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Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank

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32 II. Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren<br />

Unternehmerkapital:<br />

ERP-Kapital für Gründung<br />

Was?<br />

Mit dem „ERP-Kapital für Gründung“ bietet das ERP-<br />

Sondervermögen Existenzgründern und jungen Unternehmen<br />

bis drei Jahre nach deren Geschäftsaufnahme<br />

über die KfW Bankengruppe und unter Einschaltung<br />

der Hausbanken eigenkapitalähnliche Mittel in Form<br />

langfristiger Nachrangdarlehen an.<br />

Gefördert werden Gründungs- bzw. Investitionsvor haben,<br />

die eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz<br />

– gewerblich oder freiberuflich – als Haupterwerb er warten<br />

lassen. Durch den eigenkapitalähnlichen Charakter<br />

des Nachrangdarlehens, welches unbeschränkt haftet<br />

und für das keine Sicherheiten zu stellen sind, wird so -<br />

wohl die Eigenkapitalbasis des jungen Unternehmens<br />

gestärkt als auch eine Fremdkapitalaufnahme erleichtert.<br />

Die <strong>Förderung</strong> setzt voraus, dass der Antrag steller über<br />

eine für das Vorhaben erforderliche fach liche und kaufmännische<br />

Qualifikation sowie über eine ausreichende<br />

unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügt.<br />

ERP-Kapital für Gründung ist vorgesehen für:<br />

→ die Gründung einer selbständigen gewerblichen<br />

oder freiberuflichen Existenz, für „tätige Beteiligungen“<br />

mit unternehmerischem Einfluss oder für<br />

die Übernahme eines Unternehmens<br />

→ die Festigung der selbständigen gewerblichen oder<br />

freiberuflichen Existenz innerhalb von drei Jahren<br />

nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit<br />

ERP-Kapital für Gründung fördert unter anderem:<br />

→ Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten<br />

→ Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen,<br />

Anlagen und Einrichtungsgegenständen)<br />

→ Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

→ Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils<br />

→ Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich<br />

um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige,<br />

langfristige Aufstockung handelt)<br />

→ extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die<br />

einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung<br />

neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden<br />

sicherstellen<br />

→ Kosten für erste Messeteilnahmen<br />

Für wen?<br />

Gefördert werden Existenzgründerinnen und -gründer<br />

(= natürliche Personen), die über die erforderliche<br />

fachliche und kaufmännische Qualifikation für das<br />

Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische<br />

Entscheidungsfreiheit verfügen. Im Übrigen müssen<br />

die KMU-Kriterien der EU erfüllt werden.<br />

Wie?<br />

15 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten sollte<br />

der Antragsteller für das Vorhaben aus eigenen Mitteln<br />

erbringen (in den neuen Bundesländern mindestens<br />

zehn Prozent). Die Eigenmittel lassen sich mit dem<br />

Nachrangdarlehen auf maximal 45 Prozent des Kapitalbedarfs<br />

anheben (in den neuen Bundesländern<br />

maximal 50 Prozent), wobei der Höchstbetrag bei<br />

500.000 Euro pro Antragsteller liegt. Der Rest kann aus<br />

dem ERP-Gründerkredit – Universell (s. Seite 31) und/<br />

oder einem Hausbankdarlehen finanziert werden.<br />

Höchstbetrag: 500.000 Euro je Antragsteller<br />

Sicherheiten: persönliche Haftung des Darlehensnehmers<br />

Zinsen: In den ersten zehn Jahren wird der Zinssatz<br />

aus Mitteln des ERP-Sondervermögens verbilligt.<br />

Laufzeit/Tilgung: Die Laufzeit des Nachrangdarlehens<br />

beträgt 15 Jahre. Nach sieben tilgungsfreien Anlaufjahren<br />

tilgen Sie in gleich hohen vierteljährlichen Raten.

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