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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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Kanton Aargau<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>Gesamtrevision NutzungsplanungSiedlung und Kulturland<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong><strong>Planungsbericht</strong>Stand: Öffentliche Auflage


1 Einleitung1.1 Anlass und AuftragAn der <strong>Gemeinde</strong>versammlung im Juni 2009 hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> die Revision der Allgemeinenkommunalen Nutzungsplanung beschlossen. Das heute gültige Planungswerk ist über 15 Jahrealt und muss aus folgenden Gründen in verschiedenen Bereichen angepasst und überarbeitet werden:• Geänderte Vorgaben der übergeordneten Planungsebenen, insbesondere Anpassungenaufgrund des neuen Baugesetzes und des kantonalen Richtplans (z.B. Landschaftsschutzgebiete)• Anpassungen an aktuelle Verhältnisse aufgrund der regen Bautätigkeit in den letzten Jahren(z.B. neue Erschliessungsstrassen)• Vorausschauende aktive Planung in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Landschaft(z.B. Speziallandwirtschaftszonen).1.2 Bestandteile der Vorlage• Bauzonenplan, Massstab 1:2’000• Kulturlandplan, Massstab 1:5'000• Änderungen Bauzonenplan, Massstab 1:2’000• BNO• <strong>Planungsbericht</strong>:Im <strong>Planungsbericht</strong> werden die Ausgangslage, die Hintergründe und Ziele der Planungsvorlagebeschrieben, die einzelnen Planungsinhalte und administrative Belange erläutertund verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen. Der <strong>Planungsbericht</strong> ist nachArt. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) ein obligatorischer Bestandteil von Nutzungsplanungenund dient dazu, Interessierte, Betroffene und Genehmigungsbehördenüber die Vorlagen zu informieren.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 3


2 Organisation und Ablauf des Planungsverfahrens2.1 OrganisationDer <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, für die Revision neben dem beauftragten Ingenieurbüro einePlanungskommission einzusetzen. Diese besteht aus folgenden Mitgliedern:- Vertreter <strong>Gemeinde</strong>: Esther Hauri (<strong>Gemeinde</strong>rätin, Vorsitz), Daniel von Reding (Vizeammann),Harry Wilhelm (<strong>Gemeinde</strong>schreiber)- Beat Ackle (Einwohner, Jurist, Mitglied Verkehrsgruppe Staffeleggtal)- Werner Habermacher (Förster, Vertreter Naturschutz)- Hermann Schmid (Landwirt)- Vertreter Ingenieurbüro: Robert Wernli (Geschäftsleitung), Christian Schulthess undChrista Dähler (Sachbearbeitung).2.2 Planungsablauf und BeteiligteDie vorliegende Planung wurde anlässlich von sechs Sitzungen mit der Planungskommission erarbeitetund diskutiert. Gleichzeitig wurden bei mehreren Begehungen der Bauzone und des Kulturlandesdie Planinhalte überprüft. Zur Koordination der gleichzeitig ablaufenden Nutzungsplanungsrevision der<strong>Gemeinde</strong> Ueken fand im Dezember 2010 eine Besprechung mit einem Ausschuss des <strong>Gemeinde</strong>ratesund dem beauftragten Planer statt.Mit dem Kreisplaner Christian Brodmann fanden mehrere Besprechungen statt, damit die Anliegen derkantonalen Fachstellen bestmöglich berücksichtigt werden konnten.Am 9. Februar 2011 wurde zur regionalen Abstimmungen eine Besprechung mit dem Vorstand desRegionalplanungsverbandes Fricktal Regio und dem zuständigen Kreisplaner Christan Brodmanndurchgeführt. Ebenfalls teilgenommen haben die <strong>Gemeinde</strong> Ueken und die zuständigen Planer vomBüro Koch und Partner.2.3 Information und MitwirkungIm Laufe der Planungsarbeiten fanden diverse Gespräche mit beteiligten Grundeigentümern statt. Mitdem Verein Bergwerk und den Grundeigentümern des Bergwerkes wurden deren Absichten diskutiertund Lösungsalternativen erarbeitet. Bei interessierten Landwirten fanden Hofbesuche statt und derenMöglichkeiten für landwirtschaftliche Erweiterungen wurden abgeklärt.Für die Bevölkerung von <strong>Herznach</strong> fand im September 2010 eine Informationsveranstaltung statt. DasMitwirkungsverfahren wurde parallel zur kantonalen Vorprüfung durchgeführt.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 4


3 Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>3.1 KurzportraitDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> gehört zum Bezirk Laufenburg und befindet sich im Südosten der RegionFricktal. Das Dorf liegt im Staffeleggtal im Übergang vom Tafeljura im Norden und dem Faltenjura imSüden. Der höchste Punkt liegt auf 604 m ü. M. auf dem Gipfel der Egg – der tiefste auf 405 m ü. M.am Staffeleggbach.<strong>Herznach</strong> besteht aus zwei Dorfteilen, dem Unterdorf rund um den Kirchenbezirk und dem Oberdorfrund um die ehemalige Mühle. Die beiden Dorfteile sind in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundertszusammengewachsen. Die Erstausgabe der Siegfriedkarte von 1877 zeigt, wie die beiden Dorfteilelangsam zusammenwachsen (siehe Abbildung 1). Gut ersichtlich sind auch die vielen Rebberge. Siezeugen vom früher intensiv betriebenen Weinbau, der nebst dem Ackerbau, der Viehzucht und derSeidenweberei die Wirtschaft des Bauerndorfes prägte.Quelle: Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), Band Kanton Aargau I, EDI (Hrsg.) 1988.Abbildung 1: Siegfriedkarte 1877Quelle: AGIS<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 5


<strong>Herznach</strong> hat heute (30.09.2013) 1384 Einwohner. Die Einwohnerzahl hat sich seit 1970 verdoppeltund ist auch in den letzen Jahren stetig angestiegen.Gemäss Betriebszählung 2008 existieren in <strong>Herznach</strong> 350 Arbeitsplätze, davon 21% in der Landwirtschaft,33% in der Industrie und 46% im Dienstleistungssektor.Weitere Kennzahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:Tabelle 1: KennzahlenEinwohner Total (Stand 30.09.2013) 1384Haushaltungen <strong>Herznach</strong> 500Fläche Total626.5 ha- davon Bauzone 59.1 ha- davon Wald 135.6 ha- davon Acker, Wiese 428.2 ha- davon „übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet“ (Kantonsstrassen, Gewässer) 3.5 haSchulhäuser 2Primarschulklassen (Schuljahr 2010//11) 4Kindergartenklassen (Schuljahr 2010/11) 2Aktueller Steuerfuss (<strong>Gemeinde</strong>steuern) 119 %Quelle: www.herznach.ch; aktualisiert am 01.05.20123.2 Chronologie der bisherigen kommunalen PlanungDie rechtskräftige Nutzungsplanung wurde 1994, bzw. 1995 vom Kanton genehmigt. 2007 wurde dieBNO gesamthaft überarbeitet.Tabelle 2: Beschluss- und Genehmigungsdaten der rechtskräftigen allgemeinen NutzungsplanungBeschluss <strong>Gemeinde</strong>Genehmigung KantonBauzonenplan 1992 1994Kulturlandplan 1993 1995Ergänzungen 1995 1995 1997Ergänzungen 1997 1997 2000Teiländerung „Brüel“ 2002 2003Bau- und Nutzungsordnung 2007 2007Teiländerung „Herzli/Kirche und SpykBänder AG“2007 2008Quelle: Kantonale Grundlagen<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 6


4 Rahmenbedingungen und Grundlagen4.1 Grundlagen BundInventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)Das Ortsbild von <strong>Herznach</strong> wird im ISOS als national bedeutend eingestuft und folgendermassenbewertet:Ehemaliges Bauerndorf mit gewissen Lagequalitäten dank dem burgähnlichen über dem Dorf situiertenKirchenbezirk und dank dem noch weitgehend intakten Bezug der einzelnen Ortsbildteile zueinander.Verminderung der Lagequalität durch die beinahe allseits des Dorfes begonneneHangüberbauung. (…). Aussergewöhnlich interessante Landkirche des Spätbarocks.Gemäss ISOS sind für das Ortsbild von <strong>Herznach</strong> folgende speziellen Erhaltungshinweise zu beachten:– Stopp dem Ausbau der Durchgangsstrasse und dem Ausräumen der Vor- und Zwischenbereiche.– Erstellen eines detaillierten Einzelbauinventars.– Beschränken der Neubautätigkeit auf ein bis zwei Bereiche.Quelle: ISOS, Band AargauInventar der Historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS)Das IVS enthält umfangreiche Informationen zum Verlauf historischer Wege, zu ihrer Geschichte,ihrem Zustand und ihrer Bedeutung als Grundlagen zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege und zurNutzung dieser schützenswerten Objekte. Historische Verkehrswege sind alle Weg- oder Strassenverbindungenaus früheren Zeiten, die durch ältere Dokumente nachweisbar oder wegen ihres traditionellenErscheinungsbildes im Gelände erkennbar sind. Im IVS sind nur Verkehrswegeaufgenommen, die noch heute in ihrem überlieferten Verlauf bestehen und im Gelände sichtbar sind.Sie sind entweder durch ihr traditionelles Erscheinungsbild oder ihre bauliche Substanz als historischeVerkehrswege erkennbar oder durch ältere Dokumente als Verkehrswege belegt.Für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Herznach</strong> sind neben dem national bedeutenden Verlauf der Staffeleggstrassemehrere Objekte von lokaler Bedeutung erwähnt.Quelle: Erhaltung historischer Verkehrswege. Technische Vollzugshilfe. ASTRA, EKD, ENHK (Hrsg.) 2008.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 7


ICOMOS (International Council on Monuments and Sites – Internationaler Rat für Denkmalpflege)Im Hinweisinventar des ICOMOS sind für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> die folgenden fünf Objekte aufgelistet:Abbildung 2: Historische Gärten und Anlagen gemäss ICOMOS54321Quelle: AGIS, eigene Darstellung1) Bauernhausgarten in Oberherznach: Sehr alte Buchshecke vor dem Haus, Kirschbaum und Kletterrose,grosser Umschwung (Obstwiese, Nutzgarten).2) Kirchhof: hohe Mauer umgibt den Kirchhof, barocke Kirche, in Richtung <strong>Herznach</strong> mit Aussichtsterrasse,Pfarrhaus 1695, Natursteinbeläge, Friedhof 20. Jh. Kapelle mit Trauerbuche (ca. 60 J.).3) Pfarrhausgarten: Pavillon wurde 1689 erstellt, Garten liegt auf Terrasse, auf der Böschung befindetsich Mauer, Mauerfundamente in Fels, Eisenzäune mit neugotischem Motiv, Stäbe symbolisierenKiefernzapfen, alte Reste von Buchs, Zementsockel auf Naturstein.4) Bauernhausgarten: Achse auf Haustür zulaufend, Eingang von 2 Buchskugeln gerahmt, Buchsbäumemit Kletterrose.5) Familiengarten / Pflanzgarten: schmiedeiserner Zaun, Blüte in Bogen, Speerspitze, als Lilie Geformt;Beeteinfassung mit Kunststein.Quelle: ICOMOS, Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz, Kanton Aargau. Beilage zu den kantonalen Grundlagen.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 8


Archäologische Fundstellen:Der Kantonsarchäologie liegen folgende Meldungen zu Fundorten vor:A - Fundstellen (rot)1) Verena-Kappelle: frühmittelalterliche / romanische reliefierte Steinplatte; von einer Vorgängerkirche(evtl. mit zugehörigem Friedhof).1b) Westl. Verena-Kapelle: Mauerreste und mittelalterliche Kleinfunde; von einem mittelalterlichenGehöft oder Hof. Dieser stand wohl in Zusammenhang mit der Kapelle und reicht möglicherweise bisin die karolingische Zeit zurück.2) Kirchhof: geostete, frühmittelalterliche Skelettgräber, z.T. in Plattengräbern, vereinzelt mit Beigaben.Wohl alemannische Gräbergruppe /-Feld. Zudem 1 römisches Keramikfragment.3) An verschiedenen Orten bei <strong>Herznach</strong>; (alte Fundmeldung; nicht näher lokalisiert): „Skelettgräber infreier Erde oder in Kisten (=Plattengräber), aber ohne Beigaben“; wohl frühmittelalterlich / alemannisch.4) Bärhalde: Fundstelleneintrag in alten Karten der Kantonsarchäologie; ohne nähere Bezeichnung;Bedeutung und Zeitstellung z.Zt. unbekannt.5) Sonnhaldenstrasse 26 (Parz. Nr. 443.1): 3 frühmittelalterliche, alemannische Gräber mit Trachtbeigaben;zu einer alemannischen Gräbergruppe gehörig?6) Steigerweg: Kulturschicht-Rest einer prähistorischen Siedlungsstelle, wohl jungsteinzeitlich8) Walchmatt Süd: Senke mit bronzezeitlichen Funden, wohl von einer Siedlungsstelle sowie verschwemmtehochmittelalterliche Funde wohl von einer höher gelegenen Siedlungsstelle.9) Walchmatt: Reste einer spätmittelalterlichen/ frühneuzeitlichen Eisenverhüttungsanlage, bestehendaus mindestens drei Eisenerzschmelzöfen („Bläjen“).10) Lindenstrasse: Reste einer Siedlung aus der Bronze- oder älteren Eisenzeit, sowie Hinweis aufneuzeitliche Köhlerei, die sich Richtung Südosten erstrecken dürfte.11) Unterdorf: Gebäudegrundrisse einer frühmittelalterlichen Ansiedlung aus dem 6.-8. Jh. N. Chr.;Reste einer bronzezeitlichen Ansiedlung, evtl. gar einer Opferstelle, sowie jungsteinzeitliche Siedlungsspuren12) Brüel: Kleiner Graben mit römischer Kulturschicht sowie Humushorizont mit prähistorischen Funden.B - Fundstellen (blau)7) Walchmatt Nord: Verlagerte jungsteinzeitliche (?) Funde. – Von einer höher gelegenen jungsteinzeitlichenSiedlungsstelle?<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 10


Abbildung 4: Archäologische Fundstellen12611b1145210798Quelle: swissmap, Grundlagen der Kantonsarchäologie, Abteilung RaumentwicklungKurzinventar (Kanton Aargau / Denkmalpflege)Das Bauinventar (auch "Kurzinventar" genannt) ist eine Bestandesaufnahme der schützenswertenKulturobjekte im Kanton Aargau. Der gesamte überlieferte Baubestand wird gesichtet und nach einheitlichenKriterien beurteilt. Aufnahme finden Objekte, die künstlerisch, typologisch (z.B. als Schulhaus),historisch und/oder aufgrund ihres Stellenwerts im Ortsbild besonders bedeutend sind. DasBauinventar umfasst rund 4'000 Zeugen aller Baugattungen mit Jahrgang bis ca. 1920.Die Inventarobjekte sind fotografisch und schriftlich dokumentiert und pro <strong>Gemeinde</strong> zusammengestellt.Das Bauinventar kann bei der kantonalen Denkmalpflege oder den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>verwaltungeneingesehen werden.Quelle: http://www.ag.ch/denkmalpflege<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 11


Kantonale BewirtschaftungsverträgeGemäss kantonalem Richtplan (Kapitel L 3.3) liegt die Landwirtschaftszone der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>zu einem grossen Teil in einem sogenannten Beitrags- und Aufwertungsgebiet. Das heisst, dass derKanton seine finanziellen Mittel für ökologische Aufwertungsmassnahmen vorrangig in diesen Gebieteneinsetzt und auch für die langfristige Finanzierung der vertraglich gesicherten Aufwertungsmassnahmensorgt. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> beteiligen sich rund 20 Bewirtschafter mit insgesamt 55 haÖkoflächen an den Bewirtschaftungsverträgen.An der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 27. November 2009 wurde ein Kredit von Fr. 27'000 für dasVernetzungsprojekt „Chornbergebni“ genehmigt. Die Chornbergebni gehört nicht zum Vorranggebiet;der Kanton hat aber dennoch Interesse daran, dass dieses vorwiegend ackerbaulich genutzte Gebietökologisch aufgewertet wird. Im Vordergrund stehen die Ansaat von artenreichen Wiesen, Buntbrachen,Säumen und Wiesenblumenstreifen, aber auch die Anlage von Kleinstrukturen und die Erhaltungvon Hochstamm-Obstgärten. Per Anfang 2012 ist die Trägerschaft des Vernetzungsprojekts anden Jurapark Aargau übergegangen.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 12


4.3 Grundlagen der RegionRegionalentwicklungskonzept FricktalGemäss Regionalentwicklungskonzept des Regionalplanungsverbandes Fricktal Regio lautet eine derGrundstrategien:„Das Fricktal ist als Wohnstandort mit hoher Lebensqualität zu positionieren. Dazu gehören eine hoheSiedlungsqualität sowie ein attraktives Freizeit- und Kulturangebot. Der demografischen Entwicklungist Rechnung zutragen. Kernzielgruppen sind Familien und gut qualifizierte Arbeitskräfte.“Folgende Karte zeigt die geografischen Prioritäten dieser Grundstrategie:Abbildung 5: REK Fricktal: Regionale Schwergewichte Wohnen<strong>Herznach</strong> liegt in einem Verdichtungsraum WohnenQuelle: REK Fricktal, Fricktal Regio Planungsverband<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 13


Gemäss obenstehender Karte liegt <strong>Herznach</strong> in einem Verdichtungsraum Wohnen.Die Stossrichtung der Grundstrategie ist folgende:„Der Zersiedelung ist vorzubeugen: Der Siedlungsdruck ist durch Konzentration der Bauzonenentwicklungzu kanalisieren. Grundsätzlich sollen alle <strong>Gemeinde</strong>n angemessen wachsen können. Schwergewichtigsoll die bauliche Entwicklung jedoch in jenen Gebieten erfolgen, welche bereits heute davongeprägt sind und nahe an den bestehenden Erschliessungsachsen liegen. Ganz generell sind Wohnbauformenzu suchen, die haushälterisch mit dem beschränkten Gut „Boden“ umgehen. Den Unterschiedenzwischen grösseren und kleineren <strong>Gemeinde</strong>n ist Rechnung zu tragen. Die Behörden stellendie organisatorischen, planerischen und infrastrukturellen Leistungen für die zu erwartenden Zuzügersicher.“Dies bedeutet für <strong>Herznach</strong>, dass die <strong>Gemeinde</strong> regional betrachtet ein bevorzugter Wohnstandort istund eine angemessene Siedlungsentwicklung erfolgen darf.Als Industriestandort steht <strong>Herznach</strong> gemäss der Fricktal-Strategie nicht im Vordergrund. Die bestehendenGewerbe- und KMU-Betriebe sollen jedoch gehalten und ausgebaut werden können.LEPDie Landschaft, in welcher die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> liegt, ist von folgenden Elementen und Strukturengeprägt: Magerwiesen, Obstgärten, südexponierte Waldränder, Bäche und weitere Elemente dertraditionellen Kulturlandschaft. Diese sollen gemäss LEP erhalten, aufgewertet und ausgeweitetwerden.Im LEP-Bericht werden folgende Massnahmen empfohlen:– Trockenstandorte erhalten und fördern– Kleinräumig gestaffelte, möglichst düngerfreie Unternutzung in den grösseren Obstgärten– extensiv bewirtschaftete Wiesen erhalten und fördern, nach Möglichkeit intensiv bewirtschafteteWiesen zu Fromentalwiesen rückführen– Dornenreiche Kleinhecken und Einzelbüsche in oder nahe von artenreichen Wiesen pflanzenSüdexponierte Waldränder abschnittsweise zurückstufen, auslichten, strukturreich aufbauenund mit Kleinstrukturen (Stein- und Asthaufen, etc.) ergänzen– Eichen im Wald und zusammenhängende Eichenwälder erhalten und fördern, schaffen vonlichten Wäldern mit Altholzinseln in Südexposition– Entlang der Bäche breite Hochstaudenfluren anlegen; wo nötig dichte Bachgehölze auslichten,damit die Bachläufe mehrheitlich besonnt sind– Bahn-Trockenbiotopvernetzung mit wertvollen Lebensräumen für entsprechende Arten erhaltenund verbessern.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 14


Die LEP-Karte zeigt für <strong>Herznach</strong> folgende Eintragungen (siehe Abbildung 6: LEP Karte, Ausschnitt<strong>Herznach</strong>):Hellgelb: Strukturierte LandwirtschaftsflächenDunkelgelb / Orange: Trockenstandorte Puffergebiete / KerngebieteHellrot mit dunkelroter Umrandung: RebbergeHellgrün: Grünland mit ExtensivierungsflächenPunkte türkis: AmphibienlaichgebieteDunkelgrüne Umrandung Wald: Waldnaturschutzinventar.Abbildung 6: LEP Karte, Ausschnitt <strong>Herznach</strong>Quelle: AGIS<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 15


4.4 Grundlagen der <strong>Gemeinde</strong>Leitbild / Anforderungen und Ziele des <strong>Gemeinde</strong>ratesEs existiert kein eigentliches Leitbild für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat jedoch speziellfür Revision der Nutzungsplanung Anforderungen und Ziele formuliert (siehe Kapitel 5).InventareIm Rahmen der ersten Nutzungsplanung wurde 1992 ein umfassendes Inventar der Natur- und Kulturobjektefür das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet erhoben. Ein Teil dieser Objekte und Gebiete wurde anschliessendin den Kulturlandplan aufgenommen.4.5 Weitere relevante PlanungenKommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) / RSPIm Jahr 2008 wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der <strong>Gemeinde</strong>n Densbüren, <strong>Herznach</strong>und Ueken eingesetzt, mit dem Auftrag, Lösungsansätze für die Verkehrsprobleme auf derStaffeleggstrasse zu suchen. Die beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n haben darauf beschlossen, KommunaleGesamtpläne Verkehr (KGV) zu erarbeiten. Die KGV beinhalten Massnahmen zur Abstimmung derSiedlungs- und Verkehrsentwicklung über einen Planungshorizont von 10 – 15 Jahre. Sie sind einerseitseine Grundlage für die Nutzungsplanung und enthalten andererseits direkt umsetzbare Massnahmenund Projekte. Im Januar 2010 wurden die Entwürfe der Bevölkerung vorgestellt, dieanschliessend ihre Ideen, Anregungen und Ergänzungen im Sinne der Mitwirkung einbringen konnte.Die <strong>Gemeinde</strong>räte Densbüren, <strong>Herznach</strong> und Ueken haben die einzelnen KGV im April 2011 definitivbeschlossen. Der zuständige Vorsteher des Departements Bau, Vekehr und Umwelt hat die KGVEnde August 2011 genehmigt.Basierend auf den KGV der drei Staffeleggtal-<strong>Gemeinde</strong>n wurde ein regionaler Sachplan Staffeleggtal(RSP) erarbeitet. Der RSP beinhaltet Massnahmen aus den KGV, welche alle 3 <strong>Gemeinde</strong>n gemeinsamrealisieren wollen. Hauptthemen sind die künftige Gestaltung der Hauptstrasse K 107, die Gestaltungder Dorfzentren und der Langsamverkehr. Der RSP wurde durch die <strong>Gemeinde</strong>räteverabschiedet und vom Regierungsrat des Kantons Aargau genehmigt.Revision der Nutzungsplanung in der <strong>Gemeinde</strong> UekenDie <strong>Gemeinde</strong> Ueken ist zurzeit ebenfalls daran, ihre Nutzungsplanung zu revidieren. Zur Koordinationder Planungsabsichten fand eine Besprechung mit der <strong>Gemeinde</strong> und dem beauftragten Planerstatt.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 16


4.6 Technische GrundlagenAls Grundlage für den neuen Bauzonen- und Kulturlandplan wurden die Daten der amtlichen Vermessungbenutzt, welche dem Standard AV 93 entsprechen. Einzelne neue Gebäude (im Bau oder bereitsfertig) wurden aus den genehmigten Baugesuchsunterlagen der <strong>Gemeinde</strong> übernommen.Zusätzlich wurden Datensätze aus dem AGIS (Aargauisches geografisches Informationssystem) undanderen Quellen (z. B. Trockenwieseninventar Bund, Ökoflächen Agrofutura) hinterlegt um die bestehendeNutzungsplanung zu verifizieren und ergänzen zu können.Die digitalen Daten der neuen Pläne werden nach erfolgter Genehmigung der Abteilung Raumentwicklungdes Kantons Aargau (ARE) zur Verfügung gestellt, damit die Änderungen und die aus früherenDatenerfassungen resultierenden Ungenauigkeiten bereinigt werden können.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 17


5 Ziele der Gesamtrevision5.1 Ziele des <strong>Gemeinde</strong>ratesDer <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Herznach</strong> hat für die Revision der Nutzungsplanung folgende Ziele formuliert:• Wahrnehmung der <strong>Gemeinde</strong>Der ländliche Charakter von <strong>Herznach</strong> mit einem attraktiven Ortsbild von anerkannter, nationalerBedeutung soll beibehalten und gefördert werden. Wertvolle Bausubstanz soll erhalten,Ersatzbauten sollen, wo dies notwendig ist, ermöglicht werden. Neu- undErgänzungsbauten sollen sich gut in die Dorfstruktur integrieren. <strong>Herznach</strong> ist ein lebendigesDorf und soll es auch bleiben. Die Mischung Wohnen / Gewerbe soll beibehalten werden.• WachstumMit der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland soll eine Infrastruktur gefördert werden,die den aktuellen Anforderungen genügt und genügend Reserven für das absehbare Bevölkerungswachstumund die geplante Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> aufweist. Die kantonalenWachstumsprognosen werden als zu tief erachtet. Sie sind im Rahmen der Planung zuhinterfragen und für die Planung dem erwarteten effektiven Wachstum anzupassen.• KulturKulturelle Errungenschaften und Besonderheiten sollen geschützt werden. Eine Entwicklungihrer touristischen Nutzung soll ermöglicht werden.• WohnraumIn <strong>Herznach</strong> soll für jedes Lebensalter genügend qualitativ guter Wohnraum geschaffenwerden können. Verdichtung der Bauweise soll gefördert werden, aber zu keiner Beeinträchtigungder Wohnqualität führen. Der Bau von „Wohnsilos“ soll nicht möglich sein.• GewerbeDem Gewerbe ist genügend vollständig erschlossener Raum bereit zu stellen. Die Ausscheidungneuer Gewerbezonen ist zu prüfen. Die Gewerbezonen sind in der BNO grosszügigerzu beschreiben, so dass auch spezielle Gewerbe (z.B. Hotel) angesiedelt werdenkönnen.• ErschliessungAlle Gebiete innerhalb der Bauzone sollen vollständig und zweckmässig erschlossen werden.Bei der Erstellung der Infrastruktur sind allfällige notwendige Reserven für Zusatzerschliessungenzu berücksichtigen.• SicherheitIm Rahmen der Erschliessung soll ein genügendes Sicherheitsniveau erreicht werden. DieGefahrenkartierung Hochwasser ist in der Planung zu berücksichtigen.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 18


• VerkehrAbstellplätze sollen in genügender Zahl geschaffen werden. Verkehrsberuhigende Massnahmenin den Wohnquartieren sollen möglich sein. Bezüglich Verkehrsentwicklung aufder Staffeleggstrasse ist die Zusammenarbeit mit der „Arbeitsgruppe Verkehr Staffeleggtal“zu suchen.• Zonenvorschriften:Die Zonenvorschriften sollen überprüft werden. Lockerungen betreffend AZ, Geschossdefinitionen,Höhenbeschränkungen, Grenzabständen sollen gesucht werden.• SondernutzungsplanungDie Sondernutzungsplanpflicht soll nur wo sinnvoll und nötig zur Anwendung kommen.• Bereinigung Nutzungsplanung SiedlungDie in der aktuellen Planung enthaltenen Übergangszonen sollen aufgehoben und als baureifesLand in die Bauzone integriert werden. In Randgebieten und entlang von Strassenzügensollen die Bauzonengrenzen optimiert werden. Für die gemeindeeigene ParzelleBündte soll im Rahmen der Revision Nutzungsplanung ein neuer Umzonungsversuch unternommenwerden.• Die Landschaft soll unverbaut, naturnah und in Aussehen und Eigenart erhalten werden.Im Zonenplan sind die überkommunalen Landschaftsschutzgebiete zur Information einzutragen.• NaturgefahrenDie Ergebnisse aus der Gefahrenkarte sind in die geplante Nutzungsplanungsrevision einzuarbeiten.5.2 Ziele der Planungskommission• Nötige Anpassungen aufgrund des neuen Baugesetzes und des kantonalen Richtplans(z.B. Landschaftsschutzgebiete) vornehmen und vorausschauend planen: Umsetzung vonTrends aus aktuellen raumplanerischen Prozessen (Teilrevision RPG, Revision Richtplan)• Koordination und Umsetzung regionaler Anliegen und Planungen (KGV, REK, LEP, RSP,Jurapark Aargau)• Anpassungen an aktuelle Verhältnisse aufgrund der regen Bautätigkeit in den letzten Jahren(z.B. neue Erschliessungsstrassen)• Qualität im Siedlungsgebiet fördern• Innerer Verdichtung ermöglichen und fördern; in erster Linie an gut erschlossenen Lagen• Vorausschauende aktive Planung in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Landschaft(z.B. Regionaler Sachplan Verkehr, Entwicklungsstandorte Landwirtschaft).<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 19


6 Ausgangslage und Problemstellungen6.1 Bauzone6.1.1 Stand der ErschliessungDer aktuelle Überbauungsstand (Januar 2013) präsentiert sich folgendermassen:Tabelle 3: Überbauungsstand Januar 2013überbaut unüberbaut totalZone D 12.21 ha 0.60 ha 12.81 ha (12.70)Zone W2a / W2d 26.35 ha 5.47 ha 31.82 ha (31.70)Zone W3 1.65 ha 1.25 ha 2.90 ha (3.00)Zone WG2 0.47 ha 0.00 ha 0.47 ha (0.40)Zone WG3 0.72 ha 0.26 ha 0.98 ha (1.00)Gewerbezone 0.54 ha 0.95 ha 1.49 ha (1.50)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 4.14 ha 0.72 ha 4.86 ha (4.90)Spezialzone Kirche 1.46 ha - 1.46 ha (1.50)Uferschutzzone - 2.32 ha (2.40)Gewässer - 0.43 haStrassen (Kantonsstrasse) - 1.46 haSummen 47.54 ha 9.25 ha 61.00 haQuelle: Kantonale Grundlagen, angepasst A+WIn den Wohn- und Mischzonen sind total 7.58 ha unüberbaut, in der Gewerbezone knapp 1 ha.6.1.2 KapazitätsberechnungenBei einem Stand von 1398 Einwohnern (Stand 31.12.2012) ergibt sich einer Einwohnerdichte 33.6Einwohnern pro Hektare. Die kantonalen Bevölkerungsprognosen für 2026 gehen von einer Einwohnerzahlvon 1490 Einwohnern aus; dies entspricht einem Zuwachs von 92 Einwohnern. Bei einerangenommenen Dichte von 36 Einwohnern pro Hektare ergibt sich einer Flächenbedarf von 2.55 ha,bei der aktuellen Einwohnerdichte sind es rund 3 ha.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 20


Die unüberbauten Bauzonen würden demnach ausreichen, um das vom Kanton prognostizierte Bevölkerungswachstumaufzunehmen.Der <strong>Gemeinde</strong>rat rechnet aufgrund des Wachstums in den vergangenen Jahren gegenüber denkantonalen Prognosen mit einer grösseren Bevölkerungszunahme. Gemäss seinen Schätzungen istein Wachstum auf 1'600 bis 1'800 Einwohner realistisch. Innerhalb der nächsten 8-10 Jahre werdenin <strong>Herznach</strong> schätzungsweise 40 Einfamilienhäuser gebaut werden, bzw. sind bereits in Planung; fürMehrfamilienhäuser ist ebenfalls Bedarf vorhanden.6.1.3 BaulandumfrageDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> verfügt, wie oben dargestellt, über genügend Bauzonenreserven. Diese sindallerdings schwierig zu mobilisieren. Deshalb hat die <strong>Gemeinde</strong> als Vorbereitung für die Revision desBauzoneplans im Juni 2008 eine Baulandumfrage gemacht. Darin wurden alle Grundeigentümer der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> nach ihren Absichten bezüglich ihrer unüberbauten Parzellen oder ihrer Parzellenmit Verdichtungspotential befragt. Die Umfrage hat bei den Grundeigentümern einiges ausgelöstund für einen Teil der bisher unbebauten Parzellen sind Baugesuche eingegangen. Einige Parzellensind inzwischen bereits verkauft und/ oder bebaut worden.6.1.4 Probleme Bauzonenrand (Gebiet Alte Landstrasse / Läi)Im Bereich der Parzellen Nr. 14, 17, 24 und 27 wurden einige nicht zonenkonforme Bauten und Anlagenausserhalb der Bauzonengrenze erstellt. Insbesondere betrifft dies den Kiesplatz auf Parzelle Nr.24 und einen Pferdestall auf Parzelle Nr. 27. Der Kiesplatz ausserhalb des Baugebiets wurde mitBeschluss vom 27.04.1993 kommunal bewilligt; der <strong>Gemeinde</strong>rat hat es allerdings unterlassen, dienotwendige kantonale Bewilligung einzuholen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bewilligte 2002 bzw. 2004 und 2005das Baugesuch bzw. die Projektänderungen für einen Pferdestall auf Parzelle Nr. 27. Nachdem dasBauvorhaben realisiert wurde, stellte man fest, dass ein Teil des Pferdestalls ausserhalb der Bauzoneliegt. 2007 wurde das Baugesuch kantonal abgewiesen, der regierungsrätliche Entscheid wurdebundesgerichtlich im Jahr 2010 vollumfänglich gestützt. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatentschieden, dass der fragliche Pferdestall teilweise abzubrechen sei, sofern eine teilweise Einzonungder Parzelle Nr. 27 im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung nicht zustande komme.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 21


Abbildung 7: Bauzonenplan rechtskräftigQuelle: A+W6.1.5 Sonnhalde, Parzellen Nr. 370 und Nr. 371 (16)Das rund 79 Aren grosse Gebiet zwischen Hauptstrasse und Sonnhaldenstrasse ist im aktuellenBauzonenplan der Landwirtschaftsszone zugewiesen. Es war vorgesehen, das Gebiet im Rahmen dervorliegenden Revision einzuzonen, der W2d zuzuweisen und mit einer Gestaltungsplanpflicht zubelegen.Das Gebiet war bereits einmal Gegenstand eines Einzonungsbegehrens. Bei der Ergänzung desBauzonenplans 1995 wurde diese Fläche aber einer Übergangszone zugewiesen, welche es nachheutigem Recht nicht mehr gibt. Die Eigentümer der beiden betroffenen Parzellen sind nach wie voran einer Einzonung und Überbauung interessiert.Für den vorgesehenen Gestaltungspan sollten folgende Zielvorgaben in der BNO verankert werden:- Ausnutzung: Konzentrierte Überbauung mit genügend Freiflächen; Erhalt der Zäsur zwischenden Dorfteilen Unterherznach und Oberherznach;- Gestaltung: Einpassung der Bauten ins Ortsbild (Ausrichtung der Hauptbauten, Dachgestaltung);- Einpassung in das Gelände: minimale Terrainveränderungen;- Erschliessung: Fuss- und Radwegverbindung zur Hauptstrasse;- Einhaltung der Planungswerte gemäss eidg. Lärmschutzverordnung (LSV).<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 22


Folgende Argumente hätten für diese Einzonung gesprochen: Die Fläche liegt im Dorfzentrum und inder Nähe einer Bushaltestelle. Sie ist von der Bauzone vollständig umschlossen. Die beiden Parzellenwerden als Wiesland genutzt und sind aus landschaftlicher und ökologischer Sicht nicht besonderswertvoll. Mit der vorgesehenen Gestaltungsplanpflicht könnte einerseits eine gute Erschliessung miteiner Fusswegverbindung zur Hauptstrasse und andererseits eine gute Qualität der Überbauungsichergestellt werden. Durch eine konzentrierte Überbauung in Kombination mit grösseren Freiflächenkann die Zäsur zwischen den beiden Dorfteilen Unterherznach und Oberherznach erhalten werden.Mit der Einführung des Mehrwertausgleiches hätte sichergestellt werden können, dass die neu eingezontenParzellen auch tatsächlich überbaut werden.Abbildung 8: Verworfene Einzonung der Parzellen Nr. 370 und 371 (16)Quelle: A+W, eigenes FotoAufgrund eines Genehmigungsvorbehaltes der kantonalen Abteilung Raumentwicklung wirdvorläufig auf eine Einzonung verzichtet.6.1.6 VerkehrDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> liegt an der Hauptverkehrsachse Aarau-Frick (K 107). Die sogenannte Staffeleggstrassewird vom Schwerverkehr als überregionale und teilweise internationale Transitroutebenutzt. Der Personenwagen-Durchgangsverkehr stammt hauptsächlich aus den Regionen Aarau undFricktal. Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) in <strong>Herznach</strong> beträgt 7363 Fahrzeuge bezogenauf das Jahr 2008. Mit der Eröffnung des Staffeleggzubringers (Umfahrung Küttigen und Aarau) wirdeine Zunahme des DTV’s um ca. 10 % erwartet.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 23


Der Verkehr wird in <strong>Herznach</strong> als grosse Belastung empfunden. Die Staffeleggstrasse führt mittendurch die Siedlung parallel zum Dorfbach und spaltet das Dorf in zwei Hälften. Aufwertungsmassnahmender Ortsdurchfahrt und im Zusammenhang mit dem Staffeleggbach sind aufgrund der engenPlatzverhältnisse schwierig zu realisieren.Mit dem regionalen Sachplan (RSP) und dem kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) wird ein ersterSchritt zur Verbesserung der Verkehrssituation und der Lebensqualität in den <strong>Gemeinde</strong>n entlang derStaffeleggstrasse getan. Mit der vorliegenden Nutzungsplanung sollen die Ziele und Massnamen ausdem RSP und KGV bestmöglich unterstützt und umgesetzt werden.„Übergangszonen“Im rechtskräftigen Bauzonenplan sind noch einige Bereiche als „Übergangszonen“ nach dem altenBaugesetz ausgeschieden. Solche Zonen wurden geschaffen, um zu grosse Bauzonenreserven nichtauszonen zu müssen. Übergangszonen sind nach eidgenössischem Recht nicht gesetzeskonform.Einige Bereiche wurden schon bei früheren Revisionen aus der Übergangszone in die Landwirtschaftszonezurückgezont. Die verbliebenen Flächen müssen im vorliegenden Planungsverfahrendefinitiv einer Zone zugewiesen werden.6.1.7 HochwasserschutzFür die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> liegt die Gefahrenkarte Hochwasser vor. Darauf wird die Gefährdungdurch Hochwasser in verschiedenen Gefahrenstufen dargestellt. Bei einer Revision der Nutzungsplanungmuss die Gefahrenkarte umgesetzt und es müssen Massnahmen zum Schutz vor Hochwassergeprüft werden.Innerhalb der Bauzone gelten folgende Schutzziele als Faustregel:- Keine Überschwemmungen bis zu einem HQ 100 1- Bei einem HQ 100 bis HQ 300 muss die Fliesstiefe unter 0.5 m liegen.Flächen, welche dieses Schutzziel nicht erfüllen, weisen ein Schutzdefizit auf und es besteht Handlungsbedarf.Das grösste Schutzdefizit in <strong>Herznach</strong> wird vom Zihlbach verursacht. Daneben gibt es am Staffeleggbachund den übrigen Seitenbächen noch weitere, etwas kleinere Austrittsstellen. Es sind vorläufigkeine wasserbaulichen Massnahmen mit Auswirkungen auf das Schutzdefizit geplant.Quellen: Arbeitshilfe DBVU „Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in der Nutzungsplanung“ (Juni 12008); DBVU „GefahrenkarteHochwasser“, Technischer Bericht (September 2008).1 HQ 100 bezeichnet ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen alle 100 Jahre erreicht oderübertroffen wird.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 24


6.2 Kulturland6.2.1 BergwerkIm Fricktal wurde mehrere Jahrhunderte lang Eisenerz abgebaut. Die erste urkundliche Erwähnungvon Schmelzhütten stammt aus dem Jahre 1207. Das Hauptabbaugebiet befand sich bei Wölflinswil.Spuren im Gelände sowie schriftliche Hinweise aus dem 18. Jahrhundert weisen darauf hin, dassauch bei <strong>Herznach</strong> und Ueken in früheren Jahrhunderten Erz geschürft wurde. Der DreissigjährigeKrieg wirkte sich sehr negativ auf den Bergbau im Fricktal aus. Die Erzgewinnung zwischen Wölflinswilund <strong>Herznach</strong> kam im Laufe des 18. Jahrhunderts praktisch zum Erliegen.Das Bergwerk in <strong>Herznach</strong> wurde 1920 mit einem Versuchsstollen wieder in Betrieb genommen. Da inder Schweiz ein geeigneter Hochofen fehlte, wurde das Erz in den ersten Jahren nach dem deutschenRuhrgebiet exportiert und dort verhüttet. Im Gegenzug erhielt die Schweiz von Deutschland Roheisenund andere Güter. Das in Stollen abgebaute Erz wurde anfänglich mit Lastwagen zum Bahnhof Frickgeführt. 1942 wurden der Siloturm, eine Seilbahn nach Frick und eine Verladestation in Frick errichtet.Nach einem letzten Aufblühen der Erzgewinnung während des Zweiten Weltkrieges musste dasBergwerk 1967 geschlossen werden.Quelle: http://www.bergwerksilo.ch/historisches_s01.htm (Zugriff: 07.12.2010)Abbildung 9: Bergwerk, historische AufnahmenBau des SiloturmsQuelle: Bildarchiv Ulrich HohlSeilbahn nach Frick2004 wurde in <strong>Herznach</strong> der Verein Eisen und Bergwerk (VEB) gegründet. Der Verein hat sich unteranderem zum Ziel gesetzt, die Geschichte des Eisenerzabbaus im oberen Fricktal im Zusammenhangmit der Geologie und der Landschaft bewusster zu machen, das ehemalige Bergwerkareal in <strong>Herznach</strong>und die verschiedenen Abbaustellen in den vier <strong>Gemeinde</strong>n zugänglich zu machen und mitPublikationen, Führungen, Aktionen und Sammlungen diesen historisch bedeutsamen Erwerbszweigdarzustellen. Mit dem Projekt “Zurück in den Stollen“ plant der Verein die Öffnung eines Teilstollens<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 25


auf einer Länge von 75 Metern. Eine Stollenbahn soll die Besucher bis zum Eingang des Stollensfahren.Quelle: http://www.verein-eisen-und-bergwerke.ch (Zugriff: 07.12.2010)2002 wurde der Siloturm umgebaut. Heute wird darin ein Bed and Breakfast mit vier Gästezimmernbetrieben und das oberste Stockwerk von den Eigentümern selber bewohnt. In Kombination mit einerFahrt mit der Stollenbahn werden für Vereine, Firmen und private Feste gastronomische Dienstleistungenangeboten.Zu den Nutzungen und Installationen auf dem Gelände des ehemalige Eisenbergwerks gehören auchein Grossgehege mit Damhirschen, eine gewerblich betriebene Werkstätte und ein Wohnhaus.Die touristischen und die oben genannten weiteren Nutzungen sind heute nicht zonenkonform, da dasganze Areal in der Landwirtschaftszone liegt, wurden aber bisher von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> und desKantons toleriert.Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau eines Stollens, dem Betrieb einer Stollenbahn und derErstellung der dazu notwenigen Infrastruktur (Trassee, Toiletten, Ausstellungsraum, Leitungen, etc.)ist der VEB im Juni 2009 mit einem Anfragegesuch an die Abteilung für Baubewilligungen gelangt.Diese beurteilt das Vorhaben als positiv standortgebunden und hält fest, dass einer Ausnahmebewilligungnach Art. 24 RPG grundsätzlich nichts entgegensteht. Ende 2008 fand bereits eine Besprechungzwischen dem VEB, der <strong>Gemeinde</strong> und Vertretern der kantonalen Verwaltung statt. Dabei wurdeangeregt, das Areal des Bergwerks im Rahmen der nächsten Zonenplanrevision einer Spezialzonenach Art. 18 RPG zuzuweisen.Abbildung 10: Bergwerksilo heuteQuelle: Bildarchiv Ulrich Hohl<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 26


6.2.2 LandwirtschaftIn der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> existieren ca. 15 Vollerwerbsbetriebe. Alle Betriebe pflegen eine zum Teilbeachtliche Zahl an Hochstammobstbäumen. Der Anteil der Ökoflächen ist auf Grund der Bewirtschaftungsverträgebei den meisten Betrieben ebenfalls sehr hoch.6.2.3 Natur- und LandschaftsschutzIm aktuellen Kulturlandplan sind die wichtigsten Objekte aus dem kommunalen Inventar als Schutzzonen,bzw. Schutzobjekte bezeichnet (Trockenstandorte, Heuwiesen, Hecken, Naturobjekte). Diebeiden Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung sind als Trockenstandort, bzw. besondererWaldstandort ausgeschieden.Dank dem frühen Vernetzungsprojekt im Rahme der kantonalen Bewirtschaftungsverträge (sieheKapitel 4.2), wurden viele neue, landschaftlich wertvolle Strukturen, wie Hochstammobstgärten, Magerwiesenund Hecken geschaffen, die zwar heute in der Landschaft sichtbar, jedoch nicht grundeigentümerverbindlichgeschützt sind.Ein Teil der Landwirtschaftszone ist im rechtskräftigen Kulturlandplan mit einer Landschaftsschutzzoneüberlagert. Diese entspricht nicht vollständig den Abgrenzungen der Landschaften von kantonalerBedeutung (LkB) gemäss Richtplan.Abbildung 11: Reich strukturierte Landschaft in <strong>Herznach</strong>Quelle: eigene Bilder<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 27


7 Erläuterungen zu den Planungsinhalten7.1 Änderungen BauzoneDie Liste im Anhang A2 zeigte eine Übersicht aller in der Planungskommission diskutierten Änderungen.Die Änderungen sind nummeriert und im Änderungsplan mit den entsprechenden Nummern undFlächen ausgewiesen. Die folgenden Kapitel nehmen teilweise auf diese Nummern Bezug.7.1.1 Zusammenstellung der zur Einzonung vorgesehenen FlächenFolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der zur Einzonung vorgesehenen Flächen.Tabelle 4: Zur Einzonung vorgesehene FlächenMehrheitlich überbautes Gebiet:Erschliessungstrassen am Bauzonenrand:- Türlestrasse W2d / W2a 14.39 a- Chraibelweg W2a 2.79 a- Mooshaldenstrasse W2a 9,53 a- Untere Walchmattstrasse W2d 2.58 a- Kirchstrase D 5.31 aAnpassung Zonengrenze an Parzellengrenze- Parz. 331, 334 W2a 1.40 a- Parz. 514 W2a 1.22 a- Parz. 73 W2d 1.14 aMehrheitlich unüberbautes Gebiet:Trasse Umfahrungsstrasse W2 25.63 aTotal54.46 aQuelle: Änderungsplan A+WRund 29 Aren der einzuzonenden Flächen sind heute also bereits überbaut.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 28


7.1.2 Allgemeine BemerkungenInnere Siedlungsentwicklung und Siedlungsqualität:Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> ist eine ländliche <strong>Gemeinde</strong> mit einem national bedeutenden Ortsbild. Diebauliche Entwicklung soll gemäss den Zielen des <strong>Gemeinde</strong>rates und der Planungskommissiondarauf Rücksicht nehmen. Grosse Wohnbauten oder flächige Überbauungen passen nicht überall inden Kontext von <strong>Herznach</strong>. Eine innere Verdichtung ist zwar anzustreben, es muss dabei die Siedlungsqualität,die typische Struktur eines Dorfes im Aargauer Jura sowie die Erhaltung des nationalbedeutenden Ortsbildes im Auge behalten werden. Viele Parzellen in der Dorfzone sind langgezogenund schmal. Auf der Strassenseite sind die Grundstücke bebaut, auf der Rückseite befinden sichschöne und teilweise grosse Gärten. Weiter stellt eine verdichtete Bauweise in einigen Gebieten inHanglagen eine Herausforderung dar.Die Wohnzone W2d ermöglicht bereits heute eine höhere Ausnutzung gegenüber der WohnzoneW2a.Mit der Gestaltungsplanpflicht, welche teilweise auch für bereits überbaute Gebiete gilt, besteht dieMöglichkeit, eine höhere Ausnutzung zu erreichen. Entsprechende Zielvorgaben wurden neu in derBNO verankert (siehe § 6).Im Sinne der inneren Siedlungsentwicklung wurde im Gebiet Bergwerkstrasse mit dem Gestaltungsplan„Bergwerkstrasse“ (rechtskräftig) eine Zentrumsentwicklung eingeleitet. Trotz geplanter Umzonungenvon Grundstücken aus der W3 in W2d in diesem Gebiet (siehe Kapitel 7.1.6) soll eineZentrumsentwicklung weiter gefördert werden – dies mit Hilfe eines Gestaltungsplanes. Im Rahmender Gestaltungsplanung sind Überbauungen möglich, die über die Vorschriften der Zone W2d hinausgehen.Z.B. kann ein zusätzliches Vollgeschoss oder eine dichtere Ausnutzung vorgesehen werden.Die Umzonung der an die Dorfkernzone grenzenden, teilweise bebauten Grundstücke mit Gestaltungsplanpflichtnimmt Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten und lässt trotzdem Spielraum für diekünftige Entwicklung im Einklang mit der Siedlungsentwicklung und dem Ortsbild.Mit der Beibehaltung der W3-Zone mit Gestaltungsplanpflicht im Gebiet Baumgärtli wird die Entwicklungvon konzentriertem Wohnen gefördert. Dieses Gebiet soll für regelkonforme Mehrfamilienhäuser,in welchen auch Mietwohnungen zur Verfügung gestellt werden könnten, reserviert bleiben.In noch unüberbauten und insbesondere im einzuzonenden Gebiet soll grundsätzlich eine dichtereBauweise angestrebt werden. Für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht werden deshalb entsprechendeZielvorgaben in der BNO festgesetzt.Innerhalb der Dorfzone ist der <strong>Gemeinde</strong>rat ebenfalls bestrebt, eine dichte Bebauung zu erreichen –dies unter Berücksichtigung der Qualität des Ortsbildes. Mit der Umzonung der gemeindeeigenenParzelle Nr. 406 aus der ÖBA in die Dorfkernzone kann die <strong>Gemeinde</strong> eine gute und im öffentlichenInteresse stehende Weiterentwicklung des Zentrums einleiten.Die innere Siedlungsentwicklung bzw. die Zentrumsentwicklungen in <strong>Herznach</strong> können zusammenfassendwie folgt festgehalten werden: Weiterführen der bereits eingeleiteten sanften Zentrumsentwicklungim Gebiet Bergwerkstrasse/Ebnetstrasse unter Berücksichtigung der Bedürfnisse derAnwohner, ergänzende Zentrumsentwicklung im Bereich Bündte unter Berücksichtigung des Erho-<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 29


lungsraums nahe des Staffeleggbachs sowie Festhalten an der W3-Zone Baumgärtli für die Entwicklungweiterer Mehrfamilienhäuser mit allfälligem Mietwohnraum.Abstimmung Siedlung und VerkehrVerkehrserzeugung der unüberbauten Bauzonen:Die Kapazitätsberechnungen des Kantons gehen von einer Zunahme der Einwohnerzahl um 105Einwohner bis ins Jahr 2024 aus. Rechnet man mit 1.5 Personen pro Hauhalt (schweizerisches Mittel)und ca. 3 Fahrten pro Tag und Haushalt, werden pro Tag gesamthaft ca. 210 Fahrten zusätzlichgeneriert. Bei den noch nicht überbauten Wohnzonen aller Einzugsgebiete handelt es sich grösstenteilsum einzelne Einfamilienhausparzellen. Auch ein zukünftiger Vollausbau hat in keinem Einzugsgebietzur Folge, dass Anschlüsse an die Kantonsstrasse oder die Kantonsstrasse selber, verursachtdurch die Siedlungsentwicklung, an die Kapazitätsgrenze gelangen würden. Es treten im heutigenZustand weder Staus noch Wartezeiten auf. Daraus folgt der Schluss, dass das Verkehrssystemgenügend Reserven aufweist.Quelle : KGVKompensationDie Planungskommission hat eine Kompensation durch Auszonungen geprüft. Es gibt unüberbauteFlächen am Bauzonenrand, welche sich grundsätzlich dafür eignen würden (siehe Abbildung 12). Invielen Fällen bestehen jedoch schon rechtskräftige Erschliessungs- und Gestaltungspläne. In denanderen Fällen handelt es sich um einzelne kleinere Parzellen. Eine Auszonung macht im letzterenFall keinen Sinn, weil damit wieder Lücken an der Bauzonengrenze entstehen würden. FolgendeGebiete würden sich aufgrund der Lage für eine Auszonung eignen, aus den nachstehenden Gründenist es für eine Auszonung aber bereits zu spät:1) Alte Landstrasse: rechtskräfiger Sondernutzungsplan (SNP), Erschliessung realisiert2) Chraibelweg: teilweise überbaut, Erschliessung kürzlich neu erstellt bzw. geändert3) Untere Walchmatt: Erschliessung kürzlich realisiert4) Raistrasse: Rechtskräfiger SNP, Gebiet ist erschlossen, abparzelliert und teilweise überbautbzw. Baugesuche eingereicht5) Bergwerkstrasse: Rechtskräftiger SNP, Baubewilligung für 1. Etappe rechtskräftig (Stand Juni2012)6) Hofackerstrasse: Erschliessung realisiert7) Steiger / Hübstel: rechtskräftiger SNP, Erschliessung abgeschlossen, teilweise überbaut, einigeBaugesuche hängig bzw. bewilligt (Stand März 2012).<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 30


Abbildung 12: Kompensationsmöglichkeiten1765243Quelle: Bauzonenplan rechtskräftig, A+WSiedlungsbegrenzungslinienDie Idee von Siedlungsbegrenzungslinie wurde in der Planungskommission aufgegriffen, insbesondereweil mit dem Richtplan 2011 Siedlungsbegrenzungslinien als neuer Festlegungsgegenstand eingeführtwerden sollen. Gemäss dem ersten Entwurf hätten die <strong>Gemeinde</strong>n von sich aus aktiv werdenund innerhalb einer bestimmten Zeit Siedlungsbegrenzungslinien festlegen müssen. Der zweite Entwurfsieht nun vor, dass der Regierungsrat zusammen mit den <strong>Gemeinde</strong>n und den Replas eineVorlage zur Festsetzung von Sieldungsbegrenzungslinien im Richtplan ausarbeitet. Aus diesemGrund werden in der vorliegenden Nutzungsplanungsrevision keine Siedlungsbegrenzungslinienbezeichnet.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 31


Ausgleich von PlanungsmehrwertenUm sicherzustellen, dass neu eingezonte Gebiete tatsächlich innerhalb des Planungshorizontesüberbaut werden, sieht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> den Ausgleich von Planungsmehrwerten vor. Damitsoll eine Baulandhortung verhindert werden. Der Mehrwertausgleich wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat mit denGrundeigentümern vertraglich vereinbart. Die Grundlage dazu bildet ein neuer Paragraf in der BauundNutzungsordnung (siehe 7.3). Die Ausgleichszahlung wird zweckgebunden für Massnahmen derRaumplanung verwendet. Der neue BNO-Paragraf soll bereits für Einzonungen der vorliegendenRevision angewendet werden. Die Grundeigentümer wurden entsprechend informiert.7.1.3 Bereinigungen Zonenränder gegen innen und aussenStrassen:Gemäss AGIS-Daten verlaufen einige Zonenabgrenzungen mitten durch Erschliessungsstrassen.Diese werden jetzt im Sinne einer Bereinigung auf die Parzellengrenzen der jeweiligen Strasse verlegt,wobei die Strasse jeweils der Zone mit der geringeren Ausnützung zugewiesen wird. Betroffensind die Bergwerkstrasse, die Steigerstrasse, die Uekerstrasse und die Alte Landstrasse.Verschiedene Erschliessungsstrassen liegen ausserhalb der Bauzone. Sie werden soweit sinnvoll indie angrenzende Bauzone integriert. Folgende Strassen sind davon betroffen:– Kirchstrasse (Parz. 214, D)– Mooshaldenstrasse (Parz. 504, W2a)– Chraibelstrasse (Parz. 463, W2a)– Chraibelweg (Parz. 467, W2a)– Türlestrasse (Parz. 45, 99, W2a)– Untere Walchmattstrasse (Parz. 550 W2d).– Ebnetstrasse (Parz. 206, W2d).Schutzzone Kirchenbezirk:Die Abgrenzung der Schutzzone Kirchenbezirk SK war bisher im Bereich des Kirchwegs ungenau. DieZonengrenze verläuft neu oberhalb des Kirchwegs entlang der kleinen Stützmauer. Gemäss Absprachemit der Ortsbildpflege ist diese Linienführung sachgerecht.Im Bereich der Parzellen Nr. 385 und Nr. 386 (Strasse) wurde die Schutzzone auf die Parzellengrenzeum im Bereich der Parzelle Nr. 299 auf den Hofraum angepasst (siehe Abbildung 13):<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 32


Abbildung 13: Schutzzone KirchenbezirkÄnderungsplanQuelle: Bauzonenplan und Änderungsplan A+WBauzonenplanEhemaliges Trasse Umfahrungsstrasse:Auf der Westseite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> war für die einst geplante Ortsumfahrung im Rahmen derGüterzusammenlegung Land ausgeschieden worden (Parzellen 157 und 213). Die beiden Parzellensollen wieder auf die angrenzenden Liegenschaften der W2d verteilt werden. Eine entsprechendeLandumlegung wurde bereits vorgenommen. Diese Flächen werden damit auch der Zone W2d zugewiesen.Bauzonengrenze:Die Aussengrenze des Baugebiets soll möglichst entlang von Parzellengrenzen verlaufen. Darumwurde die Baugebietsgrenze an einigen Orten auf die Parzellengrenze fixiert: An der Hübstelstrasse(Parz.73), am Schwerzleweg (Parz. 333) und am Roggesbüelweg (Parz. 514 und 515). Auf der Parzelle514 wurde die Bauzonenfläche zusätzlich an die rechtskräftige Waldfeststellung angepasst. Woam Baugebietsrand keine Parzellengrenzen vorhanden sind, wurden bei Bedarf Masse festgelegt.Alte Landstrasse / Läi:Aufgrund der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung und eines Gesprächs mitdem Kreisplaner hat der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Empfehlung der Planungskommission entschieden, imBereich Alte Landstrasse / Läi am Verlauf der Bauzonengrenze nichts zu ändern. Als Konsequenzdaraus müssen die nicht zonenkonformen Bauten und Anlagen rückgebaut werden.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 33


7.1.4 GrünzoneDie bisherige Uferschutzzone US wird in Grünzone Gr umbenannt. Der bisher ungleichmässige Abstandzum Gewässer wird - wo nicht durch Bauten, Strassen oder Parzellengrenzen limitiert - generellauf 10m festgelegt.7.1.5 GewerbezoneAuf eine Erweiterung der Gewerbezone wird verzichtet, da mit der Parzelle Nr. 59 noch eine grössereunüberbaute Fläche in der Gewerbezone vorhanden ist.Im Falle eines konkreten Vorhabens von übergeordnetem Interesse kann die <strong>Gemeinde</strong> später einebedingte Einzonung nach § 15a des Baugesetzes vornehmen.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 34


7.1.6 UmzonungenParzelle 406Zwischen der Kirchstrasse und dem Staffeleggbach besitzt die <strong>Gemeinde</strong> ein grosses Stück Land(Parzelle Nr. 406) welches bisher der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA zugewiesen war.Die Parzelle Nr. 406 diente der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> bisher als Landreserve für eine mögliche Erweiterungder Schulanlage.Bereits 2007 wollte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> im Rahmen einer Teiländerung diese Parzelle aus derÖBA in die Dorfzone umzonen. Diese Vorlage wurde aber an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung abgelehnt.Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen; an der Urnenabstimmung wurde aber auchdas Referendum abgelehnt.Folgende Gründe sprechen auch heute noch für eine Umzonung:• Die <strong>Gemeinde</strong> verfügt über genügend Landreserven in der Zone für öffentliche Bauten undAnlagen.• Solange die Parzelle in der ÖBA ist, kann sie nur eingeschränkt genutzt werden. Es könnenbeispielsweise keine Alterswohnungen erstellt werden, sondern nur Alters- und Pflegeheime.In der Dorfzone hingegen sind viele Nutzungen erlaubt und auch die Erstellungvon öffentlichen Bauten und Anlagen bleibt möglich.• In der Dorfzone ist durch die BNO-Vorschriften eine gute Einpassung ins Ortbild gewährleistet.• Mit der Umzonung kann ein Gebiet erschlossen werden, welches optimal an den ÖV angeschlossenist und im Dorfzentrum in unmittelbarer Nähe zum Schulhaus, zu Einkaufsmöglichkeitenund Restaurants liegt.• Ein Verkauf oder Teilverkäufe sind gemäss <strong>Gemeinde</strong>ordnung ohne die Zustimmung der<strong>Gemeinde</strong>versammlung nicht möglich. Für die Erschliessung und für Bauvorhaben müssenVerpflichtungskredite gesprochen werden. Damit ist die Mitsprache der Einwohnerinnenund Einwohner gewährleistet.Im Unterschied zur Vorlage von 2007 soll die Parzelle mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt werden.Diese bezieht sich auch auf die angrenzende Grünzone, den Staffeleggbach und den angrenzendenStrassenraum (siehe Kapitel 7.1.7.). Weil die Parzelle Nr. 406 unmittelbar an den Staffeleggbachgrenzt, ergibt sich hier die Möglichkeit den Bachlauf aufzuwerten und zu gestalten. Sofern sinnvollkönnen auch Hochwasserschutz-Massnahmen vorgenommen werden. Die Grünzone (vorher Uferschutzzone)soll im Bereich der Parzelle 406 auf eine Breite von 20 m parallel zum Bach verbreitertwerden. Mit dem Gestaltungsplan soll eine dichte Überbauung mit Bezug auf die angrenzendeGrünzone und eine mit den Nachbarparzellen koordinierte Erschliessung erreicht werden (sieheKapitel 7.1.7). Entsprechende Zielvorgaben werden in der BNO verankert.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 35


Abbildung 14: Umzonung Parzelle Nr. 406 (22)Quelle: Änderungsplan, A+WUmzonung Teil Parzelle Nr. 25Die Firma „Schulmaterialien Peter“ plant eine Vergrösserung ihres Fabrikraumes. In Absprache mitder Wirtschaftsförderung Aargau und dem zuständigen Kreisplaner wurde beschlossen, die Erweiterungauf der Nachbarparzelle Nr. 25 zu realisieren. Die Parzelle Nr. 24 mit dem bestehenden Fabrikationsgebäudebefindet sich in der Wohn- und Gewerbezone 2. Für die geplante Erweiterung desGebäudes soll der innerhalb der Bauzone gelegene Teil der heutigen Parzelle Nr. 25 von der Wohnzone2 in die Wohn- und Gewerbezone 2 umgezont werden. Der restliche Teil der Parzelle Nr. 25 sollabparzelliert werden und in der Landwirtschaftszone bleiben.Weitere UmzonungenIm teilweise bereits überbauten Gebiet am Zilbach / Ebnetstrasse / Kirchstrasse / Bergwerkstrassebefinden sich einige Parzellen (Nr. 188, 193,194, 197, 203, 205, 208-211, 220) in der Zone W3. Diebestehenden Bauten entsprechen aber nicht den Vorschriften der W3 und sollen deshalb in die ZoneW2d umgezont werden. Zudem erschweren die bestehende Parzellierung und die Hanglage einezonengemässe Überbauung. Um trotzdem eine verdichtete Bebauung und die in die Wege geleitetemoderate Zentrumsentwicklung zu erreichen werden die oben genannten Parzellen mit einer Sondernutzungsplanpflichtbelegt und es wird ein Paragraf mit entsprechenden Zielvorgaben in die BNOaufgenommen.Die Parzellen 188 und 193 sollen in der W3 verbleiben, da hier schon ein rechtskräftiger Gestaltungsplanvorliegt.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 36


7.1.7 GestaltungspläneIn der Anleitung „Ortsdurchfahrten“ des Kantons Aargau (Mai 2009) ist zum Stichwort „Aufwertungder Verkehrsachsen“ folgendes vermerkt:„Gefragt sind kreative Zonenvorschriften zur Aufwertung der Quartiere entlang belasteter Verkehrsachsen,zur Gestaltung, zur Gestaltung der Bauten und Aussenräume, zur Eingliederung der Verbindungsachsenin die Siedlungsstruktur, zur Erhaltung und Aufwertung natürlicher Elemente, zu denökologischen Mindestanforderungen, etc.“In den kantonalen Grundlagen zu Nutzungsplanungsrevision wird explizit auf das Thema Strassenraumgestaltunghingewiesen:„In der Aufwertung der Strassenraumgestaltung liegt aus unserer Sicht ein grosses Potenzial für die<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> (…). Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Ortsdurchfahrt gelegt werden.“Mit dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr der, im Juni vom <strong>Gemeinde</strong>rat verabschiedet wurde, hatsich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> unter anderem folgende Ziele zur Abstimmung von Siedlung und Verkehrgesteckt:• Die Lebensqualität soll ein hohes Niveau erreichen und behalten.• Öffentliche Räume sollen ortsbezogen und differenziert gestaltet sein.Zur Erreichung dieser Ziele sind neben gestalterischen auch raumplanerische Massnahmen notwendig.Die zwei folgenden Vorschläge für Gestaltungsplanpflichten nehmen Ideen aus dem KGV auf undversuchen diese mit Instrumenten aus der Raumplanung umzusetzen.Gestaltungsplan „Dorfeingang Nord“Im Bereich des nördlichen Dorfeinganges sollen mit einem Gestaltungsplan einerseits die Erschliessungder bestehenden überbauten und unüberbauten Gewerbezone geregelt werden und andererseitsdie öffentlichen Räume (Strassenraum und ÖBA-Zone mit Verenakapelle) aufgewertet undbesser gestaltet werden.Die Gestaltungsplanpflicht bezweckt Folgendes:• Koordinierte Erschliessung Gewerbezone Nord auf beiden Seiten der Kantonsstrasse• Verbesserung der Erschliessung für „Ballon Müller“ (diese erfolgt heute über <strong>Gemeinde</strong>strassen,welche Schulweg- und Erschliessungsfunktion aufnehmen)• Aufwertung des öffentlichen Raumes im Bereich der Verenakapelle.In der BNO werden entsprechende Zielvorgaben aufgeführt (siehe 7.3).<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 37


Abbildung 15: Gestaltungsplanpflicht „Dorfeingang Nord“Quelle: Bauzonenplan, A+WGestaltungsplan „Dorfeingang Süd“Im Bereich der Parzelle Nr. 406, entlang des angrenzenden Abschnittes des Staffelegbaches und derStaffeleggstrasse wird eine Gestaltungsplanpflicht festgesetzt.Diese Gestaltungsplanpflicht bezweckt Folgendes:• Mit der Umgebung abgestimmte, dichte Überbauung der Parzelle Nr. 104• Koordinierte Planung und Erstellung der Erschliessungsanlagen auf Parzelle Nr. 406 undder angrenzenden unüberbauten Parzellen• Aufwertung und Einbezug des Staffeleggbachs in das Ortsbild• Neue Fussweg-Verbindung entlang des Staffeleggbaches: Schulweg, besserer Fussgänger-Zugangzur Postautohaltestelle• Begegnungszone am Staffeleggbach (mit Sitzgelegenheit, Fussweg, Fussgänger-Steg)• Verbesserung der Radwegquerung über die Hauptstrasse• Aufwertung des Strassenraumes unter Einbezug der angrenzenden Parzellen<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 38


Erweiterung und Gestaltung der UferschutzzoneHochwasserschutzVerpflichtung der privaten Grundeigentümer, dass bei baulichen Änderungen dem Gewässermehr Raum gelassen wird (Mindestbreite Uferschutzzone) und Massnahmen zumHochwasserschutz getroffen werden müssen.In der BNO werden entsprechende Zielvorgaben aufgeführt.Abbildung 16: Gestaltungsplanpflicht „Aufwertung Staffeleggbach“Quelle: Bauzonenplan, A+WFür die Gestaltungspläne in den Gebieten Bergwerkstrasse/Ebnetstrasse und Baumgärtli wurdenebenfalls Zielvorgaben in die BNO aufgenommen (siehe auch Kapitel 7.3 und BNO).<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 39


7.1.8 SondernutzungspläneFolgende Sondernutzungsplanpflichten werden aufgehoben, bzw. geändert:Hübstelstrasse / Uekerstrasse, Parzellen 33, 934, 935, 942, 948, 950, 954:Das Gebiet ist schon fast vollständig überbaut. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben.Alte Landstrasse / Türlestrasse / Landweg, Parzellen 25, 27,28, 44, 953, 961, 962, 963, 965:Hier existiert ein rechtskräftiger Gestaltungs- und Erschliessungsplan. Die Erschliessungsanlagen sindfertig erstellt. Die Sondernutzungsplanpflicht wird teilweise aufgehoben, der bereits bestehende SNPAlte Landstrasse / Türle bleibt mit einer kleinen Änderung in Kraft. Die Bestimmung, dass die Überbauungnach dem Richtprojekt 2003 auszuführen ist, soll wegfallen.Steigerstrasse / Steigerweg / Steigerstich:Es sind zwei rechtskräftige SNP vorhanden (Erschliessungsplan Steiger-Hübstel sowie GestaltungsplanSteigerstrasse Ost). Die Erschliessungsanlagen sind fertig erstellt. Die Sondernutzungsplanpflichtwird aufgehoben, der bestehende Erschliessungsplan Steiger-Hübstel bleibt in Kraft. Der GestaltungsplanSteigerstrasse Ost wird aufgehoben, da das Gebiet überbaut, die Erschliessung mit demErschliessungsplan Steiger-Hübstel sichergestellt ist und die Parzellen in der Dorfkernzone liegen.Steigerstrasse / Bergwerkstrasse, Parzelle 220:Hier existiert ein rechtskräftiger Erschliessungsplan. Die Parzelle wird im Rahmen der Revision vonW3 in W2d umgezont und neu in der SNP-Pflicht für das Gebiet Bergwerkstrasse/Ebnetstrasse integriert(siehe auch Kapitel 7.1.6 Umzonungen sowie Kapitel 7.1.1 Siedlungsentwicklung)Hofackerweg / Hofackerstrasse, Parzellen 158-161. 172-178, 930, 955-960:Das Gebiet ist grösstenteils überbaut und vollständig erschlossen. Die Sondernutzungsplanpflicht wirdaufgehoben.Sonnhaldenstrasse / Schwerzleweg, Parzellen 333-337, 319, 320, 372, 373, 924:Nördlich der Sonnhaldenstrasse existiert ein rechtskräfiger Erschliessungsplan. Das Gebiet ist zumTeil schon überbaut und vollständig erschlossen. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben.Hauptstrasse / Burghaldenstrasse, Parzellen 362, 363, 365, 440, 441, 443, 917Das Gebiet ist grösstenteils überbaut und erschlossen. Die definitive Erschliessung der Parzellen 362und 443 kann im Baugesuchsverfahren geklärt werden. Die Sondernutzungsplanpflicht wird angepasst(vgl. Ausführungen zu Parzellen 357 und 369).Bündte, Parzellen 971-982:Die Erschliessung und Überbauung gemäss rechtskräftigem SNP sind fertig gestellt. Der SNP bleibt inKraft, die SNP-Pflicht wird aufgehoben.Kirchstrasse / Schulhausstrasse, Parzelle 406:Diese Parzelle wird neu der Dorfzone zugewiesen. Die bestehende Sondernutzungsplanpflicht wirdmit dem Aufwertungsgebiet Staffeleggbach zusammengelegt (siehe auch Kapitel 7.1.6 Umzonungenund 7.1.1 Gestaltungspläne).<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 40


Raistrasse, Parzellen 396, 397, 399:Ein rechtskräftiger Erschliessungsplan ist vorhanden und bleibt in Kraft. Die Sondernutzungsplanpflichtwird aufgehoben.Alter Raiweg, Parzelle 557:Die Erschliessung ist teilweise schon vorhanden. Die restliche Erschliessung kann im Baugesuchsverfahrengeregelt werden. Die Sondernutzungsplanpflicht wird darum aufgehoben.Untere Walchmattstrasse, Parzellen 544, 545, 549:Die Erschliessungsanlagen wurden vor kurzem fertig gestellt. Das Gebiet ist somit erschlossen. DieSondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben.Folgende Sondernutzungspläne (SNP) werden aufgehoben bzw. angepasst:- Gestaltungsplan Steigerstrasse Ost (Aufhebung)- Alte Landstrasse/Türle (Anpassung).7.1.9 HochwassergefahrenzoneIm Bauzonenplan wird neu im Genehmigungsinhalt eine überlagerte Zone gestützt auf die „GefahrenkarteHochwasser Fricktal“ dargestellt. Aufgrund der Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers und derFliesstiefe im Falle einer Überschwemmung wird entlang des Staffeleggbaches, des Startlebaches,des Zihlbaches und des Moosenbächli eine Hochwassergefahrenzone (HGZ) ausgeschieden. Aufeine Differenzierung zwischen HGZ1 und HGZ2 wird verzichtet, da in der Fliesstiefenkarte HQ 100keine wesentlichen Flächen mit Fliesstiefen von über 0.5m ausserhalb der Wasserläufe zu erkennensind. Im konkreten Fall (z.B. Baugesuch) sind die Gefahrenkarte, Ereigniskataster, Schutzdefizitkarteund die Massnahmenplanung beizuziehen. Die BNO enthält die genauen Bestimmungen zur Hochwassergefahrenzone.Flächen mit Restgefährdung (seltenes Ereignis oder niedrige Fliesstiefe) werden in den Orientierungsinhaltaufgenommen. Als Referenz wurde die Fliesstiefenkarte HQ 300 herangezogen.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 41


7.1.10 Denkmal- und OrtsbildschutzDurch die Aktualisierung des Bauinventars der kantonalen Denkmalpflege ergeben sich für <strong>Herznach</strong>folgende Änderungen:DenkmalschutzobjekteDie bisher im Inventar aufgeführten Objekte sind im rechtskräftigen Bauzonenplan bereits entsprechendbezeichnet. Neu stehen auch die Grenzsteine bei den Strihenhöfen und bei Mooshalde / Sarbeunter kantonalem Denkmalschutz. Diese Grenzsteine waren bisher im Kulturlandplan als geschützteKulturobjekte aufgeführt. Sie werden im neuen Kulturlandplan als Denkmalschutzobjekte bezeichnet.Folgendes Substanzschutzobjekt wird auf Antrag der Eigentümer neu unter kantonalen Denkmalschutzgestellt:- Kleinbauernhaus, Lindenplatz 1 (HEN 911).SubstanzschutzobjekteIm 2010 wurde das bisherige Kurzinventar überarbeitet. Im neu betitelten Bauinventar sind für <strong>Herznach</strong>folgende Anpassungen vorgenommen worden:Aufgrund grosser baulicher Veränderungen, Abbruch oder geringem materiellen Zeugenwert wurdenfolgende Objekte aus dem Inventar entlassen:- Bäuerlicher Vielzweckbau, Hauptstrasse 61 (HNE 908)- Kleinbauernhaus, Hauptstrasse 4 (HNE 913)- Diverse Wegkreuze (HNE 916)- Sodbrunnen beim Rainhof (HNE 918A)- Brunnen, Parzelle 121 (HNE 918C)- Felsblock „Asperkreuz“ (HNE 919B).Ins Bauinventar neu aufgenommen wurden:- Speicher mit Keller, bei Lindenplatz 4; Parzelle Nr. 419 (HNE 920)- Milchhäuschen, Alte Landstrasse; Parzelle Nr. 272 (HNE 921).Folgende Objekte wurden neu unter Substanzschutz gestellt und in den Bauzonenplan aufgenommen:- Schulhaus, Schulstrasse 11, Parzelle Nr. 380 (HNE 902)- Ländlicher Oberschichtsbau „Zehntenhaus“, Unterdorfstrasse 7; Parzelle Nr. 234 (HNE 903)- Bäuerlicher Vielzweckbau, älterer Kern, Hauptstrasse 39; Parzelle Nr. 273 (HNE 909)- Mühle, Hauptstrasse 84; Parzelle Nr. 556 (HNE 910)- Bandfabrik, Hauptstrasse 2; Parzelle Nr. 9. (HNE 914)- Speicher mit Keller, bei Lindenplatz 4; Parzelle Nr. 419 (HNE 920)- Milchhäuschen, Alte Landstrasse; Parzelle Nr. 272 (HNE 921)<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 42


- Bäuerlicher Vielzweckbau, Kirchstrasse 3, Parzelle Nr. 557 (HNE 912).In Paragraf 52 BNO sind die Bestimmungen zum Substazschutz aufgeführt.Folgende Objekte werden nicht oder nicht mehr im Bauzonenplan dargestellt:- Nachbargebäude Zehntenhaus: Wohnhaus Bergwerkstrasse 1, Wohnhaus Schulstrasse 2;Grund: wenig wertvolle Bausubstanz, kein Eintrag im Bauinventar.- Bäuerlicher Vielzweckbau, Bergwerkstrasse 10, Parzelle Nr. 220 (HNE 904);Grund: Es sind bereits grosse bauliche Veränderungen erfolgt und von der ursprünglichenSubstanz ist nur noch wenig erhalten.Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat aufgrund der Bestimmungen in der Dorfkernzone genügend Kompetenzen umden Schutz dieser Objekte sicherzustellen.KulturobjekteAls Kulturobjekte werden im Bauzonenplan folgende zwei Brunnen neu aufgenommen:- Brunnen Unterdorfstrasse / Bergwerkstrasse; Parzelle Nr. 238- Brunnen Unterdorf bei Hauptstrasse 2; Parzelle Nr. 9.7.1.11 Historische GärtenDie historischen Gärten und Anlagen aus dem ICOMOS werden im Bauzonenplan neu im Orientierungsinhaltdargestellt (siehe auch Kapitel 4.1). Eines der Objekte (Nr. 1) wurde nicht berücksichtigt,da es nicht weiter gepflegt worden ist.7.1.12 Archäologische FundstellenDie Archäologischen Fundstellen auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet werden im Bauzonenplan, respektiveKulturlandplan im Orientierungsinhalt dargestellt.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 43


7.2 Änderungen Kulturlandplan7.2.1 Spezialzone BergwerkDas Areal des Bergwerks wird der neuen „Spezialzone Bergwerk“ nach Artikel 18 RPG zugewiesen. Inder Spezialzone sind ausschliesslich Bauten, Anlagen und Nutzungen erlaubt, welche dem Betriebskonzeptvom 30. April 2012 entsprechen. Im diesem Betriebskonzezept sind die bestehenden undvorgesehenen Nutzungen und die dazu notwendigen baulichen Massnahmen beschrieben (sieheBeilage zum <strong>Planungsbericht</strong>)Die Abgrenzung der Zone ist so gewählt, dass alle bestehenden Bauten und Anlagen (inklusive beiderStolleneingänge) innerhalb der Zone liegen. Die auf dem Gelände bestehenden Gewerbe- und Wohnbautenunterstehen der Besitzstandsgarantie. Bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit demGewerbebetrieb sind in Absprache mit dem <strong>Gemeinde</strong>rat zu treffen.Ein entsprechender Paragraf wird neu in die BNO aufgenommen.Abbildung 17: Spezialzone BergwerkHellrot: Spezialzone BergwerkQuelle: Kulturlandplan, A+W<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 44


7.2.2 Entwicklungsstandorte Landwirtschaft (ESL)Die laufende Revision des kantonalen Richtplans sieht mit einem neuen Kapitel „EntwicklungsgebieteLandwirtschaft“ (L3.2) vor, dass die <strong>Gemeinde</strong>n in der Nutzungsplanung für noch wenig konkrete,planungspflichtige Bauvorhaben Entwicklungsstandorte bezeichnen können. Damit sollen günstigeund gesamträumlich abgestimmte Voraussetzungen für eine Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebegeschaffen werden. So kann einer zufälligen Entwicklung ausserhalb des Siedlungsgebietes und derzeitintensiven Behandlung von Einzelvorhaben entgegen gewirkt werden.Zu diesem Zweck sollen Standorte evaluiert und bezeichnet werden, die sich aufgrund einer ausführlichenInteressensabwägung für eine landwirtschaftliche Entwicklung eignen, die auch über die innereAufstockung hinaus gehen kann. Mit der Ausscheidung von „ESL“-Standorten ist eine landwirtschaftlichund landschaftlich abgestimmte, bedürfnisgerechte und rasche Realisierung von landwirtschaftlichenBauvorhaben möglich. Wenn der betreffende Landwirt das Projekt realisieren will, kann zurKonkretisierung des Vorhabens das Sondernutzungsplanverfahren herangezogen werden. Im Sondernutzungsplansoll unter anderem die genaue Abgrenzung der Speziallandwirtschaftszone erfolgenund eine gute Einpassung in die Landschaft sichergestellt werden.Es wurde an sämtliche landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe ein Fragenkatalog imSinne einer Grundlage für eine landwirtschaftliche Planung zugestellt. Bei den interessierten Betriebenerfolgten ein Hofbesuch und eine vertiefte Abklärung zu den Kriterien Betriebswirtschaft, Erschliessung,Natur- und Landschaft, Umwelt und weiteren Faktoren (siehe Anhang).Die ESL-Standorte werden im Kulturlandplan symbolisch mit einer Schraffur (analog zu den „Siedlungseiern“)und der zulässigen Grundnutzungsart (Tierhaltung = T, produzierender Gartenbau = G)bezeichnet.Für folgenden Betrieb wird ein „ESL (T)“ festgelegt:- Ernst und Martin Ackle- Simon und Andrea Plattner(2 Betriebsstandorte, eine Intensivierung der Tierhaltung darf nur an einem der beidenStandorte erfolgen)- Arno Wernle.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 45


7.2.3 RebbauzoneEinige Gebiete in der Landwirtschaftszone der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> sind mit Reben bestockt und auchim Rebbaukataster aufgeführt. Mit der Bezeichnung einer Rebbauzone im Kulturlandplan möchte mandie rebbauliche Nutzung erleichtern und für Rebhäuschen klare und einheitliche Vorschriften erlassen.Ein entsprechender Artikel wird in die BNO aufgenommen.7.2.4 LkBDie im Richtplan bezeichneten Landschaften kantonaler Bedeutung wurden, soweit nicht schon imalten Kulturlandplan umgesetzt, als überlagerte Schutzzonen ausgewiesen. Der kommunale Landschaftsschutzin den beiden Gebieten Chraibel und Kornberg bleibt bestehen.7.2.5 Naturschutzzonen und NaturobjekteMagerwiesen und FromentalwiesenDie bestehenden und im alten Kulturlandplan als Trockenstandorte/Heuwiesen bezeichneten Schutzzonenwerden neu in Mager- und Fromentalwiesen eingeteilt und im Kulturlandplan unterschiedlichdargestellt. Die Abgrenzungen der Zonen wurden den kantonalen Bewirtschaftungsverträgen entsprechendangepasst.Hochstamm-ObstgärtenDie in <strong>Herznach</strong> zahlreich vorhandenen Hochstammobstgärten sind prägend für das Landschaftsbildund deren Erhalt und Pflege liegen daher auch im öffentlichen Interesse. Mit einem entsprechendenBNO-Artikel will sich die <strong>Gemeinde</strong> an Neu- und Ersatzpflanzungen sowie an der Pflege finanziellbeteiligen.NaturobjekteSchutzobjekte werden im neuen Bauzonen- und Kulturlandplan differenzierter dargestellt. So werdenNaturobjekte wie Einzelbäume oder Baumgruppen mit einem grünen Punkt abgebildet, Weiher miteinem blauen Punkt und geologische Objekte mit einem oder mehreren braunen Punkten.Sämtliche bisherigen Schutzobjekte wurden in die neuen Pläne übernommen. Neue Schutzobjektesind die stufigen Waldränder in den Gebieten Egg / Wasserscheide, Allmend / Sarbe, Hundrai (<strong>Gemeinde</strong>grenzezu Zeihen), Bär / Bärehalde / /Hirzestall (<strong>Gemeinde</strong>grenze zu Ueken) und Hübstel.Entlang des Zilbachs wurde in den letzten Jahren eine Kette von neuen Weihern als Laichstandort fürdie Geburtshelferkröte (Glögglifrosch) angelegt; vier kleine Weiher im Bereich Wandellemoos, zweiweitere im Gebiet Giesse / Ebnet. Ein weiterer Weiher in der Nähe des Bergwerks existiert schonlänger und wurde jetzt neu als Schutzobjekt aufgenommen.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 46


7.2.6 WaldDie besonderen Waldstandorte gemäss AGIS-Daten wurden in Übereinstimmung mit dem Betriebsplandes Forstbetriebes Wölflinswil-<strong>Herznach</strong>-Oberhof-Ueken abgegrenzt. Sie sind im Kulturlandplanals überlagerte Schutzzonen dargestellt.Abbildung 18: Natur und Landschaft in <strong>Herznach</strong>Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung, HundraiQuelle: eigene BilderObstgarten im Vordergrund7.2.7 Historische VerkehrswegeNeu werden im Orientierungsinhalt des Kulturlandplanes die historischen Verkehrswege mit Substanzgemäss „Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz“ dargestellt.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 47


7.3 Änderungen BNODie BNO wurde 2007 überarbeitet und an die kantonale Muster-BNO angepasst. Inzwischen habenmehrere übergeordnete Vorgaben geändert: 2010 ist das neue Baugesetz in Kraft getreten, Mitte2011 die neue Bauverordnung und Ende 2011 der neue Richtplan. Aus diesem Grund wurde die BNOerneut überarbeitet und an die Muster-BNO 2011 angepasst.Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)Mit Beschluss des Grossen Rates vom 15. September 2009 ist der Kanton Aargau der InterkantonalenVereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten. Das entsprechendeKonkordat ist am 26. November 2010 mit dem Beitritt der erforderlichen Anzahl Kantone in Kraftgetreten. Der Regierungsrat hat am 25. Mai 2011 mit der revidierten Bauverordnung (BauV) die kantonalenAusführungsbestimmungen erlassen (Inkrafttreten am 1. September 2011). Die IVHB ist in derBNO der <strong>Gemeinde</strong>n innert 10 Jahren umzusetzen.Die Umsetzung der IVHB soll im Rahmen der vorliegenden Nutzungsplanungsrevision erfolgen.AllgemeinDie Empfehlungen der fachlichen Stellungnahme vom 08.09.2011 des DBVU, Abt. Raumentwicklung,sowie die Empfehlungen der Muster-BNO (Stand September 2011) wurden weitgehend in die neueBNO eingearbeitet. Die Baubegriffe und Messweisen wurden aufgrund der IVHB so angepasst, dasssie einerseits der IVHB entsprechen und andererseits möglichst wenige materielle Änderungen entstehen.Im Folgenden sind die wichtigsten inhaltlichen Änderungen beschrieben:§ 4 Ausgleich von Planungsmehrwerten (neu)Mit diesem Paragrafen soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, um bei Einzonungen im Rahmender aktuellen und zukünftiger Revisionen den planungsbedingten Mehrwert abschöpfen zu können.§ 5 und § 6 Sondernutzungspläne (neu)Für fünf gestaltungsplanpflichtige Gebiete werden in der BNO Zielvorgaben formuliert. Neu wurde dieKostenbeteiligungspflicht für private Grundeigentümer geregelt.§ 7 Strassenraumgestaltung (neu)Der Strassenraum, auch die Kantonsstrasse, soll bei Bauprojekten in die Überlegungen einbezogenund damit die Wohnqualität erhalten bzw. verbessert werden.§ 9 und § 10 Bauzonenübersicht, Regelung für HanglagenDie Messweise der Gesamthöhe für Bauten am Hang wurde definiert, so dass im Vergleich zur BNO2008 möglichst geringe materielle Differenzen in Bezug auf die Gesamthöhe entstehen. Ferner sollenDach-, Attika- und Untergeschosse nicht mehr zur Berechnung der anrechenbaren Geschossflächen<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 48


dazugezählt werden (Basis für Berechnung Ausnutzungsziffer). Dies soll eine sanfte innere Siedlungsverdichtungfördern. Die Gesamthöhen für Hauptgebäude mit Flachdächern soll angepasstwerden (Reduktion um 3.00 m).Ein beträchtlicher Teil des Baugebietes befindet sich in Hanglagen. Im Rahmen der Revision wurdeeine möglichst einfache und praktikable Lösung für die Prüfung künftiger Gesuche erarbeitet. Dabeisteht im Vordergrund, dass mit der Messweise gemäss IVHB Grundeigentümer im Vergleich zu heutenicht wesentlich bevor- bzw. benachteiligt werden und keine Gebäude gebaut werden können, die dasOrts- bzw. Quartierbild empfindlich stören. In den meisten Fällen dürfte mit der neuen Messweisekeine Probleme entstehen, fraglich sind aussergewöhnliche Bauten in Bezug auf Stellung, Volumen,Höhe und dergleichen. Mit den aufgenommenen Vorschriften wird der <strong>Gemeinde</strong>rat künftig das notwendigeInstrumentarium in der Hand haben, aussergewöhnlich hohe, voluminöse und/oder wuchtige,unerwünschte Bauten zu verhindern, ohne die Bautätigkeit, wie sie im bisherigen Rahmen möglichwar, einzuschränken. Die Messweise für die Höhe wurde gemäss Empfehlung des Kantons angepasst,d.h., es wird auf die Regelungen für die Fassadenhöhe verzichtet (vgl. dazu Arbeitshilfe IntegrationIVHB in BNO, Abt. Raumentwicklung, Stand August 2011, S. 39, Variante V).§ 11 DorfkernzoneIn der Dorfkernzone sollen neu, wie im übrigen Baugebiet, Solaranlagen für Warmwasser- und Stromerzeugungzulässig sein.§ 20 Grünzone (neu)Die Uferschutzzone wird neu als Grünzone bezeichnet und enthält klarere und besser kontrollierbareBestimmungen. Die Anforderungen der Vollzugsverordnung des Kantons Aaargau zur Gewässerschutzverordnungdes Bundes werden dabei eingehalten.§ 21 Hochwassergefahrenzone (neu)Der neue Artikel enthält die der Muster-BNO entsprechenden Bestimmungen zur Hochwassergefahrenzone.§ 22 OberflächenwasserschutzBei Neu-, Um- und Anbauten in und unterhalb von Hangflächen muss das Oberflächenwasser (Hangwasser)berücksichtigt werden. Eine entsprechende Bestimmung wird in die BNO aufgenommen.Hinweise auf Oberflächenwasser finden sich auf der Gefahrenkarte (grün schraffierte Flächen).§ 25 Entwicklungsstandorte Landwirtschaft ESL (neu)Für grössere Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone können neu sogenannte EntwicklungsstandorteLandwirtschaft im Kulturlandplan bezeichnet werden.§ 26 Rebbauzone (neu)Dieser Paragraf enthält Bestimmungen zu den zulässigen Nutzungen.§ 32 Hochstamm-ObstgärtenSiehe Kapitel 7.2.5<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 49


§ 34 Spezialzone BergwerkSiehe Kapitel 7.2.1§ 35 Grenzabstand für Unterniveaubauten und unterirdische Bauten sowie § 36 StrassenabständeMit der Einführung dieser Vorschriften werden die Regelungen der Abstände von Unterniveaubautenund unterirdischen Bauten gegenüber Nachbarparzellen sowie für Stützmauern, Böschungen, Parkfelderund Einfriedungen gegenüber <strong>Gemeinde</strong>strassen Strassen flexibilisiert (vgl. dazu § 111 BauGbzw. § 20 BauV).§ 37 Nutzungsbonus (neu)Neu soll für energiefreundliche Gebäude ein Nutzungsbonus gewährt werden.§ 39 Nettoladenfläche (neu), § 57 Verkaufsnutzungen (neu), Ergänzung VorschriftenBauzoneIn den entsprechenden Bestimmungen zu den einzelnen Zonen (Dorfkernzone, WG2, WG3, Ar I)wurde definiert, dass Verkaufsnutzungen mit einer Nettoladenfläche von maximal 500 m 2 zugelassenwerden. Die Definition für die Nettoladenfläche wird ergänzt.§ 55 Siedlungsränder (neu)Die grundsätzliche Gestaltung sowie die Abstandsvorschriften im Bereich der Siedlungsränder werdenneu geregelt.§ 64 Sondernutzungspläne (neu)Die Aufhebung und Anpassung der SNP wurde geregelt, die Begriffsdefinitionen ebenfalls.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 50


8 MitwirkungDas Mitwirkungsverfahren fand parallel zur ersten Vorprüfung statt. Es sind insgesamt 25 Eingabeneingegangen. Im Anhang befindet sich eine Zusammenstellung der Eingaben und der Entscheide des<strong>Gemeinde</strong>rates.Da nach der ersten Vorprüfung grössere Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, hat der<strong>Gemeinde</strong>rat ein zweites Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse befinden sich ebenfallsim Anhang des Berichtes.9 Regionale AbstimmungAm 9. Februar 2011 fand eine Besprechung mit dem Vorstand des RegionalplanungsverbandesFricktal Regio und dem zuständigen Kreisplaner Christan Brodmann statt. Ebenfalls teilgenommenhaben die <strong>Gemeinde</strong> Ueken und die zuständigen Planer vom Büro Koch und Partner. Grund ist die inUeken parallel zur <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> laufende Nutzungsplanungsrevision, die ähnlichen Bearbeitungsthemenund der allfällige Koordinationsbedarf.Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> haben die geplanten Änderungen in der Bauzone und im Kulturlandkeine wesentlichen regionalen Auswirkungen. Im Rahmen der Besprechung hat sich aber gezeigt,dass es doch einige Themen mit Koordinationsbedarf zu den Nachbargemeinden gibt.Insbesondere drängt sich eine überkommunale Zusammenarbeit für das Gebiet „Chornberg“ auf. DerChornberg befindet sich auf einem Juraplateau, das im <strong>Gemeinde</strong>bann von Gipf-Oberfrick, Wölflinswil,Ueken und <strong>Herznach</strong> liegt. Aus landwirtschaftlicher und landschaftlicher Sicht, wären einheitlicheNutzungsvorschriften, Schutz- und Aufwertungsziele sinnvoll. Dies könnte beispielsweise mit einemregionalen Sachplan zum Thema Landschaft und Landwirtschaft erreicht werden.Auch die Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> am pionierhaften regionalen Sachplan Verkehr imStaffeleggtal dokumentiert das Interesse an der regionalen Zusammenarbeit.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 51


10 Weiteres Vorgehen / TermineWährend der Planungsphase hat sich die Siedlungspolitik des Bundes und des Kantons massivverschärft. Aufgrund des revidierten Baugesetzes, des revidierten Richtplans und dem Inkrafttretender IVHB (Interkantonale Harmonisierung der Bauordnungen) musste die Planungsvorlage mehrmalsüberarbeitet und angepasst werden.Die nun vorliegende Version berücksichtigt die Stellungnahmen und Empfehlungen aus der kantonalenVorprüfung vollständig. Die Abteilung Raumentwicklung wird gebeten, die abschliessende Vorprüfungso bald als möglich durchzuführen und die Planungsvorlage zur öffentlichen Auflage freizugeben.Oktober 2013Projektleitung:Robert Wernli, dipl. Kulturingenieur ETHSachbearbeitung:Christian Schulthess, Vermessungstechniker FAChrista Dähler, dipl. Forstingenieurin ETH, CAS Raumentwicklung ETHAckermann + WernliVermessungs- und IngenieurbüroBleichemattstrasse 435000 Aarau<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 52


AnhangA 1KapazitätsberechnungenA 2Übersicht diskutierte Änderungen BauzoneA 3Fragenkataloge ESL-StandorteA 4Mitwirkungsberichte<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 53


A1 Beurteilung der Baulandreserven gemäss rechtskräftigem BauzonenplanBauzonenplan, rechtskräftig (in Klammern kantonale Zahlen)Überbauungsstand Janaur 2013 überbaut unüberbaut totalZone D 12.21 ha 0.60 ha 12.81 ha (12.70)Zone W2a / W2d 26.35 ha 5.47 ha 31.82 ha (31.70)Zone W3 1.65 ha 1.25 ha 2.90 ha (3.00)Zone WG2 0.47 ha 0.00 ha 0.47 ha (0.40)Zone WG3 0.72 ha 0.26 ha 0.98 ha (1.00)Gewerbezone 0.54 ha 0.95 ha 1.49 ha (1.50)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 4.14 ha 0.72 ha 4.86 ha (4.90)Spezialzone Kirche 1.46 ha - 1.46 ha (1.50)Uferschutzzone - 2.32 ha (2.40)Gewässer - 0.43 haStrassen (Kantonsstrasse) - 1.46 haSummen 47.54 ha 9.25 ha 61.00 haRechnerische Beurteilung der BauzonengrössenEinwohner (Stand 31.12. 2012)Überbaute Fläche (Zonen D, W2, W3, WG2, WG3)Ergibt eine Einwohnerdichte von1398 E41.4 ha33.6 E/haPrognose Kanton Einwohnerzahl 2026Zuwachs EinwohnerAngenommene DichteErgibt einen theoretischen Flächenbedarf bis 2024 von:Unüberbaute Fläche (Zonen D, W2, W3, WG2, WG3)Rechnerischer Überschuss1490 E92 E36 E/ha2.55 ha7.58 ha5.03 ha<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 54


A1 Beurteilung der Baulandreserven gemäss revidiertem BauzonenplanBauzonenplan, revidiertÜberbauungsstand Januar April überbaut unüberbaut totalZone D 12.34 ha 1.26 ha 13.60 haZone W2a / W2d 28.05 ha 5.73 ha 33.78 haZone W3 0.58 ha 0.94 ha 1.52 haZone WG2 0.59 ha 0.00 ha 0.59 haZone WG3 0.72 ha 0.28 ha 1.00 haGewerbezone 0.54 ha 0.90 ha 1.43 haZone für öffentliche Bauten und Anlagen 4.23 ha 0.00 ha 4.23 haSpezialzone Kirche 1.31 ha 0.00 ha 1.31 haGrünzone - 2.27 haGewässer - 0.43 haStrassen (Kantonsstrasse) - 1.18 haSummen 48.36 ha 9.11 ha 61.34 haRechnerische Beurteilung der BauzonengrössenEinwohner (Stand 31.12. 2012)Überbaute Fläche (Zonen D, W2, W3, WG2, WG3)Ergibt eine Einwohnerdichte von1398 E42.28 ha33.1 E/haPrognose Kanton Einwohnerzahl 2026Zuwachs EinwohnerAngenommene DichteErgibt einen theoretischen Flächenbedarf bis 2024 von:Unüberbaute Wohn- und Mischzonen (Zonen D, W2, W3, WG2, WG3)Rechnerischer Überschuss1490 E92 E36 E/ha2.55 ha8.21 ha5.66 ha<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 55


A2 Übersicht Änderungen BauzoneDie folgende Tabelle zeigt eine Übersicht aller Ideen und Anträge für Änderungen, die in der Planungskommissiondiskutiert wurden.Nr. Lage /Parzellezu behebendes Problem / vorgeschlageneÄnderungenBeschluss derPlanungskommission, MassnahmenUmsetzung /Stand1 Bergwerk Nicht zonenkonforme Nutzungen imbereich des Bergwerkes; Umzonungin eine Spezialzone, BereichGewerbe / Wohnen mit SNP.Eine Spezialzone nach Art. 18 RPG kommtam ehesten in Frage. Bezüglich der Ausgestaltungder Zonenvorschriften wird mit demVorstand des VEB Kontakt aufgenommen(Präsident: Peter Schäuble).Umsetzung imPlan und inder BNO2 UferschutzzoneallgemeinGemäss BNO (§ 14) 25m breit;Abgrenzung im aktuellen Bauzonenplanteilweise nicht nachvollziehbarBNO-Artikel entsprechend anpassen.Gebietsweise Aufwertung undgenaue Abgrenzung mit SNP.Umbenennen in Grünzone.Anpassungen der Abstände (gemäss § 127BauG ist der Abstand 4m ab Parzellengrenzefür vermarkte Gewässer). Abstandmöglichst einheitlich festlegen. Im Bereichder Parzelle 406 auf 20m erweitern fürUferweg / Anlagen. Minimaler Gewässerabstandals Informationsinhalt in den Bauzonenplan(Tabuzone).Änderung BZPund BNO3 Parz. 188,193, 194Gemäss AGIS-Daten verläuft dieZonengrenze in der Mitte derStrasse.Änderung: Strasse der W2d zuschlagenStrasse wird zur Zone mit der niedrigeren AZzugewiesen (W2d)Änderung BZP4 Parz. 208-211;203, 194Umzonung von W3 in W2d (Begehrenaus der Planungkommission)Umzonung i. O. sofern keine Konflikte durchdie Zonenvorschriften in W2d entstehen.Ausnahme: Parz 188 und 193 (Gestaltungsplanliegt bereits vor). Ein Teil der Strassenparzelle206 wird neu eingezont(Erschliessung Parz. 208)Änderung BZP5 Bereich Parz.157 („Umfahrungsstrasse“)Anpassung der Zonengrenzen andie Landumlegung des freigehaltenenTrasses für die Umfahrung;Zuweisung zu W2d.Landumlegung im Gang und Plan im Entwurfvorhanden. Kontakt mit Koch + Partneraufnehmen für Vorabzug.Änderung BZP6 Kirchstrasse Strasse der Dorfzone zuweisen, dasie als Zufahrtsstrasse für dieanliegenden Parzellen und öffentlicheParkplätze dienti. O.Änderung BZP7 SchutzzoneKirchenbezirkAbgrenzung ist im Gelände nichtnachvollziehbar; Grenzen sofestlegen, dass alle wichtigenAnlagen geschützt sindAugenschein nötig. Begrenzungen gegenüberPrivatparzellen überprüfen.Änderung istgemässOrtsbildpflegerfachgerecht.Änderung BZP8 Parz. 73 Zonengrenze sinnvoll anpassen(verläuft gemäss AGIS-Daten nichtder Parzellengrenze entlang)Ganze Parzelle der Bauzone zuschlagenÄnderung BZP9 GewerbezoneParz. 59Gewerbezone bezieht sich gemässAGIS-Daten auch auf Flurwegparzelleund Kantonsstrasse.Keine Bauzone auf Kantonsstrassen-Parzelle.Änderung BZP<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 56


10 Parz. 58 und88Einrichtung eines P+R; evtl. Umzonungin ÖBA11 Parz. 42 Kosmetische Korrektur; Zonengrenzeentlang der Waldgrenze legen.12 Parz. 24Parz. 16 und17Nicht zonenkonformer Park- undLagerplatzNicht zonenkonforme „Gartenanlagen“(Schwimmbad)13 Parz. 27 Pferdestall; Bundesgerichtsverfahrenhängig, „rechtmässige“ Baubewilligung14 Türlenstrasse Türlenstrasse der Bauzone zuweisen(mindestens in dem Bereich, wosie der Zufahrt der anliegendenLiegenschaften dient;Evtl. Einzonung einer Bautiefe15 Parz. 333 Kosmetische Korrektur: Zonengrenzeentlang der Parzellengrenzeführen; Zufahrt der W2a zuteilen16 SonnhaldeParz. 370 und371„Insel“ in der Bauzone einzonen inW2a, Erschliessung schwierig.17 Parz. 341 Kosmetische Korrektur: Zonengrenzeentlang Hausflucht, Massfestlegung18 Chraibelweg Einzonung in W2a, da Zufahrt zuBauparzellen19 ChraibelstrasseundMooshaldenstrasseEinzonung in W2a, da Zufahrt zuBauparzellen20 Parz. 514 Zonengrenze nachvollziehbarfestlegen21a21bWalchmatt(Parz. 534,536, 543, 544)UntereWalchmattstrasseZonengrenze nachvollziehbarfestlegenEinzonung in W2d, da Zufahrt zuBauparzellenIdee vorläufig nicht weiterverfolgen. Höchstenslangfristig zu verwirklichen.i. O.Bauzonengrenze anpassen. Vorgehensweiseabstimmen mit Punkt 13.Bundesgerichtsentscheid gegen Abbruchverfügungabwarten. Änderung der Zonengrenze.Die ARE Bern wird das Problemkritisch beobachten.Keine Einzonung der Strasse und folglichauch nicht der Bautiefe. (Ursprünglichgeplante Erschliessung von unten, Ausnahmebewilligungfür die Zufahrt)i. O.Einzonen in W2d mit SNP.Eventuell mit Erschliessungsvertrag Einzonungzeitlich begrenzeni. O.i. O. (Nur Wegparzelle, ohne Wendeplatz)i. O.Auf Waldgrenze und Parzellengrenze legeni. O.i. O.Keine ÄnderungÄnderung BZPKeine ÄnderungKeine ÄnderungKeine ÄnderungÄnderung BZPEinzonung ausSicht GrundeigentümererwünschtKeine ÄnderungBZP, daGenehmigungvorbehaltÄnderung BZPÄnderung BZPÄnderung BZPÄnderung BZPÄnderung BZPÄnderung BZP22 Parz. 406 Umzonung in Dorfzone i. O. Änderung BZP23 Parz. 396 Einzonung der gesamten Parzelle Keine Einzonung Keine ÄnderungBZP24 Parz. 382, 384 Privatparzellen in der ÖBA evtl.umzonen in DorfzoneEine Parzelle gehört der <strong>Gemeinde</strong>. KeinHandlungsbedarf25 Parz. 205 Antrag auf Einzonung Keine Einzonung. Konflikt mit Uferschutzzoneund Grenzabständen26 Parz. 36 und40Ehemals Übergangszone;Einzonung zu diskutieren27 Parz. 432 Anfrage für Ausnahmebewilligungvon Reiheneinfamilienhäusern in derW3<strong>Gemeinde</strong>rat wünscht Einzonung. Wird derGewerbezone zugewiesenW3 belassen weil am besten geeigneterStandort für MFH / Mietwohnungen28 Parz. 535 Antrag auf Einzonung Keine Einzonung, da schlechte Wohnlage.Alter Siedlungsrand belassen.Keine ÄnderungBZPKeine ÄnderungBZPÄnderung BZPKeine ÄnderungBZPKeine ÄnderungBZP<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 57


29 Parz. 389 und390„Hinter deChile“Antrag auf EinzonungKeine EinzonungKeine ÄnderungBZP30 a30 bGestaltunsgpläne(a: DorfeingangNord; b:AufwertungStaffeleggbach)Gestaltungspläne zur Aufwertungder öffentlichen Räume, zur besserenErschliessung und zur Aufwertungder Ortsdurchfahrt31 allgemein Historische Gärten aus ICOMOS-Inventar schützen?32 BestehendeSNP-Pflichten33abis33la: Parz. 380,Neuaufnahmeb: Parz. 234,Neuaufnahmec: Parz. 376,Entlassungd: Parz. 272,Neuaufnahmee: Parz. 556,Neuaufnahmef: Parz. 9,Entlassungg: Parz. 9,Neuaufnahmeh: Parz. 419,Neuaufnahmek: Brunnen,Parz. 236,Neuaufnahmel: Brunnen,Parz. 9,NeuaufnahmeBereits überbaute oder Gebiete mitgenehmigten SNP aus der SNP-Pflicht entlassenAnpassungen aufgrund der Überarbeitungdes Bauinventars durch diekantonale Denkmalpflege;Kontakt mit Verkehrsplaner Thomas Belloli.Dorfeingänge Nord und Süd einer SNP-Pflicht unterwerfen. Im Norden mit ArealBallon Müller und Zufahrt Hartmann, imSüden mit Grünzone und <strong>Gemeinde</strong>parzelle.Aufnahme als Informationsinhalt. Garten „ide Felse“ weglassen da nicht mehr aktuell.SNP-Pflicht wird in Absprache mit HarryWilhelm geändert oder weggelassen.Abwarten, bis überarbeitetes Inventarvorliegt, Berücksichtigung der ÄnderungenÄnderung BZPÄnderung BZPÄnderung BZPÄnderung BZP<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 58


Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>Fragenkatalog für ESL-StandorteErnst und Martin AckleHofbesuch am 28.09.2010


Personelle SituationBetriebsleiter:Name, Adresse, Natel, e-mail Ernst und Martin Ackle. Willihof 158Generationengemeinschaft seit 2010Arbeitskräfte:SAKWer zu wie viel %Nebenerwerb / Auswärtige Tätigkeitendes BetriebsleitersBetriebsnachfolge1.3Betriebsleiter zu 40%; Martin 100%, Claire 60%Postautochauffeur 80%Hofübernahme durch Martin Ackle in ca. 5-6 JahrenBetriebsrichtungen/ ProdukteBetriebsrichtungenMilchwirtschaft, Kälbermast, AckerbauTiere Milchkühe 33, Mastkälber 220, Legehennen 46Flächen / LN34 haÖkoflächen 609, Hochstammobstbäume 101BeiträgeÖQVVermarktung von Produkten /AgrotourismusKleiner HofladenArbeiten für Dritte/Landwirtschaftlicher NebenerwerbNährstoffbilanzMaschinengemeinschaft „Chornberg“Noch keine Probleme (Betriebszweiggemeinschaft mitLandwirt von Zeihen; gemeinsame Nährstoffbilanz)Lage des BetriebesStandort / Lage des BetriebsLinks, oberhalb der Ortsverbindungsstrasse zu ZeihenFragekatalog ESL-Standorte <strong>Herznach</strong> 2


EntwicklungsabsichtenBetriebsrichtung / Produkte(neuer Betriebszweig, Aufgabeeines Betriebszweiges, Intensivierungeines Betriebszweiges,weiter wie bisher, …)Evtl. Aufstockung der MilchwirtschaftGebäude:Wohnraum(Erweiterung, Ausbau Ökonomiegebäudeals Wohnungen, …)Remise/Ställe (Neubau, Erweiterung,Umnutzung)Landwirtschaftlicher Nebenerwerb/Agrotourismus(neue, spezielle Angebote)Zusammenarbeit(Betriebsgemeinschaft,Zusammenschluss, gemeinsameVermarktung, etc.)Weitere Zukunftspläne,ZukunftswünscheNeubau Stöckli (bewilligt)Anbau Stall ist vorgesehenGästebewirtschaftung aufgegeben, da zu zeitintensiv.Hofladen läuft gut.Evtl. in Zukunft Kinderbetreuung auf dem Hof.-Photovoltaikanlage, WindradEignung als ESL-StandortSchutzgebiete -Eingliederung in die LandschaftImmissionen, AbständeAusbaufähigkeit des BetriebsstandortesDiverses (Gewässerschutz, Naturgefahren,Erholung)Der Hof liegt oberhalb der Ortsverbindungsstrasse zu Zeihen,leicht erhöht.Der Abstand zum nächstgelegenen Wohngebiet (Ueken)beträgt 0.34 km.Am Standort de Hofes ist genügend Platz für eine Erweiterungvorhanden.-Fragekatalog ESL-Standorte <strong>Herznach</strong> 3


Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>Fragenkatalog für ESL-StandorteSimon PlattnerHofbesuch am 28.09.2010


Personelle SituationBetriebsleiter:Name, Adresse, Natel, e-mailJahrgang BetriebsleiterSimon Plattner, Kornberg 3181973Arbeitskräfte:SAKWer zu wie viel %Nebenerwerb / Auswärtige Tätigkeitendes BetriebsleitersBetriebsnachfolge6.9 (eher weniger, da Reben verpachtet)Betriebsleiter zu 100%; 2-4 weitere Arbeitskräfte-Betriebsleiter führt Betrieb noch mind. 20 Jahre weiterBetriebsrichtungen/ ProdukteBetriebsrichtungenMunimast, AckerbauTiere Rinder 310Flächen / LN46.6haÖkoflächen 544a, Hochstammobstbäume 34, Reben 358a(verpachtet)BeiträgeÖQVVermarktung von Produkten /AgrotourismusArbeiten für Dritte/Landwirtschaftlicher NebenerwerbHofdüngerbilanzGästebewirtschaftung wurde aufgegeben, da grosse Belastungv.a. an Wochenenden.LohnarbeitenKeine ProblemeLage des BetriebesStandort / Lage des Betriebs2 Betriebsstandorte; Hauptstandort „Siedlung Chornberg“;2. Standort ca. 2 km nördlich an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zuUeken (dort wohnen die Eltern).Beide Standorte liegen auf dem „Chornberg“. Dieser befindetsich auf einem Juraplateau, welches an die <strong>Gemeinde</strong>nWölflinswil, Gipf-Pberfrick und Ueken grenzt.Fragekatalog ESL-Standorte <strong>Herznach</strong> 2


EntwicklungsabsichtenBetriebsrichtung / Produkte(neuer Betriebszweig, Aufgabeeines Betriebszweiges, Intensivierungeines Betriebszweiges,weiter wie bisher, …)Momentan ist keine Erweiterung vorgesehen.In Zukunft evtl. Erweiterung mit Hühnern oder Schweinen.Gebäude:Wohnraum(Erweiterung, Ausbau Ökonomiegebäudeals Wohnungen, …)Remise/Ställe (Neubau, Erweiterung,Umnutzung)Genügend Wohnraum, guter Zustand.Mittelfristig ist eine Erweiterung notwendig.Landwirtschaftlicher Nebenerwerb/Agrotourismus(neue, spezielle Angebote)Zusammenarbeit(Betriebsgemeinschaft,Zusammenschluss, gemeinsameVermarktung, etc.)Weitere Zukunftspläne,Zukunftswünsche--Längerfristig: Betrieb einer BiogasanlageEignung als ESL-StandortSchutzgebieteAn beiden Standorten grenzt eine Landschaftsschutzzonean.Eingliederung in die LandschaftImmissionen, AbständeBeide Standorte liegen in relativ ebenem und offenem Geländeund sind von <strong>Herznach</strong> und den anderen umliegendenDörfern aus nicht sichtbar.Der nächste Abstand zum Siedlungsgebiet beträgt 1.28km.Ausbaufähigkeit des BetriebsstandortesDiverses (Gewässerschutz, Naturgefahren,Erholung)An beiden Standorten ist genug Platz für eine Erweiterungder Gebäude vorhanden.-Fragekatalog ESL-Standorte <strong>Herznach</strong> 3


Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>Fragenkatalog für ESL-StandorteArno WernleHofbesuch am 28.09.2010


Personelle SituationBetriebsleiter:Name, Adresse, Natel, e-mailJahrgang BetriebsleiterArno Wernle, Ditterehof1970Arbeitskräfte:SAKWer zu wie viel %Nebenerwerb / Auswärtige Tätigkeitendes BetriebsleitersBetriebsnachfolge3.7Betriebsleiter zu 100%; weitere Arbeitskräfte: 2Lohnarbeiten / HausräumungenBetriebsleiter hat 2008 den Betrieb übernommen; Nachfolgein AussichtBetriebsrichtungen/ ProdukteBetriebsrichtungenMilchwirtschaft, AckerbauTiere Milchkühe 40, Rinder 21, Pferde 3Flächen / LN37 haÖkoflächen 963a, Hochstammobstbäume 351BeiträgeÖQVVermarktung von Produkten /AgrotourismusMarkt in Frick, Zöpfe für VolgArbeiten für Dritte/Landwirtschaftlicher NebenerwerbNährstoffbilanzLohnarbeitenKeine ProblemeLage des BetriebesStandort / Lage des BetriebsDer Hof liegt abseits des Dorfes in einem kleinen Tälchenversteckt.Fragekatalog ESL-Standorte <strong>Herznach</strong> 2


EntwicklungsabsichtenBetriebsrichtung / Produkte(neuer Betriebszweig, Aufgabeeines Betriebszweiges, Intensivierungeines Betriebszweiges,weiter wie bisher, …)Vorläufig ist keine Erweiterung mit Hühnern oder Schweinenbeabsichtigt.Idee, in <strong>Herznach</strong> eine Molkerei zu initiieren zur Verarbeitungder eigenen Milch.Gebäude:Wohnraum(Erweiterung, Ausbau Ökonomiegebäudeals Wohnungen, …)Remise/Ställe (Neubau, Erweiterung,Umnutzung)Landwirtschaftlicher Nebenerwerb/Agrotourismus(neue, spezielle Angebote)Zusammenarbeit(Betriebsgemeinschaft,Zusammenschluss, gemeinsameVermarktung, etc.)Weitere Zukunftspläne,ZukunftswünscheGenügend Wohnraum, Bruttogeschossfläche ist ausgenützt.Im Hinblick auf die Molkerei evtl. Erweiterung / Anabu RemiseEvtl. mechanische Werkstätte--Eignung als ESL-StandortSchutzgebieteLandschaftsschutzzoneEingliederung in die LandschaftImmissionen, AbständeDer Hof liegt in einem kleinen Tälchen und ist von weitemnicht sichtbar. Die Landschaft ist reich strukturiert mit heckenund Obstbäumen.Der nächste Abstand zum Siedlungsgebiet beträgt 0.56 km.Ausbaufähigkeit des BetriebsstandortesDiverses (Gewässerschutz, Naturgefahren,Erholung)Am Standort de Hofes ist genügend Platz für eine Erweiterungvorhanden-Fragekatalog ESL-Standorte <strong>Herznach</strong> 3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Revision allgemeine Nutzungsplanung: MitwirkungsberichtNr. Parzellen-NummerName Adresse Begehren Bemerkungen EntscheidPlanungskommissionEntscheid GR1 273 WalterLeimgruberHöfliweg 78055 ZürichBetrifft: Substanzschutz BauernhausAltes Bauernhaus auf Parzelle Nr. 273 wird neuaufgrund des Bauinventars unter Substanzschutzgestellt.Antrag: kein SubstanzschutzGemäss des vom Kanton 2010überarbeiteten Bauinventar hat derBäuerliche Vielzweckbau (HEN 909)erhaltenswerte Bausubstanz und durch seinezentrale Lage eine grosse ortsbildprägendeBedeutung.SubstanzschutzbeibehaltenSubstanzschutzgemäss BauinventarbeibehaltenBegründung: Umnutzung sehr schwierig wegender starken Einschränkungen (Strasse,Verkehrsberuhigungsmassnahmen,Lichtverhältnisse) zusätzliche Einschränkungmachen Haus praktisch unnutzbar.Auflagen ergeben sich bereits durch die BNO-Bestimmungen für die Dorfkernzone. Durcheventuelle Verkehrsberuhigungsmassnahmenergeben sich für eine Umnutzung keinezusätzlichen Einschränkungen272 Betrifft: Milchhaus, kein SubstanzschutzDas Milchhaus soll gemäss Planungsunterlagenentgegen den Empfehlungen des Kantons nicht alsSubstanzschutzobjekt aufgenommen werden, dader Platz für Verkehrsberuhigungsmassnahmengebraucht wird.Anträge: Keine Zone fürVerkehrsberuhigungsmassnahmen; keinSubstanzschutz, Milchhaus der Parzelle Nr. 273zuschlagen.Begründung: Grundstück des Milchhauses ragtmit einer Ecke in das Grundstück des altenBauernhauses. Wenn die Fläche des Milchhausesfür Verkehrsberuhigungsmassnahmen gebrauchtwird, bleibt kein Platz mehr für eine sinnvolleErschliessung und Umgestaltung desBauernhausesEs ist keine spezielle Zone fürVerkehrsberuhigungsmassnahmen geplant.Die Massnahmen richten sich nach demKGV.Augrund der fachlichen Stellungnahme desKantons soll das Milchhäuschen (HEN 921) inden kommunalen Substanzschutzaufgenommen werden, da es eine wichtigeStellung im Ortsbild einnimmt.Milchhäuschen alsSubstanzschutz-ObjektaufnehmenKein Substanzschutz;vgl. Begründung<strong>Planungsbericht</strong>2 389390392Alois SchnetzlerVollmach an:AdvokaturbüroHammer MerkiHunzikerPartner,Zelglistrasse 155001 AarauAntrag: Zuweisung der Parzellen Nr. 389, 390 und392 zur W2d.Begründung: Die Parzellen waren bereits einmaleingezont, wurden dann aufgrund der Interventionder Räte des Kantons Aargau wieder ausgezont.Der Eigentümer hat die Parzellen aufgrund einerZusicherung des früheren <strong>Gemeinde</strong>schreibers zuBaulandpreisen erworben.Argumente für Einzonung: grossen Nachfragenach Bauland, landschaftlich gute Eingliederungmöglich, Ausgleich eines planungsbedingtenMinderwertes.Landschaftlich exponierte Lage, Nähe zurSchutzzone Kirchenbezirk, neueErschliessungsanlagen notwendig, bereitsgenügend Baulandreserven, Kantongenehmigt keine weiteren Einzonungen mehrfür <strong>Herznach</strong>.Keine Einzonung derParzellen Nr. 389, 390 und392Keine EinzonungSeite 1 von 7 GR Sitzung 12.04.12 / Ref. 66145


Nr. Parzellen-NummerName Adresse Begehren Bemerkungen EntscheidPlanungskommissionEntscheid GR3 544 Brgitta GassHeinrich WernleKirchstrasse 65027 <strong>Herznach</strong>Kirchstrasse 65027 <strong>Herznach</strong>1. Bauzonengrenze auf Parz. Nr. 544 gemässVermassung des Geometers anpassen (siehePlanbeilage).2. Archäologische Fundstelle liegt weiter inRichtung DensbürenGemäss Vermassungendes Geometers anpassenGemäss neusten Angabendes Kantons anpassenUmsetzen derAnträge der Mitwirker4 396 Simon Plattner Kornberg 3185027 <strong>Herznach</strong>Antrag: restlicher Teil der Parzelle Nr. 396einzonen (bisher war ein Teil in derLandwirtschaftszone)Vom Kanton werden keine weiterenEinzonungen genehmigt, da die <strong>Gemeinde</strong>noch über genügend Baulandreservenverfügt.Keine Einzonung der sichin der Landwirtschaftszonebefindlichen Teilfläche derParzelle Nr. 396Keine Einzonung.5 510 Urs und DominiqueWernli-WengerBurghaldenstr.295027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Umnutzug /Erweiterung (Einzonung?)eines Teils der Parzelle 510 (Pferdeauslauf)Zonenfremde, unerlaubte Nutzungen könnennicht durch nachträgliches Einzonen gestattetwerden (Rechtsgleichheit). Ein Pferdeauslaufist in der Landwirtschaftszone möglich;befestigte Anlagen bedürfen jedoch einerBaubewilligung.Keine Einzonung einesTeils der Parzelle Nr. 510.Keine Einzonung6 1015 Urs Hugo-Lütold Bingertenstr.3225072 OeschgenNeuaufteilung der ehemaligen Parzelle Nr. 87 indie Parzellen Nr. 87, 1012-1015. Ein Teil derParzelle Nr. 1015 (und ein Teil der Parzelle Nr.1014) liegen in der ÖBA.Anträge:- Zuweisung der ganzen Parzelle Nr. 1015 zurDorfzone oder Zuweisung des unüberbauten Teilszur W2d,Begründung: damit Parzelle für Wohnzweckegenutzt werden kann.Die ÖBA dient der Freihaltung der Umgebungder Verenakapelle und dem Schutz desOrtsbildes.Nur Bereinigung derZonengrenzen; keinegrösseren Umzonungen.(1015: keine Änderung,1014: Teil in ÖBA, Teil inW2d, 1013: ganz in W2d;1012 und 1016: D)GemässPlanungskommission- Anpassung des Gestaltungsplanperimeters„Dorfeingang“ NordBegründung: verkehrsmässige Erschliessungerfolgt via UekerstrasseDer Gestaltungsplan beinhaltet nicht nur dieErschliessung des Gewerbegebietes sondernsoll auch die Erschliessung der umliegendenWohngebiete lösen.Keine Anpassung desPerimetersGemässPlanungskommission7 GestaltungsplanNordUrs Hugo-LütoldBingertenstr.3225072 OeschgenErschliessung der Wohngebiete Steiger undHübstel ist nicht optimal; ganzer Verkehr führtdurch das Nadelöhr Uekerstrasse/Hauptstrasse.Antrag: mit dem Gestaltungsplan soll nicht nur dasneue Gewerbegebiet erschlossen werden, sondernes sollen auch die Probleme der Erschliessung derWohngebiete gelöst werden.Der Gestaltungsplan beinhaltet nicht nur dieErschliessung des Gewerbegebietes sondernsoll auch die Erschliessung der umliegendenWohngebiete lösen.Die Verkehrsproblematikdes NadelöhrsUekerstrasse/Hauptstrassesoll mit demGestaltungsplan gelöstwerden.GemässPlanungskommissionSeite 2 von 7 GR Sitzung 12.04.12 / Ref. 66145


8 821014Walter Hugo-Fuchs Uekerstrasse 15072 <strong>Herznach</strong>Neuaufteilung der ehemaligen Parzelle Nr. 87 indie Parzellen Nr. 87, 1012-1015. Eigentümer derParzellen Nr. 1014 und 82. Parzelle Nr. 1014 ist in3 Zonen: Dorfzone, W2d und mehrheitlich ÖBA.Parzelle Nr. 82 ist je zur Hälfte in der ÖBA undW2d.Anträge: Umzonung der Parzelle N. 1014 in dieW2dReduktion der ÖBA auf die Parzelle Nr. 84; ganzeParzelle Nr. 82 der W2d zuweisen.Die ÖBA dient der Freihaltung der Umgebungder Verenakapelle und dem Schutz desOrtsbildes.Nur Bereinigung derZonengrenzen; keinegrösseren Umzonungen.(1015: keine Änderung,1014: Teil in ÖBA, Teil inW2d, 1013: ganz in W2d;1012 und 1016: D)GemässPlanungskommission9 1013 Erwin Hugo Hofackerstr. 155027 <strong>Herznach</strong>Neuaufteilung der ehemaligen Parzelle Nr. 87 indie Parzellen Nr. 87, 1012-1015. Eigentümer derParzelle Nr. 1013. Diese liegt zum Hauptteil in derW2d und zu einem kleineren Teil der Dorfzone.Antrag: Zuteilung der ganzen Parzelle Nr. 1013 indie W2d.Die ÖBA dient der Freihaltung der Umgebungder Verenakapelle und dem Schutz desOrtsbildes.Nur Bereinigung derZonengrenzen; keinegrösseren Umzonungen.(1015: keine Änderung,1014: Teil in ÖBA, Teil inW2d, 1013: ganz in W2d;1012 und 1016: D)GemässPlanungskommission10 544, 545,549R. + R. Zimmerli-SennLindenstr. 2B5027 <strong>Herznach</strong>Parzellen Nr. 544, 545, 549 in der W2d als einzigeParzellen in der Umgebung sind ein Fremdkörper.W2d mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern passtnicht an den Dorfrand.Antrag: passenden (besserer) Abschluss für denDorfrand suchen.Das Gebiet befindet sich in einer ebenenLage, ist gut erschlossen und daher für einedichtere Überbauung gut geeignet. Aufgrundder BNO-Vorschriften (Abstände,Mehrlängenzuschlag) ist eine grosseÜberbauung gar nicht möglich.Keine ÄnderungKeine Änderung.11 560 Ernst Leimgruber Sonnhaldensteig75070 FrickAntrag: Einzonung (WG oder W) der Parzelle Nr.560.Keine Änderung der Parzelle Nr. 552.Begründung: gut erschlossen, war früher einmal inder Bauzone; <strong>Herznach</strong> hat nur wenigGewerbezone.Kanton genehmigt keine Einzonung vonzusätzlichem Gewerbegebiet, da <strong>Herznach</strong>noch genügend Reserven hat; eine„Inselbauzone“ ist zudem nicht zulässig.Keine Einzonung derParzelle Nr. 560Keine Einzonung.12 2942Familie MayerAlte Landstrasse5027 <strong>Herznach</strong>Betrifft: Waldstück in der BauzoneAntrag: Waldstück in Grünzone umzonen.Begründung: Waldabstand von 18 mverunmöglicht Bebauung des südlichen Teils derParzelle Nr. 29: Widerspruch zum Grundsatz derinneren Verdichtung; Waldflächen in der Bauzonesind unüblich. Grundstück sollte als Baulandgenutzt werden können, da es auch als solchesversteuert wird.Bauzonen grenzen sehr häufig an Wald, in alldiesen Fällen ist der Waldabstandeinzuhalten.Eine Umzonung von Wald ist nicht möglich.Um Wald einer Grünzone zuzuweisen, wäreeine „Rodung“ („dauernde odervorübergehende Zweckentfremdung vonWaldboden“) notwendig. Rodungen sind inder Schweiz verboten (Waldgesetz, Art. 4 und5).Keine ÄnderungKeine Änderung.Eine Reduktion des Waldabstandes wäreaber möglich und wird in begründeten Fällenauch genehmigt. Mit einem reduziertenWaldabstand sollte eine zusätzliche Baute aufParzelle Nr. 29 möglich sein.Seite 3 von 7 GR Sitzung 12.04.12 / Ref. 66145


13 234 ErbengemeinschaftWernli Schmid MaxFrau Hedi WernliSchmid;Töchter und SöhneUnterdorf 75027 <strong>Herznach</strong>Betrifft: Aufnahme als SubstanzschutzobjektFragen:1. Kann das Haus im Innern ohne Auflagen ausundumgebaut werden?2. Kann der Dachraum ausgebaut werden?3. Können Schopf und Stall abgebrochen werden?4. Ist garantiert, dass nur der Wohnteil demSubstanzschutz untersteht?Zu 1 und 2: Ausbauten im Innern undDachausbauten sind mit den üblichenAuflagen möglich. Massnahmen im Innern,welche keine Baubewilligung erfordern, sindohne Auflagen möglich.Zu 3 und 4: Es sollen Wohnteil undÖkonomieteil mit Tenn und Stall unterSubstanzschutz gestellt werden. Ein Abbruchist nicht erlaubt; eine Umnutzung (auch zuWohnzwecken) ist möglich. VomSubstanzschutz ausgenommen ist derjüngere Garageanbau mit Pultdach.Keine Änderung; bzw.Substanzschutz fürWohnteil und ÖkonomieteilGemässPlanungskommissionBei kommunal geschützten Bauten ist die<strong>Gemeinde</strong> für das Baubewilligungsverfahrenzuständig.14 508 Herr und FrauMenziMooshaldenstr.45027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Erweiterung des Baulandes auf ParzelleNr. 508 (gemäss Beilage)Zonenfremde, unerlaubte Nutzungen könnennicht durch nachträgliches Einzonen gestattetwerden (Rechtsgleichheit). Ein Pferdeauslaufist in der Landwirtschaftszone möglich;befestigte Anlagen bedürfen jedoch einerBaubewilligung.Keine Einzonung einesTeils der Parzelle Nr. 508.GemässPlanungskommission15 40636 / 40370 /371A. RebstockI. SchmidF. Kläusler5027 <strong>Herznach</strong> Antrag: Parzelle 406 soll im Besitz der <strong>Gemeinde</strong>bleiben und nicht umgezont werden.Begründung:- Abstimmung 2007- <strong>Gemeinde</strong> wird dieses Land in Zukunft brauchen- Bedarf an Infrastruktur wird mit zunehmenderBevölkerung steigen- Schulhausneubau- Alterswohnungen können an einem anderen,besseren Standort gebaut werden(<strong>Gemeinde</strong>parzelle mit Asylantenwohnhaus)Begründung für Umzonung: siehe<strong>Planungsbericht</strong> S. 31Keine ÄnderungEinzonung inDorfkernzone gemäss<strong>Planungsbericht</strong>Gewerbezone (Parz. Nr. 36 und 40): Einzonungsinnvoll; Erschliessung darf aber nicht auf Kostender <strong>Gemeinde</strong> erstellt werden.<strong>Gemeinde</strong> kann kann sich an denPlanungskosten für den Gestaltungsplanbeteiligen. Die Kosten für dieFeinerschliessung werden auf die Eigentümerverteilt.- Auf die geplanteEinzonung der Parz.Nr. 36 und 40 wirdverzichtet.-Einzonung Parz. Nr. 370, 371:Einzonung sinnvoll. Wird Mehrwertabschöpfunghier schon umgesetzt? Fragen der Erschliessungsollen vor der Einzonung beantwortet werden.Strassenplan für <strong>Herznach</strong> wäre sinnvoll.Die Mehrwertabschöpfung soll in diesem Fallbereits angewendet werden. DieGrundeigentümer wurden entsprechendinformiert.Die Erschliessung wird im Rahmen einesSondernutzungsplanes erst nach derEinzonung detailliert geregelt.- Einzonung /Mehrwertabschöpfungwie geplant.Ein „Strassenplan“ und ein kommunalerGesamtplan Verkehr (KGV) existieren bereits.Seite 4 von 7 GR Sitzung 12.04.12 / Ref. 66145


16 Umfahrung Arno Meyer Lindenstrasse115027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Umfahrungsstrasse in dieNutzungsplanung aufnehmen.Begründung: erhebliche Verkehrszunahme seitEröffnung der NK 107; Verbesserung derWohnqualität entlang der Kantonsstrasse.Die früher vorgesehene Umfahrungsstrassewurde aus dem Strassenprogrammgestrichen. Einer Wiederaufnahme würde derKanton kaum zustimmen. Entscheidunggegen einen Umfahrung ist bereist vor einigerZeit gefallen; Planungen (KGV, rSP) gehenalle von einer Situation ohne Umfahrung aus.Keine ÄnderungUmfahrungsstrassewird definitiv nichtrealisiert, keineAufnahme in NUPLA.17 389 Franz Schnetzler Vollmacht an:AdvokaturBoutellier &KaiserBahnhofstr. 85080LaufenburgAntrag: Einzonung der Parzelle Nr. 389.Landschaftlich exponierte Lage, Nähe zurSchutzzone Kirchenbezirk, neueErschliessungsanlagen notwendig, bereitsgenügend Baulandreserven.Keine ÄnderungKeine Einzonung.18 16 Rolf Baur Alte Landstr.38A5027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Der Garten auf Parz. 16 soll bestehenbleiben; Verzicht auf Rückbau.Begründung: Garten wurde von Vorgängerangelegt und von der <strong>Gemeinde</strong> akzeptiert.Zonenfremde, unerlaubte Nutzungen könnennicht durch nachträgliches Einzonen gestattetwerden (Rechtsgleichheit).Keine EinzonungKeine Einzonung.19 Nr. 162 Stephen Krause Schützenstr. 54415 Lausen<strong>Planungsbericht</strong>, S.36: Parzelle Nr. 162 ist nichterwähnt (aufzuhebender Sondernutzungsplan)Fehler im <strong>Planungsbericht</strong>. korrigieren Korrektur im<strong>Planungsbericht</strong>20 604 - 607 Beat HüsserOskar KläuslerElsbeth KläuslerOskar KläuslerAllmend5027 <strong>Herznach</strong>Parzellen Nr. 604 bis 607 sollen als ganze imRebkataster verbleiben.Im bestehenden Kulturlandplan sind dieGebiete des Rebkatasters alsInformationsinhalt aufgeführt (keine rechtlicheWirkung). Im neuen Kulturlandplan soll für diemit Reben bestockten Gebiete (gemässRebkataster) eine spezielle Zone geschaffenwerden (Rebbauzone).Rebbauzone entsprichtRebbaukataster;beibehalten.GemässPlanungskommissionGemäss aktuellem Rebkataster (AGIS) sinddie erwähnten Parzellen nicht vollständig imRebkataster (nur Teil unterhalb des Weges).Teile oberhalb des Weges sind gemässLuftbild mit Gebüsch bewachsen.Der Rebbaukataster wird vom Kanton erstelltund verwaltet. Früher waren offenbar dieganzen Parzellen im Rebkatastereingetragen.21 603 Heinz Schmid Zwidelle 125070 FrickAntrag: ganze Parzelle Nr. 603 soll derRebbauzone zugeteilt werden.Im neuen Kulturlandplan ist die ganzeParzelle der Rebbauzone zugeteilt. ImRebkataster ist die erwähnte Eckeausgespart.Keine ÄnderungKeine Änderung.Der Rebbaukataster wird vom Kanton erstelltund verwaltet. Die Nutzungsplanung kanndarauf keinen Einfluss nehmen.Seite 5 von 7 GR Sitzung 12.04.12 / Ref. 66145


22 371 ErbengemeinschaftV. Ecknauer / T.DislerBirracker 65725 LeutwilAntrag: Einzonung der Parzelle Nr. 371 Sonnhalde Die Parzelle wird in die W2d eingezont. Dem Antrag wird mit demvorliegenden Entwurfentsprochen.Einzonung geplant.23 396 (neu:1024)ErbengemeinschaftKarl Jäger-Howald5027 <strong>Herznach</strong> Parzelle Nr. 396 wurde abparzelliert und in dieParzellen Nr. 1023, 1024 und 1025 aufgeteilt. DieParzellengrenzen stimmen nicht mehr mit denZonengrenzen überein.Dort wo es sich um kleine Differenzenhandelt, sollen die Zonengrenzen denParzellengrenzen angepasst werden.Anpassung derZonengrenzen anParzellengrenzen.Keine Einzonung.Antrag: Einzonung der Parzelle Nr. 1024Eine Einzonung der Parzelle Nr. 1024 kannim Rahmen dieser Revision nichtberücksichtigt werden, da die <strong>Gemeinde</strong> nochgenügend Baulandreserven hat.Keine EinzonungSeite 6 von 7 GR Sitzung 12.04.12 / Ref. 66145


24 432 Peter Baumann Anfrage vom 04. März 2010:Kann für die Parzelle Nr. 432 (W3) eineAusnahmebewilligung für die Erstellung einerReiheneinfamilienhaussiedlung erteilt werden?Das Gebiet ist für den Bau vonMehrfamilienhäusern vorgesehen und auchdafür geeignet. In <strong>Herznach</strong> gibt es nur wenigMehrfamilienhäuser und Mietwohnungen.KeineAusnahmenbewilligungoder UmzonungKeine Umzonungund/oder ÄnderungBNO-Vorschrift.Hinweis auf SNP.25 Bergwerk Ulrich Hohl Bergwerkstr. 365027 <strong>Herznach</strong>Schreiben vom 15. Januar 2009Antrag: Schaffung einer „SondernutzungszoneBergwerkareal <strong>Herznach</strong>“Das Bergwerkareal wird einer „SpezialzoneBergwerk“ zugewiesen.Dem Antrag wird mit demvorliegenden Entwurfentsprochen.SchaffungSpezialzone wirdunterstützt.Seite 7 von 7 GR Sitzung 12.04.12 / Ref. 66145


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Revision allgemeine Nutzungsplanung: Mitwirkungsbericht Anhang gemäss GRB Nr. 213-12Nr. Parzellen-NummerName Adresse Begehren Beurteilung A+W Entscheid GR1 463 RebstockAndréChraibelstrasse 355027 <strong>Herznach</strong>Betrifft: Bauzonenflächen an der MooshaldenstrasseAntrag: Verzicht auf neue, angehängte BauzonenflächenBegründung: Einige Baulandreserven vorhanden,bestehende Bauzonen sind sehr kompakt. DurchVergrösserung der Bauzonen werden der LandwirtschaftFlächen entzogen.Vermeidung einer Zersiedelung.504 Betrifft: Bauzonenflächen an der ChraibelstrasseAntrag: Verzicht auf angehängte BauzonenflächenBegründung: Einige Baulandreserven vorhanden,bestehende Bauzonen sind sehr kompakt. DurchVergrösserung der Bauzonen werden der LandwirtschaftFlächen entzogen.Vermeidung einer Zersiedelung.Bei den Parzellen Nr. 504 und 463 handelt essich um Erschlliessungsstrassen, die bereitsteilweise in der bestehenden Bauzone liegen.Nun soll auch der am Bauzonenrand liegendeTeil der Straßen der Bauzone zugeordnetwerden. Dies ist so üblich, da die Strassen inerster Linie zur Erschliessung der Bauzoneund nicht mehr der Landwirtschaft dienen.[Wahrscheinlich ist die rot eingekreisteNummer 19 etwas missverständlich platziert.Sie bezieht sich auf die gelb markiertenStrassenflächen und nicht auf die ausserhalbder bestehenden Bauzone liegendenParzellen Nr. 508 und 594.]Keine ÄnderungBauzonenplan (BZP)Begründung:Es werden keinezusätzlichenBauzonenreservengeschaffen, nur dieStrassen imBauzonengebieteingezont.2 234 Erbg.SchmidMaxUnterdorf 75027 <strong>Herznach</strong>Betrifft: Wohnhaus Unterdorfstrasse 7Haus wird als Substanzschutz-Objekt dargestellt und neu inden Bauzonenplan aufgenommen. Gebäude genannt„Zehntenhaus“ neu als ländlicher Oberschichtsbau in denBauplan aufgenommen. Auf kommunaler Ebene jedoch nurWohnteil als Schutzobjekt dargestellt.Antrag: Objekt nicht unter Substanzschutz stellen, fallsdoch nur mit MinderwertsausgleichBegründung:• gemäss Bauinventar blosse Vermutung eineslokalgeschichtlichen Interesses (Annahme)• Umnutzung durch Auflagen § 52 BNO machen Wonteilschlecht nutzbar• Schlechte Bausubstanz der Liegenschaft• Widerspruch zwischen Auflageakten und Beantwortungder Fragen aus erstem MitwirkungsverfahrenGemäss Bauinventar des Kantons nimmt das„Zehntenhaus“ aufgrund seiner Grösse, derstattlichen Erscheinung und der weitzurückreichenden Baugeschichte einenhohen Stellenwert im historischenBaubestand von <strong>Herznach</strong> ein. GemässAuskunft der kantonalen Denkmalpflege istdie Scheune ein wesentlicher Bestandteil undsollte ebenfalls unter Substanzschutz gestelltwerden.-> Substanzschutz beibehalten(Gleichbehandlung!)-> Signatur im Plan korrigieren, Scheunenteilebenfalls mit Substanzschutz bezeichnenBeibehaltungSubstanzschutz; KorrekturPlan bzw. Widerspruchaus erster Antwort(Aufnahme Scheune mitTenn).Begründung:Gleichbehandlung allerObjekte.Erneuerung derBausubstanz ist weiterhinmöglich.Umnutzungen/Ergänzungen sind weiterhin möglich(vgl. Gasthof Löwen)• Senken des Verkehrswertes der LiegenschaftSeite 1 von 5 Ref. Nr. 77687 GR-Sitzung 16.10.2012


Nr. Parzellen-NummerName Adresse Begehren Beurteilung A+W Entscheid GR3 560552LeimgruberErnstSonnhaldensteig 75070 FrickAntrag: Genannte Parzelle soll von Landwirtschaftszone inBau- und Gewerbezone verlegt werden (gemäss ersterMitwirkungseingabe)Begründung:• Dorf <strong>Herznach</strong> beginnt 60 m südlich der Familie JosefLeimgruber-Acklin.• Erschliessung der Parzelle vorhanden (mit Trottoir,Wasser und Elektrizität)• Geringe Gewerbezonen im Dorf im Vergleich zuanderen Dörfern in der Umgebung• Grundstück mit Schopf wurde 1980 für 60‘000 gekauft(damals Bauland); mit der Umzonung 1995 inLandwirtschaftszone, entstand grosse finanzielleEinbusse• Als eigeneständige <strong>Gemeinde</strong> soll nicht jeder Vorschriftdes Kantons Folge geleistet werden.Siehe erstes MitwirkungsverfahrenKanton genehmigt keine Einzonung vonzusätzlichem Gewerbegebiet, da <strong>Herznach</strong>noch genügend Reserven hat. Gleiches giltfür Wohnzonen; eine „Inselbauzone“ istzudem nicht zulässig. (Siehe auchBegründung im <strong>Planungsbericht</strong>.)Keine Einzonung,Begründung siehe ersteMitwirkungsantwort.4 508 Roch MenziEvelyneMenziLienhardMooshaldenstr. 45027 <strong>Herznach</strong>Betrifft: Erste Mitwirkungseingabe, welche abgewiesenwurde (Antrag auf Einzonung eines Teils der Parzelle Nr.508).Antrag: Einsprache gegen Entscheid der<strong>Gemeinde</strong>versammlung, Bauzone auf der Parzelle Nr. 508zu erweitern.Begründung: Padock-Erweiterung wurde von <strong>Gemeinde</strong>gutgeheissen.Siehe erstes Mitwirkungsverfahren:„Zonenfremde, unerlaubte Nutzungen könnennicht durch nachträgliches Einzonen gestattetwerden (Rechtsgleichheit). Ein Pferdeauslaufist in der Landwirtschaftszone möglich;befestigte Anlagen bedürfen jedoch einerBaubewilligung (Ausnahmebewilligung fürBauten ausserhalb Bauzone).“Keine Einzonung.Begründung:Siehe ersteMitwirkungsantwort.Verfahren:Die öffentliche Auflage mit demEinwendungsverfahren hat noch nichtstattgefunden. Einwendungen können erstdann gemacht werden.Rechtsgleichheit:Besagter Pferdestall wird aus Gründen derRechtsgleichheit nicht in die Bauzoneaufgenommen.Seite 2 von 5 Ref. Nr. 77687 GR-Sitzung 16.10.2012


Nr. Parzellen-NummerName Adresse Begehren Beurteilung A+W Entscheid GR5 188193SchmidFritz und SonjaBergwerkstr. 165027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Sollte es nicht zur geplanten Überbauung gemäss„Gestaltungsplan Bergwerkstrasse“ kommen, solleingeplantes Gebiet von W3 auf W2d umgezont werden.Ausgearbeiteter SNP soll neu überarbeitet werden.Begründung:• 188 /193 liegen mitten in Einfamilienhaus-Zone;geplante Mehrfamilienhäuser passen nicht ins Ortsbild• Verkehrssicherheit ungenügend für MFH• Beeinträchtigung der Wohnqualität aller Anwohner derBergwerkstrasseDer Gestaltungsplan und die Baubewilligungfür die 1. Etappe sind bereits rechtskräftig.Das Betriebs- und GestaltungskonzeptBergwerkstrasse wurde von der<strong>Gemeinde</strong>versammlung bewilligt und zurzeitwerden die Bauprojekte erstellt.Ein Umzonung ist zur Zeit nicht mehrmöglich. Falls das Gebiet jedoch bis zurnächsten Revison des Bauzonenplans nichtüberbaut ist, kann eine Umzonung in die W2din Betracht zogen werden.Keine Umzonung. JedochPrüfung, falls Überbauungnicht zustande kommt(spätestens bis nächsteGesamtrevision).Begründung:Übriges Gebiet soll imRahmen der aktuellenZonenplanrevision vonW3 in W2d-Zoneumgeteilt werden (mitSNP-Pflicht).6 557Betrifft: Bäuerlicher Vielzweckbau, Kirchstrasse 3Antrag: Aufnahme in Liste geschützter Objekte mitSubstanzschutzBegründung: sehr schlechter, baufälliger Zustand ist keinhinreichender Grund, den Bau aus dem Schutz zuentlassen und dadurch seine Zerstörung in Kauf zunehmen.Aargauer272 Kapuzinergasse 18HeimatschutzBetrifft: Milchhäuschen, Alte LandstrassePostfach 358Leuzinger4310 Rheinfelden Antrag: Aufnahme in Liste geschützter Objekte mitHenriSubstanzschutz . Einbezug des Objektes bei allenPlanungen (Verkehrsberuhigung /Zentrumsplanung)Beseitigung des Objekts kommt nicht in Frage.Begründung: Objekt für sich wie auch für Ortsbild vonbemerkenswerter Bedeutung(Aufnahme in Bauinventar Denkmalpflege).Begründung stimmt grundsätzlich, allerdingsmacht es auch wenig Sinn, etwas zuschützen, das nicht mehr den ursprünglichenWert besitzt.Die Bestimmungen zur Dorfkernzone §11sind sehr streng und beinhalten unteranderem ein Abbruchverbot. Aufgrund dieserBestimmungen ist ein Schutz des Objektes imHinblick auf das Dorfbild auch ohne direktenSubstanzschutz gewährleistet.Wird ein Abbruch des Milchhäuschens inBetracht gezogen? Falls nicht, sprichteigentlich nichts gegen Substanzschutz. Evtl.könnte sich eine schöne Lösung für einePlatzgestaltung mit Milchhäuschen ergeben.Antrag wird abgewiesen.Begründung:Die Erhaltung desGebäudes istunverhältnismässig, ev.Neubau hat dieVorschriften derDorfkernzone zuberücksichtigenAntrag wird abgewiesen.Begründung:Eine Umgestaltung /Zweckänderung soll alsOption offen bleiben, jenach GestaltungsmassnahmenBGK K 107.Wegen VorschriftenDorfkernzone bleibtgewährleistet, dassGebäude (oder Änderung)in die Gestaltungeinbezogen wird.Seite 3 von 5 Ref. Nr. 77687 GR-Sitzung 16.10.2012


7 40 HartmannMarkus (Vertretendurch SchärerRechtsanwälte)Alte Landstrasse 75027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Parzelle 40 sei von Übergangszone in die WohnundGewerbezone WG3 umzuzonenBegründung: ursprünglich (während der erstenMitwirkungsauflage) war neben Erweiterung der Grünzoneeine Umzonung in Gewerbezone mitSondernutzungsplanpflicht vorgesehen. Es bestehenkonkrete Bedürfnisse für einen Hallenanbau an dasbestehende Gebäude auf der Nachbarparzelle Nr. 56. Parz.Nr. 40 reicht unter Berücksichtigung der Abstände zurRealisierung des Vorhabens aus.Für ein konkretes Vorhaben kann eineEinzonung der Parz. Nr. 40 nochmals inErwägung gezogen werden. Dafür braucht eseinen Bedarfsnachweis und ein detailliertesÜberbauungskonzept.Zur Realisierung von Bauvorhaben vonübergeordnetem Interesse kann auch einebedingte Einzonung (gemäss § 15a BauG)vorgenommen werden, wenn dasBauvorhaben auf den bestimmten Standortangewiesen ist.Die Umzonung bzw.bedingte Einzonung wirdim Rahmen derGesamtrevision überprüftBegründung:Grobkonzept vorliegend.8 206 Häner-SchiellyPascaleFlorastrasse 14153 Reinach BLAntrag: Parzelle wieder in Bauland umzuzonenBegründung: Wurde auf Bauzonenänderungsplan sovorgeschlagen.Parz. Nr. 206 (Achtung: nicht 204!) ist eineErschliessungsstrasse, welche nicht primärzu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt unddeshalb der Bauzone zugeordnet wird.[wahrscheinlich hätte Frau Häner gerne, dassParzelle Nr. 205 eingezont wird.]Auf eine Einzonung wirdverzichtet.Begründung:Es handelt sich um Parz.Nr. 205. Einerseits hat die<strong>Gemeinde</strong> genügendBaulandreservenanderseits ist eineBebauung infolge desGewässerabstandessinnvoll nicht möglich oderzumindest sehr schwierig.Ü544545549FamSenn-AckleS. + R.Lindenstrasse 25027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Zuteilung der Parzellen in die Zone W2aBegründung: Parzellen schliessen Bauzone des Dorfesab. Angrenzung an Dorf/Kernzone, wie auch an W2a undLandwirtschaftszone; dichte Überbauung passt nicht indiese UmgebungIn <strong>Herznach</strong> gibt es nur sehr wenige Gebiete,in denen eine höhere Ausnutzung mitReihenhäusern möglich ist. Austopographischen und landschaftlichenGründen und wegen der guten Erschliessungist der Ort für eine dichtere Bauweisegeeignet.Aufgrund der BNO-Vorschriften (Abstände,Mehrlängenzuschlag) ist eine grosseÜberbauung jedoch gar nicht möglich.Antrag auf Umzonung inW2a wird abgewiesen.Begründung:Das Gebiet grenzt an dieDorfkernzone, ist guterschlossen und eignetsich für eine dichtereBauweise im Rahmen derW2d-Vorschriften. In derDorfkernzone ist nochdichteres, höheres Bauenzulässig. GrosseÜberbauungen sind nichtmöglich.UntereWalchmattstrasseAntrag: Zuteilung der Strasse in die Zone W2aBegründung: Benutzung als Radweg, Steigerung desUnfallrisikos bei einer W2d-EinteilungDie Zonenzugehörigkeit derErschliessungsstrasse orientiert sich an derZone der angrenzenden Grundstücke.Die Erschliessungsstrasseverbleibt in der Zone W2dBegründung:Gemäss A+W.Seite 4 von 5 Ref. Nr. 77687 GR-Sitzung 16.10.2012


10 27 FriedliStefanLandweg 65027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Ausdehnung der Bauzonengrenze um ca. 5 m aufdie Ostseite der Türlestrasse; dies unter vertraglicherVerpflichtung der Grundeigentümer zur Mehrwertabgabevon 100%Begründung: Sowohl Eigentümer, als auch <strong>Gemeinde</strong>rat<strong>Herznach</strong> gingen davon aus, dass Bauzonengrenze aufOstseite der Türlestrasse verläuft.Aus Gründen der Rechtsgleichheit ist auf eineEinzonung zu verzichten.Auf eine Einzonung wirdverzichtet.Begründung:Rechtswidrig erstellteBauten können nichtdurch nachträglicheEinzonung legitimiertwerden.Die Auffassung des<strong>Gemeinde</strong>rates stützt sichauf die kantonaleStellungnahme vom08.09.2011 (Ref. Nr.54908, S. 5)11 510 Wernli-WengerUrs und DominiqueBurghaldenstrasse295027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Einsprache gegen abschlägigen Bescheid auserstem MitwirkungsverfahrenBegründung: „Dazumalige“ Bewilligung der Abmessungdes Paddocks, kleine Abweichung störe niemanden,häufiges Vorkommen solcher Abweichungen.Siehe Bemerkungen zu Nr. 4 (Parz. Nr. 508)Vgl. Entscheid zuMitwirkung Nr. 4Seite 5 von 5 Ref. Nr. 77687 GR-Sitzung 16.10.2012

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