Regionales Bauen in Hessen Grundlagen zum ... - Der Wetteraukreis
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Hessisches M<strong>in</strong>isterium für Umwelt,<br />
ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
<strong>Regionales</strong> <strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
<strong>Grundlagen</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Bauen</strong><br />
im ländlichen<br />
Raum<br />
HESSEN
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Trockenmauern stützen Lebensräume<br />
E<strong>in</strong>friedungen, Zäune, Mauern und Hecken<br />
17
18<br />
Erweiterung durch Anbauen oder Neubauen<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Erweiterung durch Anbauen oder Neubauen<br />
Die Überschrift könnte auch lauten<br />
„Neues <strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> alter Umgebung”<br />
denn im Rahmen der Dorferneuerung<br />
ist die Ause<strong>in</strong>andersetzung mit dem<br />
Bestand allgegenwärtig.<br />
Daher stellt sich immer die Frage,<br />
wie e<strong>in</strong> neues Gebäude <strong>in</strong> die vorhan-<br />
dene Bebauung e<strong>in</strong>gefügt wird. E<strong>in</strong>-<br />
fügen heißt jedoch nicht anbiedern<br />
oder auf alt trimmen. Vielmehr kommt<br />
es darauf an, e<strong>in</strong> zeitgemäßes, moder-<br />
nes Gebäude selbstbewusst, nicht<br />
jedoch dom<strong>in</strong>ant, <strong>in</strong> e<strong>in</strong> bestehendes<br />
bauliches Umfeld e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den. Dabei<br />
sollen die regionalen Gestaltungsele-<br />
mente und Materialien Berücksichti-<br />
gung f<strong>in</strong>den.<br />
Am Anfang des Entwurfsprozesses<br />
müssen städtebauliche Überlegungen<br />
stehen. Folgende Aspekte s<strong>in</strong>d dabei<br />
zu beachten:<br />
Fernwirkung<br />
Ortsrand, Hanglage, Topographie.<br />
Wirkung im Straßenverlauf<br />
Raumkante, Straßenflucht, Übergang<br />
Straße-Platz, Kurve.<br />
Bedeutung, Hierarchie<br />
Nutzung und Inhalt<br />
(öffentlich oder privat) = Bedeutung<br />
(Hervorhebung ja oder ne<strong>in</strong>)<br />
Neubau im Zusammenhang mit vor-<br />
handener Bebauung.<br />
Danach kommen Aspekte der Gestal-<br />
tung des Baukörpers:<br />
� Aufbau auf rechteckigen Grund-<br />
rissen, die Tiefe der Baukörper soll<br />
sich an den ortsüblichen Maßen orien-<br />
tieren, <strong>in</strong> der Regel nicht mehr als<br />
zehn Meter, bei größeren benötigten<br />
Flächen s<strong>in</strong>d diese zu addieren.<br />
� E<strong>in</strong>fache Kuben, <strong>in</strong> der Regel<br />
nicht mehr als 2 Vollgeschosse, <strong>in</strong><br />
Mittelgebirgslandschaften mit e<strong>in</strong>em<br />
ausgleichenden Sockelgeschoss.<br />
� E<strong>in</strong>fache Dachformen, meist Sattel-<br />
dächer mit steilen Dachneigungen<br />
von 40° bis 60°, möglichst ohne Dach-<br />
aufbauten oder Dache<strong>in</strong>schnitte,<br />
Firstl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> Längsrichtung angeordnet.<br />
� Anbauten s<strong>in</strong>d als untergeordnete<br />
Baukörper anzufügen, dabei ist auf<br />
die Bildung von Hofräumen zu achten.<br />
An dritter Stelle stehen Überlegungen<br />
zur Fassadengestaltung.
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Materialien<br />
E<strong>in</strong>e Orientierung am regional-<br />
typischen Materialkanon bietet <strong>in</strong> der<br />
Regel ausreichende Gestaltungs-<br />
möglichkeiten. Damit s<strong>in</strong>d auch zeit-<br />
gemäße Interpretationen möglich.<br />
Außenwände - Öffnungen<br />
Hier gelten die Kriterien für Öff-<br />
nungen etc. wie bei den vorhandenen<br />
Gebäuden.<br />
� Innerhalb dieses Rahmens besteht<br />
e<strong>in</strong> Spielraum h<strong>in</strong>sichtlich der Anord-<br />
nung der Fenster, Türen etc. E<strong>in</strong>e<br />
Addition von Fenstern <strong>in</strong> ortstypi-<br />
schen Größen ist möglich. Die Loch-<br />
fassade gilt jedoch als grundsätzliche<br />
Orientierung.<br />
� Sonderformate außerhalb des ste-<br />
henden Rechtecks s<strong>in</strong>d nur mit Zu-<br />
rückhaltung zu verwenden.<br />
� Die Gebäude s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em deut-<br />
lichen Sockel auszubilden.<br />
Balkone, Erker etc.<br />
Balkone s<strong>in</strong>d Elemente des städti-<br />
schen Wohnungsbaus. In den Dör-<br />
fern, wo <strong>zum</strong>eist e<strong>in</strong> entsprechend<br />
großes Grundstück zur Verfügung<br />
steht, war hierfür ke<strong>in</strong> Bedarf.<br />
Entsprechend zurückhaltend soll-<br />
ten sie verwendet bzw. angeordnet<br />
werden. E<strong>in</strong>e Anordnung an rückwär-<br />
tigen Fassaden ist unter Umständen<br />
möglich.<br />
Sie s<strong>in</strong>d jedoch immer gestalte-<br />
risch <strong>in</strong> die Fassade e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den.<br />
Dies gilt <strong>in</strong> gleicher Weise für Erker<br />
und Zwerchhäuser etc.<br />
Erweiterung durch Anbauen oder Neubauen<br />
Bauteile, Bauelemente<br />
Individuellen, handwerklichen Lö-<br />
sungen ist der Vorzug vor <strong>in</strong>dustriel-<br />
len Serienprodukten e<strong>in</strong>zuräumen.<br />
Unter Beachtung der vorgenannten<br />
Kriterien bietet sich für die Bauherren<br />
und ihre Architekten e<strong>in</strong>e Fülle von<br />
Möglichkeiten, den Gebäuden e<strong>in</strong>e<br />
zeitgemäße Note zu verleihen unter<br />
gleichzeitiger Wahrung der jeweiligen<br />
örtlichen Gestaltungsmerkmale und<br />
landschaftlichen Gegebenheiten.<br />
Modernes oder zeitgemäßes<br />
<strong>Bauen</strong> im Bestand me<strong>in</strong>t nicht den<br />
„marktschreierischen Auftritt” nach<br />
dem Motto „auffallen um jeden<br />
Preis”. Vielmehr s<strong>in</strong>d es die jeweili-<br />
gen Details, an denen sich zeitliche<br />
Entwicklungen oder moderne Ten-<br />
denzen ablesen lassen.<br />
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20<br />
Alternative Energien für´s Dorf<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Alternative Energien fürs Dorf<br />
Heizung<br />
Die Zentralheizungsanlage sorgt<br />
mit ihrer Wärme für Behaglichkeit<br />
im Haus. Von außen nicht sichtbar<br />
ist sie doch e<strong>in</strong> wesentlicher Bestand-<br />
teil des Hauses.<br />
Automatische Holzpelletanlagen<br />
stehen aufgrund neuer Feuerungs-<br />
technologien herkömmlichen Energie-<br />
trägern wie Heizöl und Erdgas <strong>in</strong><br />
Sachen Effizienz und Bedienkomfort<br />
kaum nach. Durch die Entwicklung<br />
von Holzpellets und Pelletanlagen<br />
steht heute e<strong>in</strong> Heizsystem zur Ver-<br />
fügung, das ganzjährig e<strong>in</strong>e automa-<br />
tisch gesteuerte, regenerative Wär-<br />
meversorgung sicherstellt.<br />
Pelletheizungen eignen sich vor<br />
allem zur kompletten Wärmeversor-<br />
gung von E<strong>in</strong>- und Zweifamilienwohn-<br />
häusern.<br />
Aufgrund des hohen Heizwertes<br />
von Holzpellets (2 kg Pellets entspre-<br />
chen etwa 1 l Heizöl) ist der Raumbe-<br />
darf zur Lagerung recht ger<strong>in</strong>g, so<br />
dass i.d.R. bestehende Öllagerräume<br />
mit ger<strong>in</strong>gem Aufwand <strong>zum</strong> Pellet-<br />
lager umgebaut werden können.<br />
Die Anlieferung der Pellets erfolgt –<br />
ähnlich wie bei Heizöl – mit e<strong>in</strong>em<br />
Tankwagen. Dabei werden die Pellets<br />
<strong>in</strong> den Lagerraum e<strong>in</strong>geblasen. Von<br />
dort werden sie über Fördere<strong>in</strong>rich-<br />
tungen wie Schnecken automatisch<br />
<strong>in</strong> den Brennraum befördert.<br />
Aufgrund der automatischen<br />
Betriebsweise ist der Bedienungs-<br />
aufwand sehr ger<strong>in</strong>g.<br />
Pelletheizanlagen lassen sich i.d.R.<br />
problemlos <strong>in</strong> den Gebäudebestand<br />
<strong>in</strong>tegrieren, so dass das typische<br />
Ortsbild nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />
Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen<br />
funktionieren nach dem gleichen<br />
Pr<strong>in</strong>zip wie die Pelletfeuerung. <strong>Der</strong><br />
Brennstoff Hackschnitzel kommt <strong>in</strong><br />
unterschiedlicher Größe direkt aus<br />
der Forstwirtschaft. Für diesen Holz-<br />
brennstoff s<strong>in</strong>d erheblich größere<br />
Lagerflächen und e<strong>in</strong>e mechanisierte<br />
Brennstoffzufuhr erforderlich. E<strong>in</strong>e<br />
Hackschnitzelfeuerung empfiehlt sich<br />
für größere Wärmeabnehmer (z.B.<br />
Schulen, Rathäuser) da der bauliche<br />
Aufwand für die Errichtung e<strong>in</strong>en<br />
hohen Anteil an den Gesamt<strong>in</strong>vesti-<br />
tionskosten hat.<br />
Allen Holzfeuerungen geme<strong>in</strong>sam<br />
s<strong>in</strong>d die gegenüber konventionellen<br />
Heizungen (Öl, Gas) höheren Investi-<br />
Drehfederaustragung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Holzhackschnitzellager<br />
Heizzentrale mit Holzhackschnitzellager<br />
Anlieferung von Holzhackschnitzeln<br />
(unten l<strong>in</strong>ks)<br />
Pelletfeuerung (unten Mitte)<br />
Wechsel-Conta<strong>in</strong>er mit <strong>in</strong>tegrierter<br />
Schubbodenaustragung zur Brennstoffbevorratung<br />
(unten rechts)
Alternative Energien für´s Dorf<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
tionskosten. Diesen stehen ger<strong>in</strong>gere<br />
Brennstoffkosten gegenüber. Das<br />
Land <strong>Hessen</strong> fördert die Errichtung<br />
solcher Anlagen ab e<strong>in</strong>er Nennwär-<br />
meleistung von 50 kW, so dass sich<br />
hierdurch Holzfeuerungen wirtschaft-<br />
lich betreiben lassen. Anlagen kle<strong>in</strong>er<br />
50 kW werden über die BAFA geför-<br />
dert. Sollen mehrere Wohnhäuser<br />
oder andere Liegenschaften von e<strong>in</strong>er<br />
Holzfeuerung versorgt werden, so för-<br />
dert das Land die Errichtung e<strong>in</strong>es<br />
dafür erforderlichen Nahwärmenetzes.<br />
In von der Landwirtschaft gepräg-<br />
ten Gebieten werden immer häufiger<br />
Biogasanlagen, die Gülle, Mist und<br />
nachwachsende Rohstoffe energe-<br />
Pelletfeuerung<br />
Außenansicht e<strong>in</strong>es Pelletlagers mit<br />
Befüllstutzen<br />
tisch verwerten, realisiert. Das produ-<br />
zierte Biogas wird zur Strom- und<br />
Wärmeerzeugung verwendet. E<strong>in</strong> Teil<br />
der Wärme wird auf dem landwirt-<br />
schaftlichen Betrieb genutzt. Wenn<br />
darüber h<strong>in</strong>aus die Möglichkeit<br />
besteht, die Wärme z.B. <strong>in</strong> Wohn-<br />
häusern e<strong>in</strong>zusetzen, gewährt das<br />
Land e<strong>in</strong>en Zuschuss für die Errich-<br />
tung von Nahwärmenetzen.<br />
Sollen mehrere Wohnhäuser oder<br />
andere Liegenschaften von e<strong>in</strong>er<br />
Holz-feuerung versorgt werden, so<br />
fördert das Land zusätzlich zur ge-<br />
förderten Anlage die Errichtung<br />
e<strong>in</strong>es dafür erforderlichen Nahwär-<br />
menetzes.<br />
Ansprechpartner:<br />
LTH Landestreuhandstelle <strong>Hessen</strong><br />
Geschäftsbereich der Landesbank<br />
<strong>Hessen</strong>-Thür<strong>in</strong>gen Girozentrale<br />
Förderprogramm des Landes <strong>Hessen</strong><br />
Postadresse:<br />
60297 Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />
Besuchsadresse:<br />
OMEGA-HAUS A (Kaiserlei-Kreisel)<br />
Strahlenbergerstraße 11<br />
63067 Offenbach am Ma<strong>in</strong><br />
Telefon: 069 - 91 32-01<br />
Telefax: 069 - 91 32-24 83<br />
Internet: www.lth.de<br />
hessenENERGIE GmbH<br />
Ma<strong>in</strong>zer Straße 98 - 102<br />
65189 Wiesbaden<br />
Telefon: 0611 - 746 23-0<br />
Telefax: 0611 - 718 224<br />
E-Mail: kontakt@hessenENERGIE.de<br />
Internet: www.hessenENERGIE.de<br />
Kompetenzzentrum<br />
<strong>Hessen</strong>Rohstoffe (HERO)<br />
Am Sande 20<br />
D-37213 Witzenhausen<br />
Telefon: 05542 - 600 33 50<br />
Telefax: 05542 - 600 33 58<br />
E-Mail: <strong>in</strong>fo@hero-hessen.de<br />
Internet: www.hero-hessen.de<br />
Bundesamt für Wirtschaft und<br />
Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
Ansprechpartner <strong>zum</strong> Förderprogramm<br />
Erneuerbare Energien s<strong>in</strong>d:<br />
Referate 433 / 434 / 435<br />
Frankfurter Str. 29 - 3<br />
65760 Eschborn<br />
Telefon: 06196 - 908-625<br />
Telefax: 06196 - 908-800<br />
Internet: www.bafa.de<br />
KFW Infocenter<br />
Telefonische Beratung zu allen<br />
Förderprogrammen der KfW Wohnwirtschaftliche<br />
Programme, Umweltund<br />
Klimaschutzprogramme sowie<br />
Infrastrukturprogramme<br />
Telefon: 01801 - 33 55 77<br />
Mo. bis Fr. 7:30 bis 18:30 Uhr<br />
Telefax: 069 - 74 31-9500<br />
Internet: www.kfw.de<br />
www.kfw-foerderbank.de<br />
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe<br />
e.V. (FNR)<br />
Hofplatz 1, 18276 Gülzow<br />
Telefon: Zentrale 03843 - 69 30-0<br />
Bioenergieberatung 0343 - 69 30-199<br />
Telefax: 03843 - 69 30-1 02<br />
E-Mail: <strong>in</strong>fo@fnr.de<br />
Internet: www.fnr.de<br />
Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V.<br />
(DEPV)<br />
Tullastraße 18, D-68161 Mannheim<br />
Telefon: 0621 - 728 75 23<br />
Telefax: 0621 - 728 75 26<br />
Internet: www.depv.de<br />
21
22<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Richtl<strong>in</strong>ien<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung<br />
der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
Teil I – Übersicht<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
1. Förderziel<br />
Ziel der ländlichen Entwicklung ist es, den ländlichen Raum<br />
auch angesichts der prognostizierten demografischen<br />
Entwicklungen als attraktiven Lebensraum zu erhalten und<br />
se<strong>in</strong>e Zukunftschancen durch Entwicklung se<strong>in</strong>er sozialen,<br />
wirtschaftlichen und natürlichen Potenziale zu wahren.<br />
Dies soll im Rahmen dieses Programmes durch Verbesserung<br />
der Wohnqualität <strong>in</strong> den Ortskernen der Dörfer, durch<br />
Steigerung der allgeme<strong>in</strong>en Lebensqualität, durch Bewahrung<br />
des kulturellen Erbes und der regionalen Identitäten<br />
sowie durch Wertschöpfung aus der Entwicklung wirtschaftlicher<br />
Kompetenz und des Landtourismus erreicht werden.<br />
Ländliche Entwicklung ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e eigene Gestaltungsaufgabe<br />
der ländlichen Regionen, Städte und Dörfer.<br />
Sie sollen <strong>in</strong> eigener Verantwortung Initiative entfalten, ihre<br />
Stärken und Schwächen erkennen, Ziele formulieren,<br />
Entwicklungsstrategien bestimmen und diese <strong>in</strong> örtlichen<br />
und regionalen <strong>in</strong>tegrierten Entwicklungskonzepten darlegen.<br />
Das Land <strong>Hessen</strong> versteht sich dabei als Partner und<br />
ist bereit, im Rahmen dieses Programmes für Erarbeitung<br />
und Umsetzung der Konzepte Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
2. Förderangebote<br />
Das Land <strong>Hessen</strong> unterstützt die eigenständige Entwicklung<br />
der Regionen und der Dörfer auf der Grundlage des<br />
Pr<strong>in</strong>zips der Nachhaltigkeit. Dieses Pr<strong>in</strong>zip erfordert e<strong>in</strong><br />
Denken <strong>in</strong> ökonomischen, sozialen, kulturellen und ökologischen<br />
Zusammenhängen. Diesem ganzheitlichen<br />
Ansatz entsprechend werden <strong>in</strong> diesem Programm folgende<br />
Förderangebote zusammengefasst:<br />
1. Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement<br />
2. Eigenständige Entwicklung und Lebensqualität<br />
3. Landtourismus<br />
4. Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft<br />
5. Dorferneuerung<br />
Die programmspezifischen Fördervoraussetzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
Teil II aufgeführt. Die für alle Programme gleichermaßen<br />
geltenden allgeme<strong>in</strong>en Förderbestimmungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Teil III<br />
zusammengefasst.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
3. Fördergebiete<br />
3.1 Ländlicher Raum <strong>in</strong> S<strong>in</strong>ne dieser Richtl<strong>in</strong>ie s<strong>in</strong>d die<br />
Landkreise Bergstraße (mit Ausnahme von Biblis,<br />
Birkenau, Bürstadt, E<strong>in</strong>hausen, Groß-Rohrheim,<br />
Lampertheim, Lorsch und Viernheim), Darmstadt-<br />
Dieburg (mit Ausnahme von Erzhausen, Griesheim,<br />
Pfungstadt und Weiterstadt), Fulda, Gießen, Hersfeld-<br />
Rotenburg, Hochtaunuskreis (mit Ausnahme von Bad<br />
Homburg, Friedrichsdorf, Königste<strong>in</strong>, Kronberg, Oberursel<br />
und Ste<strong>in</strong>bach), Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-<br />
Weilburg, Ma<strong>in</strong>-K<strong>in</strong>zig-Kreis (mit Ausnahme von<br />
Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hanau,<br />
Ma<strong>in</strong>tal, Niederdorfelden, Rodenbach und Schöneck),<br />
Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Rhe<strong>in</strong>gau-<br />
Taunus-Kreis (mit Ausnahme von Niedernhausen und<br />
Walluf), Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg,<br />
Werra-Meißner-Kreis und Wetterau-Kreis<br />
(mit Ausnahme von Bad Vilbel, Karben,<br />
Rosbach und Wöllstadt).<br />
3.2 Projekte zur Entwicklung der ländlichen Gebiete nach<br />
Maßgabe der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+ werden<br />
<strong>in</strong> Regionen im ländlichen Raum nach Nr. 3.1 gefördert,<br />
<strong>in</strong> denen sich die relevanten Akteure <strong>in</strong> anerkannten<br />
lokalen Aktionsgruppen im S<strong>in</strong>ne von LEA<br />
DER+ zusammengeschlossen haben. Das s<strong>in</strong>d die<br />
Regionen Burgwald, Kellerwald, Knüll, Lahn-Dill-Bergland,<br />
Odenwald, Rhön, Vogelsberg und Werra-Meißner.<br />
3.3 Dörfer im S<strong>in</strong>ne dieses Programms s<strong>in</strong>d ländlich<br />
geprägte Orte bis zu 2.000 E<strong>in</strong>wohnern sowie Orte<br />
über 2.000 bis zu 6.000 E<strong>in</strong>wohner, die nicht dem<br />
Anwendungsbereich der Stadterneuerung zugeordnet<br />
s<strong>in</strong>d. Über die Programmzuordnung entscheidet das<br />
für die Dorferneuerung zuständige M<strong>in</strong>isterium, bei<br />
Orten über 2.000 E<strong>in</strong>wohnern im E<strong>in</strong>vernehmen mit<br />
dem für die Stadterneuerung zuständigen M<strong>in</strong>isterium.<br />
Dörfer im S<strong>in</strong>ne dieses Programmes können auch<br />
außerhalb des nach Nr. 3.1 def<strong>in</strong>ierten ländlichen<br />
Raumes liegen.
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
3.4 Die Förderungen nach Teil II Nr. 4 (Bio-Rohstoffe aus<br />
der Land- und Forstwirtschaft) werden für Vorhaben<br />
gewährt, die im Lande <strong>Hessen</strong> durchgeführt werden.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
4. Antragsberechtigte<br />
4.1 Förderanträge können von öffentlichen und privaten<br />
Trägern gestellt werden.<br />
4.2 Ausgeschlossen von der Antragstellung nach diesen<br />
Richtl<strong>in</strong>ien s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> § 1 Abs. 4 des Gesetzes über<br />
die Alterssicherung der Landwirte (ALG) def<strong>in</strong>ierten<br />
Unternehmen der Landwirtschaft, deren Antrag die<br />
Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Förderung nach den Richtl<strong>in</strong>ien<br />
<strong>zum</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsförderungsprogramm (RL-<br />
AFP) <strong>in</strong> der jeweils gültigen Fassung erfüllt.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
5. Zuständige Stellen<br />
1. Förderanträge für die Programme 1 bis 3 und 5 s<strong>in</strong>d<br />
mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen bei<br />
der für die Förderung der ländlichen Entwicklung<br />
zuständigen Behörde e<strong>in</strong>zureichen. Nachforderungen<br />
dieser Behörde zur Vervollständigung der Anträge<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten zu erfüllen. Die<br />
Überschreitung der Dreimonatsfrist führt zur Zurückgabe<br />
der Anträge.<br />
Die subventionsrechtliche Prüfung auf Förderfähigkeit<br />
wird <strong>in</strong>nerhalb sechs Wochen nach Vorlage der voll<br />
ständigen Antragsunterlagen abgeschlossen. Das<br />
Ergebnis wird dem Antragsteller von der Bewilligungsstelle<br />
schriftlich mitgeteilt. Bewilligungsstelle ist<br />
die InvestitionsBank <strong>Hessen</strong> AG, Niederlassung<br />
Wetzlar, Karl-Kellner-R<strong>in</strong>g 23, 35576 Wetzlar.<br />
2. Anträge auf Förderung von Vorhaben nach Teil II<br />
Nr. 4.4.1 bis 4.4.3 s<strong>in</strong>d bei der Landesbank <strong>Hessen</strong>-<br />
Thür<strong>in</strong>gen – Girozentrale -, Landestreuhandstelle <strong>in</strong><br />
Offenbach am Ma<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>zureichen, die die Zuwendun<br />
gen im Auftrag des HMULV bewilligt. Anträge auf<br />
Förderung von Vorhaben nach Nr. 4.4.4 bis 4.4.8 s<strong>in</strong>d<br />
beim HMULV e<strong>in</strong>zureichen.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
6. Weitere Fördermöglichkeiten<br />
Über die <strong>in</strong> Teil I Nr. 2 aufgezählten und <strong>in</strong> Teil II dargestellten<br />
Förderprogramme h<strong>in</strong>aus bestehen folgende<br />
Förderangebote des Landes <strong>Hessen</strong>:<br />
Flurneuordnung<br />
Die regional zuständigen Ämter für Bodenmanagement fördern<br />
Verfahren nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz sowie<br />
den freiwilligen Nutzungstausch, und das Hessische Landesamt<br />
für Bodenmanagement und Geo<strong>in</strong>formation fördert<br />
die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen<br />
im Rahmen der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur<br />
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes<br />
(GAK) nach den Richtl<strong>in</strong>ien des Hessischen M<strong>in</strong>isteriums für<br />
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung für die Festlegung,<br />
Förderung und F<strong>in</strong>anzierung von Ausführungsmaßnahmen<br />
<strong>in</strong> Verfahren nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz,<br />
freiwilligen Nutzungstauschen und dem ländlichen<br />
Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen vom 01.<br />
Januar 2004 (StAnz. Nr. 39/2004, S. 3108).<br />
Agrarstrukturelle Konzepte<br />
Diese Richtl<strong>in</strong>ien gelten nicht für die Förderung der Erarbeitung<br />
von Konzepten im S<strong>in</strong>ne der Nr. 2.1, letzter Satz,<br />
der Grundsätze für die Förderung der <strong>in</strong>tegrierten ländlichen<br />
Entwicklung des geltenden Rahmenplanes der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />
Verbesserung des Agrarstruktur und<br />
des Küstenschutzes, wenn die Konzepte überwiegend landwirtschaftliche<br />
thematische Schwerpunkte betreffen.<br />
Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen<br />
Das hessische M<strong>in</strong>isterium für Umwelt, ländlichen Raum<br />
und Verbraucherschutz fördert <strong>in</strong>vestive Maßnahmen landwirtschaftlicher<br />
Unternehmen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher<br />
E<strong>in</strong>kommensquellen nach den Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zum</strong><br />
Agrar<strong>in</strong>vestitionsförderungsprogramm (AFP). Förderanträge<br />
s<strong>in</strong>d an die für die Förderung der ländlichen Entwicklung<br />
zuständigen Behörden zu richten.<br />
Betriebliche Investitionen<br />
Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />
Landesentwicklung fördert betriebliche Investitionen von<br />
Unternehmen mit überwiegendem überregionalem Absatz<br />
mit Zuschüssen und Darlehen <strong>in</strong> den ausgewiesenen Fördergebieten<br />
der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung<br />
der regionalen Wirtschaftsstruktur (GAW) sowie <strong>in</strong> den EU-<br />
Fördergebieten nach Ziel 2. Förderanträge s<strong>in</strong>d an die<br />
InvestitionsBank <strong>Hessen</strong> AG zu richten.<br />
23
24<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Die InvestitionsBank <strong>Hessen</strong> AG gewährt darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong><br />
Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau und<br />
der Bürgschaftsbank <strong>Hessen</strong> GmbH Darlehen an kle<strong>in</strong>e und<br />
mittlere Unternehmen mit Möglichkeiten der Z<strong>in</strong>sverbilligung<br />
(siehe Richtl<strong>in</strong>ien und Merkblatt der InvestitionsBank<br />
<strong>Hessen</strong> AG zur Gründungs- und Wachstumsf<strong>in</strong>anzierung<br />
(GuW)). Weitere Fördermöglichkeiten, wie die Förderung<br />
der Entwicklung und E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong>novativer, umweltfreundlicher<br />
Produkte und Produktionsverfahren und die Förderung<br />
der Humankapitalbildung durch Innovationsassistenten/<strong>in</strong>nen<br />
s<strong>in</strong>d den Richtl<strong>in</strong>ien desselben M<strong>in</strong>isteriums zur<br />
Innovationsförderung zu entnehmen.<br />
Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement<br />
Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />
Landesentwicklung fördert regionale Entwicklungskonzepte<br />
und Regionalmanagement auf der Ebene großräumiger<br />
Wirtschaftsregionen und vorrangig <strong>in</strong> Fördergebieten der<br />
„Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen<br />
Wirtschaftsstruktur“ nach den Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der<br />
regionalen Entwicklung.<br />
<strong>Regionales</strong> Standortmarket<strong>in</strong>g<br />
Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />
Landesentwicklung fördert regionales Standortmarket<strong>in</strong>g<br />
für großräumige Wirtschaftsregionen zur Verbesserung<br />
deren Standortimage, zur Verbreitung von Standort<strong>in</strong>formationen<br />
und zur gezielten Ansiedlungswerbung vorrangig<br />
<strong>in</strong> den regionalen Fördergebieten nach Ziel 2 der Europäischen<br />
Strukturfonds nach den Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der<br />
regionalen Entwicklung.<br />
Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung<br />
von Unternehmen<br />
Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />
Landesentwicklung fördert Investitionen <strong>zum</strong> Ausbau der<br />
wirtschaftsnahen Infrastruktur (<strong>in</strong>sbesondere die Erschließung<br />
gewerblicher Flächen) vorrangig <strong>in</strong> den regionalen<br />
Fördergebieten der „Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung<br />
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und <strong>in</strong> den<br />
Fördergebieten nach Ziel 2 der Europäischen Strukturfonds<br />
nach den Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der regionalen Entwicklung.<br />
Öffentliche touristische Infrastruktur<br />
Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />
Landesentwicklung fördert Projekte der öffentlichen<br />
Infrastruktur zur Sicherung und Weiterentwicklung des<br />
Tourismusstandortes <strong>Hessen</strong> vorrangig <strong>in</strong> den Förderge-<br />
bieten der „Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung der<br />
regionalen Wirtschaftsstruktur“ und <strong>in</strong> den Fördergebieten<br />
nach Ziel 2 der Europäischen Strukturfonds nach den<br />
Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der regionalen Entwicklung.<br />
Biorohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft<br />
Auf die Förderprogramme des Bundes wird ausdrücklich<br />
h<strong>in</strong>gewiesen. Informationen s<strong>in</strong>d u.a. bei: hessenEnergie<br />
GmbH (www.hessenenergie.de), Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />
(Tel.: 01801/335577), Bundesamt für Wirtschaft und<br />
Ausfuhrkontrolle (BAFA; Tel.: 06196/908-0), Kompetenzzentrum<br />
<strong>Hessen</strong>Rohstoffe (HeRo) e.V. (Tel.: 05542/6003-350)<br />
erhältlich.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
7. <strong>Der</strong> Wettbewerb „Unser Dorf“<br />
<strong>Der</strong> Wettbewerb „Unser Dorf“ dient der Unterstützung der<br />
Ziele der ländlichen Entwicklung im Rahmen des ehrenamtlichen<br />
bürgerschaftlichen Engagements <strong>in</strong> den hessischen<br />
Dörfern. Er wird alle drei Jahre vom Hessischen M<strong>in</strong>isterium<br />
für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgelobt<br />
Die Sieger des Landeswettbewerbes können am Bundeswettbewerb<br />
„Unser Dorf hat Zukunft“ teilnehmen.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
8. Information<br />
Zur Information potenzieller Zuwendungsempfänger über<br />
die Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> werden<br />
Informationsschriften zur Verfügung gestellt. Sie können<br />
über die für die Förderung der ländlichen Entwicklung<br />
zuständige Behörde bezogen oder im Internet unter<br />
www.hmulv.hessen.de e<strong>in</strong>gesehen werden.
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Teil II – E<strong>in</strong>zelbestimmungen<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
1. Regionale Entwicklungskonzepte und<br />
Regionalmanagement<br />
1.1 Gegenstand der Förderung<br />
Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung<br />
sollen im regionalen und Fachgebiete übergreifenden<br />
Zusammenhang gesehen und umgesetzt werden.<br />
Deshalb fördert das Land <strong>Hessen</strong> die Erarbeitung<br />
<strong>in</strong>tegrierter regionaler Entwicklungskonzepte und das<br />
Regionalmanagement <strong>in</strong> der Trägerschaft von Regionalforen<br />
oder von lokalen Aktionsgruppen im S<strong>in</strong>ne<br />
der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+ sowie Dienstleistungen<br />
für die Vorbereitung, Entwicklung und <strong>zum</strong><br />
Anschub von Projekten.<br />
Mit den Entwicklungskonzepten soll der Zusammenhang<br />
zwischen den Entwicklungszielen für e<strong>in</strong>e<br />
Region und den konkreten Projekten hergestellt werden.<br />
Die Ergebnisse <strong>in</strong>tegrierter regionaler Entwicklungskonzepte<br />
und die Empfehlungen der Regionalforen<br />
werden bei der Projektförderung des Landes<br />
<strong>Hessen</strong> nach den folgenden Pro-grammen <strong>in</strong> Teil II im<br />
Rahmen der f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten berücksichtigt,<br />
sofern ke<strong>in</strong>e überregionalen Gründe entgegen<br />
stehen.<br />
Die Konzepte dürfen nicht im Widerspruch zu den<br />
Entwicklungszielen von regionalen Entwicklungskonzepten<br />
stehen, die nach den Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung<br />
der regionalen Entwicklung des Landes <strong>Hessen</strong><br />
für größere Regionen gefördert wurden (vgl. Teil I<br />
Nr. 6 Abs. 6) bzw. s<strong>in</strong>d mit diesen abzustimmen.<br />
1.2 Fördergebiete<br />
Fördergebiete s<strong>in</strong>d Regionen unterhalb der Ebene<br />
großräumiger Wirtschaftsregionen im ländlichen<br />
Raum gemäß Teil 1 Nr. 3.1. Regionalmanagement<br />
wird nur <strong>in</strong> Regionen mit m<strong>in</strong>destens 50.000 E<strong>in</strong>wohnern,<br />
<strong>in</strong> dünn besiedelten Gebieten mit m<strong>in</strong>destens<br />
30.000 E<strong>in</strong>wohnern, gefördert.<br />
1.3 Antragsberechtigte<br />
Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d rechtsfähig organisierte<br />
Regionalforen. Als Regionalforen gelten außerhalb<br />
öffentlicher Verwaltungen organisierte Zusammenschlüsse<br />
der für die Entwicklung e<strong>in</strong>er ländlichen<br />
Region relevanten Gebietskörperschaften, Institutionen,<br />
Organisationen, Verbände und Initiativen, deren<br />
satzungsmäßiges Ziel die Sektor übergreifende Entwicklung<br />
ihrer Region ist (z. B. regionale Entwicklungsgruppen,<br />
-vere<strong>in</strong>e, -gesellschaften oder lokale<br />
Aktionsgruppen <strong>in</strong> S<strong>in</strong>ne der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative<br />
LEADER+).<br />
1.4 Verwendungszweck<br />
Gefördert werden können<br />
1.4.1 Ausgaben im Zusammenhang mit der Erstellung <strong>in</strong>tegrierter<br />
regionaler Entwicklungskonzepte, <strong>in</strong>sbeson<br />
dere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen<br />
bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie<br />
bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse.<br />
Bei begründetem Bedarf (wie z. B. zur Förderung von<br />
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung nach der<br />
Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur<br />
und des Küstenschutzes – GAK) können auch<br />
Ergänzungen oder Anpassungen vorhandener <strong>in</strong>tegrierter<br />
Konzepte gefördert werden.<br />
1.4.2 Ausgaben für den Aufbau e<strong>in</strong>es nachhaltig angelegten<br />
Regionalmanagements <strong>in</strong> der Trägerschaft von<br />
Regionalforen. Die operative E<strong>in</strong>heit des Regional<br />
managements muss von den regionalen Akteuren<br />
geme<strong>in</strong>sam getragen werden. Ausschließlich kommunal<br />
getragene E<strong>in</strong>richtungen werden nicht gefördert.<br />
1.5 Art und Umfang der Förderung<br />
1.5.1 Die Erarbeitung, Ergänzung oder Anpassung <strong>in</strong>tegrierter<br />
regionaler Entwicklungskonzepte wird durch<br />
e<strong>in</strong>en Zuschuss als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong> Höhe von<br />
70 % gefördert. <strong>Der</strong> Zuschuss je Konzept beträgt e<strong>in</strong>malig<br />
bis zu 50.000 Euro und wird e<strong>in</strong>er Region nur<br />
e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>nerhalb von fünf Jahren gewährt.<br />
1.5.2 <strong>Der</strong> Aufbau e<strong>in</strong>es Regionalmanagements wird durch<br />
e<strong>in</strong>en Zuschuss als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong> Höhe von<br />
70 % gefördert. <strong>Der</strong> Zuschuss ist auf 50.000 Euro pro<br />
Jahr begrenzt und wird längstens vier Jahre bis zu<br />
e<strong>in</strong>em Höchstbetrag von 200.000 Euro gewährt. <strong>Der</strong><br />
Zuschuss wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Region nur e<strong>in</strong>mal gewährt.<br />
25
26<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
1.6 Weitere Bestimmungen<br />
1.6.1 Regionale Entwicklungskonzepte<br />
In die Erarbeitung des <strong>in</strong>tegrierten regionalen Entwicklungskonzepts<br />
sollen die Bevölkerung und die<br />
relevanten Akteure der Region <strong>in</strong> geeigneter Weise<br />
e<strong>in</strong>bezogen werden. Dazu gehören <strong>in</strong> der Regel der<br />
landwirtschaftliche Berufsstand, die Gebietskörperschaften,<br />
die E<strong>in</strong>richtungen der Wirtschaft wie Industrie-<br />
und Handelskammern oder Handwerkskammern,<br />
die Verbraucherverbände, die Umweltverbände<br />
und die Träger öffentlicher Belange.<br />
Das geförderte regionale Entwicklungskonzept ist <strong>in</strong><br />
geeigneter Form zu publizieren.<br />
1.6.2 Regionalmanagement<br />
Regionalmanagement im S<strong>in</strong>ne dieses Programms ist<br />
die Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung<br />
der ländlichen Entwicklungsprozesse durch<br />
regionale Akteure, die sich zu diesem Zweck zusammengeschlossen<br />
haben. Hauptaufgabe des Regionalmanagements<br />
ist es,<br />
– <strong>in</strong>tegrierte regionale Entwicklungskonzepte zu<br />
entwickeln und umzusetzen,<br />
– regionale Konsensbildungsprozesse <strong>in</strong> Gang zu<br />
setzen,<br />
– regionale Netzwerke, Bündnisse, Verbundprojekte,<br />
Innovationscluster u. ä. aufzubauen<br />
– regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale<br />
zu mobilisieren und<br />
– zielgerichtete Projekte zu identifizieren und zu entwickeln.<br />
1.6.3 E<strong>in</strong>satz von Bundesmitteln und EU-Mitteln<br />
Projekte nach Nr. 1.4.1 und 1.4.2 s<strong>in</strong>d im Rahmen der<br />
Grundsätze für die Förderung der <strong>in</strong>tegrierten ländlichen<br />
Entwicklung des GAK-Rahmenplanes 2004 bis<br />
2007 zu den Konditionen nach Nr. 1.5.1 und 1.5.2 zuschussfähig.<br />
Im Rahmen der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+<br />
s<strong>in</strong>d diese Projekte im Fördergebiet gemäß Teil I<br />
Nr. 3.2 zuschussfähig.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
2. Eigenständige Entwicklung und Lebensqualität<br />
2.1 Gegenstand der Förderung<br />
In den ländlichen Regionen soll durch e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />
eigenständige Entwicklung die wirtschaftliche Kompetenz<br />
ausgebaut, die allgeme<strong>in</strong>e Lebensqualität gesichert oder<br />
verbessert und die regionale Zusammengehörigkeit<br />
gestärkt werden.<br />
Das Land fördert deshalb Investitionen zur Erschließung<br />
regionaler Märkte, zur Verbesserung der Versorgung und<br />
zur Förderung der Regionalkultur sowie dazu erforderliche<br />
Dienstleistungen. Die geförderten Projekte sollen zur Umsetzung<br />
e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>tegrierten regionalen Entwicklungskonzeptes<br />
(vgl. Teil II Nr. 1.1) beitragen.<br />
2.2 Fördergebiete<br />
Fördergebiete s<strong>in</strong>d Regionen unterhalb der Ebene großräumiger<br />
Wirtschaftsregionen im ländlichen Raum gemäß Teil I<br />
Nr. 3.1 e<strong>in</strong>schließlich der Regionen nach Teil I Nr. 3.2.<br />
Die Förderung von Projekten nach Nr. 2.4.7 ist <strong>in</strong> den abgegrenzten<br />
Fördergebieten der Dorferneuerung nach Nr. 5.7.2<br />
dieser Richtl<strong>in</strong>ie ausgeschlossen.<br />
2.3 Antragsberechtigte<br />
Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d:<br />
– Öffentliche Träger: Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände<br />
und sonstige E<strong>in</strong>richtungen des öffentlichen<br />
Rechts für Projekte nach Nr. 2.4.1 bis 2.4.3,<br />
2.4.6 bis 2.4.7.<br />
– Private Träger: Natürliche Personen, juristische<br />
Personen und Personengeme<strong>in</strong>schaften des privaten<br />
Rechts für Projekte nach Nr. 2.4.1 bis 2.4.7.<br />
Investitionen, Sachausgaben und Dienstleistungen zur<br />
Schaffung von Arbeitsplätzen werden nur gefördert,<br />
wenn das Unternehmen <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Antragstellung<br />
nicht mehr als 10 auf Vollzeit umgerechnete<br />
Dauerarbeitsplätze hat.<br />
2.4 Verwendungszweck<br />
Gefördert werden können Ausgaben für<br />
2.4.1 Dienstleistungen und Sachaufwendungen von Regionalforen<br />
zur Entwicklung von Kooperationsprojekten<br />
im Rahmen nationaler oder transnationaler Zusammenarbeit<br />
zwischen ländlichen Gebieten.
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
2.4.2 Dienstleistungen und Sachaufwendungen zur Evaluierung<br />
von Projektideen, für Organisationsentwicklungen,<br />
projektbezogene Schulungs- und Begleitungsmaßnahmen<br />
sowie Ausführungs- und Genehmigungsplanungen<br />
zur Vorbereitung und Entwicklung<br />
von Projekten.<br />
2.4.3 Dienstleistungen und Personalkosten zur Anschubf<strong>in</strong>anzierung<br />
von am Geme<strong>in</strong>wohl orientierten E<strong>in</strong>richtungen<br />
gemäß Nr. 2.4.7.<br />
2.4.4 Investitionen zur Gründung oder Erweiterung von<br />
Kle<strong>in</strong>unternehmen <strong>in</strong> der Gründungsphase mit m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>em neuen auf Vollzeit umgerechneten<br />
Dauerarbeitsplatz zur Versorgung der örtlichen und<br />
regionalen Märkte mit Produkten und Dienstleistungen<br />
(ausgenommen Landwirtschaft, Ernährung,<br />
Tourismus, E<strong>in</strong>zelhandelsketten).<br />
2.4.5 Investitionen zur Erschließung von Zusatze<strong>in</strong>kommen<br />
oder <strong>zum</strong> Aufbau von Teilexistenzen zur Versorgung<br />
der regionalen Märkte mit neuen Produkten und<br />
Dienstleistungen (ausgenommen Landwirtschaft,<br />
Ernährung, Tourismus).<br />
2.4.6 Ausgaben für Regionalmarket<strong>in</strong>g (Projekte im<br />
Rahmen des Regionalmanagements) <strong>in</strong> der Trägerschaft<br />
von Regionalforen sowie für geme<strong>in</strong>schaftliche<br />
regionale Market<strong>in</strong>gprojekte von Kle<strong>in</strong>betrieben (ausgenommen<br />
Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus).<br />
Förderfähig s<strong>in</strong>d Dienstleistungen, Sachaufwendungen,<br />
Investitionen und zusätzliche projektbezogene<br />
Personalkosten für Projekte, die überwiegend auf das<br />
B<strong>in</strong>nenmarket<strong>in</strong>g ausgerichtet s<strong>in</strong>d.<br />
2.4.7 Investitionen für am Geme<strong>in</strong>wohl orientierte E<strong>in</strong>richtungen<br />
(auch PPP-Modelle)<br />
– zur Verbesserung der regionalen Versorgung,<br />
– zur Förderung der Regionalkultur,<br />
– für Information und Kommunikation,<br />
– zur Information über Landschafts- und Kulturgeschichte,<br />
mit regionaler Bedeutung und <strong>in</strong> dauerhaft angelegten<br />
Organisationsstrukturen.<br />
2.5 Art und Umfang der Förderung<br />
2.5.1 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse<br />
können als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung der förderfähigen<br />
Ausgaben oder als abgez<strong>in</strong>ster e<strong>in</strong>maliger Zuschuss<br />
<strong>zum</strong> Zwecke der Z<strong>in</strong>svergünstigung oder Risikom<strong>in</strong>derung<br />
von Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />
2.5.2 Projekte nach Nr. 2.4.1 bis 2.4.3, 2.4.5 und 2.4.6 werden<br />
ausschließlich als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung gefördert.<br />
Für Projekte nach Nr. 2.4.2 beträgt der Fördersatz für<br />
private Träger 30 % und für öffentliche Träger 50 %.<br />
Regionalforen im S<strong>in</strong>ne von Teil II Nr. 1.3 werden unabhängig<br />
von ihrer Rechtsform für Projekte nach Nr.<br />
2.4.1, 2.4.2 und 2.4.6 mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 70 %<br />
gefördert.<br />
<strong>Der</strong> Fördersatz für Projekte nach Nr. 2.4.3 beträgt<br />
50 %. <strong>Der</strong> Zuschuss ist auf maximal 50.000 ? begrenzt.<br />
Für die Evaluation von Projektideen und für Organisationsentwicklungen<br />
ist die Förderung nach Nr. 2.4.2<br />
auf maximal 5.000 ? begrenzt.<br />
2.5.3 Für Projekte nach Nr. 2.4.4, 2.4.5 und 2.4.7 können<br />
private Träger mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 30 % der<br />
förderfähigen Ausgaben gefördert werden. <strong>Der</strong><br />
Höchstbetrag des Zuschusses ist auf 20.000 Euro<br />
begrenzt.<br />
Wahlweise können Träger von Projekten nach Nr. 2.4.4<br />
und 2.4.7 mit e<strong>in</strong>em abgez<strong>in</strong>sten e<strong>in</strong>maligen Zuschuss<br />
von 15 % e<strong>in</strong>es für die Ausführung der Investition<br />
erforderlichen Kapitalmarktdarlehens von höchstens<br />
300.000 Euro für Projekte nach Nr. 2.4.4 und höchstens<br />
600.000 Euro für Projekte nach Nr. 2.1.7 gefördert<br />
werden.<br />
Das Kapitalmarktdarlehen ist <strong>in</strong> der um den errechneten<br />
Z<strong>in</strong>szuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen.<br />
Soweit das Darlehen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Laufzeit als zehn<br />
Jahre hat, ist der Z<strong>in</strong>szuschuss zeitanteilig zu kürzen.<br />
Die Kürzung erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate<br />
im zehnten Jahr der Laufzeit geleistet wird.<br />
2.5.4 Für geme<strong>in</strong>schaftliche regionale Market<strong>in</strong>gprojekte<br />
von Kle<strong>in</strong>betrieben nach Nr. 2.4.6 werden öffentliche<br />
und private Träger mit 50 % gefördert. <strong>Der</strong> Zuschuss<br />
wird, wie auch der Zuschuss für Regionalmarket<strong>in</strong>g <strong>in</strong><br />
der Trägerschaft von Regionalforen, auf 50.000 Euro<br />
begrenzt.<br />
2.5.5 Öffentliche Träger werden für Projekte nach Nr. 2.4.7<br />
mit e<strong>in</strong>em Zuschuss <strong>in</strong> Höhe von 50 % gefördert.<br />
27
28<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
2.6 Weitere Bestimmungen<br />
2.6.1 E<strong>in</strong>satz von Bundesmitteln und EU-Mitteln<br />
Für Projekte im Rahmen des Regionalmanagements<br />
(Regionalmarket<strong>in</strong>g) nach Nr. 2.4.6 können Mittel aus<br />
dem GAK-Rahmenplan nach den Grundsätzen zur<br />
Förderung der <strong>in</strong>tegrierten ländlichen Entwicklung<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Für Projekte nach Nr. 2.4.1 bis 2.4.7 können Mittel aus<br />
der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+ <strong>in</strong> den Fördergebieten<br />
gemäß Teil I Nr. 3.2 e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Die nach LEADER+ geförderten Projekte dürfen h<strong>in</strong>sichtlich<br />
der förderfähigen Ausgaben im E<strong>in</strong>zelfall die<br />
Gesamt<strong>in</strong>vestitionshöhe von 300.000 Euro nicht überschreiten.<br />
2.6.2 Förderanspruch<br />
Die Förderung der Dienstleistungen und Sachauf<br />
wendungen eröffnet ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch auf die<br />
Förderung von Investitionen.<br />
2.6.3 Antragsunterlagen<br />
Aus den Förderanträgen muss hervorgehen:<br />
– ob und wie sich das Projekt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> vorhandenes<br />
regionales Entwicklungskonzept e<strong>in</strong>fügt. In Regionen<br />
mit Regionalforen ist dazu die Stellungnahme<br />
des Regionalforums beizufügen,<br />
– der Beitrag der Projekte zur regionalen Strukturverbesserung<br />
durch Lösung von Problemen <strong>in</strong> der<br />
Lebens- und Versorgungsqualität des Standortes<br />
oder durch neue regionale Wertschöpfung (wirtschaftlicher<br />
Nutzen, Arbeitsplätze) bzw. Sicherung<br />
vorhandener regionaler Wertschöpfung . Die<br />
Stellungnahme des Regionalforums soll dazu e<strong>in</strong>e<br />
Aussage treffen,<br />
– der Nachweis e<strong>in</strong>er längerfristig zu erwartenden<br />
organisatorischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit<br />
für alle Investitionen e<strong>in</strong>schließlich E<strong>in</strong>nahmeerwartungen<br />
bei Infrastruktur<strong>in</strong>vestitionen. Dazu<br />
s<strong>in</strong>d Aussagen zu Funktionsbeziehungen und<br />
-ergänzungen zu E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> anderen Orten,<br />
zu den zu erwartenden Nettoe<strong>in</strong>nahmen, zu den<br />
Folgekosten und zur Gewährleistung des Zuwendungszweckes<br />
zu treffen.<br />
– dass die Projektträger der nicht gew<strong>in</strong>norientierten<br />
Projekte ihre Bereitschaft zur Übernahme der<br />
F<strong>in</strong>anzierung voraussehbarer Folgekosten erklären.<br />
2.6.4 Betreibermodelle<br />
Für Gebäude<strong>in</strong>vestitionen nach Nr. 2.4.7 mit dem Ziel<br />
der ganzen oder teilweisen Überlassung zur Nutzung<br />
an andere selbständig wirtschaftende Träger (Betreibermodell)<br />
erfordert der Nachweis der organisatorischen<br />
Tragfähigkeit auch, dass die Rechtspersonen<br />
der Nutzer def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d und dass die rechtlichen<br />
Beziehungen zwischen Grundstückseigentümer,<br />
Investor und Nutzern geregelt s<strong>in</strong>d (Nutzungsregelungen<br />
und –entgelte), z.B. PPP-Modelle.<br />
<strong>Der</strong> Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit erfordert<br />
neben der Berechnung der Wirtschaftlichkeit und<br />
Nachhaltigkeit e<strong>in</strong>e Erklärung zur Absicherung des<br />
Zuwendungszweckes durch Ausfallbürgschaften oder<br />
Defizitausgleiche. Im Falle kommunaler Projekte s<strong>in</strong>d<br />
Gremienbeschlüsse erforderlich.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
3. Landtourismus<br />
3.1 Gegenstand der Förderung<br />
Zur Sicherung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts<br />
unterstützt das Land <strong>in</strong> den ländlichen<br />
Regionen <strong>Hessen</strong>s neue, qualitativ hochwertige<br />
marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote,<br />
denen auf der Grundlage e<strong>in</strong>es regionalen Entwicklungskonzepts<br />
(touristisches Leitbild) e<strong>in</strong>e besondere<br />
regionale Wirksamkeit zuerkannt wird. Das Land fördert<br />
deshalb Projekte zur Verbesserung der öffentlichen<br />
touristischen Infrastruktur, des Privatangebotes<br />
und des Market<strong>in</strong>gs, die der Weiterentwicklung und<br />
Profilierung des ländlichen Tourismus <strong>in</strong> touristischen<br />
Zielgebieten dienen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus soll der besonderen Bedeutung der<br />
Landwirtschaft für den Erhalt der Kulturlandschaft als<br />
touristisches Potenzial und der Funktion des Urlaubs<br />
auf dem Bauernhof als B<strong>in</strong>deglied zwischen Stadt und<br />
Land entsprochen werden.<br />
Touristische Infrastrukturprojekte werden nur gefördert,<br />
wenn sie e<strong>in</strong>e unmittelbare Bedeutung für die<br />
Tourismusbetriebe der Region haben.<br />
Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen öffentlicher Träger werden<br />
nur dann gefördert, wenn sie nicht mit den Angeboten<br />
privater Träger <strong>in</strong> Konkurrenz treten.
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
3.2 Fördergebiet<br />
Regionen im ländlichen Raum nach Teil 1 Nr. 3.1 e<strong>in</strong>schließlich<br />
der Regionen nach Teil 1 Nr. 3.2.<br />
3.3 Antragsberechtigte<br />
– Öffentliche Träger: Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände<br />
und sonstige E<strong>in</strong>richtungen des öffentlichen<br />
Rechts für Projekte nach Nr. 3.4.1, 3.4.2, 3.4.4<br />
und 3.4.5,<br />
– private Träger: Natürliche Personen, juristische<br />
Personen und Personengeme<strong>in</strong>schaften des privaten<br />
Rechts für Projekte nach Nr. 3.4.1 bis 3.4.5.<br />
3.4 Verwendungszweck<br />
Gefördert werden können:<br />
3.4.1 Dienstleistungen und Sachaufwendungen für<br />
Planungs- und Beratungsleistungen, die für Projektträger<br />
zur Vorbereitung und Durchführung landtouristischer<br />
Projekte erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />
Dazu zählen Ausführungs- und Genehmigungsplanungen<br />
sowie projektbezogene Schulungs- und<br />
Begleitungsmaßnahmen.<br />
3.4.2 Investitionen für dem ländlichen Charakter angepasste<br />
kle<strong>in</strong>e Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung<br />
der touristischen Entwicklungspotentiale.<br />
3.4.3 Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe für Tourismusangebote,<br />
die an regionalen Besonderheiten und<br />
zeitgemäßen Erfordernissen orientiert s<strong>in</strong>d und die<br />
zur Erschließung von Zusatze<strong>in</strong>kommen oder zur<br />
Diversifizierung der betrieblichen E<strong>in</strong>kommen führen<br />
(ausgenommen s<strong>in</strong>d Betriebe, die nach den Richtl<strong>in</strong>ien<br />
<strong>zum</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsförderungsprogramm<br />
(AFP) förderfähig s<strong>in</strong>d).<br />
3.4.4 Dienstleistungen und Sachaufwendungen für den<br />
Aufbau und die Entwicklung von landtouristischen<br />
Unternehmenskooperationen sowie Kooperationen<br />
von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im<br />
ländlichen Raum zur E<strong>in</strong>kommensdiversifizierung<br />
oder Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
3.4.5 Dienstleistungen und Sachaufwendungen für die<br />
Vermarktung von Tourismusprodukten durch regionale,<br />
dest<strong>in</strong>ationsbezogene und überregionale Kooperationen<br />
an Informations- und Verkaufsbörsen.<br />
3.5 Art und Umfang der Förderung<br />
3.5.1 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse<br />
können als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung der förderfähigen<br />
Ausgaben oder als abgez<strong>in</strong>ster e<strong>in</strong>maliger Zuschuss<br />
<strong>zum</strong> Zwecke der Z<strong>in</strong>svergünstigung oder Risikom<strong>in</strong>derung<br />
von Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />
3.5.2 Projekte nach Nr. 3.4.1, 3.4.4 und 3.4.5 werden ausschließlich<br />
als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung gefördert. <strong>Der</strong> Fördersatz<br />
beträgt für private Träger 30 %. <strong>Der</strong> Zuschuss<br />
ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.<br />
<strong>Der</strong> Fördersatz für öffentliche Träger beträgt 50 %.<br />
3.5.3 Für Projekte nach Nr. 3.4.2 und 3.4.3 können private<br />
Träger mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 30 % der förderfähigen<br />
Ausgaben gefördert werden. <strong>Der</strong> Höchstbetrag<br />
dieses Zuschusses ist auf 20.000 Euro begrenzt.<br />
Wahlweise können die Träger dieser Projekte mit<br />
e<strong>in</strong>em abgez<strong>in</strong>sten e<strong>in</strong>maligen Zuschuss von 15 %<br />
e<strong>in</strong>es für die Ausführung der Investition erforderlichen<br />
Kapitalmarktdarlehens von höchstens 300.000 Euro<br />
gefördert werden.<br />
Das Kapitalmarktdarlehen ist <strong>in</strong> der um den errechneten<br />
Z<strong>in</strong>szuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen.<br />
Soweit das Darlehen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Laufzeit als zehn<br />
Jahre hat, ist der Z<strong>in</strong>szuschuss zeitanteilig zu kürzen.<br />
Die Kürzung erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate<br />
im zehnten Jahr der Laufzeit geleistet wird.<br />
3.5.4 Öffentliche Träger werden für Projekte nach Nr. 3.4.2<br />
mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben<br />
gefördert. <strong>Der</strong> Zuschuss ist auf 150.000 Euro<br />
begrenzt.<br />
3. 6 Weitere Bestimmungen<br />
3.6.1 E<strong>in</strong>satz von Bundesmitteln und EU-Mitteln<br />
Für Projekte nach Nr. 3.4.1, 3.4.2 und 3.4.4 können<br />
Mittel aus dem GAK-Rahmenplan nach den Grundsätzen<br />
für die Förderung der <strong>in</strong>tegrierten ländlichen<br />
Entwicklung e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Für Projekte nach Nr. 3.4.1 bis 3.4.3 können Mittel aus<br />
der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+ im Fördergebiet<br />
gemäß Teil I Nr. 3.2 e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Die nach LEADER+ geförderten Projekte dürfen h<strong>in</strong><br />
sichtlich der förderfähigen Ausgaben im E<strong>in</strong>zelfall die<br />
Gesamt<strong>in</strong>vestitionshöhe von 300.000 Euro nicht überschreiten.<br />
29
30<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
3.6.2 Förderanspruch<br />
Die Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen<br />
nach Nr. 3.4.1 eröffnet ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch<br />
auf Förderung von Investitionen nach Nr. 3.4.2<br />
und 3.4.3.<br />
3.6.3 Antragsunterlagen<br />
Aus den Förderanträgen muss hervorgehen:<br />
– ob und wie sich das Projekt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> vorhandenes<br />
regionales Entwicklungskonzept e<strong>in</strong>fügt. In Regionen<br />
mit Regionalforen ist dazu die Stellungnahme<br />
des Regionalforums beizufügen.<br />
– der Beitrag der Projekte zur regionalen Strukturverbesserung<br />
durch Lösung von Problemen <strong>in</strong> der<br />
Lebens- und Versorgungsqualität des Standortes<br />
oder durch neue regionale Wertschöpfung (wirt<br />
schaftlicher Nutzen, Arbeitsplätze) bzw. Sicherung<br />
vorhandener regionaler Wertschöpfung. Die Stellungnahme<br />
des Regionalforums soll dazu e<strong>in</strong>e<br />
Aussage treffen.<br />
– der Nachweis e<strong>in</strong>er längerfristig zu erwartenden<br />
organisatorischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit<br />
für alle Investitionen e<strong>in</strong>schließlich E<strong>in</strong>nahmeerwartungen<br />
bei Infrastruktur<strong>in</strong>vestitionen.<br />
Dazu s<strong>in</strong>d Aussagen zu Funktionsbeziehungen und<br />
-ergänzungen zu E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> anderen Orten,<br />
zu den zu erwartenden Nettoe<strong>in</strong>nahmen, zu den<br />
Folgekosten und zur Gewährleistung des Zuwendungszweckes<br />
zu treffen.<br />
– dass die Projektträger der nicht gew<strong>in</strong>norientierten<br />
Projekte ihre Bereitschaft zur Übernahme der<br />
F<strong>in</strong>anzierung voraussehbarer Folgekosten erklären.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
4. Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft<br />
4.1 Gegenstand der Förderung<br />
Zielsetzung des Landes <strong>Hessen</strong> ist es, die Verwendung<br />
nachwachsender Rohstoffe bis zu ihrer Etablierung<br />
auf dem Markt aus Gründen der Emissionsverm<strong>in</strong>derung,<br />
der ökologischen Nachhaltigkeit und der<br />
Förderung des ländlichen Raums zu unterstützen.<br />
Das Land <strong>Hessen</strong> gewährt nach Maßgabe dieser<br />
Richtl<strong>in</strong>ien Zuschüsse für Maßnahmen und Vorhaben,<br />
die der umweltverträglichen Energiegew<strong>in</strong>nung durch<br />
nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft<br />
und dem stofflichen E<strong>in</strong>satz nachwachsen<br />
der Rohstoffe <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> dienen.<br />
4.2 Fördergebiet<br />
Die Förderung wird im Grundsatz für Vorhaben<br />
gewährt, die im Lande <strong>Hessen</strong> durchgeführt werden.<br />
Förderungen nach Nr. 4.4.8 (sonstige Vorhaben)<br />
können räumlich begrenzt werden.<br />
4.3 Antragsberechtigte<br />
4.3.1 Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d grundsätzlich für Projekte<br />
nach Nr. 4.4.1 bis Nr. 4.4.3<br />
– alle natürlichen und juristischen Personen, sofern<br />
sich nicht aus dieser Richtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e Begrenzung<br />
des Kreises der Antragsberechtigten ergibt.<br />
– Energiedienstleister (Kontraktoren) für Anlagen,<br />
die bei den vorstehend genannten Antragsberechtigten<br />
errichtet werden sollen, sofern diese<br />
bestätigen, dass sie über die Antragstellung <strong>in</strong><br />
Kenntnis gesetzt worden s<strong>in</strong>d, und wenn das<br />
Unternehmen als Energiedienstleister auftritt; <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em solchen Fall wird auf die Antragsberechtigung<br />
des Nutzers der Energiedienstleistung<br />
(Kontrakt<strong>in</strong>g-Nehmer) abgestellt.<br />
4.3.2 Nicht antragsberechtigt s<strong>in</strong>d für Projekte nach<br />
Nr. 4.4.1 bis 4.4.3<br />
– Hersteller von Anlagen und deren Komponenten<br />
sowie mit Vertrieb und E<strong>in</strong>bau befasste Unternehmen.<br />
Dies gilt nicht, wenn derartige Unternehmen<br />
als Energiedienstleister i.S. von Nr. 4.3.1<br />
auftreten,<br />
– landwirtschaftliche Unternehmen nach Teil I<br />
Nr. 4.2 der Richtl<strong>in</strong>ien, sofern die Förderkriterien<br />
erfüllt s<strong>in</strong>d.<br />
4.4 Verwendungszweck und Umfang der Förderung<br />
Gefördert werden können<br />
4.4.1 Marktgängige Biogas-Anlagen und angeschlossene<br />
Biogas-Blockheizkraftwerke<br />
Die e<strong>in</strong>gesetzten Gärsubstrate müssen m<strong>in</strong>destens zu<br />
51 % E<strong>in</strong>satzstoffe aus der Landwirtschaft se<strong>in</strong>.<br />
Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 30 %<br />
der förderfähigen Ausgaben und e<strong>in</strong>e kostenfreie<br />
fachliche Beratung zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit<br />
der Anlage durch e<strong>in</strong>e Beratungs<strong>in</strong>stitution<br />
des Landes <strong>Hessen</strong> (u.a. hessenEnergie, Kompetenzzentrum<br />
<strong>Hessen</strong>Rohstoffe) für e<strong>in</strong>en Zeitraum von 4
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Jahren ab der Inbetriebnahme gewährt. Die Förderung<br />
ist begrenzt auf max. 75.000 Euro pro Anlage.<br />
Die ordnungsgemäße Installation der Anlage ist<br />
durch e<strong>in</strong>e Emmissionsmessung der nach den Rechtsvorschriften<br />
e<strong>in</strong>zuhaltenden Emmissions-Parameter<br />
zur Inbetriebnahme nachzuweisen.<br />
4.4.2 Marktgängige Holzfeuerungsanlagen zur zentralen<br />
Wärmeversorgung ab 50 kW<br />
Die e<strong>in</strong>gesetzten Brennstoffe müssen überwiegend<br />
aus Rohholz (z. B. Holz aus dem Wald, Obst- und<br />
Gartenanlagen, der Landschaftspflege und von Kur<strong>zum</strong>triebsplantagen)<br />
oder aus Stroh und Energiepflanzen<br />
gewonnen werden, zusätzlich können Sägewerksnebenprodukte<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Die Anlagen müssen Kesselwirkungsgrade von m<strong>in</strong>d.<br />
90 % bei Pelletfeuerungsanlagen und m<strong>in</strong>d. 88 % bei<br />
Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen aufweisen.<br />
<strong>Der</strong> Zuschuss für die Errichtung von Pellet- und Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen<br />
zur Wärmeerzeugung<br />
beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Investitionsausgaben,<br />
jedoch höchstens 10.000 Euro pro Objekt bei<br />
Anlagen bis 100 kW und höchstens 200.000 Euro pro<br />
Objekt bei Anlagen ab 101 kW. Die ordnungsgemäße<br />
Installation der Anlage ist durch e<strong>in</strong>e Emissionsmessung<br />
der nach den Rechtsvorschriften e<strong>in</strong>zuhaltenden<br />
Emissions-Parameter zur Inbetriebnahme nachzuweisen.<br />
4.4.3 Nahwärmenetz<br />
Für e<strong>in</strong> im Rahmen der durch diese Richtl<strong>in</strong>ien geförderten<br />
Investition zu errichtendes Nahwärmenetz<br />
kann zusätzlich e<strong>in</strong> Zuschuss <strong>in</strong> Höhe von 100 Euro/<br />
Trassenmeter und 250 Euro pro angeschlossenes<br />
Gebäude gewährt werden, jedoch <strong>in</strong>sgesamt nur bis<br />
zu e<strong>in</strong>em Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Objekt.<br />
4.4.4 Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen<br />
Die Machbarkeitsstudien dienen durch die Erfassung<br />
von spezifischen Problemen und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
sowie durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen<br />
der Vorbereitung komplexer Entscheidungen.<br />
Es werden Zuschüsse von max. 50 % der förderfähigen<br />
Ausgaben gewährt.<br />
4.4.5 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben<br />
Die Vorhaben müssen der Gew<strong>in</strong>nung von Erfolg versprechenden<br />
<strong>Grundlagen</strong>kenntnissen dienen oder<br />
vorhandene <strong>Grundlagen</strong>kenntnisse weiterentwickeln.<br />
Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 40 %<br />
der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Vorhaben<br />
von kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen erhöht sich<br />
der Zuschuss auf max. 50 % der förderfähigen Ausgaben.<br />
4.4.6 Pilot- und Demonstrationsvorhaben<br />
Erfolg versprechende, neu entwickelte Techniken und<br />
Verfahren müssen zur Vorbereitung des kommerziellen<br />
E<strong>in</strong>satzes erprobt und optimiert werden. Zur<br />
Vorbereitung der Markte<strong>in</strong>führung muss die Möglichkeit<br />
e<strong>in</strong>es Erfolg versprechenden, kommerziellen<br />
E<strong>in</strong>satzes <strong>in</strong> beispielhaften und mustergültigen Anlagen<br />
nachgewiesen werden.<br />
Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 40 %<br />
der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Vorhaben<br />
von kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen erhöht sich<br />
der Zuschuss auf max. 50 % der förderfähigen Ausgaben.<br />
4.4.7 Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial<br />
Förderfähig s<strong>in</strong>d Informationsmaterialien, Schulungsund<br />
Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen,<br />
ökologischen und organisatorischen<br />
Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen.<br />
4.4.8 Sonstige Projekte, die die Zielsetzung der Verwendung<br />
nachwachsender Rohstoffe <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens gleichem<br />
Maß unterstützen, wie die Maßnahmen Nr. 4.4.1<br />
bis 4.4.7.<br />
Die Projekte müssen der Emmissionsm<strong>in</strong>derung, der<br />
ökologischen Nachhaltigkeit und der Förderung des<br />
ländlichen Raumes dienen.<br />
Die Fördermöglichkeiten werden auf speziellen<br />
Merkblättern dargestellt.<br />
4.5 Art der Förderung<br />
4.5.1 Projekte nach Nr. 4.4.1, 4.4.2, 4.4.4 bis 4.4.6 werden<br />
durch e<strong>in</strong>en Zuschuss als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung zu den<br />
zuschussfähigen Ausgaben gefördert.<br />
31
32<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
4.5.2 Für Projekte nach Nr. 4.4.7 und 4.4.8 werden<br />
Zuschüsse als Fehlbedarfsf<strong>in</strong>anzierung gewährt.<br />
4.5.3 Projekte nach Nr. 4.4.3 werden als Festbetragsf<strong>in</strong>anzierung<br />
gefördert.<br />
4.5.4 Die Höhe der Zuschüsse an kommunale Träger richtet<br />
sich nach der f<strong>in</strong>anziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen<br />
Kommune, sofern der Zuschuss unterhalb<br />
der <strong>in</strong> dieser Richtl<strong>in</strong>ie genannten Förderhöchstgrenzen<br />
liegt.<br />
4.6 Weitere Bestimmungen<br />
Als Vorhabensbeg<strong>in</strong>n ist grundsätzlich der Abschluss<br />
e<strong>in</strong>es der Ausführung des zu fördernden Vorhabens<br />
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages<br />
zu werten. Grunderwerb oder der Erwerb von Nutzungsrechten<br />
sowie Voruntersuchungen (<strong>in</strong>sbesondere<br />
Bodenuntersuchungen und Planungsarbeiten),<br />
die zur Bereitstellung von Antragsunterlagen für die<br />
Förderung oder für erforderliche öffentlich-rechtliche<br />
Genehmigungen notwendig s<strong>in</strong>d, gelten nicht als<br />
Beg<strong>in</strong>n des Vorhabens.<br />
Förderfähig s<strong>in</strong>d grundsätzlich die Ausgaben, die<br />
durch das geförderte Projekt unmittelbar verursacht<br />
werden und zur Erreichung des angestrebten Zwecks<br />
erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />
Nicht förderfähig s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere:<br />
– Eigenleistungen über 20 % der förderfähigen<br />
Netto-Kosten bei Nr. 4.4.1 bis 4.4.4,<br />
– Planungskosten über 10 % der förderfähigen<br />
Netto-Kosten,<br />
– die Mehrwertsteuer, sofern die Antrag stellende<br />
Person gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz <strong>zum</strong><br />
Vorsteuerabzug berechtigt ist,<br />
– F<strong>in</strong>anzierungskosten, <strong>in</strong>sbesondere Z<strong>in</strong>sen,<br />
– Geme<strong>in</strong>kosten h<strong>in</strong>sichtlich ihrer kalkulatorischen<br />
Anteile,<br />
– Grunderwerb und Erschließung sowie die damit im<br />
Zusammenhang stehenden weiteren Ausgaben,<br />
– Bewirtungen,<br />
– konventionelle Techniken, um Spitzenlast und<br />
Redundanz abzudecken,<br />
– Unvorhergesehenes.<br />
Für Projekte nach Nr. 4.4.1 bis 4.4.3 wird e<strong>in</strong> Zeitraum<br />
von 4 Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage<br />
festgelegt, <strong>in</strong>nerhalb dessen die Anlagen zweckent-<br />
sprechend zu betreiben s<strong>in</strong>d und nur mit der Zustimmung<br />
der bewilligenden Stelle weiterveräußert werden<br />
dürfen.<br />
E<strong>in</strong>e Kumulation mit Fördermitteln anderer Fördergeber<br />
ist grundsätzlich zulässig. Wird e<strong>in</strong> Antragsteller<br />
auch durch öffentliche Mittel der Europäischen<br />
Geme<strong>in</strong>schaft, des Bundes, der Bundesländer oder<br />
der Kommunen unterstützt, begrenzen die niedrigeren<br />
Förderhöchstgrenzen dieser Förderprogramme<br />
auch die Förderung des Landes <strong>Hessen</strong>.<br />
<strong>Der</strong> Fördernehmer unterliegt Dokumentations- und<br />
Auskunftspflichten gegenüber der bewilligenden<br />
Stelle.<br />
Für Projekte nach Nr. 4.4.1 bis 4.4.3 muss unter<br />
Berücksichtigung der Förderung die Wirtschaftlichkeit<br />
gegeben se<strong>in</strong>.<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
5. Dorferneuerung<br />
5.1 Gegenstand der Förderung<br />
Die Vielfalt dörflicher Lebensformen und das bauund<br />
kulturgeschichtliche Erbe der hessischen Dörfer<br />
sollen auch im H<strong>in</strong>blick auf die prognostizierten<br />
demografischen Veränderungen bewahrt und <strong>in</strong><br />
Lebensräume mit sicherer wirtschaftlicher Grundlage<br />
und hoher Lebensqualität weiterentwickelt werden.<br />
Dabei soll der <strong>in</strong>dividuelle Charakter des jeweiligen<br />
Dorfes erhalten und gestärkt werden. In den historischen<br />
Ortskernen sollen vorrangig vor der Ausweisung<br />
von Neubaugebieten zentrale Funktionen<br />
gestärkt und e<strong>in</strong>e gute Wohnqualität erhalten oder<br />
geschaffen werden.<br />
Das Land <strong>Hessen</strong> fördert deshalb <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er jeweils<br />
begrenzten Zahl von ausgewählten Dörfern nach<br />
Nr. I 3.3 über e<strong>in</strong>en mehrjährigen Zeitraum h<strong>in</strong>weg<br />
Projekte zur Sanierung und dauerhaften Nutzung der<br />
besonders erhaltenswerten Gebäude, zur Verbesserung<br />
des Wohnumfelds, der Ausstattung mit Kle<strong>in</strong><strong>in</strong>frastruktur<br />
und Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen sowie<br />
der örtlichen Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen.<br />
Die geförderten Investitionen sollen im H<strong>in</strong>blick auf<br />
demografische Entwicklungen nachhaltig angelegt<br />
se<strong>in</strong>.
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Die Förderung <strong>in</strong> den Kerngebieten der Dörfer wird<br />
unter der Voraussetzung gewährt, dass die zuständige<br />
Kommune unmittelbar vor Aufnahme <strong>in</strong> das Dorferneuerungsprogramm<br />
und während der Laufzeit der<br />
Dorferneuerung auf die Ausweisung konkurrierender<br />
Baugebiete verzichtet.<br />
Die Projektförderung erfolgt im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen<br />
Dorfentwicklung auf der Grundlage e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>tegrierten<br />
Dorf-Entwicklungskonzepts (siehe Teil II<br />
Nr. 5.7.2).<br />
5.2 Fördergebiet<br />
Gefördert wird <strong>in</strong> abgegrenzten Fördergebieten nach<br />
Nr. 5.7.2.<br />
Förderfähig s<strong>in</strong>d grundsätzlich nur Investitionen <strong>in</strong><br />
den Kerngebieten der Dörfer. Ausnahmsweise außerhalb<br />
der Kerngebiete liegende Investitionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
der Festlegung des Fördergebietes zu bezeichnen.<br />
Im Dorfentwicklungskonzept ist zu begründen, weshalb<br />
die Außenanlage zw<strong>in</strong>gend erforderlich und<br />
e<strong>in</strong>e Lösung im Kerngebiet nicht möglich ist.<br />
5.3 Antragsberechtigte<br />
Antragsberechtigte für die Aufnahme e<strong>in</strong>es Ortes<br />
(Ortsteil e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de oder Stadtteil e<strong>in</strong>er Stadt) <strong>in</strong><br />
das Dorferneuerungsprogramm s<strong>in</strong>d der Geme<strong>in</strong>devorstand<br />
oder der Magistrat. Antragsberechtigte für<br />
die Förderung e<strong>in</strong>er Dorferneuerungsmaßnahme s<strong>in</strong>d<br />
1. kommunale öffentliche Träger für Projekte nach<br />
Nr. 5.4.1 bis 5.4.3, 5.4.6 und 5.4.7.<br />
2. nicht-kommunale öffentliche Träger wie z. B. Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften<br />
nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz,<br />
Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige<br />
Körperschaften für Projekte nach Nr. 5.4.1 bis 5.4.7.<br />
3. natürliche Personen, juristische Personen sowie<br />
Personengeme<strong>in</strong>schaften des privaten Rechts für<br />
Projekte nach Nr. 5.4.1, 5.4.2, 5.4.4 bis 5.4.7.<br />
5.4 Verwendungszweck<br />
Gefördert werden können Ausgaben für<br />
5.4.1 Dienstleistungen und Sachaufwendungen für Dorfentwicklungskonzepte<br />
und weiterer für die örtliche<br />
Entwicklung erforderliche Auftragsarbeiten.<br />
Dazu zählen z.B.:<br />
Untersuchungen, Gutachten, Erhebung und Bewertung<br />
des Kulturgutes, städtebauliche und andere<br />
Fachplanungen, Moderations- und Mediationsprozesse,<br />
Informationsveranstaltungen, Publikationen,<br />
Schulungen für bürgerschaftliche Initiativen, Projekte<br />
zur Dorfkultur und Dorfgeschichte, städtebauliche<br />
Rahmenpläne oder Beratungen, Ausführungsplanungen<br />
und Beratungsleistung für die Umsetzung von<br />
Dorferneuerungsprojekten.<br />
Förderfähig s<strong>in</strong>d auch Ausgaben nach Nr. 730 der<br />
DIN 276 für Leistungsphasen 1 – 6 der Objektplanungen.<br />
Für die Beratung von öffentlichen und privaten Projektträgern<br />
ist die Förderung von Sammelaufträgen<br />
kommunaler Träger möglich. Die förderfähigen Ausgaben<br />
für die e<strong>in</strong>zelne Beratung s<strong>in</strong>d auf die Grundberatung<br />
begrenzt. Sie umfasst die Vere<strong>in</strong>barungen<br />
über die für die Förderfähigkeit wesentlichen Elemente<br />
der Bauausführung. Die Beratungskurzprotokolle<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Verwendungsführung nachzuweisen.<br />
Dienstleistungen, die nach Planungsrecht gesetzlich<br />
vorgeschrieben s<strong>in</strong>d, und Beratungsleistungen der<br />
öffentlichen Verwaltung s<strong>in</strong>d nicht förderfähig.<br />
5.4.2 Am Geme<strong>in</strong>wohl orientierte Investitionen <strong>in</strong> erhaltens<br />
werten Gebäuden zur Verbesserung der Versorgung,<br />
der Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen sowie zur nachhaltigen<br />
Sicherung der Siedlungs- und Baustruktur der<br />
Ortskerne.<br />
Neubauten für denselben Verwendungszweck können<br />
<strong>in</strong> den Fällen gefördert werden, <strong>in</strong> denen erhaltenswerte<br />
Gebäude nicht verfügbar s<strong>in</strong>d und sich der<br />
Neubau <strong>in</strong> die Baustruktur des örtlichen Fördergebietes<br />
unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer<br />
oder baugestalterischer Kriterien e<strong>in</strong>fügt.<br />
Dazu zählen z.B.:<br />
Hochbauprojekte für E<strong>in</strong>richtungen zur Versorgung,<br />
Betreuung, Kultur- und Geme<strong>in</strong>schaftsleben sowie<br />
sonstige Hochbauprojekte kommunaler Träger zur<br />
Erhaltung und Gestaltung der Siedlungsstruktur und<br />
des Ersche<strong>in</strong>ungsbildes.<br />
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die <strong>in</strong> Teil III<br />
Nr. 7 genannten Kostengruppen der DIN 276 (Kosten<br />
im Hochbau) <strong>in</strong> der Fassung vom Juni 1993.<br />
33
34<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
5.4.3 Flächenmanagement und Erschließungsmaßnahmen<br />
zur nachhaltigen Verbesserung der Wohnqualität der<br />
Kerngebiete unter Wahrung der ortstypischen Siedlungsstruktur<br />
und der kulturhistorischen Werte.<br />
Dazu zählen z.B.:<br />
Grunderwerb und Tauschverfahren, vorbereitende<br />
Maßnahmen zur Herstellung der Bebaubarkeit von<br />
Grundstücken.<br />
5.4.4 Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung,<br />
Erhaltung und Gestaltung besonders erhaltenswerter<br />
Gebäude durch nicht-kommunale öffentliche und private<br />
Träger.<br />
Dazu zählen z.B.:<br />
Wiederherstellung und Erneuerung von Dächern,<br />
konstruktiven Bauteilen, Fassaden und deren Ausstattungen,<br />
Anpassung vorhandenen Wohnraumes an<br />
zeit- oder nutzergerechte Wohnstandards, Neuanlage<br />
von abgeschlossenen Wohne<strong>in</strong>heiten, bauliche und<br />
betriebliche Investitionen von Kle<strong>in</strong>unternehmen und<br />
Zuerwerb von Flächen zur Herstellung angemessener<br />
Grundstücksgrößen.<br />
Für Investitionen von Kle<strong>in</strong>unternehmen muss der<br />
Anteil der zuschussfähigen Ausgaben für bauliche<br />
Investitionen gemäß Kostengruppen 300 und 400<br />
der DIN 276 m<strong>in</strong>destens 50 % betragen. Weitere<br />
zuschussfähige Ausgaben können nur für feste E<strong>in</strong>bauten<br />
geltend gemacht werden.<br />
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die <strong>in</strong> Teil III<br />
Nr. 7 genannten Kostengruppen der DIN 276.<br />
5.4.5 Investitionen zur Neuanlage oder Wiederherstellung<br />
von Gebäuden mit standortverträglicher Nutzung, die<br />
sich <strong>in</strong> die Baustruktur der örtlichen Fördergebiete<br />
unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer<br />
oder baugestalterischer Kriterien e<strong>in</strong>fügen.<br />
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die <strong>in</strong> Teil III<br />
Nr. 7 genannten Kostengruppen der DIN 276.<br />
5.4.6 Investitionen zur funktionalen Neuordnung und Gestaltung<br />
von Freiflächen, die allgeme<strong>in</strong> zugänglich<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Dazu zählen z.B.:<br />
Straßen und Plätze, die e<strong>in</strong>e über die Verkehrsfläche<br />
h<strong>in</strong>ausgehende Funktion erfüllen, Gestaltung von<br />
Fußwegen, Gestaltung von Gewässern im Zusammenhang<br />
mit Freiflächengestaltungen, Ausbau von Hofanschlussflächen,<br />
Gestaltung <strong>in</strong>nerörtlicher land<br />
schaftsnaher Grünflächen, Bepflanzung von Ortsrandbereichen,<br />
Freizeite<strong>in</strong>richtungen, die ke<strong>in</strong>e Gebäude<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
5.4.7 Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes<br />
Förderfähig s<strong>in</strong>d die Erhaltung, Wiederherstellung,<br />
Umgestaltung und Errichtung von Bauwerken, die<br />
ke<strong>in</strong>e Wohn- oder Wirtschaftsgebäude s<strong>in</strong>d, und<br />
Anlagen, die das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Ortes <strong>in</strong> charakteristischer<br />
Weise prägen und (oder) zur Stärkung<br />
der kulturellen Identität beitragen und die allgeme<strong>in</strong><br />
zugänglich s<strong>in</strong>d.<br />
Dazu zählen z.B. Mauern, Treppen, Brücken, Bildstöcke,<br />
Brunnen, Backhäuser.<br />
5.5 Art und Umfang der Förderung<br />
5.5.1 Die Förderung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Förderschwerpunkt des<br />
Dorferneuerungsprogrammes ist auf e<strong>in</strong>en Zeitraum<br />
von höchstens neun Jahren beschränkt.<br />
5.5.2 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse<br />
können entweder als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung der förderfähigen<br />
Ausgaben oder als abgez<strong>in</strong>ster e<strong>in</strong>maliger<br />
Zuschuss <strong>zum</strong> Zwecke der Z<strong>in</strong>svergünstigung oder<br />
Risikom<strong>in</strong>derung von Kapitalmarktdarlehen gewährt<br />
werden.<br />
5.5.3 Alle Projekte öffentlicher Träger und Projekte privater<br />
Träger nach Nr. 5.4.1, 5.4.6 und 5.4.7 werden ausschließlich<br />
als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung der förderfähigen<br />
Ausgaben gefördert.<br />
5.5.4 Die Höhe des Zuschusses für kommunale Träger richtet<br />
sich nach der f<strong>in</strong>anziellen Leistungsfähigkeit der<br />
jeweiligen Kommune. Die Regelförderung beträgt<br />
65 % der förderfähigen Ausgaben.<br />
Nicht-kommunale öffentliche Träger, deren Projekte<br />
e<strong>in</strong>en über ihre orig<strong>in</strong>äre Aufgabenerfüllung h<strong>in</strong>aus<br />
gehenden Beitrag <strong>zum</strong> Geme<strong>in</strong>wohl leisten, werden<br />
mit 50 % gefördert.<br />
Die Projektträger haben die Wirtschaftlichkeit und<br />
Nachhaltigkeit des Projektes e<strong>in</strong>schließlich der Bereitschaft<br />
zur Übernahme der F<strong>in</strong>anzierung der Folgekosten<br />
nachzuweisen.
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
5.5.5 Nicht-kommunale öffentliche Träger, die nicht die<br />
Voraussetzungen nach Nr. 5.5.4 Abs. 2 erfüllen, und<br />
private Träger werden mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 30 %<br />
der förderfähigen Ausgaben gefördert. <strong>Der</strong> Höchstbetrag<br />
ist auf 20.000 Euro begrenzt.<br />
Wahlweise können die Träger von Projekten nach<br />
Nr. 5.4.2 , 5.4.4 und 5.4.5 mit e<strong>in</strong>em abgez<strong>in</strong>sten e<strong>in</strong>maligen<br />
Zuschuss von 15 % e<strong>in</strong>es für die Ausführung<br />
der Investition erforderlichen Kapitalmarktdarlehens<br />
von höchstens 600.000 Euro für Projekte nach Nr. 5.4.2<br />
und höchstens 300.000 Euro für Projekte nach Nr. 5.4.4<br />
und 5.4.5 gefördert werden.<br />
Das Kapitalmarktdarlehen ist <strong>in</strong> der um den errechneten<br />
Z<strong>in</strong>szuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen.<br />
Soweit das Darlehen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Laufzeit als zehn<br />
Jahre hat, ist der Z<strong>in</strong>szuschuss zeitanteilig zu kürzen.<br />
Die Kürzung erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate<br />
im zehnten Jahr der Laufzeit geleistet wird.<br />
5.6 Weitere Bestimmungen<br />
5.6.1 Förderung mit Mitteln der GAK<br />
Für zuschussfähige Projekte nach Nr. 5.4.1, 5.4.3, 5.4.4<br />
sowie 5.4.6 und 5.4.7 werden <strong>in</strong>soweit vorrangig<br />
Mittel aus der GAK e<strong>in</strong>gesetzt, wie deren Förderbestimmungen<br />
dies zulassen.<br />
Für Projekte nach 5.4.4 ist der E<strong>in</strong>satz von GAK-Mitteln<br />
für die Neuanlage von abgeschlossenen Wohne<strong>in</strong>heiten<br />
und gewerblichen Betriebsstätten im Zusammenhang<br />
mit der Umnutzung ortsbildprägender<br />
Gebäude ausschließlich für Investitionen land- und<br />
forstwirtschaftlicher Betriebe zulässig.<br />
Für zuschussfähige Projekte nach Nr. 5.4.2 können<br />
Mittel aus der GAK für Projekte kommunaler Träger<br />
für die Herstellung von Gebäude<strong>in</strong>frastrukturen für<br />
Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
<strong>Der</strong> E<strong>in</strong>satz von Mitteln aus der GAK für nicht-kommunale<br />
öffentliche Träger nach 5.3 Nr. 2 ist auf Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften<br />
nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />
und auf Wasser- und Bodenverbände beschränkt.<br />
5.6.2 Kommunalersetzende Maßnahmen<br />
Förderung kommunalersetzender Maßnahmen als<br />
Projekte privater oder sonstiger öffentlicher Träger,<br />
für deren Durchführung das öffentliche Interesse der<br />
Kommune besche<strong>in</strong>igt wird, können auf Antrag der<br />
Kommune als kommunalersetzende Maßnahmen aus<br />
Mitteln des Kommunalen F<strong>in</strong>anzausgleichs gefördert<br />
werden. Als kommunalersetzend gelten Projekte, die<br />
strukturverbessernd wirken, ortsbildprägend s<strong>in</strong>d<br />
oder Modellcharakter für den ländlichen Raum haben.<br />
Aus der Förderung kommunalersetzender Maßnahmen<br />
entsteht bezüglich der E<strong>in</strong>haltung des Zuwendungszweckes<br />
ke<strong>in</strong>e Letzthaftungspflicht für die<br />
jeweilige Kommune.<br />
5.6.3 Förderanspruch<br />
Die Förderung von Dienstleistungen und Sachaufwendungen<br />
eröffnet ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch auf die<br />
Förderung von Investitionen.<br />
5.6.4 Antragsunterlagen<br />
Die Förderanträge müssen <strong>in</strong> den Projektbeschreibungen<br />
Angaben enthalten über<br />
– die E<strong>in</strong>fügung des Projektes <strong>in</strong> das Dorfentwicklungskonzept<br />
und/oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e überörtliche Vernetzung,<br />
– den Nachweis der längerfristigen organisatorischen<br />
und wirtschaftlichen Tragfähigkeit e<strong>in</strong>schließlich<br />
E<strong>in</strong>nahmeerwartungen bei Infrastruktur<strong>in</strong>vestitionen.<br />
Dazu s<strong>in</strong>d Aussagen zu Funktionsbeziehungen und<br />
-ergänzungen zu E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> anderen Orten,<br />
zu den zu erwartenden Nettoe<strong>in</strong>nahmen, zu den<br />
Folgekosten und zur Gewährleistung des Zuwendungszweckes<br />
zu treffen.<br />
– die auf Gremienbeschlüsse gestützte Bereitschaft<br />
zur Übernahme der F<strong>in</strong>anzierung voraussehbarer<br />
Folgekosten kommunaler Projekte.<br />
5.6.5 Betreibermodelle<br />
Für Gebäude<strong>in</strong>vestitionen nach Nr. 5.4.2 mit dem Ziel<br />
der ganzen oder teilweisen Überlassung zur Nutzung<br />
an andere selbständig wirtschaftende Träger (Betreibermodell)<br />
erfordert der Nachweis der organisatorischen<br />
Tragfähigkeit auch, dass die Rechtspersonen der Nutzer<br />
def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d und dass die rechtlichen Beziehungen<br />
zwischen Grundstückseigentümer, Investor und<br />
Nutzern geregelt s<strong>in</strong>d (Nutzungsregelungen und -entgelte).<br />
<strong>Der</strong> Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit<br />
erfordert neben der Berechnung der Wirtschaftlichkeit<br />
und Nachhaltigkeit e<strong>in</strong>e Erklärung zur Absicherung<br />
des Zuwendungszweckes durch Ausfallbürgschaften<br />
oder Defizitausgleiche. Im Falle kommunaler<br />
Projekte s<strong>in</strong>d Gremienbeschlüsse erforderlich.<br />
35
36<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
5.7 Fördergrundlagen<br />
5.7.1 Förderschwerpunkte<br />
Um e<strong>in</strong>en gezielten und wirkungsvollen Mittele<strong>in</strong>satz<br />
zu gewährleisten, werden die Fördermittel nur <strong>in</strong> anerkannten<br />
Förderschwerpunkten e<strong>in</strong>gesetzt.<br />
<strong>Der</strong> Antrag auf Aufnahme e<strong>in</strong>es Ortes als Förderschwerpunkt<br />
<strong>in</strong> das Dorferneuerungsprogramm ist<br />
von der Kommune bei der für die Förderung der<br />
ländlichen Entwicklung zuständigen Behörde zu stellen.<br />
Die Antragsunterlagen sollen enthalten:<br />
– den formlosen und auf Parlamentsbeschluss basierenden<br />
Antrag mit Darstellung der örtlichen<br />
Situation und Problemlage,<br />
– e<strong>in</strong>e Aufnahmebegründung entsprechend den<br />
vom Fachm<strong>in</strong>isterium vorgegebenen Kriterien,<br />
– e<strong>in</strong>e Darlegung zur beabsichtigten Innenentwicklung<br />
gem. Nr. 5.1 vierter Absatz,<br />
– Bezugnahme zur Aussage regionaler Entwicklungskonzepte.<br />
Die Entscheidung für die Aufnahme e<strong>in</strong>es Ortes als<br />
Förderschwerpunkt <strong>in</strong> das Dorferneuerungsprogramm<br />
trifft das zuständige Fachm<strong>in</strong>isterium.<br />
5.7.2 Dorfentwicklungskonzept<br />
Dorfentwicklungskonzepts durchgeführt. Es entsteht<br />
im Zusammenwirken von Bürgerschaft, Kommunalverwaltung<br />
und kommunalen Gremien und benennt<br />
die wichtigsten Handlungsfelder für die Erneuerung<br />
und Entwicklung des Ortes <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es nach fachlichen<br />
Kriterien abgegrenzten Fördergebietes. Das<br />
Dorfentwicklungskonzept ist nach Maßgabe der<br />
Handlungsanleitung „Dorferneuerung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong>“ zu<br />
erstellen. Die im Konzept ausgewiesenen Vorhaben <strong>in</strong><br />
kommunaler Trägerschaft s<strong>in</strong>d durch die kommunalen<br />
Gremien zu beschließen. Die für die Förderung der<br />
ländlichen Entwicklung örtlich zuständige Behörde<br />
unterstützt Bürgerschaft und Geme<strong>in</strong>de durch Beratung,<br />
Moderation und Verfahrenssteuerung.<br />
5.7.3 Zuschussfähiger Gesamt<strong>in</strong>vestitionsrahmen für Projekte<br />
öffentlicher Träger<br />
Auf der Grundlage der Aussagen des Dorfentwicklungskonzeptes<br />
und des Fachbeitrages der für die<br />
Förderung der ländlichen Entwicklung örtlich zuständigen<br />
Behörde legt die Bewilligungsstelle das örtliche<br />
Fördergebiet nach Nr. 5.6.2 und den zuschussfähigen<br />
Gesamt<strong>in</strong>vestitionsrahmen für die Projekte<br />
öffentlicher Träger fest. <strong>Der</strong> zuschussfähige Gesamt<strong>in</strong>vestitionsrahmen<br />
enthält die Projekte der öffentlichen<br />
Träger, die zu den für öffentliche Träger gelten<br />
den Konditionen gefördert werden und die daraus<br />
abgeleitete Summe der zuschussfähigen Ausgaben.<br />
Für Träger, deren Projekte im zuschussfähigen Gesamt<strong>in</strong>vestitionsrahmen<br />
enthalten s<strong>in</strong>d, wird zugelassen,<br />
dass die ab 01. Januar des laufenden Jahres<br />
anfallenden Ausgaben <strong>in</strong> die Abrechnung der im<br />
Verlauf des Programmjahres bewilligten Zuschüsse<br />
e<strong>in</strong>bezogen werden können. Voraussetzung dafür ist,<br />
dass der bewilligungsreife Antrag vollständig geprüft<br />
und von der Bewilligungsstelle dafür freigegeben<br />
wird.<br />
5.7.4 Ausschlussfrist<br />
Die Förderanträge müssen bis <strong>zum</strong> 30. September<br />
des Jahres, das dem letzten Jahr des Förderzeitraumes<br />
vorangeht, der für die Förderung der ländlichen<br />
Entwicklung zuständigen Behörde vollständig<br />
vorliegen. Die term<strong>in</strong>gerechte Vorlage begründet<br />
ke<strong>in</strong>en Förderanspruch.
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Teil III – Allgeme<strong>in</strong>e Förderbestimmungen<br />
Grundsätzlich gelten die folgenden allgeme<strong>in</strong>en Förderbestimmungen,<br />
soweit nicht <strong>in</strong> Teil II besondere Regelungen<br />
getroffen s<strong>in</strong>d.<br />
1. <strong>Der</strong> Förderung liegen die folgenden Bewilligungs<br />
bestimmungen zugrunde:<br />
Für die Gewährung, die Auszahlung und die Rückzahlung<br />
von Zuwendungen, den Nachweis ihrer Verwendung<br />
und die Prüfung der Verwendungsnachweise<br />
gelten das Haushaltsgesetz <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er jeweils gültigen<br />
Fassung, das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
(HVwVfG) <strong>in</strong> der Fassung vom 04.03.1999<br />
(GVBl. I, S. 222), die Landeshaushaltsordnung (LHO)<br />
und die hierzu erlassenen vorläufigen Verwaltungsvorschriften<br />
(VV) zu § 44 Abs. 1 LHO (StAnz.<br />
Nr. 14/2000, S. 1079), soweit nicht <strong>in</strong> diesen Förderrichtl<strong>in</strong>ien<br />
Abweichungen zugelassen worden s<strong>in</strong>d.<br />
Hierbei s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere zu beachten:<br />
– Allgeme<strong>in</strong>e Nebenbestimmungen für Zuwendungen<br />
zur Projektförderung (ANBest-P), Anlage 2 zu<br />
den VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO (StAnz. Nr. 14/2000,<br />
S. 1086),<br />
– Allgeme<strong>in</strong>e Nebenbestimmungen für Zuwendungen<br />
zur Projektförderung an Gebietskörperschaften<br />
und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften<br />
(ANBest-GK), Anlage 3 zu den VV Nr. 5.1<br />
zu § 44 LHO (StAnz. Nr. 14/2000, S. 1087),<br />
– Allgeme<strong>in</strong>e Z<strong>in</strong>sbestimmungen (Z<strong>in</strong>sBest), Anlage 4<br />
zu den VV zu § 70 LHO (StAnz. Nr. 18/2000),<br />
S. 1376).<br />
2. Öffentliche Träger haben bei der Erteilung von Aufträgen<br />
die Verd<strong>in</strong>gungsordnungen für freiberufliche<br />
Leistungen, für Leistungen oder für Bauleistungen<br />
(VOF; VOL, VOB) e<strong>in</strong>schließlich der dar<strong>in</strong> enthaltenen<br />
Vorschriften über EU-weite Ausschreibungen zu beachten.<br />
Bis zu e<strong>in</strong>em Fachlos/Gewerk <strong>in</strong> der Höhe von<br />
25.000 Euro ist für Gebietskörperschaften und sonstige<br />
öffentliche Träger die freihändige Vergabe von<br />
Bauleistungen zulässig. Maßgeblich ist der Auftragswert<br />
ohne Mehrwertsteuer.<br />
Für private Träger, deren Eigenanteil an Deckungsmitteln<br />
für die mit dem Zuwendungszweck zusam-<br />
menhängenden Ausgaben mehr als 50 % beträgt, ist<br />
die freihändige Vergabe zulässig.<br />
3. Im Falle e<strong>in</strong>er f<strong>in</strong>anziellen Beteiligung der Europäischen<br />
Union im Rahmen dieser Programme gelten die e<strong>in</strong><br />
schlägigen EU-Verordnungen und die Programmgenehmigungen<br />
<strong>in</strong> der jeweiligen Fassung. Näheres ist <strong>in</strong><br />
den Durchführungsbestimmungen geregelt.<br />
Private Träger können zu den Konditionen nicht- kommunaler<br />
öffentlicher Träger gefördert werden, wenn<br />
sie die Voraussetzungen der EU-Def<strong>in</strong>ition für „E<strong>in</strong>richtungen<br />
des öffentlichen Rechts“ erfüllen.<br />
4. Soweit sie den beihilferechtlichen Vorschriften der EU<br />
unterliegen, werden die Zuschüsse im Rahmen der<br />
Verordnung (EG) Nr. 69/2001 vom 12.01.2001 (Amtsblatt<br />
der EG 2001/L10/30) als „de m<strong>in</strong>imis“-Beihilfen<br />
gewährt. Danach kann e<strong>in</strong> Unternehmen <strong>in</strong>nerhalb<br />
von drei Jahren „de m<strong>in</strong>imis“-Beihilfen im Umfang<br />
von bis zu 100.000 Euro erhalten.<br />
Bei „de m<strong>in</strong>imis“-Beihilfen s<strong>in</strong>d von den Zuwendungsempfängern<br />
Informations- und Dokumentationspflichten<br />
zu beachten; diese werden mit den Antragsformularen<br />
und Bewilligungsbescheiden mitgeteilt.<br />
5. Die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des<br />
Regionalplans s<strong>in</strong>d zu beachten. E<strong>in</strong>e Förderung kann<br />
nur gewährt werden, wenn gegen das Vorhaben ke<strong>in</strong>e<br />
planungsrechtlichen, raumordnerischen oder städtebaulichen<br />
Bedenken bestehen.<br />
6. Förderanträge s<strong>in</strong>d vor Beg<strong>in</strong>n des Vorhabens zu<br />
stellen. Die Vorhaben dürfen nicht begonnen werden,<br />
bevor der erteilte Bewilligungsbescheid rechtswirksam<br />
geworden ist. Mit Beg<strong>in</strong>n des Vorhabens erhalten<br />
rechtswirksame Bescheide Bestandskraft.<br />
Als Vorhabensbeg<strong>in</strong>n ist bereits der Abschluss e<strong>in</strong>es<br />
der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und<br />
Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen<br />
gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb<br />
nicht als Beg<strong>in</strong>n des Vorhabens.<br />
Bei genehmigungspflichtigen Objekten ist die Baugenehmigung<br />
vor der Bewilligung der Fördermittel<br />
vorzulegen. Falls e<strong>in</strong>e Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung<br />
der Baubehörde vorgelegt werden kann, kann<br />
die Bewilligungsstelle <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen<br />
zulassen, dass die Baugenehmigung spätestens<br />
bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Baubeg<strong>in</strong>ns nachgereicht wird.<br />
37
38<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
In den Fällen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e Baugenehmigung nicht<br />
erforderlich ist oder durch Fristablauf automatisch als<br />
erteilt gilt, hat der Antragsteller den Nachweis darüber<br />
zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />
7. Zuschussfähig s<strong>in</strong>d die durch bezahlte Rechnungen<br />
von gewerblichen Unternehmen nachgewiesenen<br />
baren Ausgaben der Zuwendungsempfänger für den<br />
geförderten Zweck. Bei vorsteuerabzugsberechtigten<br />
Zuwendungsempfängern zählt die Umsatzsteuer<br />
(Mehrwertsteuer) nicht zu den zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben. Pauschalierende Landwirte im S<strong>in</strong>ne des<br />
§ 24 Umsatzsteuergesetz gelten als vorsteuerabzugsberechtigt.<br />
Die für die Zuschüsse berücksichtigten<br />
Belege s<strong>in</strong>d zu entwerten.<br />
Die zuschussfähigen Ausgaben für Hochbauprojekten<br />
und damit <strong>in</strong> unmittelbarem Zusammenhang stehende<br />
Ausgaben für Grundstücke, deren Herrichtung<br />
und Erschließung und für Baunebenkosten s<strong>in</strong>d nach<br />
den Kostengruppen der DIN 276 <strong>in</strong> der Fassung von<br />
1993 zu beziffern. Nicht zuschussfähig s<strong>in</strong>d die Kostengruppen<br />
120 (Grundstücksnebenkosten), 230<br />
(Nichtöffentliche Erschließung), 500 (Außenanlagen)<br />
und 760 (F<strong>in</strong>anzierung). Ausgaben der Kostengruppe<br />
610 (Ausstattung) s<strong>in</strong>d nur zu den Anteilen zuschussfähig,<br />
die fest e<strong>in</strong>gebaut oder funktionsnotwendig<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Die Hauptkostengruppen der DIN 276 gelten als<br />
„Ausgabenansätze“ gemäß 1.2 der ANBest-Gk und<br />
ANBest-P sowie als „E<strong>in</strong>zelansätze“ gemäß 1.2 der<br />
Ausgabengliederung nach Anhang 1 Muster 2 der<br />
baufachlichen Ergänzungsbestimmungen. Die Hauptkostengruppen<br />
300 (Baukonstruktionen) und 400<br />
(Technische Anlagen) können zu e<strong>in</strong>em Ausgabenansatz<br />
zusammengefasst werden.<br />
Sachaufwand im Zusammenhang mit Investitionen ist<br />
nur nach funktionsfähigem E<strong>in</strong>bau zuschussfähig.<br />
Gebrauchte Gegenstände s<strong>in</strong>d nur unter den folgenden<br />
drei Bed<strong>in</strong>gungen zuschussfähig:<br />
a) <strong>Der</strong> Verkäufer des Gebrauchtmaterials hat e<strong>in</strong>e<br />
Erklärung abgegeben, aus der der Ursprung<br />
des Materials hervorgeht und <strong>in</strong> der bestätigt<br />
wird, dass es zu ke<strong>in</strong>em Zeitpunkt <strong>in</strong> den vorangegangenen<br />
7 Jahren mit Hilfe e<strong>in</strong>er nationalen<br />
oder geme<strong>in</strong>schaftlichen Zuwendung angekauft<br />
wurde;<br />
b) der Preis des Gebrauchtmaterials darf se<strong>in</strong>en<br />
Marktwert nicht überschreiten und muss unter den<br />
Kosten für gleichartiges neues Material liegen;<br />
c) das Material muss die für den Zuwendungszweck<br />
erforderlichen technischen Merkmale aufweisen<br />
und den geltenden Normen und Standards ent<br />
sprechen.<br />
Soweit im Rahmen dieser Richtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong> Zuschuss zu<br />
Personalkosten gewährt wird, s<strong>in</strong>d die Personalkosten<br />
zur Transparenz buchhalterisch getrennt darzustellen<br />
(E<strong>in</strong>richtung separater Haushaltskonten).<br />
8. Die zuschussfähigen Ausgaben s<strong>in</strong>d vor Bemessung<br />
der Zuwendung um die Anteile zu verm<strong>in</strong>dern, für die<br />
der Zuwendungsempfänger nach anderen Rechtsvorschriften<br />
Beiträge Dritter erhebt (z. B. Anliegerbeiträge).<br />
9. E<strong>in</strong>e Kumulation von Fördermitteln verschiedener<br />
Fördergeber ist nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes<br />
möglich. Beteiligen sich mehrere Zuwendungsgeber<br />
von Bund und Land an der Förderung<br />
e<strong>in</strong>es Projekts, das nach dieser Richtl<strong>in</strong>ie gefördert<br />
wird, ist von der Bewilligungsstelle mit diesen e<strong>in</strong>e<br />
Vere<strong>in</strong>barung nach Nummer 1.4 VV-44 LHO zu treffen.<br />
<strong>Der</strong> Eigenanteil des Zuwendungsempfängers darf im<br />
Regelfall 25 % nicht unterschreiten.<br />
10. Zu dem vom Zuwendungsempfänger aufzubr<strong>in</strong>genden<br />
Eigenanteil zählen <strong>in</strong>sbesondere eigene Mittel,<br />
Kapitalmarktmittel und sonstige F<strong>in</strong>anzmittelzuflüsse<br />
Dritter, die ke<strong>in</strong>e Zuschüsse s<strong>in</strong>d. Darlehen aus dem<br />
hessischen Investitionsfonds für kommunale Vorhaben<br />
gelten als Eigenmittel der Geme<strong>in</strong>de.<br />
11. Manuelle Eigenleistungen s<strong>in</strong>d nur als Geme<strong>in</strong>schaftsleistung<br />
bürgerschaftlicher Initiativen im<br />
Rahmen kommunaler Projekte zuschussfähig. Ihre<br />
E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong> die förderfähigen Ausgaben erfolgt<br />
gewerksweise als Vielfaches barer Materialausgaben.<br />
Die Multiplikationsfaktoren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Ausführungsbestimmungen<br />
geregelt.<br />
12. Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn die zuwen<br />
dungsfähigen Kosten im E<strong>in</strong>zelfall m<strong>in</strong>destens<br />
3.000,- Euro betragen.<br />
13. Die bewilligten Zuschüsse werden nach Abrechnung<br />
der zuschussfähigen Ausgaben ausgezahlt (Erstattungspr<strong>in</strong>zip).<br />
Zuschüsse unter 10.000 Euro werden nur <strong>in</strong>
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
e<strong>in</strong>er Summe ausbezahlt. Werden bei der Schlussprüfung<br />
des Verwendungsnachweises die der Bewilligung<br />
zugrunde gelegten förderfähigen Ausgaben<br />
unterschritten, wird der Zuschuss nur mit<br />
dem entsprechend ger<strong>in</strong>geren Anteil ausgezahlt.<br />
14. Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt des<br />
Widerrufs für den Fall, dass die geförderten Grundstücke,<br />
Bauten und baulichen Anlagen <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Zeitraums von 5 Jahren ab Fertigstellung und<br />
bei technischen E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Zeitraums<br />
von 5 Jahren ab Lieferung ohne Zustimmung<br />
der Bewilligungsstelle veräußert oder nicht den Förderungsvoraussetzungen<br />
entsprechend verwendet<br />
werden. In besonderen Fällen kann die Bewilligungsstelle<br />
e<strong>in</strong>e längere Zweckb<strong>in</strong>dungsfrist festlegen.<br />
E<strong>in</strong>e d<strong>in</strong>gliche Sicherung der zweckentsprechenden<br />
Verwendung ist (mit Rücksicht auf den damit verbundenen<br />
Verwaltungsaufwand) nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen<br />
zu fordern.<br />
15. Bei der Umsetzung e<strong>in</strong>es Projektes ist die soziale<br />
und ökologische Verträglichkeit des Projektes sowie<br />
die Beachtung der Chancengleichheit von Frauen<br />
und Männern zu gewährleisten.<br />
16. Die Verwendung der Zuschüsse für den im Antrag<br />
angegebenen Zweck wird von der bewilligenden<br />
oder e<strong>in</strong>er von ihr beauftragten Stelle überwacht.<br />
E<strong>in</strong>e Änderung des Verwendungszwecks bedarf der<br />
vorherigen Zustimmung der bewilligenden Stelle.<br />
17. <strong>Der</strong>/die Antragsteller/<strong>in</strong> hat <strong>in</strong> jede von der bewilligenden<br />
oder e<strong>in</strong>er von ihr beauftragten Stelle für<br />
erforderlich gehaltene Überwachung und Überprüfung<br />
e<strong>in</strong>zuwilligen sowie Evaluierungen zu unterstützen.<br />
Das Prüfungsrecht gilt auch für Prüfungen<br />
der Rechnungshöfe des Landes <strong>Hessen</strong>, des Bundes<br />
und der Europäischen Union.<br />
18. Bei den Zuschüssen handelt es sich um Leistungen<br />
aus öffentlichen Mitteln im S<strong>in</strong>ne des Hessischen<br />
Subventionsgesetzes vom 18. Mai 1977 (GVBl. S. 199)<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Subventionsgesetz vom<br />
29. Juli 1976 (BGBl. I, S. 2034). Die Antragsangaben<br />
und Tatsachen, von denen die Bewilligung, Gewährung,<br />
Rückforderung, Weitergewährung oder das<br />
Belassen des Zuschusses abhängig s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d<br />
subventionserheblich im S<strong>in</strong>ne des § 264 Strafgesetzbuch.<br />
Teil IV – Geltungszeitraum<br />
Diese Richtl<strong>in</strong>ien treten mit Wirkung vom 01. April 2005<br />
<strong>in</strong> Kraft.<br />
Das mit Erlass vom 06. Juli 1992 (StAnz. Nr. 30/1992,<br />
S. 1780) bekannt gegebene Landesprogramm und Richtl<strong>in</strong>ie<br />
zur Erneuerung der hessischen Dörfer, die mit Erlass<br />
vom 10. Februar 1995 (StAnz. Nr. 13/1995, S. 1055) bekannt<br />
gegebene Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der Dorferneuerung im<br />
Rahmen der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe „Verbesserung der<br />
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, die Richtl<strong>in</strong>ien des<br />
Landes <strong>Hessen</strong> zur Förderung der regionalen Entwicklung<br />
vom 12. Dezember 2001 (StAnz. Nr. 1/2002, S. 97) und die<br />
mit Erlass vom 21. Juli 1994 (StAnz. Nr. 33/1994, S. 2240),<br />
zuletzt geändert am 27. März 1998 (StAnz. Nr. 18/1998, S.<br />
1243), bekannt gegebenen Richtl<strong>in</strong>ien für die Förderung<br />
nach §§ 5 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes treten mit<br />
Ablauf des 31. März 2005 außer Kraft.<br />
Für Förderungen, die auf deren Grundlage gewährt wurden,<br />
f<strong>in</strong>den sie jedoch bis <strong>zum</strong> Ende der Zweckb<strong>in</strong>dung<br />
weiter Anwendung.<br />
Wiesbaden, den 29. März 2005<br />
Hessisches M<strong>in</strong>isterium für Umwelt,<br />
ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
39
40<br />
Ansprechpartner / Impressum<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Ansprechpartner<br />
Landrat des Landkreises Bergstraße<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />
Gräffstraße 3 - 5<br />
6446 Heppenheim<br />
Telefon 06252 - 15-0<br />
Telefax 06252 - 15-5977<br />
Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />
Rhe<strong>in</strong>straße 94<br />
6446 Heppenheim<br />
Telefon 06151 - 881-0<br />
Telefax 06151 - 21 07<br />
Landrat des Landkreises Fulda<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />
Wash<strong>in</strong>gtonallee 4<br />
36041 Fulda<br />
Telefon 0661 - 24 27-0<br />
Telefax 0661 - 24 27-354<br />
Landkreis Hersfeld-Rotenburg<br />
– <strong>Der</strong> Landrat –<br />
Ländlicher Raum<br />
Dorf- u. Regionalentwicklung<br />
Hubertusweg 19<br />
36251 Bad Hersfeld<br />
Telefon 06621 - 207-0<br />
Telefax 06621 - 207-410<br />
Landrat des Hochtaunuskreises<br />
Fachbereich 60.10<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Postfach 1941<br />
61289 Bad Homburg v.d.H.<br />
Telefon 06172 - 999-0<br />
Telefax 06172 - 999-98 33<br />
Landkreis Kassel<br />
– <strong>Der</strong> Landrat –<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />
Manteuffel-Anlage 5<br />
34369 Hofgeismar<br />
Telefon 05671 - 996-0<br />
Telefax 05671 - 996-200<br />
Lahn-Dill-Kreis<br />
– <strong>Der</strong> Landrat –<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Georg-Friedrich-Händel-Straße 5<br />
35578 Wetzlar<br />
Telefon 06441 - 92 89-0<br />
Telefax 06441 - 92 89-235<br />
Landrat des Landkreises<br />
Limburg-Weilburg<br />
Hauptabteilung Amt für den<br />
ländlichen Raum<br />
Am Renngraben 7<br />
65549 Limburg<br />
Telefon 06431 - 206-0<br />
Telefax 06431 - 206-222<br />
Ma<strong>in</strong>-K<strong>in</strong>zig-Kreis<br />
– <strong>Der</strong> Landrat –<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Alter Graben 6 – 10<br />
63571 Gelnhausen<br />
Telefon 06051 - 82 30-0<br />
Telefax 06051 - 82 30-33<br />
LandkreisMarburg-Biedenkopf<br />
Fachbereich Ländlicher Raum<br />
Fachdienst Dorferneuerung<br />
Hermann-Jacobsohn-Weg 1<br />
35039 Marburg<br />
Telefon 06421 - 40 56-0<br />
Telefax 06421 - 40 56-130<br />
Landrat des Odenwaldkreises<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />
Scheffelstraße 11<br />
64385 Reichelsheim<br />
Telefon 06164 - 505-0<br />
Telefax 06164 - 510-283<br />
Schwalm-Eder-Kreis<br />
– <strong>Der</strong> Landrat –<br />
Fachbereich 83.4<br />
Dorf- u. Regionalentwicklung, Landtourismus<br />
Schladenweg 39<br />
34560 Fritzlar<br />
Telefon 05622 - 994-0<br />
Telefax 05622 - 994-200<br />
Vogelsbergkreis<br />
– <strong>Der</strong> Landrat –<br />
Amt für ländlichen Raum<br />
Dorf- und Regionalentwicklung<br />
Adolf-Spieß-Straße 34<br />
36341 Lauterbach<br />
Telefon 06641 - 662-0<br />
Telefax 06641 - 662-125<br />
Landkreis Waldeck-Frankenberg<br />
– <strong>Der</strong> Landrat –<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Auf Lül<strong>in</strong>gskreuz 60<br />
34497 Korbach<br />
Telefon 05631 - 566-0<br />
Telefax 05631 - 566-140<br />
Werra-Meißner-Kreis<br />
– <strong>Der</strong> Landrat –<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Honer Straße 49<br />
37269 Eschwege<br />
Telefon 05651 - 302-0<br />
Telefax 05651 - 302-41 09<br />
<strong>Wetteraukreis</strong><br />
– <strong>Der</strong> Landrat –<br />
Amt für den ländlichen Raum<br />
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />
Homburger Straße 17<br />
61169 Friedberg<br />
Telefon 06031 - 60 08-0<br />
Telefax 06031 - 60 08-88<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Hessisches M<strong>in</strong>istrerium für Umwelt<br />
ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
Bearbeitung:<br />
Albert Hess, Dipl.-Ing. Architekt<br />
36286 Neuenste<strong>in</strong><br />
Re<strong>in</strong>er Lenz, Dipl.-Ing. Architekt, Stadtplaner<br />
Planungsgruppe Darmstadt, 64293<br />
Darmstadt<br />
Silvia Scheu-Menzer<br />
Büro Ste<strong>in</strong>berger & Scheu,<br />
65597 Hünfelden-Dauborn<br />
Eva Susanne Götz<br />
Landrat des Lahn-Dill-Kreises<br />
Amt für den ländlichen Raum, 35578 Wetzlar<br />
Ulrike Krauß<br />
Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg<br />
Fachdienst Ländlicher Raum<br />
36251 Bad Hersfeld<br />
Margot Schäfer<br />
Landrat des Lahn-Dill-Kreises Amt für den<br />
ländlichen Raum, 35578 Wetzlar<br />
Hartmut Bock<br />
Investitionsbank <strong>Hessen</strong>, 35576 Wetzlar<br />
Agnes Ke<strong>in</strong>er<br />
Investitionsbank <strong>Hessen</strong>, 35576 Wetzlar<br />
Ra<strong>in</strong>er Schwarz<br />
Hessisches M<strong>in</strong>isterium für Umwelt,<br />
ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
Bildnachweis:<br />
Albert Hess, Dipl.-Ing. Architekt<br />
36286 Neuenste<strong>in</strong><br />
Planungsgruppe Darmstadt<br />
64293 Darmstadt<br />
Silvia Scheu-Menzer<br />
Büro Ste<strong>in</strong>berger & Scheu<br />
65597 Hünfelden-Dauborn<br />
Ulrike Krauß<br />
Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg<br />
Fachdienst Ländlicher Raum<br />
36251 Bad Hersfeld<br />
Dipl.Ing Klaus Grabowski<br />
Wendel<strong>in</strong>sweg 6, 61476 Kronberg<br />
Anne Christ, 35315 Homberg/Ohm<br />
Februar 2006<br />
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen<br />
Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien<br />
noch von Wahlbewerber<strong>in</strong>nen, Wahlbewerbern oder Wahlhelfer<strong>in</strong>nen,<br />
Wahlhelfern während e<strong>in</strong>es Wahlkampfes <strong>zum</strong> Zwecke der<br />
Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-,<br />
Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbesondere<br />
die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der<br />
Parteien sowie das E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer<br />
Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die<br />
Weitergabe an Dritte <strong>zum</strong> Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne<br />
zeitlichen Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift<br />
nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden, die als Parte<strong>in</strong>ahme der Landesregierung<br />
zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer Gruppen verstanden<br />
werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig<br />
davon, wann, auf welchem Weg und <strong>in</strong> welcher Anzahl diese<br />
Druckschrift der Empfänger<strong>in</strong>, dem Empfänger zugegangen ist. Den<br />
Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung<br />
ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
12<br />
Fenster und Türen<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
... Türen<br />
Türen und Tore haben schon immer<br />
e<strong>in</strong>e sozialgeschichtliche Bedeutung<br />
besessen. Sie s<strong>in</strong>d die Visitenkarte des<br />
Hauses und manchmal auch das Sta-<br />
tussymbol des Bewohners.<br />
Handwerkliches Können, Fachwis-<br />
sen und F<strong>in</strong>anzkraft des Eigentümers<br />
gestalteten sie.<br />
Gestaltung<br />
Um den Charakter des Hauses zu<br />
bewahren, werden vorhandene histori-<br />
sche Hause<strong>in</strong>gänge bzw. alte Haustü-<br />
ren <strong>in</strong>standgesetzt, dies gilt auch für<br />
die Beschlagteile.<br />
Neue Haustüren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
schlichten Ersche<strong>in</strong>ungsbild dem<br />
Charakter des Gebäudes anzupassen.<br />
Dabei ist e<strong>in</strong>e handwerksgerechte<br />
Ausführung zu beachten.<br />
Nebentüren an Wohn- und Wirt-<br />
schaftsgebäuden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er schlich-<br />
ten Ausführung herzustellen.<br />
Bei umzunutzenden Wirtschafts-<br />
gebäuden und Scheunen ist die<br />
Gliederung der Fassade zu erhalten,<br />
um die Baugeschichte darzustellen<br />
(z.B. Scheunentore).<br />
Material<br />
E<strong>in</strong>gangstüren liegen <strong>in</strong> der Fassa-<br />
denebene der Außenwand und wer-<br />
den <strong>in</strong> der Regel aus Hartholz (z.B.<br />
Buche, Eiche oder Douglasie) herge-<br />
stellt. Türen aus Kunststoff, Tropen-<br />
hölzern oder Alum<strong>in</strong>ium s<strong>in</strong>d grund-<br />
sätzlich nicht zulässig.<br />
Farbgebung<br />
Die Farbgestaltung der Türen und<br />
Tore sollte sich gegenüber der Haus-<br />
fassade grundsätzlich abheben und<br />
am historischen Vorbild orientieren.<br />
Konstruktion<br />
<strong>Der</strong> Türrahmen ist aus Holz mit<br />
Füllungen und eventuellen Aufdoppe-<br />
lungen zu versehen und lässt somit<br />
vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten<br />
zu.<br />
Die Aufdoppelung kann mit Bret-<br />
tern oder Bohlen senkrecht, waage-<br />
recht, fischgrät- oder sternförmig aus-<br />
geführt werden.<br />
Auch Mehrfüllungstüren mit ge-<br />
stemmten Türrahmen oder Aufdoppe-<br />
lung s<strong>in</strong>d üblich, wobei Füllungen und<br />
Rahmen kräftige Profile bzw. kle<strong>in</strong>teili-<br />
gere Schmuckformen und strengere<br />
Profilierungen erhalten können.<br />
Türen aus glatt abgesperrten Tür-<br />
blättern mit aufgeleimten Kassetten,<br />
die z.B. e<strong>in</strong>e Mehrfüllungstür vortäu-<br />
schen, entsprechen nicht e<strong>in</strong>er hand-<br />
werksgerechten Gestaltung; sie s<strong>in</strong>d zu<br />
vermeiden.<br />
Haustüren s<strong>in</strong>d die Visitenkarte e<strong>in</strong>es Gebäudes und stellen oft das e<strong>in</strong>zige<br />
Schmuckelement dar. Historische Haustüren sollten erhalten bleiben.<br />
Neue Haustüren sollten sich an alten, regionstypischen Vorbildern orentieren.
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Tore, Hause<strong>in</strong>gangstreppen, Vorbauten und Balkone<br />
Hoftore<br />
Hofanlagen waren früher meist mit<br />
Holztoren abgeschlossen, welche<br />
regional unterschiedlich gestaltet<br />
waren. Sie stellten die Trennung zwi-<br />
schen Straßenraum und <strong>in</strong>nerer Hof-<br />
fläche dar. Landschaftstypische Unter-<br />
schiede der Hoftore s<strong>in</strong>d auch an<br />
unterschiedlichen handwerklichen<br />
Ausführungen und an der Gesamt-<br />
form des Tores ablesbar.<br />
In e<strong>in</strong>igen Regionen wurden Hof-<br />
toranlagen mit e<strong>in</strong>er Überdachung<br />
ausgeführt oder waren <strong>in</strong> das Wohn-<br />
haus mit darüber liegendem Torbau<br />
e<strong>in</strong>gebunden. Des weiteren wurden<br />
sie auch als Rechtecktore zwischen<br />
Mauern und Pfeilern e<strong>in</strong>gebaut. Diese<br />
alten Tore s<strong>in</strong>d für das Straßenbild<br />
charakteristisch und aus städtebau-<br />
lichen Gründen zu erhalten oder<br />
wiederherzustellen. Ist e<strong>in</strong> Ersatz<br />
unumgänglich, s<strong>in</strong>d Art, Maßstab und<br />
Gliederung ähnlich der alten<br />
Ausführung zu wählen.<br />
Hause<strong>in</strong>gangstreppen<br />
Außentreppen <strong>in</strong> ortstypischer Aus-<br />
führung und Gestaltung s<strong>in</strong>d zu erhal-<br />
ten. Je nach Zustand können diese<br />
ausgebessert oder aus gleichem Ma-<br />
terial wiederhergestellt werden.<br />
Naturste<strong>in</strong>blockstufen können mit-<br />
unter gewendet und wiederverwendet<br />
werden.<br />
Bei Erneuerungen s<strong>in</strong>d Treppenstu-<br />
fen <strong>in</strong> Blockform, gefertigt aus ortsty-<br />
pischem Material, zu verwenden.<br />
Es können auch gemauerte oder<br />
betonierte Treppen mit ortstypischer<br />
Naturste<strong>in</strong>auflage errichtet werden.<br />
Alte ortstypische Treppen- und<br />
Podestgeländer <strong>in</strong> schmiedeeiserner<br />
Konstruktion und Gestaltung s<strong>in</strong>d zu<br />
erhalten und aufzuarbeiten oder ggf.<br />
<strong>in</strong> ortstypischer, zeitgemäßer Form<br />
neu zu errichten.<br />
Vorbauten - Vordächer<br />
Vorbauten dienen als W<strong>in</strong>dfang oder<br />
Hause<strong>in</strong>gang. Bei Fachwerkhäusern<br />
s<strong>in</strong>d diese <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Holz-<br />
konstruktion ausgeführt und sollen<br />
belassen oder ausgebessert werden.<br />
Massive Vorbauten s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />
an Mauerwerksbauten vertretbar. Aber<br />
auch hier ist e<strong>in</strong>e filigranere<br />
Gestaltung mit Holz oder Stahl zu<br />
empfehlen.<br />
Bei der Ausführung s<strong>in</strong>d die Pro-<br />
portionen des Hauses zu wahren.<br />
Flachdächer s<strong>in</strong>d zu vermeiden. Vor-<br />
Tore, Hause<strong>in</strong>gangstreppen, Vorbauten und Balkone<br />
dächer sollen zur Art des Hauses pas-<br />
sen und sich <strong>in</strong> die Proportionen der<br />
Fassade e<strong>in</strong>fügen. Sie s<strong>in</strong>d als Holz-<br />
oder Stahl-Glas-Konstruktion <strong>in</strong> ge-<br />
neigter Form (Pult- oder Satteldach)<br />
auszuführen. Bei Holzkonstruktionen<br />
ist das Vordach entsprechend dem<br />
Hausdach e<strong>in</strong>zudecken.<br />
Alte Haustür- und Scheunenvordächer<br />
s<strong>in</strong>d möglichst zu erhalten.<br />
Balkone<br />
Balkone und Loggien s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e dörf-<br />
lichen Elemente. Sofern e<strong>in</strong> Balkon<br />
errichtet werden soll, ist dieser als vor-<br />
gestellte Holz- oder Stahlkonstruktion<br />
zur straßenabgewandten Seite auszu-<br />
führen. Brüstungsgeländer werden <strong>in</strong><br />
filigraner, e<strong>in</strong>facher Gliederung aus<br />
Holz oder Stahl ausgeführt.<br />
Geschnitzte oder stark profilierte Holz-<br />
brüstungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> hessischen Dörfern<br />
untypisch. Loggien s<strong>in</strong>d aus bau-<br />
konstruktiven und gestalterischen<br />
Gründen zu vermeiden.<br />
13
14<br />
Hofflächen, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Hofflächen, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze<br />
Das Bild der Dorfstraße und der<br />
Hofräume war <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />
weitgehend durch unbefestigte<br />
Flächen bestimmt. Daneben prägten<br />
Pflasterungen das Ortsbild. Das Mate-<br />
rial wurde <strong>in</strong> der Regel aus der Region<br />
bezogen, so dass heute auf den befes-<br />
tigten Flächen die verschiedensten<br />
Ste<strong>in</strong>e wie Blaubasalt, Diabas, Sand-<br />
ste<strong>in</strong> etc. zu f<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d. Unbehauene<br />
und im „wilden Verbund”, aber auch<br />
behauene und dekorativ, z.B. <strong>in</strong><br />
Bogenform, verlegte Ste<strong>in</strong>e wurden<br />
verarbeitet.<br />
Trotz örtlicher und regionaler<br />
Unterschiede war allen Pflasterungen<br />
geme<strong>in</strong>sam, dass sie den Nutzungs-<br />
anforderungen gerecht wurden, sich<br />
h<strong>in</strong>sichtlich des Materials, se<strong>in</strong>er Farb-<br />
gebung und der Flächengliederung<br />
den angrenzenden Gebäuden anpas-<br />
sten und gleichzeitig Hof- und Stra-<br />
ßenraum lebendig werden ließen,<br />
durch das Verlegen mit offenen<br />
Fugen, Moosen und Gräsern e<strong>in</strong>e<br />
Lebensgrundlage boten, wodurch das<br />
Dorf nicht nur optisch <strong>zum</strong> Bestandteil<br />
des Landschaftsraumes wurde.<br />
E<strong>in</strong>fahrten und Höfe<br />
Altes Naturste<strong>in</strong>pflaster <strong>in</strong> Höfen<br />
oder E<strong>in</strong>fahrten ist wertvoll und un-<br />
bed<strong>in</strong>gt erhaltenswert. Ist die Fläche<br />
im Laufe der Zeit uneben geworden,<br />
so besteht die Möglichkeit, das vor-<br />
handene Pflaster aufzunehmen und<br />
den Unterbau zu erneuern.<br />
Anschließend können die Ste<strong>in</strong>e<br />
wieder neu verlegt werden.<br />
S<strong>in</strong>d neue Befestigungen unumgäng-<br />
lich, so sollte e<strong>in</strong> regionaltypischer<br />
Naturste<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Farbe und Form<br />
ähnliches Betonpflaster gewählt wer-<br />
Gewachsenes Idyll breitfugiges Naturste<strong>in</strong>pflaster Beispiele historischer und moderner Pflasterungen,<br />
bietet Lebensraum auch <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ationsformen<br />
den.<br />
Bereits befestigte Flächen sollten<br />
weit möglichst entsiegelt werden. Das<br />
gilt <strong>in</strong>sbesondere für Asphaltdecken<br />
und Betonplatten. Bei unregelmäßig<br />
genutzten Hofflächen ist e<strong>in</strong>e wasser-<br />
gebundene Decke denkbar.
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Merkmale für die Gestaltung von<br />
Freiflächen und deren ökologische<br />
Anforderungen:<br />
Verwendung von Naturste<strong>in</strong>en,<br />
<strong>in</strong> Ausnahmefällen Verwendung von<br />
Betonste<strong>in</strong>en (ke<strong>in</strong>e „Knochenste<strong>in</strong>e”).<br />
Zu bevorzugen ist jedoch e<strong>in</strong>e Kombi-<br />
nation zwischen Natur- und Beton-<br />
ste<strong>in</strong>en oder Naturpflaster und unbe-<br />
festigten Flächen, z.B. können Pflanz-<br />
beete mit Naturste<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>gefasst<br />
oder Wege- und R<strong>in</strong>nenführungen mit<br />
Naturste<strong>in</strong>en <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Beton-<br />
pflasters gekennzeichnet werden.<br />
Die Ste<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>d mit offenen Fugen zu<br />
setzen.<br />
Schutz – modern und filigran<br />
Freiraumgestaltung mit<br />
ortsgerechten Materialien<br />
Beachtung der ortstypischen<br />
Ste<strong>in</strong>maße; unterschiedliche Flächen-<br />
nutzungen wie Wasserr<strong>in</strong>nen und Geh-<br />
wege sollten sich h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
Ste<strong>in</strong>formate und/ oder des Materials<br />
und der Farbe unterscheiden<br />
Aussparung der Pflasterung z.B.<br />
vor Gebäuden, um charakteristische<br />
Gehölze und Bäume wie z.B. Flieder,<br />
Kletterrosen, Spalierobst oder Fassa-<br />
denbegrünung anzupflanzen.<br />
Breitfugig verlegtes Pflaster <strong>in</strong><br />
Randbereichen für die Anlage von<br />
Ruderalflächen.<br />
Pflanzung von Haus- und Hofbäu-<br />
men, z.B. Kastanie, Walnuss, L<strong>in</strong>de etc.<br />
Wenig genutzte Flächen wie z.B. Park-<br />
plätze können alternativ auch e<strong>in</strong>e<br />
Hofflächen, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze<br />
wassergebundene Decke oder Schot-<br />
terrasen erhalten.<br />
Durch e<strong>in</strong>en Ausbau von Flächen<br />
<strong>in</strong> der beschriebenen Art wird dazu<br />
beigetragen, dass das Oberflächen-<br />
wasser versickert und damit das Grund-<br />
wasser anreichert, auch gebäudenahe<br />
Freiflächen begrünt werden, die Tradi-<br />
tion der Frei- und Hofflächengestal-<br />
tung bzw. -befestigung erhalten und<br />
weiterentwickelt wird.<br />
Kle<strong>in</strong>e Höfe – lebendig gestaltet<br />
Durch Bepflanzung aufgelockerte Höfe<br />
Komb<strong>in</strong>ation verschiedener Pflasterarten<br />
<strong>Der</strong> Belag folgt der Nutzung –<br />
so wenig Versiegelung wie möglich<br />
Ortsbildprägender Baumbestand<br />
Entsiegelung e<strong>in</strong>es Fußweges<br />
15
16<br />
E<strong>in</strong>friedungen, Zäune, Mauern und Hecken<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
E<strong>in</strong>friedungen, Zäune, Mauern und Hecken<br />
Zäune, Hecken und Mauern stellen<br />
je nach Tradition und Kulturlandschaft<br />
e<strong>in</strong>e mehr oder weniger transparente<br />
Trennung öffentlichen und privaten<br />
Raumes dar ( z.B. Hausgärten, Hof-<br />
flächen <strong>zum</strong> Straßenraum oder zur<br />
freien Landschaft). Sie gliedern die<br />
<strong>in</strong>timeren Bereiche des öffentlichen<br />
Raumes (z.B. Brunnen, Wegekreuze,<br />
Kapellen). Stützmauern dienen dem<br />
Ausgleich unterschiedlicher Gelände-<br />
höhen.<br />
Überwachsene Bruchste<strong>in</strong>mauern,<br />
<strong>in</strong> Handarbeit liebvoll saniert, prägen<br />
das Ortsbild<br />
Zäune<br />
Ortstypische E<strong>in</strong>friedigungen s<strong>in</strong>d<br />
Zäune. Die Gestaltung von Zäunen<br />
beschränkt sich im wesentlichen auf<br />
die Materialien Holz und Eisen<br />
(schmiedeeiserne Konstruktion). E<strong>in</strong><br />
Holzzaun sollte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>facher Form mit<br />
e<strong>in</strong>er senkrechten Lattung ausgeführt<br />
werden (Holzstaketenzaun), da er sich<br />
mit se<strong>in</strong>er zurückhaltenden Gestal-<br />
tung gut <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e ländliche Siedlung<br />
e<strong>in</strong>fügt. Hierfür s<strong>in</strong>d heimische Hölzer<br />
zu verwenden.<br />
Ebenso möglich s<strong>in</strong>d schmiedeei-<br />
serne Zäune, ebenfalls mit e<strong>in</strong>er senk-<br />
rechten Anordnung der Stäbe. Oft<br />
noch vorhandene alte schmiedeeiser-<br />
nen Zäune, Gitter oder Tore s<strong>in</strong>d<br />
erhaltenswert und sollten aufgearbei-<br />
tet und <strong>in</strong>standgesetzt werden. Dies<br />
gilt auch für noch vorhandene Ste<strong>in</strong>-<br />
und Torpfosten.<br />
Mauern<br />
Dorftypische Bruchste<strong>in</strong>mauern<br />
sollten erhalten werden. Neben der<br />
oft ortsbildprägenden Wirkung bieten<br />
die Mauerfugen und Ritzen Lebens-<br />
raum für Pflanzen und Kle<strong>in</strong>stlebe-<br />
wesen. Bruchste<strong>in</strong>mauern werden im<br />
ursprünglichen Zustand erhalten (z.B.<br />
Trockenmauerwerk) oder <strong>in</strong>standge-<br />
setzt.<br />
Die oberen Abdeckungen der<br />
Bruchste<strong>in</strong>mauern werden gegen e<strong>in</strong>-<br />
dr<strong>in</strong>gende Nässe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e satte Trass-<br />
zementmörtelbettung mit Gefälle<br />
verlegt oder werden oben abgerun-<br />
det, so dass das Wasser sofort ab-<br />
fließen kann.<br />
Die Abdeckung mit behauenen<br />
Ste<strong>in</strong>en oder Ste<strong>in</strong>platten ist dort, wo<br />
es regionaltypisch ist, ebenso mög-<br />
lich.<br />
Stützmauern oder Mauern, die aus<br />
statischen Gründen <strong>in</strong> Beton ausge-<br />
führt werden müssen, sollten mit al-<br />
tem Bruchste<strong>in</strong> oder Hauste<strong>in</strong>material<br />
vorgemauert oder begrünt werden.<br />
Alternativ passen auch e<strong>in</strong>fach ver-<br />
putzte Mauern <strong>in</strong>s Dorfbild.
6<br />
Das Dach<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Das Dach<br />
Das Dach ist die „fünfte Fassade”<br />
e<strong>in</strong>es Gebäudes und trägt mit se<strong>in</strong>er<br />
Dachform, se<strong>in</strong>er Dachneigung, se<strong>in</strong>er<br />
Firstrichtung und dem Verhältnis<br />
des Daches <strong>zum</strong> Baukörper zur<br />
Gestaltung der Dachlandschaft e<strong>in</strong>es<br />
Dorfes bei. Ruhige Dachflächen s<strong>in</strong>d<br />
bestimmend für das Dorfbild, lediglich<br />
Sonderformen öffentlicher<br />
Gebäude sollten sich davon abheben.<br />
Dachform – Dachneigung<br />
Typisch für hessische Wohn- und<br />
Wirtschaftsgebäude ist das e<strong>in</strong>fache<br />
Satteldach oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Regionen<br />
das Satteldach mit Krüppelwalm.<br />
Die Dachneigung beträgt 40° bis 60°.<br />
Pultdächer, flachgeneigte Dächer oder<br />
Grasdächer s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> begründeten<br />
Ausnahmefällen möglich.<br />
Ruhige Dachlandschaften und wenig Dachaufbauten prägen e<strong>in</strong> Dorfbild<br />
Dache<strong>in</strong>deckung<br />
Grundsätzlich s<strong>in</strong>d für die Dache<strong>in</strong>-<br />
deckung Tonziegel oder Naturschiefer<br />
<strong>in</strong> der entsprechenden regionaltypi-<br />
schen Farbgebung zu verwenden. Die<br />
Tonziegel s<strong>in</strong>d grundsätzlich nicht gla-<br />
siert oder glanz-engobiert auszufüh-<br />
ren.<br />
Für Nebengebäude können auch<br />
Betondachste<strong>in</strong>e zugelassen werden.<br />
Auch regionaltypische Z<strong>in</strong>kbleche<strong>in</strong>-<br />
deckungen s<strong>in</strong>d möglich.<br />
Dachüberstände<br />
Die Fe<strong>in</strong>heit und Leichtigkeit der<br />
Dachfläche wird durch die ortsüblich<br />
ger<strong>in</strong>gen Dachüberstände an Traufe<br />
und Ortgang bestimmt.<br />
E<strong>in</strong> Dachüberstand von ca. 1 1/2<br />
Ziegelbreiten (ca. 20-40 cm) gilt als<br />
angemessen. Flugsparren und über-<br />
stehende Pfettenköpfe s<strong>in</strong>d zu vermei-<br />
den.<br />
Ortgänge s<strong>in</strong>d entsprechend der<br />
Art und Farbe der Dachfläche mit<br />
e<strong>in</strong>er Zahnleiste und / oder mit e<strong>in</strong>em<br />
W<strong>in</strong>dbrett e<strong>in</strong>zufassen. Alternativ s<strong>in</strong>d<br />
Ortgangziegel möglich.<br />
Zwerchgiebel Die Belichtung der Dachräume kann auf unterschiedlichste Weise erfolgen:<br />
Schleppgaube Firstverglasung Satteldachgauben<br />
Dachaufbauten dienen der Belichtung und sollten sich <strong>in</strong> ihrer Form und<br />
Größe dem Gesamtdach unter ordnen.
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Kam<strong>in</strong>köpfe<br />
Kam<strong>in</strong>köpfe s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel ge-<br />
mauert herzustellen.<br />
Schieferverkleidungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> senk-<br />
rechter, nicht ausgestellter Form mög-<br />
lich.<br />
Naturrote Ziegeldächer<br />
oder Dächer<br />
aus Naturschiefer<br />
haben <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
Tradition.<br />
Dachausbauten<br />
Die Dachdämmung ist als Zwi-<br />
schensparrendämmung auszuführen,<br />
um gravierende Veränderungen bei<br />
der Gestaltung der Dachüberstände<br />
zu vermeiden. In begründeten Aus-<br />
nahmefällen ist auch e<strong>in</strong>e Aufsparren-<br />
dämmung möglich, hierbei s<strong>in</strong>d je-<br />
doch die Proportionen bei der Aus-<br />
gestaltung der Ortgänge zu beachten.<br />
Dachr<strong>in</strong>nen und Schneefanggitter<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Z<strong>in</strong>k oder Kupfer auszuführen.<br />
Die Installation von Photovoltaik-<br />
anlagen ist grundsätzlich möglich,<br />
soweit e<strong>in</strong> Aufbau <strong>in</strong> nicht sichtexpo-<br />
nierter Lage erfolgt.<br />
Die Dachüberstände sollten 1 1/2 Ziegelbreiten nicht überschreiten.<br />
Üblicherweise wird e<strong>in</strong> Ortgang mit e<strong>in</strong>er Zahnleiste, e<strong>in</strong>em W<strong>in</strong>dbrett<br />
oder e<strong>in</strong>er Ortgangziegel ausgebildet.<br />
Belichtung und Dachaufbauten<br />
Das Dach<br />
Bei dem Ausbau e<strong>in</strong>es Daches oder<br />
der Umnutzung von Scheunen- und<br />
Stallgebäuden erfolgt die Hauptbe-<br />
lichtung über die Gebäudegiebel.<br />
E<strong>in</strong>e zusätzliche Belichtung ist über<br />
Gauben oder e<strong>in</strong>zelne Dachaufbauten<br />
oder Dachreiter möglich, die regional<br />
unterschiedlich s<strong>in</strong>d. Die zusätzlichen<br />
Elemente s<strong>in</strong>d so anzuordnen, dass<br />
der Zusammenhang der Dachfläche<br />
gewahrt bleibt.<br />
Die Aufbauten s<strong>in</strong>d nicht willkürlich<br />
auf dem Dach verteilt, sondern entwi-<br />
ckeln sich aus der Gliederung der<br />
Gebäudefassade. Sie sollten immer im<br />
angemessenen Verhältnis zur Gesamt-<br />
dachfläche stehen und diese nicht<br />
dom<strong>in</strong>ieren.<br />
Dachflächenfenster s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ausnah-<br />
mefällen möglich.<br />
7
8<br />
Außenwände<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Außenwände<br />
Fassaden<br />
Die Häuserfassaden mit ihren<br />
Wandflächen, Öffnungen und der<br />
zugehörigen Farbgebung s<strong>in</strong>d neben<br />
der Dachlandschaft das prägende<br />
Element des Dorfbildes. Hier ist<br />
besondere Sorgfalt <strong>in</strong> Planung und<br />
Ausführung erforderlich.<br />
Die für die Fassadengestaltung<br />
verwendeten Materialien weichen<br />
zwar ger<strong>in</strong>gfügig <strong>in</strong> den jeweiligen<br />
Regionen <strong>Hessen</strong>s vone<strong>in</strong>ander ab,<br />
jedoch s<strong>in</strong>d dies im wesentlichen<br />
Naturste<strong>in</strong>, Putz, Holz oder Ziegel-<br />
mauerwerk. Neubauten sollen den<br />
jeweiligen örtlichen Materialkanon,<br />
auch <strong>in</strong> zeitgenössischer Umsetzung,<br />
übernehmen.<br />
Proportionen<br />
Die bestehenden Proportionen der<br />
historischen Fassaden s<strong>in</strong>d beizube-<br />
halten bzw. zu übernehmen.<br />
Gebäudeaußenwände s<strong>in</strong>d als flä-<br />
chige Lochfassaden auszubilden, d.h.<br />
der Wandanteil soll größer als der<br />
Anteil der Öffnungen (Fenster und<br />
Türen) se<strong>in</strong> (begründete Ausnahmen<br />
s<strong>in</strong>d möglich). Die Ecken der Gebäu-<br />
de s<strong>in</strong>d als geschlossener Fassaden-<br />
anteil auszubilden.<br />
Bei Um- und Erweiterungsbauten<br />
ist die Gestaltung der Fassade <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
dem Gebäude bzw. dem historischen<br />
Vorbild angepassten Weise zu glie-<br />
dern.<br />
Erker, Balkone,Loggien,W<strong>in</strong>tergärten<br />
Erker, Balkone, Loggien, W<strong>in</strong>tergär-<br />
ten s<strong>in</strong>d dorftuntypische Elemente. An<br />
Fassaden zu öffentlichen Straßen- und<br />
Platzräumen s<strong>in</strong>d sie zu vermeiden.<br />
Ansonsten s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> die Fassadenglie-<br />
derung e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den.<br />
Sockel<br />
Die Fassaden der Gebäude s<strong>in</strong>d<br />
durch Sockel oder im Bereich der Mit-<br />
telgebirge durch Sockelgeschosse ge-<br />
prägt. Diese s<strong>in</strong>d als Gliederungsele-<br />
mente zu erhalten bzw. bei Neubauten<br />
zu übernehmen. Sie können durch<br />
Farbe oder Material von der übrigen<br />
Außenwand abgesetzt werden.<br />
Materialien s<strong>in</strong>d ortsübliche Natur-<br />
ste<strong>in</strong>e oder Putz.
Außenwände<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Die Außenwände der Gebäude prägen <strong>in</strong> erheblichem Maße die Ortsbilder der hessischen Dörfer. Die Zonierung der<br />
Geschossebenen, die Gliederung der Fassaden sowie Material und Farbe s<strong>in</strong>d hierbei die wesentlichen Gestaltungselemente.<br />
Gebäudeaußenwände<br />
Gebäudeaußenwände s<strong>in</strong>d ent-<br />
sprechend den historischen Vorbildern<br />
auszuführen, <strong>in</strong> der Regel s<strong>in</strong>d sie<br />
glatt, mit handwerklichen Verarbei-<br />
tungsstrukturen verputzt. Struktur-<br />
putze s<strong>in</strong>d unzulässig. Bei Gebäuden<br />
mit Sichtfachwerk ist der Putz flächen-<br />
bündig auszuführen. Andere Materia-<br />
lien, <strong>in</strong>sbesondere an Sockeln und<br />
Wetterseiten, s<strong>in</strong>d zulässig, sofern sich<br />
dies aus der historischen Bebauung<br />
ableiten lässt.<br />
Außenwandverkleidungen<br />
Insbesondere Fachwerkfassaden<br />
s<strong>in</strong>d, wenn sie dem Wetter ausgesetzt<br />
s<strong>in</strong>d, zu schützen. Daher f<strong>in</strong>den sich<br />
von jeher an den Wetterseiten Verklei-<br />
dungen. Hierfür s<strong>in</strong>d je nach Region<br />
unterschiedliche Materialien und For-<br />
men verwendet worden – Naturschie-<br />
fer, Ziegelbehänge, Brett- oder Holz-<br />
sch<strong>in</strong>delverkleidungen etc. Diese cha-<br />
rakteristischen Materialien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
Regel zu verwenden, weil von ihnen<br />
e<strong>in</strong>e starke ortsbildprägende Wirkung<br />
ausgeht. Auch als Gliederungselemen-<br />
te, <strong>in</strong>sbesondere an hohen Fassaden,<br />
können Wandverkleidungen Verwen-<br />
dung f<strong>in</strong>den. Auf e<strong>in</strong>e handwerksge-<br />
rechte und konstruktiv e<strong>in</strong>wandfreie<br />
Ausführung ist besonders zu achten.<br />
Farbgebung<br />
Grelle Fassadenanstriche s<strong>in</strong>d<br />
unzulässig. Die Farbe muss mit der<br />
Umgebung abgestimmt und dem<br />
Ortsbild angepasst se<strong>in</strong>.<br />
9
10<br />
Fenster und Türen<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Fenster und ...<br />
Fenster<br />
Fenster spielen e<strong>in</strong>e wichtige Rolle<br />
für das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Hauses,<br />
der Straße oder e<strong>in</strong>es ganzen Dorfes.<br />
Fenster an Gebäuden dienen der Be-<br />
lichtung und Belüftung der Innenräu-<br />
me, sie ermöglichen die Kommunika-<br />
tion mit der Außenwelt und stellen e<strong>in</strong>e<br />
Verb<strong>in</strong>dung zur gebauten Umwelt dar.<br />
Sie s<strong>in</strong>d somit für die Fassade e<strong>in</strong>es<br />
Hauses e<strong>in</strong> wesentliches architektoni-<br />
sches Gestaltungselement.<br />
Vor der Renovierung der Fenster<br />
oder dem Ersatz von Fenstern bei be-<br />
stehenden Gebäuden ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>divi-<br />
duelle Beurteilung des Gebäudes nach<br />
se<strong>in</strong>er Baugeschichte und Konstruktion<br />
notwendig.<br />
Für die Häuser, die unter Denkmal-<br />
schutz stehen oder <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />
denkmalpflegerischen Gesamtanlage<br />
liegen, ist hierbei e<strong>in</strong>e besondere Sorg-<br />
falt angebracht. Vorhandene historische<br />
Fenster s<strong>in</strong>d nach Möglichkeit weiter zu<br />
verwenden.<br />
Gestaltung<br />
Neue Fenster dürfen das Fassaden-<br />
bild nicht stören. Die Gestaltungsanfor-<br />
derungen s<strong>in</strong>d umso höher, je bedeu-<br />
tender das zu sanierende Gebäude aus<br />
städtebaulicher oder denkmalpflegeri-<br />
scher Sicht ist. Dabei s<strong>in</strong>d historische<br />
Maßstäblichkeiten zu beachten, <strong>in</strong>dem<br />
stehende Rechteckformate und histori-<br />
sche Teilungen <strong>in</strong> der Regel wieder auf-<br />
zunehmen s<strong>in</strong>d.<br />
E<strong>in</strong>e Untergliederung der Fenster<br />
gestaltet das Fassadenbild als ästheti-<br />
sches Element <strong>in</strong> jedem Fall entschei-<br />
dend mit und ist <strong>in</strong> der Regel auch<br />
bei nicht historischen bedeutsamen<br />
Gebäuden vorzusehen, dort jedoch<br />
<strong>in</strong> zeitgemäßer Konstruktion.<br />
Fenstergliederungen s<strong>in</strong>d mit kon-<br />
struktiven (glasteilenden) Sprossen<br />
vorzunehmen.<br />
Vorgesetzte Sprossenrahmen<br />
oder <strong>in</strong>nen liegende Sprossen s<strong>in</strong>d<br />
unzulässig.<br />
Die e<strong>in</strong>flügelige Ausbildung e<strong>in</strong>es<br />
Fensters mit Vortäuschung e<strong>in</strong>er Drei-<br />
teiligkeit (zweiflügelig mit Oberlicht),<br />
welches <strong>in</strong>sgesamt gekippt werden<br />
kann (Dreh-Kippbeschlag), ist <strong>in</strong>sbeson-<br />
dere bei der Sanierung von besonders<br />
erhaltenswerten Gebäuden aus gestal-<br />
terischen Gründen abzulehnen.<br />
Die Fenster s<strong>in</strong>d mit Wetterschen-<br />
keln zu versehen, um diese vor Witte-<br />
rungse<strong>in</strong>flüssen zu schützen und dem<br />
historischen Vorbild zu entsprechen.<br />
Material<br />
Fensterprofile und Bekleidungen<br />
s<strong>in</strong>d grundsätzlich <strong>in</strong> Holz auszuführen,<br />
wobei die Verwendung von Tropenhöl-<br />
zern ausgeschlossen ist. Es s<strong>in</strong>d vorwie-<br />
gend bewährte heimische Holzarten wie<br />
Fichte, Kiefer und Eiche zu verwenden.<br />
In Ausnahmefällen können Metall-<br />
oder Stahlfenster zur Ausführung kom-<br />
men. Die Verwendung von Alum<strong>in</strong>ium<br />
ist grundsätzlich nicht zulässig. Die<br />
Moderne<br />
Holzfenster<br />
greifen<br />
traditionelle<br />
Bauformen<br />
auf.<br />
Symmetrische<br />
Flügel- oder<br />
Sprossenteilungen<br />
s<strong>in</strong>d<br />
ortstypisch<br />
und geben<br />
dem Haus<br />
e<strong>in</strong> Gesicht.
Fenster und Türen<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Alte Fenster s<strong>in</strong>d geteilt durch Flügel, Sprossen, Stöcke oder Kämpfer. Die Teilung war technisch notwendig, stellt aber<br />
e<strong>in</strong> ästhetisches Element dar und gestaltet das Fassadenbild entscheidend.<br />
Verwendung von Kunststofffenstern ist<br />
zulässig, soweit Bauart, Charakter und<br />
Umgebung des Gebäudes dies recht-<br />
fertigen. Dies gilt bevorzugt für Bauten<br />
die nach 1945 errichtet wurden.<br />
Die physikalische und gestalterische<br />
Verträglichkeit erfordert bei Fachwerk-<br />
bauten weiterh<strong>in</strong> den E<strong>in</strong>bau von Holz-<br />
fenstern.<br />
Farbgebung<br />
Die Fenster s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> hellen<br />
Farbtönen zu streichen.<br />
Technik<br />
Um das Ersche<strong>in</strong>ungsbild e<strong>in</strong>er alten<br />
Fassade zu bewahren, haben sich bei<br />
neuen Fenstern folgende Konstruktions-<br />
arten bewährt:<br />
� Das Verbundfenster mit geme<strong>in</strong>-<br />
samen Blendrahmen. Die Sprossen<br />
können hierbei <strong>in</strong> graziler schmaler<br />
Ausführung <strong>in</strong> Holz sehr gut ausgeführt<br />
werden und damit gleicht sich die<br />
Gestaltung dem ursprünglichen Er-<br />
sche<strong>in</strong>ungsbild sehr gut an.<br />
� Das Kastenfenster, bestehend aus<br />
zwei E<strong>in</strong>fachfenstern mit e<strong>in</strong>em Abstand<br />
je nach Wandstärke. Das Kastenfenster<br />
bietet den besten Wärme- und Schall-<br />
schutz. Während das äußere Fenster<br />
Sprossen erhält, kann das Innenfenster<br />
ohne Sprossen sogar mit e<strong>in</strong>er Isolier-<br />
glasscheibe versehen werden.<br />
� Das Dreh – Kippfenster mit 2-3-tei-<br />
liger Gliederung, versehen mit Isolier-<br />
glas und schlanken Holzelementen.<br />
� Das 2-3-teilige Fenster unter Ver-<br />
wendung von Wiener Sprossen.<br />
� Das e<strong>in</strong>flügelige Fenster bei Neu-<br />
bauten oder bei kle<strong>in</strong>en Fensteröffnun-<br />
gen, wo e<strong>in</strong>e weitere Fenstergliederung<br />
nicht möglich ist. Technische Verbes-<br />
serungen h<strong>in</strong>sichtlich des Wärme- und<br />
Schallschutzes s<strong>in</strong>d auch bei alten<br />
sogenannten „E<strong>in</strong>fachfenstern” mög-<br />
lich und oft billiger als die Herstellung<br />
neuer Fenster. Bei dem E<strong>in</strong>satz von<br />
Isolierglasscheiben ist darauf zu ach-<br />
ten, dass möglichst schlanke Holz-<br />
profile verwendet werden.<br />
Fensterbänke<br />
Die Fensterbänke s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Holz, Z<strong>in</strong>k-<br />
blech oder Ste<strong>in</strong>material, je nach his-<br />
torischer, regionaler Vorgabe, auszufüh-<br />
ren.<br />
Klappläden<br />
Klappläden an Fenstern werden<br />
ebenso wie alte Holzfenster erhalten<br />
bzw. <strong>in</strong> gleicher Ausführung aus Holz<br />
wiederhergestellt. Die Montage von<br />
vorgesetzten und von außen sichtbaren<br />
Rollladenkästen ist unzulässig.<br />
11
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
<strong>Regionales</strong><br />
<strong>Bauen</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
<strong>Grundlagen</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Bauen</strong><br />
im ländlichen<br />
Raum<br />
Inhalt<br />
E<strong>in</strong>führung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Das Dach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Außenwände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Fenster und Türen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Tore, Hause<strong>in</strong>gangstreppen, Vorbauten und Balkone 13<br />
Hofflächen, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze . . . . 14<br />
E<strong>in</strong>friedigungen, Zäune, Mauern und Hecken . . . . . . 16<br />
Erweitern durch Anbauen oder Neubauen . . . . . . . . 18<br />
Alternative Energien für´s Dorf . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
Die Hessischen Richtl<strong>in</strong>ien zur Dorferneuerung . . . . . 22<br />
Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
1
2<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
Zu dieser Broschüre<br />
Liebe Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger!<br />
Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur För-<br />
derung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong><br />
<strong>Hessen</strong> vom März 2005 bündeln kon-<br />
sequent die Instrumentarien, die<br />
geeignet s<strong>in</strong>d, die Zukunftsfähigkeit<br />
des ländlichen Raumes weiter zu<br />
gewährleisten. In diesem Kontext<br />
spielt das Dorferneuerungsprogramm<br />
e<strong>in</strong>e entscheidende Rolle. Dies <strong>in</strong>sbe-<br />
sondere deshalb, weil es Menschen<br />
dazu ermutigt, verstärkt Eigen<strong>in</strong>itia-<br />
tiven zu entfalten, um alle Zukunfts-<br />
chancen nutzen zu können.<br />
Dabei zielt das Dorferneuerungs-<br />
programm <strong>in</strong>sbesondere darauf ab,<br />
durch Förderung der Entwicklung von<br />
wirtschaftlicher Kompetenz und mehr<br />
Wertschöpfung, durch Steigerung der<br />
allgeme<strong>in</strong>en Lebensqualität sowie<br />
durch Bewahrung des kulturellen<br />
Erbes und der regionalen Identität<br />
attraktive Wohn- und Arbeitsstand-<br />
orte zu erhalten oder zu entwickeln.<br />
E<strong>in</strong> zentrales Thema ist hierbei die<br />
Erhaltung und Gestaltung von vorhan-<br />
dener Bausubstanz <strong>in</strong> den Ortsker-<br />
nen. Hohe handwerkliche Qualität<br />
und sachgerechte Ausführung s<strong>in</strong>d<br />
gewünscht und Voraussetzung für<br />
e<strong>in</strong>e Förderung.<br />
Mit der vorliegenden Broschüre<br />
„<strong>Regionales</strong> <strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong>”sollen<br />
daher <strong>in</strong>sbesondere Hauseigentümer,<br />
die Interesse an der Sanierung ihres<br />
Anwesens haben und dabei die Identi-<br />
tät ihres Ortes erhalten wollen, Planer<br />
und Architekten, die im ländlichen<br />
Raum wirken, Fachbehörden, die im<br />
Rahmen der Beratung und Beurteilung<br />
von Sanierungsmaßnahmen e<strong>in</strong>e fach-<br />
liche Grundlage benötigen, und alle,<br />
die durch eigene Aktivitäten dazu bei-<br />
tragen, ihr Umfeld als liebens- und<br />
lebenswerten Raum erhalten und weiter<br />
entwickeln zu wollen, angesprochen<br />
werden.<br />
Dabei geht es ausdrücklich nicht um<br />
die E<strong>in</strong>führung „hessischer Standards“,<br />
weil unser Land geprägt wird von e<strong>in</strong>er<br />
baulichen und kulturellen Vielfalt, die<br />
den besonderen Reiz <strong>in</strong> der Mitte<br />
Deutschlands ausmacht. Jede Regelung<br />
zur baulichen Gestaltung und zu den<br />
verwendeten Materialien im Rahmen<br />
der Beratung, der Förderantragstellung<br />
und der Förderungsentscheidung muss<br />
daher den <strong>in</strong>dividuellen Charakter des<br />
Bauwerkes und se<strong>in</strong>er Umgebung<br />
aufgreifen und zu e<strong>in</strong>er spezifischen<br />
Empfehlung führen.<br />
Ich wünsche Ihnen hierbei viel Erfolg !<br />
Wilhelm Dietzel, Hessischer M<strong>in</strong>ister für Umwelt,<br />
ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
Wilhelm Dietzel<br />
Vorwort<br />
3
4<br />
E<strong>in</strong>führung<br />
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
E<strong>in</strong>führung<br />
<strong>Hessen</strong>, Land der baulichen Vielfalt<br />
E<strong>in</strong>e Leitl<strong>in</strong>ie, die <strong>Grundlagen</strong> <strong>zum</strong><br />
ländlichen <strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> darlegen<br />
und aufbauend darauf Grundsätze<br />
<strong>zum</strong> <strong>Bauen</strong> und Gestalten def<strong>in</strong>ieren<br />
will, muss auf die außerordentliche<br />
Vielfalt <strong>in</strong> der Entwicklung und Gestal-<br />
tung der Dörfer <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> e<strong>in</strong>gehen.<br />
Die Vielgestaltigkeit der histori-<br />
schen Dörfer <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> lässt sich nicht<br />
auf den ersten Blick erkennen. Zu-<br />
nächst fallen die Bau-Formen auf,<br />
die über weite Teile von <strong>Hessen</strong> die<br />
Grundlage für die Siedlungs-, Hof-<br />
und Hausformen bilden. Daneben<br />
gibt es e<strong>in</strong>e Fülle regionaler und ört-<br />
licher Merkmale, die sich mit diesen<br />
Grundformen überlagern und so kle<strong>in</strong>-<br />
räumlich abgegrenzte und unverwech-<br />
selbare Ausprägungen der Dörfer her-<br />
vorgebracht haben. Diese Vielgestal-<br />
tigkeit stellt <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> e<strong>in</strong>en großen<br />
kulturellen Wert dar. Um diesen zu<br />
bewahren ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle<br />
Betrachtung der Orte notwendig.<br />
Dabei s<strong>in</strong>d folgende Grundgegeben-<br />
heiten zu untersuchen:<br />
Naturräumliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />
� Lage der Gemarkung im Natur-<br />
raum, Ortsränder<br />
� Bodenrelief, Bodengüte<br />
� Klima, Wasser<br />
� Vegetation, Tierwelt<br />
Territorial- und kirchengeschichtliche<br />
E<strong>in</strong>wirkungen<br />
(z.B. Hugenotten-Siedlungen)<br />
Verkehrsgeschichtliche Entwicklung<br />
(z.B. Bahnhöfe und deren Anb<strong>in</strong>dung<br />
an den Ort)<br />
Sozioökonomische Entwicklung<br />
(z.B. Tagelöhner-Gebäude,<br />
Bergarbeiter-Siedlung, <strong>in</strong>dustrielle<br />
Entwicklung der Region)
B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />
So können die naturräumlichen<br />
Gegebenheiten z.B. aufgrund e<strong>in</strong>es<br />
Überschwemmungsgebietes den Ort<br />
der Ansiedlung bestimmen. Die Bo-<br />
dengüte entscheidet über den Ernte-<br />
ertrag und somit über die Größe der<br />
Höfe und die Hofformen (Streckhof,<br />
W<strong>in</strong>kelhof oder Dreiseit-/Vierseit-Hof)<br />
und unter Umständen auch über die<br />
Dimension der e<strong>in</strong>zelnen Gebäude<br />
(Wohnhäuser, Scheunen, Neben-<br />
gebäude).<br />
Territoriale oder kirchengeschichtli-<br />
che Entwicklungen können entschei-<br />
dend das Siedlungsgefüge durch<br />
Sonderbauten, wie z.B. Klosterhöfe,<br />
Zehntscheunen, Kirchen, Burgen usw.,<br />
bestimmen.<br />
Die ökonomische Entwicklung der<br />
Gründerzeit hat oft wesentliche Ver-<br />
änderungen der Ortsbilder nach sich<br />
gezogen – hier der mittelalterlich<br />
geprägte Ortskern mit se<strong>in</strong>en engen,<br />
verw<strong>in</strong>kelten Gassen – dort die flucht-<br />
l<strong>in</strong>ienartige Bebauung an e<strong>in</strong>er breiten<br />
Chaussee.<br />
So vielfältig die Dörfer <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
s<strong>in</strong>d, so zahllos lassen sich Beispiele<br />
f<strong>in</strong>den.<br />
Deutlich wird dabei, dass Regeln<br />
soviel Spielraum lassen müssen, um<br />
ortsspezifische Lösungen zu ermög-<br />
lichen. Um diese zu f<strong>in</strong>den, ist e<strong>in</strong>e<br />
<strong>in</strong>tensive Betrachtung und Analyse<br />
des jeweiligen Ortes erforderlich.<br />
Aufbauend darauf können dann ge-<br />
stalterische und materielle Vorgaben<br />
entwickelt werden, so dass die viel-<br />
gestaltige Ausprägung der hessischen<br />
Dörfer erhalten bleibt.<br />
Die „<strong>Grundlagen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bauen</strong> im<br />
ländlichen Raum” sollen helfen, bau-<br />
technische und bauphysikalische<br />
Fehler zu unterb<strong>in</strong>den und die mate-<br />
rielle Vielfalt, die durch die Baustoff-<br />
<strong>in</strong>dustrie täglich vermehrt wird, auf<br />
e<strong>in</strong> verträgliches Maß zu reduzieren.<br />
Jede Betrachtung e<strong>in</strong>es histori-<br />
schen Ortes wird zu dem Ergebnis<br />
kommen, dass die Begrenzung auf<br />
die natürlich vorkommenden, wenigen<br />
Baumaterialien Holz, Naturste<strong>in</strong>e, Ton,<br />
Kalk, Lehm und Sand ausgereicht hat,<br />
diese Vielfalt zu erzeugen.<br />
E<strong>in</strong>führung<br />
E<strong>in</strong>e Vielfalt im E<strong>in</strong>klang mit<br />
der Landschaft und <strong>in</strong> baulicher<br />
Harmonie.<br />
5