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enercity Strom

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5.3 Die Abrechnung des Elektrizitätsverbrauchs (§ 12 <strong>Strom</strong>GVV)<br />

wird in Abständen von etwa 12 Monaten vorgenommen.<br />

Abweichend hiervon kann <strong>enercity</strong> in besonderen Fällen einen<br />

kürzeren Abrechnungszeitraum wählen bzw. den laufenden<br />

Abrechnungszeitraum verkürzen. <strong>enercity</strong> ist jedoch berechtigt,<br />

in kürzeren Zeitabständen Rechnung zu legen. Während<br />

des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde gleich bleibende<br />

Abschlags beträge. Sofern der Kunde es wünscht, vereinbart<br />

<strong>enercity</strong> eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche<br />

Abrechnung.

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