4. Investitionsgegenstand4.2.3 Die FördermechanismenGenerell erfolgt die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energienin Frankreich über eine Preisregelung in Gestalt einer umlagefinanziertenEinspeisevergütung. Verteilungsnetzbetreiber sind dazuverpflichtet, mit den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung vonStrom aus Erneuerbaren Energien Verträge zu schließen. Diese Verträgeregeln die Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms zueiner festgelegten Höhe. 2001 wurde erstmals ein System von Einspeisevergütungeneingeführt, das seitdem mehrfach modifiziertwurde.Umlagefinanzierte EinspeisevergütungDas Prinzip der umlagefinanzierten Einspeisevergütung fürErneuerbare Energien, wie es in Europa erstmals in Deutschlandeingeführt wurde, ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen,ihre Einnahmen über einen langen Zeitraum gut zuprognostizieren. Diese Form des Vergütungssystems ist freivon staatlichen Subventionen und somit unabhängig vomStaatshaushalt und damit der Staatsverschuldung. In Deutschlandwird die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbarenQuellen mit einem Teil des Betrages finanziert, den jeder privateStromverbraucher in Deutschland für eine kWh Strombezahlt. Zurzeit sind dies etwa 3,6 Eurocent pro kWh. Auchin Frankreich tragen die Endverbraucher die Kosten, die durchdie Verpflichtung der Netzbetreiber entstehen, Strom ausErneuerbaren Energien anzunehmen. Jeder Endverbraucherzahlt eine sogenannte Contribution au Service Public del‘Électricité (CSPE). Sie beträgt zurzeit 0,90 Eurocent pro kWh,vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012 ist ein Betrag von 1,05 Eurocentpro kWh beschlossen. Dieser Betrag wird u. a. dazu verwendet,Zusatzkosten der Stromproduktion von französischenInseln und Überseegebieten zu decken, die nicht ans Stromnetzdes Festlandes angeschlossen sind. Dadurch sind die attraktivenAbnahmepreise für Solarstrom unabhängig von direktenpolitischen Entscheidungen, etwa wenn der Staatshaushaltneu aufgestellt wird. Auch dies macht Frankreich, ähnlich wieDeutschland, zu einem Solarstandort mit günstigen Rahmenbedingungen– etwa im Gegensatz zu anderen Ländern, wodie Vergütung von Solarstrom unmittelbar staatlich subventioniertwird mit teilweise erheblichen Unsicherheiten bzgl. desvorhandenen Förderbudgets.Frankreich hat das Prinzip der Einspeisevergütung gegenüber demdeutschen Vorbild optimiert. Der Einspeisevertrag für die Anlagewird für die Dauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagegeschlossen. Diese Inbetriebnahme muss innerhalb vondrei Jahren ab dem Datum des vollständigen Antrags zum Abschlusseines Einspeisevertrages des Produzenten stattfinden. Der Betreiberkann also, wie in Deutschland, mit staatlichen, über einen langenZeitraum zugesicherten Vergütungen planen. Allerdings werden inFrankreich die Tarife jährlich an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.Maßgeblich für die Vergütung des Stroms ist in Frankreichnicht wie in Deutschland das Jahr der Inbetriebnahme, sondern dasDatum der Anmeldung der Anlage für den Netzanschluss. Insofernkönnen Betreiber von Anlagen, deren Bau erst längere Zeit danachabgeschlossen ist, noch von günstigen Tarifen aus den Vorjahrenprofitieren.Der Ministerialerlass vom 10. Juli 2006Dieser Erlass sah eine Grundvergütung vor, die in Kontinentalfrankreich30 Eurocent pro kWh sowohl für Aufdach- als auch für Freiflächenanlagenbetrug. Er setzte die jährliche Höchstförderungsgrenzefür Anlagen in Kontinentalfrankreich auf 1500 Volllaststunden fest.Die über diese Grenzwerte hinaus erzeugte Energie wurde mit 5Eurocent pro kWh vergütet. Die Vergütung wurde mit 60 % an dierelevanten Preisindizes angepasst.Der Ministerialerlass vom 12. Januar 2010Im Rahmen des neuen Erlasses wurde die Grundvergütung für Kontinentalfrankreichfür Anlagen ab 250 kWp (Kilowatt peak) auf 31,40Eurocent pro kWh festgesetzt. Dieser Betrag wurde mit einem Koeffizientenmultipliziert, der Regionen im Norden Frankreichs begünstigt,da diese son nenärmer als Regionen im Süden Frankreichssind. Die Vergütung wurde über die Tariflaufzeit jährlich mit 20 %an die relevanten Preisindizes angepasst.Entwicklungen der vergangenen zwei JahreDurch einen dritten Ministerialerlass vom 31. August 2010 wurdendie Einspeisevergütungen erneut geändert. Die Tarife wurden füralle Anlagentypen – mit Ausnahme privat betriebener Anlagen, dieeine Leistung von weniger als 3 kWp aufweisen – um 12 % gesenkt.Mit dem Ministerialerlass vom 4. März 2011 trat ein Tarifsystem inKraft, das für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW undfür alle Freiflächenanlagen nur noch eine Förderung von 12 Eurocentje kWh vorsieht. Die Vergütung für kleinere Anlagen wird wenigerstark gekürzt, jedoch jedes Quartal neu angepasst. Die Anpassunghängt davon ab, wie hoch die Zahl der neu eingereichten Projektezu einem bestimmten Zeitpunkt war. Projekte über 100 kW sollenüber ein Ausschreibungsverfahren initiiert werden, in dem die tatsächlicheVergütung der jeweiligen Anlage festgestellt wird.34AQUILA ® <strong>SolarINVEST</strong> <strong>VII</strong>
Gegenwärtige SituationIm März 2012 gab das Umweltministerium an, dass es 218 ausgewählteAnlagen zwischen 100 und 250 kW fördern würde. Der neuePräsident François Hollande kündigte an, einen eigenen Fonds fürdie finanzielle Förderung von Erneuerbaren Energien einzurichten,der Innovationen im Photovoltaikbereich unterstützen solle. Auchsollen stabile und transparente Rahmenbedingungen geschaffenwerden, um die Entwicklung der Photovoltaikindustrie in Frankreichund Europa zu begünstigen, z. B. indem die Verwendung von Modulenaus europäischer Herstellung gegenüber Produkten aus anderenLändern mit öffentlichen Mitteln und Steuererleichterungengefördert werde.Zur Zukunft der Einspeisevergütungen gab die neue Regierung nochnichts bekannt (Stand: 2. Mai 2012). Das aktuell geltende Tarifsystemfür das zweite Quartal 2012 veranschlagt für Freiflächenanlagen nurnoch eine Vergütung von 10,79 Eurocent pro kWh.Die Photovoltaikanlage des Aquila ® <strong>SolarINVEST</strong> <strong>VII</strong> fällt unter denMinisterialerlass vom 12. Januar 2010. Die Anlage ist am 25.05.2012an das Stromnetz angeschlossen worden. Sie wurde aber bereits imAugust 2010 für den Netzanschluss angemeldet.Damit hat sich der Aquila ® <strong>SolarINVEST</strong> <strong>VII</strong> eine Photovoltaikanlagegesichert, deren Anmeldung noch in einer günstigen Marktsituationerfolgte. Mit einem Tarif von 35,17 Eurocent pro kWh liegt die Vergütungum rd. 226 % höher als die aktuell für Neuanlagen geltende.Darüber hinaus ist die Einspeisevergütung wie oben beschrieben zu20 % an die Preisentwicklung angepasst.Die Sonneneinstrahlung in Frankreich – Einstrahlung auf ModulebeneCentre1000 kWh/m 21150 kWh/m 21300 kWh/m 21450 kWh/m 21600 kWh/m 21750 kWh/m 21900 kWh/m 2Quelle: www.pv-tech.org, 201035