Beteiligung von Beginn an! - Kindernet
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Hintergrund und Entstehung des<br />
Oö. Kinderbetreuungsgesetzes<br />
Die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Familie und Beruf ist in Oberösterreich ein politisches Ziel. Ein modernes Gesetz, das den<br />
aktuellen Anforderungen <strong>an</strong> Kinderbetreuung in qualitativer und in qu<strong>an</strong>titativer Hinsicht gerecht wird, sollte<br />
geschaffen werden. Aufgrund der Komplexität dieser Anforderungen und der breiten gesellschaftlichen Relev<strong>an</strong>z<br />
<strong>von</strong> Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege für Kinder war die Intention, alle mit der Kinderbetreuung in Verbindung<br />
stehenden Gruppierungen in den Entstehungsprozess einzubinden und damit größtmögliche Akzept<strong>an</strong>z zu<br />
erreichen. Deshalb gingen dem Gesetz umf<strong>an</strong>greiche Vorarbeiten voraus.<br />
Kinderbetreuung war und ist bis<br />
zum Inkrafttreten des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes<br />
in verschiedenen<br />
Gesetzen geregelt:<br />
➲ Kindergärten und Horte im<br />
Oö. Kindergarten- und Hortgesetz<br />
➲ Krabbelstuben, Tagesmütter<br />
und Kindergruppen im<br />
Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz<br />
➲ Leistungen für Kinder mit<br />
Beeinträchtigungen im<br />
Oö. Behindertengesetz.<br />
Das Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />
vereint im Sinne einer<br />
Rechtsbereinigung alle Bestimmungen<br />
hinsichtlich institutioneller<br />
Kinderbetreuung in einem<br />
Gesetz. Dies ermöglicht mehr<br />
Flexibilität und Durchlässigkeit<br />
und sichert vergleichbare St<strong>an</strong>dards<br />
in der Kinderbetreuung.<br />
Darüber hinaus sieht das<br />
Gesetz die Erprobung innovativer<br />
Konzepte vor und ebnet den<br />
Weg für die zukünftige Weiterentwicklung<br />
der Kinderbetreuung<br />
in Oberösterreich.<br />
Dr. in Barbara Trixner<br />
3<br />
Hintergrund und Entstehung