Download zu diesem Dokument (PDF) - Hansestadt LÜBECK
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TOP 4.3.4– Verkehrsbelastung in der Beethovenstraße<br />
Anfrage:<br />
Insbesondere während der Schulzeiten (Hauptschule, Gymnasium, BBZ) wird der morgendliche<br />
durch auf beiden Seiten der Beethovenstr. parkende Autos sehr stark behindert.<br />
Zum Teil ist vormittags nur noch ein schmaler Fahrweg vorhanden, so dass es regelmäßig<br />
<strong>zu</strong> starken Verkehrsbehinderungen kommt. Da auch viele Schüler für Ihren<br />
Schulweg mit dem Fahrrad die Beethovenstraße nutzen, kommt es regelmäßig <strong>zu</strong><br />
schwierigen Situationen für Schüler und Autofahrer.<br />
Die bereits eingerichtete 30- Zone von Höhe Lorzingstr. Bis <strong>zu</strong>r Einmündung der Beethovenstr.<br />
in die Ziegelstraße hat hier leider keine Abhilfe geschaffen.<br />
Hintergrund<br />
Die Schüler des BBZ haben eine andere Altersstruktur und kommen mehrheitlich mit<br />
PKW <strong>zu</strong>m Unterricht und finden auf dem Schulgelände keine ausreichenden Parkmöglichkeiten<br />
und weichen daher auf die Beethovenstraße aus.<br />
Lösungsvorschlag<br />
Ist die Einrichtung eines Parkverbotes auf der linken Seite der Beethovenstraße in Vormittagsstunden<br />
oder besser noch die Verlängerung des bereits im Mündungsbereich der<br />
Ziegelstraße eingerichteten Fahrradstreifens bis <strong>zu</strong> Lorzingstraße möglich?<br />
Der <strong>zu</strong>ständige Bereich der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck möge bitte die verschiedenen Möglichkeiten<br />
prüfen und eine Abhilfe schaffen.<br />
Herr Geißler erläutert dem Ausschuss, dass die Straßenverkehrsbehörde <strong>zu</strong>r Beurteilung<br />
der beschriebenen Verkehrsverhältnisse sowohl die Polizei als auch den Straßenbaulastträger<br />
eingeschaltet habe. Vor Ende März sei aber mit einer Stellungnahme nicht<br />
<strong>zu</strong> rechnen.<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
TOP 4.3.5– Einhaltung von Hygienevorschriften in lebensmittelverarbeitenden<br />
Betrieben<br />
Anfrage:<br />
Laut Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygiene- Verordnungen müssen regelmäßig<br />
jedes Jahr alle Mitarbeiter/innen aus diesen Bereichen eine Pflichtunterweisung <strong>zu</strong><br />
<strong>diesem</strong> Thema erhalten.<br />
Das Gesundheitsamt führt die Erstunterunterweisungen <strong>zu</strong>m IFSG durch. Die weiteren<br />
Schulungen obliegen in der Verantwortung des Betriebes.<br />
Fragen:<br />
Wie oft werden im Bereich der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck Gaststätten, Imbissbetriebe, Bäckereien<br />
und ähnliche Einrichtungen auf die Einhaltung der Hygiene Vorschriften und die<br />
Einhaltung der Regelunterweisungen überprüft? (Anzahl Prüfungen/ Betriebe/ Beanstandungen)<br />
Wie hoch ist die tatsächliche Schulungsquote der Betriebe und wie werden diese Schulungen<br />
in der Regel durchgeführt (Präsenz/ online, Extern/ intern)?<br />
Wie können bei den internen Schulungen die Mindest- Standards sichergestellt werden?<br />
Wie sehen die Kontrollen insbesondere auf größeren Veranstaltungen (Travemünde,<br />
Weihnachtsmarkt) aus, wo unter anderem auch sehr viel Aushilfspersonal in den Hotels,<br />
Gaststätten und mobilen Verkaufsständen eingesetzt wird?<br />
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