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und S7-Steuerungen - INEE

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AllgemeineGeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen der DELTALOGIC Automatisierungstechnik GmbH (»DELTALOGIC«)7.2 DELTALOGIC darf bei einem Mangel nacheigener Wahl bei DELTALOGIC oder dem K<strong>und</strong>endiesen beseitigen oder dem K<strong>und</strong>en einemangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Istnach einem zweiten Versuch nicht nacherfülltoder versucht DELTALOGIC nicht in angemessenenZeitraum die Nacherfüllung, darf derK<strong>und</strong>e den Preis mindern oder vom Vertragzurücktreten. Hat DELTALOGIC nicht vorsätzlichoder grob fahrlässig gehandelt oder wesentlichePflichten verletzt, sind alle sonstigenRechte des K<strong>und</strong>en aus der mangelhaftenLieferung oder Leistung ausgeschlossen.7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.8 Haftung8.1 Für Sach- <strong>und</strong> Rechtsmängel sowie fürSchäden, die nicht an der Ware selbst entstandenist, gleich aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong>,haftet DELTALOGIC nur bei Vorsatz, bei groberFahrlässigkeit der Organe oder leitenderAngestellter, bei schuldhafter Verletzung vonLeben, Körper <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit sowie bei Mängeln,die DELTALOGIC arglistig verschwiegenoder deren Abwesenheit schriftlich ausdrücklichgarantiert hat.8.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicherVertragspflichten haftet DELTALOGIC auchbei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter.Bei leicht fahrlässiger Verletzung vonwesentlichen Vertragspflichten nicht leitenderAngestellter wird die Haftung begrenzt aufLeistungen der Betriebshaftpflichtversicherungvon DELTALOGIC, wenn durch die Deckungssummedes Vertrages das typische Schadenrisikoabgedeckt ist. Ist die Betriebshaftpflichtvon ihrer Leistung DELTALOGIC gegenüberbefreit, wird ihre Haftung begrenzt auf denvertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.9 Eigentum, Schutz- <strong>und</strong> Nutzungsrechte9.1 DELTALOGIC behält sich das Eigentum ander Ware, einschließlich sämtlichen Dokumentationen<strong>und</strong> Datenträgern, auf denen Softwaregeliefert wird, bis zur vollständigen Bezahlungder Ware oder Leistung, vor. Der Eigentumsvorbehaltbezieht sich auf sämtliche offenenForderungen aus der Geschäftsverbindungmit dem jeweiligen K<strong>und</strong>en bis zur vollständigenBezahlung.9.2 Der K<strong>und</strong>e darf die Vorbehaltsgegenständeim gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern,nicht jedoch verpfänden oder zur Sicherheitübereignen. Seine künftigen Ansprücheaus Veräußerung tritt der K<strong>und</strong>en zurSicherung der Forderung an DELTALOGIC ab.DELTALOGIC wird diese Abtretung nur beiZahlungsverzug offen legen. In diesem Fall istder K<strong>und</strong>e verpflichtet, DELTALOGIC den Namen<strong>und</strong> die Adresse seines K<strong>und</strong>en zu benennen.Greifen Dritte auf die Vorbehaltswarezu, wird der K<strong>und</strong>e DELTALOGIC hierüberunverzüglich informieren, den Zugreifendenauf das Eigentum von DELTALOGIC hinweisen<strong>und</strong> die Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.9.3 Soweit die Forderungen von DELTALOGICdurch die vorstehend erklärten Abtretungen<strong>und</strong> Vorbehalte zu mehr als 125% zweifelsfreibesichert sind, wir der Überschuss der Außenständeoder der Vorbehaltsware auf Verlangendes K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> nach Auswahl vonDELTALOGIC freigegeben.9.4 Die von DELTALOGIC geschuldeten Arbeitsergebnissewie Programmmaterial, Dokumentationen<strong>und</strong> Zeichnungen in schriftlicheroder maschinenlesbarer Form wird DELTALO-GIC nach Fertigstellung, Abnahme <strong>und</strong> Zahlungdem K<strong>und</strong>en übergeben. DELTALOGICkann von diesen Unterlagen zu DokumentationszweckenKopien anfertigen.9.5 An in Erfüllung eines Auftrages geschaffenenWerken räumt DELTALOGIC dem K<strong>und</strong>endas zeitlich <strong>und</strong> räumlich unbegrenzte,nicht ausschließliche Recht ein, das Werk fürsein Unternehmen zu benutzen, zu vervielfältigen,zu bearbeiten <strong>und</strong> mit anderen Werkenzu verbinden. Die Weitergabe eines Teiles oderdes ganzen Werkes an Dritte ist nicht gestattet.Bei Standard-Software verbleiben Nutzungsrechtebei DELTALOGIC, soweit die Lizenzbedingungennicht dem K<strong>und</strong>en solche Rechteeinräumt. Dies gilt auch für Designs, Knowhow<strong>und</strong> Arbeitsmethoden.9.6 Erfindungen, die bei der Durchführungeines Auftrages von DELTALOGICs Mitarbeiterngemacht werden, kann DELTALOGIC untereigenem Namen zum Schutzrecht anmelden.10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht,Recht zur außerordentlichenKündigung10.1 Der K<strong>und</strong>e kann nur mit unbestrittenenoder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungenaufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrechtkann der K<strong>und</strong>e nur geltend machen,wenn es auf diesem Vertragsverhältnis beruht.Jeder Auftrag gilt als gesondertes Vertragsverhältnis.10.2 DELTALOGIC ist berechtigt, den Auftragmit dem K<strong>und</strong>en außerordentlich ohne Einhaltungeiner Frist zu kündigen, soweit sich dieVermögensverhältnisse des K<strong>und</strong>en nachhaltigverschlechtert haben oder über das Vermögendes K<strong>und</strong>en die Eröffnung des Insolvenzverfahrensbeantragt wurde.11 Elektronischer Geschäftsverkehr11.1 Zum Schriftverkehr <strong>und</strong> zu Lieferungendarf sich DELTALOGIC unverschlüsselter E-Mails an die Adressen des K<strong>und</strong>en bedienen.11.2 Schaltet DELTALOGIC zu Zwecken desVertragsschluss mit dem K<strong>und</strong>en Tele- oderMediendienste ein, ist DELTALOGIC nicht verpflichtet,gesetzliche K<strong>und</strong>eninformationspflichteneinzuhalten. DELTALOGIC wird dem K<strong>und</strong>enjedoch die Möglichkeit verschaffen, dieVertragsbestimmungen einschließlich dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschlussabzurufen <strong>und</strong> in wiedergabefähigerForm speichern zu können.11.3 DELTALOGIC haftet nicht für Schäden,die durch oder in Zusammenhang mit der Verwendungvon Software, Dokumenten odersonstigen Online-Diensten entstehen, die aufder Website von DELTALOGIC abrufbar sind.12 Schlussbestimmungen12.1 Zwischen den Parteien findet für alleGeschäfte ausschließlich das Recht der B<strong>und</strong>esrepublikDeutschland Anwendung, nichtjedoch das Übereinkommen der VereintenNationen über den internationalen Warenkaufvom 11.04.1980 (CISG).12.2 Erfüllungsort ist Schwäbisch Gmünd. DerGerichtsstand für alle Ansprüche der Parteienist Schwäbisch Gmünd. DELTALOGIC kannden K<strong>und</strong>en auch an dessen Sitz verklagen.DELTALOGICAutomatisierungstechnik GmbHStuttgarter Straße 373525 Schwäbisch GmündTelefon: +49-(0)7171-916-120Telefax: +49-(0)7171-916-220E-Mail: vertrieb@deltalogic.deInternet: http://www.deltalogic.dehttp://www.deltalogic.de - 115 - Die besten Lösungen zur SPS

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