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Beteiligung von Beginn an! - Kindernet

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Hintergrund und Entstehung des<br />

Oö. Kinderbetreuungsgesetzes<br />

Die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Familie und Beruf ist in Oberösterreich ein politisches Ziel. Ein modernes Gesetz, das den<br />

aktuellen Anforderungen <strong>an</strong> Kinderbetreuung in qualitativer und in qu<strong>an</strong>titativer Hinsicht gerecht wird, sollte<br />

geschaffen werden. Aufgrund der Komplexität dieser Anforderungen und der breiten gesellschaftlichen Relev<strong>an</strong>z<br />

<strong>von</strong> Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege für Kinder war die Intention, alle mit der Kinderbetreuung in Verbindung<br />

stehenden Gruppierungen in den Entstehungsprozess einzubinden und damit größtmögliche Akzept<strong>an</strong>z zu<br />

erreichen. Deshalb gingen dem Gesetz umf<strong>an</strong>greiche Vorarbeiten voraus.<br />

Kinderbetreuung war und ist bis<br />

zum Inkrafttreten des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes<br />

in verschiedenen<br />

Gesetzen geregelt:<br />

➲ Kindergärten und Horte im<br />

Oö. Kindergarten- und Hortgesetz<br />

➲ Krabbelstuben, Tagesmütter<br />

und Kindergruppen im<br />

Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz<br />

➲ Leistungen für Kinder mit<br />

Beeinträchtigungen im<br />

Oö. Behindertengesetz.<br />

Das Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />

vereint im Sinne einer<br />

Rechtsbereinigung alle Bestimmungen<br />

hinsichtlich institutioneller<br />

Kinderbetreuung in einem<br />

Gesetz. Dies ermöglicht mehr<br />

Flexibilität und Durchlässigkeit<br />

und sichert vergleichbare St<strong>an</strong>dards<br />

in der Kinderbetreuung.<br />

Darüber hinaus sieht das<br />

Gesetz die Erprobung innovativer<br />

Konzepte vor und ebnet den<br />

Weg für die zukünftige Weiterentwicklung<br />

der Kinderbetreuung<br />

in Oberösterreich.<br />

Dr. in Barbara Trixner<br />

3<br />

Hintergrund und Entstehung

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