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CUSL - Lehrstuhl für US-amerikanisches Recht - Universität zu Köln

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Anhand von Case Studies werden im <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm theoretische<br />

Grundlagen erarbeitet und in kleinen Gruppen analysiert und<br />

diskutiert.<br />

Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm vermittelt berufspraktische Schlüsselqualifikationen<br />

wie Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung.<br />

Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm ist studienbegleitend auf vier Semester angelegt,<br />

die flexibel auf die Dauer des Studiums <strong>zu</strong>r ersten Prüfung<br />

<strong>Recht</strong>swissenschaft verteilt werden können. Erfolgreiche <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-<br />

Ab solventen können sich ein Urlaubssemester anrechnen lassen,<br />

das beim „Freischuss“ unangetastet bleibt.<br />

Kurzinfo:<br />

Regelstudienzeit: 4 Semester<br />

Beginn: Sommer- und Wintersemester<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng: Student/in der <strong>Recht</strong>swissenschaften<br />

an der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

Unterrichtssprache: Englisch<br />

Abschluss: Certificate in United States Law<br />

<strong>US</strong> <strong>Recht</strong><br />

Kontakt<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> <strong>US</strong>-<strong>amerikanisches</strong> <strong>Recht</strong><br />

Aachener Str. 201 / 4. OG<br />

D-50931 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: +49 (0)221 - 16821 594<br />

Fax: +49 (0)221 - 16821 608<br />

E-Mail: us-recht@uni-koeln.de<br />

Sprechzeiten: Mo-Fr. 10.00h – 17.00h<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Peter Kern<br />

Frau Anja Meutsch<br />

us-recht@uni-koeln.de<br />

www.jura.uni-koeln.de/usrecht<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> <strong>US</strong>-<strong>amerikanisches</strong> <strong>Recht</strong>, Aachener Str. 201,<br />

50931 <strong>Köln</strong><br />

Fotos: istockphoto, fotolia, wikipedia.org / UpstateNYer, Helmar Mildner,<br />

Fotostudio Balsereit, <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> <strong>US</strong>-<strong>amerikanisches</strong> <strong>Recht</strong><br />

Gestaltungskonzept: Ulrike Kersting, <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

Stand: September 2010<br />

Certificate<br />

United States’ Law (<strong>C<strong>US</strong>L</strong>)<br />

Studienbegleitende Zusatzqualifikation<br />

Study Law in English at the University of Cologne.<br />

Visit our Website at: www.jura.uni-koeln.de/usrecht<br />

<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

<strong>Recht</strong>swissenschaftliche Fakultät<br />

<strong>C<strong>US</strong>L</strong>. Gaining insight into<br />

American legal culture.<br />

Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm verbindet den Erwerb von Sprachpraxis<br />

in Englisch als internationaler <strong>Recht</strong>ssprache mit einem thematisch<br />

vielfältigen Einblick in die <strong>US</strong>-amerikanische <strong>Recht</strong>skultur<br />

und in den Umgang mit Common-Law Systemen.<br />

Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm wird von renommierten, englisch muttersprachlichen<br />

Dozenten gelehrt, die im <strong>US</strong>-amerikanischen <strong>Recht</strong>ssystem<br />

ausgebildet wurden und fundiertes Theoriewissen mit<br />

praktischer Erfahrung in Einklang bringen.<br />

Die inhaltliche Vermittlung im <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm orientiert sich<br />

an der anwendungsbezogenen Lehrmethode der <strong>US</strong>-amerikanischen<br />

Law Schools.


Dozenten<br />

Prof. Dr. Kirk Junker<br />

Professor Junker unterrichtete bereits an der rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />

der Duquesne University in Pittsburgh, <strong>US</strong>A. Davor war er Mitglied<br />

der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Open University<br />

in Großbritannien. Zudem hatte er den ersten grenzübergreifenden akademischen<br />

Posten in Irland inne: Professor Junker war gleichzeitig Vollzeitmitglied<br />

der Queen‘s University in Belfast, Nordirland, und der Dublin<br />

City University in Irland.<br />

Professor Junker ist <strong>zu</strong>gelassener <strong>Recht</strong>sanwalt in Pennsylvania und vor<br />

den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika.<br />

Dr. Keith Wilder, LL.M.<br />

Dr. Wilder hält ein J.D. der University Of Colorado School Of Law<br />

sowie ein LL.M. und Ph.D. der University Of Edinburgh in Großbritannien.<br />

Er ist <strong>zu</strong>gelassener <strong>Recht</strong>sanwalt in Colorado und vor den Bundesgerichten<br />

der Vereinigten Staaten von Amerika.<br />

Certificate United States’ Law (<strong>C<strong>US</strong>L</strong>)<br />

„Für mich als Studentin der<br />

<strong>Recht</strong>swissenschaft stellt das<br />

<strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm eine ideale<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> meinen bereits<br />

erworbenen Kenntnissen im<br />

deutschen <strong>Recht</strong> dar. Die<br />

Veranstaltungen haben mir<br />

einen einmaligen Einblick in<br />

das amerikanische <strong>Recht</strong>sdenken<br />

ermöglicht.“<br />

Katharina Isabel Schmidt<br />

Absolventin<br />

<strong>Recht</strong>ssprache Englisch<br />

Die englische Sprache gewinnt im Berufsleben von Juristen immer mehr an<br />

Bedeutung. Sie hat als Arbeitssprache nicht nur in Großkanzleien und internationalen<br />

Unternehmen Ein<strong>zu</strong>g gehalten, sondern ist seit 2010 auch eine<br />

der möglichen Gerichtssprachen während der mündlichen Verhandlung in<br />

Nordrhein-Westfalen. Die <strong>Recht</strong>swissenschaftliche Fakultät der <strong>Universität</strong><br />

<strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> hat es sich, als eine der ältesten und größten juristischen Fakultäten<br />

des Landes, deshalb <strong>zu</strong>r Aufgabe gemacht, ihre Studierenden auf diese<br />

veränderte Arbeitswelt besonders vor<strong>zu</strong>bereiten. Hier<strong>für</strong> wurde der <strong>Lehrstuhl</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>US</strong>-<strong>amerikanisches</strong> <strong>Recht</strong> geschaffen, der seit dem Wintersemester<br />

2009 das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm anbietet.<br />

Certificate in United States’ Law (<strong>C<strong>US</strong>L</strong>)<br />

Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm ermöglicht den Studenten eine neue und dynamische<br />

Gelegenheit unverzichtbare Kenntnisse <strong>für</strong> eine erfolgreiche juristische<br />

Karriere <strong>zu</strong> erwerben. Die Lehrmethode ist angelehnt an die <strong>US</strong>-amerikanischer<br />

Law-Schools. Daher bietet sie den Studenten eine authentische Möglichkeit<br />

an der <strong>Köln</strong>er <strong>Universität</strong> das <strong>US</strong>-amerikanische <strong>Recht</strong>ssystem <strong>zu</strong> erlernen.<br />

Die Veranstaltungen werden von englischen Muttersprachlern angeboten,<br />

die über berufspraktische Erfahrungen in den <strong>US</strong>A verfügen. Hierbei werden<br />

u. a. in kleinen Gruppen Urteile <strong>US</strong>-amerikanischer Gerichtshöfe in Englisch<br />

diskutiert und analysiert. Im praktischen Training erlernen die Studenten<br />

wie Verhandlungen geführt und Verträge aufgesetzt werden.<br />

Studienaufbau<br />

Zum Erhalt des Zertifikats müssen die Studenten nachweisen können,<br />

mindestens 16 Semesterwochenstunden an <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Veranstaltungen<br />

erfolgreich besucht <strong>zu</strong> haben.<br />

Hierbei sind 10 SWS durch Besuch der Pflichtveranstaltungen <strong>zu</strong> absolvieren.<br />

Weitere 4 SWS werden aus dem Wahlbereich gedeckt, wobei mindestens eine<br />

weitere materiell-rechtliche Veranstaltung erfolgreich besucht werden muss.<br />

Ein Kurs mit 2 SWS ist somit komplett frei wählbar.<br />

Pflichtbereich<br />

10 SWS<br />

Wahlbereich<br />

4 SWS<br />

Frei<br />

Wählbar<br />

2 SWS<br />

Kursangebot z.B.:<br />

Den Studierenden steht es frei, auch ohne Teilnahme am <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-<br />

Programm, die <strong>für</strong> sie interessanten Vorlesungen <strong>zu</strong> besuchen.<br />

Ziele<br />

<strong>US</strong> Constitutional Law<br />

<strong>US</strong> Tort Law<br />

<strong>US</strong> Contract Law<br />

<strong>US</strong> Civil Procedure<br />

<strong>US</strong> Business Law<br />

Das Ziel des <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programms ist es, den Studierenden der <strong>Recht</strong>swissenschaftlichen<br />

Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> eine <strong>zu</strong>sätzliche Schlüsselqualifikation<br />

<strong>zu</strong> vermitteln, die sie von Absolventen anderer <strong>Universität</strong>en abhebt<br />

und sie auf die moderne Berufswelt vorbereitet. Den Studierenden soll nicht<br />

nur die englische Sprache, sondern Englisch als <strong>Recht</strong>ssprache, sowie das <strong>US</strong>amerikanische<br />

<strong>Recht</strong>ssystem vermittelt werden. Die erworbenen Kenntnisse<br />

des Common Law, ermöglichen dem Absolventen einen schnellen Einstieg in<br />

andere Common Law Systeme. Erfolgreichen Teilnehmern wird ein Zertifikat<br />

verliehen, welches gleichzeitig als fachspezifische Fremdsprachenausbildung<br />

gilt. Mit dem Erwerb des Zertifikates erhalten die Studierenden ein Freisemester,<br />

welches bei der Berechnung des Freischusses unberücksichtigt bleibt.<br />

Teilnehmer<br />

Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm richtet sich an alle Studierende der <strong>Recht</strong>swissenschaftlichen<br />

Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>. Die Englischkenntnisse sind<br />

von den Teilnehmern selbst ein<strong>zu</strong>schätzen.<br />

„Das amerikanische <strong>Recht</strong> ist ein faszinierend innovatives <strong>Recht</strong>ssystem,<br />

in Methode und Vorgehensweise in vielerlei Hinsicht verschieden vom<br />

deutschen <strong>Recht</strong>. Die Befassung damit erlaubt jedem jungen Juristen den<br />

Blick über den Tellerrand. Sie vermittelt einen Eindruck von der Relativität<br />

der eigenen <strong>Recht</strong>sordnung.<br />

Der Beruf des wirtschaftsberatenden Anwalts lässt sich heute nicht mehr<br />

ohne Kenntnisse der englischen <strong>Recht</strong>ssprache und ohne ein Grundverständnis<br />

des amerikanischen (oder englischen) <strong>Recht</strong>ssystems ausüben.“<br />

Dr. Ludwig Leyendecker, LL.M.<br />

Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP<br />

Vorsitzender der Deutsch-Amerikanischen<br />

Juristen-Vereinigung<br />

Environmental Law<br />

<strong>US</strong> Property Law<br />

Drafting Contracts<br />

Legal Negotiation

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