Solarfonds
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S o l a r f o n d s<br />
Solarscharen Drei<br />
Dritte Anlage Schwerter zu Solarscharen
Prospektverantwortliche<br />
Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt<br />
Der ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei eingetragen unter HRA 725997 beim RG in<br />
Stuttgart am 18.01.2011 übernimmt gemäß § 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung die<br />
Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben<br />
im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Es wird versichert,<br />
dass außer den im Prospekt aufgeführten Verträgen keine weiteren, für die Gesellschafter bedeutsamen<br />
Verträge oder Absprachen, die in Zusammenhang mit dieser Beteiligung stehen, geschlossen<br />
wurden. Personelle und wirtschaftliche Verflechtungen der ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />
Solarscharen Drei, vertreten durch die ecovision GmbH und deren Geschäftsführer und Gesellschafter,<br />
sowie anderer mit der Durchführung und Abwicklung der Beteiligung beauftragter Gesellschaften bestehen<br />
über den im Prospekt angegebenen Umfang hinaus nicht.<br />
Der ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei übernimmt gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz<br />
in Verbindung mit den §§ 44 bis 48 Börsengesetz die Prospekthaftung.<br />
Angabenvorbehalte<br />
Alle Prospektangaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen. Sie wurden mit Sorgfalt abgefasst<br />
und zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe auf ihre Korrektheit geprüft. Die Angaben des Prospektes<br />
entsprechen den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und genügen den aktuellen ökonomischen<br />
Rahmendaten. Für den Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum Redaktionsschluss (26.04.2011)<br />
bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.<br />
Die in diesem Beteiligungsangebot getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Unsicherheiten<br />
und Risiken verbunden. Insbesondere können Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehler zu unzutreffenden<br />
Einschätzungen führen (siehe Kapitel „Risiken“ Seite 6 und 7). Eine Gewähr für das Eintreffen<br />
der dem Prospekt zu Grunde liegenden Prognosen kann nicht übernommen werden. Die steuerliche<br />
Konzeption des vorliegenden Beteiligungsprospektes beruht auf dem aktuellen Steuerrecht. Neben<br />
Änderungen des Steuerrechts besteht die Möglichkeit, dass die zuständigen Finanzverwaltungen<br />
einzelne Sachverhalte in Zukunft anders beurteilen. Steuerliche Auswirkungen und Ziele der Gesellschafter<br />
sind nicht Geschäftsgrundlage der Verträge der Gesellschaft und werden nicht gewährleistet.<br />
Für die von dem Gesellschafter verfolgten wirtschaftlichen Ziele wird keine Haftung übernommen.<br />
Von diesem Prospekt abweichende Angaben, Aussagen oder Zusagen bedürfen der schriftlichen<br />
Zustimmung der Prospektherausgeberin.<br />
Haftung Dritter<br />
Dritte sind zu abweichenden Prospektangaben nicht berechtigt. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird<br />
hiermit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Selbstständige Anlageberater und -vermittler haben<br />
die Beteiligung keiner eigenen Prüfung unterzogen und haften deshalb nicht für die Prospektangaben.<br />
Umfang der Prospekthaftung<br />
Etwaige Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger und unvollständiger Prospektangaben sind nach<br />
§ 13 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit §§ 44 bis 48 Börsengesetz auf den Erwerbspreis und<br />
die mit dem Erwerb der Beteiligung verbundenen Kosten beschränkt. Die Ansprüche verjähren gemäß<br />
§ 46 Börsengesetz ein Jahr ab Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit/Unvollständigkeit des<br />
Prospektes, spätestens nach drei Jahren ab Veröffentlichung des Prospektes.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 26.04.2011<br />
Georg Hille<br />
Geschäftsführer<br />
Günter Koschwitz<br />
Geschäftsführer<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei (Prospektherausgeberin)<br />
vertreten durch die ecovision GmbH
Inhaltsverzeichnis<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />
Erklärung der Prospektverantwortlichen I<br />
Vortwort 2<br />
So werden Sie Gesellschafter 3<br />
Die Beteiligung im Überblick 4<br />
Risiken der Beteiligung 6<br />
Projektpartner und Projektverträge 8<br />
Investitions- und Finanzierungsplan 10<br />
Die Rendite des Projektes 12<br />
Vertrag der Kommanditgesellschaft 14<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption 16<br />
Beitrittserklärung 17<br />
Handelsregistervollmacht 18<br />
Erklärung zum Fernabsatzgesetz 19<br />
Inhalt
Vorwort<br />
Eine sichere<br />
Geldanlage<br />
Erneuerbare statt Atom<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
genau 25 Jahre nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl bringen wir dieses Prospekt heraus.<br />
Die Reaktorkatastrophe von Fukushima in Japan hat uns nach Tschernobyl gezeigt, dass Atomkraft<br />
auch von hochentwickelten Ländern nicht beherrschbar ist und welche großen Gefahren und<br />
Risiken für die Menschen damit verbunden sind, ganz zu schweigen von der Lösung der Frage der<br />
Endlagerung des radioaktiven Atommülls. Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien.<br />
Wir leisten mit unserer dritten Solaranlage in Siegelsbach einen Beitrag dazu!<br />
Wir sind ein innovatives, auf die Entwicklung und den Bau neuer Solarkraftwerke spezialisiertes<br />
Unternehmen. Nach unseren wirtschaftlich erfolgreichen sieben <strong>Solarfonds</strong>, u.a. auf dem Dach<br />
des Oberkirchenrats in Stuttgart und auf fünf Stuttgarter Schulen möchten wir Ihnen heute<br />
unser neuestes Projekt ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH & Co.KG Solarscharen Drei vorstellen.<br />
Bei unserem neuen Solarkraftwerk handelt es sich um die zweite Erweiterung unserer bereits in<br />
Siegelsbach bei Bad Rappenau bestehenden Photovoltaikanlagen. Seit April 2008 liefern nachgeführte<br />
Solarmodule Sonnenstrom. Im Mai dieses Jahres wird die erste Erweiterung in Siegelsbach<br />
ans Netz gehen und die zweite Erweiterung planen wir mit diesem <strong>Solarfonds</strong> „Solarscharen<br />
Drei “. Damit machen wir den ehemaligen amerikanischen Militärstandort zu einem Ort<br />
der friedlichen Sonnennutzung. Durch diesen neuen <strong>Solarfonds</strong> auf dem ehemaligen Pershing-<br />
II-Lagerplatz wird die bestehende Anlage auf das Doppelte, d.h. auf rund 2 MWp, vergrößert.<br />
Mit Ihrer finanziellen Beteiligung unterstützen Sie nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien,<br />
sondern leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Friedenssicherung. Denn Projekte wie unseres<br />
können helfen, Konflikte um den Zugang zu Ressourcen und fossilen Rohstoffen zu vermindern.<br />
Zusätzlich können Sie auch Ihre persönliche CO 2 -Bilanz verbessern.<br />
Alle technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Informationen zu unserem neuen <strong>Solarfonds</strong><br />
finden Sie in diesem Prospekt.<br />
Möchten auch Sie einen Beitrag leisten, um unsere Erde friedlicher und sicherer zu gestalten?<br />
Dann werden Sie Mitinhaber/in bei ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH & Co.KG Solarscharen Drei.<br />
So tragen Sie zum Klimaschutz bei und fördern den Aufbau einer nachhaltigen und dezentralen<br />
Energieerzeugung. Investieren Sie in eine sichere und zukunftsweisende Geldanlage.<br />
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.<br />
Ihr ecovision team<br />
Georg Hille Günter Koschwitz<br />
2 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
So werden Sie Gesellschafter/in<br />
Schritt für Schritt<br />
Wir wollen Ihnen die Abwicklung Ihres Beitritts<br />
so sicher und zuverlässig wie möglich<br />
machen.<br />
Als Einlegeblätter finden Sie die<br />
• Beitrittserklärung<br />
• Handelregistervollmacht<br />
• Erklärung zum Fernabsatzgesetz<br />
Wenn Sie sich beteiligen und somit der<br />
Gesellschaft beitreten wollen, gehen Sie wie<br />
folgt vor:<br />
1. Lesen Sie den Prospekt sorgfältig!<br />
2. Legen Sie fest, mit welchem Betrag<br />
Sie sich als Kommanditist/in beteiligen.<br />
3. Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung und<br />
die – seit 8.12.04 gesetzlich vorgeschrie-<br />
bene – Erklärung zum Fernabsatzgesetz<br />
vollständig und lesbar (in Druckbuch-<br />
staben) aus.<br />
Schicken Sie beides per Post an fol-<br />
gende Adresse:<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />
Solarscharen Drei<br />
Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart<br />
Gerne auch vorab per E-Mail oder Fax.<br />
4. Nach Annahme Ihrer Beteiligung erhal-<br />
ten Sie von uns die gegengezeichnete<br />
Annahmeerklärung und eine Kopie der<br />
Erklärung zum Fernabsatzgesetz. Den<br />
Gesellschaftsvertrag auf S.14ff haben<br />
Sie zur Kenntnis genommen.<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />
5. Überweisen Sie bitte innerhalb von zwei<br />
Wochen nach Zugang der Annahmebe-<br />
stätigung Ihre Bareinlage auf das Konto<br />
79000 88902 bei der GLS Gemein-<br />
schaftsbank BLZ 430 609 67<br />
. Erst mit Eingang Ihrer Einlage sind Sie<br />
rechtmäßig beigetreten.<br />
6. Lassen Sie die Handelsregistervollmacht<br />
von einem Notar beglaubigen. Ohne<br />
notariell beglaubigte Handelsregister-<br />
vollmacht können wir Sie nicht in das<br />
Handelsregister eintragen.<br />
Schicken Sie die Handelsregistervoll-<br />
macht per Post an folgende Adresse:<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />
Solarscharen Drei, Blumenstr. 19,<br />
70182 Stuttgart.<br />
Die dafür aufzuwendenden Kosten (ca.<br />
15-30 €) müssen Sie tragen; die Kosten<br />
der Eintragung trägt die Gesellschaft.<br />
7. Nach der Eintragung aller Kommandi-<br />
tisten/innen in das Handelsregister infor-<br />
mieren wir Sie.<br />
8. Die jährlichen Ausschüttungen schreiben<br />
wir dem uns von Ihnen angegebenen<br />
Konto gut.<br />
9. Die steuerlichen Verlust- und Gewinnzu-<br />
weisungen werden von unserem Steuer-<br />
berater automatisch geltend gemacht.<br />
Unser Steuerberater meldet den steuer-<br />
lichen Anteil an das Betriebsstätten-<br />
finanzamt und von dort geht dann die<br />
Meldung an Ihr Finanzamt.<br />
3<br />
So werden Sie<br />
Gesellschafter/in<br />
Seitenübersicht
Alles auf einen Blick<br />
Die Beteiligung im Überblick<br />
Solarscharen Drei- ein Klima- und Friedensprojekt<br />
„Solarscharen“ nehmen die Sonne ins<br />
Visier. Am Standort Siegelsbach bei Bad<br />
Rappenau, wo früher Pershing-Raketen<br />
lagerten, liefert zukünftig ein weiteres<br />
Solarkraftwerk umweltfreundliche Energie.<br />
Warme Sonne statt Kalter Krieg.<br />
Das Projekt ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH<br />
&Co.KG Solarscharen Drei, eingetragen<br />
beim Registergericht in Stuttgart unter<br />
HRA 725997, ist eine Initiative der<br />
ecovision GmbH und KATE e.V. in Stuttgart.<br />
Wir freuen uns, Ihnen heute dieses neue<br />
Projekt an diesem Standort präsentieren<br />
zu können.<br />
Im Jahr 2008 wurde eine Freiflächenanlage<br />
mit Trackern (nachgeführte Solarmodule)installiert.<br />
Derzeit ist eine zweite<br />
Anlage auf 20 ehemaligen Atomraketenbunkern<br />
im Bau.<br />
ecovision betreibt beide Projekte als Bürgersolarfonds;<br />
beide Anlagen erfüllen das<br />
prospektierte Soll.<br />
4<br />
Das neue Projekt:<br />
Weitere Freiflächenanlage<br />
Nun haben wir mit unserem bisherigen<br />
Generalübernehmer (GÜ) der Solaranlage<br />
die Lieferung der dritten Anlage vereinbart.<br />
Die Photovoltaik-Anlage<br />
Unternehmerisches Ziel ist die Errichtung<br />
und der Betrieb von bis zu 3,6 MWp (Megawattpeak<br />
installierte Leistung) mit fest<br />
auf dem Boden montierten Modultischen.<br />
Damit kann man über 1100 Haushalte<br />
20 Jahre mit Strom versorgen.<br />
Unser Ziel mit diesem <strong>Solarfonds</strong> ist es,<br />
1,2 der 3,6 MWp zu betreiben.<br />
Wir legen Wert darauf, dass Module und<br />
Wechselrichter in Deutschland gefertigt<br />
werden. Wir verzichten bewusst auf<br />
den Einsatz scheinbar „billiger“ Import-<br />
module aus China, da deren Gewährleistung<br />
im Schadensfall unsicher er-<br />
Illustration aller Solaranlagen. Rot (schraffiert): Unsere neue Bodenanlage im Osten;<br />
Gelb: Atomraketenbunker die mit Solarmodulen belegt sind (Solarscharen II);<br />
Schwarz: seit 2008 in Betrieb befindliche Trackeranlage<br />
scheint. Passend zu den Cadmiumtellurid<br />
(CdTe) Dünnschichtmodulen<br />
des Weltmarktführers First Solar aus<br />
Frankfurt/Oder kommen zentrale Wechselrichter<br />
des Weltmarktführers SMA<br />
aus Niestetal zum Einsatz. Für die<br />
Dünnschicht Module haben wir eine<br />
sich jährlich reduzierende Leistung um<br />
0,5 Prozent gemäß dem beauftragten<br />
meteocontrol Gutachten einkalkuliert.<br />
Unsere Solaranlage soll anfänglich etwa<br />
1,2 Mio kWh ökologisch sauberen Strom<br />
erzeugt, der ins öffentliche Stromnetz<br />
eingespeist wird. Das bedeutet eine Einsparung<br />
von über 21.500 Tonnen CO 2<br />
während der Laufzeit. Ein weiteres Plus:<br />
Binnen dreier Jahre ist die Energie erzeugt,<br />
die zur Herstellung aller Komponenten<br />
der Anlagen benötigt wurde.<br />
Die Laufzeit<br />
Eine Baugenehmigung und die Erstellung<br />
eines Bebauungsplans ist notwendig.<br />
Wie beim ersten Projekt ist die zuständige<br />
Gemeinde sehr an dieser Solaranlage<br />
interessiert und bearbeitet das<br />
Verfahren sehr zügig. Mit der endgültigen<br />
Genehmigung ist im Mai 2011 zu<br />
rechnen. Damit wird die Anlage bis zum<br />
31.08.2011 ans Netz angeschlossen.<br />
Die Laufzeit des geplanten Projektes ist<br />
bis Ende 2031 vorgesehen.<br />
Die Investitionen und Finanzierung<br />
Die Anlage kostet betriebsfertig<br />
rund 2,7 Mio. €. Davon werden ca.<br />
2 Mio. € durch ein geplantes Bankdarlehen,<br />
vermittelt durch die Hausbank, mit<br />
einer Laufzeit von 17 Jahren und einem<br />
Zinssatz von 4,65% bei 100% Auszahlung<br />
finanziert. Die verbleibenden 25 %<br />
Eigenkapital sollen durch Sie als Gesellschafter<br />
aufgebracht werden.<br />
Ihre Sicherheit<br />
Unser Geschäftsführer der Komplementärin<br />
ecovision GmbH, Georg Hille,<br />
hat in den letzten 20 Jahren viele Solarprojekte<br />
erfolgreich realisiert. Alle<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> haben bisher die<br />
Erwartungen erfüllt oder übertroffen.<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
Mit unserem Hersteller und Lieferanten<br />
PVStrom werden wir wie bei den vorherigen<br />
Projekten einen Wartungsvertrag<br />
inklusive Wechselrichtertausch<br />
abschliessen. Die PVStrom GmbH will<br />
unsere Solaranlage nach 20 Jahren zurückkaufen,<br />
deshalb übernimmt er größtenteils<br />
die Rückbaubürgschaft.<br />
Die Photovoltaik-Anlage wird gegen<br />
erkennbare Risiken in marktüblicher<br />
Form versichert. In der Kalkulation des<br />
Vorhabens sind eine Betriebshaftpflicht-,<br />
eine Elementarschadens- und eine<br />
Unterbrechungsversicherung enthalten.<br />
Die Einspeisevergütung ist ab dem Zeitpunkt<br />
der Inbetriebnahme für die Laufzeit<br />
von 20 Jahren gesetzlich garantiert. Da<br />
selbst bei einer zukünftigen Änderung<br />
des Gesetzes für in Betrieb befindliche<br />
Anlagen Bestandsschutz besteht, steht<br />
die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf sicherer<br />
Grundlage. Diebstahl ist an diesem<br />
Standort sehr unwahrscheinlich.<br />
Unsere Vorsicht<br />
Das Gelände gehört der Bundesrepublik<br />
Deutschland vertreten durch die Bundesanstalt<br />
für Immobilienaufgaben BIMA.<br />
Diese stellt das Gelände per Pachtvertrag<br />
langfristig zur Verfügung.<br />
Zur Qualitätssicherung wird die Anlage<br />
nach Inbetriebnahme durch einen unabhängigen<br />
Gutachter (Fraunhofer ISE,<br />
meteocontrol oder PV-plan) vermessen.<br />
Dieser prüft, ob die bestellte Leistung tatsächlich<br />
installiert wurde.<br />
Unsere Transparenz<br />
Die Daten der Stromproduktion und der<br />
Betrieb der Anlagen werden im Internet taggenau<br />
visualisiert (www.ecovision-gmbh.de).<br />
Was ist eine<br />
Beteiligungsgesellschaft?<br />
Sie beteiligen sich als Kommanditist an<br />
einer GmbH&Co. KG.<br />
Die Geschäftsführung und die Haftung der<br />
GmbH&Co KG wird von der Komplementärin<br />
übernommen, der ecovision GmbH.<br />
Das bedeutet, Sie brauchen sich um<br />
die technischen und organisatorischen<br />
Belange nicht zu kümmern. Sie erhalten<br />
einen jährlichen Geschäftsbericht und<br />
können auf der jährlichen Versammlung<br />
über die weitere Geschäftsentwicklung<br />
mit entscheiden. Um Kommanditist zu<br />
werden, bedarf es einer Handelsregistereintragung.<br />
Ihre Haftung ist auf die von<br />
Ihnen eingezahlte Einlage beschränkt.<br />
Lesen Sie bitte dazu den Gesellschaftervertrag<br />
der Kommanditgesellschaft (S.14).<br />
Ihre Beteiligung –<br />
wirtschaftlich ein Gewinn<br />
Das Eigenkapital verzinst sich voraussichtlich<br />
im Durchschnitt mit knapp 6% (5,9%)<br />
bei Gesamtausschüttungen von 200%<br />
über die Laufzeit von 20 Jahren. Dieses<br />
gute Ergebnis wurde durch die sehr geringen<br />
Gründungs- und jährlichen Verwaltungskosten<br />
ermöglicht.<br />
Ihre Beteiligung -<br />
zeitlich befristet und limitiert<br />
Diesmal werden lediglich maximal 20<br />
Anteile für ca. 700.000 € Eigenkapital<br />
angeboten, die Mindestbeteiligung liegt<br />
bei 20.000 €. Eine höhere Beteiligung<br />
muss durch 1.000 teilbar sein.<br />
Zu den Risiken lesen Sie bitte die Seiten<br />
6 und 7.<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei 5<br />
Alles Seitenübersicht<br />
auf einen Blick<br />
Wichtige Fakten<br />
in Kürze<br />
Rechtliche Aspekte<br />
Verpächter: Bundesrepublik Deutschland<br />
Vergütung: Freiland-Anlagen auf<br />
Konversionsfläche<br />
Rechtsform: GmbH&Co. KG<br />
Größe der Anlage<br />
3,6 MWp, davon betreibt die ecovision GmbH<br />
1,2 MWp, am Standort ehemaliger Pershing<br />
Raketen bei Heilbronn („Nato-Doppelbeschluss“)<br />
Technik<br />
Fest montierte Bodenanlagen;<br />
Dünnschichtmodule vom Weltmarktführer<br />
First Solar, zentrale Wechselrichter vom<br />
Weltmarktführer SMA;<br />
erfahrener Generalübernehmer<br />
Prognostizierter<br />
Solarertrag<br />
1,5% Abschlag auf Ertragsgutachten von meteocontrol<br />
(entspricht 1.029 kWh/kWp im ersten<br />
Jahr) u. einer Leistungsdegression von 0,5% p.a.<br />
Dies ergibt jährliche Erlöse von ca. 250.000 €<br />
durch Stromverkauf<br />
Investitionen<br />
Ca. 2,7 Mio. €, davon als Darlehen 75%,<br />
benötigtes Eigenkapital rund 700.000 €<br />
Wirtschaftlicher Gewinn<br />
Sehr geringe Gründungs- und kaufmännische<br />
Betriebskosten; Ausschüttungen ab 2012,<br />
insgesamt 200%; Rendite von 5,9%.<br />
Unsere Vorsicht<br />
Wartungsvertrag mit dem Installationsbetrieb<br />
Qualitätskontrolle durch unabhängigen<br />
Gutachter beim Bau der Anlage<br />
Arbeitsplätze<br />
Module und Wechselrichter werden in<br />
Deutschland hergestellt, dadurch werden<br />
Arbeitsplätze gesichert<br />
Ökologischer Gewinn<br />
CO 2 Vermeidung entspricht ca. 21.500t.<br />
Energie zur Herstellung der Anlagen ist in<br />
drei Jahren erzeugt<br />
Mindestbeteiligung<br />
ab 20.000 € ohne Agio,<br />
Stückelung 1.000 €
Seitenübersicht<br />
Risiken<br />
Risiken der Beteiligung<br />
Wenn Sie sich als Gesellschafter (Kommanditist)<br />
beteiligen, handeln Sie unternehmerischundsindamwirtschaftlichen<br />
Ergebnis beteiligt.<br />
Wir haben die Angaben in diesem Prospekt<br />
sorgfältig zusammengestellt. Durch nicht<br />
vorhersehbare Ereignisse oder Entwicklungen<br />
kann das wirtschaftliche Ergebnis<br />
von der Prognose abweichen. Im<br />
Folgenden finden Sie ausschließlich die<br />
Risiken benannt.<br />
Investitionskosten<br />
Die Betreibergesellschaft übernimmt die<br />
PV-Anlage schlüsselfertig, ein Vertrag<br />
regelt die Details. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass unvorhergesehene Kosten oder<br />
Kostenentwicklungen für die noch nicht<br />
gebaute Anlage die Investitionskosten<br />
erhöhen und damit das Betriebsergebnis<br />
negativ beeinflussen. Es ist nicht auszu-<br />
schließen, dass außerhalb des GÜ-Vertrags<br />
unvorhergesehene Kosten entstehen<br />
und damit das Betriebsergebnis<br />
negativ beeinflussen.<br />
Betriebskosten<br />
Reparaturaufwendungen sind vom Zeitpunkt<br />
und Umfang her nicht präzise vorhersehbar.<br />
Für über den Wartungsvertrag<br />
hinausgehende Kosten für Instandhaltung<br />
und Instandsetzung bildet die Gesellschaft<br />
eine Reserve. Eine Überschreitung der angenommenen<br />
Kosten ist nicht auszuschließen.<br />
Bei allen zukünftigen Wartungs-, Instandhaltungs-<br />
und Versicherungskosten<br />
ist ein Inflatiosfaktor von 2,0 % p.a.<br />
berücksichtigt. Sollte dieser Wert nicht<br />
ausreichen, würde sich das wirtschaftliche<br />
Ergebnis verschlechtern.<br />
Inbetriebnahme<br />
Die PV-Anlage soll bis zum 31.08.2011<br />
an das Stromnetz angeschlossen wer-<br />
den. Unvorhergesehene Schwierigkeiten<br />
bei Bau oder Netzanbindung können<br />
die Inbetriebnahme verzögern. Hierfür<br />
existiert zwar eine Pönale, doch könnte<br />
diese möglicherweise nicht ausreichen,<br />
wodurch das Betriebsergebnis verschlechtert<br />
würde und somit wirtschaftliche und<br />
steuerliche Nachteile entstehen könnten.<br />
Technische Risiken<br />
Solarmodule und Wechselrichter sind<br />
technische Komponenten. Es ist möglich,<br />
dass diese nicht den technischen<br />
Spezifikationen entsprechen. Obwohl<br />
externe Gutachter dies prüfen und Gewährleistungen<br />
bestehen, könnte dies<br />
zu einer Minderung des Stromertrags<br />
führen und damit das wirtschaftliche<br />
Ergebnis verringern.<br />
Versicherungsrisiken<br />
Obwohl die branchenüblichen Versicherungen<br />
abgeschlossen sind, ist generell<br />
eine Absicherung gegen einzelne<br />
Gefahren, wie z.B. Kernkraftwerksun-<br />
fälle (!) und Kriege, nicht möglich. Es<br />
ist nicht auszuschließen, dass zukünftig<br />
heute versicherbare Risiken nicht mehr<br />
zu akzeptablen Konditionen abgeschlossen<br />
werden können.<br />
Solarstromertrag<br />
Es wird ein Abschlag auf das Ertragsgutachten<br />
der meteocontrol von 1,5%<br />
gemacht; dies bedeutet eine jährliche<br />
Stromerzeugung von 1.029 kWh/kWp<br />
bei einer jährlichen Degression der<br />
Erzeugung von 0,5% pro Jahr. Es ist<br />
möglich, dass diese Einschätzung zu optimistisch<br />
ist. Weiterhin ist es möglich,<br />
dass die solare Strahlung in Zukunft von<br />
den Werten der Vergangenheit abweicht<br />
oder dass Luftverschmutzung oder unvorhergesehene<br />
Verschattung die Ein-<br />
strahlung auf die Anlage reduzieren. Das<br />
könnte den Stromertrag und damit das<br />
wirtschaftliche Ergebnis verringern.<br />
Veränderung des Geländes<br />
Die Solaranlage steht auf einem gepachteten<br />
Gelände der Bundesrepublik<br />
Deutschland, einem ehemaligen NATO<br />
Gelände. Sieht die Bundesrepublik es<br />
für begründet notwendig an, einen<br />
Abbau der Solaranlage zu verlangen,<br />
muss sie zwar ein geeignetes Ersatzge-<br />
lände stellen, die daraus entstehenden,<br />
nicht geplanten Mehrkosten werden der<br />
Betreibergesellschaft aber nicht ersetzt.<br />
Dies könnte zu Einbußen für die Wirtschaftlichkeit<br />
führen.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Betreibergesellschaft<br />
die Pflege des Geländes<br />
und der Zuwege nicht mehr ausreichend<br />
durchführt, daraus können Risiken für die<br />
Wirtschaftlichkeit der Anlage entstehen.<br />
Abbau der Anlage<br />
Mit dem Wartungsunternehmen ist vertraglich<br />
die Rücknahme der Anlage nach<br />
20 Jahren vereinbart, die Kosten des<br />
Wartungsvertrages sind dementsprechend<br />
reduziert. Es kann von der BIMA<br />
als Geländebesitzerin aber ein Abbau<br />
gefordert werden. Dies würde das wirtschaftliche<br />
Ergebnis verschlechtern.<br />
Finanzierung<br />
Es liegt ein Finanzierungsangebot einer<br />
Bank unter Gremienvorbehalt für den<br />
gesamten Kredit vor. Mögliche Zinsänderungen<br />
sind durch eine Preisgleitklausel<br />
abgesichert. Die Zinsbindung des Angebots<br />
besteht für die ersten zehn Jahre. Im<br />
Prospekt wird mit dem gleichen Zinssatz<br />
für die weiteren sechs Jahre der Kreditlaufzeit<br />
gerechnet, sollte er jedoch überschritten<br />
werden, würde dies die Wirt-<br />
6 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
schaftlichkeit verschlechtern. Falls das<br />
Darlehen von der Betreibergesellschaft<br />
nicht oder teilweise nicht zurückbezahlt<br />
werden kann, könnte dies eine Minderung<br />
oder zeitweise Aussetzung der Ausschüttungen<br />
bedeuten. Die Bank ist zur Verwertung<br />
der PV-Anlage berechtigt.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Für die von den Gesellschaftern verfolgten<br />
wirtschaftlichen Ziele wird keine Haftung<br />
übernommen. Das Steuerrecht ist in ständiger<br />
Veränderung begriffen. Künftige<br />
Änderungen im Steuerrecht zum Nachteil<br />
des Steuerpflichtigen sind auch in Zukunft<br />
möglich. Neben Änderungen des Steuerrechts<br />
besteht die Möglichkeit, dass die<br />
zuständigen Finanzverwaltungen einzelne<br />
Sachverhalte in Zukunft anders beurteilen.<br />
Die genannten Risiken können zu einer höheren<br />
steuerlichen Belastung von Betreibergesellschaft<br />
und/oder Anleger führen und<br />
damit die prognostizierte Rendite verringern.<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
Bei der angegebenen Vergütung für den<br />
erzeugten Strom von durchschnittlich<br />
0,2207 €/kWh über eine Laufzeit von<br />
20 Jahren zuzüglich dem Jahr der Inbetrieb-<br />
nahme handelt es sich um die gesetzliche<br />
Einspeisevergütung nach §32/33 des<br />
Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer<br />
Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz,<br />
EEG). Es gilt die jeweilige Vergütung zum<br />
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.<br />
Zum 1.9.2011 ist eine Absenkung der<br />
EEG Vergütung für Freilandanlagen auf<br />
Konversionsflächen vorgesehen. Geht die<br />
Anlage daher verspätet ans Netz, erhält<br />
sie die reduzierte Vergütung. Um dieses<br />
auszugleichen, zahlt der Vertragspartner<br />
eine Strafe, basierend auf dem Nettobarwert.<br />
Weiter verpflichtet das Gesetz die Netzbetreiber<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />
dazu, den erzeugten Solarstrom 20 Jahre<br />
lang jederzeit abzunehmen. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass das EEG in dieser Zeit<br />
geändert wird. In der Vergangenheit galt<br />
bisher ein Bestandsschutz, so dass nach<br />
einer Gesetzesänderung nur neu errichtete<br />
Anlagen betroffen wären. Eine absolute<br />
Garantie dafür gibt es jedoch nicht.<br />
Insolvenz der Betreiber-<br />
Gesellschaft<br />
Ihr wirtschaftliches Risiko ist grundsätzlich<br />
auf die Einlage beschränkt. Soweit<br />
Ausschüttungen aus Liquiditätsüberschüssen<br />
vorgenommen werden, die<br />
nicht durch Gewinne gedeckt sind, lebt<br />
die Haftung der Gesellschafter (Kommanditisten)<br />
wieder auf (§172 Abs. 4 HGB).<br />
Sollte es zu Liquiditätsproblemen der Gesellschaft<br />
kommen, müssten die Gesellschafter<br />
eventuell bereits ausgeschüttete<br />
Beträge wieder einlegen. Sollten diese<br />
Maßnahmen nicht greifen, bliebe nur der<br />
Verkauf der Gemeinschaftsanlage und<br />
die Auflösung der Gesellschaft. In diesem<br />
Notfall bestünde die Gefahr, dass der Verkauf<br />
nicht zustande kommt oder der Erlös<br />
niedrig ausfällt. Dies könnte zur Insolvenz<br />
der Betreibergesellschaft führen und somit<br />
zum Verlust der Einlage.<br />
Insolvenz von Vertragspartnern<br />
Sollte es zu einer Insolvenz einer oder mehrerer<br />
Vertragspartner kommen, besteht<br />
das Risiko, dass vereinbarte Leistungen<br />
nicht oder nur zu höheren Kosten erbracht<br />
werden können. Dies würde die Ausschüttungen<br />
verringern und könnte bis zum Verlust<br />
der Einlage führen.<br />
7<br />
Seitenübersicht Risiken<br />
Maximalrisiko für den<br />
Gesellschafter<br />
Von der Prospektherausgeberin wird<br />
keine Fremdfinanzierung der individuellen<br />
Beteiligung angeboten.<br />
Das Maximalrisiko für den Anleger<br />
besteht im Totalverlust seiner Einlage.<br />
Wir raten dem Anleger von der<br />
Fremdfinanzierung seiner Einlage<br />
ab. Im Falle des Ausbleibens von<br />
Ausschüttungen oder bei Totalverlust<br />
der Einlage müssten Zins und<br />
Tilgungsleistung dieser Fremdfinanzierung<br />
aus eigenen Mitteln erfolgen.<br />
Im Extremfall kann dies zu einer<br />
Privatinsolvenz des Anlegers führen,<br />
der seine Einlage fremdfinanziert.<br />
Weitere wesentliche tatsächliche<br />
und rechtliche Risiken existieren<br />
nach Kenntnis der Prospektherausgeberin<br />
nicht.
Projektpartner und<br />
Seitenübersicht<br />
Projektverträge<br />
Vertrag Vertragspartner<br />
Kommanditvertrag ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />
Solarscharen Drei,<br />
ecovision GmbH als Komplementärin<br />
und max. 20 Kommanditisten<br />
Kreditverträge Bank<br />
Vertriebsvertrag<br />
Betriebswirtschaftliche<br />
Koordination<br />
Kaufmännische<br />
Betriebsführung<br />
Schlüsselfertige Errichtung<br />
der Solarstromanlage<br />
(GÜ-Vertrag)<br />
Wartungs- und<br />
Betriebsführungsvertrag<br />
Qualitätsmanagement<br />
Geländenutzungsvertrag<br />
Standortvertrag<br />
Netzanschluss und<br />
Einspeisevertrag<br />
All-Gefahren- und<br />
Haftpflichtversicherung<br />
ecovision GmbH, Kate e.V.,<br />
und weitere Vertriebspartner<br />
ecovision contracting GmbH<br />
ecovision GmbH<br />
PVStrom Energy Systems<br />
GmbH&Co. KG als Generalübernehmer<br />
(GÜ)<br />
PVStrom Energy<br />
Systems GmbH&Co. KG<br />
unabhängiger Gutachter<br />
(Fraunhofer ISE, meteocontrol,<br />
PV-plan o.ä.)<br />
Bundesrepublik Deutschland vertreten<br />
durch die Bundesanstalt<br />
für Immobilienaufgaben (BIMA)<br />
Betreiber aller Solaranlagen am<br />
Standort Siegelsbach (bislang Drei)<br />
Netzbetreiber EnBW<br />
Versicherung<br />
Wesentliche<br />
Vertragsinhalte<br />
Regelung über Inhalt und Durchführung<br />
der Gesellschaft,<br />
Details siehe Gesellschaftsvertrag<br />
in diesem Prospekt, S. 14 ff.<br />
Vertrag zur Fremdfinanzierung mit definiertem<br />
Zinssatz und Laufzeit von 17 Jahren<br />
Eigenkapitalakquise<br />
Wirtschaftliche Planung,<br />
Management, Prospekterstellung<br />
Laufende kaufmännische und steuerliche<br />
Verwaltung der Gesellschaft, Organisation<br />
der Gesellschafterversammlung<br />
Technische Planung und Auslegung der<br />
Anlage sowie Festlegung der exakten<br />
Gesamtleistung, Errichtung der schlüsselfertigen<br />
Solarstromanlage zum Festpreis<br />
Wartung und Betriebsführung der PV-Anlagen<br />
während der vertraglich vereinbarten Laufzeit.<br />
Ertragsgutachten; Abnahmemessung<br />
der PV-Anlage nach Installation und ggf.<br />
Flashermessung von PV-Modulen<br />
Verpachtet die Konversionsflächen der<br />
Gesellschaft und genehmigt die Nutzung der<br />
Zuwege<br />
Regelt Abrechnung des Eigenstromverbrauchs,<br />
der allgemeinen Kosten (Kabel, Zaun, Wege) und<br />
verteilt sie auf alle Gesellschaften<br />
Legt die Einzelheiten über die Netzanschlüsse<br />
fest sowie die Vergütung und Zahlungsweise<br />
des nach dem EEG abzunehmenden Stroms<br />
Betriebsunterbrechungsversicherung,<br />
Haftpflichtversicherung der Anlagen für<br />
Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren alle hier genannten Verträge, außer dem Kreditvertrag, dem Standortvertrag, dem<br />
Einspeisevertrag mit EnBW und den Versicherungsverträgen, abgeschlossen. Für die Finanzierung liegt eine Zusage unter Gremienvorbehalt<br />
vor.<br />
8 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
Eigenkapital<br />
Max. 20 Privatpersonen<br />
und juristische Personen<br />
als Kommanditisten<br />
Fremdkapital<br />
Bank<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
Standort Siegelsbach<br />
Nutzungsvertrag für Konversionsfläche<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong><br />
GmbH&Co. KG<br />
Solarscharen Drei<br />
Geschäftsführer Georg Hille als<br />
Gründungskommanditist<br />
ecovision GmbH<br />
als Komplementärin<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
mit<br />
Gesellschaftern (Kommanditisten)<br />
PVStrom Energy Systems<br />
GmbH&Co. KG<br />
Lieferant der PV-Anlage<br />
Kaufvertrag<br />
9<br />
Projektpartner und<br />
Seitenübersicht<br />
Projektverträge<br />
unabhängiger<br />
Gutachter<br />
Qualitätsprüfung<br />
Netzbetreiber EnBW<br />
Einspeisevertrag<br />
Versicherung<br />
Versicherungsvertrag<br />
PVStrom<br />
Energy Systems<br />
GmbH&Co. KG<br />
Wartungsvertrag<br />
ecovision<br />
contracting GmbH<br />
Projektmanagement,<br />
Eigenkapitalakquise, Prospekt
Die Rendite<br />
Seitenübersicht<br />
des Projektes<br />
Prognostizierter Investitionsplan<br />
Solaranlage incl. Infrastruktur 2.655.000 € 96,9%<br />
Qualitätskontrolle 13.000 € 0,5%<br />
Projektentwicklung 34.000 € 1,2%<br />
Finanzierungskosten 35.000 € 1,3%<br />
Sonstiges 2.000 € 0,1%<br />
Summe 2.739.000 € 100,0%<br />
ecovision erhält für die Projektentwicklung und die Eigenkapitalsakquise 2,5% der Gesamtinvestition. Zur Vorfinanzierung<br />
des Eigenkapitals kann zwischen der GmbH&Co. KG und Interessenten des <strong>Solarfonds</strong> ein Vertrag abgeschlossen werden.<br />
Der letzte Rückzahlungstermin hierfür ist der 31.06.2012.<br />
Prognostizierter Finanzierungssplan<br />
Eigenkapital 699.000 € 25,5%<br />
Fremdkapital 2.040.000 € 74,5%<br />
davon Bankdarlehen 2.000.000 € 73,0%<br />
davon nachrangiges Darlehen 40.000 € 1,5%<br />
Gesamt 2.739.000 € 100,0%<br />
Das Fremdkapital wird im dritten Quartal 2011 aufgenommen und halbjährlich über 17 Jahre getilgt. Die Gesellschaft zahlt<br />
die Zinsen ab dem 01.01.2012. Der entsprechende Vertrag ist unterschriftsreif vorbereitet (Finanzierungszusage unter<br />
Gremienvorbehalt).<br />
10 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
Ihre Geldanlage bei der Sonne<br />
Prognostizierte Ausschüttungen bezogen auf das Eigenkapital<br />
40 %<br />
35 %<br />
30 %<br />
25 %<br />
20 %<br />
15 %<br />
10 %<br />
5 %<br />
0 %<br />
Der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung<br />
hängt von vielen Parametern ab. Die<br />
wichtigsten Einflussfaktoren sind der Energieertrag<br />
und der Preis der PV-Anlage.<br />
Die Anfangsinvestition ist durch das Angebot<br />
festgelegt; es bleibt als wichtigster<br />
Faktor der Ertrag. Die realistische Rendite<br />
basiert auf einer jährlichen Stromerzeugung<br />
von 1,2 Mio. kWh/Jahr. Für die<br />
Sensitivitätsanalyse haben wir den Ertrag<br />
um +/- 3% variiert. In der nebenstehenden<br />
Grafk werden die Auswirkungen<br />
gezeigt, wenn der angenommene Ertrag<br />
über- oder unterschritten wird.<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen II Drei<br />
Abweichung von der prognostizierten<br />
Rendite bei einem Mehr-/ Minderertrag<br />
von 3%<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
179%<br />
pessimistisch<br />
200%<br />
Ausschüttung<br />
progostiziert<br />
221%<br />
optimistisch<br />
11<br />
Die Rendite<br />
Seitenübersicht<br />
des Projektes<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031<br />
Der wirtschaftliche Erfolg wird entweder<br />
als Rendite in % (siehe Achsenwert<br />
links) oder als Ausschüttungen bezogen<br />
auf das eingesetzte Eigenkapital (siehe<br />
Zahlen in den Balken) ausgedrückt.<br />
Wird die vorsichtige Prognose um 3%<br />
überschritten, steigen die Ausschüttungen<br />
auf 221%, die entsprechende<br />
Rendite beträgt dann 6,8%. Pessimistisch<br />
(Prognose -3%) betragen die Ausschüttungen<br />
179%, die Rendite reduziert<br />
sich auf 4,7%.
Die Rendite<br />
des Projektes<br />
Ergebnisprognose in Euro<br />
Erträge<br />
Erläuterungen<br />
Alle Angaben verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Da die Gesellschaft durch die<br />
Produktion steuerpfichtige Umsätze erzielt, ist die in Rechung gestellte Vorsteuer<br />
abzugsfähig. Die PV-Anlage soll bis zum 31.08.2011 an das öffentliche Stromnetz<br />
angeschlossen werden.<br />
Erträge<br />
Der Ertrag der Anlage ergibt sich aus dem tatsächlich produzierten Strom multipliziert<br />
mit dem Vergütungssatz. Die gesetzliche Einspeisevergütung für Freilandanlagen<br />
auf Konversionsflächen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird<br />
bis zum 31.08.2011 mit 0,2207 € für jede erzeugte Kilowattstunde über eine Dauer<br />
von 20 Kalenderjahren zuzüglich der Zeit bis zum 31.12. des Inbetriebnahmejahres<br />
gesetzlich festgeschrieben.<br />
Wir rechnen mit einem Abschlag von 1,5% auf das meteocontrol Gutachten. Dies<br />
entspricht 1029 kWh/kWp im ersten Jahr bei einer gemäß First Solar zu erwartenden<br />
Degression von 0,5% p.a.<br />
Es ist beabsichtigt, die Rücklagen am Kapitalmarkt zu einem erwarteten mittleren<br />
Zinssatz von 3,0% ab dem Jahr 2013 p.a. anzulegen.<br />
Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
Stromerlöse 265.133 265.133 263.807 262.488 261.175 259.870 258.570 257.277 255.991<br />
Zinserträge 0 3.090 2.377 1.766 1.261 860 512 263 111<br />
Erträge gesamt 265.133 268.223 266.184 264.254 262.436 260.729 259.082 257.540 256.102<br />
Aufwendungen<br />
Abschreibung Anlagen 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477<br />
Pacht 6.628 6.628 6.595 6.562 6.529 6.497 6.464 6.432 6.400<br />
Kaufmännische & steuerliche Verwaltung 9.553 9.674 9.695 9.719 9.746 9.777 9.810 9.847 9.887<br />
Wartung, Instandhaltung, Reparatur 9.336 9.523 9.713 9.907 10.106 11.964 12.203 12.447 12.696<br />
Versicherung 4.200 4.284 4.370 4.457 4.546 4.637 4.730 4.824 4.921<br />
Sonstiges 73.923 4.548 4.639 4.732 4.986 5.350 5.680 5.946 6.150<br />
Zinsaufwendungen 93.000 90.820 85.008 79.195 73.383 67.570 61.758 55.945 50.133<br />
Aufwendungen Gesamt 330.117 258.955 253.496 248.049 242.772 239.271 234.122 228.919 223.664<br />
Betriebsergebnis der KG nach Steuern -64.984 9.268 12.687 16.205 19.664 21.458 24.752 27.972 31.323<br />
* inklusive sofort abzugsfähiger Gründungskosten in 2012 (KG = Kommanditgesellschaft)<br />
Liquidität am 01.01. 0 103.007 79.230 58.872 42.032 28.651 17.063 8.770 3.697<br />
Erträge 265.133 268.223 266.184 264.254 262.436 260.729 259.082 257.540 256.102<br />
- Betriebskosten 34.176 34.657 35.012 35.377 35.913 38.224 38.887 39.497 40.054<br />
- langfristige Zinsaufwendungen 93.000 90.820 85.008 79.195 73.383 67.570 61.758 55.945 50.133<br />
- Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 0 208 649 1.115<br />
- Tilgung Darlehen 0 128.077 128.077 128.077 128.077 128.077 128.077 128.077 128.077<br />
Liquidität vor Ausschüttung/Entnahme 137.957 117.675 97.317 80.477 67.096 55.508 47.215 42.142 40.421<br />
Ausschüttungen an Kommanditisten 34.950 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445<br />
Ausschüttung in % der Einlage 5,0% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5%<br />
Aufwendungen<br />
Die Abschreibungen der Anlage werden linear vorgenommen. Sollte es für die Gesellschafter<br />
wirtschaftlich vorteilhafter sein, wird eine andere Abschreibungsmethode<br />
gewählt.<br />
Die BIMA als Geländebesitzerin erhält 2,5% Pacht der Nettostromerlöse für die<br />
Überlassung der Konversionsfläche.<br />
Kaufmännische & steuerliche Verwaltung<br />
Für die Geschäftsführungstätigkeiten beträgt die jährliche Vergütung die Höhe<br />
von 2,0% der Stromerlöse und Ersatzleistungen zzgl. USt. Diese Nettoumsatzerlöse<br />
enthalten keinen Inflationsausgleich. Übersteigen die jährlichen Erlöse<br />
den prognostizierten Ertrag, erhält die Komplementärin einen Anteil von 30 %<br />
an diesem Überschuss. Der Überschuss wird mit unter der Prognose liegenden<br />
Jahreserträgen verrechnet.<br />
Die Vergütung für die Haftungsübernahme durch die Komplementärin beträgt<br />
1250 € jährlich.<br />
Für die Steuerberatung liegt ein Angebot vor.<br />
Wartung, Instandhaltung, Reparatur<br />
Betriebsüberwachung und Monitoring ist im Wartungsvertrag mit der Firma<br />
PVStrom enthalten. Der auf 20 Jahre abgeschlossene Wartungsvertrag ent-<br />
12 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
hält Wartung und Ersatz für die Zentralwechselrichter (8€/kWp und Jahr). Für<br />
weitere Reparaturen und Instandhaltung ist ein Betrag berücksichtigt. Es werden<br />
keine Rückstellungen für den Rückbau der Anlagen im letzten Jahr gemacht.<br />
Es besteht ein umfassender Versicherungsschutz mit Betriebshaftpflicht,<br />
Elektronikausfall und –ggf.– Betriebsunterbrechungsversicherungen. Die Kalkulation<br />
bezieht sich auf ein vorliegendes Angebot.<br />
Sonstiges<br />
Enthält die Posten Geländepflege- und Strombezugskosten sowie die sofort abzugsfähigen<br />
Gründungskosten. Gemäß den aktuellen Regeln des EStG werden<br />
lediglich die Zwischenfinanzierungszinsen im ersten Jahr geltend gemacht.<br />
Der Planung ist eine Steigerung der Aufwendungen für Wartung, Reparatur, Steuer-<br />
beratung und Versicherung sowie der sonstigen Kosten von 2,0% p.a. über die gesamte<br />
Laufzeit zu Grunde gelegt; die Aufwendungen für die Betriebsführung enthalten<br />
dagegen keinen Inflationsausgleich für die kaufmännische Betriebsführung.<br />
Die langfristigen Zinsaufwendungen für die Darlehen sind vierteljährlich zu zahlen.<br />
Die Darlehen sind:<br />
y KfW Programm Erneuerbare Energien Standard: Höhe rund 2.000.000 €,<br />
100% Auszahlung, 17 Jahre - davon ein Jahr tilgungsfrei, 10 Jahre Zinsbindung,<br />
Zins 4,65%, (effektiv 4,73%)<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />
13<br />
Die Rendite<br />
Seitenübersicht<br />
des Projektes<br />
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />
254.711 253.437 252.170 250.909 249.655 248.407 247.165 245.929 244.699 243.476 242.258 5.082.260<br />
59 130 326 632 1.053 1.593 2.349 3.226 1.186 2.883 1.436 25.114<br />
254.770 253.568 252.496 251.541 250.708 250.000 249.514 249.155 245.885 246.358 243.694 5.107.374<br />
133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 133.477 2.669.536<br />
6.368 6.336 6.304 6.273 6.241 6.210 6.179 6.148 6.117 6.087 6.056 127.056<br />
9.931 9.978 10.030 10.086 10.145 10.208 10.278 10.351 10.368 10.462 9.869 199.415<br />
12.950 13.209 13.473 13.743 14.018 14.298 14.584 14.876 15.173 15.476 6.000 245.695<br />
5.019 5.120 5.222 5.327 5.433 5.542 5.653 5.766 5.881 5.999 600 96.530<br />
6.289 6.348 6.326 6.233 6.066 5.883 6.001 6.121 6.453 6.368 2.596 180.639<br />
43.629 37.266 31.641 26.016 20.391 14.766 9.141 3.516 0 0 0 843.176<br />
217.663 211.734 206.474 201.153 195.770 190.384 185.312 180.254 177.470 177.869 158.599 4.362.046<br />
35.417 39.568 43.242 47.068 51.066 55.169 59.192 63.315 62.891 62.953 77.599<br />
1.976 4.348 10.871 21.067 35.091 53.112 78.313 107.536 39.528 96.095 47.875<br />
254.770 253.568 252.496 251.541 250.708 250.000 249.514 249.155 245.885 246.358 243.694 5.107.374<br />
40.557 40.991 41.356 41.661 41.903 42.142 42.694 43.262 43.993 44.392 25.122 779.870<br />
43.629 37.266 31.641 26.016 20.391 14.766 9.141 3.516 0 0 0 843.176<br />
1.691 2.266 2.781 3.320 3.871 4.447 5.010 5.586 5.525 5.537 7.497 49.502<br />
128.077 128.077 128.077 128.077 128.077 125.000 125.000 125.000 0 0 0 2.040.000<br />
42.793 49.316 59.512 73.536 91.557 116.758 145.981 179.328 235.895 292.525 258.950<br />
38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 38.445 139.800 139.800 244.650 258.950 1.394.825<br />
5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 5,5% 20,0% 20,0% 35,0% 37,0% 200%<br />
y Nachrangdarlehen 40.000 €, Auszahlung 100%, davon ein Jahr tilgungsfrei<br />
Die Gewerbesteuer wird auf Basis eines Hebesatzes von 420 % für Stuttgart<br />
berechnet.<br />
Betriebsergebnis<br />
Die Differenz zwischen der Summe der Nettoerlöse und der Summe der Betriebsausgaben<br />
ergibt das Betriebsergebnis, welches erstmalig 2017 positiv sein soll.<br />
Die Darlehen werden über 17 Jahre getilgt, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist.<br />
Über die tatsächliche Höhe der Ausschüttungen entscheidet jeweils die Gesellschafterversammlung.<br />
Ausgeschüttet werden kann nur der Betrag, der am Jahres-<br />
ende, nach Abzug der Liquiditätsreserve für notwendige Zins- und Tilgungs-<br />
zahlungen, übrigbleibt.<br />
Die über die Projektlaufzeit erzielten Ausschüttungen werden hier aufgeführt und<br />
in das Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital gesetzt.<br />
Die daraus resultierende Vorsteuer-Rendite – nach der Methode des Bundesfinanzministeriums<br />
berechnet – beträgt rund 5,9 %, die gesamten Ausschüttungen<br />
200 %.<br />
Achtung: Dieser Wert ist mit Anlagerenditen festverzinslicher Wertpapiere<br />
nicht vergleichbar.
Seitenübersicht<br />
Verträge<br />
Vertrag der<br />
Kommanditgesellschaft<br />
§ 1 Firma und Sitz<br />
1. Der Name der Gesellschaft lautet ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />
Solarscharen Drei<br />
2. Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart.<br />
§ 2 Gesellschaftszweck<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb<br />
von Photovoltaik-(PV) Beteiligungsanlagen.<br />
2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des<br />
Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen.<br />
§ 3 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung in das Handelsregister.<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.Das Geschäftjahr ist das<br />
Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und<br />
‚ endet am 31.12.2011.<br />
2. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Gesellschaft unter<br />
Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen,<br />
frühestens jedoch zum 31.12.2028.<br />
3. Sollte die Gesellschaft ihre Geschäfte nicht bis zum 01.01.2012 aufge-<br />
nommen haben, so steht jedem Kommanditisten bis zum 31.01.2012 das<br />
Recht zu, außerordentlich zu kündigen. Jeder Kommanditist hat einen<br />
Anspruch auf 100 % Rückzahlung des eingezahlten Kapitalanteils.<br />
4. Jede Kündigung bedarf der Form des eingeschriebenen Briefs mit Rückschein.<br />
Sie ist gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der<br />
Kündigung ist der Eingang bei der Gesellschaft maßgebend.<br />
5. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft zur Folge.<br />
§ 4 Gesellschafter<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die<br />
ecovision GmbH, mit Sitz in Stuttgart. Sie erbringt zur Zeit keine Ein-<br />
lage und hat keinen Kapitalanteil. Sie kann sich jedoch am Vermögen<br />
der Gesellschaft beteiligen, insbesondere durch die Ausübung des<br />
Vorkaufsrechtes.<br />
2. Gründungskommanditist ist: Georg Hille, Freiburg mit 1.000 €.<br />
§ 5 Aufnahme neuer Kommanditisten, Haftungsbgrenzung<br />
der Kommanditisten vor Eintragung<br />
1. Die Komplementärin ist von sämtlichen Kommanditisten unwiderruf-<br />
lich und unter Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB bevollmäch-<br />
tigt, weitere Kommanditisten aufzunehmen und/oder die Erhöhung der<br />
Kommanditanteile bisheriger Kommanditisten zuzulassen. Diese Kom-<br />
manditisten sind in einem gesonderten Gesellschafterverzeichnis mit ih-<br />
rem Namen, Vornamen, ihrer Anschrift und der Höhe der von ihnen mit der<br />
Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage (Haftsumme) aufgeführt.<br />
Die Aufnahme erfolgt jeweils auch im Namen der übrigen Gesellschafter.<br />
Es werden max. 20 Kommanditisten aufgenommen. Die Aufnahme ist<br />
beschränkt bis zum Erreichen der Kapitalsumme in Höhe von mindestens<br />
600.000 € bis höchstens 800.000 €, spätestens ab 01.04.2012 werden<br />
keine weiteren Kommanditisten mehr in die Gesellschaft aufgenommen.<br />
2. Die Aufnahme der Kommanditisten erfolgt mit der Zeichnung und An-<br />
nahme der Beitrittserklärung sowie der vollständigen Einzahlung der Einlage.<br />
Sie wird Dritten gegenüber mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.<br />
Die Komplementärin kann die Aufnahme aus triftigen Gründen verweigern.<br />
3. Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind als ihre Haftsumme in das<br />
Handelsregister einzutragen. Die Kosten für die Beglaubigung der Handels-<br />
registervollmacht trägt der Kommanditist, sie gelten als Sonderausgaben.<br />
Kommanditisten sind über ihren Kapitalanteil hinaus nicht zum Nach-<br />
schuss verpflichtet. Bis zur Eintragung in das Handelsregister sind die<br />
Kommanditisten als atypisch stille Gesellschafter zu behandeln, wobei sich<br />
ihre Beteiligung nach den Vorschriften dieses Gesellschaftsvertrages richtet.<br />
4. Kommanditist kann eine natürliche oder juristische Person werden.<br />
Die Höhe der Kommanditeinlage soll mindestens 20.000 € - in Worten:<br />
zwanzigtausend Euro - für Einzelpersonen betragen. Zur Deckung des<br />
notwendigen Eigenkapitals können die letzten Einlagen auch geringer sein.<br />
Höhere Einlagen sollen durch 1.000 zu teilen sein. Es wird kein Agio erho-<br />
ben. Die Kommanditisten erbringen ihre Kapitalanteile durch Bareinlagen.<br />
5. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist bevollmächtigt, den Ein- und<br />
Austritt von Gesellschaftern sowie die Erhöhung und Herabsetzung von<br />
Kommanditeinlagen gegenüber dem Handelsregister vorzunehmen.<br />
§ 6 Aufnahme stiller Gesellschafter<br />
1. Die Kommanditgesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die<br />
zur Erreichung des Gesellschaftszwecks in § 2 notwendig oder zweckmä‘<br />
ßig erscheinen. Es kann auch Kapital in Form von stillen Beteiligungen<br />
an der Kommanditgesellschaft in die Gesellschaft eingebracht werden.<br />
2. Eine stille Beteiligung dient der Finanzierung von einer PV-Anlage auf dem<br />
Gelände des Nato Sonderwaffenlagers in Siegelsbach bei Bad Rappenau.<br />
3. An dem Handelsgewerbe der Kommanditgesellschaft beteiligen sich<br />
stille Gesellschafter bis zu einer Gesamtsumme von 500.000 €.<br />
4. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist bevollmächtigt, die Kon-<br />
troll- und/oder Zustimmungsrechte und die Partizipation der stillen Gesell-<br />
schafter am Vermögen der Gesellschaft nach freiem Ermessen zu regeln,<br />
alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ein- und<br />
Austritt von stillen Gesellschaftern durchzuführen sowie die Erhöhung und<br />
Herabsetzung von Einlagen stiller Gesellschafter vorzunehmen.<br />
§ 7 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft steht allein der per-<br />
sönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) zu.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Beschränkungen<br />
des §181 BGB und vom Wettbewerbsverbot befreit.<br />
3. Die folgenden Geschäfte unterliegen im Innenverhältnis der Zustimmung<br />
durch einen Gesellschaftsbeschluss:<br />
a) die Gewährung und Aufnahme von Darlehen, soweit sie nicht zum<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören.<br />
b) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewähr-<br />
leistungen<br />
c) Sonstige Geschäfte ab einer Größe von 200.000 €. Gleichartige<br />
Geschäfte innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet.<br />
4. Keiner Zustimmung bedarf die Aufnahme von Darlehen, die für die Errich-<br />
tung der Solaranlagen erforderlich sind.<br />
5. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf folgende Maßnahmen nur<br />
mit mehrheitlicher Zustimmung der Kommanditisten und der stillen Gesell-<br />
schafter vornehmen:<br />
a) Änderungen des Gegenstandes des Unternehmens oder dessen<br />
Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft;<br />
b) Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des<br />
Unternehmens;<br />
c) vollständige oder teilweise Einstellung des Gewerbebetriebes.<br />
6. Beabsichtigt die Kommanditgesellschaft die Vornahme einer der in Absatz 5<br />
genannten Maßnahmen, so hat sie dies den stillen Gesellschaftern mitzu-<br />
teilen und sie zur Erteilung ihrer Zustimmung aufzufordern.<br />
Erklärt ein stiller Gesellschafter nicht innerhalb von zwei Wochen nach<br />
Erhalt der Aufforderung gegenüber der Inhaberin seine Ablehnung, so gilt<br />
seine Zustimmung als erteilt. Es gilt die einfache Mehrheit der Stimmen.<br />
7. Die Kommanditisten und die atypisch stillen Gesellschafter – soweit letz-<br />
tere stimmberechtigt sind – haben je volle 1.000,- € ihres Festkontos eine<br />
Stimme. Der maximale Stimmanteil eines Kommanditisten/atypisch stillen<br />
Gesellschafters beträgt 250 Stimmen.<br />
§ 8 Gesellschaftsversammlung<br />
1. Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in der Gesellschaftsversamm-<br />
lung oder auf schriftlichem Wege.<br />
2. Die Einberufung einer Gesellschaftsversammlung hat schriftlich zu<br />
erfolgen. Sie muss den Zeitpunkt, den Ort und die Tagesordnung angeben.<br />
Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.<br />
3. Die Einberufung erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Die<br />
Einberufung hat zu erfolgen, wenn die persönlich haftende Gesellschafte-<br />
rin es für notwendig hält oder ein oder mehrere Gesellschafter, welche<br />
einzeln oder zusammen mindestens 30 % - in Worten: dreißig von<br />
Hundert - der Kommanditeinlagen halten, es verlangen.<br />
4. Wurde eine Gesellschaftsversammlung ordnungsgemäß einberufen, ist sie<br />
ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Gesell-<br />
schafter beschlussfähig (mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung<br />
siehe §19 Abs. 1).<br />
5. Jeder Gesellschafter kann sich in der Versammlung durch eine natürliche,<br />
geschäftsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.<br />
6. Die Gesellschaftsversammlungen werden von dem Geschäftsführer der<br />
Komplementärin oder einer von ihr bevollmächtigten Person geleitet.<br />
14 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
7. Über die Gesellschaftsbeschlüsse ist eine Niederschrift zu erstellen,<br />
welche von einem Geschäftsführer der Komplementärin oder von der Ver-<br />
sammlungsleitung zu unterzeichnen ist. Jedem Gesellschafter ist eine<br />
Abschrift zu übermitteln.<br />
§ 9 Gesellschaftsbeschlüsse<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden, vorbehaltlich der Bestimmungen in<br />
§ 19 Abs. 1 dieses Vertrages, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
gefasst. Enthaltungen werden dabei nicht mitgezählt. Bei Stimmengleich-<br />
heit gilt der Antrag als abgelehnt.<br />
2. Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind möglich, wenn die Gesell-<br />
schaftsversammlung dies mit einer Mehrheit von mehr als 75 % der anwe-<br />
senden Stimmen der Gesellschafter beschließt.<br />
§ 10 Konten der Gesellschafter<br />
1. Für die Gesellschafter werden ein fixes (Einlagenkonto) und ein variables<br />
Konto geführt.<br />
2. Alle Konten sind unverzinslich.<br />
§ 11 Vergütung der Komplementärin<br />
1. Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
ein Fixum von jährlich 1.250 € zzgl. USt. Die Haftungsvergütung ist unabhängig<br />
vom Ergebnis der Gesellschaft zu zahlen.<br />
2. Für die Geschäftsführungstätigkeiten beträgt die jährliche Vergütung die<br />
Höhe von 2,0% der Stromerlöse und Ersatzleistungen zzgl. USt. Diese Ver-<br />
gütung enthält keinen Inflationsausgleich.<br />
3. Übersteigen die jährlichen Erlöse den prognostizierten Ertrag, erhält die<br />
Komplementärin einen Anteil von 30% an diesem Überschuss. Der Rest wird<br />
an alle Gesellschafter anteilig verteilt. Der Überschuss wird mit unter der<br />
Prognose liegenden Jahreserträgen verrechnet, Abs. 2 bleibt davon unberührt.<br />
§ 12 Jahresabschluss<br />
1. Die Komplementärin hat innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines<br />
jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss der Gesellschaft zu erstellen<br />
und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu übermitteln.<br />
2. Der Jahresabschluss hat den steuerlichen Vorschriften zu entsprechen<br />
soweit nicht zwingende handelsrechtliche Vorschriften oder dieser Gesell-<br />
schaftsvertrag etwas anderes bestimmen.<br />
§ 13 Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />
1. Für die Gewinn- und Verlustbeteiligung eines Kommanditisten ist von dem<br />
Gewinn oder Verlust auszugehen, der sich aus dem gemäß §12 aufgestell-<br />
ten Jahresabschluss ergibt.<br />
2. An dem Jahresergebnis der Gesellschaft nimmt der Kommanditist im<br />
Verhältnis seiner Einlage zu dem Gesamtbetrag der Einlagen teil. Im Rah-<br />
men der Ergebnisverteilung sind auch die eingezahlten Einlagen stiller<br />
Gesellschafter zu berücksichtigen. Eine Haftung der Gesellschafter für<br />
Verluste bestehen über deren geleistete Einlage hinaus nicht.<br />
§ 14 Übertragung der Kapitalanteile<br />
1. Ein Gesellschafter ist berechtigt, seine Beteiligung mit Zustimmung der<br />
Komplementärin ganz oder zum Teil auf andere Personen zu übertragen.<br />
Die Übertragung oder Belastung kann nur einheitlich für das Einlagekonto<br />
und variable Konto erfolgen. Die Zustimmung darf nur aus wich-<br />
tigem Grund versagt werden.<br />
2. Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn die Geschäftsanteile auf ein<br />
mit dem Gesellschafter verbundenes Unternehmen im Sinne §§15 ff AktG<br />
übertragen werden.<br />
3. Durch Übertragungen entstehende Kosten trägt der übertragende Gesellschafter.<br />
§ 15 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
1. Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter im Rahmen der Kündi-<br />
gungsfristen gekündigt werden.<br />
2. Ein Gesellschafter kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />
• über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird<br />
• ein Gesellschafter gegen diesen Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafter-<br />
beschlüsse verstößt und trotz schriftlicher Abmahnung seine Verpfichtungen<br />
weiterhin verletzt oder durch sein Verhalten der Gesellschaft Nachteile zufügt.<br />
3. Alles weitere regelt der §131 HGB.<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />
15<br />
Seitenübersicht Verträge<br />
§ 16 Ergebnisverteilung<br />
1. An einem Gewinn sowie an einem Verlust nehmen die Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer Kapitaleinlage teil. Die gesetzlichen Vorschriften<br />
über die Haftungsbeschränkung bleiben unberührt.<br />
2. Die Gewinnanteile sind dem Verrechnungskonto der Gesellschafter zuzu-<br />
schreiben, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.<br />
3. Solange ein Verlustvortrag besteht, ist er durch spätere Gewinne auszu-<br />
gleichen. Erst nach seinem Ausgleich können Gewinnanteile dem Verrech-<br />
nungskonto des Gesellschafters zugeschrieben werden.<br />
4. Liquiditätsüberschüsse sind vorrangig zur Erfüllung vertraglicher, gesetz-<br />
licher oder sonstiger Verpflichtungen der Gesellschaft zu verwenden. Über<br />
die Höhe der Ausschüttungen aus der freien Liquidität (und deren Termine)<br />
entscheidet die Gesellschaftsversammlung.<br />
§ 17 Abfindungsguthaben, Auszahlung<br />
1. Die Abfindung ist in drei aufeinander folgenden gleich bleibenden Jahres-<br />
raten auszuzahlen, von denen die erste sechs Monate nach dem Ausschei-<br />
den zur Zahlung fällig wird: Die nicht ausgezahlten Teile sind ab Fällig-<br />
keit der ersten Rate mit 2% über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die<br />
Zinsen werden mit den Raten fällig. Die Inhaberin ist berechtigt, das<br />
Abfindungsguthaben jederzeit ganz oder teilweise vor Fälligkeit auszuzahlen.<br />
2. Für die Ausgleichung eines negativen Saldos gilt Abs. 1 entsprechend.<br />
§ 18 Schiedsgutachter<br />
Können die Beteiligten sich nicht über die Höhe des Abfindungsguthabens einigen,<br />
so erfolgt dessen verbindliche Festlegung durch einen auf Antrag eines<br />
Beteiligten vom Präsidenten der für den Sitz der Inhaberin zuständigen IHK<br />
benannten Wirtschaftsprüfer oder durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
als Schiedsgutachter. Die Kosten des Schiedsgutachtens tragen die<br />
Parteien in dem Verhältnis, in dem das von ihnen behauptete Abfindungsguthaben<br />
von dem Betrag abweicht, den der Schiedsgutachter feststellt.<br />
§ 19 Beendigung der Gesellschaft und Liquidation<br />
1. Die Gesellschaft wird aufgelöst, wenn die Gesellschaftsversammlung dies<br />
mit einer Mehrheit von mehr als 75% der Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschließt.<br />
2. Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die per-<br />
sönlich haftende Gesellschafterin. Diese bleibt geschäftsführungs- und<br />
vertretungsberechtigt bis zum Abschluss der Liquidation.<br />
3. Wird die Gesellschaft mit ihrer Aufösung beendet oder erfolgt die Been-<br />
digung zugleich mit der Aufösung, so steht dem Gesellschafter statt<br />
einer Abfindung gemäß den vorstehenden Bestimmungen eine Beteiligung<br />
am Liquidationserlös zu. Der Anteil am Liquidationserlös bemisst sich<br />
nach §16 Abs. 4.<br />
§ 20 Schlussbestimmungen<br />
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem<br />
Gesellschaftsvertrag und/oder aus Gesellschaftsbeschlüssen ist das für<br />
den Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht.<br />
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />
berührt dies die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages im Ganzen nicht.<br />
In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel<br />
zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung<br />
inhaltlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Ver-<br />
tragslücke offenbar werden sollte oder eine Bestimmung sich als undurch-<br />
führbar erweist.<br />
3. Vorgeschlagene Änderungen oder Ergänzungen dieses Gesellschaftsver-<br />
trages sind den Gesellschaftern in ihrem Wortlaut in der Einladung mitzuteilen.<br />
4. Sämtliche Kosten dieses Vertrages sowie etwa fällig werdende Gesell-<br />
schaftssteuern trägt die Gesellschaft. Durch Übertragungen entstehende<br />
Kosten trägt der übertragende Gesellschafter.<br />
5. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Er-<br />
gänzungen einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.<br />
Georg Hille, Günter Koschwitz, Geschäftsführer der Komplementärin<br />
ecovision GmbH;<br />
Georg Hille, Gründungskommanditist<br />
Stuttgart den 26.04.2011
Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption<br />
Die folgenden Angaben dienen zur grundsätzlichen Information.<br />
Eine umfassende Darstellung mit Berücksichtigung aller<br />
individuellen Aspekte des einzelnen Gesellschafters ist nicht<br />
möglich. Wir raten Ihnen daher, im Einzelfall die Beratung eines<br />
Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich gilt, dass<br />
die steuerliche Konzeption dieses Beteiligungsangebots auf den<br />
Steuergesetzen, der Verwaltungsauffassung und der veröffentlichten<br />
Rechtssprechung zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />
basiert.<br />
Das Steuerrecht ist jedoch in ständiger Veränderung begriffen.<br />
Gesetzgebung, Rechtssprechung und die Auffassung der<br />
Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen können<br />
sich daher im Laufe der Zeit ändern. Künftige Änderungen im<br />
Steuerrecht lassen sich daher nicht grundsätzlich ausschließen<br />
(Zu Risiken siehe S. 6-7).<br />
Einkommenssteuer<br />
Einkunftsart der Einkünfte der Gesellschaft<br />
Das Handelsgewerbe, an dem der Gesellschafter beteiligt ist,<br />
erzielt durch Verkauf von elektrischer Energie Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG. Da es sich um eine<br />
Kommanditgesellschaft handelt, werden die den Gesellschaftern<br />
zugewiesenen Ergebnisanteile ebenfalls steuerlich als Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb behandelt. Die Gesellschafter der<br />
Kommanditgesellschaft sind somit steuerlich als Mitunternehmer<br />
zu behandeln. Ihnen werden die Einkünfte nach ihrem quotalen<br />
Anteil an dem Handelsgewerbe unmittelbar für ihre Ein-<br />
kommenssteuerveranlagung zugerechnet. Aufwendungen, die<br />
die Gesellschafter in eigener Person haben, z.B. Darlehenszinsen<br />
für die Fremdfinanzierung ihrer Einlage oder Fahrt- und Reisekosten<br />
zu Gesellschafterversammlungen, sind als Sonderbetriebsausgaben<br />
im Rahmen der einheitlichen und gesonderten<br />
Gewinnfeststellung für die Gesellschaft zu berücksichtigen und<br />
daher immer am Jahresanfang der Gesellschaft zu melden.<br />
Diese Kosten können nicht im Rahmen der Einkommenssteuererklärung<br />
des Gesellschafters geltend gemacht werden. Ausschüttungen<br />
aus der Gesellschaft werden steuerlich als Entnahmen<br />
behandelt und sind daher nicht zu versteuern.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für das Vorliegen steuerlich zuzurechnender<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist, dass der Gesellschafter<br />
seine Betätigung mit der Absicht ausübt, während<br />
der Dauer der Gesellschaft einen Totalgewinn durch entsprechend<br />
laufende Erträge und/oder anschließende Veräußerungsgewinne<br />
zu erzielen. Ein Totalgewinn sollte erstmals im 6. Jahr<br />
(2017) erreicht werden.<br />
Begrenzung des Verlustausgleiches<br />
Gemäß § 15b EStG besteht eine Beschränkung der Verlustverrechnung<br />
in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen.<br />
Die Verluste aus solchen Steuerstundungsmodellen dürfen<br />
weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften<br />
aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Bei dem hier<br />
vorliegenden Beteiligungsangebot übersteigt die Summe der<br />
prognostizierten Verluste nach der Prognose nicht 10% des<br />
Eigenkapitals.<br />
Somit handelt es sich gemäß § 15b EStG Abs.3 nicht um ein<br />
solches Steuerstundungsmodell i.S.d., so dass § 15b EStG<br />
nicht anzuwenden ist.<br />
Abschreibungen von Photovoltaikanlagen<br />
Bei den durch das Handelsgewerbe betriebenen Photovoltaikanlagen<br />
handelt es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter des<br />
Anlagevermögens. Demnach können Abschreibungen linear<br />
bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren<br />
gemäß der amtlichen AfA-Tabelle vorgenommen werden.<br />
Andere Steuerarten<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Kommanditgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der<br />
Gewerbesteuer. Bemessungsgrundlage ist der steuerliche Gewinn<br />
zuzüglich der Komplementärvergütung und der kaufmännischen<br />
Betriebsführung (§7 GewStG). Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb<br />
( § 7 GewStG) sind gem. § 8 GewStG ein Viertel<br />
der Summe aus den Entgelten für Schulden (§ 8 Satz 1 Nr.1a<br />
GewStG) und der Hälfte der Pachtzinsen (§ 8 Satz 1 Nr.1e<br />
GewStG) hinzuzurechnen, sofern deren Summe insgesamt<br />
100.000 € übersteigt.weiterhin unterliegen gem. § 8 Satz 1 Nr. 8<br />
GewStG die Anteile am Verlust ev. atypischer Gesellschaften der<br />
Hinzurechnung. Gewinnanteile ev. atypischer Gesellschaften<br />
sind gem. § 9 Satz 1 Nr. 2a GewStG zu kürzen. Bei Personengesellschaften<br />
besteht derzeit ein Freibetrag von 24.500 € pro<br />
Gesellschaft für den Gewerbeertrag. Gewerbesteuerliche Verluste<br />
sind vortragsfähig, soweit der Gesellschafterbestand<br />
unverändert bleibt.<br />
Gemäß § 35 EStG ist die Gewerbesteuer, die die Gesellschaft<br />
zahlt, bei dem Gesellschafter unter gewissen Umständen teilweise<br />
auf die Einkommenssteuerschuld anrechenbar.<br />
Umsatzsteuer<br />
Das Handelsgewerbe ist umsatzsteuerlich gesehen eine Unternehmerin<br />
im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Lieferungen<br />
von Strom des Handelsgewerbes sind umsatzsteuerpflichtig.<br />
Damit kann aber auch das Handelsgewerbe die Umsatzsteuer,<br />
die ihr von anderen Unternehmen für Baukosten, Verwaltungskosten<br />
und sonstige Kosten in Rechnung gestellt werden, als<br />
sogenannte Vorsteuer abziehen.<br />
16 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
Beitrittserklärung<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />
Ich, die/der Unterzeichnende<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Geburtsdatum<br />
Telefon<br />
Fax / E-Mail<br />
Beruf<br />
zuständiges Finanzamt<br />
Steuernummer<br />
Bank, BLZ<br />
Kontonummer<br />
beteilige mich auf der Grundlage des mir vorliegenden Beteiligungsprospektes<br />
vom 26.04.2011 sowie des Gesellschaftsvertrages<br />
als Kommanditist an der ecovision <strong>Solarfonds</strong><br />
GmbH&Co. KG Solarscharen Drei, Blumenstr. 19, 70182<br />
Stuttgart durch Einbringung der Bareinlage in Höhe von<br />
Euro:<br />
in Worten Euro:<br />
Mindesteinlage 20.000 € für Einzelpersonen, in begründeten<br />
Ausnahmefällen auch darunter. Die Summe muss durch 1.000<br />
ohne Rest teilbar sein.<br />
Nicht faxen! Es gilt nur das Original!<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />
17<br />
Beitrittserklärung<br />
Ich verpflichte mich, die Einlage innerhalb von 14 Tagen nach<br />
Annahme der Beitrittserklärung durch die Geschäftsführung,<br />
die Komplementärin ecovision GmbH, auf das Konto<br />
79000 88902 bei der GLS Gemeinschaftsbank BLZ 430 609 67<br />
einzuzahlen. Mir ist bekannt, dass mir im Falle des Zahlungsverzugs<br />
hinsichtlich der Einlage oder eines Teiles davon die<br />
Aufnahme in die Gesellschaft verweigert werden oder der Ausschluss<br />
aus der Gesellschaft erfolgen kann.<br />
Der Beitritt wird mit der schriftlichen Annahme durch die<br />
Geschäftsführung und vollständiger Einzahlung der Einlage<br />
wirksam. Diese Beitrittserklärung wird im Innenverhältnis mit<br />
der schriftlichen Annahme wirksam. Der Beitritt erlangt im Außenverhältnis<br />
erst Wirkung mit Eintragung in das Handelsregister.<br />
Bis zur Eintragung bin ich als atypisch stiller Gesellschafter<br />
in Höhe meiner Einlage beteiligt.<br />
Ich trete der Gesellschaft auf der Basis des Gesellschaftsvertrages<br />
in der Fassung vom 26.04.2011 bei. Von diesem Gesellschaftsvertrag<br />
und dem Beteiligungsprospekt habe ich Kenntnis<br />
genommen und je ein Exemplar erhalten.<br />
Ich bevollmächtige die Komplementärin ecovision GmbH für<br />
mich den Beitritt zur Kommanditgesellschaft zu vollziehen.<br />
Hierfür werde ich der Komplementärin die mit meiner beglaubigten<br />
Unterschrift versehene, unwiderruflich zu erteilende Handelsregistervollmacht<br />
für die Durchführung aller erforderlichen<br />
Handelsregisteranmeldungen einen Monat nach Annahme der<br />
Beitrittserklärung zukommen lassen. Für die Beglaubigung werde<br />
ich ausschließlich das im Emissionsprospekt abgedruckte<br />
Formular „Handelsregistervollmacht“ in unveränderter Form<br />
verwenden. Ich bestätige, dass weitere, insbesondere mündliche,<br />
Nebenabreden nicht bestehen.<br />
Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Kommanditist/in<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Ich wurde heute darüber belehrt, dass ich die Beitrittserklärung innerhalb<br />
von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />
E-Mail) widerrufen kann. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser<br />
Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die ecovision <strong>Solarfonds</strong><br />
GmbH&Co KG Solarscharen Drei, Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart<br />
Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Kommandist/in<br />
VON DER GESCHÄFTSFÜHRUNG AUSZUFÜLLEN:<br />
Die Beteiligung am ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />
Solarscharen Drei , Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart wird angenommen.<br />
Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />
Solarscharen Drei
Handelsregistervollmacht<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Ich, die/der Unterzeichnende<br />
Name, Vorname Geburtsdatum<br />
Straße, Hausnummer PLZ, Ort<br />
Telefon E-Mail<br />
bin dem ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei mit einer Kommanditeinlage in Höhe von<br />
EURO:<br />
in Worten EURO:<br />
(Mindesteinlage 20.000 € für Einzelpersonen, in begründeten Ausnahmefällen auch darunter.<br />
Die Summe muss durch 1.000 € ohne Rest teilbar sein.)<br />
beigetreten.<br />
Hiermit erteile ich der jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
VOLLMACHT,<br />
alle Erklärungen gegenüber Gerichten und Behörden, insbesondere<br />
dem Handelsregister abzugeben, die erforderlich und<br />
zweckmäßig sind für meinen Eintritt in die Gesellschaft, etwaige<br />
spätere Herabsetzungen meiner Kommanditeinlage/Haftsumme,<br />
mein Ausscheiden aus der Gesellschaft, das Eintreten<br />
und Ausscheiden sowie die Eintragung von Veränderungen der<br />
Einlagen anderer Gesellschafter/innen und den Wechsel der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin und Kommanditisten/<br />
innen sowie für sonstige die Gesellschaft betreffenden Eintragungen<br />
- zum Beispiel Änderungen der Firma der Gesellschaft,<br />
des Sitzes, der Rechtsform und Anmeldung der Liquidation<br />
oder des Erlöschens der Firma.<br />
Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Einlegung von Rechtsmitteln<br />
gegen gerichtliche oder behördliche Entscheidungen im<br />
Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Kommanditist/in<br />
Zusammenhang mit Handelsregisterangelegenheiten.<br />
Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Anmeldung einer<br />
Erhöhung meiner Kommanditeinlage/Haftsumme.<br />
Die Vollmacht berechtigt nicht zu Verfügungen über meine<br />
Gesellschaftsbeteiligung.<br />
Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des<br />
§181 BGB befreit und zur Erteilung von Untervollmachten befugt.<br />
Die Vollmacht wird entsprechend den Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages vom 26.04.2011 unwiderruflich erteilt,<br />
bis das Ausscheiden des/der Vollmachtgebers/in aus der Gesellschaft<br />
in das Handelsregister eingetragen ist und erlischt<br />
nicht durch den Tod des/der Vollmachtgebers/in.<br />
Die Kosten dieser Vollmacht trägt der/die Vollmachtgeber/in<br />
(Kommanditist/in)<br />
Notarieller Beglaubigungsvermerk<br />
18 ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
Erklärung zum Fernabsatzgesetz<br />
Aufgrund des zum 8.12.2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur<br />
Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen<br />
sind wir verpfichtet, Ihnen als Verbraucher<br />
folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Grundlage<br />
Ihrer Beteiligung als Kommanditist an der ecovision<br />
<strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei ist der<br />
Beteiligungsprospekt mit Stand 26.04.2011.<br />
1. Informationen zu den Vertragspartnern<br />
Fondsgesellschaft<br />
Die ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei bildet<br />
die Fondsgesellschaft. Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart,<br />
Geschäftsanschrift: Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart. Die Eintragung<br />
erfolgte unter HRA 725997 beim Amtsgericht Stuttgart<br />
eingetragen am 18.01.2011. Geschäftsführerin ist die ecovision<br />
GmbH.<br />
Prospektherausgeberin - auch Anbieterin genannt<br />
Die ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei ist<br />
eingetragen am 18.01.2011 unter HRA 725997 beim Amtsgericht<br />
Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung,<br />
Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Beteiligungsanlagen.<br />
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur<br />
Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig<br />
erscheinen. Geschäftsanschrift ist Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart.<br />
Vermittler der Kapitalanlage<br />
Die oben genannten Personen unterliegen nicht der Aufsicht einer<br />
speziellen Aufsichtsbehörde. Die aufsichtsrechtliche Information<br />
im Hinblick auf den Vermittler entnehmen Sie bitte den<br />
von Ihrem Vermittler ausgehändigten Unterlagen.<br />
2. Informationen zum Unternemmensgegenstand<br />
der Fondsgesellschaft und zur Finanzdienstleistung<br />
Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und Betrieb<br />
von Photovoltaik - (PV) Beteiligungsanlagen im Rahmen des<br />
Projekts ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei .<br />
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung<br />
des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig<br />
erscheinen.<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei<br />
19<br />
Erklärung Erklärung zum z<br />
Fernabsatzgesetz<br />
Fernabsatzg<br />
Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung,<br />
Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an der ecovision<br />
<strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei. Der Anleger<br />
ist entsprechend seiner Beteiligungsquote am wirtschaftlichen<br />
Erfolg der Fondsgesellschaft beteiligt. Die<br />
wesentlichen Merkmale der Beteiligung einschließlich der<br />
Risiken ergeben sich aus dem gedruckten Verkaufsprospekt<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei , Stand<br />
26.04.2011, der dem Anleger vorliegt.<br />
Um der Fondsgesellschaft beizutreten, hat der Anleger eine<br />
vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung bei der Fondsgesellschaft<br />
einzureichen und den Anlagebetrag auf das Konto der<br />
Fondsgesellschaft einzuzahlen. Der Beitritt wird (im Innenverhältnis)<br />
mit der schriftlichen Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wirksam.<br />
Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte<br />
Zeit eingegangen. Jeder Gesellschafter kann der Gesellschaft<br />
unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines<br />
Geschäftsjahres kündigen, frühestens jedoch zum 31.12.2031.<br />
Es besteht für den Anleger ein außerordentliches Kündigungsrecht,<br />
sofern bis zum 31.12.2011 nicht mit dem Bau der Solaranlagen<br />
begonnen wurde.<br />
Von dem Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag zum<br />
Erwerb der Beteiligung<br />
Der Anleger hat einen Gesamtbetrag in Höhe von 100% seiner<br />
Beteiligungssumme zu entrichten. Es fällt kein Agio an. Weiterhin<br />
hat der Anleger die Kosten für die notarielle Beglaubigung<br />
der Handeslregistervollmacht, sowie die Kosten für Porto,<br />
Fahrtkosten und im Falle einer späteren Übertragung seines<br />
Anteils die hierdurch ausgelösten Kosten zu tragen. Liefer- und<br />
Versandkosten werden nicht erhoben.<br />
Zahlungsmodalitäten<br />
Die Mindesthöhe der Beteiligung an der Fondsgesellschaft beträgt<br />
20.000,- €. Die Zeichnung höherer Anteile kann in Teilschritten<br />
zu 1.000,- € erfolgen. Die Einzahlung der Bareinlage<br />
(100% der Beteiligungssumme) muss innerhalb von 14 Tagen<br />
nach Bestätigung des Beitritts auf das Konto 79000 88902<br />
bei der GLS Gemeinschaftsbank BLZ 430 609 67 erfolgen.
Erklärung zum<br />
Fernabsatzgesetz<br />
Seitenübersicht<br />
3. Angaben zum Fernabsatzvertrag<br />
Anwendbares Recht<br />
Für die Verträge der Fondsgesellschaft und die Beziehungen<br />
zwischen der Fondsgesellschaft, der Prospektherausgeberin<br />
und gegebenenfalls dem Vermittler der Kapitalanlage und dem<br />
Anleger gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Der Gerichtsort für alle Verpfichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
ist Stuttgart, soweit nicht im Einzelfall durch gesetzliche<br />
Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand angegeben ist.<br />
Sprache<br />
Der Verkaufsprospekt ist in deutscher Sprache abgefasst. Die<br />
Fondsgesellschaft und die Prospektherausgeberin verpfichten<br />
sich, die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit<br />
der Beteiligung auf Deutsch zu führen.<br />
4. Informationen zu etwaigen<br />
Rechtsbehelfen und Garantiefonds<br />
Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des Anlegers<br />
ist keine außergerichtliche Streitschlichtung vorgesehen.<br />
Ein Garantiefonds besteht nicht.<br />
5. Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihren Beitritt innerhalb von zwei Wochen ohne<br />
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Fax)<br />
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser<br />
Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei,<br />
Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart, Fax: 0 711 - 248 397-22.<br />
20<br />
6. Widerrufsfolgen<br />
Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und die gegebenenfalls<br />
gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können<br />
Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht<br />
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen<br />
Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann<br />
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpfichtungen<br />
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.<br />
Verpfichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb<br />
von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung<br />
erfüllen.<br />
Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Kommaditist/in<br />
ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG Solarscharen Drei
Impressum<br />
Anbieterin/ Herausgeberin ecovision <strong>Solarfonds</strong> GmbH&Co. KG<br />
Solarscharen Drei<br />
Blumenstraße 19, 70182 Stuttgart<br />
vertreten durch die Komplementärin:<br />
ecovision GmbH<br />
Blumenstraße 19<br />
70182 Stuttgart<br />
HRB 721492 Stuttgart<br />
Telefon 0711- 248 397-0<br />
Fax 0711 - 248 397-22<br />
E-Mail ecovision@kate-stuttgart.org<br />
Redaktion Sabine Dietrich, Georg Hille,<br />
Günter Koschwitz<br />
Prospektlayout rla-design, www.rla-design.de<br />
Fotografie Werner Rostan u.a.<br />
Umschlag Fotomontage, Rückseite Trackeranlage<br />
Druck UWS Papier & Druck GmbH Stuttgart,<br />
auf 100% Recycling-Papier<br />
Stuttgart, den 26.04.2011<br />
Aufgrund besserer Lesbarkeit nutzen wir in diesem Prospekt die männliche Schreibweise.<br />
Bitte beachten Sie, dass das Prospekt nicht den Kriterien der Prüfung der Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin unterliegt und deshalb nicht von der BaFIn<br />
geprüft wurde. Hiermit erklärt die Prospektherausgeberin, dass die Angaben in diesem<br />
Prospekt nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden.
ecovision GmbH<br />
Blumenstr. 19<br />
70182 Stuttgart<br />
Telefon: 0711 - 248 397-0<br />
Fax: 0711 - 248 397-22<br />
E-mail: ecovision@kate-stuttgart.org<br />
Internet: www.ecovision-gmbh.de