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TOP 4.3.4– Verkehrsbelastung in der Beethovenstraße<br />

Anfrage:<br />

Insbesondere während der Schulzeiten (Hauptschule, Gymnasium, BBZ) wird der morgendliche<br />

durch auf beiden Seiten der Beethovenstr. parkende Autos sehr stark behindert.<br />

Zum Teil ist vormittags nur noch ein schmaler Fahrweg vorhanden, so dass es regelmäßig<br />

<strong>zu</strong> starken Verkehrsbehinderungen kommt. Da auch viele Schüler für Ihren<br />

Schulweg mit dem Fahrrad die Beethovenstraße nutzen, kommt es regelmäßig <strong>zu</strong><br />

schwierigen Situationen für Schüler und Autofahrer.<br />

Die bereits eingerichtete 30- Zone von Höhe Lorzingstr. Bis <strong>zu</strong>r Einmündung der Beethovenstr.<br />

in die Ziegelstraße hat hier leider keine Abhilfe geschaffen.<br />

Hintergrund<br />

Die Schüler des BBZ haben eine andere Altersstruktur und kommen mehrheitlich mit<br />

PKW <strong>zu</strong>m Unterricht und finden auf dem Schulgelände keine ausreichenden Parkmöglichkeiten<br />

und weichen daher auf die Beethovenstraße aus.<br />

Lösungsvorschlag<br />

Ist die Einrichtung eines Parkverbotes auf der linken Seite der Beethovenstraße in Vormittagsstunden<br />

oder besser noch die Verlängerung des bereits im Mündungsbereich der<br />

Ziegelstraße eingerichteten Fahrradstreifens bis <strong>zu</strong> Lorzingstraße möglich?<br />

Der <strong>zu</strong>ständige Bereich der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck möge bitte die verschiedenen Möglichkeiten<br />

prüfen und eine Abhilfe schaffen.<br />

Herr Geißler erläutert dem Ausschuss, dass die Straßenverkehrsbehörde <strong>zu</strong>r Beurteilung<br />

der beschriebenen Verkehrsverhältnisse sowohl die Polizei als auch den Straßenbaulastträger<br />

eingeschaltet habe. Vor Ende März sei aber mit einer Stellungnahme nicht<br />

<strong>zu</strong> rechnen.<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

TOP 4.3.5– Einhaltung von Hygienevorschriften in lebensmittelverarbeitenden<br />

Betrieben<br />

Anfrage:<br />

Laut Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygiene- Verordnungen müssen regelmäßig<br />

jedes Jahr alle Mitarbeiter/innen aus diesen Bereichen eine Pflichtunterweisung <strong>zu</strong><br />

<strong>diesem</strong> Thema erhalten.<br />

Das Gesundheitsamt führt die Erstunterunterweisungen <strong>zu</strong>m IFSG durch. Die weiteren<br />

Schulungen obliegen in der Verantwortung des Betriebes.<br />

Fragen:<br />

Wie oft werden im Bereich der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck Gaststätten, Imbissbetriebe, Bäckereien<br />

und ähnliche Einrichtungen auf die Einhaltung der Hygiene Vorschriften und die<br />

Einhaltung der Regelunterweisungen überprüft? (Anzahl Prüfungen/ Betriebe/ Beanstandungen)<br />

Wie hoch ist die tatsächliche Schulungsquote der Betriebe und wie werden diese Schulungen<br />

in der Regel durchgeführt (Präsenz/ online, Extern/ intern)?<br />

Wie können bei den internen Schulungen die Mindest- Standards sichergestellt werden?<br />

Wie sehen die Kontrollen insbesondere auf größeren Veranstaltungen (Travemünde,<br />

Weihnachtsmarkt) aus, wo unter anderem auch sehr viel Aushilfspersonal in den Hotels,<br />

Gaststätten und mobilen Verkaufsständen eingesetzt wird?<br />

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