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Solarfonds

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S o l a r f o n d s<br />

Solarscharen Drei<br />

Dritte Anlage Schwerter zu Solarscharen


Prospektverantwortliche<br />

Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt<br />

Der ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei eingetragen unter HRA 725997 beim RG in<br />

Stuttgart am 18.01.2011 übernimmt gemäß § 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung die<br />

Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben<br />

im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Es wird versichert,<br />

dass außer den im Prospekt aufgeführten Verträgen keine weiteren, für die Gesellschafter bedeutsamen<br />

Verträge oder Absprachen, die in Zusammenhang mit dieser Beteiligung stehen, geschlossen<br />

wurden. Personelle und wirtschaftliche Verflechtungen der ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />

Solarscharen Drei, vertreten durch die ecovision GmbH und deren Geschäftsführer und Gesellschafter,<br />

sowie anderer mit der Durchführung und Abwicklung der Beteiligung beauftragter Gesellschaften bestehen<br />

über den im Prospekt angegebenen Umfang hinaus nicht.<br />

Der ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei übernimmt gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz<br />

in Verbindung mit den §§ 44 bis 48 Börsengesetz die Prospekthaftung.<br />

Angabenvorbehalte<br />

Alle Prospektangaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen. Sie wurden mit Sorgfalt abgefasst<br />

und zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe auf ihre Korrektheit geprüft. Die Angaben des Prospektes<br />

entsprechen den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und genügen den aktuellen ökonomischen<br />

Rahmendaten. Für den Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum Redaktionsschluss (26.04.2011)<br />

bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.<br />

Die in diesem Beteiligungsangebot getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Unsicherheiten<br />

und Risiken verbunden. Insbesondere können Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehler zu unzutreffenden<br />

Einschätzungen führen (siehe Kapitel „Risiken“ Seite 6 und 7). Eine Gewähr für das Eintreffen<br />

der dem Prospekt zu Grunde liegenden Prognosen kann nicht übernommen werden. Die steuerliche<br />

Konzeption des vorliegenden Beteiligungsprospektes beruht auf dem aktuellen Steuerrecht. Neben<br />

Änderungen des Steuerrechts besteht die Möglichkeit, dass die zuständigen Finanzverwaltungen<br />

einzelne Sachverhalte in Zukunft anders beurteilen. Steuerliche Auswirkungen und Ziele der Gesellschafter<br />

sind nicht Geschäftsgrundlage der Verträge der Gesellschaft und werden nicht gewährleistet.<br />

Für die von dem Gesellschafter verfolgten wirtschaftlichen Ziele wird keine Haftung übernommen.<br />

Von diesem Prospekt abweichende Angaben, Aussagen oder Zusagen bedürfen der schriftlichen<br />

Zustimmung der Prospektherausgeberin.<br />

Haftung Dritter<br />

Dritte sind zu abweichenden Prospektangaben nicht berechtigt. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird<br />

hiermit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Selbstständige Anlageberater und -vermittler haben<br />

die Beteiligung keiner eigenen Prüfung unterzogen und haften deshalb nicht für die Prospektangaben.<br />

Umfang der Prospekthaftung<br />

Etwaige Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger und unvollständiger Prospektangaben sind nach<br />

§ 13 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit §§ 44 bis 48 Börsengesetz auf den Erwerbspreis und<br />

die mit dem Erwerb der Beteiligung verbundenen Kosten beschränkt. Die Ansprüche verjähren gemäß<br />

§ 46 Börsengesetz ein Jahr ab Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit/Unvollständigkeit des<br />

Prospektes, spätestens nach drei Jahren ab Veröffentlichung des Prospektes.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 26.04.2011<br />

Georg Hille<br />

Geschäftsführer<br />

Günter Koschwitz<br />

Geschäftsführer<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei (Prospektherausgeberin)<br />

vertreten durch die ecovision GmbH


Inhaltsverzeichnis<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />

Erklärung der Prospektverantwortlichen I<br />

Vortwort 2<br />

So werden Sie Gesellschafter 3<br />

Die Beteiligung im Überblick 4<br />

Risiken der Beteiligung 6<br />

Projektpartner und Projektverträge 8<br />

Investitions- und Finanzierungsplan 10<br />

Die Rendite des Projektes 12<br />

Vertrag der Kommanditgesellschaft 14<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption 16<br />

Beitrittserklärung 17<br />

Handelsregistervollmacht 18<br />

Erklärung zum Fernabsatzgesetz 19<br />

Inhalt


Vorwort<br />

Eine sichere<br />

Geldanlage<br />

Erneuerbare statt Atom<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

genau 25 Jahre nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl bringen wir dieses Prospekt heraus.<br />

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima in Japan hat uns nach Tschernobyl gezeigt, dass Atomkraft<br />

auch von hochentwickelten Ländern nicht beherrschbar ist und welche großen Gefahren und<br />

Risiken für die Menschen damit verbunden sind, ganz zu schweigen von der Lösung der Frage der<br />

Endlagerung des radioaktiven Atommülls. Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien.<br />

Wir leisten mit unserer dritten Solaranlage in Siegelsbach einen Beitrag dazu!<br />

Wir sind ein innovatives, auf die Entwicklung und den Bau neuer Solarkraftwerke spezialisiertes<br />

Unternehmen. Nach unseren wirtschaftlich erfolgreichen sieben <strong>Solarfonds</strong>, u.a. auf dem Dach<br />

des Oberkirchenrats in Stuttgart und auf fünf Stuttgarter Schulen möchten wir Ihnen heute<br />

unser neuestes Projekt ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH & Co.KG Solarscharen Drei vorstellen.<br />

Bei unserem neuen Solarkraftwerk handelt es sich um die zweite Erweiterung unserer bereits in<br />

Siegelsbach bei Bad Rappenau bestehenden Photovoltaikanlagen. Seit April 2008 liefern nachgeführte<br />

Solarmodule Sonnenstrom. Im Mai dieses Jahres wird die erste Erweiterung in Siegelsbach<br />

ans Netz gehen und die zweite Erweiterung planen wir mit diesem <strong>Solarfonds</strong> „Solarscharen<br />

Drei “. Damit machen wir den ehemaligen amerikanischen Militärstandort zu einem Ort<br />

der friedlichen Sonnennutzung. Durch diesen neuen <strong>Solarfonds</strong> auf dem ehemaligen Pershing-<br />

II-Lagerplatz wird die bestehende Anlage auf das Doppelte, d.h. auf rund 2 MWp, vergrößert.<br />

Mit Ihrer finanziellen Beteiligung unterstützen Sie nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien,<br />

sondern leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Friedenssicherung. Denn Projekte wie unseres<br />

können helfen, Konflikte um den Zugang zu Ressourcen und fossilen Rohstoffen zu vermindern.<br />

Zusätzlich können Sie auch Ihre persönliche CO 2 -Bilanz verbessern.<br />

Alle technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Informationen zu unserem neuen <strong>Solarfonds</strong><br />

finden Sie in diesem Prospekt.<br />

Möchten auch Sie einen Beitrag leisten, um unsere Erde friedlicher und sicherer zu gestalten?<br />

Dann werden Sie Mitinhaber/in bei ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH & Co.KG Solarscharen Drei.<br />

So tragen Sie zum Klimaschutz bei und fördern den Aufbau einer nachhaltigen und dezentralen<br />

Energieerzeugung. Investieren Sie in eine sichere und zukunftsweisende Geldanlage.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.<br />

Ihr ecovision team<br />

Georg Hille Günter Koschwitz<br />

2 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


So werden Sie Gesellschafter/in<br />

Schritt für Schritt<br />

Wir wollen Ihnen die Abwicklung Ihres Beitritts<br />

so sicher und zuverlässig wie möglich<br />

machen.<br />

Als Einlegeblätter finden Sie die<br />

• Beitrittserklärung<br />

• Handelregistervollmacht<br />

• Erklärung zum Fernabsatzgesetz<br />

Wenn Sie sich beteiligen und somit der<br />

Gesellschaft beitreten wollen, gehen Sie wie<br />

folgt vor:<br />

1. Lesen Sie den Prospekt sorgfältig!<br />

2. Legen Sie fest, mit welchem Betrag<br />

Sie sich als Kommanditist/in beteiligen.<br />

3. Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung und<br />

die – seit 8.12.04 gesetzlich vorgeschrie-<br />

bene – Erklärung zum Fernabsatzgesetz<br />

vollständig und lesbar (in Druckbuch-<br />

staben) aus.<br />

Schicken Sie beides per Post an fol-<br />

gende Adresse:<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />

Solarscharen Drei<br />

Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart<br />

Gerne auch vorab per E-Mail oder Fax.<br />

4. Nach Annahme Ihrer Beteiligung erhal-<br />

ten Sie von uns die gegengezeichnete<br />

Annahmeerklärung und eine Kopie der<br />

Erklärung zum Fernabsatzgesetz. Den<br />

Gesellschaftsvertrag auf S.14ff haben<br />

Sie zur Kenntnis genommen.<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />

5. Überweisen Sie bitte innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Zugang der Annahmebe-<br />

stätigung Ihre Bareinlage auf das Konto<br />

79000 88902 bei der GLS Gemein-<br />

schaftsbank BLZ 430 609 67<br />

. Erst mit Eingang Ihrer Einlage sind Sie<br />

rechtmäßig beigetreten.<br />

6. Lassen Sie die Handelsregistervollmacht<br />

von einem Notar beglaubigen. Ohne<br />

notariell beglaubigte Handelsregister-<br />

vollmacht können wir Sie nicht in das<br />

Handelsregister eintragen.<br />

Schicken Sie die Handelsregistervoll-<br />

macht per Post an folgende Adresse:<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />

Solarscharen Drei, Blumenstr. 19,<br />

70182 Stuttgart.<br />

Die dafür aufzuwendenden Kosten (ca.<br />

15-30 €) müssen Sie tragen; die Kosten<br />

der Eintragung trägt die Gesellschaft.<br />

7. Nach der Eintragung aller Kommandi-<br />

tisten/innen in das Handelsregister infor-<br />

mieren wir Sie.<br />

8. Die jährlichen Ausschüttungen schreiben<br />

wir dem uns von Ihnen angegebenen<br />

Konto gut.<br />

9. Die steuerlichen Verlust- und Gewinnzu-<br />

weisungen werden von unserem Steuer-<br />

berater automatisch geltend gemacht.<br />

Unser Steuerberater meldet den steuer-<br />

lichen Anteil an das Betriebsstätten-<br />

finanzamt und von dort geht dann die<br />

Meldung an Ihr Finanzamt.<br />

3<br />

So werden Sie<br />

Gesellschafter/in<br />

Seitenübersicht


Alles auf einen Blick<br />

Die Beteiligung im Überblick<br />

Solarscharen Drei- ein Klima- und Friedensprojekt<br />

„Solarscharen“ nehmen die Sonne ins<br />

Visier. Am Standort Siegelsbach bei Bad<br />

Rappenau, wo früher Pershing-Raketen<br />

lagerten, liefert zukünftig ein weiteres<br />

Solarkraftwerk umweltfreundliche Energie.<br />

Warme Sonne statt Kalter Krieg.<br />

Das Projekt ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH<br />

&Co.KG Solarscharen Drei, eingetragen<br />

beim Registergericht in Stuttgart unter<br />

HRA 725997, ist eine Initiative der<br />

ecovision GmbH und KATE e.V. in Stuttgart.<br />

Wir freuen uns, Ihnen heute dieses neue<br />

Projekt an diesem Standort präsentieren<br />

zu können.<br />

Im Jahr 2008 wurde eine Freiflächenanlage<br />

mit Trackern (nachgeführte Solarmodule)installiert.<br />

Derzeit ist eine zweite<br />

Anlage auf 20 ehemaligen Atomraketenbunkern<br />

im Bau.<br />

ecovision betreibt beide Projekte als Bürgersolarfonds;<br />

beide Anlagen erfüllen das<br />

prospektierte Soll.<br />

4<br />

Das neue Projekt:<br />

Weitere Freiflächenanlage<br />

Nun haben wir mit unserem bisherigen<br />

Generalübernehmer (GÜ) der Solaranlage<br />

die Lieferung der dritten Anlage vereinbart.<br />

Die Photovoltaik-Anlage<br />

Unternehmerisches Ziel ist die Errichtung<br />

und der Betrieb von bis zu 3,6 MWp (Megawattpeak<br />

installierte Leistung) mit fest<br />

auf dem Boden montierten Modultischen.<br />

Damit kann man über 1100 Haushalte<br />

20 Jahre mit Strom versorgen.<br />

Unser Ziel mit diesem <strong>Solarfonds</strong> ist es,<br />

1,2 der 3,6 MWp zu betreiben.<br />

Wir legen Wert darauf, dass Module und<br />

Wechselrichter in Deutschland gefertigt<br />

werden. Wir verzichten bewusst auf<br />

den Einsatz scheinbar „billiger“ Import-<br />

module aus China, da deren Gewährleistung<br />

im Schadensfall unsicher er-<br />

Illustration aller Solaranlagen. Rot (schraffiert): Unsere neue Bodenanlage im Osten;<br />

Gelb: Atomraketenbunker die mit Solarmodulen belegt sind (Solarscharen II);<br />

Schwarz: seit 2008 in Betrieb befindliche Trackeranlage<br />

scheint. Passend zu den Cadmiumtellurid<br />

(CdTe) Dünnschichtmodulen<br />

des Weltmarktführers First Solar aus<br />

Frankfurt/Oder kommen zentrale Wechselrichter<br />

des Weltmarktführers SMA<br />

aus Niestetal zum Einsatz. Für die<br />

Dünnschicht Module haben wir eine<br />

sich jährlich reduzierende Leistung um<br />

0,5 Prozent gemäß dem beauftragten<br />

meteocontrol Gutachten einkalkuliert.<br />

Unsere Solaranlage soll anfänglich etwa<br />

1,2 Mio kWh ökologisch sauberen Strom<br />

erzeugt, der ins öffentliche Stromnetz<br />

eingespeist wird. Das bedeutet eine Einsparung<br />

von über 21.500 Tonnen CO 2<br />

während der Laufzeit. Ein weiteres Plus:<br />

Binnen dreier Jahre ist die Energie erzeugt,<br />

die zur Herstellung aller Komponenten<br />

der Anlagen benötigt wurde.<br />

Die Laufzeit<br />

Eine Baugenehmigung und die Erstellung<br />

eines Bebauungsplans ist notwendig.<br />

Wie beim ersten Projekt ist die zuständige<br />

Gemeinde sehr an dieser Solaranlage<br />

interessiert und bearbeitet das<br />

Verfahren sehr zügig. Mit der endgültigen<br />

Genehmigung ist im Mai 2011 zu<br />

rechnen. Damit wird die Anlage bis zum<br />

31.08.2011 ans Netz angeschlossen.<br />

Die Laufzeit des geplanten Projektes ist<br />

bis Ende 2031 vorgesehen.<br />

Die Investitionen und Finanzierung<br />

Die Anlage kostet betriebsfertig<br />

rund 2,7 Mio. €. Davon werden ca.<br />

2 Mio. € durch ein geplantes Bankdarlehen,<br />

vermittelt durch die Hausbank, mit<br />

einer Laufzeit von 17 Jahren und einem<br />

Zinssatz von 4,65% bei 100% Auszahlung<br />

finanziert. Die verbleibenden 25 %<br />

Eigenkapital sollen durch Sie als Gesellschafter<br />

aufgebracht werden.<br />

Ihre Sicherheit<br />

Unser Geschäftsführer der Komplementärin<br />

ecovision GmbH, Georg Hille,<br />

hat in den letzten 20 Jahren viele Solarprojekte<br />

erfolgreich realisiert. Alle<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> haben bisher die<br />

Erwartungen erfüllt oder übertroffen.<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


Mit unserem Hersteller und Lieferanten<br />

PVStrom werden wir wie bei den vorherigen<br />

Projekten einen Wartungsvertrag<br />

inklusive Wechselrichtertausch<br />

abschliessen. Die PVStrom GmbH will<br />

unsere Solaranlage nach 20 Jahren zurückkaufen,<br />

deshalb übernimmt er größtenteils<br />

die Rückbaubürgschaft.<br />

Die Photovoltaik-Anlage wird gegen<br />

erkennbare Risiken in marktüblicher<br />

Form versichert. In der Kalkulation des<br />

Vorhabens sind eine Betriebshaftpflicht-,<br />

eine Elementarschadens- und eine<br />

Unterbrechungsversicherung enthalten.<br />

Die Einspeisevergütung ist ab dem Zeitpunkt<br />

der Inbetriebnahme für die Laufzeit<br />

von 20 Jahren gesetzlich garantiert. Da<br />

selbst bei einer zukünftigen Änderung<br />

des Gesetzes für in Betrieb befindliche<br />

Anlagen Bestandsschutz besteht, steht<br />

die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf sicherer<br />

Grundlage. Diebstahl ist an diesem<br />

Standort sehr unwahrscheinlich.<br />

Unsere Vorsicht<br />

Das Gelände gehört der Bundesrepublik<br />

Deutschland vertreten durch die Bundesanstalt<br />

für Immobilienaufgaben BIMA.<br />

Diese stellt das Gelände per Pachtvertrag<br />

langfristig zur Verfügung.<br />

Zur Qualitätssicherung wird die Anlage<br />

nach Inbetriebnahme durch einen unabhängigen<br />

Gutachter (Fraunhofer ISE,<br />

meteocontrol oder PV-plan) vermessen.<br />

Dieser prüft, ob die bestellte Leistung tatsächlich<br />

installiert wurde.<br />

Unsere Transparenz<br />

Die Daten der Stromproduktion und der<br />

Betrieb der Anlagen werden im Internet taggenau<br />

visualisiert (www.ecovision-gmbh.de).<br />

Was ist eine<br />

Beteiligungsgesellschaft?<br />

Sie beteiligen sich als Kommanditist an<br />

einer GmbH&Co. KG.<br />

Die Geschäftsführung und die Haftung der<br />

GmbH&Co KG wird von der Komplementärin<br />

übernommen, der ecovision GmbH.<br />

Das bedeutet, Sie brauchen sich um<br />

die technischen und organisatorischen<br />

Belange nicht zu kümmern. Sie erhalten<br />

einen jährlichen Geschäftsbericht und<br />

können auf der jährlichen Versammlung<br />

über die weitere Geschäftsentwicklung<br />

mit entscheiden. Um Kommanditist zu<br />

werden, bedarf es einer Handelsregistereintragung.<br />

Ihre Haftung ist auf die von<br />

Ihnen eingezahlte Einlage beschränkt.<br />

Lesen Sie bitte dazu den Gesellschaftervertrag<br />

der Kommanditgesellschaft (S.14).<br />

Ihre Beteiligung –<br />

wirtschaftlich ein Gewinn<br />

Das Eigenkapital verzinst sich voraussichtlich<br />

im Durchschnitt mit knapp 6% (5,9%)<br />

bei Gesamtausschüttungen von 200%<br />

über die Laufzeit von 20 Jahren. Dieses<br />

gute Ergebnis wurde durch die sehr geringen<br />

Gründungs- und jährlichen Verwaltungskosten<br />

ermöglicht.<br />

Ihre Beteiligung -<br />

zeitlich befristet und limitiert<br />

Diesmal werden lediglich maximal 20<br />

Anteile für ca. 700.000 € Eigenkapital<br />

angeboten, die Mindestbeteiligung liegt<br />

bei 20.000 €. Eine höhere Beteiligung<br />

muss durch 1.000 teilbar sein.<br />

Zu den Risiken lesen Sie bitte die Seiten<br />

6 und 7.<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei 5<br />

Alles Seitenübersicht<br />

auf einen Blick<br />

Wichtige Fakten<br />

in Kürze<br />

Rechtliche Aspekte<br />

Verpächter: Bundesrepublik Deutschland<br />

Vergütung: Freiland-Anlagen auf<br />

Konversionsfläche<br />

Rechtsform: GmbH&Co. KG<br />

Größe der Anlage<br />

3,6 MWp, davon betreibt die ecovision GmbH<br />

1,2 MWp, am Standort ehemaliger Pershing<br />

Raketen bei Heilbronn („Nato-Doppelbeschluss“)<br />

Technik<br />

Fest montierte Bodenanlagen;<br />

Dünnschichtmodule vom Weltmarktführer<br />

First Solar, zentrale Wechselrichter vom<br />

Weltmarktführer SMA;<br />

erfahrener Generalübernehmer<br />

Prognostizierter<br />

Solarertrag<br />

1,5% Abschlag auf Ertragsgutachten von meteocontrol<br />

(entspricht 1.029 kWh/kWp im ersten<br />

Jahr) u. einer Leistungsdegression von 0,5% p.a.<br />

Dies ergibt jährliche Erlöse von ca. 250.000 €<br />

durch Stromverkauf<br />

Investitionen<br />

Ca. 2,7 Mio. €, davon als Darlehen 75%,<br />

benötigtes Eigenkapital rund 700.000 €<br />

Wirtschaftlicher Gewinn<br />

Sehr geringe Gründungs- und kaufmännische<br />

Betriebskosten; Ausschüttungen ab 2012,<br />

insgesamt 200%; Rendite von 5,9%.<br />

Unsere Vorsicht<br />

Wartungsvertrag mit dem Installationsbetrieb<br />

Qualitätskontrolle durch unabhängigen<br />

Gutachter beim Bau der Anlage<br />

Arbeitsplätze<br />

Module und Wechselrichter werden in<br />

Deutschland hergestellt, dadurch werden<br />

Arbeitsplätze gesichert<br />

Ökologischer Gewinn<br />

CO 2 Vermeidung entspricht ca. 21.500t.<br />

Energie zur Herstellung der Anlagen ist in<br />

drei Jahren erzeugt<br />

Mindestbeteiligung<br />

ab 20.000 € ohne Agio,<br />

Stückelung 1.000 €


Seitenübersicht<br />

Risiken<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Wenn Sie sich als Gesellschafter (Kommanditist)<br />

beteiligen, handeln Sie unternehmerischundsindamwirtschaftlichen<br />

Ergebnis beteiligt.<br />

Wir haben die Angaben in diesem Prospekt<br />

sorgfältig zusammengestellt. Durch nicht<br />

vorhersehbare Ereignisse oder Entwicklungen<br />

kann das wirtschaftliche Ergebnis<br />

von der Prognose abweichen. Im<br />

Folgenden finden Sie ausschließlich die<br />

Risiken benannt.<br />

Investitionskosten<br />

Die Betreibergesellschaft übernimmt die<br />

PV-Anlage schlüsselfertig, ein Vertrag<br />

regelt die Details. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass unvorhergesehene Kosten oder<br />

Kostenentwicklungen für die noch nicht<br />

gebaute Anlage die Investitionskosten<br />

erhöhen und damit das Betriebsergebnis<br />

negativ beeinflussen. Es ist nicht auszu-<br />

schließen, dass außerhalb des GÜ-Vertrags<br />

unvorhergesehene Kosten entstehen<br />

und damit das Betriebsergebnis<br />

negativ beeinflussen.<br />

Betriebskosten<br />

Reparaturaufwendungen sind vom Zeitpunkt<br />

und Umfang her nicht präzise vorhersehbar.<br />

Für über den Wartungsvertrag<br />

hinausgehende Kosten für Instandhaltung<br />

und Instandsetzung bildet die Gesellschaft<br />

eine Reserve. Eine Überschreitung der angenommenen<br />

Kosten ist nicht auszuschließen.<br />

Bei allen zukünftigen Wartungs-, Instandhaltungs-<br />

und Versicherungskosten<br />

ist ein Inflatiosfaktor von 2,0 % p.a.<br />

berücksichtigt. Sollte dieser Wert nicht<br />

ausreichen, würde sich das wirtschaftliche<br />

Ergebnis verschlechtern.<br />

Inbetriebnahme<br />

Die PV-Anlage soll bis zum 31.08.2011<br />

an das Stromnetz angeschlossen wer-<br />

den. Unvorhergesehene Schwierigkeiten<br />

bei Bau oder Netzanbindung können<br />

die Inbetriebnahme verzögern. Hierfür<br />

existiert zwar eine Pönale, doch könnte<br />

diese möglicherweise nicht ausreichen,<br />

wodurch das Betriebsergebnis verschlechtert<br />

würde und somit wirtschaftliche und<br />

steuerliche Nachteile entstehen könnten.<br />

Technische Risiken<br />

Solarmodule und Wechselrichter sind<br />

technische Komponenten. Es ist möglich,<br />

dass diese nicht den technischen<br />

Spezifikationen entsprechen. Obwohl<br />

externe Gutachter dies prüfen und Gewährleistungen<br />

bestehen, könnte dies<br />

zu einer Minderung des Stromertrags<br />

führen und damit das wirtschaftliche<br />

Ergebnis verringern.<br />

Versicherungsrisiken<br />

Obwohl die branchenüblichen Versicherungen<br />

abgeschlossen sind, ist generell<br />

eine Absicherung gegen einzelne<br />

Gefahren, wie z.B. Kernkraftwerksun-<br />

fälle (!) und Kriege, nicht möglich. Es<br />

ist nicht auszuschließen, dass zukünftig<br />

heute versicherbare Risiken nicht mehr<br />

zu akzeptablen Konditionen abgeschlossen<br />

werden können.<br />

Solarstromertrag<br />

Es wird ein Abschlag auf das Ertragsgutachten<br />

der meteocontrol von 1,5%<br />

gemacht; dies bedeutet eine jährliche<br />

Stromerzeugung von 1.029 kWh/kWp<br />

bei einer jährlichen Degression der<br />

Erzeugung von 0,5% pro Jahr. Es ist<br />

möglich, dass diese Einschätzung zu optimistisch<br />

ist. Weiterhin ist es möglich,<br />

dass die solare Strahlung in Zukunft von<br />

den Werten der Vergangenheit abweicht<br />

oder dass Luftverschmutzung oder unvorhergesehene<br />

Verschattung die Ein-<br />

strahlung auf die Anlage reduzieren. Das<br />

könnte den Stromertrag und damit das<br />

wirtschaftliche Ergebnis verringern.<br />

Veränderung des Geländes<br />

Die Solaranlage steht auf einem gepachteten<br />

Gelände der Bundesrepublik<br />

Deutschland, einem ehemaligen NATO<br />

Gelände. Sieht die Bundesrepublik es<br />

für begründet notwendig an, einen<br />

Abbau der Solaranlage zu verlangen,<br />

muss sie zwar ein geeignetes Ersatzge-<br />

lände stellen, die daraus entstehenden,<br />

nicht geplanten Mehrkosten werden der<br />

Betreibergesellschaft aber nicht ersetzt.<br />

Dies könnte zu Einbußen für die Wirtschaftlichkeit<br />

führen.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Betreibergesellschaft<br />

die Pflege des Geländes<br />

und der Zuwege nicht mehr ausreichend<br />

durchführt, daraus können Risiken für die<br />

Wirtschaftlichkeit der Anlage entstehen.<br />

Abbau der Anlage<br />

Mit dem Wartungsunternehmen ist vertraglich<br />

die Rücknahme der Anlage nach<br />

20 Jahren vereinbart, die Kosten des<br />

Wartungsvertrages sind dementsprechend<br />

reduziert. Es kann von der BIMA<br />

als Geländebesitzerin aber ein Abbau<br />

gefordert werden. Dies würde das wirtschaftliche<br />

Ergebnis verschlechtern.<br />

Finanzierung<br />

Es liegt ein Finanzierungsangebot einer<br />

Bank unter Gremienvorbehalt für den<br />

gesamten Kredit vor. Mögliche Zinsänderungen<br />

sind durch eine Preisgleitklausel<br />

abgesichert. Die Zinsbindung des Angebots<br />

besteht für die ersten zehn Jahre. Im<br />

Prospekt wird mit dem gleichen Zinssatz<br />

für die weiteren sechs Jahre der Kreditlaufzeit<br />

gerechnet, sollte er jedoch überschritten<br />

werden, würde dies die Wirt-<br />

6 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


schaftlichkeit verschlechtern. Falls das<br />

Darlehen von der Betreibergesellschaft<br />

nicht oder teilweise nicht zurückbezahlt<br />

werden kann, könnte dies eine Minderung<br />

oder zeitweise Aussetzung der Ausschüttungen<br />

bedeuten. Die Bank ist zur Verwertung<br />

der PV-Anlage berechtigt.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Für die von den Gesellschaftern verfolgten<br />

wirtschaftlichen Ziele wird keine Haftung<br />

übernommen. Das Steuerrecht ist in ständiger<br />

Veränderung begriffen. Künftige<br />

Änderungen im Steuerrecht zum Nachteil<br />

des Steuerpflichtigen sind auch in Zukunft<br />

möglich. Neben Änderungen des Steuerrechts<br />

besteht die Möglichkeit, dass die<br />

zuständigen Finanzverwaltungen einzelne<br />

Sachverhalte in Zukunft anders beurteilen.<br />

Die genannten Risiken können zu einer höheren<br />

steuerlichen Belastung von Betreibergesellschaft<br />

und/oder Anleger führen und<br />

damit die prognostizierte Rendite verringern.<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

Bei der angegebenen Vergütung für den<br />

erzeugten Strom von durchschnittlich<br />

0,2207 €/kWh über eine Laufzeit von<br />

20 Jahren zuzüglich dem Jahr der Inbetrieb-<br />

nahme handelt es sich um die gesetzliche<br />

Einspeisevergütung nach §32/33 des<br />

Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer<br />

Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz,<br />

EEG). Es gilt die jeweilige Vergütung zum<br />

Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.<br />

Zum 1.9.2011 ist eine Absenkung der<br />

EEG Vergütung für Freilandanlagen auf<br />

Konversionsflächen vorgesehen. Geht die<br />

Anlage daher verspätet ans Netz, erhält<br />

sie die reduzierte Vergütung. Um dieses<br />

auszugleichen, zahlt der Vertragspartner<br />

eine Strafe, basierend auf dem Nettobarwert.<br />

Weiter verpflichtet das Gesetz die Netzbetreiber<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />

dazu, den erzeugten Solarstrom 20 Jahre<br />

lang jederzeit abzunehmen. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass das EEG in dieser Zeit<br />

geändert wird. In der Vergangenheit galt<br />

bisher ein Bestandsschutz, so dass nach<br />

einer Gesetzesänderung nur neu errichtete<br />

Anlagen betroffen wären. Eine absolute<br />

Garantie dafür gibt es jedoch nicht.<br />

Insolvenz der Betreiber-<br />

Gesellschaft<br />

Ihr wirtschaftliches Risiko ist grundsätzlich<br />

auf die Einlage beschränkt. Soweit<br />

Ausschüttungen aus Liquiditätsüberschüssen<br />

vorgenommen werden, die<br />

nicht durch Gewinne gedeckt sind, lebt<br />

die Haftung der Gesellschafter (Kommanditisten)<br />

wieder auf (§172 Abs. 4 HGB).<br />

Sollte es zu Liquiditätsproblemen der Gesellschaft<br />

kommen, müssten die Gesellschafter<br />

eventuell bereits ausgeschüttete<br />

Beträge wieder einlegen. Sollten diese<br />

Maßnahmen nicht greifen, bliebe nur der<br />

Verkauf der Gemeinschaftsanlage und<br />

die Auflösung der Gesellschaft. In diesem<br />

Notfall bestünde die Gefahr, dass der Verkauf<br />

nicht zustande kommt oder der Erlös<br />

niedrig ausfällt. Dies könnte zur Insolvenz<br />

der Betreibergesellschaft führen und somit<br />

zum Verlust der Einlage.<br />

Insolvenz von Vertragspartnern<br />

Sollte es zu einer Insolvenz einer oder mehrerer<br />

Vertragspartner kommen, besteht<br />

das Risiko, dass vereinbarte Leistungen<br />

nicht oder nur zu höheren Kosten erbracht<br />

werden können. Dies würde die Ausschüttungen<br />

verringern und könnte bis zum Verlust<br />

der Einlage führen.<br />

7<br />

Seitenübersicht Risiken<br />

Maximalrisiko für den<br />

Gesellschafter<br />

Von der Prospektherausgeberin wird<br />

keine Fremdfinanzierung der individuellen<br />

Beteiligung angeboten.<br />

Das Maximalrisiko für den Anleger<br />

besteht im Totalverlust seiner Einlage.<br />

Wir raten dem Anleger von der<br />

Fremdfinanzierung seiner Einlage<br />

ab. Im Falle des Ausbleibens von<br />

Ausschüttungen oder bei Totalverlust<br />

der Einlage müssten Zins und<br />

Tilgungsleistung dieser Fremdfinanzierung<br />

aus eigenen Mitteln erfolgen.<br />

Im Extremfall kann dies zu einer<br />

Privatinsolvenz des Anlegers führen,<br />

der seine Einlage fremdfinanziert.<br />

Weitere wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken existieren<br />

nach Kenntnis der Prospektherausgeberin<br />

nicht.


Projektpartner und<br />

Seitenübersicht<br />

Projektverträge<br />

Vertrag Vertragspartner<br />

Kommanditvertrag ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />

Solarscharen Drei,<br />

ecovision GmbH als Komplementärin<br />

und max. 20 Kommanditisten<br />

Kreditverträge Bank<br />

Vertriebsvertrag<br />

Betriebswirtschaftliche<br />

Koordination<br />

Kaufmännische<br />

Betriebsführung<br />

Schlüsselfertige Errichtung<br />

der Solarstromanlage<br />

(GÜ-Vertrag)<br />

Wartungs- und<br />

Betriebsführungsvertrag<br />

Qualitätsmanagement<br />

Geländenutzungsvertrag<br />

Standortvertrag<br />

Netzanschluss und<br />

Einspeisevertrag<br />

All-Gefahren- und<br />

Haftpflichtversicherung<br />

ecovision GmbH, Kate e.V.,<br />

und weitere Vertriebspartner<br />

ecovision contracting GmbH<br />

ecovision GmbH<br />

PVStrom Energy Systems<br />

GmbH&Co. KG als Generalübernehmer<br />

(GÜ)<br />

PVStrom Energy<br />

Systems GmbH&Co. KG<br />

unabhängiger Gutachter<br />

(Fraunhofer ISE, meteocontrol,<br />

PV-plan o.ä.)<br />

Bundesrepublik Deutschland vertreten<br />

durch die Bundesanstalt<br />

für Immobilienaufgaben (BIMA)<br />

Betreiber aller Solaranlagen am<br />

Standort Siegelsbach (bislang Drei)<br />

Netzbetreiber EnBW<br />

Versicherung<br />

Wesentliche<br />

Vertragsinhalte<br />

Regelung über Inhalt und Durchführung<br />

der Gesellschaft,<br />

Details siehe Gesellschaftsvertrag<br />

in diesem Prospekt, S. 14 ff.<br />

Vertrag zur Fremdfinanzierung mit definiertem<br />

Zinssatz und Laufzeit von 17 Jahren<br />

Eigenkapitalakquise<br />

Wirtschaftliche Planung,<br />

Management, Prospekterstellung<br />

Laufende kaufmännische und steuerliche<br />

Verwaltung der Gesellschaft, Organisation<br />

der Gesellschafterversammlung<br />

Technische Planung und Auslegung der<br />

Anlage sowie Festlegung der exakten<br />

Gesamtleistung, Errichtung der schlüsselfertigen<br />

Solarstromanlage zum Festpreis<br />

Wartung und Betriebsführung der PV-Anlagen<br />

während der vertraglich vereinbarten Laufzeit.<br />

Ertragsgutachten; Abnahmemessung<br />

der PV-Anlage nach Installation und ggf.<br />

Flashermessung von PV-Modulen<br />

Verpachtet die Konversionsflächen der<br />

Gesellschaft und genehmigt die Nutzung der<br />

Zuwege<br />

Regelt Abrechnung des Eigenstromverbrauchs,<br />

der allgemeinen Kosten (Kabel, Zaun, Wege) und<br />

verteilt sie auf alle Gesellschaften<br />

Legt die Einzelheiten über die Netzanschlüsse<br />

fest sowie die Vergütung und Zahlungsweise<br />

des nach dem EEG abzunehmenden Stroms<br />

Betriebsunterbrechungsversicherung,<br />

Haftpflichtversicherung der Anlagen für<br />

Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren alle hier genannten Verträge, außer dem Kreditvertrag, dem Standortvertrag, dem<br />

Einspeisevertrag mit EnBW und den Versicherungsverträgen, abgeschlossen. Für die Finanzierung liegt eine Zusage unter Gremienvorbehalt<br />

vor.<br />

8 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


Eigenkapital<br />

Max. 20 Privatpersonen<br />

und juristische Personen<br />

als Kommanditisten<br />

Fremdkapital<br />

Bank<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

Standort Siegelsbach<br />

Nutzungsvertrag für Konversionsfläche<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong><br />

GmbH&Co. KG<br />

Solarscharen Drei<br />

Geschäftsführer Georg Hille als<br />

Gründungskommanditist<br />

ecovision GmbH<br />

als Komplementärin<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

mit<br />

Gesellschaftern (Kommanditisten)<br />

PVStrom Energy Systems<br />

GmbH&Co. KG<br />

Lieferant der PV-Anlage<br />

Kaufvertrag<br />

9<br />

Projektpartner und<br />

Seitenübersicht<br />

Projektverträge<br />

unabhängiger<br />

Gutachter<br />

Qualitätsprüfung<br />

Netzbetreiber EnBW<br />

Einspeisevertrag<br />

Versicherung<br />

Versicherungsvertrag<br />

PVStrom<br />

Energy Systems<br />

GmbH&Co. KG<br />

Wartungsvertrag<br />

ecovision<br />

contracting GmbH<br />

Projektmanagement,<br />

Eigenkapitalakquise, Prospekt


Die Rendite<br />

Seitenübersicht<br />

des Projektes<br />

Prognostizierter Investitionsplan<br />

Solaranlage incl. Infrastruktur 2.655.000 € 96,9%<br />

Qualitätskontrolle 13.000 € 0,5%<br />

Projektentwicklung 34.000 € 1,2%<br />

Finanzierungskosten 35.000 € 1,3%<br />

Sonstiges 2.000 € 0,1%<br />

Summe 2.739.000 € 100,0%<br />

ecovision erhält für die Projektentwicklung und die Eigenkapitalsakquise 2,5% der Gesamtinvestition. Zur Vorfinanzierung<br />

des Eigenkapitals kann zwischen der GmbH&Co. KG und Interessenten des <strong>Solarfonds</strong> ein Vertrag abgeschlossen werden.<br />

Der letzte Rückzahlungstermin hierfür ist der 31.06.2012.<br />

Prognostizierter Finanzierungssplan<br />

Eigenkapital 699.000 € 25,5%<br />

Fremdkapital 2.040.000 € 74,5%<br />

davon Bankdarlehen 2.000.000 € 73,0%<br />

davon nachrangiges Darlehen 40.000 € 1,5%<br />

Gesamt 2.739.000 € 100,0%<br />

Das Fremdkapital wird im dritten Quartal 2011 aufgenommen und halbjährlich über 17 Jahre getilgt. Die Gesellschaft zahlt<br />

die Zinsen ab dem 01.01.2012. Der entsprechende Vertrag ist unterschriftsreif vorbereitet (Finanzierungszusage unter<br />

Gremienvorbehalt).<br />

10 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


Ihre Geldanlage bei der Sonne<br />

Prognostizierte Ausschüttungen bezogen auf das Eigenkapital<br />

40 %<br />

35 %<br />

30 %<br />

25 %<br />

20 %<br />

15 %<br />

10 %<br />

5 %<br />

0 %<br />

Der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung<br />

hängt von vielen Parametern ab. Die<br />

wichtigsten Einflussfaktoren sind der Energieertrag<br />

und der Preis der PV-Anlage.<br />

Die Anfangsinvestition ist durch das Angebot<br />

festgelegt; es bleibt als wichtigster<br />

Faktor der Ertrag. Die realistische Rendite<br />

basiert auf einer jährlichen Stromerzeugung<br />

von 1,2 Mio. kWh/Jahr. Für die<br />

Sensitivitätsanalyse haben wir den Ertrag<br />

um +/- 3% variiert. In der nebenstehenden<br />

Grafk werden die Auswirkungen<br />

gezeigt, wenn der angenommene Ertrag<br />

über- oder unterschritten wird.<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen II Drei<br />

Abweichung von der prognostizierten<br />

Rendite bei einem Mehr-/ Minderertrag<br />

von 3%<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

179%<br />

pessimistisch<br />

200%<br />

Ausschüttung<br />

progostiziert<br />

221%<br />

optimistisch<br />

11<br />

Die Rendite<br />

Seitenübersicht<br />

des Projektes<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031<br />

Der wirtschaftliche Erfolg wird entweder<br />

als Rendite in % (siehe Achsenwert<br />

links) oder als Ausschüttungen bezogen<br />

auf das eingesetzte Eigenkapital (siehe<br />

Zahlen in den Balken) ausgedrückt.<br />

Wird die vorsichtige Prognose um 3%<br />

überschritten, steigen die Ausschüttungen<br />

auf 221%, die entsprechende<br />

Rendite beträgt dann 6,8%. Pessimistisch<br />

(Prognose -3%) betragen die Ausschüttungen<br />

179%, die Rendite reduziert<br />

sich auf 4,7%.


Die Rendite<br />

des Projektes<br />

Ergebnisprognose in Euro<br />

Erträge<br />

Erläuterungen<br />

Alle Angaben verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Da die Gesellschaft durch die<br />

Produktion steuerpfichtige Umsätze erzielt, ist die in Rechung gestellte Vorsteuer<br />

abzugsfähig. Die PV-Anlage soll bis zum 31.08.2011 an das öffentliche Stromnetz<br />

angeschlossen werden.<br />

Erträge<br />

Der Ertrag der Anlage ergibt sich aus dem tatsächlich produzierten Strom multipliziert<br />

mit dem Vergütungssatz. Die gesetzliche Einspeisevergütung für Freilandanlagen<br />

auf Konversionsflächen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird<br />

bis zum 31.08.2011 mit 0,2207 € für jede erzeugte Kilowattstunde über eine Dauer<br />

von 20 Kalenderjahren zuzüglich der Zeit bis zum 31.12. des Inbetriebnahmejahres<br />

gesetzlich festgeschrieben.<br />

Wir rechnen mit einem Abschlag von 1,5% auf das meteocontrol Gutachten. Dies<br />

entspricht 1029 kWh/kWp im ersten Jahr bei einer gemäß First Solar zu erwartenden<br />

Degression von 0,5% p.a.<br />

Es ist beabsichtigt, die Rücklagen am Kapitalmarkt zu einem erwarteten mittleren<br />

Zinssatz von 3,0% ab dem Jahr 2013 p.a. anzulegen.<br />

Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

Stromerlöse 265.133 265.133 263.807 262.488 261.175 259.870 258.570 257.277 255.991<br />

Zinserträge 0 3.090 2.377 1.766 1.261 860 512 263 111<br />

Erträge gesamt 265.133 268.223 266.184 264.254 262.436 260.729 259.082 257.540 256.102<br />

Aufwendungen<br />

Abschreibung Anlagen 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477<br />

Pacht 6.628 6.628 6.595 6.562 6.529 6.497 6.464 6.432 6.400<br />

Kaufmännische & steuerliche Verwaltung 9.553 9.674 9.695 9.719 9.746 9.777 9.810 9.847 9.887<br />

Wartung, Instandhaltung, Reparatur 9.336 9.523 9.713 9.907 10.106 11.964 12.203 12.447 12.696<br />

Versicherung 4.200 4.284 4.370 4.457 4.546 4.637 4.730 4.824 4.921<br />

Sonstiges 73.923 4.548 4.639 4.732 4.986 5.350 5.680 5.946 6.150<br />

Zinsaufwendungen 93.000 90.820 85.008 79.195 73.383 67.570 61.758 55.945 50.133<br />

Aufwendungen Gesamt 330.117 258.955 253.496 248.049 242.772 239.271 234.122 228.919 223.664<br />

Betriebsergebnis der KG nach Steuern -64.984 9.268 12.687 16.205 19.664 21.458 24.752 27.972 31.323<br />

* inklusive sofort abzugsfähiger Gründungskosten in 2012 (KG = Kommanditgesellschaft)<br />

Liquidität am 01.01. 0 103.007 79.230 58.872 42.032 28.651 17.063 8.770 3.697<br />

Erträge 265.133 268.223 266.184 264.254 262.436 260.729 259.082 257.540 256.102<br />

- Betriebskosten 34.176 34.657 35.012 35.377 35.913 38.224 38.887 39.497 40.054<br />

- langfristige Zinsaufwendungen 93.000 90.820 85.008 79.195 73.383 67.570 61.758 55.945 50.133<br />

- Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 0 208 649 1.115<br />

- Tilgung Darlehen 0 128.077 128.077 128.077 128.077 128.077 128.077 128.077 128.077<br />

Liquidität vor Ausschüttung/Entnahme 137.957 117.675 97.317 80.477 67.096 55.508 47.215 42.142 40.421<br />

Ausschüttungen an Kommanditisten 34.950 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445<br />

Ausschüttung in % der Einlage 5,0% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5%<br />

Aufwendungen<br />

Die Abschreibungen der Anlage werden linear vorgenommen. Sollte es für die Gesellschafter<br />

wirtschaftlich vorteilhafter sein, wird eine andere Abschreibungsmethode<br />

gewählt.<br />

Die BIMA als Geländebesitzerin erhält 2,5% Pacht der Nettostromerlöse für die<br />

Überlassung der Konversionsfläche.<br />

Kaufmännische & steuerliche Verwaltung<br />

Für die Geschäftsführungstätigkeiten beträgt die jährliche Vergütung die Höhe<br />

von 2,0% der Stromerlöse und Ersatzleistungen zzgl. USt. Diese Nettoumsatzerlöse<br />

enthalten keinen Inflationsausgleich. Übersteigen die jährlichen Erlöse<br />

den prognostizierten Ertrag, erhält die Komplementärin einen Anteil von 30 %<br />

an diesem Überschuss. Der Überschuss wird mit unter der Prognose liegenden<br />

Jahreserträgen verrechnet.<br />

Die Vergütung für die Haftungsübernahme durch die Komplementärin beträgt<br />

1250 € jährlich.<br />

Für die Steuerberatung liegt ein Angebot vor.<br />

Wartung, Instandhaltung, Reparatur<br />

Betriebsüberwachung und Monitoring ist im Wartungsvertrag mit der Firma<br />

PVStrom enthalten. Der auf 20 Jahre abgeschlossene Wartungsvertrag ent-<br />

12 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


hält Wartung und Ersatz für die Zentralwechselrichter (8€/kWp und Jahr). Für<br />

weitere Reparaturen und Instandhaltung ist ein Betrag berücksichtigt. Es werden<br />

keine Rückstellungen für den Rückbau der Anlagen im letzten Jahr gemacht.<br />

Es besteht ein umfassender Versicherungsschutz mit Betriebshaftpflicht,<br />

Elektronikausfall und –ggf.– Betriebsunterbrechungsversicherungen. Die Kalkulation<br />

bezieht sich auf ein vorliegendes Angebot.<br />

Sonstiges<br />

Enthält die Posten Geländepflege- und Strombezugskosten sowie die sofort abzugsfähigen<br />

Gründungskosten. Gemäß den aktuellen Regeln des EStG werden<br />

lediglich die Zwischenfinanzierungszinsen im ersten Jahr geltend gemacht.<br />

Der Planung ist eine Steigerung der Aufwendungen für Wartung, Reparatur, Steuer-<br />

beratung und Versicherung sowie der sonstigen Kosten von 2,0% p.a. über die gesamte<br />

Laufzeit zu Grunde gelegt; die Aufwendungen für die Betriebsführung enthalten<br />

dagegen keinen Inflationsausgleich für die kaufmännische Betriebsführung.<br />

Die langfristigen Zinsaufwendungen für die Darlehen sind vierteljährlich zu zahlen.<br />

Die Darlehen sind:<br />

y KfW Programm Erneuerbare Energien Standard: Höhe rund 2.000.000 €,<br />

100% Auszahlung, 17 Jahre - davon ein Jahr tilgungsfrei, 10 Jahre Zinsbindung,<br />

Zins 4,65%, (effektiv 4,73%)<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />

13<br />

Die Rendite<br />

Seitenübersicht<br />

des Projektes<br />

2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />

254.711 253.437 252.170 250.909 249.655 248.407 247.165 245.929 244.699 243.476 242.258 5.082.260<br />

59 130 326 632 1.053 1.593 2.349 3.226 1.186 2.883 1.436 25.114<br />

254.770 253.568 252.496 251.541 250.708 250.000 249.514 249.155 245.885 246.358 243.694 5.107.374<br />

133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 2.669.536<br />

6.368 6.336 6.304 6.273 6.241 6.210 6.179 6.148 6.117 6.087 6.056 127.056<br />

9.931 9.978 10.030 10.086 10.145 10.208 10.278 10.351 10.368 10.462 9.869 199.415<br />

12.950 13.209 13.473 13.743 14.018 14.298 14.584 14.876 15.173 15.476 6.000 245.695<br />

5.019 5.120 5.222 5.327 5.433 5.542 5.653 5.766 5.881 5.999 600 96.530<br />

6.289 6.348 6.326 6.233 6.066 5.883 6.001 6.121 6.453 6.368 2.596 180.639<br />

43.629 37.266 31.641 26.016 20.391 14.766 9.141 3.516 0 0 0 843.176<br />

217.663 211.734 206.474 201.153 195.770 190.384 185.312 180.254 177.470 177.869 158.599 4.362.046<br />

35.417 39.568 43.242 47.068 51.066 55.169 59.192 63.315 62.891 62.953 77.599<br />

1.976 4.348 10.871 21.067 35.091 53.112 78.313 107.536 39.528 96.095 47.875<br />

254.770 253.568 252.496 251.541 250.708 250.000 249.514 249.155 245.885 246.358 243.694 5.107.374<br />

40.557 40.991 41.356 41.661 41.903 42.142 42.694 43.262 43.993 44.392 25.122 779.870<br />

43.629 37.266 31.641 26.016 20.391 14.766 9.141 3.516 0 0 0 843.176<br />

1.691 2.266 2.781 3.320 3.871 4.447 5.010 5.586 5.525 5.537 7.497 49.502<br />

128.077 128.077 128.077 128.077 128.077 125.000 125.000 125.000 0 0 0 2.040.000<br />

42.793 49.316 59.512 73.536 91.557 116.758 145.981 179.328 235.895 292.525 258.950<br />

38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 139.800 139.800 244.650 258.950 1.394.825<br />

5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 20,0% 20,0% 35,0% 37,0% 200%<br />

y Nachrangdarlehen 40.000 €, Auszahlung 100%, davon ein Jahr tilgungsfrei<br />

Die Gewerbesteuer wird auf Basis eines Hebesatzes von 420 % für Stuttgart<br />

berechnet.<br />

Betriebsergebnis<br />

Die Differenz zwischen der Summe der Nettoerlöse und der Summe der Betriebsausgaben<br />

ergibt das Betriebsergebnis, welches erstmalig 2017 positiv sein soll.<br />

Die Darlehen werden über 17 Jahre getilgt, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist.<br />

Über die tatsächliche Höhe der Ausschüttungen entscheidet jeweils die Gesellschafterversammlung.<br />

Ausgeschüttet werden kann nur der Betrag, der am Jahres-<br />

ende, nach Abzug der Liquiditätsreserve für notwendige Zins- und Tilgungs-<br />

zahlungen, übrigbleibt.<br />

Die über die Projektlaufzeit erzielten Ausschüttungen werden hier aufgeführt und<br />

in das Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital gesetzt.<br />

Die daraus resultierende Vorsteuer-Rendite – nach der Methode des Bundesfinanzministeriums<br />

berechnet – beträgt rund 5,9 %, die gesamten Ausschüttungen<br />

200 %.<br />

Achtung: Dieser Wert ist mit Anlagerenditen festverzinslicher Wertpapiere<br />

nicht vergleichbar.


Seitenübersicht<br />

Verträge<br />

Vertrag der<br />

Kommanditgesellschaft<br />

§ 1 Firma und Sitz<br />

1. Der Name der Gesellschaft lautet ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />

Solarscharen Drei<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb<br />

von Photovoltaik-(PV) Beteiligungsanlagen.<br />

2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des<br />

Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen.<br />

§ 3 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung in das Handelsregister.<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.Das Geschäftjahr ist das<br />

Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und<br />

‚ endet am 31.12.2011.<br />

2. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Gesellschaft unter<br />

Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen,<br />

frühestens jedoch zum 31.12.2028.<br />

3. Sollte die Gesellschaft ihre Geschäfte nicht bis zum 01.01.2012 aufge-<br />

nommen haben, so steht jedem Kommanditisten bis zum 31.01.2012 das<br />

Recht zu, außerordentlich zu kündigen. Jeder Kommanditist hat einen<br />

Anspruch auf 100 % Rückzahlung des eingezahlten Kapitalanteils.<br />

4. Jede Kündigung bedarf der Form des eingeschriebenen Briefs mit Rückschein.<br />

Sie ist gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der<br />

Kündigung ist der Eingang bei der Gesellschaft maßgebend.<br />

5. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft zur Folge.<br />

§ 4 Gesellschafter<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die<br />

ecovision GmbH, mit Sitz in Stuttgart. Sie erbringt zur Zeit keine Ein-<br />

lage und hat keinen Kapitalanteil. Sie kann sich jedoch am Vermögen<br />

der Gesellschaft beteiligen, insbesondere durch die Ausübung des<br />

Vorkaufsrechtes.<br />

2. Gründungskommanditist ist: Georg Hille, Freiburg mit 1.000 €.<br />

§ 5 Aufnahme neuer Kommanditisten, Haftungsbgrenzung<br />

der Kommanditisten vor Eintragung<br />

1. Die Komplementärin ist von sämtlichen Kommanditisten unwiderruf-<br />

lich und unter Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB bevollmäch-<br />

tigt, weitere Kommanditisten aufzunehmen und/oder die Erhöhung der<br />

Kommanditanteile bisheriger Kommanditisten zuzulassen. Diese Kom-<br />

manditisten sind in einem gesonderten Gesellschafterverzeichnis mit ih-<br />

rem Namen, Vornamen, ihrer Anschrift und der Höhe der von ihnen mit der<br />

Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage (Haftsumme) aufgeführt.<br />

Die Aufnahme erfolgt jeweils auch im Namen der übrigen Gesellschafter.<br />

Es werden max. 20 Kommanditisten aufgenommen. Die Aufnahme ist<br />

beschränkt bis zum Erreichen der Kapitalsumme in Höhe von mindestens<br />

600.000 € bis höchstens 800.000 €, spätestens ab 01.04.2012 werden<br />

keine weiteren Kommanditisten mehr in die Gesellschaft aufgenommen.<br />

2. Die Aufnahme der Kommanditisten erfolgt mit der Zeichnung und An-<br />

nahme der Beitrittserklärung sowie der vollständigen Einzahlung der Einlage.<br />

Sie wird Dritten gegenüber mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.<br />

Die Komplementärin kann die Aufnahme aus triftigen Gründen verweigern.<br />

3. Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind als ihre Haftsumme in das<br />

Handelsregister einzutragen. Die Kosten für die Beglaubigung der Handels-<br />

registervollmacht trägt der Kommanditist, sie gelten als Sonderausgaben.<br />

Kommanditisten sind über ihren Kapitalanteil hinaus nicht zum Nach-<br />

schuss verpflichtet. Bis zur Eintragung in das Handelsregister sind die<br />

Kommanditisten als atypisch stille Gesellschafter zu behandeln, wobei sich<br />

ihre Beteiligung nach den Vorschriften dieses Gesellschaftsvertrages richtet.<br />

4. Kommanditist kann eine natürliche oder juristische Person werden.<br />

Die Höhe der Kommanditeinlage soll mindestens 20.000 € - in Worten:<br />

zwanzigtausend Euro - für Einzelpersonen betragen. Zur Deckung des<br />

notwendigen Eigenkapitals können die letzten Einlagen auch geringer sein.<br />

Höhere Einlagen sollen durch 1.000 zu teilen sein. Es wird kein Agio erho-<br />

ben. Die Kommanditisten erbringen ihre Kapitalanteile durch Bareinlagen.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist bevollmächtigt, den Ein- und<br />

Austritt von Gesellschaftern sowie die Erhöhung und Herabsetzung von<br />

Kommanditeinlagen gegenüber dem Handelsregister vorzunehmen.<br />

§ 6 Aufnahme stiller Gesellschafter<br />

1. Die Kommanditgesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die<br />

zur Erreichung des Gesellschaftszwecks in § 2 notwendig oder zweckmä‘<br />

ßig erscheinen. Es kann auch Kapital in Form von stillen Beteiligungen<br />

an der Kommanditgesellschaft in die Gesellschaft eingebracht werden.<br />

2. Eine stille Beteiligung dient der Finanzierung von einer PV-Anlage auf dem<br />

Gelände des Nato Sonderwaffenlagers in Siegelsbach bei Bad Rappenau.<br />

3. An dem Handelsgewerbe der Kommanditgesellschaft beteiligen sich<br />

stille Gesellschafter bis zu einer Gesamtsumme von 500.000 €.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist bevollmächtigt, die Kon-<br />

troll- und/oder Zustimmungsrechte und die Partizipation der stillen Gesell-<br />

schafter am Vermögen der Gesellschaft nach freiem Ermessen zu regeln,<br />

alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ein- und<br />

Austritt von stillen Gesellschaftern durchzuführen sowie die Erhöhung und<br />

Herabsetzung von Einlagen stiller Gesellschafter vorzunehmen.<br />

§ 7 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft steht allein der per-<br />

sönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) zu.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Beschränkungen<br />

des §181 BGB und vom Wettbewerbsverbot befreit.<br />

3. Die folgenden Geschäfte unterliegen im Innenverhältnis der Zustimmung<br />

durch einen Gesellschaftsbeschluss:<br />

a) die Gewährung und Aufnahme von Darlehen, soweit sie nicht zum<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören.<br />

b) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewähr-<br />

leistungen<br />

c) Sonstige Geschäfte ab einer Größe von 200.000 €. Gleichartige<br />

Geschäfte innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet.<br />

4. Keiner Zustimmung bedarf die Aufnahme von Darlehen, die für die Errich-<br />

tung der Solaranlagen erforderlich sind.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf folgende Maßnahmen nur<br />

mit mehrheitlicher Zustimmung der Kommanditisten und der stillen Gesell-<br />

schafter vornehmen:<br />

a) Änderungen des Gegenstandes des Unternehmens oder dessen<br />

Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft;<br />

b) Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des<br />

Unternehmens;<br />

c) vollständige oder teilweise Einstellung des Gewerbebetriebes.<br />

6. Beabsichtigt die Kommanditgesellschaft die Vornahme einer der in Absatz 5<br />

genannten Maßnahmen, so hat sie dies den stillen Gesellschaftern mitzu-<br />

teilen und sie zur Erteilung ihrer Zustimmung aufzufordern.<br />

Erklärt ein stiller Gesellschafter nicht innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Erhalt der Aufforderung gegenüber der Inhaberin seine Ablehnung, so gilt<br />

seine Zustimmung als erteilt. Es gilt die einfache Mehrheit der Stimmen.<br />

7. Die Kommanditisten und die atypisch stillen Gesellschafter – soweit letz-<br />

tere stimmberechtigt sind – haben je volle 1.000,- € ihres Festkontos eine<br />

Stimme. Der maximale Stimmanteil eines Kommanditisten/atypisch stillen<br />

Gesellschafters beträgt 250 Stimmen.<br />

§ 8 Gesellschaftsversammlung<br />

1. Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in der Gesellschaftsversamm-<br />

lung oder auf schriftlichem Wege.<br />

2. Die Einberufung einer Gesellschaftsversammlung hat schriftlich zu<br />

erfolgen. Sie muss den Zeitpunkt, den Ort und die Tagesordnung angeben.<br />

Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.<br />

3. Die Einberufung erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Die<br />

Einberufung hat zu erfolgen, wenn die persönlich haftende Gesellschafte-<br />

rin es für notwendig hält oder ein oder mehrere Gesellschafter, welche<br />

einzeln oder zusammen mindestens 30 % - in Worten: dreißig von<br />

Hundert - der Kommanditeinlagen halten, es verlangen.<br />

4. Wurde eine Gesellschaftsversammlung ordnungsgemäß einberufen, ist sie<br />

ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Gesell-<br />

schafter beschlussfähig (mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung<br />

siehe §19 Abs. 1).<br />

5. Jeder Gesellschafter kann sich in der Versammlung durch eine natürliche,<br />

geschäftsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.<br />

6. Die Gesellschaftsversammlungen werden von dem Geschäftsführer der<br />

Komplementärin oder einer von ihr bevollmächtigten Person geleitet.<br />

14 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


7. Über die Gesellschaftsbeschlüsse ist eine Niederschrift zu erstellen,<br />

welche von einem Geschäftsführer der Komplementärin oder von der Ver-<br />

sammlungsleitung zu unterzeichnen ist. Jedem Gesellschafter ist eine<br />

Abschrift zu übermitteln.<br />

§ 9 Gesellschaftsbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden, vorbehaltlich der Bestimmungen in<br />

§ 19 Abs. 1 dieses Vertrages, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst. Enthaltungen werden dabei nicht mitgezählt. Bei Stimmengleich-<br />

heit gilt der Antrag als abgelehnt.<br />

2. Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind möglich, wenn die Gesell-<br />

schaftsversammlung dies mit einer Mehrheit von mehr als 75 % der anwe-<br />

senden Stimmen der Gesellschafter beschließt.<br />

§ 10 Konten der Gesellschafter<br />

1. Für die Gesellschafter werden ein fixes (Einlagenkonto) und ein variables<br />

Konto geführt.<br />

2. Alle Konten sind unverzinslich.<br />

§ 11 Vergütung der Komplementärin<br />

1. Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

ein Fixum von jährlich 1.250 € zzgl. USt. Die Haftungsvergütung ist unabhängig<br />

vom Ergebnis der Gesellschaft zu zahlen.<br />

2. Für die Geschäftsführungstätigkeiten beträgt die jährliche Vergütung die<br />

Höhe von 2,0% der Stromerlöse und Ersatzleistungen zzgl. USt. Diese Ver-<br />

gütung enthält keinen Inflationsausgleich.<br />

3. Übersteigen die jährlichen Erlöse den prognostizierten Ertrag, erhält die<br />

Komplementärin einen Anteil von 30% an diesem Überschuss. Der Rest wird<br />

an alle Gesellschafter anteilig verteilt. Der Überschuss wird mit unter der<br />

Prognose liegenden Jahreserträgen verrechnet, Abs. 2 bleibt davon unberührt.<br />

§ 12 Jahresabschluss<br />

1. Die Komplementärin hat innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines<br />

jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss der Gesellschaft zu erstellen<br />

und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu übermitteln.<br />

2. Der Jahresabschluss hat den steuerlichen Vorschriften zu entsprechen<br />

soweit nicht zwingende handelsrechtliche Vorschriften oder dieser Gesell-<br />

schaftsvertrag etwas anderes bestimmen.<br />

§ 13 Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />

1. Für die Gewinn- und Verlustbeteiligung eines Kommanditisten ist von dem<br />

Gewinn oder Verlust auszugehen, der sich aus dem gemäß §12 aufgestell-<br />

ten Jahresabschluss ergibt.<br />

2. An dem Jahresergebnis der Gesellschaft nimmt der Kommanditist im<br />

Verhältnis seiner Einlage zu dem Gesamtbetrag der Einlagen teil. Im Rah-<br />

men der Ergebnisverteilung sind auch die eingezahlten Einlagen stiller<br />

Gesellschafter zu berücksichtigen. Eine Haftung der Gesellschafter für<br />

Verluste bestehen über deren geleistete Einlage hinaus nicht.<br />

§ 14 Übertragung der Kapitalanteile<br />

1. Ein Gesellschafter ist berechtigt, seine Beteiligung mit Zustimmung der<br />

Komplementärin ganz oder zum Teil auf andere Personen zu übertragen.<br />

Die Übertragung oder Belastung kann nur einheitlich für das Einlagekonto<br />

und variable Konto erfolgen. Die Zustimmung darf nur aus wich-<br />

tigem Grund versagt werden.<br />

2. Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn die Geschäftsanteile auf ein<br />

mit dem Gesellschafter verbundenes Unternehmen im Sinne §§15 ff AktG<br />

übertragen werden.<br />

3. Durch Übertragungen entstehende Kosten trägt der übertragende Gesellschafter.<br />

§ 15 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

1. Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter im Rahmen der Kündi-<br />

gungsfristen gekündigt werden.<br />

2. Ein Gesellschafter kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />

• über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird<br />

• ein Gesellschafter gegen diesen Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafter-<br />

beschlüsse verstößt und trotz schriftlicher Abmahnung seine Verpfichtungen<br />

weiterhin verletzt oder durch sein Verhalten der Gesellschaft Nachteile zufügt.<br />

3. Alles weitere regelt der §131 HGB.<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />

15<br />

Seitenübersicht Verträge<br />

§ 16 Ergebnisverteilung<br />

1. An einem Gewinn sowie an einem Verlust nehmen die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitaleinlage teil. Die gesetzlichen Vorschriften<br />

über die Haftungsbeschränkung bleiben unberührt.<br />

2. Die Gewinnanteile sind dem Verrechnungskonto der Gesellschafter zuzu-<br />

schreiben, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.<br />

3. Solange ein Verlustvortrag besteht, ist er durch spätere Gewinne auszu-<br />

gleichen. Erst nach seinem Ausgleich können Gewinnanteile dem Verrech-<br />

nungskonto des Gesellschafters zugeschrieben werden.<br />

4. Liquiditätsüberschüsse sind vorrangig zur Erfüllung vertraglicher, gesetz-<br />

licher oder sonstiger Verpflichtungen der Gesellschaft zu verwenden. Über<br />

die Höhe der Ausschüttungen aus der freien Liquidität (und deren Termine)<br />

entscheidet die Gesellschaftsversammlung.<br />

§ 17 Abfindungsguthaben, Auszahlung<br />

1. Die Abfindung ist in drei aufeinander folgenden gleich bleibenden Jahres-<br />

raten auszuzahlen, von denen die erste sechs Monate nach dem Ausschei-<br />

den zur Zahlung fällig wird: Die nicht ausgezahlten Teile sind ab Fällig-<br />

keit der ersten Rate mit 2% über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die<br />

Zinsen werden mit den Raten fällig. Die Inhaberin ist berechtigt, das<br />

Abfindungsguthaben jederzeit ganz oder teilweise vor Fälligkeit auszuzahlen.<br />

2. Für die Ausgleichung eines negativen Saldos gilt Abs. 1 entsprechend.<br />

§ 18 Schiedsgutachter<br />

Können die Beteiligten sich nicht über die Höhe des Abfindungsguthabens einigen,<br />

so erfolgt dessen verbindliche Festlegung durch einen auf Antrag eines<br />

Beteiligten vom Präsidenten der für den Sitz der Inhaberin zuständigen IHK<br />

benannten Wirtschaftsprüfer oder durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

als Schiedsgutachter. Die Kosten des Schiedsgutachtens tragen die<br />

Parteien in dem Verhältnis, in dem das von ihnen behauptete Abfindungsguthaben<br />

von dem Betrag abweicht, den der Schiedsgutachter feststellt.<br />

§ 19 Beendigung der Gesellschaft und Liquidation<br />

1. Die Gesellschaft wird aufgelöst, wenn die Gesellschaftsversammlung dies<br />

mit einer Mehrheit von mehr als 75% der Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschließt.<br />

2. Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die per-<br />

sönlich haftende Gesellschafterin. Diese bleibt geschäftsführungs- und<br />

vertretungsberechtigt bis zum Abschluss der Liquidation.<br />

3. Wird die Gesellschaft mit ihrer Aufösung beendet oder erfolgt die Been-<br />

digung zugleich mit der Aufösung, so steht dem Gesellschafter statt<br />

einer Abfindung gemäß den vorstehenden Bestimmungen eine Beteiligung<br />

am Liquidationserlös zu. Der Anteil am Liquidationserlös bemisst sich<br />

nach §16 Abs. 4.<br />

§ 20 Schlussbestimmungen<br />

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem<br />

Gesellschaftsvertrag und/oder aus Gesellschaftsbeschlüssen ist das für<br />

den Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht.<br />

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />

berührt dies die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages im Ganzen nicht.<br />

In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel<br />

zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung<br />

inhaltlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Ver-<br />

tragslücke offenbar werden sollte oder eine Bestimmung sich als undurch-<br />

führbar erweist.<br />

3. Vorgeschlagene Änderungen oder Ergänzungen dieses Gesellschaftsver-<br />

trages sind den Gesellschaftern in ihrem Wortlaut in der Einladung mitzuteilen.<br />

4. Sämtliche Kosten dieses Vertrages sowie etwa fällig werdende Gesell-<br />

schaftssteuern trägt die Gesellschaft. Durch Übertragungen entstehende<br />

Kosten trägt der übertragende Gesellschafter.<br />

5. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Er-<br />

gänzungen einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.<br />

Georg Hille, Günter Koschwitz, Geschäftsführer der Komplementärin<br />

ecovision GmbH;<br />

Georg Hille, Gründungskommanditist<br />

Stuttgart den 26.04.2011


Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption<br />

Die folgenden Angaben dienen zur grundsätzlichen Information.<br />

Eine umfassende Darstellung mit Berücksichtigung aller<br />

individuellen Aspekte des einzelnen Gesellschafters ist nicht<br />

möglich. Wir raten Ihnen daher, im Einzelfall die Beratung eines<br />

Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich gilt, dass<br />

die steuerliche Konzeption dieses Beteiligungsangebots auf den<br />

Steuergesetzen, der Verwaltungsauffassung und der veröffentlichten<br />

Rechtssprechung zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />

basiert.<br />

Das Steuerrecht ist jedoch in ständiger Veränderung begriffen.<br />

Gesetzgebung, Rechtssprechung und die Auffassung der<br />

Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen können<br />

sich daher im Laufe der Zeit ändern. Künftige Änderungen im<br />

Steuerrecht lassen sich daher nicht grundsätzlich ausschließen<br />

(Zu Risiken siehe S. 6-7).<br />

Einkommenssteuer<br />

Einkunftsart der Einkünfte der Gesellschaft<br />

Das Handelsgewerbe, an dem der Gesellschafter beteiligt ist,<br />

erzielt durch Verkauf von elektrischer Energie Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG. Da es sich um eine<br />

Kommanditgesellschaft handelt, werden die den Gesellschaftern<br />

zugewiesenen Ergebnisanteile ebenfalls steuerlich als Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb behandelt. Die Gesellschafter der<br />

Kommanditgesellschaft sind somit steuerlich als Mitunternehmer<br />

zu behandeln. Ihnen werden die Einkünfte nach ihrem quotalen<br />

Anteil an dem Handelsgewerbe unmittelbar für ihre Ein-<br />

kommenssteuerveranlagung zugerechnet. Aufwendungen, die<br />

die Gesellschafter in eigener Person haben, z.B. Darlehenszinsen<br />

für die Fremdfinanzierung ihrer Einlage oder Fahrt- und Reisekosten<br />

zu Gesellschafterversammlungen, sind als Sonderbetriebsausgaben<br />

im Rahmen der einheitlichen und gesonderten<br />

Gewinnfeststellung für die Gesellschaft zu berücksichtigen und<br />

daher immer am Jahresanfang der Gesellschaft zu melden.<br />

Diese Kosten können nicht im Rahmen der Einkommenssteuererklärung<br />

des Gesellschafters geltend gemacht werden. Ausschüttungen<br />

aus der Gesellschaft werden steuerlich als Entnahmen<br />

behandelt und sind daher nicht zu versteuern.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für das Vorliegen steuerlich zuzurechnender<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist, dass der Gesellschafter<br />

seine Betätigung mit der Absicht ausübt, während<br />

der Dauer der Gesellschaft einen Totalgewinn durch entsprechend<br />

laufende Erträge und/oder anschließende Veräußerungsgewinne<br />

zu erzielen. Ein Totalgewinn sollte erstmals im 6. Jahr<br />

(2017) erreicht werden.<br />

Begrenzung des Verlustausgleiches<br />

Gemäß § 15b EStG besteht eine Beschränkung der Verlustverrechnung<br />

in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen.<br />

Die Verluste aus solchen Steuerstundungsmodellen dürfen<br />

weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Bei dem hier<br />

vorliegenden Beteiligungsangebot übersteigt die Summe der<br />

prognostizierten Verluste nach der Prognose nicht 10% des<br />

Eigenkapitals.<br />

Somit handelt es sich gemäß § 15b EStG Abs.3 nicht um ein<br />

solches Steuerstundungsmodell i.S.d., so dass § 15b EStG<br />

nicht anzuwenden ist.<br />

Abschreibungen von Photovoltaikanlagen<br />

Bei den durch das Handelsgewerbe betriebenen Photovoltaikanlagen<br />

handelt es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter des<br />

Anlagevermögens. Demnach können Abschreibungen linear<br />

bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren<br />

gemäß der amtlichen AfA-Tabelle vorgenommen werden.<br />

Andere Steuerarten<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Kommanditgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der<br />

Gewerbesteuer. Bemessungsgrundlage ist der steuerliche Gewinn<br />

zuzüglich der Komplementärvergütung und der kaufmännischen<br />

Betriebsführung (§7 GewStG). Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb<br />

( § 7 GewStG) sind gem. § 8 GewStG ein Viertel<br />

der Summe aus den Entgelten für Schulden (§ 8 Satz 1 Nr.1a<br />

GewStG) und der Hälfte der Pachtzinsen (§ 8 Satz 1 Nr.1e<br />

GewStG) hinzuzurechnen, sofern deren Summe insgesamt<br />

100.000 € übersteigt.weiterhin unterliegen gem. § 8 Satz 1 Nr. 8<br />

GewStG die Anteile am Verlust ev. atypischer Gesellschaften der<br />

Hinzurechnung. Gewinnanteile ev. atypischer Gesellschaften<br />

sind gem. § 9 Satz 1 Nr. 2a GewStG zu kürzen. Bei Personengesellschaften<br />

besteht derzeit ein Freibetrag von 24.500 € pro<br />

Gesellschaft für den Gewerbeertrag. Gewerbesteuerliche Verluste<br />

sind vortragsfähig, soweit der Gesellschafterbestand<br />

unverändert bleibt.<br />

Gemäß § 35 EStG ist die Gewerbesteuer, die die Gesellschaft<br />

zahlt, bei dem Gesellschafter unter gewissen Umständen teilweise<br />

auf die Einkommenssteuerschuld anrechenbar.<br />

Umsatzsteuer<br />

Das Handelsgewerbe ist umsatzsteuerlich gesehen eine Unternehmerin<br />

im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Lieferungen<br />

von Strom des Handelsgewerbes sind umsatzsteuerpflichtig.<br />

Damit kann aber auch das Handelsgewerbe die Umsatzsteuer,<br />

die ihr von anderen Unternehmen für Baukosten, Verwaltungskosten<br />

und sonstige Kosten in Rechnung gestellt werden, als<br />

sogenannte Vorsteuer abziehen.<br />

16 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


Beitrittserklärung<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />

Ich, die/der Unterzeichnende<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Geburtsdatum<br />

Telefon<br />

Fax / E-Mail<br />

Beruf<br />

zuständiges Finanzamt<br />

Steuernummer<br />

Bank, BLZ<br />

Kontonummer<br />

beteilige mich auf der Grundlage des mir vorliegenden Beteiligungsprospektes<br />

vom 26.04.2011 sowie des Gesellschaftsvertrages<br />

als Kommanditist an der ecovision <strong>Solarfonds</strong><br />

GmbH&Co. KG Solarscharen Drei, Blumenstr. 19, 70182<br />

Stuttgart durch Einbringung der Bareinlage in Höhe von<br />

Euro:<br />

in Worten Euro:<br />

Mindesteinlage 20.000 € für Einzelpersonen, in begründeten<br />

Ausnahmefällen auch darunter. Die Summe muss durch 1.000<br />

ohne Rest teilbar sein.<br />

Nicht faxen! Es gilt nur das Original!<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />

17<br />

Beitrittserklärung<br />

Ich verpflichte mich, die Einlage innerhalb von 14 Tagen nach<br />

Annahme der Beitrittserklärung durch die Geschäftsführung,<br />

die Komplementärin ecovision GmbH, auf das Konto<br />

79000 88902 bei der GLS Gemeinschaftsbank BLZ 430 609 67<br />

einzuzahlen. Mir ist bekannt, dass mir im Falle des Zahlungsverzugs<br />

hinsichtlich der Einlage oder eines Teiles davon die<br />

Aufnahme in die Gesellschaft verweigert werden oder der Ausschluss<br />

aus der Gesellschaft erfolgen kann.<br />

Der Beitritt wird mit der schriftlichen Annahme durch die<br />

Geschäftsführung und vollständiger Einzahlung der Einlage<br />

wirksam. Diese Beitrittserklärung wird im Innenverhältnis mit<br />

der schriftlichen Annahme wirksam. Der Beitritt erlangt im Außenverhältnis<br />

erst Wirkung mit Eintragung in das Handelsregister.<br />

Bis zur Eintragung bin ich als atypisch stiller Gesellschafter<br />

in Höhe meiner Einlage beteiligt.<br />

Ich trete der Gesellschaft auf der Basis des Gesellschaftsvertrages<br />

in der Fassung vom 26.04.2011 bei. Von diesem Gesellschaftsvertrag<br />

und dem Beteiligungsprospekt habe ich Kenntnis<br />

genommen und je ein Exemplar erhalten.<br />

Ich bevollmächtige die Komplementärin ecovision GmbH für<br />

mich den Beitritt zur Kommanditgesellschaft zu vollziehen.<br />

Hierfür werde ich der Komplementärin die mit meiner beglaubigten<br />

Unterschrift versehene, unwiderruflich zu erteilende Handelsregistervollmacht<br />

für die Durchführung aller erforderlichen<br />

Handelsregisteranmeldungen einen Monat nach Annahme der<br />

Beitrittserklärung zukommen lassen. Für die Beglaubigung werde<br />

ich ausschließlich das im Emissionsprospekt abgedruckte<br />

Formular „Handelsregistervollmacht“ in unveränderter Form<br />

verwenden. Ich bestätige, dass weitere, insbesondere mündliche,<br />

Nebenabreden nicht bestehen.<br />

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Kommanditist/in<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Ich wurde heute darüber belehrt, dass ich die Beitrittserklärung innerhalb<br />

von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />

E-Mail) widerrufen kann. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser<br />

Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die ecovision <strong>Solarfonds</strong><br />

GmbH&Co KG Solarscharen Drei, Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart<br />

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Kommandist/in<br />

VON DER GESCHÄFTSFÜHRUNG AUSZUFÜLLEN:<br />

Die Beteiligung am ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />

Solarscharen Drei , Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart wird angenommen.<br />

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />

Solarscharen Drei


Handelsregistervollmacht<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Ich, die/der Unterzeichnende<br />

Name, Vorname Geburtsdatum<br />

Straße, Hausnummer PLZ, Ort<br />

Telefon E-Mail<br />

bin dem ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei mit einer Kommanditeinlage in Höhe von<br />

EURO:<br />

in Worten EURO:<br />

(Mindesteinlage 20.000 € für Einzelpersonen, in begründeten Ausnahmefällen auch darunter.<br />

Die Summe muss durch 1.000 € ohne Rest teilbar sein.)<br />

beigetreten.<br />

Hiermit erteile ich der jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

VOLLMACHT,<br />

alle Erklärungen gegenüber Gerichten und Behörden, insbesondere<br />

dem Handelsregister abzugeben, die erforderlich und<br />

zweckmäßig sind für meinen Eintritt in die Gesellschaft, etwaige<br />

spätere Herabsetzungen meiner Kommanditeinlage/Haftsumme,<br />

mein Ausscheiden aus der Gesellschaft, das Eintreten<br />

und Ausscheiden sowie die Eintragung von Veränderungen der<br />

Einlagen anderer Gesellschafter/innen und den Wechsel der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin und Kommanditisten/<br />

innen sowie für sonstige die Gesellschaft betreffenden Eintragungen<br />

- zum Beispiel Änderungen der Firma der Gesellschaft,<br />

des Sitzes, der Rechtsform und Anmeldung der Liquidation<br />

oder des Erlöschens der Firma.<br />

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Einlegung von Rechtsmitteln<br />

gegen gerichtliche oder behördliche Entscheidungen im<br />

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Kommanditist/in<br />

Zusammenhang mit Handelsregisterangelegenheiten.<br />

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Anmeldung einer<br />

Erhöhung meiner Kommanditeinlage/Haftsumme.<br />

Die Vollmacht berechtigt nicht zu Verfügungen über meine<br />

Gesellschaftsbeteiligung.<br />

Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des<br />

§181 BGB befreit und zur Erteilung von Untervollmachten befugt.<br />

Die Vollmacht wird entsprechend den Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages vom 26.04.2011 unwiderruflich erteilt,<br />

bis das Ausscheiden des/der Vollmachtgebers/in aus der Gesellschaft<br />

in das Handelsregister eingetragen ist und erlischt<br />

nicht durch den Tod des/der Vollmachtgebers/in.<br />

Die Kosten dieser Vollmacht trägt der/die Vollmachtgeber/in<br />

(Kommanditist/in)<br />

Notarieller Beglaubigungsvermerk<br />

18 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


Erklärung zum Fernabsatzgesetz<br />

Aufgrund des zum 8.12.2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur<br />

Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen<br />

sind wir verpfichtet, Ihnen als Verbraucher<br />

folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Grundlage<br />

Ihrer Beteiligung als Kommanditist an der ecovision<br />

<strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei ist der<br />

Beteiligungsprospekt mit Stand 26.04.2011.<br />

1. Informationen zu den Vertragspartnern<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei bildet<br />

die Fondsgesellschaft. Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart,<br />

Geschäftsanschrift: Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart. Die Eintragung<br />

erfolgte unter HRA 725997 beim Amtsgericht Stuttgart<br />

eingetragen am 18.01.2011. Geschäftsführerin ist die ecovision<br />

GmbH.<br />

Prospektherausgeberin - auch Anbieterin genannt<br />

Die ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei ist<br />

eingetragen am 18.01.2011 unter HRA 725997 beim Amtsgericht<br />

Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung,<br />

Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Beteiligungsanlagen.<br />

Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur<br />

Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig<br />

erscheinen. Geschäftsanschrift ist Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart.<br />

Vermittler der Kapitalanlage<br />

Die oben genannten Personen unterliegen nicht der Aufsicht einer<br />

speziellen Aufsichtsbehörde. Die aufsichtsrechtliche Information<br />

im Hinblick auf den Vermittler entnehmen Sie bitte den<br />

von Ihrem Vermittler ausgehändigten Unterlagen.<br />

2. Informationen zum Unternemmensgegenstand<br />

der Fondsgesellschaft und zur Finanzdienstleistung<br />

Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und Betrieb<br />

von Photovoltaik - (PV) Beteiligungsanlagen im Rahmen des<br />

Projekts ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei .<br />

Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung<br />

des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig<br />

erscheinen.<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />

19<br />

Erklärung Erklärung zum z<br />

Fernabsatzgesetz<br />

Fernabsatzg<br />

Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung,<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an der ecovision<br />

<strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei. Der Anleger<br />

ist entsprechend seiner Beteiligungsquote am wirtschaftlichen<br />

Erfolg der Fondsgesellschaft beteiligt. Die<br />

wesentlichen Merkmale der Beteiligung einschließlich der<br />

Risiken ergeben sich aus dem gedruckten Verkaufsprospekt<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei , Stand<br />

26.04.2011, der dem Anleger vorliegt.<br />

Um der Fondsgesellschaft beizutreten, hat der Anleger eine<br />

vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung bei der Fondsgesellschaft<br />

einzureichen und den Anlagebetrag auf das Konto der<br />

Fondsgesellschaft einzuzahlen. Der Beitritt wird (im Innenverhältnis)<br />

mit der schriftlichen Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wirksam.<br />

Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte<br />

Zeit eingegangen. Jeder Gesellschafter kann der Gesellschaft<br />

unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres kündigen, frühestens jedoch zum 31.12.2031.<br />

Es besteht für den Anleger ein außerordentliches Kündigungsrecht,<br />

sofern bis zum 31.12.2011 nicht mit dem Bau der Solaranlagen<br />

begonnen wurde.<br />

Von dem Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag zum<br />

Erwerb der Beteiligung<br />

Der Anleger hat einen Gesamtbetrag in Höhe von 100% seiner<br />

Beteiligungssumme zu entrichten. Es fällt kein Agio an. Weiterhin<br />

hat der Anleger die Kosten für die notarielle Beglaubigung<br />

der Handeslregistervollmacht, sowie die Kosten für Porto,<br />

Fahrtkosten und im Falle einer späteren Übertragung seines<br />

Anteils die hierdurch ausgelösten Kosten zu tragen. Liefer- und<br />

Versandkosten werden nicht erhoben.<br />

Zahlungsmodalitäten<br />

Die Mindesthöhe der Beteiligung an der Fondsgesellschaft beträgt<br />

20.000,- €. Die Zeichnung höherer Anteile kann in Teilschritten<br />

zu 1.000,- € erfolgen. Die Einzahlung der Bareinlage<br />

(100% der Beteiligungssumme) muss innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Bestätigung des Beitritts auf das Konto 79000 88902<br />

bei der GLS Gemeinschaftsbank BLZ 430 609 67 erfolgen.


Erklärung zum<br />

Fernabsatzgesetz<br />

Seitenübersicht<br />

3. Angaben zum Fernabsatzvertrag<br />

Anwendbares Recht<br />

Für die Verträge der Fondsgesellschaft und die Beziehungen<br />

zwischen der Fondsgesellschaft, der Prospektherausgeberin<br />

und gegebenenfalls dem Vermittler der Kapitalanlage und dem<br />

Anleger gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Der Gerichtsort für alle Verpfichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

ist Stuttgart, soweit nicht im Einzelfall durch gesetzliche<br />

Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand angegeben ist.<br />

Sprache<br />

Der Verkaufsprospekt ist in deutscher Sprache abgefasst. Die<br />

Fondsgesellschaft und die Prospektherausgeberin verpfichten<br />

sich, die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit<br />

der Beteiligung auf Deutsch zu führen.<br />

4. Informationen zu etwaigen<br />

Rechtsbehelfen und Garantiefonds<br />

Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des Anlegers<br />

ist keine außergerichtliche Streitschlichtung vorgesehen.<br />

Ein Garantiefonds besteht nicht.<br />

5. Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihren Beitritt innerhalb von zwei Wochen ohne<br />

Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Fax)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser<br />

Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei,<br />

Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart, Fax: 0 711 - 248 397-22.<br />

20<br />

6. Widerrufsfolgen<br />

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und die gegebenenfalls<br />

gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können<br />

Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht<br />

oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen<br />

Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann<br />

dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpfichtungen<br />

für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.<br />

Verpfichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb<br />

von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung<br />

erfüllen.<br />

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Kommaditist/in<br />

ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei


Impressum<br />

Anbieterin/ Herausgeberin ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />

Solarscharen Drei<br />

Blumenstraße 19, 70182 Stuttgart<br />

vertreten durch die Komplementärin:<br />

ecovision GmbH<br />

Blumenstraße 19<br />

70182 Stuttgart<br />

HRB 721492 Stuttgart<br />

Telefon 0711- 248 397-0<br />

Fax 0711 - 248 397-22<br />

E-Mail ecovision@kate-stuttgart.org<br />

Redaktion Sabine Dietrich, Georg Hille,<br />

Günter Koschwitz<br />

Prospektlayout rla-design, www.rla-design.de<br />

Fotografie Werner Rostan u.a.<br />

Umschlag Fotomontage, Rückseite Trackeranlage<br />

Druck UWS Papier & Druck GmbH Stuttgart,<br />

auf 100% Recycling-Papier<br />

Stuttgart, den 26.04.2011<br />

Aufgrund besserer Lesbarkeit nutzen wir in diesem Prospekt die männliche Schreibweise.<br />

Bitte beachten Sie, dass das Prospekt nicht den Kriterien der Prüfung der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin unterliegt und deshalb nicht von der BaFIn<br />

geprüft wurde. Hiermit erklärt die Prospektherausgeberin, dass die Angaben in diesem<br />

Prospekt nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden.


ecovision GmbH<br />

Blumenstr. 19<br />

70182 Stuttgart<br />

Telefon: 0711 - 248 397-0<br />

Fax: 0711 - 248 397-22<br />

E-mail: ecovision@kate-stuttgart.org<br />

Internet: www.ecovision-gmbh.de

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