Charta der Touristenrechte
Charta der Touristenrechte
Charta der Touristenrechte
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<strong>Charta</strong><br />
<strong>der</strong><br />
<strong>Touristenrechte</strong><br />
Gesetz vom 29. März 2001, N. 135, Art. 4<br />
Das vorliegende Dokument hat informativen Charakter<br />
und fasst einige wesentliche Elemente <strong>der</strong> bestehenden<br />
Rechtsvorschriften zusammen. Im Falle von Rechtsstreiten<br />
o<strong>der</strong> Reklamationen ist es daher erfor<strong>der</strong>lich, sich<br />
auf den genauen Wortlaut <strong>der</strong> geltenden Gesetze zu<br />
beziehen.<br />
Letzte Aktualisierung: FEbRuAR 2011
EINFÜHRUNG<br />
Es kann vorkommen, dass ein ausländischer Tourist, <strong>der</strong> Italien als Urlaubsort wählt, o<strong>der</strong> ein<br />
italienischer Tourist, <strong>der</strong> beschließt ins Ausland zu reisen, in Schwierigkeiten gerät, weil er<br />
die im Lande geltenden Gesetze und Verordnungen, die seine Rechte als Tourist betreffen,<br />
nur unzureichend kennt.<br />
Angesichts eines Marktes, <strong>der</strong> pro Jahr mittlerweile mehr als 900 Millionen Touristen rund<br />
um die Welt zählt, scheint dieses Problem immer dringlicher und aktueller. Daher rührt auch<br />
die Notwendigkeit zur Entwicklung eines Leitfadens, <strong>der</strong> dem Touristen Klarheit über seine<br />
Rechte in Italien verschafft, ihn darüber informiert, wie er sich verhalten und an wen er<br />
sich wenden soll, um diese Rechte im Falle etwaiger Nichtbeachtung geltend zu machen.<br />
Es geht nicht nur darum, die in unserem Land und in einem Großteil <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union gültigen Rechtsvorschriften aufzulisten, die sich mit den für die Reise notwendigen<br />
Dokumenten befassen, <strong>der</strong> Einreise, Museumsbesuchen; <strong>der</strong> Gewährleistung von Effizienz<br />
und Angemessenheit <strong>der</strong> von Touristen in Anspruch genommenen Transportmittel sowie <strong>der</strong><br />
Unterstützung, die öffentliche Institutionen dem Touristen gegenüber bezüglich Sicherheit<br />
und Gesundheit und bei etwaigen Unfällen zu leisten verpflichtet sind. Ziel ist es vielmehr,<br />
jene Richtlinien im Detail darzustellen, die das entstehende Verhältnis zwischen Touristen,<br />
Reiseagenturen und Fremdenverkehrseinrichtungen bestimmen, und darauf hinzuarbeiten,<br />
dass dieses Verhältnis stets korrekt ist und mit höchstmöglicher Transparenz gehandhabt wird.<br />
Das italienische Fremdenverkehrssystem kann hinsichtlich des reichen künstlerischen,<br />
historischen und landschaftlichen Erbes zweifellos als Weltklasse angesehen werden.<br />
Heutzutage müssen wir jedoch den neuen Bedürfnissen <strong>der</strong> Touristen entgegenkommen, die<br />
auch aus weit entfernten Kontinenten stammen und die oft Schwierigkeiten haben, sich zu<br />
orientieren und in einem Land zurechtzufinden, dessen Einrichtungen und Verhaltensregeln<br />
sie zumeist nicht kennen. Ebenso wichtig ist, dass <strong>der</strong> italienische Tourist, <strong>der</strong> sich ins Ausland<br />
begibt, weiß, welche Rechte und welche Pflichten er dem Land gegenüber hat, das er sich<br />
als Reiseziel ausgewählt hat.<br />
Der vorliegende Leitfaden hat die Absicht, dieses breite Spektrum an Bedürfnissen abzudecken,<br />
damit Touristen je<strong>der</strong>zeit und überall einen möglichst angenehmen Aufenthalt genießen<br />
können und sich dabei ihrer Rechte bewusst sind. Denn umfassende und korrekte Auskünfte,<br />
wie sie die <strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>Touristenrechte</strong> enthält, sind eine wesentliche Voraussetzung für den<br />
weiter rasch wachsenden Tourismus.<br />
Die Ministerin für tourisMus<br />
Michela Vittoria Brambilla<br />
3
e informazione<br />
ospitalità<br />
e informazione<br />
utica da diporto<br />
ospitalità<br />
ggio organizzato<br />
e informazione<br />
utica da diporto<br />
multiproprietà<br />
o e informazione<br />
ospitalità<br />
ggio organizzato<br />
beni culturali<br />
utica da diporto<br />
ospitalità<br />
multiproprietà<br />
ggio utica organizzato da diporto<br />
beni culturali<br />
o ggio multiproprietà<br />
e informazione organizzato<br />
beni culturali<br />
multiproprietà<br />
ospitalità<br />
autica<br />
beni<br />
da<br />
culturali<br />
diporto<br />
aggio organizzato<br />
multiproprietà<br />
beni culturali<br />
doveri<br />
trasporto ORIENtIERUNG aereo UNd INFORmatION 9<br />
trasporto ferroviario<br />
doveri<br />
trasporto Erwerbungen aereo in Italien seitens nicht Eu-Touristen<br />
trasporto marittimo<br />
trasporto ferroviario<br />
trasporto su gomma<br />
trasporto aereo<br />
trasporto marittimo<br />
diritti del turista<br />
trasporto ferroviario<br />
trasporto aereo<br />
trasporto su gomma<br />
Numeri Utili<br />
trasporto marittimo<br />
trasporto ferroviario<br />
diritti del turista<br />
trasporto su gomma<br />
trasporto marittimo<br />
Numeri Utili<br />
diritti del turista<br />
trasporto su gomma<br />
doveri<br />
trasporto aereo PaUscHaLREIsEN: „REIsEPakEtE“ 25<br />
Numeri Utili<br />
diritti del turista<br />
trasporto ferroviario<br />
Numeri Utili<br />
trasporto marittimo<br />
trasporto su gomma<br />
Ansprechpartner<br />
Italienurlauber<br />
Für italienische Auslandsreisende<br />
Reisedokumente<br />
Krankenversicherung<br />
Zollbestimmungen<br />
diritti del turista<br />
bargeldverkehr<br />
Wissenswertes<br />
Numeri Utili<br />
Inhalt<br />
BEHERBERGUNG UNd UNtERkUNFt 17<br />
Fremdenverkehrsbetriebe<br />
doveri<br />
Recht auf unterkunft<br />
Preise<br />
Klassifizierung<br />
Reservierung<br />
Hotelvertrag<br />
doveri<br />
Anzahlung<br />
Haftung<br />
FREIzEItscHIFFFaHRt 21<br />
bootspapiere<br />
bootsführerschein<br />
Versicherung<br />
Vermietung<br />
Verleih<br />
Ansprechpartner<br />
Der Vertrag<br />
Informationen<br />
Vertragsübertragung<br />
Preisanpassung<br />
Vertragsän<strong>der</strong>ungen<br />
Reiserücktritt und Ausfall<br />
Leistungsän<strong>der</strong>ungen<br />
Vertragsnichterfüllung<br />
Personenschäden<br />
Sonstige Schäden<br />
beschwerden und Reklamationen<br />
Versicherungen<br />
Gerichtsstand<br />
Nationaler Garantiefond<br />
tImE-sHaRING VON FERIENImmOBILIEN 31<br />
Informationen<br />
Vertrag<br />
Rücktrittsrecht<br />
bürgschaften<br />
Gerichtsstand
tOURIsmUs UNd kULtURGÜtER 33<br />
Nutzung von Kulturgütern<br />
Kunstwarenhandel<br />
Orientamento e informazione<br />
PERsONENBEFÖRdERUNG: LUFtVERkEHR 37<br />
Flugbuchung<br />
Leistungsmängel: Nichtbeför<strong>der</strong>ung (Überbuchung),<br />
Flugannullierung o<strong>der</strong> erhebliche Verspätung<br />
ospitalità<br />
Haftung für Gepäck<br />
Haftung bei unfällen<br />
Sicherheit des Fahrzeugs (Schwarze Liste)<br />
Flüssigkeiten im Handgepäck<br />
Nautica da diporto<br />
Orientamento e informazione<br />
Persönliche Rechte behin<strong>der</strong>ter bzw. von Personen<br />
Mit eingeschränkter beweglichkeit im Flugverkehr<br />
Reklamationen<br />
Orientamento Nautica<br />
multiproprietà<br />
e informazione<br />
da diporto<br />
beni culturali<br />
Viaggio organizzato ospitalità<br />
Viaggio organizzato<br />
multiproprietà<br />
beni culturali<br />
trasporto aereo<br />
trasporto ferroviario<br />
trasporto marittimo<br />
Viaggio organizzato<br />
trasporto su gomma<br />
PERsONENBEFÖRdERUNG: BaHNREIsEN<br />
ospitalità<br />
trasporto ferroviario<br />
43<br />
Orientamento e informazione<br />
trasporto aereo<br />
Fahrscheinerwerb<br />
Rückerstattungen<br />
Stornierung<br />
beschwerden und Reklamationen<br />
Kundenservice und betreuung<br />
Infos<br />
Regionaler Schienenverkehr<br />
ospitalità<br />
Orientamento e informazione<br />
Nautica da diporto<br />
PERsONENBEFÖRdERUNG: scHIFFsVERkEHR 47<br />
Fahrscheinerwerb<br />
Rückerstattungen und Rücktritt<br />
Haftung<br />
ospitalità<br />
Orientamento e informazione<br />
Nautica da diporto<br />
multiproprietà<br />
Viaggio organizzato<br />
Nautica da diporto<br />
PERsONENBEFÖRdERUNG: stRassENVERkEHR, FaHRzEUGFÜHRUNG<br />
ospitalità<br />
Viaggio beni culturali organizzato<br />
UNd BEscHILdERUNG 49<br />
Wohnmobile<br />
Fahrzeugführung im Ausland<br />
Fahrzeugführung in Italien<br />
beschil<strong>der</strong>ung<br />
multiproprietà<br />
Viaggio organizzato<br />
Nautica da diporto<br />
multiproprietà<br />
beni culturali<br />
beni culturali<br />
trasporto aereo<br />
diritti del turista<br />
trasporto marittimo<br />
trasporto aereo<br />
trasporto ferroviario<br />
Numeri Utili<br />
trasporto aereo<br />
trasporto<br />
trasporto<br />
su gomma<br />
ferroviario<br />
trasporto marittimo<br />
trasporto ferroviario<br />
diritti trasporto del turista aereo<br />
trasporto marittimo<br />
trasporto su gomma<br />
trasporto marittimo<br />
Numeri Utili<br />
trasporto ferroviario<br />
trasporto su gomma<br />
diritti del turista<br />
trasporto su gomma<br />
trasporto marittimo<br />
diritti del turista<br />
Numeri Utili<br />
diritti del turista<br />
dIE EIGENEN REcHtE GELtENd macHEN multiproprietà<br />
53 trasporto su Numeri gomma Utili<br />
Viaggio organizzato<br />
Verwaltungstechnische Verstöße<br />
Strafrechtliche Verstöße<br />
Nicht erbrachte Leistungen<br />
unterstützung und beratung<br />
Schlichtung und Schiedsverfahren<br />
Italienische Verbraucherverbände<br />
beni culturali<br />
multiproprietà<br />
NOtRUFNUmmERN UNd WEItERE NÜtzLIcHE NUmmERN 59<br />
beni culturali<br />
PFLIcHtEN dEs Orientamento tOURIstEN e informazione<br />
63<br />
trasporto aereo<br />
Numeri Utili<br />
diritti del turista<br />
Numeri Utili<br />
doveri<br />
traspor<br />
di<br />
dov<br />
dove<br />
do<br />
do<br />
dov<br />
dov
EINLEItUNG UNd mEtHOdIscHER HINWEIs<br />
Die „<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>Touristenrechte</strong>“, mit <strong>der</strong> Art. 4 des Gesetzes Nr.135 vom 29. März 2001<br />
umgesetzt wurde, enthält die für den Touristen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Organisation einer<br />
Reise o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Reise selbst nützlichen Informationen und fasst die wichtigsten Elemente <strong>der</strong><br />
gültigen Rechtslage zusammen.<br />
Der Text, dessen Erarbeitung auch auf Grund <strong>der</strong> ständigen Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
einschlägigen Rechtsnormen sehr arbeitsintensiv war, ist das Resultat <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
zwischen den betroffenen staatlichen Verwaltungsbehörden, den Regionen und den<br />
Autonomen Provinzen, den verschiedenen Behörden, den Unternehmerverbänden und<br />
Gewerkschaften <strong>der</strong> Tourismusbranche sowie den nationalen Verbraucherzentralen. Der<br />
Einsatz aller Beteiligten, denen ein großer Dank für die geleistete Arbeit gebührt, hat es<br />
ermöglicht, die vorliegende <strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>Touristenrechte</strong> zusammenzustellen, welche die<br />
wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für den Verbraucher zusammenfasst sowie weitere<br />
nützliche Informationen liefert.<br />
Im ersten Abschnitt „Orientierung und Information“ werden die für den Reisenden bei <strong>der</strong><br />
Reisevorbereitung wichtigsten Empfehlungen allgemeiner Art gegeben, und zwar insbeson<strong>der</strong>e<br />
im Hinblick auf Sicherheit, Krankenversicherung sowie Zoll- und Währungsbestimmungen.<br />
Der folgende Abschnitt ist <strong>der</strong> Beherbergung und Unterkunft gewidmet. Hier finden sich<br />
nützliche Informationen über Fremdenverkehrsbetriebe, Preise, Kategorien, Buchung und die<br />
landesüblichen Verträge.<br />
Die „Freizeitschifffahrt“ wird in einem eignen Abschnitt behandelt, in dem es hauptsächlich<br />
um ihre Nutzung geht. Der Abschnitt „Pauschalreisen: Reisepakete“ konzentriert sich auf die<br />
wesentlichen Rechte des Touristen hinsichtlich dieser Reiseform.<br />
Beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit gebührt dem Abschnitt „Time-Sharing von Ferienimmobilien“:<br />
diese Vertragsform ist zwar inzwischen geläufig, aber einige für den Touristen beson<strong>der</strong>s<br />
interessante Vertragsaspekte werden hier nochmals hervorgehoben. Auch <strong>der</strong> Abschnitt<br />
„Tourismus und Kulturgüter“ entspringt dem Wunsch, detaillierte Informationen zur Nutzung<br />
solcher Güter zusammenzustellen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Gemeingüter sind. Es<br />
folgen Informationen zur „Personenbeför<strong>der</strong>ung“, die den Luft-, Schienen-, Schiffs- und<br />
Straßenverkehr betreffen. Allgemeine Informationen wie etwa Notfallnummern und an<strong>der</strong>e<br />
nützliche Telefonnummern sind im Abschnitt „Die eigenen Rechte geltend machen“ enthalten.<br />
Der Führer schließt mit einem kurzen Abschnitt zu den „Pflichten des Touristen“ und dem<br />
Verweis auf den von <strong>der</strong> Welttourismusorganisation verabschiedeten Globalen Ethikkodex für<br />
den Tourismus.<br />
In <strong>der</strong> Überzeugung, dass das Ergebnis auch den Grundstein einer dauerhaften<br />
Verbraucherinformation darstellt, <strong>der</strong> wir uns mit großem Eifer widmen werden, hoffe ich,<br />
7
8<br />
dass sich die <strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>Touristenrechte</strong> als ein wirksames Instrument erweisen möge, das<br />
Touristen hilft, sich ihrer Rechte stärker bewusst zu werden.<br />
Die ABteilungsleiterin<br />
Caterina Cittadino
Orientierung<br />
und Information
10<br />
Orientierung und infOrmatiOn<br />
Der tourist hat das recht, von reiseveranstaltern korrekt und wahrheitsgemäß informiert zu<br />
werden. Vor dem reiseantritt ist es daher immer empfehlenswert, alle informationen über<br />
das reiseziel und die zu erledigende formalitäten einzuholen. Die informationspflicht des<br />
reiseveranstalters wird davon nicht berührt.<br />
l aNsPREcHPaRtNER<br />
Allgemeine informationen über die organisation des fremdenverkehrs in italien, über das<br />
fremdenverkehrsangebot und über sehenswürdigkeiten bieten neben dem italienischen<br />
landesamt für tourismus enit (www.enit.it) auch die Autonomen Provinzen trient und<br />
Bozen, die fremdenverkehrsämter (APt) und fremdenverkehrsinformationsbüros (iAt).<br />
letztere sind zudem für die unterstützung und orientierung von touristen bei ihrem<br />
Aufenthalt in italien zuständig. Auskunft und Hilfe erhalten touristen außerdem vor ort bei<br />
den Büros des fremdenverkehrsverbandes Pro loco.<br />
Behin<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> eingeschränkt bewegungsfähige Menschen, die ein historisches<br />
stadtzentrum besichtigen möchten, erhalten bei den zuständigen Polizeidienststellen eine<br />
vorläufige Park- und transiterlaubnis.<br />
l ItaLIENURLaUBER<br />
nützliche Auskünfte für italienurlauber bietet „easy italia - sorglos reisen”, <strong>der</strong> neue<br />
mehrsprachige informationsdienst für italienische und ausländische reisende, täglich (auch<br />
sonn- und feiertags) von 9:00 bis 22:00 uhr unter <strong>der</strong> rufnummer 039039039. sie<br />
erhalten dort Assistenz und erste Hilfe bei unfällen und in allen misslichen situationen (bei<br />
schlechtem o<strong>der</strong> nicht vertragsgemäßem fremdenverkehrsservice, bei Bedarf an ärztlicher<br />
o<strong>der</strong> polizeilicher Hilfe etc.), reisetipps, aktuelle Auskünfte zu Museen, Ausstellungen<br />
und sehenswürdigkeiten sowie einen speziellen service für reisende mit Behin<strong>der</strong>ungen.<br />
Der service wird auf englisch, französisch, spanisch, Deutsch, Chinesisch, russisch und<br />
natürlich italienisch angeboten, um umgehend auf alle unterschiedlichen Bedürfnisse<br />
eingehen zu können, die ein italienaufenthalt mitsichbringen kann. es ist eine initiative des<br />
italienischen tourismusministeriums.<br />
l FÜR ItaLIENIscHE aUsLaNdsREIsENdE<br />
nützliche informationen über sicherheit, gesundheit, Ausweise, Visa und Währungen<br />
bieten die internetseite www.viaggiaresicuri.it des italienischen Auswärtigen Amts sowie<br />
<strong>der</strong> italienische Automobilclub ACi. italienische staatsbürger, die ins Ausland reisen, können<br />
sich mit Angabe ihrer persönlichen Daten auf <strong>der</strong> internetseite des Auswärtigen Amts unter<br />
www.dovesiamonelmondo.it registrieren, um in notfällen ein schnelles Handeln des<br />
etwaigen Krisenstabs im Auswärtigen Amt zu ermöglichen.
l REIsEdOkUmENtE<br />
italien ist unterzeichnerstaat des schengener Abkommens. Der schengen-raum stellt ein<br />
gebiet dar, in dem <strong>der</strong> freie Personenverkehr gewährleistet ist. Diesem Abkommen sind<br />
großbritannien und irland nicht beigetreten. es ist allerdings notwendig, stets einen gültigen<br />
Pass o<strong>der</strong> Personalausweis bei sich zu haben, <strong>der</strong> bei etwaigen sicherheitskontrollen o<strong>der</strong><br />
aus gründen <strong>der</strong> Öffentlichen ordnung vorgezeigt werden muss.<br />
nicht-eu-Bürger brauchen einen gültigen reisepass und nach erfolgter einreise in das<br />
italienische staatsgebiet eine Aufenthaltserklärung (dichiarazione di presenza). Je nach<br />
Herkunftsland muss außerdem ein Visum beantragt werden, um nach italien einreisen zu<br />
dürfen. für eu-Bürger besteht in italien keine Visumspflicht. italienische staatsbürger, die<br />
ins Ausland reisen wollen, erhalten bei <strong>der</strong> zuständigen Polizeidienststelle Auskunft und<br />
können dort die Ausstellung des reisepasses beantragen. Das einwohnermeldeamt <strong>der</strong><br />
gemeinde ist für die Ausstellung des Personalausweises zuständig.<br />
l kRaNkENVERsIcHERUNG<br />
Italiener im ausland. Vor einer reise ins Ausland sollten sie sich beim örtlichen<br />
gesundheitsamt (Asl) über etwaige, für das gewählte reiseziel nötige impfungen erkundigen<br />
und in erfahrung bringen, ob im betreffenden land die italienische Krankenversicherung<br />
anerkannt wird. in den eu-län<strong>der</strong>n, im europäischen Wirtschaftsraum (island, liechtenstein,<br />
norwegen) und in <strong>der</strong> schweiz berechtigt die europäische Krankenversicherungskarte<br />
(bzw. <strong>der</strong> vorläufige ersatzausweis) zum direkten Zugang zur medizinischen Versorgung<br />
<strong>der</strong> öffentlichen o<strong>der</strong> staatlich anerkannten gesundheitsversorgung. Dies geschieht nach<br />
dem grundsatz <strong>der</strong> gleichberechtigung zu den gleichen Bedingungen, zu denen auch die<br />
staatsbürger des jeweiligen landes versorgt werden. eu-Bürger sind daher nur dann von<br />
<strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong> entsprechenden leistungen ausgenommen, wenn auch die staatsbürger<br />
des jeweiligen landes von <strong>der</strong> Zahlung ausgenommen sind. es sei ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass Versicherte für leistungen zur gesundheitsversorgung, an<strong>der</strong>s als in<br />
italien, in <strong>der</strong> regel unmittelbar einen Beitrag zu zahlen haben.<br />
Bitte beachten sie: in einigen län<strong>der</strong>n wie frankreich, Belgien, Deutschland und in <strong>der</strong><br />
schweiz gilt das indirekte Krankenversicherungssystem (zuerst werden die Behandlungen<br />
gezahlt, und dann werden die Kosten von <strong>der</strong> Krankenkasse zurückerstattet)! Daher wird<br />
dort auch von eu-Bürgern mit gültiger Krankenversicherungskarte eine Zahlung verlangt. in<br />
solchen fällen kann die Kostenrückerstattung direkt vor ort beantragt werden (in frankreich<br />
bei <strong>der</strong> Caisse Primaire d‘Assurance Maladie, in <strong>der</strong> schweiz bei <strong>der</strong> KVg in solothurn). Die<br />
Kostenrückerstattung kann aber auch in italien beim zuständigen gesundheitsamt (Asl)<br />
beantragt werden.<br />
Bei reisen in staaten, die nicht <strong>der</strong> europäischen union angehören, mit denen aber<br />
ein Abkommen über medizinische Versorgungsleistungen besteht, ist zu beachten,<br />
11<br />
Orientierung und infOrmatiOn
12<br />
Orientierung und infOrmatiOn<br />
dass diese Abkommen von land zu land sehr unterschiedlich sind und nicht die<br />
gleichen Versorgungsleistungen beinhalten. Der reisende sollte sich daher im Vorfeld<br />
an seine zuständige Krankenkasse wenden, um eine Bescheinigung des Anspruchs auf<br />
sachleistungen zu erhalten.<br />
Bei reisen in län<strong>der</strong>, mit denen kein Abkommen besteht, sollte eine private<br />
reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, um einen Anspruch auf<br />
Kostenrückerstattung sicherzustellen (weitere informationen unter (http://www.salute.<br />
gov.it/assistenza sanitaria/assistenzasanitaria.jsp).<br />
ausländische staatsbürger in Italien. in italien reisende eu-Bürger bzw. in eulän<strong>der</strong>n<br />
versicherte nicht-eu-Bürger, welche im Besitz einer gültigen europäischen<br />
Krankenversicherungskarte sind, haben Anspruch auf die notwendigen medizinischen<br />
Versorgungsleistungen durch die öffentliche und die staatlich anerkannte private<br />
gesundheitsversorgung. Diese sind abgesehen von <strong>der</strong> u.u. notwendigen Zahlung des so<br />
genannten „tickets“ kostenlos. staatsangehörigen von nicht-eu-län<strong>der</strong>n, mit denen italien<br />
kein entsprechendes Abkommen unterzeichnet hat, wird eine kostenpflichtige medizinische<br />
Behandlung gewährleistet.<br />
Italienische staatsbürger mit festem Wohnsitz im ausland. im Mel<strong>der</strong>egister für<br />
Auslandsitaliener (A.i.r.e.) eingetragenen italienischen staatsbürgern, die einen<br />
Auswan<strong>der</strong>erstatus haben bzw. eine rente von einem italienischen rentenversicherungsträger<br />
beziehen, und sich für einen begrenzten Zeitraum in italien aufhalten, ohne über eine<br />
Krankenversicherung zu verfügen, stehen dringende Krankenhausbehandlungen für maximal<br />
90 tage pro Jahr kostenlos zu. für weitere informationen wenden sie sich bitte an die<br />
rufnummern 112 o<strong>der</strong> 113 bzw. An den medizinischen notdienst unter <strong>der</strong> rufnummer 118.<br />
l zOLLBEstImmUNGEN<br />
Reisen innerhalb <strong>der</strong> EU. reisende können aus jedem eu-Mitgliedstaat abgabenfrei, ohne<br />
Zollformalitäten und ohne Mengenbegrenzungen Waren nach italien einführen. es bestehen<br />
allerdings Ausnahmeregelungen für einige Waren, die in jedem falle vom reisenden selbst<br />
mitzuführen sind und für die folgende unverbindliche grenzwerte bestehen:<br />
tabakwaren: 800 Zigaretten o<strong>der</strong> 400 Zigarillos o<strong>der</strong> 200 Zigarren o<strong>der</strong> 1 kg<br />
rauchtabak;<br />
alkohol: 10 liter alkoholische getränke mit einem Alkoholgehalt von über 22 Vol.%,<br />
20 liter alkoholische getränke mit einem Alkoholgehalt unter 22 Vol.%, 90 liter Wein<br />
(davon maximal 60 liter schaumwein) und 110 liter Bier.<br />
ferner können besagte Waren aufgrund bestimmter weiterer Kriterien wie etwa transportart<br />
o<strong>der</strong> Handelstätigkeit des Besitzers als zu kommerziellen Zwecken erworbene Waren<br />
eingestuft werden. in diesem falle unterliegt die einfuhr den notwendigen behördlichen<br />
Begleitunterlagen.
Reisen in Län<strong>der</strong> bzw. aus Län<strong>der</strong>n außerhalb <strong>der</strong> EU. seit dem 1. Dezember 2008<br />
dürfen eu-reisende, die aus einem nicht eu-land kommen, in ihrem persönlichen gepäck<br />
Waren im Wert von maximal 300,00 euro pro Person abgabenfrei mit sich führen. Diese<br />
Höchstgrenze steigt bei luftreisen o<strong>der</strong> seereisen auf 430,00 euro. Dies gilt nur für nicht<br />
zu gewerblichen Zwecken bestimmte Waren. reisende unter 15 Jahren dürfen unabhängig<br />
vom Verkehrsmittel nur Waren im Wert bis zu 150,00 mit sich führen.<br />
für die unten aufgeführten Waren gelten pro reisendem die folgenden Mengenbestimmungen:<br />
tabakwaren: 200 Zigaretten o<strong>der</strong> 100 Zigarillos o<strong>der</strong> 50 Zigarren o<strong>der</strong> 250g<br />
rauchtabak (als Zigarillos gelten Zigarren bis zu einem Höchstgewicht von 3g pro<br />
stück);<br />
alkohol und alkoholische Getränke: 1 liter Alkohol o<strong>der</strong> alkoholische getränke mit<br />
einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.% o<strong>der</strong> unvergällter ethylalkohol mit einem<br />
Alkoholgehalt von über 80 Vol.% o<strong>der</strong> 2 liter Alkohol und alkoholische getränke mit<br />
einem Alkoholgehalt unter 22 Vol.%;<br />
an<strong>der</strong>e alkoholische Getränke: 4 liter nicht schäumende Weine und 16 liter Bier.<br />
Die oben genannten Mengengrenzen gelten als 100% abgabenfreie Höchstgrenze<br />
für Alkohol und alkoholhaltige getränke. Je<strong>der</strong> reisende darf auch eine anteilige<br />
Zusammenstellung <strong>der</strong> oben genannten Waren abgabenfrei einführen.<br />
Waren, für die eine beson<strong>der</strong>e Mengengrenze gilt, werden beim Warenwert (300,00 bzw.<br />
430,00 euro) nicht mitberechnet.<br />
für die Ausfuhr ist keine Wertgrenze bei Käufen vorgesehen. Da es jedoch beschränkende<br />
Vorschriften seitens <strong>der</strong> einzelnen reiseziellän<strong>der</strong> geben könnte, wird empfohlen, sich<br />
vor <strong>der</strong> reise an die entsprechenden Botschaften zu wenden. Weitere informationen zu<br />
Haustieren, geschützten tierarten, Waffen, Kulturgütern und Medikamenten enthält die<br />
„Zollcharta für reisende” unter www.agenziadogane.gov.it.<br />
l ERWERBUNGEN IN ItaLIEN sEItENs NIcHt EU-tOURIstEN<br />
reisende, die we<strong>der</strong> staatsbürger eines eu-Mitgliedsstaates sind noch ihren festen Wohnsitz<br />
in einem Mitgliedsstaat haben, haben Anspruch auf ermäßigung o<strong>der</strong> rückerstattung<br />
<strong>der</strong> Mehrwertsteuer für in italien gekaufte Waren. Diese rückerstattung kann nur unter<br />
folgenden Bedingungen in Anspruch genommen werden:<br />
− <strong>der</strong> gesamtkaufwert übersteigt 154,94 euro (inkl. Mwst.);<br />
− die Ware ist nur für den persönlichen o<strong>der</strong> familiären gebrauch bestimmt und wird im<br />
persönlichen reisegepäck transportiert;<br />
− <strong>der</strong> Kauf kann mit einer rechnung belegt werden, aus <strong>der</strong> die Warenbeschreibung<br />
sowie die Personendaten des reisenden und seine Personalausweis- o<strong>der</strong> Passnummer<br />
eindeutig hervorgehen;<br />
− die Ware verlässt innerhalb von 3 Monaten nach Kauf die eu;<br />
13<br />
Orientierung und infOrmatiOn
14<br />
Orientierung und infOrmatiOn<br />
− die gekaufte Ware und die entsprechende rechnung wird dem zuständigen Zollamt<br />
vorgelegt, welches die Ausfuhr <strong>der</strong> Ware aus <strong>der</strong> eu per sichtvermerk bestätigt;<br />
− die mit besagtem sichtvermerk versehene rechnung wird binnen vier Monaten nach<br />
Kauf an den italienischen Verkäufer zurückgesendet.<br />
um die ermäßigung bzw. rückerstattung <strong>der</strong> im Kaufpreis <strong>der</strong> gekauften Waren enthalte<br />
Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen zu können, muss die gekaufte Ware dem Zollamt<br />
vorgelegt werden.<br />
in italien bestehen <strong>der</strong>zeit verschiedene tax-free-unternehmen, die bei Ausfuhr <strong>der</strong> Ware aus<br />
<strong>der</strong> eu zur unmittelbaren rückerstattung <strong>der</strong> Mehrwertsteuer berechtigt sind, ohne dass <strong>der</strong><br />
reisende die rechnung zurücksenden muss. Diese Dienstleistung ist jedoch kostenpflichtig,<br />
in <strong>der</strong> regel behalten die servicegesellschaften einen teil <strong>der</strong> Mehrwertsteuerrückerstattung<br />
direkt als Vergütung für sich ein. Die Mehrwertsteuerrückerstattungen erfolgt in keinem<br />
falle direkt beim Zollamt.<br />
l BaRGELdVERkEHR<br />
Die ein- und Ausfuhr von Bargeld o<strong>der</strong> gleichgestellten Zahlungsmitteln aus o<strong>der</strong> nach italien<br />
ist bis 10.000 euro frei. für Barmittel im Wert von 10.000 euro o<strong>der</strong> mehr besteht die<br />
Pflicht, diese beim Zollamt schriftlich anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt auf dem dafür<br />
vorgesehenen Vordruck, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> internetseite des Zollamts heruntergeladen werden<br />
kann, und wird vor <strong>der</strong> Abreise eingereicht.<br />
für den fall, dass <strong>der</strong> Bargeldverkehr per Post o<strong>der</strong> per geldkurier erfolgt, muss <strong>der</strong> Antrag<br />
bei <strong>der</strong> Post o<strong>der</strong> beim Kurier unmittelbar beim Versand o<strong>der</strong> spätestens innerhalb von 48<br />
stunden ab Versand vorgelegt werden.<br />
Zuwi<strong>der</strong>handlungen ahndet das finanz- und Wirtschaftsministerium mit einer empfindlichen<br />
geldbuße.<br />
l WIssENsWERtEs<br />
Das italienische gesetz ahndet straftaten, die Kin<strong>der</strong>prostitution und Kin<strong>der</strong>pornografie<br />
betreffen, mit Haftstrafen, auch wenn diese im Ausland begangen worden sind.<br />
reiseveranstalter, die gruppen- o<strong>der</strong> einzelreisen ins Ausland organisieren, sind verpflichtet,<br />
einen entsprechenden Hinweis im informationsmaterial, in ihren reiseprogrammen, in den<br />
für den Kunden bestimmten reiseunterlagen und in ihren reisekatalogen zu veröffentlichen.
Gesetzlicher Hintergrund<br />
Präsidialerlass Nr. 633 vom 26. Oktober 1972: „Einführung und Regelung <strong>der</strong><br />
Mehrwertsteuer” (Art. 38 d);<br />
Gesetzerlass Nr. 195 vom 19. November 2008: „Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen zu den<br />
Währungsvorschriften zur Umsetzung <strong>der</strong> EU-Norm 1889/2005”;<br />
Gesetz Nr. 269 vom 3. August 1988: „Vorschriften gegen den Missbrauch Min<strong>der</strong>jähriger<br />
durch Prostitution, Pornografie und Sextourismus als neue Formen <strong>der</strong> Versklavung”<br />
(Art. 10);<br />
Gesetz Nr. 38 vom 6. Februar 2006: „Verordnungen zu sexuellem Missbrauch von<br />
Kin<strong>der</strong>n und Kin<strong>der</strong>pornografie auch mittels Internet” (Art. 17);<br />
Erlass Nr. 32 vom 6. März 2009: „Vorschriften zur Ausnahme von Mehrwertsteuer und<br />
Akzisen auf von Reisenden aus Drittlän<strong>der</strong>n eingeführte Waren.<br />
15<br />
Orientierung und infOrmatiOn
eherbergung<br />
und unterkunft
18<br />
BeherBergung und unterkunft<br />
l FREmdENVERkEHRsBEtRIEBE<br />
Zu den italienischen fremdenverkehrsbetrieben zählen Hotels, Appartementhäuser,<br />
Campingplätze, ferienanlagen, Jugendherbergen, Wan<strong>der</strong>- und Berghütten, Bed &<br />
Breakfast, ferienwohnungen, Zimmervermietungen und ferienhöfe. Weitere Arten von<br />
fremdenverkehrsbetrieben können seitens <strong>der</strong> regionen und Autonomen Provinzen<br />
gesetzlich festgelegt werden.<br />
l REcHt aUF UNtERkUNFt<br />
Der Kunde hat ein recht auf unterkunft. Der Betreiber kann die unterkunft nur verweigern,<br />
sofern es keine freien Zimmer mehr gibt, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kunde sich nicht ausweisen kann o<strong>der</strong><br />
zahlungsunwillig ist.<br />
Behin<strong>der</strong>te Personen haben nach dem gleichberechtigungsgrundsatz ein recht auf<br />
fremdenverkehrsdienstleistungen. es ist jedoch in jedem falle empfehlenswert, sich<br />
vor <strong>der</strong> reise über den fremdenverkehrsbetrieb und etwaige strukturelle und bauliche<br />
einschränkungen zu informieren, um einen barrierefreien Zugang sicherzustellen.<br />
l PREIsE<br />
nach dem grundsatz <strong>der</strong> transparenz hat <strong>der</strong> Kunde das recht, Angaben zu den Kosten<br />
<strong>der</strong> serviceleistungen an gut sichtbarer stelle im empfangsbereich angebracht zu finden.<br />
Die angebotenen serviceleistungen und ihre Kosten werden von den Betreibern jährlich den<br />
zuständigen Provinzen angezeigt.<br />
l kLassIFIzIERUNG<br />
Die fremdenverkehrsbetriebe sind nach dem sternesystem klassifiziert, dessen<br />
einstufungskriterien sich nach Ausstattung, service und funktionstüchtigkeit richten. Die<br />
Zuständigkeit liegt bei den einzelnen regionen, so dass es zu ungleichheiten bei den<br />
Qualitätsstandards kommen kann.<br />
l REsERVIERUNG<br />
eine reservierung kann persönlich o<strong>der</strong> über ein reisebüro erfolgen. Die reservierung<br />
sollte immer schriftlich per fax, Brief o<strong>der</strong> e-Mail erfolgen, wobei individuelle Wünsche<br />
ausdrücklich genannt werden sollten. Das entsprechende schreiben ist zusammen mit<br />
<strong>der</strong> Buchungsbestätigung und <strong>der</strong> detaillierten serviceangabe als Beleg <strong>der</strong> Vereinbarung<br />
zwischen gast und Betreiber aufzubewahren. Die entsprechenden gesetze <strong>der</strong> regionen<br />
und Autonomen Provinzen können weitere Arten <strong>der</strong> reservierung vorsehen.<br />
l HOtELVERtRaG<br />
Der Hotelvertrag ist eine übereinkunft, mit <strong>der</strong> sich <strong>der</strong> Betreiber verpflichtet, dem Kunden<br />
gegen Bezahlung unterkunft und soweit vorgesehen Verpflegung und an<strong>der</strong>e Dienste zu<br />
leisten.
l aNzaHLUNG<br />
etwaige gefor<strong>der</strong>te Anzahlungen gelten bei inanspruchnahme <strong>der</strong> unterkunft als<br />
Vorauszahlung <strong>der</strong> vereinbarten leistung o<strong>der</strong> werden zurückerstattet.<br />
unterbleibt die inanspruchnahme <strong>der</strong> unterkunft seitens des Kunden, kann <strong>der</strong> Hotelbetreiber<br />
vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung als schadensersatz einbehalten. Bei einer<br />
Vertragsverletzung seitens des Betreibers ist <strong>der</strong> Kunde zum Vertragsrücktritt berechtigt und<br />
hat Anspruch auf den doppelten Betrag <strong>der</strong> geleisteten Anzahlung.<br />
l HaFtUNG<br />
Der Kunde hat ein recht auf Verwahrung von Kredit- und Wertkarten, Bargeld und<br />
Wertgegenständen. Der Hotelbetreiber ist verantwortlich für jedwede Beschädigung,<br />
Zerstörung o<strong>der</strong> das Abhandenkommen <strong>der</strong> gegenstände, die <strong>der</strong> Kunde ins Hotel mitgebracht<br />
hat. Diese Haftungspflicht ist auf den Wert <strong>der</strong> tatsächlich beschädigten, zerstörten o<strong>der</strong><br />
abhanden gekommenen gegenstände und bis zu einem Höchstsatz des hun<strong>der</strong>tfachen<br />
tagespreises <strong>der</strong> unterkunft beschränkt. Außerdem haftet <strong>der</strong> Hotelbetreiber uneingeschränkt<br />
für ihm anvertraute gegenstände und falls er sich geweigert hat, gegenstände in gewahr zu<br />
nehmen, zu <strong>der</strong>en Aufbewahrung er verpflichtet ist. Der Hotelbetreiber haftet nicht, sofern<br />
die Beschädigung, Zerstörung o<strong>der</strong> das Abhandenkommen auf den Kunden o<strong>der</strong> Personen<br />
in seiner Begleitung, auf höhere gewalt o<strong>der</strong> auf die Beschaffenheit <strong>der</strong> gegenstände<br />
zurückzuführen ist. laut BgB finden besagte Bestimmungen keine Anwendung, wenn<br />
ein geschädigter Kunde den Hotelbetreiber mit ungerechtfertigter Verspätung über die<br />
Beschädigung, Zerstörung o<strong>der</strong> das Abhandenkommen unterrichtet.<br />
Gesetzlicher Hintergrund<br />
Codice Civile (Art. 1321ff.; 1385, 1783ff.). Es ist zweckmäßig zu wissen, dass<br />
einige Aspekte des Hotelvertrags gewohnheitsrechtlich bestimmt werden, sofern keine<br />
geson<strong>der</strong>ten Rechtsvorschriften vorliegen.<br />
19<br />
BeherBergung und unterkunft
Freizeitschifffahrt
22<br />
freizeitschifffahrt<br />
l BOOtsPaPIERE<br />
Wasserfahrzeuge, ausgenommen kleine sportboote, müssen in den Verzeichnissen <strong>der</strong><br />
Hafenämter (Capitaneria di Porto) o<strong>der</strong> bei an<strong>der</strong>en zuständigen Behörden gemeldet<br />
werden. Außerdem müssen Bootseigner die vorgeschriebenen Bootspapiere nebst<br />
sicherheitsbescheinigung besitzen.<br />
l BOOtsFÜHRERscHEIN<br />
Der Bootsführerschein ist in folgenden fällen für das führen von Wasserfahrzeugen bis zu<br />
24 Metern länge obligatorisch:<br />
• bei einer entfernung von mehr als 6 seemeilen von <strong>der</strong> Küste und in jedem fall für das<br />
führen eines Jet-skis (Wassermotorrad);<br />
• in <strong>der</strong> Binnenschifffahrt und seeschifffahrt innerhalb <strong>der</strong> sechs-Meilen-Zone, falls die<br />
gesetzliche obergrenze <strong>der</strong> Verdrängung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Motorleistung überschritten wird<br />
(Art. 9, Abs. 1b des italienischen freizeitschifffahrtsgesetzes).<br />
Der Bootsführerschein ist für das führen von Wasserfahrzeugen mit über 24 Metern länge<br />
in jedem fall obligatorisch.<br />
Auch Personen mit bestimmten gesundheitlichen Beschwerden (siehe Anh. i, teil 2<br />
Ministerialerlass 146/2008) können Bootsführerscheine für Wasserfahrzeuge mit bis zu<br />
24 Metern länge erwerben, soweit diese vorgeschrieben sind.<br />
Das führen von in italien zugelassenen Wasserfahrzeugen in italienischen Hoheitsgewässern<br />
seitens Auslän<strong>der</strong>n ist durch Art. 34 des Ministerialerlasses 146/2008 geregelt.<br />
l VERsIcHERUNG<br />
Wasserfahrzeuge, ausgenommen ru<strong>der</strong>boote und segelboote ohne Motor, müssen<br />
angemessen versichert sein.<br />
l VERmIEtUNG<br />
Die Vermietung stellt ein Vertragsverhältnis dar, bei dem sich eine Partei gegen Zahlung<br />
verpflichtet, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en die nutznießung des Wasserfahrzeugs für eine begrenzte Zeit<br />
zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, Verantwortung und risiken zu übernehmen.<br />
Der Vermieter muss das Wasserfahrzeug in perfektem Zustand, mit <strong>der</strong> nötigen<br />
sicherheitsausstattung, den erfor<strong>der</strong>lichen unterlagen und <strong>der</strong> vorgesehenen Versicherung<br />
übergeben.<br />
l VERLEIH<br />
Der Verleih stellt ein Vertragsverhältnis dar, bei dem sich eine Partei gegen Zahlung<br />
verpflichtet, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Partei ein freizeitboot für eine begrenzte Zeit für die see- o<strong>der</strong><br />
Binnenschifffahrt zur Verfügung zu stellen. Das Wasserfahrzeug und die Besatzung
stehen dem Verleiher weiterhin zur Verfügung. Der Verleiher muss das Wasserfahrzeug<br />
mit <strong>der</strong> Besatzung in perfektem Zustand und mit <strong>der</strong> nötigen sicherheitsausstattung, den<br />
erfor<strong>der</strong>lichen unterlagen und <strong>der</strong> vorgesehenen Versicherung überlassen.<br />
l aNsPREcHPaRtNER<br />
Weitere informationen und Hinweise für Bootsfahrer gibt es auf <strong>der</strong> internetseite www.<br />
guardiacostiera.it. Dort ist auch das Handbuch „Mare sicuro” erhältlich.<br />
Bei seenotfällen verständigen sie bitte die Wasserschutzpolizei unter <strong>der</strong> gebührenfreien<br />
rufnummer 1530.<br />
Gesetzlicher Hintergrund<br />
Gesetzerlass Nr. 171 vom 18. Juli 2005 (Vorschriften zur Freizeitschifffahrt) und<br />
Erlass des Verkehrsministers Nr. 146 vom 29. Juli 2008.<br />
23<br />
freizeitschifffahrt
Pauschalreisen:<br />
„Reisepakete“
26<br />
Pauschalreisen: „reisePakete“<br />
unter Pauschalreisen ist die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei<br />
<strong>der</strong> folgenden Dienstleistungen zu verstehen: Beför<strong>der</strong>ung, unterbringung und weitere<br />
touristische Dienstleistungen (ausgenommen sind nebenleistungen <strong>der</strong> ersten beiden<br />
leistungen).<br />
l dER VERtRaG<br />
Der Pauschalreisevertrag muss in schriftlicher form klar verständlich und eindeutig verfasst<br />
sein. Der Verbraucher hat das recht auf eine vom reiseveranstalter unterschriebene und<br />
gestempelte Kopie. Der Vertrag muss alle gesetzlich vorgeschriebenen elemente enthalten<br />
wie etwa: reiseziel, reisedauer, reisedatum, genaue Daten des reiseveranstalters o<strong>der</strong><br />
des reisebüros, Preis <strong>der</strong> Pauschalreise und Modalitäten möglicher Än<strong>der</strong>ungen, genaue<br />
informationen über die unterbringung und ob diese barrierefrei ist usw.<br />
l INFORmatIONEN<br />
Vor dem Vertragsabschluss hat <strong>der</strong> tourist Anspruch darauf, vom reiseveranstalter schriftliche<br />
allgemeine informationen etwa zu Visa-, Pass- und gesundheitsbestimmungen, aber auch<br />
Angaben über freiwillige reiseversicherungen und Kontaktadressen des Veranstalters bei<br />
notfällen zu erhalten.<br />
Die im reiseprospekt enthaltenen Angaben sind für den reiseveranstalter bzw. den<br />
reiseanbieter seiner jeweiligen Haftung entsprechend verbindlich.<br />
l VERtRaGsÜBERtRaGUNG<br />
falls <strong>der</strong> Kunde nicht in <strong>der</strong> lage sein sollte, die Pauschalreise anzutreten, kann er<br />
den reisevertrag einem Dritten übertragen, sofern er den Veranstalter spätestens vier<br />
Arbeitstage vor <strong>der</strong> Abreise schriftlich davon in Kenntnis setzt.<br />
in diesem fall haften die vertragsabtretende und die vertragsübernehmende Partei dem<br />
reiseveranstalter bzw. dem reiseanbieter gegenüber gemeinschaftlich für die reisekosten<br />
und etwaige aus <strong>der</strong> übertragung erwachsene Zusatzkosten.<br />
l PREIsaNPassUNG<br />
Der Preis <strong>der</strong> Pauschalreise kann vor <strong>der</strong> Abreise angehoben werden, sofern dies im<br />
Vertrag vorgesehen ist, die teuerung bis zum 20. tag vor <strong>der</strong> Abreise 10% des gesamten<br />
reisepreises nicht übersteigt und infolge einer erhöhung <strong>der</strong> treibstoff- o<strong>der</strong> transportpreise<br />
bzw. <strong>der</strong> gebühren an<strong>der</strong>er leistungen erfolgt.<br />
übersteigt <strong>der</strong> Preisaufschlag das limit von 10%, hat <strong>der</strong> Verbraucher das recht auf einen<br />
kostenlosen Vertragsrücktritt.
l VERtRaGsÄNdERUNGEN<br />
falls <strong>der</strong> Veranstalter vor <strong>der</strong> Abreise eine erhebliche Än<strong>der</strong>ung einer wesentlichen<br />
reiseleistung vornimmt und den Kunden darüber schriftlich informiert, kann letzterer vom<br />
Vertrag ohne Zusatzkosten zurücktreten. Der Verbraucher muss dem Veranstalter innerhalb<br />
von zwei Arbeitstagen nach dem erhalt <strong>der</strong> Mitteilung seine entscheidung mitteilen.<br />
l REIsERÜcktRItt UNd aUsFaLL<br />
im falle eines Vertragsrücktritts seitens des Verbrauchers aufgrund entscheiden<strong>der</strong><br />
Vertragsän<strong>der</strong>ungen von seiten des reiseveranstalters o<strong>der</strong> aufgrund einer Preiserhöhung<br />
um mehr als 10% hat <strong>der</strong> Kunde Anspruch auf eine mindestens gleichwertige Pauschalreise<br />
ohne jedweden Aufpreis. liegt <strong>der</strong> Wert des ersatzangebots unter dem Wert <strong>der</strong> ursprünglichen<br />
reise, muss <strong>der</strong> reiseveranstalter dem Kunden den Differenzbetrag zurückerstatten. ist <strong>der</strong><br />
Kunde nicht bereit, eines <strong>der</strong> beiden zuvor besagten Angebote anzunehmen, hat er binnen<br />
sieben Arbeitstagen ab Annullierung das recht auf rückerstattung seiner Anzahlung.<br />
in diesem fall hat <strong>der</strong> Kunde Anspruch auf eine zusätzliche entschädigung für weitere in<br />
Verbindung mit <strong>der</strong> nichterfüllung des Vertrages entstandene schäden. Ausnahmeregelungen<br />
bestehen bei Annullierung <strong>der</strong> reise wegen höherer gewalt o<strong>der</strong> bei nichterreichen <strong>der</strong><br />
Mindestteilnehmerzahl. im zweiten fall muss dies dem Kunden schriftlich binnen zwanzig<br />
tagen vor Abreise mitgeteilt werden.<br />
tritt <strong>der</strong> Verbraucher vor <strong>der</strong> Abreise aus zuvor nicht erwähnten gründen vom Vertrag<br />
zurück, werden ihm die Mehrkosten wie z.B. Buchungskosten und rücktrittgebühren sowie<br />
eine entschädigung in <strong>der</strong> im Katalog festgelegten Höhe zur last gelegt (siehe AgB für<br />
Pauschalreisen von Astoi, AssotrAVel, AssoViAggi und fiAVet).<br />
l LEIstUNGsÄNdERUNGEN<br />
falls während <strong>der</strong> reise bestimmte im Vertrag vorgesehene leistungen nicht erfüllt<br />
werden können, muss <strong>der</strong> reiseveranstalter dem Kunden eine angemessene kostenlose<br />
Alternativlösung vorschlagen. sollte <strong>der</strong> Kunde diese nicht akzeptieren, hat er das recht, die<br />
Heimreise anzutreten und die rückzahlung <strong>der</strong> nicht in Anspruch genommenen leistungen<br />
zu for<strong>der</strong>n.<br />
l VERtRaGsNIcHtERFÜLLUNG<br />
Bei nichterfüllung o<strong>der</strong> mangelhafter erfüllung des Vertrages hat <strong>der</strong> Verbraucher das recht<br />
auf schadensersatz seitens des Veranstalters o<strong>der</strong> des Verkäufers, je nach Haftungslage.<br />
sie haften auch dann, wenn <strong>der</strong> Mangel auf umstände zurückzuführen ist, die <strong>der</strong><br />
reiseveranstalter nicht zu verantworten hat.<br />
Außerdem haftet <strong>der</strong> Veranstalter für nichterfüllung und schäden, die durch Zulieferer <strong>der</strong><br />
reiseleistungen entstanden sind (etwa bei flugverspätungen, gepäckverlust etc.).<br />
27<br />
Pauschalreisen: „reisePakete“
28<br />
Pauschalreisen: „reisePakete“<br />
l PERsONENscHÄdEN<br />
Der Verbraucher hat im rahmen internationaler Abkommen Anspruch auf schadenersatz<br />
auch im falle von Personenschäden, die auf nichterfüllung o<strong>der</strong> mangelhafte erfüllung<br />
des Pauschalreisevertrags zurückzuführen sind. Dieses recht verjährt drei Jahre nach <strong>der</strong><br />
Heimkunft des Kunden. im falle mangelhafter transportleistungen beträgt die Verjährung<br />
18 o<strong>der</strong> 12 Monate.<br />
l sONstIGE scHÄdEN<br />
Mit Ausnahme von Personenschäden können schadenersatzbegrenzungen schriftlich im<br />
rahmen von Art.13 des internationalen übereinkommens über reiseverträge (C.C.V.)<br />
vereinbart werden. Dieses recht verjährt ein Jahr nach <strong>der</strong> Heimkunft.<br />
l BEscHWERdEN UNd REkLamatIONEN<br />
Der reisende muss dem reiseveranstalter alle reisemängel fristgerecht anzeigen und<br />
Abhilfe verlangen. Die geltendmachung kann auch innerhalb von 10 Arbeitstagen nach <strong>der</strong><br />
Heimreise per einschreiben an den reiseveranstalter erfolgen.<br />
l VERsIcHERUNGEN<br />
Der reiseveranstalter und das reisebüro sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung<br />
für Personen- und sachschäden abzuschließen. Zu diesen gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Versicherungen kann eine reiserücktrittkostenversicherung hinzugefügt werden. Die mit<br />
dem reisenden abgeschlossenen Versicherungen sind Bestandteil des reisevertrags.<br />
l GERIcHtsstaNd<br />
für den gerichtsstand ist <strong>der</strong> Wohnsitz des reiseteilnehmers maßgeblich.<br />
l NatIONaLER GaRaNtIEFONd<br />
im insolvenz- o<strong>der</strong> Konkursfall des reiseveranstalters greift <strong>der</strong> nationale garantiefond<br />
des Ministerratspräsidiums - Abteilung für entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit im<br />
tourismus. Aus diesem fond können die reisekostenrückerstattung, die rückreisekosten<br />
des Verbrauchers bei Auslandsreisen sowie Barmittel für den fall von Heimführungen<br />
aus nicht-eu-staaten, die nicht unbedingt im Verschulden des reiseveranstalters<br />
liegen müssen, bestritten werden. Ausgenommen davon bleibt die rückholung bei<br />
lebensbedrohenden situationen wie etwa erdbeben, überschwemmungen und Aufständen,<br />
für die das Außenministerium zuständig ist. Der nationale garantiefond greift nur bei<br />
Pauschalreiseverträgen, die in italien mit gemäß <strong>der</strong> regionalen gesetzgebung arbeitenden<br />
reiseveranstaltern unterzeichnet wurden.
im falle von individualreisen o<strong>der</strong> reisen, die von einem unberechtigten reiseveranstalter<br />
erworben wurden, ist <strong>der</strong> garantiefond nicht zuständig.<br />
Der Antrag auf rückerstattung ist mit allen erfor<strong>der</strong>lichen unterlagen versehen an folgende<br />
Anschrift des Ministerratspräsidiums - Abteilung für entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit<br />
im tourismus zu senden: Via della ferratella in laterano, 51 - i-00184 roM.<br />
Weitere informationen auf italienisch finden sie unter: www.governo.it/Presidenza/<br />
dsct/index.html.<br />
Gesetzlicher Hintergrund<br />
Internationales Übereinkommen über Reiseverträge (C.C.V.), unterzeichnet in Brüssel<br />
am 23. April 1970, umgesetzt durch Gesetz Nr. 1084 vom 27. Dezember 1997;<br />
Gesetzerlass Nr. 206 vom 6. September 2005, „Verbrauchergesetz”: Art. 82-100 mit<br />
späteren Än<strong>der</strong>ungen.<br />
Bezug zur Rechtsprechung<br />
Reisende sollten wissen, dass mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Verfahren<br />
C-168/00) die Konfigurierbarkeit des Schadenersatzes bei „moralischen Schäden”<br />
festgelegt worden ist, die aus <strong>der</strong> Nichterfüllung o<strong>der</strong> unvollständigen Erfüllung von<br />
Dienstleistungen im Rahmen von Pauschalreisen entstanden sind (Schaden durch<br />
verdorbenen Urlaub).<br />
Zu Schadenersatzansprüchen bei Nichtvermögensschäden sei ferner auf die Urteile des<br />
Obersten Kassationsgerichtshofs, Einheitsabteilung, Nr. 26972 und 26973 vom 11.<br />
November 2008 verwiesen.<br />
29<br />
Pauschalreisen: „reisePakete“
Time-Sharing<br />
von Ferienimmobilien
32<br />
time-sharing vOn ferienimmOBilien<br />
l INFORmatIONEN<br />
Der Verbraucher, <strong>der</strong> informationen über die immobilie anfor<strong>der</strong>t, hat das recht auf eine<br />
informationsbroschüre mit genauen Angaben zu Vertrag, Verkäufer und immobilie.<br />
l VERtRaG<br />
Der Vertrag besitzt nur in schriftlicher form gültigkeit. er ist auf italienisch abzufassen und<br />
wird je nach Wunsch des Käufers in die sprache des Mitgliedsstaates übersetzt, in <strong>der</strong> dieser<br />
ansässig ist o<strong>der</strong> dessen staatsbürgerschaft er besitzt. Wichtige Voraussetzung dafür ist,<br />
dass diese sprache eine <strong>der</strong> Amtssprachen <strong>der</strong> europäischen union ist.<br />
Der Vertrag muss eine Klausel enthalten, die dem Käufer garantiert, dass keine zusätzlichen<br />
Kosten zu den bereits im Vertrag festgelegten Kosten entstehen, und eindeutig festlegen,<br />
ob er an einem tausch o<strong>der</strong> Verkauf von time-sharing-nutzungsanteilen teilnehmen darf<br />
o<strong>der</strong> nicht.<br />
Dem Käufer muss eine übersetzung des Vertrages in die sprache des Mitgliedstaates, in <strong>der</strong><br />
sich die immobilie befindet, zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass<br />
diese sprache Amtssprache <strong>der</strong> europäischen union ist.<br />
l RÜcktRIttsREcHt<br />
Der Kunde kann innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von<br />
gründen vom Vertrag zurücktreten. falls <strong>der</strong> Kunde über dieses recht nicht informiert<br />
worden ist, verlängert sich die rücktrittfrist ohne zusätzliche Kosten auf 90 tagen.<br />
Vor Ablauf <strong>der</strong> rücktrittfrist können vom Kunden keinerlei Anzahlungen verlangt werden.<br />
l BÜRGscHaFtEN<br />
Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Bürgschaft abzuschließen, um die korrekte Ausführung<br />
des Vertrages zu garantieren. Die Angaben dieser Bürgschaft müssen im Vertrag ausdrücklich<br />
erwähnt werden, damit <strong>der</strong> Vertrag seine rechtsgültigkeit behält.<br />
l GERIcHtsstaNd<br />
im falle eines rechtsstreites ist, innerhalb <strong>der</strong> staatsgrenzen, das am Wohnsitz des Käufers<br />
ansässige gericht zuständig.<br />
Gesetzlicher Hintergrund<br />
Gesetzerlass Nr. 206 vom 6. September 2005, „Verbrauchergesetz”: (Art. 69 - 81).
Tourismus<br />
und Kulturgüter
34<br />
tOurismus und kulturgüter<br />
l NUtzUNG VON kULtURGÜtERN<br />
unter 18- und über 65jährige eu-Bürger und nicht-eu-Bürger aus staaten, mit denen bilaterale<br />
Abkommen bestehen, haben freien eintritt zu den staatlichen Kultureinrichtungen. Dies gilt<br />
auch für eu-Bürger mit Behin<strong>der</strong>ung und ihre Angehörigen bzw. Begleiter, sofern diese sich<br />
als Mitarbeiter des sozial- o<strong>der</strong> gesundheitsdiensts ausweisen können (Ministerialerlass nr.<br />
239 vom 20. April 2006). Hinsichtlich des Verhältnisses von tourismus und Kulturgütern<br />
besteht für alle - touristen und Dienstleister - die Pflicht, die integrität <strong>der</strong> Kulturgüter auch<br />
durch angemessene nutzungs- und Verhaltensweisen zu garantieren.<br />
Die staatlichen Kultureirichtungen (Museen, Bibliotheken, Archive, archäologische Parks<br />
und Ausgrabungsstätten, sehenswürdigkeiten) sind für die öffentliche nutzung unter<br />
Wahrung <strong>der</strong> wesentlichen Bestimmungen des gesetzbuches für Kulturgüter und landschaft<br />
bestimmt.<br />
Jegliche Beschädigung, Zerstörung, Beseitigung u.ä. von Kulturgütern wird mit freiheitsstrafe<br />
von sechs bis zwölf Monaten und einer geldstrafe von 775 bis zu 38.734,50 euro<br />
geahndet.<br />
l kUNstWaRENHaNdEL<br />
touristen, die gemälde, skulpturen, Antiquitäten etc. erwerben, haben das recht,<br />
vom Verkäufer sämtliche unterlagen zu erhalten, die „die echtheit o<strong>der</strong> zumindest die<br />
wahrscheinliche Zuschreibung und Herkunft” bescheinigen. nicht alle Kulturgüter sind zur<br />
Ausfuhr und zum Handel freigegeben.<br />
für Werke, die weniger als 50 Jahre alt sind o<strong>der</strong> von einem noch lebenden Künstler<br />
stammen, muss <strong>der</strong> tourist bei <strong>der</strong> Ausfuhrbehörde eine selbstbescheinigung vorlegen, aus<br />
<strong>der</strong> hervorgeht, dass das Werk nicht älter als 50 Jahre ist bzw. von einem noch lebenden<br />
Künstler stammt. Dieser selbstbescheinigung sind Photographien des Werkes sowie eine<br />
fotokopie des Personalausweises des Käufers beizufügen.<br />
Bei über 50 Jahre alten Werken muss <strong>der</strong> tourist das in italien gekaufte Kunstwerk bei <strong>der</strong><br />
Ausfuhrbehörde vorlegen und eine umlaufbescheinigung beantragen, sofern diese nicht<br />
bereits vom Verkäufer übergeben wurde.<br />
Die Ausstellung <strong>der</strong> Bescheinigung erfor<strong>der</strong>t eine Bearbeitungszeit von 15 bis maximal<br />
40 tagen. Die Ausstellung <strong>der</strong> Bescheinigung ist nicht obligatorisch und kann daher auch<br />
verweigert werden, falls die Ausfuhr des gegenstandes von <strong>der</strong> Ausfuhrbehörde als schaden<br />
für das nationale Kulturerbe gewertet wird.<br />
Weitere informationen finden sie unter: www.pabac.beniculturali.it. Dort finden sie unter<br />
„uffici sul territorio” ein Verzeichnis aller italienischen Ausfuhrbehörden mit Adressen und<br />
Kontaktnummern.
Gesetzlicher Hintergrund<br />
Gesetzerlass Nr. 42 vom 22. Januar 2004, „Gesetzbuch für Kulturgüter und Landschaft”<br />
mit späteren Än<strong>der</strong>ungen.<br />
35<br />
tOurismus und kulturgüter
Personenbeför<strong>der</strong>ung:<br />
Luftverkehr
38<br />
PersOnenBeför<strong>der</strong>ung: luftverkehr<br />
Alle fluggesellschaften, die innerhalb <strong>der</strong> eu arbeiten, sind verpflichtet, die fluggäste über<br />
ihre rechte im falle von nichtbeför<strong>der</strong>ung, Annullierung und Verspätung zu informieren.<br />
Käufer von Pauschalreisen sind davon nicht betroffen.<br />
Die informationen zum Verbraucherschutz im luftverkehr sind detailliert in den<br />
„grundrechten <strong>der</strong> Passagiere” (www.enac-italia.it) aufgeführt. im folgenden sind einige<br />
<strong>der</strong> wesentlichen informationen wie<strong>der</strong>gegeben.<br />
l FLUGBUcHUNG<br />
Bei <strong>der</strong> Buchung hat <strong>der</strong> Passagier das recht auf Auskunft über: fluggesellschaft, flugzeiten,<br />
flugzeugtypen, Preise sowie etwaige einschränkende Bedingungen und Bekanntgabe <strong>der</strong><br />
Buchungsnummer. Bei Passagieren mit eingeschränkter Beweglichkeit o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>jährigen<br />
ohne Begleitung ist <strong>der</strong> entsprechende status bei <strong>der</strong> Buchung ausdrücklich anzugeben.<br />
Die fluggesellschaft muss daraufhin Auskunft erteilen, welche Art <strong>der</strong> Assistenz in solchen<br />
fällen vorgesehen ist.<br />
Der Kaufvertrag wird mit dem Kauf des tickets abgeschlossen. Das ticket ist entwe<strong>der</strong><br />
ein herkömmlicher flugschein o<strong>der</strong> ein elektronisches ticket. im falle eines elektronischen<br />
tickets hat <strong>der</strong> Käufer Anspruch auf eine empfangsbestätigung seitens <strong>der</strong> fluggesellschaft<br />
mit den gleichen Daten wie auf einem herkömmlichen flugschein.<br />
l LEIstUNGsmÄNGEL: NIcHtBEFÖRdERUNG (ÜBERBUcHUNG),<br />
FLUGaNNULIERUNG OdER ERHEBLIcHE VERsPÄtUNG<br />
im falle von nichtbeför<strong>der</strong>ung (wegen überbuchung), flugannullierung und erheblicher<br />
Verspätung hat <strong>der</strong> Passagier gemäß <strong>der</strong> „<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> rechte von fluggästen” Anspruch<br />
auf schadenersatz in form von rückerstattung des flugpreises o<strong>der</strong> einen ersatzflug. Die<br />
rückerstattung besteht aus einer entschädigung von 250,- euro bei flügen bis zu 1.500<br />
km; 400,- euro bei flügen innerhalb <strong>der</strong> eu über 1.500 km bzw. bei allen flüge zwischen<br />
1.500 und 3.500 km; 600,- euro bei flügen über 3.500 km und außerhalb <strong>der</strong> eu.<br />
Dieser Betrag kann bar, per elektronischer überweisung, scheck, reise-gutschein o<strong>der</strong> nach<br />
Absprache mit dem Passagier in form an<strong>der</strong>er Vergütungen gezahlt werden.<br />
im falle einer Verspätung von 2, 3 o<strong>der</strong> 4 stunden hat <strong>der</strong> reisende je nach länge des<br />
fluges während <strong>der</strong> Wartezeit Anspruch auf zwei telefonate (fax o<strong>der</strong> auch e-Mail)<br />
auf Kosten <strong>der</strong> fluggesellschaft sowie auf angemessene Mahlzeiten, getränke o<strong>der</strong><br />
Hotelunterbringung, sofern eine o<strong>der</strong> mehrere übernachtungen erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
Beträgt die Verspätung mehr als 5 stunden, hat <strong>der</strong> fluggast Anspruch auf rückerstattung<br />
des flugpreises innerhalb von sieben tagen, Beför<strong>der</strong>ung mit einem an<strong>der</strong>en flug mit dem<br />
gleichem flugziel o<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung zu einem späteren Zeitpunkt gemäß seinen eigenen<br />
Wünschen und <strong>der</strong> Verfügbarkeit <strong>der</strong> Plätze.<br />
es sei daran erinnert, dass <strong>der</strong> europäische gerichtshof mit urteil vom 22. Dezember 2008
(siehe unten) festgelegt hat, dass eine flugannullierung aufgrund technischer Probleme<br />
keinen außergewöhnlichen umstand darstellt, <strong>der</strong> eine entschädigung des fluggastes<br />
ausschließen würde (eu-Verordnung 261/2004), es sei denn, das Problem kann nicht<br />
dem normalen Betrieb eines luftfahrtunternehmens zugerechnet werden und entzieht sich<br />
somit seiner Kontrolle.<br />
Der gerichtshof hat sich in einer späteren entscheidung vom 19. november 2009<br />
(siehe unten) auch zur entschädigung bei flugverspätungen geäußert und diesbezüglich<br />
festgelegt, dass Passagiere bei flugverspätungen grundsätzlich die gleichen rechte wie<br />
bei flugannullierungen haben und ihnen somit eine entschädigung von 250,- bis 600,zusteht<br />
(eu-Verordnung 261/2004), sofern sie aufgrund <strong>der</strong> flugverspätung drei o<strong>der</strong><br />
mehr stunden verloren haben. flugverspätungen aus gründen, die sich <strong>der</strong> Kontrolle <strong>der</strong><br />
fluggesellschaft entziehen, sind davon ausgenommen.<br />
l HaFtUNG FÜR GEPÄck<br />
Die fluggesellschaften <strong>der</strong> eu und solche, die dem Montrealer Abkommen beigetreten<br />
sind, entschädigen reisende mit bis zu 1.000 DsP (rund 1.167,- euro) im falle von<br />
Verzögerung, Verlust o<strong>der</strong> Beschädigung des aufgegebenen gepäcks. fluggesellschaften,<br />
die das besagte Abkommen nicht unterzeichnet haben, sind für die rückerstattung bis zu<br />
17,- DsP (rund 20,- euro) pro Kilogramm für verlorenes o<strong>der</strong> beschädigtes gepäck haftbar.<br />
etwaige reklamationen müssen innerhalb 7 tagen nach erhalt des gepäcks und bei<br />
Verspätungen innerhalb 21 tagen schriftlich bei <strong>der</strong> fluggesellschaft eingereicht werden.<br />
Dazu ist es erfor<strong>der</strong>lich, ein riP-formular (Property irregularity reports) auszufüllen, welches<br />
beim gepäck-reklamationsbüro, <strong>der</strong> fluggesellschaft o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> flughafenverwaltung<br />
erhältlich ist. eine umgehende reklamation des schadens wird empfohlen, da es an<strong>der</strong>nfalls<br />
dem Passagier obliegt zu beweisen, dass <strong>der</strong> schaden während des fluges entstanden ist.<br />
l HaFtUNG BEI UNFÄLLEN<br />
Bei unfällen haben fluggäste Anspruch auf gesetzlichen schadensersatz gemäß den<br />
Angaben <strong>der</strong> „<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> Passagiere“.<br />
l sIcHERHEIt dEs FaHRzEUGs (scHWaRzE LIstE)<br />
Der Passagier hat unabhängig von <strong>der</strong> Buchungsart das recht auf Auskunft über die identität<br />
des luftfahrtunternehmens. gemäß eu-Verordnung nr. 2111/05 ist eine schwarze liste<br />
<strong>der</strong> fluggesellschaften aufgestellt worden, die nicht innerhalb <strong>der</strong> europäischen union<br />
fliegen dürfen (www.enac-italia.it).<br />
39<br />
PersOnenBeför<strong>der</strong>ung: luftverkehr
40<br />
PersOnenBeför<strong>der</strong>ung: luftverkehr<br />
l FLÜssIGkEItEN Im HaNdGEPÄck<br />
Die neuen eu-sicherheitsvorschriften für flughäfen schreiben vor, dass im Handgepäck<br />
nur geringste Mengen an flüssigkeiten transportiert werden dürfen. Diese flüssigkeiten<br />
mit einer zulässigen Höchstmenge von 100 ml (1/10 liter) bzw. einem entsprechenden<br />
Höchstgewicht (100 g) müssen jeweils einzeln in durchsichtigen, verschließbaren ein-liter-<br />
Plastikbeuteln (entspricht in etwa den Maßen 18x20 cm) an den sicherheitskontrollen<br />
vorgezeigt werden.<br />
Je<strong>der</strong> fahrgast (einschließlich Kleinkin<strong>der</strong>) darf nur einen Plastikbeutel <strong>der</strong> oben genannten<br />
Maße mitführen. Ärztlich verordnete flüssige Arzneimittel sowie flüssige Kin<strong>der</strong>nahrung<br />
dürfen unbegrenzt im Handgepäck beför<strong>der</strong>t werden. Als flüssigkeit gelten nicht nur Wasser<br />
o<strong>der</strong> getränke, son<strong>der</strong>n auch Hustensäfte, Cremes, lotionen, Parfüm, sprays, gel o.ä.<br />
l PERsÖNLIcHE REcHtE BEHINdERtER BzW. VON PERsONEN mIt<br />
EINGEscHRÄNktER BEWEGLIcHkEIt Im FLUGVERkEHR<br />
fluggesellschaften, ihre Angestellten und reiseunternehmen dürfen we<strong>der</strong> Buchungen von<br />
Behin<strong>der</strong>ten bzw. von Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit verweigern noch <strong>der</strong>en<br />
Anbordnahme bei flügen von o<strong>der</strong> zu einem flughafen in <strong>der</strong> eu, sofern diese im Besitz<br />
eines gültigen flugtickets sind und eine Buchung vorliegt. Die Anbordnahme Behin<strong>der</strong>ter<br />
kann nur dann verweigert werden, wenn zwingende umstände diese nicht zulassen, etwa<br />
im falle, dass die sicherheit des fahrzeugs o<strong>der</strong> größe des flugzeugs (bzw. <strong>der</strong> türen) die<br />
Anbordnahme eines rollstuhls nicht gestattet. in diesem fall ist dem betroffenen Passagier<br />
die Verweigerung umgehend und jedenfalls binnen 5 tagen nach Anfrage zuzusenden. Die<br />
fluggesellschaft muss umgehend Auskunft über die entsprechenden sicherheitsvorschriften<br />
sowie etwaige, in <strong>der</strong>artigen fällen vorgesehene einschränkungen erteilen. Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen und ihre etwaigen Begleiter, die aus diesen gründen nicht an Bord gehen<br />
konnten, haben Anspruch auf rückerstattung des flugpreises o<strong>der</strong> auf umbuchung auf<br />
einen geeigneten flug.<br />
REkLamatIONEN<br />
Bei reklamationen und Beschwerden wenden sie sich bitte an die fluggesellschaft o<strong>der</strong><br />
den reiseveranstalter, an enAC o<strong>der</strong> die Verbraucherverbände. im falle von Pauschalreisen<br />
muss <strong>der</strong> Passagier sich an die für Pauschalreisen vorgesehenen rechtsvorschriften halten.
Gesetzlicher Hintergrund<br />
Die Flugbeför<strong>der</strong>ung unterliegt EU-Verordnungen und internationalen Abkommen sowie<br />
dem Luftfahrtgesetz.<br />
Auf Fluggesellschaften <strong>der</strong> EU finden neben dem Montrealer Abkommen von 1999<br />
die EU-Verordnung 2027/97 in <strong>der</strong> durch die EU-Verordnung 889/2002 geän<strong>der</strong>ten<br />
Fassung sowie die EU-Verordnung 261/2004 Anwendung. In <strong>der</strong> EU operierende<br />
Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Staaten sind verpflichtet, ihre Passagiere darüber zu<br />
informieren, in welcher Form sie den Passagieren und ihrem Gepäck gegenüber haften<br />
(nach dem Montrealer o<strong>der</strong> dem Warschauer Abkommen).<br />
Auf persönliche Rechte Behin<strong>der</strong>ter findet neben <strong>der</strong> EU-Verordnung 1107/2006<br />
vom 5. Juli 2006 zu den persönlichen Rechten Behin<strong>der</strong>ter und von Menschen mit<br />
eingeschränkter Beweglichkeit im Flugverkehr auch Gesetzerlass 24/2009 vom 24.<br />
Februar 2009 Anwendung, in dem auch die Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-<br />
Verordnung 1107/2006 festgelegt sind.<br />
Bezug zur Rechtsprechung<br />
Europäischer Gerichtshof (Abteilung 4), 1) Urteil vom 22. Dezember 2008 (Sache<br />
C-549/07), Wallentin - Hermann c/Alitalia; 2) Urteil vom 19. November 2009<br />
(Sachen C-402/07 und C-432/07), Sturgeon c/Condor Flugdienst GmbH sowie Bock-<br />
Lepuschitz c/Air France.<br />
41<br />
PersOnenBeför<strong>der</strong>ung: luftverkehr
Personenbeför<strong>der</strong>ung:<br />
bahnreisen
44<br />
PersOnenBeför<strong>der</strong>ung: Bahnreisen<br />
l FaHRscHEINERWERB<br />
Der Kunde muss vor reiseantritt einen gültigen fahrschein erworben haben, <strong>der</strong> dem Zugtyp,<br />
<strong>der</strong> Klasse und den sonstigen erwünschten Dienstleistungen entspricht; Zuwi<strong>der</strong>handlungen<br />
werden mit einer geldbuße geahndet.<br />
Außer bei regionalzügen ist die fahrscheinausgabe für expresszüge, intercity, eurostar<br />
City, eurostar italia und eurostar italia AV sowie schlaf- und liegewagen stets an eine<br />
Platzreservierung gebunden.<br />
Alle an<strong>der</strong>en fahrscheinarten, auch die an einem fahrkartenautomaten erworbenen,<br />
müssen vor fahrtantritt an den gelben entwertungsmaschinen auf den Bahnhöfen und<br />
Bahnsteigen entwertet werden. Die unterbliebene fahrscheinentwertung kann mit<br />
geldbußen geahndet werden.<br />
fahrscheine sind bei folgenden stellen erhältlich: auf <strong>der</strong> Webseite www.trenitalia.it; an<br />
den fahrkartenschaltern und den fahrscheinautomaten auf Bahnhöfen (streckentickets<br />
für regionalzügen auch an alternativen Verkaufsstellen), bei allen zugelassenen<br />
reiseagenturen in und außerhalb italiens o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> rufnummer 892021 (nur inland,<br />
zum tarif von 30 Cent pro Anruf und 54 Cent pro Minute bei Anruf vom festnetz und je<br />
nach Anbieter unterschiedlichen tarifen bei Anruf vom Mobilnetz).<br />
l RÜckERstattUNGEN<br />
Bei allen Zügen mit reservierungspflicht hat <strong>der</strong> reisende im falle von Verspätungen<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> planmäßigen Ankunftszeit Anspruch auf rückerstattung in Höhe von:<br />
− 25% des fahrpreises bei Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten;<br />
− 50% des fahrpreises für Verspätungen ab 120 Minuten.<br />
im falle einer voraussichtlichen Verspätung von mehr als 60 Minuten hat <strong>der</strong> reisende<br />
folgende Wahl:<br />
− er kann die reise baldmöglichst fortsetzen o<strong>der</strong> zu einem späteren Zeitpunkt<br />
nach seiner Wahl mit einem an<strong>der</strong>en Zug zu den gleichen Bedingungen wie<strong>der</strong><br />
aufnehmen;<br />
− das reiseziel mit den zur Verfügung gestellten ersatzbussen erreichen o<strong>der</strong> ein<br />
an<strong>der</strong>es reiseziel wählen;<br />
− auf die fahrt verzichten und sich den vollständigen fahrpreis o<strong>der</strong> den fahrpreis für<br />
einen teil <strong>der</strong> strecke zurückerstatten lassen.<br />
Die rückerstattung erfolgt durch Ausgabe eines gutscheins, <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> folgenden<br />
12 Monate gegen eine an<strong>der</strong>e fahrkarte eingetauscht werden kann, o<strong>der</strong> auf Verlangen<br />
auch in bar. Die rückerstattung ist im Zeitraum von 20 tagen bis 12 Monaten nach erwerb<br />
des fahrscheins mittels eines (bei allen Kundencentern <strong>der</strong> wichtigsten italienischen<br />
Bahnhöfe erhältlichen) formulars direkt am fahrkartenschalter o<strong>der</strong> auf dem Postweg zu<br />
beantragen; registrierte Kunden können ihren Antrag auch elektronisch auf <strong>der</strong> Webseite
www.trenitalia.com im Abschnitt „trenitalia- Area Clienti“ einreichen.Hat <strong>der</strong> Kunde<br />
faktisch Anspruch auf eine Vergütung, wird dieser durch Ausstellen eines gutscheins mit<br />
zwölfmonatiger gültigkeit o<strong>der</strong> einer fahrkarte des gleichen geldwertes entsprochen. Die<br />
Ausgabe erfolgt durch die fahrkartenschalter <strong>der</strong> italienischen Bahngesellschaft o<strong>der</strong> durch<br />
die zugelassenen reiseagenturen.<br />
l stORNIERUNG<br />
reisende, die einen bereits erworbenen fahrschein nicht mehr benutzen möchten,<br />
können eine rückerstattung des fahrkartenpreises verlangen; es wird jedoch eine<br />
Bearbeitungsgebühr erhoben.<br />
Der Antrag muss vor dem Abfahrtsdatum an jedem beliebigen fahrkartenschalter o<strong>der</strong> bei<br />
einem reisebüro erfolgen; nach dem Abfahrtsdatum kann ein Antrag auf rückerstattung<br />
des fahrpreises je nach vorgesehener gültigkeitsdauer und fahrkartenart (Basis; flexibel;<br />
Angebot) nur bei <strong>der</strong> stelle eingereicht werden, die die fahrkarte ausgestellt o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />
Ausstellung veranlasst hat.<br />
An son<strong>der</strong>angebote o<strong>der</strong> spezielle Bedingungen gebundene fahrscheine sind nicht<br />
stornierbar (bzw. nach Abfahrt des Zuges nicht mehr stornierbar).<br />
l BEscHWERdEN UNd REkLamatIONEN<br />
für etwaige Beschwerden, Kommentare o<strong>der</strong> Anregungen können die reisenden das auf<br />
allen größeren Bahnhöfen am fahrkartenschalter o<strong>der</strong> Kundencenter ausliegende formular<br />
benutzen. registrierten Bahnkunden steht ferner auf <strong>der</strong> Webseite www.trenitalia.com ein<br />
geson<strong>der</strong>ter Bereich (Customers Area) dafür zur Verfügung.<br />
l kUNdENsERVIcE UNd BEtREUUNG<br />
Auf allen größeren Bahnhöfen findet <strong>der</strong> reisende empfangs- und servicecenter.<br />
Behin<strong>der</strong>ten wird eine beson<strong>der</strong>e Betreuung garantiert; sie können sich unter <strong>der</strong><br />
kostenpflichtigen rummer 199 30 30 60 mit trenitalia in Verbindung setzen o<strong>der</strong> die<br />
Betreuung per e-Mail anfor<strong>der</strong>n; die Adresse <strong>der</strong> einzelnen Bahnhöfe ist auf <strong>der</strong> Webseite<br />
www.trenitalia.com (englisch) unter: „other services“ - „services for disabled passengers“<br />
angegeben.<br />
Blinde o<strong>der</strong> schwerbehin<strong>der</strong>te reisende, die im Besitz eines schwerbehin<strong>der</strong>tenausweises<br />
sind und einer Begleitperson bedürfen, reisen zum son<strong>der</strong>tarif.<br />
l INFOs<br />
Weitere informationen zu fahrscheinverkauf, nutzungsbedingungen und laufendem<br />
Angebote enthalten die Allgemeinen geschäftsbedingungen <strong>der</strong> Personenbeför<strong>der</strong>ung<br />
von trenitalia sowie die „traveller’s guide” (englisch) unter www.trenitalia.com →<br />
45<br />
PersOnenBeför<strong>der</strong>ung: Bahnreisen
46<br />
PersOnenBeför<strong>der</strong>ung: Bahnreisen<br />
„Customers Area”. Die Webseite bietet unter „other services” → „services for disabled<br />
passengers” auch informationen zum service für behin<strong>der</strong>te Menschen.<br />
l REGIONaLER scHIENENVERkEHR<br />
informationen zu erwerb, gültigkeit und nutzungsbedingungen von fahrscheinen sowie<br />
zu Bußgel<strong>der</strong>n und transportbedingungen im regionalen schienenverkehr (auf italienisch)<br />
finden sie unter www.trenitalia.com - Area Clienti - Condizioni generali di trasporto dei<br />
passeggeri - Parte iii - trasporto regionale.
Personenbeför<strong>der</strong>ung:<br />
Schiffsverkehr
48<br />
PersOnenBeför<strong>der</strong>ung: schiffsverkehr<br />
l FaHRscHEINERWERB<br />
Mit dem erwerb des fahrscheins wird das recht zur seebeför<strong>der</strong>ung erworben und ein für<br />
das unternehmen verbindlicher Beför<strong>der</strong>ungsvertrag abgeschlossen.<br />
l RÜckERstattUNGEN UNd RÜcktRItt<br />
Kann <strong>der</strong> reisekunde infolge von höherer gewalt im sinne des italienischen seerechts (Art.<br />
400) die reise nicht antreten, steht ihm die rückerstattung des reisepreises abzüglich<br />
eines ersatzes für den reiseveranstalter von 25% zu. Kann ein schiff infolge höherer gewalt<br />
nicht ablegen, gilt <strong>der</strong> Vertrag als gekündigt und <strong>der</strong> reiseveranstalter muss dem Kunden<br />
die volle summe zurückerstatten. im fall eines Ausfalls des schiffes o<strong>der</strong> einer erheblichen<br />
reiseroutenän<strong>der</strong>ung hat <strong>der</strong> reisekunde Anrecht auf Beför<strong>der</strong>ung mit einem späterem<br />
schiff, soweit dies möglich ist, o<strong>der</strong> auf rücktritt vom reisevertrag. in beiden fällen hat er<br />
Anspruch auf eine entschädigung. Bei Vorliegen triftiger gründe für den reiseausfall o<strong>der</strong><br />
die routenän<strong>der</strong>ung darf die entschädigung den zweifachen reisepreis nicht überschreiten.<br />
im falle einer nichtinanspruchnahme einzelner reiseleistungen infolge höherer gewalt hat<br />
<strong>der</strong> reisende das entgelt nur für die von ihm genutzten leistungen zu entrichten. ist die<br />
nichtinanspruchnahme hingegen vom reisenden verursacht, hat er für den verbleibenden<br />
teil <strong>der</strong> reise das nettoentgelt zu entrichten.<br />
l HaFtUNG<br />
Der reiseveranstalter haftet für die vom reisenden erlittenen schäden, auch wenn diese auf<br />
Verspätung zurückzuführen sind, sofern er nicht beweisen kann, dass ihm die schäden nicht<br />
anzulasten sind. Der reiseveranstalter haftet darüber hinaus bei Verlust und Beschädigungen<br />
des ihm im geschlossenen Zustand anvertrauten gepäcks, sofern er nicht beweisen kann,<br />
dass sie nicht durch ihn verursacht wurden. Die aus dem Beför<strong>der</strong>ungsvertrag für Personen<br />
und nicht registriertes gepäck entstehenden rechte verjähren sechs Monate nach Ankunft<br />
des reisenden im Zielhafen, während die rechte für registriertes gepäck nach einem Jahr<br />
ab übergabe <strong>der</strong> gepäckstücke verjähren.<br />
Gesetzlicher Hintergrund<br />
Schifffahrtsgesetz, Art. 396ff.
Personenbeför<strong>der</strong>ung:<br />
Straßenverkehr,<br />
Fahrzeugführung<br />
und beschil<strong>der</strong>ung
50<br />
strassenverkehr, fahrzeugführung und Beschil<strong>der</strong>ung<br />
sämtliche Bestimmungen zur straßennutzung, zur einstufung von fahrzeugen und<br />
ihrer nutzung (einschließlich leihwagen mit fahrer für den Personentransport o<strong>der</strong><br />
linienverkehr), zu fahr- und Zulassungsbescheinigungen sowie den entsprechenden<br />
Bußgeldkatalog enthält die neue italienische straßenverkehrsordnung (siehe www.mit.<br />
gov.it).<br />
l WOHNmOBILE<br />
Man sollte nie vergessen, dass Wohnmobile den gleichen Verkehrsvorschriften unterliegen<br />
wie an<strong>der</strong>e Kraftfahrzeuge.<br />
Das Parken von Wohnmobilen auf Parkflächen ist keine form des Campens o<strong>der</strong> Zeltens,<br />
sofern das fahrzeug den öffentlichen grund nur mit den reifen berührt, nur die unmittelbar<br />
vom Motor herrührenden Abflüsse ablässt und <strong>der</strong> zum Parken in Anspruch genommene<br />
Platz die größe des Wohnmobils selbst nicht überschreitet. Auf einem gebührenpflichtigen<br />
Parkplatz werden gegenüber Wohnmobilen 50% höhere Parkgebühren als für PKW erhoben.<br />
l FaHRzEUGFÜHRUNG Im aUsLaNd<br />
Der in italien ausgestellte führerschein berechtigt zum fahren in allen Mitgliedslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
europäischen union.<br />
Beim führen von fahrzeugen in län<strong>der</strong>n außerhalb <strong>der</strong> eu, die die genfer Konvention (1949)<br />
o<strong>der</strong> das Wiener übereinkommen (1968) unterzeichnet haben, ist eine übersetzung<br />
des führerscheins o<strong>der</strong> das Mitführen eines internationalen führerscheins (zusammen<br />
mit dem gültigen originalführerschein) erfor<strong>der</strong>lich. ein internationaler führerschein ist<br />
bei <strong>der</strong> hierfür zuständigen KfZ-Zulassungsstelle (www.mit.gov.it) beantragen. nähere<br />
informationen auf italienisch bietet die Webseite: www.viaggiaresicuri.it.<br />
l FaHRzEUGFÜHRUNG IN ItaLIEN<br />
Der in einem eu-land ausgestellten führerschein berechtigt zum führen eines Kraftfahrzeugs<br />
<strong>der</strong> darin bezeichneten fahrzeugklasse auch in italien. Bei deutschen führerscheinen<br />
gilt dies auch für ältere führerscheine auf den rosafarbenen o<strong>der</strong> grauen Vordrucken<br />
und unabhängig von <strong>der</strong> staatsangehörigkeit des führerscheininhabers. eine Pflicht zur<br />
umschreibung o<strong>der</strong> Anerkennung besteht nicht. Wenn <strong>der</strong> Wohnsitz dauerhaft nach italien<br />
verlegt wird, wird die registrierung bei <strong>der</strong> zuständigen Kfz-Zulassungsstelle empfohlen.<br />
Besitzer eines in einem nicht-eu-land ausgestellten führerscheins sind in italien im sinne<br />
<strong>der</strong> genfer Konvention (1949) und des Wiener übereinkommens (1968) zum führen von<br />
Kfz berechtigt, sofern sie eine übersetzung des führerscheins o<strong>der</strong> einen internationalen<br />
führerschein mit sich führen. Diese regelung gilt nur für Personen, die sich nicht länger<br />
als ein Jahr dauerhaft in italien aufhalten. Ab einer ständigen Aufenthaltsdauer von einem<br />
Jahr muss entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> führerschein umgeschrieben werden, soweit dies von bilateralen
Abkommen vorgesehen ist, o<strong>der</strong> es muss eine erneute führerscheinprüfung in italien<br />
abgelegt werden.<br />
l BEscHILdERUNG<br />
touristische Hinweisschil<strong>der</strong> befinden sich auf straßen, die direkt zur angegebenen<br />
sehenswürdigkeit führen und sind nicht weiter als 10 km von <strong>der</strong>selben entfernt. Diese<br />
Hinweisschil<strong>der</strong> sind mit braunem Hintergrund unterlegt, haben einen weißen rand und<br />
sind weiß beschriftet.<br />
Hinweisschil<strong>der</strong> für Hotels haben einen weißen Hintergrund und geben Auskunft über Hotels,<br />
<strong>der</strong>en Kategorie und Anzahl und die Anfahrt zu ihnen (Art.134 <strong>der</strong> straßenverkehrsordnung).<br />
Gesetzlicher Hintergrund<br />
Gesetzerlass Nr. 285 vom 30. April 1992 mit späteren Än<strong>der</strong>ungen, „Neue<br />
Straßenverkehrsordnung”.<br />
51<br />
strassenverkehr, fahrzeugführung und Beschil<strong>der</strong>ung
Die eigenen Rechte<br />
geltend machen
54<br />
die eigenen rechte geltend machen<br />
l VERWaLtUNGstEcHNIscHE VERstÖssE<br />
Hierbei handelt es sich um Verstöße wie etwa Abweichungen <strong>der</strong> angebotenen<br />
Dienstleistungen von <strong>der</strong> angegebenen Kategorie des betreffenden fremdenverkehrsbetriebs<br />
o<strong>der</strong> zwischen den angegebenen und den faktisch verlangten Preisen, das fehlen<br />
gesetzlich vorgeschriebener genehmigungen bzw. lizenzen, Verstöße gegen Hygiene- und<br />
gesundheitsbestimmungen o<strong>der</strong> die Weigerung einer rechnungsausstellung. in <strong>der</strong>artigen<br />
und ähnlichen fällen kann <strong>der</strong> tourist die örtliche Polizei o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e organe <strong>der</strong> öffentlichen<br />
sicherheit verständigen o<strong>der</strong> sich an die Vermittlung eines Verbraucherverbandes wenden.<br />
l stRaFREcHtLIcHE VERstÖssE<br />
etwaige Diebstähle o<strong>der</strong> Betrugsfälle müssen bei den Carabinieri o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Polizei angezeigt<br />
werden. Der Anzeige muss ein Antrag auf schadenersatz beigelegt werden.<br />
l NIcHt ERBRacHtE LEIstUNGEN<br />
im falle nicht erbrachter leistungen während einer reise o<strong>der</strong> eines Aufenthaltes ist es immer<br />
zweckmäßig, sich an den Anbieter <strong>der</strong> Dienstleistung zu wenden und eine entsprechende<br />
erklärung zu verlangen. ist diese nicht zufriedenstellend, sollte man zur geltendmachung<br />
<strong>der</strong> eigenen rechte alle unterlagen und Beweise sammeln und aufbewahren, die den<br />
beklagten Vertragsbruch belegen (Photos, unterschriebene erklärungen von Mitreisenden,<br />
Aufstellung <strong>der</strong> entstandenen Mehrkosten usw.). sind mehrere Personen von den nicht<br />
erbrachten Dienstleistungen betroffen, besteht die Möglichkeit einer sammelklage.<br />
l UNtERstÜtzÜNG UNd BERatUNG<br />
für informationen, rechtsbeistand und Beratung zur Wahrung <strong>der</strong> eigenen rechte kann<br />
sich <strong>der</strong> tourist an die Verbraucherverbände wenden (die italienische Verbraucherzentrale<br />
ist im internet unter www.tuttoconsumatori.it vertreten. nachfolgend sind die Adressen <strong>der</strong><br />
verschiedenen italienischen Verbraucherverbände angegebenen).<br />
eu-weit ist auch <strong>der</strong> service europe Direct zu erreichen: telefonisch unter 00800 67891011<br />
o<strong>der</strong> per e-Mail (online-formular unter http://ec.europa.eu/europedirect).<br />
l scHLIcHtUNG UNd scHIEdsVERFaHREN<br />
Bei finanziellen streitfragen im rahmen touristischer Dienstleistungen bestehen<br />
verschiedene außergerichtliche Möglichkeiten zur Wahrung <strong>der</strong> eigenen rechte wie<br />
schlichtung und schiedsverfahren.<br />
Bei <strong>der</strong> schlichtung unterstellen die streitparteien sich freiwillig einem neutralen,<br />
unabhängigen, unparteiischen schlichter, um einen Vergleich zu erzielen. Bei einem<br />
schiedsverfahren dagegen werden streitigkeiten mit einem schiedsspruch, <strong>der</strong> an die<br />
stelle eines staatliche gerichtsurteils tritt, gelöst. es handelt sich also um kostengünstige
und wenig aufwendige außergerichtliche Verfahren, die die Justiz entlasten. Der Zugang<br />
erfolgt über die Verbraucherverbände bei den schieds- und schlichtungskommissionen <strong>der</strong><br />
Handelskammern <strong>der</strong> zuständigen regionen.<br />
Auskünfte zur lösung von Verbraucherkonflikten in den eu-staaten bietet das „netzwerk<br />
<strong>der</strong> europäischen Verbraucherzentralen - eCC net” unter: www.ecc-netitalia.it sowie www.<br />
euroconsumatori.org.<br />
l ItaLIENIscHE VERBRaUcHERVERBÄNdE<br />
acU<br />
associazione consumatori Utenti - ONLUs<br />
Via Padre luigi Monti, 20/C - 20162 Mailand<br />
tel. 02 6615411 - fax 02 6425293<br />
www.acu.it<br />
adIcONsUm<br />
associazione difesa consumatori e ambiente<br />
Via M. lancisi, 25 - 00161 rom<br />
tel. 06.4417021 - fax 06.44170230<br />
www.adiconsum.it - www.sosvacanze.it<br />
adOc<br />
associazione per la difesa e l’orientamento dei consumatori<br />
Via di tor fiorenza, 35 - 00199 rom<br />
tel. 06.45420928; 06.86398975; 06.86367211 - fax 06.86329611<br />
www.adoc.org<br />
adUsBEF<br />
associazione difesa Utenti servizi bancari, finanziari, postali, assicurativi<br />
Via farini, 62 - 00185 rom<br />
tel. 06.4818632 - fax 06.4818633<br />
www.adusbef.it<br />
aLtROcONsUmO<br />
Via Valassina, 22 - 20159 Mailand<br />
tel. 02.668901 - fax 02.66890288<br />
www.altroconsumo.it<br />
55<br />
die eigenen rechte geltend machen
56<br />
die eigenen rechte geltend machen<br />
assOcONsUm<br />
Via lombardia, 30 - 00187 rom<br />
tel. 06.420099318 - fax 06.42009322<br />
www.asso-consum.it<br />
assOUtENtI<br />
Vicolo orbitelli, 10 - 00186 rom<br />
tel. 06.6833617 - fax 06 68134998<br />
www.assoutenti.it<br />
casa dEL cONsUmatORE<br />
Via francesco sforza, 19 - 20122 Mailand<br />
tel. 02.76316809 - fax 02.76392450<br />
www.casadelconsumatore.it<br />
cENtRO tUtELa cONsUmatORI E UtENtI - BOLzaNO<br />
Via Dodiciville, 2 - 39100 Bozen<br />
tel.0471.975597 - fax 0471.979914<br />
www.centroconsumatori.it - www.euroconsumatori.org - www.assicurarsibene.it<br />
cIttadINaNzattIVa<br />
Via flaminia, 53 - 00196 rom<br />
tel. 06.367181 - fax 06.36718333<br />
www.cittadinanzattiva.it<br />
cOdacONs<br />
coordinamento associazioni per la difesa ambientale e dei diritti degli utenti e consumatori<br />
Viale Mazzini, 73 - 00195 rom<br />
nationales Callcenter: 892.007 (zum tarif von 1,80/min + 12 Cent pro Anruf)<br />
www.codacons.it<br />
cOdIcI<br />
centro per i diritti del cittadino<br />
Viale Marconi, 94 - 00146 rom<br />
tel. 06.55301808; 06.5571996 - fax 06.55307081<br />
www.codici.org
cONFcONsUmatORI<br />
Via g. Mazzini, 43 - 43100 Parma<br />
tel. 0521.230134; 0521.233583 - fax 0521.285217<br />
www.confconsumatori.it<br />
FEdERcONsUmatORI<br />
Fe<strong>der</strong>azione nazionale consumatori e utenti<br />
Via Palestro, 11 - 00185 rom<br />
tel. 06.42020759-55-63 - fax 06.47424809<br />
www.fe<strong>der</strong>consumatori.it - www.sosvacanze.it<br />
LEGa cONsUmatORI<br />
Via delle orchidee, 4/A - 20147 Mailand<br />
tel. 02.48303659 - fax 02.48302611<br />
www.legaconsumatori.it<br />
mOVImENtO cONsUmatORI<br />
Via Piemonte, 39/A - 00187 rom<br />
tel. 06.4880053 - fax 06.4820227<br />
www.movimentoconsumatori.it - www.sosvacanze.it<br />
mOVImENtO dI dIFEsa dEL cIttadINO<br />
Via Quintino sella, 41 - 00187 rom<br />
tel. 06.4881891 - fax 06.42013163<br />
www.mdc.it<br />
UNIONE NazIONaLE cONsUmatORI<br />
Via Duilio, 13 - 00192 rom<br />
tel. 06.3269531 - fax 06.3234616<br />
www.consumatori.it<br />
57<br />
die eigenen rechte geltend machen
Notrufnummern und<br />
weitere nützliche Nummern
60<br />
nOtrufnummern und weitere nützliche nummern<br />
112<br />
ist die kostenlose notrufnummer <strong>der</strong> „Carabinieri“. Diese nummer sollte man anrufen,<br />
wenn man in gefahr ist, o<strong>der</strong> zur Weiterleitung für die ermittlungstätigkeiten wichtiger<br />
informationen. seit 1991 ist 112 die einheitliche eu-notrufnummer für Auslän<strong>der</strong> in not.<br />
Der service ist in italien in mehreren sprachen verfügbar.<br />
113<br />
ist die 24 stunden täglich erreichbare kostenlose notrufnummer <strong>der</strong> italienischen Polizei<br />
für jede Meldung bezüglich Diebstahl, raub, überfall, schlägerei, usw. Auf <strong>der</strong> internetseite<br />
www.poliziadistato.it finden sie die liste <strong>der</strong> Polizeidienststellen <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Provinzen italiens. in notfällen kann man sich auch direkt an die Polizeiwachen in<br />
flughäfen, Häfen o<strong>der</strong> Bahnhöfen wenden.<br />
115<br />
ist die kostenlose notrufnummer <strong>der</strong> feuerwehr. um einen gezielten und sofortigen einsatz<br />
zu ermöglichen, ist die Mithilfe des Anrufers gefor<strong>der</strong>t: dieser sollte mit größtmöglicher<br />
ruhe das Vorgefallene beschreiben, die eigenen Personaldaten und den ort des unfalls<br />
angeben und eventuelle störungen im Verkehrsfluss mitteilen.<br />
117<br />
ist die 24 stunden täglich erreichbare kostenlose notrufnummer <strong>der</strong> finanzpolizei. über<br />
diese nummer können sie ein mobiles einsatzkommando vor ort anfor<strong>der</strong>n und erhalten<br />
Auskünfte über die Dienste <strong>der</strong> finanzpolizei.<br />
Wenn man z.B. keinen Kassenzettel o<strong>der</strong> steuerbeleg bekommen hat, ist es möglich,<br />
den Vorfall direkt vor ort nach eintreffen <strong>der</strong> streife anzuzeigen. falls das nicht möglich<br />
ist, kann man die unregelmäßigkeiten bei <strong>der</strong> nächstliegenden finanzpolizeistation zu<br />
Protokoll geben. Bei <strong>der</strong> finanzpolizei kann man auch Meldungen über an<strong>der</strong>e Bereiche wie<br />
z.B. Drogenhandel, Produktpiraterie, geldfälschung, Zollbetrug und eu-Betrug erstatten.<br />
118<br />
ist die kostenlose rufnummer des rettungsdienstes. Je<strong>der</strong> Anruf wird automatisch zur<br />
nächstliegenden einsatzzentrale umgeleitet, wo ihnen qualifizierte Diensthabende<br />
antworten. Die leitstelle regelt und koordiniert auch den einsatz von rettungshubschraubern<br />
und Bergrettung im örtlichen Zuständigkeitsbereich.
1515<br />
ist die kostenlose notrufnummer des staatlichen forstdienstes, bei dem man Waldbrände<br />
und an<strong>der</strong>e umweltgefährdende ereignisse melden sowie Hilfe bei unfällen in forst- und<br />
naturschutzgebieten anfor<strong>der</strong>n kann.<br />
1518<br />
ist die kostenlose rufnummer des Koordinationszentrums für straßenverkehrshinweise<br />
(CCiss). Der service bietet zuverlässige informationen zur Verkehrs- und straßenlage in<br />
ganz italien.<br />
1530<br />
Die Küstenwache regelt und koordiniert die schifffahrt, überwacht die ordentliche<br />
Abwicklung des Hafenbetriebs und garantiert die seesicherheit. 1530 ist eine kostenlose<br />
rufnummer <strong>der</strong> Küstenwache und Hafenämter italiens für notfälle auf see. Die Webseite<br />
www.guardiacostiera.it (<strong>der</strong>zeit nur auf italienisch verfügbar) bietet neben zahlreichen<br />
nützlichen informationen zur seesicherheit auch Vorschriften und Verhaltensregeln für<br />
Badegäste und Bootsführer, mit denen sich unfälle und risiken am strand und auf see<br />
vermeiden lassen.<br />
l WEItERE NÜtzLIcHE NUmmERN<br />
803 116<br />
803116 ist eine nur in italien aktive, kostenlose rufnummer des italienischen<br />
Automobilclubs ACi für Autofahrer auf italienischen straßen und Autobahnen. Dort kann<br />
man Pannenhilfe anfor<strong>der</strong>n und erhält Assistenz bei allen Verkehrsproblemen.<br />
800 898121<br />
ist eine kostenloser telefonservice <strong>der</strong> italienischen Zivilluftfahrtbehörde enAC, über den<br />
flugreisende montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 uhr informationen erhalten.<br />
800 991199<br />
ist eine gebührenfreier telefonischer informationsdienst über Museumsbesuche,<br />
archäologische stätten, staatsarchive und Bibliotheken, Ausstellungen und events. Der<br />
service ist montags bis freitags von 9.00 bis 20.00 uhr erreichbar und am Wochenende<br />
von 9.00 bis 19.00 uhr. unter dieser nummer kann man auch Beschwerden einreichen.<br />
89 20 21<br />
Das Callcenter <strong>der</strong> italienischen eisenbahngesellschaft trenitalia ist 24 stunden täglich<br />
erreichbar. Die Auslandsnummer ist 0039 06 68475475.<br />
61<br />
nOtrufnummern und weitere nützliche nummern
62<br />
nOtrufnummern und weitere nützliche nummern<br />
06 36225<br />
ist die Kontaktnummer des Krisenstabs im Auswärtigen Amt bei naturkatastrophen,<br />
entführungen, flugzeug- und schifffahrtsunfällen und an<strong>der</strong>en Ausnahmezuständen.<br />
06 491115<br />
ist die rufnummer für Auslandsreisende und informiert über alle notwendigen reiseunterlagen<br />
wie Visa, einreisegenehmigungen usw. sowie über die gesundheitslage und sicherheit des<br />
jeweiligen reiselands. Der service wird in Zusammenarbeit des italienischen Automobilclubs<br />
ACi mit dem italienischen Außenministerium betrieben und ist täglich erreichbar (nachts ist<br />
ein automatischer Anrufbeantworter angeschlossen).<br />
039039039<br />
„easy italia - sorglos reisen”: ein mehrsprachiger telefonischer informationsservice<br />
(italienisch, englisch, französisch, deutsch, chinesisch und russisch) für italienische touristen<br />
und italienurlauber. neben dem telefonservice besteht auch ein online-service für touristen<br />
unter www.italia.it/it/organizza-il-tuo-viaggio/infoutili/easy-italia.html. nähere<br />
informationen zu diesem service finden sie auf s. 10.
Pflichten des Touristen
64<br />
Pflichten des tOuristen<br />
Der tourist sollte sich bei seinen reisen und während seines urlaubs an die grundsätze<br />
<strong>der</strong> korrekten nutzung des fremdenverkehrssystems halten, wie sie mit dem globalen<br />
ethikkodex für den tourismus verabschiedet wurden.<br />
insbeson<strong>der</strong>e sollten touristen:<br />
− die gesetze, gewohnheiten und gepflogenheiten <strong>der</strong> gastgebenden regionen und<br />
län<strong>der</strong> sowie <strong>der</strong>en soziale und kulturelle traditionen und Bräuche achten, einschließlich<br />
diejenigen von Min<strong>der</strong>heiten und indigenen Völkern;<br />
− sich in einer Weise verhalten, die von <strong>der</strong> lokalen Bevölkerung nicht als beleidigend o<strong>der</strong><br />
verletzend aufgefasst werden könnte;<br />
− sich schon vor <strong>der</strong> Abreise mit den Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> län<strong>der</strong>, die sie besuchen wollen,<br />
vertraut machen; sie müssen sich <strong>der</strong> gesundheits- und sicherheitsrisiken bewusst sein,<br />
die sie mit je<strong>der</strong> reise außerhalb ihrer gewohnten umgebung eingehen, und sich so<br />
verhalten, dass sie diese risiken minimieren;<br />
− keine kriminellen Handlungen begehen und sich insbeson<strong>der</strong>e keine sexuelle Ausbeutung<br />
speziell von Kin<strong>der</strong>n zuschulden kommen lassen. Derartige Vergehen werden vom<br />
italienischen gesetz mit Haftstrafen geahndet, auch wenn sie im Ausland begangen<br />
wurden;<br />
− sich so verhalten, dass die zur unterbringung bestimmten strukturen keinen schaden<br />
nehmen;<br />
− dem künstlerischen, archäologischen und kulturellen erbe des gastlandes mit respekt<br />
entgegentreten.<br />
Den von <strong>der</strong> Welttourismusorganisation verabschiedeten Globalen Ethikkodex für den<br />
Tourismus finden Sie unter www.unwto.org.