Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann ... - OdA Gesundheit
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Anmeldung - KontaktpersonenFolgende Dokumente müssen für die Ausstellung der Zulassungsbewilligung an das KantonaleAmt für Berufsbildung und Berufsberatung eingesandt werden:1. Gesuch um Prüfungszulassung2. Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers für die PrüfungsmöglichkeitMit der Zulassungsbewilligung, die durch das Amt für Berufsbildung ausgestellt wird, erhalten Siedie Unterlagen für die Anmeldung an der Berufsfachschule <strong>Gesundheit</strong>.Eine Anmeldung an der Berufsfachschule ist erst möglich, wenn Sie beim Amt die Bestätigungüber die Zulassung zur Ausbildung eingeholt haben.Nach der formalen Anmeldung wird die Berufsfachschule <strong>Gesundheit</strong> mit Ihnen zusammendas Vorbereitungsprogramm zur Nachqualifikation verbindlich festlegen.Erst nach diesem Vorbereitungsprogramm können abschliessend die Kosten und der zeitlicheAufwand Ihres persönlichen Kursprogramms festgelegt werden.Ist Ihr Wohnort im Kanton Baselland?Amt für Berufsbildung und BerufsberatungFrau K. GisinRosenstrasse 254410 LiestalTel. 061/927 28 61Email: katharina.gisin@bl.chDas Zulassungsformular für den Kanton BL finden Sie unter folgendem link:http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/ekd/afbb/betriebliche_ausbildung/Art__32_Gesuch.pdfIst Ihr Wohnort im Kanton Basel-Stadt?Frau U. KusterClarastrasse 134005 BaselTel. 061/267 89 32Email: ursula.kuster@bs.chBitte nehmen Sie für das Zulassungsformular BS direkt mit Frau Kuster Kontakt auf.www.bfg-baselland.ch / www.oda-gesundheit.ch – Oktober 2012 - 4 -
Kosten an der BerufsfachschuleAusgangslageDie Kantone Baselland und Basel-Stadt unterstützen die modulare <strong>Nachholbildung</strong> mit Berufsabschlussfür Erwachsene finanziell im Rahmen des „Staatsvertrag über die gegenseitige Abgeltungder Kosten im <strong>Gesundheit</strong>swesen der Kantone Baselland und Basel-Stadt“. Dazu müssennachfolgende Bedingungen erfüllt sein.Kosten mit Wohnsitz im Kanton Baselland oder BaselstadtInteressentinnen und Interessenten welche ihren Wohnsitz in denKantonen Baselland oder Baselstadt haben, müssen mit folgendenKosten rechnen:Einmalige Anmeldegebühr CHF 300.-Lehrmittel und Skript: ca. CHF 700.-Kosten mit Wohnsitz in anderen Kantonen (mit Kostengutsprache)Interessentinnen und Interessenten mit Wohnsitz aus einem anderenKanton müssen für eine mögliche Kostenbeteiligung durch ihrenWohnortskanton beim zuständigen kantonalen Amt für Berufsbildungeinen Antrag stellen. Wird einem solchen Antrag stattgegeben,erhalten sie eine Kostengutsprache. Die Kostengutsprachemuss der Berufsfachschule <strong>Gesundheit</strong> vor Ausbildungsbeginnvorgelegt werden.Einmalige Anmeldegebühr CHF 300.-Lehrmittel und Skript: ca. CHF 700.-SpeziellesFalls Sie keine Kostengutsprache erhalten oder wenn Sie die einzelnenModule als eine Weiterbildung besuchen möchten, fragenSie bei uns direkt nach. Wir informieren Sie gerne über die Kosten.www.bfg-baselland.ch / www.oda-gesundheit.ch – Oktober 2012 - 5 -
Kosten der Überbetrieblichen KurstageKosten mit Wohnsitz im Kanton Baselland oder BaselstadtDie Kantone unterstützen die überbetrieblichen Kurstage finanziellim Rahmen der „Leistungsvereinbarung für die überbetrieblichenKurse“ mit einem regulären und ausserordentlichen Kantonsbeitrag.Interessentinnen und Interessenten welche ihren Wohnsitz inden Kantonen Baselland oder Baselstadt haben müssen mit folgendenKosten für die Überbetriebliche Kurstage rechnen:Überbetriebliche Kurstage (Total 17 Tage) CHF 1'950-Die genaue Preisaufstellung für die einzelnen ÜK Tagefinden Sie auf der Homepage.Kosten mit Wohnsitz in anderen KantonenInteressentinnen und Interessenten mit Wohnsitz aus einem anderenKanton müssen für eine mögliche Kostenbeteiligung durch ihrenWohnortskanton beim zuständigen kantonalen Amt für Berufsbildungeinen Antrag stellen. Wird einem solchen Antrag stattgegebenunterstützt der Kanton die überbetrieblichen Kurse mit einemregulären Kantonsbeitrag. Sie müssen mit folgenden Kostenfür die überbetrieblichen Kurstage rechnen:Überbetriebliche Kurstage (Total 17 Tage) CHF 2'910.-Die genaue Preisaufstellung für die einzelnen ÜK Tagefinden Sie auf der Homepage.SpeziellesFalls Sie keine Kostengutsprache erhalten oder wenn Sie die einzelnenModule als eine Weiterbildung besuchen möchten, fragenSie bei der <strong>OdA</strong> <strong>Gesundheit</strong> direkt nach. Wir informieren Sie gerneüber die Kosten.Gesamte Kosten (Berufsfachschule und Überbetriebliche Kurstage)Die gesamten Kosten über zwei Jahre für Teilnehmende mit Wohnsitz Kanton Baselland oderBaselstadt beläuft sich auf ca. CHF 3’000.-Die gesamten Kosten über zwei Jahre für ausserkantonale Teilnehmende mit einer Kostengutsprachebeläuft sich auf ca. CHF 4’000.-Bitte beachten Sie, dass die Kosten erst nach dem Vorbereitungsprogramm mit Ihnen festgelegtwerden können.www.bfg-baselland.ch / www.oda-gesundheit.ch – Oktober 2012 - 6 -
Allgemeine Geschäftsbedingungen BfGAnmelde- und DurchführungsbestätigungDer Eingang jeder Anmeldung wird von der Berufsfachschule schriftlich bestätigt. Mit dem Eintreffender schriftlichen, unterzeichneten oder online erhaltenen Anmeldung ist diese verbindlich.Einmalige AnmeldegebührenDie Anmeldegebühren werden Ihnen nach der definitiven Anmeldung (Ausstellung der vertraglichenVereinbarung) in Rechnung gestellt. Die <strong>Nachholbildung</strong> kann nur begonnen werden,wenn die Gebühren fristgerecht bezahlt werden.AbmeldungenAbmeldungen sind der BfG schriftlich mitzuteilen. Es werden folgende Gebühren verrechnet:- Eine Abmeldung ist bis 20 Tage vor Beginn ohne weitere Kostenfolge möglich. Bei spätererAbmeldung werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Massgebend ist das Datum desPoststempels.Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>OdA</strong>Vertragliche Vereinbarung AnmeldebestätigungAufgrund Ihrer Buchungen erhalten die Teilnehmenden eine vertragliche Vereinbarung. Mit Unterzeichnungder Vereinbarung ist die Buchung verbindlich. Die Teilnehmenden erhalten einpersönliches Aufgebot für die KurstageKurskostenEs wird eine einmalige Anmeldegebühr erhoben. Die Kurskosten werden pro Weiterbildungsjahrin Rechnung gestellt. Die Begleichung der Rechnung hat mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagenzu erfolgen. Im Falle der Auflösung des Weiterbildungsvertrages vor Beginn des ersten überbetrieblichenKurses pro Semester werden die Kurskosten zurückerstattet unter Abzug einer Umtriebsentschädigungvon 20%. Nach Beginn eines Semesters bleiben die Kurskosten für daslaufende Semester geschuldet.AbmeldungenAllfällige Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Versäumte Lektionen berechtigen nicht zuPreisreduktionen. Dies gilt auch im Krankheitsfall. In Absprache mit dem Office Managementder <strong>OdA</strong> können im Krankheitsfall gebuchte Module nachgeholt werden.Kurszeiten und KursbestätigungDie Kurszeiten sind verbindlich festgelegt: 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr.Alle Kursbesuche werden mit einem Testat bestätigt. Für die Bestätigung muss das entsprechendeModul zu 100% besucht werden. Nicht besuchte Kurstage werden nicht bestätigt. AufAnfrage gibt die <strong>OdA</strong> <strong>Gesundheit</strong> beider Basel über die Kursbesuche dem Arbeitgeber Auskunft.Änderungen zu Inhalten, Daten und Preisen bleiben vorbehalten.www.bfg-baselland.ch / www.oda-gesundheit.ch – Oktober 2012 - 7 -