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Schneider & Zajontz - bei der Stadt Vilseck

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EinführungAbwassergebührensplitting<strong>Stadt</strong> <strong>Vilseck</strong>- Bürgerinformationsveranstaltung -<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong>Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbHJakob-Engel-Straße 291171 GredingTel.: 08463/6 02 94-29Fax : 08463/6 02 94 -28E-Mail: info@schnei<strong>der</strong>-zajontz.dehttp://www.schnei<strong>der</strong>-zajontz.deReferentin:Diana DrägerDipl.-Verwaltungswirtin (FH)


Wer sind wir?<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong>PersonalAbgabenAnlagenachweiseAbschlüsseRechtOrganisations- /PersonalberatungBeitragskalkulationGebührenkalkulationSteuerliche BeratungRechtliche Beratung<strong>Stadt</strong>marketing /BürgerserviceEinzelveranlagungGrundstückeAnlagen– und VermögensbewertungAbgaben- undStreitverfahrenVerwaltungsreform /GeschäftsprozessoptimierungBetriebsabrechnungJahresabschluss undkfm. BuchführungPrivatisierung undOutsourcingBeratungVersiegelungskatasterWirtschaftlichkeitsberechnungBetriebsform<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung2


Bei <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung entstehen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Vilseck</strong>– auch bisher schon – Kosten für- die Straßenentwässerung- die Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung <strong>der</strong> Grundstücke- die Schmutzwasserbeseitigung <strong>der</strong> GrundstückeDie Kosten <strong>der</strong> Straßenentwässerung werden nicht auf dieprivaten Grundstückseigentümer umgelegt und sind von <strong>der</strong><strong>Stadt</strong> <strong>Vilseck</strong> zu tragen.<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung3


StraßenentwässerungNie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigungSchmutzwasserbeseitigung<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung4


Bisher wurden die Kosten <strong>der</strong> Schmutzwasserbeseitigung und <strong>der</strong>Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung gemeinsam über den jeweiligenFrischwasserverbrauch auf die Gebührenschuldner umgelegt.In Zukunft müssen Märkte, Gemeinden und Städte anstelle <strong>der</strong>einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwassergebühr und eineNie<strong>der</strong>schlagswassergebühr mit verschiedenen Verteilungsschlüsselnerheben.Warum?<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung5


Der Frischwasserverbrauch ist personen- o<strong>der</strong> produktionsabhängig,während die eingeleitete Menge an Nie<strong>der</strong>schlagswasservon <strong>der</strong> Oberflächengestaltung des Grundstücks abhängt.Der Frischwasserverbrauch erlaubt keinen verlässlichen Rückschlussdarauf, wie viel Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>der</strong> öffentlichenEntwässerungseinrichtung von einem Grundstück zugeführt wird.Vergleichbare Entwässerungsverhältnisse sind selbst <strong>bei</strong> EinundZweifamilienhausgrundstücken nicht zu finden.<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung6


Zukünftig werden die Kosten <strong>der</strong> öffentlichen Entwässerungseinrichtungzunächst auf die Bereiche Schmutzwasser undNie<strong>der</strong>schlagswasser verteilt und nach verschiedenenMaßstäben („getrennt“) abgerechnet.Maßstab für die Schmutzwassergebühr bleibt <strong>der</strong>Frischwasserbezug.Maßstab für die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr wird die bebauteund befestigte Grundstücksfläche.<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung7


Öffentlicher AnteilStraßenentwässerungNie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigungSchmutzwasserbeseitigungGebührenfähiger Aufwand<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung8


BISHER (Einheitsverteilungsmaßstab):SW € + NW €= Abwassergebühr €/m³m³KÜNFTIG (getrennte Gebührenmaßstab):SW €m³NW €m²= Schmutzwassergebühr €/m³= Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr €/m²<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung9


große versiegelte Fläche kleiner Frischwasserverbrauch künftig höhere Gesamtbelastung kleine versiegelte Fläche großer Frischwasserverbrauch künftig niedrigere Gesamtbelastung<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung10


Zur Berechnung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr werden diebebauten Flächen (Gebäudegrundrissflächen) aus <strong>der</strong> DigitalenFlurkarte (Vermessungsdaten) entnommen.Auf <strong>der</strong> Basis dieser Daten werden zur Ermittlung <strong>der</strong> gebührenrelevantenVersiegelungsflächen den Gebührenpflichtigen fürjedes Grundstück Selbstauskunftsunterlagen zur Verfügunggestellt.Je<strong>der</strong> Gebührenpflichtige ist zur Auskunft (= vollständige undwahrheitsgemäße Angabe <strong>der</strong> für die Gebührenveranlagungerheblichen Tatsachen) verpflichtet.<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung11


Verweigert <strong>der</strong> Abgabenpflichtige diese Mitwirkungspflicht(z.B. durch Nichtabgabe <strong>der</strong> erbetenen Selbstauskunft, ggf.auch noch nach einer entsprechenden Erinnerung durch dieGemeinde), erfolgt eine Schätzung <strong>der</strong> versiegelten Flächendes / <strong>der</strong> Grundstücke des Abgabenpflichtigen.<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung12


Im Rahmen des anstehenden Selbstauskunftsverfahrens müssendie Grundstückseigentümer erklären,- ob die angegebenen Gebäudeflächen zutreffend sind- welche versiegelten Bodenflächen vorhanden sind- welche Gebäude- und Bodenflächen jeweils angeschlossen sind- welche Teilversiegelungen vorliegen- ob und welche Versickerungsanlagen o<strong>der</strong> Zisternen es gibt<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung13


Angeschlossen sind Flächen, von denen das Nie<strong>der</strong>schlagswasser<strong>der</strong> öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird- über die Grundstücksanschlussleitungen o<strong>der</strong>- in sonstiger Weise (indirekt).Dies gilt unabhängig davon, ob das Grundstück an einMischsystem, ein Trennsystem, an ein offenes Grabensystemo<strong>der</strong> an eine Versickerungsanlage im öffentlichen Bereichangeschlossen ist!<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung14


Begünstigung für TeilversiegelungenWasserundurchlässige Befestigungen:Dachflächen ohne Begrünung (bemessen nachden Gebäudegrundrissflächen), Asphalt, Beton,Teer, Pflaster, Platten, Fliesen und sonstige wasserundurchlässigeBefestigungen mit Fugenverguss Faktor: 1,0Wasser(teil)durchlässige Befestigungen:Kiesschüttdachflächen (bemessen nach den Gebäudegrundrissflächen),Pflaster, Platten, Fliesen, Verbundsteinemit Fuge, Sickersteine, lockere Kies- o<strong>der</strong> Schotterflächeninkl. Schotterrasen sowie sonstige wasser(teil)durchlässigeBefestigungen ohne Fugenverguss auf Sand Faktor: 0,6Gründachflächen (bemessen nach denGebäudegrundrissflächen) und Rasengittersteine Faktor: 0,4<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung15


Begünstigung für Zisternen / VersickerungsanlagenFlächen, die angeschlossen sind an:Zisternen zur Brauchwassernutzung Faktor: 0,2Zisternen für die Gartenbewässerung Faktor: 0,5Flächen, die in Sickermulden entwässern Faktor: 0,2Mindestgröße:jeweils 1 m 3 Volumen je angefangene25 m 2 angeschlossene Fläche undmindestens 4 m 3 Volumen<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung16


Zisterne zur Gartenbewässerung mit NotüberlaufVereinfachte Darstellung<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung 17


SelbstauskunftsunterlagenAnschreiben (1. Seite) + Lageplan<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung18


Berechnungsbogen<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung19


Ausfüllhilfe<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung20


Beispiel 1:D 1 = Dachfläche, die ihr Wasser nicht in dieöffentliche Entwässerungsanlage einleitetKATEGORIEK 0K 1Flächen-bezeichnungFlächenangabenFlächen(abgerundetauf volle m²)D 1 21 21Dachflächen ohnePlatten, Fliesen uBefestigungenvergussSumme <strong>der</strong>TeilflächenGebührenpflichtigeFlächeF a k t o r0210,00,0<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung21


Beispiel 2:D 1 = NormaldachB 2 = Pflaster ohne FugenvergussB 2<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung22


Beispiel 3:D 1 = Normaldach ohne Einleitung (Gartenhaus)D 2 = GründachD 3 = Normaldach, das nur mit einer Dachhälfte (= 55 m²)in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einleitetB 4 = AsphaltflächeB 5 = Bodenfläche ohne Einleitung (Terrasse)B 4B 5<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung23


Beispiel 4:D 1 = Normaldach mit Brauchwasserzisterne (4 m³) undNotüberlauf in den Kanal (4 x 25 = 100)B 2 = RasengittersteineB 3 = Bodenfläche ohne Einleitung (Terrasse)B 2B 3<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung24


Weitere Unterstützung: BürgerinformationsbüroEs wird im Rathaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Vilseck</strong>von Montag, den 29.04.2013 bis Freitag, den 03.05.2013ein Bürgerinformationsbüro eingerichtet, in dem Sie persönlichberaten werden. Die Öffnungszeiten sind:Montag:Dienstag:Mittwoch:Donnerstag:Freitag:08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhrnicht geöffnet (Feiertag 1. Mai)08:00-12:00 und 13:00-17:30 Uhr08:00-12:00 Uhr<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung25


Ihre Ansprechpartner für Fragen und Anregungen erreichen Sieunter:<strong>Stadt</strong> <strong>Vilseck</strong>Marktplatz 13, 92249 <strong>Vilseck</strong>Ansprechpartner: Herr Kergl und Herr MallmannTel.: 09662/99-36 und 09662/99-20Fax: 09662/99-19E-Mail: poststelle@vilseck.bayern.deInternet: www.vilseck.de<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung26


Ihre FragenFür weitere und ergänzende Fragenstehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung27

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