30.11.2012 Aufrufe

SUT_05_07_Screen_kom.. - Schiffahrt und Technik

SUT_05_07_Screen_kom.. - Schiffahrt und Technik

SUT_05_07_Screen_kom.. - Schiffahrt und Technik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RECHT & SCHIFFAHRT<br />

Haftungsrecht: Haverie-Grosse-Regelungen haben sich bewährt<br />

Die große Haverei in<br />

der Binnenschifffahrt<br />

Das Rechtsinstitut der großen Haverei<br />

(Haverie-Grosse) entstammt den<br />

alten Regeln der Seefahrer der Insel<br />

Rhodos <strong>und</strong> fand von dort Eingang<br />

in das römische Recht ("Seewurf"). Es stellt<br />

den Gr<strong>und</strong>satz auf, dass Schäden, die von<br />

einem verantwortlich handelnden Schiffs -<br />

führer dem Schiff <strong>und</strong>/oder der Ladung<br />

vorsätzlich zugefügt werden, um Schiff <strong>und</strong><br />

Ladung aus einer gemeinschaftlichen Gefahr<br />

zu retten, im Erfolgsfall von Schiff <strong>und</strong> La -<br />

dung gemeinschaftlich zu tragen sind. Denn<br />

es wäre vor dem Hintergr<strong>und</strong> dieser Gefah -<br />

rengemeinschaft unbillig, die Scha dens -<br />

auswirkungen, die eine nautische oder sons -<br />

tige Maßnahme zur Rettung des bela denen<br />

Schiffes mehr oder minder zufällig auf die<br />

Rechtsgüter einzelner Ladungsbeteiligter<br />

bzw. der Schiffsinteressenten hat, allein diese<br />

tragen zu lassen, während andere Beteiligte,<br />

deren Rechtsgüter gerade durch diese Maß -<br />

nahme gerettet wurden, die entstandenen<br />

Schäden <strong>und</strong> Kosten nicht mitzutragen hät -<br />

ten. Die Kostensicherheit, die der Schiffs -<br />

führer durch die Haverie-Grosse-Vorschriften<br />

be<strong>kom</strong>mt, setzt ihn in die Lage, ohne Rück -<br />

sicht auf Sonderinteressen die Mittel zu<br />

ergreifen, die ihm zur Beseitigung einer<br />

gemeinsamen Gefahr geeignet erscheinen.<br />

Trotz des seerechtlichen Ursprungs der<br />

großen Haverei müssen bei ihrer Anwendung<br />

die in den §§ 78 ff. des Binnenschifffahrts -<br />

gesetzes geregelten Besonderheiten der<br />

Binnenschifffahrt Berücksichtigung finden:<br />

Während auf dem Meer im Fall der Havarie<br />

(von arabisch awar = Schaden erleiden)<br />

häufig der Totalverlust des Schiffes droht,<br />

gelingt es den Schiffsführern von Binnen -<br />

schiffen, die beispielsweise eine Kopf-auf-<br />

Kopf-Kollision erleiden, selbst bei Wasser -<br />

einbruch regelmäßig, das havarierte Schiff<br />

auf die Krippen zu fahren oder anderweitig<br />

auf Gr<strong>und</strong> zu setzen <strong>und</strong> somit vor dem<br />

Sinken zu bewahren. Andererseits ist das Bin -<br />

nenschiff durch Flussströmungen, Brücken -<br />

durchquerungen, Kleinwasser, Eis gang etc.<br />

Gefahren ausgesetzt, die einem Seeschiff<br />

wesentlich seltener oder überhaupt nicht<br />

drohen.<br />

Vorliegen muss eine gemeinsame Gefahr von<br />

Schiff <strong>und</strong> Ladung, die beispielsweise auch<br />

bei einer Festfahrung gegeben sein kann,<br />

deren Gefahren (Auseinanderbrechen,<br />

18 MAGAZIN FUR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />

5/20<strong>07</strong><br />

Dr.Dr. Thor v.<br />

Waldstein ist<br />

Socius der Kanzlei<br />

v. Waldstein &<br />

Holland,<br />

Mannheim<br />

(www.rawaho.de)<br />

plötzliches Abtreiben des Schiffes, Kollision<br />

mit fließender Schifffahrt, etc.) auch die<br />

Ladung unmittelbar bedrohen. Entgegen<br />

eines verbreiteten Irrtums spielt die Frage,<br />

wer die gemeinsame Gefahr schuldhaft<br />

verursacht hat, für die Rechtfertigung der<br />

Haverie-Grosse-Maßnahmen zunächst keine<br />

Rolle; allerdings kann bei der späteren<br />

Verteilung der Schäden <strong>und</strong> Kosten das<br />

aktive Eintreiben eines Haverie-Grosse-<br />

Beitrages durch den Interessenten eines<br />

Schiffes, dessen Schiffsführer die Havarie<br />

grob schuldhaft verursacht hat, als treuwidrig<br />

zurückgewiesen werden. Weitere Vorausset -<br />

zung ist zum einen die vorsätzliche Schadens -<br />

zufügung <strong>und</strong> die dadurch zumindest zum<br />

Teil erfolgreiche Errettung von Schiff <strong>und</strong><br />

Ladung.<br />

In der Praxis von erheblicher Bedeutung sind<br />

die als Rhein-Regeln bekannten <strong>und</strong> im Jahre<br />

2002 insbesondere vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

Donauverkehre umbenannten Haverie-<br />

Grosse-Regeln der IVR, die indes nur dann<br />

Anwendung finden können, wenn sie<br />

zwischen allen Beteiligten in den zugrun -<br />

deliegenden Frachtverträgen, Konnosse -<br />

menten, etc. vereinbart wurden. Für die<br />

Aufteilung der Kosten zwischen Schiff <strong>und</strong><br />

Ladung sind die Dispacheure, in der Regel<br />

Schifffahrtssachverständige, zuständig. Wird<br />

deren Dispache von den beteiligten Inte -<br />

ressenten nicht akzeptiert, folgt das gericht -<br />

liche Dispachebestätigungs- <strong>und</strong> Wider -<br />

spruchs verfahren, für das eine Zuständigkeit<br />

des Schifffahrtsgerichts leider nicht gegeben<br />

ist. Die Haverie-Grosse-Regelungen über ein<br />

gemeinsames Schicksal von Schiff <strong>und</strong><br />

Ladung <strong>und</strong> der daraus resultierenden<br />

Beitragsverpflichtung beider Seiten haben<br />

sich bewährt; auch <strong>und</strong> gerade vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong> einer gestiegenen Marktmacht<br />

der Verladerseite gibt es keinen Anlass, von<br />

diesen bewährten Prinzipien abzurücken.<br />

Dr. Dr. Thor v. Waldstein ❑<br />

18. Internationale<br />

Binnen schifffahrts-Gefahrgut-<br />

Tage · 20. – 21. September<br />

in Koblenz<br />

Jährlich werden auf deutschen Binnen -<br />

wasserstraßen etwa 1,4 Mio. Container<br />

befördert, 80 % davon auf dem Rhein. Der<br />

Gefahrgutunfall <strong>und</strong> dessen Abwicklung<br />

Ende März 20<strong>07</strong> auf dem Rhein bei Köln<br />

hat gezeigt, dass die Binnenschifffahrt<br />

zwar ein sicherer Verkehrsträger ist – aber<br />

gleichwohl enorme Kosten entstehen,<br />

wenn eine Wasserstraße für mehrere Tage<br />

gesperrt werden muss. Unter den 32<br />

Containern, die die Excelsior bei einem<br />

Wende manöver verlor, waren drei mit<br />

Gefahrgut befüllt.<br />

Der Unfall, die Behandlung <strong>und</strong> Bergung<br />

dieser Container wird zentrales Thema bei<br />

den 18. Binnenschifffahrts-Gefahrgut-<br />

Tagen in Koblenz sein. Auf der Tages -<br />

ordnung steht das Thema „Havarie -<br />

abwicklung“ ganz oben. Ein weiteres<br />

Thema wird die Gefahrgutabwicklung in<br />

Binnenhäfen sein. Wie hat man hier die<br />

neuen Vorschriften in 1.10 ADNR umge -<br />

setzt <strong>und</strong> wie läuft es in der Praxis? Was<br />

muss die Schifffahrt ansonsten in den<br />

Häfen beachten? Hierüber berichtet ein<br />

Vertreter der Kölner Häfen.<br />

Uwe Lohmann von der deutschen Ver -<br />

tretung bei der Europäischen Kommission<br />

in Brüssel informiert über die Fortent -<br />

wicklung der Gefahrgutvorschriften auf<br />

europäischen Binnenwasserstraßen. Wie<br />

ist der Stand der Umsetzung des ADN?<br />

Wann <strong>kom</strong>mt die Richtlinie der EU über<br />

die Beförderung gefährlicher Güter auf<br />

Binnenwasserstraßen?<br />

Der Rhein dient seit Jahrh<strong>und</strong>erten als<br />

Transportweg für viele Güter, wobei seit<br />

etwa 150 Jahren auch gefährliche Güter<br />

befördert werden. Urs Vogelbacher aus<br />

der Schweiz wirft in seinem Vortrag einen<br />

Blick auf die Historie der Gefahrgut schiff -<br />

fahrt.<br />

Die 18. Binnenschifffahrts-Gefahrguttage<br />

finden vom 20. bis 21. September 20<strong>07</strong> im<br />

Mercure Hotel in Koblenz statt. Tagungs -<br />

leiter ist wieder Dipl.-Ing. Klaus Ridder,<br />

der früher im B<strong>und</strong>esverkehrsministerium<br />

<strong>und</strong> vielen internationalen Gremien wie<br />

der ZKR in Straßburg tätig war. Das end -<br />

gültige Programm kann unter www.m-ic.de<br />

eingesehen werden.<br />

Dü ❑

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!