Jahrbuch des LPWL 2005 - Landesverband Praxisnetze Nordrhein ...
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e) Verbund mit der „JOB-Card“ als Sozialversicherungsausweis<br />
(Clement-Vorschlag Herbst 2004)<br />
Pläne aus dem Wirtschaftsministerium von 2004 sahen vor, die eGK mit dem<br />
neuen elektronischen Sozialversicherungsausweis zu verschmelzen. Dieser Verbund<br />
erleichtere die Informationsübermittlung im ohnehin vielseitig verzahnten<br />
Sozial- und Gesundheitswesen, führe zu Bürokratieabbau und mehr Flexibilität<br />
und Transparenz.<br />
Hierzu ist kritisch anzumerken, dass das technologisch überaus anspruchsvolle<br />
eGK-Projekt nach Ansicht vieler Fachleute bis 2006 nicht zu realisieren ist.<br />
Im zusätzlichen Verbund mit der SV-Karte würde der Einführungstermin 2006<br />
ganz sicher nicht zu halten sein.<br />
Ferner geben wir zu bedenken, dass die eGK zahlreiche hochsensible Daten<br />
enthalten wird, die weder im Sozialwesen noch bei Arbeitgebern oder Arbeitsämtern<br />
etwas zu suchen haben. Das Speichervolumen auf der eGK von derzeit<br />
avisierten 64 MB gestattet neben der Aufnahme <strong>des</strong> Passfotos <strong>des</strong> Versicherten<br />
die Hinterlegung von etwa 2000 DIN A4 - Textseiten. Diese Datenmenge<br />
gebietet allerhöchste Vorsicht im Umgang mit dem Datenträger, selbst wenn der<br />
Zugriff durch die HPC-Karte (siehe unten) auf einen eng limitierten und legitimierten<br />
Personenkreis beschränkt ist.<br />
Weiterhin würde die Kombination beider Ausweise erstmals in der Geschichte<br />
der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland die Möglichkeit zur Speicherung jedweder<br />
personenbezogenen Daten unter einer einheitlichen ID-Nummer eröffnen.<br />
Hierin sehen wir eine ganz erhebliche Gefahr für die Sicherheit <strong>des</strong> Datenschutzes.<br />
Wir lehnen daher den Verbund zweier Speichersysteme mit<br />
hochsensiblem Inhalt ent-schieden ab.<br />
2) Die Health-Professional-Card (HPC)<br />
Jeder “Leistungserbringer” im deutschen Gesundheitssystem wird mit einem<br />
elektronischen Heilberufe-Ausweis, der „Health-Professional-Card“, (HPC)<br />
ausgerüstet. Die Karte ist einer der obligaten Gegenschlüssel für den Zugriff auf<br />
Karten– und Server-Daten. Sie ermöglicht darüber hinaus die digitale Signatur<br />
zum fälschungssicheren Dokumenten-Versand. Ein hierarchisches System soll<br />
die Zugangsberechtigungen abstaffeln: z. B. Physiotherapeut … Apotheker…<br />
Arzt…<br />
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