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Jugendarbeitsschutz Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre

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104. Altersgrenzen und Arbeitszeiten4.4 ÜberblickAlterErlaubte Tätigkeiten15 – <strong>18</strong> <strong>Jahre</strong>Generelle Beschäftigung schulentlassener<strong>Jugendliche</strong>r* innerhalb oder ausserhalb der Lehreab 13 <strong>Jahre</strong>nLeichte Arbeiten(z.B. Ferienjobs, Schnupperlehren, kleineErledigungen)0 – 15 <strong>Jahre</strong>Kulturelle, künstlerische und sportlicheDarbietungen sowie Werbung Meldepflicht des Arbeitgebers* Zu beachten sind aber in jedem Fall die Beschäftigungsverbote bzw. -einschränkungen <strong>für</strong> folgende Tätigkeiten:von Gästen in Hotels, Restaurants und Cafés; Beschäftigung in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben.

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