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Jahrbuch des LPWL 2005 - Landesverband Praxisnetze Nordrhein ...

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e) Verbund mit der „JOB-Card“ als Sozialversicherungsausweis<br />

(Clement-Vorschlag Herbst 2004)<br />

Pläne aus dem Wirtschaftsministerium von 2004 sahen vor, die eGK mit dem<br />

neuen elektronischen Sozialversicherungsausweis zu verschmelzen. Dieser Verbund<br />

erleichtere die Informationsübermittlung im ohnehin vielseitig verzahnten<br />

Sozial- und Gesundheitswesen, führe zu Bürokratieabbau und mehr Flexibilität<br />

und Transparenz.<br />

Hierzu ist kritisch anzumerken, dass das technologisch überaus anspruchsvolle<br />

eGK-Projekt nach Ansicht vieler Fachleute bis 2006 nicht zu realisieren ist.<br />

Im zusätzlichen Verbund mit der SV-Karte würde der Einführungstermin 2006<br />

ganz sicher nicht zu halten sein.<br />

Ferner geben wir zu bedenken, dass die eGK zahlreiche hochsensible Daten<br />

enthalten wird, die weder im Sozialwesen noch bei Arbeitgebern oder Arbeitsämtern<br />

etwas zu suchen haben. Das Speichervolumen auf der eGK von derzeit<br />

avisierten 64 MB gestattet neben der Aufnahme <strong>des</strong> Passfotos <strong>des</strong> Versicherten<br />

die Hinterlegung von etwa 2000 DIN A4 - Textseiten. Diese Datenmenge<br />

gebietet allerhöchste Vorsicht im Umgang mit dem Datenträger, selbst wenn der<br />

Zugriff durch die HPC-Karte (siehe unten) auf einen eng limitierten und legitimierten<br />

Personenkreis beschränkt ist.<br />

Weiterhin würde die Kombination beider Ausweise erstmals in der Geschichte<br />

der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland die Möglichkeit zur Speicherung jedweder<br />

personenbezogenen Daten unter einer einheitlichen ID-Nummer eröffnen.<br />

Hierin sehen wir eine ganz erhebliche Gefahr für die Sicherheit <strong>des</strong> Datenschutzes.<br />

Wir lehnen daher den Verbund zweier Speichersysteme mit<br />

hochsensiblem Inhalt ent-schieden ab.<br />

2) Die Health-Professional-Card (HPC)<br />

Jeder “Leistungserbringer” im deutschen Gesundheitssystem wird mit einem<br />

elektronischen Heilberufe-Ausweis, der „Health-Professional-Card“, (HPC)<br />

ausgerüstet. Die Karte ist einer der obligaten Gegenschlüssel für den Zugriff auf<br />

Karten– und Server-Daten. Sie ermöglicht darüber hinaus die digitale Signatur<br />

zum fälschungssicheren Dokumenten-Versand. Ein hierarchisches System soll<br />

die Zugangsberechtigungen abstaffeln: z. B. Physiotherapeut … Apotheker…<br />

Arzt…<br />

LWPL <strong>Jahrbuch</strong> <strong>2005</strong>.indd 48 11.10.<strong>2005</strong> 20:09:44 Uhr

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