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Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zur Gesamtrevision - Seengen

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7. Fazit und Zusammenfassung<br />

Durch die <strong>Gesamtrevision</strong> Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erhält die Gemeinde<br />

ein Instrument, womit sie zielgerichtet "Einfluss" auf die qualitative und quantitative<br />

räumliche Entwicklung nehmen kann. Insgesamt wird mit der <strong>Gesamtrevision</strong> der Nutzungsplanung<br />

Siedlung und Kulturland das Hauptanliegen eines sorgfältigen Umganges<br />

mit dem attraktiven Lebensraum umgesetzt.<br />

Mit dem seit dem 1. Januar 2010 angepassten kantonalen Recht (BauG, ABauV) wurden<br />

verschiedene Anforderungen an die Nutzungsplanung präzisiert. Diese sind, soweit für<br />

die Gemeinde <strong>Seengen</strong> relevant, in der vorliegenden Planung wie folgt berücksichtigt<br />

bzw. die entsprechenden planerischen Massnahmen können zusammenfassend folgendermassen<br />

begründet werden.<br />

Regionale Abstimmung (§ 13 Abs. 1 BauG)<br />

Die Nutzungsplanung <strong>Seengen</strong> wurde am 9. September 2009 dem Vorstand des Regionalplanungsverbandes<br />

Lenzbug - Seetal vorgestellt. Im dazu gehörigen Protokoll wurde<br />

die Planung aus regionaler Sicht als in Ordnung abgehandelt. Gestützt auf den kantonalen<br />

Vorprüfungsbericht vom 8. Juni 2011 bedarf die nachträgliche Einzonung Steinis sowie<br />

drei mittelgrossen Verkaufsnutzungsstandorte noch einer regionalen Beurteilung.<br />

Abstimmung Siedlung und Verkehr<br />

(§ 13 Abs. 2 bis BauG, § 15 Abs. 3 BauG, § 1 Abs. 2 ABauV)<br />

Der Bereich Verkehr wurde in einem separaten Planungsablauf behandelt, wobei wichtige<br />

Fragen wie die Aufnahmefähigkeit des Verkehrs im Zentrum oder der Langsamverkehrswege<br />

aufeinander abgestimmt wurden.<br />

Das heutige Strassennetz vermag den entstehenden Verkehr aus den beabsichtigten<br />

Neueinzonungen aufzunehmen.<br />

Zur Stärkung der Zentrumsfunktion sind drei Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen<br />

im Zentrum vorgesehen. Sie liegen im Kontext zu den Zielvorstellungen der Gemeinde<br />

vom 17. Oktober 2007. Pro Standort gilt eine maximale Nettoladenfläche von<br />

insgesamt 3‘000 m 2 . Das grosszügig festgesetzte Flächenmass soll die Option für zusätzliche<br />

Verkaufsflächen mit unterschiedlichen Kundenfrequenzen und Flächenintensitäten<br />

offen halten. Auf keinen Fall darf durch neue raumplanerische Hürden bzw. nicht<br />

nachvollziehbare Flächenbegrenzungen die Zentrumsentwicklung erschwert werden. In<br />

gestalterischer Hinsicht gewährleisten die betreffenden Kern- und Zonen gut eingepasste<br />

Lösungen.<br />

Förderung innere Siedlungsentwicklung und Siedlungsqualität<br />

(§ 13 Abs. 2bis BauG, § 1 Abs. 2 ABauV)<br />

Auf Grund der attraktiven Lage findet vor allem in den zentrumsnahen Wohnzonen von<br />

alleine eine innere Verdichtung statt. Diese musste im Hinblick auf eine massvolle innere<br />

Siedlungsentwicklung vielmehr in geordnete Bahnen gelenkt werden. In bestehenden<br />

älteren Einfamilienhausquartieren lässt sich eine innere Siedlungsentwicklung mit raumplanerischen<br />

Massnahmen kaum lenken. Sie ist im übrigen wegen der sehr oft empfindlichen<br />

Lage im Landschaftsbild auch nicht erwünscht.<br />

Auf Grund des hohen Nutzungsdruckes wirken sich verschiedene Bestimmungen in den<br />

Wohnquartieren hinsichtlich einer landschaftlich und ortsbaulich vertretbaren Einpassung<br />

oft ungünstig aus. Im Weiteren führen optisch auffällige Hangüberbauungen mit ihren<br />

Dachformen und erheblichen Terrainveränderungen teilweise zu einem unruhigen Erscheinungsbild.<br />

Die BNO sieht deshalb diverse planerische Massnahmen vor:<br />

- Anrechnung der Dach-, Attika- und Untergeschosse in die Ausnützungsziffer<br />

- Präzisierung der Dachgestaltung an ortsbaulich empfindlichen Lagen und am Siedlungsrand<br />

- klarere Vorgaben <strong>zur</strong> Aussenraumgestaltung im gesamten Siedlungsgebiet (Terraingestaltung,<br />

Einfriedigungen, Stützmauern, Bepflanzung).<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 24

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