Immobilien-Investor - Lienhardt & Partner - Privatbank Zürich
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<strong>Immobilien</strong>-<strong>Investor</strong> November 2008<br />
Interview mit Hans Rutschmann, Nationalrat SVP, Mitglied der UREK,<br />
und Dr. Stefan Fahrländer, Präsident des Verwaltungsrates und <strong>Partner</strong><br />
von Fahrländer <strong>Partner</strong> – Raumentwicklung<br />
Die geplante Abschaffung der Lex Koller sorgt für Aufregung<br />
Schwerpunkt<br />
Professionelle Betreuung mit persönlichem Charakter<br />
Aus der Praxis<br />
Die günstigste Hypothek<br />
Mietrecht<br />
Das aktuelle Urteil<br />
<strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong><br />
PRIVATBANK ZÜRICH<br />
Im Dienste Ihres Vermögens. Seit 1868.
Interviews<br />
Die geplante Abschaffung der Lex Koller sorgt für Aufregung<br />
In allen politischen Kreisen sorgt die geplante Abschaffung der Lex Koller für Aufregung:<br />
Der Ausverkauf des Bodens an reiche Ausländer wird ebenso befürchtet wie<br />
für Einheimische kaum bezahlbare Topimmobilien. Nationalrat Hans Rutschmann und<br />
Dr. Stefan Fahrländer, Verfasser der Lex-Koller-Studie, nehmen Stellung zur geplanten<br />
Abschaffung.<br />
Hans Rutschmann<br />
Nationalrat SVP<br />
Mitglied der UREK<br />
Herr Nationalrat Rutschmann, ist die<br />
Lex Koller noch zeitgemäss?<br />
Die Lex Koller ist in der heutigen Fassung insbesondere<br />
wegen der Zweitwohnungsproblematik<br />
nicht mehr in allen Teilen zeitgemäss.<br />
Allerdings müssen wir beachten, dass der Lex<br />
Koller heute im Wesentlichen nur noch der<br />
Erwerb von Mietwohnungen durch Personen im<br />
Stefan Fahrländer<br />
Präsident des<br />
Verwaltungsrates und<br />
<strong>Partner</strong> von<br />
Fahrländer <strong>Partner</strong> –<br />
Raumentwicklung<br />
Herr Dr. Fahrländer, Sie haben im Auftrag des<br />
Bundesamtes für Wohnungswesen die möglichen<br />
Auswirkungen einer Aufhebung der Lex<br />
Koller untersucht. Ist die Lex Koller aufgrund<br />
Ihrer Studienergebnisse noch zeitgemäss?<br />
Die Lex Koller wurde in den letzten zehn Jahren<br />
mehrmals liberalisiert. So fallen zum Beispiel seit<br />
1997 die Geschäftsliegenschaften nicht mehr<br />
unter das Gesetz und EU-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz<br />
in der Schweiz sind seit 2002 wegen der<br />
Personenfreizügigkeit auch nicht mehr reguliert.<br />
Weitere Liberalisierungen betreffen den Aktien-<br />
Ausland unterliegt. Das Gesetz wurde bereits<br />
mehrmals gelockert.<br />
Mit welchen Auswirkungen müssen wir<br />
insbesondere im Kanton <strong>Zürich</strong> rechnen,<br />
wenn die Lex Koller abgeschafft wird?<br />
Personen welche nicht in der Schweiz wohnen,<br />
könnten dann praktisch unkontrolliert Miet- und<br />
Ferienwohnungen in der Schweiz erwerben. Das<br />
wäre wohl mehrheitlich in den Tourismusorten<br />
zu beobachten. Viele Tourismuszentren verfügen<br />
über ganze «Geisterquartiere». Häuser und<br />
Wohnungen stehen monatelang leer, belasten<br />
aber zusätzlich die Infrastruktur. Auch in <strong>Zürich</strong><br />
werden offenbar vermehrt Mietobjekte von Personen<br />
im Ausland erworben. Eine ersatzlose<br />
Aufhebung hätte in diesem Fall sicher auch<br />
einen Einfluss auf den <strong>Immobilien</strong>markt <strong>Zürich</strong>.<br />
erwerb von börsenkotierten <strong>Immobilien</strong>gesellschaften<br />
sowie Ferienwohnungen. Bei den Ferienobjekten<br />
wirken primär das geringe Angebot<br />
und die Raumplanung, nicht die Kontingente. Bei<br />
einer Aufhebung wäre de facto noch das Verbot<br />
von direkten und gewissen indirekten Anlagen in<br />
Rendite-Wohnliegenschaften sowie in Zweitwohnungen<br />
betroffen. Die heutige Lex Koller ist deshalb<br />
praktisch wirkungslos.<br />
Welche Auswirkungen hätte eine mögliche<br />
Aufhebung auf die Mietzinse in der Schweiz und<br />
auf den Eigenheimmarkt – insbesondere rund<br />
um den <strong>Zürich</strong>see?<br />
Laut den Analysen über die räumliche Entwicklung<br />
besteht ein Nachfragedruck in den Regionen<br />
Genfersee und <strong>Zürich</strong>. Fehlt aber das entsprechende<br />
Bauland, kann nicht mehr gebaut werden,<br />
deshalb ist nicht mit einer Angebotsausweitung<br />
bei den Mietwohnungen und dadurch<br />
sinkenden Mietzinsen zu rechnen. Aber auch<br />
steigende Mieten wegen ausländischer <strong>Investor</strong>en<br />
Der Bundesrat hat die Einführung einer<br />
Mindestwohnsitzfrist als Voraussetzung für<br />
den Erwerb von Grundeigentum zu prüfen.<br />
Was halten Sie davon?<br />
Der Bundesrat erhielt vom Parlament den Auftrag,<br />
nebst weiteren Massnahmen die Einführung<br />
einer Mindestwohnsitzfrist zu prüfen und<br />
geeignete Varianten vorzulegen. Ich erwarte<br />
mit Interesse diese Vorschläge. Die Einführung<br />
einer Mindestwohnsitzfrist wäre sicher prüfenswert.<br />
Welche raumplanerischen Massnahmen<br />
empfehlen Sie, damit der Schweizer Boden<br />
nicht zum Spekulationsobjekt ausländischer<br />
<strong>Investor</strong>en wird, wie von vielen befürchtet?<br />
Mit raumplanerischen Massnahmen kann vor<br />
allem das Zweitwohnungsproblem entschärft<br />
werden, dies ist aber vor allem Aufgabe der<br />
Kantone. Die vorgeschlagene Lösung, dass die<br />
Kantone Gebiete bezeichnen müssen, um ein<br />
ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und<br />
Zweitwohnungen zu sichern, ist ein guter Ansatz.<br />
Sie können zusammen mit den betroffenen<br />
Gemeinden die Situation am besten beurteilen<br />
und konkrete Lösungen vorschlagen.<br />
<strong>Immobilien</strong>markt <strong>Zürich</strong>: Beliebt bei Schweizern und Ausländern Foto: ImagePoint<br />
sind nicht zu erwarten, da das Mietrecht eingehalten<br />
werden muss und nicht am Markt vorbei<br />
ausgeschrieben werden kann. Weiter wäre eine<br />
gewisse zusätzliche Nachfrage im Zweitwohnungsbereich<br />
nicht auszuschliessen. Diese dürfte aber<br />
nicht substanziell sein und dürfte sich auf das gehobene<br />
Segment an Toplagen konzentrieren.<br />
Welche raumplanerischen Massnahmen<br />
empfehlen Sie, damit der Schweizer Boden<br />
nicht zum Spekulationsobjekt ausländischer<br />
<strong>Investor</strong>en wird, wie von vielen befürchtet?<br />
Wenn das knappe Gut Boden und einkommensschwächere<br />
Bevölkerungsschichten geschützt<br />
werden sollen, dann müsste angesetzt werden<br />
bei der Verflüssigung der bestehenden Baulandreserven,<br />
bei Auf- und Einzonungen in den<br />
stark gefragten Regionen des Mittellandes, beim<br />
Abbau von Steuererleichterungen im Bereich der<br />
Zweitwohnungen und der Wochenaufenthalter<br />
sowie bei der Belegungsdichte – insbesondere<br />
im Wohneigentumsbereich.
Schwerpunkt<br />
Professionelle Betreuung mit persönlichem Charakter<br />
Die <strong>Immobilien</strong>-Experten von <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> bieten vom Kauf, Verkauf bis zur<br />
Bewirtschaftung der <strong>Immobilien</strong> die ganze Dienstleistungspalette an. Dabei steht die<br />
professionelle und persönliche Betreuung im Vordergrund, was langjährige Erfahrung<br />
und hohes Engagement voraussetzt. Eigenschaften, die die <strong>Immobilien</strong>-Experten von<br />
<strong>Lienhardt</strong> &<strong>Partner</strong> auszeichnen.<br />
Roger Meyer | Leiter <strong>Immobilien</strong>-Galerie <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> <strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong><br />
« Für uns ist jede Immobilie ein Unikat und verlangt deshalb<br />
eine individuelle Leistung und Vermarktung. »<br />
« Mit unseren präzisen Analysen gewährleisten wir<br />
eine erfolgreiche Vermietung. »<br />
Der 48-jährige eidg. dipl Betriebsökonom FH HWV bringt langjährige<br />
Erfahrung aus der Werbebranche mit, die er als Leiter der<br />
<strong>Immobilien</strong>-Galerie hervorragend einbringen kann. Er ist ein ausgewiesener<br />
Experte für die Vermarktung von Wohn- und Anlageimmobilien<br />
im Kanton <strong>Zürich</strong> – insbesondere für die Region<br />
<strong>Zürich</strong>see und Stadt <strong>Zürich</strong>. Interessierten Käufern bietet er als<br />
Leiter der <strong>Immobilien</strong>-Galerie ein umfassendes Angebot an einzigartigen<br />
<strong>Immobilien</strong>. <strong>Immobilien</strong>besitzer mit Verkaufsabsichten<br />
werden von ihm fachmännisch beraten, um die optimale Vermarktungsstrategie<br />
festzulegen, denn als ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied<br />
einer Zürcher <strong>Immobilien</strong>firma kennt er sich im<br />
Zürcher <strong>Immobilien</strong>markt bestens aus.<br />
Tamara Krienbühl | Leiterin Erstvermietung und Analysen, <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> <strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong><br />
« Mit uns als <strong>Partner</strong> wissen Sie Ihre Anlageimmobilien<br />
in besten Händen. »<br />
In den Aufgabenbereich der 33-jährigen eidg. dipl. <strong>Immobilien</strong>-<br />
Treuhänderin fallen die Erstvermietung von Wohn- und Geschäftsobjekten<br />
sowie die Erstellung von Standort-, Markt- und<br />
Rentabilitätsanalysen im Vorfeld von Projekten. Als ausgesprochene<br />
Kennerin des Zürcher <strong>Immobilien</strong>marktes zeichnet sie<br />
ebenso für das Festlegen der Mietzinse verantwortlich wie für die<br />
Erstellung und Ausführung eines angemessenen Vermarktungskonzeptes<br />
für die erfolgreiche Vermietung. Tamara Krienbühl<br />
kann sich insbesondere bei anspruchsvollen Vertragsverhandlungen<br />
auf ihren grossen Erfahrungsschatz verlassen, den sie<br />
sich in den über 16 Jahren Berufstätigkeit angeeignet hat.<br />
Thomas Trösch | Leiter <strong>Immobilien</strong>bewirtschaftung, <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> <strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong><br />
Dem 38-jährigen eidg. dipl. <strong>Immobilien</strong>-Treuhänder unterstehen<br />
fünf Bewirtschafterteams, die für die umfassende Bewirtschaftung<br />
der einzelnen Liegenschaften besorgt sind. Dazu zählen die<br />
Vollvermietung zu marktgerechten Konditionen, das Vertragsmanagement<br />
und alle dazugehörenden administrativen Arbeiten<br />
sowie die technische Betreuung der Liegenschaften. Teil der Bewirtschaftungsabteilung<br />
ist das <strong>Immobilien</strong>-Rechnungswesen,<br />
welches nebst der Buchführung für das Mietzinsinkasso und die<br />
Nebenkostenabrechnungen zuständig ist. Thomas Trösch verfügt<br />
über langjährige Erfahrung im Bereich der Liegenschaftenbewirtschaftung.<br />
Vor seinem Eintritt in die <strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong> war er<br />
als Niederlassungsleiter für eine gesamtschweizerische <strong>Immobilien</strong>firma<br />
tätig.<br />
Das aktuelle Urteil<br />
Die Vermieterschaft bot in der Lokalpresse<br />
ein in Lausanne gelegenes<br />
Ladenlokal von 143m2 zur Miete an. Mit<br />
der Mieterschaft, welche sich für die<br />
Miete eines Ladenlokals von zwischen<br />
50m2 und 200m2 interessiert hatte,<br />
wurde in der Folge ein Mietvertrag<br />
abgeschlossen, in welchem eine Ladenfläche<br />
von 143m2 im Erdgeschoss vermietet<br />
wurde. Kurze Zeit nach Mietbeginn<br />
stellte die Mieterschaft fest,<br />
dass die Fläche des Ladenlokals nur<br />
93m2 betrug. Sie berief sich auf Grundlagenirrtum<br />
und kündigte später – vorsorglich<br />
– fristlos wegen schwerwiegender<br />
Mängel und verlangte in der<br />
Folge Schadenersatz.<br />
§<br />
Das letztinstanzlich angerufene Bundesgericht<br />
wies beide Begehren der<br />
Mieterschaft ab. Es erwog, die Differenz<br />
zwischen der vereinbarten Fläche von<br />
143m2 und der tatsächlichen Fläche von<br />
93m2 sei derart offensichtlich und sofort<br />
für jedermann erkennbar, dass sich die<br />
Mieterschaft nicht im Irrtum habe befinden<br />
können. Wenn das Ausmass der<br />
Mietfläche im Hinblick auf den Entscheid,<br />
den Mietvertrag abzuschliessen,<br />
von entscheidender Bedeutung gewesen<br />
wäre, so hätte sich die Mieterschaft vor<br />
Abschluss des Vertrages um die Klärung<br />
des genauen Flächenmasses bemühen<br />
müssen. Wenn sie dies unterliess, so sei<br />
daraus abzuleiten, dass das genaue Ausmass<br />
für ihren Entschluss, den Vertrag<br />
abzuschliessen, keine zentrale Bedeutung<br />
gehabt hätte.<br />
Aus den gleichen Gründen kann sich die<br />
Mieterschaft nach Auffassung des Bundesgerichts<br />
auch nicht auf einen Mangel<br />
des Mietobjekts berufen. Der Mieterschaft<br />
steht unter diesen Umständen<br />
kein Anspruch auf Schadenersatz zu,<br />
und sie hat der Vermieterschaft die<br />
widerklageweise geltend gemachten<br />
Mietzinsforderungen bis zur Wiedervermietung<br />
zu bezahlen.<br />
Urteil des Bundesgerichts 4A_408/2007<br />
vom 7. Februar 2008 (Originaltext französisch)<br />
Dr. Beat Rohrer, Rechtsanwalt<br />
Rohrer + Müller Rechtsanwälte, <strong>Zürich</strong>
Aus der Praxis<br />
Die günstigste Hypothek<br />
Die Wahl des Hypothekarmodells und der Laufzeit führt zu riesigen Unterschieden in<br />
der finanziellen Belastung eines Hauseigentümers. Es lohnt sich daher, über das<br />
Thema nachzudenken.<br />
Der Zielkonflikt des Schuldners<br />
Wie der Anleger steht auch der Hypothekarschuldner<br />
vor einem klassischen Zielkonflikt,<br />
der sich wie folgt abbilden lässt:<br />
RENDITE<br />
Anleger<br />
Die Wahl des Hypothekarmodells wäre ein<br />
Kinderspiel, wenn sich der Schuldner allein auf<br />
die Höhe der Zinsbelastung fokussieren könnte:<br />
Man vergleiche die aktuellen Zinssätze und<br />
wähle das Produkt mit dem tiefsten Zinssatz.<br />
Doch so einfach ist es leider nicht. Wer Hypothekarschuldner<br />
ist, möchte die Zinskosten<br />
langfristig tief halten und wählt deshalb oft<br />
eine Festhypothek (Sicherheit).<br />
Eine langjährige Festhypothek beeinträchtigt<br />
aber die Flexibilität, wenn die Lebensumstände<br />
ändern und das Haus verkauft werden soll.<br />
Die Einschätzung der aktuellen Zinssituation,<br />
der konjunkturellen Aussichten, der Inflations-<br />
und Zinserwartungen unter Einbezug der<br />
persönlichen Umstände und Zukunftsängste<br />
können die Wahl des Hypothekarmodells und<br />
der Laufzeit zur Qual machen.<br />
<strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong><br />
<strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong> AG<br />
C.F. Meyer-Strasse 14<br />
Postfach, CH-8027 <strong>Zürich</strong><br />
René Felix<br />
Leiter Finanzierungen<br />
<strong>Lienhardt</strong> & <strong>Partner</strong><br />
<strong>Privatbank</strong> <strong>Zürich</strong><br />
Sicherheit/Risiko Flexibilität/Liquidität<br />
Schuldner<br />
ZINSBELASTUNG<br />
« Die Beliebtheit der Festhypotheken<br />
ist nur durch die Angst vor<br />
steigenden Zinsen zu erklären. »<br />
Tel. +41 44 287 16 16<br />
Fax +41 44 287 16 19<br />
info@lienhardt.ch<br />
www.lienhardt.ch<br />
5 Jahre fest – beliebt und teuer<br />
Es erstaunt deshalb nicht, dass Festhypotheken<br />
am beliebtesten sind. 75% aller Hypotheken in<br />
der Schweiz sind nach wie vor fest, 20% variabel<br />
und nur 5% entfallen auf LIBOR-Hypotheken.<br />
Die Beliebtheit der Festhypotheken (vor allem<br />
der 5-jährigen) ist nur durch die Angst vor steigenden<br />
Zinsen erklärbar, denn günstig sind sie<br />
selten, wie die Grafik unten zeigt.<br />
Sicherheit hat ihren Preis. Langfristige<br />
Gelder werden in der Regel höher verzinst als<br />
kurzfristige. Jedoch keine Regel ohne Ausnahme:<br />
Bei einer inversen Zinskurve ist der Abschluss<br />
einer langjährigen Festhypothek kaum<br />
zu empfehlen, da die Inversion auf eine bevorstehende<br />
Abkühlung der Wirtschaft hinweist,<br />
was mit sinkenden Zinsen verbunden ist. Wer<br />
sich bei sinkenden Zinsen langfristig verschuldet,<br />
ist schlecht beraten. Bestes Beispiel dafür<br />
sind die frühen Neunzigerjahre, als viele Schuldner<br />
langjährige Festhypotheken abschlossen, als<br />
die Zinsen zu sinken begannen und damit von<br />
viel tieferen Zinsen kurze Zeit später nicht profitieren<br />
konnten.<br />
Die aktuelle Situation<br />
Die Angst vor stark steigenden Zinsen war diesen<br />
Frühling wieder gross. Die hohe Inflation in<br />
der Schweiz – aufgrund stark steigender Rohstoffpreise<br />
– liess die Zinsen emporschnellen.<br />
Seit Juli ist aber eine Gegenbewegung in Gang:<br />
Die SWAP-Sätze, die sich parallel zu den Festhypothekensätzen<br />
der Banken entwickeln, haben<br />
sich weit von ihren Höchstständen entfernt und<br />
325 000<br />
300 000<br />
275 000<br />
250 000<br />
225 000<br />
200 000<br />
175 000<br />
150 000<br />
125 000<br />
100 000<br />
So viel kostet eine Hypothek von CHF 400 000 in 10 Jahren<br />
1985<br />
bis<br />
1995<br />
1986<br />
bis<br />
1996<br />
1987<br />
bis<br />
1997<br />
Managing <strong>Partner</strong>s<br />
Dr. Markus Graf<br />
Dieter Lehner<br />
Christian <strong>Lienhardt</strong><br />
1988<br />
bis<br />
1998<br />
1989<br />
bis<br />
1999<br />
1990<br />
bis<br />
2000<br />
1991<br />
bis<br />
2001<br />
notieren wieder auf dem Durchschnittsniveau<br />
von 2007. Die hohe Inflation, verbunden mit der<br />
spürbaren wirtschaftlichen Abkühlung, stellt die<br />
Schweizerische Nationalbank vor ein Dilemma:<br />
Eine Erhöhung des Leitzinses könnte die Wirtschaft<br />
zu stark bremsen und zu tiefe Zinsen<br />
treiben die Geldentwertung weiter an. Die Zinsentwicklung<br />
ist deshalb wie immer schwierig<br />
vorauszusehen.<br />
1992<br />
bis<br />
2002<br />
Variabel und LIBOR historisch am günstigsten<br />
Blickt man auf die vergangenen 25 Jahre zurück,<br />
ist festzustellen, dass LIBOR- und variable Hypotheken<br />
am günstigsten waren. Falls die Inflation<br />
nicht aus dem Ruder läuft, dürfte dies auch in<br />
Zukunft so bleiben. Langjährige Festhypotheken<br />
lohnen sich nur unmittelbar vor einem starken<br />
und anhaltenden Zinsanstieg oder in einer extremen<br />
Tiefzinsphase wie zwischen 2003 und<br />
2005, als eine 5-jährige Festhypothek zeitweise<br />
zu 2,5% zu haben war. Wer greift da nicht zu?<br />
Die meisten Schuldner stürzen sich aber in eine<br />
Festhypothek, wenn die Zinsen bereits gestiegen<br />
sind – aus Angst, sie könnten noch weiter<br />
steigen. In der Aktienwelt heisst eine einfache<br />
Regel: «Buy low, sell high.». Doch ungeduldige<br />
Anleger machen es umgekehrt und verlieren<br />
Geld. Sind Hypothekarschuldner anders?<br />
Hypothekenregel<br />
Eine einfache Hypothekenregel lautet: Schliesse<br />
diejenige Hypothek ab, die im Moment am günstigsten<br />
ist. Zurzeit sind das variable Hypotheken,<br />
morgen sind es vielleicht die LIBOR-Hypotheken.<br />
Dass Sie mit dieser Regel gut fahren, hat<br />
die Vergangenheit bewiesen. Eine Festhypothek<br />
macht Sinn, wenn Sicherheit wichtig ist oder der<br />
Satz ausserordentlich tief liegt, d.h. unter dem<br />
Satz für variable Hypotheken und nur wenig<br />
höher als die LIBOR-Zinsen.<br />
1993<br />
bis<br />
2003<br />
1994<br />
bis<br />
2004<br />
1995<br />
bis<br />
2005<br />
1996<br />
bis<br />
2006<br />
5-j. Festhypothek<br />
Variable Hypothek<br />
LIBOR-Hypothek<br />
Quelle: Vermögenszentrum