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Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern

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ENERGIESPEICHER<br />

RIEDL<br />

Raumordnungsverfahren<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Vorzeichen<br />

Erstellt VERBUND / GKW / RMD Projektteam 2010/10/25<br />

Geprüft VERBUND / GKW / RMD Projektteam 2010/10/27<br />

Freigegeben DKJ / ES-R Dominik Mayr 2010/10/27<br />

SKS<br />

Projekt-Nr.<br />

Unternehmen / Abteilung Vorname Nachname Datum<br />

Gliederungszeichen<br />

Fremdfirmen-Nr.: Aufstellungsort: Bl. <strong>von</strong> Bl.<br />

+<br />

Unterlagennummer<br />

Ersteller<br />

Gliederungszeichen<br />

Dokumenttyp<br />

Zählteil<br />

Nummer<br />

Gliederungszeichen<br />

Blattnummer<br />

Gliederungszeichen<br />

Änderungsindex<br />

Planstatus<br />

Planart<br />

Vorzeichen<br />

KKS DCC(UAS)<br />

S1 S2 S3<br />

G F0 F1 F2 F3 FN A1 A2 AN A3<br />

* A A A ~ A N N N / A A A A N / A N N N N N / N N / A A A = N N A A A N N A A N N N A & A A A N N N<br />

* J E S - A 0 0 1 - A H B H 3 - B 3 0 0 0 1 - 0 0 - A F E<br />

GA<br />

Funktion/<br />

Bauwerk<br />

Aggregat/<br />

Raum<br />

Vorzeichen


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Seite 2 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgemeines ......................................................................................... 7<br />

1.1. Veranlassung .............................................................................. 7<br />

1.2. Träger des Vorhabens .................................................................. 8<br />

1.3. Lage und Gegenstand des Vorhabens ............................................. 8<br />

1.4. Rechtsgrundlage des Vorhabens .................................................... 9<br />

1.4.1. <strong>Regierung</strong>sabkommen ................................................................. 9<br />

1.4.2. Rhein-Main-Donau Verträge ........................................................ 10<br />

1.4.3. Europarechtliche und völkerrechtliche und Grundlagen ................... 11<br />

1.4.4. Raumordnung ........................................................................... 13<br />

1.4.5. Wasserrecht ............................................................................. 14<br />

1.4.6. Naturschutzrecht ....................................................................... 14<br />

1.4.7. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ............................. 16<br />

1.5. Energiewirtschaftliche Ausgangslage und Prognose ........................ 16<br />

1.5.1. Wandel des Energiesystems in Deutschland .................................. 16<br />

1.5.2. Auswirkungen auf das Stromversorgungssystem ............................ 18<br />

1.5.3. Bedeutung der Energiespeicherung .............................................. 19<br />

1.5.4. Pumpspeicher als Stromspeichertechnologie der Wahl .................... 19<br />

1.5.5. Energiespeicher Riedl ................................................................. 20<br />

1.6. Vorgaben der Raumordnung und der Landesplanung ...................... 20<br />

1.6.1. Landesplanerische und sonstige Vorgaben .................................... 20<br />

1.6.2. Raumstruktur ........................................................................... 21<br />

1.6.3. Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energieversorgung .......... 21<br />

1.6.4. Siedlungswesen ........................................................................ 22<br />

1.6.5. Natur und Landschaft ................................................................. 22<br />

1.6.6. Land- und Forstwirtschaft ........................................................... 23<br />

1.6.7. Rohstoffgewinnung .................................................................... 23<br />

1.6.8. Wasserwirtschaft ....................................................................... 24<br />

1.6.9. Tourismus und Erholung ............................................................. 25<br />

1.6.10. Verkehr ............................................................................... 25<br />

1.6.11. Kultur- und Sachgüter ............................................................ 25<br />

2. Derzeitiger Zustand ............................................................................ 26<br />

2.1. Ökologie und Landschaft ............................................................ 26<br />

2.1.1. Tiere ....................................................................................... 26<br />

2.1.2. Vegetation ............................................................................... 26<br />

2.1.3. Flora ....................................................................................... 27<br />

2.1.4. Landschaft ............................................................................... 28<br />

2.2. Geologische und hydrogeologische Verhältnisse ............................. 28<br />

2.3. Flussmorphologie ...................................................................... 31<br />

2.4. Hydrologische Verhältnisse ......................................................... 32<br />

2.5. Infrastruktur............................................................................. 33<br />

2.6. Schifffahrtsverhältnisse .............................................................. 34<br />

3. Untersuchte Alternativstandorte ........................................................... 35<br />

3.1. Allgemeines .............................................................................. 35<br />

3.2. Technisch – Wirtschaftliche Bewertung ......................................... 36<br />

3.2.1. Alternative 1 Haugstein .............................................................. 36<br />

3.2.2. Alternative 2 Stadl..................................................................... 36<br />

3.2.3. Alternative 3 Projekt 1977 .......................................................... 36<br />

3.2.4. Alternative 4 Riedler Mulde optimiert, Anschluss Stauraum Jochenstein<br />

.............................................................................................. 37<br />

3.2.5. Alternative 5 Riedler Mulde optimiert ............................................ 37<br />

3.2.6. Technisch- Wirtschaftliche Bewertung .......................................... 38<br />

3.3. Auswirkungen auf Natur und Umwelt ........................................... 38<br />

3.4. Gesamtbewertung und Wahl einer Alternative ............................... 39<br />

4. Energiespeicher Riedl .......................................................................... 40<br />

4.1. Bauliche Anlagen (Hauptkomponenten) ........................................ 40<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 3 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

4.2. Beschreibung der Bauausführung ................................................. 48<br />

4.3. Beschreibung der Betriebsphase .................................................. 48<br />

4.4. Trinkwasserversorgung .............................................................. 52<br />

4.5. Abwasserentsorgung .................................................................. 52<br />

4.6. Flächeninanspruchnahme ........................................................... 53<br />

4.7. Verwertung, Transport und Lagerung des Aushub-/Ausbruchmaterials<br />

.............................................................................................. 53<br />

4.8. Schifffahrt und Bootsverkehr ....................................................... 54<br />

4.9. Grundwasserberechnung ............................................................ 54<br />

5. Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und Natur ................................ 55<br />

5.1. Boden ...................................................................................... 55<br />

5.2. Wasser .................................................................................... 55<br />

5.2.1. Oberflächengewässer ................................................................. 55<br />

5.2.2. Grundwasser ............................................................................ 58<br />

5.3. Verkehr.................................................................................... 59<br />

5.4. Klima, Luft, Schall und Erschütterungen ........................................ 61<br />

5.4.1. Klima ....................................................................................... 61<br />

5.4.2. Luft ......................................................................................... 61<br />

5.4.3. Schall ...................................................................................... 64<br />

5.4.4. Erschütterungen ........................................................................ 65<br />

5.4.5. Elektromagnetische Felder .......................................................... 66<br />

5.5. Kultur- und Sachgüter ................................................................ 66<br />

5.5.1. Bau- und Bodendenkmäler .......................................................... 66<br />

5.5.2. Bodenschätze ........................................................................... 67<br />

5.6. Tiere ....................................................................................... 67<br />

5.7. Pflanzen ................................................................................... 67<br />

5.7.1. Vegetation ................................................................................ 67<br />

5.7.2. Flora ........................................................................................ 68<br />

5.8. Landschaft ............................................................................... 68<br />

6. Auswirkungen des Vorhabens auf den Raum ........................................... 69<br />

6.1. Raumstruktur ........................................................................... 69<br />

6.2. Siedlungswesen ........................................................................ 70<br />

6.3. Wasserwirtschaft ....................................................................... 71<br />

6.4. Schifffahrt ................................................................................ 71<br />

6.5. Land- und Forstwirtschaft ........................................................... 77<br />

6.5.1. Landwirtschaft .......................................................................... 77<br />

6.5.2. Forstwirtschaft .......................................................................... 78<br />

6.6. Jagd und Fischerei ..................................................................... 79<br />

6.6.1. Fischerei .................................................................................. 79<br />

6.6.2. Jagd ........................................................................................ 80<br />

6.7. Freizeit und Erholung, Tourismus und Fremdenverkehr ................... 80<br />

6.8. Mensch .................................................................................... 81<br />

6.9. Gewerbliche Wirtschaft ............................................................... 82<br />

6.10. Volkswirtschaft.......................................................................... 83<br />

7. Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation <strong>von</strong> Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf Natur und Umwelt .......................................................... 84<br />

7.1. Mensch .................................................................................... 84<br />

7.2. Klima, Luft, Schall und Erschütterungen ........................................ 84<br />

7.2.1. Klima ....................................................................................... 84<br />

7.2.2. Luft ......................................................................................... 84<br />

7.2.3. Schall ...................................................................................... 85<br />

7.2.4. Erschütterungen ........................................................................ 85<br />

7.3. Verkehr.................................................................................... 85<br />

7.4. Wasser .................................................................................... 86<br />

7.4.1. Oberflächenwasser .................................................................... 86<br />

7.4.2. Grundwasser ............................................................................ 86<br />

7.5. Land- und Forstwirtschaft ........................................................... 87<br />

7.5.1. Landwirtschaft .......................................................................... 87<br />

7.5.2. Forstwirtschaft .......................................................................... 87<br />

Seite 4 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

7.6. Jagd und Fischerei ..................................................................... 87<br />

7.6.1. Jagd ........................................................................................ 87<br />

7.6.2. Fischerei .................................................................................. 87<br />

7.7. Boden ...................................................................................... 88<br />

7.8. Raumordnung und Tourismus ..................................................... 88<br />

7.8.1. Raumstruktur ........................................................................... 88<br />

7.8.2. Gewerbliche Wirtschaft .............................................................. 88<br />

7.8.3. Landschaftsbild ......................................................................... 89<br />

7.8.4. Wasserwirtschaft ....................................................................... 89<br />

7.8.5. Tourismus ................................................................................ 89<br />

7.8.6. Sach- und Kulturgüter................................................................ 89<br />

7.9. Pflanzen und Tiere ..................................................................... 90<br />

7.9.1. Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................. 90<br />

7.9.2. CEF-Maßnahmen ....................................................................... 91<br />

7.9.3. Eingriffsregelung ....................................................................... 92<br />

7.9.4. Ausgleichsmaßnahmen ............................................................... 93<br />

8. Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung - Vorabschätzung im<br />

Raumordnungsverfahren ..................................................................... 94<br />

9. Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung ....................................... 95<br />

10. Zusammenfassung ............................................................................. 96<br />

Literaturverzeichnis ....................................................................................... 98<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Lage des Projektgebietes ............................................................. 9<br />

Abbildung 2: Stromerzeugung aus EE im aktualisierten Leitszenario unter den<br />

Bedingungen der gegenwärtigen Fassung des EEG; Vergleich mit dem<br />

Leitszenario 2008 und den Szenarien des Energiegipfels. [Leitszenario<br />

2009] .................................................................................... 17<br />

Abbildung 3: Voraussichtliche installierte Leistung an Wind- und<br />

Fotovoltaikanlangen in GW laut der Boston Consulting Group. Unter<br />

den Jahreszahlen stehen die Prozentsätze <strong>von</strong> Wind und Fotovoltaik<br />

an der gesamten installierten Kraftwerkskapazität des Landes in den<br />

Jahren 2008, 2015 und 2025 [Boston] ....................................... 18<br />

Abbildung 4: Hydrologisches Blockbild ............................................................ 30<br />

Abbildung 5: Projektübersicht ....................................................................... 40<br />

Abbildung 6: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl<br />

in einem Sommermonat für den Regelbetrieb. ............................. 50<br />

Abbildung 7: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl<br />

in einem Wintermonat für den Regelbetrieb. ............................... 50<br />

Abbildung 8: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl<br />

in Sommermonaten für den Wälzbetrieb (ohne Erbringung <strong>von</strong><br />

Regelleistung)......................................................................... 51<br />

Abbildung 9: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl<br />

in Wintermonaten für den Wälzbetrieb (ohne Erbringung <strong>von</strong><br />

Regelleistung)......................................................................... 51<br />

Abbildung 10: Verkehrswege im unmittelbaren Umfeld des Energiespeichers ........ 60<br />

Abbildung 11: Fahrwassergrenzen WSV (blau) und Via Donau (schwarz) ............. 72<br />

Abbildung 12: MQ Donau = 1430 m3/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren<br />

bei Turbinenbetrieb ................................................................. 73<br />

Abbildung 13: MQ Donau = 1430 m3/s, Fließvektoren bei Turbinenbetrieb sowie<br />

farblich dargestellt der Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur<br />

Fahrwassergrenze (m/s) .......................................................... 73<br />

Abbildung 14: MQ Donau = 1430 m3/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren<br />

bei Pumpbetrieb ...................................................................... 74<br />

Abbildung 15: MQ Donau = 1430 m3/s, Fließvektoren bei Pumpbetrieb sowie farblich<br />

dargestellt der Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur<br />

Fahrwassergrenze (m/s) .......................................................... 74<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 5 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Abbildung 16: RNQ Donau = 680 m3/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren<br />

bei Turbinenbetrieb.................................................................. 75<br />

Abbildung 17: RNQ Donau = 680 m3/s, Fließvektoren bei Turbinenbetrieb sowie<br />

farblich dargestellt der Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur<br />

Fahrwassergrenze (m/s) ........................................................... 75<br />

Abbildung 18: RNQ Donau = 680 m3/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren<br />

bei Pumpbetrieb ...................................................................... 76<br />

Abbildung 19: RNQ Donau = 680 m3/s, Fließvektoren bei Pumpbetrieb sowie farblich<br />

dargestellt der Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur<br />

Fahrwassergrenze (m/s) ........................................................... 76<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Charakteristische Durchflüsse und Wasserspiegel der Donau, Quelle:<br />

KWD 1996, Hydrografisches Jahrbuch 2002 ................................... 33<br />

Tabelle 2: Abflusse Aubach ........................................................................ 33<br />

Tabelle 3: Schleusungen (Quelle: Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg) ..... 34<br />

Tabelle 4: Hauptdaten Alternative 1 ............................................................ 36<br />

Tabelle 2: Hauptdaten Alternative 2 ............................................................ 36<br />

Tabelle 6: Hauptdaten Alternative 3 ............................................................ 37<br />

Tabelle 7: Hauptdaten Alternative 4 ............................................................ 37<br />

Tabelle 8: Hauptdaten Alternative 5 ............................................................ 38<br />

Tabelle 9: Übersicht über die Umweltaspekte der Alternativen ......................... 39<br />

Tabelle 10: Gesamtbewertung der Alternativen ............................................... 39<br />

Tabelle 11: Dauerhafter und temporärer Flächenbedarf ................................... 53<br />

Tabelle 12: Immissionsgrundbelastung für NO2, NOx, PM 10 und Staubdeposition<br />

im Untersuchungsgebiet ............................................................. 62<br />

Tabelle 13: JMW-Zusatzbelastung sowie Gesamtbelastung für NO2, PM 10, PM 2.5<br />

und Staubniederschlag in den höchstbelasteten Aufpunkten während<br />

der Bauphase und Vergleich mit Grenzwerten ................................ 63<br />

Tabelle 14: Zusatzbelastung sowie Gesamtbelastung für Kurzzeitgrenzwerte in den<br />

höchstbelasteten Aufpunkten während der Bauphase und Vergleich mit<br />

Grenzwerten ............................................................................. 63<br />

Tabelle 15: betriebliche Strukturdaten (AELF) ................................................. 78<br />

Seite 6 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

1. Allgemeines<br />

<strong>Die</strong> europäische Union hat sich vor dem Hintergrund des globalen Klimaschutzes das<br />

Ziel gesetzt, die Emission <strong>von</strong> Treibhausgasen in den nächsten Jahrzehnten deutlich<br />

zu reduzieren. So sollen zum Beispiel in Deutschland die Treibhausgasemissionen bis<br />

2050 um mindestens 80 % gegenüber dem Jahreswert <strong>von</strong> 1990 reduziert werden.<br />

Im Bereich der elektrischen Energieversorgung können die formulierten Ziele erreicht<br />

werden, wenn das europäische Stromversorgungssystem konsequent in Richtung einer<br />

regenerativen Stromerzeugung übergeführt wird. Gemäß Energiekonzept der<br />

deutschen Bundesregierung vom September 2010 sollen bis zum Jahr 2050 der Anteil<br />

der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 80 % am Bruttostromverbrauch<br />

betragen.<br />

Ein wesentlicher Eckpfeiler der zukünftigen Energieerzeugung ist dabei neben der<br />

Stromerzeugung aus Photovoltaik vor allem der weitere Ausbau der Windkraftkapazitäten<br />

On- und Offshore.<br />

<strong>Die</strong> regenerativen Energien Wind und Solarstrahlung haben den Vorteil, dass sie kosten-<br />

und gefahrlos zur Verfügung stehen, die Erzeugung kann jedoch wegen der Abhängigkeit<br />

<strong>von</strong> den herrschenden meteorologischen Verhältnissen nicht gesteuert erfolgen.<br />

Um Energieverluste zu vermeiden, ist daher mittel- und langfristig der parallele<br />

Ausbau <strong>von</strong> Speicherkapazitäten erforderlich.<br />

Von den derzeit verfügbaren Speichertechnologien stellt die hydraulische Pumpspeicherung<br />

die effizienteste und umweltfreundlichste Technologie zur großtechnischen<br />

Stromspeicherung dar, deren weitere Erschließung nach dem Energiekonzept der<br />

Bundesregierung als notwendig bezeichnet wird.<br />

In Deutschland bieten sich für die Errichtung <strong>von</strong> hydraulischen Pumpspeicherkraftwerken<br />

als Energiespeicher die nördlichen Voralpengebiete im Süden des Bundesgebietes<br />

an, wo sich im Grenzgebiet zwischen Bayern und Oberösterreich der Standort<br />

des „Energiespeichers Riedl“ befindet.<br />

Bei der geplanten Anlage handelt es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben nach<br />

dem Raumordnungsgesetz (ROG). <strong>Die</strong> Donaukraftwerk Jochenstein AG (DKJ) reicht<br />

als Antragstellerin mit diesem <strong>Erläuterungsbericht</strong>, den Beilagen und Fachgutachten<br />

die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren zum Projekt Energiespeicher<br />

Riedl (ES-R) ein.<br />

1.1. Veranlassung<br />

Im 1952 vereinbarten <strong>Regierung</strong>sabkommen der <strong>Regierung</strong>en der Bundesrepublik<br />

Deutschland, des Freistaates Bayern und der Republik Österreich über die Donaukraftwerk<br />

Jochenstein AG (DKJ) wurde der Bau und die möglichst wirtschaftliche Nutzung<br />

der Kraftwerksanlage Jochenstein an der Grenzstrecke der Donau vereinbart. Zu<br />

den im <strong>Regierung</strong>sübereinkommen genannten Kraftwerksanlagen zählt auch ein<br />

Pumpspeicherwerk, dessen Errichtung bis heute nicht erfolgte.<br />

<strong>Die</strong> derzeit herrschenden Rahmenbedingungen in der Europäischen Energiewirtschaft<br />

mit dem Willen, erneuerbare Energieträger nachhaltig in die Energieaufbringung mit<br />

einzubeziehen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, die erzeugte Energie<br />

aus volatilen Energieträger (Wind, Photovoltaik) zu speichern, bedingen eine steigende<br />

Nachfrage nach Energiespeichern. Dabei stellen Pumpspeicherkraftwerke aus Wasserkraft<br />

die mit Abstand effizienteste und nachhaltigste Möglichkeit dar.<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 7 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Vor diesem Hintergrund plant die Donaukraftwerk Jochenstein AG im Unterwasserbereich<br />

des Kraftwerkes Jochenstein an der Donau die Errichtung eines modernen<br />

Pumpspeicherkraftwerkes mit einer Leistung <strong>von</strong> 300 Megawatt (MW).<br />

Das maschinelle Konzept des Energiespeichers- Riedl ist als voll regelbare Anlage so<br />

ausgelegt, dass es sowohl im Turbinen- als auch im Pumpbetrieb mit variabler Leistung<br />

betrieben werden kann.<br />

Der Nutzen der Anlage begründet sich darin<br />

• über längere Perioden überschüssige Energie aus erneuerbarer Erzeugung zu<br />

speichern und diese über längere Zeiträume hinweg bereitzustellen,<br />

• auf kurzfristige Schwankungen des Leistungsgleichgewichtes im Stromnetz zu<br />

reagieren und<br />

• flexibel Regelleistung anzubieten.<br />

Der Energiespeicher Riedl kann damit sowohl über längere Perioden, als auch sehr<br />

kurzfristig, für den Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung der Erneuerbaren eingesetzt<br />

werden, und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Integration dieser Energieträger<br />

und damit zur Reduktion <strong>von</strong> CO2 Emissionen.<br />

1.2. Träger des Vorhabens<br />

Der Träger des Vorhabens ist die Donaukraftwerk Jochenstein AG mit Sitz in Passau<br />

(Bayern):<br />

Donaukraftwerk Jochenstein AG<br />

Innstraße 121<br />

D-94036 Passau<br />

Deutschland<br />

1.3. Lage und Gegenstand des Vorhabens<br />

Das Projektsgebiet befindet sich etwa 24 km südöstlich <strong>von</strong> Passau in der Gemeinde<br />

Untergriesbach im Landkreis Passau. Das Wasser für den Betrieb des Energiespeichers<br />

als hydraulisches Pumpspeicherkraftwerk wird der Grenzgewässerstrecke der Donau<br />

bei Strom-km 2.202,26 entnommen bzw. wieder zurückgegeben. Der Speichersee ist<br />

in der „Riedler Mulde“ (Gemarkung Gottsdorf) südwestlich der Ortschaft Gottsdorf<br />

bzw. nordwestlich der Ortschaft Riedl geplant. In der nachstehenden Abbildung ist die<br />

Lage des Projektgebietes in einer Übersichtsskizze dargestellt. Sämtliche Anlagenkomponenten<br />

des geplanten Energiespeichers befinden sich auf deutschem Staatsgebiet.<br />

Seite 8 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Abbildung 1: Lage des Projektgebietes<br />

1.4. Rechtsgrundlage des Vorhabens<br />

Mit dem Energiespeicher Riedl wird eine Wasserkraftanlage errichtet, mit der die Herstellung<br />

eines Gewässers (Speichersee) sowie die wesentliche Umgestaltung (Uferbereich<br />

Donau) verbunden ist, mithin <strong>von</strong> einem Gewässerausbau auszugehen ist, der<br />

nach § 67 ff. WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung bedarf.<br />

Bei dem Energiespeicher Riedl handelt es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben,<br />

das gemäß Artikel 21 Abs. 1 Nr. 1 LplG (Landesplanungsgesetz vom 27. Dezember<br />

2004, GVBL 2004, 521) in Verbindung mit § 1 Nr. 7 RoV (Raumordnungsverordnung<br />

vom 13. Dezember 1990 in der Fassung <strong>von</strong> Artikel 21 des Gesetzes zur Neuregelungen<br />

des Wasserrechts; BGBl 1, 2585) Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens ist.<br />

1.4.1. <strong>Regierung</strong>sabkommen<br />

<strong>Die</strong> rechtliche Grundlage für die Gründung und für die Tätigkeit der Donaukraftwerk<br />

Jochenstein AG ist das Abkommen der <strong>Regierung</strong>en der Bundesrepublik Deutschland,<br />

des Freistaates Bayern und der Republik Österreich vom 13. Februar 1952.<br />

Regelungsgegenstand ist der gemeinsame Ausbau und die gemeinsame Nutzung der<br />

Wasserkräfte an der Grenzstrecke der Donau. Das <strong>Regierung</strong>sabkommen regelt insbesondere<br />

den Bau und den Betrieb der Staustufe am Jochenstein. Das Laufwasserkraftwerk<br />

Jochenstein wurde nach der Unterzeichnung des <strong>Regierung</strong>sabkommens<br />

geplant, errichtet und ist seit dem Jahre 1956 in Betrieb.<br />

Bereits das <strong>Regierung</strong>sabkommen aus dem Jahr 1952 legte in Artikel 2 Abs. 4 fest,<br />

dass zu den Kraftwerksanlagen auch ein mit dem Flußkraftwerk zusammenhängendes<br />

Pumpspeicherkraftwerk gehört, soweit dieses <strong>von</strong> der Gesellschaft im Einvernehmen<br />

mit dem beiderseits zuständigen Ministerien, der Rhein-Main-Main Donau AG (RMD<br />

AG) und der österreichischen Elektrizitätswirtschaft-Aktiengesellschaft (Verbund AG)<br />

zu errichten ist.<br />

In Artikel 15 postuliert das <strong>Regierung</strong>sabkommen eine projektfördernde Anwendung<br />

der Gesetze in beiden Staaten. In Artikel 15 verpflichten sich die Vertragsschließenden<br />

weiter im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zur Erteilung <strong>von</strong> Wasserrechten<br />

und Genehmigungen – nach dem Ergebnis der beiderseitigen wasserrechtlichen Verfahren<br />

- , wobei die wasserrechtlichen Verfahren auf deutscher und auf österreichischer<br />

Seite selbständig nach dem jeweiligen Recht, im beiderseitigen Benehmen und<br />

mit gegenseitiger Unterstützung durchgeführt werden.<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 9 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

1.4.2. Rhein-Main-Donau Verträge<br />

Das Deutsche Reich und der Freistaat Bayern schlossen am 13. Juni 1921 einen Vertrag<br />

über die Ausführung der Main-Donau-Wasserstraße (Main-Donau-Staatsvertrag),<br />

in den auf Grund einer Zusatzvereinbarung vom gleichen Tag auch das Land Baden<br />

einbezogen wurde.<br />

In diesem Vertrag wurde unter anderem folgendes bestimmt:<br />

(1) „Das Reich und Bayern verpflichten sich, den Plan der Main-Donau Wasserstraße baldig zu<br />

verwirklichen, soweit die Finanzlage des Reiches und Bayern dazu die Möglichkeit bietet.<br />

(2) Beide Vertragsteile sind darüber einig, dass zunächst die Bildung eines gemischt wirtschaftlichen<br />

Unternehmens zum Bau der Wasserstraßen und zur Ausnutzung der sich<br />

hierbei ergebenden Wasserkräfte anzustreben ist. Sie behalten sich die Bildung <strong>von</strong> Tochtergesellschaften<br />

vor.<br />

(3) Gegenstand des Unternehmens ist der Bau folgender Großschifffahrtsstraßen im Rahmen<br />

des Artikel 97 der Reichsverfassung sowie der Bau und der Betrieb der zugehörigen<br />

Kraftwerke<br />

a) Main Aschaffenburg – Bamberg mit Anschluss <strong>von</strong> Würzburg und Donau Kelheim-<br />

Reichsgrenze bei Passau.<br />

b) ……<br />

c) …….<br />

(4) Das Unternehmen erhält die Form einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. An der<br />

Gesellschaft beteiligen sich das Reich und Bayern, ggf. auch andere Länder, Gemeindeverbände,<br />

Gemeinden, Banken, gewerbliche Unternehmungen, Schifffahrtsgesellschaften<br />

usw. Der Sitz der Gesellschaft ist München. <strong>Die</strong> Satzungen der Gesellschaft unterliegen<br />

der Genehmigung durch die Reichsregierung und die Landesregierung <strong>von</strong> Bayern.<br />

…………………..<br />

(11) <strong>Die</strong> Gesellschaft erhält das Recht, zum Bau der in Ziffer 4 bezeichneten Anlagen zur Nutzbarmachung<br />

des anstoßenden Geländes sowie zur Herstellung <strong>von</strong> Hochspannungsleitungen<br />

das erforderliche Grundeigentum nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben<br />

oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.<br />

In Vollzug dieses Vertrages wurde die Rhein-Main-Donau AG mit dem Sitz in München<br />

unter Beteiligung des Reiches und Bayerns als Hauptaktionär errichtet.<br />

Das Deutsche Reich, der Freistaat, das Land Baden und die RMD schlossen am 30.<br />

Dezember 1921 einen Vertrag über die Durchführung der Großschifffahrtsstraße<br />

Aschaffenburg bis Passau / Grenze und Kelheim – Ulm und die Ausnutzung der Wasserkräfte<br />

(Konzessionsvertrag). <strong>Die</strong>ser Vertrag enthält unter anderem folgende Bestimmungen:<br />

(1) „4. Das Reich und Bayern werden vorbehaltlich des hierzu erforderlichen wasserpolizeilichen<br />

Verfahrens dafür sorgen, dass der Gesellschaft die Erlaubnis zur Benutzung des<br />

Wasser und des Flussbettes der Bayerischen Donau, ferner der sonstigen zur Durchführung<br />

der gesamten unternehmensbenötigten Flussläufe zur Ausnutzung der Wasserkräfte<br />

nach den im Einvernehmen mit dem Reichverkehrsministerium und dem Bayerischen Ministerium<br />

des Innern zu erstellenden Pläne erteilt wird. <strong>Die</strong> Gesellschaft wird jeweils rechtzeitig<br />

die zur Erlangung der Erlaubnis zur Wasserbenutzung sowie der Wasser- bau- und<br />

gewerbepolizeilichen Genehmigungen erforderlichen Schritte tun. Das Reich und Bayern<br />

werden der Gesellschaft hierbei jede Unterstützung und Erleichterung gewähren. <strong>Die</strong><br />

Übertragung der Rechte aus der Erlaubnis der RMD auf andere Unternehmen darf nur mit<br />

Zustimmung des Reiches und des Freistaats Bayern erfolgen. <strong>Die</strong>s gilt auch für die Übertragung<br />

auf Tochtergesellschaften.<br />

(2) <strong>Die</strong> Dauer der Erlaubnis erstreckt sich auf 100 Jahre, beginnend mit der ganzen oder<br />

teilweisen Inbetriebnahme des einzelnen Werkes. Sie wird für die zunächst in Angriff genommenen<br />

Werke bis zum Ablauf der Erlaubniszeit der später in Betrieb genommenen<br />

Werke verlängert. Sie endet für alle Werke spätestens am 31. Dezember 2050.<br />

(3) Nach Ablauf der Erlaubniszeit ist die Rhein-Main-Donau AG verpflichtet, die Wasserkraftwerke<br />

mit allem Zubehör (einschließlich elektrischem und sonstigen Maschinen, Trans-<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

formatoren, Schaltanlagen usw. sowie die Ersatzteile und einschließlich der Verbindungsleitungen)<br />

und mit den der Unterhaltung und dem Betriebe dienenden Grundstücken und<br />

Rechten in gutem baulichen und vollkommen betriebsfähigen Zustand unentgeltlich und<br />

lastenfrei auf ihre Kosten auf das Reich und, falls dieses die Übernahme ablehnt, auf die<br />

örtlich beteiligten Länder zu übertragen.<br />

(4) Das Reich oder das Land Bayern ist berechtigt, nach Ablauf der Erlaubniszeit auch die<br />

Übertragung der nicht auf Wasserkraft beruhenden Energieerzeugungsanlagen der Gesellschaft<br />

mit allem Zubehör zu verlangen, die mit dem Absatz aus der in Wasserkraftwerken<br />

gewonnenen Energie in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. <strong>Die</strong> Gesellschaft kann<br />

die Übernahme solcher Anlagen auf den angegebenen Zeitpunkt durch das Reich oder<br />

Bayern verlangen.“<br />

<strong>Die</strong> Partner des Konzessionsvertrages schlossen am 20.10./ 01.12. / 18.12./<br />

28.12.1922 einen weiteren Vertrag über die Bauausführung der Großschifffahrtsstraße<br />

Aschaffenburg bis Passau und Kelheim bis Ulm und über die Richtung der Kraftwerke<br />

(Bauvertrag).<br />

Darin ist unter anderem folgendes bestimmt:<br />

(1) „1. Das Reich und Bayern stellen der Gesellschaft an denjenigen Strecken der Bayerischen<br />

Donau, für die der Gesellschaft die Erlaubnis zur Benutzung des Wassers und des<br />

Flussbettes erteilt werden wird, die den Wasserstraßen- und Flußbauverwaltungen gehörenden<br />

Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und <strong>Die</strong>nstbarkeiten, die zur Ausführung<br />

zur Schifffahrtsstraße und ihre Nebenanlagen erforderlich sind, unentgeltlich<br />

zur Verfügung.<br />

(2) Soweit Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und <strong>Die</strong>nstbarkeiten der in Ziffer 1<br />

bezeichneten Art zur Ausführung der Wasserkraftwerke und ihrer der Kraftgewinnung<br />

dienenden Nebenanlagen erforderlich sind, werden sie der Gesellschaft auf ihr Verlangen<br />

unentgeltlich zum Eigentum übertragen oder abgetreten.“<br />

Unter dem 12. Februar 1952 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland dem<br />

Freistaat Bayern und der Rhein-Main-Donau AG ein Vertrag über die Beteiligung der<br />

Rhein-Main-Donau AG an der Donaukraftwerk Jochenstein AG (Interner Jochenstein –<br />

Vertrag) geschlossen. In diesem Vertrag wurde geregelt, dass gemäß Ziffer 9 des<br />

Main-Donau-Vertrages vom 13. Juni 1921 in Zusammenhang mit Ziffer 4 des Konzessionsvertrages<br />

vom 30. Dezember 1921 der Rhein-Main-Donau AG das Recht verliehen<br />

wurde, unter anderem die Wasserkräfte der Bayerischen Donau bis zum 31. Dezember<br />

2050 auszunutzen. Aufgrund dieses Konzessionsrechts beteiligt sich die<br />

Rhein-Main-Donau AG nach Maßgabe des oben genannten <strong>Regierung</strong>sabkommens an<br />

der zu gründenden Donaukraftwerk Jochenstein AG. <strong>Die</strong> neue Gesellschaft wird an der<br />

deutsch-österreichischen Donaustrecke unterhalb Passau die Staustufe Jochenstein<br />

errichten und einen Anteil der dort gewonnen Energie gemäß dem Abkommen an die<br />

Rhein-Main-Donau AG liefern. In § 3 Nr. 3 wurde geregelt, dass nach Ablauf der Erlaubniszeit<br />

die Rhein-Main-Donau AG die in ihrem Eigentum stehenden Aktien der<br />

Donaukraftwerk Jochenstein AG entsprechend Ziffer 9 des Konzessionsvertrages ohne<br />

besonderes Entgelt auf den Bund bzw. Bayern übertragen wird.<br />

1.4.3. Europarechtliche und völkerrechtliche und Grundlagen<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />

Am 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft<br />

im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) in Kraft getreten.<br />

Als wesentliche Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind ein guter ökologischer und<br />

chemischer Zustand der Oberflächengewässer und eine guter chemischer und mengenmäßiger<br />

Zustand des Grundwassers zu erreichen. Für künstliche und erheblich<br />

veränderte Oberflächenwasserkörper gelten modifizierte Umweltziele. Bei diesen Was-<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 11 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

serkörpern ist gemäß Artikel 4 Wasserrahmenrichtlinie ein guter chemischer Zustand<br />

und eines gutes ökologisches Potenzial zu erreichen.<br />

<strong>Die</strong> Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten erfolgt auf der Grundlage <strong>von</strong> Maßnahmenprogrammen,<br />

§ 82 WHG (WHG vom 31. Juli 2009, BGBl. I Seite 2585) und<br />

Bewirtschaftungsplänen, § 83 WHG. <strong>Die</strong> WRRL ist in Deutschland im WHG umgesetzt<br />

worden. <strong>Die</strong> Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne erfolgt<br />

durch Landesrecht. Ein Maßnahmenprogramm, Artikel 71a BayWG, lenkt das<br />

wasserbehördliche Bewirtschaftungsermessen und steuert so Erteilung und Versagung<br />

<strong>von</strong> Genehmigungen. § 82 Abs. 1 Satz 2 WHG stellt die Einbindung der Maßnahmenprogramme<br />

als raumbedeutsame Entscheidungen in die sonstige Raumordnung sicher,<br />

in dem angeordnet wird, dass die Ziele der Raumordnung zu beachten sind und<br />

die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen<br />

sind. Beim Bewirtschaftungsplan handelt es sich um ein Verwaltungsinternum. Maßnahmenprogramm<br />

und Bewirtschaftungsplan stehen als jeweils eigenständige planungsrechtliche<br />

Instrumente nebeneinander. Das Maßnahmenprogramm hat jedoch<br />

vorrangige Bedeutung, der Bewirtschaftungsplan hingegen eher dokumentarischen<br />

Charakter. Nach dem vom Bayerischen Umweltministerium erstellten Bewirtschaftungsplan<br />

für das Flussregime Donau führte die Prüfung in diesem Bereich insbesondere<br />

hinsichtlich der Nutzungsaktivitäten Wasserkraft, Gewässer, Ausbau und Hochwasserschutz<br />

dazu, eine Einstufung des Gewässers als erheblich verändert vorzunehmen.<br />

<strong>Die</strong> schiffbare Donau wird in ihrem gesamten gestauten Strecken durchgehend als<br />

erheblich verändert eingestuft. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 WHG erfolgt die<br />

Koordinierung der Bewirtschaftung im Rahmen der internationalen Kommission zum<br />

Schutz der Donau (IKSD), sogenannte Donauschutzkommission (BGBl. 1996 II, Seite<br />

875 vom 29. Juni 1994). Mit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr<br />

2000 haben sich die Vertragsparteien der IKSD darauf verständigt, die IKSD als Plattform<br />

für die Koordinierung bei der Erstellung eines internationalen Bewirtschaftungsplans<br />

für das gesamte Donaueinzugsgebiet entsprechend den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie<br />

zu nutzen. Im März 2007 legte die IKSD zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

einen international abgestimmten Bericht über die zwischenzeitlich<br />

eingereichten Programme zur Überwachung der Gewässer vor. Auf dieser Basis haben<br />

die Donaustaaten bis März 2010 Maßnahmenprogramme erarbeitet und Bewirtschaftungspläne<br />

aufgestellt.<br />

Regensburger Vertrag<br />

<strong>Die</strong> bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik<br />

Deutschland auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Donau<br />

wird im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen<br />

Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich andererseits über die<br />

Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau“ vom 1. Dezember<br />

1987 (BGBl 1987 II, Seite 790), sogenannter „Regensburger Vertrag“ geregelt.<br />

Gemäß Artikel 1 Abs. 2f erfolgt die Zusammenarbeit insbesondere bei der Behandlung<br />

<strong>von</strong> Vorhaben im Hoheitsgebiet der Republik Österreich oder der Bundesrepublik<br />

Deutschland, die den ordnungsgemäßen Wasserhaushalt auf dem Gebiet des jeweils<br />

anderen Staates wesentlich beeinflussen können. Nach Artikel 2 Abs. 2c umfasst die<br />

Erhaltung und Erzielung eines ordnungsgemäßen Wasserhaushalts im Sinne dieses<br />

Vertrages auch die Benutzung der Gewässer einschließlich des Grundwassers, insbesondere<br />

der Wasserkraftnutzung, der Wasserableitungen und der Wasserentnahmen.<br />

Über derartige Vorhaben im jeweils anderen Hoheitsgebiet werden sich die Vertragspartner<br />

rechtzeitig informieren. Nach Artikel 7 wird eine ständige Gewässerkommission<br />

gebildet. <strong>Die</strong>ser obliegt es durch gemeinsame Beratung der sich bei der Anwendung<br />

des Regensburger Vertrages ergebenden Fragen zu deren Lösung beizutragen.<br />

Seite 12 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

1.4.4. Raumordnung<br />

Im Rahmen des durchzuführenden Raumordnungsverfahrens wird gemäß § 15 Abs. 1<br />

ROG die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen geprüft.<br />

Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 ROG sind dabei die raumbedeutsamen Auswirkungen der<br />

Planungen oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten zu würdigen. Bei<br />

dem Raumordnungsverfahren handelt es sich um kein Genehmigungsverfahren, sondern<br />

um ein diesem vorgelagertes Verfahren.<br />

Aufgrund der in den landesplanerischen Vorgaben wie dem Landesentwicklungsprogramm<br />

Bayern (am 1. September 2006 in Kraft getreten) sowie dem daraus entwickelten<br />

Regionalplan Donau-Wald (Regionalplan 12 vom 25. Juli 2009) festgelegten<br />

Ziele und Grundsätze, wird die Raumverträglichkeit des Energiespeichers Riedl beurteilt.<br />

Erst im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren wird die Genehmigungsfähigkeit<br />

des Vorhabens abschließend behandelt.<br />

Für die Entscheidung über die Einleitung sowie die Durchführung des Raumordnungsverfahrens<br />

ist die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong>, Landshut, als höhere Landesplanungsbehörde<br />

zuständig.<br />

Gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 LplG wird durch das Raumordnungsverfahren festgestellt,<br />

(1) ob oder mit welchen Maßgaben das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung,<br />

einschließlich der raumbedeutsamen und –über-örtlichen Belange des Umweltschutzes<br />

vereinbar ist und<br />

(2) wie Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt<br />

oder durchgeführt werden können.<br />

<strong>Die</strong> Feststellung nach Satz 2 schließt die Prüfung vom Träger des Vorhabens eingeführter<br />

Alternativen ein. <strong>Die</strong> Erfordernisse der Raumordnung umfassen die Grundsätze<br />

der Raumordnung nach § 2 Abs. 2 ROG, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />

die in Plänen und Programme enthalten sind und die sonstigen Erfordernisse der<br />

Raumordnung.<br />

Landesentwicklungsprogramm Bayern Energieversorgung<br />

Im Zuge der Gesamtfortschreibung vom 1. September 2006 des Landesentwicklungsprogramms<br />

wird zur Energieversorgung unter Teil B V, Ziffer 3 zur Begründung ausgeführt:<br />

„Zur Wahrung nachhaltiger Lebensbedingungen heutiger und künftiger Generationen ist anzustreben, dass<br />

Energie stets in ausreichender Menge kostengünstig, sicher und umweltschonend in allen Landesteilen zur<br />

Verfügung steht.<br />

Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, dass die Bayerische Energieversorgung im Interesse der Nachhaltigkeit<br />

auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix aus den herkömmlichen<br />

Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas und Kernenergie, verstärkt aber auch erneuerbaren Energien, beruht.<br />

Es ist anzustreben, dass der Ausbau und die Optimierung der Energieversorgung insbesondere in enger<br />

Abstimmung mit den an Bayern angrenzenden Ländern und unter Berücksichtigung der europäischen Integration<br />

erfolgen.<br />

Auch im europaweit liberalisierten Energiemarkt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglichst<br />

so zu gestalten, dass der in Bayern benötigte Strom auch künftig möglichst verbrauchsnah im eigenen<br />

Land erzeugt werden kann.<br />

Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten und weiter ausgebaut<br />

und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung<br />

ausgeschöpft werden.“<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 13 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Mit diesen Aussagen zur Energiewirtschaft im Landesentwicklungsprogramm Bayern<br />

hat die Bayerische Staatsregierung zum Ausdruck gebracht, dass Vorhaben wie der<br />

Energiespeicher Riedl, die insbesondere der Integration <strong>von</strong> volatilen erneuerbaren<br />

Energieträgern dienen, den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung entsprechen.<br />

1.4.5. Wasserrecht<br />

Über die Zulässigkeit des beim Projekt Energiespeicher Riedl stattfindenden Gewässerausbaus<br />

wird nicht im Raumordnungsverfahren, sondern im anschließenden Planfeststellungsverfahren<br />

abschließend entschieden. Erst durch die Planfeststellung werden<br />

alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und<br />

den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt, § 70 Abs. 1 WHG i. V. m.<br />

Artikel 75 Abs.1 BayWG.<br />

Nach Artikel 75 Abs. 1 BayWG obliegt der Vollzug der Wassergesetzte und der wasserrechtlichen<br />

Verordnungen den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Für<br />

das Planfeststellungsverfahren ist vorliegend das Landratsamt Passau zuständig. Als<br />

Planfeststellungsbehörde entscheidet das Landratsamt Passau auch über die Erlaubnis<br />

oder Bewilligung nach §§ 8,9 Abs. 1 WHG. <strong>Die</strong>se wird im Planfeststellungsbeschluss<br />

ausgesprochen, § 19 Abs. 1 WHG, ist aber nicht Teil des materiellen Planfeststellungsbeschlusses,<br />

sondern Teil der verfahrensmäßigen Konzentrationswirkung des<br />

Planfeststellungsverfahrens.<br />

1.4.6. Naturschutzrecht<br />

Das Vorhaben Energiespeicher Riedl liegt im Naturraum „Passau Donauengtal“ welches<br />

naturschutzfachlich besondere Bedeutung aufweist. <strong>Die</strong>s kommt auch darin zu<br />

Ausdruck, dass in diesem verfahrensgegenständlichen Bereich naturschutzrechtliche<br />

Ausweisungen <strong>von</strong> Schutzgebieten in erheblichem Umfang erfolgten. So liegen im<br />

Projektgebiet zwei FFH-Gebiete, ein auf oberösterreichischer Seite angrenzendes FFH-<br />

Gebiet und Vogelschutzgebiet, ein Naturschutzgebiet, ein Landschaftsschutzgebiet<br />

sowie geschützte Biotope und geschützte Lebensstätten. Von besonderer Bedeutung<br />

in diesem Zusammenhang sind die naturschutzrechtlich vorgegebenen FFH-<br />

Prüfungen. Das am 1. März 2010 in Kraft getretene BNatSchG (BGBl 2009 I 2542)<br />

ersetzt das bis dahin geltende Rahmenrecht durch vollzugsfähige, unmittelbar anwendbare<br />

Vollregelungen. In Umsetzung des Artikels 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie ist<br />

für die Natura 2000 – Gebiete ein allgemeines Verschlechterungsverbot nun bundesrechtlich<br />

verankert, §§ 32 ff BNatSchG. Im Rahmen <strong>von</strong> Genehmigungsverfahren ist<br />

bei Eingriffen in solche Gebiete zu hinterfragen, ob die Eingriffe möglicherweise geeignet<br />

sind, das Gebiet hinsichtlich ihres Erhaltungsziel erheblich zu beeinträchtigen,<br />

Artikel 13 c BayNatSchG, § 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 BNatschG. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens<br />

bleibt darauf hinzuweisen, dass die abschließende Verwaltungsentscheidung<br />

über die Genehmigungsfähigkeit des Projekts erst aufgrund einer umfassenden<br />

Detailprüfung im Planfeststellungsverfahren getroffen wird. Hier hat dann<br />

auch eine parzellenscharfe FFH-Verträglichkeitsprüfung zu erfolgen.<br />

Im Raumordnungsverfahren ist eine abschließende Verträglichkeitsprüfung wegen<br />

seines lediglich vorklärenden Charakters und auch im Hinblick auf die eingeschränkte<br />

Rechtswirkung der landesplanerischen Beurteilung für die anschließende Entscheidung<br />

im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren grundsätzlich nicht möglich und rechtlich<br />

auch nicht geboten. Gleichwohl dem überörtlichen Charakter des Raumordnungsverfahrens<br />

entsprechend findet eine Prüfung der Verträglichkeit unter besonderer Berücksichtigung<br />

des jeweiligen Planungsstandes statt.<br />

<strong>Die</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung ist dreistufig angelegt. Der Verträglichkeitsprüfung ist<br />

eine Vorprüfung vorgeschaltet, die der Klärung dient, ob das geplante Vorhaben<br />

überhaupt geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Für die<br />

Beeinträchtigung kommt es nicht auf den Standort der Störquelle an, sondern darauf,<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

ob diese Auswirkungen auf das Gebiet selbst hat. <strong>Die</strong> Eignung ist zu bejahen, wenn<br />

nach Lage der Dinge erhebliche Beeinträchtigungen der für das Gebiet festgelegten<br />

Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen werden können. Erheblich ist hierbei jede Beeinträchtigung<br />

gebietsbezogener Erhaltungsziele. In der Verträglichkeitsprüfung wird<br />

unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten untersucht, ob der Verdacht nachteiliger<br />

Auswirkungen ausgeräumt werden kann. Gegenstand dieser Prüfung sind die für das<br />

jeweilige Schutzgebiet festgelegten Erhaltungsziele.<br />

Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabensträgers, die naturschutzfachlich erfolgversprechend<br />

und tatsächlich gesichert sind, können die Beeinträchtigungen als solche auch<br />

entfallen lassen. Kann jedoch der Beweis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

eintreten nicht geführt werden, darf das Vorhaben gemäß § 34 Abs. 3 BNatSchG nur<br />

umgesetzt werden, wenn eine Abweichung gewährt wird. Gemäß § 34 Abs. 3 darf ein<br />

Projekt nur zugelassen werden, soweit es<br />

(1) aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher<br />

sozialer oder wirtschaftlicher Art notwendig ist und<br />

(2) zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne<br />

oder mit geringerem Beeinträchtigungen zu erreichen nicht gegeben sind.<br />

Ausgleichsmaßnahmen, die dazu führen, dass keine Befreiung oder Ausnahme erforderlich<br />

wird, müssen aber bereits zu einem Zeitpunkt realisiert und wirksam geworden<br />

sein, zu welchem die Beeinträchtigungen ansonsten eintreten, also spätestens mit<br />

der Durchführung des Vorhabens (CEF Maßnahmen).<br />

Können <strong>von</strong> den Vorhaben prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten<br />

betroffen werden, kann ein Projekt nur zugelassen werden, wenn zwingende<br />

Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses die im Zusammenhang mit der<br />

Gesundheit des Menschen, der örtlichen Sicherheit einschließlich der Verteidigung und<br />

des Schutzes der Zivilbevölkerung stehen oder maßgeblich günstige Auswirkungen<br />

des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden können. Wie die vom Projektträger<br />

beauftragte Natura 2000 – Verträglichkeitsuntersuchung, eine Vorabschätzung<br />

für das Raumordnungsverfahren zeigt, wird bei dem Projekt Energiespeicher Riedl der<br />

Gebietsschutz kein unüberwindbares Hindernis darstellen.<br />

Zu dem gleichen Ergebnis kommt das Gutachten, dass zu dem besonderen Artenschutz<br />

in Auftrag gegeben wurde. Im Raumordnungsverfahren sind die Verbotstatbestände<br />

des Besonderen Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG zu beachten, wobei der<br />

Besondere Artenschutz im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens aufgrund der großen<br />

Maßstäblichkeit nicht vollständig abgehandelt werden kann. Gem. § 45 Abs. 7<br />

BNatSchG können unter annähernd den gleichen Voraussetzungen wie beim Schutz<br />

der Natura-2000 Gebiete Ausnahmen zugelassen werden. <strong>Die</strong> vorgelegten Unterlagen<br />

legen schlüssig dar, dass die Artenschutzbestimmungen kein unüberwindliches Zulassungshindernis<br />

darstellen, vielmehr die gesetzlich vorgeschriebene Kompensation realisierbar<br />

ist.<br />

Wenn im Rahmen der Zulassung eines Projektes eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

stattfindet, wo<strong>von</strong> vorliegend auszugehen ist, ist die Verträglichkeitsprüfung in die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung zu integrieren, § 6 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 Satz 1 UVPG,<br />

Artikel 78e Abs. 1 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG. Das Verfahren der Verträglichkeitsprüfung<br />

wird näher in der gemeinsamen Bekanntmachung <strong>von</strong> fünf bayerischen Staatsministerien<br />

am 21. August 2000, AllMBl. Nr. 16/2000, 544 konkretisiert. Da vorliegend für<br />

das Projekt eine behördliche Gestattung erforderlich ist, ist die für diese Gestattung<br />

zuständige Behörde auch für die Verträglichkeitsprüfung zuständig. <strong>Die</strong> Verträglichkeitsprüfung<br />

erfolgt dann im Benehmen mit der Naturschutzbehörde der vergleichbaren<br />

Verwaltungsstufe. Für die Verträglichkeitsprüfung bei Gewässerbenutzungen ist<br />

somit die untere Wasserrechtsbehörde für die Verträglichkeitsprüfung zuständig.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

1.4.7. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Für das Vorhaben Energiespeicher Riedl ist nach §§ 2 Abs. 1, 3 Nr. 1 i.V.m. Anlage 1<br />

Nr. 13.14 i.V.m. Anlage 2 des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

in der Fassung vom 24. Februar 2010, BGBl I 2010,94) eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) durchzuführen.<br />

Im Rahmen des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt – RGU (in Kraft getreten am 1.<br />

März 2010, BGBl 2009 I, 2723) wurde auch das UVPG modifiziert. <strong>Die</strong> Verweisung des<br />

§ 3d UVPG a.F. auf das Landesrecht ist weggefallen.<br />

<strong>Die</strong> UVP ist in jedem Fall unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, §<br />

2 Abs. 1 UVPG. <strong>Die</strong>se Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt im Detail im nachfolgenden<br />

Planfeststellungsverfahren, da erst dort über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden<br />

wird, § 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG. Im Raumordnungsverfahren können aber die<br />

raumbedeutsamen Umweltauswirkungen entsprechend dem Planungsstand ermittelt,<br />

beschrieben und bewertet werden, § 16 Abs. 1 UVPG. Dabei beschränkt sich die Darstellung<br />

jedoch auf die Darstellungstiefe, die notwendig ist, um eine Bewertung der<br />

unter überörtlichen Gesichtspunkten raumbedeutsamen, erheblichen Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt zu ermöglichen, Artikel 22 Abs. III Nr. 2 LplG.<br />

Bestandteil des Verfahrens ist somit die „raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung“,<br />

also die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen unmittelbaren<br />

und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />

(1) Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />

(2) (Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft<br />

(3) Kultur und sonstige Sachgüter sowie<br />

(4) die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern<br />

entsprechend dem Planungsstand (Oktober 2010). <strong>Die</strong> Ergebnisse sind in den nachfolgenden<br />

Kapiteln zusammengefasst dargestellt.<br />

1.5. Energiewirtschaftliche Ausgangslage und Prognose<br />

1.5.1. Wandel des Energiesystems in Deutschland<br />

<strong>Die</strong> europäische Energieversorgung befindet sich zurzeit in einer Phase des Wandels.<br />

<strong>Die</strong>se Transformation hin zu einer Energieversorgung mit hohem Anteil an erneuerbaren<br />

Energien ist eine Konsequenz des internationalen Konsenses die CO2-<br />

Konzentration auf einen Wert <strong>von</strong> ca. 450 ppm zu begrenzen, um eine globale Erwärmung<br />

um mehr als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu verhindern.<br />

<strong>Die</strong> Europäische Union formulierte diese Klimaschutzziele in einem Richtlinien- und<br />

Zielpaket für Klimaschutz und Energie 1 , oft als 20-20-20 Ziele bezeichnet, welches<br />

Zielvorgaben bis 2020 enthält.<br />

<strong>Die</strong> europaweit gültigen Vorgaben bis 2020 sind demnach:<br />

• 20% weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990<br />

• 20% Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch<br />

• 20% weniger Energieverbrauch<br />

In Deutschland wurde ein Entwicklungspfad zum Ausbau der erneuerbaren Energien<br />

in der „Leitstudie 2008, Weiterentwicklung der Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“<br />

dargelegt, und im Leitszenario 2009 fortgeschrieben.<br />

1 Gipfeltreffen der Staats- und <strong>Regierung</strong>schefs der EU am 08.03.2007<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

<strong>Die</strong> Autoren des Leitszenarios 2009 weisen auf die Bedeutung einer raschen Umsetzung<br />

hin: „Ersichtlich ist auch, dass die Zeit drängt. Je später ernsthafte Effizienzsteigerungen<br />

einsetzten, und je verhaltener der weitere Ausbau erneuerbarer Energien<br />

verläuft, desto schwieriger und aufwändiger wird im weiteren Verlauf das Erreichen<br />

der Klimaziele.“ [Leitszenario 2009, Vorbemerkungen]<br />

Im Bezug auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien geht das BMU (Bundesministerium<br />

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) im Leitszenario 2009<br />

da<strong>von</strong> aus, dass sich deren installierte Leistung zur Stromerzeugung stark erhöhen<br />

wird. Von 38GW im Jahr 2008 auf 79GW in 2020 und weiter auf 110 GW in 2030. Angaben<br />

zu den erzeugten Energiemengen der unterschiedlichen regenerativen Technologien<br />

in den einzelnen Jahren bis 2030, sowie die Veränderungen des Szenarios gegenüber<br />

dem Jahr 2008, sind in Abbildung 2 dargestellt. <strong>Die</strong> dabei erzeugten Strommengen<br />

decken demnach im Jahr 2020 bereits etwa 35% des Bruttostromverbrauchs<br />

ab. Im Jahr 2030 wird mit 58% des Bruttostromverbrauchs bereits mehr als die Hälfte<br />

des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen. [Leitszenario 2009]<br />

Der „Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien“ (NAP EE), welcher in der Abschätzung<br />

zukünftiger Entwicklungen auf den Ergebnissen des Leitszenarios 2009<br />

aufbaut, und diese um aktuelle Entwicklungen erweitert, nennt für das Jahr 2020 eine<br />

Zielvorgabe der Bundesregierung <strong>von</strong> mindestens 30% erneuerbarer Energie im<br />

Strombereich. Für ein Szenario mit weiteren Effizienzmaßnahmen wird ein Anteil der<br />

Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch <strong>von</strong> 38,6% erwartet (Eine Steigerung des<br />

erwarteten Anteils der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch gegenüber dem Leitszenario<br />

2009 <strong>von</strong> rund 3,5%). [Nat. Aktionsplan, S. 11 -13]<br />

<strong>Die</strong> Anlagen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sind regional<br />

unterschiedlich verteilt. Windkraftwerke konzentrieren sich in den Bundesländern im<br />

Norden und Nordosten Deutschlands, und zukünftig, durch den Bau <strong>von</strong> Offshore-<br />

Windparks, auch verstärkt in Küstenregionen. <strong>Die</strong> meisten Fotovoltaik Anlagen sind in<br />

den südlichen Bundesländern Bayern und Baden- Württemberg installiert, wobei der<br />

Schwerpunkt in Bayern liegt.<br />

Abbildung 2: Stromerzeugung aus EE im aktualisierten Leitszenario unter den Bedingungen der gegenwärtigen<br />

Fassung des EEG; Vergleich mit dem Leitszenario 2008 und den Szenarien des<br />

Energiegipfels. [Leitszenario 2009]<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

1.5.2. Auswirkungen auf das Stromversorgungssystem<br />

<strong>Die</strong>ser massive Ausbau <strong>von</strong> Anlagen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen<br />

bedeutet für das Stromversorgungssystem einen Paradigmenwechsel. Für<br />

den sicheren Betrieb eines Stromversorgungssystems muss zu jeder Zeit gleich viel<br />

Strom erzeugt und ins Netz eingespeist werden wie verbraucht wird. Bisher musste<br />

die Erzeugung dem variablen Stromverbrauch angepasst werden um dieses Gleichgewicht<br />

einzuhalten.<br />

Abbildung 3: Voraussichtliche installierte Leistung an Wind- und Fotovoltaikanlangen in GW laut der<br />

Boston Consulting Group. Unter den Jahreszahlen stehen die Prozentsätze <strong>von</strong> Wind und<br />

Fotovoltaik an der gesamten installierten Kraftwerkskapazität des Landes in den Jahren<br />

2008, 2015 und 2025 [Boston]<br />

Der zunehmende Anteil an witterungsabhängiger Erzeugungsleistung führt jedoch zu<br />

stark fluktuierender Einspeisung. Wind- und Fotovoltaikanlagen, die laut einer Studie<br />

der Boston Consulting Group im Jahr 2025 bereits 44% der gesamten in Deutschland<br />

installierten Kraftwerksleistung ausmachen werden (Abbildung 3), werden künftig<br />

besonders zu Leistungsschwankungen der Erzeugung beitragen [Boston]. In Zukunft<br />

kommen daher zu den normalen Lastschwankungen zusätzlich erhebliche Schwankungen<br />

bei der Erzeugung hinzu, die in Summe auszugleichen sind. In ausreichendem<br />

Maß und in geeigneter Qualität Ausgleichsenergie bereitstellen zu können, ist daher<br />

<strong>von</strong> zentraler Bedeutung für die Integration eines hohen Anteils an wetterabhängigen<br />

erneuerbaren Erzeugungsanlagen. Das bedeutet für das Stromversorgungssystem<br />

eine enorme Herausforderung.<br />

Zukünftig kann es in Zeiten geringen Verbrauchs und hoher Einspeisung aus erneuerbarer<br />

Erzeugung verstärkt zu Situationen kommen, in denen das aktuelle Erzeugungsdargebot<br />

den Bedarf übersteigt. Steht in einer solchen Situation nicht genügend<br />

Speicherkapazität zur Verfügung, kann das Dargebot aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen<br />

nicht voll genutzt werden. Durch das Zusammentreffen geringer Nachfrage<br />

und hohem Erzeugungsdargebot aus Erneuerbaren kam es bereits an einer Vielzahl<br />

<strong>von</strong> Stunden im Jahr 2009 und 2010 zu negativen Preisen am Spot-Markt der deutschen<br />

Strombörse EEX in Leipzig. <strong>Die</strong>se Effekte können sich durch den geplanten<br />

Ausbau der Erneuerbaren weiter verstärken.<br />

Gleichzeitig müssen für Zeiten hohen Verbrauchs und geringem Erzeugungsdargebot<br />

aus Erneuerbaren ausreichend gesicherte Leistung aus flexibel einsetzbaren, konventionellen<br />

Kraftwerken vorgehalten werden, um auch bei diesen Situationen die Nachfrage<br />

decken zu können.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Eine weitere Herausforderung stellt die Prognostizierbarkeit <strong>von</strong> Windenergie und Fotovoltaik<br />

in Kombination mit relativ steilen Leistungsgradienten der Erzeugung dar.<br />

<strong>Die</strong>s erfordert ergänzend schnell regelbare Kraftwerke um das Leistungsgleichgewicht<br />

zwischen Erzeugung und Bedarf an elektrischer Leistung aufrechtzuerhalten.<br />

1.5.3. Bedeutung der Energiespeicherung<br />

Es bedarf unterschiedlicher Maßnahmen, um die fluktuierende Einspeisung regenerativer<br />

Erzeugungsanlagen, vor allem Wind und Fotovoltaik, sinnvoll ins Stromversorgungssystem<br />

zu integrieren. Nur durch eine effiziente Kombination dieser Maßnahmen<br />

wird die Herausforderung der Transformation des Kraftwerksparks hin zu einem<br />

Stromversorgungssystem auf Basis erneuerbarer Energien zu bewältigen sein [dena,<br />

Boston]. Zu erwähnen sind hier vor allem:<br />

� Ausbau der Stromnetze, um überregionalen und internationalen Ausgleich<br />

zu ermöglichen<br />

� Großtechnische Stromspeicherung<br />

� Ausschöpfung <strong>von</strong> Energieeffizienzpotentialen auf Verbraucherseite<br />

� Einflussnahme auf die Last (Lastmanagement)<br />

In einer „Analyse der Notwendigkeit des Ausbaus <strong>von</strong> Pumpspeicherwerken und anderen<br />

Stromspeichern zur Integration der erneuerbaren Energien“ bemerkt die dena:<br />

„Auch bei optimaler Kombination der genannten Maßnahmen wird eine sichere und<br />

bezahlbare Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien nur unter Einbezug<br />

ausreichender Speicherkapazitäten möglich sein.“ [dena, S. 48].<br />

Energiespeicher können in Zeiten hoher erneuerbarer Erzeugung und geringen<br />

Verbrauchs Energie einspeichern, und zu Zeiten geringer erneuerbarer Erzeugung<br />

oder höheren Verbrauchs bereitstellen. Sie ermöglichen damit eine zeitliche Entkopplung<br />

zwischen Erzeugungsdargebot aus Erneuerbaren und Strombedarf, und tragen<br />

dazu bei, das Dargebot aus erneuerbaren Energiequellen vollständig zu nutzen. Sie<br />

wirken insgesamt lastglättend. In diesem Zusammenhang ist der Aufbau <strong>von</strong> ausreichenden<br />

Energiespeicherkapazitäten <strong>von</strong> zentraler Bedeutung, um die volkswirtschaftlich<br />

ineffiziente Vorhaltung umfangreicher, aber wenig ausgelasteter konventioneller<br />

Kraftwerkskapazitäten reduzieren zu können. [dena, S. 14]<br />

Zusammenfassend steht im Gutachten der dena über die Notwendigkeit weiterer<br />

Speicherkapazitäten: „Um die gesamte Strommenge aus Erneuerbaren integrieren zu<br />

können und damit auch noch weiter zur Reduktion der CO2-Emissionen des deutschen<br />

Kraftwerksparks beizutragen, ist der Ausbau weiterer Speicherkapazitäten notwendig.“<br />

[dena, S. 21]<br />

Weitere Vorteile <strong>von</strong> Speichern gehen aus einer Studie des Fraunhofer Institutes hervor:<br />

„Speicher können grundsätzlich neben dem Einsatz zum Lastausgleich auch<br />

durch die Bereitstellung <strong>von</strong> Regelleistung einen wesentlichen Beitrag zur Integration<br />

<strong>von</strong> EE leisten“ [IWES, S. 69]<br />

1.5.4. Pumpspeicher als Stromspeichertechnologie der Wahl<br />

Als Energiespeicher können Pumpspeicherkraftwerke Erzeugung und Verbrauch zeitlich<br />

entkoppeln, und sind durch hohe Einsatzflexibilität außerdem in der Lage sehr<br />

schnell <strong>von</strong> „Einspeichern“ auf „Ausspeichern“ bzw. vice versa umzuschalten und können<br />

somit angemessen auf kurzfristige Erzeugungs- und Verbrauchsschwankungen im<br />

Netz reagieren.<br />

Ein Vergleich verschiedener Stromspeichertechnologien zeigt, dass Pumpspeicher derzeit<br />

die einzige großtechnisch verfügbare Stromspeichertechnologie sind, und auf absehbare<br />

Zeit die wirtschaftlichste Speichertechnologie für den großtechnischen Einsatz<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 19 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

bleiben werden [dena]. Pumpspeicherkraftwerke sind gleichzeitig die flexibelste Speichertechnologie<br />

zur großtechnischen Bereitstellung <strong>von</strong> Regelenergie [dena].<br />

Insgesamt leisten Pumpspeicherkraftwerke, durch die hohe Flexibilität bei der Bereitstellung<br />

<strong>von</strong> Wirk- und Blindleistung, der Bereitstellung <strong>von</strong> positiver und negativer<br />

Regelenergie sowie ihrer Fähigkeit zum Schwarzstart im Störungsfall (Netzwiederaufbau),<br />

einen wichtigen Beitrag zu einer zuverlässigen Stromversorgung. <strong>Die</strong> Möglichkeit,<br />

diese so genannten Systemdienstleistungen bereitzustellen, wird umso wichtiger,<br />

je höher der Erzeugungsanteil aus erneuerbaren Energiequellen ist und je weniger<br />

konventionelle Kraftwerke im Einsatz verbleiben.<br />

Im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.09.2010 werden vier zentrale Punkte<br />

für den Ausbau der Speicherkapazitäten angegeben. Zwei da<strong>von</strong> zielen auf den Ausbau<br />

der Kapazitäten <strong>von</strong> Pumpspeicherkraftwerken:<br />

� Punkt Eins ist ein Bekenntnis zum Ausbau der deutschen Pumpspeicherpotentiale:<br />

„Wir wollen mittelfristig die verfügbaren deutschen Potentiale für<br />

Pumpspeicherkraftwerke im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten erschließen.“ [Energiekonzept, S. 26]<br />

� Im zweiten Punkt heißt es, dass langfristig die deutschen Potentiale alleine<br />

aber nicht ausreichen werden, und die Nutzung ausländischer Pumpspeicher<br />

<strong>von</strong> großer Bedeutung ist. [Energiekonzept, S. 26]<br />

1.5.5. Energiespeicher Riedl<br />

Der Energiespeicher Riedl ist mit seinem Speicherinhalt <strong>von</strong> 4,24 Mio m³ in der Lage,<br />

über längere Perioden überschüssige Energie aus erneuerbarer Erzeugung zu speichern<br />

und diese über längere Zeiträume hinweg bereitzustellen.<br />

Das maschinelle Konzept des Energiespeichers Riedl als voll regelbares Pumpspeicherkraftwerk<br />

ermöglicht es, sowohl im Turbinen- als auch im Pumpbetrieb mit variabler<br />

Leistung auf kurzfristige Schwankungen des Leistungsgleichgewichtes im<br />

Stromnetz zu reagieren und flexibel Regelleistung bereitzustellen.<br />

Der Energiespeicher Riedl kann damit sowohl über längere Perioden, als auch sehr<br />

kurzfristig, für den Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung der Erneuerbaren eingesetzt<br />

werden, und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Integration der erneuerbaren<br />

Energien ins Stromversorgungssystem.<br />

1.6. Vorgaben der Raumordnung und der Landesplanung<br />

1.6.1. Landesplanerische und sonstige Vorgaben<br />

Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Untersuchungsraum sind in folgenden<br />

relevanten Unterlagen vorgegeben. <strong>Die</strong>se bilden die Grundlage für die Untersuchungen<br />

hinsichtlich der Raumrelevanz und -verträglichkeit des Vorhabens Energiespeicher<br />

Riedl:<br />

� Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Fassung vom 8. August 2006<br />

� Regionalplan Donau-Wald (12) (RP D-W), Fassung vom 25. Juli 2009<br />

(Hrsg.: Regionaler Planungsverband Donau-Wald)<br />

� Waldfunktionsplan Donau-Wald (WFP), Fassung vom Fassung vom 29. Oktober<br />

1992<br />

� Flächennutzungsplan Gemeinde Untergriesbach, derzeit gültige Fassung<br />

Entsprechend dem Aufbau des LEP und der Regionalpläne werden die raumordnerischen<br />

Belange wie folgt gegliedert:<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

� Raumstruktur<br />

� Entwicklungsachsen<br />

� Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energieversorgung<br />

� Siedlungswesen<br />

� Natur und Landschaft<br />

� Land- und Forstwirtschaft<br />

� Rohstoffgewinnung<br />

� Wasserwirtschaft<br />

� Tourismus und Erholung<br />

� Verkehr<br />

� Kultur- und Sachgüter<br />

Es wird untersucht, ob für die beschriebenen Belange durch das geplante Vorhaben<br />

eine Betroffenheit besteht. Im Falle einer Betroffenheit wird sachgebietsbezogen dargelegt,<br />

welche Auswirkungen zu erwarten sind und ob ein Konflikt mit den Erfordernissen<br />

der Landes- und Regionalplanung bzw. mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans<br />

vorliegt. Hierbei werden die wichtigsten Ergebnisse anderer Fachgutachten<br />

integriert.<br />

In den nachstehenden Kapiteln werden die wichtigsten Ziele und Grundsätze auszugsweise<br />

angeführt.<br />

1.6.2. Raumstruktur<br />

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)<br />

Zur raumstrukturellen Entwicklung Bayerns besteht das Ziel im LEP Bayern, dass zur<br />

Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen Bayern in seiner Gesamtheit<br />

und seinen Teilräumen dauerhaft umwelt-, wirtschafts- und sozialverträglich entwickelt<br />

werden soll. Gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sollen<br />

in allen Landesteilen geschaffen und erhalten werden. Dabei sollen auch die geschaffenen<br />

Eigentumswerte berücksichtigt werden.<br />

Regionalplan Planungsregion 12 (Donau-Wald)<br />

Im Regionalplan Donau-Wald ist unter Kap. AII Raumstruktur der Grundsatz 1.1 verfasst,<br />

wonach die nördlichen und östlichen Teilräume der Region in ihrer Entwicklung<br />

in besonderem Maße gestärkt werden sollen.<br />

Weiterhin sind gemäß Grundsatz 1.3 im Raum nördlich der Donau die Entwicklungsmöglichkeiten,<br />

die in der Schönheit und Vielfalt der Landschaft, dem Reichtum der<br />

natürlichen Ressourcen und den Stärken der industriellen und handwerklichen Tradition<br />

begründet liegen, zu nutzen.<br />

1.6.3. Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energieversorgung<br />

Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt<br />

Gemäß LEP B II 4.1 (G) ist es anzustreben, zur Wahrung räumlich ausgewogener Erwerbschancen<br />

jetziger und künftiger Generationen wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen<br />

im ganzen Land und in seinen Teilräumen sicher zustellen und die regionale<br />

Wirtschaftsstruktur zu verbessern.<br />

Nachhaltige Energieversorgung<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Zur Wahrung nachhaltiger Lebensbedingungen heutiger und künftiger Generationen<br />

ist anzustreben, Energie stets in ausreichender Menge kostengünstig, sicher und umweltschonend<br />

in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. (LEP B V 3.1.1 (G)).<br />

Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse<br />

der Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen<br />

Energiemix aus den herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas und<br />

Kernenergie, verstärkt aber auch erneuerbaren Energien, beruht. (LEP B V 3.1.2 (G))<br />

Elektrizität<br />

Energie-, umwelt- und wirtschaftspolitisch ist es auch künftig sinnvoll und erstrebenswert,<br />

dass der in Bayern benötigte Strom möglichst auch im Lande erzeugt wird<br />

oder zumindest erzeugt werden kann (Energieeinsparung, Versorgungssicherheit,<br />

Landschaftsschonung, Arbeitsplätze). (LEP B V 3.2.1 (G))<br />

Erneuerbare Energieträger leisten zur Stromerzeugung einen steigenden Deckungsbeitrag.<br />

Sie sind bei Beachtung der ökologischen Verträglichkeit und der ökonomischen<br />

Tragfähigkeit ein wichtiger Bestandteil eines nachhaltigen Energiemix (LEP B V<br />

3.2.3 (G))<br />

1.6.4. Siedlungswesen<br />

In den Grundsätzen des LEP ist festgelegt, dass der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur<br />

und der nachhaltigen Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen <strong>von</strong> Bevölkerung und Wirtschaft<br />

besondere Bedeutung zukommt. Dabei sind die Bewahrung der bayerischen Kulturlandschaft<br />

und die Förderung der Baukultur anzustreben. Auf das charakteristische<br />

Orts- und Landschaftsbild ist möglichst zu achten. (LEP B VI 1 Grundsatz (G))<br />

Weiterhin heißt es im LEP, dass Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben möglichst<br />

schonend in die Landschaft einzubinden sind. (LEP B VI 1.5. (G))<br />

Nach den Ziel LEP B VI 1.5. sollen besonders schützenswerte Landschaftsteile grundsätzlich<br />

<strong>von</strong> einer Bebauung freigehalten werden. <strong>Die</strong>s gilt neben unter besonderem<br />

gesetzlichem Schutz stehenden Gebieten für<br />

� besonders bedeutende oder weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende<br />

Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen und für<br />

� Fluss- und Seeuferbereiche, die ökologisch oder für das Landschaftsbild<br />

wertvoll oder der Allgemeinheit für Erholungszwecke vorzubehalten sind.<br />

1.6.5. Natur und Landschaft<br />

Vorbehalts- und Vorranggebiete der Landschaft<br />

Entsprechend dem Ziel des LEP B I.2.1.1 sind Flächen, in denen den Belangen des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt, als landschaftliche<br />

Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen auszuweisen. Als landschaftliche<br />

Vorbehaltsgebiete werden Landschaften und Landschaftsteile mit wertvoller Naturausstattung<br />

oder mit besonderer Bedeutung für die Erholung, vorwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzte Räume und zusammenhängende Waldgebiete jeweils mit ökologischen<br />

Ausgleichsfunktionen oder ökologisch wertvollen Flusslandschaften ausgewiesen.<br />

Seit 2006 gilt dies nur für Gebiete, welche nicht bereits anderweitig naturschutzrechtlich<br />

gesichert sind. (LEP B I 2.1.1 (Z)), der Regionalplan Donau-Wald wurde jedoch in<br />

dieser Hinsicht noch nicht fortgeschrieben.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Im Regionalplan Donau-Wald heißt es, dass in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten die<br />

Eigenart des Landschaftsbildes und charakteristische Landschaftselemente wie naturnahe,<br />

artenreiche Wälder und Flachwasser- und Uferbereiche erhalten werden sollen.<br />

(RP DW B I 2.1.1(Z))<br />

Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer Ursprünglichkeit, ihres Wertes<br />

als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihres besonderen ökologischen Gefüges<br />

oder wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie ihrer Erholungseignung auszeichnen,<br />

sind in der jeweils geeigneten Form vertraglich oder hoheitlich zu sichern<br />

und zu pflegen. (LEP B I 2.1.2 (Z))<br />

Gemäß des Regionalplanes Donau-Wald sollen als Naturschutzgebiete insbesondere<br />

naturnahe Bereiche wie z.B. Trockenrasen, Halbtrockenrasen und Hangwälder an der<br />

Donau gesichert und gepflegt werden. (RP DW B I 2.2 (Z))<br />

Landschaftsbild<br />

Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, die Landschaften Bayerns in ihrer Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit zu erhalten. <strong>Die</strong> charakteristische Gestalt der Landschaft, die typische<br />

Landschaftsgliederung, die landschaftsprägenden Gewässer, die standort- und nutzungsbedingte<br />

Vegetationsdecke sind zu erhalten und fortzuentwickeln. (LEP B I 2.2.3<br />

(G))<br />

<strong>Die</strong> Wälder auf der Donauleite besitzen gemäß dem Waldfunktionsplan der Region<br />

Donau-Wald besondere Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />

1.6.6. Land- und Forstwirtschaft<br />

Durch eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft soll die effiziente, verbrauchernahe<br />

Versorgung <strong>von</strong> Bevölkerung und Wirtschaft mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen <strong>von</strong><br />

hoher Qualität gesichert werden. (LEP B IV 1.1 (Z))<br />

Es ist anzustreben, dass die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten<br />

Böden nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen<br />

werden. (LEP B IV 1.3 (G))<br />

Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, dass die bäuerlich betriebene Land- und Forstwirtschaft<br />

erhalten und weiterentwickelt wird, um die gewachsene Kulturlandschaft in der<br />

Region erhalten zu können. (RP DW B IV 6.1 (G))<br />

<strong>Die</strong> bäuerlich geprägte, auf einem breiten Fundament <strong>von</strong> Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben<br />

aufbauende bayerische Agrarstruktur soll in allen Landesteilen gesichert<br />

und weiter entwickelt werden. (LEP B IV 1.2 (Z))<br />

<strong>Die</strong> für die landwirtschaftliche Nutzung geeigneten Flächen sind soweit möglich für<br />

diese Nutzung zu erhalten und durch standortgemäße und umweltverträgliche Bewirtschaftungsformen<br />

langfristig zu sichern. (RP DW B IV 6.2 (G))<br />

Es ist anzustreben, insbesondere Wälder, die besondere Funktionen haben, in ihrer<br />

Substanz zu erhalten und zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit weiterzuentwickeln.<br />

(RP DW B IV 6.6 (G))<br />

1.6.7. Rohstoffgewinnung<br />

Das engere Untersuchungsgebiet weist gemäß der Begründungskarte des RP DW<br />

„Rohstofflagerstätten <strong>von</strong> regionaler Bedeutung“ sowie gemäß der Karte Siedlung und<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Versorgung keine Eintragungen hinsichtlich Bodenschätze auf. Fachliche Ziele der<br />

Raumordnung sind daher nicht berührt.<br />

1.6.8. Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

Der Intakthaltung und der Entwicklung des Wasserhaushaltes für Menschen, Tiere und<br />

Pflanzen kommt nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern besondere Bedeutung<br />

zu. (LEP B I 1.2.1 (G)). Es ist anzustreben, die Nutzung und Einwirkungen auf<br />

das Wasser, insbesondere die Flächennutzung, so anzuordnen und zu begrenzen, dass<br />

das Wasser seine Aufgaben im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann. (LEP B I 3.2<br />

(G))<br />

Für das Grundwasser soll insbesondere der gute mengenmäßige und chemische Zustand<br />

erhalten oder erreicht werden. Tiefengrundwasser, das sich nur langsam erneuert,<br />

soll besonders geschont werden. (LEP B I 3.1.1.1 (Z))<br />

Ziel des LEP ist es, dass genutzte oder zur Nutzung vorgesehene Trinkwasservorkommen<br />

durch Wasserschutzgebiete gesichert werden. (LEP B I 3.2.2.3 (Z))<br />

Außerhalb der Schutzgebiete sollen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete<br />

zur Sicherung der für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen<br />

als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete ausgewiesen werden für die öffentliche<br />

Wasserversorgung in den Regionalplänen gesichert werden. (LEP B I 3.2.2. 3<br />

(Z), RP B XII 1.3 (Z)). Zum Schutz des Grundwassers soll in diesen Gebieten dem<br />

Grundwasser Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />

eingeräumt werden. Nutzungen, die nicht mit dem Schutz des Grundwassers vereinbar<br />

sind, sind ausgeschlossen.<br />

Insbesondere für oberirdische Gewässer soll der gute ökologische und chemische Zustand<br />

und für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächengewässer das gute<br />

ökologische Potential und der gute chemische Zustand erhalten oder erreicht werden.<br />

(LEP B I 3.1.2.1 (Z))<br />

Hochwasserschutz<br />

<strong>Die</strong> Erhaltung und Verbesserung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft<br />

ist anzustreben. (LEP B I 3.3.1.1 (G)). Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, Überschwemmungsgebiete<br />

<strong>von</strong> konkurrierenden Nutzungen, insbesondere <strong>von</strong> Bebauung,<br />

freizuhalten (LEP B I 3.3.1 (G))<br />

Es ist anzustreben, in natürlichen Rückhalteräumen die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen<br />

Anforderungen abzustimmen. Der Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

regelmäßig überfluteter Flächen als Auwald oder Grünland kommt besondere<br />

Bedeutung zu. Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, dass landwirtschaftliche Flächen in<br />

der Regel nicht hochwassergeschützt werden (LEP B I 3.3.1.1 (G))<br />

Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie<br />

geeignete aktivierbare Flächen, die für den vorbeugenden Hochwasserschutz benötigt<br />

werden, sollen als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss und -rückhalt (Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz) in den Regionalplänen gesichert werden (LEP B I<br />

3.3.1.2 (Z))<br />

Im Regionalplan Donau-Wald ist das Ziel formuliert, dass auf die Freihaltung der<br />

Hochwasserabflussgebiete, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden sollen,<br />

hinzuwirken ist. (RP DW B XII 3.1 (Z)). Ein „Vorranggebiet für Hochwasserschutz“<br />

ist gemäß der Begründungskarte des RP DW zu B XII 2.1 nicht ausgewiesen.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Eine möglichst naturnahe Gestaltung der Fließgewässer und deren Ufer in der Region<br />

sind anzustreben, um Abflussverschärfungen insbesondere bei Hochwasser entgegenzuwirken.<br />

(RP DW B XII 3.1.2 (G))<br />

1.6.9. Tourismus und Erholung<br />

In einem der Grundsätze des LEP Bayern heißt es, dass bei der Entwicklung und Ordnung<br />

<strong>von</strong> Räumen anzustreben ist, dem Bedürfnis nach Erholung in umwelt- und sozialverträglicher<br />

Weise Rechnung zutragen. (LEP B III 1.1. (Z))<br />

Erholungseinrichtungen sollen <strong>von</strong> schädlichen und störenden Immissionen freigehalten<br />

werden (LEP B III 1.2.1 (Z)). Auf die Belange des Tourismus ist in Tourismusgebieten<br />

bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen besonders Rücksicht zu nehmen (LEP<br />

B II 1.3 (Z)). In der Begründungskarte „Tourismusgebiete“ zum Ziel BII 1.3 wird der<br />

südliche Bayerische Wald, dem die Gemeinde Untergriesbach angehört, als Gebiet mit<br />

erheblichem Urlaubstourismus eingestuft.<br />

Einen ähnlichen Grundsatz (B IV 3.3) vertritt auch der RP DW, nach dem insbesondere<br />

in den Tourismusgebieten an und nördlich der Donau (sowie im Bereich der Thermalbäder…)<br />

bei industriell-gewerblichen Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben die<br />

Belange der Fremdenverkehrs- und Tourismuswirtschaft besonders zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

<strong>Die</strong> Attraktivität der Landschaft und eine intakte Natur am Urlaubsort sind eines der<br />

wichtigsten Reisemotive. Daher soll gemäß RP DW die Attraktivität und ökologische<br />

Funktionsfähigkeit der Natur-, Kultur- und Erholungslandschaften des Bayerischen<br />

Waldes, der Fließgewässerachsen (und des tertiären Hügellandes) als Grundlage des<br />

Fremdenverkehrs auf Dauer erhalten und weiterentwickelt werden (RP B IV 5.3 (Z)).<br />

Für die Region ist die Entwicklung und Stärkung touristischer Routen <strong>von</strong> besonderer<br />

Bedeutung. Es ist eine verstärkte Zusammenarbeit <strong>von</strong> Industrie, Gewerbe, (Kunst)<br />

Handwerk und touristischen <strong>Die</strong>nstleistungen anzustreben. (RP DW B IV 5.6 (G))<br />

Das vorhandene Netz touristischer Wege soll in der Region weiter verbessert und untereinander<br />

vernetzt werden. (RP DW B IV 5.7 (Z))<br />

1.6.10. Verkehr<br />

Gemäß dem LEP B V 1.1.1 (G) ist anzustreben, dass die Verkehrswege die für die gesellschaftlichen<br />

und wirtschaftlichen Bedürfnisse notwendige Mobilität und Kommunikation<br />

umweltschonend gewährleisten.<br />

Der Schaffung einer sicheren und attraktiven Fahrradinfrastruktur kommt zur Förderung<br />

des Radverkehrs, der aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen<br />

eine wichtige Funktion für die nachhaltige Entwicklung erfüllt, besondere Bedeutung<br />

zu. Gleiches gilt für die weitere Entwicklung des überregionalen Radwegenetzes und<br />

die Herstellung grenzüberschreitender Verknüpfungen mit dem „Bayernnetz für Radler“<br />

(LEP B V 1.1.5 (G))<br />

1.6.11. Kultur- und Sachgüter<br />

Raumordnerische Ziele und Grundsätze zu Kulturgütern finden sich nicht im LEP Bayern.<br />

In Bezug auf Kulturgüter trifft das bereits im Kapitel Tourismus aufgeführte Ziel B IV<br />

5.3 des RP DW zu. Darüber hinaus sollen die kunst- und kulturhistorisch bedeutsamen<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 25 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Stätten bzw. Denkmäler erhalten und als Anziehungspunkt für den Tourismus nutzbar<br />

gemacht werden.<br />

2. Derzeitiger Zustand<br />

2.1. Ökologie und Landschaft<br />

2.1.1. Tiere<br />

Der Bezug der Erhebungen zum Bestand an Tieren, zu den Prognosen der Auswirkungen<br />

und der Maßnahmenvorschläge besteht in einem „engeren Untersuchungsraum“<br />

und einem „erweiterten Untersuchungsraum“.<br />

<strong>Die</strong> Erhebungen erfolgten hier in unterschiedlichen Tiefen bzw. Aufgabenstellungen.<br />

Während der engere Untersuchungsraum in erster Linie direkt eingriffsbezogen untersucht<br />

wurde, zielten die Erhebungen im erweiterten Untersuchungsraum auf einen<br />

Überblick zur Bestandssituation ausgewählter Arten im Umfeld des Eingriffsbereiches<br />

und zur Erkundung <strong>von</strong> potenziellen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen ab.<br />

<strong>Die</strong> 2010 erfolgten Bestandserhebungen stellen zusammen mit vorhandenen Daten<br />

eine umfassende Grundlage für eine Bewertung der Tierwelt, vor allem des engeren<br />

Untersuchungsraumes dar. Bei 7 <strong>von</strong> 11 untersuchten Tiergruppen ist eine „landesweite<br />

Bedeutung“ gegeben. Ein wesentliches Kriterium ist hierbei die hohe Zahl <strong>von</strong><br />

Arten die „vom Aussterben bedroht“, „stark gefährdet“ sind oder sogar als „verschollen<br />

oder ausgestorben“ galten.<br />

Hervorzuheben sind insbesondere auch Arten, die biogeografische Besonderheiten<br />

darstellen.<br />

Folgende Tierarten tragen beispielsweise zu der hohen Bewertung bei: Smaragdeidechse,<br />

Äskulapnatter, Fetthennenbläuling, die Nachtfalter Hofdame und Schwarzer<br />

Bär und Hirschkäfer.<br />

Der Gebietsteil „Jochenstein“ innerhalb des NSG „Donauleiten <strong>von</strong> Passau bis Jochenstein“<br />

ist bemerkenswerter Weise <strong>von</strong> einigen Arten besiedelt (z. B. Nachtfalter, Heuschrecken),<br />

die aufgrund der besonderen kleinklimatischen Verhältnisse nur in diesem<br />

Gebiet vorkommen.<br />

2.1.2. Vegetation<br />

<strong>Die</strong> Erfassung der Vegetation des engeren Untersuchungsgebiets erfolgt im Rahmen<br />

des Vorhabens mittels einer pflanzensoziologischen Kartierung in der Zeit <strong>von</strong> Mai bis<br />

August 2010 (M 1:5.000).<br />

Für das weitere Untersuchungsgebiet wurde eine einfache Nutzungs-<br />

/Biotopkartierung durchgeführt. Neben einer eigenen Übersichtskartierung wurden<br />

dazu v. a. vorhandene Unterlagen und Luftbilder herangezogen (M 1:10.000).<br />

Im Gebiet sind vor allem die naturnahen Wälder der Donauleiten <strong>von</strong> Bedeutung (ca.<br />

170 ha). Insgesamt finden sich im untersuchten Gebiet rund 267 ha Waldfläche.<br />

Ginster-Heiden, Felsfluren, Hochstaudenfluren, Saumgesellschaften und Magerrasen<br />

nehmen eher geringe Fläche ein (3,8 ha), hier spielen die Böschungen der Straße Jo-<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

chenstein / Gottsdorf im Bereich der Donauleiten („Dolomitenstraße“) eine große Rolle.<br />

Von besonderem naturschutzfachlichem Interesse sind die naturnahen Wälder des<br />

Gebietes, die die hier potenziell vorkommenden Waldgesellschaften nach wie vor<br />

weitgehend vollständig wiedergeben dürften, ergänzt durch einige zwar nutzungsbedingte<br />

aber doch naturnahe Gesellschaften unter den Eichen-Hainbuchenwäldern. <strong>Die</strong><br />

Spanne der Waldgesellschaften reicht <strong>von</strong> den xerothermen Traubeneichenwäldern<br />

auf Felshängen bis zu den Au- und Schluchtwäldern der durchrieselten Blockfluren<br />

und Bachschluchten.<br />

Für den vegetationskundlichen Charakter des Gebiets sind außerdem aber auch eine<br />

Reihe <strong>von</strong> Offenlandgesellschaften <strong>von</strong> Bedeutung, die teilweise als natürlich gehölzfreie<br />

Bestände im Bereich der Felskomplexe vorkommen (Heide-Gesellschaften und<br />

Felsband-Gesellschaften), teilweise Ergebnis extensiver Nutzungen sind (v.a. Glatthaferwiesen,<br />

ca. 4,2 ha). Entlang des Aubachs finden sich noch Reste der früheren<br />

Feuchtbiotope. Bemerkenswert sind auch noch Teile der Fischweiher am Aubach mit<br />

ihren Verlandungsbereichen.<br />

Nahezu sämtliche naturnahen Waldgesellschaften der Donauleiten und der angrenzenden<br />

Hochfläche gelten deutschlandweit als „gefährdet“ (3), Silberweidenauen als<br />

„stark gefährdet“ (2). Da Silberweidenauen außerdem als prioritärer Lebensraumtyp<br />

(LRT) der FFH-RL gelten, muss auch einem noch vorhandenen Entwicklungspotenzial<br />

besondere Beachtung geschenkt werden (Donauufer).<br />

Unter den Offenlandgesellschaften fallen die deutschlandweit „stark gefährdeten“ Heide-Gesellschaften<br />

auf. Damit gewinnen die Straßenböschungen der Dolomitenstraße<br />

besondere vegetationskundliche Bedeutung.<br />

Insgesamt stellt sich die Vegetation des Gebiets damit als vollwertiger Teil der landesweit<br />

bedeutsamen Donauleiten dar.<br />

2.1.3. Flora<br />

Neben der Vegetation wurde außerdem noch Vorkommen bemerkenswerter Pflanzenarten<br />

im engeren Untersuchungsraum erfasst (Flora, Rote-Liste-Sippen). <strong>Die</strong> Kartierung<br />

erfolgte in mehreren Durchgängen ab März kontinuierlich (M 1:5.000). Neben<br />

den so bearbeiteten Gefäßpflanzen wurden außerdem Moose in ausgewählten Bereichen<br />

der Donauleiten bearbeitet.<br />

Es wurden insgesamt 85 naturschutzrelevante Sippen auf 362 Fundpunkten festgehalten<br />

(gesamter engerer Untersuchungsraum, also auch Oberösterreich).<br />

<strong>Die</strong> Mehrzahl der festgestellten Sippen wachsen im Bereich der eher trockenen, lichten<br />

Wälder, Gebüsche und damit verbundenen Säume sowie im Bereich <strong>von</strong> trockenen<br />

Magerrasen und Felsfluren.<br />

Mit Carex michelii ist unter den festgestellten Sippen eine, die für Bayern und <strong>Niederbayern</strong><br />

als "vom Aussterben bedroht" eingestuft wird. 4 weitere Arten gelten in Bayern<br />

als "stark gefährdet, 25 weitere Sippen gelten in Bayern als gefährdet.<br />

<strong>Die</strong> trockenen Bereiche der Leiten sowie die Magerrasenreste an den Hangfüßen und<br />

im Bereich der Hangoberkanten besitzen die Mehrzahl der naturschutzrelevanten Sippen.<br />

Allerdings tragen auch die frischen bis feuchten Wälder auf Grund der Hochwertigkeit<br />

ihrer Artenausstattung entscheidend zum floristischen Wert der Donauleiten<br />

bei.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Das Gebiet ist aus floristischer Sicht „landesweit bedeutend“.<br />

Auch aus Sicht der Moosflora ist das Gebiet <strong>von</strong> besonderer Bedeutung. Hier treten<br />

die offenen Blockhalden hervor, die ja <strong>von</strong> Gefäßpflanzen kaum genutzt werden können.<br />

Mit den Funden <strong>von</strong> zwei Arten, deren Gefährdung bundesweit mit „0“ eingestuft<br />

wird (verschollen, ausgestorben), hat das Gebiet bundesweite Bedeutung. Insgesamt<br />

wurden 22 Arten der Roten Liste Deutschlands festgestellt, wo<strong>von</strong> 16 gesteinsbewohnend<br />

sind.<br />

Neben den offenen Blockhalden sind auch die Schluchtwälder auf Blockhalden mit gefährdeten,<br />

z.T. vom Aussterben bedrohten Arten ausgestattet und somit <strong>von</strong> hoher<br />

bryologischer Bedeutung.<br />

<strong>Die</strong> Bachschlucht des Dandlbachs fällt durch ungewöhnlichen Reichtum an Moosen auf<br />

(43 verschiedene Arten).<br />

2.1.4. Landschaft<br />

Das Donautal und die angrenzende Hochfläche sind im Bereich der Gemeinde Untergriesbach<br />

als „Landschaftliches Vorbehaltsgebiet“ ausgewiesen, vor allem der Umgriff<br />

größerer Siedlungen, aber auch Flächen für das Oberbecken sowie die Baueinrichtungsflächen<br />

und Lagerflächen am Talboden sind da<strong>von</strong> ausgenommen. Überschneidungen<br />

finden nur in geringem Umfang (4 ha) während der Bauzeit durch eine Lagerfläche<br />

bei Riedl statt.<br />

Außerdem findet sich eine Reihe <strong>von</strong> Schutzgebieten im Bereich des Projekts:<br />

� Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Donauengtal Erlau-Jochenstein“,<br />

� Naturschutzgebiet (NSG) „Donauleiten <strong>von</strong> Passau bis Jochenstein“<br />

� Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) „Donauleiten <strong>von</strong> Passau bis Jochenstein“<br />

� Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) „Donau <strong>von</strong> Kachlet bis Jochenstein mit<br />

Inn und Ilz-Mündung“.<br />

� Natura 2000-Gebiet (Europaschutzgebiet; FFH-Gebiet) „Oberes Donau-<br />

und Aschachtal“ - auf österreichischer Seite direkt angrenzend<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf das LSG (Bauphase: Landschaftsbild) und das FFH-<br />

Gebiet „Donauleiten“ sind möglich bzw. anzunehmen (Beeinträchtigung der Vorkommen<br />

der beiden Anhang II-Arten Hirschkäfer und Spanische Flagge v. a. durch Individuenverluste<br />

in Folge nächtlicher Anlockung durch Lichtquellen im Bereich der Baustellen<br />

/ Baueinrichtungsflächen; Flächenverlust bei LRT „artenreiche, magere Flachlandmähwiesen“<br />

durch Bau der Organismenwanderhilfe; s.a. Gutachten „Tiere“ und<br />

„Pflanzen“).<br />

Bezüglich des FFH-Gebiets „Donau“ sind vor allem Auswirkungen auf die Fischfauna<br />

zu prüfen (s. Gutachten Gewässerökologie).<br />

Bezüglich des Landschaftsbilds stellt das Donauengtal einen Landschaftsraum <strong>von</strong><br />

mitteleuropäischer Bedeutung dar.<br />

2.2. Geologische und hydrogeologische Verhältnisse<br />

Geologie<br />

Geologisch betrachtet liegt das Projektgebiet am Südwestrand der Böhmischen Masse,<br />

die Donau folgt hier südöstlich <strong>von</strong> Passau tektonisch vorgegebenen Lineamenten, die<br />

parallel zum bayerischen Pfahl NW – SO streichen (Donaustörung). <strong>Die</strong> Hauptstörung<br />

liegt im Flussbett der Donau am rechten Ufer im Gründungsbereich des Kraftwerks<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Jochenstein mit einer Begleitstörung in der Flussmitte. <strong>Die</strong> südlich und nördlich da<strong>von</strong><br />

gelegenen Hangbereiche werden <strong>von</strong> zahlreichen Nebenstörungen beeinflusst; alle zur<br />

Donaustörung parallelen Hauptstörungen und Mylonitzonen lassen eine rechtsseitige<br />

Verschiebung erkennen.<br />

<strong>Die</strong> Lage des Oberbeckens ist auf der Hochfläche nördlich der Donau in einer morphologischen<br />

Mulde, die entlang einer Störungszone ausgebildet ist. Sie verläuft vom<br />

Riedler Hof in Richtung Riedl in etwa parallel zur Donaustörung. Im Gebiet kommen<br />

hauptsächlich Perl- und Körnelgneise (Biotit – Plagioklas – (±) Kalifeldspatgneise) vor,<br />

die in ihrer Entstehungsgeschichte mehrfache metamorphe Überprägung erfahren<br />

haben. Untergeordnet treten geringmächtige Lagen der Bunten Serie und mylonitische<br />

Lagen auf, vereinzelt kleinere diskordant eingelagerte granitische Intrusionskörper.<br />

In situ verwitterte Gesteine sind vor allem auf der Hochfläche zu finden, Schuttmassen<br />

an den Hangbereichen und am Hangfuß, wo sie mit Geschiebemassen der Donauablagerungen<br />

im Talbereich verzahnt sind.<br />

Hydrogeologie<br />

Nach der hydrogeologischen Raumgliederung <strong>von</strong> Bayern (Bayerisches geologisches<br />

Landesamt 2003) liegt das Untersuchungsgebiet im hydrogeologischen Großraum<br />

„Südostdeutsches Grundgebirge“ und umfasst den Teil der böhmischen Masse, der in<br />

die variszische Orogenese einbezogen wurde. Hier stehen magmatische und unterschiedlich<br />

stark metamorphe Einheiten an, die eine Mittelgebirgslandschaft bilden.<br />

Der Teilraum Oberpfälzer–Bayerischer Wald wird als Festgesteins–<br />

Kluftgrundwasserleiter mit überwiegend geringer bis äußerst geringer Wasserdurchlässigkeit<br />

und silikatischem Gesteinschemismus charakterisiert. Grundwasser<br />

findet sich vorwiegend in Dehnungsklüften, deren Anteil am Gesteinshohlraum zur<br />

Tiefe hin abnimmt. <strong>Die</strong> weitgehend kluftfreie Zone des Kristallins im tieferen Untergrund<br />

bildet die Grundwassersohle des Kristallin–Grundwasserstockwerks.<br />

In unterschiedlicher Mächtigkeit sind über den Graniten und Gneisen örtlich Verwitterungsdecken<br />

ausgebildet, die dann Grundwasser als gekoppelter Poren- und Kluftgrundwasserleiter<br />

führen können (Vergrusung des Gesteins). <strong>Die</strong> Grundwasservorkommen<br />

im Zersatz sind in der Regel ungespannt.<br />

Wegen der in der Regel geringen Ergiebigkeiten unter wechselnden Kluftsituationen<br />

ist die Grundwasserführung meist nur <strong>von</strong> lokaler Bedeutung.<br />

Das vom Bayerischen Landesamt für Umwelt übernommene nachfolgend dargestellte<br />

Blockbild gibt die grundsätzlichen hydrogeologischen Verhältnisse im kristallinen<br />

Grundgebirge und auch für das Untersuchungsgebiet zutreffend wieder.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Abbildung 4: Hydrologisches Blockbild<br />

Im Talbodenbereich der Donau liegt ein Porengrundwasserleiter vor, der durch zwei<br />

Trinkwasserbrunnen der WV Jochenstein erschlossen wird. Dort wurden unter 3,5 m<br />

bis 3,7 m mächtigen lehmigen bzw. feinsandigen Deckschichten sandige Kiese bis<br />

16,7 m erkundet, die <strong>von</strong> Felsen (Granit) unterlagert werden. Der Ruhewasserspiegel<br />

des nicht gespannten Grundwassers liegt bei rund 10 m unter Gelände.<br />

Programm zur Untergrunderkundung<br />

In der Vergangenheit wurde der Untergrund bereits im Rahmen umfangreicher Erkundungsprogramme<br />

untersucht. Zusätzlich zu den bereits vorliegenden Erkenntnissen<br />

sind folgende Probebohrungen, etc. geplant:<br />

� Rotationskernbohrungen (RKB) ca. 60° geneigt (abweichend <strong>von</strong> der Horizontalen)<br />

vom Hangrücken in Richtung der Kaverne, mit durchgehendem<br />

Kerngewinn in Boden jeder Art sowie in leichtem und schwerem Fels<br />

� Rotationskernbohrungen (RKB) horizontal bis 10° fallend vom Talbodenbereich<br />

in Richtung der Kaverne, mit durchgehendem Kerngewinn in Boden<br />

jeder Art sowie in leichtem und schwerem Fels<br />

� 18 Rotationskernbohrungen (RKB) lotrecht abwärts mit durchgehendem<br />

Kerngewinn in Boden jeder Art im Bereich Speichersee, wie Lockermaterialdeckschichten,<br />

grob-blockigem Hangschutt etc., sowie Felszersatz,<br />

leichtem und schwerem Fels.<br />

� Aufschließung oberflächennaher Bodenschichten nach Bedarf, Schürfgruben<br />

bis 6 m Tiefe<br />

Es sollen unter anderem folgende Versuche durchgeführt werden:<br />

� Standard-Penetration-Test (SPT) nach DIN 4094-2<br />

� Geohydraulische Untersuchungen<br />

� Einfachpackerversuche (Lugeon-Test, Wasserabpressversuch, etc.)<br />

� Doppelpackertests (Slug-Test etc.)<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

� Versickerungsversuche<br />

� Pumpversuche<br />

� Bohrlochaufweitungsversuche<br />

� Orientierte Bohrlochsondierung (Bohrlochscanner)<br />

2.3. Flussmorphologie<br />

Donau<br />

<strong>Die</strong> Donau trifft <strong>von</strong> Deutschland kommend bei Passau auf die zweistaatliche Fluss-<br />

Strecke bis Jochenstein und durchfließt anschließend Oberösterreich. Der österreichische<br />

Anteil des Flusses beträgt 352 km, das sind 12,3 % seiner Gesamtlänge. Es wird<br />

ein Höhenunterschied <strong>von</strong> 156 m überwunden, was ein Durchschnittsgefälle <strong>von</strong><br />

0,44 ‰ ergibt.<br />

Auf Grund der hohen Wasserführung und dem Gefälle wird die Donau als Energielieferant<br />

genützt. <strong>Die</strong> heutige Stromlandschaft ist durch eine Kette <strong>von</strong> Kraftwerken und<br />

Stauräumen geprägt.<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Donaugrenzstrecke zur Bundesrepublik Deutschland<br />

und stellt somit den westlichsten Teil der österreichischen Donau dar. In diesem<br />

Abschnitt beträgt die Mittelwasserführung ca. 1.430 m 3 /sec. Der unmittelbare Projektbereich<br />

umfasst den Stauraum Aschach. <strong>Die</strong>ser Stauraum ist der zweitälteste der<br />

österreichischen Donaustaue. Mit einer Länge <strong>von</strong> über 42 km handelt es sich hier<br />

auch um den längsten Donaustau Österreichs.<br />

Der weitestgehend unbeeinflusste Zustand wurde mit der Errichtung der Donaukraftwerke<br />

Jochenstein (1956) und Aschach (1964), sowie der Fertigstellung der Kraftwerkskette<br />

am Inn anthropogen erheblich verändert und ist nach der Einstufung gemäß<br />

WRRL als „heavily modified waterbody“ klassifiziert.<br />

<strong>Die</strong> heutige Feststoffsituation wird durch die Donaukraftwerke Kachlet (Bayern) und<br />

Jochenstein, sowie durch die Kraftwerkskette am Inn bestimmt. Der Eintrag <strong>von</strong> Geschiebe<br />

aus der Donaustrecke oberhalb der Innmündung wird durch die Staustufe<br />

Kachlet weitgehend verhindert. Das im Inn transportierte Geschiebe wird an den Geschiebeeintragsstellen<br />

durch Baggerung vollständig entfernt. Den einzigen Feststoff<br />

bilden heute Feinsedimente aus der Ton/Schlufffraktion, die, in durch Einstau entstandenen<br />

Überbreiten, Anlandungen bilden. <strong>Die</strong>se Anlandungen liegen vorwiegend<br />

stromab des Kipppegels und können, wie im Stauraum Aschach, enorme Kubaturen<br />

annehmen. Im unmittelbaren Untersuchungsabschnitt der Stauwurzel liegen in Bezug<br />

auf das Sohlsubstrat durchaus ursprüngliche Verhältnisse vor. Das kiesige, nicht kolmatierte<br />

Substrat dominiert den Sohlbereich, wobei in ufernahen, strömungsarmen<br />

Zonen Ablagerungen <strong>von</strong> Feinsedimenten anzutreffen sind.<br />

Aubach<br />

Der Aubach entspricht dem Gewässertyp (D) 5 bzw. 5.1, das bedeutet einen silikatischen<br />

Mittelgebirgsbach (Sedimentstruktur grob- bzw. feinmaterialreich). In strömungsberuhigten<br />

Bereichen ist eine gute Sauerstoffversorgung des Sediments gegeben.<br />

Meso-Mikrolithal (Steine einer Größe bis 20 cm Durchmesser) bildet die Hauptfraktion<br />

der Deckschichte (70 %). Akal (Grobsand) und Psammal (Sand) werden auf<br />

je 15 % bzw. 10 % Flächenanteil geschätzt und sind stellenweise <strong>von</strong> organischem<br />

Material (Falllaub, Detritus) überdeckt. Größere Steine bilden ca. 5 % des Bachbettes.<br />

Dandlbach<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Der Dandlbach entspricht dem Gewässertyp (D) 5, das entspricht einem grobmaterialreichen<br />

silikatischen Mittelgebirgsbach. Der Dandlbach wird derzeit energiewirtschaftlich<br />

genutzt und ist in diesem Abschnitt ausgeleitet, die Fassung erfolgt noch im Aubach<br />

kurz oberhalb des Zusammenrinns mit dem ebenfalls beigeleiteten Dorfbach. Im<br />

Frühjahr ist meist deutlich Überwasser (Schneeschmelze im Einzugsgebiet) gegeben,<br />

im Unterlauf wird zudem das Resteinzugsgebiet wirksam. <strong>Die</strong> weitgehend naturbelassene<br />

Morphologie des Dandlbaches im Bereich der Schluchtstrecke ist nach Eintritt in<br />

den Talboden der Donau anthropogen verändert. Der Bach verläuft eingedämmt, die<br />

Böschungen sind mit Blocksteinen gesichert. Beschattung ist jedoch durch den beidseitigen<br />

Ufergehölzsaum weitgehend gegeben.<br />

2.4. Hydrologische Verhältnisse<br />

<strong>Die</strong> hydrologische Schnittstelle des Projekts zum bestehenden Gewässersystem bildet<br />

das Ein- und Auslaufbauwerk in der Donau etwa bei Strom-km 2.202,26. <strong>Die</strong>ses liegt<br />

im Stauraum des seit 1964 in Betrieb befindlichen Donaukraftwerkes Aschach der<br />

VERBUND Hydro Power AG.<br />

<strong>Die</strong> Abflussverhältnisse im Stauraum dieses Laufkraftwerkes sind nahezu ausschließlich<br />

durch das Durchflussregime der Oberlieger bestimmt. <strong>Die</strong> Wasserspiegelverhältnisse<br />

werden durch den Betrieb des Kraftwerkes Aschach bestimmt, welcher in der<br />

jeweils gültigen Wehrbetriebsordnung geregelt ist.<br />

Charakteristische Durchflüsse und die zugehörigen Wasserspiegellagen am Ein- Auslaufbauwerk<br />

können untenstehender Tabelle entnommen werden.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Tabelle 1: Charakteristische Durchflüsse und Wasserspiegel der Donau, Quelle: KWD 1996, Hydrografisches<br />

Jahrbuch 2002<br />

Charakteristische Durchflüsse und Wasserspiegel der Donau im Bereich des Ein-<br />

Auslaufbauwerkes (Höhen müNN)<br />

(m³/s) höchster Wert<br />

(müNN)<br />

NNQ 535 NNW 280.10 279.55<br />

RNQ 680 RNW 280.53 279.66<br />

MQ 1.430 MW 281.04 280.43<br />

HQ1 4.000 HW1 283.05 283.05<br />

HSQ 3.450 HSW 283.17 283.17<br />

HQ10 6.100 HW10 284.70 284.70<br />

HQ20 6.950<br />

HQ30 7.570 HW30 285.95 285.95<br />

HQ50 8.210<br />

HQ100 8.820 HW100 287.10 287.10<br />

RHHQ 11.000 RHHW 288.64 288.64<br />

niedrigster Wert<br />

(müNN)<br />

Das Ein- und Auslaufbauwerk in die Donau befindet sich im Stauwurzelbereich des<br />

Kraftwerkes Aschach knapp unterhalb des Kraftwerkes Jochenstein. Vor allem bei<br />

niedrigen Durchflüssen sind die Wasserspiegel durch das Oberwasserniveau des KW<br />

Aschach, das innerhalb der festgelegten Toleranzen (bis zum Erreichen des Wasserstandes<br />

<strong>von</strong> 281,00 müA am Wendepegel Schlögen) zwischen 279,30 müA und<br />

280,70 müA variieren kann, beeinflusst, wie die beiden Spalten höchster bzw. niedrigster<br />

Wert zeigen.<br />

Im Bereich Speichersee fließt der Aubach <strong>von</strong> Nord nach Süd durch die für den Speichersee<br />

vorgesehene Mulde. Am Ausleitungspunkt für das bestehende Kleinkraftwerk<br />

Greindl beträgt das Einzugsgebiet des Aubachs 1,26 km² (Standort 1). An der Mündung<br />

in den Dandlbach weisen beide Bäche ein Einzugsgebiet <strong>von</strong> 2,53 km² auf<br />

(Standort 2).<br />

<strong>Die</strong> Abflüsse in m³/s wurden vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf wie folgt angegeben:<br />

Tabelle 2: Abflusse Aubach<br />

Standort MNQ MQ HQ1 HQ5 HQ10 HQ20 HQ50 HQ100<br />

1 0,009 0,025 1,0 2,3 3,0 3,5 4,0 5,0<br />

2 0,017 0,046 2,0 4,0 5,0 5,6 6,5 7,5<br />

2.5. Infrastruktur<br />

Das Projektgebiet befindet sich etwa 24 km südöstlich <strong>von</strong> Passau in der Gemeinde<br />

Untergriesbach im Landkreis Passau. Der Speichersee ist in der „Riedler Mulde“ (Gemarkung<br />

Gottsdorf) südwestlich der Ortschaft Gottsdorf bzw. nördlich der Ortschaft<br />

Riedl geplant.<br />

Im Projektgebiet ist folgende Verkehrsinfrastruktur vorhanden:<br />

� PA 50 zwischen Untergriesbach und Gottsdorf<br />

� PA 51 Abschnitt Obernzell - Jochenstein<br />

� PA 51 Abschnitt Steigungsstrecke – Dolomitenstraße<br />

� GVS Gottsdorf – Riedl<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

� Verbindungsspange PA 51 – GVS Gottsdorf – Riedl<br />

In Jochenstein existiert seit 1956 das Wasserkraftwerk Jochenstein. Vom Kraftwerk<br />

aus verläuft eine 220 kV-Leitung nach Süden über die Donau auf österreichisches<br />

Staatsgebiet. Auf der Hochfläche kreuzt nördlich <strong>von</strong> Riedl eine 110 kV-Leitung das<br />

Untersuchungsgebiet. Gewerbe und Industrieflächen sind im engeren Untersuchungsraum<br />

nicht vorhanden.<br />

<strong>Die</strong> Wasserversorgung <strong>von</strong> Jochenstein erfolgt derzeit über zwei Brunnenanlagen, die<br />

Versorgung <strong>von</strong> Gottsdorf und Riedl erfolgt über eine gemeindeeigene Brunnenanlage;<br />

bedarfsweise wird Wasser über eine Fernwasserversorgung bezogen.<br />

Eine kommunale Abwasserentsorgung ist sowohl im Talboden für Jochenstein als auch<br />

für Gottsdorf und Riedl vorhanden.<br />

2.6. Schifffahrtsverhältnisse<br />

<strong>Die</strong> Donau ist ein Gewässer 1. Ordnung und wird als Schifffahrtsgewässer (Bundeswasserstrasse)<br />

genutzt. An der Schleuse Jochenstein sind die in der folgenden Tabelle<br />

angegebenen Schleusungen durchgeführt worden (Angabe vom Wasser- und Schifffahrtsamt<br />

Regensburg):<br />

Tabelle 3: Schleusungen (Quelle: Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg)<br />

Jahr Anzahl der Schiffe 1.000 t Bergfahrt [%] Talfahrt [%]<br />

2005 9.953 7.411 54 46<br />

2006 8.391 5.983 48 42<br />

2007 8.180 5.927 59 41<br />

2008 8.207 5.527 59 41<br />

Durchschnittliche monatliche Schleusenbelastung (2005): 830<br />

Durchschnittliche tägliche Schleusenbelastung (2005): 28<br />

Durchschnittliche monatliche Schleusenbelastung (2008): 684<br />

Durchschnittliche tägliche Schleusenbelastung (2008): 23<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

3. Untersuchte Alternativstandorte<br />

3.1. Allgemeines<br />

Es wurden 5 alternative Standorte untersucht, wobei der Untersuchungsraum für die<br />

Alternativenuntersuchung begrenzt wird durch:<br />

� Entnahme des Pump- und Triebwassers im Bereich des bestehenden<br />

Donaukraftwerks Jochenstein (Oberwasser- und Unterwasserseitig) in<br />

jenem Bereich, in dem die Donau die Staatsgrenze zwischen Bayern<br />

und Österreich bildet;<br />

� Konzessionsstrecke der RMD, bayerische Donau;<br />

� Speichersee im, dem KW Jochenstein nahen Deutschen oder Österreichischen<br />

Gebiet so, dass die Triebwasserwege keine unwirtschaftlichen<br />

Längen erreichen;<br />

� eine Bauabwicklung, die unter Beachtung der benutzbaren Grundflächen,<br />

Straßen und Transportwege, des minimierten Einflusses auf die<br />

Schifffahrt und der Wirtschaftlichkeit, möglich ist.<br />

<strong>Die</strong> untersuchten Alternativen wurden hinsichtlich ihrer technischen Merkmale und die<br />

Auswirkungen auf Umwelt und Natur beschrieben.<br />

Bis auf eine Ausnahme, wurde für alle Alternativen die über die vorhandenen Starkstromtrassen<br />

transportierbare Leistung als Begrenzung nach oben angesetzt. Somit<br />

ist die Leistungsaufnahme bzw. Abgabe für vier <strong>von</strong> fünf Alternativen mit 300 MW<br />

fixiert. Der Leistungswert der weiteren Alternative beträgt 700 MW und bedingt den<br />

Neubau einer 380 kV-Energietransportleitung zum nächstgelegenen Netzknoten.<br />

Den ersten Abschnitt der Untersuchung bildet der technische Teil, in dem eine Bewertung<br />

hinsichtlich der bautechnischen Parameter und der wirtschaftlichen Aspekte vorgenommen<br />

wird. Letztendlich mündet der erste Abschnitt in eine Tabelle, in der die<br />

technischen Merkmale und die relevanten Unterschiede hinsichtlich Bauzeit, Massentransporten,<br />

Flächenbedarf und anderer, relevanter Kriterien im Vergleich gegenüber<br />

der Alternative 5, die die Einreichlösung darstellt, aufgelistet und bewertet sind.<br />

Der zweite Abschnitt befasst sich mit den Auswirkungen der einzelnen Alternativen<br />

auf Umwelt und Natur, wobei auch hier versucht wird, eine Bewertung anhand einzelner<br />

Kriterien jedes Fachbereichs in ähnlicher Form wie im ersten Abschnitt durchzuführen.<br />

Im letzten, abschließenden Teil wird die Gesamtbewertung und eine Begründung der<br />

gewählten Alternative vorgenommen.<br />

In der Folge werden in kurzer Form die Ergebnisse der Alternativenuntersuchung (Beilage<br />

1.08) dargelegt.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

3.2. Technisch – Wirtschaftliche Bewertung<br />

3.2.1. Alternative 1 Haugstein<br />

<strong>Die</strong> Bauwerke der Alternative 1 liegen zur Gänze auf Österreichischem Staatsgebiet.<br />

Der Speicher wird in einer Einsattelung der Kuppe des Haugsteins situiert, der Triebwasserweg<br />

führt in südöstlicher Richtung zum Ein- Auslaufbauwerk, welches am rechten<br />

Ufer der Donau, ca. 330 m flussab der Wehranlage des KW Jochenstein errichtet<br />

wird.<br />

Tabelle 4: Hauptdaten Alternative 1<br />

Alternative 1: Haugstein<br />

Stauziel 848,00 m<br />

Absenkziel 828,00 m<br />

Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 568,00 m<br />

Nutzinhalt des Speichersees 2,5 Mio. m³<br />

Länge des Triebwasserweges 2.562 m<br />

Länge der Energietransportleitung 2.370 m<br />

Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe 300 MW<br />

Pumpendurchfluss max. 48,00 m³/s<br />

Turbinendurchfluss max. 60,00 m³/s<br />

Geschätzte Bauzeit 6,3 Jahre<br />

3.2.2. Alternative 2 Stadl<br />

Auch bei der Alternative 2 liegen alle Bauwerke auf Österreichischem Staatsgebiet.<br />

Der Speicher liegt in einer natürlichen Mulde nahe den Ortschaften Stadl, Kicking,<br />

Fürling und Schönberg. Der Triebwasserweg führt in annähernd östlicher Richtung<br />

zum gleichen Ort des Ein- Auslaufbauwerks wie bei der Alternative 1.<br />

Tabelle 5: Hauptdaten Alternative 2<br />

Alternative 2: Stadl<br />

Stauziel 638,00 m<br />

Absenkziel 618,00 m<br />

Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 358,00 m<br />

Nutzinhalt des Speichersees 3,33 Mio. m³<br />

Länge des Triebwasserweges 2.562 m<br />

Länge der Energietransportleitung 2.475 m<br />

Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe 300 MW<br />

Pumpendurchfluss max. 77,00 m³/s<br />

Turbinendurchfluss max. 96,00 m³/s<br />

Geschätzte Bauzeit 6,7 Jahre<br />

3.2.3. Alternative 3 Projekt 1977<br />

<strong>Die</strong> Bauwerke der Alternative 3 liegen zur Gänze auf Deutschem Staatsgebiet. Der<br />

Speicher liegt in der Riedler Mulde, der Triebwasserweg führt in südlicher Richtung<br />

zum linken Ufer der Donau, wo ca. 637 m flussab des Endes der Schifffahrtsschleuse<br />

des KW Jochenstein das Ein- Auslaufbauwerk zu liegen kommt. Im Gegensatz zu allen<br />

anderen untersuchten Varianten wurde in diesem Projekt eine Leistung <strong>von</strong> 700 MW<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

zu Grunde gelegt, wofür eine neue 380 kV-Leitung zum nächstgelegenem Netzknotenpunkt<br />

zu bauen ist.<br />

Tabelle 6: Hauptdaten Alternative 3<br />

Alternative 3: Projekt 1977<br />

Stauziel 635,00 m<br />

Absenkziel 610,00 m<br />

Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 355,00 m<br />

Nutzinhalt des Speichersees 7,50 Mio. m³<br />

Länge des Triebwasserweges 750 m<br />

Länge der Energietransportleitung* 1.430 m<br />

Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe 700 MW<br />

Pumpendurchfluss max. 200,00 m³/s<br />

Turbinendurchfluss max. 250,00 m³/s<br />

Geschätzte Bauzeit 4,5 Jahre<br />

* In der Länge der Energietransportleitung ist die neue 380 KV Leitung nicht enthalten<br />

3.2.4. Alternative 4 Riedler Mulde optimiert, Anschluss Stauraum Jochenstein<br />

Auch bei der Alternative 4 liegen alle Bauwerke auf Deutschem Staatsgebiet. Der<br />

Speicher liegt wie bei der Alternative 3 in einer natürlichen Mulde zwischen Gottsdorf<br />

und Riedl, weist jedoch ein wesentlich geringeres Volumen auf. Der Triebwasserweg<br />

führt in annähernd westlicher Richtung zum Ein- Auslaufbauwerk, welches im Stauraum<br />

des KW Jochenstein zu liegen kommt.<br />

Tabelle 7: Hauptdaten Alternative 4<br />

Alternative 4: Riedler Mulde optimiert, Anschluss an Stauraum<br />

Jochenstein<br />

Stauziel 630,00 m<br />

Absenkziel 610,00 m<br />

Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 340,00 m<br />

Nutzinhalt des Speichersees 4,24 Mio. m³<br />

Länge des Triebwasserweges 2.155 m<br />

Länge der Energietransportleitung 1.460 m<br />

Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe 300 MW<br />

Pumpendurchfluss max. 80,00 m³/s<br />

Turbinendurchfluss max. 100,00 m³/s<br />

Geschätzte Bauzeit 6,0 Jahre<br />

Anzumerken ist, dass diese Alternative aufgrund der erheblichen Eingriffe in das Naturschutzgebiet,<br />

sowie der im Stauraum Jochenstein nicht zulässigen Spiegelhebungen<br />

und -senkungen nicht realisiert werden kann.<br />

3.2.5. Alternative 5 Riedler Mulde optimiert<br />

<strong>Die</strong> Bauwerke der Alternative 5 liegen zur Gänze auf Deutschem Staatsgebiet. Der<br />

Speicher liegt wie bei den Alternative 3 und 4 in einer natürlichen Mulde zwischen<br />

Gottsdorf und Riedl, und weist das Volumen der Alternative 4 auf. Der Triebwasserweg<br />

führt in annähernd südlicher Richtung zum Ein- Auslaufbauwerk, welches im Un-<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 37 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

terwasserbereich flussab der Schifffahrtsschleuse des KW Jochenstein zu liegen<br />

kommt.<br />

Tabelle 8: Hauptdaten Alternative 5<br />

Alternative 5: Riedler Mulde optimiert<br />

Stauziel 630,50 m<br />

Absenkziel 610,00 m<br />

Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 350,50 m<br />

Nutzinhalt des Speichersees 4,24 Mio. m³<br />

Länge des Triebwasserweges 1.347 m<br />

Länge der Energietransportleitung 1.260 m<br />

Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe 300 MW<br />

Pumpendurchfluss max. 80,00 m³/s<br />

Turbinendurchfluss max. 100,00 m³/s<br />

Geschätzte Bauzeit 4,5 Jahre<br />

3.2.6. Technisch- Wirtschaftliche Bewertung<br />

Für die technisch- wirtschaftliche Bewertung der fünf untersuchten Alternativen wurden<br />

die folgenden Parameter herangezogen:<br />

� Überschussmaterial<br />

� Max. Dammhöhe<br />

� Min. Abstand Dammkrone zu Gebäuden<br />

� Länge Triebwasserweg + Zufahrtsstollen<br />

� Abzulösende Objekte<br />

� Rodungsflächen<br />

� Kosten<br />

� Geschätzte Bauzeit<br />

� Wälzwirkungsgrad<br />

<strong>Die</strong> Bewertung erfolgte anhand einer 5-teiligen Skala, wo ++ die Beste, O eine Mittlere<br />

und -- die schlechteste Beurteilung darstellt. Verglichen wurden die Alternativen 1<br />

bis 4 mit der schlussendlich für die Einreichung gewählten Alternative 5.<br />

<strong>Die</strong> Aufsummierung der technisch- wirtschaftlichen Bewertungsfaktoren ergab folgendes<br />

Ergebnis:<br />

Alternative 1 - 12<br />

Alternative 2 - 10<br />

Alternative 3 - 6<br />

Alternative 4 - 7<br />

Alternative 5 O<br />

3.3. Auswirkungen auf Natur und Umwelt<br />

Folgende Auswirkungsfaktoren der einzelnen Alternativen werden basierend auf dem<br />

zum Zeitpunkt der Erstellung der einzelnen Gutachten vorhandenen Wissensstand<br />

untersucht und das Ergebnis in der folgenden Tabelle verbal dargestellt.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Tabelle 9: Übersicht über die Umweltaspekte der Alternativen<br />

Auswirkungsfaktor Bewertung<br />

Boden und Landwirtschaft Beste Bewertung für die Alternative 2, knapp vor<br />

der Alternative 5; die anderen Alternativen sind<br />

erheblich schlechter zu bewerten.<br />

Wasser Gleichwertigkeit aller Alternativen<br />

Klima, Luft, Schall Zu bevorzugen sind die Alternativen 4 und 5;<br />

aufgrund der hohen Massenüberschüsse sind die<br />

anderen Alternativen wesentlich schlechter zu<br />

b t<br />

Verkehr Alternative 5 vor Alternative 4 und 2; am schlechtesten<br />

sind die Alternativen 1 und 3<br />

Mensch Alle Varianten sind gleichwertig<br />

Gewässerökologie Beste Bewertung für die Alternative 1 aufgrund der<br />

geringeren Entnahme bzw. Rückgabewassermengen.<br />

Schlechteste Alternative 3.<br />

Forst und Jagdwirtschaft <strong>Die</strong> Alternativen 4 und 5 schneiden am besten ab;<br />

ganz schlecht ist die Alternative 1.<br />

Tiere und Pflanzen Beste Alternative ist die zweite; Alternative 4 und 5<br />

wesentlich schlechter, Alternative 3 ist am schlechtesten<br />

bewertet.<br />

Landschaft Annähernd gleichwertig mit leichten Vorteilen für<br />

die Alternativen 4 und 5.<br />

Gesamtbewertung der Auswirkungen auf Natur<br />

und Umwelt<br />

In der Summe weist die Alternative 5 die<br />

geringsten Auswirkungen auf die Natur und<br />

Umwelt auf; alle anderen Alternativen haben<br />

erheblich mehr Einfluss auf Natur und Umwelt.<br />

3.4. Gesamtbewertung und Wahl einer Alternative<br />

<strong>Die</strong> Zusammenführung der einzelnen Bewertungskriterien der Bereiche Technik und<br />

Wirtschaftlichkeit, sowie Auswirkungen auf Natur und Umwelt führt unter Anwendung<br />

des weiter oben beschriebenen Bewertungsschemas zu folgendem Ergebnis:<br />

Tabelle 10: Gesamtbewertung der Alternativen<br />

Alternative<br />

GESAMTBEWERTUNG DER ALTERNATIVEN<br />

TECHNISCH - WIRT-<br />

SCHAFTLICH<br />

AUSWIRKUNGEN AUF<br />

NATUR UND UMWELT<br />

GESAMTBEWERTUNG DER<br />

ALTERNATIVENUNTER-<br />

SUCHUNG<br />

Alternative 1 - 12 - 13 - 25<br />

Alternative 2 - 10 - 6 - 16<br />

Alternative 3 - 6 - 24 - 30<br />

Alternative 4 - 7 - 7 - 14<br />

Alternative 5 O - 2 - 2<br />

<strong>Die</strong> durchgeführte Alternativenuntersuchung führt zum eindeutigen Ergebnis, dass für<br />

die weiterführende Untersuchung als Einreichprojekt die Alternative 5 zu wählen ist.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

4. Energiespeicher Riedl<br />

4.1. Bauliche Anlagen (Hauptkomponenten)<br />

Das Vorhaben der Donaukraftwerke Jochenstein AG (DKJ) umfasst die Errichtung und<br />

den Betrieb des Energiespeichers Riedl (ES-R). Vorhabensbestandteile sind alle notwendigen<br />

Einrichtungen, welche zusätzlich zu den bestehenden Anlagen für den Bau<br />

und den Betrieb erforderlich sind.<br />

Wesentliche, für den Betrieb des ES Riedl erforderliche Anlagen, sind bereits vorhanden<br />

und werden im Rahmen bestehender Genehmigungen mitbenützt. Es ist vor allem<br />

die Schaltanlage Jochenstein, wo die Energieeinleitung erfolgt.<br />

Geografisch liegt das Vorhaben nahe der bestehenden Wasserkraftwerksanlage Jochenstein,<br />

rd. 24 km stromabwärts <strong>von</strong> Passau in der Gemeinde Untergrießbach im<br />

Landkreis Passau/Bayern.<br />

Abbildung 5: Projektübersicht<br />

Das Projekt besteht im Wesentlichen aus folgenden Neuanlagen:<br />

� Speichersee (Oberbecken) mit Grundablass und Verlegung Aubach<br />

� Oberwasserseitige Triebwasserführung bestehend aus<br />

� Ein- und Auslaufbauwerk Speichersee<br />

� Kraftabstieg (Druckschacht)<br />

� Verteilrohrleitungen<br />

� Kraftstation bestehend aus<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

� Maschinenkaverne<br />

� Trafokaverne<br />

� Generatorableitungsstollen<br />

� Zufahrtsstollen<br />

� Unterwasserseitige Triebwasserführung, bestehend aus<br />

� Verteilrohrleitungen<br />

� Unterwasserstollen<br />

� Übergangsbauwerk (Lotschacht)<br />

� Ein- und Auslaufbauwerk Donau<br />

� Zwischenlagerflächen<br />

� Vorübergehende Einrichtungen zur Baustromversorgung und Bauabwicklung<br />

� Organismenwanderhilfe<br />

Das Projekt ES-R mit einer Leistung <strong>von</strong> 300 MW im Turbinen- und Pumpbetrieb stellt<br />

eine hydraulische Verbindung zwischen dem Speichersee Riedl (Oberbecken) und der<br />

Donau über einen rd. 1,3 km langen unterirdischen Triebwasserweg her. Ausgehend<br />

vom Ein- und Auslaufbauwerk im Oberbecken verbindet ein 0,6 km langer Kraftabstieg<br />

(Druckschacht und Flachstrecke) den Speichersee mit der Kraftstation. In der<br />

Maschinenkaverne werden zwei Maschinensätze - bestehend aus Pumpe, Wandler,<br />

Francisturbine und Generator - installiert. Über einen etwa 0,7 km langen Unterwasserstollen<br />

wird das Triebwasser in die Donau geleitet.<br />

Kenngrößen des Energiespeicher Riedl<br />

� Anzahl Maschinensätze 2<br />

� Nennleistung Turbinenbetrieb: 2 x 150 MW<br />

� Nennleistung Pumpbetrieb: 2 x 150 MW<br />

� Nenn-Scheinleistung Generator/Motor: 2 x 170 MVA<br />

� Ausbaudurchfluss Turbinenbetrieb: 100 m³/s<br />

� Ausbaudurchfluss Pumpbetrieb: 80 m³/s<br />

� Maximale Bruttofallhöhe 351 m<br />

� Speichersee, nutzbarer Inhalt 4,24 Mio. m³<br />

� Spiegelfläche Stauziel 24,2 ha<br />

� Max. Spiegelschwankungen 20,5 m<br />

Speichersee<br />

Der Speichersee befindet sich in einer Senke, nordwestlich der Ortschaft Riedl und<br />

südwestlich <strong>von</strong> Gottsdorf und besitzt folgende Eckdaten:<br />

Speicher:<br />

� Kronenhöhe: 632,50 m ü.NN<br />

� Stauziel: 630,50 m ü.NN<br />

� Absenkziel: 610,00 m ü.NN<br />

� Arbeitshöhe: 20,5 m<br />

� Freibord: 2,0 m<br />

� Nutzinhalt: 4,24 Mio. m³<br />

Bauwerk:<br />

� Kronenbreite: 5 m<br />

� Böschungsneigung Wasserseite: 1:2<br />

� Böschungsneigung Luftseite: 1:3 (südlicher Damm), sonst 1:5 oder flacher<br />

� Dichtung Böschungen:Asphaltbeton, zweischichtig bzw. einschichtig<br />

� Dichtung Sohle: Asphaltbeton, einschichtig<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Bauwerkssicherheit:<br />

� Länge Kontrollgang (Ring): 1470 m<br />

� Länge Zugangsstollen: 180 m<br />

� Länge Belüftungsstollen (-schacht): 60 m (20 m)<br />

� Anzahl Sohlfelder zur Sickerwassermessung: 20<br />

� Anzahl der Böschungsfelder zur Sickerwassermessung: 23<br />

Das Becken wurde so geplant, dass es im Massenausgleich hergestellt werden kann.<br />

<strong>Die</strong> Böschungen auf der Luftseite betragen an der südlichen, der Ortschaft Riedl zugewandten<br />

Seite 1:3. Hier erreicht der Absperrdamm eine maximale Höhe <strong>von</strong> Böschungsfuß<br />

zu Krone <strong>von</strong> etwa 35 m. <strong>Die</strong> restlichen Böschungen haben eine Neigung<br />

<strong>von</strong> 1:5. Je nach tatsächlich zur Verfügung stehenden, brauchbaren Massen sollen die<br />

Böschungen in Bereichen auch flacher gestaltet werden, um eine bessere Einbindung<br />

in die Landschaft, sowie eine bessere Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen.<br />

Das aufgefüllte Tal nördlich des Beckens, sowie einzelne an das Becken anschließende<br />

Flächen sollen als Biotopflächen nach Vorgaben der Landschaftsplanung gestaltet<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> Zufahrt zur 5 m breiten Dammkrone erfolgt über zwei Rampen, eine im Westen,<br />

die andere im Osten des Beckens. Auf Kronenhöhe der westlichen Zufahrt ist ein Lager-<br />

und Montageplatz vorgesehen. Am Böschungsfuß wird ein Zaun errichtet, der das<br />

gesamte Becken umschließt und Tiere und Unbefugte vom Speichersee fernhält. An<br />

der Zufahrt zum Montageplatz ist ein verschließbares Tor vorgesehen. <strong>Die</strong> 5 m breite<br />

Zufahrt in das Becken mit einem konstanten Gefälle <strong>von</strong> 10 % ist <strong>von</strong> der westlichen<br />

Zufahrt aus direkt zu erreichen. Zur Absturzsicherung sind in den Zufahrtsbereichen<br />

Leitplanken angebracht. <strong>Die</strong> Zufahrten sind mit einem Zugangstor vor unbefugtem<br />

Zutritt gesperrt.<br />

Im Bereich der östlichen Zufahrt wird ein Aussichtspunkt errichtet. <strong>Die</strong> Fläche liegt<br />

über der Dammkrone. Der freie Blick über die Wasserfläche und die Biotope am<br />

Dammfuß über den die Anlage umgebenden Zaun ist somit gegeben. <strong>Die</strong> ausreichend<br />

große Fläche für Besuchergruppen ist mit einem Geländer als Absturzsicherung umgeben.<br />

Auf der Fläche befinden sich Bänke und Informationstafeln. Der Zugang erfolgt<br />

barrierefrei. Direkt neben der neuen Ortsumgehungsstraße Gottsdorf – Riedl wird ein<br />

kleiner Parkplatz errichtet.<br />

Kontrollgang und Überwachungssystem<br />

Am wasserseitigen Böschungsfuß wird ein um das Becken verlaufender Kontrollgang<br />

errichtet, <strong>von</strong> dem aus es möglich sein wird, das dem Becken zulaufende Grund- und<br />

Sickerwasser über eine Drainageschicht kontrolliert zu fassen. Eine rechteckige Rinne<br />

befindet sich in der luftseitigen Seite des Bodens des Kontrollgangs. Nach außen<br />

durch den Damm führt der Zugang in den Kontrollgang.<br />

Das Sickerwasser aus dem Beckenbereich, den Böschungen und dem Grundwasser<br />

wird an den entsprechenden Stellen in die Toskammer geleitet und in weiterer Folge<br />

dem Aubach zugeführt wird. Das aus den Sohl- und Böschungsfeldern zulaufenden<br />

Wasser kann bei Bedarf auch direkt per Hand an den Zuläufen in den Kontrollgang<br />

gemessen werden.<br />

Am Zusammentreffen des Kontrollgangs mit dem Zugangsstollen fließt das drainierte<br />

Wasser <strong>von</strong> beiden Kontrollgangenden in jeweils ein Messbecken und <strong>von</strong> dort über<br />

ein Messwehr auf die Sohle des Stollens. Über eine Wasserstandsmessung im Messbecken<br />

können hier online in Echtzeit die Summen des drainierten Wassers separat aus<br />

dem westlichen und östlichen Kontrollgang gemessen werden. Dadurch kann die<br />

Dichtheit des Beckens jederzeit kontrolliert werden. In Aufstandsbereichen des Kontrollgangs<br />

mit besonders durchlässigem Untergrund werden Piezometer in den Unterg-<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

rund eingebracht. <strong>Die</strong> Anzahl hängt <strong>von</strong> den bei Bauausführung angetroffenen Gegebenheiten<br />

ab.<br />

Auf der Nordseite des Beckens ist zur Be- und Entlüftung des Kontrollgangs ein entsprechender<br />

Schacht geplant.<br />

Der Absperrdamm wird mit Messeinrichtungen und Vermessungspunkten gemäß dem<br />

im Gelbdruck befindlichen Merkblatt DWA-M 514 ausgestattet.<br />

Derzeit wird um das Becken herum an fünf Stellen der Grundwasserstand kontinuierlich<br />

beobachtet. Nach weiterer Klärung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse<br />

werden weiter Grundwassermessstellen, die auch eventuelle Grundwasserabsenkungen<br />

während des Betriebs der Anlage dokumentieren sollen, errichtet.<br />

Zur Steuerung und Überwachung des Speichersees ist eine redundante automatische<br />

Pegelüberwachung vorgesehen.<br />

Grundablass<br />

Der Grundablass des Beckens hat die Aufgaben der Ableitung <strong>von</strong> Niederschlagswasser<br />

im Revisionsfall bei entleertem Triebwasserweg. Der Grundablass kann auch für<br />

eine (Not-) Entleerung des Speichers heran gezogen werden, wenn bei gefülltem Becken<br />

und nicht verfügbaren Triebwasserweg eine Störung des Beckendichtungssystems<br />

auftreten sollte. <strong>Die</strong>se Ausführung steht im Einklang mit den Anforderungen der<br />

DIN 19700.<br />

Der Grundablass verfügt über zwei Organe, eine Absperrklappe mit Be- und Entlüftungsventil<br />

im Kontrollgang und ein Kegelstrahlschieber am Eintritt in die Toskammer.<br />

Das vollgefüllte Becken kann binnen 10,8 Tagen entleert werden.<br />

<strong>Die</strong> Toskammer am Ende des Grundablasses besitzt seitliche Öffnungen, durch welche<br />

das Wasser aus dem Grundablass am Dammfuß einem befestigten Gerinne zugeführt<br />

wird, welches etwa 40 m danach in den Aubach mündet.<br />

Als abzuführender Niederschlag im Revisionsfall wurde ein 100-jährliches Extremniederschlagsereignis<br />

angesetzt. <strong>Die</strong> maximale Abgabe aus dem Grundablass in den Au-<br />

bzw. Dandlbach ist im Revisionsfall auf 1 m³/s limitiert um den Au- und den Dandlbach<br />

zu schonen.<br />

Verlegung Aubach<br />

Der bestehende Aubach unterquert die Ortsverbindungsstraße bei Gottsdorf und verläuft<br />

dann dem Leitbild eines mäandrierenden Wiesenbaches entsprechend in der Talsenke<br />

bis zur Ortslage Riedl. Dort mündet er in den <strong>von</strong> Osten kommenden Dandlbach.<br />

Das Sohlgefälle beträgt heute im Mittel etwa 3%, variiert jedoch aufgrund der<br />

Geländetopographie stark. So sind zwischendurch sowohl deutlich flachere als auch<br />

deutlich steilere Gefällestrecken vorhanden. Der Abfluss beträgt augenscheinlich im<br />

Regelfall nur wenige Liter pro Sekunde.<br />

Vor Beginn der Baumaßnahme ist der Aubach im gesamten Bereich ab ca. 150 m südlich<br />

der Unterquerung der Ortsverbindungsstraße bei Gottsdorf bis nördlich <strong>von</strong> Riedl<br />

auf einer Länge <strong>von</strong> rd. 1200 m an die östliche Talflanke zu verlegen.<br />

Im oberen und mittleren Abschnitt wird das Gewässer mit einer mittleren Sohlbreite<br />

<strong>von</strong> etwa 1,0 m und einem mittleren Sohlgefälle <strong>von</strong> 0,5% hergestellt. <strong>Die</strong> Linienführung<br />

und die Böschungsgestaltung orientieren sich dabei am Leitbild des ursprünglich<br />

im Beckenbereich vorhandenen mäandrierenden Wiesenbaches. <strong>Die</strong> Gewässersohle<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

wird mit gewässertypischem Sohlsubstrat wieder hergestellt. Je nach Durchlässigkeit<br />

der oberen Bodenschichten muss das gesamte Bachbett abgedichtet werden, um kein<br />

zusätzliches Sickerwasser unter das Dammbauwerk zu bekommen. <strong>Die</strong> Unterquerung<br />

<strong>von</strong> zwei den Gewässerverlauf kreuzenden Straßen (östliche Zufahrt Dammkrone und<br />

Unterquerung Ortsverbindungsstraße Gottsdorf - Riedl) erfolgt mit Wellblechdurchlässen,<br />

die eine ökologische Gestaltung erlauben.<br />

Im unteren Bereich überwindet der Aubach künftig einen Höhenunterschied <strong>von</strong> 30 m<br />

<strong>von</strong> der östlichen Talflanke bis zum Anschluss an das ursprüngliche Gewässerbett. In<br />

diesem Abschnitt wird der Bach mit einer mittleren Sohlbreite <strong>von</strong> etwa 1,0 m und<br />

einem mittleren Sohlgefälle <strong>von</strong> bis zu 20% hergestellt. <strong>Die</strong> Sicherung der Steilstrecke<br />

erfolgt mit Natursteinen.<br />

Im oberen und mittleren Bereich der Verlegungsstrecke, welche an die große nördliche<br />

sowie die kleine östliche Biotopfläche angrenzt, soll die Möglichkeit einer Entnahme<br />

eines Teilabflusses <strong>von</strong> wenigen Litern pro Sekunde zur Zusatzdotation der Biotopflächen<br />

geschaffen werden. Überwasser aus den Biotopflächen wird in den Aubach<br />

eingeleitet.<br />

Entwässerung der luftseitigen Dammflächen<br />

Das an den luftseitigen Dammflächen anfallende Oberflächenwasser wird am Dammfuß<br />

in einem kleinen Graben gefasst und entwässert entsprechend der anstehenden<br />

Geländetopographie.<br />

Auf der östlichen Seite des Speichersees fließt das Oberflächenwasser entweder direkt<br />

oder entlang der neuen Ortsverbindungsstraße Gottsdorf - Riedl in den verlegten Aubach.<br />

<strong>Die</strong> nördlichen Flächen um den Speichersees entwässern in die dort angelegte<br />

Biotopfläche und somit in den Aubach, in den der Überlauf der Biotopfläche mündet.<br />

Ein geringer Teil der westseitigen Flächen münden in eine am Dammfuß natürlich anstehende<br />

Geländemulde. Hier befindet sich ebenfalls eine kleine Biotopfläche, welche in<br />

eine neu errichtete Versickerungsanlage entwässert wird.<br />

<strong>Die</strong> südwestlichen und südlichen Flächen entwässern entsprechend der natürlichen<br />

Geländetopographie in Richtung des nordwestlich der Ortslage Riedl gelegenen Geländeeinschnitts<br />

und dann in den Aubach. <strong>Die</strong> Ableitung des Oberflächenwassers oberhalb<br />

der neuen Ortsverbindungsstraße Gottsdorf - Riedl ist in den entsprechenden<br />

Verkehrswegeplänen dargestellt.<br />

Be- und Entwässerung der Biotopflächen<br />

<strong>Die</strong> große, nördlich des Speichersees gelegene Biotopfläche, wird <strong>von</strong> oberflächlich<br />

ablaufendem Niederschlagswasser gespeist, welches am nördlich angrenzenden Hang<br />

sowie an der Luftseite des Damms anfällt. Zusätzlich besteht die Option, einen Teilabfluss<br />

des etwas höher liegenden Aubachs am nördlichsten Punkt des Biotops einzuleiten<br />

und somit das Biotop künstlich zu bewässern, falls ökologische Gesichtspunkte<br />

dies notwendig machen. <strong>Die</strong> Entwässerung <strong>von</strong> Überwasser der großen Biotopfläche<br />

erfolgt in der südöstlichsten Ecke des Biotops in den Aubach. <strong>Die</strong> Biotopfläche ist somit<br />

mit einem mittleren Sohlgefälle <strong>von</strong> wenigen Promille Neigung in Richtung der<br />

südöstlichsten Ecke auszuführen.<br />

<strong>Die</strong> kleine, östlich des Speichersees gelegene Biotopfläche wird lediglich <strong>von</strong> dem an<br />

der Luftseite des Dammes anfallenden Oberflächenwasser gespeist. Wie bei der großen<br />

nördlichen Biotopfläche kann hier auch die Möglichkeit geschaffen werden, Wasser<br />

des Aubachs ein- und auszuleiten, falls ökologische Gesichtspunkte dies erfordern.<br />

<strong>Die</strong> kleine westliche Biotopfläche wird ausschließlich vom Oberflächenwasser der umliegenden<br />

Damm- und Geländeflächen gespeist. Eine aufgrund der Topographie (Ge-<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

ländemulde) zwingend notwendige Entwässerung erfolgt über im Untergrund eingebaute<br />

Rigole.<br />

Um Wasserverlust aus den Biotopflächen in den Untergrund zu vermeiden werden<br />

diese vollständig abgedichtet. Ob dies durch das natürlich anstehende Bodenmaterial<br />

oder mittels künstlicher Dichtungen geschehen muss, hängt <strong>von</strong> dem während der<br />

Baumaßnahme verfügbar werdendem Bodenmaterial ab.<br />

Oberwasserseitige Triebwasserführung<br />

<strong>Die</strong> Wasserentnahme und -rückgabe im Speichersee erfolgt über das Ein- und Auslaufbauwerk,<br />

an welches der 505 m lange, mit 90 % fallende Druckschacht und anschließend<br />

die 109 m lange, mit 12 % fallende Flachstrecke anschließt. Das Triebwasser<br />

wird über die oberwasserseitige Verteilrohrleitung mit notschlusstauglichen Kugelschiebern<br />

zu den zwei Maschinensätzen der Maschinenkaverne geführt.<br />

Kraftstation<br />

<strong>Die</strong> Kavernenanlage besteht aus einer Maschinenkaverne mit den zwei aufgelösten<br />

Maschinensätzen, einer Trafokaverne und zwei Generatorableitungsstollen. <strong>Die</strong> Aufschließung<br />

erfolgt über den 449 m langen, mit max. 6,5 % fallenden Zugangsstollen.<br />

Neben den zwei Maschinensätzen sind in der Maschinenkaverne alle wesentlichen<br />

Kraftwerksnebenanlagen untergebracht. Als Triebwasserweg - Absperrorgane sind<br />

oberwasserseitig notschlusstaugliche Kugelschieber sowie notschlusstaugliche Leitapparate<br />

der Turbinen (Bemessungsdruck: 45 bar) und unterwasserseitig Klappen (Bemessungsdruck:<br />

13 bar) und Dammbalken am Ein- Auslaufbauwerk an der Donau<br />

vorgesehen.<br />

Unterwasserseitige Triebwasserführung<br />

Über die unterwasserseitige Verteilrohrleitung und den 630 m langen Unterwasserstollen<br />

und einen 35 m hohen Lotschacht wird der Anschluss an das Ein- und Auslaufbauwerk<br />

im Bereich Donau hergestellt.<br />

Ein- Auslaufbauwerk Donau<br />

<strong>Die</strong> Entnahme <strong>von</strong> Wasser beim Pumpen und die Rückgabe beim Turbinieren erfolgt<br />

über ein Bauwerk, welches sich am linken Ufer der Donau etwa bei Donaukilometer<br />

2202,26 befindet.<br />

Das Bauwerk ist um ca. 26 Grad zur Uferlinie gedreht. <strong>Die</strong>se Anordnung stellt sicher,<br />

dass sowohl bei Turbinenbetrieb das ausströmende Wasser als auch bei Pumpbetrieb<br />

das einströmende Wasser möglichst geringe Querströmungen in der Schifffahrtsrinne<br />

verursacht.<br />

<strong>Die</strong> gesamte Breite des Bauwerks beträgt ca. 43 m und ist in drei Wehrfelder <strong>von</strong> je<br />

11,80 m lichter Breite unterteilt. Als Revisionsverschlüsse dienen Portaldammbalken,<br />

die auf die Rechenebene aufgelegt werden und Revisionsarbeiten am Rechen im Trockenen<br />

erlauben. <strong>Die</strong> Revisionsverschlüsse werden in drei abgedeckten Behältern, die<br />

landseitig in das Ein- Auslaufbauwerk integriert sind, gelagert. Bei Bedarf können diese<br />

<strong>von</strong> der Rechenreinigungsmaschine aus den Lagerbehältern entnommen und vor<br />

die Einläufe gesetzt werden. <strong>Die</strong> lichte Höhe des Einlaufs am Rechen beträgt 4,5 m.<br />

Mit dem Einlaufquerschnitt <strong>von</strong> ca. 160 m2 beträgt die maximale Rechenanströmungsgeschwindigkeit<br />

im Pumpbetrieb 0,5 m/s.<br />

Vor dem Einlauf befindet sich ein schräger Rechen mit einem Stababstand <strong>von</strong> 15 cm.<br />

Das <strong>von</strong> der Rechenreinigungsanlage abgestreifte Rechengut wird in einen Container<br />

geleert.<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 45 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Über einen senkrechten Schacht wird das Bauwerk mit dem Unterwasserstollen verbunden.<br />

<strong>Die</strong>ser Schacht wird mit kleinerem Querschnitt bis zur Oberfläche geführt,<br />

um auch nach Fertigstellung des Bauwerks einen Zugang zum Unterwasserstollen zu<br />

ermöglichen.<br />

Der runde Strömungsquerschnitt wird am Ende des Unterwasserstollens in einen<br />

Rechteckquerschnitt verzogen um eine möglichst gleichmäßige Geschwindigkeitsverteilung<br />

bei der Umlenkung in den Vertikalschacht zu erreichen.<br />

Energieableitung<br />

<strong>Die</strong> Energieableitung erfolgt mit 220 kV Nennspannung <strong>von</strong> der Kavernenanlage mittels<br />

eines einphasigen Kabelsystems, welches zunächst in einem getrennten Querschnitt<br />

im Zugangstollen und in weiterer Folge mit einem eingegrabenen begehbaren<br />

Kabelgang unter der Zufahrtsrampe und dann in einem Kabelgang parallel zur Kreisstraße<br />

PA 51 zur Freiluftschaltanlage des Kraftwerkes Jochenstein geführt wird.<br />

Netzzugang<br />

Es ist geplant das bestehende Schaltanlage Jochenstein durch Ausbau eines vorhandenen<br />

Reserve-Schaltfeldes für den Netzzutritt des Energiespeichers Riedl zu nützen.<br />

<strong>Die</strong>s erfolgt auf der 220 kV- Spannungsebene.<br />

Organismenwanderhilfe<br />

Im Zuge der Errichtung des Energiespeicher Riedl wird eine Organismenwanderhilfe in<br />

Form eines natürlichen Umgehungsgerinnes am Talboden <strong>von</strong> Jochenstein errichtet.<br />

Mit dieser Maßnahme wird einerseits neuer Lebensraum geschaffen (Altarme) andererseits<br />

wird die längsgerichtete Organismendurchgängigkeit am KW Jochenstein ermöglicht.<br />

Das Umgehungsgerinne mit dynamischer Abflussdotation wird entsprechend<br />

großzügig und strukturreich (Kolke, Furten, Totholz, Altarme) ausgestaltet. Dadurch<br />

wird neben der Funktion der Durchgängigkeit auch neuer, hochwertiger Lebens- und<br />

Reproduktionsraum geschaffen. Mit dieser Anlage werden die Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie<br />

erfüllt.<br />

Verkehrswege<br />

Durch die Herstellung des Oberbeckens im Massenausgleich, sowie die Nutzung des<br />

Verkehrsweges internationale Schifffahrtsstraße Donau für Massentransporte im Unterwasserbereich<br />

werden Straßentransporte minimiert.<br />

Für die Errichtung der Anlagenteile werden weitestgehend die bestehenden Verkehrswege<br />

benutzt.<br />

Der Baubereich Speichersee Riedl wird über die bestehende Kreisstraßen erschlossen.<br />

Der Baubereich Ein- und Auslaufbauwerk Donau wird über eine temporäre rd. 250 m<br />

lange Baustraße erschlossen, die <strong>von</strong> der Kehre 1 der PA 50 Jochenstein - Gottsdorf<br />

abzweigt. Der Baubereich des Portals für den Zugangsstollen zur Kavernenanlage wird<br />

über eine neu zu errichtende 100 m lange und 12,00 % fallende Zufahrtsrampe erschlossen,<br />

die 50 m vor der o. a. Kehre 1 abzweigt. Um die Längswanderung <strong>von</strong> Organismen<br />

entlang des Anschlusses an die Wälder der Donauleiten zu ermöglichen,<br />

wird unter der 1. Kehre ein Querungshilfe errichtet.<br />

Lagerflächen<br />

Im Bereich des Speichersees Riedl ist geplant, für die Schüttung des Ringdammes<br />

vorwiegend das Aushubmaterial aus dem Beckenbereich zu verwenden. Für die zeitlich<br />

begrenzte Lagerung <strong>von</strong> Baumaterialien ist eine Zwischenlagerfläche vorgesehen.<br />

Seite 46 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Der Überschuss an Aushub- und Ausbruchmaterial <strong>von</strong> u.a. Triebwasserweg, Kavernenanlage<br />

samt Zugangsstollen, sowie Energieableitung wird an einer im Bereich des<br />

Ein- und Auslaufbauwerkes Donau neu zu errichtenden, temporären Schiffslände auf<br />

Schubleichter verladen und abtransportiert. Für die Betonherstellung brauchbares<br />

Material wird in einem eigenen Bereich des Zwischenlagers bis zur Verwertung gelagert.<br />

Vorübergehende Einrichtungen zur Baustromversorgung und Bauabwicklung<br />

Bei den Baubereichen Kavernenanlage und Ein- bzw. Auslaufbauwerk Donau erfolgt<br />

die Baustromversorgung der primären Baustromstationen mittels temporär verlegter<br />

20 kV-Kabel <strong>von</strong> der Schaltanlage Jochenstein aus. Bei den Baubereichen Kavernenanlage<br />

und Ein- bzw. Auslaufbauwerk Donau erfolgt die Baustromversorgung der primären<br />

Baustromstationen mittels temporär verlegter 10 kV-Kabel vom Jochenstein<br />

aus. Beim Baubereich Speichersee ist nach Bedarf eine Versorgung mittels temporärer<br />

20 kV-Trafostation geplant.<br />

Baustelleneinrichtungsflächen im Gesamtausmaß <strong>von</strong> 503.800 m² und Zwischenlagerflächen<br />

im Gesamtausmaß <strong>von</strong> 69.600 m² dienen der Baustelle als temporäre Produktions-,<br />

Lager-, Transport- und Arbeitsstätten (Lagerung <strong>von</strong> Baumaterialien, Bauhilfseinrichtungen<br />

und als Fläche für Bürocontainer, Werkstattcontainer, Sozialeinrichtungen,<br />

etc).<br />

Gewähltes Anlagensystem und Leistung<br />

Der geplante Kraftwerkstyp mit den aufgelösten Maschinensätzen zeichnet sich durch<br />

eine Doppelfunktion aus. Einerseits sind die Vorteile der schnell verfügbaren und gut<br />

regelbaren Energieabgabe eines Speicherkraftwerkes im Turbinenbetrieb gegeben. In<br />

diesem Fall wird das Wasser vom Energiespeicher (Speichersee) über die Kraftwerksanlage<br />

abgearbeitet und in die Donau geleitet. Andererseits ist in Zeiten eines Energieüberschusses<br />

im elektrischen Netz die Speicherung dieser Überschussenergie<br />

durch das Hinaufpumpen des Wassers aus der Donau möglich.<br />

Flächenbedarf - Errichtungsphase<br />

Zwischenlagerflächen Gesamtflächenbedarf A = 74.300 m²<br />

Zwischenlagerfläche 1 Unterwasser A = 9.250 m², Hschütt = 5 m<br />

Zwischenlagerfläche 2 Speichersee A = 43.450 m², Hschütt = 5 m<br />

Zwischenlagerfläche 3 Speichersee A = 21.600 m², Hschütt = 5 m<br />

Baustellenflächen Gesamtflächenbedarf A = 501.150 m²<br />

BE- Fläche 1 Hauptbaulager A = 73.100 m²<br />

BE- Fläche 2 Zufahrt Kraftstation A = 8.200 m²<br />

BE- Fläche 3 Energieableitung A = 8.500 m²<br />

BE- Fläche 4 Speichersee A = 395.250 m²<br />

BE- Fläche 5 Baulager Speichersee A = 16.100 m²<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 47 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

4.2. Beschreibung der Bauausführung<br />

Für die Errichtung des Energiespeichers Riedl ist eine Dauer <strong>von</strong> rd. 4,5 Jahren vorgesehen<br />

(Errichtungsphase).<br />

<strong>Die</strong> Baumaßnahmen sind grundsätzlich an sieben Tagen pro Woche geplant, wobei für<br />

die Realisierung des Bauvorhaben folgende Arbeitszeiträume definiert werden: Tag:<br />

6:00 bis 19:00 Uhr, Abend: 19:00 bis 22:00 Uhr und Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr.<br />

Lärmintensive obertägige Bauarbeiten werden mit Rücksicht auf die Bewohner der<br />

nahen Ortschaften Gottsdorf, Riedl und Jochenstein lediglich an Werktagen Montag bis<br />

Freitag 7:00 bis 22:00 und an Samstagen 7:00 bis 12:00 durchgeführt.<br />

Alle übrigen Bau- und Montagearbeiten werden im Mehrschichtbetrieb vorgenommen<br />

und können sich daher <strong>von</strong> 0:00 bis 24:00 Uhr, an Werk-, Sonn- und Feiertagen erstrecken.<br />

Das Baukonzept für den Speichersee sieht vor, dass durch Massenausgleich so wenig<br />

Material wie möglich transportiert werden muss. Das Aushub- bzw. Ausbruchsmaterial<br />

wird vor Ort aufbereitet. Herangeschafft werden müssen Bitumen für die Asphaltdichtung<br />

und Zement für die Betonherstellung.<br />

<strong>Die</strong> Untertagebauwerke werden beginnend mit dem an der Donau gelegenen Lotschacht,<br />

anschließend mit dem Unterwasserstollen, der Kraftkaverne, dem Schutterstollen<br />

und <strong>von</strong> innen nach außen dem Zufahrtsstollen im Sprengvortrieb aufgefahren.<br />

Gleichzeitig mit dem Zufahrtsstollen wird im Raise-boring Verfahren der Schrägschacht<br />

des Hochdruckteils des Triebwasserwegs hergestellt. Alle Ausbruchsmassen<br />

werden über den an der Donau gelegenen Lotschacht mittels Krananlage auf Schubleichter<br />

verbracht.<br />

<strong>Die</strong> Betonarbeiten am Ein- Auslaufbauwerk an der Donau werden nach der Vollendung<br />

des Ausbruches der Untertagebauwerke errichtet. In diesem Zeitraum erfolgen auch<br />

die Arbeiten an der Organismenwanderhilfe, der Widerherstellung des Radweges, sowie<br />

die Restarbeiten und Rekultivierungen des Baustellengeländes.<br />

4.3. Beschreibung der Betriebsphase<br />

Betrieb und Überwachung<br />

Der Betrieb des Energiespeichers Riedl erfolgt vollautomatisch, ferngesteuert und<br />

fernüberwacht. <strong>Die</strong> Neuanlage ist für den unbesetzten Betrieb konzipiert und wird in<br />

das bestehende Fernsteuerungs- und Fernüberwachungssystem der Donaukraftwerk<br />

Jochenstein AG eingebunden. <strong>Die</strong> Betriebsführung und Überwachung erfolgt <strong>von</strong> der<br />

übergeordneten Zentralwarte in Braunau-Simbach. <strong>Die</strong> Zentralwarte ist rund um die<br />

Uhr besetzt. Sämtliche Aufgaben des täglichen Betriebes werden <strong>von</strong> qualifiziertem<br />

Betriebspersonal vor Ort wahrgenommen. Außerhalb der Normalarbeitszeit stehen<br />

lokale Bereitschaftsdienste für die Entstörung zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong> hydraulischen Maschinen des Energiespeicher Riedl sind konzipiert als aufgetrennter<br />

Maschinensatz (3-Maschinen-Anordnung) mit regelfähiger Francis-Turbine, nicht<br />

regelfähiger Speicherpumpe und einem hydraulischen Anfahrwandler mit einer Engpassleistung<br />

<strong>von</strong> jeweils 300 MW im Turbinen- bzw. Pumpbetrieb. Bedingt durch diese<br />

maschinelle Auslegung ist es mit dem Energiespeicher Riedl möglich ein breites Band<br />

an positiver und negativer Regelleistung in einem Mischbetrieb aus Regel- und Wälzmodus<br />

abhängig <strong>von</strong> den energiewirtschaftlichen Gegebenheiten bereit zu stellen.<br />

Seite 48 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Eine Einsatzsimulation des Energiespeichers- Riedl, basierend auf den historischen<br />

Abrufen <strong>von</strong> Regelenergie liefert als Ergebnis eine jährliche Erzeugung <strong>von</strong> rund<br />

330 GWh bei einer Energieübernahme im Pumpbetrieb <strong>von</strong> rund 430 GWh. Das entspricht<br />

einer jährlichen Einsatzdauer <strong>von</strong> rund 1100 Volllaststunden im Turbinenbetrieb,<br />

und rund 1400 Volllaststunden im Pumpbetrieb.<br />

Bei Betrachtung eines reinen Wälzbetriebes wäre der Energiespeicher- Riedl in der<br />

Lage jährlich rund 750 GWh, bei einem Pumpaufwand <strong>von</strong> rund 980 GWh, bereitzustellen.<br />

Das entspricht einer jährlichen Einsatzdauer <strong>von</strong> rund 2500 Volllaststunden im<br />

Turbinenbetrieb, und rund 3300 Volllaststunden im Pumpbetrieb.<br />

Brandschutz<br />

<strong>Die</strong> Alarmierung im Brand- bzw. Katastrophenfall ist für die Kraftwerksanlagen Jochenstein<br />

in der „Brandschutzordnung Jochenstein“ geregelt und gilt dann auch für<br />

den Betrieb des Energiespeichers. Sämtliche Innenräume der Kraftwerksanlage werden<br />

mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgerüstet.<br />

Objektschutz<br />

<strong>Die</strong> neu zu errichtenden Anlagen des Energiespeichers Riedl werden in das Zutrittsicherungssystem<br />

des bestehenden Kraftwerk Jochenstein eingebunden und mit einer<br />

Schließ- und Objektschutzanlage ausgestattet. <strong>Die</strong> Zugangstüren und Tore <strong>von</strong> Gebäuden,<br />

Anlagen und Umzäunungen werden mit einer geeigneten Zutrittsüberwachung<br />

und Videoüberwachung ausgerüstet. <strong>Die</strong> Bereiche sämtlicher Steuer- und Betätigungseinrichtungen<br />

werden mit Bewegungsmeldern überwacht. Das Vorgehen bei<br />

Ansprechen des Objektschutzes ist in der Betriebsvorschrift „Betreten und Verlassen<br />

des Kraftwerks“ geregelt.<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

<strong>Die</strong> Kraftwerksanlage Energiespeicher Riedl wird in der Betriebsphase in die Betriebsorganisation<br />

der <strong>von</strong> der DKJ mit der Betriebsführung beauftragten Grenzkraftwerke<br />

GmbH eingebunden. Damit ist die Anwendung der wesentlichen gesetzlichen Vorschriften<br />

� Arbeitsschutzgesetz<br />

� Arbeitssicherheitsgesetz<br />

� Arbeitsstättenverordnung<br />

� Betriebssicherheitsverordnung<br />

� Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung<br />

� PSA Benutzungsverordnung,<br />

sowie der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und Verordnungen nach dem jeweils<br />

letztgültigen Stand gesichert.<br />

<strong>Die</strong> Kraftstation Riedl ist im Normalbetrieb nicht besetzt, da die gesamte Kraftwerksanlage<br />

ferngesteuert und fernüberwacht betrieben wird. Für das bei Betriebskontrollen<br />

und Revisionen fallweise anwesende Personal werden sanitäre Vorkehrungen und<br />

Sozialeinrichtungen, Erste Hilfe Ausrüstungen, künstliche Beleuchtung, Beheizung,<br />

Klimatisierung und Belüftung, Fluchtwege, Brandschutzeinrichtungen etc. vorgesehen.<br />

Für fallweise Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten kommt ausschließlich geschultes<br />

und befähigtes Personal zum Einsatz.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen<br />

(LärmVibrationsArbSchV vom 19.07.2010)) wird eingehalten.<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 49 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Sicherheitskonzept bei Störfällen<br />

Der Energiespeicher Riedl wird hinsichtlich des Sicherheitskonzepts in die bestehende<br />

Organisation des Kraftwerkes Jochenstein integriert. Für Notfälle liegen entsprechende<br />

Notfallpläne auf. Für Krisensituationen existieren einheitliche organisatorische Vorkehrungen,<br />

welche auch die Zusammenarbeit mit Einsatzkräften und Katastrophendiensten<br />

beschreiben.<br />

Wasserspiegelschwankungen<br />

Durch den Betrieb des Energiespeichers Riedl treten Pegelschwankungen im Speichersee<br />

auf, welche durch die Verlagerung <strong>von</strong> Wasser ins Oberbecken verursacht werden.<br />

<strong>Die</strong> maximale Wasserspiegeldifferenz im Oberbecken beträgt dabei 20,5 Meter.<br />

<strong>Die</strong> Ergebnisse <strong>von</strong> Simulationsrechnungen zeigen, dass sich die tägliche Wasserspiegeldifferenz<br />

bei Regelbetrieb in einem Rahmen <strong>von</strong> maximal rund 10 bis 15 Meter<br />

bewegt.<br />

<strong>Die</strong> folgenden Abbildungen zeigen beispielhaft die erwarteten Pegelschwankungen im<br />

Oberbecken. Für Regelbetrieb und Wälzbetrieb sind jeweils Zeiträume <strong>von</strong> 4 Wochen<br />

in Sommer- und Wintermonaten dargestellt.<br />

Speicherpegel [m]<br />

630<br />

628<br />

626<br />

624<br />

622<br />

620<br />

618<br />

616<br />

Pegel des Oberbeckens im Regelbetrieb (Sommer)<br />

28. Jul. 4. Aug. 11. Aug. 18. Aug. 25. Aug.<br />

Datum<br />

Pegelstand im Regelbetrieb Sommer<br />

Abbildung 6: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in einem Sommermonat<br />

für den Regelbetrieb.<br />

Speicherpegel [m]<br />

630<br />

628<br />

626<br />

624<br />

622<br />

620<br />

618<br />

616<br />

614<br />

Pegel des Oberbeckens im Regelbetrieb (Winter)<br />

12. Jan. 19. Jan. 26. Jan. 2. Feb. 9. Feb.<br />

Datum<br />

Pegelstand im Regelbetrieb Winter<br />

Abbildung 7: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in einem Wintermonat<br />

für den Regelbetrieb.<br />

Seite 50 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Speicherpegel [m]<br />

635<br />

630<br />

625<br />

620<br />

615<br />

610<br />

605<br />

Pegel des Oberbeckens im Wälzbetrieb (Sommer)<br />

28. Jul. 4. Aug. 11. Aug. 18. Aug. 25. Aug.<br />

Datum<br />

Pegelstand nach Fahrplan Sommer<br />

Abbildung 8: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in Sommermonaten<br />

für den Wälzbetrieb (ohne Erbringung <strong>von</strong> Regelleistung).<br />

Speicherpegel [m]<br />

635<br />

630<br />

625<br />

620<br />

615<br />

610<br />

605<br />

Pegel des Oberbeckens im Wälzbetrieb (Winter)<br />

12. Jan. 19. Jan. 26. Jan. 2. Feb. 9. Feb.<br />

Datum<br />

Pegelstand nach Fahrplan Winter<br />

Abbildung 9: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in Wintermonaten<br />

für den Wälzbetrieb (ohne Erbringung <strong>von</strong> Regelleistung).<br />

Der Betrieb des Energiespeichers verursacht Spiegelschwankungen in der Donau, die<br />

sich mit den vorhandenen Spiegelschwankungen überlagern werden. Generell kann<br />

gesagt werden, dass ein Regelbetrieb geringere Spiegelschwankungen hervorrufen<br />

wird, da die geförderten Volumina und Zeitdauern geringer sind und sich Pump- und<br />

Turbinenbetrieb öfters abwechseln, als bei Annahme eines reinen Wälzbetriebes.<br />

Aus gewässerökologischer Sicht wurden die Auswirkungen verschiedener Betriebsweisen<br />

geprüft und in Abhängigkeit der natürlichen Wasserführung und der Anforderungen<br />

der aquatischen Lebewelt Toleranzbänder für die Spiegelschwankungen definiert,<br />

die betrieblich eingehalten werden.<br />

Sedimentmanagement<br />

Infolge des Hinaufpumpens des Donauwassers werden Sedimente in den Speichersee<br />

gelangen und sich dort in Abhängigkeit <strong>von</strong> der Umwälzrate ablagern. <strong>Die</strong>ses Material<br />

wird mechanisch gelöst und über den Triebwasserweg der Donau im Turbinenbetrieb<br />

wieder zugeführt.<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 51 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

4.4. Trinkwasserversorgung<br />

Bauphase<br />

Während der Bauphase ist die Benutzung der Flächen des Wasserschutzgebietes der<br />

Brunnen GJ4 und GJ5, die im Moment die Ortschaft Jochenstein und das Kraftwerk<br />

Jochenstein mit Trink- und Brauchwasser versorgen, notwendig. Aus diesem Grund<br />

wird vor Beginn der Bauarbeiten eine Ersatzwasserversorgung <strong>von</strong> einer bestehenden<br />

Quelle auf der österreichischen Seite eingerichtet. <strong>Die</strong> bestehenden Brunnen werden<br />

während der Bauzeit zur Brauchwasserversorgung des Kraftwerks und des Baubetriebs<br />

verwendet.<br />

<strong>Die</strong> Wasserversorgung der BE-Flächen im Baubereich des Speichersees erfolgt aus der<br />

öffentlichen Wasserversorgung der Ortschaften Gottsdorf/Riedl.<br />

Betriebsphase<br />

Es ist geplant die Ersatzwasserversorgung der Bauphase auch nach Beendigung der<br />

Bauarbeiten als redundantes System zu erhalten und es durch eine Leitung im Triebwasserweg<br />

mit der Wasserversorgung aus Gottsdorf/Riedl zu verbinden. Ein baubegleitendes<br />

Monitoring der Wasserqualität soll eine schnelle Wiederinbetriebnahme der<br />

bestehenden Brunnen nach Beendigung der Baumaßnahme ermöglichen.<br />

<strong>Die</strong> Wasserversorgung der Kraftstation während des Kraftwerkbetriebes erfolgt über<br />

eine Trinkwasserleitung die vom öffentlichen Trinkwassernetz aus Jochenstein aus<br />

gespeist wird. <strong>Die</strong> Leitung verläuft parallel des Kabelganges der Energiezu- bzw. ableitung<br />

und wird über den Zufahrtsstollen zu den Verbrauchern in der Kraftkaverne<br />

geführt.<br />

<strong>Die</strong> Betriebs- und Hydrantenwasserversorgung erfolgt <strong>von</strong> der Hochdruckseite her.<br />

4.5. Abwasserentsorgung<br />

Bauphase<br />

Das Abwasser aus den Sozialräumen wird der örtlichen Kläranlage in Jochenstein zugeführt.<br />

Nach Auskunft der örtlichen Behörden hat diese noch ausreichend Kapazität<br />

für den Baubetrieb.<br />

Das aus der Felszerkleinerung anfallende Brauchwasser wird gesammelt und der auf<br />

der BE-Fläche installierten Wasseraufbereitungsanlage zugeführt. Je nach Chemismus<br />

und Zusammensetzung des anfallenden Wassers aus dem Baubetrieb wird es vor Ort<br />

in Absetzbecken geleitet und wieder verwendet oder entsprechend aufbereitet.<br />

Im Bereich der Untertagebauwerke wie Kraftstation, Triebwasserweg und Zufahrtsstollen,<br />

fällt in der Errichtungsphase das während des Ausbruches austretende Bergwasser<br />

an. Der Ausbruch wird jedoch zeitnah mit Spritzbeton und Ankern gesichert,<br />

was wiederum eine Abdichtung des Hohlraumes bewirkt. <strong>Die</strong> austretenden Wassermassen<br />

werden als gering eingeschätzt.<br />

Das anfallende Wasser wird dann vor Ort gesammelt und in Richtung Ein-/ Auslaufbauwerk<br />

gepumpt. Dort wird das Wasser in einer Wasseraufbereitungsanlage auf der<br />

BE-Fläche 1 aufbereitet und anschließend in die Donau geleitet .<br />

Das Abwasser aus den Sozialräumen im Bereich Speichersee wird der Kläranlage in<br />

Gottsdorf zugeführt. <strong>Die</strong> Kläranlage in Gottsdorf hat nach Aussage der örtlichen Behörden<br />

noch ausreichend Reserve.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Betriebsphase<br />

<strong>Die</strong> anfallenden Fäkalabwässer werden der Kläranlage Jochenstein zugeführt.<br />

Das Oberflächenwasser aus dem Portalbereich, das Schleppwasser im Zufahrtstunnel<br />

sowie sonstige anfallende Wässer werden in Bodenabläufen gesammelt und anschließend<br />

in einen Sammelschacht geführt. Das Wasser wird im Anschluss über einen<br />

Schlammfang und einen nachgeschalteten Hochleistungsabscheider in einen Sammelbehälter<br />

gepumpt. Aus diesem Behälter wird das Wasser über eine Entwässerungsleitung,<br />

die parallel zum Unterwasserstollen liegt, in die Donau gepumpt, wobei die<br />

Pumpen redundant ausgelegt sind.<br />

4.6. Flächeninanspruchnahme<br />

Der Flächenbedarf (dauerhaft und temporär) ist in der folgenden Tabelle dargestellt.<br />

Tabelle 11: Dauerhafter und temporärer Flächenbedarf<br />

Flächenbedarf dauerhaft temporär<br />

Speichersee<br />

Wasserfläche (242.000 m²) 242.000 m² --<br />

Damm und Vorland incl. Biotopflächen 153.250 m² --<br />

Baustellenflächen<br />

BE 1 – Hauptbaulager (73.100 m²) 73.100 m², incl. Organismenwanderhilfe<br />

BE 2 – Zufahrt Kraftstation -- 8.200 m²<br />

BE 3 - Energieableitung -- 8.500 m²<br />

BE 4 – Speichersee -- 395.250 m²<br />

BE 5 – Nebenbaulager -- 16.100 m²<br />

Zwischenlagerflächen<br />

ZL 1 – Unterwasser -- 9.250 m²<br />

ZL 2 - Speichersee -- 43.450 m²<br />

ZL 3 – Speichersee -- 21.600 m²<br />

4.7. Verwertung, Transport und Lagerung des Aushub-<br />

/Ausbruchmaterials<br />

Das Aushub- und Ausbruchsmaterial wird so weit dies möglich ist, einer Wiederverwertung<br />

innerhalb des Baustellenbereichs zugeführt. Im Bereich des Speichersees ist<br />

dies bis auf geringe, eventuell nicht wieder verwertbare Massen der Fall. Wenn möglich<br />

wird das ausgehobene Material ohne Zwischenlagerung sofort wieder eingebaut.<br />

<strong>Die</strong> Zwischenlagerung nicht sofort verwertbarer bzw. auf zu bereitender Massen erfolgt<br />

auf den dafür im Baubereich vorgesehenen Lagerflächen.<br />

<strong>Die</strong> Ausbruchsmassen der Untertagearbeiten werden über den Lotschacht an der Donau<br />

entweder direkt auf die an der Lände verhefteten Schubleichter verladen oder auf<br />

die in diesem Bereich situierten Zwischenlager zur Aufbereitung als Betonzuschlagstoff<br />

oder Schüttmaterial gebracht.<br />

Für das auf der Donau abzutransportierende Überschussmaterial <strong>von</strong> rund<br />

250.000 m³ aus dem Felsausbruch bieten sich ohne zusätzliche Umladungen nach<br />

aktuellem Erhebungen folgende Verwertungsmöglichkeiten an:<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 53 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

� Herstellung <strong>von</strong> Strukturen im Stauraum Aschach, wofür ca.<br />

200.000 m³ Material erforderlich sind.<br />

� Herstellung der projektsgemäßen Sohllagen in den Unterwasserstrecken<br />

der flussab gelegenen Donaukraftwerke; hier ist ein Materialbedarf in<br />

der Höhe <strong>von</strong> 100.000 m³ gegeben.<br />

� Verwendung als Schüttmaterial für den linksufrig geplanten Radweg <strong>von</strong><br />

Jochenstein nach Obernzell, wofür nach vorliegenden Schätzungen<br />

250.000 m³ erforderlich wären<br />

� Abtransport durch einen befugten Unternehmer auf eine genehmigte<br />

Deponie oder ein Zwischenlager für die spätere Verwendung.<br />

4.8. Schifffahrt und Bootsverkehr<br />

Das Ein- Auslaufbauwerk Donau entzieht der Donau im Pumpfall bis zu 80 m³/s und<br />

gibt im Turbinierfall bis zu 100 m³/s an die Donau zurück. Dadurch entstehen Querströmungen,<br />

sowie Schwall- und Sunkwellen, die keine negativen Auswirkungen auf<br />

die Schifffahrt haben.<br />

Um einen funktionierenden Anschluss der Organismenwanderhilfe für die unterschiedlichen<br />

Wasserstände der Donau zu erhalten, ist es erforderlich eine Vorschüttung in<br />

die Donau (zwischen Donau-km 2.201,750 und 2.202,150) vorzunehmen. <strong>Die</strong> bestehende,<br />

aber nicht benutzte Wartelände entfällt.<br />

Der Schiffsverkehr erhöht sich durch den Abtransport des Ausbruchsmaterials während<br />

der Bauzeit um max. 1 Schiff pro Tag, das ist eine Steigerung <strong>von</strong> weniger als<br />

1 %.<br />

4.9. Grundwasserberechnung<br />

Der Untersuchungsraum umfasst Bereiche,<br />

� in denen direkt eingegriffen wird<br />

� in denen dadurch Wirkungen durch Erschütterungen und Schwingungen<br />

möglich sind<br />

� in denen dadurch das Grund- und Oberflächenwasser (Grundwasserhöhe<br />

bzw. Abflussmenge, Wasserbeschaffenheit) beeinflusst werden kann.<br />

Zur Ermittlung der Grundwasserneubildungsrate nach der Wasserhaushaltsgleichung<br />

wurden vom Deutschen Wetterdienst Daten für Niederschlag und Verdunstung für den<br />

30-jährigen Auswertungszeitraum <strong>von</strong> 1976 bis 2005 beschafft.<br />

Der nächstgelegene Pegel ist die Messstelle Rannasäge Nr. 19168000 an der Ranna,<br />

welche sich nur etwa 5 km nördlich des Untersuchungsgebietes befindet. Für die Jahresreihe<br />

1987 bis 1995 wird der mittlere, aus dem Grundwasser stammende Abfluss<br />

MQG mit 322 mm/a angegeben. <strong>Die</strong> spezifische Grundwasserneubildung MQG/MQ gibt<br />

an, welchen Anteil der Grundwasserabfluss am Gesamtabfluss hat. <strong>Die</strong>ser wird vorliegend<br />

mit 46 % angegeben.<br />

In einer ersten Annäherung beträgt im Untersuchungsgebiet damit die Grundwasserneubildung<br />

46 % des Abflusses in Höhe <strong>von</strong> 490 mm/a also 225 mm/a.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

5. Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und Natur<br />

5.1. Boden<br />

Um mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu untersuchen und beurteilen<br />

zu können, wurde ein enges (rd. 210 ha) und erweitertes Untersuchungsgebiet<br />

(rd. 510 ha) rund um die Eingriffsflächen des Energiespeicher Riedl definiert und betrachtet.<br />

Damit wird das <strong>von</strong> Wald umgrenzte Areal um die Ortschaften<br />

Riedl/Gottsdorf, in dem der Speichersee geplant ist, sowie der Talraum bei Jochenstein<br />

erfasst.<br />

Es zeigt sich, dass die im Untersuchungsgebiet vertretenen Böden (Braunerden,<br />

Gleye) weit verbreitet auftreten. Außergewöhnliche Bodenformen mit Sonderstellung<br />

sind nicht dokumentiert.<br />

In erster Linie ist der vorherrschende Boden über einen dauerhaften Flächenverlust<br />

<strong>von</strong> ca. 25 ha (versiegelte Fläche Speichersee) betroffen. Temporäre (Bauphase) Bodenbeanspruchungen<br />

summieren sich auf ca. 35 ha, welche nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

wieder rekultiviert werden.<br />

<strong>Die</strong> Erzeugungsbedingungen für Acker und Grünland auf den beanspruchten Böden<br />

sind gemäß landwirtschaftlicher Standortkartierung als durchschnittlich, in Teilbereichen<br />

als ungünstig, eingestuft.<br />

Der dauerhafte Verlust <strong>von</strong> Boden erfährt durch begleitende ökologische Ausgleichsmaßnahmen<br />

eine qualitative Kompensation, so dass die Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf Boden insgesamt als gering eingestuft werden. Zusammenfassend kann festgehalten<br />

werden, dass schädliche Bodenveränderungen aufgrund des Vorhabens nicht zu<br />

erwarten sind.<br />

5.2. Wasser<br />

5.2.1. Oberflächengewässer<br />

Bauphase<br />

Mit der Errichtung des Entnahme-/Rückgabebauwerkes und der Organismenwanderhilfe<br />

wird ein Gutteil des linken Donauufers flussab des Donaukraftwerks Jochenstein<br />

bis zur Staatsgrenze umgewandelt. <strong>Die</strong>ser Uferbereich liegt aktuell als ausschließlich<br />

blockwurfgesichertes Ufer vor (grundsätzlich als Schifffahrtslände ausgebildet).<br />

Durch das Baugeschehen kommt es zu temporären Störungen und Unbesiedelbarkeit<br />

der Uferzonen.<br />

Durch die Errichtung des Speichers ist auf der Hochfläche der Aubach zu verlegen.<br />

Dadurch kommt es temporär zu massiven Beeinträchtigungen in Bezug auf die Besiedelbarkeit<br />

des Gewässers. Durch das Baugeschehen ergeben sich Trübebelastungen.<br />

Betriebsphase<br />

Mit dem Betrieb des Energiespeichers Riedl kommt es zu hydrologischen Änderungen<br />

der Donau im Unterwasser des KW Jochenstein bis zur Staustufe Aschach. <strong>Die</strong>se Änderungen<br />

bedeuten eine eingeschränkte Nutzbarkeit der unmittelbaren Uferzonen. In<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 55 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Abhängigkeit <strong>von</strong> der Autökologie der einzelnen wassergebundenen Organismen sind<br />

die jeweiligen Arten unterschiedlich betroffen.<br />

<strong>Die</strong> Untersuchungsergebnisse im Rahmen des Gutachtens „Oberflächengewässer, Gewässerökologie<br />

und Fischerei“ zeigen, dass in Bezug auf die Reproduktionsareale in<br />

der Stauwurzel (Kieslaichplätze) und im zentralen Staubereich (für Arten der phyto/litholphilen<br />

Laichgilde) Einschränkungen zu erwarten sind. <strong>Die</strong>se Einschränkungen<br />

sind derart einzuschätzen, dass mit geeigneten Maßnahmen diese ungünstigen Einflüsse<br />

ausgeglichen werden können. <strong>Die</strong>s gilt auch für die als besonders sensibel einzustufenden<br />

Fischarten wie Sterlet und Donaukaulbarsch.<br />

Mit dem Betrieb der Anlage ergeben sich im Pumpbetrieb lokal Einsaugeffekte, die<br />

sich jedoch in der Größenordnung <strong>von</strong> unter 1% der gesamten vorhandenen<br />

benthischen Organismen abschätzen lassen.<br />

Mit der projektsbedingten Verlegung des Aubaches ist geplant den regulierten,<br />

gestreckten Lauf in ein leitbildkonformes mäandrierendes Gerinne umzugestalten. Für<br />

den Aubach und in weiterer Folge für den Dandlbach ergeben sich folgende gewässerökologisch<br />

relevante Auswirkungen:<br />

Das Oberbecken wird im derzeitigen Talboden des Aubaches errichtet. <strong>Die</strong>s bedeutet,<br />

dass der Aubach ab der Ortschaft Gottsdorf bis zur Ortschaft Riedl zu verlegen ist.<br />

Des weiteren kommt es zu einer Reduktion des hydrologischen Einzugsgebietes des<br />

Aubaches um ca. 20%.<br />

Im Oberlauf weist der Aubach eine natürlich mäandrierende Linienform auf. In der<br />

Folge ist der Bachlauf regulierungsbedingt gestreckt und durchwegs mittels Wasserbausteinen<br />

gesichert. Zwischen den Ortschaften Gottsdorf und Riedl liegt eine Teichanlage,<br />

welche aus dem Aubach dotiert wird.<br />

Mit der Errichtung des Oberbeckens wird der Aubach sowohl im Bereich der natürlichen<br />

Ausprägung, als auch im Bereich der Regulierungsstrecke in ein neues Bett verlegt.<br />

<strong>Die</strong> Teichanlage des Konsenswerbers (Pächter: Maier/Greindl) wir zur Gänze<br />

aufgelöst. Dabei soll das neue Bachbett des Aubaches in einem definierten Korridor,<br />

entsprechend den vorliegenden abiotischen Randbedingungen, sich frei entwickeln<br />

können. Somit wird zumindest im Bereich der Regulierungsstrecke eine morphologische<br />

Aufwertung möglich sein. Auch wenn sich eine Reduktion der Abflussspende um<br />

20% einstellen wird, ist <strong>von</strong> grundsätzlich <strong>von</strong> ähnlichen gewässerökologischen Rahmenbedingungen<br />

auszugehen.<br />

Der Dandlbach ist im Schluchtbereich zur Zeit zur Gänze ausgeleitet (im Mündungsbereich<br />

bei verringertem Abfluss aus dem Resteinzugsgebiet „unbefriedigender Zustand“<br />

auf Basis des Qualitätselements „Fische“). Als ökologischer Ausgleich wird überlegt,<br />

im Rahmen der Vorhabensrealisierung, den Gesamtabfluss wieder in das natürliche<br />

Bachbett abzugeben. Darüber hinaus soll die Mündungsstrecke des Dandlbaches (Donau)<br />

durch Aufweitungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet werden.<br />

<strong>Die</strong> Prognose im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten für Culicidae (Stechmücken)<br />

im Oberbecken im Rahmen des Gutachtens „Oberflächengewässer, Gewässerökologie<br />

und Fischerei“ ergaben, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen für die<br />

Entwicklung <strong>von</strong> Stechmücken (kleinräumiger Wasserkörper, hohe Temperatur, fischfrei)<br />

im Speichersee nicht gegeben sind.<br />

Seite 56 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

5.2.1.1. Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss<br />

Donau<br />

Bauphase<br />

Im Bereich der BE-Flächen wird das tiefer liegende Gelände flussseitig des Radweges<br />

für die Dauer der Bauarbeiten um ca. 1,5 m bis auf das Niveau 286,50 m üNN angehoben.<br />

Das Gelände liegt damit über dem Wasserspiegel eines HQ30 mit ca.<br />

286,20 m üNN.<br />

Unter der Annahme, dass die Lagerflächen zu 100% gefüllt sind, wurden die Wasserspiegellagen<br />

und Fließgeschwindigkeiten für den Bauzustand bei einem HQ100 berechnet<br />

und mit dem Wasserspiegel im Istzustand HQ100 verglichen. <strong>Die</strong> Berechnungen<br />

erfolgten mit einem numerischen 2D-Modell.<br />

<strong>Die</strong> Erhöhung des Wasserspiegels durch die Geländeaufhöhung, die Baugrube des<br />

Einlaufbauwerks und die gefüllten Lagerflächen ist mit weniger als 1 cm vernachlässigbar.<br />

Das Retentionsvolumen bei HQ100 wird bauzeitlich um ca. 23.600 m3 reduziert.<br />

<strong>Die</strong>ses Volumen entspricht bei HQ100 = 8.820 m3/s etwa dem Abfluss in 3 Sekunden.<br />

Betriebsphase<br />

Das Ein– und Auslaufbauwerk an der Donau (Donau-km 2.202,250) liegt im Überschwemmungsgebiet<br />

eines HQ100-Abflusses. <strong>Die</strong> Oberkante des Bauwerks liegt mit<br />

288,00 m üNN um ca. 4 m höher als das bestehende Gelände. Stromabwärts des<br />

Bauwerks wird zudem zwischen Donau-km 2.201,750 und 2.202,150 die Uferböschung<br />

um ca. 10 – 30 m in Richtung Flussmitte verschoben.<br />

<strong>Die</strong> Auswirkungen der Baumaßnahme auf den Hochwasserabfluss HQ100 wurde mit<br />

einem numerischen 2D-Modell untersucht.<br />

Der Wasserspiegel für HQ100 (Q = 8.820 m³/s) liegt am Bauwerk auf ca.<br />

287,10 m ü +NN. <strong>Die</strong> Fließgeschwindigkeiten in der Donau betragen derzeit ca. 3.5 –<br />

4.0 m/s, im Bereich des Bauwerks weniger als 0.1 m/s.<br />

<strong>Die</strong> Wasserspiegellagen bei HQ100 werden durch die Maßnahmen nur um maximal ca.<br />

1 cm erhöht.<br />

Das durch das Bauwerk verlorene Retentionsvolumen wird durch die Geländeabsenkung<br />

im Bereich der OWH in der Höhenlamelle zwischen ca. 283.00 m üNN und<br />

287,00 m üNN vollständig ausgeglichen. <strong>Die</strong> Verschiebung der Uferböschung betrifft<br />

vor allem den Wasserkörper unterhalb des Wasserspiegels bei MQ mit ca. 28100 m<br />

üNN. Im Bereich zwischen 281,00 und 283,00, d.h. zwischen den Abflüssen MQ und<br />

ca. HQ1 kommt es durch diese Verschiebung zu einem geringen Verlust an Retentionsvolumen.<br />

Au- und Dandlbach<br />

Bau- und Betriebsphase<br />

Der Aubach wird vorgängig der Errichtung des Speichersees im gesamten Bereich<br />

südlich der Unterquerung der Ortsverbindungsstraße bei Gottsdorf bis nördlich <strong>von</strong><br />

Riedl auf einer Länge <strong>von</strong> rd. 1.200 m an die östliche Talflanke zu verlegt. Durch die<br />

Schaffung eines ökologisch gestalteten Abflusskorridors und darin liegender Tiefenrinne<br />

für niedrige und mittlere Abflüsse ist kein negativer Einfluss auf das Abfuhrvermögen<br />

des Aubaches während der Bau- und Betriebsphase vorhanden. Der Abflusskorri-<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 57 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

dor wird in seinen Abmessungen so gewählt, dass ein Verlust <strong>von</strong> Retentionsräumen<br />

nicht gegeben ist.<br />

Am Dandlbach treten bezüglich Hochwasserführungen keine Änderungen auf.<br />

5.2.2. Grundwasser<br />

Bauphase<br />

Absenkung des Bergwasserspiegels während der Errichtung der untertägigen Anlagen:<br />

Durch den Eingriff bis 350 m unter Geländeoberfläche ist hier bauzeitlich die größte<br />

Auswirkung zu erwarten. Mögliche Auswirkungen werden durch das unverzügliche<br />

Abdichten <strong>von</strong> wasserführenden Klüften zeitlich und räumlich minimiert.<br />

Veränderung des Grundwasserstands im Umfeld des geplanten Speichersees:<br />

Mögliche Auswirkungen werden durch das unverzügliche Abdichten <strong>von</strong> wasserführenden<br />

Klüften zeitlich und räumlich minimiert.<br />

Veränderung der Wasserbeschaffenheit im Umfeld des geplanten Speicherbeckens<br />

und der untertägigen Anlage:<br />

Das anfallende Wasser wird gesammelt, in regelmäßigen Abständen auf seine Beschaffenheit<br />

überwacht und bei Überschreitung <strong>von</strong> noch festzulegenden Grenzwerten<br />

aufbereitet.<br />

Verschließung bzw. Verlegung <strong>von</strong> wasserführenden Klüften insbesondere durch<br />

Sprengarbeiten:<br />

Im oberflächennahen Bereich wird auf die Durchführung <strong>von</strong> Sprengarbeiten nach der<br />

vorliegenden Planung weitestgehend verzichtet.<br />

Gefahr <strong>von</strong> Massenbewegungen durch die Baumaßnahmen im Nahbereich des Tunnelportals<br />

Zufahrtstunnel am übersteilen Talhang der Donau:<br />

Hier erfolgen die erforderlichen bautechnischen Absicherungsmaßnahmen.<br />

Beeinträchtigung durch Erschütterungen und Schwingungen:<br />

Relevante Beeinträchtigungen sind gemäß dem sprengtechnischen Gutachten <strong>von</strong> Dr.<br />

Schober nicht zu besorgen.<br />

Veränderungen im Abflussregime des Aubachs:<br />

Durch die Anlage eines mäandrierenden Gewässers erhält der Aubach wieder eine<br />

naturnähere Gewässerstruktur. Der Abfluss wird dadurch vergleichmäßigt. <strong>Die</strong>s ist<br />

insgesamt positiv zu bewerten.<br />

Veränderungen im Wasserhaushalt der Quellen, der Vernässungszonen bzw. des<br />

pflanzenverfügbaren Wassers im Hangbereich durch temporäre Grundwasserabsenkung<br />

oder durch Schaffen neuer Wasserwegsamkeiten:<br />

Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen sind praktisch alle Quellen am Steilhangbereich<br />

intermittierend, das heißt dass sie bei längeren niederschlagsfreien Perioden<br />

natürlicherweise trockenfallen.<br />

Temporäre Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Talbodenaquifers durch den<br />

Bau der geplanten OWH und die Baustelleneinrichtungsflächen:<br />

<strong>Die</strong> Auswirkungen werden durch geeignete technischen Maßnahmen sowie Auflagen<br />

für den Baubetrieb minimiert. <strong>Die</strong> Wasserversorgung des Ortes Jochenstein wird während<br />

der Bauphase mittels Ersatzwasserversorgung sichergestellt.<br />

Seite 58 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Betriebsphase<br />

Im Vergleich zur Bauphase sind mögliche Auswirkungen in der Betriebsphase deutlich<br />

nachrangiger. Es kommt zu dauerhaften Veränderungen des Grundwasserhaushalts<br />

im Bereich des geplanten Speicherbeckens. Dadurch sind dort lokale Veränderungen<br />

des Grundwasserstands zu erwarten. Der Wirkbereich wird vorläufig wegen der geringen<br />

Durchlässigkeit des dort anstehenden Kristallins inkl. Zersatzdecke auf maximal<br />

100 m um das geplante Speicherbecken abgeschätzt. Es ist vorgesehen, den Lauf des<br />

Aubachs zu verlegen und nach gewässerökologischen Gesichtspunkten zu gestalten.<br />

In den sonstigen Flächen sind keine relevanten Auswirkungen auf das pflanzenverfügbare<br />

Grundwasser zu erwarten.<br />

In der Umgebung des Sportplatzes <strong>von</strong> Gottsdorf wurden sehr geringe Grundwasserflurabstände<br />

des Kluftgrundwassers unter GOK beobachtet. In diesem als landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen bzw. Sportplatz genutzten Bereich ist durch die Verlegung des<br />

Aubachs eine lokale Absenkung des Grundwasserspiegels und somit eine Erhöhung<br />

des Grundwasserflurabstandes zu erwarten. Durch die Maßnahme ergibt sich somit<br />

eine Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der saisonal zur Vernässung neigenden<br />

Flächen.<br />

Durch hinreichende Abdichtung <strong>von</strong> kluftwasserführenden Zonen im untertägigen Bereich<br />

wird eine dauerhafte Absenkung des Bergwasserspiegels unterbunden, so dass<br />

dann keine relevanten Auswirkungen im Bereich der Hangleite zu besorgen sind.<br />

Der Grundwasserleiter im Talbodenbereich wird im Querschnitt lediglich durch den<br />

geplanten Lotschacht verändert. <strong>Die</strong> Beeinflussung durch den dadurch bedingten<br />

Grundwasseraufstau wird aufgrund der hohen Durchlässigkeit der dortigen Kiese (10 -3<br />

bis 10 -4 m/s) erfahrungsgemäß seitlich einige Dekameter weit reichen und in der Höhe<br />

wenige Dezimeter betragen. Bei einem Flurabstand <strong>von</strong> rund 10 m ist dies praktisch<br />

ohne Bedeutung. Eine mögliche Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit ist nicht<br />

erkennbar, soweit die geplante Organismenwanderhilfe in wasserdichter Bauweise<br />

ausgeführt wird.<br />

5.3. Verkehr<br />

<strong>Die</strong> Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich Verkehr ergeben sich durch den <strong>von</strong> der<br />

Baumaßnahme verursachten Bauverkehr auf den Straßen im engeren und erweiterten<br />

Untersuchungsraum. Dabei werden im näheren Umfeld des Vorhabens folgende Verkehrswege<br />

betrachtet (s.<br />

Abbildung 10):<br />

� PA 50 zwischen Untergriesbach und Gottsdorf<br />

� PA 51 Abschnitt Obernzell - Jochenstein<br />

� PA 51 Abschnitt Steigungsstrecke – Dolomitenstraße<br />

� GVS Gottsdorf – Riedl<br />

� Verbindungsspange PA 51 – GVS Gottsdorf – Riedl<br />

� Donauradweg Obernzell – Jochenstein<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Abbildung 10: Verkehrswege im unmittelbaren Umfeld des Energiespeichers<br />

Im erweiterten Untersuchungsraum werden übergeordnet auch<br />

untersucht.<br />

� die Donau als Wasserstraße für den Ab- und Antransport <strong>von</strong> Gütern<br />

� die B388 zwischen Passau und Wegscheid<br />

� weiterläufig die A3 Bereich Regensburg – Linz für den Fernverkehr<br />

� die Staatsstraßen 2320 und 2130<br />

Auf Basis der Massen- und Material- sowie Personentransporte wurden für die Straßen<br />

im Umfeld der Baumaßnahme die Bauverkehrszahlen ermittelt.<br />

Bauphase<br />

Der Bereich PA 51 Obernzell – Jochenstein wird durch den Baustellenverkehr nur geringfügig<br />

beeinträchtigt, die Schwerverkehrsbelastung steigt im Schnitt um vier Fahrten/<br />

Tag, der Personenverkehr um 12 Fahrten/ Tag.<br />

Für den Radtourismus in diesem Bereich ergeben sich nur dann Einschränkungen,<br />

wenn die Baustelle <strong>von</strong> Sondertransporten angedient wird.<br />

<strong>Die</strong> Verkehrsbelastungen auf der Steigungsstrecke erhöhen sich während der Baumaßnahme<br />

um ca. 8 LKW- und 92 PKW- Transporte/ Tag. <strong>Die</strong>s führt zu einer erheblichen<br />

Mehrbelastung der Straße, die aber zeitlich auf 10 Monate begrenzt ist.<br />

Eine gesteuerte Baustellenverkehrsabwicklung kann die möglichen negativen Auswirkungen<br />

des Baustellenverkehrs wesentlich verringern. Besonders während der Frostperioden<br />

müsste bei Frost-Tau-Wechseln im Boden der Schwerverkehr vermieden<br />

werden.<br />

Wird die Fahrbahn der PA 50 Untergrießbach – Gottsdorf vor dem Bau des Energiespeichers<br />

neu errichtet, ist eine problemlose Abwicklung des Bauverkehrs über die<br />

sanierten Straße ohne weitere Beeinträchtigungen zu erwarten. Falls mit dem Stra-<br />

Seite 60 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

ßenbau gewartet wird, werden die Belastungen des Baustellenverkehrs zu einer nicht<br />

unerheblichen Schädigung des bereits sehr schlechten Streckenabschnittes führen.<br />

Betriebsphase<br />

Insgesamt ist das Verkehrsaufkommen aufgrund <strong>von</strong> Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsfahrten<br />

vernachlässigbar gering. Folglich sind dadurch keine Auswirkungen<br />

auf die Verkehrssituation ableitbar.<br />

5.4. Klima, Luft, Schall und Erschütterungen<br />

5.4.1. Klima<br />

Bauphase<br />

Wärmeproduktion durch den Baubetrieb, Versiegelung/Verdichtung <strong>von</strong> Oberflächen<br />

und Landnutzungsänderung in den Baustellenbereichen können zwar eine sehr lokale<br />

Änderung des Strahlungs- und Temperaturhaushaltes bewirken. Insgesamt sind aber<br />

die Effekte im Vergleich zu den regionalen und überregionalen Einflussgrößen vernachlässigbar<br />

gering.<br />

Betriebsphase<br />

Im Teilraum Jochenstein-Donau werden nach Fertigstellung des Vorhabens, bis auf<br />

die OWH, keine relevanten baulichen Strukturen und Änderungen der Landnutzung<br />

zurückbleiben. Das Gerinne der OWH ist, im Vergleich zum Lokalklima bestimmenden<br />

Wasserkörper der Donau, vernachlässigbar. Durch den Wärmemengentransport aufgrund<br />

der Wasserentnahme bzw. –zufuhr sind ebenfalls keine mikroklimatischen Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

Das Oberbecken wirkt mit seinem Wasserkörper als Ausgleichsfläche, da es die Temperaturschwankung<br />

zwischen Tagesmaximum und nächtlichem Minimum lokal zu reduzieren<br />

vermag. Nachdem die nächstgelegenen Siedlungsgebiete Gottsdorf und Riedl<br />

mehr als 200 m entfernt liegen, werden dort die Effekte jedoch kaum wahrnehmbar<br />

sein.<br />

<strong>Die</strong> durch das Vorhaben bewirkte Landnutzungsänderung und die Errichtung <strong>von</strong><br />

Dämmen bzw. Randböschungen wird zwar kleinräumig bei austauscharmen Wetterlagen<br />

die Abflusscharakteristik der bodennahen Kaltluft modifizieren, allerdings werden<br />

keine neuen Barrieren in einer Größenordnung geschaffen, die spürbare Änderungen<br />

in der Kaltluftsituation erwarten lassen.<br />

Am Standort der Speichersees bestimmen vorrangig Wolken- und Hochnebel die Anzahl<br />

der Nebeltage. Darauf hat ein künstliches Gewässer in der Größe des geplanten<br />

Speichers keinen Einfluss.<br />

In der kalten Jahreszeit kann durch das Befüllen des Speichersees mit vergleichsweise<br />

wärmerem Donauwasser ein Temperaturgradient zur Umgebungsluft auftreten, was in<br />

der Folge zu Seerauchbildung über der Wasseroberfläche führen kann. Allerdings<br />

herrschen am Oberbecken in der Regel sehr gute Austauschverhältnisse vor. Hier sind<br />

zusätzliche Nebelereignisse außerhalb des Beckens nicht zu erwarten.<br />

5.4.2. Luft<br />

Basierend auf Daten einer repräsentativen Messstelle im Umfeld des Projektgebietes<br />

wurde das Niveau der Hintergrundbelastung für das Untersuchungsgebiet abgeleitet.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Tabelle 12: Immissionsgrundbelastung für NO2, NOx, PM 10 und Staubdeposition im Untersuchungsgebiet<br />

Hintergrundbelastung im Untersuchungsraum<br />

Parameter Einheit Immissionswerte<br />

NO2 JMW µg/m³ 13<br />

NOx JMW µg/m³ 15<br />

PM 10 JMW µg/m³ 20<br />

n Tage mit PM10 TMW > 50µg/m³ - < 10<br />

PM 2.5 JMW µg/m³ 16<br />

Staubdeposition JMW g/m²d < 0.05<br />

Stickstoffdeposition JMW (Wald) kg/ha.a 20<br />

Stickstoffdeposition JMW (Acker/Wiese) kg/ha.a 17<br />

Lokale Vorbelastungen durch Verkehrsemissionen (Schifffahrt, Straßenverkehr) werden<br />

über eine Ausbreitungsrechnung zur bestehenden Hintergrundbelastung addiert.<br />

Insgesamt ergibt sich für das Untersuchungsgebiet eine geringe bis mittlere Vorbelastung.<br />

Bauphase<br />

Für die Auswirkungsanalyse wurden NOx- und Staub-Emissionen durch Bau- und Arbeitsmaschinen,<br />

durch LKW-Transporte, sowie Staubemissionen durch die Manipulation<br />

<strong>von</strong> Schüttgütern und den Stollenvortrieb berücksichtigt.<br />

Basierend auf der Bauplanung wurden 12-Monat-Zeiträume emissionsseitig betrachtet.<br />

Das Zeitfenster mit den höchsten, zu erwartenden Emissionen wird im 08.-19.<br />

Baumonats identifiziert und immissionsseitig untersucht. Davor und danach ist mit<br />

erheblich geringeren Emissionen zu rechnen (die Hälfte und weniger).<br />

Auf Basis der errechneten Emissionsfrachten wurden Modellrechnungen zur Immissionszusatzbelastung<br />

durchgeführt. Als Schwellenwerte für irrelevante Zusatzbelastungen<br />

wurden in Anlehnung an die TA-Luft 3% des jeweiligen Grenzwertes für den Jahresmittelwert<br />

nach 39.BImSchV herangezogen.<br />

Das Bauphasenszenario Baumonat 08-19 wurde für zwei Teilräume untersucht: einerseits<br />

für den Bereich des Unterwasserstollens, des Zugangsstollens und des Hauptbaustelleneinrichtungsfläche<br />

(Teilraum Jochenstein-Donau), andererseits im Bereich<br />

Riedl-Gottsdorf (Teilraum Speichersee).<br />

Aus Sicht des Humanschutzes ergab die Immissionsprognose im ungünstigsten Fall<br />

bei Wohnobjekten bzw. Objekten mit sensibler Nutzung (Aufpunkte) Immissionsbeiträge<br />

im Jahresmittel für NO2 <strong>von</strong> maximal rund 6%, für PM 10 <strong>von</strong> maximal rund<br />

13% und für PM 2.5 <strong>von</strong> maximal rund 5% des jeweiligen Grenzwertes nach<br />

39.BImSchV. In allen Aufpunkten werden jedoch in der Gesamtbelastung die JMW-<br />

Grenzwerte nicht überschritten. Für die Staubdeposition kann ebenfalls <strong>von</strong> der Einhaltung<br />

des Grenzwertes <strong>von</strong> 0,35 g/m²d im Jahresmittel sicher ausgegangen werden.<br />

Beim PM 10-TMW muss fallweise mit hohen Zusatzbelastungen gerechnet werden;<br />

auch kann die Zahl an Tagen mit PM 10-TMW Überschreitungen rechnerisch um bis zu<br />

18 im betrachteten Jahr zunehmen. Aufgrund der geringen Vorbelastung sollte aber<br />

das PM 10-TMW Grenzwertkriterium eingehalten werden können (ab 2010 sind 35<br />

PM 10-TMW > 50 µg/m³ pro Kalenderjahr zulässig).<br />

Für die Immissionsgröße NO2-MW1 (99.8%il) ergibt die Prognose im Teilraum Jochenstein-Donau<br />

Gesamtbelastungen <strong>von</strong> maximal rund 120 µg/m³, im Teilraum Speichersee<br />

<strong>von</strong> maximal 170-180 µg/m³. In beiden Fällen wird der Grenzwert <strong>von</strong><br />

200 µg/m³ eingehalten.<br />

In den folgenden beiden Tabellen sind die wesentlichen Ergebnisse (zu erwartende<br />

Immissionszusatzbelastungen und Gesamtbelastungen) aus der Sicht des Human-<br />

Seite 62 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

schutzes für die am höchsten belasteten Aufpunkte in den beiden Teilräumen zusammengestellt.<br />

Tabelle 13: JMW-Zusatzbelastung sowie Gesamtbelastung für NO2, PM 10, PM 2.5 und Staubniederschlag<br />

in den höchstbelasteten Aufpunkten während der Bauphase und Vergleich mit Grenzwerten<br />

Bauphase<br />

Immissionsaufpunkte<br />

Humanschutz AP 01 AP 06<br />

Jahresm ittelw ert Jochenstein Gottsdorf<br />

Bezeichnung Aufpunkt Einheit Am Unterfeld Sportplatz<br />

NO2 Zusatzbelastung NO2 µg/m³ 1.2 2.2<br />

Bew ertung Zusatzbelastung - irrelevant geringfügig<br />

Grundbelastung µg/m³ 14.6 13.1<br />

Gesamtbelastung (gerundet) µg/m³ 16 15<br />

Grenzwert µg/m³ 40 40<br />

Grenzwert eingehalten ja ja<br />

PM 10 Zusatzbelastung µg/m³ 3.5 5.4<br />

Bew ertung Zusatzbelastung - geringfügig geringfügig<br />

Grundbelastung µg/m³ 20.2 20.0<br />

Gesamtbelastung (gerundet) µg/m³ 24 25<br />

Grenzwert µg/m³ 40 40<br />

Grenzwert eingehalten ja ja<br />

PM 2.5 Zusatzbelastung µg/m³ 1.2 1.3<br />

Bew ertung Zusatzbelastung - geringfügig geringfügig<br />

Grundbelastung µg/m³ 16.2 16.4<br />

Gesamtbelastung (gerundet) µg/m³ 17.4 17.7<br />

Grenzwert µg/m³ 25 25<br />

Grenzwert eingehalten ja ja<br />

Staubdep. Zusatzbelastung g/m².d 0.010 0.029<br />

Bew ertung Zusatzbelastung g/m².d irrelevant geringfügig<br />

Grundbelastung g/m².d 0.05 0.05<br />

Gesamtbelastung (gerundet) g/m².d 0.06 0.08<br />

Grenzw ert g/m ².d 0.35 0.35<br />

Grenzwert eingehalten ja ja<br />

Tabelle 14: Zusatzbelastung sowie Gesamtbelastung für Kurzzeitgrenzwerte in den höchstbelasteten Aufpunkten<br />

während der Bauphase und Vergleich mit Grenzwerten<br />

Betriebsphase<br />

Bauphase<br />

Immissionsaufpunkte<br />

Humanschutz AP 01 AP 06<br />

Kurzze itw e rte Jochenstein Gottsdorf<br />

Bezeichnung Aufpunkt Einheit Am Unterfeld Sportplatz<br />

NO2 Zusatzbelastung NO2 µg/m³ 47 118<br />

MW1 99.8% Grundbelastung NO2 µg/m³ 69 57<br />

Gesamtbelastung (gerundet) µg/m³ 116 175<br />

Grenzwert µg/m³ 200 200<br />

Grenzwert eingehalten - ja ja<br />

PM 10 zusätzl. TMW-Übschreitungstage Tage 11 18<br />

TMW Grundbelastung (Anzahl Üb.) Tage 5 5<br />

Gesamtbelastung (Anzahl Üb.) Tage 16 23<br />

Grenzw ert (Anzahl Üb.) Tage 35 35<br />

Grenzwert eingehalten ja ja<br />

Insgesamt ist das Verkehrsaufkommen aufgrund <strong>von</strong> Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsfahrten<br />

vernachlässigbar gering, sodass auch keine Auswirkungen auf<br />

die Luftgütesituation abzuleiten sind.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

5.4.3. Schall<br />

Mittels Modellrechnungen werden die Prognosen zu den Immissionsarten Verkehr,<br />

Baulärm und Betrieb ermittelt. Hierbei wird auf Basis eines Geländemodells die jeweiligen<br />

Emissionen modelliert und eine Ausbreitungsberechnung nach Vorgaben der<br />

Bewertungsrichtlinie ausgeführt.<br />

Als Grundlagen zur Beurteilung der auftretenden Schallimmissionen werden folgende<br />

Vorschriften herangezogen:<br />

� Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(26. August 1998)<br />

� Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (19. August<br />

1970)<br />

� 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung (12. Juni 1990)<br />

Um eine Beurteilung der festgestellten Immissionen an den entsprechenden Messpunkten<br />

bzw. Immissionsorten der Berechnung durchführen zu können, wurde eine<br />

Einstufung gemäß der Baunutzungsverordnung durchgeführt.<br />

Bauphase<br />

Verkehrslärm<br />

Während der Bauphase ist ein erhöhter Verkehr auf den angrenzenden Verkehrswegen,<br />

Straßen- und Wasserschifffahrtswegen, zu erwarten. Durch die Bauplanung wurde<br />

für die betroffenen Verkehrswege eine Prognose der Verkehrszahlen aus dem Baustellenbetrieb<br />

ermittelt (siehe Kapitel Verkehr).<br />

Unter Zugrundelegung der Verkehrszahlen (DTV) aus der Prognose für 2015 werden<br />

nach RLS-90 lineare Schallquellen im Berechnungsmodell erzeugt. <strong>Die</strong>se werden<br />

durch weitere Schallquellen auf Basis der maximalen Verkehrsbelastung aus der Bauphase<br />

ergänzt. <strong>Die</strong> Ergebnisse der Berechnungen werden an einzelnen exemplarischen<br />

Immissionspunkten ermittelt und Rasterlärmkarten der unterschiedlichen Situationen<br />

erzeugt.<br />

<strong>Die</strong> dargestellten Verkehrsstärken aus der Bauphase sind für PKW im Bereich <strong>von</strong> maximal<br />

10% des vorhandenen Verkehrs. Auch bei den Schwerverkehrszahlen liegt nur<br />

in einem Teilbereich eine maximale Steigerung <strong>von</strong> unter 30% gegenüber den vorhandenen<br />

Verkehrszahlen vor. Demzufolge sind hier keine signifikanten Erhöhungen<br />

der Immissionswerte zu verzeichnen.<br />

Baulärm<br />

<strong>Die</strong> Bauarbeiten des Vorhabens können in drei Bereiche eingeteilt werden:<br />

� Erdbau im Bereich des Speichersees<br />

� Tunnelvortrieb<br />

� Tätigkeiten auf der BE-Fläche (Jochenstein)<br />

Es kommen eine Brecher- und Sortieranlage (Siebanlage) und eine Betonmischanlage<br />

zum Einsatz. Der Tunnelausbruch wird mittels eines Hydroseilbaggers durch den Lotschacht<br />

geschuttert und durch einen Bandwagen auf die Zwischenlagerfläche verbracht.<br />

<strong>Die</strong> Erdbaustelle Speichersee wird in herkömmlicher Bauweise durch Einsatz<br />

<strong>von</strong> Hydraulikbagger, Planierraupe, Grader, Muldenfahrzeuge und Rüttelwalze ausgeführt.<br />

Sowohl im Bereich des Speichersees als auch der Baustelleneinrichtungsfläche Jochenstein<br />

werden die lärmintensivsten Arbeiten zu den Tagzeiten ausgeführt. Das gilt<br />

Seite 64 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

auch für die Schutterung des Tunnelvortriebes sowie die Beladung der Schubleichter<br />

zum Abtransport der Tunnelausbruchmassen. Alle Versorgungsarbeiten für den Tunnelvortrieb,<br />

welche oberirdische Tätigkeiten im Bereich der BE-Fläche erfordern, werden<br />

bereits tagsüber vorbereitet.<br />

Während der Bauphase ergeben sich negative Auswirkungen aus dem Baustellenlärm<br />

für die Anwohner und den Bereich Tourismus. Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass die<br />

anzusetzenden Richt- und Grenzwerte eingehalten werden. Da es sich bei dem betrachtenden<br />

Gebiet um eine ruhige Umgebung handelt, wird der Unterschied während<br />

der Baumaßnahme subjektiv verstärkt wahrnehmbar sein. Es ist jedoch zu beachten,<br />

dass es sich bei der Baumaßnahme um eine zeitlich beschränkte Maßnahme handelt.<br />

Während des Betriebs des Energiespeicher Riedl sind keine Auswirkungen schalltechnischer<br />

Art zu erwarten.<br />

Betriebphase<br />

Aufgrund des Betriebes des Energiespeicher Riedl ist mit keinen negativen schalltechnischen<br />

Auswirkungen zu rechnen. Der zusätzliche Straßenverkehr in dieser Phase ist<br />

vernachlässigbar gering. Maschinentechnische Bauteile, welche zu Schallemissionen<br />

führen können, befinden sich tief im Gebirge und haben keine Auswirkungen auf die<br />

umliegende Bevölkerung.<br />

5.4.4. Erschütterungen<br />

<strong>Die</strong> Intensität einwirkender Erschütterungen auf Bauwerke wird maßgeblich bestimmt<br />

durch:<br />

� die Distanz Erschütterungsquelle - Bauwerk<br />

� die Stärke der Erschütterungsquelle<br />

� die Eigenschaften der Untergrundstrukturen entlang des Ausbreitungsweges<br />

der Erschütterungswellen<br />

Bauphase<br />

Wesentlichste Erschütterungsquelle in der Bauphase des Vorhabens stellen Sprengungen<br />

dar. Bis auf den Druckschacht (Raise boring oder kontinuierlichen Vortrieb) ist die<br />

Errichtung der untertägigen Bauteile durch zyklischen Vortrieb (Sprengvortrieb, eventuell<br />

lokal kombiniert mit mechanischer Ausbruchshilfe) vorgesehen.<br />

Das Ausmaß der entstehenden Sprengerschütterungen wird entsprechend den einschlägigen<br />

Richtlinien und Normen begrenzt, sodass in der Nähe befindliche Gebäude<br />

und Denkmäler keinerlei schädliche Auswirkungen erfahren. <strong>Die</strong>s wird insbesondere<br />

durch die Einhaltung der vorgegebenen „Abstands-Lademengen-Beziehung“ und ein<br />

begleitendes Beweissicherungsprogramm sichergestellt.<br />

Der Bauablauf sieht nach Abteufung des Lotschachtes die Herstellung des Unterwasserstollens<br />

im Sprengvortrieb bis zu Schutter-/Umladekaverne vor. Hinsichtlich der<br />

Erschütterungsauswirkung auf Reptilienhabitate (Bereich Donauhang) stellt dieser<br />

Bauablauf die günstigste Variante dar, da der Unterwasserstollen bei Erreichen des<br />

Nahbereiches der Donauleiten bereits eine Firsttiefe <strong>von</strong> knapp ~ 50 m unter GOK<br />

aufweist. Hiedurch können durch angepasste Vortriebssprengtechnik unter Miteinbeziehung<br />

<strong>von</strong> Immissionsmessungen die Erschütterungen auf einem mit Verkehrsbelastungen<br />

vergleichbarem noise-level gehalten werden.<br />

Betriebsphase<br />

Es kann zu untergeordneten vermutlich nicht relevanten Schwingungen und Erschütterungen<br />

während des Betriebs kommen. Ziel ist es, dass Schwingungen in der Betriebsphase<br />

im Bereich der menschlichen Behausungen nur in einem nicht die Ge-<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 65 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

sundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigenden Ausmaß auftreten. Dazu werden<br />

neben anderen Maßnahmen beispielsweise die Lagerbedingungen der Maschinen so<br />

gewählt, dass Schwingungen nur in geringem Ausmaß auf das Gebirge übertragen<br />

werden.<br />

5.4.5. Elektromagnetische Felder<br />

Allgemeines<br />

Bei der Beurteilung <strong>von</strong> Auswirkungen <strong>von</strong> elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen<br />

Feldern für den Niederfrequenzbereich ist zu unterscheiden zwischen<br />

den Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft außerhalb der Anlagen<br />

einerseits, und andererseits die Auswirkung auf Arbeitnehmer bei Überwachung und<br />

Wartung der Anlagen.<br />

Für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft werden die Vorgaben der „Sechsundzwanzigsten<br />

Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes<br />

(26.BImSchV) eingehalten.<br />

Bis zum Vorliegen der nationalen Umsetzung der EG-Richtlinie 2004/40/EG werden<br />

die in der 26.BImSchV angegebenen Grenzwerte auch zum Schutz der Arbeitnehmer<br />

angewendet.<br />

Energieableitung<br />

<strong>Die</strong> elektromagnetischen Felder im Bereich der Energieableitung entstehen in beiden<br />

Betriebsarten der Kraftstation Riedl (Turbinenbetrieb und Pumpbetrieb). Durch den<br />

Einsatz der in den Kabelgängen geführten 220-kV Kabelsystemen und durch die Einhaltung<br />

der notwendigen Mindestabstände werden die elektromagnetischen Felder<br />

während aller Betriebszustände in bestimmungsgemäß zugänglichen Bereichen unter<br />

den vorgeschrieben Grenzwerten gehalten.<br />

Kraftstation<br />

<strong>Die</strong> elektromagnetischen Felder in der Kraftstation Riedl sind in den in bestimmungsgemäß<br />

zugänglichen Bereichen unter den Grenzwerten der 26. BImSchV.<br />

5.5. Kultur- und Sachgüter<br />

5.5.1. Bau- und Bodendenkmäler<br />

Bodendenkmäler werden vom Landesamt für Denkmalpflege erfasst und dokumentiert.<br />

Eine projektbezogene Anfrage beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege<br />

bestätigt, dass sich im Bereich des engeren Untersuchungsgebietes nur ein Bodendenkmal<br />

befindet. Damit werden „Untertägige Teile der Burgruine Neujochenstein“<br />

(D-2-7448-0012) ausgewiesen. Alle in die Erde eingreifenden Arbeiten erfordern hier<br />

eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Das dokumentierte Bodendenkmal liegt am<br />

östlichen Ortsrand <strong>von</strong> Riedl abseits der vom Vorhaben verursachten Eingriffe in den<br />

Boden.<br />

<strong>Die</strong> weiteren dokumentierten Denkmäler sind als Baudenkmäler (u.a. Kirche Gottsdorf,<br />

Kapelle Donauinsel, Ebensteinkapelle) einzustufen.<br />

Sollten in der Umsetzung des Vorhabens Bodendenkmäler aufgefunden werden, so ist<br />

dies nach Art. 8 BayDschG der Fachbehörde unter Beibehaltung des angetroffenen<br />

Zustands anzuzeigen.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

5.5.2. Bodenschätze<br />

Im vom Vorhaben beeinflussten Gebiet ist ein Vorkommen <strong>von</strong> Bodenschätzen nicht<br />

bekannt.<br />

5.6. Tiere<br />

Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen und Beeinträchtigungen wurden die Tiergruppen<br />

Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Tag- und Nachtfalter, Libellen, Heuschrecken,<br />

Käfer, Hautflügler und Mollusken nach prinzipiell möglichen Wirkfaktoren<br />

analysiert.<br />

Folgende wesentliche Auswirkungen und teilweise auch in der Folge nicht vermeidbare<br />

erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und Sachverhalte des<br />

Schutzes der Tierwelt wurden für relevant gehalten:<br />

� Flächen- und Funktionsverluste an Lebensräumen<br />

� Beeinträchtigung <strong>von</strong> spezifischen Standortverhältnissen bezüglich Hydrologie<br />

und Kleinklima<br />

� Beeinträchtigung <strong>von</strong> Randzonen für die Tierwelt wertvoller Lebensräume<br />

� das Einschlägigwerden <strong>von</strong> Schädigungs-, Störungs- und Tötungsverboten<br />

bei verschiedenen Tiergruppen beim Artenschutz<br />

Damit waren Einbußen am Bestand <strong>von</strong> naturschutzfachlich wertvollen Tiervorkommen<br />

zu prognostizieren.<br />

Eine besondere Empfindlichkeit der Tierwelt des engeren Untersuchungsraumes besteht<br />

beim Kleinklima. <strong>Die</strong> meisten besonderen Artvorkommen sind durch die speziellen<br />

Verhältnisse bezüglich Temperatur und Feuchte im Gebietsteil Jochenstein erklärbar.<br />

In einem iterativen Prozess mit den Planern und den parallel arbeitenden Fachgutachtern<br />

wurden mit oberster Priorität ein umfangreicher Katalog <strong>von</strong> Schutz-, Vermeidungs-<br />

und Minimierungsmaßnahmen erarbeitet.<br />

In der Abschätzung verbleiben trotz dieser Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen<br />

bzw. sind solche unvermeidbar wie der Flächenverlust durch den Speichersee sowie<br />

mögliche Verbotstatbestände beim Artenschutz speziell bei der Tierwelt. In grober<br />

Abschätzung wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind<br />

und entsprechend umgesetzt werden können. Von einer etwa ausgeglichenen Bilanz<br />

bei der Eingriffsregelung und dem nicht einschlägig werden <strong>von</strong> Verbotstatbeständen<br />

des Artenschutzes wird ausgegangen.<br />

5.7. Pflanzen<br />

5.7.1. Vegetation<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Durch Einrichtung und Betrieb der Baueinrichtungsflächen sowie Lagerflächen sind<br />

Vegetationsbestände direkt betroffen. Am schwerwiegendsten ist die Zerstörung einer<br />

Salbei Glatthaferwiese auf einer Böschung entlang des Donauradwegs (bester Bestand<br />

im bayerischen Gebiet). Unvermeidlich sind außerdem auch Stoffeinträge in Flächen,<br />

die unmittelbar an Baueinrichtungsflächen bzw. Lagerflächen angrenzen.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

<strong>Die</strong> meisten sonstigen Auswirkungen sind mit einfachen Maßnahmen vermeidbar, z.B.<br />

Einhaltung <strong>von</strong> Abstandsstreifen zu Waldrändern. Der Verlust artenreichen Grünlands<br />

bei Zwischenlagerfläche 2 ist unvermeidbar, aber ausgleichbar.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen<br />

Es entsteht ein direkter, verbleibender Flächenverlust durch das Oberbecken und die<br />

eher punktuellen Einrichtungen am Talboden (Ein- Auslaufbauwerk). Durch das Oberbecken<br />

ist ein relativ vielfältiger Feuchtkomplex entlang des Aubachs betroffen sowie<br />

die beiden Fischweiher, <strong>von</strong> denen vor allem der kleinere, obere durch seine Verlandungsvegetation<br />

<strong>von</strong> höherer vegetationskundlicher Bedeutung ist.<br />

Auch der Wald auf der Kuppe, die in den südlichen Bereich des Damms des Oberbeckens<br />

einbezogen wird, ist strukturreich und naturnah.<br />

Am Ort des geplanten Ein- Auslaufbauwerks steht heute ein markanter, alter Baumbestand<br />

(Birnbäume, Silberweiden), der der Anlage bzw. auch der umgebenden BE-<br />

Fläche 1 zum Opfer fallen würde. Im Bereich des Bauwerks entfällt außerdem Uferböschung<br />

mit Silberweiden. Verlust an Glatthaferwiesen kann außerdem durch den Bau<br />

der Organismenwanderhilfe entstehen.<br />

5.7.2. Flora<br />

Bau- und Anlagenbedingt gehen verschiedene Pflanzenvorkommen verloren, darunter<br />

das größte Vorkommen des Wiesensalbeis im Gebiet (BE-Fläche / Lagerfläche 1) sowie<br />

Restvorkommen einer Feuchtflächenflora am Aubach.<br />

Von dem Vorhaben sind also in Bau- und Betriebsphase Vorkommen gefährdeter und<br />

seltener Blütenpflanzen betroffen, Vorkommen stark gefährdeter Arten sind nicht betroffen.<br />

Während Selaginella helvetica (Schweizer Moosfarn) und Dianthus deltoides (Heidenelke)<br />

im Gebiet relativ zahlreiche und auch noch größere Vorkommen besitzen, ist bei<br />

den ansonsten im Bereich der BE-Fläche 4 aufgeführten Arten jeweils eines <strong>von</strong> wenigen<br />

oder sogar das einzige Vorkommen betroffen. Es handelt sich hier v.a. um Pflanzenarten<br />

der artenreichen Wiesen und Nasswiesen, was das besondere Potenzial dieses<br />

Abschnitts des Aubachtals zeigt.<br />

In weiterer Folge werden Maßnahmen ergriffen, die dem ansonsten zu erwartenden<br />

Verlust an Artenvielfalt entgegenwirken.<br />

5.8. Landschaft<br />

Das Donautal und die angrenzende Hochfläche sind im Bereich der Gemeinde Untergriesbach<br />

als „Landschaftliches Vorbehaltsgebiet“ ausgewiesen. Vor allem der Umgriff<br />

größerer Siedlungen, aber auch Flächen für das Oberbecken sowie die Baueinrichtungs-<br />

und Lagerflächen am Talboden sind da<strong>von</strong> ausgenommen. Überschneidungen<br />

finden nur in geringem Umfang (4 ha) während der Bauzeit durch eine Lagerfläche bei<br />

Riedl statt.<br />

Außerdem befinden sich eine Reihe <strong>von</strong> Schutzgebieten im Bereich des Projekts. Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf das Landschaftsschutzgebiet (LSG) (Bauphase: Landschaftsbild)<br />

und das FFH-Gebiet „Donauleiten“ (Flächenverlust bei Lebensraumtyp<br />

„artenreiche, magere Flachlandmähwiesen“ durch Bau des Umgehungsgewässers (Organismenwanderhilfe))<br />

sind möglich bzw. anzunehmen (s. a. Auswirkungen „Tiere“<br />

und „Pflanzen“).<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Bezüglich des Landschaftsbildes stellt das Donauengtal sicher einen Landschaftsraum<br />

<strong>von</strong> mitteleuropäischer Bedeutung dar.<br />

Veränderungen des Landschaftsbildes treten zum einen während der Bauphase durch<br />

die großen notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen / Lagerflächen östlich der Siedlung<br />

Jochenstein und auf der Hochfläche rund um den geplanten Speichersee ein.<br />

Zum anderen verändert das geplante Oberbecken den Landschaftsraum auf der Hochfläche<br />

dauerhaft und erheblich. Das Ein- und Auslaufbauwerk im Donauuferbereich<br />

wird kaum sichtbar sein, auch die Abfahrt zum Portal lässt sich mit Bepflanzung gut<br />

einbinden.<br />

Aus näherer Entfernung betrachtet wird der Damm des Oberbeckens bei geeigneter<br />

Gestaltung allerdings kaum als landschaftsfremdes Element in Erscheinung treten.<br />

Aus mittlerer Distanz sind <strong>von</strong> umliegenden Kuppen aus Blicke in das Becken möglich.<br />

Hier muss der bis zu 20 m schwankende Wasserspiegel bedacht werden. Bei niedrigen<br />

Wasserständen kann der Blick auf die Asphaltfläche der Innendichtung fallen. Der<br />

Speichersee stellt ein neues landschaftliches Element im Landschaftsbild dar. Auch aus<br />

größerer Distanz wird der Staudamm für das Landschaftsbild relevant werden, hier<br />

bestehen durch Modellierung oder Bepflanzung aber Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Insgesamt wird eine nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Bereich<br />

des Speichersees in der Betriebsphase nicht zu vermeiden sein, am deutlichsten dürfte<br />

sie bei mittleren Betrachtungsdistanzen (erlebbar <strong>von</strong> Wanderwegen und nahe liegenden<br />

Ortschaften) sein.<br />

Als Minimierungsmaßnahme während der Bauphase sind differenziert gestaltete Sichtschutzanlagen<br />

für Baueinrichtungs- und Zwischenlagerflächen z.T. bereits in die Planung<br />

integriert und darüber hinaus vorgesehen.<br />

6. Auswirkungen des Vorhabens auf den Raum<br />

6.1. Raumstruktur<br />

Das Vorhaben liegt in der bayerischen Planungsregion 12 Donau-Wald. Es handelt sich<br />

um einen ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden<br />

soll. Der Ort Untergriesbach ist als Unterzentrum eingestuft. Entwicklungsachsen<br />

bestehen in diesem, unmittelbar an der Staatsgrenze nach Österreich gelegenem Gebiet<br />

keine.<br />

Im Raum nördlich der Donau sind die Entwicklungsmöglichkeiten, die in der Schönheit<br />

und Vielfalt der Landschaft, dem Reichtum der natürlichen Ressourcen und den Stärken<br />

der industriellen und handwerklichen Tradition begründet liegen, zu nutzen.<br />

Somit entspricht das Vorhaben einerseits den Grundsätzen der Raumordnung, indem<br />

der Teilraum in seiner (wirtschaftlichen) Entwicklung gestärkt wird und natürliche<br />

Ressourcen (Wasser, Relief) genutzt werden.<br />

Andererseits zählen auch Landschaftsbild, ökologische Wertigkeit sowie Erholungseignung<br />

der Landschaft (Schönheit und Vielfalt) zu den natürlichen Ressourcen.<br />

Zweifellos wird die zu erwartende Baustelle bei einer Bauzeit <strong>von</strong> 4,5 Jahren in ihrer<br />

Dimension den landschaftlichen Charakter überprägen. Da überregionale Einrichtungen<br />

(Donauradweg, Donausteig, Haus am Strom) betroffen sein könnten, sind überregionale<br />

Auswirkungen auf der Ebene der Raumstruktur diesbezüglich nicht auszuschließen.<br />

Um diese Auswirkungen zu minimieren, sind in das Projekt bereits entspre-<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

chende Maßnahmen integriert (Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit des Donauradweges<br />

während der gesamten Bauzeit, attraktive Vermittlung der Maßnahme und des<br />

Baubetriebs, Minimierung des Verkehrs außerhalb der Baustellen, u.a.).<br />

Negative Auswirkungen auf Gemeindeinfrastruktur (Straße, Wasser,..) sind nicht zu<br />

besorgen.<br />

6.2. Siedlungswesen<br />

Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und deren nachhaltige Weiterentwicklung<br />

unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen<br />

<strong>von</strong> Bevölkerung und Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu (LEP).<br />

Besonders schützenswerte Landschaftsteile sind grundsätzlich <strong>von</strong> einer Bebauung<br />

freizuhalten. Das gilt auch für weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende<br />

Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen und für Fluss- und Seeuferbereiche<br />

(LEP).<br />

Im Flächennutzungsplan <strong>von</strong> Untergriesbach ist nur für den südwestlichen Ortsrand<br />

<strong>von</strong> Gottsdorf eine geplante Wohnbaufläche eingetragen.<br />

Auswirkungen <strong>von</strong> Bau- und Betriebsphase<br />

Während der Bauphase werden vom Außenrand der Baustelle (incl. Baueinrichtungsflächen<br />

und Lagerflächen) zumeist Abstände <strong>von</strong> zumindest 100 – 200 m bis zu bebauten<br />

Flächen eingehalten. Lediglich der Sportplatz <strong>von</strong> Gottsdorf grenzt unmittelbar<br />

an eine Lagerfläche, ebenso der Ortsrand <strong>von</strong> Jochenstein, wobei hier aber ein Sicht-<br />

und Lärmschutzwall vorgesehen ist.<br />

<strong>Die</strong> fertigen Anlagenteile des Energiespeicher Riedl wären durchwegs mindestens<br />

150 m <strong>von</strong> nächstgelegenen Wohnhäusern entfernt. Lediglich der „Riedlerhof“ (Gaststätte<br />

mit Ferienwohnungen) wäre näher gelegen (100m, allerdings führt ohnehin die<br />

bestehende Kreisstraße zwischen Riedlerhof und Dammbauwerk vorbei).<br />

Lärmimmissionen<br />

Relevante Grenzwerte werden laut Lärmgutachten (IFB Eigenschenk) während der<br />

maßgeblichen Bauphase überall eingehalten.<br />

Abgas- und Staubimissionen<br />

<strong>Die</strong> Belastungsberechnungen (s. Fachbereich „Luft“) zeigen, dass während der Bauphase<br />

unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die entsprechenden<br />

Grenzwerte eingehalten werden können. Relevant sind Stickoxide (NOx),<br />

Feinstaub (PM 10, PM 2,5) und Staubdeposition.<br />

Auch während der kritischen Bauphase werden sich laut Ausbreitungsberechnungen<br />

relevante Emissionen auf die Baustellenbereiche beschränken, Siedlungsgebiete sind<br />

nicht betroffen.<br />

Während der Betriebsphase sind keine Auswirkungen gegeben.<br />

Erschütterung<br />

Erschütterungen auf Grund <strong>von</strong> Sprengungen werden so dimensioniert, dass die technischen<br />

Grenzwerte an der Oberfläche eingehalten werden und Gebäudeschädigungen<br />

ausgeschlossen werden können (s. Gutachten „Sprengtechnik“).<br />

Ortsentwicklung – Wohnen<br />

Gottsdorf plant am Südhang des „Mühlberg“ ein neues Wohngebiet zu errichten (im<br />

FNP Untergriesbach ausgewiesen, kein rechtsgültiger Bebauungsplan) mit direkter<br />

Blickbeziehung auf den zukünftigen Speichersee. Es handelt sich dabei um die einzige<br />

Baulandreserve in der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) für Gottsdorf. Zwar be-<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

steht nach Aussagen der Gemeinde keine unmittelbare Absicht, das Baugebiet zu erschließen,<br />

zumindest während der lärmintensiven Bauphase des Oberbeckens ist eine<br />

Umsetzung wenig wahrscheinlich. Je nach Einbindungsmöglichkeit und späterem Erscheinungsbild<br />

der Anlage könnte das künftige Wohngebiet für Bauwerber nicht attraktiv<br />

genug sein, so dass die Gemeinde bei Baulandbedarf alternative Standorte suchen<br />

müsste. Mangelnde Flächenverfügbarkeit könnte dann die Entwicklung des Ortes<br />

behindern.<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Weder für die Baustelleneinrichtungen noch für den Energiespeicher Riedl selbst ist in<br />

der Bau- oder in der Betriebsphase eine direkte Inanspruchnahme <strong>von</strong> bestehenden<br />

oder geplanten Wohnsiedlungen oder Sondergebietsflächen vorgesehen. Daher ist das<br />

Vorhaben in diesem Punkt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.<br />

Gewerbe- und Industriegebiete<br />

Gewerbe- und Industrieflächen sind im engeren Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />

6.3. Wasserwirtschaft<br />

Durch die Entnahme <strong>von</strong> Wasser aus der Donau für den Pumpbetrieb wird die Wasserführung<br />

der Donau uw-seitig des Ein- Auslaufbauwerkes reduziert. Umgekehrt wird<br />

der Abfluss bei Turbinenbetrieb in der Donau erhöht.<br />

Bei einem Abfluss <strong>von</strong> Mittelwasser der Donau MQ = 1.430m³/s ändert sich der Abfluss<br />

in der Donau in den Grenzen <strong>von</strong> 1.350 m³/s bis 1.530 m³/s. Das bedeutet,<br />

dass sich bei maximalem Pumpbetrieb der Abfluss in der Donau um ca. 6 % reduziert<br />

bzw. im Turbinenbetrieb um ca. 7 % erhöht.<br />

Bei einem Abfluss <strong>von</strong> Niederwasser der Donau NNQ = 535 m³/s ändert sich der Abfluss<br />

in der Donau in den Grenzen <strong>von</strong> 455 m³/s bis 635 m³/s. Das bedeutet, dass<br />

sich bei maximalem Pumpbetrieb der Abfluss in der Donau um ca. 15 % reduziert<br />

bzw. im Turbinenbetrieb um ca. 19 % erhöht. Der durchgeführte Vergleich zeigt, dass<br />

die Wasserführung der Donau in jedem Fall ausreicht, das benötigte Wasser für den<br />

Pumpbetrieb zur Verfügung zu stellen.<br />

6.4. Schifffahrt<br />

Durch die Wasserentnahme aus der Donau und Rückgabe in die Donau am Ein- und<br />

Auslaufbauwerk sowie durch die Verschiebung der Uferlinie zwischen Donau-km<br />

2201.750 und 2202.150 in Richtung Flussmitte um max. 30 m hat das Projekt Energiespeicher<br />

Riedl mehrere mögliche Auswirkungen auf die Schiff- und Bootsfahrt:<br />

� Reduktion der Fahrwasserbreite im Bereich <strong>von</strong> ca. Donau-km 2.201,70<br />

bis 2.202,20,<br />

� Einwirken <strong>von</strong> Querströmungen beim Pump- oder Turbinenbetrieb unmittelbar<br />

vor dem Ein- und Auslaufbauwerk auf ein vorbeifahrendes<br />

Schiff oder Boot,<br />

� Schwall- und Sunkwellen durch Betriebsübergänge oder Notabschaltungen<br />

quer zum Schiffskörper unmittelbar vor dem Ein- und Auslaufbauwerk,<br />

� Schwall- und Sunkwellen durch Betriebsübergänge oder Notabschaltungen<br />

längs zum Schiffskörper bei der Einfahrt in eine der beiden Schleusen,<br />

� Änderung der Fahrwassertiefe in Folge <strong>von</strong> Schwall- und Sunkwellen<br />

durch Betriebsübergänge oder Notabschaltungen<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 71 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

<strong>Die</strong>se Auswirkungen sind eingehend untersucht worden. Im Folgenden werden die<br />

Ergebnisse der Untersuchungen zusammengefasst.<br />

Durch die Verschiebung der Uferböschung zwischen Donau-km 2.201,750 und<br />

2.202,150 im Zusammenhang mit der Einleitung der Organismenwanderhilfe (OWH)<br />

muss die Fahrwasserbreite im Bereich <strong>von</strong> ca. Donau-km 2.201,70 bis 2.202,20 um<br />

maximal ca. 30 m reduziert werden. Das Fahrwasser ist in diesem Bereich zwischen<br />

150m und 185m breit und müsste auf ca. 135m bis 155m Breite reduziert werden.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche Fahrwasserbreite in der Donau beträgt im Stauraum Aschach 120 m.<br />

<strong>Die</strong> linke Fahrwasserbegrenzung liegt an dieser Stelle ufernah in einem Außenbogen.<br />

<strong>Die</strong>ser Bogen wird kaum ausgefahren, was die Fahrwassergrenze der österreichischen<br />

Via Donau berücksichtigt. <strong>Die</strong>se läuft weiter in Flussmitte als die deutsche amtliche<br />

Fahrwassergrenze. <strong>Die</strong> Verschiebung der Fahrwassergrenze ist nur bis zur Linie der<br />

Via Donau vorgesehen und bedeutet keine Einschränkung für die Schifffahrt (siehe<br />

nachfolgende Abbildung).<br />

Abbildung 11: Fahrwassergrenzen WSV (blau) und Via Donau (schwarz)<br />

<strong>Die</strong> Querströmungen am Ein- und Auslaufbauwerk an der Donau, d.h. die Fließgeschwindigkeitskomponeten<br />

quer zur Flusslängsachse, wurden für die Betriebsfälle<br />

Turbinieren und Pumpen jeweils für die Abflüsse RNQ und MQ mit einem numerischen<br />

3D-Modell berechnet. Für den Wasserspiegel im Oberwasser des Wehrs Aschach wird<br />

im Sionne einer „worst case“-Betrachtung dabei angenommen, dass das Wehr auf der<br />

unteren Stauzieltoleranz gefahren wird. <strong>Die</strong> Anteile der Strömungsgeschwindigkeiten<br />

senkrecht zur heutigen Grenze des Fahrwassers betragen bei Pumpbetrieb mit 80<br />

m 3 /s im Mittel max. 0,4 bis 0,45 m/s, an der verlegten Grenze des Fahrwassers nur<br />

noch max. 0,30 bis 0,35 m/s. Bei Turbinenbetrieb mit 100 m 3 /s betragen die Anteile<br />

der Strömungsgeschwindigkeiten senkrecht zur heutigen Grenze des Fahrwassers im<br />

Mittel max. ca. 0,3 m/s, an der verlegten Grenze des Fahrwassers nur noch ca.<br />

0,20 m/s.<br />

Seite 72 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Fließgeschw. tiefengemittelt (m/s)<br />

Grenze Fahrwasser<br />

WSV<br />

Grenze Fahrwasser<br />

Via Donau<br />

Abbildung 12: MQ Donau = 1430 m³/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren bei Turbinenbetrieb<br />

Anteil Fließgeschw. senkrecht<br />

zum Fahrwasser WSV (m/s)<br />

in Richtung Flussmitte<br />

Grenze Fahrwasser<br />

WSV<br />

Grenze Fahrwasser<br />

Via Donau<br />

Abbildung 13: MQ Donau = 1430 m³/s, Fließvektoren bei Turbinenbetrieb sowie farblich dargestellt der<br />

Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur Fahrwassergrenze (m/s)<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 73 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Fließgeschw. tiefengemittelt (m/s)<br />

Grenze Fahrwasser<br />

WSV<br />

Grenze Fahrwasser<br />

Via Donau<br />

Abbildung 14: MQ Donau = 1430 m³/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren bei Pumpbetrieb<br />

Anteil Fließgeschw. senkrecht<br />

zum Fahrwasser WSV (m/s)<br />

in Richtung Ufer<br />

Grenze Fahrwasser<br />

WSV<br />

Grenze Fahrwasser<br />

Via Donau<br />

Abbildung 15: MQ Donau = 1430 m³/s, Fließvektoren bei Pumpbetrieb sowie farblich dargestellt der<br />

Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur Fahrwassergrenze (m/s)<br />

Seite 74 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Fließgeschw. tiefengemittelt (m/s)<br />

Grenze Fahrwasser<br />

WSV<br />

Grenze Fahrwasser<br />

Via Donau<br />

Abbildung 16: RNQ Donau = 680 m³/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren bei Turbinenbetrieb<br />

Anteil Fließgeschw. senkrecht<br />

zum Fahrwasser WSV (m/s)<br />

in Richtung Flussmitte<br />

Grenze Fahrwasser<br />

WSV<br />

Grenze Fahrwasser<br />

Via Donau<br />

Abbildung 17: RNQ Donau = 680 m³/s, Fließvektoren bei Turbinenbetrieb sowie farblich dargestellt der<br />

Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur Fahrwassergrenze (m/s)<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 75 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Fließgeschw. tiefengemittelt (m/s)<br />

Grenze Fahrwasser<br />

WSV<br />

Grenze Fahrwasser<br />

Via Donau<br />

Abbildung 18: RNQ Donau = 680 m³/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren bei Pumpbetrieb<br />

Anteil Fließgeschw. senkrecht<br />

zum Fahrwasser WSV (m/s)<br />

in Richtung Ufer<br />

Grenze Fahrwasser<br />

WSV<br />

Grenze Fahrwasser<br />

Via Donau<br />

Abbildung 19: RNQ Donau = 680 m³/s, Fließvektoren bei Pumpbetrieb sowie farblich dargestellt der<br />

Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur Fahrwassergrenze (m/s)<br />

Seite 76 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Grundlage der Schwall- und Sunkberechnungen sind die Druckstoßberechnungen zum<br />

Energiespeicher Riedl der Universität Stuttgart vom 01.07.2010. <strong>Die</strong> Ergebnisse dieser<br />

Berechnungen zeigen, dass die größte Durchflussänderung pro Zeit bei einem<br />

Lastabwurf im Pumpenbetrieb erfolgt. Der Durchfluss ändert sich innerhalb <strong>von</strong> ca. 8<br />

Sekunden <strong>von</strong> 80 m 3 /s Pumpendurchfluss auf 20 m 3 /s Durchfluss in Gegenrichtung,<br />

d.h. zur Donau hin. <strong>Die</strong>ser Fall wurde bei der Berechnung der Schwall- und Sunkwellen<br />

mit einem numerischen 2D-Modell zu Grunde gelegt. Für die Untersuchung wurde<br />

ein Donauabfluss <strong>von</strong> 680 m 3 /s (RNQ) angenommen.<br />

Das Ergebnis der Berechnungen zeigt, dass im Bereich unmittelbar vor dem Bauwerk<br />

die Querneigungen an der Grenze des Fahrwassers maximale Werte <strong>von</strong> 5 bis 6 Promille<br />

bei einem maximalen Wasserspiegelanstieg <strong>von</strong> ca. 0,2 m erreichen. Da durch<br />

diese Neigung ein Wasserfahrzeug zur Flussmitte beschleunigt wird, ist eine Gefährdung<br />

auch der Kleinschifffahrt nicht zu befürchten. Vorgänge, die einen Sunk und<br />

damit eine Beschleunigung zum Einlauf hin verursachen, wie ein Anfahren der Pumpen,<br />

laufen langsamer ab und verursachen geringere Schwallhöhen und -neigungen.<br />

<strong>Die</strong> Schwallhöhen in der Schleuseneinfahrt und der Schleusenkammer erreichen auch<br />

mit dem ungünstigen Fall nur einer geöffneten Schleuse max. ca. 12 cm. <strong>Die</strong> maximale<br />

Längsneigung des Wasserspiegels in der Schleuse erreicht ca. 0,5 Promille, bezogen<br />

auf die Länge eines Europaschiffes <strong>von</strong> 85 m Länge. Der obere Grenzwert <strong>von</strong> 1<br />

Promille wird damit deutlich unterschritten.<br />

<strong>Die</strong> flachste Stelle der Donau in der Stauhaltung Aschach befindet sich an der Einfahrt<br />

in den Bereich des unteren Vorhafens der Schleuse Jochenstein. An dieser Stelle befindet<br />

sich ein stationärer Wirbel, in den aus der Donau Schwebstoffe eingetragen<br />

werden, welche dann an dieser Stelle sedimentieren und regelmäßig gebaggert werden<br />

müssen. Der oben erwähnte Lastabwurf beider Pumpen (ΔQ = 100 m 3 /s in 8 Sekunden)<br />

führt an dieser Stelle zu einer Schwallhöhe <strong>von</strong> ca. 6 cm. Ein Sunk kann<br />

durch einen Lastabwurf im Turbinenbetrieb oder durch das Anfahren der Pumpen erzeugt<br />

werden. Beide Vorgänge sind aber mit ca. 60 Sekunden (Lastabwurf Turbinen)<br />

bzw. ca. 30 Sekunden (Anfahren Pumpe) sehr viel langsamer als der berechnete Lastabwurf<br />

der Pumpen, so dass die erzeugte Sunkwelle im Betrag geringer sein dürfte.<br />

<strong>Die</strong> Unterschreitung der erforderlichen Fahrwassertiefe durch den Betrieb des Energiespeichers<br />

Riedl kann somit ausgeschlossen werden.<br />

6.5. Land- und Forstwirtschaft<br />

6.5.1. Landwirtschaft<br />

Das erweiterte Untersuchungsgebiet <strong>von</strong> rd. 510 ha, umfasst landwirtschaftliche Flächen,<br />

d.h. Acker und Grünlandflächen, im Ausmaß <strong>von</strong> rund 430 ha. Dabei befinden<br />

sich etwa 360 ha im Besitz <strong>von</strong> privaten Eigentümer. <strong>Die</strong> verbleibenden 70 ha sind im<br />

Eigentum der Rhein-Main-Donau AG (RMD) bzw. der Donaukraftwerk Jochenstein AG<br />

(DKJ).<br />

<strong>Die</strong> Landwirtschaft ist strukturell geprägt <strong>von</strong> Milchvieh- bzw. Kleintierhaltung, betrieben<br />

<strong>von</strong> etwa 19 Haupterwerbsbetrieben und etwa 11 Zu-/Nebenerwerbsbetrieben,<br />

die Grundstücksflächen, mehrheitlich unter Grünlandnutzung, im Untersuchungsraum<br />

haben. <strong>Die</strong> anschließende Tabelle gibt eine Übersicht über die Struktur der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe.<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 77 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Tabelle 15: betriebliche Strukturdaten (AELF)<br />

Wesentliches Merkmal des Vorhabens aus dem Blick der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

ist der Flächenbedarf. Bezogen auf die Eigentums- und Pachtverhältnisse führt die<br />

Flurgliederung dazu, dass etwa 25 der 42 erfassten (privaten) Grundeigentümer <strong>von</strong><br />

Flächenverlusten in unterschiedlichem Maße (bis zu 6,6 ha bzw. bis zu 91 % der<br />

landwirtschaftlichen Nutzfläche) betroffen sind.<br />

Der dauerhafte Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen liegt bei rund 49 ha als unmittelbare<br />

Beanspruchung des Vorhabens sowie etwa 20 ha für Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Baubedingt stehen weitere rund 11 ha temporär nicht zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong>ser Verlust <strong>von</strong> landwirtschaftlicher Fläche bedarf geeigneter Ausgleichsmaßnahmen,<br />

um den Fortbestand einzelner landwirtschaftlicher Betriebe und damit auch die<br />

ländlichen Struktur zu sichern. <strong>Die</strong> dargestellten Bodengegebenheiten und landwirtschaftlichen<br />

Betriebs- und Eigentumsverhältnisse bieten grundsätzlich die Voraussetzungen<br />

für eine tragfähige Neugliederung, die im Detail u.a. mit den Betroffenen in<br />

einem eigenständigen Prozess zu konkretisieren ist.<br />

6.5.2. Forstwirtschaft<br />

Mögliche negative Auswirkungen des Vorhabens auf die Forstwirtschaft resultieren<br />

grundsätzlich aus Waldflächenverlusten, die folgende Leistungen des Waldes beeinträchtigen<br />

können:<br />

� Holzproduktion<br />

� Erholungsfunktion<br />

Alle Betriebe Haupterwerb Nebenerwerb<br />

Anzahl 30 19 11<br />

Betriebsfläche gesamt 710 ha 630 ha 80 ha<br />

Betriebsfläche mittel 24 ha 33 ha 7 ha<br />

Pachtflächenanteil 36 % 44 % 21 %<br />

Grünlandanteil 67 % 58 % 82 %<br />

Betriebsschwerpunkt<br />

(Anzahl der Betriebe)<br />

Mittlerer Anteil der Betriebsflächen<br />

innerhalb des weiteren<br />

Untersuchungsraums<br />

Milchviehhaltung (18)<br />

Biogas (1)<br />

Schafe, Ziegen, Pferde,<br />

Jungvieh (10); Milchvieh (1)<br />

43 % 41 % 83 %<br />

Der dauerhafte Waldflächenverlust als das für die Forstwirtschaft dominante Merkmal<br />

wurde im Rahmen des bisherigen Planungsprozesses im Sinne einer waldflächensparenden<br />

Planung weitestgehend minimiert.<br />

<strong>Die</strong> Rodungsfläche für die Anlage des Speicherbeckens wird mit rd. 32.000 m² angegeben.<br />

Eine vorübergehende Inanspruchnahme <strong>von</strong> Waldflächen für bauliche Zwecke<br />

(Baustelleneinrichtung etc.) erfolgt nicht.<br />

Aufgrund der Kleinflächigkeit der Eingriffe in Waldbestände ist <strong>von</strong> keinen wesentlichen<br />

Beeinträchtigungen des Vorhabens im Hinblick auf die Holzproduktion auszugehen.<br />

Hingegen wird die Erholungsfunktion der vom Vorhaben angeschnittenen Waldbestände<br />

durch die Verluste <strong>von</strong> Waldrandbereichen für Dammflächen vermindert.<br />

Seite 78 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Es ist vorgesehen, die durch das Vorhaben bedingten Waldflächenverluste durch entsprechende<br />

Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren, wodurch die Beeinträchtigungen<br />

der Erholungsfunktion der durch das Vorhaben angeschnittenen Waldbestände mit<br />

Sicherheit kompensiert werden können.<br />

Im unmittelbaren Nahbereich des Speicherbeckens sind mögliche Flächen für Erstaufforstungen<br />

mit standortgemäßen Baumarten auf insgesamt rund 4,90 ha vorgesehen.<br />

Weitere Waldflächen im engeren Untersuchungsraum des Vorhabens sollen angekauft<br />

und in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen AELF in Passau durch entsprechende<br />

Waldbestandspflege (z. B. Entnahme nicht standortgemäßer Baumarten, Aufforstung<br />

mit standortgemäßen Baumarten, Schaffung strukturreicher Bestände und<br />

Waldränder) ökologisch aufgewertet werden.<br />

6.6. Jagd und Fischerei<br />

6.6.1. Fischerei<br />

Aufgrund der abiotischen Rahmenbedingungen ist der Aubach als Fischgewässer einzustufen<br />

(dzt. gibt es jedoch keinen genannten Fischereiberechtigten). Fischökologische<br />

Erhebungen konnten im Bereich <strong>von</strong> Gottsdorf eine Besiedelung <strong>von</strong> Bachforellen<br />

nachweisen. Unmittelbar bachabwärts der Ortschaft Gottsdorf erbrachten die Erhebungen<br />

keine Fischnachweise. Durch die Errichtung des Speichers ist auf der Hochfläche<br />

der Aubach zu verlegen. Dadurch kommt es temporär zu massiven Beeinträchtigungen<br />

in Bezug auf die Besiedelbarkeit des Gewässers.<br />

Aufgrund der Teilverlegung und naturnahen Ausgestaltung des Aubaches im Bereich<br />

des Speichersees wird dieser Abschnitt morphologisch aufgewertet, wodurch mit einer<br />

Verbreitung der im Oberlauf existierenden Fische in diesem Abschnitt zu rechnen ist.<br />

Mit der Errichtung des Entnahme-/Rückgabebauwerkes und der Organismenwanderhilfe<br />

wird ein Gutteil des linken Donauufers flussab des Donaukraftwerks Jochenstein<br />

bis zur Staatsgrenze umgewandelt. <strong>Die</strong>ser Uferbereich liegt aktuell als ausschließlich<br />

blockwurfgesichertes Ufer vor (grundsätzlich als Schifffahrtslände ausgebildet).<br />

Durch das Baugeschehen kommt es zu temporären Störungen und Unbesiedelbarkeit<br />

der Uferzonen.<br />

Durch das Baugeschehen können sich Trübebelastungen in den Gewässern ergeben.<br />

Mit dem Betrieb des Energiespeichers Riedl kommt es zu hydrologischen Änderungen<br />

der Donau im Unterwasser des KW Jochenstein bis zur Staustufe Aschach. <strong>Die</strong>se Änderungen<br />

bedeuten eine eingeschränkte Nutzbarkeit der unmittelbaren Uferzonen. In<br />

Abhängigkeit <strong>von</strong> der Autökologie der einzelnen wassergebundenen Organismen sind<br />

die jeweiligen Arten unterschiedlich betroffen. Durch die Errichtung des Speichers<br />

kommt es für den Aubach zu einer Reduktion des hydrologischen Einzugsgebiet <strong>von</strong><br />

ca. 20%.<br />

Um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Fischerei zu kompensieren, ist ein fischereiliches<br />

Augleichskonzept vorgesehen. Dazu sind alle projektsbedingten Auswirkungen<br />

in Hinblick auf ihre einschränkenden Effekte zu quantifizieren (darauf aufbauend<br />

werden Ausgleichmaßnahmen formuliert und projektiert). <strong>Die</strong>ser Schritt kann jedoch<br />

erst im weiterführenden Planungsprozess geschehen.<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 79 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Grundsätzlich lassen sich aber drei unterschiedliche Ausgleichebenen nennen:<br />

� Ausgleich durch morphologische Maßnahmen (Aufwertung der Habitatbedingungen<br />

für Fische)<br />

� Ausgleich durch Besatzmaßnahmen<br />

� Finanzieller Ausgleich<br />

Von den drei gelisteten Ausgleichsmöglichkeiten sollte aus fachlicher Sicht der erstgenannte<br />

Aspekt vorrangig angestrebt werden.<br />

6.6.2. Jagd<br />

Berücksichtigt werden die möglichen Auswirkungen auf die im Jagdrevier „Gottsdorf<br />

Donauseite“ vorkommenden jagdbaren Wildarten<br />

Bauphase<br />

� Rehwild<br />

� Schwarzwild<br />

� Feldhase<br />

� Flugwild (Stockenten, Ringeltaube, Fasan, Waldschnepfe, Rabenkrähe,<br />

Eichelhäher, Elster)<br />

� Raubwild (Fuchs, Dachs, Steinmarder).<br />

Durch die Bauphase (Baustellenlärm, Erdbewegungen, Materialtransporte) ist <strong>von</strong><br />

einer Beunruhigung des Wildes auszugehen. Das Wild wird verstärkt mit Nachtaktivitäten<br />

und Habitatverlagerungen reagieren, was die Jagdausübung und Erfüllung des<br />

gesetzlichen Abschussplanes (Rehwild) erschweren könnte.<br />

Betriebsphase<br />

Der Speichersee und die zugehörige Böschung bilden künftig einen sog. „befriedeten<br />

Bezirk“ i.S.d. Jagdrechts und sind der bejagbaren Fläche entzogen. <strong>Die</strong> Jagdflächenverluste<br />

liegen bei rund 39 ha.<br />

Von Beeinträchtigungen des Wander- und Revierverhaltens des jagdbaren Wildes ist<br />

nach Abschluss der Bauarbeiten mittel- und langfristig nicht auszugehen. <strong>Die</strong> Strecke<br />

des jagdbaren Wasserwildes (insbesondere Stockenten) dürfte sich infolge des Entzugs<br />

der einzigen Wasserfläche im Jagdrevier reduzieren.<br />

Es ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen (strukturreiche<br />

Waldinseln, neu geschaffene Wasserfläche) die Beeinträchtigungen des jagdbaren<br />

Wildes durch das Vorhaben kompensiert werden können.<br />

6.7. Freizeit und Erholung, Tourismus und Fremdenverkehr<br />

Laut Landesentwicklungsplan (LEP) wird der südliche Bayerische Wald, dem die Gemeinde<br />

Untergriesbach angehört, als Gebiet mit erheblichem Urlaubstourismus eingestuft.<br />

Auf die Belange des Tourismus ist daher bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen<br />

besonders Rücksicht zu nehmen.<br />

<strong>Die</strong> Attraktivität der Landschaft und eine intakte Natur am Urlaubsort sind eines der<br />

wichtigsten Reisemotive. Für die Region ist die Entwicklung und Stärkung touristischer<br />

Routen <strong>von</strong> besonderer Bedeutung. Das vorhandene Netz touristischer Wege soll in<br />

der Region weiter verbessert und untereinander vernetzt werden (Regionalplan).<br />

Seite 80 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00


<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Bau- und betriebsbedingte Wirkungen<br />

Nennenswerte Beeinträchtigungen für die Erholungswirkung der Landschaft sind dort<br />

zu erwarten, wo bedeutende Wanderrouten nahe an oder gar entlang <strong>von</strong> Baustelleneinrichtungsflächen<br />

führen (Lärm, Staub, Landschaftsbild).<br />

<strong>Die</strong> Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden nach Abschluss der Bauphase<br />

deutlich reduziert sein, aber auch während der Betriebsphase wird – v.a. wegen des<br />

bis zu 20 m schwankenden Wasserspiegels im Oberbecken – mit dauerhaften Beeinträchtigungen<br />

<strong>von</strong> Landschaftsbild und Erholungseignung zu rechnen sein. Auf Grund<br />

des schwankenden Wasserspiegels kann der Speichersee kaum in ein Naherholungskonzept<br />

eingebunden werden.<br />

Überlagerungen mit überregional bedeutsamen Wander- bzw. Radwegen ergeben sich<br />

während der Bauphase nur im Bereich der Lagerfläche am Ein- und Auslaufbauwerk<br />

für den Donauradweg. Da die Nutzer um die Baustelle herum geführt werden sollen,<br />

wird die Wegebeziehung nicht durchschnitten. Inwieweit bei der mehrjährigen Bauphase<br />

die Nutzer eher auf die österreichische Seite ausweichen oder die Baustelle<br />

selbst als Attraktion Nutzer anzieht und welche Auswirkungen dadurch auf den lokalen<br />

Tourismus entstehen, kann auf raumordnerischer Ebene nicht beurteilt werden.<br />

Grundsätzlich ist das vorhandene lokale Spazierwegenetz südlich <strong>von</strong> Gottsdorf in<br />

einem Gebiet mit örtlicher Naherholungsfunktion vom Bau des Speichersees betroffen.<br />

Wegebeziehungen werden um den See wiederhergestellt bzw. auch zusätzliche<br />

ermöglicht.<br />

6.8. Mensch<br />

Luft<br />

Es sind mögliche Auswirkungen auf den Menschen aufgrund NOx- und Staub-<br />

Emissionen durch Bau- und Arbeitsmaschinen, durch LKW-Transporte, sowie Staubemissionen<br />

durch die Manipulation <strong>von</strong> Schüttgütern und den Stollenvortrieb in der<br />

Bauphase denkbar und untersucht worden.<br />

<strong>Die</strong> Immissionsprognose bei Wohnobjekten bzw. Objekten mit sensibler Nutzung<br />

(Aufpunkte) ergibt im ungünstigsten Fall Immissionsbeiträge im Jahresmittel für NO2<br />

<strong>von</strong> maximal rund 6%, für Feinstaub <strong>von</strong> maximal rund 13% des jeweiligen Grenzwertes<br />

nach der 39.BImSchV. In allen Aufpunkten werden in der Gesamtbelastung die<br />

JMW-Grenzwerte nicht überschritten. Für die Staubdeposition kann ebenfalls <strong>von</strong> der<br />

Einhaltung des Grenzwertes <strong>von</strong> 0,35 g/m²d im Jahresmittel sicher ausgegangen<br />

werden.<br />

Schall<br />

Während der Bauphase ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf den angrenzenden<br />

Verkehrswegen, Straßen- und Wasserschifffahrtswegen zu erwarten. <strong>Die</strong> Verkehrsstärken<br />

aus der Bauphase sind für PKW im Bereich <strong>von</strong> maximal 10% des vorhandenen<br />

Verkehrs. Auch bei den Schwerverkehrszahlen liegt nur temporär eine maximale<br />

Steigerung <strong>von</strong> unter 30% gegenüber den vorhandenen Verkehrszahlen vor. Demzufolge<br />

sind hier keine signifikanten Erhöhungen der Immissionswerte zu verzeichnen.<br />

Weitere Schallimmissionen werden aufgrund der direkten Bautätigkeiten verursacht.<br />

Sowohl im Bereich des Speichersees als auch der Baustelleneinrichtungsfläche Jochenstein<br />

kommt es zu lärmintensiven Arbeiten, welche jedoch nur zu den Tagzeiten<br />

ausgeführt werden.<br />

JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 81 <strong>von</strong> 98


Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Da es sich bei dem betrachtenden Gebiet um eine ruhige Umgebung handelt, wird der<br />

Unterschied während der Baumaßnahme subjektiv verstärkt wahrnehmbar sein. Hierbei<br />

ist jedoch festzuhalten, dass die anzusetzenden Richt- und Grenzwerte eingehalten<br />

werden. Bei den Baumaßnahmen handelt es sich auch um zeitlich beschränkte<br />

Maßnahmen.<br />

Während des Betriebs des Energiespeichers Riedl sind keine Auswirkungen schalltechnischer<br />

Art zu erwarten.<br />

Wasserversorgung<br />

Aufgrund der Bautätigkeit im Talboden <strong>von</strong> Jochenstein kann es zu einer Beeinträchtigung<br />

der Trinkwasserversorgung kommen. Aufgrund dessen wird eine Ersatztrinkwasserversorgung<br />

eingerichtet, welche die durchgehende Versorgung der Bevölkerung<br />

mit einwandfreiem Trinkwasser gewährleistet.<br />

Erholungsfunktion der Landschaft<br />

Beeinträchtigungen für die Erholungswirkung der Landschaft sind dort zu erwarten,<br />

wo bedeutende Wanderrouten nahe an oder entlang <strong>von</strong> Baustelleneinrichtungsflächen<br />

führen. Hier können Immissionen wie Lärm- und Staub sowie die Veränderung<br />

des Erscheinungsbildes der Landschaft den Erholungsgenuss schmälern. Weiterhin<br />

werden Blickbeziehungen <strong>von</strong> umgebenden Erholungseinrichtungen beeinträchtigt.<br />

<strong>Die</strong> Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden nach Abschluss der Bauphase<br />

deutlich reduziert sein, aber auch während der Betriebsphase muss mit einer dauerhaften<br />

Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Landschaftsbild und Erholungseignung gerechnet werden.<br />

Eine dauerhafte Schmälerung der Erholungsfunktion der Landschaft ist nur durch den<br />

Speichersee und seine notwendigerweise hohen Dämme zu erwarten. Eine landschaftsgerechte<br />

Einbindung des technischen Bauwerkes ist bei dessen Größenordnung<br />

nur schwer möglich.<br />

6.9. Gewerbliche Wirtschaft<br />

Im Untersuchungsraum stellt der Urlaubstourismus einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor<br />

dar, was sich in einem guten Angebot an Gastronomie, Pensionen, Hotels und<br />

dem Feriendorf in Gottsdorf niederschlägt.<br />

Ein wichtiger Arbeitgeber ist außerdem die Donaukraftwerk Jochenstein AG und stellt<br />

außerdem eine wichtige touristische Attraktion dar.<br />

Handel, Gastgewerbe, Verkehr und sonstige <strong>Die</strong>nstleistungen stellen in der Gemeinde<br />

Untergriesbach etwa gleich viele Arbeitsplätze wie das produzierende Gewerbe. Im<br />

weiteren Untersuchungsgebiet existieren noch 30 landwirtschaftliche Betriebe, da<strong>von</strong><br />

19 im Haupterwerb (nach Angaben des AELF Passau).<br />

Auswirkungen<br />

Der Flächenbedarf des Vorhabens (inkl. Ausgleichsflächen) kann dazu führen, dass<br />

sich die örtliche landwirtschaftliche Betriebsstruktur ändert.<br />

Im touristischen Bereich sind für die Bauzeit Störungen im engeren Umfeld des Baufeldes<br />

(Gottsdorf / Riedl / Jochenstein, in geringerem Maße auch Engelhartszell) anzunehmen.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Sofern sich die Nutzungsgewohnheiten der Rad- und Wandertouristen auf Donau-<br />

Radweg und Donausteig im Zusammenhang mit dem Projekt ändern, sind auch überörtliche<br />

Auswirkungen möglich (z.B. Verlagerung der Touristenströme auf das rechte<br />

Donauufer mit Auswirkungen auf das linke Donauufer zwischen Obernzell und Radfähre<br />

Engelhartszell oder weiter). Um einer derartigen Entwicklung entgegen zu wirken,<br />

ist vorgesehen, ein touristisch attraktives Rahmenprogramm anzubieten (z.B. „Baustellentourismus“;<br />

Zusammenarbeit mit „Haus am Strom“).<br />

Eine wesentliche Minimierung der möglichen Auswirkungen besteht jedenfalls bereits<br />

in der vorgesehenen Beibehaltung des Donauradwegs im Bereich Jochenstein auch<br />

während der Bauphase.<br />

Nachhaltige Energieversorgung<br />

In Jochenstein existiert seit 1956 das Wasserkraftwerk Jochenstein mit entsprechenden<br />

infrastukturellen Einrichtungen (Energieableitung, etc.). Bereits 1977 wurde<br />

erstmals ein Raumordnungsverfahren für den Bau eines Pumpspeicherwerkes beantragt<br />

(positive landesplanerische Beurteilung).<br />

Der geplante Energiespeicher Riedl entspricht den Zielen der Raumordnung zur Erzeugung<br />

einer nachhaltigen Versorgung mit erneuerbaren Energien.<br />

6.10. Volkswirtschaft<br />

<strong>Die</strong> Errichtung und der Betrieb des Energiespeichers Riedl leisten einen wichtigen Beitrag<br />

zur Stärkung der Wirtschaftskraft in der Region <strong>Niederbayern</strong>, insbesondere aber<br />

für den relativ strukturschwachen Raum südöstlich <strong>von</strong> Passau. Durchgeführte Modellrechnungen<br />

und Analysen zeigen, dass mit einer markanten Zunahme der Produktion,<br />

der Bruttowertschöpfung, der Beschäftigung und der Staatseinnahmen gerechnet<br />

werden kann und unterstreichen deren Bedeutung für den regionalen Wirtschaftsraum.<br />

Angesichts des beträchtlichen Investitionsvolumens für die Errichtung des Energiespeichers<br />

Riedl ergibt sich voraussichtlich für Deutschland eine zusätzliche Produktion<br />

<strong>von</strong> rd. 425 Mio. €. Hiermit ist eine Erhöhung der Bruttowertschöpfung, also des<br />

Wachstumsbeitrags durch die Investitionsausgaben, um 201 Mio. € verbunden. Auch<br />

werden für zahlreiche Personen die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert. Zudem<br />

steigen durch die Investition die Staatseinnahmen in Deutschland um insgesamt<br />

112 Mio. €.<br />

<strong>Die</strong> wirtschaftlichen Effekte in der Betriebsphase sind angesichts der hohen Kapital-<br />

und der vergleichsweise niedrigen Beschäftigungsintensität des Investitionsprojekts<br />

naturgemäß geringer. Dennoch ist festzustellen, dass sich auch durch den Betrieb<br />

nicht zu unterschätzende ökonomische Impulse, insbesondere für die unmittelbar<br />

angrenzende Region, ergeben werden.<br />

Für die Region ergibt sich vor dem Hintergrund der regionalen Entwicklung, dass das<br />

Projekt Energiespeicher Riedl einen Beitrag im Aufholprozess der Einkommensentwicklung<br />

leisten kann. <strong>Die</strong> Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze kann den Prozess der<br />

Verbesserung der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten unterstützen. <strong>Die</strong> sektorale<br />

Wirkung der zusätzlichen Einkommen ist stark auf die Bauwirtschaft und das Verarbeitende<br />

Gewerbe konzentriert, aber auch im <strong>Die</strong>nstleistungsgewerbe ergeben sich<br />

positive Effekte. Zudem resultiert zwangsläufig ein positiver Effekt aus der Stärkung<br />

der zukunftsträchtigen Branche Energieversorgung, einem Bereich, der bisher einen<br />

geringen Anteil an der regionalen Produktion und Beschäftigung hat. Das kann die<br />

Region auf dem Weg des Strukturwandels hin zu einer modernen Industrie- und<br />

<strong>Die</strong>nstleistungsregion unterstützen.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

7. Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation <strong>von</strong> Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf Natur und Umwelt<br />

7.1. Mensch<br />

Immissionen<br />

Durch eine optimierte Bauablaufplanung wird eine Minimierung der auftretenden<br />

Emissionen hinsichtlich Schall, Erschütterungen, Staub und Luftschadstoffe erreicht.<br />

Entsprechend können die dadurch verursachten Immissionen in der Bau- und Betriebsphase<br />

auf ein für den Menschen ungefährliches Ausmaß begrenzt werden. Gültige<br />

Immissions-Grenzwerte können flächendeckend eingehalten werden.<br />

Raum- und Erholungsfunktion<br />

Zahlreiche Anlagenteile des Energiespeicher Riedl werden untertägig errichtet. Dadurch<br />

kann der Eingriff in den Raum und die Landschaft bereits wesentlich minimiert<br />

werden. Ebenso werden bestehende Wegefunktionen im Projektumfeld aufrecht erhalten<br />

bzw. neu geschaffen. Umfangreiche naturschutzfachliche und landschaftsökologische<br />

Planungen im Rahmen der Errichtung des Energiespeichers (s. Fachbereich<br />

Pflanzen und Tiere) gewährleisten eine bestmögliche Einbindung der oberirdischen<br />

Anlagenteile in die Landschaft und die natürliche Umgebung. Im Umfeld des Speichersees<br />

werden neue Strukturen zur Naherholung und Erlebbarkeit des neuen Landschaftselementes<br />

geschaffen (Wege, Biotope). Durch variable Geländemodellierung<br />

der luftseitigen Speicherseeböschung und der Umgebung angepasste Bepflanzung<br />

kann das Speicherseebauwerk wesentlich harmonischer in die vorherrschende Landschaft<br />

eingebunden und damit die Nah- und Fernwirkung verbessert werden.<br />

Regionalstudie<br />

Eine frühzeitige und umfangreiche Information sowie Integration der Bürger über und<br />

in den Planungsprozess ist vorgesehen. Aus diesem Zweck wird parallel zur Planungsphase<br />

des Energiespeichers Riedl eine Regionalstudie ausgearbeitet, welche die möglichen<br />

Auswirkungen des Vorhabens und Entwicklungsmöglichkeiten der Region im<br />

erweiterten Projektgebiet (Gottsdorf, Riedl, Jochenstein,...) zum Schwerpunkt hat. <strong>Die</strong><br />

Studie befasst sich mit dieser Thematik und versucht Handlungsempfehlungen für den<br />

Planungsprozess und die Optimierung <strong>von</strong> ermittelten Maßnahmen abzuleiten. <strong>Die</strong><br />

Umsetzung der Studie erfolgt unter aktiver Teilnahme der örtlichen Bevölkerung, wodurch<br />

eine direkte Rückkoppelung gewährleistet wird.<br />

7.2. Klima, Luft, Schall und Erschütterungen<br />

7.2.1. Klima<br />

Es sind sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsphase keine Maßnahmen erforderlich.<br />

7.2.2. Luft<br />

Während der Bauphase werden emissionsmindernde Maßnahmen entsprechend dem<br />

Stand der Technik durchgeführt. <strong>Die</strong>se Maßnahmen sind Bestandteil der Vorhabens.<br />

� Baumaschinen auf den Baustellen ab einer Leistung <strong>von</strong> 75 kW entsprechen<br />

mindestens dem Emissionsstandard Stufe II der Richtlinie<br />

2004/26/EG, ansonsten zumindest der Stufe I.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

7.2.3. Schall<br />

� <strong>Die</strong> Zu- und Abfahrten im Hauptbaulager (BE 1) erfolgen auf staubfrei<br />

befestigten (asphaltierten) Straßen.<br />

� Verschmutzungen <strong>von</strong> öffentlichen Straßen durch den baubedingten<br />

Verkehr werden nach dem Stand der Technik vermieden. Dazu wird im<br />

Ausfahrtsbereich des Hauptbaulagers eine Reifenwaschanlage situiert<br />

und betrieben. Das nachfolgende Straßenstück bis zur Kreisstraße PA 1<br />

dient als Abrollstrecke und wird bei sehr trockenen Verhältnissen regelmäßig<br />

gekehrt bzw. gereinigt.<br />

� Bei Trockenheit wird auf allen unbefestigten Wegen und Flächen auf angepasste<br />

Geschwindigkeit geachtet, um Staubemissionen zu vermeiden.<br />

� Unbefestigte Fahrwege werden an trockenen Tagen während der Benutzungszeit<br />

feucht gehalten.<br />

Im Zuge der Planungen und Abstimmungen zwischen den einzelnen Fachbereichen<br />

wurden folgende Maßnahmen zur Lärmvermeidung bzw. Lärmverminderung für die<br />

Bauphase bereits in die Planungen aufgenommen:<br />

� Östlich der Ansiedlung Jochenstein wird zum Hauptbaulager hin, ein 5m<br />

hoher Lärmschutzwall geschüttet.<br />

� nördlich des Baulagers wird zur Schallabschirmung speziell für Getier<br />

eine Oberbodenmiete mit ca. 1,5m Höhe angelegt.<br />

� <strong>Die</strong> lärmintensiven Arbeiten übertage werden nur tagsüber ausgeführt.<br />

� Der Abtransport der Überschussmassen aus der Tunnelbaumaßnahme<br />

erfolgt über Donauschiffe.<br />

� Beim Bauablauf zur Errichtung des Speichersees werden die Dammabschnitte<br />

nahe Riedl und Gottsdorf als erstes errichtet, um eine Abschirmung<br />

zu erreichen.<br />

� <strong>Die</strong> erforderlichen Betonmassen werden überwiegend vor Ort erzeugt.<br />

So entfallen weitere LKW-Fahrten für den Antransport <strong>von</strong> Beton.<br />

7.2.4. Erschütterungen<br />

Bei sprengtechnischem Vortrieb wird die Sprengladung entsprechend der lokalen Gegebenheiten<br />

bzw. dem Abstand zu den nächsten Bebauungen so gewählt, dass die<br />

zulässigen Grenzwerte der Schwinggeschwindigkeit eingehalten werden. Dadurch<br />

können mögliche Schäden an Gebäuden und Baudenkmälern vermieden werden.<br />

7.3. Verkehr<br />

Grundsätzlich wurde der Bauablauf so geplant, dass radgebundene Transportfahrten<br />

möglichst reduziert werden. Untertägiges Ausbruchsmaterial wird dementsprechend<br />

per Schiffsverkehr über die Donau abtransportiert, was zu einer wesentlichen Entlastung<br />

des örtlichen Straßennetzes und der lokalen Bevölkerung führt.<br />

Um Schädigungen an bestehenden Straßen so gering wie möglich zu halten, werden<br />

Fahrten während der Frost-Tau-Wechsel möglichst vermieden.<br />

Materialtransporte zum Speichersee werden vorrangig über die B388 und weiter über<br />

die PA 50 erfolgen. <strong>Die</strong> Benutzung der Steigungsstrecke Obernzell – Jochenstein- Donauleiten<br />

wird möglichst gering gehalten.<br />

Um Verschmutzungen der Fahrbahnen zu vermeiden, werden Zu- und Abfahrten der<br />

Baufelder sowie die Hauptverkehrswege der Baulager großteils mit Asphalt befestigt.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

7.4. Wasser<br />

7.4.1. Oberflächenwasser<br />

Mögliche strukturelle Maßnahmen im Stauraum Aschach<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Ersatzlebensräumen ohne Beeinträchtigung durch<br />

unnatürliche Wasserstands- und Abflussschwankungen in der Organismenwanderhilfe<br />

und mit ihr verbundenen Stillgewässern<br />

� Umwandlung der Uferzonen in gegenüber Wasserstandsschwankungen<br />

weniger empfindliche bzw. geschützte Strukturen (Neuschaffung <strong>von</strong><br />

Flachufern mit kontinuierlichem Gradienten; Adaptierung bestehender<br />

Uferstrukturen (Gradientenverlängerung), Schaffung tiefgründiger, vor<br />

Wellenschlag geschützter Bereiche hinter Kiesinseln bzw. Leitwerken)<br />

� Schaffung tiefgründigerer Stillgewässer mit geringerer Sensibilität gegenüber<br />

Wasserstandsschwankungen (Totholzstrukturen)<br />

� Spezielle Ausformung <strong>von</strong> Feinsedimentstrukturen (kontinuierlich auslaufende<br />

Tiefenlinie, Eliminieren <strong>von</strong> Falleneffekten)<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Uferstrukturen und Nebengewässern in angrenzenden<br />

Detailwasserkörpern mit möglicher Ausstrahlwirkung (vorzugsweise<br />

im Stauraum Jochenstein aufgrund der wahrscheinlichen Ausstrahlwirkung<br />

in Richtung flussab, der Lage im gleichen FFH-Gebiet und der Vernetzung<br />

über die neue OWH).<br />

Organismenwanderhilfe am KW Jochenstein<br />

Im Zuge der Errichtung des Energiespeicher Riedl wird eine Organismenwanderhilfe in<br />

Form eines natürlichen Umgehungsgerinnes am Talboden <strong>von</strong> Jochenstein errichtet.<br />

7.4.2. Grundwasser<br />

Während der Bauzeit wird im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes die<br />

Wasserversorgung des Ortes Jochenstein mittels Ersatzwasserversorgung sichergestellt<br />

werden.<br />

Wasserundurchlässige Ausbildung des Speichersees in Asphaltbauweise. Dadurch<br />

werden Wechselwirkungen zwischen dem Wasserstand im Speichersees und dem umgebenden<br />

Grundwasser unterbunden.<br />

Der Unterwasserstollen wird im kristallinen Grundgebirge unterhalb des Talbodenaquifers<br />

<strong>von</strong> Jochenstein angeordnet, so dass hier etwaige Wirkungen auf den Grundwasserabfluss<br />

und die Grundwasserbeschaffenheit des Talbodenaquifers minimiert werden.<br />

Im Bereich der untertägigen Eingriffsbereiche und des Speichersees werden Wasserzutritte<br />

entlang <strong>von</strong> wasserführenden Klüften zeitnah durch geeignete technische<br />

Maßnahmen abgedichtet, so dass die Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse<br />

sowohl räumlich als auch zeitlich minimiert werden.<br />

Zusätzlich zu den Maßnahmen wird eine regelmäßige Beweissicherung aller im Projektgebiet<br />

vorhandenen Brunnen und Quellen durchgeführt und dokumentiert.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

7.5. Land- und Forstwirtschaft<br />

7.5.1. Landwirtschaft<br />

<strong>Die</strong> Beibehaltung der landwirtschaftlichen Betriebsfläche (vor allem Vollerwerbsbetriebe)<br />

durch Pachtverträge zwischen Landwirten, die ihren Betrieb weiter führen, und<br />

Eigentümern, die keine Landwirtschaft (mehr) betreiben, wird angestrebt.<br />

<strong>Die</strong> Bereitstellung <strong>von</strong> Ausgleichsflächen ist vorgesehen. <strong>Die</strong> Beibehaltung der qualitativen<br />

Standorteinstufung bei Umverlegungen wird dabei berücksichtigt. Anerkannte<br />

ökologisch bewirtschaftete Flächen werden eigens betrachtet.<br />

<strong>Die</strong> Kompensation <strong>von</strong> quantitativ nicht ausgleichbaren Flächenverlusten durch qualitativ<br />

höhere Wertigkeit <strong>von</strong> Ersatz-Flächen – ggf. durch Aufwertung mit Boden bzw.<br />

humosem Oberboden – ist in gewissem Umfang möglich.<br />

Eine Erschließung <strong>von</strong> Nebeneinkünften, beispielsweise im Tourismus- und Freizeitbereich<br />

(Donauleiten, regenerative Energiegewinnung) ist als neuer wirtschaftlicher<br />

Baustein gerade für einzelne Betriebe, deren Flächenverluste nicht ausgeglichen werden<br />

können, förderlich.<br />

Ertragsverluste in der Bau- bzw. Betriebsphase, welche nicht durch Ersatz- und<br />

Tauschflächen abgegolten werden können, werden durch entsprechende Entschädigungen<br />

kompensiert.<br />

7.5.2. Forstwirtschaft<br />

Im unmittelbaren Nahbereich des Speicherbeckens sind mögliche Flächen für Erstaufforstungen<br />

mit standortgemäßen Baumarten auf insgesamt rund 4,90 ha vorgesehen.<br />

Weitere Waldflächen im engeren Untersuchungsraum des Vorhabens sollen angekauft<br />

und in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen AELF in Passau durch entsprechende<br />

Waldbestandspflege (z. B. Entnahme nicht standortgemäßer Baumarten, Aufforstung<br />

mit standortgemäßen Baumarten, Schaffung strukturreicher Bestände und<br />

Waldränder) ökologisch aufgewertet werden.<br />

7.6. Jagd und Fischerei<br />

7.6.1. Jagd<br />

Für den lokalen Flächenverlust durch den Speichersee sind Ausgleichsmaßnahmen in<br />

Form <strong>von</strong> Aufwertungen der Lebensraumqualität für jagdbares Wild vorgesehen. <strong>Die</strong><br />

Anlage <strong>von</strong> strukturreichen Waldinseln wird den Lebensraum für Wildtiere in unmittelbarer<br />

Nähe des Speichersees aufwerten. Zudem ist die Anlage einer Wasserfläche<br />

(Weiher) unmittelbar nördlich des geplanten Sees geplant, wodurch Lebensraum für<br />

wassergebundenes Wild geschaffen wird.<br />

Es ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen die Beeinträchtigungen<br />

des jagdbaren Wildes durch das Vorhaben kompensiert werden können.<br />

7.6.2. Fischerei<br />

Um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Fischerei zu kompensieren, ist ein fischereiliches<br />

Augleichskonzept vorgesehen. Dazu sind alle projektsbedingten Auswirkungen<br />

in Hinblick auf ihre einschränkenden Effekte zu quantifizieren (darauf aufbauend<br />

werden Ausgleichmaßnahmen formuliert und projektiert). <strong>Die</strong>ser Schritt kann jedoch<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

erst im weiterführenden Planungsprozess geschehen. Grundsätzlich lassen sich aber<br />

drei unterschiedliche Ausgleichebenen nennen:<br />

� Ausgleich durch morphologische Maßnahmen (Aufwertung der Habitatbedingungen<br />

für Fische)<br />

� Ausgleich durch Besatzmaßnahmen<br />

� Finanzieller Ausgleich<br />

Von den drei gelisteten Ausgleichsmöglichkeiten sollte aus fachlicher Sicht der erstgenannte<br />

Aspekt vorrangig angestrebt werden.<br />

Generell werden in der Donau und im Au- und Dandlbach strukturelle bzw. hydromorphologische<br />

Maßnahmen gesetzt, um den vorherrschenden Fischbestand zu erhalten<br />

und zu verbessern.<br />

7.7. Boden<br />

Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung <strong>von</strong> negativen Auswirkungen im Sinne<br />

des BBodSchG sind:<br />

� Der dauerhafte Flächenverbrauch als das dominantes Merkmal kann im<br />

bisherigen Planungsprozess als optimiert im Sinne flächensparender Errichtung<br />

betrachtet werden;<br />

� Der temporäre Flächenverbrauch ist in der Bauausführung auf das in<br />

der Planung dargestellte Maß zu begrenzen;<br />

� Humoser Oberboden, der auf temporär und dauerhaft beanspruchten<br />

Flächen abgetragen wird, wird sachgerecht zwischengelagert, um seine<br />

Fruchtbarkeit bei späterem Wiedereinbau sicherzustellen;<br />

� Eine Aufwertung der Bodeneigenschaften durch Verwertung <strong>von</strong> überschüssigem<br />

Bodenmaterial wird, wo möglich, angestrebt;<br />

� Lokale Aufwertungen der Bodenfruchtbarkeit durch Auftrag humosen<br />

Oberbodens aus dem Flächenabtrag des Speicherseebereiches sind<br />

möglich.<br />

7.8. Raumordnung und Tourismus<br />

7.8.1. Raumstruktur<br />

Um die Auswirkungen zu minimieren, sind im Projekt bereits entsprechende Maßnahmen<br />

integriert. <strong>Die</strong>se sind zB:<br />

� Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit des Donauradweges während<br />

der gesamten Bauzeit;<br />

� attraktive Vermittlung der Maßnahme und des Baubetriebs;<br />

� Minimierung des Verkehrs außerhalb der Baustellen.<br />

7.8.2. Gewerbliche Wirtschaft<br />

Sofern sich die Nutzungsgewohnheiten der Rad- und Wandertouristen auf Donau-<br />

Radweg und Donausteig im Zusammenhang mit dem Projekt ändern, sind auch überörtliche<br />

Auswirkungen möglich (z.B. Verlagerung der Touristenströme). Um einer derartigen<br />

Entwicklung entgegen zu wirken, ist vorgesehen, ein touristisch attraktives<br />

Rahmenprogramm anzubieten („Baustellentourismus“).<br />

In Zusammenarbeit mit dem Haus am Strom wäre es u.a. möglich, während der Bauzeit<br />

Schwerpunkte im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu setzen.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Eine wesentliche Minimierung der möglichen Auswirkungen besteht jedenfalls bereits<br />

in der vorgesehenen Beibehaltung des Donauradwegs im Bereich Jochenstein auch<br />

während der Bauphase.<br />

7.8.3. Landschaftsbild<br />

Grundsätzlich werden die einzelnen Bauteile des Energiespeichers, abgesehen vom<br />

Speichersee, soweit als möglich unterirdisch errichtet und sind damit größtenteils für<br />

den Betrachter nicht erkennbar. <strong>Die</strong>se Bauweise trägt zu einer wesentlichen Entlastung<br />

der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bei.<br />

Im Bereich des oberirdischen Speichersees kann durch geeignete Oberflächenmodellierung<br />

des Dammes sowie Entwicklung geeigneter Vegetationstypen (artenreiche<br />

Mähwiesen, Gebüschinseln, Feldgehölze) das Dammbauwerk optisch den angrenzenden<br />

Hängen im Bereich des Oberbeckens angeglichen werden. Als charakteristisches<br />

Formelement seien hier z.B. Ranken (kleine, lineare und meist höhenlinienparallele<br />

Geländekanten, oft mit einer gewissen Terrassierung verbunden) genannt, deren Verlauf<br />

häufig durch Gehölze betont wird. Bei geeigneter Umsetzung tritt der Damm nicht<br />

als landschaftsfremdes Element in Erscheinung. Sofern direkte Einblicke in den Speichersee<br />

möglich sind, werden diese durch die Bepflanzung der Dämme eingeschränkt.<br />

Als weitere Minimierungsmaßnahme während der Bauphase sind differenziert gestaltete<br />

Sichtschutzanlagen für Baueinrichtungs- und Zwischenlagerflächen teilweise bereits<br />

in die Planung integriert und darüber hinaus vorgesehen.<br />

7.8.4. Wasserwirtschaft<br />

<strong>Die</strong> Lagerung wassergefährdender Stoffe erfolgt außerhalb <strong>von</strong> Überschwemmungsbereichen.<br />

Im Bereich des Speichersees wird der Aubach verlegt und in ein naturnahes Gerinne<br />

umgestaltet.<br />

7.8.5. Tourismus<br />

Das Planungskonzept sieht vor, dass touristischen Nutzer um die Baustelle herum<br />

geführt werden und in Folge dessen keine Wegebeziehungen durchschnitten werden.<br />

Ebenfalls werden Wegebeziehungen um den Speichersee wiederhergestellt bzw. auch<br />

zusätzliche ermöglicht.<br />

Durch eine umfangreiche ökologische Begleitplanung wird gewährleistet, dass eine<br />

bestmögliche Einbindung der oberirdischen Bauteile in die Landschaft gewährleistet<br />

wird und die Erholungsfunktion der Umgebung aufrecht erhalten bleibt.<br />

Darüber hinaus ist eine Nutzung des Energiespeichers als Tourismusziel zu erwarten.<br />

7.8.6. Sach- und Kulturgüter<br />

Auswirkungen auf Bau- und Bodendenkmäler durch Erschütterung während der Bauphase<br />

sind lt. sprengtechnischem Gutachten nicht zu erwarten, da die Sprengungen<br />

so durchgeführt werden, dass Grenzwerte nicht überschritten werden.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

7.9. Pflanzen und Tiere<br />

7.9.1. Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

7.9.1.1. Bau<br />

Vor Baubeginn<br />

� Abfang und Umsiedelung <strong>von</strong> Laichbeständen<br />

� Verpflanzungen <strong>von</strong> schützenswerter Flora<br />

� Ausbringung <strong>von</strong> Ersatzquartieren<br />

� Sicherung <strong>von</strong> Altbäumen im relevanten Umfeld<br />

Rund um den Baubeginn<br />

� Bauzeitenregelung zur Verminderung <strong>von</strong> Störungen<br />

� Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit<br />

Verkehr und Transport<br />

� Vermeidung <strong>von</strong> Staub- und Nährstoffdeposition durch Eintrag <strong>von</strong><br />

Stäuben bei Transporten (Transportabdeckungen bzw. Befeuchtung <strong>von</strong><br />

transportiertem Material)<br />

� Der Verkehr auf der PA51 („Dolomitenstraße“) und der PA51 (Kreisstraße<br />

Obernzell – Jochenstein) wird möglichst minimiert - besonders in<br />

den Nachtstunden.<br />

Flächeninanspruchnahme, Absperrungen und Pufferflächen<br />

� Geringst mögliche Flächeninanspruchnahme für Baustelleneinrichtungs-,<br />

Lager- und Zwischenlagerflächen. Besondere Vegetationsbestände werden<br />

geschützt.<br />

� <strong>Die</strong> Baufelder werden mit geeigneten Maßnahmen vor Befahrung, Betretung<br />

und Ablagerung gesichert.<br />

� Eingriffe in die Aubachaue (Hochstaudenfluren) werden vermieden.<br />

� Es wird ein Abstand <strong>von</strong> mindestens 20 m zwischen allen Baustellenein-<br />

, Lager- und Zwischenlagerflächen und den Waldrändern eingehalten<br />

(Ausnahme: Sprengmitteldepot).<br />

� <strong>Die</strong> Baustelle und die Zwischenlagerflächen werden vor ungewollter<br />

Einwanderung <strong>von</strong> Tieren gesichert.<br />

� Herstellung <strong>von</strong> Abstandsflächen (Pufferflächen)<br />

� Struktureinbringung für Reptilien am Waldrand<br />

� Sicherung eines offenen Korridors in der Riedler Mulde zwischen Waldrand<br />

und Westseite der Baustelle<br />

� Schutzzäune rund um Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche<br />

(v.a. f. Reptilien).<br />

Auf der Baustelle<br />

� <strong>Die</strong> Baustellen werden vor ungewollter Einschleppung oder Ansiedlung<br />

invasiver Neophyten gesichert.<br />

� Minimierung der Lichtemission, Verwendung <strong>von</strong> nicht insektenattraktiven<br />

Leuchtmitteln<br />

Sonstiges (Technisches)<br />

� Der Druckschacht wird durch ein erschütterungsfreies Fräsverfahren errichtet.<br />

� Minimierung der Schallemissionen während der Bauzeit<br />

� Minimierung der Staubemission während der Bauzeit<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

� Angepasste Vortriebssprengtechnik mit Lademengenbegrenzung bei<br />

Sprengungen<br />

� Bei untertägigen Arbeiten werden angetroffene wasserführende Klüfte<br />

unverzüglich abgedichtet.<br />

� Im Hinblick auf die thermo-hygrophilen Arten wird dafür Sorge getragen,<br />

dass es in den Hangleiten nicht zum Versiegen der vorhandenen<br />

Sickerquellen bzw. zu Veränderungen des Grundwasserregimes kommt.<br />

Ökologische Baubegleitung, Information und Monitoring<br />

� Ökologische Baubegleitung während der gesamten Bauphase<br />

� Kontrolle <strong>von</strong> Erschütterungen und Schallemissionen beim Sprengvortrieb<br />

� Monitoring bei Äskulapnatter, Smaragdeidechse<br />

� <strong>Die</strong> auf der Baustelle tätigen Menschen werden über die Vermeidungs-<br />

und Minimierungsmaßnahmen sowie über die Sensibilität des Gebietes<br />

und die vorkommenden wichtigen Arten informiert.<br />

7.9.1.2. Anlage<br />

7.9.1.3. Betrieb<br />

� Bau geeigneter Untertunnelungen und Grünbrücken<br />

� Naturnahe Neuanlage des Aubaches<br />

� Schutzzaun für Großtiere um den Speichersee<br />

� Einbringung <strong>von</strong> Ausstiegshilfen an den wasserseitigen Böschungen des<br />

Speichersees<br />

� geeignete Gestaltung der landseitigen Böschungsbereiche des Speichersees<br />

� Aufgrund des Einlaufrechens und der geringen Einsauggeschwindigkeit<br />

wird eine Verunfallung <strong>von</strong> Fischotter oder Biber vermieden.<br />

7.9.2. CEF-Maßnahmen<br />

Für CEF-Maßnahmen für Vögel, Reptilien und Amphibien sollen Flächen in der Größenordnung<br />

<strong>von</strong> 25 ha extensiviert und strukturiert (Habitate) werden.<br />

Verschiedene, relevante Arten (v. a. Reptilien)<br />

� Kleintierdurchlass unter der „Dolomitenstraße“ (PA51) vor Beginn der<br />

Baumaßnahmen<br />

� Monitoring und Risikomanagement bei den CEF-Maßnahmen<br />

Vögel<br />

Reptilien<br />

� Anlage eines Gewässerkomplexes für das Teichhuhn (s. Amphibien);<br />

� Herstellung <strong>von</strong> ca. 3 ha Rotationsbrache (2 x 1,5 ha) zur Verbesserung<br />

des Brutplatzangebotes für den Kiebitz;<br />

� Herstellung <strong>von</strong> „Lerchenfenstern“ zur Verbesserung des Brutplatzangebotes<br />

für die Feldlerche durch Vereinbarungen mit Landwirten;<br />

� Entwicklung <strong>von</strong> extensiv genutztem Grünland mit Strukturen (Hecken,<br />

Einzelbäume, Feldgehölze).<br />

� Reptilien werden vor Baustelleneinrichtung aus allen Eingriffsbereichen<br />

abgefangen („Vermeidung“) und aus den Risikobereichen in vorher hergestellte<br />

Habitate (CEF-Maßnahmen) verbracht (wenn notwendig mit<br />

kurzer Zwischenhaltung)<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Äskulapnatter<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten angrenzend an bestehende<br />

Habitate oder an Vernetzungsstrukturen und Verbesserung<br />

bestehender Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Pflegemaßnahmen,<br />

Struktureinbringung oder Nutzungsaufgabe.<br />

Zauneidechse und Schlingnatter<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten mit Anschluss an<br />

bestehende Habitate oder Vernetzungsstrukturen (z. B. Steinhaufen<br />

und Steinriegel) in ein- bis zweischürigen Wiesen (siehe Äskulapnatter)<br />

und Verbesserung bestehender Fortpflanzungs- und Ruhestätten vor allem<br />

an Waldrandsituationen.<br />

Smaragdeidechse, Mauereidechse<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten (vorzugsweise angrenzend<br />

an bestehende Habitate) durch Struktureinbringung (Stein,<br />

Holz) und Verbesserung bzw. Ausweitung bestehender Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten durch Pflegemaßnahmen in bewaldeten Felsbereichen<br />

der Unter- und Mittelhänge („Lochhiebe“).<br />

Amphibien<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Laichhabitaten durch Anlage <strong>von</strong> Stillgewässerkomplexen.<br />

Tagfalter (Wiesenknopf-Ameisenbläulinge)<br />

� Gegebenenfalls werden im August Ameisenbläulinge aus den beeinträchtigten<br />

Habitaten abgefangen und aus dem Risikobereich in vorher<br />

hergestellte Habitate verbracht;<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Habitaten wenn möglich direkt angrenzend an bestehende<br />

Fortpflanzung- und Ruhestätten (hohe Effizienz, schnelle Besiedelung<br />

durch Wirtameisen etc.). Optimierung bestehender (potenzieller)<br />

Habitate.<br />

� Wesentliche Prämissen sind:<br />

� einschürige Wiesen, extensiv genutzte Grünlandbänder;<br />

� Vorkommen der Wirtsameisen und Raupenfraßpflanze (zB. Mähgutübertragung);<br />

� Südexposition und geringe Verschattung;<br />

� Nachtfalter (Hofdame, Nachtkerzenschwärmer), Wildbienen;<br />

� Entbuschung und Baumfällungen auf Böschungen der PA 52 „Dolomitenstraße“;<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Pionierstandorten.<br />

7.9.3. Eingriffsregelung<br />

Aufgrund der Flächenverluste und Flächeninanspruchnahmen einerseits und der Funktionsverluste<br />

als Lebensräume und Nahrungshabitate, Verluste funktionaler Beziehungen,<br />

Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes andererseits wird ein Ausgleichsflächenbedarf aus der<br />

Eingriffsregelung <strong>von</strong> ca. 60 bis 80 Hektar prognostiziert.<br />

Für den Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung werden übergeordnete Maßnahmenkomplexe<br />

veranschlagt:<br />

� Extensivierung und Strukturanreicherung im Offenland (landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen), ca. 80 % des errechneten Ausgleichsbedarfes.<br />

<strong>Die</strong>se Flächen verbleiben in landwirtschaftlicher Nutzung;<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

� Erhöhung des Natürlichkeitsgrades <strong>von</strong> Wäldern (Entfernung standortfremder<br />

Baumarten, Förderung und Verbesserung standortheimischer<br />

Laubwaldgesellschaften), ca. 15 % des errechneten Ausgleichsbedarfes;<br />

� Schaffung neuer Stillgewässerkomplexe, Verbesserung <strong>von</strong> Fließgewässern<br />

(Dandlbach, Dorfbach), ca. 5 % des errechneten Ausgleichsbedarfes.<br />

<strong>Die</strong> Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen soll zum überwiegenden Teil in der Umgebung<br />

des Eingriffs stattfinden, um in der beeinträchtigten Landschaft einen funktionalen<br />

Ausgleich zu schaffen.<br />

7.9.4. Ausgleichsmaßnahmen<br />

Es folgt eine detaillierte Aufzählung möglicher Ausgleichsmaßnahmen, die im Rahmen<br />

eines LBP weiter präzisiert werden.<br />

Extensivierung und Strukturanreicherung im Offenland:<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Habitaten (Streuobstwiese);<br />

� Schaffung <strong>von</strong> Vernetzungsstrukturen (v.a. Waldrandgestaltung);<br />

� Sicherung und Verbesserung bestehender sowie Herstellung neuer Habitate<br />

an den Waldrändern;<br />

� Wiederherstellung und Entwicklung arten- und blütenreicher Grünländer;<br />

� Pflege der Böschung der Dolomitenstraße;<br />

� Entwicklung <strong>von</strong> Habitaten für Vogelarten auf der Hochfläche.<br />

Erhöhung des Natürlichkeitsgrades <strong>von</strong> Wäldern und Förderung und Verbesserung<br />

standortheimischer Laubwaldgesellschaften:<br />

� Entwicklung neuer Waldbestände;<br />

� Lokale Naturwaldentwicklungen durch Außernutzungstellung;<br />

� Ausweisung <strong>von</strong> Altholzinseln in Laubholzbeständen;<br />

� Schaffung <strong>von</strong> weiteren lichten Laubwaldstrukturen;<br />

� Entwicklung geschlossener Silberweidenbestände am Donauufer.<br />

Schaffung und Verbesserung <strong>von</strong> Gewässerlebensräumen:<br />

� Sicherung der im Gebiet seltenen Pflanzenvorkommen am Aubach;<br />

� Sicherung und Verbesserung <strong>von</strong> extensiv genutzten feuchten bis nassen<br />

Grünlandflächen auf der Hochfläche besonders entlang <strong>von</strong> Fließgewässern;<br />

� Entwicklung eines Stillgewässer- und Feuchtkomplexes mit Verlandungszonen<br />

Erhalt <strong>von</strong> zwei Kleinstgewässerkomplexen;<br />

� Renaturierung und ökologische Aufwertung des Dorfbaches östlich <strong>von</strong><br />

Gottsdorf;<br />

� Mögliche Renaturierung der Gefällestrecke des Dandlbaches in den Donauleiten;<br />

� Schaffung eines barrierefreien Vernetzungskorridors entlang des verlegten<br />

Aubaches und naturnaher Neuanlage.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

8. Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung - Vorabschätzung im<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Das Vorhaben „Energiespeicher Riedl“ berührt die beiden FFH-Gebiete „Donauleiten<br />

<strong>von</strong> Passau bis Jochenstein“, Gebietsteil 11, Jochenstein, (Gebiets-Nr. 7446-301) sowie<br />

„Donau <strong>von</strong> Kachlet bis Jochenstein mit Inn- und Ilzmündung“ (Gebiets-Nr. 7447-<br />

371).<br />

Für das FFH-Gebiet „Donauleiten“ ist eine Beeinträchtigung verschiedener Erhaltungsziele<br />

nach derzeitiger Datenlage wahrscheinlich bzw. nicht auszuschließen:<br />

Beeinträchtigung des Vorkommens der Spanischen Flagge, problematisch ist hier vor<br />

allem die nächtliche Beleuchtung <strong>von</strong> Baustellen, Baueinrichtungsflächen, etc. während<br />

der Bauphase.<br />

Beeinträchtigung des Vorkommens des Hirschkäfers, auch hier ist die nächtliche Beleuchtung<br />

problematisch und kann durch Anlockung letztendlich zu Individuenverlusten<br />

führen.<br />

Hinzu kommt der wahrscheinliche Flächenverlust bei dem Lebensraumtyp Wiesen (artenreiche,<br />

magere Flachlandmähwiesen LRT 6510) durch den Bau der Organismenwanderhilfe.<br />

Es lässt sich also festhalten, dass das Vorhaben „Energiespeicher Riedl“ in der behandelten<br />

Variante zu Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Donauleiten <strong>von</strong> Passau bis<br />

Jochenstein“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />

Bestandteilen führen kann bzw. Beeinträchtigungen desselben nicht mit Sicherheit<br />

auszuschließen sind. <strong>Die</strong> Bewertung, ob diese Beeinträchtigungen die Erheblichkeitsschwelle<br />

übersteigen, bleibt einer Verträglichkeitsprüfung für die FFH-Gebiete auf der<br />

Grundlage einer konkreten Ausführungsplanung (Planfeststellung) vorbehalten. Aus<br />

gutachterlicher Sicht ist die Erstellung <strong>von</strong> weitergehenden Unterlagen zur Prüfung<br />

der FFH-Verträglichkeit für das FFH-Gebiet „Donauleiten“ erforderlich.<br />

Für das FFH-Gebiet „Donau <strong>von</strong> Kachlet bis Jochenstein mit Inn- und Ilzmündung“<br />

lassen sich für den terrestrischen / semiterrestrischen Bereich Beeinträchtigungen<br />

ausschließen.<br />

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wird auch eine Abschätzung der grundsätzlichen<br />

FFH-Verträglichkeit des Vorhabens in Bezug auf die Schutzgüter „Fische“ in den<br />

FFH-Gebieten „Oberes Donautal und Aschachtäler“ sowie „Donau <strong>von</strong> Kachlet bis Jochenstein“<br />

durchgeführt. Unter den 12 Arten welche im Unterwasser des KW Jochenstein<br />

dokumentiert sind, sind Schied, Zingel, Streber, Frauennerfling, Bitterling und<br />

Schrätzer die Arten, welche für das FFH-Gebiet Nr. 7447-371 „Donau <strong>von</strong> Kachlet bis<br />

Jochenstein“ gelistet sind und deren Vorkommen belegt ist.<br />

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen lässt sich durch das Projekt keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der Schutzgüter Fische im FFH-Gebiet Nr. 7447-<br />

371 „Donau <strong>von</strong> Kachlet bis Jochenstein“ ableiten. <strong>Die</strong>s begründet sich aufgrund folgender<br />

Rahmenbedingungen:<br />

Mit der Errichtung des Energiespeichers ist während der Bauphase für diese Schutzgüter<br />

nur mit lokalen Auswirkungen zu rechnen, welche kleinräumig im unmittelbaren<br />

Bereich des Entnahmebauwerkes gegeben sind. Dabei sind in der Bauphase die Auswirkungen<br />

als geringfügig zu bezeichnen.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

In der Betriebsphase kommt es zu einem Verlust des Lebensraumes <strong>von</strong> ca. 1 ha<br />

(Uferverlegung in Richtung Strommitte zwecks besserer Auffindbarkeit der Organismenwanderhilfe).<br />

Unter Berücksichtigung einer für Fische nutzbaren Gesamtfläche<br />

<strong>von</strong> mehr als 500 ha erscheint dieser Verlust als geringfügig. Durch die im Betrieb<br />

ungünstigeren hydrologischen Randbedingungen werden ca. 10 ha des Gebietes betroffen.<br />

<strong>Die</strong>se Gewässerfläche weist allerdings keine bedeutsamen Reproduktion bzw.<br />

Larvalhabitate auf, wodurch auch die schädigende Wirkung <strong>von</strong> Schwall und Sunk in<br />

den Uferzonen ökologisch weniger ungünstig wirkt.<br />

Für das FFH-Gebiet Nr. 7447-371 „Donau <strong>von</strong> Kachlet bis Jochenstein“ ergibt sich mit<br />

Realisierung des Vorhabens folgender Sachverhalt. Auf der Strecke <strong>von</strong> Passau bis<br />

zum Kraftwerk Jochenstein ändern sich die ökologischen Rahmenbedingungen in<br />

keinster Weise. Somit kommt es auch zu keinen Änderungen der Erhaltungszustände<br />

der Schutzgüter in dieser Strecke. Flussab des Kraftwerkes Jochenstein ergeben sich<br />

Änderungen in der Uferausformung und im hydrologischen Regime. <strong>Die</strong>se durch das<br />

Vorhaben beeinflusste Strecke umfasst nur ca. 2% der Fläche des Gebietes (Aufgrund<br />

des unterbrochenen Kontinuums kein funktioneller Zusammenhang mit der Strecke<br />

flussauf). Betrachtet man die gesamte Gebietskulisse lassen sich weder für Schied,<br />

Zingel, Streber, Frauennerfling, Bitterling und Schrätzer im FFH-Gebiet wesentliche<br />

Beeinträchtigungen erkennen.<br />

Aufgrund der projektsbedingten Auswirkungen sind allerdings ohne Setzen geeigneter<br />

Maßnahmen im österreichischen FFH-Gebiet relevante Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Zusammenfassend lässt sich das geplante Vorhaben in Bezug auf die FFH-<br />

Verträglichkeit der Schutzgüter „Fische“ im FFH-Gebiet Nr. 7447-371 „Donau <strong>von</strong><br />

Kachlet bis Jochenstein“ als verträglich einschätzen.<br />

9. Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

Im Rahmen der vorliegenden saP für das Raumordnungsverfahren zum geplanten<br />

Vorhaben „Energiespeicher Riedl“ konnte für insgesamt 133 europarechtlich geschützte<br />

Arten (Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie, Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie)<br />

eine potenzielle Betroffenheit <strong>von</strong> Verbotstatbeständen des § 44<br />

BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, da diese Arten im Wirkbereich des Eingriffes<br />

vorkommen bzw. prinzipiell vorkommen könnten.<br />

Bei allen Arten hat die Prüfung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens (vgl. relevante<br />

Wirkfaktoren und definierte Eingriffszonen) auf die möglicherweise betroffenen<br />

Arten ergeben, dass aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes (biologischökologische<br />

Fachgrundlagen, absehbare Auswirkungen auch unter Berücksichtigung<br />

des aktuellen Standes wesentlicher sektoraler Fachgutachten) voraussichtlich keine<br />

Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG berührt werden, wenn die definierten<br />

Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungs-Maßnahmen sowie CEF-Maßnahmen berücksichtigt<br />

und effizient realisiert werden. Hierbei sind die qualitativen und quantitativen<br />

Faktoren entscheidend und benötigen in den beschriebenen Fällen eine Effizienzkontrolle<br />

bzw. ein Risikomanagement.<br />

Bei acht über die Bundesartenschutzverordnung national streng geschützten Arten<br />

werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutz-, Vermeidungs- und CEF-<br />

Maßnahmen Verbotstatbestände voraussichtlich ebenfalls nicht berührt.<br />

Weitere Bestandsaufnahmen zur Verifizierung der saP-Ergebnisse werden aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht nach derzeitigem Kenntnisstand nur für zwei Nachfalterarten<br />

für erforderlich gehalten. Grundsätzlich sollten die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung so gestaltet<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

werden, dass sich die Habitatsituation der im Wirkbereich/ Naturraum vorhandener<br />

und durch das Projekt betroffener Arten verbessert.<br />

10. Zusammenfassung<br />

<strong>Die</strong> derzeit herrschenden Rahmenbedingungen in der Europäischen Energiewirtschaft<br />

mit dem Willen, erneuerbare Energieträger nachhaltig in die Energieaufbringung mit<br />

einzubeziehen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, die erzeugte Energie<br />

aus volatilen Energieträger (Wind, Photovoltaik) zu speichern, bedingen eine steigende<br />

Nachfrage nach Energiespeichern. Dabei stellen Pumpspeicherkraftwerke aus Wasserkraft<br />

die mit Abstand effizienteste und nachhaltigste Möglichkeit dar.<br />

Vor diesem Hintergrund plant die Donaukraftwerk Jochenstein AG im Unterwasserbereich<br />

des Kraftwerkes Jochenstein an der Donau die Errichtung eines modernen<br />

Pumpspeicherkraftwerkes mit einer Leistung <strong>von</strong> 300 Megawatt (MW).<br />

Das Wasser für die neue Anlage wird der Donau am linken Ufer sowohl entnommen<br />

als auch zurück gegeben. Ein neu errichteter Speichersee, welcher in der "Riedler<br />

Mulde" südwestlich der Ortschaft Gottsdorf und nordwestlich der Ortschaft Riedl vorgesehen<br />

ist, wird als Oberbecken verwendet. <strong>Die</strong> beiden Wasserkörper werden durch<br />

Stollen zu einer Kaverne verbunden, in welcher die beiden Pumpen und Turbinen aufgestellt<br />

sind. <strong>Die</strong> erzeugte elektrische Energie wird durch den Zufahrtsstollen und einem<br />

unterirdischen Kabelkanal in die bestehende Schaltanlage des Kraftwerkes Jochenstein<br />

eingespeist. Alle Anlagenteile des Energiespeichers Riedl befinden sich auf<br />

deutschem Staatsgebiet.<br />

Das maschinelle Konzept des Energiespeichers- Riedl ist als voll regelbare Anlage so<br />

ausgelegt, dass es sowohl im Turbinen- als auch im Pumpbetrieb mit variabler Leistung<br />

betrieben werden kann.<br />

Der Nutzen der Anlage begründet sich darin<br />

� über längere Perioden überschüssige Energie aus erneuerbarer Erzeugung<br />

zu speichern, und diese über längere Zeiträume hinweg bereitzustellen,<br />

� auf kurzfristige Schwankungen des Leistungsgleichgewichtes im Stromnetz<br />

zu reagieren und<br />

� flexibel Regelleistung anzubieten.<br />

Der Energiespeicher Riedl kann damit sowohl über längere Perioden, als auch sehr<br />

kurzfristig, für den Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung der Erneuerbaren eingesetzt<br />

werden, und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Integration dieser Energieträger<br />

und damit zur Reduktion <strong>von</strong> CO2 Emissionen.<br />

Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des gegenständlichen Vorhabens Energiespeicher<br />

Riedl ist ein Raumordnungsverfahren (ROV) nach dem Raumordnungsgesetz (ROG)<br />

durchzuführen. Grundlage für die Ausarbeitung der Unterlagen für das ROV bildet ein<br />

Scopingtermin, welcher am 18.03.2010 bei der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> stattgefunden<br />

hat. Dabei wurden die spezifischen Anforderungen an die verschiedenen zu<br />

untersuchenden Fachbereiche grundlegend festgelegt.<br />

Im <strong>Erläuterungsbericht</strong> nebst Beilagen zur Einreichung des Projektes Energiespeicher<br />

Riedl werden neben einer Darstellung der Planungsgrundlagen in rechtlicher und<br />

räumlicher Hinsicht vor allem die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen des<br />

europäischen Energiesystems dargestellt und die Notwendigkeit der Errichtung <strong>von</strong><br />

hydraulischen Pumpspeicherkraftwerken als Energiespeicher begründet.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

<strong>Die</strong> Erhebung des derzeitigen Zustandes im vom Vorhaben berührten engeren und<br />

weiteren Projektgebietes lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass vor allem aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht wegen des Vorhandenseins <strong>von</strong> FFH–Gebieten in Deutschland<br />

und Österreich ein besonderes Augenmerk auf ökologische Belange bei den Planungen<br />

zu legen ist. Darüber hinaus stellen Naturschutz-, Landschafts- und Wasserschutzgebiete<br />

sowie kartierte Biotope wesentliche Rahmenbedingungen dar. <strong>Die</strong> topografischen<br />

und geologischen Verhältnisse können als sehr gut geeignet für die Anlage<br />

eines Energiespeichers bezeichnet werden.<br />

Im Rahmen einer Alternativenuntersuchung wurden zwei Alternativen auf österreichischem<br />

und drei Alternativen auf deutschem Staatsgebiet hinsichtlich technischer,<br />

wirtschaftlicher und ökologischer Auswirkungen untersucht. Auf Grundlage einer umfassenden<br />

Betrachtung und Würdigung aller Aspekte stellte sich die Antragsvariante<br />

als die weiter zu verfolgende Lösung dar.<br />

<strong>Die</strong> Antragsvariante ist in Plänen und detaillierten Beschreibungen zu den Phasen der<br />

Errichtung und des Betriebes dargestellt. <strong>Die</strong> Anlagenhauptdaten ergeben sich zu folgenden<br />

Werten:<br />

� Nennleistung Turbinen- bzw. Pumpbetrieb: 2 x 150 MW<br />

� Ausbaudurchfluss Turbinenbetrieb: 100 m³/s<br />

� Ausbaudurchfluss Pumpbetrieb: 80 m³/s<br />

� Bruttofallhöhe 350 m<br />

� Speichersee, nutzbarer Inhalt 4,24 Mio. m³<br />

� Spiegelschwankung, max. 20,5 m<br />

In den Fachgutachten werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />

� Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />

� Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft<br />

� Kultur und sonstige Sachgüter sowie<br />

� die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern<br />

geprüft und die Ergebnisse vor allem in Hinblick auf die raumplanerischen Ziele und<br />

Grundsätze umfassend gewürdigt.<br />

Durch eine optimierte Bauablaufplanung wird eine Minimierung der auftretenden<br />

Emissionen hinsichtlich Schall, Erschütterungen, Staub und Luftschadstoffe erreicht.<br />

Entsprechend können die dadurch verursachten Immissionen in der Bau- und Betriebsphase<br />

auf ein für den Menschen ungefährliches Ausmaß begrenzt werden. Gültige<br />

Immissions-Grenzwerte können flächendeckend eingehalten werden.<br />

Für die vom Vorhaben berührten FFH-Gebiete wurden Verträglichkeitsabschätzungen<br />

durchgeführt. In Bezug auf die FFH-Verträglichkeit des Schutzgutes „Fische“ im Gebiet<br />

„Donau <strong>von</strong> Kachlet bis Jochenstein“ wurde das Vorhaben als verträglich eingeschätzt.<br />

Aus gutachterlicher Sicht ist die Erstellung <strong>von</strong> weiterführenden Unterlagen zur Prüfung<br />

der FFH-Verträglichkeit für das FFH-Gebiet „Donauleiten <strong>von</strong> Passau bis Jochenstein“<br />

hinsichtlich der Arten „Spanische Flagge“ und Hirschkäfer“ sowie den Lebensraumtyp<br />

„artenreiche, magere Flachland-Mähwiesen“ erforderlich.<br />

Im übrigen hat die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für insgesamt 133 europarechtlich<br />

geschützte Arten ergeben, dass auf Grund des derzeitigen Kenntnisstandes<br />

mit hoher Sicherheit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG berührt werden,<br />

wenn die vorgeschlagenen Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie<br />

CEF-Maßnahmen effizient realisiert werden.<br />

<strong>Die</strong>se Erhebungen und Ergebnisse weiterführender Untersuchungen zeigten, dass das<br />

Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumplanung und Landesplanung, einschließlich<br />

der raumbedeutsamen und überörtlichen Belange des Umweltschutzes vereinbar ist<br />

und sich damit aus Sicht der Antragstellerin als raumverträglich darstellt.<br />

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Literaturverzeichnis<br />

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[Nat. Aktionsplan]<br />

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[Energiekonzept]<br />

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Bundesministerium<br />

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; 2010; „Energiekonzept,<br />

Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare<br />

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[dena ]<br />

[IWES]<br />

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Deutsche Energie-Agentur; 2010; „Analyse der Notwendigkeit des Ausbaus<br />

<strong>von</strong> Pumpspeicherwerken und anderen Stromspeichern zur Integration<br />

der erneuerbaren Energien.“<br />

Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik Kassel;<br />

2010; „Energiewirtschaftliche Bewertung <strong>von</strong> Pumpspeicherwerken und<br />

anderen Speichern im zukünftigen Stromversorgungssystem“<br />

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