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Tarifbestimmungen gültig ab 1. November 2013 - Verkehrsverbund ...

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5.6.2. FahrpreisrückerstattungsentgeltDas Entgelt für die Fahrpreisrückerstattung beträgt je Rückerstattungsfall EUR 10,00Es wird vom Erstattungsbetrag <strong>ab</strong>gezogen.5.6.3. ErsatzleistungsentgeltDas Entgelt für die Ersatzausstellung beträgt je Fahrausweis EUR 10,005.6.4. Entgelt bei UnregelmäßigkeitenDas Entgelt bei Fahren ohne <strong>gültig</strong>en Fahrausweis beträgt EUR 65,00Die Bearbeitungsgebühr bei nachträglicher Bezahlung beträgt EUR 30,00Das Entgelt bei widerrechtlicher Inanspruchnahme derStudienkarte, des SchülerInnen- und Lehrlings-Tickets bzw.des Top-Tickets beträgt EUR 100,00Zusätzlich ist die Differenz zum entsprechenden Verbundtariffahrpreis zu entrichten.Die Einleitung von zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren bleibt vorbehalten.Die ÖBB-Personenverkehr AG kann bei Fahren ohne <strong>gültig</strong>en Fahrausweis mitVerkehrsmitteln der ÖBB-Personenverkehr AG hiervon <strong>ab</strong>weichende Regelungentreffen und <strong>ab</strong>weichende Entgelte einheben.5.7. Zahlungsmittel5.7.<strong>1.</strong> Zahlungsmittel ist Bargeld.5.7.2. Die Bezahlung von Halbjahreskarten und Jahreskarten kann auch über Abbuchungsauftragdes Gesamtbetrages oder von monatlichen Teilbeträgen (Abonnement) erfolgen,wobei die Halbjahreskarten in fünf und die Jahreskarten in zehn Teilbeträgen<strong>ab</strong>gebucht werden.Ein Widerruf des Abbuchungsauftrages oder die Auflassung des Kontos ohne vorhergehendeKündigung des Abonnements berechtigt das ausgebende Verkehrsunternehmenden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Karte zurückzufordern,wenn der aushaftende Betrag noch nicht beglichen worden ist.5.7.3. Für die Entgegennahme von Bankomat-, Kunden- und Kreditkarten gelten dieRegelungen der betreffenden Verkehrsunternehmen.6. ERMÄSSIGUNGEN6.<strong>1.</strong> FamilienIn Begleitung ihrer Eltern reisen Kinder gratis. Die mitreisenden Eltern müssen fürsich selbst einen <strong>gültig</strong>en Verbundfahrausweis besitzen. Weiters wird den Eltern für18

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