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Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

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W. Ströhm, U. Schweiger & J. Trippimplizites Berufsbild zugrunde liegt, dessenPrototyp der niedergelassene Psychotherapeutdarstellt, der in eigener Praxis tätig ist.So wurden die niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten(PP & KJP) weitgehendden niedergelassenen Ärzten gleichgestellt,während die Stellung der Psychotherapeutenals neuer Heilberuf in der stationärenBehandlung durch die Gesetzesänderungenim Zuge der Einführung des Psychotherapeutengesetzesnicht eindeutig geregeltwurde (vgl. Bracher, 2001; Hermes, 2004;Jordan et al., 2011b). Jordan et al. (2011b)sehen als Ursache hierfür Defizite in Qualifikationund Ausbildung im Studium und sehenein Masterstudium zum „medizinischenPsychotherapeuten“, also auch eineArt der Direktausbildung, als mögliche Lösungan. Insbesondere im Kontext eineszunehmenden Ärztemangels in der Psychiatrieund Psychosomatik gibt es Überlegungen,die Aufgabenverteilungen und Kompetenzender verschiedenen Berufsgruppen,die hier an der stationären Behandlung beteiligtsind, neu zu regeln (Jordan et al.,2011a; Jordan et al., 2011b). Daher erscheintes uns notwendig, mit einer zukünftigenDirektausbildung mit anschließenderWeiterbildung ein breit angelegtes Berufsbildzugrunde zu legen, das insbesondereauch die Anforderungen psychotherapeutischerTätigkeiten in einem stationären undteilstationären Umfeld einschließt.Da schon verschiedene Konzeptionen fürdas Studium im Rahmen einer Direktausbildungvorliegen, die Ausgestaltung einer anschließendenWeiterbildung jedoch zumeistnur recht knapp beschrieben wurde, wollenwir uns im Folgenden mit Fragestellungenund Problemen der Umsetzung einer verfahrensbezogenenWeiterbildung in Psychotherapiebefassen und ein Modell hierzuvorstellen. Wir gehen dabei von einigenPrämissen aus, die für uns grundlegend fürdie Gestaltung einer Weiterbildung im Rahmeneines Direktausbildungsmodells sind.Prämissen1. Bei einer zukünftigen Direktausbildungsstruktursollte die im Studiumstattfindende Ausbildung bis zur Approbationohne Vertiefung in einem Verfahrenerfolgen und Grundlagen aller<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2013</strong>wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrengleichermaßen vermitteln.In der anschließenden verfahrensbezogenenWeiterbildung solltendann vertiefte Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahrenerworben werden,die dazu befähigen, dieses Verfahrenauf einem qualitativ hohen Niveauselbstständig anwenden zu können.2. Die Qualität der aktuellen Psychotherapieausbildungsoll auch in einer zukünftigenan die Direktausbildung anschließendenWeiterbildung erhalten bleibenund weiter ausgebaut werden. DieQualität der bisherigen Ausbildung wirdim strukturierten curricularen Ablaufund in der inhaltlichen Koordination derAusbildungsbausteine gesehen.3. Die Weiterbildung soll auf ein breit definiertespsychotherapeutisches Berufsbildvorbereiten, welches alle Bereicheder stationären, teilstationären undambulanten Behandlung umfasst, indenen Psychotherapie zum Einsatzkommt, sowie auch Prävention und Rehabilitation.Die Grundlage hierfür solltebereits im zur Approbation führendenStudium gelegt und in der anschließendenWeiterbildung vertieft werden.4. Es muss für die Weiterbildung Strukturengeben, die den Psychotherapeutenstationär und ambulant eine hauptberuflicheTätigkeit ermöglichen. Dieskann im ambulanten Bereich nur dadurchgesichert werden, dass der § 117SGB V so geändert wird, dass die Ambulanzender bisherigen Ausbildungsinstituteauch im Kontext einer Weiterbildungermächtigt bleiben.5. Die Weiterbildung soll zu einem demNiveau der Fachärzte vergleichbarenQualitätsniveau und Status führen.Grundmerkmale vonheilberuflichen Weiterbildungenund Konsequenzenfür eine zukünftigepsychotherapeutischeWeiterbildungWeiterbildung erfolgt in praktischer Berufstätigkeitund theoretischer Unterweisungund ist angemessen zu vergüten. Sie wirdan einer anerkannten Weiterbildungsstätteunter Anleitung befugter Berufsangehörigerabsolviert (vgl. § 36 HeilBerg NRW;MWBO-BÄK). Kennzeichnend für eineWeiterbildung ist also eine berufliche Tätigkeit,die dadurch weiterbildenden Charakterbekommt, dass sie nach Maßgabeeiner Weiterbildungsordnung in einemAnstellungsverhältnis bei einer Weiterbildungsstätteunter Anleitung eines Weiterbildungsbefugtenerfolgt und von theoretischerUnterweisung begleitet wird.Nach Vorgabe der meisten Landesheilberufsgesetzedarf die Dauer der Weiterbildungin einem Gebiet drei Jahre nicht unterschreiten.Dieses Grundmerkmal vonheilberuflichen Weiterbildungen hat Konsequenzenzum einen für die Struktur undStrukturqualität der Weiterbildung undzum anderen für die Finanzierung der Weiterbildung.Auf diese beiden Aspekte sollim Folgenden vertieft eingegangen werden.Konsequenzen für dieStruktur einer Weiterbildungin PsychotherapieBisher ist in der Psychotherapieausbildungimmer das Ausbildungsinstitut die Ausbildungsstätte,egal ob ein Ausbildungsteilnehmergerade in der Ambulanz des Instituts,in einer kooperierenden Klinik odereiner Lehrpraxis tätig ist. Das Ausbildungsinstitutsorgt für einen strukturierten curricularenAblauf der Ausbildung, dafür, dassalle Ausbildungsbestandteile organisatorischund inhaltlich aufeinander abgestimmtsind, und überwacht die Qualitätder einzelnen Ausbildungsbestandteile.Bei einer Weiterbildung in Psychotherapiewäre jedoch die Weiterbildungsstätte zunächstimmer die Einrichtung der Patientenversorgung,in welcher der Weiterbildungsassistentgerade tätig ist. Also wärensowohl Kliniken als auch Praxen und Ambulanzenjeweils für sich als Weiterbildungsstättenanzuerkennen. Wenn einWeiterbildungsassistent im Laufe der Weiterbildungverschiedene Versorgungssettingskennenlernen soll, so führt dies zwingenddazu, dass die Weiterbildungsstätteim Verlauf der Weiterbildung gewechseltwerden müsste. Es wäre zu befürchten,263

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