Die Tracht hat immer Saison - Up-to-date
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Winterreifen oder Schneeketten<br />
Seit Jänner 2008 gilt für Kraftfahrer<br />
auf Österreichs Straßen eine<br />
Winterausrüstungspflicht.<br />
Bei der Bestimmung handelt es sich<br />
um eine so genannte situative<br />
Winterausrüstungspflicht, die vom 1.<br />
November bis 15. April des<br />
Folgejahres gilt. Au<strong>to</strong>fahrer haben bei<br />
winterlichen Fahrbedingungen folgende<br />
zwei Möglichkeiten:<br />
1. Winterreifen<br />
Bei Schneefahrbahn, Schneematsch<br />
oder Eis müssen an allen Rädern<br />
Winterreifen angebracht sein.<br />
Au<strong>to</strong>fahrer sollten regelmäßig die<br />
Wetterberichte verfolgen. Einfache<br />
Straßennässe beispielsweise kann<br />
bei Absinken der Temperatur zu<br />
Glatteis werden und dann gilt die<br />
Winterreifenpflicht.<br />
Kennzeichnung anerkannter<br />
Winterreifen<br />
Als Winterreifen werden gesetzlich<br />
solche anerkannt, die mit den<br />
Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M<br />
& S' gekennzeichnet sind und mindestens<br />
4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm<br />
Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für<br />
so genannte Ganzjahresreifen,<br />
Allwetterreifen sowie Spikereifen.<br />
2. Sommerreifen mit Schneeketten<br />
Als Alternative zur Winterbereifung<br />
kann man Schneeketten auf mindestens<br />
zwei Antriebsrädern montieren.<br />
Das ist allerdings nur erlaubt, wenn<br />
die Straße durchgängig oder fast<br />
durchgängig mit Schnee oder Eis<br />
bedeckt ist. <strong>Die</strong> Ketten sind auf den<br />
Rädern der Antriebsachse zu montieren.<br />
Wer Sommerreifen am Au<strong>to</strong> <strong>hat</strong>,<br />
sollte bei längeren Fahrten auf jeden<br />
Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.<br />
up-<strong>to</strong>-<strong>date</strong> news<br />
Winterausrüstung muss sein<br />
Sie fahren sicher weiter - ÖAMTC-Clubmobil vom Au<strong>to</strong>haus Müller<br />
Herr Ing. Markus Müller vom Au<strong>to</strong>haus Müller übergibt an den ÖAMTC-Stützpunktleiter<br />
von Gmunden einen neuen Citroën C4 Picasso. Der gelbe Engel hilft. Falls doch<br />
einmal das Au<strong>to</strong> nicht wieder flott gebracht werden kann, steht das ÖAMTC-<br />
Clubmobil bereit und Sie fahren sicher weiter<br />
Das Au<strong>to</strong>haus Müller ist Ihr kompetenter Partner auch für die gesamte<br />
Winterausrüstung<br />
Strafen<br />
Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen<br />
ohne Winterreifen fährt,<br />
riskiert eine Strafe von 35 Euro.<br />
Werden andere Verkehrsteilnehmer<br />
gefährdet, drohen theoretisch sogar<br />
bis zu 5.000 Euro Strafe.<br />
Zwangsmaßnahmen als letztes Mittel<br />
Wer hartnäckig die Winterausrüstung<br />
seines Au<strong>to</strong>s verweigert - also weder<br />
Winterreifen noch Schneeketten<br />
anlegt - und somit zur einer Gefahr für<br />
die Verkehrsicherheit wird, kann im<br />
wahrsten Sinne des Wortes von der<br />
Polizei aus dem Verkehr gezogen<br />
werden.<br />
Beweispflicht bei Unfall mit<br />
Sommerreifen<br />
Wenn der Au<strong>to</strong>fahrer, der mit<br />
Sommerreifen unterwegs gewesen<br />
ist, nicht beweisen kann, dass der<br />
gleiche Unfall auch mit<br />
Winterausrüstung passiert wäre, trifft<br />
ihn jedenfalls ein Teilverschulden. Im<br />
Klartext bedeutet das, dass der<br />
Au<strong>to</strong>fahrer einen Teil seiner<br />
Schadenersatzansprüche selbst<br />
bezahlen muss. Vor Gericht <strong>hat</strong> der<br />
Au<strong>to</strong>fahrer, der auf die passende<br />
Winterausrüstung verzichtet <strong>hat</strong>,<br />
dadurch natürlich schlechtere Karten.<br />
Eine Information vom Au<strong>to</strong>haus Müller<br />
und dem ÖAMTC<br />
www.kfz-mueller.at