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BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte - Paul-Orzessek.de

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BGElektro TextilFeinmechanik<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Oktober 1988BG-Regel<strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräteAktualisierte Nachdruckfassung September 2006Fachausschuss „Verwaltung“ <strong>de</strong>r DGUV


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>2


Inhaltsverzeichnis<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>SeiteVorbemerkung .......................................................................................................................................... 51 Anwendungsbereich ..................................................................................................................... 62 Begriffsbestimmungen ................................................................................................................ 63 Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen ........................................................................................................ 74 Bau <strong>und</strong> Ausrüstung4.1 Gemeinsame Bestimmungen ......................................................................................... 74.2 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für <strong>Lagereinrichtungen</strong> ............................................... 114.3 Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte <strong>Lagereinrichtungen</strong> ....................... 174.4 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für Lagergeräte ............................................................... 274.5 Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Lagergeräte sowiefür Stapelhilfsmittel............................................................................................................. 285 Betrieb5.1 Gemeinsame Bestimmungen ......................................................................................... 295.2 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für <strong>Lagereinrichtungen</strong> ............................................... 305.3 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für Lagergeräte ............................................................... 326 Prüfung................................................................................................................................................ 347 Zeitpunkt <strong>de</strong>r Anwendung ......................................................................................................... 35Anhang 1: Berechnung <strong>und</strong> Grafik für Stapelhöhen ............................................................ 36Anhang 2: Bildanhang ...................................................................................................................... 40Anhang 3: Vorschriften <strong>und</strong> Regeln ............................................................................................ 513


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei <strong>de</strong>r Arbeit(BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus• staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r• berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r• technischen Spezifikationen<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r• <strong>de</strong>n Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.BG-Regeln richten sich in erster Linie an <strong>de</strong>n Unternehmer <strong>und</strong> sollen ihm Hilfestellungbei <strong>de</strong>r Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschrifteno<strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen,wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten <strong>und</strong> arbeitsbedingte Ges<strong>und</strong>heitsgefahrenvermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.Der Unternehmer kann bei Beachtung <strong>de</strong>r in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungendavon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften gefor<strong>de</strong>rtenSchutzziele erreicht. An<strong>de</strong>re Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierungstaatlicher Arbeitsschutzvorschriften von <strong>de</strong>n dafür eingerichtetenAusschüssen technische Regeln ermittelt wor<strong>de</strong>n, sind diese vorrangig zu beachten.Wer<strong>de</strong>n verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften o<strong>de</strong>raus Unfallverhütungsvorschriften wie<strong>de</strong>rgegeben, sind sie durch Fettdruckkenntlich gemacht o<strong>de</strong>r im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbeson<strong>de</strong>rebeispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechen<strong>de</strong> Hinweisein Kursivschrift gegeben.4


Vorbemerkung<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen an<strong>de</strong>re, min<strong>de</strong>stensebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln an<strong>de</strong>rer Mitgliedstaaten<strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Türkei o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Vertragsstaaten <strong>de</strong>s Abkommensüber <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum ihren Nie<strong>de</strong>rschlag gef<strong>und</strong>en habenkönnen.Prüfzeugnisse von Prüfstellen, die in an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Uniono<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Türkei o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren Vertragsstaaten <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n EuropäischenWirtschaftsraum zugelassen sind, wer<strong>de</strong>n in gleicher Weise wie <strong>de</strong>utsche Prüfzeugnisseberücksichtigt, wenn die <strong>de</strong>n Prüfzeugnissen dieser Stellen zu Gr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong>nPrüfungen, Prüfverfahren <strong>und</strong> konstruktiven Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschenStelle gleichwertig sind. Um <strong>de</strong>rartige Stellen han<strong>de</strong>lt es sich vor allem dann, wenndiese die in <strong>de</strong>r Norm DIN EN ISO/IEC 17 025 bzw. DIN EN 45 011 nie<strong>de</strong>rgelegten Anfor<strong>de</strong>rungenerfüllen.5


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>1 Anwendungsbereich1.1 Diese BG-Regel fin<strong>de</strong>t Anwendung auf <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte.1.2 Diese BG-Regel fin<strong>de</strong>t auf <strong>Lagereinrichtungen</strong> insoweit keine Anwendung, alsim jeweiligen Lan<strong>de</strong>sbaurecht spezielle Regelungen enthalten sind.2 BegriffsbestimmungenIm Sinne dieser BG-Regel wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Begriffe bestimmt:1. <strong>Lagereinrichtungen</strong> sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke.Regale sind z.B. Fachbo<strong>de</strong>nregale, Palettenregale, Kragarmregale,Durchlaufregale, Einfahrregale <strong>und</strong> mehrgeschossige Regaleinrichtungen.Schränke sind z.B. Schränke mit Flügel-, Roll- o<strong>de</strong>r Schiebetüren,Schränke mit Schubla<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Auszügen, mehrgeschossige Schrankeinrichtungen<strong>und</strong> Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen.2. Lagergeräte sind zur Wie<strong>de</strong>rverwendung bestimmte Paletten mit o<strong>de</strong>rohne Stapelhilfsmittel sowie Stapelbehälter.Paletten sind z.B. Flachpaletten aus Holz, Stahl, Kunststoff o<strong>de</strong>rLeichtmetall.Stapelbehälter sind Behälter, <strong>de</strong>ren Aufbauten mit <strong>de</strong>m Unterbau festverb<strong>und</strong>en sind, z.B. Box- <strong>und</strong> Gitterboxpaletten, Stapelwannen <strong>und</strong>Stapelkästen.3. Stapelhilfsmittel sind zur Wie<strong>de</strong>rverwendung bestimmte Hilfsmittel, diemit <strong>de</strong>n Flachpaletten zu verbin<strong>de</strong>n sind.Dies sind z.B. Rahmen <strong>und</strong> Rungen, die aufgesetzt, auf- o<strong>de</strong>r eingestecktwer<strong>de</strong>n sowie <strong>de</strong>ren Verbindungen.Siehe auch DIN EN ISO 445 „Paletten für die Handhabung von Gütern;Begriffe“.6


3 Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen<strong>BGR</strong> <strong>234</strong><strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte müssen nach dieser BG-Regel <strong>und</strong> im Übrigen<strong>de</strong>n allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik entsprechend beschaffen seinsowie betrieben <strong>und</strong> geprüft wer<strong>de</strong>n. Abweichungen sind zulässig, wenn diegleiche Sicherheit auf an<strong>de</strong>re Weise gewährleistet ist.Es wird insbeson<strong>de</strong>re auf die für <strong>de</strong>n Anwendungsbereich dieser BG-Regel zu beachten<strong>de</strong>n, im Anhang 3 aufgeführten Rechtsvorschriften<strong>und</strong> Regeln <strong>de</strong>r Technik verwiesen.4 Bau <strong>und</strong> Ausrüstung4.1 Gemeinsame Bestimmungen4.1.1 Ausführung<strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte müssen so beschaffen <strong>und</strong> aufgestellt sein,dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last <strong>de</strong>s Lagergutes sicheraufnehmen können. Ihre Stand- <strong>und</strong> Tragsicherheit muss <strong>de</strong>n betrieblichenBeanspruchungen genügen <strong>und</strong> durch rechnerische Tragfähigkeitsnachweisefür die tragen<strong>de</strong>n Elemente o<strong>de</strong>r durch Belastungsversuche nachgewiesensein.4.1.2 Statische Anfor<strong>de</strong>rungen4.1.2.1 Sicherheit gegen BruchBei Belastungsversuchen an <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräten muss dieSicherheit gegen Bruch min<strong>de</strong>stens das Zweifache <strong>de</strong>r vorgesehenen Belastung(Summe <strong>de</strong>r zulässigen Nutzlasten + Summe <strong>de</strong>r Eigengewichte) betragen.Bei nur zwei gleichartigen Versuchen ist <strong>de</strong>r kleinere <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Werteanzunehmen.7


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>4.1.2.2 SteifigkeitDie Stand- <strong>und</strong> Tragsicherheit von <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräten muss eineausreichen<strong>de</strong> Steifigkeit in Längs- <strong>und</strong> Querrichtung einschließen.4.1.2.3 DurchbiegungDie maximale Durchbiegung <strong>de</strong>r tragen<strong>de</strong>n Elemente von <strong>Lagereinrichtungen</strong>bei Einbringung <strong>de</strong>r zulässigen Nutzlast darf für metallische Werkstoffehöchstens 1/200, für alle an<strong>de</strong>ren Werkstoffe höchstens 1/150 ihrer Stützweitebetragen. Bei allen Werkstoffen ist <strong>de</strong>r Dauerstandswert zugr<strong>und</strong>e zu legen.Stützweite ist <strong>de</strong>r Abstand zwischen zwei benachbarten Auflagern.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 1.4.1.2.4 HorizontalkräfteAußer <strong>de</strong>n bestimmbaren Horizontalkräften sind bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>rStand- <strong>und</strong> Tragsicherheit von <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräten zusätzlicheHorizontalkräfte in <strong>de</strong>r jeweiligen Lastebene sowohl in Längs- als auch in Tiefenrichtung,jedoch nicht gleichzeitig wirkend, anzusetzen. Die zusätzlich anzusetzen<strong>de</strong>nHorizontalkräfte betragen min<strong>de</strong>stens:1. Für <strong>Lagereinrichtungen</strong>, die von Hand be- o<strong>de</strong>r entla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n,H = 1/200 <strong>de</strong>r Gewichtskraft <strong>de</strong>r zulässigen Fachlast sowieH z = 50 N als Einzelkraft an jeweils ungünstigster Stelle.Wird das im Abschnitt 4.2.1 angegebene Verhältnis Höhe zu Tiefe überschritten,so sind Standsicherheitsnachweise auch für <strong>de</strong>n unbela<strong>de</strong>nen Zustand zuerbringen.2. Für <strong>Lagereinrichtungen</strong>, die mit För<strong>de</strong>rmitteln be- o<strong>de</strong>r entla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n,H = 1/200 <strong>de</strong>r Gewichtskraft <strong>de</strong>r zulässigen Fachlast sowieH z = 350 N als Einzelkraft an jeweils ungünstigster Stelle.Standsicherheitsnachweise sind auch für <strong>de</strong>n unbela<strong>de</strong>nen Zustand zu erbringen.Für Lagergeräte im Stapel,H = 1/50 <strong>de</strong>r Gewichtskraft <strong>de</strong>r Last <strong>de</strong>r Stapeleinheiten an ihren jeweiligenAufstandflächen sowieH z = 150 N als Einzelkraft in Höhe <strong>de</strong>r obersten Aufstandsfläche.8


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Standsicherheitsnachweise sind auch für <strong>de</strong>n unbela<strong>de</strong>nen Zustand zu erbringen.Eine Berücksichtigung von Horizontalkräften als Zusatzlasten ist zulässig.Siehe auch Abschnitt 5.2 <strong>und</strong> Tabelle 7 „Einteilung <strong>de</strong>r Lasten“<strong>de</strong>r DIN 18 800-1 „Stahlbauten; Bemessung <strong>und</strong> Konstruktion“.Bestimmbare Horizontalkräfte sind z.B. Windkräfte im Freien o<strong>de</strong>rhorizontal wirken<strong>de</strong> Massenkräfte verfahrbarer Regale <strong>und</strong> Schränke.Für <strong>Lagereinrichtungen</strong>, die von Hand be- o<strong>de</strong>r entla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, sieheAnhang 2 Abbildungen 2a <strong>und</strong> 2b.Für <strong>Lagereinrichtungen</strong>, die mit För<strong>de</strong>rmitteln be- o<strong>de</strong>r entla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n,siehe Anhang 2 Abbildungen 3a <strong>und</strong> 3b.Für Lagergeräte im Stapel siehe Anhang 1 Abbildungen 1 <strong>und</strong> 2.4.1.2.5 StandsicherheitsfaktorDer Standsicherheitsfaktor gegen das Kippen von <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong>-geräten muss min<strong>de</strong>stens 2,0 betragen.Siehe auch Anhang 1, Erläuterungen <strong>und</strong> Beispiele, sowie Anhang 2Abbildungen 2a bis 3b.4.1.2.6 AufstellflächenDie Aufstellflächen für <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte müssen so beschaffensein, dass die Eigengewichte <strong>und</strong> zulässigen Nutzlasten sicher aufgenommenwer<strong>de</strong>n.4.1.2.7 Belastungen aus <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong><strong>Lagereinrichtungen</strong>, die statisch-konstruktiver Bestandteil eines Gebäu<strong>de</strong>ssind, müssen auch <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s jeweiligen Lan<strong>de</strong>sbaurechtes entsprechen.Eine feste Fußbo<strong>de</strong>nverbindung macht die Lagereinrichtung nichtzum Bestandteil <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.9


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>4.1.3 Äußere GestaltungBauelemente von <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräten – insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>renEcken <strong>und</strong> Kanten – müssen durch Formgebung o<strong>de</strong>r Bearbeitung so gestaltetsein, dass Verletzungen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.Bei Metallbö<strong>de</strong>n kann dies z.B. durch Umbör<strong>de</strong>lung o<strong>de</strong>r Abwinkelung<strong>de</strong>r Kanten erreicht wer<strong>de</strong>n.Siehe auch DIN 15 147 „Flachpaletten aus Holz; Gütebedingungen“.4.1.4 Verkehrswege, Gänge4.1.4.1 <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte müssen so errichtet <strong>und</strong> aufgestellt sein, dassausreichend bemessene Gänge vorhan<strong>de</strong>n sind.4.1.4.2 Verkehrswege für Fußgänger zwischen <strong>Lagereinrichtungen</strong> müssen min<strong>de</strong>stens1,25 m breit sein.4.1.4.3 Verkehrswege für Fußgänger zwischen Lagergeräten müssen min<strong>de</strong>stens1,25 m breit sein.4.1.4.4 Gänge, die nur für das Be- <strong>und</strong> Entla<strong>de</strong>n von Hand bestimmt sind (Nebengänge),müssen min<strong>de</strong>stens 0,75 m breit sein.Siehe Anhang 2 Abbildung 5.4.1.4.5 Verkehrswege für kraftbetriebene o<strong>de</strong>r spurgeb<strong>und</strong>ene För<strong>de</strong>rmittel müssenso breit sein, dass auf bei<strong>de</strong>n Seiten <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rmittel ein Sicherheitsabstandvon min<strong>de</strong>stens 0,5 m gewährleistet ist. Bei <strong>de</strong>r Bemessung ist auch <strong>de</strong>r Platzbedarffür Rangiervorgänge zu berücksichtigen. Auf <strong>de</strong>n Sicherheitsabstandkann verzichtet wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Zugang von Personen durch bauliche Maßnahmenverhin<strong>de</strong>rt ist.Sind keine baulichen Maßnahmen getroffen, darf <strong>de</strong>r Sicherheitsabstandnur unterschritten wer<strong>de</strong>n, wenn die beson<strong>de</strong>ren Bestimmungenfür <strong>de</strong>n Betrieb von Flurför<strong>de</strong>rzeugen in Schmalgängen (siehe§§ 28 bis 36 <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Flurför<strong>de</strong>rzeuge“[BGV D27]) eingehalten sind.Mit <strong>de</strong>m beidseitigen Sicherheitsabstand von 0,5 m sollen Personengeschützt wer<strong>de</strong>n, die sich gleichzeitig mit kraftbetriebenen o<strong>de</strong>rschienengeb<strong>und</strong>enen För<strong>de</strong>rmitteln im Bereich <strong>de</strong>s Verkehrswegesaufhalten.10


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Für Einfahrregale siehe Abschnitt 4.3.3.Siehe auch:Abschnitt 1.8 <strong>de</strong>s Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung,Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 17/1,2 „Verkehrswege“,BG-Information „Betriebliches Transportieren <strong>und</strong> Lagern“ (BGI 869),BG-Information „Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte <strong>und</strong>Anlagen zur Regalbedienung“ (BGI 756),DIN EN 528 „Regalbediengeräte; Sicherheit“,DIN 18225 „Industriebau; Verkehrswege in Industriebauten“.4.1.4.6 Durchgänge in Regalen müssen eine lichte Höhe von min<strong>de</strong>stens 2 m aufweisen.Die lichte Höhe von Durchfahrten muss in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n jeweilseingesetzten För<strong>de</strong>rmitteln bemessen sein.4.2 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für <strong>Lagereinrichtungen</strong>4.2.1 StandsicherheitDie Standsicherheit von Regalen <strong>und</strong> Schränken muss in je<strong>de</strong>m Betriebszustandgegeben sein. Hierbei sind neben <strong>de</strong>r zulässigen Nutzlast auch die auftreten<strong>de</strong>nKräfte beim Ein- <strong>und</strong> Auslagern zu berücksichtigen. Ortsfeste Regale,die mit För<strong>de</strong>rmitteln be- o<strong>de</strong>r entla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, müssen in beson<strong>de</strong>rerWeise gesichert sein.Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichen<strong>de</strong>r Tragfähigkeit<strong>und</strong> lotrechter Aufstellung im Allgemeinen angesehen wer<strong>de</strong>n:– Regale <strong>und</strong> Schränke mit entsprechen<strong>de</strong>m Eigengewicht;– Schränke mit Ausziehsperren, die das Aufziehen jeweils nur einerSchubla<strong>de</strong> zulassen;– Schränke mit Flügeltüren, wenn die Höhe <strong>de</strong>r obersten Ablage über<strong>de</strong>r Standfläche nicht mehr als das Vierfache <strong>de</strong>r Schranktiefe beträgt;– Regale sowie Schränke mit Schiebe- o<strong>de</strong>r Rolltüren, die von Handbe- <strong>und</strong> entla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wenn die Höhe <strong>de</strong>r obersten Ablage über<strong>de</strong>r Standfläche nicht mehr als das Fünffache <strong>de</strong>r Regal- o<strong>de</strong>rSchranktiefe beträgt;– Regale auf Gr<strong>und</strong> ihrer Verbindungs- <strong>und</strong> Aufstellungsart.11


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Beson<strong>de</strong>re Sicherungen sind z.B. Verbindungen <strong>de</strong>r Regale untereinan<strong>de</strong>ro<strong>de</strong>r mit geeigneten Bauwerksteilen.Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 4a <strong>und</strong> 4b.4.2.2 Aufbau- <strong>und</strong> BetriebsanleitungenFür Regale muss eine Aufbau- <strong>und</strong> Betriebsanleitung vorliegen, die Hinweisefür Aufstellung, Betrieb <strong>und</strong> notwendige Sicherheitsmaßnahmen enthält. Diesgilt auch für Schränke, <strong>de</strong>ren Bauart beson<strong>de</strong>re Hinweise für Aufstellung <strong>und</strong>Betrieb erfor<strong>de</strong>rlich macht.Siehe auch DIN EN 62 079/VDE 0039 „Erstellen von Anleitungen; Glie<strong>de</strong>rung,Inhalt <strong>und</strong> Darstellung“.4.2.3 Sicherungen gegen Heraus- o<strong>de</strong>r Herabfallen4.2.3.1 Bauelemente von Regalen <strong>und</strong> Schränken müssen so ausgeführt o<strong>de</strong>r gesichertsein, dass sie durch unbeabsichtigtes Lösen we<strong>de</strong>r heraus- noch herabfallenkönnen.Solche Bauelemente sind z.B. eingesteckte Rahmenteile, eingehängteo<strong>de</strong>r eingesteckte Einlegeteile sowie Schubla<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Auszüge.4.2.3.2 Auflagen zur Aufnahme <strong>de</strong>r La<strong>de</strong>einheiten müssen so ausgeführt <strong>und</strong> angeordnetsein, dass sie nicht herabfallen können; sie müssen die La<strong>de</strong>einheitensicher aufnehmen können.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 6.4.2.3.3 An Regalen, die mit För<strong>de</strong>rmitteln be- <strong>und</strong> entla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, müssen die Trägergegen eine Aushebekraft von min<strong>de</strong>stens 7 500 N <strong>und</strong> höchstens 10 000 Ngesichert sein. Die Sicherungselemente müssen so beschaffen sein, dass siesich nicht unbeabsichtigt lösen können.4.2.4 Sicherungen gegen Herabfallen von La<strong>de</strong>einheiten <strong>und</strong> Lagergut4.2.4.1 Die nicht für die Be- <strong>und</strong> Entladung vorgesehenen Seiten von Regalen müssengegen Herabfallen von La<strong>de</strong>einheiten gesichert sein. Die Dimensionierung <strong>de</strong>rSicherungen muss <strong>de</strong>n Abmessungen <strong>und</strong> Lasten <strong>de</strong>r La<strong>de</strong>einheiten entsprechen.4.2.4.2 Bei Palettenlagerung müssen die Sicherungen gegen herabfallen<strong>de</strong> La<strong>de</strong>einheitenauch an <strong>de</strong>n obersten Ablagen min<strong>de</strong>stens noch 0,5 m hoch sein.12


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Siehe auch Anhang 2 Abbildung 7.4.2.4.3 Die Bereiche über Regaldurchgängen müssen sicher gegen das Herabfallenvon La<strong>de</strong>einheiten <strong>und</strong> gegen das Hindurchfallen von Lagergut ausgeführtsein.4.2.4.4 Doppel-Regale, die von zwei Seiten mit nicht leitliniengeführten För<strong>de</strong>rmittelnbela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, müssen Durchschiebesicherungen aufweisen, die bis zu einerHöhe von min<strong>de</strong>stens 150 mm wirksam sind.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8a.4.2.4.5 Durchschiebesicherungen nach Abschnitt 4.2.4.4 sind nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wennbei mittiger Einlagerung zwischen <strong>de</strong>n von bei<strong>de</strong>n Seiten eingebrachten größtenLa<strong>de</strong>einheiten ein Sicherheitsabstand von min<strong>de</strong>stens 100 mm gewährleistetist.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8b.4.2.4.6 An Regalen <strong>und</strong> Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssenSchutzmaßnahmen gegen herabfallen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong> getroffen sein. Verkleidungen,Ver<strong>de</strong>ckungen <strong>und</strong> Umwehrungen müssen ausreichend dimensioniert<strong>und</strong> ausreichend befestigt sein.4.2.5 AnfahrschutzOrtsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten För<strong>de</strong>rmitteln be- o<strong>de</strong>r entla<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durcheinen min<strong>de</strong>stens 0,3 m hohen, ausreichend dimensionierten, nicht mit <strong>de</strong>mRegal verb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnungversehenen Anfahrschutz gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseitenortsfester Endregale bei verfahrbaren Einrichtungen.Als ausreichend dimensioniert kann ein Anfahrschutz angesehen wer<strong>de</strong>n,wenn er eine Energie von min<strong>de</strong>stens 400 Nm aufnehmen kann.Hinsichtlich gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung siehe Unfallverhütungsvorschrift„Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnungam Arbeitsplatz“ (BGV A8).4.2.6 AufstellungRegale müssen lotrecht aufgestellt sein. Abweichungen <strong>de</strong>r Regalstützen von<strong>de</strong>r Lotrechten in Längs- <strong>und</strong> Tiefenrichtung <strong>de</strong>r Regale dürfen nicht mehr als13


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>1/200 <strong>de</strong>r Regalstützenhöhe betragen. Die Anschlüsse von Trägern <strong>und</strong> Fachbö<strong>de</strong>ndürfen in <strong>de</strong>r Höhe nicht mehr als 1/300 <strong>de</strong>s Stützenabstan<strong>de</strong>s voneinan<strong>de</strong>rabweichen.4.2.7 Kennzeichnung4.2.7.1 An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg o<strong>de</strong>r einer Feldlastvon mehr als 1000 kg, an verfahrbaren Regalen <strong>und</strong> Schränken sowie anRegalen <strong>und</strong> Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen folgen<strong>de</strong>Angaben <strong>de</strong>utlich erkennbar <strong>und</strong> dauerhaft angebracht sein:– Hersteller o<strong>de</strong>r Einführer,– Typbezeichnung,– Baujahr o<strong>de</strong>r Kommissionsnummer,– zulässige Fach- <strong>und</strong> Feldlasten,– gegebenenfalls elektrische Kenndaten.Die Fachlast ist diejenige Last, die von einer Regalseite aus in ein Facheingebracht wer<strong>de</strong>n kann. Die Feldlast ist die Summe <strong>de</strong>r Fachlastenin einem Feld, wobei in <strong>de</strong>r Regel eine gleichmäßig verteilte Lastzugr<strong>und</strong>e gelegt wird.Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 9a <strong>und</strong> 9b.Anzugeben<strong>de</strong> elektrische Kenndaten sind z.B. Netzspannung, Stromart(Wechselstrom, Gleichstrom), Nennbetriebsstrom, Frequenz <strong>und</strong> Phasenzahl.4.2.7.2 Abweichend von Abschnitt 4.2.7.1 müssen bei Kragarmregalen anstelle <strong>de</strong>rzulässigen Fach- <strong>und</strong> Feldlasten die zulässigen Belastungen <strong>de</strong>r einzelnenKragarme <strong>und</strong> Stützen angegeben sein.4.2.7.3 An kraftbetriebenen Regalen <strong>und</strong> Schränken <strong>und</strong> an Regalen <strong>und</strong> Schränkenmit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen die für <strong>de</strong>n sicheren Betriebmaßgeben<strong>de</strong>n Inhalte <strong>de</strong>r Betriebsanleitung <strong>de</strong>utlich erkennbar <strong>und</strong> dauerhaftangebracht sein.4.2.8 Sicherung von GefahrstellenGefahrstellen an kraftbetriebenen <strong>Lagereinrichtungen</strong> mit Ausnahme von Be<strong>und</strong>Entla<strong>de</strong>öffnungen müssen durch Verkleidungen gesichert sein. Die Verkleidungenmüssen zuverlässig befestigt <strong>und</strong> mechanisch ausreichend wi<strong>de</strong>r-14


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>standsfähig sein. Sie dürfen nur mit Werkzeug zu lösen o<strong>de</strong>r müssen mit <strong>de</strong>mAntrieb gekoppelt sein.Siehe Abschnitt 4.3.6.7.4.2.9 Brandschutzinstallationen4.2.9.1 Brandschutzinstallationen für <strong>Lagereinrichtungen</strong> müssen so ausgeführt <strong>und</strong>angeordnet sein, dass sie gegen mechanische Beschädigungen geschützt sind.Siehe auch Anhang 3.4.2.10 Elektrische Ausrüstung von <strong>Lagereinrichtungen</strong>4.2.10.1 AllgemeinesDie elektrische Ausrüstung von <strong>Lagereinrichtungen</strong> muss <strong>de</strong>n allgemein anerkanntenRegeln <strong>de</strong>r Elektrotechnik entsprechen.Allgemein anerkannte Regeln <strong>de</strong>r Elektrotechnik sind z.B.:DIN EN 60204-1/VDE 0113 Teil 1 „Sicherheit von Maschinen; ElektrischeAusrüstung von Maschinen; Teil 1: Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen“,DIN EN 60 950-1/VDE 0805 Teil 1 „Einrichtungen <strong>de</strong>r Informationstechnik;Sicherheit; Teil 1: Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen“,DIN EN 954-1 „Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teilevon Steuerungen; Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“.4.2.10.2 HauptschalterBis zu einem Nennstrom von 16 A <strong>und</strong> einer Gesamtmotorleistung von 2 kWist anstelle eines Hauptschalters eine Steckvorrichtung nur dann zulässig,wenn auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Aufstellungsbedingungen eine leichte Trennung vomNetz möglich ist.4.2.10.3 SchaltleistenSchaltleisten müssen mit <strong>de</strong>m Antrieb so gekoppelt sein, dass bei ihrer Betätigungdie gefahrbringen<strong>de</strong> Bewegung zwangläufig unterbrochen wird.Zur Kopplung sind z.B. möglich15


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>– min<strong>de</strong>stens zwei räumlich getrennt angeordnete zwangsöffnen<strong>de</strong>Positionsschalter;– min<strong>de</strong>stens zwei räumlich getrennt angeordnete Positionsschalter,die als Schließer in Reihe geschaltet sind <strong>und</strong> in ihrer Schutzfunktionals Öffner wirken. Diese Positionsschalter müssen für 250 V <strong>und</strong>min<strong>de</strong>stens 2 Millionen Lastspiele ausgelegt <strong>und</strong> in Funktionskleinspannungs-Stromkreiseeingebaut sein;– min<strong>de</strong>stens zwei räumlich getrennt angeordnete, berührungsloswirken<strong>de</strong> Positionsschalter.Gestaltung von Schaltleisten siehe z.B. DIN EN 1760-2 „Sicherheit vonMaschinen; Druckempfindliche Schutzeinrichtungen; Teil 2: AllgemeineLeitsätze für die Gestaltung <strong>und</strong> Prüfung von Schaltleisten <strong>und</strong>Schaltstangen“.Bestimmungen für zwangsöffnen<strong>de</strong> Positionsschalter siehe DINEN 60 947-5-1/VDE 0660 Teil 200 „Nie<strong>de</strong>rspannungs-Schaltgeräte;Teil 5-1: Steuergeräte <strong>und</strong> Schaltelemente; Elektromechanische Steuergeräte“.Bestimmungen für berührungslos wirken<strong>de</strong> Positionsschalter sieheDIN VDE 0660 Teil 209 „Schaltgeräte; Nie<strong>de</strong>rspannungs-Schaltgeräte;Zusatzbestimmung für berührungslos wirken<strong>de</strong> Positionsschalter fürSicherheitsfunktionen“.4.2.10.4 Berührungslos wirken<strong>de</strong> SchutzeinrichtungenBerührungslos wirken<strong>de</strong> Schutzeinrichtungen müssen min<strong>de</strong>stens mit einerTestung (BWS-T) ausgerüstet sein. Hierzu zählen nicht Lichtschranken, diezusätzlich zu Schaltleisten eingebaut sind <strong>und</strong> vorwiegend <strong>de</strong>m Objektschutzdienen.Siehe auch DIN EN 61 496-1/VDE 0113 Teil 201 „Sicherheit von Maschinen;Berührungslos wirken<strong>de</strong> Schutzeinrichtungen; Teil 1: AllgemeineAnfor<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Prüfungen“.4.2.10.5 Befehls- <strong>und</strong> ÜberwachungsgeräteBefehls- <strong>und</strong> Überwachungsgeräte müssen unverwechselbar <strong>und</strong> dauerhaftgekennzeichnet sein. Sie müssen gut erreichbar <strong>und</strong> ergonomisch ausgeführtsein. Für Befehlsgeräte muss, ausgenommen bei Automatikbetrieb, dieZuordnung <strong>de</strong>r Bewegungsrichtung ein<strong>de</strong>utig sein.16


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>4.2.10.6 Beleuchtung<strong>Lagereinrichtungen</strong> müssen ausreichend <strong>und</strong> blendfrei beleuchtet sein. DieBeleuchtungsinstallationen müssen so ausgeführt <strong>und</strong> angeordnet sein,dass sie gegen mechanische Beschädigung geschützt sind.Die Nennbeleuchtungsstärke <strong>de</strong>r Allgemeinbeleuchtung soll in einerHöhe von 0,85 m über <strong>de</strong>m Fußbo<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens 100 Lux betragen.Für höhere Sehaufgaben, z.B. bei Kleinteillagerung <strong>und</strong> Leseaufgaben,soll die Nennbeleuchtungsstärke min<strong>de</strong>stens 200 Lux betragen. Licht<strong>und</strong>wärmeempfindliche Lagergüter können abweichen<strong>de</strong> Maßnahmenerfor<strong>de</strong>rlich machen.Siehe auch DIN 5034-2 „Tageslicht in Innenräumen; Gr<strong>und</strong>lagen“ sowieDIN EN 12 665 „Licht <strong>und</strong> Beleuchtung; Gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong> Begriffe <strong>und</strong>Kriterien für die Festlegung von Anfor<strong>de</strong>rungen an die Beleuchtung“.4.2.10.7 Hilfs-BetriebsschalterHilfs-Betriebsschalter, die Schutzeinrichtungen überbrücken, müssen alsSchlüsselschalter mit selbsttätiger Rückstellung ausgeführt sein. Hilfs-Betriebsschalter dürfen nur erschwert zugänglich, außerhalb <strong>de</strong>s üblichenZugriffsbereiches angebracht sein. Bei Regalen <strong>und</strong> Schränken mit kraftbetriebenenInneneinrichtungen muss außer<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Lauf in ungefährlicherRichtung festgelegt sowie <strong>de</strong>utlich erkennbar <strong>und</strong> dauerhaft gekennzeichnetsein.4.3 Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte <strong>Lagereinrichtungen</strong>4.3.1 Kragarmregale4.3.1.1 Kragarmregale müssen so beschaffen sein, dass die Kragarme nicht über dieäußeren Abstützpunkte <strong>de</strong>s Fußsockels hinausragen, es sei <strong>de</strong>nn, die Standsicherheitist auf an<strong>de</strong>re Weise gewährleistet.Die Standsicherheit kann z.B. durch Verankerung <strong>de</strong>r Stän<strong>de</strong>r mit geeignetenBauwerksteilen gewährleistet sein.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 10.4.3.1.2 Bei Kragarmregalen für die Lagerung von R<strong>und</strong>material <strong>und</strong> Langgut musssichergestellt sein, dass das Lagergut nicht herausfallen kann.17


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Dies kann z.B. durch Aufwinkeln <strong>de</strong>r Kragarme o<strong>de</strong>r durch eingesteckteSicherungen erreicht wer<strong>de</strong>n.4.3.2 Durchlaufregale, Einschubregale <strong>und</strong> ähnliche <strong>Lagereinrichtungen</strong>4.3.2.1 Durchlaufregale müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die ein gefahrlosesEinbringen <strong>und</strong> einen freien Durchlauf <strong>de</strong>r La<strong>de</strong>einheiten sicherstellen.4.3.2.2 Störstellen in Durchlaufregalen müssen gefahrlos erreichbar sein.Dies kann z.B. durch min<strong>de</strong>stens 0,5 m breite, neben <strong>de</strong>n Durchlaufgassenangeordnete Gänge o<strong>de</strong>r mittels geeigneter Befahrgeräte erfolgen.4.3.2.3 An <strong>de</strong>n Aufgabe- <strong>und</strong> Entnahmestellen müssen Einrichtungen vorhan<strong>de</strong>nsein, die ein unbeabsichtigtes Herauslaufen <strong>de</strong>r La<strong>de</strong>einheiten verhin<strong>de</strong>rn.4.3.2.4 Gefahrstellen zwischen durchlaufen<strong>de</strong>m Lagergut <strong>und</strong> Regalteilen, die vonVerkehrswegen erreicht wer<strong>de</strong>n können, müssen gesichert sein. Dies gilt nichtfür Gänge, die ausschließlich <strong>de</strong>r Behebung von Störungen dienen.4.3.2.5 Die Festlegungen <strong>de</strong>r Abschnitte 4.3.2.1 bis 4.3.2.4 gelten sinngemäß auch fürEinschubregale sowie für ähnliche, auch automatisierte <strong>Lagereinrichtungen</strong>.4.3.3 Einfahrregale4.3.3.1 Der Abstand <strong>de</strong>r Auflagen in <strong>de</strong>n Regalgassen muss unabhängig vom Abstand<strong>de</strong>r Stützen so gewählt sein, dass ein Auflagemaß von 30 mm auf je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rbei<strong>de</strong>n Palettenseiten nicht unterschritten wer<strong>de</strong>n kann. Die zur Aufnahmevon Lagergut vorgesehenen Regalgassen gelten nicht als Verkehrswege. Aufdas Zutrittverbot für Fußgänger muss durch das Verbotszeichen P03 „FürFußgänger verboten“ hingewiesen sein.Ausführung <strong>de</strong>s Verbotszeichens siehe Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits-<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“(BGV A8).4.3.3.2 Die Auflagen im Arbeitsbereich <strong>de</strong>s För<strong>de</strong>rzeugführers müssen so gestaltetsein, dass Verletzungen bei Bewegungen in Ein- <strong>und</strong> Ausfahrrichtung vermie<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n.18


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>4.3.4 Mehrgeschossige Regal- <strong>und</strong> Schrankeinrichtungen4.3.4.1 Lastannahmen4.3.4.2 TreppenRegalbühnen ohne Fahrverkehr müssen für eine gleichmäßig verteilte Lastvon min<strong>de</strong>stens 250 kg/m² ausgelegt sein, soweit nicht eine Einzellast von100 kg an ungünstigster Stelle eine stärkere Dimensionierung erfor<strong>de</strong>rlichmacht. Höhere Belastungen, z.B. durch Fahrverkehr, müssen zusätzlich berücksichtigtwer<strong>de</strong>n.Bühnen mehrgeschossiger Regaleinrichtungen müssen durch Treppen miteinan<strong>de</strong>rverb<strong>und</strong>en sein, <strong>de</strong>ren Stufenhöhe höchstens 190 mm <strong>und</strong> <strong>de</strong>renAuftritttiefe ohne Unterschneidung min<strong>de</strong>stens 260 mm beträgt. Die nutzbareLaufbreite <strong>de</strong>r Treppen muss min<strong>de</strong>stens 0,8 m betragen. Nach höchstens18 Stufen muss ein Zwischenpo<strong>de</strong>st mit einer nutzbaren Länge von min<strong>de</strong>stens1,0 m eingebaut sein. Die lichte Durchgangshöhe von Treppen muss lotrechtgemessen min<strong>de</strong>stens 2,1 m betragen.4.3.4.3 Absturzsicherungen, Schutz gegen herabfallen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong>Absturzsicherungen für Personen müssen als zweiteiliger Seitenschutz, bestehendaus Handlauf <strong>und</strong> Knieleiste, ausgeführt sein. Der Handlauf muss inmin<strong>de</strong>stens 1,0 m Höhe sein <strong>und</strong> eine in beliebiger Richtung wirken<strong>de</strong> Kraftvon min<strong>de</strong>stens 500 N/m aufnehmen können. Es müssen Fußleisten vorhan<strong>de</strong>nsein, <strong>de</strong>ren Höhe auf das Lagergut abgestimmt ist, min<strong>de</strong>stens jedoch0,05 m beträgt. Ausgenommen hiervon sind Be- <strong>und</strong> Entla<strong>de</strong>stellen. Nicht geschlosseneBühnenbö<strong>de</strong>n wie Gitterroste o<strong>de</strong>r Lochbleche müssen so ausgeführtsein, dass eine Gefährdung darunter befindlicher Personen durch herabfallen<strong>de</strong>Gegenstän<strong>de</strong> vermie<strong>de</strong>n ist.Siehe auch:– Abschnitte 1.8 <strong>und</strong> 2.1 <strong>de</strong>s Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung,– Arbeitsstätten-Richtlinien ASR 12/1-3 „Schutz gegen Absturz <strong>und</strong>herabfallen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong>“ <strong>und</strong> ASR 17/1,2 „Verkehrswege“,– AGI-Arbeitsblatt H 10 „Gitterroste im Industriebau“.19


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>4.3.4.4 Be- <strong>und</strong> Entla<strong>de</strong>stellenAbsturzsicherungen an Be- <strong>und</strong> Entla<strong>de</strong>stellen müssen als aufklappbare o<strong>de</strong>rverschiebbare Gelän<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>n sein. Die Gelän<strong>de</strong>r dürfen sich nicht nachaußen öffnen lassen <strong>und</strong> müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtesÖffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eineAbsturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern <strong>de</strong>r Abstellplatz eine Tiefe vonmin<strong>de</strong>stens 0,8 m aufweist.Siehe Anhang 2 Abbildung 11.4.3.4.5 Mehrgeschossige SchrankeinrichtungenFür mehrgeschossige Schrankeinrichtungen gelten die Festlegungen <strong>de</strong>r Abschnitte4.3.4.1 bis 4.3.4.4 sinngemäß.4.3.5 Verfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke4.3.5.1 StandsicherheitVerfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke müssen so beschaffen sein, dass auch beiungünstigster Lastverteilung beim Anfahren <strong>und</strong> Abbremsen <strong>de</strong>r verfahrbarenEinheiten die Standsicherheit gewährleistet ist. Übersteigt bei Regalen <strong>und</strong>Schränken die Höhe <strong>de</strong>r obersten Ablage das Fünffache <strong>de</strong>s Radachsenabstan<strong>de</strong>s,müssen Sicherungen gegen Kippen vorhan<strong>de</strong>n sein, die das rechnerischeKippmoment mit min<strong>de</strong>stens zweifacher Sicherheit aufnehmen können.Gefahren infolge Radbruch müssen durch konstruktive Maßnahmen vermie<strong>de</strong>nsein.Die Standsicherheit ist im Allgemeinen gewährleistet, wenn die Höhe<strong>de</strong>r obersten Ablage über <strong>de</strong>r Standfläche höchstens das Fünffache<strong>de</strong>s Radachsenabstan<strong>de</strong>s beträgt.Konstruktive Maßnahmen gegen Radbruch sind z.B. eine entsprechen<strong>de</strong>Gestaltung <strong>de</strong>s Wagenrahmens o<strong>de</strong>r Radbruchstützen.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 12.4.3.5.2 Fußbo<strong>de</strong>ngestaltungZur Vermeidung von Stolperstellen im Bereich verfahrbarer Regale <strong>und</strong>Schränke müssen Schienen fußbo<strong>de</strong>nbündig verlegt o<strong>de</strong>r es müssen zumin<strong>de</strong>stim gesamten Regalbereich entsprechend hohe Ausgleichbö<strong>de</strong>n einge-20


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>baut sein. Die durch Ausgleichbö<strong>de</strong>n gebil<strong>de</strong>ten Absätze müssen angeschrägto<strong>de</strong>r mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehen sein, sofernsie nicht durch blendfreie Beleuchtung <strong>de</strong>utlich erkennbar sind.Im Bo<strong>de</strong>n liegen<strong>de</strong> Führungsrinnen dürfen nicht breiter sein, als die Konstruktiondies erfor<strong>de</strong>rt. Endstopper müssen fußbo<strong>de</strong>nbündig o<strong>de</strong>r – falls dies nichtmöglich ist – durch Gefahrenkennzeichnung <strong>und</strong> Beleuchtung <strong>de</strong>utlich erkennbarsein.Hinsichtlich gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung siehe Unfallverhütungsvorschrift„Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnungam Arbeitsplatz“ (BGV A8).4.3.5.3 Fußbo<strong>de</strong>nabstandDer Abstand zwischen <strong>de</strong>n Unterkanten verfahrbarer Regale <strong>und</strong> Schränke<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Fußbo<strong>de</strong>n darf zur Vermeidung von Fußverletzungen bei Regalen<strong>und</strong> Schränken mit einer zulässigen Feldlast bis 2 000 kg das Maß von 15 mm,bei einer Feldlast über 2 000 kg das Maß von 30 mm an keiner Stelle überschreiten;Bo<strong>de</strong>nunebenheiten müssen ausgeglichen sein. Sofern För<strong>de</strong>rmittelhöhere Bo<strong>de</strong>nabstän<strong>de</strong> erfor<strong>de</strong>rlich machen, müssen Fußverletzungen durch<strong>de</strong>n Einbau von zusätzlichen Schutzeinrichtungen verhin<strong>de</strong>rt sein.Die Regelung für Regale <strong>und</strong> Schränke mit einer zulässigen Feldlastüber 2 000 kg ist begrün<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>n großflächigen Abmessungen <strong>und</strong><strong>de</strong>n größeren zulässigen Toleranzen für die Ebenheit von Industriebö<strong>de</strong>n;außer<strong>de</strong>m wird davon ausgegangen, dass in diesem Bereich För<strong>de</strong>rmitteleingesetzt <strong>und</strong> Schutzschuhe getragen wer<strong>de</strong>n.4.3.5.4 Wagenab<strong>de</strong>ckungenQuetsch- <strong>und</strong> Scherstellen an Bauelementen <strong>de</strong>s Wagens müssen durchdurchtrittsichere Ver<strong>de</strong>ckungen gesichert sein.Solche Bauelemente sind z.B. Radachsen <strong>und</strong> Antriebselemente.Als durchtrittsicher ist im Allgemeinen eine Ver<strong>de</strong>ckung anzusehen,die für die Einzellast von 100 kg an ungünstigster Stelle bemessen ist.4.3.5.5 KantenabstandDer Abstand <strong>de</strong>r festen Kanten zwischen verfahrbaren Regal- <strong>und</strong> Schrankeinheitenmuss zur Vermeidung von Fingerquetschungen min<strong>de</strong>stens 25 mmbetragen.21


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Dies kann z.B. durch Distanzhalter <strong>und</strong> durch auf die Kanten aufgesetztenachgiebige Ab<strong>de</strong>ckungen erreicht wer<strong>de</strong>n.4.3.5.6 DistanzhalterDistanzhalter müssen so bemessen sein, dass <strong>de</strong>r Abstand nach Abschnitt4.3.5.5 auch bei vorgezogenen Stirnwän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen hervorstehen<strong>de</strong>nBauteilen gewährleistet ist; sie müssen außerhalb <strong>de</strong>s Zugriffbereiches<strong>und</strong> im Übrigen so angebracht sein, dass sie ihrerseits keine Quetsch<strong>und</strong>Scherstellen bil<strong>de</strong>n.4.3.5.7 Staub- <strong>und</strong> Kantenab<strong>de</strong>ckungenStaubab<strong>de</strong>ckungen <strong>und</strong> sonstige Kantenab<strong>de</strong>ckungen müssen nachgiebigsein <strong>und</strong> dürfen keine Quetsch- <strong>und</strong> Scherstellen bil<strong>de</strong>n.4.3.5.8 Abstän<strong>de</strong> zu BauwerksteilenVerfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke müssen so eingebaut sein, dass sie keineGefahrstellen mit Bauwerksteilen o<strong>de</strong>r sonstigen Einrichtungen bil<strong>de</strong>n. DerAbstand zu Wandvorsprüngen, benachbarten Regalen <strong>und</strong> Schränken sowieähnlichen Einrichtungen muss min<strong>de</strong>stens 0,5 m betragen, sofern keine beson<strong>de</strong>renSchutzeinrichtungen vorhan<strong>de</strong>n sind. Der Abstand verfahrbarer Einheitenvon ebenen Wän<strong>de</strong>n muss min<strong>de</strong>stens 120 mm, darf jedoch nichtmehr als 180 mm betragen. Die ebenen Wän<strong>de</strong> dürfen nicht nachgiebig sein<strong>und</strong> müssen min<strong>de</strong>stens 2,0 m über <strong>de</strong>r Aufstandsfläche hoch sein.Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 13a <strong>und</strong> 13b.4.3.5.9 NutzlastbeschränkungenFür die nachstehend aufgeführten Einrichtungen gilt:1. Bei Handschubeinrichtungen darf die Nutzlast <strong>de</strong>r einzelnen verfahrbarenEinheit 2000 kg nicht überschreiten. Der gesamte Regalblock darf nur zwischen0,75 m <strong>und</strong> 1,00 m verfahrbar sein.2. Manuell verfahrbare Einrichtungen mit einer Nutzlastaufnahme von mehrals 2 000 kg <strong>und</strong> bis 5 000 kg pro Einheit müssen mit einem mechanischunterstützen<strong>de</strong>n Antrieb o<strong>de</strong>r mit einem Kraftantrieb ausgestattet sein.22


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>3. Verfahrbare Einrichtungen mit einer zulässigen Nutzlastaufnahme vonmehr als 5 000 kg pro Einheit müssen mit einem Kraftantrieb versehensein.4.3.5.10 Verfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke mit Kraftantrieb4.3.5.10.1 Not-BefehlseinrichtungenVerfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke mit Kraftantrieb müssen mit einer Not-Befehlseinrichtung ausgerüstet sein, von <strong>de</strong>r aus die Zugänge eingesehenwer<strong>de</strong>n können.Siehe auch DIN EN 418 „Sicherheit von Maschinen; NOT-AUS-Einrichtung, funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze“.4.3.5.10.2 SchutzeinrichtungenKraftbetriebene verfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke müssen mit einer o<strong>de</strong>rmehreren <strong>de</strong>r nachstehend aufgeführten Einrichtungen zum Schutz vor Gefahrendurch sich bewegen<strong>de</strong> Regal- <strong>und</strong> Schrankeinheiten ausgerüstet sein:1. Schaltleisten <strong>und</strong> LichtschrankenSchaltleisten o<strong>de</strong>r Lichtschrankenelemente müssen an allen Frontseiten<strong>de</strong>r verfahrbaren Regal- <strong>und</strong> Schrankeinheiten angebracht sein. Sie müssenin Fußhöhe liegen <strong>und</strong> mit rot-weißer Kennzeichnung versehen sein.Der Nachlaufweg <strong>de</strong>r Regale <strong>und</strong> Schränke darf nach Betätigen <strong>de</strong>rSchutzeinrichtung in keiner Richtung mehr als 100 mm betragen. DurchBetätigen <strong>de</strong>r Schaltleisten o<strong>de</strong>r Lichtschranken muss <strong>de</strong>r Antrieb unverzüglichabgeschaltet wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> ein selbsttätiges Wie<strong>de</strong>ranlaufen verhin<strong>de</strong>rtsein. Das Wie<strong>de</strong>reinschalten innerhalb eines Steuerstromkreisesdarf erst nach Betätigen eines einzigen, zentral gelegenen Schalters erfolgenkönnen. Die Schaltleisten o<strong>de</strong>r Lichtschranken sollen bis in <strong>de</strong>nEndbereich <strong>de</strong>r Wagen durchgezogen sein. Sofern es aus konstruktivenGrün<strong>de</strong>n unumgänglich ist, dürfen sie höchstens 100 mm von <strong>de</strong>n Stirnseiten<strong>de</strong>r kraftbetriebenen Regale <strong>und</strong> Schränke (Wagen <strong>und</strong> Aufbauten)entfernt en<strong>de</strong>n. Die Schaltleisten o<strong>de</strong>r Lichtschranken müssen so niedrigwie möglich angebracht sein, wobei die unter Abschnitt 4.3.5.3 gefor<strong>de</strong>rtenBo<strong>de</strong>nabstandsmaße in keinem Falle überschritten wer<strong>de</strong>n dürfen.Schaltleisten müssen auch in <strong>de</strong>r Höhe so bemessen sein, dass sie sicher<strong>und</strong> leicht berührt wer<strong>de</strong>n können.23


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>2. SeilzugsicherungenSeilzugsicherungen (Seilzugsperren) müssen in einer Höhe von ca. 0,9 mangebracht <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n Steuerstromkreis einbezogen sein.3. FreigabeschalterVon <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen bezüglich Schaltleisten, Lichtschranken<strong>und</strong> Seilzugsicherungen kann bei verfahrbaren Regalen <strong>und</strong> Schränkenmit Kraftantrieb <strong>und</strong> einer Länge <strong>de</strong>r zusammengefahrenen Einheiten vonbis zu 10 m abgewichen wer<strong>de</strong>n, sofern in einer solchen Einrichtung jeweilsnur ein Gang zur Benutzung geöffnet <strong>und</strong> dieser nur von einer Seite her betretenwer<strong>de</strong>n kann. Die Gangbreite muss min<strong>de</strong>stens 0,75 m <strong>und</strong> darfhöchstens 1 m betragen. Außer<strong>de</strong>m müssen als Schutzeinrichtungen Freigabeschaltermit Zeitrelais eingebaut sein. Die Freigabeschalter müssen in<strong>de</strong>n Gängen <strong>de</strong>r Regale <strong>und</strong> Schränke min<strong>de</strong>stens 1 m von <strong>de</strong>n Stirnseitenentfernt angebracht sein. Das Einschalten <strong>de</strong>s Antriebes darf unmittelbarnach Betätigen <strong>de</strong>s Freigabeschalters nur für höchstens 10 s möglich sein.Die Fahrbefehlschalter für <strong>de</strong>n Antrieb müssen mit selbsttätiger Rückstellungausgeführt sein.4. Kopplung von AuszügenAuszüge von kraftbetriebenen verfahrbaren Schränken müssen entsprechendAbschnitt 4.3.6.7 mit <strong>de</strong>m Antrieb gekoppelt sein, wenn nicht sicherverhin<strong>de</strong>rt ist, dass sich Personen beim Verfahren im Gefahrbereich aufhalten.Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 14 bis 16.4.3.6 Regale <strong>und</strong> Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen4.3.6.1 Schutz gegen gefahrbringen<strong>de</strong> BewegungenAn Regalen <strong>und</strong> Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssenGefahrstellen zwischen <strong>de</strong>n Inneneinrichtungen untereinan<strong>de</strong>r sowie <strong>de</strong>n Inneneinrichtungen<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Gehäuse vermie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gesichert sein. DieSchutzeinrichtungen müssen nach ihrem Betätigen die kraftbetriebenen Einrichtungengefahrlos stillsetzen, müssen sicher gegen Unter- o<strong>de</strong>r Übergreifensein <strong>und</strong> dürfen ihrerseits keine Quetsch- <strong>und</strong> Scherstellen bil<strong>de</strong>n; einselbsttätiges Wie<strong>de</strong>ranlaufen muss verhin<strong>de</strong>rt sein. An Regalen <strong>und</strong> Schränkenmit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen sowie mehreren Be- <strong>und</strong> Entla<strong>de</strong>öffnungenmuss außerhalb <strong>de</strong>s jeweiligen Befehlsbereichs durch geschlos-24


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>sene Türen o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Überwachungseinrichtungen eine gefahrbringen<strong>de</strong>Bewegung, z.B. durch ungewollten Anlauf, verhin<strong>de</strong>rt sein.Gefahrstellen zwischen <strong>de</strong>n kraftbetriebenen Inneneinrichtungen untereinan<strong>de</strong>rkönnen auf Gr<strong>und</strong> ihrer Formgebung <strong>und</strong> entsprechen<strong>de</strong>rAbstän<strong>de</strong> als gesichert angesehen wer<strong>de</strong>n.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 17.Gefahrloses Stillsetzen kann z.B. durch Schaltleisten, Lichtschrankeno<strong>de</strong>r gleichwertige Einrichtungen erreicht wer<strong>de</strong>n; siehe Abschnitte4.2.10.3 <strong>und</strong> 4.2.10.4.Überwachungseinrichtungen gegen ungewollten Anlauf können Bewegungsmel<strong>de</strong>r,Schaltmatten, Lichtschranken o<strong>de</strong>r ähnliche Einrichtungensein.Hinsichtlich <strong>de</strong>r Kopplung von Auszügen siehe Abschnitte 4.3.5.10.2Nr. 4 <strong>und</strong> 4.3.6.7.Regale <strong>und</strong> Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen sindkeine Aufzugsanlagen <strong>und</strong> damit keine überwachungsbedürftigen Anlagenim Sinne <strong>de</strong>s § 2 Abs. 7 Nr. 5 <strong>de</strong>s Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetzes.4.3.6.2 InneneinrichtungenEingehängte Inneneinrichtungen dürfen sich nicht in gefahrbringen<strong>de</strong>r Weiseso aufschaukeln können, dass sie miteinan<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r mit sonstigen Teilen <strong>de</strong>rLagereinrichtung in Berührung kommen können.4.3.6.3 TragkettenTragketten müssen min<strong>de</strong>stens mit siebenfacher statischer <strong>und</strong> fünffacherdynamischer Sicherheit gegen Bruch ausgelegt sein.Siehe hierzu auch DIN ISO 10823 „Hinweise zur Auswahl von Rollenkettentrieben“.4.3.6.4 AblageflächenAblageflächen vor <strong>de</strong>n Entnahmeöffnungen müssen für im Sitzen zu verrichten<strong>de</strong>Tätigkeiten zwischen 680 mm <strong>und</strong> 750 mm <strong>und</strong> für im Stehen zu ver-25


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>richten<strong>de</strong> Tätigkeiten zwischen 900 mm <strong>und</strong> 1 100 mm oberhalb <strong>de</strong>r Standflächeangebracht sein.Siehe auch Abschnitt 5.2.3.1.4.3.6.5 Maßnahmen gegen ungleichmäßige LastverteilungRegale <strong>und</strong> Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen so beschaffensein, dass bei höchster ungleichmäßiger Lastverteilung ein ungewollterVor- o<strong>de</strong>r Rücklauf wirksam verhin<strong>de</strong>rt ist. Ersatzweise sind bei mehrals 3 t Nutzlast Einrichtungen zulässig, die das Erreichen <strong>de</strong>r zulässigen ungleichmäßigenLastverteilung optisch o<strong>de</strong>r akustisch anzeigen sowie bei <strong>de</strong>renÜberschreitung das Anlaufen verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bewegungsvorgangunterbrechen. In <strong>de</strong>r Betriebsanleitung muss das folgerichtige Be- <strong>und</strong> Entla<strong>de</strong>nbeschrieben sein.Die höchste ungleichmäßige Lastverteilung entspricht <strong>de</strong>r halbenNutzlast in <strong>de</strong>n vertikalen Kettensträngen.4.3.6.6 Not-BefehlseinrichtungenRegale <strong>und</strong> Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen, die im industriellenBereich eingesetzt sind, sowie Regale <strong>und</strong> Schränke mit kraftbetriebenenInneneinrichtungen, bei <strong>de</strong>nen nicht alle Entnahmeöffnungen von <strong>de</strong>nBefehlseinrichtungen aus zu überblicken sind, müssen an je<strong>de</strong>r Entnahmeöffnungmit einer Not-Befehlseinrichtung ausgerüstet sein.4.3.6.7 Kopplung von VerkleidungenAn Regalen <strong>und</strong> Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssenVerkleidungen, die zur Beseitigung betriebsspezifischer Störungen geöffnetwer<strong>de</strong>n müssen, mit <strong>de</strong>m Antrieb gekoppelt sein.Zur Kopplung sind z.B. möglich– zwei räumlich getrennt angeordnete Positionsschalter, die alsSchließer in Reihe geschaltet sind <strong>und</strong> in ihrer Schutzfunktion alsÖffner wirken;– ein Positionsschalter, <strong>de</strong>r als Schließer so angeordnet ist, dass eineeinfache Umgehung, z.B. durch unbeabsichtigtes Betätigen, nichtmöglich ist <strong>und</strong> <strong>de</strong>r in seiner Schutzfunktion als Öffner wirkt;26


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>4.3.6.8 Handkurbeln– ein Magnetschalter mit Schutzbeschaltungo<strong>de</strong>r– ein Positionsschalter mit Zwangsöffnung.Handkurbeln müssen zum Schutz vor gefahrbringen<strong>de</strong>n Bewegungen mit<strong>de</strong>m Antrieb gekoppelt sein. Die Kopplung darf durch Hilfs-Betriebsschalternicht außer Betrieb gesetzt wer<strong>de</strong>n können.Zur Ausführung von Kopplungen siehe Abschnitt 4.3.6.7.4.4 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für Lagergeräte4.4.1 BetriebsanleitungFür Lagergeräte muss eine Betriebsanleitung <strong>de</strong>s Herstellers vorliegen, die diefür Aufstellung <strong>und</strong> Betrieb notwendigen Kenndaten <strong>und</strong> Sicherheitsmaßnahmenenthält.Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re Angaben über die zulässige Nutzlast, Auflast<strong>und</strong> Stapelhöhe sowie Hinweise auf beson<strong>de</strong>re Gefahren bei <strong>de</strong>rStapelung.Auflast ist das Gewicht aller auf die unterste Stapeleinheit aufgesetztenStapeleinheiten.4.4.2 KennzeichnungAn Lagergeräten müssen folgen<strong>de</strong> Angaben <strong>de</strong>utlich erkennbar <strong>und</strong> dauerhaftangebracht sein:– Hersteller, Einführer o<strong>de</strong>r Betreiber,– Baujahr,– Tragfähigkeit.Diesem ist entsprochen, wenn Paletten <strong>und</strong> Stapelbehälter nach entsprechen<strong>de</strong>nnationalen Normen o<strong>de</strong>r nach UIC (Union International<strong>de</strong>s Chemins <strong>de</strong> Fer – Internationaler Eisenbahnverband –) gekennzeichnetsind. Den nationalen Normen stehen branchen- <strong>und</strong> firmeninterneRegelungen gleich, wenn eine Min<strong>de</strong>sttragfähigkeit von27


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>1 000 kg entsprechend <strong>de</strong>m ungünstigsten Belastungsfall nachDIN 15 146 Teile 2 <strong>und</strong> 3 „Vierwege-Flachpaletten aus Holz“ sichergestelltist.4.5 Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Lagergerätesowie für Stapelhilfsmittel4.5.1 Kennzeichnung von StapelbehälternAn Stapelbehältern muss die Kennzeichnung nach Abschnitt 4.4.2 in <strong>de</strong>r Formausgeführt sein, dass die zulässige Nutzlast <strong>und</strong> die zulässige Auflast voneinan<strong>de</strong>rgetrennt ausgewiesen sind.4.5.2 StapelfähigkeitBeispiel einer Kennzeichnung:DLE/1 t/4,4 t/88Es be<strong>de</strong>utet:DLE = Hersteller, Einführer o<strong>de</strong>r Betreiber1 t = zulässige Nutzlast einer Stapeleinheit4,4 t = zulässige Auflast88 = Baujahr 1988Stapelbehälter <strong>und</strong> Stapeleinheiten aus Flachpaletten mit Stapelhilfsmittelnmüssen so gestaltet sein, dass sie formschlüssig übereinan<strong>de</strong>r gestapelt wer<strong>de</strong>nkönnen. Dies gilt nicht für Stapeleinheiten, die vollflächig stapelbar sind.4.5.3 StapelhilfsmittelStapelhilfsmittel müssen ausreichend tragfähig sowie mit <strong>de</strong>n Flachpalettenformschlüssig <strong>und</strong> lösbar zu verbin<strong>de</strong>n sein. Sie müssen hinsichtlich ihrerTragfähigkeit, Auflast <strong>und</strong> Stapelhöhe mit <strong>de</strong>n eingesetzten Lagergeräten abgestimmtsein.28


5 Betrieb<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>5.1 Gemeinsame Bestimmungen5.1.1 BelastungDie zulässige Belastung von <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräten darf nicht überschritten<strong>und</strong> ihre Standsicherheit nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. La<strong>de</strong>einheitendürfen nicht stoßartig abgesetzt wer<strong>de</strong>n.5.1.2 Aufstiege<strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte dürfen nur über hierfür ausdrücklich bestimmteAufstiege betreten wer<strong>de</strong>n.5.1.3 Schutz gegen herabfallen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong><strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte sind so zu bela<strong>de</strong>n, dass das Lagergut nichtheraus- o<strong>de</strong>r herabfallen kann. Dies schließt ein, dass auch bei einem Wechsel<strong>de</strong>s Lagergutes <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte <strong>de</strong>m Lagergut angepasst wer<strong>de</strong>n.Eine Anpassung kann z.B. durch Verstellen von Tiefenauflagen o<strong>de</strong>rWechsel von Gitterrosten erfolgen.5.1.4 VerkehrswegeLagergut – insbeson<strong>de</strong>re Langgut – muss so eingelagert wer<strong>de</strong>n, dass es nichtin Verkehrswege hineinragt. Bei <strong>de</strong>r Errichtung von Stapeln sind ausreichendbemessene Verkehrswege anzulegen <strong>und</strong> freizuhalten.Siehe auch Abschnitt 1.8 <strong>de</strong>s Anhanges zur Arbeitsstättenverordnung<strong>und</strong> Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 17/1,2 „Verkehrswege“.5.1.5 BetriebsanweisungenDer Unternehmer hat für <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte anhand <strong>de</strong>r Aufbau<strong>und</strong>Betriebsanleitungen <strong>de</strong>s Herstellers Betriebsanweisungen zu erstellen<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Versicherten bekannt zu geben.29


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Die Verpflichtung <strong>de</strong>s Unternehmers zur Unterweisung <strong>de</strong>r Versichertenanhand seiner Betriebsanweisungen sowie die Verpflichtung <strong>de</strong>rVersicherten, diese zu befolgen, ergeben sich aus <strong>de</strong>n §§ 2, 4 <strong>und</strong> 15<strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Prävention“ (BGVA1).5.1.6 Beseitigung von MängelnAn <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräten festgestellte Mängel, durch die Versichertegefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können, müssen unverzüglich <strong>und</strong> sachgerecht behobenwer<strong>de</strong>n. Bis zu <strong>de</strong>ren Beseitigung sind die <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong>-geräte <strong>de</strong>r Benutzung zu entziehen.Siehe auch § 11 <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Prävention“(BGV A1) <strong>und</strong> für <strong>de</strong>n Betrieb von <strong>Lagereinrichtungen</strong> mitelektrischer Ausrüstung die Unfallverhütungsvorschrift „ElektrischeAnlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel“ (BGV A3) sowie VDE 0105 Teil 100 „Betriebvon elektrischen Anlagen“.5.2 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für <strong>Lagereinrichtungen</strong>5.2.1 Regale5.2.1.1 Regale dürfen nur unter Beachtung <strong>de</strong>r vom Hersteller mitgelieferten Aufbau<strong>und</strong>Betriebsanleitungen durch hierin beson<strong>de</strong>rs unterwiesene Personen aufgestellt<strong>und</strong> umgebaut wer<strong>de</strong>n. Der Umbau von Regalen darf nur in unbela<strong>de</strong>nemZustand erfolgen.Gegebenenfalls ist <strong>de</strong>r Hersteller hinzuzuziehen.5.2.1.2 Geöffnete Gelän<strong>de</strong>r mehrgeschossiger Regaleinrichtungen sind nach <strong>de</strong>m Be<strong>und</strong>Entla<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r zu schließen.5.2.2 Verfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke5.2.2.1 Verfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke dürfen nur von Personen in Gang gesetztwer<strong>de</strong>n, die hierzu beauftragt <strong>und</strong> mit <strong>de</strong>n Sicherheitseinrichtungen ausreichendvertraut gemacht wor<strong>de</strong>n sind.Siehe auch §§ 4 <strong>und</strong> 15 <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Gr<strong>und</strong>sätze<strong>de</strong>r Prävention“ (BGV A1).30


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>5.2.2.2 Das Ingangsetzen <strong>de</strong>r verfahrbaren Regale <strong>und</strong> Schränke darf erst erfolgen,wenn festgestellt wor<strong>de</strong>n ist, dass sich niemand in <strong>de</strong>n zu schließen<strong>de</strong>n Gängenbefin<strong>de</strong>t.5.2.2.3 Mit <strong>de</strong>m Be- <strong>und</strong> Entla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r verfahrbaren Regale <strong>und</strong> Schränke darf erstbegonnen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Gang ganz aufgefahren ist.Siehe auch Abschnitt 4.1.4.4.5.2.2.4 Das Verschieben <strong>de</strong>r Regale <strong>und</strong> Schränke durch an<strong>de</strong>re Mittel als <strong>de</strong>n vorgesehenenAntrieb ist nur im Störungsfalle zulässig, nach<strong>de</strong>m ausreichen<strong>de</strong>Schutzmaßnahmen gegen Einquetschen von Personen getroffen sind.Dies wird z.B. durch Absperrungen erreicht.5.2.3 Regale <strong>und</strong> Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen5.2.3.1 Ablageflächen an Regalen <strong>und</strong> Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungendürfen nicht als ständige Arbeitsplätze genutzt wer<strong>de</strong>n.5.2.3.2 Kraftbetriebene Inneneinrichtungen dürfen nur von Personen in Gang gesetztwer<strong>de</strong>n, die hierzu beauftragt <strong>und</strong> mit <strong>de</strong>n Schutzeinrichtungen ausreichendvertraut gemacht wor<strong>de</strong>n sind.Siehe auch §§ 4 <strong>und</strong> 15 <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Gr<strong>und</strong>sätze<strong>de</strong>r Prävention“ (BGV A1).5.2.4 Einfahrregale5.2.4.1 Die Versicherten sind mit <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Regaleinrichtung durchentsprechen<strong>de</strong> Unterweisung vertraut zu machen.5.2.4.2 Einfahrregale dürfen nur mit hierfür geeigneten Flurför<strong>de</strong>rzeugen be- <strong>und</strong>entla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.Siehe auch Unfallverhütungsvorschrift „Flurför<strong>de</strong>rzeuge“ (BGV D27).5.2.4.3 Einfahrregale dürfen nicht betreten wer<strong>de</strong>n. Auf das Verbot ist hinzuweisen.Siehe auch Abschnitt 4.3.3.1.31


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>5.3 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für Lagergeräte5.3.1 Bei <strong>de</strong>r Stapelung von Paletten <strong>und</strong> Stapelbehältern dürfen die zulässigenNutzlasten, Auflasten <strong>und</strong> Stapelhöhen nicht überschritten wer<strong>de</strong>n. Darüberhinaus sind die Tragfähigkeiten <strong>de</strong>s Fußbo<strong>de</strong>ns <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Stapelhilfsmittel zubeachten.5.3.2 Stapel sind lotrecht zu errichten. Beträgt die Neigung mehr als 2 %, sind dieStapel in gefahrloser Weise abzubauen.5.3.3 Die Stapel- <strong>und</strong> Tragfähigkeit von Lagergeräten, Stapelhilfsmitteln <strong>und</strong> Lagergutsind zu prüfen.5.3.4 Beim Stapeln von Paletten <strong>und</strong> Stapelbehältern mit sehr unterschiedlichenLasten müssen diese nach oben hin abnehmen. Die Entnahme von Lagergutunmittelbar aus Stapeln ist nur erlaubt, wenn die Lagergeräte nach <strong>de</strong>r Bauarthierfür bestimmt sind.5.3.5 An Stapel dürfen keine Leitern o<strong>de</strong>r sonstige Gegenstän<strong>de</strong> angelehnt wer<strong>de</strong>n,wenn hierdurch die Standsicherheit <strong>de</strong>r Stapel beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n kann.5.3.6 Bei <strong>de</strong>r Benutzung von Paletten <strong>und</strong> Stapelbehältern ist Folgen<strong>de</strong>s zu beachten:– Vierwege-Flachpaletten aus Holz nach DIN 15 146 „Vierwege-Flachpaletten aus Holz“, Teil 2 (800 mm x 1200 mm) <strong>und</strong> Teil 3(1000 mm x 1200 mm) dürfen in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Belastungsart<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Auflagebedingungen mit höchstens 1 000 kg bis1 500 kg belastet wer<strong>de</strong>n. Bei vollflächiger, ebener <strong>und</strong> horizontalerAuflage darf die unterste Palette im Stapel das Vierfache <strong>de</strong>r zulässigeneinzelnen Palettenlast aufnehmen. Bei nicht genormtenPaletten für spezielle Lagerung sind für die zulässigen Belastungen<strong>und</strong> Stapelfähigkeiten unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>nBelastungsart <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Auflagebedingungen Einzelnachweise zuführen.– Flachpaletten aus Holz müssen bei Neubeschaffung DIN 15147„Flachpaletten aus Holz; Gütebedingungen“ entsprechen.– Gitterboxpaletten nach DIN 15155 „Paletten; Gitterboxpalettenmit 2 Vor<strong>de</strong>rwandklappen“ dürfen bei gleichmäßig verteilter Lastmit einer Nutzlast von höchstens 1000 kg belastet <strong>und</strong> einschließlich<strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>palette höchstens fünffach gestapelt wer<strong>de</strong>n.32


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>5.3.7 Die Schlankheit von Stapeln – das Verhältnis <strong>de</strong>r Höhe zur Schmalseite <strong>de</strong>rGr<strong>und</strong>fläche – darf nicht größer als 6 : 1 sein. Der Standsicherheitsfaktor mussmin<strong>de</strong>stens 2,0 betragen.Siehe auch Abschnitt 4.1.2.5.5.3.8 Beim Zusammenwirken beson<strong>de</strong>rs günstiger Lagerbedingungen darf abweichendvon Abschnitt 5.3.7 die Schlankheit größer gewählt wer<strong>de</strong>n, sofern dieerhöhten Standsicherheitsfaktoren nach Anhang 1 eingehalten sind. Dies bedarfdarüber hinaus <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s zuständigen Unfallversicherungsträgers.Günstige Lagerbedingungen ergeben sich beim Zusammenwirken von– ebenem Lagerbo<strong>de</strong>n,– steifen La<strong>de</strong>einheiten o<strong>de</strong>r festem Lagergut,– hohem Beladungsgrad <strong>de</strong>r Lagereinheiten<strong>und</strong>– gleichmäßiger Lastverteilung.Die For<strong>de</strong>rung nach beson<strong>de</strong>rs günstigen Lagerbedingungen schließtein, dass sich keine weiteren Personen im Stapelbereich aufhalten.Zulässige Schlankheiten mit entsprechen<strong>de</strong>n Sicherheitsfaktoren gegenKippen siehe Anhang 1.5.3.9 Das Stapeln mit Flachpaletten ohne Stapelhilfsmittel ist nur dann zulässig,wenn das Lagergut tragfähig ist <strong>und</strong> seine Oberflächen sicheres Stapeln zulassen.Dies setzt voraus, dass das Lagergut z.B. auch bei Feuchtigkeit <strong>und</strong>Temperaturän<strong>de</strong>rungen ausreichend tragfest <strong>und</strong> rutschhemmend ist.Siehe auch Abschnitt 5.3.6.5.3.10 Stapelpaletten <strong>und</strong> Stapelbehälter dürfen nur mit geeigneten Lastaufnahmemittelnaufgenommen <strong>und</strong> gestapelt wer<strong>de</strong>n.Dies ist z.B. durch die Verwendung von Gabeln gewährleistet, die <strong>de</strong>nAbmessungen <strong>de</strong>r zu stapeln<strong>de</strong>n La<strong>de</strong>einheiten entsprechen <strong>und</strong> we<strong>de</strong>rzu lang noch zu kurz sind.5.3.11 Flachpaletten <strong>und</strong> Boxpaletten, die Schä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Mängel aufweisen, müsseninstandgesetzt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Benutzung entzogen wer<strong>de</strong>n.33


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Entsprechen<strong>de</strong> Beurteilungskriterien siehe z.B. UIC 435-4 VE im Anhang2 Abbildungen 18 <strong>und</strong> 19.5.3.12 In <strong>de</strong>n Betrieb gelangen<strong>de</strong>, nicht gekennzeichnete Paletten sind vor einerWie<strong>de</strong>rverwendung auf Gr<strong>und</strong> einer Belastungsprobe zu kennzeichnen o<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Benutzung zu entziehen.6 Prüfung6.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale <strong>und</strong>Schränke sowie Regale <strong>und</strong> Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungennach Bedarf, min<strong>de</strong>stens jedoch einmal jährlich, von einem Sachk<strong>und</strong>igenauf ihren sicheren Zustand geprüft wer<strong>de</strong>n. Über das Prüfergebnis sind Aufzeichnungenzu führen.Sachk<strong>und</strong>iger ist, wer auf Gr<strong>und</strong> seiner fachlichen Ausbildung <strong>und</strong> Erfahrungausreichen<strong>de</strong> Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsmittel besitzt<strong>und</strong> mit <strong>de</strong>n einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,Unfallverhütungsvorschriften <strong>und</strong> allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>rTechnik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischeRegeln an<strong>de</strong>rer Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Türkeio<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Vertragstaaten <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n EuropäischenWirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er <strong>de</strong>n arbeitssicherenZustand <strong>de</strong>s Arbeitsmittels beurteilen kann.Diese Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllen z.B. die einschlägig ausgebil<strong>de</strong>ten <strong>und</strong>erfahrenen Monteure <strong>de</strong>r Hersteller <strong>und</strong> Wartungsfirmen sowie entsprechendausgebil<strong>de</strong>tes betriebszugehöriges Personal.6.2 Paletten, Stapelbehälter <strong>und</strong> Stapelhilfsmittel müssen regelmäßig, insbeson<strong>de</strong>rebei Wie<strong>de</strong>rverwendung, auf ihren sicheren Zustand geprüft wer<strong>de</strong>n.Schadhafte Lagergeräte sind <strong>de</strong>r Benutzung zu entziehen.Prüfkriterien bezüglich Flachpaletten <strong>und</strong> Boxpaletten siehe z.B. Anhang2 Abbildungen 18 <strong>und</strong> 19.34


7 Zeitpunkt <strong>de</strong>r Anwendung<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>7.1 Diese BG-Regel ist anzuwen<strong>de</strong>n ab Oktober 1988*). Sie ersetzt die „Richtlinienfür <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong> -geräte“ (ZH 1/428) vom April 1978.7.2 Abweichend von Abschnitt 7.1 sind für <strong>Lagereinrichtungen</strong>, die bis zum30. September 1988 bereits in Betrieb genommen wor<strong>de</strong>n sind, die Anfor<strong>de</strong>rungen<strong>de</strong>r Abschnitte4.1.4.2,4.3.3.1 Satz 1,4.3.4.2 Satz 1,4.3.5.8 Satz 4,4.3.5.9 Nr. 1 <strong>und</strong> 2,4.3.5.10.2 Nr. 4,4.3.6.5nicht anzuwen<strong>de</strong>n.7.3 Abweichend von Abschnitt 7.1 sind für <strong>Lagereinrichtungen</strong>, die bis zum30. September 1988 bereits in Betrieb genommen wor<strong>de</strong>n sind, die Anfor<strong>de</strong>rungen<strong>de</strong>r Abschnitte4.2.10,4.3.2.2,4.3.2.4,4.3.3.2,4.3.6.1 Satz 3,4.3.6.3anzuwen<strong>de</strong>n ab 1. Oktober 1991.7.4 Die Berufsgenossenschaft kann verlangen, dass <strong>Lagereinrichtungen</strong> <strong>und</strong>-geräte entsprechend dieser BG-Regel geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn1. sie wesentlich erweitert o<strong>de</strong>r umgebaut wor<strong>de</strong>n sind,2. die bestimmungsgemäße Verwendung geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n isto<strong>de</strong>r3. das Unfallgeschehen dies erfor<strong>de</strong>rt.*) Siehe Hinweis auf <strong>de</strong>r letzten Druckseite.35


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Anhang 1Berechnung <strong>und</strong> Grafik für StapelhöhenBeim Einrichten sicherer Stapel ist zu beachten:Wegen geringerer Standsicherheit ist die Stapelung leerer bzw. leichter Lagergeräte(Stapeleinheiten) gefährlicher als die schwerer Lagergeräte (siehe auch Abschnitt 5.3.4).Die Sicherheit eines Stapels gegen Umkippen muss unter Ansatz <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Abbildungen1 <strong>und</strong> 2 dargestellten Horizontalkräfte min<strong>de</strong>stens zweifach sein.Die zulässigen Auflasten für die einzelnen Lagergeräte (Stapeleinheiten) sind bei <strong>de</strong>rStapelung zu beachten (siehe auch Abschnitt 5.3.1).Abb. 1 Abb. 2Q GQQ SHh ihH z= Eigengewicht <strong>de</strong>s Lagergerätes= Nutzlast je Lagergerät= Q G + Q (Eigengewicht + Nutzlast)= Horizontalkraft = 1 / 50 <strong>de</strong>r Gewichtskraft aus Q S= Höhe <strong>de</strong>s einzelnen Lagergeräts= Gesamthöhe <strong>de</strong>s Stapels= zusätzliche Horizontalkraft = min<strong>de</strong>stens 150 N36


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Stand- <strong>und</strong> Tragsicherheit ist die Horizontalkraft H in <strong>de</strong>r jeweiligenLagerfuge zuzüglich einer an <strong>de</strong>r obersten Fuge horizontal wirken<strong>de</strong>n EinzelkraftH z von min<strong>de</strong>stens 150 N, sowohl in Längs- als auch in Tiefenrichtung, jedoch nichtgleichzeitig wirkend, anzusetzen.Beispiel 1 zur Ermittlung <strong>de</strong>r StandsicherheitDie Standsicherheit gegen Umkippen (Standsicherheit) errechnet sich bei waagerechterAufstandsfläche in geschlossenen Räumen wie folgt:M St = Standmoment= KippmomentM KMMStK≥νMMStK=Eigengewicht je Lagergerät: Q G = 75 kgNutzlast je Lagergerät: Q = 1 000 kgLänge <strong>de</strong>s Lagergerätes: l = 1 000 mmBreite <strong>de</strong>s Lagergerätes: b = 800 mmHöhe <strong>de</strong>s Lagergerätes: h i = 1 200 mmAnzahl <strong>de</strong>r Lagergeräte im Stapel: n = 4Sicherheit gegen Kippen: ν ≥ 2 (siehe Abschnitt 5.3.7)Q S = Q G + 75 kg + 1 000 kg = 1 075 kg1 075 kg erzeugen eine Gewichtskraft vonH z = 150 Nbhi·(n − 1)n · G· (2s· Hz+ n · H)mm9,81 · 1075 kg 102≈ · 1075 kgssGS =2=1 1H = · Gs = · 10750 N = 215 N50 5010750 Nb < l, daher Richtung <strong>de</strong>r Horizontalkräfte nach Abbildung 1MMStK=8001200·(4 − 1) ·4 · 10750(2 · 150= 8,24 > 2+ 4 · 215)Daneben ist zu beachten, dass die zulässige Auflast für dieses Lagergerät min<strong>de</strong>stens3225 kg (3 x 1075) betragen muss (siehe z.B. Typenschild).37


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Beispiel 2 für die Stapelung leerer Lagergeräte (Q = 0 kg)Q S = Q G + Q = 75 kg + 0 kg = 75 kg75 kg erzeugen eine Gewichtskraft vonmm= 9,812· 75kg ≈ 10 75 kgssGs 2=1 1H = · Gs = · 750 N = 15 N50 50750 NMMStK=8001200·(4 − 1) ·4 · 750(2 · 150= 1,85 < 2+ 4 · 15)d.h. eine Vierfach-Stapelung ist hier nicht zulässig.Anwendung <strong>de</strong>r Grafik:1. Prüfung auf zulässige Stapelhöhe1.1 Aufsuchen <strong>de</strong>r kleinsten Aufstandskante auf <strong>de</strong>r Achse „b“ (800 mm = 0,8 m)1.2 Senkrechter Linienzug nach oben auf die Diagonale „Grenze h = 6 x b“1.3 Waagerechter Linienzug auf die Achse „h“– ablesen <strong>de</strong>r zulässigen Stapelhöhe 4,80 m1.4 Waagerechter Linienzug auf „h i“ = 1,20 m (1 200 mm)1.5 Senkrechter Linienzug auf die Achse „n“– ablesen <strong>de</strong>r zulässigen Anzahl = 4 Stück2. Prüfung auf Standsicherheit2.1 Von Ausgangspunkt auf Achse „b“ bei 0,8 m senkrechter Linienzug nach untenauf „h i“ = 1,20 m2.2 Waagerechter Linienzug in Feld „ Q S“2.3 Senkrechter Linienzug von Achse „n“ bei 4 nach unten2.4 Der Schnittpunkt <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Linienzüge zeigt das Min<strong>de</strong>stgewicht einer Stapeleinheit– ablesen Q S = 85 kgDas heißt– für Beispiel 1: Q G + Q = 1075 kg (größer als 85 kg) standsic her!– für Beispiel 2: Q G + Q = 75 kg (kleiner als 85 kg) nicht st an d s ic her!Erhöhte Standsicherheitsfaktoren bei Schlankheiten größer als 6 : 1: (siehe Abschnitt5.3.8)38


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Schlankheit Standsicherheitsfaktor6 bis 8 = 2,3größer 8 bis 9 = 2,6größer 9 bis 10 = 3,0größer 10 bis 11 = 3,5Ermittlung <strong>de</strong>r zulässigen Stapelhöhe bei ν = 2 Schlankheit 1 : 6 <strong>und</strong> Min<strong>de</strong>stgewicht fürgleich hohe <strong>und</strong> gleich schwere Geräte39


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Anhang 2Bildanhangd = höchstens 1/200 bei metallischenWerkstoffend = höchstens 1/150 bei Holz <strong>und</strong>KunststoffAbb. 1:Höchstzulässige Durchbiegung <strong>de</strong>r tragen<strong>de</strong>n Elemente von <strong>Lagereinrichtungen</strong>Q EQ FH= anteiliges Eigengewicht <strong>de</strong>r Lagereinrichtung= Fachlast + anteil. Eigengewicht <strong>de</strong>rLagereinrichtung (im Schwerpunkt<strong>de</strong>r Aufstandsfläche)= Horizontalkraft = 1/200 <strong>de</strong>rGewichtskraft aus Q FH Z= zusätzliche Horizontalkraft = min<strong>de</strong>stens50 NAbb. 2aBeispiel:Q E = 6 kgQ F = 60 kg + 6 kg = 66 kg66 kg erzeugen eine Gewichtskraft vonG F = 9,81 m/s 2 x 66 kg » 10 m/s 2 x 66 kg = 660 NH = 660 N / 200 = 3,3 N= min<strong>de</strong>stens 50 NH Z40


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Abb. 2bQ EQ FHH Z= anteiliges Eigengewicht <strong>de</strong>r Lagereinrichtung= Fachlast + anteil. Eigengewicht <strong>de</strong>r Lagereinrichtung(im Schwerpunkt <strong>de</strong>r Aufstandsfläche)= Horizontalkraft = 1/200 <strong>de</strong>r Gewichtskraft aus Q F= zusätzliche Horizontalkraft = min<strong>de</strong>stens 50 NBeispiel:Q EQ FG FHH Z= 6 kg= 60 kg + 6 kg = 66 kg66 kg erzeugen eine Gewichtskraft von= 9,81 m/s 2 x 66 kg ≈ 10 m/s 2 x 66 kg = 660 N= 660 N / 200 = 3,3 N= min<strong>de</strong>stens 50 N41


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Abb. 3aQ EQ FHH ZBeispiel:Q EQ FG FHH Z= anteiliges Eigengewicht <strong>de</strong>r Lagereinrichtung= Fachlast + anteil. Eigengewicht <strong>de</strong>r Lagereinrichtung(im Schwerpunkt <strong>de</strong>r Aufstandsfläche)= Horizontalkraft = 1/200 <strong>de</strong>r Gewichtskraft aus Q F= zusätzliche Horizontalkraft = min<strong>de</strong>stens 350 N= 40 kg= 3000 kg + 40 kg = 3040 kg3040 kg erzeugen eine Gewichtskraft von= 9,81 m/s 2 x 3040 kg ≈ 10 m/s 2 x 3040 kg = 30400 N= 30400 N / 200 = 152 N= min<strong>de</strong>stens 350 N42


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Abb. 3bQ EQ FHH ZBeispiel:Q EQ FG FHH Z= anteiliges Eigengewicht <strong>de</strong>r Lagereinrichtung= Fachlast + anteil. Eigengewicht <strong>de</strong>r Lagereinrichtung(im Schwerpunkt <strong>de</strong>r Aufstandsfläche)= Horizontalkraft = 1/200 <strong>de</strong>r Gewichtskraft aus Q F= zusätzliche Horizontalkraft = min<strong>de</strong>stens 350 N= 40 kg= 3000 kg + 40 kg = 3040 kg3040 kg erzeugen eine Gewichtskraft von= 9,81 m/s 2 x 3040 kg ≈ 10 m/s 2 x 3040 kg = 30400 N= 30400 N / 200 = 152 N= min<strong>de</strong>stens 350 NAbb. 4:Abb. 4aAbb. 4bVerhältnis von Schranktiefe zu Schrankhöhe43


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Abb. 5:Min<strong>de</strong>stgangbreiten bei Regalen, die nur von Hand be- <strong>und</strong> entla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>nAbb. 6:Beispiel für Einsatz <strong>und</strong> Gestaltung von TiefenauflagenAbb. 7:Beispiel einer Sicherung gegen seitliches Herabfallen <strong>de</strong>r La<strong>de</strong>einheiten44


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Abb. 8a: DurchschiebesicherungAbb. 8b: SicherheitsabstandAbb. 9a: 4 Fächer = Feld eines EinfachregalsAbb. 9b: 8 Fächer = Feld eines Doppelregals45


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Abb. 10: Beispiel für die Ausführung von KragarmregalenAbb. 11: Beispiel eines eingezogenen AbstellplatzesAbb. 12: Verhältnis Radachsenabstand zu Höhe <strong>de</strong>r obersten Ablage bei verfahrbarenRegalen <strong>und</strong> Schränken46


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Bewegungsrichtungb ≥ 500 mmAbb. 13aAbb. 13bAbb. 13: Wandabstän<strong>de</strong> verfahrbarer Regale <strong>und</strong> SchränkeAbb. 14: Sicherung durch Schaltleisten o<strong>de</strong>r LichtschrankenKontaktschalterAufwickelvorrichtungAbb. 15: Beispiel einer Seilzugsicherung bei geschlossenem Steuerstromkreis47


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Abb. 16: Sicherung durch FreigabeschalterSicherheitseinrichtungenwie Schaltzeichen o<strong>de</strong>rLichtschrankenAbb. 17: Schrank mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen48


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Abb. 18: Schä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Mängel an Flachpaletten nach UIC 435-4 VENICHT GEBRAUCHSFÄHIG sind Flachpaletten, wenn1 ein Brett fehlt, schräg o<strong>de</strong>r quer gebrochen ist,2 mehr als zwei Bo<strong>de</strong>nrand-, Deckrandbretter o<strong>de</strong>r ein Querbrett so abgesplittert sind,dass je Brett mehr als ein Nagel- o<strong>de</strong>r Schraubenschaft sichtbar ist,3 ein Klotz fehlt, so zerbrochen o<strong>de</strong>r abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel- o<strong>de</strong>rSchraubenschaft sichtbar ist,4 die wesentlichen Kennzeichen fehlen o<strong>de</strong>r unleserlich sind,5 offensichtlich unzulässige Bauteile zur Reparatur verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind (zu dünne,zu schmale, zu kurze Bretter o<strong>de</strong>r Klötze)o<strong>de</strong>r6 <strong>de</strong>r Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistetist (morsche, faule o<strong>de</strong>r mehrere abgesplitterte Bretter o<strong>de</strong>r Klötze).49


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Abb.19:Schä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Mängel an Boxpaletten nach UIC 435-4 VENICHT GEBRAUCHSFÄHIG sind Boxpaletten, wenn1 <strong>de</strong>r Steilwinkelaufsatz o<strong>de</strong>r Ecksäulen verformt sind,2 die Vor<strong>de</strong>rwandklappen unbeweglich o<strong>de</strong>r so verformt sind, dass sie nicht mehrgeschlossen wer<strong>de</strong>n können, bzw. wenn Klappverschlüsse nicht mehr funktionsfähigsind,3 <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nrahmen o<strong>de</strong>r die Füße so verbogen sind, dass die Boxpalette nicht mehrgleichmäßig auf <strong>de</strong>n vier Füßen steht o<strong>de</strong>r nicht mehr ohne Gefahr gestapelt wer<strong>de</strong>nkann,4 die R<strong>und</strong>stahlgitter gerissen sind, so dass die Drahten<strong>de</strong>n nach innen o<strong>de</strong>r nachaußen ragen (eine Masche pro Wand darf fehlen),5 ein Brett fehlt o<strong>de</strong>r gebrochen isto<strong>de</strong>r6 die wesentlichen Kennzeichen fehlen o<strong>de</strong>r unleserlich sind.50


Anhang 3<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Vorschriften <strong>und</strong> RegelnNachstehend sind die insbeson<strong>de</strong>re zu beachten<strong>de</strong>n einschlägigen Vorschriften <strong>und</strong>Regeln zusammengestellt:1. Gesetze, VerordnungenBezugsquelle: Buchhan<strong>de</strong>lo<strong>de</strong>rCarl Heymanns Verlag GmbH,Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) (CHV 1),Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz (GPSG) (CHV 3),Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (CHV 16),Maschinenverordnung (9. GPSGV),Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (CHV 4), mit Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)insbeson<strong>de</strong>reASR 12/1-3 „Schutz gegen Absturz <strong>und</strong> herabfallen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong>“,ASR 17/1,2 „Verkehrswege“.2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln <strong>und</strong> Informationen für Sicherheit<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei <strong>de</strong>r ArbeitBezugsquelle: zuständige Berufsgenossenschafto<strong>de</strong>rCarl Heymanns Verlag GmbH,Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.– Unfallverhütungsvorschriften• Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Prävention (BGV A1),• Elektrische Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel (BGV A3),• Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz(BGV A8),• Flurför<strong>de</strong>rzeuge (BGV D27),– BG-Regeln• Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Prävention (<strong>BGR</strong> A1),51


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>– BG-Informationen• Treppen (BGI 561),• Auswahl <strong>und</strong> Anbringung elektromechanischer Verriegelungseinrichtungenmit Sicherheitsfunktion (BGI 575),• Bildschirm- <strong>und</strong> Büroarbeitsplätze – Leitfa<strong>de</strong>n für die Gestaltung (BGI 650),• Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte <strong>und</strong> Anlagen zur Regalbedienung(BGI 756),• Beleuchtung im Büro (BGI 856).3. NormenBezugsquelle: Beuth Verlag GmbH,Burggrafenstraße 6,10787 Berlinbzw.VDE-Verlag GmbH,Postfach 12 23 05, 10591 Berlin.DIN 4545DIN 4844-1DIN 4844-2DIN 4844-3DIN 5034-1DIN 5034-2DIN 5035-2DIN 15141-4DIN 15142-1DIN 15146-2DIN 15146-3DIN 15147DIN 15155DIN 18065DIN 18202Büromöbel; Registratur- u Karteischränke auf Sockel;Außenmaße,Sicherheitskennzeichnung; Teil 1: Maße <strong>und</strong> Erkennungsweiten,Sicherheitskennzeichnung; Teil 2: Darstellung von Sicherheitszeichen,Sicherheitskennzeichnung; Teil 3: Flucht- <strong>und</strong> Rettungspläne,Tageslicht in Innenräumen; Teil 1: Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen,Tageslicht in Innenräumen; Gr<strong>und</strong>lagen,Beleuchtung mit künstlichem Licht; Richtwerte für Arbeitsstättenin Innenräumen <strong>und</strong> im Freien,Transportkette; Paletten; Vierwege-Fensterpaletten aus Holz,Brauereipaletten 1000 mm x 1200 mm,Flurför<strong>de</strong>rgeräte; Boxpaletten; Rungenpaletten; Hauptmaße <strong>und</strong>Stapelvorrichtungen,Vierwege-Flachpaletten aus Holz, 800 mm x 1200 mm,Vierwege-Flachpaletten aus Holz, 1000 mm x 1200 mm,Flachpaletten aus Holz; Gütebedingungen,Paletten; Gitterboxpaletten mit 2 Vor<strong>de</strong>rwandklappen,Gebäu<strong>de</strong>treppen; Definitionen, Messregeln, Hauptmaße,Toleranzen im Hochbau; Bauwerke,52


DIN 18225DIN 18225Beiblatt 1DIN 18800-1DIN 18800-2DIN 18800-3DIN 18801DIN 31001-1DIN EN 418DIN EN 528DIN EN 954-1<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Industriebau; Verkehrswege in Industriebauten,Industriebau; Verkehrswege in Industriebauten; Vorschriften,Stahlbauten; Bemessung <strong>und</strong> Konstruktion,Stahlhochbau; Stabilitätsfälle, Knickung von Stäben <strong>und</strong> Stabwerken,Stahlhochbau; Stabilitätsfälle; Plattenbeulen,Stahlhochbau; Bemessung; Konstruktion, Herstellung,Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse; Schutzeinrichtungen;Begriffe, Sicherheitsabstän<strong>de</strong> für Erwachsene<strong>und</strong> Kin<strong>de</strong>r,Sicherheit von Maschinen; NOT-AUS-Einrichtung, funktionelleAspekte; Gestaltungsleitsätze,Regalbediengeräte; Sicherheit,Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen;Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze,DIN EN 1088 Sicherheit von Maschinen; Verriegelungseinrichtungen inVerbindung mit trennen<strong>de</strong>n Schutzeinrichtungen; Leitsätze fürGestaltung <strong>und</strong> Auswahl,DIN EN 1760-2 Sicherheit von Maschinen; Druckempfindliche Schutzeinrichtungen;Teil 2: Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung <strong>und</strong> Prüfungvon Schaltleisten <strong>und</strong> Schaltstangen,DIN EN 12665 Licht <strong>und</strong> Beleuchtung; Gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong> Begriffe <strong>und</strong> Kriterien fürdie Festlegung von Anfor<strong>de</strong>rungen an die Beleuchtung,DIN EN 13382 Flachpaletten für die Handhabung von Gütern; Hauptmaße,DIN EN ISO 445 Paletten für die Handhabung von Gütern; Begriffe,DIN ISO 10 823 Hinweise für die Auswahl von Rollenkettentrieben,DIN EN 62079/ Erstellung von Anleitungen; Glie<strong>de</strong>rung, Inhalt <strong>und</strong> DarstellungVDE 0039DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis1000 V,DIN EN 60204-1/ Elektrische Ausrüstung von Industriemaschinen;VDE 0113 Teil 1 Teil 1:Allgemeine Festlegungen,DIN EN 61496-1/ Sicherheit von Maschinen; Berührungslos wirken<strong>de</strong> Schutzein-VDE 0113 Teil 201 richtungen; Teil 1: Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Prüfungen,53


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>DIN EN 60947-5-1/ Nie<strong>de</strong>rspannungs-Schaltgeräte; Teil 5-1: Steuergeräte <strong>und</strong>VDE 0660 Teil 200 Schaltelemente; Elektromechanische Steuergeräte,DIN VDE 0660 Schaltgeräte; Nie<strong>de</strong>rspannungs-Schaltgeräte; Zusatzbestim-Teil 209mungen für berührungslos wirken<strong>de</strong> Positionsschalter fürSicherheitsfunktionen,DIN VDE 0730 Bestimmungen für Geräte <strong>und</strong> elektromotorischemTeil 1Antrieb für <strong>de</strong>n Hausgebrauch <strong>und</strong> ähnliche Zwecke;Teil 1: Allgemeine Bestimmungen,DIN EN 50 041 Industrielle Nie<strong>de</strong>rspannungsschaltgeräte; Hilfsstromschalter;Positionsschalter 42,5 x 80; Maße <strong>und</strong> Kennwerte,DIN EN 50 047 Industrielle Nie<strong>de</strong>rspannungsschaltgeräte; Hilfsstromschalter;Positionsschalter 30 x 55; Maße <strong>und</strong> Kennwerte,DIN EN 60 950-1/ Einrichtungen <strong>de</strong>r Informationstechnik; Sicherheit;DIN VDE 0805 Teil 1: Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen.Teil 14. RAL-DruckschriftenBezugsquelle: Beuth Verlag GmbH,Burggrafenstraße 6,10787 BerlinRAL-RG 614RAL-RG 993RAL-GZ 608Gütesicherung Lager- <strong>und</strong> Betriebseinrichtungen,Gütesicherung Paletten,Gütesicherung; Dynamische Lagersysteme.5. An<strong>de</strong>re SchriftenBezugsquelle: Union International <strong>de</strong>s Chemins <strong>de</strong> fer (UIC),Rue <strong>de</strong> Jean Ray, Paris.UIC 435-4 VE Reparatur von Flachpaletten <strong>und</strong> Boxpaletten.Bezugsquelle: Vincentz Verlag, Postfach 62 47,30062 Hannover.AGI-Arbeitsblatt H 10 Gitterroste im Industriebau.54


<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>In dieser aktualisierten Fassung wur<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re die in Bezug genommenenVorschriften <strong>und</strong> Regeln an <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen Stand <strong>de</strong>r Arbeitsschutzvorschriften angepasst.Hinweis:Hinsichtlich außer Kraft gesetzter Unfallverhütungsvorschriften, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s sogenannten Maschinenaltbestan<strong>de</strong>s, sowie älterer Richtlinien, Sicherheitsregeln <strong>und</strong>Merkblätter, die unter ihrer bisherigen ZH 1-Nummer auch weiterhin anzuwen<strong>de</strong>nsind, siehe Internetfassungen <strong>de</strong>s DGUV„http://www.dguv.<strong>de</strong>/bgvr“.Bestellungen: Telefon: 02 21 / 37 78 - 10 20Telefax: 02 21 / 37 78 - 10 21E-Mail: versand@bgetf.<strong>de</strong>Bei Rückfragen:PräventionszentrenKöln Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 10Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 11Braunschweig Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 20Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 21Berlin Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 30Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 31Dres<strong>de</strong>n Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 40Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 41Nürnberg Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 50Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 51Augsburg Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 60Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 61Stuttgart Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 70Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 71Bad Münstereifel Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 80Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 8155


BerufsgenossenschaftElektro Textil FeinmechanikGustav-Heinemann-Ufer 13050968 KölnTelefon 0221 3778-0Telefax 0221 3778-1199www.bgetf.<strong>de</strong>Bestell-Nr. <strong>BGR</strong> <strong>234</strong>

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