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AnforderungsprofilAnforderungsprofilJUGENDTURNFESTSGTV St. Galler TurnverbandGültig ab <strong>20</strong>10Abteilung Jugend SGTV Seite 1 Version vom 08.01.<strong>20</strong>10


Anforderungsprofil1. ALLGEMEINES- Die Bewerbungen um die Übernahme des Jugendturnfestes s<strong>in</strong>d schriftlich an dieAbteilung Jugend des SGTV <strong>in</strong>nerhalb des veröffentlichten Anmeldeterm<strong>in</strong>s zu richten.- Die Wahl erfolgt durch die TK Jugendturnfest und anschlie<strong>sse</strong>nd durch den Vorstanddes SGTV.- Anders lautende oder veranstaltungsbed<strong>in</strong>gte Abweichungen bzw. Änderungen derÜbernahmebestimmungen s<strong>in</strong>d mit dem SGTV zu vere<strong>in</strong>baren.2. ORGANISATIONSKOMITEEDie technische Wettkampfleitung und 2 Rechnungsbürochefs <strong>werden</strong> vom SGTV gestellt. OK-Präsident, Aktuar, Kassier, Bauchef, Wirtschaftschef und Speaker und deren Helfer <strong>werden</strong>vom Veranstalter bestimmt.Der Wettkampf wird von der Abteilung Jugend des SGTV geleitet. Er bestimmt jeweils die TK –Zusammenstellung.<strong>Da</strong>s OK stellt dem SGTV - Vorstand die Protokolle der OK-Sitzungen zu.Abteilungsleiter Jugend Mart<strong>in</strong> Senn jugend@sgtv.chTK – Chefzur Zeit offenTK – Chef SGTV Hanspeter Jud techn-koord@sgtv.ch3. TECHNISCHES3.1 Allgeme<strong>in</strong>es Turnprogramm / WeisungenEs nehmen wenn möglich Vertreter der SGTV Abteilung Jugend an den OK Sitzungen teil. DerRest des technischen Komitees wird nur an der letzten Sitzung teilnehmen und dort die Anlagenvor Ort besichtigen.Die Vorschriften für den Wettkampf <strong>werden</strong> von der Technischen Leitung e<strong>in</strong>gebracht. DieZeitpläne und notwendigen Anlagen <strong>werden</strong> ebenfalls von der Technischen Leitung bestimmt.Es erfolgt e<strong>in</strong>e Abnahme der Anlagen am Vorabend durch die Technische Leitung.3.2 Festplatz, Anlagen und GeräteDer Veranstalter hat rechtzeitig- die Turnplätze mit Wettkampfanlagen zweckmässig e<strong>in</strong>zurichten, so dass die Durchführungauch bei Schlechtwetter ohne Verzögerung gewährleistet ist;Abteilung Jugend SGTV Seite 2 Version vom 08.01.<strong>20</strong>10


Anforderungsprofil- Gymnastikfeld (kann auch Rasen se<strong>in</strong>) 30x30m- Teamaerobicfeld (Hartplatz oder Halle) 30x30 m- Geräteturnen, überdacht (wenn möglich Dreifach-, Doppelturnhalle oder Zelt)- M<strong>in</strong>d. 6 Laufbahnen (100m) für Pendelsta<strong>fett</strong>e- 4 Weitsprunganlagen- 2 Hochsprunganlage- 2 Wurfanlage- 2 Kugelstossanlage- Wiese für Allround Spiele 30x30m- Wiese oder Platz für 1000m- Hartplatz für Unihockeyslalom- die nötigen Turngeräte zu beschaffen; (Materiallisten <strong>werden</strong> vom TK erstellt)- die erforderlichen Lautsprecher- und Tonbandanlagen bereitzustellen;(auch selbst gebrannte CDs sollten problemlos laufen)- Räumlichkeiten bereitzustellen für• Rechnungsbüro• Meldestelle• Sanität• Garderoben und WC für Teilnehmer• Starkstromanschluss für Glaceverkäufer usw.3.3 FestplatzordnungZur Sicherung e<strong>in</strong>er geordneten Durchführung des Jugendturnfestes hat der Veranstalter- den Verkehrsdienst zu organisieren und genügend Parkgelegenheiten und Veloabstellplätzezu schaffen;- die Wettkampfplätze abzusperren und auf dem gesamten Festgelände e<strong>in</strong>en Ordnungsdienstzu stellen;- den Sanitätsdienst zu organisieren;- alle übrigen vom SGTV angeordneten Massnahmen durchzuführen.3.4 RechnungsbüroDie Software für das Rechnungsbüro wird vom SGTV gestellt.Der Veranstalter ist zuständig für:- Anmeldestelle (mit Personal)- Geeigneten Raum mit StromanschlussAbteilung Jugend SGTV Seite 3 Version vom 08.01.<strong>20</strong>10


Anforderungsprofil- E<strong>in</strong>en leistungsfähigen Kopierer <strong>in</strong>kl. genügend Papier <strong>in</strong> der Nähe des Rechnungsbüros3.5 AuszeichnungenDie Ersten jeder Kategorie erhalten e<strong>in</strong> Naturalpreis. Zudem erhalten die ersten 30% jederKategorie e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Gruppenpreis als Auszeichnung.Jeder Teilnehmer sollte e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Präsent mit nach Hause nehmen dürfen. (z.B. Turnkreuz <strong>in</strong>Form e<strong>in</strong>es P<strong>in</strong>, Bidon, Jasskarten, Schreibblöckli etc.).Die Organisation und Kosten der Preise und Auszeichnungen ist Sache des Veranstalters.Die Technische Leitung führt das Rangverlesen durch.3.6 KampfrichterDie Kampfrichter <strong>werden</strong> vom TK organisiert.Helfer für Festwirtschaft und Bau muss der Veranstalter organisieren.Die Entschädigung der brevetierten Kampfrichter gehen zu Lasten des Veranstalters. Es wirdnach dem Reglement SGTV entschädigt, dh. Taggeld und Fahrtentschädigung.4. VERPFLEGUNG4.1 VerpflegungDer Veranstalter hat für die Teilnehmer, Leiter und Kampfrichter Verpflegungsmöglichkeitenbereitzustellen. Im Startgeld ist ke<strong>in</strong> Mittage<strong>sse</strong>n der Teilnehmer enthalten.5. FINANZIELLES5.1 Gesamtbudget<strong>Da</strong>s OK hat vor dem Fest e<strong>in</strong> Gesamtbudget aufzustellen und durch den SGTV genehmigen zula<strong>sse</strong>n.5.2 VersicherungenDer Abschluss aller notwendigen Versicherungen ist Sache des Veranstalters und geht zu de<strong>sse</strong>nLasten.5.3 Auslagen zu Lasten des VeranstaltersZu Lasten des Veranstalters gehen Kosten, welche entstehenAbteilung Jugend SGTV Seite 4 Version vom 08.01.<strong>20</strong>10


- durch die Organisation allgeme<strong>in</strong>;Anforderungsprofil- Kampf und Wertungsrichterentschädigung nach kantonalem Regulativ- aus der Drucklegung sämtlicher Unterlagen (Wettkampfvorschriften, Notenblätter, Festführeretc.);- Sitzungsgelder nach kantonalem Regulativ.- Pro startenden Teilnehmer(Festkarte) ist Fr. 1.-- an den SGTV abzuliefern.- TK – Mitglieder s<strong>in</strong>d am Wettkampftag wie Kampfrichter zu entschädigen (KantonalesRegulativ)5.4 Verschiedenes- Haftgeld und Bu<strong>sse</strong>n <strong>werden</strong> durch die Wettkampfleitung festgelegt.- Für das Startgeld pro Teilnehmer gilt als Richtpreis <strong>20</strong>.00 SFr. (ohne E<strong>sse</strong>n).6. PRESSE/VERBANDSORGAN6.1 Vor dem JugendturnfestDie Pre<strong>sse</strong> ist durch das OK e<strong>in</strong>zuladen und zu orientieren. Die Ausschreibung des Anla<strong>sse</strong>smuss im Verbandsorgan frühzeitig erfolgen. Für die Ausschreibung ist die Wettkampfleitungverantwortlich.6.2 Nach dem JugendturnfestDer Veranstalter bedient die Pre<strong>sse</strong> mit den Ranglisten sowie e<strong>in</strong>er redaktionell verfassten Zusammenfassungdes Anla<strong>sse</strong>s. Die Zusammenfassung muss dem Redaktor des Verbandsorgansdes SGTV sofort nach dem Anlass ausgehändigt <strong>werden</strong>, sodass <strong>in</strong> der darauf folgendenAusgabe des Verbandsorgans der Bericht veröffentlicht <strong>werden</strong> kann. Ebenso ist der Berichtfür das Internet bereit zu stellen und zu übermitteln.7. ZUSAMMENFASSENDE BESTIMMUNGEN1 Beschlü<strong>sse</strong> und Anordnungen des Veranstalters, die den Wettkampf betreffen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>enger Zusammenarbeit mit der technischen Leitung zu treffen.2 Sämtliche Festunterlagen mü<strong>sse</strong>n 3 Wochen vor dem Anlass versandt se<strong>in</strong>.Abteilung Jugend SGTV Seite 5 Version vom 08.01.<strong>20</strong>10


Anforderungsprofil3 Bei der Schlusssitzung muss e<strong>in</strong> Schlussbericht des OK abgegeben <strong>werden</strong>. Zudem e<strong>in</strong>eCD (<strong>in</strong> doppelter Ausführung) mit allen wichtigen Unterlagen. <strong>Da</strong>bei se<strong>in</strong> mü<strong>sse</strong>n sicher.Budget und detaillierte Abrechnung, alle Protokolle, Unterlagen zu Festführer, Schlussberichtaller Ressorts und weitere für den nächsten Veranstalter wichtigen Unterlagen.4 Die Festlegung weiterer, unvorhersehbarer Details soll <strong>in</strong> Absprache mit der AbteilungJugend des SGTV erfolgen.5 Grundsätzlich darf e<strong>in</strong> Jugendturnfest nicht abgesagt oder abgebrochen <strong>werden</strong>, auchwenn sehr schlechte Witterungsverhältni<strong>sse</strong> herrschen.Der Veranstalter hat alle möglichen Vorkehrungen vor dem Wettkampftag vorzunehmen.E<strong>in</strong> Schlechtwetterszenario muss <strong>in</strong> jedem Fall bestehen.6 <strong>Da</strong>s Startgeld ist bei e<strong>in</strong>er Absage <strong>in</strong>folge höherer Gewalt zurückzuerstatten. Der Veranstalterhat das Recht, se<strong>in</strong>e bereits geleisteten Auslagen, die nicht rückgängig gemacht<strong>werden</strong> können, abzuziehen. Der Rückzahlungsbetrag wird von der Abteilung Jugenddes SGTV nach Vorlage e<strong>in</strong>er detaillierten Abrechnung des Veranstalters abschlie<strong>sse</strong>ndfestgelegt.Abteilung Jugend SGTV Seite 6 Version vom 08.01.<strong>20</strong>10

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