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Hochwasserschutz im Land Bremen

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4. Betrieb und UnterhaltungZu den Aufgaben des Betriebs und derUnterhaltung von <strong>Hochwasserschutz</strong>anlagengehört u.a.:- Unterhaltung und ggf. Betrieb technischer<strong>Hochwasserschutz</strong>anlagen wieSperrwerke, Schleusen, Tore, Scharte,Spundwände und ähnlich- Deichüberwachung, Deichschauen,Deichverteidigungsarbeiten undDeichverteidigungsmittel vorhalten- Technische Stellungnahmen beiDeichbaumaßnahmen- Planung und Ausbau von <strong>Hochwasserschutz</strong>maßnahmen- Mittelbewirtschaftung <strong>im</strong> Deichbereich- Pflegen und schützen der Grasnarbebei Gründeichen- Mähen und Mahdentfernung- Schutz vor Unkraut, Gehölz undWühltieren- Treibselentfernung undandere Tätigkeiten.GemeinsameSturmflutordnungderbremenportsund desHansestadt Bremischen HafenamtesBremerhavenBis zum Jahre 2001 ist Betrieb undUnterhaltung der gesamten<strong>Hochwasserschutz</strong>linie in der RegionBremerhaven vom Hansestadt BremischenHafenamt wahrgenommenworden. Mit Gründung der<strong>Bremen</strong>Ports Management und ServiceGmbH & Co. KG am 01.01.2002 sinddie Unterhaltungsaufgaben aufbremenports übertragen worden.Die <strong>Hochwasserschutz</strong>linie in Bremerhavenverläuft sowohl auf Hoheitsgebietder Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong> als auch derStadt Bremerhaven. Zuständige Behördein diesem Bereich ist das HansestadtBremische Hafenamt als stadtbremischeDienststelle. Für den tidebeeinflusstenBereich der Geeste zwischen Sturmflutsperrwerkund Tidesperrwerk ist derMagistrat der Stadt Bremerhaven alsWasserbehörde zuständig.Die laufenden Jahreskosten für Betriebund Unterhaltung der <strong>Hochwasserschutz</strong>anlagen<strong>im</strong> Raum Bremerhavenliegen bei 1,11 Mio. Euro für dasHansestadt Bremische Hafenamt undbei 65.000,– Euro für den MagistratBremerhaven.Insgesamt betragen die Jahreskosten fürdie Vorhaltung der <strong>Hochwasserschutz</strong>anlagen<strong>im</strong> Raum Bremerhaven etwa1,175 Mio. Euro. Das <strong>Land</strong> Niedersachsenbeteiligt sich mit 50 % am Betriebder beiden Geestesperrwerke in derHöhe von 0,165 Mio. Euro. Für denRaum Bremerhaven errechnet sich alsGesamtbetrag nach Abzug von 0,165Mio. Euro ein Betrag von 1,01 Mio.Euro.<strong>Bremen</strong>Betrieb und Unterhaltung der<strong>Hochwasserschutz</strong>anlagen <strong>im</strong> Bereichder Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong> werden vonden Bremischen Deichverbänden linksund rechts der Weser in den jeweiligenVerbandsgebieten ausgeführt. ImAuftrag der Stadt <strong>Bremen</strong> betreibenbeide Deichverbände zusätzlich seit dem01.10.2001 <strong>Hochwasserschutz</strong>anlagen.So wird das HochwasserabflussgerinneWerdersee/Kleine Weser und das WehrKleine Weser am linken Weserufer vomBremischen Deichverband am linkenWeserufer und das Lesumsperrwerksowie die <strong>Hochwasserschutz</strong>anlagen in<strong>Bremen</strong>-Nord vom Bremischen Deichverbandam rechten Weserufer betrieben.Die Anlagen sind entweder <strong>im</strong> Besitz derDeichverbände oder der Stadtgemeinde<strong>Bremen</strong> bzw. des <strong>Land</strong>es <strong>Bremen</strong>. Fürden Bereich der Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong>zuständige Behörde ist der Senator fürBau und Umwelt.Die Kosten für Betrieb und Unterhaltungder <strong>Hochwasserschutz</strong>anlagen <strong>im</strong>Raum <strong>Bremen</strong> ergeben sich aus etwa 1,5Mio. Euro be<strong>im</strong> Bremischen Deichverbandam rechten Weserufer, etwa0,76 Mio. Euro be<strong>im</strong> BremischenDeichverband am linken Weserufer miteiner Gesamtsumme in Höhe von 2,26Mio. Euro. Aufgrund der Verträge derStadtgemeinde <strong>Bremen</strong> mit den beidenVerbänden seit dem 01.10.2001 trägtdie Stadt <strong>Bremen</strong> von der Gesamtsummein Höhe von 2,26 Mio. Euro etwa 1Mio. Euro als Entgelt für die von beidenDeichverbänden <strong>im</strong> Auftrag der Stadtbetriebenen <strong>Hochwasserschutz</strong>anlagen.18

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