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Vorschrift für den Stadtmarkt auf dem Marktplatz - Messen & Märkte

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<strong>Messen</strong> und Märkte1. Verk<strong>auf</strong>sartikelFrischwaren aller Art (z. B. Gemüse, Obst, Südfrüchte, Blumen, Eier, Naturhonig, Käse, Backwaren,Fische, Fleisch, Charcuterie-Artikel und weitere Frischwaren). Zur Ergänzung desFrischwarenangebotes wird, mit entsprechen<strong>den</strong> zusätzlichen Auflagen, von der Abteilung Aussenbeziehungenund Standortmarketing (Bewilligungsgeber), vertreten durch die Fachstelle<strong>Messen</strong> und Märkte, eine beschränkte Anzahl an Verpflegungsgeschäften zugelassen. Non-Food Artikel können nach Ermessen des Bewilligungsgebers zugelassen wer<strong>den</strong>.2. Markttage und Verk<strong>auf</strong>szeitenMontag, Mittwoch und FreitagDienstag, Donnerstag und SamstagZweiter und letzter Samstag im Monat6.00 Uhr - 19.00 Uhr6.00 Uhr - 13.30 Uhr6.00 Uhr - 18.00 UhrSämtliche Geschäfte müssen ihren Betrieb ab 8.30 Uhr geöffnet haben. Die Teilnahme amMarkt ausschliesslich zwischen 13.30 und 19.00 Uhr ist nicht erlaubt.Vor und während Feiertagen sowie bei übergeordneten Anlässen gelten die vom Bewilligungsgeberfestgelegten Marktzeiten. Diese wer<strong>den</strong> rechtzeitig kommuniziert.Der <strong>Stadtmarkt</strong> kann gemäss § 9 der Verordnung betreffend <strong>Messen</strong> und Märkte in der StadtBasel vom 16. Juni 2009 vorübergehend für öffentliche Veranstaltungen von übergeordneterBedeutung oder bei Vorliegen eines anderen vorrangigen öffentlichen Interesses in Anspruchgenommen wer<strong>den</strong>.3. Auf- / AbbauDie Geschäfte dürfen höchstens eine Stunde vor Verk<strong>auf</strong>sbeginn <strong>auf</strong>gestellt wer<strong>den</strong>. DieGeschäfte müssen bis spätestens eine Stunde nach Verk<strong>auf</strong>sschluss abgebaut sein. Danachmuss der <strong>Marktplatz</strong> vollständig geräumt, d.h. frei von Geschäften und Fahrzeugen sein.4. Befahren des <strong>Marktplatz</strong>esDas Befahren des <strong>Marktplatz</strong>es ist bis 8.30 Uhr und ab 13.30 Uhr gestattet. An Tagen an <strong>den</strong>ender <strong>Stadtmarkt</strong> ganztägig geöffnet ist, darf der <strong>Marktplatz</strong> nur von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr undwieder ab 17.00 Uhr befahren wer<strong>den</strong>. Ausserhalb dieser Zeiten dürfen sich keine Fahrzeuge<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Marktplatz</strong> befin<strong>den</strong>.5. PlatzordnungJedes Geschäft erhält vom Bewilligungsgeber einen definierten Standplatz zugeteilt, dessenBelegung von Dienstag bis Samstag zwingend einzuhalten ist. Aufgrund der geringen Belegungam Montag sind die Geschäfte kompakt nah beieinander <strong>auf</strong>zustellen, damit der Marktcharaktergewährleistet ist.Geplante Änderungen und Investitionen von Marktstän<strong>den</strong> sind zwingend vorgängig mit <strong>dem</strong>Bewilligungsgeber abzusprechen.2

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