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Anstieg der Grunderwerbssteuer

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ANSTIEG DER GRUNDERWERBSSTEUER (IMPUESTO SOBRE TRANSMISIONESPATRIMONIALES // ITP) AUF DEN BALEAREN AB DEM 01.05.2012Der Fiskus verteuert den Kauf von Immobilien in Spanien(Vorsicht ist ebenfalls geboten in Zusammenhang mit dem Eintritt des neuenDoppelbesteuerungsabkommens)Käufe von gebrauchten Immobilien werden teurerAb dem 01.05.2012 werden Erwerben von gebrauchten Immobilien tiefer in die Tasche greifen müssen, dadie Grun<strong>der</strong>werbssteuer für Immobilien ab 300.000 € (30.000 € bei Garagen) angehoben wurde und statt <strong>der</strong>bisher geltenden 7% nun eine Skala von zwischen 7% und 10% angewendet wird.(Steuergesetz 4/2012 verabschiedet von <strong>der</strong> Balearenregierung und veröffentlicht im Amtsblatt vom31.03.2012)Die Grun<strong>der</strong>werbsteuer ist eine staatliche Steuer, <strong>der</strong>en Erhebung jedoch an die autonomen Regionenabgegeben wurde, besteuert wird damit die Übertragung von Immobilien aus zweiter Hand (Wohnungen,Parkplätze, Geschäftsräume usw.) in <strong>der</strong> Regel zwischen Privatpersonen. Ausserdem werden mit dieserSteuer auch bestimmte Immobilienübertragungen zwischen Unternehmern belegt, ebenso wie die Übertragungvon Anteilen einer Gesellschaft, <strong>der</strong>en Aktiva hauptsächlich in Immobilien bestehen.Die Grun<strong>der</strong>werbssteuer ist, wie <strong>der</strong> deutsche Name dieser unliebsamen Steuer bereits, an<strong>der</strong>s als das <strong>der</strong>spanische Begriff, bereits andeutet, vom Erwerber <strong>der</strong> Immobilie zu zahlen und zwar auf den realen Wert <strong>der</strong>Immobilie. Tatsächlich hat das Finanzamt die Möglichkeit, den in <strong>der</strong> Steuererklärung deklarierten Wert zuüberprüfen und eine Steuernachzahlung zu for<strong>der</strong>n, sollte <strong>der</strong> reale Wert über dem deklarierten Wert liegen.Auf den Balearen wird seit Jahren <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbssteuersatz von 7% angewandt, gelegentlich kommenreduzierte Steuersätze zur Anwendung. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Notwendigkeit, durch Mehreinnahmen dasHaushaltsdefizit entscheidend zu senken, hat man sich jedoch nun zu dieser Steuererhöhung entschlossenund zwar in gleicher Form wie an<strong>der</strong>e autonome Regionen wie Andalusien, Extremadura und Asturien. Es wir<strong>der</strong>wartet, dass an<strong>der</strong>e autonome Regionen ebenfalls diesem Beispiel folgen.Steuerlich günstiger Erwerb von neuen Immobilien vom Bauträger (bis 31.12.2012)Der Erwerb von Immobilien aus erster Hand direkt vom Bauträger wird mit <strong>der</strong> Mehrwertsteuer besteuert. DerMehrwertsteuersatz liegt allgemein bei 18%, für die Übertragung von Immobilien aus erster hand gilt einreduzierter Steuersatz von 8%. Interessanter Weise werden Neubauimmobilien, welche bis 31.12.2012erworben werden, lediglich mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 4% besteuert und zwarunabhängig vom Preis <strong>der</strong> Immobilie, während die Immobilien aus zweiter Hand je nach Wert mit bis zu10% Grun<strong>der</strong>werbsteuer zu Buche schlagen können.www.consultingdms.com


Wie wird die Grun<strong>der</strong>werbssteuer berechnetBerechnet wird die zu zahlende Grun<strong>der</strong>werbssteuer mit Hilfe einer progressiven Tabelle zwischen 7% und10% abhängig vom Gesamtwert <strong>der</strong> Immobilie und nicht wie in einigen an<strong>der</strong>en autonomen Regionenabhängig vom Wert des Teils <strong>der</strong> Immobilie, welcher veräussert wird.Ab 01.05.2012 wird so zum Beispiel bei einer Person, die nur 50% einer Immobilie erwirbt, bei <strong>der</strong> Berechnung<strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbsteuer <strong>der</strong> Gesamtwert <strong>der</strong> Immobilie zugrunde gelegt, <strong>der</strong> daraus resultierende Prozentsatzwird dann auf den zu erwerbenden Anteil <strong>der</strong> Immobilie angewandt.Wert <strong>der</strong> Immobilie bisEUROSteuerbetrag Rest bis EURO Steuersatz (%)0,00 0,00 300.000,00 7300.000,01 21.000,00 500.000,00 8500.000,01 40.000,00 700.000,00 9700.000,01 63.000,00 darüber hinaus 10Für Garagen gilt die folgende Tabelle:Wert <strong>der</strong> Immobilie bisEUROSteuerbetrag Rest bis EURO Steuersatz (%)0,00 0,00 30.000,00 730.000,01 2.100,00 darüber hinaus 8So z.B. wird <strong>der</strong> Erwerb einer Immobilie mit einem Wert von unter 300.000 € weiterhin mit 7% besteuert, beieinem Wert von 480.000 € fallen 7,34% bei einem Wert von 680.000 € fallen 8,26% an und bei einer Immobilemit einem Wert von 1.700.000 € werden 9,59% veranschlagt.Beim Kauf einer Garage fallen nach wie vor 7% an Grun<strong>der</strong>werbsteuer an, wenn <strong>der</strong> Wert unter 30.000 € liegt,bei einem Wert von 44.000 € liegt <strong>der</strong> Prozentsatz bei 7,32 €.Der Fiskus macht die Übertragung von gebrauchten Immobilien zwischen Privatpersonen schwierigerIn jedem Fall ist unübersehbar, dass <strong>der</strong> spanische Fiskus die Immobilienübertragung zwischenPrivatpersonen immer schwieriger und vor allem kostspieliger gestaltet. Ab dem 01.01.2012 erst wurde dieEinkommensteuer auf die Gewinne aus <strong>der</strong> Veräusserung von Immobilien empfindlich angehoben (fürResidenten von 21% auf 27%, für Nicht-Residenten von 19% auf 21%). Nun werden aber auch die Käufer mit<strong>der</strong> oben beschriebenen Erhöhung <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbsteuer stärker zur Kasse gebeten.Deutsche, die ihre Immobilie in Spanien veräussern wollen, sollten dies vor dem 31.12.2012 tun, wenn sieüber sehr hohe Einkommen verfügen. In diesem Fall würden die aus <strong>der</strong> Veräusserung resultierendenGewinne lediglich in Spanien mit 21% versteuert. Findet <strong>der</strong> Verkauf jedoch nach Inkrafttreten des neuenDoppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland statt (voraussichtlich am 01.01.2013),werden diese Gewinne auch in Deutschland versteuert werden müssen und zwar je Fall mit bis zu 50%, wobeijedoch dann die bereits in Spanien gezahlten Steuern (21%) angerechnet werden.Palma, 31.März 2012Alejandro del Campo ZafraRechtsanwalt und Steuerberaterwww.consultingdms.com

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