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Christ und Politik - EDU Schweiz

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SIND DIE AUSWIRKUNGEN DES EPIDEMIENGESETZES ZUM WOHLDER BÜRGER?Auslieferung an eine zentralisierteMachtWird das Epidemiengesetz(EpG) am 22. September2013 angenommen, erhältdie Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation(WHO) mehr Einfluss,die Kantone werdenempfindlich geschwächt,der B<strong>und</strong>esrat <strong>und</strong> dasB<strong>und</strong>esamt für Ges<strong>und</strong>heit(BAG) hingegen gestärkt.Immer mehr Bereiche werden reglementiert<strong>und</strong> einheitlich vom B<strong>und</strong> durchgesetzt.Die Devise: Nur so viel Staat wieabsolut nötig, aber so viel Selbstverantwortungwie möglich, gerät in Vergessenheit<strong>und</strong> der Staat wird zunehmendallmächtiger. Dies wird auch beim neuenEpG der Fall sein, wenn ihm zugestimmtwird. Vergleicht man das alte <strong>und</strong> dasneue EpG, fällt unter anderem Folgendesauf:Kantone entmachtetDie Kantone werden zumeist nur nochkonsultiert <strong>und</strong> zu Ausführenden degradiert.Dies verhindert lokal angepassteLösungen, die vom Volk eher mitgetragenwerden. Auch wird damit der Austauschvon Vor- <strong>und</strong> Nachteilen verschiedenerHandhabungen durch unterschiedlicheErfahrungen verunmöglicht.WHO ist höchste InstanzIm alten EpG von 1970 kam die Zusammenarbeitmit internationalen Organisationenerst als unverbindliche Möglichkeitvor. In Art. 4 unter b wird nun festgelegt,dass die Ziele <strong>und</strong> Strategien internationaleEmpfehlungen <strong>und</strong> Richtlinienberücksichtigen müssen. In Art. 6 anerkenntman die WHO als Oberbefehlshaberin,wenn es um die Beurteilung vonges<strong>und</strong>heitlichen Notlagen internationalerTragweite geht. Fehleinschätzungen<strong>und</strong> überbordende Vorsichtsmassnahmender WHO, wie bei der Vogel- oderSchweinegrippe, müssen dann zwingendübernommen werden.Sagen Sie «NEIN»am 22. September 2013zum überarbeitetenEpidemiengesetz (EpG) !Unheilige AllianzenWeil wir durch das Epidemiengesetzweiter staatlich bevorm<strong>und</strong>et werdenWeil sich die <strong>Schweiz</strong> der WHO nochstärker unterwerfen mussWeil Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sowie dieKantone entmündigt werdenWeil das EpG die Fichierung von Ges<strong>und</strong>heits-<strong>und</strong> Reisedaten ermöglichtWeil ein Impfobligatorium festgelegtwerden kannWeil eine Sexual(um)erziehung unsererKinder aufgezwungen werden kannDer B<strong>und</strong>esrat hört die Kantone nur nochan, <strong>und</strong> das BAG kann den Kantonenvorschreiben, welche Massnahmen ergriffenwerden müssen. Unter dem Vorwandder Prävention, wird es davon mitdiversen «Informationskampagnen» anBildungsinstitutionen ausführlich Gebrauchmachen (Art. 19, c). Die WHO mitdem BAG <strong>und</strong> dieses wiederum mit derPHZ Luzern (<strong>und</strong> der Organisation fürSexuelle Ges<strong>und</strong>heit) gehören zu jenen,die die Sexualisierung an den Schulenvorantreiben. Dabei ist das oberste Ziel,das Ausleben von sexueller Lust in jedemAlter <strong>und</strong> mit jeglichen sexuellenPraktiken als Menschenrecht zu verankern.Die besorgniserregenden Raten anGeschlechtskrankheiten werden weiterzunehmen. Gleichzeitig gilt in ZukunftStraffreiheit bei mutwilliger HIV-Ansteckung.Die Handhabungen im sexuellenBereich laufen dem eigentlichen Ziel desEpGs, der Vermeidung von Krankheiten,klar zuwider. Bei Geschlechtskrankheitenscheinen andere Regeln zu gelten.Kontakt: Tel. 033 222 36 37 | E-Mail: info@edu-schweiz.chSpenden:Eidgenössisch-DemokratischeUnion (<strong>EDU</strong>) <strong>Schweiz</strong>,3600 Thun, PC 30-616215-3ImpfausweitungInformationen:www.nein-zu-diesem-epidemiengesetz.chwww.edu-schweiz.chDas BAG erarbeitet auch Impfpläne <strong>und</strong>sorgt unter Art. 21 für deren Förderung<strong>und</strong> Durchsetzung. Schon heute wirdauch bei Grippeimpfungen Druck gemacht.Immer mehr eigentlich harmloseKrankheiten sollen mittels Impfungenvermieden werden. Deshalb werden ohneNotlage Impfungen massiv zunehmen,ebenso die Nebenwirkungen. Die Pharmaindustriewird alles daran setzen, umihre diesbezüglichen Umsätze mittelsWerbung zu steigern <strong>und</strong> die Behördenvon der absoluten Notwendigkeit zu überzeugen,zumal Schäden vom B<strong>und</strong> übernommenwerden.Keine Beachtung desGentechnikgesetzes mehr?Volksabstimmung vom 22. September 2013NEINNEINNEINwww.edu-schweiz.chwww.nein-zu-diesem-epidemiengesetz.chzum revidiertenEpidemiengesetz (EpG)zum revidierten Arbeitsgesetz(ArG)zur Aufhebung der Wehr-pflichtFlyer-A5-4seitig-EpG-hs.indd 1 24.06.2013 14:24:10Flyer für den Abstimmungskampfkönnen Sie bei uns unter Tel. 033222 36 37 | info@edu-schweiz.chkostenlos beziehen.Im alten EpG stand in Art. 1: «Soweit Erregergentechnisch veränderte Organismensind, gilt zusätzlich das Gentechnikgesetzvom 21. März 2003». Ebenso konnte manunter Art. 29 lesen, dass die Eidg. Fachkommissionfür biologische Sicherheitgemäss diesem Gentechnikgesetz denB<strong>und</strong>esrat beim Erlass von Vorschriften<strong>und</strong> die Behörden beim Vollzug des EpGberät. Im neuen EpG sucht man diesenBezug zum Gentechnikgesetz vergeblich.Dies, obwohl zunehmend Impfungen <strong>und</strong>Medikamente mit Hilfe der Gentechnikhergestellt werden. Will man das Gentechnikgesetznicht mehr beachten?Gefährliche EntwicklungenBereits beim alten EpG war es möglich,umfassende Massnahmen, auch Impfungen,durchzusetzen. Nur wurde sehr zurückhaltenddavon Gebrauch gemacht.In den letzten Jahren wird immer mehr<strong>und</strong> schneller reguliert <strong>und</strong> eingegriffen –auch international. Deshalb sind Begriffewie Notlagen <strong>und</strong> Prävention im neuenEpG unklare Beschreibungen <strong>und</strong> könnenschnell als Vorwand genommen werdenfür Massnahmen, die weit über das Zielhinausschiessen, Schaden anrichten <strong>und</strong>eine grosse Bürokratie, Kostenlawine <strong>und</strong>Entmündigung des Bürgers zur Folge haben.Deshalb braucht es ein klares Neinzum neuen EpG <strong>und</strong> damit zum nationalen<strong>und</strong> internationalen Machtausbau.Lisa Leisi<strong>EDU</strong>-Standpunkt – Juli / August 20133

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