Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank
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32 II. Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren<br />
Unternehmerkapital:<br />
ERP-Kapital für Gründung<br />
Was?<br />
Mit dem „ERP-Kapital für Gründung“ bietet das ERP-<br />
Sondervermögen Existenzgründern und jungen Unternehmen<br />
bis drei Jahre nach deren Geschäftsaufnahme<br />
über die KfW Bankengruppe und unter Einschaltung<br />
der Hausbanken eigenkapitalähnliche Mittel in Form<br />
langfristiger Nachrangdarlehen an.<br />
Gefördert werden Gründungs- bzw. Investitionsvor haben,<br />
die eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz<br />
– gewerblich oder freiberuflich – als Haupterwerb er warten<br />
lassen. Durch den eigenkapitalähnlichen Charakter<br />
des Nachrangdarlehens, welches unbeschränkt haftet<br />
und für das keine Sicherheiten zu stellen sind, wird so -<br />
wohl die Eigenkapitalbasis des jungen Unternehmens<br />
gestärkt als auch eine Fremdkapitalaufnahme erleichtert.<br />
Die <strong>Förderung</strong> setzt voraus, dass der Antrag steller über<br />
eine für das Vorhaben erforderliche fach liche und kaufmännische<br />
Qualifikation sowie über eine ausreichende<br />
unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügt.<br />
ERP-Kapital für Gründung ist vorgesehen für:<br />
→ die Gründung einer selbständigen gewerblichen<br />
oder freiberuflichen Existenz, für „tätige Beteiligungen“<br />
mit unternehmerischem Einfluss oder für<br />
die Übernahme eines Unternehmens<br />
→ die Festigung der selbständigen gewerblichen oder<br />
freiberuflichen Existenz innerhalb von drei Jahren<br />
nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit<br />
ERP-Kapital für Gründung fördert unter anderem:<br />
→ Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten<br />
→ Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen,<br />
Anlagen und Einrichtungsgegenständen)<br />
→ Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
→ Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils<br />
→ Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich<br />
um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige,<br />
langfristige Aufstockung handelt)<br />
→ extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die<br />
einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung<br />
neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden<br />
sicherstellen<br />
→ Kosten für erste Messeteilnahmen<br />
Für wen?<br />
Gefördert werden Existenzgründerinnen und -gründer<br />
(= natürliche Personen), die über die erforderliche<br />
fachliche und kaufmännische Qualifikation für das<br />
Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische<br />
Entscheidungsfreiheit verfügen. Im Übrigen müssen<br />
die KMU-Kriterien der EU erfüllt werden.<br />
Wie?<br />
15 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten sollte<br />
der Antragsteller für das Vorhaben aus eigenen Mitteln<br />
erbringen (in den neuen Bundesländern mindestens<br />
zehn Prozent). Die Eigenmittel lassen sich mit dem<br />
Nachrangdarlehen auf maximal 45 Prozent des Kapitalbedarfs<br />
anheben (in den neuen Bundesländern<br />
maximal 50 Prozent), wobei der Höchstbetrag bei<br />
500.000 Euro pro Antragsteller liegt. Der Rest kann aus<br />
dem ERP-Gründerkredit – Universell (s. Seite 31) und/<br />
oder einem Hausbankdarlehen finanziert werden.<br />
Höchstbetrag: 500.000 Euro je Antragsteller<br />
Sicherheiten: persönliche Haftung des Darlehensnehmers<br />
Zinsen: In den ersten zehn Jahren wird der Zinssatz<br />
aus Mitteln des ERP-Sondervermögens verbilligt.<br />
Laufzeit/Tilgung: Die Laufzeit des Nachrangdarlehens<br />
beträgt 15 Jahre. Nach sieben tilgungsfreien Anlaufjahren<br />
tilgen Sie in gleich hohen vierteljährlichen Raten.