sie führen unter Zuhilfenahme der Fachliteratur Werkstoffbedarfsermittlungen durch<br />
und erstellen einen einfachen Wärmeschutznachweis.<br />
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen Deckungsschemen und fertigen<br />
Schnittzeichnungen und Detailzeichnungen an.<br />
Inhalte<br />
Unterkonstruktionen<br />
Deckarten<br />
Anschlüsse und Abschlüsse<br />
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
Arbeitsbühnen<br />
Fassadengerüste<br />
Schutzdächer<br />
Abfallentsorgung<br />
Werkstoffbedarfsermittlung<br />
Wärmeschutzberechnungen<br />
Deckungsschemen<br />
Schnittzeichnungen<br />
Detailzeichnungen
Lernfeld 13 Ausbilden von Details bei Dachziegel und<br />
Dachsteindeckungen Zeitrichtwert 60 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln an einem zusammengesetzten Dach mit<br />
verschieden hohen Firsten, abgewalmten Dachflächen und Durchdringungen die<br />
Ausbildung von Gauben, Kehlen, Graten und Anschlüssen.<br />
Sie legen eine Grat- und Kehlsparrenausbildung fest und beurteilen sie<br />
entsprechend ihrer Lage und Funktion. Sie unterscheiden überdeckte und<br />
eingebundene Kehlen und ordnen ihnen die einzelnen Ausführungsarten zu. Gemäß<br />
den Anforderungen entscheiden sie die geeignete Grat- und Kehldeckung. Sie<br />
wählen die Kehlunterlage in Abhängigkeit vom Kehlwinkel, Werkstoff und von den<br />
entsprechenden Dachneigungen aus.<br />
Im Bereich der Durchdringungen wählen sie gemäß der Ausführungsart die<br />
Werkstoffe für Anschlüsse aus.<br />
Sie beurteilen die Details nach technischen und ästhetischen Kriterien.<br />
Die Schülerinnen und Schüler teilen die Gauben, Kehlen, Grate und<br />
Anschlussbereiche ein und ermitteln den Werkstoffbedarf.<br />
Sie ermitteln rechnerisch und zeichnerisch die Längen und Flächen und fertigen<br />
Ausführungszeichnungen an.<br />
Inhalte<br />
Gauben, Kehlen und Grate<br />
Wirkungsweise<br />
Arten<br />
Neigungen<br />
Kehl- und Gratsparren<br />
Deckunterlagen<br />
Ausführungen<br />
Lüftungen<br />
Anschlüsse und Durchdringungen<br />
Arten und Ausführungen<br />
Endkontrolle<br />
Rechnerische und zeichnerische Ermittlung von Längen und Flächen<br />
Werkstoffbedarfsermittlung<br />
Ausführungszeichnungen
Lernfeld 14 Ausbilden von Details bei Schiefer-, Faserzement-<br />
dachplatten- und Schindeldeckungen Zeitrichtwert 60 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen an einem zusammengesetzten Dach mit<br />
Gauben die Ausbildung von Kehlen, Graten und Anschlüssen.<br />
Sie unterscheiden die einzelnen Ausführungsarten und wählen eine geeignete aus.<br />
Sie kennen den Arbeitsablauf und treffen die werkstoffgerechten Entscheidungen.<br />
Sie beurteilen die Details nach technischen und ästhetischen Kriterien.<br />
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen die Schnürbilder und Deckungsbilder.<br />
Die Schülerinnen und Schüler teilen die Grate, Kehlen und Anschlussbereiche ein<br />
und ermitteln den Werkstoffbedarf.<br />
Sie ermitteln rechnerisch und zeichnerisch die Längen und Flächen und fertigen<br />
Ausführungszeichnungen an.<br />
Inhalte<br />
Gauben<br />
Gratausbildungen<br />
Kehlausbildungen<br />
Überdeckte Kehlen<br />
Eingebundene Kehlen<br />
Schnürungen<br />
Kehlgebinde<br />
Endkontrolle<br />
Rechnerische und zeichnerische Ermittlung von Längen und Flächen<br />
Werkstoffbedarfsermittlung<br />
Ausführungszeichnungen
Lernfeld 15 Herstellen einer Bauwerksabdichtung Zeitrichtwert 80 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler kennen die verschiedenen Beanspruchungsarten von<br />
Abdichtungen und die damit verbundenen Konstruktionsarten.<br />
Sie konstruieren den Aufbau der verschieden genutzten Dächer und treffen die<br />
Auswahl der Werkstoffe in Kenntnis der technischen, ökologischen und<br />
bauphysikalischen Zusammenhänge.<br />
Sie kennen den Arbeitsablauf und wissen um die Wichtigkeit der reibungslosen<br />
Zusammenarbeit mit anderen Gewerken.<br />
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Funktionsfähigkeit des genutzten<br />
Flachdaches anhand eines erstellten Kriterienkatalogs.<br />
Sie berechnen den Werkstoffbedarf für die einzelnen Schichten und dimensionieren<br />
die Wärmedämmung für das Flachdach.<br />
Sie zeichnen den Konstruktionsaufbau für ein Terrassendach und ein Gründach mit<br />
den erforderlichen Details.<br />
Inhalte<br />
Bauwerksabdichtungen<br />
Beanspruchungsarten<br />
Konstruktionsaufbau<br />
Genutzte Dachflächen<br />
Schichtenfolgen<br />
Funktion der Schichten<br />
Bauphysikalische und ökologische Zusammenhänge<br />
Ausführung von Anschlüssen und Abschlüssen<br />
Endkontrolle<br />
Berechnung der Wärmedämmung<br />
Werkstoffbedarfsermittlung<br />
Konstruktionszeichnungen für den Aufbau und die Anschlusspunkte
Lernfeld 16 Ausführen von Metalldeckungen Zeitrichtwert 40 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler wählen unter Berücksichtigung der vorgegebenen<br />
Bedingungen selbsttragende bzw. nicht selbsttragende Metalldeckungen aus.<br />
Sie unterscheiden die möglichen Deckungsarten in Abhängigkeit vom gewählten<br />
Werkstoff und wählen die entsprechenden Befestigungsarten.<br />
Sie treffen Entscheidungen über den Schichtenaufbau unter Beachtung der<br />
bauphysikalischen Zusammenhänge und benennen Maßnahmen zur Aufnahme von<br />
Windlasten.<br />
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Längsverbindungen und<br />
Querverbindungen in Abhängigkeit von der gewählten Konstruktion und dem<br />
Werkstoff.<br />
Sie entscheiden über die Abmessungen der eingesetzten Bleche unter<br />
Berücksichtigung der Minimierung der Zuschnitte.<br />
Sie unterscheiden insbesondere Maßnahmen für selbsttragende und nicht<br />
selbsttragende Deckungen.<br />
Sie beachten die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz für die Ausführung<br />
der Deckungen.<br />
Inhalte<br />
Deckungsarten<br />
Deckunterlagen, Schichtenaufbau<br />
Bauphysikalische Zusammenhänge<br />
Fügetechniken<br />
Details<br />
Werkstoffbedarfsermittlungen<br />
Bemessungen der Zuschnitte<br />
Einteilung der Dachflächen<br />
Schnittdarstellungen für die Deckungsarten<br />
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
Absturzsicherung<br />
Laufstege<br />
Auffangnetze<br />
Metallbearbeitungsmaschinen<br />
Eintreibgeräte
Lernfeld 17 Errichten einer Blitzschutzanlage und Einbauen von<br />
Energieumsetzern Zeitrichtwert 20 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung des Blitzschutzes für den<br />
Erhalt der Bausubstanz.<br />
Sie planen den Blitzschutz für den äußeren Bereich und beachten die gültigen<br />
Vorschriften.<br />
Sie treffen die Auswahl geeigneter Werkstoffe.<br />
Die Schülerinnen und Schüler stellen an Beispielen fest, dass Landschaft und Natur<br />
eines besonderen Schutzes bedürfen. Sie erkennen, dass die fossilen Energieträger<br />
nur noch begrenzt verfügbar sind und entscheiden sich für einen behutsamen<br />
Umgang mit ihrer Umwelt.<br />
Sie wissen um die Möglichkeit der Nutzung von regenerativen Energien und<br />
unterscheiden dabei zwischen Wärmestrahlung und Sonnenlicht.<br />
Sie unterscheiden beim Einbau zwischen integrierten und aufgeständerten<br />
Systemen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit<br />
anderen Gewerken.<br />
Sie wenden geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum<br />
Gesundheitsschutz an. Insbesondere sind sie sich der Gefährlichkeit des<br />
elektrischen Stromes bewusst.<br />
Inhalte<br />
Blitzschutzanlage<br />
Teile<br />
Aufgaben<br />
Werkstoffe<br />
Montage<br />
Energieumsetzer<br />
Arten<br />
Einflussgrößen<br />
Montagemöglichkeiten<br />
Berechnen der Einzellängen<br />
Werkstoffbedarfsermittlung<br />
Zeichnerische Darstellung des äußeren Blitzschutzes<br />
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
Dachfanggerüste<br />
Schutzwände<br />
Gefahren elektrischen Stromes
Lernfeld 18 Warten und Reparieren eines Daches Zeitrichtwert 20 Stunden<br />
Ziele<br />
Die Schülerinnen und Schüler wissen um die Bedeutung der Wartung für die<br />
Funktionsdauer einer Dachfläche.<br />
Sie planen die Sanierung eines Daches.<br />
Sie ermitteln und dokumentieren die Schäden im Bereich der Dachflächen sowie im<br />
Anschluss und Abschlussbereich und entscheiden sich für die ersten Maßnahmen<br />
zur Schadensbegrenzung.<br />
Sie erörtern konstruktive und bauphysikalische Schadensursachen, entwickeln<br />
ökonomisch sinnvolle Sanierungsmöglichkeiten und beraten den Bauherrn.<br />
Bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen berücksichtigen sie die<br />
Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.<br />
Die für die Schadensbegrenzung und Schadensbehebung erforderlichen Hilfsmittel<br />
und Werkstoffe werden zusammengestellt bzw. deren Mengen rechnerisch ermittelt.<br />
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln einen Kriterienkatalog zur Durchführung<br />
einer Endkontrolle und fertigen erforderliche Aufmaße und Zeichnungen für die<br />
Ausführungen und Abrechnung an.<br />
Sie kennen die ökologischen Probleme bei der Entsorgung von unterschiedlichem<br />
Abfall.<br />
Inhalte<br />
Wartung<br />
Wartungsmaßnahmen, Wartungsvertrag<br />
Schadensbilder<br />
Schadensbegrenzung<br />
Schadensanalyse<br />
Ursachen<br />
Dokumentation<br />
Sanierungsmöglichkeiten, Technische Anforderungen, Denkmalschutz,<br />
Einfügetechniken<br />
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Gefahrenstoffe, Elektrische Freileitungen<br />
Kommunikative Fachkompetenz, Beratung<br />
Arbeitsbericht, Endkontrolle ausgeführter Arbeiten<br />
Abfallentsorgung<br />
Bauphysikalische Berechnungen
4. Planungshilfen<br />
Jahreslernfeldplan Klasse: Beruf: <strong>Dachdecker</strong> Schuljahr:<br />
Lernfelder (Zeit) Grundlagenvermittlung Schwerpunkt/Beruf Kompetenzen allgemeinb.<br />
Unterricht<br />
Einrichten einer<br />
Baustelle<br />
(20)<br />
Decken eines<br />
geneigten Daches<br />
(80)<br />
Sanierung eines<br />
Schornsteinkopfes<br />
(40)<br />
Herstellen einer<br />
Holzkonstruktion<br />
(40)<br />
Abdichten eines<br />
flächigen Bauteils<br />
(80)
Bekleiden eines<br />
Dachaufbaus<br />
(60)<br />
Umsetzung Lernfeld: Zeit: ____Std., Klasse: ______, Schuljahr __/___, Stand:<br />
_____<br />
Kollegen (einges. Std.) Anzahl d. Stunden:<br />
Schwerpunkte allgemein Grundlagenvermittlung Schwerpunkt Lernfeld Kompetenzen Bezug allg. Unterricht<br />
Inhalte/Sozialformen/<br />
Methoden<br />
Projekt(e)<br />
Lernsituationen,<br />
besondere<br />
Veranstaltungen<br />
Leistungsfeststellung
Anmerkungen zur Umsetzung<br />
offene Inhalte
5.1 Berufsschulen in Hessen mit Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in<br />
Ort <strong>Schule</strong> Tel/Fax<br />
Darmstadt Peter-Behrens-<strong>Schule</strong><br />
Mornewegstr. 18<br />
64293 Darmstadt<br />
Frankfurt Phillip-<strong>Holzmann</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Siolistr. 41<br />
60323 Frankfurt am Main<br />
Friedberg Johann-Phillip-Reis-<strong>Schule</strong><br />
Friedensstr. 18<br />
61169 Friedberg<br />
Fulda Ferdinand-Braun-<strong>Schule</strong><br />
Goerdeler Str. 7<br />
36037 Fulda<br />
Gießen Theodor-Litt-<strong>Schule</strong><br />
Ringallee 62<br />
35390 Gießen<br />
Kassel Walter-Hecker-<strong>Schule</strong><br />
Schillerstr. 16<br />
34117 Kassel<br />
Korbach Berufliche <strong>Schule</strong>n des Landkreises<br />
Waldeck-Frankenberg<br />
Kasseler Str. 17<br />
34497 Korbach<br />
Marburg Adolf-Reichwein-<strong>Schule</strong><br />
Weintrautstr. 33<br />
35039 Marburg<br />
Wetzlar Werner-von-Siemens-<strong>Schule</strong><br />
Damm 62<br />
35576 Wetzlar<br />
Wiesbaden Kerschensteinerschule<br />
Welfenstr. 10<br />
65189 Wiesbaden<br />
Tel.: 06151 / 132570<br />
Fax.: 06151 / 132572<br />
Tel.: 069 / 21234422<br />
Fax.: 069 / 21230791<br />
Tel.: 06031 / 73270<br />
Fax.: 06031 / 732749<br />
Tel.: 0661 / 69034<br />
Fax.: 0661 / 9683200<br />
Tel.: 0641 / 3062611<br />
Fax.: 0641 / 390392<br />
Tel.: 0561 / 104841<br />
Fax.: 0561 / 104843<br />
Tel.: 05631 / 7081<br />
Fax.: 05631 / 62266<br />
Tel.: 06421 / 169770<br />
Fax.: 06421 / 1697761<br />
Tel.: 06441 / 32025<br />
Fax.: 06441 / 36182<br />
Tel.: 0611 / 315175<br />
Fax.: 0611 / 313990
5.2 Überbetriebliche Ausbildungsstätten in Hessen<br />
1. Überbetriebliche Ausbildungsstätte der DDI Marburg<br />
Anschrift: Adolf-Reichwein- <strong>Schule</strong>, Weintrautstraße 33, 35039 Marburg<br />
zuständig für die Innungen:<br />
Biedenkopf und Marburg<br />
2. Berufsbildungs- und Technologiezentrum Weiterstadt<br />
Anschrift: Rudolf-Diesel-Str. 30, 64331 Weiterstadt<br />
zuständig für die Innungen:<br />
Darmstadt, Frankfurt, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis und<br />
Offenbach<br />
3. Berufsbildungs- und Technologiezentrum Lahn-Dill<br />
Anschrift: Dillufer 40, 35579 Wetzlar<br />
zuständig für die Innungen:<br />
Dillenburg, Limburg, Oberlahn und Wetzlar<br />
4. Überbetriebliche Ausbildungsstätte der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg<br />
Anschrift: Gabelsberger Straße 3, 34497 Korbach<br />
zuständig für die Innung:<br />
Waldeck-Frankenberg<br />
5. Lehrbauhof „BAU“ der <strong>Dachdecker</strong>innung Fulda<br />
Anschrift: Berufsbildungszentrum Petersberg, Gürtelerstr. 139, 36100 Petersberg<br />
zuständig für die Innung:<br />
Fulda<br />
6. Überbetriebliche Ausbildungsstätte der DDI Gießen<br />
Anschrift: Theodor-Litt-<strong>Schule</strong>, Ringallee 62, 35390 Gießen<br />
zuständig für die Innungen:<br />
Gießen und Vogelsbergkreis<br />
7. Berufsbildungszentrum Kassel<br />
Anschrift: Falderbaumstraße 18 - 20, 34123 Kassel<br />
zuständig für die Innung:<br />
Kassel<br />
8. Lehrbauhof der <strong>Dachdecker</strong>innung Wiesbaden<br />
Anschrift: Kerschensteiner <strong>Schule</strong>, Lehrbauhof, Welfenstraße 1, 65189 Wiesbaden<br />
<strong>Dachdecker</strong>-Zentrum Hessen, Waldhäuser Weg 19, 35781 Weilburg<br />
zuständig für die Innungen:<br />
Wiesbaden/Untertaunus und Rheingau<br />
9. Überbetriebliche Ausbildungsstätte der DDI Wetteraukreis<br />
Anschrift: Wöllstädterstraße 11, 61194 Niddatal<br />
zuständig für die Innung:<br />
Wetteraukreis
5.3 Verordnung über die Berufsausbildung zum <strong>Dachdecker</strong>/zur <strong>Dachdecker</strong>in vom<br />
13. Mai 1998<br />
Auf Grund des § 25 Abs. 2 Satz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />
Dezember1965 (BGBI. 1966 S. 1 )‚ der zuletzt durch Artikel 1 Nr.9 des Gesetzes vom 25. März<br />
1998 (BGBl. I S. 596) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im<br />
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie:<br />
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes<br />
Der Ausbildungsberuf <strong>Dachdecker</strong>/<strong>Dachdecker</strong>in wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 4,<br />
<strong>Dachdecker</strong>, der Handwerksordnung staatlich anerkannt.<br />
§ 2Ausbildungsdauer<br />
(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen<br />
1 Dach-, Wand und Abdichtungstechnik und<br />
2. Reetdachtechnik gewählt werden.<br />
(2) Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen<br />
Berufsgrundbildungsjahres nach einer Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 1 der Handwerksordnung als<br />
erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen ist, beginnen die betriebliche Ausbildung im zweiten<br />
Ausbildungsjahr.<br />
§ 3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung<br />
(1)Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die<br />
betriebliche Ausbildung noch dieser Verordnung und die Ausbildung in der Berufsschule nach den<br />
landesrechtlichen Vorschriften über das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.<br />
(2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, daß der<br />
Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des<br />
Berufsbildungsgesetzes befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und<br />
Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 9 und 10 nachzuweisen.<br />
§ 4 Ausbildungsberufsbild<br />
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:<br />
1 . Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,<br />
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,<br />
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,<br />
4. Umweltschutz,<br />
5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,<br />
6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,<br />
7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen,<br />
8. Lesen und Anwenden von Zeichnungen und Plänen, Anfertigen von Skizzen, Durchführen von<br />
Messungen,<br />
9. Herstellen von Mauerwerk, Putz und Beton,<br />
10. Verarbeiten von Holz und Herstellen von Holzbauteilen,<br />
11. Verarbeiten von Kunststoffen und bituminösen Werkstoffen,<br />
12. Herstellen von Wärmedämmungen, Durchführen zusätzlicher Maßnahmen bei Dachdeckungen,<br />
13. Verarbeiten vor Schiefer, Dachplatten und Schindeln,<br />
14. Verarbeiten von Dachziegeln und Dachsteinen,<br />
15. Verarbeiten von Metallen,<br />
16. Montieren und Einbauen von Einbauteilen,<br />
17. Herstellen von Unterkonstruktionen für Außenwandbekleidungen,<br />
18. Einbauen von Vorrichtungen zur Ableitung vor Oberflächenwasser,<br />
19. Verarbeiten von Wellplatten,<br />
20. Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern.<br />
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und<br />
Kenntnisse:<br />
1. in der Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik:<br />
a) Decken von Dach- und Wandflächen mit Schiefer, Dachplatten, Schindeln, Wellplatten,<br />
Dachziegeln und Dachsteinen,
) Abdichten mit Kunststoffen und bituminösen Werkstoffen,<br />
c) Ausführen von Deckungen mit Blechen,<br />
d) Bekleiden von Außenwänden,<br />
e) Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußerer Blitzschutz,<br />
f) Reparieren von Dach- und Wandflächen sowie von Holzkonstruktionen,<br />
g) Aufmaß, qualitätssichernde Maßnahmen;<br />
2. in der Fachrichtung Reetdachtechnik:<br />
a) Vorbereiten von Decken mit Reet<br />
b) Decken von ebenen Dachflächen mit Reet<br />
c) Herstellen von Anschlüssen und Abschlüssen,<br />
d) Decken von gewölbten und geschweiften Dachflächen mit Reet,<br />
e) Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz,<br />
f) Reparieren von Dachflächen und von Holzkonstruktionen,<br />
g) Berichtswesen, Aufmaß, qualitätssichernde Maßnahmen.<br />
§ 5 Ausbildungsrahmenplan<br />
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage für die berufliche<br />
Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen<br />
Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem<br />
Ausbildungsrahmenplan innerhalb der beruflichen Grundbildung und innerhalb der beruflichen Fachbildung<br />
abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit<br />
betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.<br />
§ 6 Ausbildungsplan<br />
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen<br />
Ausbildungsplan zu erstellen.<br />
§ 7 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten<br />
Die Berufsausbildung wird in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt. Die<br />
Handwerkskammer regelt die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung auf der Grundlage des<br />
Ausbildungsrahmenplanes (Anlage, Abschnitt IV).<br />
§ 8 Berichtsheft<br />
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist<br />
Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das<br />
Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.<br />
§ 9 Zwischenprüfung<br />
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende<br />
des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.<br />
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage in Abschnitt 1 für das erste Ausbildungsjahr<br />
sowie in Abschnitt II für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf<br />
den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für<br />
die Berufsausbildung wesentlich ist.<br />
(3) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden drei praktische<br />
Aufgaben ausführen. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:<br />
1. Decken eines Teilbereiches einer Dach- oder Wandfläche mit Schiefer, Dachplatten oder Schindeln,<br />
2. Decken eines Teilbereiches einer Dachfläche mit Dachziegeln oder Dachsteinen,<br />
3. Herstellen eines Teilbereiches einer Dachabdichtung mit Kunststoffen oder bituminösen Werkstoffen.<br />
(4) Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die<br />
sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:<br />
1. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle,<br />
2. Umweltschutz, Naturschutz an Gebäuden,<br />
3. Skizzen, Zeichnungen und Verlegepläne,<br />
4. Regelwerk des <strong>Dachdecker</strong>handwerks,<br />
5. Bau- und Bauhilfsstoffe, Maschinen, Geräte und Werkzeuge,<br />
6. Dämmstoffe und Dämmtechnik,<br />
7. Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik,<br />
8. berufsbezogene Berechnungen.
§ 10 Gesellenprüfung<br />
(1) Die Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie<br />
auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.<br />
(2) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens zwölf Stunden vier praktische<br />
Aufgaben ausführen. Hierfür kommt insbesondere aus den folgenden vier Gebieten je eine der angegebenen<br />
Aufgaben in Betracht:<br />
1. in der Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik:<br />
a) Schiefer-, Dachplatten-, Schindel- und Wellplattendeckungen:<br />
aa) Decken von Dachflächen mit Schiefer, Dachplatten oder Schindeln einschließlich Traufe sowie<br />
Ortgang oder Grat,<br />
bb) Decken von Dachflächen mit Wellplatten einschließlich Einbauen von Formteilen oder<br />
cc) Herstellen von Anschlüssen oder Abschlüssen;<br />
b) Dachziegel- und Dachsteindeckungen:<br />
aa) Decken von Dachflächen einschließlich Traufe sowie Grat oder Ortgang und First,<br />
bb) Herstellen von Anschlüssen oder Abschlüssen,<br />
cc) Einbauen von Teilen einer Blitzschutzanlage oder<br />
dd) Montieren und Einbauen von Einbauteilen;<br />
c) Abdichtungen:<br />
aa) Abdichten einer Dachfläche einschließlich Herstellen eines Anschlusses oder Abschlusses mit<br />
Kunststoffen, bituminösen Werkstoffen oder Metallen,<br />
bb) Herstellen von Bauwerksabdichtungen an waagerechten und senkrechten Flächen oder<br />
cc) Herstellen und Abdichten von Bewegungsfugen;<br />
d) Außenwandbekleidungen:<br />
aa) Ausführen von Bekleidungen insbesondere mit Dachziegeln, Dachsteinen, Schiefer, Faserzement,<br />
Metallen oder Kunststoffen,<br />
bb) Herstellen von Anschlüssen oder Abschlüssen oder<br />
cc) Herstellen von Abdeckungen;<br />
2. in der Fachrichtung Reetdachtechnik:<br />
a) Reetdachdeckung:<br />
aa) Decken von ebenen Dachflüchen einschließlich Traufe sowie Ortgang oder Grat,<br />
bb) Decken von gewölbten oder geschweiften Dachflächen,<br />
cc) Herstellen von Firstabdeckungen und Einbauen von Teilen einer Blitzschutzanlage oder<br />
dd) Herstellen von Anschlüssen;<br />
b) Dachziegel- und Dachsteindeckung:<br />
aa) Decken eines Teilbereiches einer Dachflüche einschließlich Traufe, Ortgang und First,<br />
bb) Herstellen von Anschlüssen oder Abschlüssen oder<br />
cc) Montieren und Einbauen von Einbauteilen;<br />
c) Abdichtungen:<br />
Abdichten einer Dachfläche einschließlich Herstellen eines Anschlusses oder Abschlusses mit<br />
Kunststoffen, bituminösen Werkstoffen oder Metallen;<br />
d) Außenwandbekleidungen:<br />
aa) Ausführen von Bekleidungen mit kleinformatigen Platten,<br />
bb) Herstellen von Abschlüssen oder<br />
cc) Herstellen von Abdeckungen.<br />
Dabei sollen das Einrichten einer Baustelle, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz, der Umweltschutz<br />
sowie qualitätssichernde Maßnahmen einbezogen werden.<br />
(3) Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in den Prüfungsbereichen Dachdeckungen,<br />
Abdichtungen, Außenwandbekleidungen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den<br />
Prüfungsbereichen Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen soll der Prüfling zeigen,<br />
dass er insbesondere durch Verknüpfung von Informationen, technologischen, mathematischen und<br />
zeichnerischen Fragestellungen Lösungswege und Arbeitsabläufe darstellen sowie Maßnahmen zur<br />
Sicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz anwenden kann. Es kommen Aufgaben, die sich<br />
auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:<br />
1. im Prüfungsbereich Dachdeckungen<br />
a) Regelwerk des <strong>Dachdecker</strong>handwerks,<br />
b) Dachkonstruktionen, Deckunterlagen,<br />
c) Wärmeschutz,<br />
d) Werkstoffe,<br />
e) Deckarten, Befestigungstechniken,<br />
f) Anschlüsse und Abschlüsse,
g) Ableiten von Oberflächenwasser,<br />
h) Energiesammler und Energieumsetzer,<br />
i) Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz;<br />
2. im Prüfungsbereich Abdichtungen:<br />
a) Regelwerk des <strong>Dachdecker</strong>handwerks,<br />
b) Deckunterlagen,<br />
c) Wärmeschutz,<br />
d) Werkstoffe für das Abdichten von Bauwerken,<br />
e) Aufbau und Schichtenfolge von Dächern mit Abdichtungen,<br />
f) Aufbau und Schichtenfolge von Dachbegrünungen,<br />
g) Abdichten von Flüchen gegen Bodenfeuchtigkeit und gegen nicht-drückendes Wasser,<br />
h) Anschlüsse und Abschlüsse;<br />
3. im Prüfungsbereich Außenwandbekleidungen:<br />
a) Regelwerk des <strong>Dachdecker</strong>handwerks,<br />
b) Unterkonstruktionen für Außenwandbekleidungen,<br />
c) Wärmeschutz,<br />
d) Werkstoffe, Befestigungstechniken,<br />
e) Anschlüsse und Abschlüsse, Abdeckungen;<br />
4. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:<br />
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.<br />
(4) Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:<br />
1. im Prüfungsbereich Dachdeckungen 150 Minuten,<br />
2. im Prüfungsbereich Abdichtungen 90 Minuten,<br />
3. im Prüfungsbereich Außenwandbekleidungen 60 Minuten,<br />
4. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.<br />
(5) Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des<br />
Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das<br />
Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der<br />
mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.<br />
(6)Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:<br />
1. Prüfungsbereich Dachdeckungen 30 vom Hundert<br />
2. Prüfungsbereich Abdichtungen 25 vom Hundert<br />
3. Prüfungsbereich Außenwandbekleidungen 25 vom Hundert<br />
4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 20 vom Hundert<br />
(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie<br />
innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei der Prüfungsbereiche Dachdeckungen,<br />
Abdichtungen uni Auf3enwandbekleidungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind Werden die<br />
Prüfungsleistungen in einer der vier praktischen Aufgaben oder in einem der vier Prüfungsbereiche mit<br />
»ungenügend« bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.<br />
§ 11 Übergangsregelung<br />
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen<br />
Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der<br />
Vorschriften dieser Verordnung.<br />
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die<br />
Berufsausbildung zum <strong>Dachdecker</strong> vom 13. März 1981 (BGBI. IS. 314) außer Kraft.<br />
Bonn, den 13. Mai 1998<br />
Der Bundesminister für Wirtschaft<br />
in Vertretung<br />
Bünger
5.4 Literaturliste<br />
Autor Titel (Verlag)<br />
. Dachatlas geneigte Dächer<br />
Batran u.a. Grund- und Fachwissen <strong>Dachdecker</strong>. Technologie<br />
Handwerk und Technik<br />
Dietzmann u.a. Prüfungsbuch <strong>Dachdecker</strong><br />
Holland & Josenhans<br />
Batran u.a. Fachwissen Bau, Zimmerer<br />
Handwerk und Technik<br />
Bender, Willi Dachziegel als historisches Baumaterial<br />
Edition Anderwert Verlag<br />
Coordes Fachrechnen im <strong>Dachdecker</strong>handwerk<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Drefahl, Jens Dachbegrünung<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Eiserloh, Hans Peter Handbuch Dachabdichtungen<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Euchner, Manfred Dachausmittlungen<br />
Deutsche Verlagsanstalt<br />
Fingerhut, Paul Schieferdächer<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Götz, Günter Ornamente an Dach und Fassade<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Holzapfel, Walter Werkstoffkunde für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Hrsg.: Deutscher Handwerkskammertag,<br />
Zentralverband der Deutschen<br />
<strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
Hrsg.: Zentral- Verband des deutschen<br />
<strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Hrsg.: Zentral-Verband des deutschen<br />
<strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
<strong>Dachdecker</strong>, <strong>Dachdecker</strong>in<br />
Verlagsanstalt Handwerk<br />
Fachregeln des <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Karduck, Johannes Dachgeometrie<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Karduck, Johannes Aufgabensammlung Fachrechnen Dachgeometrie<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Karduck, Johannes Formelsammlung, Dachgeometrie mit Beispielen<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Krämer, Franz Grundwissen des Zimmerers<br />
Bruder Verlag<br />
Kress, Fritz Dachausmittlung und Schiftung<br />
Bruder Verlag<br />
Maßong, Friedrich Dachtabellen<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Maßong, Friedrich Wärme- und Feuchteschutz am Dach<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Punstein, Alwin Altdeutsche Schieferdeckung<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Steinhöfel, Hans-Joachim Flachdächer
Rudolf Müller, Köln<br />
Sterly, Hans-Jürgen Kehlen im Ziegeldach<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Sterly, Hans-Jürgen, Details rund ums Ziegeldach<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Trommer, Wolfgang Blitzschutzanlagen Planen-Bauen-Prüfen<br />
Rudolf Müller, Köln<br />
Wartmann, Herbert Die hohe Kunst der Biberschwanzdeckung<br />
Rudolf Müller, Köln
5.6 Wichtige Adressen im <strong>Dachdecker</strong>handwerk<br />
Auszug aus den Fachregeln des Deutschen <strong>Dachdecker</strong>handwerks.<br />
(Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Zentralverbandes des Deutschen <strong>Dachdecker</strong>handwerks)<br />
Zentralverband<br />
ZVDH<br />
Zentralverband des Deutschen <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
- Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - e.V.<br />
Fritz-Reuter-Str. 1<br />
50968 Köln<br />
Tel. 0221/398038-0<br />
Fax. 0221/398038-99<br />
Landesinnungsverbände<br />
Landesinnungsverband Baden-Württemberg<br />
Geschäftsstelle:<br />
Rüppurrerstr. 13<br />
76137 Karlsruhe<br />
Tel.: 0721/34862/63<br />
Fax: 0721/34864<br />
Landesinnungsverband Bayern<br />
Geschäftsstelle:<br />
Ehrenbreitsteiner Str. 5<br />
80993 München<br />
Tel.: 089/1414011/12<br />
Fax: 089/1401569<br />
Landesinnung des <strong>Dachdecker</strong>handwerks Berlin<br />
Geschäftsstelle:<br />
Nicolaistr. 5 u. 7<br />
12247 Berlin<br />
Tel.: 030/7710070<br />
Fax: 030/7717086<br />
Landesinnungsverband des <strong>Dachdecker</strong>handwerks Land Brandenburg<br />
Röhrenstr. 6<br />
14480 Potsdam<br />
Tel.: 0331/621358<br />
Fax: 0331/623084<br />
<strong>Dachdecker</strong>-Innung Hamburg<br />
Barmbeker Markt 19<br />
22081 Hamburg<br />
Tel.: 040/2999490<br />
Fax: 040/29994930<br />
Landesinnungsverband Hessen<br />
Waldhäuser Weg 19<br />
35781 Weilburg<br />
Tel.: 06471/379365<br />
Fax.: 06471/379330<br />
Landesinnungsverband Mecklenburg-Vorpommern
Wilhelm-Külz-Platz 5<br />
18055 Rostock<br />
Tel.: 0381/252005-0<br />
Fax: 0381/252005-20<br />
Landesinnungsverband Niedersachsen-Bremen<br />
Herrenstr. 17<br />
37444 St. Andreasberg<br />
Tel.: 05582/91620<br />
Fax: 05582/916262<br />
<strong>Dachdecker</strong>-Verband Nordrhein<br />
Heumarkt 54<br />
50667 Köln<br />
Tel.: 0221/2581181<br />
Fax: 0221/2581216<br />
Landesinnungsverband Rheinland-Pfalz<br />
"Servicehaus Handwerk"<br />
Hoevelstraße 19<br />
56073 Koblenz-Rauental<br />
Tel.: 0261/4010417<br />
Fax: 0261/4010418<br />
Innung des <strong>Dachdecker</strong>handwerks für das Saarland<br />
Kohlweg 18<br />
66123 Saarbrücken<br />
Tel.: 0681/389250<br />
Fax: 0681/3892520<br />
Landesinnungsverband Sachsen<br />
Meißner Landstr. 81<br />
01157 Dresden<br />
Tel.: 0351/4212052<br />
Fax: 0351/4219871<br />
Landesinnungsverband Sachsen-Anhalt<br />
Herrenstr. 17<br />
37444 St. Andreasberg<br />
Tel.: 05582/91620<br />
Fax: 05582/916262<br />
Landesinnungsverband Schleswig-Holstein<br />
Holzkoppelweg 5<br />
24118 Kiel<br />
Tel.: 0431/54776-0<br />
Fax: 0431/54776-66<br />
Landesinnungsverband für das thüringische <strong>Dachdecker</strong>handwerk<br />
Lessingstr. 2<br />
98599 Brotterode<br />
Tel.: 036840/32118<br />
Fax: 036840/32377<br />
Innungsverband Westfalen<br />
Westfalendamm 229<br />
44141 Dortmund<br />
Tel.: 0231/433918<br />
Fax: 0231/433907
Bundesbildungszentrum des Deutschen<br />
<strong>Dachdecker</strong>handwerks e. V.<br />
Kelbergerstr. 43 -59<br />
56727 Mayen<br />
Tel.: 02651/98730<br />
Fax: 02651/72478<br />
Geschäftsstelle Köln<br />
50946 Köln<br />
Postfach 511067<br />
Tel.: 0221/398038-0<br />
Fax: 0221/398038-99<br />
Berufsbildungsstätte des Berliner<br />
<strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
Nicolaistr. 5<br />
12247 Berlin<br />
Tel.: 030/76715810<br />
Fax: 030/7717086<br />
Berufsförderungswerk des Westfälischen <strong>Dachdecker</strong>handwerks e.V.<br />
Böttenbergstr. 20<br />
59889 Eslohe<br />
Tel.: 02973/97090<br />
Fax: 02973/970944<br />
Lorenz-Burmann-<strong>Schule</strong><br />
<strong>Dachdecker</strong>-, Berufs- und Fachschule des Innungsverbandes des <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
Westfalen<br />
Böttenbergstr. 20<br />
59889 Eslohe<br />
Tel.: 02973/97090<br />
Fax: 02973/970944<br />
Schulungsstätte der <strong>Dachdecker</strong>-Innung<br />
Hamburg<br />
Barmbeker Markt 19<br />
22081 Hamburg<br />
Tel.: 040/2999490<br />
Fax: 040/29994930<br />
<strong>Dachdecker</strong>bildungszentrum Baden-Württemberg<br />
Hertzstr. 177<br />
76187 Karlsruhe<br />
Tel.: 0721/750627<br />
Fax: 0721/750610<br />
Berufsbildungswerk des<br />
Deutschen <strong>Dachdecker</strong>handwerks e.V.<br />
Fritz-Reuter-Str. 1<br />
50968 Köln<br />
Tel.: 0221/398038-0<br />
Fax: 0221/398038-99<br />
Verein zur Förderung der Berufsbildung des nordrheinischen <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
Heumarkt 54<br />
50667 Köln<br />
Tel.: 0221/25811-81/-82<br />
Fax: 0221/2581216<br />
<strong>Dachdecker</strong>schule Lehesten<br />
Friedrichsbruch 3<br />
07349 Lehesten
Tel.: 036653/22308<br />
Fax: 036653/25023<br />
Berufsbildungsverein des <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein e.V.<br />
Am Flugplatz 4, Gebäude 75<br />
23560 Lübeck-Blankensee<br />
Tel.: 0451/5040230<br />
Fax: 0451/5040240<br />
Landesfachschule des <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
Land Brandenburg<br />
Röhrenstr. 6<br />
14480 Potsdam<br />
Tel.: 0331/623005<br />
Fax: 0331/613522<br />
Landesbildungszentrum des Sächsischen <strong>Dachdecker</strong>handwerks e.V.<br />
Lößnitzer Str. 50<br />
08301 Schlema<br />
Tel.: 03771/212481<br />
Fax: 03771/212890<br />
Ausbildungszentrum des <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
Niedersachsen-Bremen und Sachsen-Anhalt e.V.<br />
Herrenstr. 17<br />
37444 St. Andreasberg<br />
Tel.: 05582/91620<br />
Fax: 05582/916262<br />
<strong>Dachdecker</strong>fachschule Bayern<br />
Freyunger Str. 8<br />
94065 Waldkirchen<br />
Tel.: 08581/910253<br />
Fax: 08581/910254<br />
Berufsbildungswerk des<br />
Hessischen <strong>Dachdecker</strong>handwerks e.V.<br />
Waldhäuser Weg 19<br />
35781 Weilburg<br />
Tel. 06471/379365<br />
Fax. 06471/379330<br />
www.hessendach.de<br />
E-Mail info@hessendach.de
5.8 Herausgeber von Normen und Vorschriften<br />
Herausgeber Schriften<br />
AGI Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.<br />
Lülsdorfer Str. 206<br />
51143 Köln<br />
Tel.: 02203/88190<br />
Fax: 02203/87802<br />
ALZ Aluminium-Zentrale e.V.<br />
Am Bonneshof 5<br />
40474 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211 - 4796200<br />
Fax: 0211- 4796410<br />
Arbeitsgemeinschaft Holz e. V.<br />
Rather Str. 49a<br />
40476 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/478180<br />
Fax: 0211/452314<br />
Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach e. V.<br />
Schaumburg-Lippe-Str. 4<br />
53113 Bonn<br />
Tel.: 0228/9149323<br />
Fax: 0228/9149330<br />
Bau-Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen<br />
Loristraße 8<br />
80335 München<br />
Tel.: 089/121790<br />
Fax. 089/12179555<br />
Bau-Berufsgenossenschaft<br />
Frankfurt a. M.<br />
An der Festeburg 27-29<br />
60389 Frankfurt a. M.<br />
Tel.: 069/47050<br />
Fax: 069/4705888<br />
Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg<br />
Holstenwall 8-9<br />
20355 Hamburg<br />
Tel.: 040/350000<br />
Fax: 040/35000397<br />
Bau-Berufsgenossenschaft Hannover<br />
Hildesheimer Str. 309<br />
30519 Hannover<br />
Tel.: 0511/9870<br />
Fax: 0511/9872220<br />
Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen<br />
Viktoriastr. 21<br />
42115 Wuppertal<br />
Tel.: 0202/3980<br />
Fax: 0202/398404<br />
Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin<br />
und Sicherheitstechnik<br />
Pfarrstr. 3<br />
80538 München<br />
Tel.: 089/2184-0<br />
Fax: 089/2184297<br />
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit<br />
(BIA) des Hauptverbandes der gewerblichen<br />
Merkblätter zur technischen Verarbeitung<br />
LfAS-Merkblätter<br />
BIA-Handbuch
Berufsgenossenschaften<br />
Alte Heerstr. 111<br />
53757 St. Augustin<br />
Tel.: 02241/23102<br />
Fax: 02241/231334<br />
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br />
44149 Dortmund<br />
Tel.: 0231/90710<br />
Fax: 0231/9071524<br />
Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e.V.<br />
Pferdmengesstr. 7<br />
50968 Köln<br />
Tel.: 0221/376560<br />
Fax: 0221/3765686<br />
Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.<br />
Schaumburg-Lippe-Str. 4<br />
53113 Bonn<br />
Tel.: 0228/914930<br />
Fax: 0228/914928<br />
Bundesverband der Unfallversicherungsträger der<br />
öffentlichen Hand e.V.<br />
Fockensteinstr. 1<br />
81539 München<br />
Tel.: 089/622720<br />
Fax: 089/62272111<br />
Bundesverband Porenbetonindustrie e.V.<br />
Dostojewskistr. 10<br />
65187 Wiesbaden<br />
Tel: 0611/85086<br />
Fax: 0611/809707<br />
Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.<br />
Aug.-Schanz-Str. 21a<br />
60433 Frankfurt am Main<br />
PF 50 07 63<br />
60395 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 069/954240<br />
Fax: 069/ 95424133<br />
Deutscher Verband für Materialforschung und -prüfung<br />
e.V.<br />
c/o Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung e.V.<br />
Unter den Eichen 87<br />
12205 Berlin<br />
Tel.: 030/8113066<br />
Fax: 030/8119359<br />
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />
Josef-Wirmer-Str. 1-3<br />
53123 Bonn<br />
Tel.: 0228/91885<br />
Fax: 0228/9188990<br />
Deutsches Informationszentrum für<br />
Technische Regeln (DITR) im DIN<br />
Burggrafenstr. 6<br />
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse der BAuA<br />
GUV-Regelwerk Unfallverhütung<br />
Berichte des Bundesverbandes Porenbeton<br />
DGQ - Schriftenreihe<br />
DVGW-Regelwerk<br />
Perinorm CD-ROM
10787 Berlin<br />
Tel.: 030/26012610<br />
Fax: 030/2628125<br />
Deutsches Institut für Bautechnik AdöR<br />
Kolonnenstr. 30 l<br />
10829 Berlin<br />
Tel.: 030/787300<br />
Fax: 030/78730320<br />
Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung<br />
e.V.<br />
Siegburger Str. 39<br />
53757 St. Augustin<br />
Tel.: 02241/16050<br />
Fax: 02241/160511<br />
Deutsches Institut für Normung e.V.<br />
Burggrafenstr. 6<br />
10787 Berlin<br />
Tel.: 030/26010<br />
Fax: 030/2601231<br />
Deutsches Kupfer-Institut e.V.<br />
Am Bonneshof 5<br />
40474 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/4796300<br />
Fax: 0211/4796310<br />
DUD<br />
Industrieverband Kunststoff- Dach- und Dichtungsbahnen<br />
e. V.<br />
bahnen im IVK<br />
Bleichstr. 26<br />
64283 Darmstadt<br />
Tel.: 06151/21180<br />
Fax: 06151/23856<br />
Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e.V.<br />
Ferdinand-Porsche-Straße 16<br />
60386 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 069/421260<br />
Fax: 069/4194413<br />
Forschungsgesellschaft Landschafts-entwicklung<br />
Landschaftsbau e.V.<br />
Colmantstr. 32<br />
53115 Bonn<br />
Tel.: 0228-69 00 28<br />
Fax: 0228-69 00 29<br />
Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V.<br />
Lochhamerschlag 4<br />
82166 Gräfelfing<br />
Tel.: 089/858000<br />
Fax: 089/8580040<br />
Gesamtverband der Deutschen Dämmstoffindustrie (GDJ)<br />
Ferdinand-Porsche-Str. 16<br />
60386 Frankfurt a. M.<br />
Tel.: 069/421260<br />
Fax.: 069/4194413<br />
Mitteilungsblatt des Dt. Instituts für Bautechnik<br />
RAL-Druckschriften<br />
DIN-Normen<br />
- Richtlinie Dachbegrünung<br />
- FLL-Regelwerke
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.<br />
- Bundesfachabt. - Bauwerksabdichtung-<br />
Kurfürstenstr. 129<br />
10785 Berlin<br />
Tel.: 030/21286260<br />
Fax: 030/21286250<br />
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
e.V.(HVBG)<br />
Alte Heerstr. 111<br />
53757 St. Augustin<br />
Tel.: 02241/23101<br />
Fax: 02241/2311333<br />
Industrieverband anorganische Dämmstoffe (IVAD)<br />
Eremitenweg 32<br />
82131 Gauting<br />
Tel.: 089/8505282<br />
Fax: 089/8505282<br />
Industrieverband Hartschaum e.V.<br />
Kurpfalzring 100a<br />
69123 Heidelberg<br />
Tel.: 06221/776071<br />
Fax: 06221/775106<br />
Industrieverband Kunststoffbahnen e.V.<br />
Emil-von-Behring-Str. 4<br />
60439 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 069/572064<br />
Fax: 069/574537<br />
Industrieverband Polyuretan-Hartschaum e.V.<br />
Kriegerstraße 17<br />
70191 Stuttgart<br />
Tel.: 0711/291716<br />
Fax: 0711/294902<br />
Industrieverband zur Förderung des Bauens mit<br />
Stahlblech IFBS<br />
Max-Planck-Straße 4<br />
40237 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/914270<br />
Fax: 0211/672034<br />
Informationsdienst für neuzeitliches Bauen<br />
Karl-Finkelnburg-Str. 23<br />
53173 Bonn<br />
Fax: 0228/361299<br />
Informationsstelle Edelstahl Rostfrei<br />
Sohnstraße 65<br />
40237 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/6707836<br />
Fax: 0211/6707344<br />
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen<br />
Wallneyerstr. 6<br />
45133 Essen<br />
Tel.: 0201/79950<br />
Fax: 0201/7995 1446 / -1447 / -1448<br />
ZH-1-Schriften<br />
Druckschriften der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei<br />
Merkblätter und Materialien des Landesumweltamts<br />
NRW
Physikalisch-Technische Bundesanstalt<br />
Bundesallee 100<br />
38116 Braunschweig<br />
Tel.: 0531/5920<br />
Fax: 0531/5929292<br />
Schiefer-Fachverband in Deutschland e.V.<br />
Annastraße 67-71<br />
50968 Köln<br />
Tel.: 0221/9377050<br />
Fax: 0221/93770510<br />
Stahl-Informations-Zentrum<br />
Sohnstr. 65<br />
40237 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/6707834<br />
Fax: 0211/6707344<br />
Südwestliche Bau-Berufsgenossenschaft<br />
Steinhäuserstr. 10<br />
76135 Karlsruhe<br />
Tel.: 0721/81020<br />
Fax: 0721/8102345<br />
vdd Industrieverband Bitumen- Dach- und<br />
Dichtungsbahnen e.V.<br />
Karlstr. 19-21<br />
60329 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 069/25561314<br />
Fax: 069/25561602<br />
Verband der Technischen Überwachungs - Vereine e.V.<br />
Kurfürstenstr. 56<br />
45138 Essen<br />
Tel.: 0201/89870<br />
Fax: 0201/8987120<br />
Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie<br />
e.V.<br />
Zeppelinallee 69<br />
60487 Frankfurt am Main<br />
Postfach 900360<br />
60443 Frankfurt a.M.<br />
Tel.: 069/79360<br />
Fax: 069/7936165<br />
Württembergische Bau-Berufsgenossenschaft<br />
Friedrich-Gerstlacher-Str. 15<br />
71032 Böblingen<br />
Tel.: 07031/6250<br />
Fax: 07031/625100<br />
ZDB Zentralverband des Deutschen<br />
Baugewerbes e.V.<br />
Kronenstraße 55-58<br />
10117 Berlin-Mitte<br />
Tel.: 030/203140<br />
Fax: 030/20314419<br />
ZDH<br />
Zentralverband des Deutschen Handwerks<br />
Mohrenstr. 20/21<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: 030/206190<br />
Fax: 030/20619-460<br />
Technische Richtlinien der PTB<br />
-Merkblätter zur Verarbeitung von Stahlprodukten<br />
-Dokumentation Dächer weltweit -Stahl und Form<br />
- ABC Bitumenbahnen, tech. Regeln<br />
- Ökologische Aspekte flacher Dächer<br />
- Flachdachreport<br />
VdTÜV-Merkblätter
Zentralverband Sanitär / Heizung / Klima<br />
Rathausallee 6<br />
53757 Sankt Augustin<br />
Tel.: 02241-92990<br />
Fax: 02241-21351<br />
ZVDH<br />
Zentralverband des Deutschen <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />
- Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik -<br />
e.V.<br />
Fritz-Reuter-Str. 1<br />
50968 Köln<br />
Tel. 0221/398038-0<br />
Fax. 0221/398038-99<br />
Klempnerregel<br />
Deutsches <strong>Dachdecker</strong>handwerk - Regelwerk