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Regionales Bauen in Hessen Grundlagen zum ... - Der Wetteraukreis

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Hessisches M<strong>in</strong>isterium für Umwelt,<br />

ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

<strong>Regionales</strong> <strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

<strong>Grundlagen</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Bauen</strong><br />

im ländlichen<br />

Raum<br />

HESSEN


B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Trockenmauern stützen Lebensräume<br />

E<strong>in</strong>friedungen, Zäune, Mauern und Hecken<br />

17


18<br />

Erweiterung durch Anbauen oder Neubauen<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Erweiterung durch Anbauen oder Neubauen<br />

Die Überschrift könnte auch lauten<br />

„Neues <strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> alter Umgebung”<br />

denn im Rahmen der Dorferneuerung<br />

ist die Ause<strong>in</strong>andersetzung mit dem<br />

Bestand allgegenwärtig.<br />

Daher stellt sich immer die Frage,<br />

wie e<strong>in</strong> neues Gebäude <strong>in</strong> die vorhan-<br />

dene Bebauung e<strong>in</strong>gefügt wird. E<strong>in</strong>-<br />

fügen heißt jedoch nicht anbiedern<br />

oder auf alt trimmen. Vielmehr kommt<br />

es darauf an, e<strong>in</strong> zeitgemäßes, moder-<br />

nes Gebäude selbstbewusst, nicht<br />

jedoch dom<strong>in</strong>ant, <strong>in</strong> e<strong>in</strong> bestehendes<br />

bauliches Umfeld e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den. Dabei<br />

sollen die regionalen Gestaltungsele-<br />

mente und Materialien Berücksichti-<br />

gung f<strong>in</strong>den.<br />

Am Anfang des Entwurfsprozesses<br />

müssen städtebauliche Überlegungen<br />

stehen. Folgende Aspekte s<strong>in</strong>d dabei<br />

zu beachten:<br />

Fernwirkung<br />

Ortsrand, Hanglage, Topographie.<br />

Wirkung im Straßenverlauf<br />

Raumkante, Straßenflucht, Übergang<br />

Straße-Platz, Kurve.<br />

Bedeutung, Hierarchie<br />

Nutzung und Inhalt<br />

(öffentlich oder privat) = Bedeutung<br />

(Hervorhebung ja oder ne<strong>in</strong>)<br />

Neubau im Zusammenhang mit vor-<br />

handener Bebauung.<br />

Danach kommen Aspekte der Gestal-<br />

tung des Baukörpers:<br />

� Aufbau auf rechteckigen Grund-<br />

rissen, die Tiefe der Baukörper soll<br />

sich an den ortsüblichen Maßen orien-<br />

tieren, <strong>in</strong> der Regel nicht mehr als<br />

zehn Meter, bei größeren benötigten<br />

Flächen s<strong>in</strong>d diese zu addieren.<br />

� E<strong>in</strong>fache Kuben, <strong>in</strong> der Regel<br />

nicht mehr als 2 Vollgeschosse, <strong>in</strong><br />

Mittelgebirgslandschaften mit e<strong>in</strong>em<br />

ausgleichenden Sockelgeschoss.<br />

� E<strong>in</strong>fache Dachformen, meist Sattel-<br />

dächer mit steilen Dachneigungen<br />

von 40° bis 60°, möglichst ohne Dach-<br />

aufbauten oder Dache<strong>in</strong>schnitte,<br />

Firstl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> Längsrichtung angeordnet.<br />

� Anbauten s<strong>in</strong>d als untergeordnete<br />

Baukörper anzufügen, dabei ist auf<br />

die Bildung von Hofräumen zu achten.<br />

An dritter Stelle stehen Überlegungen<br />

zur Fassadengestaltung.


B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Materialien<br />

E<strong>in</strong>e Orientierung am regional-<br />

typischen Materialkanon bietet <strong>in</strong> der<br />

Regel ausreichende Gestaltungs-<br />

möglichkeiten. Damit s<strong>in</strong>d auch zeit-<br />

gemäße Interpretationen möglich.<br />

Außenwände - Öffnungen<br />

Hier gelten die Kriterien für Öff-<br />

nungen etc. wie bei den vorhandenen<br />

Gebäuden.<br />

� Innerhalb dieses Rahmens besteht<br />

e<strong>in</strong> Spielraum h<strong>in</strong>sichtlich der Anord-<br />

nung der Fenster, Türen etc. E<strong>in</strong>e<br />

Addition von Fenstern <strong>in</strong> ortstypi-<br />

schen Größen ist möglich. Die Loch-<br />

fassade gilt jedoch als grundsätzliche<br />

Orientierung.<br />

� Sonderformate außerhalb des ste-<br />

henden Rechtecks s<strong>in</strong>d nur mit Zu-<br />

rückhaltung zu verwenden.<br />

� Die Gebäude s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em deut-<br />

lichen Sockel auszubilden.<br />

Balkone, Erker etc.<br />

Balkone s<strong>in</strong>d Elemente des städti-<br />

schen Wohnungsbaus. In den Dör-<br />

fern, wo <strong>zum</strong>eist e<strong>in</strong> entsprechend<br />

großes Grundstück zur Verfügung<br />

steht, war hierfür ke<strong>in</strong> Bedarf.<br />

Entsprechend zurückhaltend soll-<br />

ten sie verwendet bzw. angeordnet<br />

werden. E<strong>in</strong>e Anordnung an rückwär-<br />

tigen Fassaden ist unter Umständen<br />

möglich.<br />

Sie s<strong>in</strong>d jedoch immer gestalte-<br />

risch <strong>in</strong> die Fassade e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den.<br />

Dies gilt <strong>in</strong> gleicher Weise für Erker<br />

und Zwerchhäuser etc.<br />

Erweiterung durch Anbauen oder Neubauen<br />

Bauteile, Bauelemente<br />

Individuellen, handwerklichen Lö-<br />

sungen ist der Vorzug vor <strong>in</strong>dustriel-<br />

len Serienprodukten e<strong>in</strong>zuräumen.<br />

Unter Beachtung der vorgenannten<br />

Kriterien bietet sich für die Bauherren<br />

und ihre Architekten e<strong>in</strong>e Fülle von<br />

Möglichkeiten, den Gebäuden e<strong>in</strong>e<br />

zeitgemäße Note zu verleihen unter<br />

gleichzeitiger Wahrung der jeweiligen<br />

örtlichen Gestaltungsmerkmale und<br />

landschaftlichen Gegebenheiten.<br />

Modernes oder zeitgemäßes<br />

<strong>Bauen</strong> im Bestand me<strong>in</strong>t nicht den<br />

„marktschreierischen Auftritt” nach<br />

dem Motto „auffallen um jeden<br />

Preis”. Vielmehr s<strong>in</strong>d es die jeweili-<br />

gen Details, an denen sich zeitliche<br />

Entwicklungen oder moderne Ten-<br />

denzen ablesen lassen.<br />

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20<br />

Alternative Energien für´s Dorf<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Alternative Energien fürs Dorf<br />

Heizung<br />

Die Zentralheizungsanlage sorgt<br />

mit ihrer Wärme für Behaglichkeit<br />

im Haus. Von außen nicht sichtbar<br />

ist sie doch e<strong>in</strong> wesentlicher Bestand-<br />

teil des Hauses.<br />

Automatische Holzpelletanlagen<br />

stehen aufgrund neuer Feuerungs-<br />

technologien herkömmlichen Energie-<br />

trägern wie Heizöl und Erdgas <strong>in</strong><br />

Sachen Effizienz und Bedienkomfort<br />

kaum nach. Durch die Entwicklung<br />

von Holzpellets und Pelletanlagen<br />

steht heute e<strong>in</strong> Heizsystem zur Ver-<br />

fügung, das ganzjährig e<strong>in</strong>e automa-<br />

tisch gesteuerte, regenerative Wär-<br />

meversorgung sicherstellt.<br />

Pelletheizungen eignen sich vor<br />

allem zur kompletten Wärmeversor-<br />

gung von E<strong>in</strong>- und Zweifamilienwohn-<br />

häusern.<br />

Aufgrund des hohen Heizwertes<br />

von Holzpellets (2 kg Pellets entspre-<br />

chen etwa 1 l Heizöl) ist der Raumbe-<br />

darf zur Lagerung recht ger<strong>in</strong>g, so<br />

dass i.d.R. bestehende Öllagerräume<br />

mit ger<strong>in</strong>gem Aufwand <strong>zum</strong> Pellet-<br />

lager umgebaut werden können.<br />

Die Anlieferung der Pellets erfolgt –<br />

ähnlich wie bei Heizöl – mit e<strong>in</strong>em<br />

Tankwagen. Dabei werden die Pellets<br />

<strong>in</strong> den Lagerraum e<strong>in</strong>geblasen. Von<br />

dort werden sie über Fördere<strong>in</strong>rich-<br />

tungen wie Schnecken automatisch<br />

<strong>in</strong> den Brennraum befördert.<br />

Aufgrund der automatischen<br />

Betriebsweise ist der Bedienungs-<br />

aufwand sehr ger<strong>in</strong>g.<br />

Pelletheizanlagen lassen sich i.d.R.<br />

problemlos <strong>in</strong> den Gebäudebestand<br />

<strong>in</strong>tegrieren, so dass das typische<br />

Ortsbild nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />

Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen<br />

funktionieren nach dem gleichen<br />

Pr<strong>in</strong>zip wie die Pelletfeuerung. <strong>Der</strong><br />

Brennstoff Hackschnitzel kommt <strong>in</strong><br />

unterschiedlicher Größe direkt aus<br />

der Forstwirtschaft. Für diesen Holz-<br />

brennstoff s<strong>in</strong>d erheblich größere<br />

Lagerflächen und e<strong>in</strong>e mechanisierte<br />

Brennstoffzufuhr erforderlich. E<strong>in</strong>e<br />

Hackschnitzelfeuerung empfiehlt sich<br />

für größere Wärmeabnehmer (z.B.<br />

Schulen, Rathäuser) da der bauliche<br />

Aufwand für die Errichtung e<strong>in</strong>en<br />

hohen Anteil an den Gesamt<strong>in</strong>vesti-<br />

tionskosten hat.<br />

Allen Holzfeuerungen geme<strong>in</strong>sam<br />

s<strong>in</strong>d die gegenüber konventionellen<br />

Heizungen (Öl, Gas) höheren Investi-<br />

Drehfederaustragung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Holzhackschnitzellager<br />

Heizzentrale mit Holzhackschnitzellager<br />

Anlieferung von Holzhackschnitzeln<br />

(unten l<strong>in</strong>ks)<br />

Pelletfeuerung (unten Mitte)<br />

Wechsel-Conta<strong>in</strong>er mit <strong>in</strong>tegrierter<br />

Schubbodenaustragung zur Brennstoffbevorratung<br />

(unten rechts)


Alternative Energien für´s Dorf<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

tionskosten. Diesen stehen ger<strong>in</strong>gere<br />

Brennstoffkosten gegenüber. Das<br />

Land <strong>Hessen</strong> fördert die Errichtung<br />

solcher Anlagen ab e<strong>in</strong>er Nennwär-<br />

meleistung von 50 kW, so dass sich<br />

hierdurch Holzfeuerungen wirtschaft-<br />

lich betreiben lassen. Anlagen kle<strong>in</strong>er<br />

50 kW werden über die BAFA geför-<br />

dert. Sollen mehrere Wohnhäuser<br />

oder andere Liegenschaften von e<strong>in</strong>er<br />

Holzfeuerung versorgt werden, so för-<br />

dert das Land die Errichtung e<strong>in</strong>es<br />

dafür erforderlichen Nahwärmenetzes.<br />

In von der Landwirtschaft gepräg-<br />

ten Gebieten werden immer häufiger<br />

Biogasanlagen, die Gülle, Mist und<br />

nachwachsende Rohstoffe energe-<br />

Pelletfeuerung<br />

Außenansicht e<strong>in</strong>es Pelletlagers mit<br />

Befüllstutzen<br />

tisch verwerten, realisiert. Das produ-<br />

zierte Biogas wird zur Strom- und<br />

Wärmeerzeugung verwendet. E<strong>in</strong> Teil<br />

der Wärme wird auf dem landwirt-<br />

schaftlichen Betrieb genutzt. Wenn<br />

darüber h<strong>in</strong>aus die Möglichkeit<br />

besteht, die Wärme z.B. <strong>in</strong> Wohn-<br />

häusern e<strong>in</strong>zusetzen, gewährt das<br />

Land e<strong>in</strong>en Zuschuss für die Errich-<br />

tung von Nahwärmenetzen.<br />

Sollen mehrere Wohnhäuser oder<br />

andere Liegenschaften von e<strong>in</strong>er<br />

Holz-feuerung versorgt werden, so<br />

fördert das Land zusätzlich zur ge-<br />

förderten Anlage die Errichtung<br />

e<strong>in</strong>es dafür erforderlichen Nahwär-<br />

menetzes.<br />

Ansprechpartner:<br />

LTH Landestreuhandstelle <strong>Hessen</strong><br />

Geschäftsbereich der Landesbank<br />

<strong>Hessen</strong>-Thür<strong>in</strong>gen Girozentrale<br />

Förderprogramm des Landes <strong>Hessen</strong><br />

Postadresse:<br />

60297 Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />

Besuchsadresse:<br />

OMEGA-HAUS A (Kaiserlei-Kreisel)<br />

Strahlenbergerstraße 11<br />

63067 Offenbach am Ma<strong>in</strong><br />

Telefon: 069 - 91 32-01<br />

Telefax: 069 - 91 32-24 83<br />

Internet: www.lth.de<br />

hessenENERGIE GmbH<br />

Ma<strong>in</strong>zer Straße 98 - 102<br />

65189 Wiesbaden<br />

Telefon: 0611 - 746 23-0<br />

Telefax: 0611 - 718 224<br />

E-Mail: kontakt@hessenENERGIE.de<br />

Internet: www.hessenENERGIE.de<br />

Kompetenzzentrum<br />

<strong>Hessen</strong>Rohstoffe (HERO)<br />

Am Sande 20<br />

D-37213 Witzenhausen<br />

Telefon: 05542 - 600 33 50<br />

Telefax: 05542 - 600 33 58<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@hero-hessen.de<br />

Internet: www.hero-hessen.de<br />

Bundesamt für Wirtschaft und<br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

Ansprechpartner <strong>zum</strong> Förderprogramm<br />

Erneuerbare Energien s<strong>in</strong>d:<br />

Referate 433 / 434 / 435<br />

Frankfurter Str. 29 - 3<br />

65760 Eschborn<br />

Telefon: 06196 - 908-625<br />

Telefax: 06196 - 908-800<br />

Internet: www.bafa.de<br />

KFW Infocenter<br />

Telefonische Beratung zu allen<br />

Förderprogrammen der KfW Wohnwirtschaftliche<br />

Programme, Umweltund<br />

Klimaschutzprogramme sowie<br />

Infrastrukturprogramme<br />

Telefon: 01801 - 33 55 77<br />

Mo. bis Fr. 7:30 bis 18:30 Uhr<br />

Telefax: 069 - 74 31-9500<br />

Internet: www.kfw.de<br />

www.kfw-foerderbank.de<br />

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe<br />

e.V. (FNR)<br />

Hofplatz 1, 18276 Gülzow<br />

Telefon: Zentrale 03843 - 69 30-0<br />

Bioenergieberatung 0343 - 69 30-199<br />

Telefax: 03843 - 69 30-1 02<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@fnr.de<br />

Internet: www.fnr.de<br />

Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V.<br />

(DEPV)<br />

Tullastraße 18, D-68161 Mannheim<br />

Telefon: 0621 - 728 75 23<br />

Telefax: 0621 - 728 75 26<br />

Internet: www.depv.de<br />

21


22<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Richtl<strong>in</strong>ien<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung<br />

der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Teil I – Übersicht<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

1. Förderziel<br />

Ziel der ländlichen Entwicklung ist es, den ländlichen Raum<br />

auch angesichts der prognostizierten demografischen<br />

Entwicklungen als attraktiven Lebensraum zu erhalten und<br />

se<strong>in</strong>e Zukunftschancen durch Entwicklung se<strong>in</strong>er sozialen,<br />

wirtschaftlichen und natürlichen Potenziale zu wahren.<br />

Dies soll im Rahmen dieses Programmes durch Verbesserung<br />

der Wohnqualität <strong>in</strong> den Ortskernen der Dörfer, durch<br />

Steigerung der allgeme<strong>in</strong>en Lebensqualität, durch Bewahrung<br />

des kulturellen Erbes und der regionalen Identitäten<br />

sowie durch Wertschöpfung aus der Entwicklung wirtschaftlicher<br />

Kompetenz und des Landtourismus erreicht werden.<br />

Ländliche Entwicklung ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e eigene Gestaltungsaufgabe<br />

der ländlichen Regionen, Städte und Dörfer.<br />

Sie sollen <strong>in</strong> eigener Verantwortung Initiative entfalten, ihre<br />

Stärken und Schwächen erkennen, Ziele formulieren,<br />

Entwicklungsstrategien bestimmen und diese <strong>in</strong> örtlichen<br />

und regionalen <strong>in</strong>tegrierten Entwicklungskonzepten darlegen.<br />

Das Land <strong>Hessen</strong> versteht sich dabei als Partner und<br />

ist bereit, im Rahmen dieses Programmes für Erarbeitung<br />

und Umsetzung der Konzepte Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

2. Förderangebote<br />

Das Land <strong>Hessen</strong> unterstützt die eigenständige Entwicklung<br />

der Regionen und der Dörfer auf der Grundlage des<br />

Pr<strong>in</strong>zips der Nachhaltigkeit. Dieses Pr<strong>in</strong>zip erfordert e<strong>in</strong><br />

Denken <strong>in</strong> ökonomischen, sozialen, kulturellen und ökologischen<br />

Zusammenhängen. Diesem ganzheitlichen<br />

Ansatz entsprechend werden <strong>in</strong> diesem Programm folgende<br />

Förderangebote zusammengefasst:<br />

1. Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement<br />

2. Eigenständige Entwicklung und Lebensqualität<br />

3. Landtourismus<br />

4. Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft<br />

5. Dorferneuerung<br />

Die programmspezifischen Fördervoraussetzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

Teil II aufgeführt. Die für alle Programme gleichermaßen<br />

geltenden allgeme<strong>in</strong>en Förderbestimmungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Teil III<br />

zusammengefasst.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

3. Fördergebiete<br />

3.1 Ländlicher Raum <strong>in</strong> S<strong>in</strong>ne dieser Richtl<strong>in</strong>ie s<strong>in</strong>d die<br />

Landkreise Bergstraße (mit Ausnahme von Biblis,<br />

Birkenau, Bürstadt, E<strong>in</strong>hausen, Groß-Rohrheim,<br />

Lampertheim, Lorsch und Viernheim), Darmstadt-<br />

Dieburg (mit Ausnahme von Erzhausen, Griesheim,<br />

Pfungstadt und Weiterstadt), Fulda, Gießen, Hersfeld-<br />

Rotenburg, Hochtaunuskreis (mit Ausnahme von Bad<br />

Homburg, Friedrichsdorf, Königste<strong>in</strong>, Kronberg, Oberursel<br />

und Ste<strong>in</strong>bach), Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-<br />

Weilburg, Ma<strong>in</strong>-K<strong>in</strong>zig-Kreis (mit Ausnahme von<br />

Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hanau,<br />

Ma<strong>in</strong>tal, Niederdorfelden, Rodenbach und Schöneck),<br />

Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Rhe<strong>in</strong>gau-<br />

Taunus-Kreis (mit Ausnahme von Niedernhausen und<br />

Walluf), Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg,<br />

Werra-Meißner-Kreis und Wetterau-Kreis<br />

(mit Ausnahme von Bad Vilbel, Karben,<br />

Rosbach und Wöllstadt).<br />

3.2 Projekte zur Entwicklung der ländlichen Gebiete nach<br />

Maßgabe der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+ werden<br />

<strong>in</strong> Regionen im ländlichen Raum nach Nr. 3.1 gefördert,<br />

<strong>in</strong> denen sich die relevanten Akteure <strong>in</strong> anerkannten<br />

lokalen Aktionsgruppen im S<strong>in</strong>ne von LEA<br />

DER+ zusammengeschlossen haben. Das s<strong>in</strong>d die<br />

Regionen Burgwald, Kellerwald, Knüll, Lahn-Dill-Bergland,<br />

Odenwald, Rhön, Vogelsberg und Werra-Meißner.<br />

3.3 Dörfer im S<strong>in</strong>ne dieses Programms s<strong>in</strong>d ländlich<br />

geprägte Orte bis zu 2.000 E<strong>in</strong>wohnern sowie Orte<br />

über 2.000 bis zu 6.000 E<strong>in</strong>wohner, die nicht dem<br />

Anwendungsbereich der Stadterneuerung zugeordnet<br />

s<strong>in</strong>d. Über die Programmzuordnung entscheidet das<br />

für die Dorferneuerung zuständige M<strong>in</strong>isterium, bei<br />

Orten über 2.000 E<strong>in</strong>wohnern im E<strong>in</strong>vernehmen mit<br />

dem für die Stadterneuerung zuständigen M<strong>in</strong>isterium.<br />

Dörfer im S<strong>in</strong>ne dieses Programmes können auch<br />

außerhalb des nach Nr. 3.1 def<strong>in</strong>ierten ländlichen<br />

Raumes liegen.


Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

3.4 Die Förderungen nach Teil II Nr. 4 (Bio-Rohstoffe aus<br />

der Land- und Forstwirtschaft) werden für Vorhaben<br />

gewährt, die im Lande <strong>Hessen</strong> durchgeführt werden.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

4. Antragsberechtigte<br />

4.1 Förderanträge können von öffentlichen und privaten<br />

Trägern gestellt werden.<br />

4.2 Ausgeschlossen von der Antragstellung nach diesen<br />

Richtl<strong>in</strong>ien s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> § 1 Abs. 4 des Gesetzes über<br />

die Alterssicherung der Landwirte (ALG) def<strong>in</strong>ierten<br />

Unternehmen der Landwirtschaft, deren Antrag die<br />

Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Förderung nach den Richtl<strong>in</strong>ien<br />

<strong>zum</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsförderungsprogramm (RL-<br />

AFP) <strong>in</strong> der jeweils gültigen Fassung erfüllt.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

5. Zuständige Stellen<br />

1. Förderanträge für die Programme 1 bis 3 und 5 s<strong>in</strong>d<br />

mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen bei<br />

der für die Förderung der ländlichen Entwicklung<br />

zuständigen Behörde e<strong>in</strong>zureichen. Nachforderungen<br />

dieser Behörde zur Vervollständigung der Anträge<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten zu erfüllen. Die<br />

Überschreitung der Dreimonatsfrist führt zur Zurückgabe<br />

der Anträge.<br />

Die subventionsrechtliche Prüfung auf Förderfähigkeit<br />

wird <strong>in</strong>nerhalb sechs Wochen nach Vorlage der voll<br />

ständigen Antragsunterlagen abgeschlossen. Das<br />

Ergebnis wird dem Antragsteller von der Bewilligungsstelle<br />

schriftlich mitgeteilt. Bewilligungsstelle ist<br />

die InvestitionsBank <strong>Hessen</strong> AG, Niederlassung<br />

Wetzlar, Karl-Kellner-R<strong>in</strong>g 23, 35576 Wetzlar.<br />

2. Anträge auf Förderung von Vorhaben nach Teil II<br />

Nr. 4.4.1 bis 4.4.3 s<strong>in</strong>d bei der Landesbank <strong>Hessen</strong>-<br />

Thür<strong>in</strong>gen – Girozentrale -, Landestreuhandstelle <strong>in</strong><br />

Offenbach am Ma<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>zureichen, die die Zuwendun<br />

gen im Auftrag des HMULV bewilligt. Anträge auf<br />

Förderung von Vorhaben nach Nr. 4.4.4 bis 4.4.8 s<strong>in</strong>d<br />

beim HMULV e<strong>in</strong>zureichen.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

6. Weitere Fördermöglichkeiten<br />

Über die <strong>in</strong> Teil I Nr. 2 aufgezählten und <strong>in</strong> Teil II dargestellten<br />

Förderprogramme h<strong>in</strong>aus bestehen folgende<br />

Förderangebote des Landes <strong>Hessen</strong>:<br />

Flurneuordnung<br />

Die regional zuständigen Ämter für Bodenmanagement fördern<br />

Verfahren nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz sowie<br />

den freiwilligen Nutzungstausch, und das Hessische Landesamt<br />

für Bodenmanagement und Geo<strong>in</strong>formation fördert<br />

die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen<br />

im Rahmen der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur<br />

Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes<br />

(GAK) nach den Richtl<strong>in</strong>ien des Hessischen M<strong>in</strong>isteriums für<br />

Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung für die Festlegung,<br />

Förderung und F<strong>in</strong>anzierung von Ausführungsmaßnahmen<br />

<strong>in</strong> Verfahren nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz,<br />

freiwilligen Nutzungstauschen und dem ländlichen<br />

Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen vom 01.<br />

Januar 2004 (StAnz. Nr. 39/2004, S. 3108).<br />

Agrarstrukturelle Konzepte<br />

Diese Richtl<strong>in</strong>ien gelten nicht für die Förderung der Erarbeitung<br />

von Konzepten im S<strong>in</strong>ne der Nr. 2.1, letzter Satz,<br />

der Grundsätze für die Förderung der <strong>in</strong>tegrierten ländlichen<br />

Entwicklung des geltenden Rahmenplanes der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

Verbesserung des Agrarstruktur und<br />

des Küstenschutzes, wenn die Konzepte überwiegend landwirtschaftliche<br />

thematische Schwerpunkte betreffen.<br />

Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen<br />

Das hessische M<strong>in</strong>isterium für Umwelt, ländlichen Raum<br />

und Verbraucherschutz fördert <strong>in</strong>vestive Maßnahmen landwirtschaftlicher<br />

Unternehmen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher<br />

E<strong>in</strong>kommensquellen nach den Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zum</strong><br />

Agrar<strong>in</strong>vestitionsförderungsprogramm (AFP). Förderanträge<br />

s<strong>in</strong>d an die für die Förderung der ländlichen Entwicklung<br />

zuständigen Behörden zu richten.<br />

Betriebliche Investitionen<br />

Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />

Landesentwicklung fördert betriebliche Investitionen von<br />

Unternehmen mit überwiegendem überregionalem Absatz<br />

mit Zuschüssen und Darlehen <strong>in</strong> den ausgewiesenen Fördergebieten<br />

der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung<br />

der regionalen Wirtschaftsstruktur (GAW) sowie <strong>in</strong> den EU-<br />

Fördergebieten nach Ziel 2. Förderanträge s<strong>in</strong>d an die<br />

InvestitionsBank <strong>Hessen</strong> AG zu richten.<br />

23


24<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Die InvestitionsBank <strong>Hessen</strong> AG gewährt darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong><br />

Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau und<br />

der Bürgschaftsbank <strong>Hessen</strong> GmbH Darlehen an kle<strong>in</strong>e und<br />

mittlere Unternehmen mit Möglichkeiten der Z<strong>in</strong>sverbilligung<br />

(siehe Richtl<strong>in</strong>ien und Merkblatt der InvestitionsBank<br />

<strong>Hessen</strong> AG zur Gründungs- und Wachstumsf<strong>in</strong>anzierung<br />

(GuW)). Weitere Fördermöglichkeiten, wie die Förderung<br />

der Entwicklung und E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong>novativer, umweltfreundlicher<br />

Produkte und Produktionsverfahren und die Förderung<br />

der Humankapitalbildung durch Innovationsassistenten/<strong>in</strong>nen<br />

s<strong>in</strong>d den Richtl<strong>in</strong>ien desselben M<strong>in</strong>isteriums zur<br />

Innovationsförderung zu entnehmen.<br />

Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement<br />

Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />

Landesentwicklung fördert regionale Entwicklungskonzepte<br />

und Regionalmanagement auf der Ebene großräumiger<br />

Wirtschaftsregionen und vorrangig <strong>in</strong> Fördergebieten der<br />

„Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur“ nach den Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der<br />

regionalen Entwicklung.<br />

<strong>Regionales</strong> Standortmarket<strong>in</strong>g<br />

Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />

Landesentwicklung fördert regionales Standortmarket<strong>in</strong>g<br />

für großräumige Wirtschaftsregionen zur Verbesserung<br />

deren Standortimage, zur Verbreitung von Standort<strong>in</strong>formationen<br />

und zur gezielten Ansiedlungswerbung vorrangig<br />

<strong>in</strong> den regionalen Fördergebieten nach Ziel 2 der Europäischen<br />

Strukturfonds nach den Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der<br />

regionalen Entwicklung.<br />

Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung<br />

von Unternehmen<br />

Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />

Landesentwicklung fördert Investitionen <strong>zum</strong> Ausbau der<br />

wirtschaftsnahen Infrastruktur (<strong>in</strong>sbesondere die Erschließung<br />

gewerblicher Flächen) vorrangig <strong>in</strong> den regionalen<br />

Fördergebieten der „Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung<br />

der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und <strong>in</strong> den<br />

Fördergebieten nach Ziel 2 der Europäischen Strukturfonds<br />

nach den Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der regionalen Entwicklung.<br />

Öffentliche touristische Infrastruktur<br />

Das Hessische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr und<br />

Landesentwicklung fördert Projekte der öffentlichen<br />

Infrastruktur zur Sicherung und Weiterentwicklung des<br />

Tourismusstandortes <strong>Hessen</strong> vorrangig <strong>in</strong> den Förderge-<br />

bieten der „Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung der<br />

regionalen Wirtschaftsstruktur“ und <strong>in</strong> den Fördergebieten<br />

nach Ziel 2 der Europäischen Strukturfonds nach den<br />

Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der regionalen Entwicklung.<br />

Biorohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft<br />

Auf die Förderprogramme des Bundes wird ausdrücklich<br />

h<strong>in</strong>gewiesen. Informationen s<strong>in</strong>d u.a. bei: hessenEnergie<br />

GmbH (www.hessenenergie.de), Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

(Tel.: 01801/335577), Bundesamt für Wirtschaft und<br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA; Tel.: 06196/908-0), Kompetenzzentrum<br />

<strong>Hessen</strong>Rohstoffe (HeRo) e.V. (Tel.: 05542/6003-350)<br />

erhältlich.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

7. <strong>Der</strong> Wettbewerb „Unser Dorf“<br />

<strong>Der</strong> Wettbewerb „Unser Dorf“ dient der Unterstützung der<br />

Ziele der ländlichen Entwicklung im Rahmen des ehrenamtlichen<br />

bürgerschaftlichen Engagements <strong>in</strong> den hessischen<br />

Dörfern. Er wird alle drei Jahre vom Hessischen M<strong>in</strong>isterium<br />

für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgelobt<br />

Die Sieger des Landeswettbewerbes können am Bundeswettbewerb<br />

„Unser Dorf hat Zukunft“ teilnehmen.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

8. Information<br />

Zur Information potenzieller Zuwendungsempfänger über<br />

die Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> werden<br />

Informationsschriften zur Verfügung gestellt. Sie können<br />

über die für die Förderung der ländlichen Entwicklung<br />

zuständige Behörde bezogen oder im Internet unter<br />

www.hmulv.hessen.de e<strong>in</strong>gesehen werden.


Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Teil II – E<strong>in</strong>zelbestimmungen<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

1. Regionale Entwicklungskonzepte und<br />

Regionalmanagement<br />

1.1 Gegenstand der Förderung<br />

Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung<br />

sollen im regionalen und Fachgebiete übergreifenden<br />

Zusammenhang gesehen und umgesetzt werden.<br />

Deshalb fördert das Land <strong>Hessen</strong> die Erarbeitung<br />

<strong>in</strong>tegrierter regionaler Entwicklungskonzepte und das<br />

Regionalmanagement <strong>in</strong> der Trägerschaft von Regionalforen<br />

oder von lokalen Aktionsgruppen im S<strong>in</strong>ne<br />

der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+ sowie Dienstleistungen<br />

für die Vorbereitung, Entwicklung und <strong>zum</strong><br />

Anschub von Projekten.<br />

Mit den Entwicklungskonzepten soll der Zusammenhang<br />

zwischen den Entwicklungszielen für e<strong>in</strong>e<br />

Region und den konkreten Projekten hergestellt werden.<br />

Die Ergebnisse <strong>in</strong>tegrierter regionaler Entwicklungskonzepte<br />

und die Empfehlungen der Regionalforen<br />

werden bei der Projektförderung des Landes<br />

<strong>Hessen</strong> nach den folgenden Pro-grammen <strong>in</strong> Teil II im<br />

Rahmen der f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten berücksichtigt,<br />

sofern ke<strong>in</strong>e überregionalen Gründe entgegen<br />

stehen.<br />

Die Konzepte dürfen nicht im Widerspruch zu den<br />

Entwicklungszielen von regionalen Entwicklungskonzepten<br />

stehen, die nach den Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung<br />

der regionalen Entwicklung des Landes <strong>Hessen</strong><br />

für größere Regionen gefördert wurden (vgl. Teil I<br />

Nr. 6 Abs. 6) bzw. s<strong>in</strong>d mit diesen abzustimmen.<br />

1.2 Fördergebiete<br />

Fördergebiete s<strong>in</strong>d Regionen unterhalb der Ebene<br />

großräumiger Wirtschaftsregionen im ländlichen<br />

Raum gemäß Teil 1 Nr. 3.1. Regionalmanagement<br />

wird nur <strong>in</strong> Regionen mit m<strong>in</strong>destens 50.000 E<strong>in</strong>wohnern,<br />

<strong>in</strong> dünn besiedelten Gebieten mit m<strong>in</strong>destens<br />

30.000 E<strong>in</strong>wohnern, gefördert.<br />

1.3 Antragsberechtigte<br />

Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d rechtsfähig organisierte<br />

Regionalforen. Als Regionalforen gelten außerhalb<br />

öffentlicher Verwaltungen organisierte Zusammenschlüsse<br />

der für die Entwicklung e<strong>in</strong>er ländlichen<br />

Region relevanten Gebietskörperschaften, Institutionen,<br />

Organisationen, Verbände und Initiativen, deren<br />

satzungsmäßiges Ziel die Sektor übergreifende Entwicklung<br />

ihrer Region ist (z. B. regionale Entwicklungsgruppen,<br />

-vere<strong>in</strong>e, -gesellschaften oder lokale<br />

Aktionsgruppen <strong>in</strong> S<strong>in</strong>ne der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative<br />

LEADER+).<br />

1.4 Verwendungszweck<br />

Gefördert werden können<br />

1.4.1 Ausgaben im Zusammenhang mit der Erstellung <strong>in</strong>tegrierter<br />

regionaler Entwicklungskonzepte, <strong>in</strong>sbeson<br />

dere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen<br />

bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie<br />

bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse.<br />

Bei begründetem Bedarf (wie z. B. zur Förderung von<br />

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung nach der<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und des Küstenschutzes – GAK) können auch<br />

Ergänzungen oder Anpassungen vorhandener <strong>in</strong>tegrierter<br />

Konzepte gefördert werden.<br />

1.4.2 Ausgaben für den Aufbau e<strong>in</strong>es nachhaltig angelegten<br />

Regionalmanagements <strong>in</strong> der Trägerschaft von<br />

Regionalforen. Die operative E<strong>in</strong>heit des Regional<br />

managements muss von den regionalen Akteuren<br />

geme<strong>in</strong>sam getragen werden. Ausschließlich kommunal<br />

getragene E<strong>in</strong>richtungen werden nicht gefördert.<br />

1.5 Art und Umfang der Förderung<br />

1.5.1 Die Erarbeitung, Ergänzung oder Anpassung <strong>in</strong>tegrierter<br />

regionaler Entwicklungskonzepte wird durch<br />

e<strong>in</strong>en Zuschuss als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong> Höhe von<br />

70 % gefördert. <strong>Der</strong> Zuschuss je Konzept beträgt e<strong>in</strong>malig<br />

bis zu 50.000 Euro und wird e<strong>in</strong>er Region nur<br />

e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>nerhalb von fünf Jahren gewährt.<br />

1.5.2 <strong>Der</strong> Aufbau e<strong>in</strong>es Regionalmanagements wird durch<br />

e<strong>in</strong>en Zuschuss als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong> Höhe von<br />

70 % gefördert. <strong>Der</strong> Zuschuss ist auf 50.000 Euro pro<br />

Jahr begrenzt und wird längstens vier Jahre bis zu<br />

e<strong>in</strong>em Höchstbetrag von 200.000 Euro gewährt. <strong>Der</strong><br />

Zuschuss wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Region nur e<strong>in</strong>mal gewährt.<br />

25


26<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

1.6 Weitere Bestimmungen<br />

1.6.1 Regionale Entwicklungskonzepte<br />

In die Erarbeitung des <strong>in</strong>tegrierten regionalen Entwicklungskonzepts<br />

sollen die Bevölkerung und die<br />

relevanten Akteure der Region <strong>in</strong> geeigneter Weise<br />

e<strong>in</strong>bezogen werden. Dazu gehören <strong>in</strong> der Regel der<br />

landwirtschaftliche Berufsstand, die Gebietskörperschaften,<br />

die E<strong>in</strong>richtungen der Wirtschaft wie Industrie-<br />

und Handelskammern oder Handwerkskammern,<br />

die Verbraucherverbände, die Umweltverbände<br />

und die Träger öffentlicher Belange.<br />

Das geförderte regionale Entwicklungskonzept ist <strong>in</strong><br />

geeigneter Form zu publizieren.<br />

1.6.2 Regionalmanagement<br />

Regionalmanagement im S<strong>in</strong>ne dieses Programms ist<br />

die Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung<br />

der ländlichen Entwicklungsprozesse durch<br />

regionale Akteure, die sich zu diesem Zweck zusammengeschlossen<br />

haben. Hauptaufgabe des Regionalmanagements<br />

ist es,<br />

– <strong>in</strong>tegrierte regionale Entwicklungskonzepte zu<br />

entwickeln und umzusetzen,<br />

– regionale Konsensbildungsprozesse <strong>in</strong> Gang zu<br />

setzen,<br />

– regionale Netzwerke, Bündnisse, Verbundprojekte,<br />

Innovationscluster u. ä. aufzubauen<br />

– regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale<br />

zu mobilisieren und<br />

– zielgerichtete Projekte zu identifizieren und zu entwickeln.<br />

1.6.3 E<strong>in</strong>satz von Bundesmitteln und EU-Mitteln<br />

Projekte nach Nr. 1.4.1 und 1.4.2 s<strong>in</strong>d im Rahmen der<br />

Grundsätze für die Förderung der <strong>in</strong>tegrierten ländlichen<br />

Entwicklung des GAK-Rahmenplanes 2004 bis<br />

2007 zu den Konditionen nach Nr. 1.5.1 und 1.5.2 zuschussfähig.<br />

Im Rahmen der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+<br />

s<strong>in</strong>d diese Projekte im Fördergebiet gemäß Teil I<br />

Nr. 3.2 zuschussfähig.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

2. Eigenständige Entwicklung und Lebensqualität<br />

2.1 Gegenstand der Förderung<br />

In den ländlichen Regionen soll durch e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

eigenständige Entwicklung die wirtschaftliche Kompetenz<br />

ausgebaut, die allgeme<strong>in</strong>e Lebensqualität gesichert oder<br />

verbessert und die regionale Zusammengehörigkeit<br />

gestärkt werden.<br />

Das Land fördert deshalb Investitionen zur Erschließung<br />

regionaler Märkte, zur Verbesserung der Versorgung und<br />

zur Förderung der Regionalkultur sowie dazu erforderliche<br />

Dienstleistungen. Die geförderten Projekte sollen zur Umsetzung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>tegrierten regionalen Entwicklungskonzeptes<br />

(vgl. Teil II Nr. 1.1) beitragen.<br />

2.2 Fördergebiete<br />

Fördergebiete s<strong>in</strong>d Regionen unterhalb der Ebene großräumiger<br />

Wirtschaftsregionen im ländlichen Raum gemäß Teil I<br />

Nr. 3.1 e<strong>in</strong>schließlich der Regionen nach Teil I Nr. 3.2.<br />

Die Förderung von Projekten nach Nr. 2.4.7 ist <strong>in</strong> den abgegrenzten<br />

Fördergebieten der Dorferneuerung nach Nr. 5.7.2<br />

dieser Richtl<strong>in</strong>ie ausgeschlossen.<br />

2.3 Antragsberechtigte<br />

Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d:<br />

– Öffentliche Träger: Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände<br />

und sonstige E<strong>in</strong>richtungen des öffentlichen<br />

Rechts für Projekte nach Nr. 2.4.1 bis 2.4.3,<br />

2.4.6 bis 2.4.7.<br />

– Private Träger: Natürliche Personen, juristische<br />

Personen und Personengeme<strong>in</strong>schaften des privaten<br />

Rechts für Projekte nach Nr. 2.4.1 bis 2.4.7.<br />

Investitionen, Sachausgaben und Dienstleistungen zur<br />

Schaffung von Arbeitsplätzen werden nur gefördert,<br />

wenn das Unternehmen <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Antragstellung<br />

nicht mehr als 10 auf Vollzeit umgerechnete<br />

Dauerarbeitsplätze hat.<br />

2.4 Verwendungszweck<br />

Gefördert werden können Ausgaben für<br />

2.4.1 Dienstleistungen und Sachaufwendungen von Regionalforen<br />

zur Entwicklung von Kooperationsprojekten<br />

im Rahmen nationaler oder transnationaler Zusammenarbeit<br />

zwischen ländlichen Gebieten.


Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

2.4.2 Dienstleistungen und Sachaufwendungen zur Evaluierung<br />

von Projektideen, für Organisationsentwicklungen,<br />

projektbezogene Schulungs- und Begleitungsmaßnahmen<br />

sowie Ausführungs- und Genehmigungsplanungen<br />

zur Vorbereitung und Entwicklung<br />

von Projekten.<br />

2.4.3 Dienstleistungen und Personalkosten zur Anschubf<strong>in</strong>anzierung<br />

von am Geme<strong>in</strong>wohl orientierten E<strong>in</strong>richtungen<br />

gemäß Nr. 2.4.7.<br />

2.4.4 Investitionen zur Gründung oder Erweiterung von<br />

Kle<strong>in</strong>unternehmen <strong>in</strong> der Gründungsphase mit m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>em neuen auf Vollzeit umgerechneten<br />

Dauerarbeitsplatz zur Versorgung der örtlichen und<br />

regionalen Märkte mit Produkten und Dienstleistungen<br />

(ausgenommen Landwirtschaft, Ernährung,<br />

Tourismus, E<strong>in</strong>zelhandelsketten).<br />

2.4.5 Investitionen zur Erschließung von Zusatze<strong>in</strong>kommen<br />

oder <strong>zum</strong> Aufbau von Teilexistenzen zur Versorgung<br />

der regionalen Märkte mit neuen Produkten und<br />

Dienstleistungen (ausgenommen Landwirtschaft,<br />

Ernährung, Tourismus).<br />

2.4.6 Ausgaben für Regionalmarket<strong>in</strong>g (Projekte im<br />

Rahmen des Regionalmanagements) <strong>in</strong> der Trägerschaft<br />

von Regionalforen sowie für geme<strong>in</strong>schaftliche<br />

regionale Market<strong>in</strong>gprojekte von Kle<strong>in</strong>betrieben (ausgenommen<br />

Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus).<br />

Förderfähig s<strong>in</strong>d Dienstleistungen, Sachaufwendungen,<br />

Investitionen und zusätzliche projektbezogene<br />

Personalkosten für Projekte, die überwiegend auf das<br />

B<strong>in</strong>nenmarket<strong>in</strong>g ausgerichtet s<strong>in</strong>d.<br />

2.4.7 Investitionen für am Geme<strong>in</strong>wohl orientierte E<strong>in</strong>richtungen<br />

(auch PPP-Modelle)<br />

– zur Verbesserung der regionalen Versorgung,<br />

– zur Förderung der Regionalkultur,<br />

– für Information und Kommunikation,<br />

– zur Information über Landschafts- und Kulturgeschichte,<br />

mit regionaler Bedeutung und <strong>in</strong> dauerhaft angelegten<br />

Organisationsstrukturen.<br />

2.5 Art und Umfang der Förderung<br />

2.5.1 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse<br />

können als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung der förderfähigen<br />

Ausgaben oder als abgez<strong>in</strong>ster e<strong>in</strong>maliger Zuschuss<br />

<strong>zum</strong> Zwecke der Z<strong>in</strong>svergünstigung oder Risikom<strong>in</strong>derung<br />

von Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />

2.5.2 Projekte nach Nr. 2.4.1 bis 2.4.3, 2.4.5 und 2.4.6 werden<br />

ausschließlich als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung gefördert.<br />

Für Projekte nach Nr. 2.4.2 beträgt der Fördersatz für<br />

private Träger 30 % und für öffentliche Träger 50 %.<br />

Regionalforen im S<strong>in</strong>ne von Teil II Nr. 1.3 werden unabhängig<br />

von ihrer Rechtsform für Projekte nach Nr.<br />

2.4.1, 2.4.2 und 2.4.6 mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 70 %<br />

gefördert.<br />

<strong>Der</strong> Fördersatz für Projekte nach Nr. 2.4.3 beträgt<br />

50 %. <strong>Der</strong> Zuschuss ist auf maximal 50.000 ? begrenzt.<br />

Für die Evaluation von Projektideen und für Organisationsentwicklungen<br />

ist die Förderung nach Nr. 2.4.2<br />

auf maximal 5.000 ? begrenzt.<br />

2.5.3 Für Projekte nach Nr. 2.4.4, 2.4.5 und 2.4.7 können<br />

private Träger mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 30 % der<br />

förderfähigen Ausgaben gefördert werden. <strong>Der</strong><br />

Höchstbetrag des Zuschusses ist auf 20.000 Euro<br />

begrenzt.<br />

Wahlweise können Träger von Projekten nach Nr. 2.4.4<br />

und 2.4.7 mit e<strong>in</strong>em abgez<strong>in</strong>sten e<strong>in</strong>maligen Zuschuss<br />

von 15 % e<strong>in</strong>es für die Ausführung der Investition<br />

erforderlichen Kapitalmarktdarlehens von höchstens<br />

300.000 Euro für Projekte nach Nr. 2.4.4 und höchstens<br />

600.000 Euro für Projekte nach Nr. 2.1.7 gefördert<br />

werden.<br />

Das Kapitalmarktdarlehen ist <strong>in</strong> der um den errechneten<br />

Z<strong>in</strong>szuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen.<br />

Soweit das Darlehen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Laufzeit als zehn<br />

Jahre hat, ist der Z<strong>in</strong>szuschuss zeitanteilig zu kürzen.<br />

Die Kürzung erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate<br />

im zehnten Jahr der Laufzeit geleistet wird.<br />

2.5.4 Für geme<strong>in</strong>schaftliche regionale Market<strong>in</strong>gprojekte<br />

von Kle<strong>in</strong>betrieben nach Nr. 2.4.6 werden öffentliche<br />

und private Träger mit 50 % gefördert. <strong>Der</strong> Zuschuss<br />

wird, wie auch der Zuschuss für Regionalmarket<strong>in</strong>g <strong>in</strong><br />

der Trägerschaft von Regionalforen, auf 50.000 Euro<br />

begrenzt.<br />

2.5.5 Öffentliche Träger werden für Projekte nach Nr. 2.4.7<br />

mit e<strong>in</strong>em Zuschuss <strong>in</strong> Höhe von 50 % gefördert.<br />

27


28<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

2.6 Weitere Bestimmungen<br />

2.6.1 E<strong>in</strong>satz von Bundesmitteln und EU-Mitteln<br />

Für Projekte im Rahmen des Regionalmanagements<br />

(Regionalmarket<strong>in</strong>g) nach Nr. 2.4.6 können Mittel aus<br />

dem GAK-Rahmenplan nach den Grundsätzen zur<br />

Förderung der <strong>in</strong>tegrierten ländlichen Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Für Projekte nach Nr. 2.4.1 bis 2.4.7 können Mittel aus<br />

der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+ <strong>in</strong> den Fördergebieten<br />

gemäß Teil I Nr. 3.2 e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Die nach LEADER+ geförderten Projekte dürfen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der förderfähigen Ausgaben im E<strong>in</strong>zelfall die<br />

Gesamt<strong>in</strong>vestitionshöhe von 300.000 Euro nicht überschreiten.<br />

2.6.2 Förderanspruch<br />

Die Förderung der Dienstleistungen und Sachauf<br />

wendungen eröffnet ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch auf die<br />

Förderung von Investitionen.<br />

2.6.3 Antragsunterlagen<br />

Aus den Förderanträgen muss hervorgehen:<br />

– ob und wie sich das Projekt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> vorhandenes<br />

regionales Entwicklungskonzept e<strong>in</strong>fügt. In Regionen<br />

mit Regionalforen ist dazu die Stellungnahme<br />

des Regionalforums beizufügen,<br />

– der Beitrag der Projekte zur regionalen Strukturverbesserung<br />

durch Lösung von Problemen <strong>in</strong> der<br />

Lebens- und Versorgungsqualität des Standortes<br />

oder durch neue regionale Wertschöpfung (wirtschaftlicher<br />

Nutzen, Arbeitsplätze) bzw. Sicherung<br />

vorhandener regionaler Wertschöpfung . Die<br />

Stellungnahme des Regionalforums soll dazu e<strong>in</strong>e<br />

Aussage treffen,<br />

– der Nachweis e<strong>in</strong>er längerfristig zu erwartenden<br />

organisatorischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit<br />

für alle Investitionen e<strong>in</strong>schließlich E<strong>in</strong>nahmeerwartungen<br />

bei Infrastruktur<strong>in</strong>vestitionen. Dazu<br />

s<strong>in</strong>d Aussagen zu Funktionsbeziehungen und<br />

-ergänzungen zu E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> anderen Orten,<br />

zu den zu erwartenden Nettoe<strong>in</strong>nahmen, zu den<br />

Folgekosten und zur Gewährleistung des Zuwendungszweckes<br />

zu treffen.<br />

– dass die Projektträger der nicht gew<strong>in</strong>norientierten<br />

Projekte ihre Bereitschaft zur Übernahme der<br />

F<strong>in</strong>anzierung voraussehbarer Folgekosten erklären.<br />

2.6.4 Betreibermodelle<br />

Für Gebäude<strong>in</strong>vestitionen nach Nr. 2.4.7 mit dem Ziel<br />

der ganzen oder teilweisen Überlassung zur Nutzung<br />

an andere selbständig wirtschaftende Träger (Betreibermodell)<br />

erfordert der Nachweis der organisatorischen<br />

Tragfähigkeit auch, dass die Rechtspersonen<br />

der Nutzer def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d und dass die rechtlichen<br />

Beziehungen zwischen Grundstückseigentümer,<br />

Investor und Nutzern geregelt s<strong>in</strong>d (Nutzungsregelungen<br />

und –entgelte), z.B. PPP-Modelle.<br />

<strong>Der</strong> Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit erfordert<br />

neben der Berechnung der Wirtschaftlichkeit und<br />

Nachhaltigkeit e<strong>in</strong>e Erklärung zur Absicherung des<br />

Zuwendungszweckes durch Ausfallbürgschaften oder<br />

Defizitausgleiche. Im Falle kommunaler Projekte s<strong>in</strong>d<br />

Gremienbeschlüsse erforderlich.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

3. Landtourismus<br />

3.1 Gegenstand der Förderung<br />

Zur Sicherung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts<br />

unterstützt das Land <strong>in</strong> den ländlichen<br />

Regionen <strong>Hessen</strong>s neue, qualitativ hochwertige<br />

marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote,<br />

denen auf der Grundlage e<strong>in</strong>es regionalen Entwicklungskonzepts<br />

(touristisches Leitbild) e<strong>in</strong>e besondere<br />

regionale Wirksamkeit zuerkannt wird. Das Land fördert<br />

deshalb Projekte zur Verbesserung der öffentlichen<br />

touristischen Infrastruktur, des Privatangebotes<br />

und des Market<strong>in</strong>gs, die der Weiterentwicklung und<br />

Profilierung des ländlichen Tourismus <strong>in</strong> touristischen<br />

Zielgebieten dienen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus soll der besonderen Bedeutung der<br />

Landwirtschaft für den Erhalt der Kulturlandschaft als<br />

touristisches Potenzial und der Funktion des Urlaubs<br />

auf dem Bauernhof als B<strong>in</strong>deglied zwischen Stadt und<br />

Land entsprochen werden.<br />

Touristische Infrastrukturprojekte werden nur gefördert,<br />

wenn sie e<strong>in</strong>e unmittelbare Bedeutung für die<br />

Tourismusbetriebe der Region haben.<br />

Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen öffentlicher Träger werden<br />

nur dann gefördert, wenn sie nicht mit den Angeboten<br />

privater Träger <strong>in</strong> Konkurrenz treten.


Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

3.2 Fördergebiet<br />

Regionen im ländlichen Raum nach Teil 1 Nr. 3.1 e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Regionen nach Teil 1 Nr. 3.2.<br />

3.3 Antragsberechtigte<br />

– Öffentliche Träger: Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände<br />

und sonstige E<strong>in</strong>richtungen des öffentlichen<br />

Rechts für Projekte nach Nr. 3.4.1, 3.4.2, 3.4.4<br />

und 3.4.5,<br />

– private Träger: Natürliche Personen, juristische<br />

Personen und Personengeme<strong>in</strong>schaften des privaten<br />

Rechts für Projekte nach Nr. 3.4.1 bis 3.4.5.<br />

3.4 Verwendungszweck<br />

Gefördert werden können:<br />

3.4.1 Dienstleistungen und Sachaufwendungen für<br />

Planungs- und Beratungsleistungen, die für Projektträger<br />

zur Vorbereitung und Durchführung landtouristischer<br />

Projekte erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

Dazu zählen Ausführungs- und Genehmigungsplanungen<br />

sowie projektbezogene Schulungs- und<br />

Begleitungsmaßnahmen.<br />

3.4.2 Investitionen für dem ländlichen Charakter angepasste<br />

kle<strong>in</strong>e Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung<br />

der touristischen Entwicklungspotentiale.<br />

3.4.3 Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe für Tourismusangebote,<br />

die an regionalen Besonderheiten und<br />

zeitgemäßen Erfordernissen orientiert s<strong>in</strong>d und die<br />

zur Erschließung von Zusatze<strong>in</strong>kommen oder zur<br />

Diversifizierung der betrieblichen E<strong>in</strong>kommen führen<br />

(ausgenommen s<strong>in</strong>d Betriebe, die nach den Richtl<strong>in</strong>ien<br />

<strong>zum</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsförderungsprogramm<br />

(AFP) förderfähig s<strong>in</strong>d).<br />

3.4.4 Dienstleistungen und Sachaufwendungen für den<br />

Aufbau und die Entwicklung von landtouristischen<br />

Unternehmenskooperationen sowie Kooperationen<br />

von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im<br />

ländlichen Raum zur E<strong>in</strong>kommensdiversifizierung<br />

oder Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

3.4.5 Dienstleistungen und Sachaufwendungen für die<br />

Vermarktung von Tourismusprodukten durch regionale,<br />

dest<strong>in</strong>ationsbezogene und überregionale Kooperationen<br />

an Informations- und Verkaufsbörsen.<br />

3.5 Art und Umfang der Förderung<br />

3.5.1 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse<br />

können als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung der förderfähigen<br />

Ausgaben oder als abgez<strong>in</strong>ster e<strong>in</strong>maliger Zuschuss<br />

<strong>zum</strong> Zwecke der Z<strong>in</strong>svergünstigung oder Risikom<strong>in</strong>derung<br />

von Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />

3.5.2 Projekte nach Nr. 3.4.1, 3.4.4 und 3.4.5 werden ausschließlich<br />

als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung gefördert. <strong>Der</strong> Fördersatz<br />

beträgt für private Träger 30 %. <strong>Der</strong> Zuschuss<br />

ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.<br />

<strong>Der</strong> Fördersatz für öffentliche Träger beträgt 50 %.<br />

3.5.3 Für Projekte nach Nr. 3.4.2 und 3.4.3 können private<br />

Träger mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 30 % der förderfähigen<br />

Ausgaben gefördert werden. <strong>Der</strong> Höchstbetrag<br />

dieses Zuschusses ist auf 20.000 Euro begrenzt.<br />

Wahlweise können die Träger dieser Projekte mit<br />

e<strong>in</strong>em abgez<strong>in</strong>sten e<strong>in</strong>maligen Zuschuss von 15 %<br />

e<strong>in</strong>es für die Ausführung der Investition erforderlichen<br />

Kapitalmarktdarlehens von höchstens 300.000 Euro<br />

gefördert werden.<br />

Das Kapitalmarktdarlehen ist <strong>in</strong> der um den errechneten<br />

Z<strong>in</strong>szuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen.<br />

Soweit das Darlehen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Laufzeit als zehn<br />

Jahre hat, ist der Z<strong>in</strong>szuschuss zeitanteilig zu kürzen.<br />

Die Kürzung erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate<br />

im zehnten Jahr der Laufzeit geleistet wird.<br />

3.5.4 Öffentliche Träger werden für Projekte nach Nr. 3.4.2<br />

mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben<br />

gefördert. <strong>Der</strong> Zuschuss ist auf 150.000 Euro<br />

begrenzt.<br />

3. 6 Weitere Bestimmungen<br />

3.6.1 E<strong>in</strong>satz von Bundesmitteln und EU-Mitteln<br />

Für Projekte nach Nr. 3.4.1, 3.4.2 und 3.4.4 können<br />

Mittel aus dem GAK-Rahmenplan nach den Grundsätzen<br />

für die Förderung der <strong>in</strong>tegrierten ländlichen<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Für Projekte nach Nr. 3.4.1 bis 3.4.3 können Mittel aus<br />

der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative LEADER+ im Fördergebiet<br />

gemäß Teil I Nr. 3.2 e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Die nach LEADER+ geförderten Projekte dürfen h<strong>in</strong><br />

sichtlich der förderfähigen Ausgaben im E<strong>in</strong>zelfall die<br />

Gesamt<strong>in</strong>vestitionshöhe von 300.000 Euro nicht überschreiten.<br />

29


30<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

3.6.2 Förderanspruch<br />

Die Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen<br />

nach Nr. 3.4.1 eröffnet ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch<br />

auf Förderung von Investitionen nach Nr. 3.4.2<br />

und 3.4.3.<br />

3.6.3 Antragsunterlagen<br />

Aus den Förderanträgen muss hervorgehen:<br />

– ob und wie sich das Projekt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> vorhandenes<br />

regionales Entwicklungskonzept e<strong>in</strong>fügt. In Regionen<br />

mit Regionalforen ist dazu die Stellungnahme<br />

des Regionalforums beizufügen.<br />

– der Beitrag der Projekte zur regionalen Strukturverbesserung<br />

durch Lösung von Problemen <strong>in</strong> der<br />

Lebens- und Versorgungsqualität des Standortes<br />

oder durch neue regionale Wertschöpfung (wirt<br />

schaftlicher Nutzen, Arbeitsplätze) bzw. Sicherung<br />

vorhandener regionaler Wertschöpfung. Die Stellungnahme<br />

des Regionalforums soll dazu e<strong>in</strong>e<br />

Aussage treffen.<br />

– der Nachweis e<strong>in</strong>er längerfristig zu erwartenden<br />

organisatorischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit<br />

für alle Investitionen e<strong>in</strong>schließlich E<strong>in</strong>nahmeerwartungen<br />

bei Infrastruktur<strong>in</strong>vestitionen.<br />

Dazu s<strong>in</strong>d Aussagen zu Funktionsbeziehungen und<br />

-ergänzungen zu E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> anderen Orten,<br />

zu den zu erwartenden Nettoe<strong>in</strong>nahmen, zu den<br />

Folgekosten und zur Gewährleistung des Zuwendungszweckes<br />

zu treffen.<br />

– dass die Projektträger der nicht gew<strong>in</strong>norientierten<br />

Projekte ihre Bereitschaft zur Übernahme der<br />

F<strong>in</strong>anzierung voraussehbarer Folgekosten erklären.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

4. Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft<br />

4.1 Gegenstand der Förderung<br />

Zielsetzung des Landes <strong>Hessen</strong> ist es, die Verwendung<br />

nachwachsender Rohstoffe bis zu ihrer Etablierung<br />

auf dem Markt aus Gründen der Emissionsverm<strong>in</strong>derung,<br />

der ökologischen Nachhaltigkeit und der<br />

Förderung des ländlichen Raums zu unterstützen.<br />

Das Land <strong>Hessen</strong> gewährt nach Maßgabe dieser<br />

Richtl<strong>in</strong>ien Zuschüsse für Maßnahmen und Vorhaben,<br />

die der umweltverträglichen Energiegew<strong>in</strong>nung durch<br />

nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft<br />

und dem stofflichen E<strong>in</strong>satz nachwachsen<br />

der Rohstoffe <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> dienen.<br />

4.2 Fördergebiet<br />

Die Förderung wird im Grundsatz für Vorhaben<br />

gewährt, die im Lande <strong>Hessen</strong> durchgeführt werden.<br />

Förderungen nach Nr. 4.4.8 (sonstige Vorhaben)<br />

können räumlich begrenzt werden.<br />

4.3 Antragsberechtigte<br />

4.3.1 Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d grundsätzlich für Projekte<br />

nach Nr. 4.4.1 bis Nr. 4.4.3<br />

– alle natürlichen und juristischen Personen, sofern<br />

sich nicht aus dieser Richtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e Begrenzung<br />

des Kreises der Antragsberechtigten ergibt.<br />

– Energiedienstleister (Kontraktoren) für Anlagen,<br />

die bei den vorstehend genannten Antragsberechtigten<br />

errichtet werden sollen, sofern diese<br />

bestätigen, dass sie über die Antragstellung <strong>in</strong><br />

Kenntnis gesetzt worden s<strong>in</strong>d, und wenn das<br />

Unternehmen als Energiedienstleister auftritt; <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em solchen Fall wird auf die Antragsberechtigung<br />

des Nutzers der Energiedienstleistung<br />

(Kontrakt<strong>in</strong>g-Nehmer) abgestellt.<br />

4.3.2 Nicht antragsberechtigt s<strong>in</strong>d für Projekte nach<br />

Nr. 4.4.1 bis 4.4.3<br />

– Hersteller von Anlagen und deren Komponenten<br />

sowie mit Vertrieb und E<strong>in</strong>bau befasste Unternehmen.<br />

Dies gilt nicht, wenn derartige Unternehmen<br />

als Energiedienstleister i.S. von Nr. 4.3.1<br />

auftreten,<br />

– landwirtschaftliche Unternehmen nach Teil I<br />

Nr. 4.2 der Richtl<strong>in</strong>ien, sofern die Förderkriterien<br />

erfüllt s<strong>in</strong>d.<br />

4.4 Verwendungszweck und Umfang der Förderung<br />

Gefördert werden können<br />

4.4.1 Marktgängige Biogas-Anlagen und angeschlossene<br />

Biogas-Blockheizkraftwerke<br />

Die e<strong>in</strong>gesetzten Gärsubstrate müssen m<strong>in</strong>destens zu<br />

51 % E<strong>in</strong>satzstoffe aus der Landwirtschaft se<strong>in</strong>.<br />

Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 30 %<br />

der förderfähigen Ausgaben und e<strong>in</strong>e kostenfreie<br />

fachliche Beratung zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit<br />

der Anlage durch e<strong>in</strong>e Beratungs<strong>in</strong>stitution<br />

des Landes <strong>Hessen</strong> (u.a. hessenEnergie, Kompetenzzentrum<br />

<strong>Hessen</strong>Rohstoffe) für e<strong>in</strong>en Zeitraum von 4


Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Jahren ab der Inbetriebnahme gewährt. Die Förderung<br />

ist begrenzt auf max. 75.000 Euro pro Anlage.<br />

Die ordnungsgemäße Installation der Anlage ist<br />

durch e<strong>in</strong>e Emmissionsmessung der nach den Rechtsvorschriften<br />

e<strong>in</strong>zuhaltenden Emmissions-Parameter<br />

zur Inbetriebnahme nachzuweisen.<br />

4.4.2 Marktgängige Holzfeuerungsanlagen zur zentralen<br />

Wärmeversorgung ab 50 kW<br />

Die e<strong>in</strong>gesetzten Brennstoffe müssen überwiegend<br />

aus Rohholz (z. B. Holz aus dem Wald, Obst- und<br />

Gartenanlagen, der Landschaftspflege und von Kur<strong>zum</strong>triebsplantagen)<br />

oder aus Stroh und Energiepflanzen<br />

gewonnen werden, zusätzlich können Sägewerksnebenprodukte<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Die Anlagen müssen Kesselwirkungsgrade von m<strong>in</strong>d.<br />

90 % bei Pelletfeuerungsanlagen und m<strong>in</strong>d. 88 % bei<br />

Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen aufweisen.<br />

<strong>Der</strong> Zuschuss für die Errichtung von Pellet- und Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen<br />

zur Wärmeerzeugung<br />

beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Investitionsausgaben,<br />

jedoch höchstens 10.000 Euro pro Objekt bei<br />

Anlagen bis 100 kW und höchstens 200.000 Euro pro<br />

Objekt bei Anlagen ab 101 kW. Die ordnungsgemäße<br />

Installation der Anlage ist durch e<strong>in</strong>e Emissionsmessung<br />

der nach den Rechtsvorschriften e<strong>in</strong>zuhaltenden<br />

Emissions-Parameter zur Inbetriebnahme nachzuweisen.<br />

4.4.3 Nahwärmenetz<br />

Für e<strong>in</strong> im Rahmen der durch diese Richtl<strong>in</strong>ien geförderten<br />

Investition zu errichtendes Nahwärmenetz<br />

kann zusätzlich e<strong>in</strong> Zuschuss <strong>in</strong> Höhe von 100 Euro/<br />

Trassenmeter und 250 Euro pro angeschlossenes<br />

Gebäude gewährt werden, jedoch <strong>in</strong>sgesamt nur bis<br />

zu e<strong>in</strong>em Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Objekt.<br />

4.4.4 Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen<br />

Die Machbarkeitsstudien dienen durch die Erfassung<br />

von spezifischen Problemen und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

sowie durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen<br />

der Vorbereitung komplexer Entscheidungen.<br />

Es werden Zuschüsse von max. 50 % der förderfähigen<br />

Ausgaben gewährt.<br />

4.4.5 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben<br />

Die Vorhaben müssen der Gew<strong>in</strong>nung von Erfolg versprechenden<br />

<strong>Grundlagen</strong>kenntnissen dienen oder<br />

vorhandene <strong>Grundlagen</strong>kenntnisse weiterentwickeln.<br />

Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 40 %<br />

der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Vorhaben<br />

von kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen erhöht sich<br />

der Zuschuss auf max. 50 % der förderfähigen Ausgaben.<br />

4.4.6 Pilot- und Demonstrationsvorhaben<br />

Erfolg versprechende, neu entwickelte Techniken und<br />

Verfahren müssen zur Vorbereitung des kommerziellen<br />

E<strong>in</strong>satzes erprobt und optimiert werden. Zur<br />

Vorbereitung der Markte<strong>in</strong>führung muss die Möglichkeit<br />

e<strong>in</strong>es Erfolg versprechenden, kommerziellen<br />

E<strong>in</strong>satzes <strong>in</strong> beispielhaften und mustergültigen Anlagen<br />

nachgewiesen werden.<br />

Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 40 %<br />

der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Vorhaben<br />

von kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen erhöht sich<br />

der Zuschuss auf max. 50 % der förderfähigen Ausgaben.<br />

4.4.7 Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial<br />

Förderfähig s<strong>in</strong>d Informationsmaterialien, Schulungsund<br />

Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen,<br />

ökologischen und organisatorischen<br />

Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen.<br />

4.4.8 Sonstige Projekte, die die Zielsetzung der Verwendung<br />

nachwachsender Rohstoffe <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens gleichem<br />

Maß unterstützen, wie die Maßnahmen Nr. 4.4.1<br />

bis 4.4.7.<br />

Die Projekte müssen der Emmissionsm<strong>in</strong>derung, der<br />

ökologischen Nachhaltigkeit und der Förderung des<br />

ländlichen Raumes dienen.<br />

Die Fördermöglichkeiten werden auf speziellen<br />

Merkblättern dargestellt.<br />

4.5 Art der Förderung<br />

4.5.1 Projekte nach Nr. 4.4.1, 4.4.2, 4.4.4 bis 4.4.6 werden<br />

durch e<strong>in</strong>en Zuschuss als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung zu den<br />

zuschussfähigen Ausgaben gefördert.<br />

31


32<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

4.5.2 Für Projekte nach Nr. 4.4.7 und 4.4.8 werden<br />

Zuschüsse als Fehlbedarfsf<strong>in</strong>anzierung gewährt.<br />

4.5.3 Projekte nach Nr. 4.4.3 werden als Festbetragsf<strong>in</strong>anzierung<br />

gefördert.<br />

4.5.4 Die Höhe der Zuschüsse an kommunale Träger richtet<br />

sich nach der f<strong>in</strong>anziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen<br />

Kommune, sofern der Zuschuss unterhalb<br />

der <strong>in</strong> dieser Richtl<strong>in</strong>ie genannten Förderhöchstgrenzen<br />

liegt.<br />

4.6 Weitere Bestimmungen<br />

Als Vorhabensbeg<strong>in</strong>n ist grundsätzlich der Abschluss<br />

e<strong>in</strong>es der Ausführung des zu fördernden Vorhabens<br />

zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages<br />

zu werten. Grunderwerb oder der Erwerb von Nutzungsrechten<br />

sowie Voruntersuchungen (<strong>in</strong>sbesondere<br />

Bodenuntersuchungen und Planungsarbeiten),<br />

die zur Bereitstellung von Antragsunterlagen für die<br />

Förderung oder für erforderliche öffentlich-rechtliche<br />

Genehmigungen notwendig s<strong>in</strong>d, gelten nicht als<br />

Beg<strong>in</strong>n des Vorhabens.<br />

Förderfähig s<strong>in</strong>d grundsätzlich die Ausgaben, die<br />

durch das geförderte Projekt unmittelbar verursacht<br />

werden und zur Erreichung des angestrebten Zwecks<br />

erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

Nicht förderfähig s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere:<br />

– Eigenleistungen über 20 % der förderfähigen<br />

Netto-Kosten bei Nr. 4.4.1 bis 4.4.4,<br />

– Planungskosten über 10 % der förderfähigen<br />

Netto-Kosten,<br />

– die Mehrwertsteuer, sofern die Antrag stellende<br />

Person gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz <strong>zum</strong><br />

Vorsteuerabzug berechtigt ist,<br />

– F<strong>in</strong>anzierungskosten, <strong>in</strong>sbesondere Z<strong>in</strong>sen,<br />

– Geme<strong>in</strong>kosten h<strong>in</strong>sichtlich ihrer kalkulatorischen<br />

Anteile,<br />

– Grunderwerb und Erschließung sowie die damit im<br />

Zusammenhang stehenden weiteren Ausgaben,<br />

– Bewirtungen,<br />

– konventionelle Techniken, um Spitzenlast und<br />

Redundanz abzudecken,<br />

– Unvorhergesehenes.<br />

Für Projekte nach Nr. 4.4.1 bis 4.4.3 wird e<strong>in</strong> Zeitraum<br />

von 4 Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage<br />

festgelegt, <strong>in</strong>nerhalb dessen die Anlagen zweckent-<br />

sprechend zu betreiben s<strong>in</strong>d und nur mit der Zustimmung<br />

der bewilligenden Stelle weiterveräußert werden<br />

dürfen.<br />

E<strong>in</strong>e Kumulation mit Fördermitteln anderer Fördergeber<br />

ist grundsätzlich zulässig. Wird e<strong>in</strong> Antragsteller<br />

auch durch öffentliche Mittel der Europäischen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft, des Bundes, der Bundesländer oder<br />

der Kommunen unterstützt, begrenzen die niedrigeren<br />

Förderhöchstgrenzen dieser Förderprogramme<br />

auch die Förderung des Landes <strong>Hessen</strong>.<br />

<strong>Der</strong> Fördernehmer unterliegt Dokumentations- und<br />

Auskunftspflichten gegenüber der bewilligenden<br />

Stelle.<br />

Für Projekte nach Nr. 4.4.1 bis 4.4.3 muss unter<br />

Berücksichtigung der Förderung die Wirtschaftlichkeit<br />

gegeben se<strong>in</strong>.<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

5. Dorferneuerung<br />

5.1 Gegenstand der Förderung<br />

Die Vielfalt dörflicher Lebensformen und das bauund<br />

kulturgeschichtliche Erbe der hessischen Dörfer<br />

sollen auch im H<strong>in</strong>blick auf die prognostizierten<br />

demografischen Veränderungen bewahrt und <strong>in</strong><br />

Lebensräume mit sicherer wirtschaftlicher Grundlage<br />

und hoher Lebensqualität weiterentwickelt werden.<br />

Dabei soll der <strong>in</strong>dividuelle Charakter des jeweiligen<br />

Dorfes erhalten und gestärkt werden. In den historischen<br />

Ortskernen sollen vorrangig vor der Ausweisung<br />

von Neubaugebieten zentrale Funktionen<br />

gestärkt und e<strong>in</strong>e gute Wohnqualität erhalten oder<br />

geschaffen werden.<br />

Das Land <strong>Hessen</strong> fördert deshalb <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er jeweils<br />

begrenzten Zahl von ausgewählten Dörfern nach<br />

Nr. I 3.3 über e<strong>in</strong>en mehrjährigen Zeitraum h<strong>in</strong>weg<br />

Projekte zur Sanierung und dauerhaften Nutzung der<br />

besonders erhaltenswerten Gebäude, zur Verbesserung<br />

des Wohnumfelds, der Ausstattung mit Kle<strong>in</strong><strong>in</strong>frastruktur<br />

und Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen sowie<br />

der örtlichen Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen.<br />

Die geförderten Investitionen sollen im H<strong>in</strong>blick auf<br />

demografische Entwicklungen nachhaltig angelegt<br />

se<strong>in</strong>.


Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Die Förderung <strong>in</strong> den Kerngebieten der Dörfer wird<br />

unter der Voraussetzung gewährt, dass die zuständige<br />

Kommune unmittelbar vor Aufnahme <strong>in</strong> das Dorferneuerungsprogramm<br />

und während der Laufzeit der<br />

Dorferneuerung auf die Ausweisung konkurrierender<br />

Baugebiete verzichtet.<br />

Die Projektförderung erfolgt im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen<br />

Dorfentwicklung auf der Grundlage e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>tegrierten<br />

Dorf-Entwicklungskonzepts (siehe Teil II<br />

Nr. 5.7.2).<br />

5.2 Fördergebiet<br />

Gefördert wird <strong>in</strong> abgegrenzten Fördergebieten nach<br />

Nr. 5.7.2.<br />

Förderfähig s<strong>in</strong>d grundsätzlich nur Investitionen <strong>in</strong><br />

den Kerngebieten der Dörfer. Ausnahmsweise außerhalb<br />

der Kerngebiete liegende Investitionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

der Festlegung des Fördergebietes zu bezeichnen.<br />

Im Dorfentwicklungskonzept ist zu begründen, weshalb<br />

die Außenanlage zw<strong>in</strong>gend erforderlich und<br />

e<strong>in</strong>e Lösung im Kerngebiet nicht möglich ist.<br />

5.3 Antragsberechtigte<br />

Antragsberechtigte für die Aufnahme e<strong>in</strong>es Ortes<br />

(Ortsteil e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de oder Stadtteil e<strong>in</strong>er Stadt) <strong>in</strong><br />

das Dorferneuerungsprogramm s<strong>in</strong>d der Geme<strong>in</strong>devorstand<br />

oder der Magistrat. Antragsberechtigte für<br />

die Förderung e<strong>in</strong>er Dorferneuerungsmaßnahme s<strong>in</strong>d<br />

1. kommunale öffentliche Träger für Projekte nach<br />

Nr. 5.4.1 bis 5.4.3, 5.4.6 und 5.4.7.<br />

2. nicht-kommunale öffentliche Träger wie z. B. Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften<br />

nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz,<br />

Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige<br />

Körperschaften für Projekte nach Nr. 5.4.1 bis 5.4.7.<br />

3. natürliche Personen, juristische Personen sowie<br />

Personengeme<strong>in</strong>schaften des privaten Rechts für<br />

Projekte nach Nr. 5.4.1, 5.4.2, 5.4.4 bis 5.4.7.<br />

5.4 Verwendungszweck<br />

Gefördert werden können Ausgaben für<br />

5.4.1 Dienstleistungen und Sachaufwendungen für Dorfentwicklungskonzepte<br />

und weiterer für die örtliche<br />

Entwicklung erforderliche Auftragsarbeiten.<br />

Dazu zählen z.B.:<br />

Untersuchungen, Gutachten, Erhebung und Bewertung<br />

des Kulturgutes, städtebauliche und andere<br />

Fachplanungen, Moderations- und Mediationsprozesse,<br />

Informationsveranstaltungen, Publikationen,<br />

Schulungen für bürgerschaftliche Initiativen, Projekte<br />

zur Dorfkultur und Dorfgeschichte, städtebauliche<br />

Rahmenpläne oder Beratungen, Ausführungsplanungen<br />

und Beratungsleistung für die Umsetzung von<br />

Dorferneuerungsprojekten.<br />

Förderfähig s<strong>in</strong>d auch Ausgaben nach Nr. 730 der<br />

DIN 276 für Leistungsphasen 1 – 6 der Objektplanungen.<br />

Für die Beratung von öffentlichen und privaten Projektträgern<br />

ist die Förderung von Sammelaufträgen<br />

kommunaler Träger möglich. Die förderfähigen Ausgaben<br />

für die e<strong>in</strong>zelne Beratung s<strong>in</strong>d auf die Grundberatung<br />

begrenzt. Sie umfasst die Vere<strong>in</strong>barungen<br />

über die für die Förderfähigkeit wesentlichen Elemente<br />

der Bauausführung. Die Beratungskurzprotokolle<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Verwendungsführung nachzuweisen.<br />

Dienstleistungen, die nach Planungsrecht gesetzlich<br />

vorgeschrieben s<strong>in</strong>d, und Beratungsleistungen der<br />

öffentlichen Verwaltung s<strong>in</strong>d nicht förderfähig.<br />

5.4.2 Am Geme<strong>in</strong>wohl orientierte Investitionen <strong>in</strong> erhaltens<br />

werten Gebäuden zur Verbesserung der Versorgung,<br />

der Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen sowie zur nachhaltigen<br />

Sicherung der Siedlungs- und Baustruktur der<br />

Ortskerne.<br />

Neubauten für denselben Verwendungszweck können<br />

<strong>in</strong> den Fällen gefördert werden, <strong>in</strong> denen erhaltenswerte<br />

Gebäude nicht verfügbar s<strong>in</strong>d und sich der<br />

Neubau <strong>in</strong> die Baustruktur des örtlichen Fördergebietes<br />

unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer<br />

oder baugestalterischer Kriterien e<strong>in</strong>fügt.<br />

Dazu zählen z.B.:<br />

Hochbauprojekte für E<strong>in</strong>richtungen zur Versorgung,<br />

Betreuung, Kultur- und Geme<strong>in</strong>schaftsleben sowie<br />

sonstige Hochbauprojekte kommunaler Träger zur<br />

Erhaltung und Gestaltung der Siedlungsstruktur und<br />

des Ersche<strong>in</strong>ungsbildes.<br />

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die <strong>in</strong> Teil III<br />

Nr. 7 genannten Kostengruppen der DIN 276 (Kosten<br />

im Hochbau) <strong>in</strong> der Fassung vom Juni 1993.<br />

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34<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

5.4.3 Flächenmanagement und Erschließungsmaßnahmen<br />

zur nachhaltigen Verbesserung der Wohnqualität der<br />

Kerngebiete unter Wahrung der ortstypischen Siedlungsstruktur<br />

und der kulturhistorischen Werte.<br />

Dazu zählen z.B.:<br />

Grunderwerb und Tauschverfahren, vorbereitende<br />

Maßnahmen zur Herstellung der Bebaubarkeit von<br />

Grundstücken.<br />

5.4.4 Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung,<br />

Erhaltung und Gestaltung besonders erhaltenswerter<br />

Gebäude durch nicht-kommunale öffentliche und private<br />

Träger.<br />

Dazu zählen z.B.:<br />

Wiederherstellung und Erneuerung von Dächern,<br />

konstruktiven Bauteilen, Fassaden und deren Ausstattungen,<br />

Anpassung vorhandenen Wohnraumes an<br />

zeit- oder nutzergerechte Wohnstandards, Neuanlage<br />

von abgeschlossenen Wohne<strong>in</strong>heiten, bauliche und<br />

betriebliche Investitionen von Kle<strong>in</strong>unternehmen und<br />

Zuerwerb von Flächen zur Herstellung angemessener<br />

Grundstücksgrößen.<br />

Für Investitionen von Kle<strong>in</strong>unternehmen muss der<br />

Anteil der zuschussfähigen Ausgaben für bauliche<br />

Investitionen gemäß Kostengruppen 300 und 400<br />

der DIN 276 m<strong>in</strong>destens 50 % betragen. Weitere<br />

zuschussfähige Ausgaben können nur für feste E<strong>in</strong>bauten<br />

geltend gemacht werden.<br />

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die <strong>in</strong> Teil III<br />

Nr. 7 genannten Kostengruppen der DIN 276.<br />

5.4.5 Investitionen zur Neuanlage oder Wiederherstellung<br />

von Gebäuden mit standortverträglicher Nutzung, die<br />

sich <strong>in</strong> die Baustruktur der örtlichen Fördergebiete<br />

unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer<br />

oder baugestalterischer Kriterien e<strong>in</strong>fügen.<br />

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die <strong>in</strong> Teil III<br />

Nr. 7 genannten Kostengruppen der DIN 276.<br />

5.4.6 Investitionen zur funktionalen Neuordnung und Gestaltung<br />

von Freiflächen, die allgeme<strong>in</strong> zugänglich<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Dazu zählen z.B.:<br />

Straßen und Plätze, die e<strong>in</strong>e über die Verkehrsfläche<br />

h<strong>in</strong>ausgehende Funktion erfüllen, Gestaltung von<br />

Fußwegen, Gestaltung von Gewässern im Zusammenhang<br />

mit Freiflächengestaltungen, Ausbau von Hofanschlussflächen,<br />

Gestaltung <strong>in</strong>nerörtlicher land<br />

schaftsnaher Grünflächen, Bepflanzung von Ortsrandbereichen,<br />

Freizeite<strong>in</strong>richtungen, die ke<strong>in</strong>e Gebäude<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

5.4.7 Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes<br />

Förderfähig s<strong>in</strong>d die Erhaltung, Wiederherstellung,<br />

Umgestaltung und Errichtung von Bauwerken, die<br />

ke<strong>in</strong>e Wohn- oder Wirtschaftsgebäude s<strong>in</strong>d, und<br />

Anlagen, die das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Ortes <strong>in</strong> charakteristischer<br />

Weise prägen und (oder) zur Stärkung<br />

der kulturellen Identität beitragen und die allgeme<strong>in</strong><br />

zugänglich s<strong>in</strong>d.<br />

Dazu zählen z.B. Mauern, Treppen, Brücken, Bildstöcke,<br />

Brunnen, Backhäuser.<br />

5.5 Art und Umfang der Förderung<br />

5.5.1 Die Förderung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Förderschwerpunkt des<br />

Dorferneuerungsprogrammes ist auf e<strong>in</strong>en Zeitraum<br />

von höchstens neun Jahren beschränkt.<br />

5.5.2 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse<br />

können entweder als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung der förderfähigen<br />

Ausgaben oder als abgez<strong>in</strong>ster e<strong>in</strong>maliger<br />

Zuschuss <strong>zum</strong> Zwecke der Z<strong>in</strong>svergünstigung oder<br />

Risikom<strong>in</strong>derung von Kapitalmarktdarlehen gewährt<br />

werden.<br />

5.5.3 Alle Projekte öffentlicher Träger und Projekte privater<br />

Träger nach Nr. 5.4.1, 5.4.6 und 5.4.7 werden ausschließlich<br />

als Anteilsf<strong>in</strong>anzierung der förderfähigen<br />

Ausgaben gefördert.<br />

5.5.4 Die Höhe des Zuschusses für kommunale Träger richtet<br />

sich nach der f<strong>in</strong>anziellen Leistungsfähigkeit der<br />

jeweiligen Kommune. Die Regelförderung beträgt<br />

65 % der förderfähigen Ausgaben.<br />

Nicht-kommunale öffentliche Träger, deren Projekte<br />

e<strong>in</strong>en über ihre orig<strong>in</strong>äre Aufgabenerfüllung h<strong>in</strong>aus<br />

gehenden Beitrag <strong>zum</strong> Geme<strong>in</strong>wohl leisten, werden<br />

mit 50 % gefördert.<br />

Die Projektträger haben die Wirtschaftlichkeit und<br />

Nachhaltigkeit des Projektes e<strong>in</strong>schließlich der Bereitschaft<br />

zur Übernahme der F<strong>in</strong>anzierung der Folgekosten<br />

nachzuweisen.


Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

5.5.5 Nicht-kommunale öffentliche Träger, die nicht die<br />

Voraussetzungen nach Nr. 5.5.4 Abs. 2 erfüllen, und<br />

private Träger werden mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 30 %<br />

der förderfähigen Ausgaben gefördert. <strong>Der</strong> Höchstbetrag<br />

ist auf 20.000 Euro begrenzt.<br />

Wahlweise können die Träger von Projekten nach<br />

Nr. 5.4.2 , 5.4.4 und 5.4.5 mit e<strong>in</strong>em abgez<strong>in</strong>sten e<strong>in</strong>maligen<br />

Zuschuss von 15 % e<strong>in</strong>es für die Ausführung<br />

der Investition erforderlichen Kapitalmarktdarlehens<br />

von höchstens 600.000 Euro für Projekte nach Nr. 5.4.2<br />

und höchstens 300.000 Euro für Projekte nach Nr. 5.4.4<br />

und 5.4.5 gefördert werden.<br />

Das Kapitalmarktdarlehen ist <strong>in</strong> der um den errechneten<br />

Z<strong>in</strong>szuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen.<br />

Soweit das Darlehen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Laufzeit als zehn<br />

Jahre hat, ist der Z<strong>in</strong>szuschuss zeitanteilig zu kürzen.<br />

Die Kürzung erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate<br />

im zehnten Jahr der Laufzeit geleistet wird.<br />

5.6 Weitere Bestimmungen<br />

5.6.1 Förderung mit Mitteln der GAK<br />

Für zuschussfähige Projekte nach Nr. 5.4.1, 5.4.3, 5.4.4<br />

sowie 5.4.6 und 5.4.7 werden <strong>in</strong>soweit vorrangig<br />

Mittel aus der GAK e<strong>in</strong>gesetzt, wie deren Förderbestimmungen<br />

dies zulassen.<br />

Für Projekte nach 5.4.4 ist der E<strong>in</strong>satz von GAK-Mitteln<br />

für die Neuanlage von abgeschlossenen Wohne<strong>in</strong>heiten<br />

und gewerblichen Betriebsstätten im Zusammenhang<br />

mit der Umnutzung ortsbildprägender<br />

Gebäude ausschließlich für Investitionen land- und<br />

forstwirtschaftlicher Betriebe zulässig.<br />

Für zuschussfähige Projekte nach Nr. 5.4.2 können<br />

Mittel aus der GAK für Projekte kommunaler Träger<br />

für die Herstellung von Gebäude<strong>in</strong>frastrukturen für<br />

Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

<strong>Der</strong> E<strong>in</strong>satz von Mitteln aus der GAK für nicht-kommunale<br />

öffentliche Träger nach 5.3 Nr. 2 ist auf Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften<br />

nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />

und auf Wasser- und Bodenverbände beschränkt.<br />

5.6.2 Kommunalersetzende Maßnahmen<br />

Förderung kommunalersetzender Maßnahmen als<br />

Projekte privater oder sonstiger öffentlicher Träger,<br />

für deren Durchführung das öffentliche Interesse der<br />

Kommune besche<strong>in</strong>igt wird, können auf Antrag der<br />

Kommune als kommunalersetzende Maßnahmen aus<br />

Mitteln des Kommunalen F<strong>in</strong>anzausgleichs gefördert<br />

werden. Als kommunalersetzend gelten Projekte, die<br />

strukturverbessernd wirken, ortsbildprägend s<strong>in</strong>d<br />

oder Modellcharakter für den ländlichen Raum haben.<br />

Aus der Förderung kommunalersetzender Maßnahmen<br />

entsteht bezüglich der E<strong>in</strong>haltung des Zuwendungszweckes<br />

ke<strong>in</strong>e Letzthaftungspflicht für die<br />

jeweilige Kommune.<br />

5.6.3 Förderanspruch<br />

Die Förderung von Dienstleistungen und Sachaufwendungen<br />

eröffnet ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch auf die<br />

Förderung von Investitionen.<br />

5.6.4 Antragsunterlagen<br />

Die Förderanträge müssen <strong>in</strong> den Projektbeschreibungen<br />

Angaben enthalten über<br />

– die E<strong>in</strong>fügung des Projektes <strong>in</strong> das Dorfentwicklungskonzept<br />

und/oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e überörtliche Vernetzung,<br />

– den Nachweis der längerfristigen organisatorischen<br />

und wirtschaftlichen Tragfähigkeit e<strong>in</strong>schließlich<br />

E<strong>in</strong>nahmeerwartungen bei Infrastruktur<strong>in</strong>vestitionen.<br />

Dazu s<strong>in</strong>d Aussagen zu Funktionsbeziehungen und<br />

-ergänzungen zu E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> anderen Orten,<br />

zu den zu erwartenden Nettoe<strong>in</strong>nahmen, zu den<br />

Folgekosten und zur Gewährleistung des Zuwendungszweckes<br />

zu treffen.<br />

– die auf Gremienbeschlüsse gestützte Bereitschaft<br />

zur Übernahme der F<strong>in</strong>anzierung voraussehbarer<br />

Folgekosten kommunaler Projekte.<br />

5.6.5 Betreibermodelle<br />

Für Gebäude<strong>in</strong>vestitionen nach Nr. 5.4.2 mit dem Ziel<br />

der ganzen oder teilweisen Überlassung zur Nutzung<br />

an andere selbständig wirtschaftende Träger (Betreibermodell)<br />

erfordert der Nachweis der organisatorischen<br />

Tragfähigkeit auch, dass die Rechtspersonen der Nutzer<br />

def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d und dass die rechtlichen Beziehungen<br />

zwischen Grundstückseigentümer, Investor und<br />

Nutzern geregelt s<strong>in</strong>d (Nutzungsregelungen und -entgelte).<br />

<strong>Der</strong> Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit<br />

erfordert neben der Berechnung der Wirtschaftlichkeit<br />

und Nachhaltigkeit e<strong>in</strong>e Erklärung zur Absicherung<br />

des Zuwendungszweckes durch Ausfallbürgschaften<br />

oder Defizitausgleiche. Im Falle kommunaler<br />

Projekte s<strong>in</strong>d Gremienbeschlüsse erforderlich.<br />

35


36<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

5.7 Fördergrundlagen<br />

5.7.1 Förderschwerpunkte<br />

Um e<strong>in</strong>en gezielten und wirkungsvollen Mittele<strong>in</strong>satz<br />

zu gewährleisten, werden die Fördermittel nur <strong>in</strong> anerkannten<br />

Förderschwerpunkten e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

<strong>Der</strong> Antrag auf Aufnahme e<strong>in</strong>es Ortes als Förderschwerpunkt<br />

<strong>in</strong> das Dorferneuerungsprogramm ist<br />

von der Kommune bei der für die Förderung der<br />

ländlichen Entwicklung zuständigen Behörde zu stellen.<br />

Die Antragsunterlagen sollen enthalten:<br />

– den formlosen und auf Parlamentsbeschluss basierenden<br />

Antrag mit Darstellung der örtlichen<br />

Situation und Problemlage,<br />

– e<strong>in</strong>e Aufnahmebegründung entsprechend den<br />

vom Fachm<strong>in</strong>isterium vorgegebenen Kriterien,<br />

– e<strong>in</strong>e Darlegung zur beabsichtigten Innenentwicklung<br />

gem. Nr. 5.1 vierter Absatz,<br />

– Bezugnahme zur Aussage regionaler Entwicklungskonzepte.<br />

Die Entscheidung für die Aufnahme e<strong>in</strong>es Ortes als<br />

Förderschwerpunkt <strong>in</strong> das Dorferneuerungsprogramm<br />

trifft das zuständige Fachm<strong>in</strong>isterium.<br />

5.7.2 Dorfentwicklungskonzept<br />

Dorfentwicklungskonzepts durchgeführt. Es entsteht<br />

im Zusammenwirken von Bürgerschaft, Kommunalverwaltung<br />

und kommunalen Gremien und benennt<br />

die wichtigsten Handlungsfelder für die Erneuerung<br />

und Entwicklung des Ortes <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es nach fachlichen<br />

Kriterien abgegrenzten Fördergebietes. Das<br />

Dorfentwicklungskonzept ist nach Maßgabe der<br />

Handlungsanleitung „Dorferneuerung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong>“ zu<br />

erstellen. Die im Konzept ausgewiesenen Vorhaben <strong>in</strong><br />

kommunaler Trägerschaft s<strong>in</strong>d durch die kommunalen<br />

Gremien zu beschließen. Die für die Förderung der<br />

ländlichen Entwicklung örtlich zuständige Behörde<br />

unterstützt Bürgerschaft und Geme<strong>in</strong>de durch Beratung,<br />

Moderation und Verfahrenssteuerung.<br />

5.7.3 Zuschussfähiger Gesamt<strong>in</strong>vestitionsrahmen für Projekte<br />

öffentlicher Träger<br />

Auf der Grundlage der Aussagen des Dorfentwicklungskonzeptes<br />

und des Fachbeitrages der für die<br />

Förderung der ländlichen Entwicklung örtlich zuständigen<br />

Behörde legt die Bewilligungsstelle das örtliche<br />

Fördergebiet nach Nr. 5.6.2 und den zuschussfähigen<br />

Gesamt<strong>in</strong>vestitionsrahmen für die Projekte<br />

öffentlicher Träger fest. <strong>Der</strong> zuschussfähige Gesamt<strong>in</strong>vestitionsrahmen<br />

enthält die Projekte der öffentlichen<br />

Träger, die zu den für öffentliche Träger gelten<br />

den Konditionen gefördert werden und die daraus<br />

abgeleitete Summe der zuschussfähigen Ausgaben.<br />

Für Träger, deren Projekte im zuschussfähigen Gesamt<strong>in</strong>vestitionsrahmen<br />

enthalten s<strong>in</strong>d, wird zugelassen,<br />

dass die ab 01. Januar des laufenden Jahres<br />

anfallenden Ausgaben <strong>in</strong> die Abrechnung der im<br />

Verlauf des Programmjahres bewilligten Zuschüsse<br />

e<strong>in</strong>bezogen werden können. Voraussetzung dafür ist,<br />

dass der bewilligungsreife Antrag vollständig geprüft<br />

und von der Bewilligungsstelle dafür freigegeben<br />

wird.<br />

5.7.4 Ausschlussfrist<br />

Die Förderanträge müssen bis <strong>zum</strong> 30. September<br />

des Jahres, das dem letzten Jahr des Förderzeitraumes<br />

vorangeht, der für die Förderung der ländlichen<br />

Entwicklung zuständigen Behörde vollständig<br />

vorliegen. Die term<strong>in</strong>gerechte Vorlage begründet<br />

ke<strong>in</strong>en Förderanspruch.


Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Teil III – Allgeme<strong>in</strong>e Förderbestimmungen<br />

Grundsätzlich gelten die folgenden allgeme<strong>in</strong>en Förderbestimmungen,<br />

soweit nicht <strong>in</strong> Teil II besondere Regelungen<br />

getroffen s<strong>in</strong>d.<br />

1. <strong>Der</strong> Förderung liegen die folgenden Bewilligungs<br />

bestimmungen zugrunde:<br />

Für die Gewährung, die Auszahlung und die Rückzahlung<br />

von Zuwendungen, den Nachweis ihrer Verwendung<br />

und die Prüfung der Verwendungsnachweise<br />

gelten das Haushaltsgesetz <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er jeweils gültigen<br />

Fassung, das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

(HVwVfG) <strong>in</strong> der Fassung vom 04.03.1999<br />

(GVBl. I, S. 222), die Landeshaushaltsordnung (LHO)<br />

und die hierzu erlassenen vorläufigen Verwaltungsvorschriften<br />

(VV) zu § 44 Abs. 1 LHO (StAnz.<br />

Nr. 14/2000, S. 1079), soweit nicht <strong>in</strong> diesen Förderrichtl<strong>in</strong>ien<br />

Abweichungen zugelassen worden s<strong>in</strong>d.<br />

Hierbei s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere zu beachten:<br />

– Allgeme<strong>in</strong>e Nebenbestimmungen für Zuwendungen<br />

zur Projektförderung (ANBest-P), Anlage 2 zu<br />

den VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO (StAnz. Nr. 14/2000,<br />

S. 1086),<br />

– Allgeme<strong>in</strong>e Nebenbestimmungen für Zuwendungen<br />

zur Projektförderung an Gebietskörperschaften<br />

und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften<br />

(ANBest-GK), Anlage 3 zu den VV Nr. 5.1<br />

zu § 44 LHO (StAnz. Nr. 14/2000, S. 1087),<br />

– Allgeme<strong>in</strong>e Z<strong>in</strong>sbestimmungen (Z<strong>in</strong>sBest), Anlage 4<br />

zu den VV zu § 70 LHO (StAnz. Nr. 18/2000),<br />

S. 1376).<br />

2. Öffentliche Träger haben bei der Erteilung von Aufträgen<br />

die Verd<strong>in</strong>gungsordnungen für freiberufliche<br />

Leistungen, für Leistungen oder für Bauleistungen<br />

(VOF; VOL, VOB) e<strong>in</strong>schließlich der dar<strong>in</strong> enthaltenen<br />

Vorschriften über EU-weite Ausschreibungen zu beachten.<br />

Bis zu e<strong>in</strong>em Fachlos/Gewerk <strong>in</strong> der Höhe von<br />

25.000 Euro ist für Gebietskörperschaften und sonstige<br />

öffentliche Träger die freihändige Vergabe von<br />

Bauleistungen zulässig. Maßgeblich ist der Auftragswert<br />

ohne Mehrwertsteuer.<br />

Für private Träger, deren Eigenanteil an Deckungsmitteln<br />

für die mit dem Zuwendungszweck zusam-<br />

menhängenden Ausgaben mehr als 50 % beträgt, ist<br />

die freihändige Vergabe zulässig.<br />

3. Im Falle e<strong>in</strong>er f<strong>in</strong>anziellen Beteiligung der Europäischen<br />

Union im Rahmen dieser Programme gelten die e<strong>in</strong><br />

schlägigen EU-Verordnungen und die Programmgenehmigungen<br />

<strong>in</strong> der jeweiligen Fassung. Näheres ist <strong>in</strong><br />

den Durchführungsbestimmungen geregelt.<br />

Private Träger können zu den Konditionen nicht- kommunaler<br />

öffentlicher Träger gefördert werden, wenn<br />

sie die Voraussetzungen der EU-Def<strong>in</strong>ition für „E<strong>in</strong>richtungen<br />

des öffentlichen Rechts“ erfüllen.<br />

4. Soweit sie den beihilferechtlichen Vorschriften der EU<br />

unterliegen, werden die Zuschüsse im Rahmen der<br />

Verordnung (EG) Nr. 69/2001 vom 12.01.2001 (Amtsblatt<br />

der EG 2001/L10/30) als „de m<strong>in</strong>imis“-Beihilfen<br />

gewährt. Danach kann e<strong>in</strong> Unternehmen <strong>in</strong>nerhalb<br />

von drei Jahren „de m<strong>in</strong>imis“-Beihilfen im Umfang<br />

von bis zu 100.000 Euro erhalten.<br />

Bei „de m<strong>in</strong>imis“-Beihilfen s<strong>in</strong>d von den Zuwendungsempfängern<br />

Informations- und Dokumentationspflichten<br />

zu beachten; diese werden mit den Antragsformularen<br />

und Bewilligungsbescheiden mitgeteilt.<br />

5. Die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des<br />

Regionalplans s<strong>in</strong>d zu beachten. E<strong>in</strong>e Förderung kann<br />

nur gewährt werden, wenn gegen das Vorhaben ke<strong>in</strong>e<br />

planungsrechtlichen, raumordnerischen oder städtebaulichen<br />

Bedenken bestehen.<br />

6. Förderanträge s<strong>in</strong>d vor Beg<strong>in</strong>n des Vorhabens zu<br />

stellen. Die Vorhaben dürfen nicht begonnen werden,<br />

bevor der erteilte Bewilligungsbescheid rechtswirksam<br />

geworden ist. Mit Beg<strong>in</strong>n des Vorhabens erhalten<br />

rechtswirksame Bescheide Bestandskraft.<br />

Als Vorhabensbeg<strong>in</strong>n ist bereits der Abschluss e<strong>in</strong>es<br />

der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und<br />

Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen<br />

gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb<br />

nicht als Beg<strong>in</strong>n des Vorhabens.<br />

Bei genehmigungspflichtigen Objekten ist die Baugenehmigung<br />

vor der Bewilligung der Fördermittel<br />

vorzulegen. Falls e<strong>in</strong>e Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung<br />

der Baubehörde vorgelegt werden kann, kann<br />

die Bewilligungsstelle <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen<br />

zulassen, dass die Baugenehmigung spätestens<br />

bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Baubeg<strong>in</strong>ns nachgereicht wird.<br />

37


38<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

In den Fällen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e Baugenehmigung nicht<br />

erforderlich ist oder durch Fristablauf automatisch als<br />

erteilt gilt, hat der Antragsteller den Nachweis darüber<br />

zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />

7. Zuschussfähig s<strong>in</strong>d die durch bezahlte Rechnungen<br />

von gewerblichen Unternehmen nachgewiesenen<br />

baren Ausgaben der Zuwendungsempfänger für den<br />

geförderten Zweck. Bei vorsteuerabzugsberechtigten<br />

Zuwendungsempfängern zählt die Umsatzsteuer<br />

(Mehrwertsteuer) nicht zu den zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben. Pauschalierende Landwirte im S<strong>in</strong>ne des<br />

§ 24 Umsatzsteuergesetz gelten als vorsteuerabzugsberechtigt.<br />

Die für die Zuschüsse berücksichtigten<br />

Belege s<strong>in</strong>d zu entwerten.<br />

Die zuschussfähigen Ausgaben für Hochbauprojekten<br />

und damit <strong>in</strong> unmittelbarem Zusammenhang stehende<br />

Ausgaben für Grundstücke, deren Herrichtung<br />

und Erschließung und für Baunebenkosten s<strong>in</strong>d nach<br />

den Kostengruppen der DIN 276 <strong>in</strong> der Fassung von<br />

1993 zu beziffern. Nicht zuschussfähig s<strong>in</strong>d die Kostengruppen<br />

120 (Grundstücksnebenkosten), 230<br />

(Nichtöffentliche Erschließung), 500 (Außenanlagen)<br />

und 760 (F<strong>in</strong>anzierung). Ausgaben der Kostengruppe<br />

610 (Ausstattung) s<strong>in</strong>d nur zu den Anteilen zuschussfähig,<br />

die fest e<strong>in</strong>gebaut oder funktionsnotwendig<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Die Hauptkostengruppen der DIN 276 gelten als<br />

„Ausgabenansätze“ gemäß 1.2 der ANBest-Gk und<br />

ANBest-P sowie als „E<strong>in</strong>zelansätze“ gemäß 1.2 der<br />

Ausgabengliederung nach Anhang 1 Muster 2 der<br />

baufachlichen Ergänzungsbestimmungen. Die Hauptkostengruppen<br />

300 (Baukonstruktionen) und 400<br />

(Technische Anlagen) können zu e<strong>in</strong>em Ausgabenansatz<br />

zusammengefasst werden.<br />

Sachaufwand im Zusammenhang mit Investitionen ist<br />

nur nach funktionsfähigem E<strong>in</strong>bau zuschussfähig.<br />

Gebrauchte Gegenstände s<strong>in</strong>d nur unter den folgenden<br />

drei Bed<strong>in</strong>gungen zuschussfähig:<br />

a) <strong>Der</strong> Verkäufer des Gebrauchtmaterials hat e<strong>in</strong>e<br />

Erklärung abgegeben, aus der der Ursprung<br />

des Materials hervorgeht und <strong>in</strong> der bestätigt<br />

wird, dass es zu ke<strong>in</strong>em Zeitpunkt <strong>in</strong> den vorangegangenen<br />

7 Jahren mit Hilfe e<strong>in</strong>er nationalen<br />

oder geme<strong>in</strong>schaftlichen Zuwendung angekauft<br />

wurde;<br />

b) der Preis des Gebrauchtmaterials darf se<strong>in</strong>en<br />

Marktwert nicht überschreiten und muss unter den<br />

Kosten für gleichartiges neues Material liegen;<br />

c) das Material muss die für den Zuwendungszweck<br />

erforderlichen technischen Merkmale aufweisen<br />

und den geltenden Normen und Standards ent<br />

sprechen.<br />

Soweit im Rahmen dieser Richtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong> Zuschuss zu<br />

Personalkosten gewährt wird, s<strong>in</strong>d die Personalkosten<br />

zur Transparenz buchhalterisch getrennt darzustellen<br />

(E<strong>in</strong>richtung separater Haushaltskonten).<br />

8. Die zuschussfähigen Ausgaben s<strong>in</strong>d vor Bemessung<br />

der Zuwendung um die Anteile zu verm<strong>in</strong>dern, für die<br />

der Zuwendungsempfänger nach anderen Rechtsvorschriften<br />

Beiträge Dritter erhebt (z. B. Anliegerbeiträge).<br />

9. E<strong>in</strong>e Kumulation von Fördermitteln verschiedener<br />

Fördergeber ist nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes<br />

möglich. Beteiligen sich mehrere Zuwendungsgeber<br />

von Bund und Land an der Förderung<br />

e<strong>in</strong>es Projekts, das nach dieser Richtl<strong>in</strong>ie gefördert<br />

wird, ist von der Bewilligungsstelle mit diesen e<strong>in</strong>e<br />

Vere<strong>in</strong>barung nach Nummer 1.4 VV-44 LHO zu treffen.<br />

<strong>Der</strong> Eigenanteil des Zuwendungsempfängers darf im<br />

Regelfall 25 % nicht unterschreiten.<br />

10. Zu dem vom Zuwendungsempfänger aufzubr<strong>in</strong>genden<br />

Eigenanteil zählen <strong>in</strong>sbesondere eigene Mittel,<br />

Kapitalmarktmittel und sonstige F<strong>in</strong>anzmittelzuflüsse<br />

Dritter, die ke<strong>in</strong>e Zuschüsse s<strong>in</strong>d. Darlehen aus dem<br />

hessischen Investitionsfonds für kommunale Vorhaben<br />

gelten als Eigenmittel der Geme<strong>in</strong>de.<br />

11. Manuelle Eigenleistungen s<strong>in</strong>d nur als Geme<strong>in</strong>schaftsleistung<br />

bürgerschaftlicher Initiativen im<br />

Rahmen kommunaler Projekte zuschussfähig. Ihre<br />

E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong> die förderfähigen Ausgaben erfolgt<br />

gewerksweise als Vielfaches barer Materialausgaben.<br />

Die Multiplikationsfaktoren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Ausführungsbestimmungen<br />

geregelt.<br />

12. Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn die zuwen<br />

dungsfähigen Kosten im E<strong>in</strong>zelfall m<strong>in</strong>destens<br />

3.000,- Euro betragen.<br />

13. Die bewilligten Zuschüsse werden nach Abrechnung<br />

der zuschussfähigen Ausgaben ausgezahlt (Erstattungspr<strong>in</strong>zip).<br />

Zuschüsse unter 10.000 Euro werden nur <strong>in</strong>


Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur Förderung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

e<strong>in</strong>er Summe ausbezahlt. Werden bei der Schlussprüfung<br />

des Verwendungsnachweises die der Bewilligung<br />

zugrunde gelegten förderfähigen Ausgaben<br />

unterschritten, wird der Zuschuss nur mit<br />

dem entsprechend ger<strong>in</strong>geren Anteil ausgezahlt.<br />

14. Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt des<br />

Widerrufs für den Fall, dass die geförderten Grundstücke,<br />

Bauten und baulichen Anlagen <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Zeitraums von 5 Jahren ab Fertigstellung und<br />

bei technischen E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Zeitraums<br />

von 5 Jahren ab Lieferung ohne Zustimmung<br />

der Bewilligungsstelle veräußert oder nicht den Förderungsvoraussetzungen<br />

entsprechend verwendet<br />

werden. In besonderen Fällen kann die Bewilligungsstelle<br />

e<strong>in</strong>e längere Zweckb<strong>in</strong>dungsfrist festlegen.<br />

E<strong>in</strong>e d<strong>in</strong>gliche Sicherung der zweckentsprechenden<br />

Verwendung ist (mit Rücksicht auf den damit verbundenen<br />

Verwaltungsaufwand) nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen<br />

zu fordern.<br />

15. Bei der Umsetzung e<strong>in</strong>es Projektes ist die soziale<br />

und ökologische Verträglichkeit des Projektes sowie<br />

die Beachtung der Chancengleichheit von Frauen<br />

und Männern zu gewährleisten.<br />

16. Die Verwendung der Zuschüsse für den im Antrag<br />

angegebenen Zweck wird von der bewilligenden<br />

oder e<strong>in</strong>er von ihr beauftragten Stelle überwacht.<br />

E<strong>in</strong>e Änderung des Verwendungszwecks bedarf der<br />

vorherigen Zustimmung der bewilligenden Stelle.<br />

17. <strong>Der</strong>/die Antragsteller/<strong>in</strong> hat <strong>in</strong> jede von der bewilligenden<br />

oder e<strong>in</strong>er von ihr beauftragten Stelle für<br />

erforderlich gehaltene Überwachung und Überprüfung<br />

e<strong>in</strong>zuwilligen sowie Evaluierungen zu unterstützen.<br />

Das Prüfungsrecht gilt auch für Prüfungen<br />

der Rechnungshöfe des Landes <strong>Hessen</strong>, des Bundes<br />

und der Europäischen Union.<br />

18. Bei den Zuschüssen handelt es sich um Leistungen<br />

aus öffentlichen Mitteln im S<strong>in</strong>ne des Hessischen<br />

Subventionsgesetzes vom 18. Mai 1977 (GVBl. S. 199)<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Subventionsgesetz vom<br />

29. Juli 1976 (BGBl. I, S. 2034). Die Antragsangaben<br />

und Tatsachen, von denen die Bewilligung, Gewährung,<br />

Rückforderung, Weitergewährung oder das<br />

Belassen des Zuschusses abhängig s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d<br />

subventionserheblich im S<strong>in</strong>ne des § 264 Strafgesetzbuch.<br />

Teil IV – Geltungszeitraum<br />

Diese Richtl<strong>in</strong>ien treten mit Wirkung vom 01. April 2005<br />

<strong>in</strong> Kraft.<br />

Das mit Erlass vom 06. Juli 1992 (StAnz. Nr. 30/1992,<br />

S. 1780) bekannt gegebene Landesprogramm und Richtl<strong>in</strong>ie<br />

zur Erneuerung der hessischen Dörfer, die mit Erlass<br />

vom 10. Februar 1995 (StAnz. Nr. 13/1995, S. 1055) bekannt<br />

gegebene Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der Dorferneuerung im<br />

Rahmen der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe „Verbesserung der<br />

Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, die Richtl<strong>in</strong>ien des<br />

Landes <strong>Hessen</strong> zur Förderung der regionalen Entwicklung<br />

vom 12. Dezember 2001 (StAnz. Nr. 1/2002, S. 97) und die<br />

mit Erlass vom 21. Juli 1994 (StAnz. Nr. 33/1994, S. 2240),<br />

zuletzt geändert am 27. März 1998 (StAnz. Nr. 18/1998, S.<br />

1243), bekannt gegebenen Richtl<strong>in</strong>ien für die Förderung<br />

nach §§ 5 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes treten mit<br />

Ablauf des 31. März 2005 außer Kraft.<br />

Für Förderungen, die auf deren Grundlage gewährt wurden,<br />

f<strong>in</strong>den sie jedoch bis <strong>zum</strong> Ende der Zweckb<strong>in</strong>dung<br />

weiter Anwendung.<br />

Wiesbaden, den 29. März 2005<br />

Hessisches M<strong>in</strong>isterium für Umwelt,<br />

ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

39


40<br />

Ansprechpartner / Impressum<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Ansprechpartner<br />

Landrat des Landkreises Bergstraße<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />

Gräffstraße 3 - 5<br />

6446 Heppenheim<br />

Telefon 06252 - 15-0<br />

Telefax 06252 - 15-5977<br />

Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />

Rhe<strong>in</strong>straße 94<br />

6446 Heppenheim<br />

Telefon 06151 - 881-0<br />

Telefax 06151 - 21 07<br />

Landrat des Landkreises Fulda<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />

Wash<strong>in</strong>gtonallee 4<br />

36041 Fulda<br />

Telefon 0661 - 24 27-0<br />

Telefax 0661 - 24 27-354<br />

Landkreis Hersfeld-Rotenburg<br />

– <strong>Der</strong> Landrat –<br />

Ländlicher Raum<br />

Dorf- u. Regionalentwicklung<br />

Hubertusweg 19<br />

36251 Bad Hersfeld<br />

Telefon 06621 - 207-0<br />

Telefax 06621 - 207-410<br />

Landrat des Hochtaunuskreises<br />

Fachbereich 60.10<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Postfach 1941<br />

61289 Bad Homburg v.d.H.<br />

Telefon 06172 - 999-0<br />

Telefax 06172 - 999-98 33<br />

Landkreis Kassel<br />

– <strong>Der</strong> Landrat –<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />

Manteuffel-Anlage 5<br />

34369 Hofgeismar<br />

Telefon 05671 - 996-0<br />

Telefax 05671 - 996-200<br />

Lahn-Dill-Kreis<br />

– <strong>Der</strong> Landrat –<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Georg-Friedrich-Händel-Straße 5<br />

35578 Wetzlar<br />

Telefon 06441 - 92 89-0<br />

Telefax 06441 - 92 89-235<br />

Landrat des Landkreises<br />

Limburg-Weilburg<br />

Hauptabteilung Amt für den<br />

ländlichen Raum<br />

Am Renngraben 7<br />

65549 Limburg<br />

Telefon 06431 - 206-0<br />

Telefax 06431 - 206-222<br />

Ma<strong>in</strong>-K<strong>in</strong>zig-Kreis<br />

– <strong>Der</strong> Landrat –<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Alter Graben 6 – 10<br />

63571 Gelnhausen<br />

Telefon 06051 - 82 30-0<br />

Telefax 06051 - 82 30-33<br />

LandkreisMarburg-Biedenkopf<br />

Fachbereich Ländlicher Raum<br />

Fachdienst Dorferneuerung<br />

Hermann-Jacobsohn-Weg 1<br />

35039 Marburg<br />

Telefon 06421 - 40 56-0<br />

Telefax 06421 - 40 56-130<br />

Landrat des Odenwaldkreises<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />

Scheffelstraße 11<br />

64385 Reichelsheim<br />

Telefon 06164 - 505-0<br />

Telefax 06164 - 510-283<br />

Schwalm-Eder-Kreis<br />

– <strong>Der</strong> Landrat –<br />

Fachbereich 83.4<br />

Dorf- u. Regionalentwicklung, Landtourismus<br />

Schladenweg 39<br />

34560 Fritzlar<br />

Telefon 05622 - 994-0<br />

Telefax 05622 - 994-200<br />

Vogelsbergkreis<br />

– <strong>Der</strong> Landrat –<br />

Amt für ländlichen Raum<br />

Dorf- und Regionalentwicklung<br />

Adolf-Spieß-Straße 34<br />

36341 Lauterbach<br />

Telefon 06641 - 662-0<br />

Telefax 06641 - 662-125<br />

Landkreis Waldeck-Frankenberg<br />

– <strong>Der</strong> Landrat –<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Auf Lül<strong>in</strong>gskreuz 60<br />

34497 Korbach<br />

Telefon 05631 - 566-0<br />

Telefax 05631 - 566-140<br />

Werra-Meißner-Kreis<br />

– <strong>Der</strong> Landrat –<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Honer Straße 49<br />

37269 Eschwege<br />

Telefon 05651 - 302-0<br />

Telefax 05651 - 302-41 09<br />

<strong>Wetteraukreis</strong><br />

– <strong>Der</strong> Landrat –<br />

Amt für den ländlichen Raum<br />

Abt. Dorf- und Regionalentwicklung<br />

Homburger Straße 17<br />

61169 Friedberg<br />

Telefon 06031 - 60 08-0<br />

Telefax 06031 - 60 08-88<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Hessisches M<strong>in</strong>istrerium für Umwelt<br />

ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

Bearbeitung:<br />

Albert Hess, Dipl.-Ing. Architekt<br />

36286 Neuenste<strong>in</strong><br />

Re<strong>in</strong>er Lenz, Dipl.-Ing. Architekt, Stadtplaner<br />

Planungsgruppe Darmstadt, 64293<br />

Darmstadt<br />

Silvia Scheu-Menzer<br />

Büro Ste<strong>in</strong>berger & Scheu,<br />

65597 Hünfelden-Dauborn<br />

Eva Susanne Götz<br />

Landrat des Lahn-Dill-Kreises<br />

Amt für den ländlichen Raum, 35578 Wetzlar<br />

Ulrike Krauß<br />

Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg<br />

Fachdienst Ländlicher Raum<br />

36251 Bad Hersfeld<br />

Margot Schäfer<br />

Landrat des Lahn-Dill-Kreises Amt für den<br />

ländlichen Raum, 35578 Wetzlar<br />

Hartmut Bock<br />

Investitionsbank <strong>Hessen</strong>, 35576 Wetzlar<br />

Agnes Ke<strong>in</strong>er<br />

Investitionsbank <strong>Hessen</strong>, 35576 Wetzlar<br />

Ra<strong>in</strong>er Schwarz<br />

Hessisches M<strong>in</strong>isterium für Umwelt,<br />

ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

Bildnachweis:<br />

Albert Hess, Dipl.-Ing. Architekt<br />

36286 Neuenste<strong>in</strong><br />

Planungsgruppe Darmstadt<br />

64293 Darmstadt<br />

Silvia Scheu-Menzer<br />

Büro Ste<strong>in</strong>berger & Scheu<br />

65597 Hünfelden-Dauborn<br />

Ulrike Krauß<br />

Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg<br />

Fachdienst Ländlicher Raum<br />

36251 Bad Hersfeld<br />

Dipl.Ing Klaus Grabowski<br />

Wendel<strong>in</strong>sweg 6, 61476 Kronberg<br />

Anne Christ, 35315 Homberg/Ohm<br />

Februar 2006<br />

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen<br />

Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien<br />

noch von Wahlbewerber<strong>in</strong>nen, Wahlbewerbern oder Wahlhelfer<strong>in</strong>nen,<br />

Wahlhelfern während e<strong>in</strong>es Wahlkampfes <strong>zum</strong> Zwecke der<br />

Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-,<br />

Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der<br />

Parteien sowie das E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer<br />

Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die<br />

Weitergabe an Dritte <strong>zum</strong> Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne<br />

zeitlichen Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift<br />

nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden, die als Parte<strong>in</strong>ahme der Landesregierung<br />

zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer Gruppen verstanden<br />

werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig<br />

davon, wann, auf welchem Weg und <strong>in</strong> welcher Anzahl diese<br />

Druckschrift der Empfänger<strong>in</strong>, dem Empfänger zugegangen ist. Den<br />

Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung<br />

ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.


12<br />

Fenster und Türen<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

... Türen<br />

Türen und Tore haben schon immer<br />

e<strong>in</strong>e sozialgeschichtliche Bedeutung<br />

besessen. Sie s<strong>in</strong>d die Visitenkarte des<br />

Hauses und manchmal auch das Sta-<br />

tussymbol des Bewohners.<br />

Handwerkliches Können, Fachwis-<br />

sen und F<strong>in</strong>anzkraft des Eigentümers<br />

gestalteten sie.<br />

Gestaltung<br />

Um den Charakter des Hauses zu<br />

bewahren, werden vorhandene histori-<br />

sche Hause<strong>in</strong>gänge bzw. alte Haustü-<br />

ren <strong>in</strong>standgesetzt, dies gilt auch für<br />

die Beschlagteile.<br />

Neue Haustüren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

schlichten Ersche<strong>in</strong>ungsbild dem<br />

Charakter des Gebäudes anzupassen.<br />

Dabei ist e<strong>in</strong>e handwerksgerechte<br />

Ausführung zu beachten.<br />

Nebentüren an Wohn- und Wirt-<br />

schaftsgebäuden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er schlich-<br />

ten Ausführung herzustellen.<br />

Bei umzunutzenden Wirtschafts-<br />

gebäuden und Scheunen ist die<br />

Gliederung der Fassade zu erhalten,<br />

um die Baugeschichte darzustellen<br />

(z.B. Scheunentore).<br />

Material<br />

E<strong>in</strong>gangstüren liegen <strong>in</strong> der Fassa-<br />

denebene der Außenwand und wer-<br />

den <strong>in</strong> der Regel aus Hartholz (z.B.<br />

Buche, Eiche oder Douglasie) herge-<br />

stellt. Türen aus Kunststoff, Tropen-<br />

hölzern oder Alum<strong>in</strong>ium s<strong>in</strong>d grund-<br />

sätzlich nicht zulässig.<br />

Farbgebung<br />

Die Farbgestaltung der Türen und<br />

Tore sollte sich gegenüber der Haus-<br />

fassade grundsätzlich abheben und<br />

am historischen Vorbild orientieren.<br />

Konstruktion<br />

<strong>Der</strong> Türrahmen ist aus Holz mit<br />

Füllungen und eventuellen Aufdoppe-<br />

lungen zu versehen und lässt somit<br />

vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten<br />

zu.<br />

Die Aufdoppelung kann mit Bret-<br />

tern oder Bohlen senkrecht, waage-<br />

recht, fischgrät- oder sternförmig aus-<br />

geführt werden.<br />

Auch Mehrfüllungstüren mit ge-<br />

stemmten Türrahmen oder Aufdoppe-<br />

lung s<strong>in</strong>d üblich, wobei Füllungen und<br />

Rahmen kräftige Profile bzw. kle<strong>in</strong>teili-<br />

gere Schmuckformen und strengere<br />

Profilierungen erhalten können.<br />

Türen aus glatt abgesperrten Tür-<br />

blättern mit aufgeleimten Kassetten,<br />

die z.B. e<strong>in</strong>e Mehrfüllungstür vortäu-<br />

schen, entsprechen nicht e<strong>in</strong>er hand-<br />

werksgerechten Gestaltung; sie s<strong>in</strong>d zu<br />

vermeiden.<br />

Haustüren s<strong>in</strong>d die Visitenkarte e<strong>in</strong>es Gebäudes und stellen oft das e<strong>in</strong>zige<br />

Schmuckelement dar. Historische Haustüren sollten erhalten bleiben.<br />

Neue Haustüren sollten sich an alten, regionstypischen Vorbildern orentieren.


B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Tore, Hause<strong>in</strong>gangstreppen, Vorbauten und Balkone<br />

Hoftore<br />

Hofanlagen waren früher meist mit<br />

Holztoren abgeschlossen, welche<br />

regional unterschiedlich gestaltet<br />

waren. Sie stellten die Trennung zwi-<br />

schen Straßenraum und <strong>in</strong>nerer Hof-<br />

fläche dar. Landschaftstypische Unter-<br />

schiede der Hoftore s<strong>in</strong>d auch an<br />

unterschiedlichen handwerklichen<br />

Ausführungen und an der Gesamt-<br />

form des Tores ablesbar.<br />

In e<strong>in</strong>igen Regionen wurden Hof-<br />

toranlagen mit e<strong>in</strong>er Überdachung<br />

ausgeführt oder waren <strong>in</strong> das Wohn-<br />

haus mit darüber liegendem Torbau<br />

e<strong>in</strong>gebunden. Des weiteren wurden<br />

sie auch als Rechtecktore zwischen<br />

Mauern und Pfeilern e<strong>in</strong>gebaut. Diese<br />

alten Tore s<strong>in</strong>d für das Straßenbild<br />

charakteristisch und aus städtebau-<br />

lichen Gründen zu erhalten oder<br />

wiederherzustellen. Ist e<strong>in</strong> Ersatz<br />

unumgänglich, s<strong>in</strong>d Art, Maßstab und<br />

Gliederung ähnlich der alten<br />

Ausführung zu wählen.<br />

Hause<strong>in</strong>gangstreppen<br />

Außentreppen <strong>in</strong> ortstypischer Aus-<br />

führung und Gestaltung s<strong>in</strong>d zu erhal-<br />

ten. Je nach Zustand können diese<br />

ausgebessert oder aus gleichem Ma-<br />

terial wiederhergestellt werden.<br />

Naturste<strong>in</strong>blockstufen können mit-<br />

unter gewendet und wiederverwendet<br />

werden.<br />

Bei Erneuerungen s<strong>in</strong>d Treppenstu-<br />

fen <strong>in</strong> Blockform, gefertigt aus ortsty-<br />

pischem Material, zu verwenden.<br />

Es können auch gemauerte oder<br />

betonierte Treppen mit ortstypischer<br />

Naturste<strong>in</strong>auflage errichtet werden.<br />

Alte ortstypische Treppen- und<br />

Podestgeländer <strong>in</strong> schmiedeeiserner<br />

Konstruktion und Gestaltung s<strong>in</strong>d zu<br />

erhalten und aufzuarbeiten oder ggf.<br />

<strong>in</strong> ortstypischer, zeitgemäßer Form<br />

neu zu errichten.<br />

Vorbauten - Vordächer<br />

Vorbauten dienen als W<strong>in</strong>dfang oder<br />

Hause<strong>in</strong>gang. Bei Fachwerkhäusern<br />

s<strong>in</strong>d diese <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Holz-<br />

konstruktion ausgeführt und sollen<br />

belassen oder ausgebessert werden.<br />

Massive Vorbauten s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />

an Mauerwerksbauten vertretbar. Aber<br />

auch hier ist e<strong>in</strong>e filigranere<br />

Gestaltung mit Holz oder Stahl zu<br />

empfehlen.<br />

Bei der Ausführung s<strong>in</strong>d die Pro-<br />

portionen des Hauses zu wahren.<br />

Flachdächer s<strong>in</strong>d zu vermeiden. Vor-<br />

Tore, Hause<strong>in</strong>gangstreppen, Vorbauten und Balkone<br />

dächer sollen zur Art des Hauses pas-<br />

sen und sich <strong>in</strong> die Proportionen der<br />

Fassade e<strong>in</strong>fügen. Sie s<strong>in</strong>d als Holz-<br />

oder Stahl-Glas-Konstruktion <strong>in</strong> ge-<br />

neigter Form (Pult- oder Satteldach)<br />

auszuführen. Bei Holzkonstruktionen<br />

ist das Vordach entsprechend dem<br />

Hausdach e<strong>in</strong>zudecken.<br />

Alte Haustür- und Scheunenvordächer<br />

s<strong>in</strong>d möglichst zu erhalten.<br />

Balkone<br />

Balkone und Loggien s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e dörf-<br />

lichen Elemente. Sofern e<strong>in</strong> Balkon<br />

errichtet werden soll, ist dieser als vor-<br />

gestellte Holz- oder Stahlkonstruktion<br />

zur straßenabgewandten Seite auszu-<br />

führen. Brüstungsgeländer werden <strong>in</strong><br />

filigraner, e<strong>in</strong>facher Gliederung aus<br />

Holz oder Stahl ausgeführt.<br />

Geschnitzte oder stark profilierte Holz-<br />

brüstungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> hessischen Dörfern<br />

untypisch. Loggien s<strong>in</strong>d aus bau-<br />

konstruktiven und gestalterischen<br />

Gründen zu vermeiden.<br />

13


14<br />

Hofflächen, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Hofflächen, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze<br />

Das Bild der Dorfstraße und der<br />

Hofräume war <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

weitgehend durch unbefestigte<br />

Flächen bestimmt. Daneben prägten<br />

Pflasterungen das Ortsbild. Das Mate-<br />

rial wurde <strong>in</strong> der Regel aus der Region<br />

bezogen, so dass heute auf den befes-<br />

tigten Flächen die verschiedensten<br />

Ste<strong>in</strong>e wie Blaubasalt, Diabas, Sand-<br />

ste<strong>in</strong> etc. zu f<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d. Unbehauene<br />

und im „wilden Verbund”, aber auch<br />

behauene und dekorativ, z.B. <strong>in</strong><br />

Bogenform, verlegte Ste<strong>in</strong>e wurden<br />

verarbeitet.<br />

Trotz örtlicher und regionaler<br />

Unterschiede war allen Pflasterungen<br />

geme<strong>in</strong>sam, dass sie den Nutzungs-<br />

anforderungen gerecht wurden, sich<br />

h<strong>in</strong>sichtlich des Materials, se<strong>in</strong>er Farb-<br />

gebung und der Flächengliederung<br />

den angrenzenden Gebäuden anpas-<br />

sten und gleichzeitig Hof- und Stra-<br />

ßenraum lebendig werden ließen,<br />

durch das Verlegen mit offenen<br />

Fugen, Moosen und Gräsern e<strong>in</strong>e<br />

Lebensgrundlage boten, wodurch das<br />

Dorf nicht nur optisch <strong>zum</strong> Bestandteil<br />

des Landschaftsraumes wurde.<br />

E<strong>in</strong>fahrten und Höfe<br />

Altes Naturste<strong>in</strong>pflaster <strong>in</strong> Höfen<br />

oder E<strong>in</strong>fahrten ist wertvoll und un-<br />

bed<strong>in</strong>gt erhaltenswert. Ist die Fläche<br />

im Laufe der Zeit uneben geworden,<br />

so besteht die Möglichkeit, das vor-<br />

handene Pflaster aufzunehmen und<br />

den Unterbau zu erneuern.<br />

Anschließend können die Ste<strong>in</strong>e<br />

wieder neu verlegt werden.<br />

S<strong>in</strong>d neue Befestigungen unumgäng-<br />

lich, so sollte e<strong>in</strong> regionaltypischer<br />

Naturste<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Farbe und Form<br />

ähnliches Betonpflaster gewählt wer-<br />

Gewachsenes Idyll breitfugiges Naturste<strong>in</strong>pflaster Beispiele historischer und moderner Pflasterungen,<br />

bietet Lebensraum auch <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ationsformen<br />

den.<br />

Bereits befestigte Flächen sollten<br />

weit möglichst entsiegelt werden. Das<br />

gilt <strong>in</strong>sbesondere für Asphaltdecken<br />

und Betonplatten. Bei unregelmäßig<br />

genutzten Hofflächen ist e<strong>in</strong>e wasser-<br />

gebundene Decke denkbar.


B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Merkmale für die Gestaltung von<br />

Freiflächen und deren ökologische<br />

Anforderungen:<br />

Verwendung von Naturste<strong>in</strong>en,<br />

<strong>in</strong> Ausnahmefällen Verwendung von<br />

Betonste<strong>in</strong>en (ke<strong>in</strong>e „Knochenste<strong>in</strong>e”).<br />

Zu bevorzugen ist jedoch e<strong>in</strong>e Kombi-<br />

nation zwischen Natur- und Beton-<br />

ste<strong>in</strong>en oder Naturpflaster und unbe-<br />

festigten Flächen, z.B. können Pflanz-<br />

beete mit Naturste<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>gefasst<br />

oder Wege- und R<strong>in</strong>nenführungen mit<br />

Naturste<strong>in</strong>en <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Beton-<br />

pflasters gekennzeichnet werden.<br />

Die Ste<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>d mit offenen Fugen zu<br />

setzen.<br />

Schutz – modern und filigran<br />

Freiraumgestaltung mit<br />

ortsgerechten Materialien<br />

Beachtung der ortstypischen<br />

Ste<strong>in</strong>maße; unterschiedliche Flächen-<br />

nutzungen wie Wasserr<strong>in</strong>nen und Geh-<br />

wege sollten sich h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Ste<strong>in</strong>formate und/ oder des Materials<br />

und der Farbe unterscheiden<br />

Aussparung der Pflasterung z.B.<br />

vor Gebäuden, um charakteristische<br />

Gehölze und Bäume wie z.B. Flieder,<br />

Kletterrosen, Spalierobst oder Fassa-<br />

denbegrünung anzupflanzen.<br />

Breitfugig verlegtes Pflaster <strong>in</strong><br />

Randbereichen für die Anlage von<br />

Ruderalflächen.<br />

Pflanzung von Haus- und Hofbäu-<br />

men, z.B. Kastanie, Walnuss, L<strong>in</strong>de etc.<br />

Wenig genutzte Flächen wie z.B. Park-<br />

plätze können alternativ auch e<strong>in</strong>e<br />

Hofflächen, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze<br />

wassergebundene Decke oder Schot-<br />

terrasen erhalten.<br />

Durch e<strong>in</strong>en Ausbau von Flächen<br />

<strong>in</strong> der beschriebenen Art wird dazu<br />

beigetragen, dass das Oberflächen-<br />

wasser versickert und damit das Grund-<br />

wasser anreichert, auch gebäudenahe<br />

Freiflächen begrünt werden, die Tradi-<br />

tion der Frei- und Hofflächengestal-<br />

tung bzw. -befestigung erhalten und<br />

weiterentwickelt wird.<br />

Kle<strong>in</strong>e Höfe – lebendig gestaltet<br />

Durch Bepflanzung aufgelockerte Höfe<br />

Komb<strong>in</strong>ation verschiedener Pflasterarten<br />

<strong>Der</strong> Belag folgt der Nutzung –<br />

so wenig Versiegelung wie möglich<br />

Ortsbildprägender Baumbestand<br />

Entsiegelung e<strong>in</strong>es Fußweges<br />

15


16<br />

E<strong>in</strong>friedungen, Zäune, Mauern und Hecken<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

E<strong>in</strong>friedungen, Zäune, Mauern und Hecken<br />

Zäune, Hecken und Mauern stellen<br />

je nach Tradition und Kulturlandschaft<br />

e<strong>in</strong>e mehr oder weniger transparente<br />

Trennung öffentlichen und privaten<br />

Raumes dar ( z.B. Hausgärten, Hof-<br />

flächen <strong>zum</strong> Straßenraum oder zur<br />

freien Landschaft). Sie gliedern die<br />

<strong>in</strong>timeren Bereiche des öffentlichen<br />

Raumes (z.B. Brunnen, Wegekreuze,<br />

Kapellen). Stützmauern dienen dem<br />

Ausgleich unterschiedlicher Gelände-<br />

höhen.<br />

Überwachsene Bruchste<strong>in</strong>mauern,<br />

<strong>in</strong> Handarbeit liebvoll saniert, prägen<br />

das Ortsbild<br />

Zäune<br />

Ortstypische E<strong>in</strong>friedigungen s<strong>in</strong>d<br />

Zäune. Die Gestaltung von Zäunen<br />

beschränkt sich im wesentlichen auf<br />

die Materialien Holz und Eisen<br />

(schmiedeeiserne Konstruktion). E<strong>in</strong><br />

Holzzaun sollte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>facher Form mit<br />

e<strong>in</strong>er senkrechten Lattung ausgeführt<br />

werden (Holzstaketenzaun), da er sich<br />

mit se<strong>in</strong>er zurückhaltenden Gestal-<br />

tung gut <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e ländliche Siedlung<br />

e<strong>in</strong>fügt. Hierfür s<strong>in</strong>d heimische Hölzer<br />

zu verwenden.<br />

Ebenso möglich s<strong>in</strong>d schmiedeei-<br />

serne Zäune, ebenfalls mit e<strong>in</strong>er senk-<br />

rechten Anordnung der Stäbe. Oft<br />

noch vorhandene alte schmiedeeiser-<br />

nen Zäune, Gitter oder Tore s<strong>in</strong>d<br />

erhaltenswert und sollten aufgearbei-<br />

tet und <strong>in</strong>standgesetzt werden. Dies<br />

gilt auch für noch vorhandene Ste<strong>in</strong>-<br />

und Torpfosten.<br />

Mauern<br />

Dorftypische Bruchste<strong>in</strong>mauern<br />

sollten erhalten werden. Neben der<br />

oft ortsbildprägenden Wirkung bieten<br />

die Mauerfugen und Ritzen Lebens-<br />

raum für Pflanzen und Kle<strong>in</strong>stlebe-<br />

wesen. Bruchste<strong>in</strong>mauern werden im<br />

ursprünglichen Zustand erhalten (z.B.<br />

Trockenmauerwerk) oder <strong>in</strong>standge-<br />

setzt.<br />

Die oberen Abdeckungen der<br />

Bruchste<strong>in</strong>mauern werden gegen e<strong>in</strong>-<br />

dr<strong>in</strong>gende Nässe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e satte Trass-<br />

zementmörtelbettung mit Gefälle<br />

verlegt oder werden oben abgerun-<br />

det, so dass das Wasser sofort ab-<br />

fließen kann.<br />

Die Abdeckung mit behauenen<br />

Ste<strong>in</strong>en oder Ste<strong>in</strong>platten ist dort, wo<br />

es regionaltypisch ist, ebenso mög-<br />

lich.<br />

Stützmauern oder Mauern, die aus<br />

statischen Gründen <strong>in</strong> Beton ausge-<br />

führt werden müssen, sollten mit al-<br />

tem Bruchste<strong>in</strong> oder Hauste<strong>in</strong>material<br />

vorgemauert oder begrünt werden.<br />

Alternativ passen auch e<strong>in</strong>fach ver-<br />

putzte Mauern <strong>in</strong>s Dorfbild.


6<br />

Das Dach<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Das Dach<br />

Das Dach ist die „fünfte Fassade”<br />

e<strong>in</strong>es Gebäudes und trägt mit se<strong>in</strong>er<br />

Dachform, se<strong>in</strong>er Dachneigung, se<strong>in</strong>er<br />

Firstrichtung und dem Verhältnis<br />

des Daches <strong>zum</strong> Baukörper zur<br />

Gestaltung der Dachlandschaft e<strong>in</strong>es<br />

Dorfes bei. Ruhige Dachflächen s<strong>in</strong>d<br />

bestimmend für das Dorfbild, lediglich<br />

Sonderformen öffentlicher<br />

Gebäude sollten sich davon abheben.<br />

Dachform – Dachneigung<br />

Typisch für hessische Wohn- und<br />

Wirtschaftsgebäude ist das e<strong>in</strong>fache<br />

Satteldach oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Regionen<br />

das Satteldach mit Krüppelwalm.<br />

Die Dachneigung beträgt 40° bis 60°.<br />

Pultdächer, flachgeneigte Dächer oder<br />

Grasdächer s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> begründeten<br />

Ausnahmefällen möglich.<br />

Ruhige Dachlandschaften und wenig Dachaufbauten prägen e<strong>in</strong> Dorfbild<br />

Dache<strong>in</strong>deckung<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d für die Dache<strong>in</strong>-<br />

deckung Tonziegel oder Naturschiefer<br />

<strong>in</strong> der entsprechenden regionaltypi-<br />

schen Farbgebung zu verwenden. Die<br />

Tonziegel s<strong>in</strong>d grundsätzlich nicht gla-<br />

siert oder glanz-engobiert auszufüh-<br />

ren.<br />

Für Nebengebäude können auch<br />

Betondachste<strong>in</strong>e zugelassen werden.<br />

Auch regionaltypische Z<strong>in</strong>kbleche<strong>in</strong>-<br />

deckungen s<strong>in</strong>d möglich.<br />

Dachüberstände<br />

Die Fe<strong>in</strong>heit und Leichtigkeit der<br />

Dachfläche wird durch die ortsüblich<br />

ger<strong>in</strong>gen Dachüberstände an Traufe<br />

und Ortgang bestimmt.<br />

E<strong>in</strong> Dachüberstand von ca. 1 1/2<br />

Ziegelbreiten (ca. 20-40 cm) gilt als<br />

angemessen. Flugsparren und über-<br />

stehende Pfettenköpfe s<strong>in</strong>d zu vermei-<br />

den.<br />

Ortgänge s<strong>in</strong>d entsprechend der<br />

Art und Farbe der Dachfläche mit<br />

e<strong>in</strong>er Zahnleiste und / oder mit e<strong>in</strong>em<br />

W<strong>in</strong>dbrett e<strong>in</strong>zufassen. Alternativ s<strong>in</strong>d<br />

Ortgangziegel möglich.<br />

Zwerchgiebel Die Belichtung der Dachräume kann auf unterschiedlichste Weise erfolgen:<br />

Schleppgaube Firstverglasung Satteldachgauben<br />

Dachaufbauten dienen der Belichtung und sollten sich <strong>in</strong> ihrer Form und<br />

Größe dem Gesamtdach unter ordnen.


B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Kam<strong>in</strong>köpfe<br />

Kam<strong>in</strong>köpfe s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel ge-<br />

mauert herzustellen.<br />

Schieferverkleidungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> senk-<br />

rechter, nicht ausgestellter Form mög-<br />

lich.<br />

Naturrote Ziegeldächer<br />

oder Dächer<br />

aus Naturschiefer<br />

haben <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Tradition.<br />

Dachausbauten<br />

Die Dachdämmung ist als Zwi-<br />

schensparrendämmung auszuführen,<br />

um gravierende Veränderungen bei<br />

der Gestaltung der Dachüberstände<br />

zu vermeiden. In begründeten Aus-<br />

nahmefällen ist auch e<strong>in</strong>e Aufsparren-<br />

dämmung möglich, hierbei s<strong>in</strong>d je-<br />

doch die Proportionen bei der Aus-<br />

gestaltung der Ortgänge zu beachten.<br />

Dachr<strong>in</strong>nen und Schneefanggitter<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Z<strong>in</strong>k oder Kupfer auszuführen.<br />

Die Installation von Photovoltaik-<br />

anlagen ist grundsätzlich möglich,<br />

soweit e<strong>in</strong> Aufbau <strong>in</strong> nicht sichtexpo-<br />

nierter Lage erfolgt.<br />

Die Dachüberstände sollten 1 1/2 Ziegelbreiten nicht überschreiten.<br />

Üblicherweise wird e<strong>in</strong> Ortgang mit e<strong>in</strong>er Zahnleiste, e<strong>in</strong>em W<strong>in</strong>dbrett<br />

oder e<strong>in</strong>er Ortgangziegel ausgebildet.<br />

Belichtung und Dachaufbauten<br />

Das Dach<br />

Bei dem Ausbau e<strong>in</strong>es Daches oder<br />

der Umnutzung von Scheunen- und<br />

Stallgebäuden erfolgt die Hauptbe-<br />

lichtung über die Gebäudegiebel.<br />

E<strong>in</strong>e zusätzliche Belichtung ist über<br />

Gauben oder e<strong>in</strong>zelne Dachaufbauten<br />

oder Dachreiter möglich, die regional<br />

unterschiedlich s<strong>in</strong>d. Die zusätzlichen<br />

Elemente s<strong>in</strong>d so anzuordnen, dass<br />

der Zusammenhang der Dachfläche<br />

gewahrt bleibt.<br />

Die Aufbauten s<strong>in</strong>d nicht willkürlich<br />

auf dem Dach verteilt, sondern entwi-<br />

ckeln sich aus der Gliederung der<br />

Gebäudefassade. Sie sollten immer im<br />

angemessenen Verhältnis zur Gesamt-<br />

dachfläche stehen und diese nicht<br />

dom<strong>in</strong>ieren.<br />

Dachflächenfenster s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ausnah-<br />

mefällen möglich.<br />

7


8<br />

Außenwände<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Außenwände<br />

Fassaden<br />

Die Häuserfassaden mit ihren<br />

Wandflächen, Öffnungen und der<br />

zugehörigen Farbgebung s<strong>in</strong>d neben<br />

der Dachlandschaft das prägende<br />

Element des Dorfbildes. Hier ist<br />

besondere Sorgfalt <strong>in</strong> Planung und<br />

Ausführung erforderlich.<br />

Die für die Fassadengestaltung<br />

verwendeten Materialien weichen<br />

zwar ger<strong>in</strong>gfügig <strong>in</strong> den jeweiligen<br />

Regionen <strong>Hessen</strong>s vone<strong>in</strong>ander ab,<br />

jedoch s<strong>in</strong>d dies im wesentlichen<br />

Naturste<strong>in</strong>, Putz, Holz oder Ziegel-<br />

mauerwerk. Neubauten sollen den<br />

jeweiligen örtlichen Materialkanon,<br />

auch <strong>in</strong> zeitgenössischer Umsetzung,<br />

übernehmen.<br />

Proportionen<br />

Die bestehenden Proportionen der<br />

historischen Fassaden s<strong>in</strong>d beizube-<br />

halten bzw. zu übernehmen.<br />

Gebäudeaußenwände s<strong>in</strong>d als flä-<br />

chige Lochfassaden auszubilden, d.h.<br />

der Wandanteil soll größer als der<br />

Anteil der Öffnungen (Fenster und<br />

Türen) se<strong>in</strong> (begründete Ausnahmen<br />

s<strong>in</strong>d möglich). Die Ecken der Gebäu-<br />

de s<strong>in</strong>d als geschlossener Fassaden-<br />

anteil auszubilden.<br />

Bei Um- und Erweiterungsbauten<br />

ist die Gestaltung der Fassade <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

dem Gebäude bzw. dem historischen<br />

Vorbild angepassten Weise zu glie-<br />

dern.<br />

Erker, Balkone,Loggien,W<strong>in</strong>tergärten<br />

Erker, Balkone, Loggien, W<strong>in</strong>tergär-<br />

ten s<strong>in</strong>d dorftuntypische Elemente. An<br />

Fassaden zu öffentlichen Straßen- und<br />

Platzräumen s<strong>in</strong>d sie zu vermeiden.<br />

Ansonsten s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> die Fassadenglie-<br />

derung e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den.<br />

Sockel<br />

Die Fassaden der Gebäude s<strong>in</strong>d<br />

durch Sockel oder im Bereich der Mit-<br />

telgebirge durch Sockelgeschosse ge-<br />

prägt. Diese s<strong>in</strong>d als Gliederungsele-<br />

mente zu erhalten bzw. bei Neubauten<br />

zu übernehmen. Sie können durch<br />

Farbe oder Material von der übrigen<br />

Außenwand abgesetzt werden.<br />

Materialien s<strong>in</strong>d ortsübliche Natur-<br />

ste<strong>in</strong>e oder Putz.


Außenwände<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Die Außenwände der Gebäude prägen <strong>in</strong> erheblichem Maße die Ortsbilder der hessischen Dörfer. Die Zonierung der<br />

Geschossebenen, die Gliederung der Fassaden sowie Material und Farbe s<strong>in</strong>d hierbei die wesentlichen Gestaltungselemente.<br />

Gebäudeaußenwände<br />

Gebäudeaußenwände s<strong>in</strong>d ent-<br />

sprechend den historischen Vorbildern<br />

auszuführen, <strong>in</strong> der Regel s<strong>in</strong>d sie<br />

glatt, mit handwerklichen Verarbei-<br />

tungsstrukturen verputzt. Struktur-<br />

putze s<strong>in</strong>d unzulässig. Bei Gebäuden<br />

mit Sichtfachwerk ist der Putz flächen-<br />

bündig auszuführen. Andere Materia-<br />

lien, <strong>in</strong>sbesondere an Sockeln und<br />

Wetterseiten, s<strong>in</strong>d zulässig, sofern sich<br />

dies aus der historischen Bebauung<br />

ableiten lässt.<br />

Außenwandverkleidungen<br />

Insbesondere Fachwerkfassaden<br />

s<strong>in</strong>d, wenn sie dem Wetter ausgesetzt<br />

s<strong>in</strong>d, zu schützen. Daher f<strong>in</strong>den sich<br />

von jeher an den Wetterseiten Verklei-<br />

dungen. Hierfür s<strong>in</strong>d je nach Region<br />

unterschiedliche Materialien und For-<br />

men verwendet worden – Naturschie-<br />

fer, Ziegelbehänge, Brett- oder Holz-<br />

sch<strong>in</strong>delverkleidungen etc. Diese cha-<br />

rakteristischen Materialien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Regel zu verwenden, weil von ihnen<br />

e<strong>in</strong>e starke ortsbildprägende Wirkung<br />

ausgeht. Auch als Gliederungselemen-<br />

te, <strong>in</strong>sbesondere an hohen Fassaden,<br />

können Wandverkleidungen Verwen-<br />

dung f<strong>in</strong>den. Auf e<strong>in</strong>e handwerksge-<br />

rechte und konstruktiv e<strong>in</strong>wandfreie<br />

Ausführung ist besonders zu achten.<br />

Farbgebung<br />

Grelle Fassadenanstriche s<strong>in</strong>d<br />

unzulässig. Die Farbe muss mit der<br />

Umgebung abgestimmt und dem<br />

Ortsbild angepasst se<strong>in</strong>.<br />

9


10<br />

Fenster und Türen<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Fenster und ...<br />

Fenster<br />

Fenster spielen e<strong>in</strong>e wichtige Rolle<br />

für das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Hauses,<br />

der Straße oder e<strong>in</strong>es ganzen Dorfes.<br />

Fenster an Gebäuden dienen der Be-<br />

lichtung und Belüftung der Innenräu-<br />

me, sie ermöglichen die Kommunika-<br />

tion mit der Außenwelt und stellen e<strong>in</strong>e<br />

Verb<strong>in</strong>dung zur gebauten Umwelt dar.<br />

Sie s<strong>in</strong>d somit für die Fassade e<strong>in</strong>es<br />

Hauses e<strong>in</strong> wesentliches architektoni-<br />

sches Gestaltungselement.<br />

Vor der Renovierung der Fenster<br />

oder dem Ersatz von Fenstern bei be-<br />

stehenden Gebäuden ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>divi-<br />

duelle Beurteilung des Gebäudes nach<br />

se<strong>in</strong>er Baugeschichte und Konstruktion<br />

notwendig.<br />

Für die Häuser, die unter Denkmal-<br />

schutz stehen oder <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />

denkmalpflegerischen Gesamtanlage<br />

liegen, ist hierbei e<strong>in</strong>e besondere Sorg-<br />

falt angebracht. Vorhandene historische<br />

Fenster s<strong>in</strong>d nach Möglichkeit weiter zu<br />

verwenden.<br />

Gestaltung<br />

Neue Fenster dürfen das Fassaden-<br />

bild nicht stören. Die Gestaltungsanfor-<br />

derungen s<strong>in</strong>d umso höher, je bedeu-<br />

tender das zu sanierende Gebäude aus<br />

städtebaulicher oder denkmalpflegeri-<br />

scher Sicht ist. Dabei s<strong>in</strong>d historische<br />

Maßstäblichkeiten zu beachten, <strong>in</strong>dem<br />

stehende Rechteckformate und histori-<br />

sche Teilungen <strong>in</strong> der Regel wieder auf-<br />

zunehmen s<strong>in</strong>d.<br />

E<strong>in</strong>e Untergliederung der Fenster<br />

gestaltet das Fassadenbild als ästheti-<br />

sches Element <strong>in</strong> jedem Fall entschei-<br />

dend mit und ist <strong>in</strong> der Regel auch<br />

bei nicht historischen bedeutsamen<br />

Gebäuden vorzusehen, dort jedoch<br />

<strong>in</strong> zeitgemäßer Konstruktion.<br />

Fenstergliederungen s<strong>in</strong>d mit kon-<br />

struktiven (glasteilenden) Sprossen<br />

vorzunehmen.<br />

Vorgesetzte Sprossenrahmen<br />

oder <strong>in</strong>nen liegende Sprossen s<strong>in</strong>d<br />

unzulässig.<br />

Die e<strong>in</strong>flügelige Ausbildung e<strong>in</strong>es<br />

Fensters mit Vortäuschung e<strong>in</strong>er Drei-<br />

teiligkeit (zweiflügelig mit Oberlicht),<br />

welches <strong>in</strong>sgesamt gekippt werden<br />

kann (Dreh-Kippbeschlag), ist <strong>in</strong>sbeson-<br />

dere bei der Sanierung von besonders<br />

erhaltenswerten Gebäuden aus gestal-<br />

terischen Gründen abzulehnen.<br />

Die Fenster s<strong>in</strong>d mit Wetterschen-<br />

keln zu versehen, um diese vor Witte-<br />

rungse<strong>in</strong>flüssen zu schützen und dem<br />

historischen Vorbild zu entsprechen.<br />

Material<br />

Fensterprofile und Bekleidungen<br />

s<strong>in</strong>d grundsätzlich <strong>in</strong> Holz auszuführen,<br />

wobei die Verwendung von Tropenhöl-<br />

zern ausgeschlossen ist. Es s<strong>in</strong>d vorwie-<br />

gend bewährte heimische Holzarten wie<br />

Fichte, Kiefer und Eiche zu verwenden.<br />

In Ausnahmefällen können Metall-<br />

oder Stahlfenster zur Ausführung kom-<br />

men. Die Verwendung von Alum<strong>in</strong>ium<br />

ist grundsätzlich nicht zulässig. Die<br />

Moderne<br />

Holzfenster<br />

greifen<br />

traditionelle<br />

Bauformen<br />

auf.<br />

Symmetrische<br />

Flügel- oder<br />

Sprossenteilungen<br />

s<strong>in</strong>d<br />

ortstypisch<br />

und geben<br />

dem Haus<br />

e<strong>in</strong> Gesicht.


Fenster und Türen<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Alte Fenster s<strong>in</strong>d geteilt durch Flügel, Sprossen, Stöcke oder Kämpfer. Die Teilung war technisch notwendig, stellt aber<br />

e<strong>in</strong> ästhetisches Element dar und gestaltet das Fassadenbild entscheidend.<br />

Verwendung von Kunststofffenstern ist<br />

zulässig, soweit Bauart, Charakter und<br />

Umgebung des Gebäudes dies recht-<br />

fertigen. Dies gilt bevorzugt für Bauten<br />

die nach 1945 errichtet wurden.<br />

Die physikalische und gestalterische<br />

Verträglichkeit erfordert bei Fachwerk-<br />

bauten weiterh<strong>in</strong> den E<strong>in</strong>bau von Holz-<br />

fenstern.<br />

Farbgebung<br />

Die Fenster s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> hellen<br />

Farbtönen zu streichen.<br />

Technik<br />

Um das Ersche<strong>in</strong>ungsbild e<strong>in</strong>er alten<br />

Fassade zu bewahren, haben sich bei<br />

neuen Fenstern folgende Konstruktions-<br />

arten bewährt:<br />

� Das Verbundfenster mit geme<strong>in</strong>-<br />

samen Blendrahmen. Die Sprossen<br />

können hierbei <strong>in</strong> graziler schmaler<br />

Ausführung <strong>in</strong> Holz sehr gut ausgeführt<br />

werden und damit gleicht sich die<br />

Gestaltung dem ursprünglichen Er-<br />

sche<strong>in</strong>ungsbild sehr gut an.<br />

� Das Kastenfenster, bestehend aus<br />

zwei E<strong>in</strong>fachfenstern mit e<strong>in</strong>em Abstand<br />

je nach Wandstärke. Das Kastenfenster<br />

bietet den besten Wärme- und Schall-<br />

schutz. Während das äußere Fenster<br />

Sprossen erhält, kann das Innenfenster<br />

ohne Sprossen sogar mit e<strong>in</strong>er Isolier-<br />

glasscheibe versehen werden.<br />

� Das Dreh – Kippfenster mit 2-3-tei-<br />

liger Gliederung, versehen mit Isolier-<br />

glas und schlanken Holzelementen.<br />

� Das 2-3-teilige Fenster unter Ver-<br />

wendung von Wiener Sprossen.<br />

� Das e<strong>in</strong>flügelige Fenster bei Neu-<br />

bauten oder bei kle<strong>in</strong>en Fensteröffnun-<br />

gen, wo e<strong>in</strong>e weitere Fenstergliederung<br />

nicht möglich ist. Technische Verbes-<br />

serungen h<strong>in</strong>sichtlich des Wärme- und<br />

Schallschutzes s<strong>in</strong>d auch bei alten<br />

sogenannten „E<strong>in</strong>fachfenstern” mög-<br />

lich und oft billiger als die Herstellung<br />

neuer Fenster. Bei dem E<strong>in</strong>satz von<br />

Isolierglasscheiben ist darauf zu ach-<br />

ten, dass möglichst schlanke Holz-<br />

profile verwendet werden.<br />

Fensterbänke<br />

Die Fensterbänke s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Holz, Z<strong>in</strong>k-<br />

blech oder Ste<strong>in</strong>material, je nach his-<br />

torischer, regionaler Vorgabe, auszufüh-<br />

ren.<br />

Klappläden<br />

Klappläden an Fenstern werden<br />

ebenso wie alte Holzfenster erhalten<br />

bzw. <strong>in</strong> gleicher Ausführung aus Holz<br />

wiederhergestellt. Die Montage von<br />

vorgesetzten und von außen sichtbaren<br />

Rollladenkästen ist unzulässig.<br />

11


B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

<strong>Regionales</strong><br />

<strong>Bauen</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

<strong>Grundlagen</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Bauen</strong><br />

im ländlichen<br />

Raum<br />

Inhalt<br />

E<strong>in</strong>führung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Das Dach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Außenwände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Fenster und Türen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Tore, Hause<strong>in</strong>gangstreppen, Vorbauten und Balkone 13<br />

Hofflächen, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze . . . . 14<br />

E<strong>in</strong>friedigungen, Zäune, Mauern und Hecken . . . . . . 16<br />

Erweitern durch Anbauen oder Neubauen . . . . . . . . 18<br />

Alternative Energien für´s Dorf . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Die Hessischen Richtl<strong>in</strong>ien zur Dorferneuerung . . . . . 22<br />

Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

1


2<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M


B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

Zu dieser Broschüre<br />

Liebe Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger!<br />

Programm und Richtl<strong>in</strong>ien zur För-<br />

derung der ländlichen Entwicklung <strong>in</strong><br />

<strong>Hessen</strong> vom März 2005 bündeln kon-<br />

sequent die Instrumentarien, die<br />

geeignet s<strong>in</strong>d, die Zukunftsfähigkeit<br />

des ländlichen Raumes weiter zu<br />

gewährleisten. In diesem Kontext<br />

spielt das Dorferneuerungsprogramm<br />

e<strong>in</strong>e entscheidende Rolle. Dies <strong>in</strong>sbe-<br />

sondere deshalb, weil es Menschen<br />

dazu ermutigt, verstärkt Eigen<strong>in</strong>itia-<br />

tiven zu entfalten, um alle Zukunfts-<br />

chancen nutzen zu können.<br />

Dabei zielt das Dorferneuerungs-<br />

programm <strong>in</strong>sbesondere darauf ab,<br />

durch Förderung der Entwicklung von<br />

wirtschaftlicher Kompetenz und mehr<br />

Wertschöpfung, durch Steigerung der<br />

allgeme<strong>in</strong>en Lebensqualität sowie<br />

durch Bewahrung des kulturellen<br />

Erbes und der regionalen Identität<br />

attraktive Wohn- und Arbeitsstand-<br />

orte zu erhalten oder zu entwickeln.<br />

E<strong>in</strong> zentrales Thema ist hierbei die<br />

Erhaltung und Gestaltung von vorhan-<br />

dener Bausubstanz <strong>in</strong> den Ortsker-<br />

nen. Hohe handwerkliche Qualität<br />

und sachgerechte Ausführung s<strong>in</strong>d<br />

gewünscht und Voraussetzung für<br />

e<strong>in</strong>e Förderung.<br />

Mit der vorliegenden Broschüre<br />

„<strong>Regionales</strong> <strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong>”sollen<br />

daher <strong>in</strong>sbesondere Hauseigentümer,<br />

die Interesse an der Sanierung ihres<br />

Anwesens haben und dabei die Identi-<br />

tät ihres Ortes erhalten wollen, Planer<br />

und Architekten, die im ländlichen<br />

Raum wirken, Fachbehörden, die im<br />

Rahmen der Beratung und Beurteilung<br />

von Sanierungsmaßnahmen e<strong>in</strong>e fach-<br />

liche Grundlage benötigen, und alle,<br />

die durch eigene Aktivitäten dazu bei-<br />

tragen, ihr Umfeld als liebens- und<br />

lebenswerten Raum erhalten und weiter<br />

entwickeln zu wollen, angesprochen<br />

werden.<br />

Dabei geht es ausdrücklich nicht um<br />

die E<strong>in</strong>führung „hessischer Standards“,<br />

weil unser Land geprägt wird von e<strong>in</strong>er<br />

baulichen und kulturellen Vielfalt, die<br />

den besonderen Reiz <strong>in</strong> der Mitte<br />

Deutschlands ausmacht. Jede Regelung<br />

zur baulichen Gestaltung und zu den<br />

verwendeten Materialien im Rahmen<br />

der Beratung, der Förderantragstellung<br />

und der Förderungsentscheidung muss<br />

daher den <strong>in</strong>dividuellen Charakter des<br />

Bauwerkes und se<strong>in</strong>er Umgebung<br />

aufgreifen und zu e<strong>in</strong>er spezifischen<br />

Empfehlung führen.<br />

Ich wünsche Ihnen hierbei viel Erfolg !<br />

Wilhelm Dietzel, Hessischer M<strong>in</strong>ister für Umwelt,<br />

ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

Wilhelm Dietzel<br />

Vorwort<br />

3


4<br />

E<strong>in</strong>führung<br />

B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

E<strong>in</strong>führung<br />

<strong>Hessen</strong>, Land der baulichen Vielfalt<br />

E<strong>in</strong>e Leitl<strong>in</strong>ie, die <strong>Grundlagen</strong> <strong>zum</strong><br />

ländlichen <strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> darlegen<br />

und aufbauend darauf Grundsätze<br />

<strong>zum</strong> <strong>Bauen</strong> und Gestalten def<strong>in</strong>ieren<br />

will, muss auf die außerordentliche<br />

Vielfalt <strong>in</strong> der Entwicklung und Gestal-<br />

tung der Dörfer <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> e<strong>in</strong>gehen.<br />

Die Vielgestaltigkeit der histori-<br />

schen Dörfer <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> lässt sich nicht<br />

auf den ersten Blick erkennen. Zu-<br />

nächst fallen die Bau-Formen auf,<br />

die über weite Teile von <strong>Hessen</strong> die<br />

Grundlage für die Siedlungs-, Hof-<br />

und Hausformen bilden. Daneben<br />

gibt es e<strong>in</strong>e Fülle regionaler und ört-<br />

licher Merkmale, die sich mit diesen<br />

Grundformen überlagern und so kle<strong>in</strong>-<br />

räumlich abgegrenzte und unverwech-<br />

selbare Ausprägungen der Dörfer her-<br />

vorgebracht haben. Diese Vielgestal-<br />

tigkeit stellt <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> e<strong>in</strong>en großen<br />

kulturellen Wert dar. Um diesen zu<br />

bewahren ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle<br />

Betrachtung der Orte notwendig.<br />

Dabei s<strong>in</strong>d folgende Grundgegeben-<br />

heiten zu untersuchen:<br />

Naturräumliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

� Lage der Gemarkung im Natur-<br />

raum, Ortsränder<br />

� Bodenrelief, Bodengüte<br />

� Klima, Wasser<br />

� Vegetation, Tierwelt<br />

Territorial- und kirchengeschichtliche<br />

E<strong>in</strong>wirkungen<br />

(z.B. Hugenotten-Siedlungen)<br />

Verkehrsgeschichtliche Entwicklung<br />

(z.B. Bahnhöfe und deren Anb<strong>in</strong>dung<br />

an den Ort)<br />

Sozioökonomische Entwicklung<br />

(z.B. Tagelöhner-Gebäude,<br />

Bergarbeiter-Siedlung, <strong>in</strong>dustrielle<br />

Entwicklung der Region)


B A U E N I M L Ä N D L I C H E N R A U M<br />

So können die naturräumlichen<br />

Gegebenheiten z.B. aufgrund e<strong>in</strong>es<br />

Überschwemmungsgebietes den Ort<br />

der Ansiedlung bestimmen. Die Bo-<br />

dengüte entscheidet über den Ernte-<br />

ertrag und somit über die Größe der<br />

Höfe und die Hofformen (Streckhof,<br />

W<strong>in</strong>kelhof oder Dreiseit-/Vierseit-Hof)<br />

und unter Umständen auch über die<br />

Dimension der e<strong>in</strong>zelnen Gebäude<br />

(Wohnhäuser, Scheunen, Neben-<br />

gebäude).<br />

Territoriale oder kirchengeschichtli-<br />

che Entwicklungen können entschei-<br />

dend das Siedlungsgefüge durch<br />

Sonderbauten, wie z.B. Klosterhöfe,<br />

Zehntscheunen, Kirchen, Burgen usw.,<br />

bestimmen.<br />

Die ökonomische Entwicklung der<br />

Gründerzeit hat oft wesentliche Ver-<br />

änderungen der Ortsbilder nach sich<br />

gezogen – hier der mittelalterlich<br />

geprägte Ortskern mit se<strong>in</strong>en engen,<br />

verw<strong>in</strong>kelten Gassen – dort die flucht-<br />

l<strong>in</strong>ienartige Bebauung an e<strong>in</strong>er breiten<br />

Chaussee.<br />

So vielfältig die Dörfer <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />

s<strong>in</strong>d, so zahllos lassen sich Beispiele<br />

f<strong>in</strong>den.<br />

Deutlich wird dabei, dass Regeln<br />

soviel Spielraum lassen müssen, um<br />

ortsspezifische Lösungen zu ermög-<br />

lichen. Um diese zu f<strong>in</strong>den, ist e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>tensive Betrachtung und Analyse<br />

des jeweiligen Ortes erforderlich.<br />

Aufbauend darauf können dann ge-<br />

stalterische und materielle Vorgaben<br />

entwickelt werden, so dass die viel-<br />

gestaltige Ausprägung der hessischen<br />

Dörfer erhalten bleibt.<br />

Die „<strong>Grundlagen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bauen</strong> im<br />

ländlichen Raum” sollen helfen, bau-<br />

technische und bauphysikalische<br />

Fehler zu unterb<strong>in</strong>den und die mate-<br />

rielle Vielfalt, die durch die Baustoff-<br />

<strong>in</strong>dustrie täglich vermehrt wird, auf<br />

e<strong>in</strong> verträgliches Maß zu reduzieren.<br />

Jede Betrachtung e<strong>in</strong>es histori-<br />

schen Ortes wird zu dem Ergebnis<br />

kommen, dass die Begrenzung auf<br />

die natürlich vorkommenden, wenigen<br />

Baumaterialien Holz, Naturste<strong>in</strong>e, Ton,<br />

Kalk, Lehm und Sand ausgereicht hat,<br />

diese Vielfalt zu erzeugen.<br />

E<strong>in</strong>führung<br />

E<strong>in</strong>e Vielfalt im E<strong>in</strong>klang mit<br />

der Landschaft und <strong>in</strong> baulicher<br />

Harmonie.<br />

5

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