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Beispiele zu Vermietung und Verkauf - vebmedia

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Beispiel:<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsänderung eines Gebäudes mit werterhaltenden<br />

<strong>und</strong> wertvermehrenden Aufwendungen bzw. Grossrenovation<br />

Die steuerpflichtige Maschinenfabrik Künzli AG in Musterhausen (Abrechnungsart: vereinbart <strong>und</strong><br />

effektive Abrechnungsmethode) besitzt zwei Gebäude, eines mit Büro- <strong>und</strong> Fabrikationsräumen,<br />

das zweite mit Fabrikations- <strong>und</strong> Lagerräumen. Das Gebäude mit Fabrikations- <strong>und</strong> Lagerräumen<br />

erfüllt die notwendigen Vorausset<strong>zu</strong>ngen nicht mehr. Daher realisierte die Maschinenfabrik<br />

Künzli AG einen modernen Neubau.<br />

Das nicht mehr benötigte Gebäude mit den Fabrikations- <strong>und</strong> Lagerräumen soll anders genutzt<br />

werden (Zeitpunkt ab 1.7.2012). Verschiedene Möglichkeiten werden geprüft, nämlich eine mögliche<br />

<strong>Vermietung</strong> oder schlussendlich ein <strong>Verkauf</strong>.<br />

Die Geschäftsleitung möchte wissen, welche mehrwertsteuerlichen Auswirkungen sich aus den<br />

nachfolgenden Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten sowohl für die Maschinenfabrik Künzli AG wie auch für<br />

die Mieterin resp. Käuferin ergeben bei:<br />

1. <strong>Vermietung</strong> ohne Option<br />

2. <strong>Vermietung</strong> mit Option<br />

3. <strong>Verkauf</strong> ohne Option<br />

4. <strong>Verkauf</strong> mit Option<br />

5. <strong>Verkauf</strong> mit Meldeverfahren (MV)<br />

Angaben <strong>zu</strong>m Gebäude mit den Fabrikations- <strong>und</strong> Lagerräumen:<br />

• Gebäude ist seit dem Jahr 1990 im Besitze der Maschinenfabrik Künzli AG;<br />

Kaufpreis CHF 1.9 Mio., exkl. Bodenwert. Versicherungswert CHF 2.3 Mio.<br />

• Unterteilung der Kellerräume im Jahre 1993, Kosten Handwerker CHF 200‘000.<br />

Versicherungswert per 1.1.1994 CHF 2.5 Mio.<br />

• Brennerwechsel der Hei<strong>zu</strong>ng im Jahre 1997 CHF 55‘000 inkl. MWST.<br />

• Einbau einer Personalgarderobe im Jahre 2000 CHF 155‘000 inkl. MWST.<br />

Versicherungswert per 1.1.2001 CHF 2.6 Mio.<br />

• Renovation der Fassade, Ersatz der Fenster (neu Isolierverglasung),<br />

Neueindeckung des Gebäudes im Jahre 2005 CHF 315‘000 inkl. MWST.<br />

Versicherungswert per 1.1.2006 CHF 2.9 Mio.<br />

• Geplante Jahresmiete CHF 142‘500<br />

• Geplanter <strong>Verkauf</strong>spreis CHF 2.45 Mio. exkl. Bodenwert.<br />

• Mieterin resp. Käuferin wird das Gebäude nicht für private Zwecke nutzen.<br />

Aufgaben:<br />

Zeigen Sie der Geschäftsleitung der Maschinenfabrik Künzli AG die sich aus den verschiedenen<br />

Abwicklungen ergebenden mehrwertsteuerlichen Auswirkungen für beiden Parteien (Maschinenfabrik<br />

Künzli AG <strong>und</strong> Mieterin resp. Käuferin) auf.<br />

veb.ch / Uwe Mehrwald + Brigitte Baumann, 2012<br />

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Lösungsansätze - Auswirkungen bei der Maschinenfabrik Künzli AG<br />

1. <strong>Vermietung</strong> ohne Option<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsänderung <strong>und</strong> somit Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch gemäss Art. 31 Abs. 2<br />

Bst. b <strong>und</strong> Abs. 3 MWSTG. Vorsteuerkorrektur als Eigenverbrauch von CHF 18‘787.50 (gemäss<br />

nachstehenden Detailberechnungen).<br />

Einbau Personalgarderobe im Jahr 2000:<br />

Geltend gemachter Vorsteuerab<strong>zu</strong>g (= 107.5%) von CHF 10‘813.95<br />

Zeitwert (Abschreibung 12 Jahre = 60%), 40% CHF 4‘325.60<br />

Grossrenovation im Jahr 2005:<br />

> 5% des Gebäudeversicherungswertes vor Renovation<br />

Geltend gemachter Vorsteuerab<strong>zu</strong>g (= 107.6%) von CHF 22‘249.05<br />

Zeitwert (Abschreibung 7 Jahre = 35%) 65% CHF 14‘461.90<br />

Total Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch CHF 18‘787.50<br />

Der Betrag von CHF 18‘787.50 ist in der MWST-Abrechnung Q03/2012 unter der Ziff. 415 <strong>und</strong><br />

die jährlichen Mieteinnahmen sind unter Ziff. 200 + 230 <strong>zu</strong> deklarieren.<br />

2. <strong>Vermietung</strong> mit Option<br />

Es liegt keine Nut<strong>zu</strong>ngsänderung vor, da für die Miete im Sinne von Art. 22 MWSTG optiert<br />

wird, d.h. das Gebäude wird weiterhin für <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigende unternehmerische<br />

Tätigkeiten genutzt (Art. 28 MWSTG).<br />

Die Maschinenfabrik Künzli AG hat die Lieferungssteuer auf dem Mietentgelt <strong>zu</strong> entrichten<br />

(Normalsatz, derzeit 8%).<br />

Sofern die MWST offen <strong>zu</strong>r geplanten Jahresmiete hin<strong>zu</strong>gerechnet werden kann, ist die geplante<br />

Jahresmiete von CHF 142‘500 die Basis <strong>zu</strong> 100.0% = CHF 11‘400.00 Steuer.<br />

Kann die Steuer nicht hin<strong>zu</strong> geschlagen werden, dann ist die geplante Jahresmiete von<br />

CHF 142‘500 die Basis <strong>zu</strong> 108.0% = CHF 10‘555.55 Steuer.<br />

Die Mieteinnahmen sind unter Ziff. 200, 205 (Option) <strong>und</strong> 301 (Umsatz <strong>und</strong> Steuer) der MWST-<br />

Abrechnung <strong>zu</strong> deklarieren.<br />

3. <strong>Verkauf</strong> ohne Option<br />

Auswirkungen wie in vorangegangener Ziff. 1. „<strong>Vermietung</strong> ohne Option“, d.h. Nut<strong>zu</strong>ngsänderung<br />

<strong>und</strong> somit ist die Eigenverbrauchssteuer (Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch) <strong>zu</strong> entrichten.<br />

Der Betrag von CHF 18‘787.50 ist in der MWST-Abrechnung Q03/2012 unter der Ziff. 415 <strong>und</strong><br />

der <strong>Verkauf</strong> der Liegenschaft unter Ziff. 200 + 230 <strong>zu</strong> deklarieren. Der Wert des Bodens<br />

müsste unter Ziff. 200 + 280 deklariert.<br />

veb.ch / Uwe Mehrwald + Brigitte Baumann, 2012<br />

2


4. <strong>Verkauf</strong> mit Option<br />

Auswirkungen wie in vorangegangener Ziff. 2. „<strong>Vermietung</strong> mit Option“.<br />

Keine Nut<strong>zu</strong>ngsänderung, da für den <strong>Verkauf</strong> des Gebäudes im Sinne von Art. 22 MWSTG<br />

optiert wird.<br />

Die Maschinenfabrik Künzli AG hat die Lieferungssteuer auf dem <strong>Verkauf</strong>spreis exkl. Bodenwert<br />

<strong>zu</strong>m Normalsatz <strong>zu</strong> entrichten.<br />

Sofern die MWST offen <strong>zu</strong>m geplanten <strong>Verkauf</strong>spreis exkl. Bodenwert hin<strong>zu</strong>gerechnet werden<br />

kann, ist der geplante <strong>Verkauf</strong>spreis von CHF 2.45 Mio. die Basis <strong>zu</strong> 100.0% = CHF 196‘000<br />

Steuer.<br />

Kann die Steuer nicht hin<strong>zu</strong> geschlagen werden, dann ist der geplante <strong>Verkauf</strong>spreis von<br />

CHF 2.45 Mio. die Basis <strong>zu</strong> 108.0% = CHF 181‘481.50 Steuer.<br />

Die Deklaration für den <strong>Verkauf</strong> des Gebäudes erfolgt unter Ziff. 200 <strong>und</strong> 301 <strong>und</strong> der Wert des<br />

Bodens ist unter Ziff. 200 <strong>und</strong> 280 in der MWST-Abrechnung <strong>zu</strong> deklarieren.<br />

5. <strong>Verkauf</strong> mit Anwendung des Meldeverfahrens (MV)<br />

Das Meldeverfahren (MV) kann nur (freiwillig) angewendet werden, wenn sowohl die Verkäuferin<br />

wie auch die Käuferin mehrwertsteuerpflichtig sind.<br />

Die Maschinenfabrik Künzli AG schuldet weder die Lieferungs- noch die Eigenverbrauchssteuer<br />

resp. Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch. Im Vertrag oder in der Rechnung ist fest<strong>zu</strong>halten,<br />

dass das MV <strong>zu</strong>r Anwendung kommt. Somit darf die MWST nicht ausgewiesen werden.<br />

Das Formular Nr. 764 ist aus<strong>zu</strong>füllen <strong>und</strong> durch beide Parteien <strong>zu</strong> unterzeichnen. Die Maschinenfabrik<br />

Künzli AG hat diesen <strong>Verkauf</strong> in ihrer Quartalsabrechnung <strong>zu</strong> deklarieren<br />

(CHF 2.45 Mio.; Ziff. 200 <strong>und</strong> 225 mit gleichzeitiger Einreichung des von beiden Parteien unterzeichneten<br />

Formulars Nr. 764 mit dem Abrechnungsformular). Der Wert des Bodens (Art. 24<br />

Abs. 6 Bst. c MWSTG; Nicht Bemessungsgr<strong>und</strong>lage) muss in der MWST-Abrechnung unter<br />

Ziff. 200 <strong>und</strong> 280 deklariert werden. Die Ziff. 280 ist „sinngemäss“, d.h. mit „Wert des Bodens“<br />

<strong>zu</strong> ergänzen.<br />

veb.ch / Uwe Mehrwald + Brigitte Baumann, 2012<br />

3


Bemerkungen <strong>zu</strong> den steuerlich relevanten Aufwendungen bei Liegenschaften<br />

Steuerlich relevant sind in der Regel nach den allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen der Buchführung die<br />

aktivierbaren Anlagekosten für das Gebäude, nicht aber der Wert des Bodens. Es ist dabei<br />

nicht von Bedeutung, ob auch tatsächlich eine Aktivierung erfolgt oder die Aufwendungen<br />

(ganz oder teilweise) der Erfolgsrechnung belastet werden.<br />

Bei Liegenschaften ist eine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch oder Einlageentsteuerung) auf<br />

folgenden Liegenschaftsinvestitionen <strong>und</strong> -aufwendungen vorgesehen (vgl. da<strong>zu</strong> auch die<br />

MWST-Info 10 Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen; ab Ziff. 3.1):<br />

• Neuerstellung <strong>und</strong> Erwerb von Liegenschaften<br />

• Wertvermehrende Aufwendungen <strong>zu</strong>sammen mit Energiespar-, Umweltschutz- <strong>und</strong><br />

denkmalplanerischen Massnahmen<br />

• Grossrenovation > (grösser) 5% des Gebäudeversicherungswertes<br />

Keine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch oder Einlageentsteuerung) erfolgt hingegen auf<br />

werterhaltenen Aufwendungen, Betriebskosten (Betriebsstoffe, Hauswartstätigkeit, Verwaltungskosten),<br />

andere Aufwendungen ohne Anlagecharakter <strong>und</strong> Wert des Bodens.<br />

<strong>Beispiele</strong> von wertvermehrenden Aufwendungen:<br />

• Ersteinbau einer Klimaanlage<br />

• Erstinstallation einer Überwachungsanlage<br />

• Estrichausbau: alt Abstellraum, neu Büroräumlichkeiten<br />

• Ersteinbau einer Wasser-Enthärtungsanlage<br />

• Ersteinbau von Storen/Jalousien<br />

• Einbau <strong>zu</strong>sätzlicher Heizkörper<br />

• Belagsarbeiten inkl. F<strong>und</strong>ation: nur Neuanlage von Parkplätzen<br />

• Aufwendungen im Zusammenhang mit Energiespar-, Umweltschutz- sowie<br />

denkmalpflegerischen Massnahmen, die wertvermehrenden Charakter haben, auch wenn<br />

sie bei den direkten Steuern vollumfänglich abziehbar sind.<br />

Als wertvermehrend gelten Aufwendungen mit Anlagekostencharakter, die <strong>zu</strong> einer baulichen<br />

Verbesserung führen <strong>und</strong> den Anlagewert erhöhen. Sie dürfen nicht nur der Erhaltung der Liegenschaft<br />

<strong>und</strong> deren Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten dienen.<br />

veb.ch / Uwe Mehrwald + Brigitte Baumann, 2012<br />

4


<strong>Beispiele</strong> von werterhaltenden Aufwendungen:<br />

• Dachrenovation: Umdecken des Daches<br />

• Fassadenrenovation: Malerarbeiten<br />

• Ersatz des Ölbrenners<br />

• Ersatz der Bodenbeläge<br />

• Ersatz sanitärer Installationen (ohne Komfortverbesserung)<br />

• Ersatz eines bestehenden Kamins<br />

• Belagsarbeiten: nur Reparaturen <strong>und</strong> gleichwertiger Ersatz<br />

• Reparaturarbeiten an bestehenden Einrichtungen.<br />

Solche Aufwendungen (inkl. Betriebsstoffe wie Heizöl, Strom, Wasser) sind bei Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen<br />

steuerlich nicht relevant, diese führen <strong>zu</strong> keiner Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch<br />

resp. Einlageentsteuerung).<br />

Als werterhaltend <strong>und</strong> somit steuerlich nicht relevant gelten Aufwendungen, die nicht <strong>zu</strong> einer<br />

baulichen Verbesserung führen <strong>und</strong> den Anlagewert auf Dauer nicht erhöhen. Solche Aufwendungen<br />

bezwecken nur die Erhaltung des bisherigen baulichen <strong>und</strong> nut<strong>zu</strong>ngsmässigen Zustands.<br />

Diesbezüglich sind aber noch die nachfolgenden Ausführungen <strong>zu</strong>r Grossrenovation <strong>zu</strong><br />

beachten!<br />

Grossrenovation:<br />

Bei einer Grossrenovation werden für die Belange der MWST mit Ausnahme der Betriebskosten<br />

(Betriebsstoffe, Hauswartstätigkeit <strong>und</strong> Verwaltungskosten) sämtliche Ausgaben für den<br />

Um-/Ausbau als wertvermehrende Aufwendungen behandelt. Kosten, die bei normalen Unterhaltsarbeiten<br />

den werterhaltenden Aufwendungen <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen sind, werden bei einer<br />

Grossrenovation wie wertvermehrende Aufwendungen behandelt.<br />

Übersteigen die Renovationskosten einer Bauphase insgesamt 5% des Gebäudeversicherungswerts<br />

vor der Renovation (grösser/> 5%), so ist der Vorsteuerab<strong>zu</strong>g um die gesamten<br />

Kosten <strong>zu</strong> korrigieren, unabhängig davon, ob es sich dabei um Kosten für wertvermehrende<br />

oder für werterhaltende Aufwendungen handelt, vgl. da<strong>zu</strong> Art. 71 MWSTV.<br />

veb.ch / Uwe Mehrwald + Brigitte Baumann, 2012<br />

5


Lösungsansätze - Auswirkungen bei der Mieterin resp. Käuferin<br />

1. <strong>Vermietung</strong> ohne Option<br />

Auch wenn das Gebäude für <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigende unternehmerische Tätigkeiten<br />

verwendet wird, kann die Mieterin keinen Vorsteuerab<strong>zu</strong>g vornehmen, da die Vermieterin<br />

für die <strong>Vermietung</strong> nicht optiert hat <strong>und</strong> keine Belege (monatliche Rechnungen oder nur der<br />

Mietvertrag) mit Ausweis der MWST ausstellt.<br />

2. <strong>Vermietung</strong> mit Option<br />

Die Mieterin kann im Rahmen ihrer für <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigenden unternehmerischen<br />

Tätigkeiten den Vorsteuerab<strong>zu</strong>g vornehmen. Wird das Gebäude beispielsweise <strong>zu</strong> 50%<br />

für unternehmerische Tätigkeiten verwendet, die <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigen, dann kann<br />

die Mieterin die ausgewiesene Mehrwertsteuer <strong>zu</strong> 50% abziehen (CHF 5‘700.00 bzw.<br />

CHF 5‘277.75; s. vorstehende Ziff. 2 bei Vermieterin, Maschinenfabrik Künzli AG). Die Mieterin<br />

muss den Nachweis der bezahlten MWST erbringen (u.a. Art. 59 MWSTV)<br />

3. <strong>Verkauf</strong> ohne Option<br />

Auch wenn das Gebäude für <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigende unternehmerische Tätigkeiten<br />

verwendet wird, kann die Käuferin keinen Vorsteuerab<strong>zu</strong>g vornehmen, da die Verkäuferin<br />

für den <strong>Verkauf</strong> nicht optiert hat <strong>und</strong> keine Belege mit Ausweis der MWST ausstellt.<br />

4. <strong>Verkauf</strong> mit Option<br />

Die Käuferin kann im Rahmen ihrer für <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigenden unternehmerischen<br />

Tätigkeiten den Vorsteuerab<strong>zu</strong>g vornehmen. Wird das Gebäude beispielsweise <strong>zu</strong> 50%<br />

für unternehmerische Tätigkeiten verwendet, die <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigen, dann kann<br />

die Käuferin die ausgewiesene MWST <strong>zu</strong> 50% abziehen (50% von CHF 196‘000 = CHF 98‘000<br />

bzw. 50% von CHF 181‘481.50 = CHF 90‘740.75 – s. vorstehende Ziff. 4 Vermieterin; Maschinenfabrik<br />

Künzli AG).<br />

Wenn die Käuferin das Gebäude auch später nicht mehr für „steuerbare“ Tätigkeiten verwendet,<br />

wäre bei offenem Ausweis der Steuer die Abwicklung ohne Option für die Käuferin günstiger,<br />

selbst wenn der Preis der Liegenschaft um die Eigenverbrauchssteuer resp. Vorsteuerkorrektur<br />

Eigenverbrauch, welche die Verkäuferin <strong>zu</strong> entrichten hat, erhöht würde (kein Vorsteuerab<strong>zu</strong>g<br />

bei offenem Ausweis von CHF 98‘000 gegenüber CHF 18‘787.50 Eigenverbrauchssteuer<br />

resp. Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch). Je nach Verhandlungen könnte auch bei<br />

nicht offenem Ausweis die Käuferin <strong>zu</strong> einem günstigeren Kaufpreis kommen, wenn die Verkäuferin<br />

nicht optiert.<br />

veb.ch / Uwe Mehrwald + Brigitte Baumann, 2012<br />

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5. <strong>Verkauf</strong> mit Anwendung des Meldeverfahrens (MV)<br />

Keine steuerlichen Auswirkungen, sofern die Käuferin das Gebäude <strong>zu</strong> 100% für unternehmerische<br />

<strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigende Tätigkeiten verwendet.<br />

Anders sieht es aus, wenn das Gebäude nur <strong>zu</strong> 50% für Tätigkeiten verwendet, die<br />

<strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigen.<br />

• Käuferin kennt die „MWST-Geschichte“ des Gebäudes nicht:<br />

Gemäss Art. 105 MWSTV wird vermutet, dass die Maschinenfabrik Künzli AG das Gebäude<br />

vollumfänglich für <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g berechtigende unternehmerische Tätigkeiten<br />

verwendet hat <strong>und</strong> somit dieses steuerentlastet ist. Massgebend ist der <strong>Verkauf</strong>spreis exkl.<br />

Bodenwert, somit CHF 2.45 Mio. Bei nur 50% Vorsteuerab<strong>zu</strong>gsberechtigung ist die Eigenverbrauchssteuer<br />

(Eigenverbrauch Vorsteuerkorrektur) auf 50% <strong>zu</strong> entrichten: 8% von<br />

CHF 2.45 Mio. = CHF 196‘000, hiervon 50% = CHF 98‘000 Eigenverbrauchssteuer resp.<br />

Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch.<br />

• Käuferin kennt die „MWST-Geschichte“ des Gebäudes (s. Details in der MWST-<br />

Info 11 Meldeverfahren; Ziff. 5):<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die geschuldete Eigenverbrauchssteuer resp. Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch<br />

bilden die detaillierten Unterlagen, welche die Käuferin von der Maschinenfabrik<br />

Künzli AG erhalten hat.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsänderung <strong>und</strong> somit Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch gemäss Art. 31 Abs. 2<br />

Bst. b <strong>und</strong> Abs. 3 MWSTG. Vorsteuerkorrektur als Eigenverbrauch CHF 9‘393.75<br />

(gemäss nachstehenden Detailberechnungen).<br />

Einbau Personalgarderobe im Jahr 2000:<br />

Geltend gemachter Vorsteuerab<strong>zu</strong>g (= 107.5%) von CHF 10‘813.95<br />

Zeitwert (Abschreibung 12 Jahre = 60%), 40% CHF 4‘325.60<br />

Hiervon 50% (Nut<strong>zu</strong>ngsquote) CHF 2‘162.80<br />

Grossrenovation im Jahr 2005:<br />

> 5% des Gebäudeversicherungswertes vor Renovation<br />

Geltend gemachter Vorsteuerab<strong>zu</strong>g (= 107.6%) von CHF 22‘249.05<br />

Zeitwert (Abschreibung 7 Jahre = 35%) 65% CHF 14‘461.90<br />

Hiervon wiederum 50% CHF 7‘230.95<br />

Total Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch CHF 9‘393.75<br />

Wie wichtig es für die Käuferin sein kann, die „MWST-Geschichte“ eines Gebäudes bei Anwendung<br />

des Meldeverfahrens <strong>zu</strong> kennen, geht aus vorstehendem Beispiel hervor!<br />

Weitere <strong>Beispiele</strong> können auch aus der MWST-Branchen-Info 17 Liegenschaftsverwaltung /<br />

<strong>Vermietung</strong> <strong>und</strong> <strong>Verkauf</strong> von Immobilien (Ziff. 5 ff.) entnommen werden.<br />

veb.ch / Uwe Mehrwald + Brigitte Baumann, 2012<br />

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