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Technische Hinweise

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6) Verhalten im Freien<br />

Der Platz unterhalb des Hauses steht den Gruppen zur Verfügung. Die Wiese oberhalb<br />

des Weges darf nicht benutzt werden. Es ist verboten, Bäume anzuschneiden oder zu<br />

fällen. In der näheren Umgebung des Hauses wachsen seltene Pflanzen (Orchideen,<br />

Wollgras, usw.) Diese dürfen nicht abgerissen, ausgegraben oder beschädigt werden.<br />

Lagerfeuer ist nur auf dem Platz unterhalb des Hauses erlaubt. Der Jagdbetrieb auf<br />

den umliegenden Flächen darf durch die einzelnen Mitglieder einer Gruppe nicht beeinträchtigt<br />

werden. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.<br />

7) Haftung<br />

Die Mieter haften gemeinschaftlich für alle von ihnen verursachten Schäden, Verluste<br />

und Unterlassungen. Die Haftung erstreckt sich auch auf vom Mieter beauftragte Lieferanten<br />

und von ihm erlaubte Besucher. Insbesondere haftet er für Schäden, die<br />

durch fahrlässiges Umgehen mit Wasser-, Gas- oder elektr. Licht- und Kraftleitungen,<br />

mit den Toiletten, Wasch- und Heizungsanlage, durch das Offen-stehen-lassen von Türen<br />

oder durch Versäumnis einer vom Mieter übernommenen sonstigen Pflicht (Beleuchtung<br />

usw.) entstehen. Er ist beweispflichtig dafür, dass er nicht schuldhaft gehandelt<br />

hat. Schäden jeder Art hat der Mieter, sobald er sie entdeckt, unverzüglich<br />

dem Vermieter anzuzeigen.<br />

Grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Auflösung<br />

der Mietvereinbarung unter gleichzeitiger Zahlung des Mietpreises für die gesamte<br />

vereinbarte Mietdauer.<br />

Der Vermieter haftet nicht für alle vom Mieter eingebrachten Wertgegenstände. (Fotoapparate,<br />

Schmuck, Bargeld, usw.)<br />

8) Räumung des Zufahrtsweges im Winter<br />

Ist der Zufahrtsweg im Winter aufgrund Schneefalls nicht mehr befahrbar, kann zur<br />

Räumung Familie Vogelbacher angerufen werden (07747-353). Die Räumung des Zufahrtsweges<br />

kostet ca. 65 €

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