Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
nach § 7 der GefStoffV
Gefährdungsbeurteilung
nach § 7 der GefStoffV
Arbeitsplatz:
Tätigkeit:
Gefährdung / Maßnahme Ja Nein Handlungsbedarf
notwendig
Sind gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder
Zubereitungen bekannt?
Werden Tätigkeiten ausgeführt bei denen
Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden?
Liegen aktuelle Sicherheitsdatenblätter vor? § 6
Sind die Sicherheitsdatenblätter für die Mitarbeiter
zugänglich?
Wurde ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt?
Wurde eine entsprechende Betriebsanweisung
erstellt?
Sind andere Vorschriften und Regeln bekannt und
werden diese eingehalten? (z. B. TRGS)
Wurden Maßnahmen für Gefahrstoffe getroffen die
nicht gekennzeichnet werden müssen?
Wird die Ziel- und Maßnahmenhierarchie des
Arbeitsschutzes eingehalten?
Sind Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter
Berücksichtigung aller Expositionswege bekannt?
Wurden die mit der Tätigkeit verbundenen
inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen
Gefährdungen unabhängig voneinander beurteilt?
Gibt es Wechsel- oder Kombinationswirkungen der
Gefahrstoffe mit Einfluss auf die Gesundheit und
Sichehreit der Beschäftigten?
Firmenstempel
Wurden die Ergebnisse nach § 9 Abs. 4 und § 10
Abs. 2 berücksichtigt? (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Sind Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische
Grenzwerte bekannt und werden sie eingehalten?
Sind die erforderlichen Maßnahmen der
Schutzstufen 1-4 bekannt und werden diese
eingehalten?
Sind die physikalisch-chemischen Wirkungen
bekannt? (Brand- und Explosionsgefahr)
Werden gefährliche Mengen oder Konzentrationen
von Gefahrstoffen vermieden?
Werden Zündquellen vermieden?
Sind entsprechende Notfallmaßnahmen für
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle fetgelegt
worden?
Bestehen Möglichkeiten einer Substitution?
(Ersatzstoffsuche)
Entsprechen die Arbeitsbedingungen und
Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel den
gesetzlichen Vorschriften?
Entspricht die Aufbewahrung und Lagerung den
gesetzlichen Vorschriften?
Wird die Wirksamkeit der getroffenen
Schutzmaßnahmen kontrolliert?
Wurden arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt?
Werden Beschäftigungsbeschränkungen
eingehalten?
Gibt es Anzeigepflichten?
Wenn ja, wurden die Anzeigepflichten eingehalten?
Werden die Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen?
Wird die Funktion und die Wirksamkeit der
technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig
kontrolliert und dokumentiert?
Technische Schutzmaßnahmen SOLL IST
Lüftungsanlage / Absauganlage
Einrichtung von Schwarzbereichen
Abschirmung gefährlicher Zonen
JA NEIN JA NEIN
Organisatorische Schutzmaßnahmen SOLL IST
Regelmäßiges Prüfen von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
Regelmäßiges Prüfen sonstiger Werkzeuge,
Anlagen und Einrichtungen
Unterweisung jährlich / halbjährlich / vierteljährlich
Arbeitsmedizinsiche Vorsorgeuntersuchungen
Messung auf Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte
Arbeitszeitbeschränkung / Beschäftigungsbeschränkung
Gefahrstoffkataster / Sicherheitsdatenblätter
Substitution von Gefahrstoffen, Betriebsmitteln
Kennzeichnung der Arbeitsbereiche mit
Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen
Sind besondere Qualifikationen für diese
Tätigkeit(en) nötig?
JA NEIN JA NEIN
Personenbezogene Schutzmaßnahmen SOLL IST
Tragen von Sicherheitsschuhen
Tragen eines Industrieschutzhelmes
Tragen von Gehörschutz über 85 dB
Tragen von Schutzhandschuhen
Tragen einer Schutzbrille, -schild, -schirm, -haube
Verwendung von Hautschutzmitteln
Tragen von Atemschutzgeräten
JA NEIN JA NEIN
Notwendige Unterweisungen Unterweisungsgrundlagen
UVV’en; Merkblätter
Gesetze / Verordnungen
Betriebsanweisungen
Fachthemen / DIN
Betriebliche Regelungen
Sonstige
Handlungsbedarf besteht bezüglich: NEIN JA Anmerkungen
Schutzmaßnahmen
- technisch
- organisatorisch
- personenbezogen
Gestaltung des Arbeitsplatzes
Gestaltung des Arbeitsverfahrens
Unterweisungen
Betriebsanweisungen
Sicherheitsdatenblätter
Vorsorgeuntersuchungen
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