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Wehrhahn/Tondeo - Bundeskartellamt

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Leasing und Schmierstoffe. Über ihre mittelbare Tochtergesellschaft Jaguar<br />

Stahlwarenfabrik GmbH&Co.KG, Solingen (im Folgenden: Jaguar), ist sie<br />

zudem in der Herstellung von Profi-Haarscheren sowie Rasierklingen und<br />

–messern aktiv. Im Geschäftsjahr 2006 erzielte die Werhahn-Gruppe weltweit<br />

Umsatzerlöse in Höhe von 2,43 Mrd. €. Hiervon entfielen [1,9-2,2] Mrd. € auf<br />

die EU und davon wiederum [1,5-2] Mrd. € auf Deutschland.<br />

(3) Bei dem Zielunternehmen Jenny Holding GmbH handelt es sich um eine<br />

100%-ige Tochtergesellschaft der zur Findos Investor GmbH, München,<br />

gehörenden Otto Jenny GmbH. Die Jenny Holding GmbH hält mittelbar über<br />

ihre Tochtergesellschaft Jenny GmbH, München, und deren<br />

Tochtergesellschaft <strong>Tondeo</strong> Holding GmbH, München, 100% der<br />

Gesellschaftsanteile an der <strong>Tondeo</strong> Werk GmbH, Wuppertal (im Folgenden:<br />

<strong>Tondeo</strong>). <strong>Tondeo</strong> ist in der Herstellung und dem Vertrieb von Profi-<br />

Haarscheren, Rasierklingen und –messern, Elektrokleingeräten sowie<br />

sonstigem Friseurbedarf aktiv. Im Geschäftsjahr 2006 entfielen auf das<br />

Zielunternehmen weltweit Umsätze in Höhe von rd. [15-20] Mio. €, davon [15-<br />

18] Mio. € in der EU und rd. [5-10] Mio. € in Deutschland.<br />

III. Verfahren<br />

(4) Die Anmelderin hat zunächst per Fax vom 4. Juli 2007 den Entwurf einer<br />

Anmeldung beim <strong>Bundeskartellamt</strong> eingereicht. Am 12. Juli 2007 ist das<br />

Zusammenschlussvorhaben beim <strong>Bundeskartellamt</strong> gemäß § 39 Abs. 1 GWB<br />

angemeldet worden. Die Beschlussabteilung hat der Anmelderin am<br />

9. August 2007 per Fax gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 GWB mitgeteilt, dass sie in<br />

das Hauptprüfverfahren eingetreten ist (Monatsbrief).<br />

(5) Mit Schreiben vom 19. Oktober 2007 (Abmahnschreiben), das den Beteiligten<br />

am selben Tage per Fax übermittelt worden ist, hat die Beschlussabteilung<br />

diese über die beabsichtigte Untersagung des Zusammenschlusses sowie die<br />

hierfür maßgeblichen Gründe informiert und ihnen Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme gegeben. Dabei ist die Beschlussabteilung nach dem

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