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Ebay-Handel unter steuerlichen Gesichtspunkten - Steuerberaten.de

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<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong> <strong>unter</strong> <strong>steuerlichen</strong> <strong>Gesichtspunkten</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Big brother is watching you................................................................... 2<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Das Finanzamt sieht alles..................................................................... 2<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Welche Daten hat das Finanzamt? ....................................................... 3<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Privatverkäufer o<strong>de</strong>r Unternehmer? ..................................................... 4<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Unternehmerische Tätigkeit o<strong>de</strong>r Liebhaberei? .................................... 5<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Wer ist Klein<strong>unter</strong>nehmer? ................................................................... 6<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Was be<strong>de</strong>utet Differenzbesteuerung? .................................................. 7<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: <strong>Ebay</strong>-Gebühren und ihre Tücken .......................................................... 8<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Die Umsatzsteuer ................................................................................. 9<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Der Händler zwischen Steuer- und Wettbewerbsrecht ....................... 10<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Der Händler und das Internetrecht ..................................................... 11<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Urheberrecht ....................................................................................... 12<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ............................................................................. 13<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Verkäufe von Privatanbietern ............................................................. 13<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Von Abmahnungen und Massenabmahnungen ................................. 14<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Der sichtbare Dritte - Links im Internet ............................................... 15<br />

© steuerberaten.<strong>de</strong> GmbH<br />

http://www.steuerberaten.<strong>de</strong><br />

1


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Big brother is watching you<br />

Bin ich Händler o<strong>de</strong>r Privatanbieter bei <strong>Ebay</strong>? Welche <strong>steuerlichen</strong> Pflichten<br />

muss ich beachten? Wie vermei<strong>de</strong> ich unangenehme steuerliche<br />

Konsequenzen? Was weiß das Finanzamt von mir?<br />

Der <strong>Ebay</strong>-Anbieter hat es schwer. Die Waren, die er anbietet,<br />

gehen schnell über <strong>de</strong>n Markt und er bietet alles an. Aber die<br />

<strong>steuerlichen</strong> Pflichten drücken auf seiner verkaufsfreundlichen<br />

Seele. Er ahnt, es gibt vielleicht noch Pflichten, nur fehlt ihm die<br />

Zeit, <strong>de</strong>nn er muss anbieten und verkaufen. Doch wenn er<br />

meint, er bleibe in <strong>de</strong>r virtuellen Welt <strong>de</strong>s Internet anonym -<br />

weit gefehlt: Das Finanzamt ist immer dabei. Es wertet sogar<br />

systematisch die Online-Auktionen aus, um Grundlagen für<br />

weitere Überprüfungen und Ermittlungen zu schaffen.<br />

Deshalb haben wir hier für <strong>Ebay</strong>-Anbieter ein paar wichtige Informationen<br />

zusammengestellt, damit zum klugen Verkauf sich auch eine vernünftige steuerliche<br />

Strategie gesellt.<br />

Foto: (c) Daniel Tribote - Fotolia.com<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Das Finanzamt sieht alles<br />

Vorsicht bei unbedachten <strong>Ebay</strong>-Verkäufen – das Finanzamt prüft Internetseiten<br />

auf steuerlich relevante Tatbestän<strong>de</strong><br />

<strong>Ebay</strong>-Verkäufer sollten be<strong>de</strong>nken, dass <strong>de</strong>m Finanzamt eine<br />

Software zur Verfügung steht, mit <strong>de</strong>r Auktionen über Waren,<br />

Handwerksleitungen, Umzüge usw. systematisch geprüft<br />

wer<strong>de</strong>n können. Von beson<strong>de</strong>rem Interesse sind für die<br />

Behör<strong>de</strong> umfangreiche Verkaufsaktivitäten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkauf<br />

von wertvollen Gegenstän<strong>de</strong>n. Sofern <strong>de</strong>r Verkäufer sich<br />

in <strong>Ebay</strong> als Unternehmer angemel<strong>de</strong>t hat, stehen Fragen zur<br />

Umsatzsteuer und zur <strong>steuerlichen</strong> Erfassung sämtlicher<br />

Erlöse im Mittelpunkt. Ist <strong>de</strong>r Verkäufer allerdings<br />

Privatverkäufer, wird geprüft, ob die Verkäufe nach Art und Umfang<br />

tatsächlich privater o<strong>de</strong>r <strong>unter</strong>nehmerischer Natur sind.<br />

Sollten die <strong>Ebay</strong>-Verkäufe als <strong>unter</strong>nehmerische Aktivität gewertet wer<strong>de</strong>n, sind sie<br />

auch in <strong>de</strong>n Steuererklärungen zur Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer<br />

anzugeben.<br />

Foto: (c) Galina Barskaya - Fotolia.com<br />

2


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Welche Daten hat das Finanzamt?<br />

Wie kommt das Finanzamt an Daten <strong>de</strong>r Internet-Händler? Auf welche<br />

rechtlichen Grundlagen kann es sich stützen?<br />

Gemäß § 93 AO können die Finanzämter ein<br />

Auskunftsersuchen an Auktions- und <strong>Han<strong>de</strong>l</strong>shäuser im<br />

Internet richten, um Auskünfte über <strong>de</strong>n jeweiligen Anbieter<br />

bzw. Nutzer zu erhalten. Unzulässig ist ein<br />

Auskunftsersuchen nur dann, wenn keine Anhaltspunkte für<br />

steuerlich erhebliche Tatbestän<strong>de</strong> gegeben sind. Somit sind<br />

Rasterfahndungen und Ermittlungen ins Blaue hinein nicht<br />

erlaubt. Doch um die Gleichmäßigkeit <strong>de</strong>r Besteuerung zu<br />

gewährleisten, sind die Finanzbehör<strong>de</strong>n gehalten, auch<br />

Auskunftsersuchen an Dritte - also an die beteiligen Auktions- o<strong>de</strong>r <strong>Han<strong>de</strong>l</strong>shäuser -<br />

zur Auf<strong>de</strong>ckung eines bislang unbekannten Steuerfalls zu richten.<br />

Die OFD Mag<strong>de</strong>burg hat geregelt, dass die Ämter bei Hinweisen auf Onlinehan<strong>de</strong>l<br />

das Auktionshaus <strong>Ebay</strong> nach § 93 AO um Auskunft über <strong>de</strong>n jeweiligen Nutzer<br />

ersuchen sollen. Wer wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r regelmäßig Waren o<strong>de</strong>r Dienstleistungen auf<br />

Internet-Plattformen anbietet, kann daher je<strong>de</strong>rzeit Gegenstand eines solchen<br />

Ersuchens sein.<br />

Das kann schneller passieren, als ein Online-Anbieter glaubt, <strong>de</strong>nn die Behör<strong>de</strong>n<br />

durchforsten mittels <strong>de</strong>r speziell entwickelten Software XPi<strong>de</strong>r systematisch<br />

Verkaufsplattformen und prüfen Querverbindungen zwischen An- und Verkäufen und<br />

gleichen diese Daten mit <strong>de</strong>m <strong>Han<strong>de</strong>l</strong>sregister und internen Datenbanken ab.<br />

Foto: (c) Caraman - fotolia.com<br />

3


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Privatverkäufer o<strong>de</strong>r Unternehmer?<br />

<strong>Ebay</strong>-Verkäufer müssen nachweisen, ob sie privat o<strong>de</strong>r <strong>unter</strong>nehmerisch tätig<br />

sind – dies ist mit erheblichen <strong>steuerlichen</strong> Konsequenzen verbun<strong>de</strong>n. Die<br />

Behauptung allein, private Verkäufe zu tätigen, reicht im Regelfall nicht aus.<br />

Die Grenzen sind fließend. Allein die Behauptung, Verkäufe<br />

seien privater Natur, schützt <strong>de</strong>n <strong>Ebay</strong>-Anbieter nicht.<br />

Geprüft wer<strong>de</strong>n die tatsächlichen Verkaufsaktivitäten - und<br />

aus <strong>de</strong>ren Beurteilung zeigt sich, ob Aktivitäten eines<br />

Händlers o<strong>de</strong>r eines Privatverkäufers vorliegen. Faustformel<br />

ist, wer seine Wohnung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Keller entrümpelt und<br />

private Gegenstän<strong>de</strong> gegen Höchstgebot versteigert, ist<br />

Privatverkäufer - diese Verkäufe sind nicht panmäßig, sie<br />

müssen nicht versteuert wer<strong>de</strong>n.<br />

Wer<strong>de</strong>n allerdings auffällig häufig ähnliche Gegenstän<strong>de</strong> versteigert o<strong>de</strong>r gar<br />

Kleidung gebraucht und neuwertig im großen Umfang veräußert, die nach Größe und<br />

Art keinen Bezug zum Haushalt <strong>de</strong>s Verkäufers hat, nimmt das Finanzamt eine<br />

<strong>unter</strong>nehmerische Betätigung an. Auch <strong>de</strong>r Verkauf von Gebrauchtgegenstän<strong>de</strong>n<br />

und Sammlerstücken fällt in dieses Gebiet. Die Höhe <strong>de</strong>r Erlöse ist nicht relevant,<br />

son<strong>de</strong>rn die Art am Markt aufzutreten und die Häufigkeit von Verkäufen sind<br />

Kriterien, auf die es ankommt. Ist ein Privatverkäufer unbewußt zum Unternehmer<br />

gewor<strong>de</strong>n, muss er Belege über Ausgaben und Kontoauszüge über Einnahmen<br />

vorlegen können, um Schätzung durch das Finanzamt zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Wer privat und <strong>unter</strong>nehmerisch tätig ist, sollte dies über getrennte <strong>Ebay</strong>-<br />

Registrierungen zum Ausdruck bringen, da im Zweifelsfall <strong>unter</strong>nehmerische<br />

Tätigkeit <strong>unter</strong>stellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Für Immobilien und hochwertige Gebrauchtgegenstän<strong>de</strong> (z. B. Antiquitäten) sind<br />

zwischen Anschaffung und Verkauf Haltefristen zu beachten, ansonsten liegen auch<br />

im Privatbereich Spekulationsgeschäfte vor, die <strong>de</strong>r Steuer <strong>unter</strong>liegen.<br />

Vorsicht ist geboten bei Unternehmern und Selbständigen, die im Rahmen ihres<br />

Unternehmens Verkäufe vornehmen. Hier liegen in <strong>de</strong>r Regel sogenannte<br />

Hilfsgeschäfte vor, die grundsätzlich keinen privaten Charakter haben.<br />

Foto: (c) Falko Matte - Fotolia.com<br />

4


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Unternehmerische Tätigkeit o<strong>de</strong>r<br />

Liebhaberei?<br />

Auf Internet-Auktionen wird alles verkauft: Kleidung, Elektrogeräte,<br />

Kunstgegenstän<strong>de</strong>. Wann sind solche Verkäufe steuerlich unbeachtliche<br />

private Vorgänge?<br />

Für viele private Online-Anbieter bei <strong>Ebay</strong> stellt sich Frage, ob<br />

ihre Aktivitäten aus Online-Verkäufen tatsächlich privater<br />

Natur sind. In diesem Fall wären die Verkäufe steuerlich nicht<br />

relevant. Allerdings sind wie<strong>de</strong>rholte o<strong>de</strong>r regelmäßige<br />

Verkäufe bei Internetauktionen als nachhaltige, auf<br />

Wie<strong>de</strong>rholung angelegte Tätigkeit zu werten. Wird dies häufig<br />

betrieben, han<strong>de</strong>lt es sich um eine berufsmäßige Tätigkeit.<br />

Sofern sie im eigenen Risiko mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

<strong>unter</strong>nommen wird, kann sie nicht mehr <strong>de</strong>r privaten Sphäre<br />

zugeordnet wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall liegen <strong>unter</strong>nehmerischen Leistungen vor, die <strong>de</strong>r<br />

Besteuerung zu <strong>unter</strong>werfen sind. Folglich müssen die Verkäufe im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt erklärt<br />

wer<strong>de</strong>n. Nachweise über Einnahmen und Ausgaben sind genau zu führen. Bei<br />

einem sehr umfangreichen <strong>Han<strong>de</strong>l</strong> stellt sich die Frage nach <strong>de</strong>r Buchführungspflicht.<br />

Der steuerrechtliche Gewerbebegriff ist zu <strong>unter</strong>schei<strong>de</strong>n vom wettbewerbsrechtlichen.<br />

Die Gewerbeeigenschaft aus wettbewerbsrechtlicher Sicht setzt<br />

nämlich keine Gewinnerzielungsabsicht voraus.<br />

Das Finanzamt beobachtet von sich aus gezielt Auktionsgeschäfte, um Verstöße<br />

gegen steuerliche Vorschriften ahn<strong>de</strong>n zu können. Im Rahmen <strong>de</strong>r Auswertung<br />

solcher Beobachtungen kann die Behör<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n einzelnen Steuerpflichtigen<br />

zugreifen.<br />

Um nicht als gewerblicher Händler eingestuft zu wer<strong>de</strong>n, sollte geprüft wer<strong>de</strong>n, ob<br />

bei wie<strong>de</strong>rholten Online-Verkäufen ggf. Liebhaberei anzunehmen ist. Steuerlich<br />

unbeachtlich bleiben Geschäfte nämlich, wenn sie vom Finanzamt als Liebhaberei<br />

eingestuft wer<strong>de</strong>n. Bei diesen Geschäften fallen im Regelfall Verluste an. Diese<br />

Tätigkeiten sind nicht nachhaltig und zielen nicht auf Einnahmeüberschüsse, <strong>de</strong>shalb<br />

wer<strong>de</strong>n sie <strong>de</strong>r privaten Sphäre zugeordnet und es liegt keine <strong>unter</strong>nehmerische<br />

Tätigkeit vor.<br />

Foto: (c) Ramona Heim - Fotolia.com<br />

5


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Wer ist Klein<strong>unter</strong>nehmer?<br />

Bewegen sich die Umsätze eines <strong>Ebay</strong>-Händlers im Rahmen eines<br />

Klein<strong>unter</strong>nehmers muss er keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.<br />

Hat ein <strong>Ebay</strong>-Verkäufer geklärt, dass er nicht privat, son<strong>de</strong>rn<br />

<strong>unter</strong>nehmerisch tätig ist, stellt sich die Frage nach <strong>de</strong>r<br />

Steuer.<br />

Neben <strong>de</strong>r Pflicht, Einkommensteuer zu entrichten, sind auch<br />

Pflichten zur Umsatzsteuer zu beachten. Je<strong>de</strong>r Verkauf löst<br />

in <strong>de</strong>r Regel 19 % Umsatzsteuer (sofern keine<br />

Son<strong>de</strong>rvorschriften greifen) aus - allerdings nicht, sofern es<br />

sich um einen Klein<strong>unter</strong>nehmer han<strong>de</strong>lt. Dies ist <strong>de</strong>r Fall,<br />

wenn die Umsätze im laufen<strong>de</strong>n Jahr voraussichtlich nicht mehr als € 17.500,00<br />

betragen und im Folgejahr € 50.000,00 nicht übersteigen. Der Klein<strong>unter</strong>nehmer ist<br />

aufgrund geringer Umsätze nicht verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen - allerdings<br />

darf er sie auch nicht ausweisen. In Rechnungen muss ausdrücklich <strong>de</strong>r Zusatz<br />

enthalten sein, dass von <strong>de</strong>r Klein<strong>unter</strong>nehmerregelung <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes<br />

Gebrauch gemacht wird.<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Klein<strong>unter</strong>nehmer allerdings <strong>de</strong>nnoch für <strong>de</strong>n<br />

Umsatzsteuerausweis, muss er diese auch an das Finanzamt abführen. Sofern auf<br />

die Klein<strong>unter</strong>nehmerregelung verzichtet wird, bin<strong>de</strong>t diese Entscheidung über einen<br />

Zeitraum von fünf Jahren.<br />

Foto: (c) MP - Fotolia.com<br />

6


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Was be<strong>de</strong>utet Differenzbesteuerung?<br />

Die Differenzbesteuerung bietet die Möglichkeit bei Wie<strong>de</strong>rverkäufern, die<br />

Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu<br />

berechnen. Unternehmerisch tätige <strong>Ebay</strong>-Händler sind so geringer belastet.<br />

Sofern ein <strong>Ebay</strong>-Händler <strong>unter</strong>nehmerisch tätig ist und<br />

die Verpflichtung besteht, Umsatzsteuer abzuführen und es<br />

sich um einen Wie<strong>de</strong>rverkäufer han<strong>de</strong>lt, sollte er die<br />

Grundsätze <strong>de</strong>r Differenzbesteuerung beachten. Die<br />

Differenzbesteuerung bietet die Möglichkeit, nur die Differenz<br />

zwischen Einkaufs- und Verkaufswert <strong>de</strong>r Umsatzsteuer zu<br />

<strong>unter</strong>werfen. Wie<strong>de</strong>rverkäufer kaufen von Privatpersonen,<br />

Klein<strong>unter</strong>nehmern o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Wie<strong>de</strong>rverkäufern ohne<br />

Umsatzsteuerausweis gebrauchte bewegliche Waren (außer<br />

E<strong>de</strong>lsteine- und E<strong>de</strong>lmetalle) und veräußern diese anschließend weiter - z. B.<br />

gebrauchte Kleidung o<strong>de</strong>r gebrauchte Elektrogeräte. Beim Ankauf <strong>de</strong>r gebrauchten<br />

Gegenstän<strong>de</strong> darf kein Vorsteuerabzug bestehen. Der Wie<strong>de</strong>rverkäufer muss nun<br />

nicht über <strong>de</strong>n gesamten Verkaufspreis die Umsatzsteuer entrichten, son<strong>de</strong>rn nur auf<br />

<strong>de</strong>n Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.<br />

Sofern die gebrauchten Waren weiterbearbeitet wer<strong>de</strong>n durch Vere<strong>de</strong>lung o<strong>de</strong>r<br />

Ergänzung, ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r ursprüngliche Gegenstand erhalten bleibt.<br />

Außer<strong>de</strong>m müssen die Gegenstän<strong>de</strong> für das Unternehmen <strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>rverkäufers<br />

erworben wor<strong>de</strong>n sein, sie dürfen nicht privat gekauft und in das Unternehmen<br />

eingelegt wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m dürfen die Gegenstän<strong>de</strong> nur aus <strong>de</strong>m Inland o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m EU-<br />

Gemeinschaftsgebiet stammen. All dies sind Voraussetzungen für die<br />

Differenzbesteuerung.<br />

Der Wie<strong>de</strong>rverkäufer muss darauf achten, dass die Umsatzsteuer nicht geson<strong>de</strong>rt<br />

ausgewiesen wer<strong>de</strong>n darf. Wird sie <strong>de</strong>nnoch geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen, schul<strong>de</strong>t er<br />

diese neben <strong>de</strong>r Steuer aus <strong>de</strong>r Differenz.<br />

Foto: (c) Martina Berg - Fotolia.com<br />

7


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: <strong>Ebay</strong>-Gebühren und ihre Tücken<br />

Für Anbieter bei <strong>Ebay</strong> ist zu beachten, ob sie als Unternehmer o<strong>de</strong>r als<br />

Privatanbieter registriert sind. Denn die umsatz<strong>steuerlichen</strong> Konsequenzen<br />

sind jeweils <strong>unter</strong>schiedlich zu berurteilen.<br />

Für Online-Verkäufe berechnet <strong>Ebay</strong> Gebühren. Hier ist<br />

zu beachten, wie ein <strong>Ebay</strong>-Mitglied registriert ist. Bei<br />

<strong>unter</strong>nehmerisch tätigen Händlern verlangt <strong>Ebay</strong> eine<br />

Umsatzsteuer-I<strong>de</strong>ntifikationsnummer. Liegt diese<br />

Nummer vor, ist das Mitglied „nettorechnungsberechtigt” -<br />

d. h. Auktionsgebühren von <strong>Ebay</strong> (nicht <strong>de</strong>r gesamte<br />

Verkauferlös) wer<strong>de</strong>n netto in Rechnung gestellt mit <strong>de</strong>r<br />

Folge, dass die Steuerschuldnerschaft auf <strong>de</strong>n Händler<br />

übergeht gem. § 13b UStG. Dieser hat dann die<br />

Umsatzsteuer auf die Gebühren an das <strong>de</strong>utsche Finanzamt abzuführen, kann sie<br />

aber gleichzeitig als Vorsteuer in Anspruch nehmen. An<strong>de</strong>rs beim Klein<strong>unter</strong>nehmer:<br />

Obwohl seine Umsätze eine bestimmt Grenze nicht überschreiten dürfen und er<br />

<strong>de</strong>shalb keine Umsatzsteuer ausweist und abführt, muss er in diesem Punkt wegen<br />

<strong>de</strong>s Übergangs <strong>de</strong>r Steuerschuldnerschaft 19 % Umsatzsteuer abführen, ohne dass<br />

ihm ein Vorsteuerabzug zusteht. Folglich ist er mit diesem Betrag zusätzlich belastet.<br />

Sofern <strong>Ebay</strong> Gebühren gegenüber privaten Anbietern belastet, greift § 13b UStG<br />

nicht mit <strong>de</strong>r Folge, dass <strong>de</strong>m privaten Verbraucher 15 % in Rechnung gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, da <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r Firma <strong>Ebay</strong> in Luxemburg ist und <strong>de</strong>r dortige Steuersatz für<br />

Privatverkäufer maßgeblich ist. Umsatzsteuerrechtlich führt <strong>Ebay</strong> Leistungen bei<br />

Privatpersonen an <strong>de</strong>m Ort aus, an <strong>de</strong>m <strong>Ebay</strong> sein Unternehmen betreibt. Nur bei<br />

<strong>unter</strong>nehmerisch tätigen <strong>Ebay</strong>-Händlern fin<strong>de</strong>t eine Ortsverlagerung statt (§ 3a Abs.<br />

4 Nr. 14 UStG) an <strong>de</strong>n Ort, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Händler sein Unternehmen betreibt. Dies<br />

zeigt, welche erheblichen Unterschie<strong>de</strong> für Unternehmer und private Anbieter zu<br />

beachten sind.<br />

Foto: (c) Phototom - Fotolia.com<br />

8


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Die Umsatzsteuer<br />

<strong>Ebay</strong>-Händler agieren nicht nur in Deutschland, son<strong>de</strong>rn weltweit. Da kommt<br />

<strong>de</strong>r Umsatzsteuer eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu, <strong>de</strong>nn Verstöße gegen<br />

umsatzsteuerliche Vorschriften gehen im Regelfall zu Lasten <strong>de</strong>s Händlers.<br />

Ein <strong>Ebay</strong>-Händler hat viel zu beachten - und dies vor allen<br />

Dingen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Umsatzsteuer. Zunächst sollte er<br />

klären, ob er von <strong>de</strong>r Klein<strong>unter</strong>nehmer-Regelung Gebrauch<br />

machen will. Dies geht allerdings nur, wenn seine Umsätze<br />

im laufen<strong>de</strong>n Jahr € 17.500,00 nicht übersteigen und<br />

Folgejahr nicht über € 50.000,00 liegen. Klein<strong>unter</strong>nehmer<br />

haben keine Umsatzsteuer abzuführen und müssen diesen<br />

Status in <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>utlich kenntlich machen.<br />

Sofern die Umsätze <strong>de</strong>s in Deutschland tätigen Händlers <strong>de</strong>r Umsatzsteuer zu<br />

<strong>unter</strong>werfen sind, fällt bei Kun<strong>de</strong>n in Deutschland grundsätzlich Umsatzsteuer an.<br />

Diese ist auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Sollte <strong>de</strong>r Händler<br />

Wie<strong>de</strong>rverkäufer sein, kann er die Umsätze <strong>de</strong>r Differenzbesteuerung <strong>unter</strong>werfen.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen wird dann nur die Differenz zwischen Einkaufs-<br />

und Verkaufspreis <strong>de</strong>r Umsatzsteuer <strong>unter</strong>worfen.<br />

Bei Regelversteuerung muss bei Lieferungen ins Gemeinschaftsgebiet (EU)<br />

<strong>unter</strong>schie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, ob diese an Privatpersonen o<strong>de</strong>r Unternehmer getätigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung an einen Unternehmer in <strong>de</strong>r<br />

EU liegt Steuerfreiheit vor, wenn dieser seine gültige Umsatzsteuer-<br />

I<strong>de</strong>ntifikationsnummer mitteilt. In diesem Fall zahlt <strong>de</strong>r Empfänger die Umsatzsteuer<br />

in seinem Land. Sofern an Privatpersonen im EU-Ausland geliefert wird, sind<br />

Lieferschwellen <strong>de</strong>r einzelnen Län<strong>de</strong>r zu beachten. Wer<strong>de</strong>n bei Lieferungen in ein<br />

bestimmtes Land genau bezifferte Wertmengen insgesamt nicht überschritten,<br />

müssen diese Lieferungen in Deutschland versteuert wer<strong>de</strong>n. Wer<strong>de</strong>n diese Grenzen<br />

hingegen überschritten, muss die Lieferung im Zielland <strong>de</strong>r Steuer <strong>unter</strong>worfen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern an Unternehmer o<strong>de</strong>r Privatpersonen in Nicht-EU-Län<strong>de</strong>r Ware verschickt<br />

wird, han<strong>de</strong>lt es sich umsatzsteuerrechtlich um sog. Drittland. Die Ausfuhrlieferungen<br />

in diese Län<strong>de</strong>r sind von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit. Allerdings muss die tatsächliche<br />

Versendung in ein Drittland nachgewiesen wer<strong>de</strong>n können durch Frachtbriefe,<br />

Posteinlieferungsgutscheine usw.<br />

Wer<strong>de</strong>n die komplexen Auflagen zur Umsatzsteuer vom <strong>Ebay</strong>-Händler nicht genau<br />

eingehalten, kann es teuer wer<strong>de</strong>n - er selbst muss aufkommen für Steuern, die er zu<br />

Unrecht nicht an das Finanzamt abgeführt hat.<br />

Foto: (c) Seen - Fotolia.com<br />

9


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Der Händler zwischen Steuer- und<br />

Wettbewerbsrecht<br />

Nicht nur das Finanzamt stellt Nachforschungen bei Auktionen im Internet an.<br />

Sobald ein Privatanbieter tatsächlich als Händler zu beurteilen ist, können<br />

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht teuer wer<strong>de</strong>n.<br />

Es fängt häufig ganz beiläufig an. Zuerst wer<strong>de</strong>n Möbel o<strong>de</strong>r<br />

Elektrogeräte ausrangiert. Dann wer<strong>de</strong>n diese Gegenstän<strong>de</strong><br />

bei <strong>Ebay</strong> angeboten. Das einmalige Anbieten und Veräußern<br />

ist privater Natur und steuerlich nicht relevant. Allerdings wird<br />

bei wie<strong>de</strong>rholten Verkäufen häufig nicht bedacht, dass aus<br />

<strong>de</strong>m privaten Anbieter ein gewerblicher Händler wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Sehr schnell wird <strong>de</strong>r Privatanbieter zum gewerblichen<br />

Verkäufer und hat vieles zu beachten. In diesem Fall gilt es,<br />

Belege und Kontoauszüge sorgfältig aufzubewahren als<br />

Grundlage zur Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>steuerlichen</strong> Gewinns. Ferner müssen<br />

umsatzsteuerliche Fragen geklärt wer<strong>de</strong>n und ggf. die Gewerbesteuerpflicht beachtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>n einzelnen Verkaufhandlungen kommt insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Umsatzsteuer eine<br />

wichtige Be<strong>de</strong>utung zu, da fehlerhafte Steuerausweise o<strong>de</strong>r das Ignorieren<br />

steuerlicher Pflichten zu Nachfor<strong>de</strong>rungen durch das Finanzamt zu Lasten <strong>de</strong>s<br />

Verkäufers führen kann.<br />

Auch die Rechtsfolgen sind bei gewerblichen Verkäufen erheblich. Der gewerbliche<br />

Verkäufer hat umfangreiche Auflagen zwingend zu beachten im Gegensatz zum<br />

privaten Anbieter.<br />

So kann nur <strong>de</strong>r private Anbieter die Gewährleistung komplett ausschließen. Der<br />

gewerbliche Händler muss bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24 Monaten und<br />

bei Gebrauchtwaren von 12 Monaten einräumen. Zu<strong>de</strong>m hat er gegenüber <strong>de</strong>m<br />

<strong>Ebay</strong>-Käufer grundsätzlich ein Wi<strong>de</strong>rrufsrecht einzuräumen. Das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ist<br />

zu gewähren unabhängig, ob mit Festpreis erworben wird o<strong>de</strong>r in einer Auktion. Es<br />

bezieht sich auf Neu- und Gebrauchtware. Die Frist <strong>de</strong>s Rechts beginnt erst zu<br />

laufen, wenn neben <strong>de</strong>r Ware die ordnungsmäßige Belehrung hierzu an <strong>de</strong>n Käufer<br />

ergangen ist. Der Käufer muss die Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung zusammen mit <strong>de</strong>r Ware<br />

erhalten. Häufig steht <strong>de</strong>m Käufer eine längere Frist zu, da die Frist erst zu laufen<br />

beginnt, wenn er über die Belehrung angemessen informiert wur<strong>de</strong>.<br />

Das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht kann durch <strong>de</strong>n Käufer in Textform erfolgen o<strong>de</strong>r durch<br />

Rücksendung <strong>de</strong>r Ware. Bei Wi<strong>de</strong>rruf trägt <strong>de</strong>r Verkäufer grundsätzlich die Kosten<br />

<strong>de</strong>r Rücksendung. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Warenwert <strong>de</strong>r<br />

zurückzusen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Sache liegt <strong>unter</strong> € 40,00) können diese aber <strong>de</strong>m Verbraucher<br />

auferlegt wer<strong>de</strong>n.<br />

10


Die Tatsache, dass ein gewerblicher Account als privat gemel<strong>de</strong>t ist, ist ein<br />

Wettbewerbsverstoß. Auch das Fehlen <strong>de</strong>r Anbieterkennzeichnung in Form von<br />

Namen, Anschrift und Email-Adresse gehört hierzu. Wie bei an<strong>de</strong>ren Verstößen,<br />

kann dies zu einer Abmahnung führen, die mit erheblichen Abmahnkosten belastet<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Häufig wird in diesem Zusammenhang die Abgabe einer<br />

strafbewährten Unterlassungserklärung gefor<strong>de</strong>rt. Doch eine Unterlassungserklärung<br />

sollte wegen <strong>de</strong>r langen Wirksamkeit gut überlegt und nicht ohne rechtlichen Rat<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Es wird auch vermutet, dass sich Massenabmahner auf <strong>de</strong>r<br />

Suche nach Opfern gezielt an scheinbare Privatanbieter im Internet wen<strong>de</strong>n.<br />

Foto: (c) Leah-Anne Thompson - Fotolia.com<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Der Händler und das Internetrecht<br />

Der Online-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong> fin<strong>de</strong>t nicht im rechtfreien Raum statt. <strong>Ebay</strong>-Händler haben<br />

zwingen<strong>de</strong> Auflagen zu befolgen.<br />

Gera<strong>de</strong> im Internet gibt es für Händler eine Vielzahl von<br />

Rechtsregelungen zu beachten. Hier gelten die Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s BGB und HGB ebenso wie z. B. das Telemedien- o<strong>de</strong>r<br />

Signaturgesetz.<br />

Bietet ein Internet-Händler Waren online an, kommen Verträge<br />

auf Basis von Angebot und Annahme zustan<strong>de</strong>. Diese<br />

Verträge wer<strong>de</strong>n rechtswirksam über Internet per Mausklick geschlossen. Bei <strong>de</strong>r<br />

“Sofort-Kauf-Option” erfolgt die Annahme unmittelbar mit <strong>de</strong>m Klick <strong>de</strong>s<br />

Verbrauchers. Ansonsten kommt <strong>de</strong>r Vertrag im Rahmen von <strong>Ebay</strong>-Auktionen durch<br />

Zeitablauf und Höchstgebot zustan<strong>de</strong>. Ein beson<strong>de</strong>res Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann in<br />

<strong>de</strong>r Regel ersetzt wer<strong>de</strong>n durch eine elektronische Signatur.<br />

Für <strong>de</strong>n Internet-Händler sind bereits beim Angebot <strong>de</strong>r Ware wichtige Vorschriften<br />

zu beachten. Dies be<strong>de</strong>utet, dass zunächst die sog. Anbieterkennzeichnung<br />

einzuhalten ist. Sichtbar auf seiner Website müssen Name, postalische Anschrift, email-Adresse<br />

und ggf. Umsatzsteueri<strong>de</strong>ntifikationsnummer o<strong>de</strong>r die zuständige<br />

Aufsichtsbehör<strong>de</strong> bei Tätigkeiten mit staatlicher Genehmigungspflicht angegeben<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Kun<strong>de</strong> muss zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Vertragstext und die AGB bei<br />

Vertragsabschluss abrufen und speichern können. Er muss die Möglichkeit zur<br />

Fehlerkorrektur vor Abgabe <strong>de</strong>r Bestellung haben und <strong>de</strong>r Eingang seiner Bestellung<br />

muss unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern Allgemeine Geschäftsbedingungen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, müssen diese an<br />

<strong>de</strong>utlich sichtbarer Stelle auf <strong>de</strong>r Webseite angebracht sein und sie müssen in kurz<br />

gehaltener Form auf <strong>de</strong>m Bildschirm lesbar sein können.<br />

Foto. (c) Drizzd - Fotolia.com<br />

11


<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Urheberrecht<br />

Bei <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>s eigenen Internet-Auftritts sollte auf urheberrechtliche<br />

Konsequenzen geachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Der <strong>Ebay</strong>-Händler ist als Unternehmer auf eine gute<br />

Unternehmenspräsentation angewiesen. Daher ist <strong>de</strong>r<br />

Internet-Auftritt wichtig und muss sorgfältig vorbereitet<br />

wer<strong>de</strong>n. Vorsicht ist geboten bei Kopien von an<strong>de</strong>ren<br />

Websites ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Urhebers. Als Urheber ist<br />

nicht unbedingt das Unternehmen zu verstehen, für das die<br />

Website erstellt wur<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn in erster Linie die Person,<br />

die die Präsentation selbst erstellt hat.<br />

Lässt ein Händler eine Website durch einen bestimmten Anbieter erstellen, muss er<br />

darauf achten, dass ihm vertraglich die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an <strong>de</strong>r<br />

Website übertragen wer<strong>de</strong>n, ansonsten darf er die Website nicht ohne Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Urhebers veräußern o<strong>de</strong>r wesentlich verän<strong>de</strong>rn.<br />

Auch bei Links ist drauf zu achten, dass <strong>de</strong>utlich auf frem<strong>de</strong> Inhalte hingewiesen<br />

wird. Urheberrechtlich geschützte Werke (Musikstücke, Computerprogramme usw.)<br />

bedürfen vor ihrer Verbreitung im Internet ausdrücklich einer Zustimmung.<br />

Foto: (c) Jeff Metzger - Fotolia.com<br />

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<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />

Wen<strong>de</strong>n sich <strong>Ebay</strong>-Händler an Verbraucher im Internet, sind rechtliche<br />

Auflagen zu beachten.<br />

Innerhalb eines Monats kann ein <strong>Ebay</strong>-Kun<strong>de</strong> bei<br />

Fernabsatzgeschäften <strong>de</strong>n Vertrag ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n<br />

wi<strong>de</strong>rrufen. Der Unternehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Verbraucher in<br />

Textform über diese Frist zu belehren. Fehlt diese Belehrung, hat<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ein zeitlich unbegrenztes Wi<strong>de</strong>rrufsrecht. Ein<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrecht besteht nicht bei Bestellungen von Waren, die<br />

nach beson<strong>de</strong>ren Vorgaben <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n angefertigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wi<strong>de</strong>rruft <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Vertrag, hat <strong>de</strong>r Unternehmer die Kosten für die<br />

Warenrücksendung zu übernehmen. Liegt <strong>de</strong>r Warenwert nicht über € 40,00, können<br />

die Rücksen<strong>de</strong>kosten vertraglich <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n auferlegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Foto: (c) Joannis Kouna<strong>de</strong>as - Fotolia.com<br />

<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Verkäufe von Privatanbietern<br />

Häufig sind wie<strong>de</strong>rholte private Verkäufe in Internet-Auktionen tatsächlich als<br />

gewerblicher <strong>Han<strong>de</strong>l</strong> zu qualifizieren. Doch auch bei Aktivitäten auf <strong>de</strong>r<br />

privaten Ebene gibt es verbindliche Spielregeln.<br />

Sofern im <strong>Ebay</strong>-Bereich Geschäfte zwischen Privatleuten<br />

abgewickelt wer<strong>de</strong>n, besteht die Möglichkeit, Waren <strong>unter</strong><br />

Ausschluss jeglicher Garantie zu verkaufen. Mängel an <strong>de</strong>r<br />

Ware muss <strong>de</strong>r Käufer beweisen. Wur<strong>de</strong> die Gewährleistung<br />

nicht ausdrücklich ausgeschlossen, müssen Ansprüche<br />

innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt <strong>de</strong>r Ware durch <strong>de</strong>n<br />

Käufer geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Allerdings ist es häufig<br />

fraglich, ob überhaupt ein Geschäft zwischen Privatanbietern<br />

stattgefun<strong>de</strong>n hat, da bei wie<strong>de</strong>rholten Verkäufen <strong>de</strong>r<br />

Privatanbieter häufig als Händler qualifiziert wer<strong>de</strong>n muss und in diesem Fall viel<br />

strenge Regelungen greifen.<br />

Sobald <strong>de</strong>r nicht gewerbliche Verkäufer die Ware auf <strong>de</strong>m Postweg aufgegeben hat,<br />

geht die Verantwortung für eine Beschädigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>r Ware während<br />

<strong>de</strong>s Transportes auf <strong>de</strong>n Käufer über.<br />

Foto¨(c) Ramona Heim - Fotolia.com<br />

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<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Von Abmahnungen und<br />

Massenabmahnungen<br />

Bei Rechtsverletzungen durch <strong>Ebay</strong>-Händler kann es zu Abmahnungen<br />

kommen. Diese sollten grundsätzlich ernst genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Auffor<strong>de</strong>rung, ein<br />

bestimmtes Verhalten zu <strong>unter</strong>lassen. Zu Abmahnungen kommt<br />

es im Internet aufgrund <strong>unter</strong>schiedlicher Rechtsverletzungen.<br />

Wird eine Abmahnung ignoriert, kann nach Ablauf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Frist eine einstweilige Verfügung erlassen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Verfügung ist mit Kosten verbun<strong>de</strong>n und bis zu ihrer<br />

möglichen Aufhebung im Wi<strong>de</strong>rspruchsverfahren bin<strong>de</strong>nd. Es<br />

also wichtig, sofort Rechtsberatung im Falle <strong>de</strong>r Abmahnung in<br />

Anspruch zu nehmen, um Nachteile zu vermei<strong>de</strong>n. Viele<br />

Abmahnungen erfolgen inzwischen häufig durch die gleichen<br />

Kanzleien. Dies kann ein Indiz für eine sog. Massenabmahnung sein, die rechtlich in<br />

<strong>de</strong>r Regel nicht zulässig ist. In diesem Fall wür<strong>de</strong>n keine Anwaltskosten fällig und es<br />

bestün<strong>de</strong> kein Unterlassungsanspruch. Zur Vermeidung von Kosten sollte allerdings<br />

sorgfältig geprüft wer<strong>de</strong>n, ob eine Abmahnung zulässig ist o<strong>de</strong>r nicht. Eine<br />

Massenabmahnung liegt vor, wenn nicht die Wahrung von Rechten im Mittelpunkt<br />

steht, son<strong>de</strong>rn die Kosten <strong>de</strong>r Rechtsverfolgung künstlich erzeugt und an<strong>de</strong>ren<br />

auferlegt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Für eine Abmahnung ist keine Form vorgeschrieben, sie kann also auch per e-mail<br />

o<strong>de</strong>r fernmündlich ausgesprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

Abmahngrün<strong>de</strong> sind insbeson<strong>de</strong>re: fehlen<strong>de</strong> Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrungen, unzulässige<br />

Einschränkung von Verbraucherrechten, unvollständige Preisangaben, die<br />

Umsatzsteuer bzw. Versandkosten nicht berücksichtigen, unvollständiges o<strong>de</strong>r<br />

fehlen<strong>de</strong>s Impressum und Markenrechtsverletzungen.<br />

Foto: (c) Wole Onigbanjo - Fotolia.com<br />

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<strong>Ebay</strong>-<strong>Han<strong>de</strong>l</strong>: Der sichtbare Dritte - Links im Internet<br />

<strong>Ebay</strong>-Händler brauchen Internetpräsenz. Häufig setzen sie Links auf ihre<br />

Website. Sind sie für Inhalte von verlinkten Seiten verantwortlich?<br />

Häufig wer<strong>de</strong>n Webseiten im Internet verlinkt. Dadurch wird eine<br />

Verbindung zu einer frem<strong>de</strong>n Website hergestellt und es stellt<br />

sich die Frage, ob für Inhalte Dritter gehaftet wer<strong>de</strong>n muss. Der<br />

Link selbst gilt als unproblematisch, auch wenn <strong>de</strong>r Betreiber<br />

einer frem<strong>de</strong>n Seite nicht ausdrücklich sein Einverständnis<br />

gegeben hat. Es wird generell <strong>unter</strong>stellt, dass mit <strong>de</strong>m<br />

Einstellen einer Website ins Netz zugleich das Einverständnis<br />

<strong>unter</strong>stellt wer<strong>de</strong>n kann, dass diese Website verlinkt wer<strong>de</strong>n<br />

darf. Dieses Einverständnis entfällt allerdings dann, wenn <strong>de</strong>r<br />

Betreiber einer Seite dazu auffor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>n Link zu entfernen.<br />

Damit das Vervielfältigungsrecht <strong>de</strong>s Betreibers <strong>de</strong>r Website nicht verletzt wird, sollte<br />

in diesem Fall eine Verlinkung nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur Frage <strong>de</strong>r Haftung: Macht sich <strong>de</strong>r Linksetzen<strong>de</strong> die frem<strong>de</strong>n Informationen zu<br />

eigen, haftet er dafür. Dies ist z. B. <strong>de</strong>r Fall, wenn er <strong>de</strong>n Eindruck erwecken will, die<br />

frem<strong>de</strong>n Inhalte und Leistungen wären die seinen bzw. wer<strong>de</strong>n von ihm<br />

übernommen. An<strong>de</strong>rs sieht es wohl aus, wenn ein Link nur die Weiterleitung zu<br />

ohnehin zugänglichen Quellen erleichtern soll.<br />

Aber die bewusste Verlinkung auf eine Seite mit rechtwidrigen Inhalten löst eine<br />

Haftung aus.<br />

Foto: (c) Ramona Heim - Fotolia.com<br />

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