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Immobilien-Investor - Lienhardt & Partner - Privatbank Zürich

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<strong>Immobilien</strong>-<strong>Investor</strong> November 2008<br />

Interview mit Hans Rutschmann, Nationalrat SVP, Mitglied der UREK,<br />

und Dr. Stefan Fahrländer, Präsident des Verwaltungsrates und <strong>Partner</strong><br />

von Fahrländer <strong>Partner</strong> – Raumentwicklung<br />

Die geplante Abschaffung der Lex Koller sorgt für Aufregung<br />

Schwerpunkt<br />

Professionelle Betreuung mit persönlichem Charakter<br />

Aus der Praxis<br />

Die günstigste Hypothek<br />

Mietrecht<br />

Das aktuelle Urteil<br />

<strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong><br />

PRIVATBANK ZÜRICH<br />

Im Dienste Ihres Vermögens. Seit 1868.


Interviews<br />

Die geplante Abschaffung der Lex Koller sorgt für Aufregung<br />

In allen politischen Kreisen sorgt die geplante Abschaffung der Lex Koller für Aufregung:<br />

Der Ausverkauf des Bodens an reiche Ausländer wird ebenso befürchtet wie<br />

für Einheimische kaum bezahlbare Topimmobilien. Nationalrat Hans Rutschmann und<br />

Dr. Stefan Fahrländer, Verfasser der Lex-Koller-Studie, nehmen Stellung zur geplanten<br />

Abschaffung.<br />

Hans Rutschmann<br />

Nationalrat SVP<br />

Mitglied der UREK<br />

Herr Nationalrat Rutschmann, ist die<br />

Lex Koller noch zeitgemäss?<br />

Die Lex Koller ist in der heutigen Fassung insbesondere<br />

wegen der Zweitwohnungsproblematik<br />

nicht mehr in allen Teilen zeitgemäss.<br />

Allerdings müssen wir beachten, dass der Lex<br />

Koller heute im Wesentlichen nur noch der<br />

Erwerb von Mietwohnungen durch Personen im<br />

Stefan Fahrländer<br />

Präsident des<br />

Verwaltungsrates und<br />

<strong>Partner</strong> von<br />

Fahrländer <strong>Partner</strong> –<br />

Raumentwicklung<br />

Herr Dr. Fahrländer, Sie haben im Auftrag des<br />

Bundesamtes für Wohnungswesen die möglichen<br />

Auswirkungen einer Aufhebung der Lex<br />

Koller untersucht. Ist die Lex Koller aufgrund<br />

Ihrer Studienergebnisse noch zeitgemäss?<br />

Die Lex Koller wurde in den letzten zehn Jahren<br />

mehrmals liberalisiert. So fallen zum Beispiel seit<br />

1997 die Geschäftsliegenschaften nicht mehr<br />

unter das Gesetz und EU-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz<br />

in der Schweiz sind seit 2002 wegen der<br />

Personenfreizügigkeit auch nicht mehr reguliert.<br />

Weitere Liberalisierungen betreffen den Aktien-<br />

Ausland unterliegt. Das Gesetz wurde bereits<br />

mehrmals gelockert.<br />

Mit welchen Auswirkungen müssen wir<br />

insbesondere im Kanton <strong>Zürich</strong> rechnen,<br />

wenn die Lex Koller abgeschafft wird?<br />

Personen welche nicht in der Schweiz wohnen,<br />

könnten dann praktisch unkontrolliert Miet- und<br />

Ferienwohnungen in der Schweiz erwerben. Das<br />

wäre wohl mehrheitlich in den Tourismusorten<br />

zu beobachten. Viele Tourismuszentren verfügen<br />

über ganze «Geisterquartiere». Häuser und<br />

Wohnungen stehen monatelang leer, belasten<br />

aber zusätzlich die Infrastruktur. Auch in <strong>Zürich</strong><br />

werden offenbar vermehrt Mietobjekte von Personen<br />

im Ausland erworben. Eine ersatzlose<br />

Aufhebung hätte in diesem Fall sicher auch<br />

einen Einfluss auf den <strong>Immobilien</strong>markt <strong>Zürich</strong>.<br />

erwerb von börsenkotierten <strong>Immobilien</strong>gesellschaften<br />

sowie Ferienwohnungen. Bei den Ferienobjekten<br />

wirken primär das geringe Angebot<br />

und die Raumplanung, nicht die Kontingente. Bei<br />

einer Aufhebung wäre de facto noch das Verbot<br />

von direkten und gewissen indirekten Anlagen in<br />

Rendite-Wohnliegenschaften sowie in Zweitwohnungen<br />

betroffen. Die heutige Lex Koller ist deshalb<br />

praktisch wirkungslos.<br />

Welche Auswirkungen hätte eine mögliche<br />

Aufhebung auf die Mietzinse in der Schweiz und<br />

auf den Eigenheimmarkt – insbesondere rund<br />

um den <strong>Zürich</strong>see?<br />

Laut den Analysen über die räumliche Entwicklung<br />

besteht ein Nachfragedruck in den Regionen<br />

Genfersee und <strong>Zürich</strong>. Fehlt aber das entsprechende<br />

Bauland, kann nicht mehr gebaut werden,<br />

deshalb ist nicht mit einer Angebotsausweitung<br />

bei den Mietwohnungen und dadurch<br />

sinkenden Mietzinsen zu rechnen. Aber auch<br />

steigende Mieten wegen ausländischer <strong>Investor</strong>en<br />

Der Bundesrat hat die Einführung einer<br />

Mindestwohnsitzfrist als Voraussetzung für<br />

den Erwerb von Grundeigentum zu prüfen.<br />

Was halten Sie davon?<br />

Der Bundesrat erhielt vom Parlament den Auftrag,<br />

nebst weiteren Massnahmen die Einführung<br />

einer Mindestwohnsitzfrist zu prüfen und<br />

geeignete Varianten vorzulegen. Ich erwarte<br />

mit Interesse diese Vorschläge. Die Einführung<br />

einer Mindestwohnsitzfrist wäre sicher prüfenswert.<br />

Welche raumplanerischen Massnahmen<br />

empfehlen Sie, damit der Schweizer Boden<br />

nicht zum Spekulationsobjekt ausländischer<br />

<strong>Investor</strong>en wird, wie von vielen befürchtet?<br />

Mit raumplanerischen Massnahmen kann vor<br />

allem das Zweitwohnungsproblem entschärft<br />

werden, dies ist aber vor allem Aufgabe der<br />

Kantone. Die vorgeschlagene Lösung, dass die<br />

Kantone Gebiete bezeichnen müssen, um ein<br />

ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und<br />

Zweitwohnungen zu sichern, ist ein guter Ansatz.<br />

Sie können zusammen mit den betroffenen<br />

Gemeinden die Situation am besten beurteilen<br />

und konkrete Lösungen vorschlagen.<br />

<strong>Immobilien</strong>markt <strong>Zürich</strong>: Beliebt bei Schweizern und Ausländern Foto: ImagePoint<br />

sind nicht zu erwarten, da das Mietrecht eingehalten<br />

werden muss und nicht am Markt vorbei<br />

ausgeschrieben werden kann. Weiter wäre eine<br />

gewisse zusätzliche Nachfrage im Zweitwohnungsbereich<br />

nicht auszuschliessen. Diese dürfte aber<br />

nicht substanziell sein und dürfte sich auf das gehobene<br />

Segment an Toplagen konzentrieren.<br />

Welche raumplanerischen Massnahmen<br />

empfehlen Sie, damit der Schweizer Boden<br />

nicht zum Spekulationsobjekt ausländischer<br />

<strong>Investor</strong>en wird, wie von vielen befürchtet?<br />

Wenn das knappe Gut Boden und einkommensschwächere<br />

Bevölkerungsschichten geschützt<br />

werden sollen, dann müsste angesetzt werden<br />

bei der Verflüssigung der bestehenden Baulandreserven,<br />

bei Auf- und Einzonungen in den<br />

stark gefragten Regionen des Mittellandes, beim<br />

Abbau von Steuererleichterungen im Bereich der<br />

Zweitwohnungen und der Wochenaufenthalter<br />

sowie bei der Belegungsdichte – insbesondere<br />

im Wohneigentumsbereich.


Schwerpunkt<br />

Professionelle Betreuung mit persönlichem Charakter<br />

Die <strong>Immobilien</strong>-Experten von <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> bieten vom Kauf, Verkauf bis zur<br />

Bewirtschaftung der <strong>Immobilien</strong> die ganze Dienstleistungspalette an. Dabei steht die<br />

professionelle und persönliche Betreuung im Vordergrund, was langjährige Erfahrung<br />

und hohes Engagement voraussetzt. Eigenschaften, die die <strong>Immobilien</strong>-Experten von<br />

<strong>Lienhardt</strong> &<strong>Partner</strong> auszeichnen.<br />

Roger Meyer | Leiter <strong>Immobilien</strong>-Galerie <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> <strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong><br />

« Für uns ist jede Immobilie ein Unikat und verlangt deshalb<br />

eine individuelle Leistung und Vermarktung. »<br />

« Mit unseren präzisen Analysen gewährleisten wir<br />

eine erfolgreiche Vermietung. »<br />

Der 48-jährige eidg. dipl Betriebsökonom FH HWV bringt langjährige<br />

Erfahrung aus der Werbebranche mit, die er als Leiter der<br />

<strong>Immobilien</strong>-Galerie hervorragend einbringen kann. Er ist ein ausgewiesener<br />

Experte für die Vermarktung von Wohn- und Anlageimmobilien<br />

im Kanton <strong>Zürich</strong> – insbesondere für die Region<br />

<strong>Zürich</strong>see und Stadt <strong>Zürich</strong>. Interessierten Käufern bietet er als<br />

Leiter der <strong>Immobilien</strong>-Galerie ein umfassendes Angebot an einzigartigen<br />

<strong>Immobilien</strong>. <strong>Immobilien</strong>besitzer mit Verkaufsabsichten<br />

werden von ihm fachmännisch beraten, um die optimale Vermarktungsstrategie<br />

festzulegen, denn als ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied<br />

einer Zürcher <strong>Immobilien</strong>firma kennt er sich im<br />

Zürcher <strong>Immobilien</strong>markt bestens aus.<br />

Tamara Krienbühl | Leiterin Erstvermietung und Analysen, <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> <strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong><br />

« Mit uns als <strong>Partner</strong> wissen Sie Ihre Anlageimmobilien<br />

in besten Händen. »<br />

In den Aufgabenbereich der 33-jährigen eidg. dipl. <strong>Immobilien</strong>-<br />

Treuhänderin fallen die Erstvermietung von Wohn- und Geschäftsobjekten<br />

sowie die Erstellung von Standort-, Markt- und<br />

Rentabilitätsanalysen im Vorfeld von Projekten. Als ausgesprochene<br />

Kennerin des Zürcher <strong>Immobilien</strong>marktes zeichnet sie<br />

ebenso für das Festlegen der Mietzinse verantwortlich wie für die<br />

Erstellung und Ausführung eines angemessenen Vermarktungskonzeptes<br />

für die erfolgreiche Vermietung. Tamara Krienbühl<br />

kann sich insbesondere bei anspruchsvollen Vertragsverhandlungen<br />

auf ihren grossen Erfahrungsschatz verlassen, den sie<br />

sich in den über 16 Jahren Berufstätigkeit angeeignet hat.<br />

Thomas Trösch | Leiter <strong>Immobilien</strong>bewirtschaftung, <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> <strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Dem 38-jährigen eidg. dipl. <strong>Immobilien</strong>-Treuhänder unterstehen<br />

fünf Bewirtschafterteams, die für die umfassende Bewirtschaftung<br />

der einzelnen Liegenschaften besorgt sind. Dazu zählen die<br />

Vollvermietung zu marktgerechten Konditionen, das Vertragsmanagement<br />

und alle dazugehörenden administrativen Arbeiten<br />

sowie die technische Betreuung der Liegenschaften. Teil der Bewirtschaftungsabteilung<br />

ist das <strong>Immobilien</strong>-Rechnungswesen,<br />

welches nebst der Buchführung für das Mietzinsinkasso und die<br />

Nebenkostenabrechnungen zuständig ist. Thomas Trösch verfügt<br />

über langjährige Erfahrung im Bereich der Liegenschaftenbewirtschaftung.<br />

Vor seinem Eintritt in die <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> war er<br />

als Niederlassungsleiter für eine gesamtschweizerische <strong>Immobilien</strong>firma<br />

tätig.<br />

Das aktuelle Urteil<br />

Die Vermieterschaft bot in der Lokalpresse<br />

ein in Lausanne gelegenes<br />

Ladenlokal von 143m2 zur Miete an. Mit<br />

der Mieterschaft, welche sich für die<br />

Miete eines Ladenlokals von zwischen<br />

50m2 und 200m2 interessiert hatte,<br />

wurde in der Folge ein Mietvertrag<br />

abgeschlossen, in welchem eine Ladenfläche<br />

von 143m2 im Erdgeschoss vermietet<br />

wurde. Kurze Zeit nach Mietbeginn<br />

stellte die Mieterschaft fest,<br />

dass die Fläche des Ladenlokals nur<br />

93m2 betrug. Sie berief sich auf Grundlagenirrtum<br />

und kündigte später – vorsorglich<br />

– fristlos wegen schwerwiegender<br />

Mängel und verlangte in der<br />

Folge Schadenersatz.<br />

§<br />

Das letztinstanzlich angerufene Bundesgericht<br />

wies beide Begehren der<br />

Mieterschaft ab. Es erwog, die Differenz<br />

zwischen der vereinbarten Fläche von<br />

143m2 und der tatsächlichen Fläche von<br />

93m2 sei derart offensichtlich und sofort<br />

für jedermann erkennbar, dass sich die<br />

Mieterschaft nicht im Irrtum habe befinden<br />

können. Wenn das Ausmass der<br />

Mietfläche im Hinblick auf den Entscheid,<br />

den Mietvertrag abzuschliessen,<br />

von entscheidender Bedeutung gewesen<br />

wäre, so hätte sich die Mieterschaft vor<br />

Abschluss des Vertrages um die Klärung<br />

des genauen Flächenmasses bemühen<br />

müssen. Wenn sie dies unterliess, so sei<br />

daraus abzuleiten, dass das genaue Ausmass<br />

für ihren Entschluss, den Vertrag<br />

abzuschliessen, keine zentrale Bedeutung<br />

gehabt hätte.<br />

Aus den gleichen Gründen kann sich die<br />

Mieterschaft nach Auffassung des Bundesgerichts<br />

auch nicht auf einen Mangel<br />

des Mietobjekts berufen. Der Mieterschaft<br />

steht unter diesen Umständen<br />

kein Anspruch auf Schadenersatz zu,<br />

und sie hat der Vermieterschaft die<br />

widerklageweise geltend gemachten<br />

Mietzinsforderungen bis zur Wiedervermietung<br />

zu bezahlen.<br />

Urteil des Bundesgerichts 4A_408/2007<br />

vom 7. Februar 2008 (Originaltext französisch)<br />

Dr. Beat Rohrer, Rechtsanwalt<br />

Rohrer + Müller Rechtsanwälte, <strong>Zürich</strong>


Aus der Praxis<br />

Die günstigste Hypothek<br />

Die Wahl des Hypothekarmodells und der Laufzeit führt zu riesigen Unterschieden in<br />

der finanziellen Belastung eines Hauseigentümers. Es lohnt sich daher, über das<br />

Thema nachzudenken.<br />

Der Zielkonflikt des Schuldners<br />

Wie der Anleger steht auch der Hypothekarschuldner<br />

vor einem klassischen Zielkonflikt,<br />

der sich wie folgt abbilden lässt:<br />

RENDITE<br />

Anleger<br />

Die Wahl des Hypothekarmodells wäre ein<br />

Kinderspiel, wenn sich der Schuldner allein auf<br />

die Höhe der Zinsbelastung fokussieren könnte:<br />

Man vergleiche die aktuellen Zinssätze und<br />

wähle das Produkt mit dem tiefsten Zinssatz.<br />

Doch so einfach ist es leider nicht. Wer Hypothekarschuldner<br />

ist, möchte die Zinskosten<br />

langfristig tief halten und wählt deshalb oft<br />

eine Festhypothek (Sicherheit).<br />

Eine langjährige Festhypothek beeinträchtigt<br />

aber die Flexibilität, wenn die Lebensumstände<br />

ändern und das Haus verkauft werden soll.<br />

Die Einschätzung der aktuellen Zinssituation,<br />

der konjunkturellen Aussichten, der Inflations-<br />

und Zinserwartungen unter Einbezug der<br />

persönlichen Umstände und Zukunftsängste<br />

können die Wahl des Hypothekarmodells und<br />

der Laufzeit zur Qual machen.<br />

<strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong><br />

<strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong> AG<br />

C.F. Meyer-Strasse 14<br />

Postfach, CH-8027 <strong>Zürich</strong><br />

René Felix<br />

Leiter Finanzierungen<br />

<strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong><br />

<strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Sicherheit/Risiko Flexibilität/Liquidität<br />

Schuldner<br />

ZINSBELASTUNG<br />

« Die Beliebtheit der Festhypotheken<br />

ist nur durch die Angst vor<br />

steigenden Zinsen zu erklären. »<br />

Tel. +41 44 287 16 16<br />

Fax +41 44 287 16 19<br />

info@lienhardt.ch<br />

www.lienhardt.ch<br />

5 Jahre fest – beliebt und teuer<br />

Es erstaunt deshalb nicht, dass Festhypotheken<br />

am beliebtesten sind. 75% aller Hypotheken in<br />

der Schweiz sind nach wie vor fest, 20% variabel<br />

und nur 5% entfallen auf LIBOR-Hypotheken.<br />

Die Beliebtheit der Festhypotheken (vor allem<br />

der 5-jährigen) ist nur durch die Angst vor steigenden<br />

Zinsen erklärbar, denn günstig sind sie<br />

selten, wie die Grafik unten zeigt.<br />

Sicherheit hat ihren Preis. Langfristige<br />

Gelder werden in der Regel höher verzinst als<br />

kurzfristige. Jedoch keine Regel ohne Ausnahme:<br />

Bei einer inversen Zinskurve ist der Abschluss<br />

einer langjährigen Festhypothek kaum<br />

zu empfehlen, da die Inversion auf eine bevorstehende<br />

Abkühlung der Wirtschaft hinweist,<br />

was mit sinkenden Zinsen verbunden ist. Wer<br />

sich bei sinkenden Zinsen langfristig verschuldet,<br />

ist schlecht beraten. Bestes Beispiel dafür<br />

sind die frühen Neunzigerjahre, als viele Schuldner<br />

langjährige Festhypotheken abschlossen, als<br />

die Zinsen zu sinken begannen und damit von<br />

viel tieferen Zinsen kurze Zeit später nicht profitieren<br />

konnten.<br />

Die aktuelle Situation<br />

Die Angst vor stark steigenden Zinsen war diesen<br />

Frühling wieder gross. Die hohe Inflation in<br />

der Schweiz – aufgrund stark steigender Rohstoffpreise<br />

– liess die Zinsen emporschnellen.<br />

Seit Juli ist aber eine Gegenbewegung in Gang:<br />

Die SWAP-Sätze, die sich parallel zu den Festhypothekensätzen<br />

der Banken entwickeln, haben<br />

sich weit von ihren Höchstständen entfernt und<br />

325 000<br />

300 000<br />

275 000<br />

250 000<br />

225 000<br />

200 000<br />

175 000<br />

150 000<br />

125 000<br />

100 000<br />

So viel kostet eine Hypothek von CHF 400 000 in 10 Jahren<br />

1985<br />

bis<br />

1995<br />

1986<br />

bis<br />

1996<br />

1987<br />

bis<br />

1997<br />

Managing <strong>Partner</strong>s<br />

Dr. Markus Graf<br />

Dieter Lehner<br />

Christian <strong>Lienhardt</strong><br />

1988<br />

bis<br />

1998<br />

1989<br />

bis<br />

1999<br />

1990<br />

bis<br />

2000<br />

1991<br />

bis<br />

2001<br />

notieren wieder auf dem Durchschnittsniveau<br />

von 2007. Die hohe Inflation, verbunden mit der<br />

spürbaren wirtschaftlichen Abkühlung, stellt die<br />

Schweizerische Nationalbank vor ein Dilemma:<br />

Eine Erhöhung des Leitzinses könnte die Wirtschaft<br />

zu stark bremsen und zu tiefe Zinsen<br />

treiben die Geldentwertung weiter an. Die Zinsentwicklung<br />

ist deshalb wie immer schwierig<br />

vorauszusehen.<br />

1992<br />

bis<br />

2002<br />

Variabel und LIBOR historisch am günstigsten<br />

Blickt man auf die vergangenen 25 Jahre zurück,<br />

ist festzustellen, dass LIBOR- und variable Hypotheken<br />

am günstigsten waren. Falls die Inflation<br />

nicht aus dem Ruder läuft, dürfte dies auch in<br />

Zukunft so bleiben. Langjährige Festhypotheken<br />

lohnen sich nur unmittelbar vor einem starken<br />

und anhaltenden Zinsanstieg oder in einer extremen<br />

Tiefzinsphase wie zwischen 2003 und<br />

2005, als eine 5-jährige Festhypothek zeitweise<br />

zu 2,5% zu haben war. Wer greift da nicht zu?<br />

Die meisten Schuldner stürzen sich aber in eine<br />

Festhypothek, wenn die Zinsen bereits gestiegen<br />

sind – aus Angst, sie könnten noch weiter<br />

steigen. In der Aktienwelt heisst eine einfache<br />

Regel: «Buy low, sell high.». Doch ungeduldige<br />

Anleger machen es umgekehrt und verlieren<br />

Geld. Sind Hypothekarschuldner anders?<br />

Hypothekenregel<br />

Eine einfache Hypothekenregel lautet: Schliesse<br />

diejenige Hypothek ab, die im Moment am günstigsten<br />

ist. Zurzeit sind das variable Hypotheken,<br />

morgen sind es vielleicht die LIBOR-Hypotheken.<br />

Dass Sie mit dieser Regel gut fahren, hat<br />

die Vergangenheit bewiesen. Eine Festhypothek<br />

macht Sinn, wenn Sicherheit wichtig ist oder der<br />

Satz ausserordentlich tief liegt, d.h. unter dem<br />

Satz für variable Hypotheken und nur wenig<br />

höher als die LIBOR-Zinsen.<br />

1993<br />

bis<br />

2003<br />

1994<br />

bis<br />

2004<br />

1995<br />

bis<br />

2005<br />

1996<br />

bis<br />

2006<br />

5-j. Festhypothek<br />

Variable Hypothek<br />

LIBOR-Hypothek<br />

Quelle: Vermögenszentrum

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