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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46503 nach §22 StVZO Anlage 17 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46503</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>17</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55053006 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PF7015ProLine wheels OHGSeite 1 von 5AuftraggeberPrüfgegenstandModellTypRadgrößeZentrierartProLine wheels OHGBesselstraße 2868219 MannheimQM-<strong>Nr</strong>. QA 05 113 8031PKW-SonderradPFPF70157Jx15H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis-(mm)/ Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)W3 PF7015 W3/74,1-66,6 5/112/66,6 47 690 2100KennzeichnungenKBA-Nummer <strong>46503</strong>HerstellerzeichenPLWRadtyp und Ausführung PF7015 (s.o.)Radgröße7Jx15H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrAbrollumfang(mm)Befestigungsmittel<strong>Nr</strong>. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 33S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26PrüfungenDie Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten <strong>Nr</strong>. 55053006) durchgeführt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungendurchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerMercedes-BenzSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46503</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>17</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55053006 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PF7015ProLine wheels OHGHandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 5Auflagen undHinweiseA-Klasse 44-75 185/55R15 K49 K50 M+S M14 A01 A02 A04168e1*96/79*0073*..nur mit ESP44-75 195/50R15 K42 K49 K50 A05 A08 A09A12 A16 A21A60 B03 DBAK46 S02V-Klasse638/272-128 195/70R15 138 K42 K50 R37 R50 R70 T96T97A01 A02 A04A05 A08 A09e9*95/54, 98/14,2001/116*0020*..72-128 205/65R15 138 K42 K50 K56 R37 R50 T94T99A12 A16 A21B03 S0<strong>17</strong>2-128 215/65R15 138 K42 K50 K56 T96Vito63858-105 195/70R15 138 K42 K50 R37 R50 R70 T96T97A01 A02 A04A05 A08 A09e9*93/81,98/14, 58-105 205/65R15 138 K42 K50 K56 R37 R50 T99 A12 A16 A212001/116*0005*.. 58-105 215/65R15 138 K42 K50 K56 T96 B03 S01Auflagen und Hinweise138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1380 kg.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen odereinen Angestellten <strong>nach</strong> Nummer 4 der <strong>Anlage</strong> VIIIb <strong>zur</strong> <strong>StVZO</strong> auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog <strong>zum</strong> §19 <strong>StVZO</strong> veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapierendurch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung vonder Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendendenReifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Fernersind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeugdurch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht längerals erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichemAbrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46503</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>17</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55053006 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PF7015ProLine wheels OHGSeite 3 von 5A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalbder Felgenschulter angebracht werden.A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nurMetallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.A60Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oderbreiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.DBA Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung ausschließlich155/70R15.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigegeeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigegeeignete Maßnahmen herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang <strong>zum</strong> Radhausausschnitt ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.M+SM14Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Folgende Reifen wurden geprüft:Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.Bridgestone ab H ---Dunlop ab H WinterSport M2Continental ab H ab H, TS 790Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6Michelin MXV2, MXV3A, XGTV ---Pirelli P5000, P6000 ---Semperit M700 M728, Sport-GripUniroyal Rallye 440, 540 MS*plus -3, -44, -55Yokohama A510 ---Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigungdes Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46503</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>17</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55053006 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PF7015ProLine wheels OHGSeite 4 von 5R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlichmit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.R50 Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in diesemGutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellersauf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeitbei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S01 verwendetwerden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S02 verwendetwerden.T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Hinweise <strong>zum</strong> SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2006.Der Nachweis eines QM Systems gemäß <strong>Anlage</strong> XIX zu §19 <strong>StVZO</strong> liegt vor.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46503</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>17</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55053006 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PF7015ProLine wheels OHGSeite 5 von 5Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-<strong>Nr</strong>.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 16.Mai 2006Haasis00094611.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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