Technische Hinweise
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6) Verhalten im Freien<br />
Der Platz unterhalb des Hauses steht den Gruppen zur Verfügung. Die Wiese oberhalb<br />
des Weges darf nicht benutzt werden. Es ist verboten, Bäume anzuschneiden oder zu<br />
fällen. In der näheren Umgebung des Hauses wachsen seltene Pflanzen (Orchideen,<br />
Wollgras, usw.) Diese dürfen nicht abgerissen, ausgegraben oder beschädigt werden.<br />
Lagerfeuer ist nur auf dem Platz unterhalb des Hauses erlaubt. Der Jagdbetrieb auf<br />
den umliegenden Flächen darf durch die einzelnen Mitglieder einer Gruppe nicht beeinträchtigt<br />
werden. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.<br />
7) Haftung<br />
Die Mieter haften gemeinschaftlich für alle von ihnen verursachten Schäden, Verluste<br />
und Unterlassungen. Die Haftung erstreckt sich auch auf vom Mieter beauftragte Lieferanten<br />
und von ihm erlaubte Besucher. Insbesondere haftet er für Schäden, die<br />
durch fahrlässiges Umgehen mit Wasser-, Gas- oder elektr. Licht- und Kraftleitungen,<br />
mit den Toiletten, Wasch- und Heizungsanlage, durch das Offen-stehen-lassen von Türen<br />
oder durch Versäumnis einer vom Mieter übernommenen sonstigen Pflicht (Beleuchtung<br />
usw.) entstehen. Er ist beweispflichtig dafür, dass er nicht schuldhaft gehandelt<br />
hat. Schäden jeder Art hat der Mieter, sobald er sie entdeckt, unverzüglich<br />
dem Vermieter anzuzeigen.<br />
Grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Auflösung<br />
der Mietvereinbarung unter gleichzeitiger Zahlung des Mietpreises für die gesamte<br />
vereinbarte Mietdauer.<br />
Der Vermieter haftet nicht für alle vom Mieter eingebrachten Wertgegenstände. (Fotoapparate,<br />
Schmuck, Bargeld, usw.)<br />
8) Räumung des Zufahrtsweges im Winter<br />
Ist der Zufahrtsweg im Winter aufgrund Schneefalls nicht mehr befahrbar, kann zur<br />
Räumung Familie Vogelbacher angerufen werden (07747-353). Die Räumung des Zufahrtsweges<br />
kostet ca. 65 €