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HTB 15. Hanseatische Sachwertaufbau GmbH & Co. KG

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Unabhängig von der Höhe des eingeworbenenEigenkapitals wird die Gesellschaft spätestensam 31.12.2011 für den Beitritt weiterer Anlegergeschlossen.Zeichnung/EinzahlungDer Anleger zeichnet seine Beteiligung mittelsbeigefügter Beitrittserklärung. Die Zahlung desgezeichneten Kommanditkapitals erfolgt auf dasim Zeichnungsschein genannte Bankkonto der Treuhänderinwie folgt:• 20% innerhalb von 14 Tagen nach Annahmeder Beitrittserklärung• 80% in 60 monatlich gleich bleibendenEinzahlungsratenDie erste Monatsrate ist im nachfolgenden Monatnach Zahlung der Anfangszahlung fällig.Zum jeweils dritten Tag eines Monats sind dieweiteren 59 Einzahlungsraten fällig. Der Anlegerist berechtigt, sämtliche Monatsraten durch eineEinmalzahlung vor deren Fälligkeit einzuzahlen.Die jeweils optionalen Sonderzahlungen werden inden Jahren 2010 – 2015 nach gesonderter Abfragedurch die Treuhandgesellschaft zusammen mitder im Juli oder Dezember fälligen Monatsrate abgebucht.Die Einzahlungen erfolgen in Euro im Wege desLastschriftverfahrens vom Konto des Anlegers aufdas Treuhandkonto der Treuhänderin:Konto-Nr.: 10 16 533 213Kreditinstitut: Bremer LandesbankBLZ: 290 500 00ZahlungseinstellungWenn der Anleger die monatliche Ratenzahlung einstellt,reduziert sich die vom Anleger gezeichneteEinlage um 1,6% pro Monat der Nichteinzahlung.Reiner EigenkapitalfondsDas vorliegende Beteiligungsangebot wurde alsreiner Eigenkapitalfonds konzipiert.Vorabgewinn für SonderzahlungenJeder Anleger erhält in der Platzierungs-/Investitionsphaseauf seine eingezahlten Sonderzahlungeneinen Sonderzahlerbonus in Höhe von 5% p. a. abdem 01.01. des auf die Einzahlung folgenden Jahresals Vorabgewinn auf seinem Ergebnissonderkontozugewiesen. Dieser Vorabgewinn wird ab 2016 vorrangigvor anderen Ausschüttungen geleistet soweitdie Fondsgesellschaft über entsprechende Liquiditätverfügt.ErgebnisverteilungDas Ergebnis wird wie folgt verteilt: Zunächst erhaltendiejenigen Anleger, die Sonderzahlungengeleistet haben, einen Sonderzahlerbonus als Vorabgewinnin Höhe von 5% p. a. bezogen auf diejeweiligen eingezahlten Sonderzahlungen bis zum31.12.20<strong>15.</strong>Das verbleibende Ergebnis wird auf die Gesellschafterim Verhältnis ihrer Beteiligung am IST-Kapital der Gesellschaft verteilt. Das IST-Kapitaleines Gesellschafters ergibt sich aus dem gezeichnetenNominalkapital, vermindert um Kapitalreduzierungenaufgrund von Zahlungseinstellungen underhöht um Kapitalerhöhungen aufgrund geleisteterSonderzahlungen. Für das Geschäftsjahr 2009 ist dasIST-Kapital zum 31.12.2009 maßgeblich, unabhängigvom Zeitpunkt des Beitrittes eines Gesellschafters.Gleiches gilt sinngemäß für Gesellschafter, die derGesellschaft im Jahr 2010 beitreten. Dabei werdendie Ergebnisse vom Zeitpunkt des Beitritts einesGesellschafters an zunächst dem beitretenden Gesellschafterin dem Umfang allein zugerechnet, in demim Jahr 2009 beigetretene Gesellschafter an demErgebnis beteiligt waren (ohne Berücksichtigung desSonderzahlerbonus). Das verbleibende Ergebnis wirdauf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungam IST-Kapital zum 31.12.2010 verteilt.Im Falle einer Verlängerung des Platzierungszeitraumsüber das Jahresende 2010 hinaus gilt die vorstehendeRegelung ebenfalls sinngemäß für Gesellschafter,die der Gesellschaft im Jahr 2011 beitreten.Dabei werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt desBeitritts eines Gesellschafters an zunächst dem beitretendenGesellschafter in dem Umfang allein zugerechnet,in dem im Jahr 2009 bzw. 2010 beigetreteneGesellschafter an dem Ergebnis beteiligt waren(ohne Berücksichtigung des Sonderzahlerbonus). Dasverbleibende Ergebnis wird auf die Gesellschafterim Verhältnis ihrer Beteiligung am IST-Kapital zum31.12.2011 verteilt.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>9


AusschüttungenDie Fondsgesellschaft wird den Anlegern dieLiquiditätsüberschüsse voraussichtlich ab dem Jahr2016 jährlich ausschütten.Kapitaleinsatz und KapitalrückflussFür die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong>& <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> wird mit einem kumulierten Kapitalrückflussvon ca. 160–180% gerechnet. Grundlage fürdiese Prognose sind die Erfahrungen mit den Investitionender zwölf bislang aufgelegten Fonds (inkl.zweier Private Placements), die Erfahrungen ausden bisherigen Fondskonzeptionen sowie die Datenvon ca. 1.700 Schifffahrtsbetrieben. Das aktuellewirtschaftliche Marktumfeld wurde bei der Prognoseberücksichtigt.Laufzeit der FondsgesellschaftDer Gesellschaftsvertrag der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sieht eine festeLaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 vor, welche nachAbschluss der Kapitaleinwerbungs- und Investitionsphaseeine Haltedauer der erworbenen Beteiligungenvon voraussichtlich weiteren neun Jahren umfasst.Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist verpflichtet,im Rahmen der im Jahr 2023 stattfindendenordentlichen Gesellschafterversammlung einenBeschluss über eine eventuelle Verkürzung derLaufzeit der Fondsgesellschaft auf den 31. Dezember2023 herbeizuführen. Die Geschäftsführung derFondsgesellschaft hat insoweit eine Beschlussvorlagezu erstellen, welche die am Zweitmarkt dannaktuell zu erzielenden Preise für sämtliche Anteiledes verbliebenen Beteiligungsportfolios darstelltund entsprechende Verkaufsvorschläge enthält. DerBeschluss der Gesellschafter betreffend den Verkaufvon Teilen des verbliebenen Restportfolios bzw. desgesamten Restbestandes bedarf einer qualifiziertenMehrheit von mindestens 70% des stimmberechtigtenKommanditkapitals.Eine Entscheidung, ob die Fondsgesellschaft überden 31. Dezember 2024 fortgesetzt werden soll, obliegtder Gesellschafterversammlung im Jahr 2024. Einesolche Entscheidung bedarf einer qualifiziertenMehrheit von mindestens 70% des stimmberechtigtenKommanditkapitals. Im Falle der Auflösung der Fondsgesellschaftist beabsichtigt, die noch im Bestandverbliebenen Fondsbeteiligungen bestmöglich amZweitmarkt zu verwerten.KostenSämtliche Kosten der Investitionsphase sind in derMittelverwendungsrechnung dargestellt. Entsprechendevertragliche Vereinbarungen mit den wesentlichenLeistungserbringern liegen vor.MittelfreigabekontrolleEine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaftist mit der Mittelfreigabekontrolle beauftragt.Sie kontrolliert und überwacht die Verwendung desvon den Anlegern gezahlten Beteiligungskapitals gemäßden Vereinbarungen des Mittelfreigabevertrages.Steuerliche BehandlungDie Fondsgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünftei. S. d. § 15 EStG, welche steuerlich direkt den Anlegernzuzurechnen sind. Die Fondsgesellschaft wirdausschließlich Beteiligungen an solchen Zielfondsgesellschaftenerwerben, die ihrerseits überwiegendBeteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften erworbenhaben oder erwerben werden, die bereits zurTonnagegewinnermittlung (§ 5a EStG) optiert habenoder beabsichtigen, dies zu tun. Die von derFondsgesellschaft vereinnahmten laufenden Ausschüttungenaus den Zielfondsgesellschaften sinddaher im Wesentlichen einkommensteuerfrei undkönnen somit ohne nennenswerte Steuerbelastungan die Anleger der Fondsgesellschaft weitergeleitetwerden. Soweit eine Schifffahrtsgesellschaft, an derder Fonds mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, einSchiff veräußert, für das die Tonnagegewinnermittlungzur Anwendung kommt, ist ein Buchgewinn fürden Anleger der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> vollständig steuerfrei. Sollte essich um eine Schifffahrtsgesellschaft handeln, die erstnach Beitritt der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zur Tonnagebesteuerung gewechselthat, unterliegt der auf die Fondsgesellschaftentfallende Anteil am sog. „steuerlichen Unterschiedsbetrag“(§ 5a EStG) der BesteuerungHaftungDie Haftung eines Treugebers ist im Innenverhältniszur Treuhänderin auf die Leistung der Einlage beschränkt.Sofern die Treuhänderin in ihrer Eigenschaftals Kommanditistin über ihre geleistete Einlagehinaus haftet, haben die Treugeber die Treuhänderinnach den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertragesfreizuhalten.10<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Die Kommanditisten der Fondsgesellschaft haftengegenüber etwaigen Gläubigern der Fondsgesellschaftnur in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenenHafteinlage. Diese beträgt 10% der jeweils gezeichnetenKommanditeinlage. Die Haftung lebt nach vollständigerLeistung der Kommanditeinlage wieder auf,wenn das Kapitalkonto eines Anlegers, z.B. durchAusschüttungen, unter den Betrag der im Handelsregistereingetragenen Hafteinlage sinkt.Investition in Fonds der <strong>HTB</strong>-GruppeIn den Jahren 2010 bis voraussichtlich 2015 wirddie Fondsgesellschaft das von den Anlegern zurVerfügung gestellte Kapital vorrangig zum Erwerbvon Anteilen an den in diesem Zeitraum von der<strong>HTB</strong>-Gruppe emittierten Hybrid- und/oder Zweitmarktfondsverwenden. Sollten geeignete Fonds ausder <strong>HTB</strong>-Gruppe nicht für Investitionen zur Verfügungstehen, können Beteiligungen an Schiffsfondsanderer Emittenten oder Direktbeteiligungen anneuen Schifffahrtsgesellschaften erworben werden.Die Investition erfolgt unter Berücksichtigung derAnlagerichtlinien, die als Anlage dem Gesellschaftsvertragbeigefügt sind.Die Hybridfonds der <strong>HTB</strong> investieren das zurVerfügung stehende Kapital zum einen in denZweitmarkt für geschlossene Schiffsfonds, zumanderen in Direktinvestitionen in der Schifffahrt.Bei den Zweitmarktinvestitionen handelt es sichum den Erwerb von Kommanditanteilen an Schifffahrtsgesellschaftenvon Verkäufern, welche dieseBeteiligungen als Erstzeichner im Rahmen derursprünglichen Emission oder zwischenzeitlicherworben haben.Bei den Direktinvestitionen handelt es sich umInvestitionen, welche die Hybridfonds in direkterZusammenarbeit mit Reedereien tätigen sowie um dieTeilnahme an Privatplatzierungen, d. h. Platzierungen,die nur für eine sehr beschränkte Anzahl vonInvestoren zugänglich sind.Hohe InvestitionsquoteDie Investition des Kapitals in die jeweiligen Fondsder <strong>HTB</strong>-Gruppe erfolgt zum Nennwert zzgl. Agio.Die Vergütungen, welche die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> hiefür von den jeweiligenZielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe erhält, werden bis zu einerHöhe von 12% der Nominalbeteiligungen an denZielfonds an die Fondsgesellschaft weitergeleitet.Gleiches gilt, wenn die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Eigenkapitalvermittlungsprovisionenvon anderen Emissionshäusern im Zusammenhangmit der Beteiligung der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> erhält.Während der Investitionsphase werden die Erträgeaus den Zielfondsbeteiligungen thesauriert bzw. fürzusätzliche Investitionen in Zweitmarkt- oder Hybridfondsverwendet. Bis zum Ende der Investitionsphasewerden hierdurch insgesamt etwa 111% des ursprünglicheingeworbenen Eigenkapitals für den Erwerb vonZielfondsbeteiligungen verwendet.Sicherheit durch weitgehende EntschuldungDie Investitionen in Schiffsbeteiligungen auf Ebeneder Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe erfolgt in der Regel inFondsgesellschaften mit bereits neun- oder zehnjährigerLaufzeit. Bei regelmäßigen Finanzierungslaufzeitenvon ca. 15 Jahren und normalem Tilgungsverlaufist eine Vielzahl der angekauften Schiffsfondsweitgehend entschuldet. Dies sorgt im Beteiligungsportfolioder jeweiligen Zielfondsgesellschaft für eineerhöhte Sicherheit durch die Reduzierung der miteiner Fremdfinanzierung verbundenen Gefahren.RisikostreuungIm Unterschied zu klassischen Schiffsfonds, die meistnur in eines oder wenige Seeschiffe investieren,investiert die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> gleichzeitig in eine Vielzahl vonSchiffsbeteiligungen. Die Investitionen werden voraussichtlichin mindestens fünf Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe erfolgen. Diese investieren das Kapital jeweilsin eine Vielzahl verschiedener Schiffsgesellschaften.Auf diese Weise erfolgt eine breite Risikostreuungähnlich eines Investmentfonds. Durch die Investitionin verschiedene Zielfonds beteiligt sich die Fondsgesellschaftan ganz unterschiedlichen Schiffstypenund entsprechend unterschiedlichen Schiffsmärkten.Schwankungen in der Ertragslage einzelner Beteiligungenkönnen so besser aufgefangen und der Fondsauf einem stabilen Kurs gehalten werden.<strong>Co</strong>st-Average-EffektDie Einzahlung des Anlegerkapitals erfolgt zumeinen durch Einmalzahlungen sowie zum anderendurch einen langfristigen Sparplan mit monatlichen<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>11


Einzahlungsraten. Mit dieser Anlagestrategie profitiertder Anleger vom sog. „<strong>Co</strong>st-Average-Effekt“. Der„<strong>Co</strong>st-Average-Effekt“ entsteht durch die regelmäßigeAnlage eines festen Betrages in einen Fonds übereinen längeren Zeitraum. Die Fondsgesellschaft wirddas Anlegerkapital in den Jahren 2010 bis voraussichtlich2015 in verschiedene Zielfonds investieren.Die Zielfonds wiederum investieren dieses Kapitalzu unterschiedlichen Marktzyklen in den Schifffahrtsmarkt.Wenn die Preise für Schiffsbeteiligungenniedrig sind – wie es zum Beispiel in der aktuellenMarktsituation im Vergleich zu den vergangenenJahren der Fall ist – werden durch die Zielfonds mehrAnteile erworben, bei hohen Preisen hingegen weniger.Mit dieser Anlagestrategie kann sich der Anlegerdaher die unterschiedlichen Marktzyklen zu Nutzemachen.Keine Interessenkonflikte auf Ebeneder <strong>HTB</strong>-ZielfondsDie Investition des Anlegerkapitals soll im Wesentlichenin Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe erfolgen. Damitprofitiert der Anleger von der Unabhängigkeit der<strong>HTB</strong>-Gruppe bei der Auswahl der einzelnen Schifffahrtsbeteiligungenin den Zielfonds. Die Zielfondsder <strong>HTB</strong>-Gruppe investieren ausschließlich in„gebrauchte“ Beteiligungen anderer Initiatoren(Zweitmarktanteile) sowie in Direktbeteiligungen undPrivatplatzierungen im Schifffahrtsbereich. Die Unabhängigkeitder <strong>HTB</strong>-Zielfonds bietet die Gewähr dafür,dass beim Ankauf von Beteiligungen ausschließlichnach Marktkriterien entschieden wird. Insofern geltenfür die Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe die gleichenInvestitionsgesichtspunkte, nach denen auch andereprofessionelle Investoren entscheiden würden, dieFondsbeteiligungen für das eigene Portfolio erwerben.Interessenkonflikte, die beim Erwerb von Anteilen anselbst aufgelegten Fonds unvermeidlich wären, sinddamit von vornherein ausgeschlossen. Die Zielfondsder <strong>HTB</strong>-Gruppe erwerben aus diesem Grund auchkeine Anteile an anderen von der <strong>HTB</strong>-Gruppe in derVergangenheit aufgelegten Fonds über den Zweitmarkt.Ebenso wenig findet ein Handel mit bereitsangekauften Beteiligungsgesellschaften zwischen deneinzelnen Zweitmarktfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe statt.Bewertung der BeteiligungenDie Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe erwerben zum einenBeteiligungen an bereits bestehenden Schiffsgesellschaften.Dies ermöglicht eine fundierte Bewertungdieser Beteiligungen auf Grundlage konkreter Zahlenund Fakten. Bei einem Fonds, der in den Zweitmarktinvestiert, liegen bereits verlässliche, vergangenheitsbezogeneDaten vor, zum Beispiel in Bezug aufdie Ausschüttungen und die Kosten. Diese erlaubeneine präzise Beurteilung der zu erwerbenden Beteiligungen.Zum anderen können die Zielfondsder <strong>HTB</strong>-Gruppe geeignete Investitionsmöglichkeitenim Schifffahrtsbereich im Rahmen von Direktbeteiligungenoder Beteiligungen an Privatplatzierungenin Zusammenarbeit mit Reedereien wahrnehmen.Die Bewertung stützt sich in diesem Bereich einerseitsauf die umfangreiche Datensammlung, die sich imRahmen des nunmehr langjährigen Ankaufs vonSchiffsbeteiligungen bewährt hat. Hieraus lassen sichkonkrete Aussagen bzgl. der Wirtschaftlichkeit angebotenerBeteiligungen an Schifffahrtsgesellschaftenableiten. Des Weiteren verfügt die <strong>HTB</strong>-Gruppe mitnunmehr 20-jähriger Erfahrung im Bereich derKonzeption und wirtschaftlichen Kalkulation derartigerBeteiligungen über detaillierte Bewertungsexpertise.BeiratDie Gesellschafterversammlung kann mit Mehrheitbeschließen, dass die Gesellschaft einen Beirat erhält.Der Beirat besteht aus maximal drei Mitgliedern undwird für drei Jahre gewählt. Der Beirat berät dieGeschäftsführung und ist berechtigt, in die Bücherder Gesellschaft einzusehen. Sofern eine Investitionin Zielfonds beabsichtigt wird, die nicht von der<strong>HTB</strong>-Gruppe emittiert wurden, ist der Beirat vorheranzuhören.Mit der Vermögensanlage verbundene RechteMit der Beteiligung an der „<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>“ stehen dem Anlegernachfolgende Rechte:• Beteiligung am laufenden Ergebnis derFondsgesellschaft• 5% Gewinnvorab auf Sonderzahlungen• Erhöhung der Einlage durch Sonderzahlungen• Wahl zum Beiratsmitglied• Teilnahme an Gesellschafterversammlungenund Mitwirkung an Beschlussfassungen• Weisungsbefugnis gegenüber der Treuhänderinbzgl. der Stimmrechtsausübung• Gesetzliche Informations- und Kontrollrechte• Eintragung in das Handelsregister• Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses(erstmals zum 31.12.2024)12<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


AnlegerkreisDas Angebot der Beteiligung an der Kommanditgesellschaft<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> richtet sich an Anleger, die in derBundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigsind und die über wirtschaftliche, rechtlicheund steuerrechtliche Grundkenntnisse verfügen.Investitionschancen im Überblick– Höhere Ertragschancen durch Investitionzu unterschiedlichen Marktzyklen– Diversifizierung im Beteiligungsportfolio derZielfonds sorgt für stabilen Cashflow– Sicherheit durch Investition der Zielfondsin bereits stark entschuldete Schiffsfondsgesellschaften– Nahezu steuerfreie Ausschüttungendurch Tonnagesteuer– Erfahrenes Emissionshaus mit erstklassigerLeistungsbilanzLangjähriges Know-how durch SpezialisierungDie für die Fondskonzeption Verantwortlichen der<strong>HTB</strong>-Gruppe verfügen über langjährige Erfahrungenauf dem Schiffsmarkt und bei der Konzeption vongeschlossenen Fonds. Die <strong>HTB</strong>-Gruppe gehört zuden ersten Unternehmen, die sich dem Zweitmarktprofessionell gewidmet hat. In den vergangenenJahren haben die Publikumsfonds der <strong>HTB</strong>-SchiffsfondsSchiffsbeteiligungen mit einem Nominalkapitalvon ca. 113 Millionen Euro angekauft (Stand: Oktober2009). Dabei wurden mehr als 1.700 Schiffsbeteiligungenbewertet. Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> verfügt über einen erstklassigen Rufin der gesamten Branche und unterhält ein gut funktionierendesNetzwerk mit Deutschlands führendenEmissionshäusern.Zweitmarktfonds der <strong>HTB</strong>-GruppeZweitmarkt für Beteiligungenan geschlossenen FondsDirektinvestitionenSchiffsfondsanderer EmittentenZweitmarkt-/Hybridfonds der <strong>HTB</strong>-GruppeSchiffsfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppebereits realisiert*aktuelle Emission<strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Vierte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Fünfte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Sechste <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Siebte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Achte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Neunte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Zehnte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>**<strong>HTB</strong> Elfte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>**<strong>HTB</strong> Zwölfte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>**MittelfreigabeDienstleistungsvertragGesellschaftsvertragGeschäftsbesorgungsvertragGeschäftsführung/persönlich haftendeGesellschafterinMittelverwendungskontrolledurchWirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Schiffsfonds<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> FünfzehnteSchiffsfondsVerwaltungsgesellschaftmbH* ohne Private Placements** Diese Fonds befinden sich in der Eigenkapitalplatzierungs-und/oder in der InvestitionsphaseTreuhandvertragInvestorenKapitalvertrieb<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>13


Der ZweitmarktGerade in der aktuellen Krise bleiben Schiffszweitmarktfondsder <strong>HTB</strong>-Gruppe beliebte Investitionsobjektemit der Chance auf nachhaltige Rendite:Alleine in Deutschland wurden seit 1993 über33 Milliarden Euro in Schiffsgesellschaften investiert.Es gibt insofern auch ein zunehmendes Zweitmarkt-Potenzial, denn immer häufiger kommt es vor,dass Anleger ihre Beteiligungen verkaufen möchten.Immer mehr Emissionshäuser, Banken und Börsenentdecken für sich den Handel mit Schiffsbeteiligungenaus zweiter Hand. Inzwischen gibt es hierfürmehrere Ankaufs- und Verkaufsplattformen.105010009509008508007507006506005505004504003503002502001501005001.035,7612444,8332,8277,5195,8 203,3 205,72000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007675,32008Zweitmarktumsätze in Mio. Euro (exkl. geschätzter Dunkelziffer)Quelle: Feri EuroRating Services: „Feri Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2009“Unabhängigkeit von der Entwicklungder Aktien- und RentenmärkteEin gutes Portfolio ist so angelegt, dass Kapitalanlagenunterschiedlicher Art die Aspekte Rendite und Risikohinsichtlich der Ziele des Anlegers ausbalancieren.Eine Betrachtung möglicher Anlageformen zeigt, dasssich eine Schiffsbeteiligung ausgleichend auf dasPortfolio auswirkt: Schiffsbeteiligungen korrelierennur minimal mit anderen Asset-Klassen, was sichpositiv in der Durchschnittsrendite des gesamtenPortfolios bemerkbar macht. Minimale Korrelationheißt, dass die Wechselbeziehungen zwischen denverschiedenen Anlageklassen gering sind.14<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> im ÜberblickDie Beteiligung erfolgt ohne AgioHohe Investitionsquote von ca. 111% des eingeworbenenEigenkapitals am Ende der Investitionsphase (inkl. Thesaurierung)Hoher Entschuldungsgrad der Schifffahrtsgesellschaften sorgt für Sicherheit im PortfolioInvestition in unterschiedliche Schiffssegmente(voraussichtlich über 300 verschiedene Schiffsbeteiligungen)gleicht Ertragsschwankungen ausGlättung der Marktzyklen durch 5-jährige InvestitionsphaseCa. 160–180 % kumulierter Kapitalrückfluss erwartet (Prognose)Liquiditätsschonende Einzahlungsmodalitäten durch RatenzahlungVolle Flexibilität durch optionale Sondereinzahlungen (2 x pro Jahr)Attraktiver Gewinnvorab von 5 % p. a. für SonderzahlungenAttraktive Investitionsmöglichkeiten der Zielfonds im Zweitmarkt und bei DirektinvestitionenWeitgehend einkommensteuerfreie Ausschüttungen und Veräußerungserlöse (Tonnagesteuer)Keine Nachschusspflicht, Haftung begrenzt auf die EinlageÜber 20-jähriges Know-how der <strong>HTB</strong>-Gruppe im SchiffsfondsbereichSachwertinvestment – Inflationsausgleich<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>15


waren. Gleiches gilt auch für das Ausscheiden derEmittentin bzw. eines Zweitmarktfonds als Gesellschaftereiner Schifffahrtsgesellschaft. Die Dauer derHaftung beträgt 5 Jahre ab dem Ende des Tages, andem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragenwird. Innerhalb dieses Zeitraums kann einAnleger von den Gläubigern der Gesellschaft unmittelbarin Anspruch genommen werden.Weiterhin ist auf das Risiko hinzuweisen, dass beiSchadensfällen von Schiffen der Schifffahrtsgesellschaftenim Ausland der Sachverhalt der Schädigungnicht versicherbar sein kann oder der Versicherungsschutzaus irgendwelchen Gründen versagt werdenkönnte oder nicht ausreichend sein könnte. Es ist nichtauszuschließen, dass es zu einer Nichtanerkennungder Haftungsbeschränkung der Kommanditisten nachdeutschem Recht kommen kann. In diesen Fällenkönnte es dazu kommen, dass die Anleger über ihreHafteinlage hinaus mit weiterem Vermögen haften,soweit dieses in dem Land belegen ist, in dem derSchaden eingetreten ist.Laufzeit und HandelbarkeitDer Gesellschaftsvertrag der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sieht eine festeLaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 vor, welchenach Abschluss der Kapitaleinwerbungs- und Investitionsphaseeine Haltedauer der erworbenen Beteiligungenvon voraussichtlich weiteren neun Jahrenumfasst. Es ist geplant, die Ende 2024 noch imBestand der Gesellschaft befindlichen Beteiligungenan Zweitmarktfonds oder anderen Schifffahrtsgesellschaftenzu veräußern und die Gesellschaft zu liquidieren.Es ist nicht auszuschließen, dass dies zudiesem Zeitpunkt nicht gelingt, weil kein Erwerberfür die Beteiligungen gefunden wird, der einenentsprechenden Preis für die Beteiligungen bezahlt.Dies könnte zu einer Verlängerung der Beteiligungdes Anlegers an der Gesellschaft führen.Eine vorzeitige Veräußerung der Beteiligung anDritte ist möglich. Im Regelfall kann ein Verkaufnur mit der Zustimmung der persönlich haftendenGesellschafterin erfolgen. Bei den angebotenen Gesellschaftsanteilenhandelt es sich um beschränktveräußerbare Beteiligungen, für die ein Markt imEntstehen begriffen ist. Es besteht somit das Risiko,dass bei einem Veräußerungswunsch kein Erwerbergefunden werden kann. Ferner besteht die Möglichkeit,dass aufgrund eines geringen Veräußerungspreisesein Verkauf nur mit einem Verlust erfolgenkann. Eine Beteiligung sollte daher als langfristigeKapitalanlage betrachtet werden.VertragspartnerSollten wesentliche Vertragspartner bzw. deren handelndePersonen auf Ebene der Emittentin, einesZweitmarktfonds oder einer Schifffahrtsgesellschaftausfallen, beispielsweise durch eine Insolvenz, bestehtdas Risiko, dass vereinbarte Leistungen nicht mehroder nur zu höheren Kosten erbracht werden können.Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung kann sich ineinem solchen Fall deutlich verschlechtern.InteressenkonflikteEs ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft sichan Zweitmarktfonds beteiligt, die von der <strong>HTB</strong> aufgelegtwurden oder werden. Die Treuhänderin derFondsgesellschaft ist gleichzeitig Treuhänderin der<strong>HTB</strong>-Zweitmarktfonds. Interessenkonflikte sind dahernicht vollständig auszuschließen. Dies könnte negativeAuswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklungder Beteiligung haben.Rückabwicklung der BeteiligungAufgrund von derzeit nicht vorhersehbaren Ereignissenkönnte es notwendig werden, dass dieBeteiligung an der Gesellschaft rückabgewickeltwerden muss. In diesem Fall können die Gesellschafterdurch Beschluss die Auflösung der Gesellschaftherbeiführen. Aus dem nach der Berichtigung derSchulden und der Erfüllung eingegangener Verträgeübrig bleibenden Gesellschaftsvermögen sind dieEinlagen zurück zu erstatten. Gleiches gilt aufEbene der Zweitmarktfonds und auf Ebene derSchifffahrtsgesellschaften, an denen sich die Fondsgesellschaftunmittelbar oder mittelbar beteiligt. Dieskönnte für die Anleger zu einem teilweisen Verlustihrer Kommanditeinlage oder im schlimmsten Fallsogar zu einem Totalverlust ihrer Kommanditeinlageführen.Blind Pool/Dauer der InvestitionsphaseZum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch keineInvestition in Zweitmarktfonds oder sonstige Schifffahrtsgesellschaftenin der Rechtsform der Kommanditgesellschaftdurch die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> erfolgt.Die Fondsgesellschaft wird sich auch an Zweitmarktfondsbeteiligen, die ihrerseits die Investitionsphase<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>17


noch nicht abgeschlossen haben. Es besteht dieMöglichkeit, dass es zu Fehleinschätzungen bzgl. derWirtschaftlichkeit der Anlageobjekte kommen kann,die zu geringeren Ergebnissen führen als geplant.Ebenso stehen die Anzahl der Beteiligungen unddie jeweilige Beteiligungshöhe zum Zeitpunkt derProspektaufstellung nicht fest. Es ist nicht auszuschließen,dass während der Investitionsphase derFondsgesellschaft und der Zweitmarkt- und Hybridfondsnicht genügend geeignete Beteiligungen zurVerfügung stehen, die den jeweiligen Anlagerichtlinienentsprechen, und eine Investition daher nicht,nur verspätet oder zu schlechteren Konditionen möglichist als angenommen. Dies könnte negativenEinfluss auf die Risikostreuung und das geplanteErgebnis der Fondsgesellschaft haben und somit zueiner verminderten Wirtschaftlichkeit der Beteiligungfür den Anleger führen.Investitionskosten/EigenkapitalplatzierungSollte die Eigenkapitalplatzierung nur unzureichend,d.h. unter den Plandaten erfolgen, so sind die fixenAufwandspositionen im Verhältnis zum eingeworbenenEigenkapital relativ höher. Dies gilt sowohl aufEbene der Fondsgesellschaft als auch auf Ebeneder Zweitmarkt- und Hybridfonds und der sonstigenSchifffahrtsgesellschaften. Es wird davon ausgegangen,dass die Fondsgesellschaft von denZweitmarkt- und Hybridfonds und/oder sonstigenSchifffahrtsgesellschaften an denen sie sich beteiligteine Rückvergütung für Eigenkapitalvermittlungsprovisionenerhält. Sofern die erhaltenen Rückvergütungendie kalkulierten Rückvergütungen unterschreiten,vermindert dies die Investitionsquote derFondsgesellschaft. Dies hätte eine Verschlechterungder Liquiditätslage der Gesellschaft zur Folge unddamit verbunden auch eine Verringerung der Wirtschaftlichkeitder Beteiligung für den Anleger.Fertigstellung/Ablieferung/verdeckte MängelDie Fondsgesellschaft kann sich unmittelbar odermittelbar auch an solchen Schifffahrtsgesellschaftenbeteiligen, bei denen die Fertigstellung und/oderAblieferung des Schiffes bzw. der Schiffe noch nichterfolgt ist. Darüber hinaus besteht das Risiko einerLieferung mit verdeckten Mängeln. Sofern eineAblieferung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, kanndies negative Auswirkungen auf die Einnahmesituationder betreffenden Schifffahrtsgesellschaftund damit auch auf die Fondsgesellschaft haben. EineLieferung mit verdeckten Mängeln kann zu einemAusfall des Schiffes führen und eine Liquiditätsbelastungder Gesellschaft durch Reparaturkosten undEinnahmeausfälle verursachen. Sollte eine Fertigstellungund/oder Ablieferung eines Schiffes vollständigunterbleiben, beispielsweise durch die Insolvenzeiner Bauwerft, kann dies zu einem Verlust derbis dahin gezahlten Baupreisraten und damit zueinem teilweisen Verlust des für Investitionen inSchifffahrtsgesellschaften vorgesehenen Kapitals derGesellschaft führen. Dies könnte die Wirtschaftlichkeitder Beteiligung für den Anleger negativbeeinflussen.Ertragssituation, MarktEs ist nicht auszuschließen, dass insbesondere eineDegression der Chartermärkte oder der Ausfall vonCharterern negative Konsequenzen für die Schifffahrtsgesellschaftenhat, in die die Fondsgesellschaftunmittelbar oder mittelbar investiert. Davon wäre entsprechendauch die Fondsgesellschaft selbst betroffen.Ebenso kann z.B. ein Anstieg der Kosten auf Ebeneder Schifffahrtsgesellschaften negative Folgen für dieFondsgesellschaft und damit ihre Anleger haben.Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaftunmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaftenerwirbt, bei denen eineCharterratenreduzierung oder das Ausbleiben einerAnschlusscharter zu Schwierigkeiten bei der Bedienungdes Fremdkapitals führt. Der Ausfalleiner Anschlusscharter oder die Nichtbedienung desSchiffshypothekendarlehens kann zu weit reichendenwirtschaftlichen Problemen bei der betreffendenSchifffahrtsgesellschaft bis hin zu deren Insolvenzführen. Für die Fondsgesellschaft würde dies eineVerschlechterung der Liquiditätslage bedeuten, waswiederum eine Verminderung der Wirtschaftlichkeitder Beteiligung für den Anleger zur Folge hätte.Fremdkapital, Zinsen, WährungsschwankungenDie Fondsgesellschaft ist als reiner Eigenkapitalfondskonzipiert. Es ist jedoch davon auszugehen, dassauf Ebene der einzelnen SchifffahrtsgesellschaftenFremdmittel zur Finanzierung der jeweiligen Anlageobjekteeingesetzt werden. Es ist nicht auszuschließen,dass Darlehen nicht oder nur zu schlechterenKonditionen aufgenommen oder prolongiert werdenkönnen und/oder dass sich Währungsschwankungennachteilig auf die Liquiditäts- und Ertragslage derjeweiligen Gesellschaft auswirken. Darüber hinaus istnicht auszuschließen, dass es auf Ebene der Schiff-18<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


fahrtsgesellschaften zu Zwangsverwertungen vonSchiffen kommt, wenn der Kapitaldienst für einaufgenommenes Darlehen nicht erbracht werdenkann. Dies könnte die Rentabilität der Beteiligungfür den Anleger nachteilig beeinflussen.Niedrigere Betriebsergebnisse/VeräußerungserlöseEs besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaftunmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaftenerwirbt, welche die bei ihremErwerb erwarteten Betriebsergebnisse nicht erreichenund/oder bei denen ein Veräußerungserlös fürdas betreffende Seeschiff nicht die erwartete Höheerreicht. Dies hätte eine Verschlechterung derLiquiditätslage der Gesellschaft zur Folge und damitverbunden auch eine Verringerung der Ausschüttungenan die Anleger.Überschreitung von KostenansätzenEs besteht das Risiko, dass Kostenansätze, die imProspekt genannt werden, tatsächlich überschrittenwerden und damit geringere Erträge für die Anlegererwirtschaftet werden können.Kasko- und HaftpflichtschädenDie Schifffahrtsgesellschaften, an denen sich dieFondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt,tragen während der Betriebsphase grundsätzlichdas Risiko von Schäden an den von ihnen betriebenenSchiffen bis hin zu einem Totalverlust bzw. das Risikovon Schäden, die Dritten entstehen können. Es kannsein, dass nicht alle Schadensfälle durch Versicherungengedeckt sind. Zudem besteht das Risiko, dass derbzw. die Versicherer aus Gründen der InsolvenzVerträge ganz oder teilweise nicht erfüllen kann bzw.können. Die zusätzlichen Aufwendungen würden indiesen Fällen das Ergebnis der Fondsgesellschaftbelasten und somit die Ausschüttungen an dieAnleger vermindern.ZielfondsrisikoEs besteht das Auswahl- und Mittelzuordnungsrisiko,dass die Zweitmarktfonds bzw. Schifffahrtsgesellschaftenin ihrer wirtschaftlichen Entwicklunggleichförmig schwächer verlaufen als erwartet unddie beabsichtigte Risikostreuung daher nichterreicht wird. Es besteht außerdem die Möglichkeit,dass einzelne Schifffahrtsgesellschaften und/oderZweitmarkt-/Hybridfonds die bei ihrem unmittelbarenoder mittelbaren Erwerb erwarteten Ergebnissenicht erwirtschaften oder ganz ausfallen und dieProspektprognosen daher nicht eingehalten werdenkönnen. Die Rendite der Anleger würde sich indiesen Fällen verschlechtern.Verspätete Einzahlung von AnlegernEs besteht das Risiko, dass Anleger die von ihnengezeichnete Einlage nicht oder nicht vollständig einzahlen.Die Fondsgesellschaft kommt dann unterUmständen mit ihren eigenen Einzahlungsverpflichtungenbei den erworbenen Beteiligungen in Verzug.Sie ist dann den Verzugsregelungen der jeweiligenGesellschaften ausgesetzt, was im schlimmsten Fallden Ausschluss aus einer Gesellschaft bedeuten kann.Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass beinicht fristgemäßer Einzahlung des Eigenkapitals derAnleger die Investition in wirtschaftlich lukrativeBeteiligungen überhaupt nicht bzw. nur verspätetmöglich ist. Gleiches gilt auf Ebene der Zweitmarkt-/Hybridfonds. Für den Anleger würde dies eineVerringerung der Wirtschaftlichkeit seiner Beteiligungbedeuten.Vorzeitiges Ausscheiden aus der GesellschaftWird ein Anleger aufgrund einer gesellschaftsvertraglichenBestimmung während der Ansparphase ausder Gesellschaft ausgeschlossen, bemisst sich seinAbfindungsguthaben nach dem Verkehrswert seinerBeteiligung an der Gesellschaft abzüglich einesSicherheitsabschlags. Bei der Ermittlung des Verkehrswertessind Kapitalreduzierungen aufgrund vonZahlungseinstellungen sowie Kapitalerhöhungen aufgrundvon Sonderzahlungen zu berücksichtigen.ZahlungseinstellungEs ist vorgesehen, dass die Anleger der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong>n <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>20% ihrer Beteiligungssumme sofort und die restlichen80% der Beteiligungssumme in 60 gleichenMonatsraten einzahlen. Stellt ein Anleger seinemonatliche Ratenzahlung ein, reduziert sich dievon Anleger gezeichnete Nominaleinlage um 1,6%pro Monat der Zahlungseinstellung. Dies führt dazu,dass die Beteiligung des Anlegers überproportionalmit Nebenkosten belastet ist und sich seine Renditeim Verhältnis zu den übrigen Anlegern verschlechtert.Dieser Effekt tritt umso stärker ein, je früher einAnleger die Ratenzahlung einstellt.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>19


Haftung der GesellschaftEs besteht die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaftvon ihren Zielfonds Ausschüttungen erhält, welchehandelsrechtlich als Entnahmen i.S. des § 172 Abs. 4i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB zu behandeln sind (Überentnahmenauf der Ebene des jeweiligen Zielfonds), waszu einem Wiederaufleben der Haftung der Fondsgesellschaftim Rahmen ihrer Beteiligung an demjeweiligen Zielfonds führt. Gleiches gilt auf Ebeneder Zielfonds hinsichtlich ihrer Beteiligungen anden jeweiligen Schifffahrtsgesellschaften. DasselbeRisiko kann sich ergeben, wenn der Verkäufer einerBeteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft ausdieser Beteiligung Ausschüttungen (Entnahmen) erhaltenhat, welche zu einem Wiederaufleben derHaftung bei dem Zielfonds als Erwerber einer solchenBeteiligung führen kann (§§ 172 Abs. 4, 173 HGB). Dieskann dazu führen, dass die Fondsgesellschaft geleisteteAusschüttungen von den Anlegern zurückfordernmuss.SteuerrechtDas steuerliche Konzept der Vermögensanlage wurdeauf Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellunggeltenden Rechtslage entwickelt. DasSteuerrecht unterliegt jedoch ständigen Veränderungen.Aus diesem Grund kann das dargestellte Ergebnisder Kommanditisten aufgrund von Gesetzesänderungen(insbesondere § 5a EStG), Änderungen der Rechtsprechungoder abweichenden Auffassungen derFinanzverwaltung nachteilig beeinflusst werden.Auch ist nicht auszuschließen, dass die Finanzbehördenden hier zugrunde gelegten steuerlichenAnnahmen ganz oder teilweise nicht folgen und sichdaraus für den Anleger nachteilige Folgen durch einehöhere Steuerbelastung ergeben können. Gleiches giltauf Ebene der Zweitmarktfonds und der sonstigenSchifffahrtsgesellschaften, an denen die Fondsgesellschaftsich beteiligt.Soweit sich die Fondsgesellschaft unmittelbar odermittelbar an Schifffahrtsgesellschaften beteiligt, diezur Tonnagegewinnermittlung optiert haben, bestehtdas Risiko, dass die Anleger auch dann Steuerzahlungen(Einkommen-, Gewerbesteuer) zu leistenhaben, wenn die Gesellschaft handelsrechtlichVerluste erwirtschaftet. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen,dass Anleger auch dann Steuerzahlungenzu leisten haben, wenn diesen keine Liquiditätszuflüssein entsprechender Höhe gegenüberstehen.Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht eineBegünstigung von Betriebsvermögen bei dessen Übertragungvor. Diese Begünstigung ist jedoch an eineBehaltensfrist von 7 bzw. 10 Jahren gebunden. Diesegilt auf allen Ebenen des vorliegenden Beteiligungsangebotes.Veräußert ein Anleger seine im Wege derErbschaft oder der Schenkung erworbene Beteiligungan der Fondsgesellschaft vor Ablauf der Behaltensfristoder wird eine von der Fondsgesellschaft unmittelbaroder mittelbar gehaltene Beteiligung oder einSchiff vor Ablauf der Frist veräußert, so fällt dieBegünstigung für das übertragene Betriebsvermögenrückwirkend zeitanteilig weg.Sowohl der Gesellschaftsvertrag als auch der Treuhand-und Verwaltungsvertrag sieht für den Falldes Ausscheidens eines treugeberisch beteiligtenGesellschafters von Todes wegen die Beendigung desTreuhandverhältnisses vor. Der Rechtsnachfolger desbisherigen Treugebers nimmt somit die Stellung einesunmittelbar beteiligten Kommanditisten ein. Dies hatzur Folge, dass nicht der Herausgabeanspruch gegenden Treuhänder sondern der unmittelbare Anteil ander Beteiligungsgesellschaft für erbschaftsteuerlicheZwecke zu berücksichtigen ist. Es besteht das Risiko,dass diese Rechtsauffassung zivil- und/oder steuerrechtlichnicht anerkannt wird. In diesem Fall würdenicht der Wert des Anteils an der Beteiligungsgesellschaftsondern der Wert des Herausgabeanspruchsgegenüber der Treuhänderin der Erbschaftsteuerunterliegen.Risikokumulation/Maximales RisikoDurch das kumulative Auftreten mehrerer der vorgenanntenFaktoren können deutlich schlechtereErgebnisse als prognostiziert erwirtschaftet werden.Dies hätte eine entsprechend negative Auswirkungauf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung.Das maximale Risiko besteht für einen Anleger imTotalverlust seines eingesetzten Kapitals. Im Falleeiner Anteilsfinanzierung ist der Anleger zudem zurLeistung von Zins- und Tilgungszahlungen verpflichtet.Dies kann zu einer Inanspruchnahme des übrigenVermögens des Anlegers bis hin zu einer Insolvenzdes Anlegers führen. Weitere wesentliche Risikenexistieren nach Kenntnis der Anbieterin nicht.20<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen der BeteiligungAngeboten wird eine Beteiligung als Kommanditist/Treugeber an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>. Die Anleger werden aufWunsch als Kommanditisten in das Handelsregistereingetragen.Anlageziele und AnlagekriterienAnlageobjekte und damit die wesentliche Investitionder Fondsgesellschaft sind Kommanditbeteiligungenan den von der <strong>HTB</strong>-Gruppe emittierten Publikumsfonds.Sollten keine geeigneten Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe zur Verfügung stehen, können Beteiligungenan Schiffsfonds anderer Emittenten oder Direktbeteiligungenan neuen Schifffahrtsgesellschaften in derRechtsform der Kommanditgesellschaft erworbenwerden. Dabei sind die in Anlage 2 zum Gesellschaftsvertragder Fondsgesellschaft definierten Anlagerichtlinienzu beachten.Aus Gründen der Risikostreuungsollen mindesten fünf Beteiligungen an Zielfonds eingegangenwerden. Die während der Ansparphasevereinnahmten Ausschüttungen aus den Zielfondswerden nach Abzug der laufenden Kosten der Fondsgesellschaftzusätzlich in Zielfonds investiert.Die Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe werden sowohlBeteiligungen an bestehenden Schiffsfonds als auchDirektbeteiligungen erwerben. Bei den bestehendenSchiffsfonds handelt es sich um sog. Zweitmarktbeteiligungen,d.h. Anteile an Schifffahrtsgesellschaften,die von den ursprünglichen Zeichnern dieser Beteiligungenoder deren Rechtsnachfolgern verkauftwerden. Daneben werden die Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe Direktbeteiligungen an Schifffahrtsgesellschafteneingehen oder derartige Beteiligungen imRahmen von Privatplatzierungen übernehmen.Der Erwerb der Zielfonds erfolgt jeweils zumNominalwert zzgl. Agio. Vergütungen, die von denZielfonds für die Vermittlung des Eigenkapitalsgeleistet werden, werden bis zu einer Höhe von 12%der Nominalbeteiligungen an den Zielfonds an dieFondsgesellschaft weitergeleitet.Die Haltedauer der Zielfonds ist abhängig von derenjeweiliger Laufzeit. Ein Teil der Zielfonds wirdvoraussichtlich schon vor dem Ende der Laufzeit derFondsgesellschaft liquidiert werden. Der jeweiligeLiquidationserlös wird dann an die Gesellschafterder Fondsgesellschaft ausgezahlt. Ein anderer Teilder Zielfonds wird zum Ende der Laufzeit derFondsgesellschaft noch bestehen. Es ist geplant, dieseFonds über den Zweitmarkt zu veräußern.Anlageziel ist es, aus den Beteiligungen an denZielfonds Ausschüttungen zu generiert, die aus demlaufenden Betrieb der mittelbar erworbenen Seeschiffebzw. aus Erlösen aus einem Verkauf der jeweiligenSeeschiffe resultieren. Die Zielfonds habenebenfalls die Rechtsform der Kommanditgesellschaft.Üblicherweise sind in den Gesellschaftsverträgen derZielfonds umfassende Auskunfts-, Informations-,Kontroll- und Entnahmerechte sowie Regelungenbezüglich der Ergebnisverteilung enthalten. Da zumZeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststeht,in welche konkreten Zielfonds die Fondsgesellschaftinvestieren wird und ein Teil dieser Zielfondszum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nichtexistiert, können diese jedoch nicht im Detailbeschrieben werden.Die Nettoeinnahmen aus der Emission werden ausschließlichfür den Erwerb von Beteiligungen an vonder <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>emittierten Publikumsfonds, Beteiligungen an Schiffsfondsanderer Emittenten oder Direktbeteiligungenan Schifffahrtsgesellschaften in der Rechtsform derKommanditgesellschaft genutzt. Für sonstige Zweckewerden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. DieNettoeinnahmen reichen allein für die Realisierungdes Anlageziels aus.RealisierungsgradVerträge über den Erwerb von Zielfondsbeteiligungenwurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nochnicht geschlossen; es kann jedoch bereits vor vollständigerEinwerbung des Kommandit- bzw. Treuhandkapitalsmit dem Erwerb von Zielfondsbeteiligungenbegonnen werden. Die Investitionen erfolgen inAbhängigkeit von der Einwerbung des Eigenkapitalsder Fondsgesellschaft. Es ist geplant, ab dem Jahr 2010in Zielfonds zu investieren.Das globale MarktumfeldNach einem vierjährigen globalen Aufschwung,geprägt durch Wachstumsraten von durchschnittlich5%, ist das globale Wirtschaftswachstum in 2008laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) auf3,1% eingebrochen und wird sich in 2009 gemäßIWF-Prognose auf –1,4% verschlechtern. Für das Jahr2010 erwartet der IWF jedoch bereits wieder einen22<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Zuwachs von 2,5%. Positive Zeichen für einenglobalen Aufschwung setzten erneut die asiatischenStaaten. Allen voran wird für China ein Wachstumvon 7,5% und für Indien ein Wachstum von 6,5%prognostiziert. Die globale Wirtschaft beginnt sichvon einer Rezession, die seit dem Zweiten Weltkriegbeispiellos ist, zu erholen.Der internationale SeeverkehrDer Welthandel ist ohne die Seeschifffahrt nicht denkbar.Aus diesem Grund konnte die Seeschifffahrt inder Vergangenheit aufgrund der Globalisierung vonjährlichen zweistelligen Wachstumsraten profitieren.Aktuell belasten allerdings die Auswirkungen derinternationalen Wirtschaftskrise auch den Schifffahrtsmarkt.Als Folge davon sind die Charterraten seitEnde 2008 für nahezu alle Schiffssegmente auf einsehr niedriges Niveau gefallen. Das aktuelle Charterrateniveaudeckt bei diesen Schiffsgesellschaften z. Zt.zwar überwiegend die Betriebskosten, nicht aber inallen Fällen den Kapitaldienst. Die zum Teil deutlichreduzierten oder gar vollständig fehlenden Einnahmenlassen in einigen Fällen nicht einmal mehr denkostendeckenden Betrieb eines Seeschiffes zu. Daherwerden Schiffe zum Teil aufgelegt.Durch den Einbruch der Nachfrage an Transportraumsind nicht nur die Charterraten eingebrochen,sondern seit Ende 2008 auch die Neubaupreise für<strong>Co</strong>ntainerschiffe, Massengutfrachter und Tanker. Indiesen Segmenten sind derzeit zum Teil Preiseinbrüchevon ca. 30% im Verhältnis zum Jahr 2008 zuverzeichnen.Nach einer Phase der allgemeinen Unsicherheitbezüglich der generellen Wirtschaftsentwicklungwerden die Schifffahrtsmärkte jedoch wieder Fahrtaufnehmen. Die Seeschifffahrt ist notwendiger Bestandteileiner globalen Wirtschaftsentwicklung, diezukünftig angemessene Steigerungsraten erwartenlassen kann. Nach eigener Einschätzung ist mit einerStabilisierung der Märkte ab 2010/2011 zu rechnen.<strong>Co</strong>ntainerschiffeAufgrund ihrer Vielseitigkeit kommen <strong>Co</strong>ntainer aufallen Handelsrouten zum Einsatz. Auf See werdenfür deren Transport Schiffe unterschiedlicher Größegenutzt. In 2006 wurde das erste <strong>Co</strong>ntainerschiff einerSerie von acht Schiffen in Dienst gestellt, das nachinoffiziellen Angaben ca. <strong>15.</strong>000 <strong>Co</strong>ntainer fassenkann. Die Mehrzahl der Schiffe ist jedoch bedeutendkleiner und übernimmt die Zulieferung der großenSchiffe beziehungsweise die regionale Verteilung der<strong>Co</strong>ntainer.Zum 4. Quartal 2008 sind die Charterraten für <strong>Co</strong>ntainerschiffedrastisch eingebrochen und bewegen sichderzeit auf dem Niveau der Schiffsbetriebskosten. Einstarker Einbruch war auch schon zum Jahreswechsel2001/2002 zu verzeichnen. Diesem Einbruch folgte einrasanter Anstieg der Raten getragen vom globalenWelthandel.In der langfristigen Betrachtung liegen die aktuellenCharterraten zum Teil deutlich unter dem 10-jährigenDurchschnitt. Aufgrund der positiven globalen Wachstumsprognosenist in absehbarer Zeit jedoch miteinem Steigen der Charterraten zu rechnen unddamit wieder mit auskömmlichen Einnahmen fürdie <strong>Co</strong>ntainerschiffe.Bulk-CarrierIm internationalen Schiffsverkehr spielen Massengutfrachtereine zentrale Rolle. Sie versorgen die aufstrebendenLänder in Asien mit dringend benötigtenRohstoffen wie Kohle, Erze und Getreide. DasTransportvolumen von Massengütern hat in denvergangenen Jahren stark zugenommen. DieseEntwicklung hat zu einer starken Nachfrage nachSchiffen insbesondere noch im 1. Halbjahr 2008geführt, so dass für Massengutfrachter historischeHöchstraten erreicht wurden. Kapazitätszuwächsedurch Neubauablieferungen, die abkühlende Weltkonjunktursowie Liquiditätsengpässe bei Bankenund damit einhergehend weniger Akkreditive(Zahlungsversprechen einer Bank zur Kaufpreisabsicherung)für die Besicherung des Warentransportsführten seit Juli 2008 zu einem drastischen Einbruchim Bulk-Carrier Segment. In der langfristigenBetrachtung bewegen sich die Charterraten derzeitauf dem Niveau von 2003/2004.Die weitere Entwicklung dieses Segments bleibt abzuwarten.Die Finanzierungsengpässe bei Banken habenbereits zu Stornierungen von Neubauten geführt undwerden dadurch die Überhangkapazitäten reduzieren.Zudem gibt es nach wie vor einen stetigen Rohstoffbedarfder Schwellen- und Entwicklungsländer, derbedient werden muss und dementsprechend Transportraumbenötigt.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>23


TankerErdöl ist das mit Abstand wichtigste Gut, das mitTankern transportiert wird. Weltweit wächst dieNachfrage nach diesem Rohstoff. Aber auch derTransport von Chemikalien gewinnt an Bedeutung.Die letzte große Krise gab es bei den Tankern in 2002.Dieser Krise folgte ähnlich den <strong>Co</strong>ntainerschiffen einrasanter Charterratenanstieg mit Höchstständen in2004 und 2008. Aufgrund der weltweiten Abkühlungder Wirtschaft ist auch die Nachfrage nach Erdölgesunken. Dies führte bei den Tankern ab Ende 2008zu einem drastischen Einbruch der Charterraten.Derzeit bewegen sich die Raten auf dem Niveau von2002. Die Entwicklung der Frachtraten ist bei dieserSchiffsgattung schwer zu prognostizieren, da nichtlangfristige Charterverträge die Preise bestimmen,sondern vielmehr kurzfristige Entwicklungen am sogenannten Spotmarkt für Rohöltransporttonnage.Neue Schiffe werden kaum für zusätzlichen Frachtraumsorgen, da vor allem ältere Tanker ersetztwerden müssen. Der stetige Bedarf am RohstoffErdöl wird aber auch in den kommenden Jahren fürTransportraumnachfrage bei Tankern sorgen.Langfristige InvestitionschanceEin globaler Welthandel ist ohne Schifffahrt nichtdenkbar. Der Schifffahrtsmarkt ist aber auch seit jehervon der weltweiten Marktentwicklung abhängig undunterliegt dementsprechend den Marktzyklen. Fürden Anlageerfolg ist ein langfristiger Investitionszeitraumunter Ausnutzung der verschiedenenMarktzyklen sinnvoll. Nach Jahren des Booms mit steigendenCharterraten und Neubaupreisen befindetsich der Schifffahrtsmarkt seit Ende 2008 in einemAbschwung. Für einen Investor mit einem langfristigenAnlagehorizont bietet sich heute ein günstigerEinstiegszeitpunkt in einen Markt mit langfristigenWachstumsperspektiven.Investition in SchiffsbeteiligungenMit einem Anteil von 10% an der weltweiten Handelsflottestehen deutsche Eigner auf Rang drei nachJapan (15%) und Griechenland (14%). Spezialisierthaben sich deutsche Investoren auf das Wachstumssegment<strong>Co</strong>ntainerschifffahrt. Ein bedeutendesFinanzierungsinstrument, auch im internationalenMaßstab, sind geschlossene Schiffsfonds. Schätzungsweise20% bis 30% des Finanzierungsvolumens werdenauf diesem Weg bereitgestellt. Bei deutschenPrivatanlegern sind Schiffe beliebte Investitionsobjekte.Insgesamt haben deutsche Anleger seit 1993über 33 Milliarden Euro Eigenkapital zum Bau undKauf von Schiffen im Wert von 83 Milliarden Eurobereitgestellt.Der Zweitmarkt für SchiffsfondsErstmals in der noch jungen Historie des Zweitmarktesfür geschlossene Fondsbeteiligungen wechseltenin 2007 Anteile im Wert von über einerMilliarde Euro den Besitzer. In 2008 wurden ca. 675Millionen Euro gehandelt. Davon entfielen knapp 60%der Zweitmarktumsätze auf Schiffsfonds. Aufgrundder drastischen Einbrüche im Charterratenmarkt seitEnde des vergangenen Jahres sind die Kaufpreise amZweitmarkt für Geschlossene Schiffsfonds ebensomassiv eingebrochen. Eigenkapitalstarke Investoren,wie die Fonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe, nutzen die aktuellgünstigen Kaufpreise zum Aufbau breit diversifizierterPortofolien.Vor allem private Anleger profitieren von der vorzeitigenVerkaufsmöglichkeit geschlossener Fonds. Dennnicht jeder Anleger kann oder möchte seine Anteilebis zum Ende der prospektierten Fondslaufzeit halten.Immer wieder kommt es vor, dass eine Beteiligung ausden verschiedensten Gründen verkauft werden muss.Immer mehr private Anleger wissen mittlerweiledurch Anlageberater und die zunehmende Berichterstattungin der Presse von der Möglichkeit desAnteilsverkaufs. Das Ankaufspotenzial von Schiffsbeteiligungenfür Zweitmarkt-Schiffsfonds nimmtdaher ständig zu.Die Bedeutung des ZweitmarktesWie groß das Marktpotenzial im Zweitmarkt ist, wirdauch dadurch deutlich, dass sich immer mehr namhafteEmissionshäuser, Treuhänder und Börsen diesemThema widmen. So gibt es inzwischen eine ganzeReihe von Handelsplattformen für geschlosseneSchiffsfonds, welche zur Ausweitung des Angebotsan Zweitmarktbeteiligungen beitragen und die dieFungibilität und damit die Attraktivität des Produktesstark steigern.Ein Markt mit ZukunftDas aktuelle Ankaufspotential von Schiffsbeteiligungenfür den Zweitmarkt liegt nach Einschätzung der<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> („<strong>HTB</strong>Schiffsfonds“) bei rund 10% gemessen an 33 MilliardenEuro Eigenkapital, welches zwischen 1993 und 2009 in24<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Schiffsbeteiligungen platziert wurde. Dies entsprichtrund 3,3 Milliarden Euro. Und das Volumen wächstkräftig weiter. So konnte die <strong>HTB</strong>-Gruppe für ihrePublikumsfonds bis Oktober 2009 Schiffsfondsbeteiligungenvon nominal rund € 113 Mio. ankaufen.Nominalbeträge der angekauften Zielfonds*<strong>HTB</strong> Dritte <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Vierte <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Fünfte <strong>KG</strong>in T€9.0887.03112.476Sicherheit durch weitgehende EntschuldungAls besonderer Sicherheitsaspekt wirkt sich insbesonderedie zumeist weitgehende Entschuldung der angekauftenZweitmarktbeteiligungen aus. Eine Analyseder Portfolien der bisherigen Zweitmarktfonds ergab,dass ca. 50% der angekauften Schiffsfonds weitgehendentschuldet sind. Das aktuelle Charterrateniveau fürnahezu alle Schiffssegmente deckt z. Zt. zwar zumeistdie Betriebskosten der Schiffsgesellschaften, nichtaber in allen Fällen den Kapitaldienst. Die Zweitmarkt-/Hybridfondsder <strong>HTB</strong> sind im aktuellen Marktdadurch deutlich besser positioniert als noch jungeund hoch verschuldete Erstmarktbeteiligungen.<strong>HTB</strong> Sechste <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Siebte <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Achte <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Neunte <strong>KG</strong>21.57021.53110.37814.469Während einige junge Schiffsfonds mit der Situationoftmals wirtschaftlich nahezu überfordert sind, könnendie Zweitmarkt-/Hybridfonds der <strong>HTB</strong> diesekritische Phase gut überstehen.Verteilung der Fremdkapitalquote überdie einzelnen Schiffsgesellschaften des <strong>HTB</strong>Gesamtportfolios*4%<strong>HTB</strong> Zehnte <strong>KG</strong>**16.78813%<strong>HTB</strong> Elfte <strong>KG</strong>**<strong>HTB</strong> Zwölfte <strong>KG</strong>**0011%51%Gesamt113.331* Die Privatplatzierungen <strong>HTB</strong> Erste/ Stand Oktober 2009Zweite <strong>KG</strong> bleiben hier unberücksichtigt.** Diese Fonds befinden sich in derPlatzierungs- und/oder Investitionsphase.21%0–20% 20–40% 40–60%60–80% 80–100%* Berücksichtigt wurden die bisherigen Beteiligungsankäufe der<strong>HTB</strong> Publikumsfonds (<strong>HTB</strong> 3. – 10. <strong>KG</strong>, Stand 31.12.2008).Die Fremdkapitalquoten basieren auf dem Stand zum31.12.2007.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>25


Stabiler Cashflow durch DiversifikationEine Beteiligung an der „<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>KG</strong>“ schafft Ruheim Portfolio. Neben einem fundierten Bewertungsverfahrensetzen die Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe vorallem auf eine breite Diversifikation, indem sie inverschiedene Schiffstypen und Märkte investieren.Die üblichen Schiffsfonds investieren in der Regelnur in ein Schiff oder aber einige wenige Schiffe.Anleger sind mit der Investition daher oft voneinem einzigen Schiff bzw. Schiffsteilmarkt abhängig.Erfolgt die Investition beispielsweise nur in eineinzelnes <strong>Co</strong>ntainerschiff, kann der Anleger nicht vonsteigenden Massengutcharterraten profitieren undumgekehrt. Selbst innerhalb der <strong>Co</strong>ntainerschifffahrtgibt es, je nach Anforderung, unterschiedliche Typen,Größen und damit Märkte.Mit der Investition in die „<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>KG</strong>“ investiert derAnleger in eine Vielzahl von verschiedenen Schiffsbeteiligungen.So können Schwankungen in derErtragslage einzelner Beteiligungen besser aufgefangenwerden. Ob Kühlschiffe, Massengut- und Mehrzweckfrachter,Schwergutschiffe, Tankschiffe oder<strong>Co</strong>ntainerschiffe – das Portfolio der jeweiligen <strong>HTB</strong>-Zielfonds umfasst alle gängigen und erfolgreichenSchiffstypen. Durch den langfristigen Investitionszeitraumkann der Investor darüber hinaus auch vonunterschiedlichen Marktphasen profitieren.Zusammensetzung der Anschaffungskostennach Schiffstypen*Zusammensetzung der Anschaffungskostennach Emissionshäusern*Tankschiffe von 30.000bis 80.000 TDW2%Tankschiffeüber 80.000 TDW1%Tankschiffebis 30.000 TDW2%<strong>Co</strong>ntainerschiffeüber 6.200 TEU2%Mehrzweckfrachter +Schwergutschiffe13%<strong>Co</strong>ntainerschiffe von2.200 bis 6.200 TEU12%Andere und Flottenfonds9%<strong>Co</strong>ntainerschiffebis 1.400 TEU22%<strong>Co</strong>ntainerschiffe von1.400 bis 2.200 TEU37%König & Cie.5%Hansa Treuhand5%Atlantic5%Dr. Peters6%Andere < 4%15%GHF6%GEBAB8%Nordcapital11%HCI24%MPC15%* Berücksichtigt wurden die bisherigen Beteiligungsankäufe der <strong>HTB</strong> Publikumsfonds (<strong>HTB</strong> 3.–10. <strong>KG</strong>, Stand 31.12.2008).Die Chancen des Zweitmarktes und derDirektinvestitionenIn jeder Krise ergeben sich Investitionschancen fürden, der sie wahrnimmt. Der aktuelle Markt ist vonUnsicherheiten über die weitere Entwicklung und vonhistorischen Tiefstpreisen geprägt.Konservative und mittelfristig tragfähige Kalkulationenauf aktuellem Marktniveau legen in dieser Phasejedoch den Grundstein für erfolgreiche Investitionen.Jede positive Veränderung des Marktes führt zuaußerplanmäßigen Einnahmen, die die Werthaltigkeitder Investments steigern und so außerordentlicheGewinne ermöglichen. Der Einstieg auf dem derzeitigenKursniveau ist die Chance für eine außergewöhnlicheFondsperformance.Die Investition in Geschlossene Schiffsfondsüber den ZweitmarktDer Preis für eine geschlossene Schiffsbeteiligung istabhängig von der aktuellen Situation am Schiffsmarkt.Je nachdem, in welchem Marktzyklus sich die Seeschifffahrtgerade befindet, fällt der Ankaufspreisfür Schiffsfondsanteile höher oder niedriger aus. Fürden Erfolg der Anteile in einem <strong>HTB</strong>-Zielfonds istdas aber nicht ausschlaggebend:26<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Hohe Charterraten können zwar zu einem höherenKaufpreis führen, aber auch zu höheren Erlösen,schlechtere Charterraten wiederum zu einem günstigenKaufpreis. Günstige Kaufpreise auf Grund vonschlechten Charterraten schaffen dabei stille Reservenbei dem <strong>HTB</strong>-Zielfonds, die abhängig vom Marktgeschehenerheblich sein können. Aufgrund deraktuellen Unsicherheit über die weitere Entwicklungim Frachtbereich werden viele Chartervereinbarungenzumeist nur kurzfristig kontrahiert. Weder dieReeder noch die Charterer wollen sich langfristigbinden, um sich alle Chancen zu erhalten. Sobald sichder Markt wieder positiv entwickelt, können dieseSchifffahrtsgesellschaften von dem Aufschwung profitierenund ebenso der <strong>HTB</strong>-Zielfonds und mit ihm die<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<strong>KG</strong>. Diese profitieren dann sogar überproportionalaufgrund der günstigen Einstiegspreise.Die Kaufpreise für Zweitmarktbeteiligungen sindseit dem 4. Quartal 2008 erheblich gefallen. DieseEntwicklung zeigt sich mittlerweile deutlich auf denverschiedenen Handelsplattformen.Durchschnittlicher Anschaffungskurs der <strong>HTB</strong> im Vergleich zum Markt120%100%80%60%40%20%<strong>HTB</strong> Markt0%2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009Berücksichtigt wurden die bisherigen Beteiligungsankäufe der <strong>HTB</strong> Publikumsfonds (<strong>HTB</strong> 3.–10. <strong>KG</strong>), Stand: 21.10.2009.Für die <strong>HTB</strong>-Zielfonds beginnt nun wieder dieInvestition in lohnenswerte Anteile auf einem ähnlichenKaufpreisniveau wie 2003 – 2004. Die Ergebnissederartiger antizyklischer Investitionen lassen sichbeispielsweise bei der „<strong>HTB</strong> Dritte <strong>KG</strong>“ beobachten,die in nur 5 Jahren (2004–2008) bereits Ausschüttungenin Höhe von 70% der Einlagen an die Gesellschaftergeleistet hat.Direktinvestitionen – niedrige Fondskosten undviele GestaltungsmöglichkeitenDie <strong>HTB</strong>-Zielfonds sind mit ihren Direktinvestitionendie Nutznießer der einbrechenden Schiffsmärkte. Biszum Ausbruch der Finanzkrise im 3. Quartal 2008lagen die Kaufpreise von Schiffsneubauten undGebrauchtschiffen auf einem bis dahin unbekannthohen Niveau. Seit 2004 begannen die Preise ohneUnterbrechung zu steigen. Schiffsgesellschaften, diein dieser Zeit in Schiffe investierten, rechneten mitentsprechend hohen Chartereinnahmen. Seit Einbrechender Frachtmärkte ist der Kauf- und Verkaufsmarktfür Schiffstonnage fast vollständig zumErliegen gekommen. Die Verkäufer von gebrauchterund neuer Schiffstonnage haben – durch die Vergangenheitgeprägt – zu hohe Erwartungen. Die traditionellenpotentiellen Käufer hingegen unterbreitenderzeit deutlich reduzierte Kaufangebote.Attraktive InvestitionsmöglichkeitenAus der aktuellen Situation erwachsen für die <strong>HTB</strong>-Zielfonds attraktive Investitionsmöglichkeiten. Nachdem Boom der Frachtraten in den letzten Jahren,ausgelöst durch das immense WirtschaftswachstumChinas und einiger anderer bedeutender Schwellenländer,setzte ein Run auf Schiffbauplätze ein, derdazu geführt hat, dass die Werften weltweit teilweisebis in das Jahr 2012 hinein ausgelastet sind. Diesemassiven Schiffsbestellungen der Vergangenheitführen heute zu einer Tonnageüberkapazität, diekurzfristig nicht durch Verschrottungen oder Neubaustornierungenkompensiert werden kann. VieleNeubauten kommen derzeit ohne Beschäftigung oderzu weit schlechteren Charterkonditionen auf denMarkt als ursprünglich geplant. Das führt bei denBestellern zu erheblichen Schwierigkeiten. Denn vieleder erteilten Schiffbauaufträge stehen unter einem<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>27


Finanzierungsvorbehalt. Als Folge der Kreditkrisesind viele Banken restriktiver hinsichtlich ihrerFinanzierungszusagen geworden. Vor Ausbruch derFinanzkrise konnten bis zu 75% des Neubaupreisesvon Banken finanziert werden. Jetzt sinktdiese Finanzierungsquote ab. Darüber hinaus sindFinanzierungszusagen häufig auch an entsprechendeChartervereinbarungen gebunden. Fehlen diese,kann die Bank u. U. von der Finanzierung Abstandnehmen. Für viele, insbesondere kleinere mittelständischeReedereibetriebe, die vorwiegend kleine undmittelgroße Schiffe geordert haben, bedeutet diesesgegenüber ihrer ursprünglichen Planung eine Finanzierungslücke,die in der derzeitigen Marktphase nichtgeschlossen werden kann. Dies führt zu Stornierungenvon Neubauten oder zu Nachverhandlungen derKaufpreise.Unter Berücksichtung der neu verhandelten Kaufpreisekönnen die <strong>HTB</strong>-Zielfonds diese Situation zurRealisierung attraktiver Direktinvestments nutzenund Kaufpreise bieten, die zum aktuellen Frachtenmarktpassen und der künftigen Schiffsgesellschafteinen gewinnbringenden Betrieb ermöglichen. JederAnstieg der Frachtenmärkte führt dann zu deutlichenMehreinnahmen.Mit Verschärfung der Finanzkrise, dem Abschwächender Chartermärkte und den zeitgleich anstehendenAblieferungen ist eine spürbare Verhandlungsbereitschaftder Verkäufer hinsichtlich der Kaufpreise zuvermerken. Kommt ein Kauf zustande, hat der <strong>HTB</strong>-Zielfonds ein Investment zum Zeitpunkt niedrigsterKaufpreise getätigt und die goldene Regel des Handelsbeherzigt: „Im Einkauf liegt der Gewinn“.Für die Zielfonds ergibt sich aus den vorgenanntenGründen die Möglichkeit, in direkter Zusammenarbeitmit Reedern und somit für ihre Anleger wirtschaftlicheattraktive Beteiligungsmöglichkeiten zu identifizierenund – abhängig vom Einzelfall – optimierend indie wirtschaftliche Ausgestaltung einer solchenBeteiligung einzugreifen. Dies führt zu moderatenAnschaffungskosten derartiger Beteiligungen zugunstendes Fonds und Konzeptionen, zu denenAnleger im Schifffahrtsbereich nur selten Zugangfinden.Eine besondere Bedeutung kommt der Tatsache zu,dass aufgrund des Konzeptes der Zielfonds mitZweitmarktbeteiligungen und Direktinvestitionennicht die Notwendigkeit besteht, bereits in den erstenBetriebsjahren eines neu erworbenen Schiffes hoheAusschüttungen zu generieren, sondern die Liquiditätsüberschüssezur möglichst zügigen Entschuldungder Schiffsgesellschaft verwendet werden können.Dies hat für die Anleger der <strong>HTB</strong> Schiffsfonds denVorteil, dass schiffsfinanzierende Banken die erforderlichenSchiffshypothekendarlehen zu günstigerenKonditionen anbieten können und abgekürzteTilgungsverläufe für die Schiffshypothekendarlehenmöglich werden. Dies eröffnet den <strong>HTB</strong>-Anlegerndie Chance auf zukünftig höhere Ausschüttungen.Vielfältige GestaltungsmöglichkeitenDie Experten der <strong>HTB</strong>-Gruppe entwickeln in Abstimmungmit der jeweiligen Reederei kurzfristig einfür die jeweilige Schifffahrtsgesellschaft maßgeschneidertesFinanzierungskonzept. Die Reederei hat imweiteren Verlauf der Schifffahrtsgesellschaft nureinen kompetenten Ansprechpartner, mit dem siebestimmte wirtschaftliche Entscheidungen kurz undunbürokratisch treffen kann.28<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Die Bewertung: Auf Fakten setzenDie „<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> &<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>“ erwirbt über die Zielfonds u.a. Zweitmarktanteilean Schiffen, die schon in Fahrt sind. Dasmacht die Bewertung dieser Beteiligungen einfacher,denn sie basiert auf konkreten Fakten und Zahlen.Das Risiko für den Anleger verringert sich. Erstnach Bewertung aller wirtschaftlichen, rechtlichenund steuerlichen Aspekte fällt eine Kaufentscheidung.Fachleute übernehmen dabei die Kaufpreis- undVertragsverhandlungen und sorgen durch eineeffiziente Ankaufsabwicklung zusätzlich für dieWirtschaftlichkeit der Beteiligung. Bis heute hatdie <strong>HTB</strong> Schiffsfonds bereits mehr als 1.700 Schiffsbeteiligungenbewertet. Damit gehört das Unternehmenzu den Marktführern.SchiffstypAnzahl bewerteterSchiffe/FondsAnzahl SchiffeDeutsche Flotte*in %<strong>Co</strong>ntainer1.0131.54765 %Tanker20838254%Bulker6921832%Multipurpose203k.A.k.A.Flottenfonds und Sonstige **218k.A.k.A.Gesamt1.711* Das Zahlenmaterial entstammt den „Daten der Deutschen Seeschifffahrt, Ausgabe 2008“ des VDR. Stand: Oktober 2009Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2007.** Die Bewertung der Flottenfonds besteht aus Einzelbewertungen der enthaltenen Schiffstypen.Ziel jeder Beteiligungsbewertung durch die Analystenund Gutachter der <strong>HTB</strong> Schiffsfonds ist eine einwandfreieWertfeststellung und empirisch ableitbareWertentwicklung. Untersucht werden insbesondereder bisherige Verlauf der Schiffsgesellschaft, dieEntschuldung des Schiffes, die geleisteten Ausschüttungensowie die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheitendes entsprechenden Chartermarktes.Die Parameter einer professionellen Beteiligungsbewertunggehen bei der <strong>HTB</strong> Schiffsfonds allerdingsüber das Schiff als solches weit hinaus. Ein leistungsfähigesSchiffs- und Fondsmanagement sind für die<strong>HTB</strong> Schiffsfonds ebenfalls zentraler Bestandteil einerjeden Kaufentscheidung. Dies gilt in dem aktuellenwirtschaftlichen Umfeld in besonderem Maße für denReeder. Der wirtschaftliche Erfolg steht und fällt mitder Leistungsfähigkeit des Reeders. Die Erfahrungzeigt, dass ein professionelles Fondsmanagement auchin kritischen Situationen, wie zum Beispiel derZahlungsunfähigkeit eines Charterers, die bedrängteBeteiligungsgesellschaft durch umsichtiges Handelnwirtschaftlich stabil halten oder wieder nach vornebringen kann. Genauso bedeutend ist die Kompetenzdes Emissionshauses, das den Fonds konzipiert hatund im weiteren Verlauf begleitet.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>29


Bewertungsannahmen (Auszug) – PrognoseErfahrung des Emissionshauses, das die Beteiligungsgesellschaft aufgelegt hat,hinsichtlich der Konzeption und der laufenden Betreuung von geschlossenen SchiffsfondsProfessionelles Schiffsmanagement des ReedersErzielung der prospektierten Ergebnisse durch die Beteiligungsgesellschaft in der Vergangenheit(positive Leistungsbilanz des Emissionshauses, welches das Projekt initiiert hatte)Tilgungsstand und Währung der SchiffshypothekendarlehenErbringung geplanter Ausschüttungen an die AnlegerEinhaltung der Schiffsbetriebskostenansätzeaktuelle Chartervereinbarung (Charterrate, Charterlaufzeit und Verlängerungsoption) und Bonität des Charterersaktuelles Charterratenniveauaktueller Neubaupreis des SchiffesMarktgängigkeit des SchiffstypsAlter des Schiffes30<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Die LeistungsbilanzIn den vergangenen Jahren hat die <strong>HTB</strong>-Gruppe mitihren Publikumsfonds mehr als 600 unterschiedlicheSchiffsbeteiligungen mit einem Nominalkapital vonca. € 113 Mio. angekauft. Eine entsprechend testierteLeistungsbilanz zum 31.12.2008 gemäß dem Standarddes VGF (Verband Geschlossener Fonds) liegt vor.EmissionsjahrEigenkapitalin T€AngekauftesNominalkapitalin T€Anzahl angekaufterSchiffsbeteiligungenAuszahlungenkumuliertDurchschnittlicheRestverschuldung aufZielfondsebene 4<strong>HTB</strong> Dritte <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Vierte <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Fünfte <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Sechste <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Siebte <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Achte <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> Neunte <strong>KG</strong> 1<strong>HTB</strong> Zehnte <strong>KG</strong> 2<strong>HTB</strong> Elfte <strong>KG</strong> 2<strong>HTB</strong> Zwölfte <strong>KG</strong> 2 20032004200520062006200720072008200920096.3166.50012.00020.00020.00010.00010.00031.4201.6353.3909.0887.03112.47621.57021.53110.37814.46916.7880083811191491921311791640070 %35 %29 %15 %9 %2 %0 %5% 30 %0 %14%17 %25%25 %31 %30 %35 %25 %0 %0 %1 zzgl. Fremdkapital in Höhe von T€ 3.0002 Diese Fonds befinden sich derzeit in der Platzierungs- und/oder Investitionsphase.3 5% Frühzeichnerbonus4 Die Fremdkapitalquote zeigt das Verhältnis des aktuellen Darlehensstandes nach Berücksichtigung der erfolgtenTilgungen zum ursprünglich aufgenommenen Betrag des Schiffshypothekendarlehens, Stand: 31.12.2007.Stand: Oktober 2009<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>31


Die <strong>HTB</strong> Schiffsfonds verfügt aufgrund ihrer ausgewiesenenExpertise über einen erstklassigen Ruf inder gesamten Branche und hervorragende Kontakte zuDeutschlands führenden Emissionshäusern und einerVielzahl von Reedern. Ihr Netzwerk wird mit jedemBeteiligungsankauf und jeder Direktinvestition nochdichter und effizienter. Wie kaum ein Zweiter verfügtdie <strong>HTB</strong>-Gruppe über einen erstklassigen Zugangzu verkaufsbereiten Anlegern und leistungsfähigenReedereien.In der Regel betragen die den Zielfonds und somitauch der Fondsgesellschaft zugewiesenen steuerlichenErgebnisanteile weniger als 1 Prozent desangekauften Nominalkapitals. Schiffsbeteiligungensind damit für die Anleger der Fondsgesellschaft imRegelfall nahezu einkommensteuerfrei.Die <strong>HTB</strong> Schiffsfonds ist Konzeptionär und Emittentin einem. Zu ihren Aufgaben gehören:• die Erstellung des Fondskonzepts• die Erstellung des Fondsprospektes und dieBeauftragung von Gutachten• die Koordinierung sämtlicher Berater• die Werbung, das Marketing, der Vertriebdes Eigenkapitals• die Auswahl der Schiffsfonds undder DirektinvestmentsMit jedem einzelnen dieser Schritte stellt die <strong>HTB</strong>Schiffsfonds sicher, dass das geplante Anlagezielgenau positioniert und zielgenau angesteuert wird.Nahezu einkommensteuerfreiDie Fondsgesellschaft tendiert bei ihren Beteiligungsankäufenund Direktinvestitionen grundsätzlich zuSchiffen, die der Tonnagebesteuerung unterliegen.Seit der Einführung der Tonnagesteuer entwickelnsich Schiffsbeteiligungen immer stärker zu attraktiven,renditeorientierten Kapitalanlagen. Dementsprechendgroß ist heute das Angebot an so genannten„Tonnagesteuerfonds“ auf dem Zweitmarkt. DieTonnagesteuer ermöglicht eine nahezu steuerfreieLiquiditätsauszahlung an Anleger, und zwar sowohlwährend der Betriebsphase als auch beim Liquiditätsrückflussaus der Schiffsveräußerung. Bei den Zweitmarktbeteiligungengilt dies auch, weil ein eventuellerfür den Zielfonds festgestellter Unterschiedsbetrag(vereinfachend die Differenz zwischen Verkehrs- undBuchwert des Schiffes beim Übergang von derherkömmlichen steuerlichen Gewinnermittlung zur„Tonnagebesteuerung“) von dem Verkäufer der Beteiligungbei der Anteilsveräußerung zu versteuern ist.Ein neuer Unterschiedsbetrag für den Zielfonds istnicht zu bilden.32<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Rechtliche GrundlagenGesellschaftsvertragDer Kapitalanleger beteiligt sich als Treugeber oderKommanditist an der Kommanditgesellschaft in Firma<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>(Emittentin) mit Sitz und Geschäftsanschrift in 28203Bremen, Deichstraße 1. Gegenstand der Gesellschaftund deren wichtigste Tätigkeitsbereiche sind derErwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerungvon Beteiligungen an bereits bestehenden geschlossenenSchiffsfonds (sog. „Zweitmarkt-Beteiligungen“)in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft sowiejede sonstige Beteiligung an Gesellschaften in derRechtsform der Kommanditgesellschaft, die Seeschiffeerwerben, als Eigentümer halten und/oderbetreiben einschließlich sog. Zweitmarkt-/HybridfondsDie Gesellschaft ist berechtigt, alle Arten vonGeschäften zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen,die mit dem Gegenstand der Gesellschaft unmittelbaroder mittelbar zusammenhängen und geeignetsind, dem Gegenstand der Gesellschaft zu dienen.Die Fondsgesellschaft wurde als Kommanditgesellschaftdeutschen Rechts am 16.09.2009 gegründet undam 01.10.2009 unter HRA 25429 HB in das Handelsregisterbeim Amtsgericht Bremen eingetragen. Sitzder Fondsgesellschaft ist Bremen. Die Emittentinunterliegt deutschem Recht. Mit Datum vom 09.11.2009wurde der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft neugefasst.Der Gesellschaftsvertrag der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sieht eine festeLaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 vor, welchenach Abschluss der Kapitaleinwerbungsphase undeiner Investitionsphase bis voraussichtlich Ende 2015eine Haltedauer der erworbenen Beteiligungen vonvoraussichtlich weiteren neun Jahren umfasst. DieGeschäftsführung hat der im Jahr 2023 stattfindendenGesellschafterversammlung einen Vorschlag zurVeräußerung der zu dem Zeitpunkt im Portfoliogehaltenen Beteiligungen unter Ermittlung vonMarktwerten zu unterbreiten. Die Gesellschafterversammlunghat alsdann über die Auflösung derFondsgesellschaft per 31. Dezember 2023 zu entscheiden.Die Entscheidung bzgl. der vorzeitigen Auflösungder Fondsgesellschaft bedarf einer Mehrheit von 70%des stimmberechtigten Kommanditkapitals. Die Entscheidung,ob die Fondsgesellschaft gegebenenfallsüber den 31. Dezember 2024 fortgesetzt werden soll,obliegt der Gesellschafterversammlung im Jahr 2024.Eine solche Entscheidung bedarf einer qualifiziertenMehrheit von mindestens 70% des stimmberechtigtenKommanditkapitals.Gründungsgesellschafter/GründungskapitalGründungsgesellschafter sind die <strong>HTB</strong> FünfzehnteSchiffsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärinsowie die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand<strong>GmbH</strong> und die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> als Kommanditisten. Alle dreiGesellschaften haben ihren Sitz in 28203 Bremen,Deichstraße 1.Die Gründungsgesellschafter haben ein Kapital voninsgesamt € <strong>15.</strong>000 gezeichnet und voll eingezahlt.Es setzt sich zusammen aus dem Kapital der Gründungskomplementärinin Höhe von € 5.000 und denKommanditanteilen der Gründungskommanditistenin Höhe von jeweils € 5.000. Zum Zeitpunkt derProspektaufstellung entspricht das gezeichneteKapital der Emittentin dem von den Gründungsgesellschafternübernommenen Kapital.Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbarnoch unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mitdem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagenbeauftragt sind, die dem Emittenten Fremdkapital zurVerfügung stellen oder die im Zusammenhang mit derHerstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügigeLieferungen oder Leistungen erbringen.KomplementärinPersönlich haftende Gründungsgesellschafterin ist die<strong>HTB</strong> Fünfzehnte Schiffsfonds VerwaltungsgesellschaftmbH. Sie ist unter HRB 25675 HB in das Handelsregisterbeim Amtsgericht Bremen eingetragen. Sie istmit der Vertretung der Fondsgesellschaft und derGeschäftsführung betraut. Sie wird durch ihre einzelvertretungsberechtigtenGeschäftsführer ThorstenRösner, Roman Teufl und Lars Clasen vertreten(ohne Funktionstrennung). Dies sind die Mitgliederder Geschäftsführung der Emittentin. Die Geschäftsanschriftder Mitglieder der Geschäftsführung lautetDeichstraße 1, 28203 Bremen.Das Stammkapital der Komplementärin beträgt€ 25.000 und ist voll eingezahlt. Grundsätzlich ist dieHaftung der Komplementärin einer Kommanditgesellschaftnicht beschränkt. Da die <strong>HTB</strong> FünfzehnteSchiffsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH jedoch34<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


eine Kapitalgesellschaft ist, beschränkt sich ihreHaftung auf ihr Gesellschaftsvermögen. Insofernergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag derEmittentin eine Abweichung vom gesetzlichen Regelfallder als natürliche Person unbeschränkt haftendenKomplementärin. Weitere von der gesetzlichenRegelung abweichende Bestimmungen hinsichtlichder Komplementärin enthält der Gesellschaftsvertragder Emittentin nicht. Die Satzung der Komplementärinweicht hinsichtlich der Vertretungsbefugnis vonden gesetzlichen Bestimmungen ab. Gemäß Satzungwird die Komplementärin, sofern sie mehrereGeschäftsführer hat, durch zwei Geschäftsführergemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer inGemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. PerGesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnissowie Befreiung von den Beschränkungendes § 181 BGB erteilt werden. Weitere von der gesetzlichenRegelung abweichende Bestimmungen enthältdie Satzung der Komplementärin nicht.Die Komplementärin erhält für ihre Tätigkeit einejährliche Vergütung in Höhe von € 2.500 zzgl. USt.Gemäß §§ 11 und 12 des Gesellschaftsvertrages istsie am Gewinn der Gesellschaft und an Entnahmenentsprechend ihres Anteils am Gesellschaftskapitalbeteiligt. Darüber hinaus stehen ihr innerhalb undaußerhalb des Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen,Entnahmerechte und auch keinesonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungenjeder Art zu.KommanditistenGründungskommanditistin und Treuhänderin ist die<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitzund Geschäftsanschrift in 28203 Bremen, Deichstr. 1.Sie ist unter HRB 20890 in das Handelsregister beimAmtsgericht Bremen eingetragen. Über ihre eigeneEinlage hinaus wird sie weitere Kommanditeinlagenals Treuhänderin für hinzutretende Anleger übernehmen.Aufgabe der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand<strong>GmbH</strong>, ist der Erwerb und die treuhänderischeVerwaltung der von den Anlegern übernommenenBeteiligungen in eigenem Namen, jedoch für und aufRechnung der beigetretenen Anleger. Des Weiteren istdie Treuhänderin Ansprechpartner bei allen dieBeteiligung betreffenden Fragen. Rechtsgrundlage fürdie Tätigkeit der Treuhänderin ist der Treuhand- undVerwaltungsvertrag, der auf den Seiten 70–72 desProspektes abgedruckt ist. Dieser regelt die wesentlichenRechte und Pflichten der Treuhänderin, dienachfolgend dargestellt werden:Die Treuhänderin vermittelt den Anlegern das wirtschaftlicheEigentum an der Beteiligungsgesellschaftund hat die Stimm- und Kontrollrechte nach Maßgabedes Gesellschafts- und Treuhand- und Verwaltungsvertrages.Darüber hinaus informiert sie die Anlegerüber die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft.Sie ist den Treugebern gegenüberberechtigt und verpflichtet, die Stimmrechte gemäßden Weisungen der Treugeber auszuüben. AufVerlangen eines Treugebers ist sie verpflichtet, diefür den Treugeber gehaltene Beteiligung auf diesenzu übertragen.Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> erhältfür die von ihr zu erbringenden Leistungen eineanfängliche jährliche Vergütung i.H.v. 0,5% des vonihr zum Ende eines Geschäftsjahres treuhänderischgehaltenen oder verwalteten und eingezahltenKommanditkapitals zzgl. USt. Die Vergütung erhöhtsich ab dem Jahr 2012 um jährlich 2%. Für dieEinrichtung der Anlegerverwaltung erhält dieTreuhänderin eine einmalige Vergütung in Höhevon € 150.000 inkl. USt. Diese Vergütung ändertsich anteilig, soweit das eingeworbene Eigenkapitalder Gesellschaft den Betrag von € 11.250.000 überoderunterschreitet (ohne Berücksichtigung vonSonderzahlungen). Für den durch die optionalenSonderzahlungen der Anleger entstehenden Verwaltungsmehraufwanderhält die Treuhänderin eine einmaligeVergütung in Höhe von 0,2% zzgl. USt. bezogenauf die eingezahlten Sonderzahlungen. Bei prospektgemäßemVerlauf erhält die Treuhänderin über dieFondslaufzeit somit eine Gesamtvergütung i. H. vonT€ 1.151 inkl. USt. von der Fondsgesellschaft.Der Geschäftsführer der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand<strong>GmbH</strong>, Thorsten Rösner, ist gleichzeitigals Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HTB</strong> FünfzehnteSchiffsfonds Verwaltungsgesellschaft mbHund der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<strong>KG</strong> tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenenVermögensanlage betraut ist. Dadurch können sichInteressenkonflikte für die Treuhänderin ergeben.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>35


€ 11.250.000 stünden somit mindestens ein und maximal1.500 Anteile an der Gesellschaft zur Zeichnungzur Verfügung. Im Falle einer Erhöhung des Kommanditkapitalsstünden weitere Anteile zur Zeichnungzur Verfügung.ZeichnungsstelleDie Annahme der Beitrittserklärungen erfolgt gemeinschaftlichdurch die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand<strong>GmbH</strong>, beide Deichstraße 1, 28203 Bremen.Erwerb/EinzahlungskontoDer Erwerbspreis in Höhe von mindestens € 7.500wird im Lastschriftverfahren auf das nachfolgendeSonderkonto der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand<strong>GmbH</strong> eingezogen:Kontoinhaber: <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>Konto-Nr.: 10 16 533 213BLZ: 290 500 00Institut:Bremer LandesbankVerwendungszweck: <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>KG</strong>Die Beteiligungssumme ist dabei wie folgt zu leisten:• 20% innerhalb von 14 Tagen nachAnnahme der Beitrittserklärung• 80% in 60 gleich bleibenden EinzahlungsratenDie erste Monatsrate ist im nachfolgenden Monatnach Zahlung der Anfangszahlung fällig. Zum jeweilsdritten Tag eines Monats sind die weiteren 59Einzahlungsraten fällig. Der Anleger ist berechtigt,sämtliche Monatsraten durch eine Einmalzahlungenvor deren Fälligkeit einzuzahlen. Die monatlicheMindestrate beträgt € 100, bei höheren Zeichnungsbeträgenmuss die monatliche Mindestrate ohne Restdurch 50 teilbar sein.Zusätzlich zu der Mindestbeteiligung besteht währendder Ansparphase in den Jahren 2010 bis 2015zweimal jährlich die Möglichkeit, Sonderzahlungenin Höhe von jeweils mindestens € 1.000 bis maximal€ <strong>15.</strong>000 zu leisten (Betrag muss durch 500 teilbarsein). Die Sonderzahlungen sind Eigenkapital underhöhen somit die vom Anleger gezeichnete Einlageund dementsprechend das Fondsvolumen.Die jeweils optionalen jährlichen Sonderzahlungenwerden in den Jahren 2010 bis einschließlich 2015nach gesonderter Abfrage der Treuhandgesellschaftzusammen mit der im Juli oder Dezember fälligenMonatsrate abgebucht und erhöhen das Kapital desjeweiligen Gesellschafters.ZeichnungsfristDie Zeichnungsfrist für dieses Beteiligungsangebotbeginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektesgemäß § 9 Abs. 1 VerkProspG undendet bei Erreichen eines Eigenkapitals in Höhevon € 11.265.000, unabhängig vom Stand des bisdahin eingeworbenen Eigenkapitals jedoch spätestenszum 31.12.2011. Eine Erhöhung des Eigenkapitals istmöglich. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit,die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Inden Jahren 2010 bis 2015 besteht für die bereits beigetretenenAnleger die Möglichkeit, ihre gezeichneteNominaleinlage durch Sonderzahlungen zu erhöhen.Mit dem Erwerb, der Verwaltung und derVeräußerung der Vermögensanlage verbundeneweitere KostenSollte der Anleger sich selbst als Kommanditist in dasHandelsregister eintragen lassen, fallen für dieBeglaubigung der Handelsregistervollmacht und fürdie Eintragung in das Handelsregister Kosten an, diedieser zu tragen hat. Diese Kosten richten sich nachdem Gesetz über die Kostenangelegenheit der freiwilligenGerichtsbarkeit (Kostenordnung) und hängenvon der Höhe der Beteiligung ab. Die genauen Kostenkönnen bei einem Notar erfragt werden. Im Falle derÜbertragung einer Beteiligung erhebt die Treuhänderineine pauschale Gebühr, die sich nach demNominalbetrag der übertragenen Beteiligung richtet(max. € 400 zzgl. USt.). Weitere Kosten für Erwerb,Verwaltung oder Veräußerung der Vermögensanlagefallen nicht an.Mit der Vermögensanlage verbundene RechteMit der Vermögensanlage sind die folgende Rechteverbunden, die den Hauptmerkmalen der Anteileentsprechen und nachfolgend ausführlich erläutertwerden:• Beteiligung am laufenden Ergebnis derFondsgesellschaft• 5% Gewinnvorab für Sonderzahlungen• Erhöhung der Einlage durch Sonderzahlungen<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>37


• Teilnahme an Gesellschafterversammlungen undMitwirkung an Beschlussfassungen• Weisungsbefugnis gegenüber der Treuhänderinbzgl. der Ausübung des Stimmrechts• Informations- und Kontrollrechte gem.§§ 164, 166 HGB• Wahl zum Beiratsmitglied• Direkteintragung im Handelsregister• Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses(erstmals zum 31.12.2024)Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhand- undVerwaltungsvertrag sowie die dazugehörige Beitrittserklärung,auf deren Grundlage der Beitritt derAnleger erfolgt, regeln die Rechtsstellung derKommanditisten untereinander und im Verhältnis zurpersönlich haftenden Gesellschafterin. Sowohl derGesellschafts- als auch der Treuhand- und Verwaltungsvertragräumen den Anlegern weitgehendeMitwirkungs- und Informationsrechte ein. Dies giltsowohl für unmittelbar beteiligte Kommanditisten alsauch für mittelbar als Treugeber beteiligte Anleger.Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Beteiligungsquotenam laufenden Ergebnis der Gesellschaftbeteiligt. Den Gesellschaftern, die Sonderzahlungengeleistet haben, steht dabei zunächst ein Sonderzahlerbonusals Vorabgewinn in Höhe von 5% bezogenauf die jeweiligen eingezahlten Sonderzahlungengerechnet ab dem 1. Januar des auf die Einzahlungfolgenden Jahres bis zum 31.12.2015 zu. DieserVorabgewinn wird ab 2016 vorrangig vor anderenAusschüttungen geleistet soweit die Fondsgesellschaftüber entsprechende Liquidität verfügt.Das verbleibende Ergebnis wird auf die Gesellschafterim Verhältnis ihrer Beteiligung am IST-Kapital der Gesellschaft verteilt. Das IST-Kapitaleines Gesellschafters ergibt sich aus dem gezeichnetenNominalkapital, vermindert um Kapitalreduzierungenaufgrund von Zahlungseinstellungen underhöht um Kapitalerhöhungen aufgrund geleisteterSonderzahlungen. Für das Geschäftsjahr 2009 istdas IST-Kapital zum 31.12.2009 maßgeblich, unabhängigvom Zeitpunkt des Beitrittes eines Gesellschafters.Gleiches gilt sinngemäß für Gesellschafter,die der Gesellschaft im Jahr 2010 beitreten. Dabeiwerden die Ergebnisse vom Zeitpunkt des Beitrittseines Gesellschafters an zunächst dem beitretendenGesellschafter in dem Umfang allein zugerechnet, indem im Jahr 2009 beigetretene Gesellschafter an demErgebnis beteiligt waren (ohne Berücksichtigung desSonderzahlerbonus). Das verbleibende Ergebnis wirdauf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungam IST-Kapital zum 31.12.2010 verteilt.Im Falle einer Verlängerung des Platzierungszeitraumsüber das Jahresende 2010 hinaus gilt die vorstehendeRegelung ebenfalls sinngemäß für Gesellschafter,die der Gesellschaft im Jahr 2011 beitreten.Dabei werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt desBeitritts eines Gesellschafters an zunächst dem beitretendenGesellschafter in dem Umfang allein zugerechnet,in dem im Jahr 2009 bzw. 2010 beigetreteneGesellschafter an dem Ergebnis beteiligt waren (ohneBerücksichtigung des Sonderzahlerbonus). Das verbleibendeErgebnis wird auf die Gesellschafter imVerhältnis ihrer Beteiligung am IST-Kapital zum31.12.2011 verteilt.Die Fondsgesellschaft wird den Anlegern die Liquiditätsüberschüssevoraussichtlich ab dem Jahr 2016jährlich ausschütten.Die Gesellschafter sind berechtigt, an Gesellschafterversammlungenteilzunehmen und an der Beschlussfassungmitzuwirken. Je volle € 1.000 der Beteiligungam IST-Kapital gewähren dabei in der Gesellschafterversammlungeine Stimme. Maßgeblich hierfür istdas IST-Kapital zum 31.12. des Vorjahres. Jeder Gesellschafterist berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlungdurch eine oder mehrere mit schriftlicherVollmacht versehene Person(en) vertreten zu lassen.Als Treugeber mittelbar über die Treuhänderin beteiligteAnleger sind berechtigt, der TreuhänderinWeisungen hinsichtlich der Ausübung ihres Stimmrechtsin der Gesellschafterversammlung zu erteilen.Den Gesellschaftern stehen die gesetzlich bestimmtenWiderspruchs-, Informations- und Kontrollrechte gem.§§ 164, 166 HGB zu. Darüber hinaus haben dieGesellschafter das Recht, einen Beirat zu wählen.Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch keinBeirat vorhanden.Jeder beitretende Anleger ist nach Maßgabe der Verträgeberechtigt, sich in das Handelsregister eintragenzu lassen. Die Haftsumme beträgt 10% der übernommenenKommanditeinlage. Die Gründungskommanditistenwurden mit 10% ihrer übernommenen38<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Kommanditeinlage in das Handelsregister eingetragen.Der Gesellschafter hat die Möglichkeit, seinGesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechsMonaten zum Ende des Geschäftsjahres, erstmalsjedoch zum 31. Dezember 2024, mit einem andie persönlich haftende Gesellschafterin gerichtetesSchreiben zu kündigen. Der durch seine Kündigungausscheidende Gesellschafter erhält eine Abfindung,die sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert seinerBeteiligung richtet. Es wird auf die Regelungen im§ 14 und § 17 des Gesellschaftsvertrags verwiesen.Die Übertragung einer Kommanditbeteiligung bedarfder Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.Diesbezüglich besteht eine Abweichungder Rechte der persönlich haftenden Gesellschafterinvon den Rechten der noch beitretendenGesellschafter. Darüber hinaus weichen die Rechteder bereits beteiligten Gesellschafter nicht von denRechten der noch beitretenden Gesellschafter ab.ZahlstelleAuszahlungen an die Anleger werden bestimmungsgemäßvon der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand<strong>GmbH</strong>, Deichstraße 1, 28203 Bremen vorgenommen.Bei ihr wird auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosenAusgabe bereitgehalten.Verkauf und Handelbarkeit der Beteiligung/RechtsnachfolgeGemäß § 18 des Gesellschaftsvertrags kann jederKommanditist im Wege der Abtretung seineKommanditbeteiligung mit Wirkung auf den Beginnoder das Ende eines Kalenderquartals insgesamt übertragen.Die freie Handelbarkeit der Beteiligung istdabei jedoch in der Weise eingeschränkt, dass eineÜbertragung der Zustimmung der persönlich haftendenGesellschafterin bedarf. Diese darf ihre Zustimmungnur aus wichtigem Grund versagen. EinVerkauf der Beteiligung ist insoweit möglich. Bei denangebotenen Gesellschaftsanteilen handelt es sichallerdings um beschränkt veräußerbare Beteiligungen,für die ein öffentlicher Handel erst im Aufbaubegriffen ist. Der mögliche Verkaufspreis orientiertsich am Markt. Hinsichtlich eines möglichen Veräußerungsverlusteswird auf das Kapitel „Risikender Beteiligung“ auf Seite 16 ff. verwiesen. Zur steuerlichenBehandlung einer Anteilsveräußerung wird aufdas Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.Beim Ableben eines Gesellschafters geht dieBeteiligung auf die Erben oder Vermächtnisnehmerüber. Sie haben sich gegebenenfalls durch einengemeinsamen Bevollmächtigten vertreten zu lassenund durch einen Erbschein zu legitimieren.Ausschluss eines GesellschaftersDie persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,einen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen,wenn dieser trotz Mahnung unter Setzungeiner Nachfrist und Ausschließungsandrohung seineKommanditeinlage nicht oder nicht vollständig leistet.Die Abfindung des Gesellschafters bemisst sich indiesem Fall nach dem Buchwert der Beteiligung zumZeitpunkt des Ausscheidens, beschränkt jedoch aufden Nennwert der geleisteten Einlage. Ein Kommanditistkann ferner in bestimmten Fällen des Vermögensverfallsoder bei grober Verletzung seinergesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen durchBeschluss der Gesellschafterversammlung aus derGesellschaft ausgeschlossen werden. In diesenFällen erhält der ausscheidende Gesellschafter eineAbfindung, die sich grundsätzlich nach dem Verkehrswertder Beteiligung an der Gesellschaft abzüglicheines Sicherheitsabschlags von 20% bemisst. Einetwaiger Firmenwert bleibt bei der Ermittlung desAbfindungsguthabens außer Betracht. Der Ausschlusseines Gesellschafters ist in den §§ 4 und 16 desGesellschaftsvertrages geregelt.Laufzeit der GesellschaftDer Gesellschaftsvertrag der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sieht eine festeLaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 vor. DieGeschäftsführung der Fondsgesellschaft ist verpflichtet,im Rahmen der im Jahr 2023 stattfindendenordentlichen Gesellschafterversammlung einen Beschlussüber eine eventuelle Verkürzung der Laufzeitder Fondsgesellschaft auf den 31. Dezember 2023herbeizuführen. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschafthat insoweit eine Beschlussvorlagezu erstellen, welche die am Zweitmarkt dann aktuellzu erzielenden Preise für sämtliche Anteile desverbliebenen Beteiligungsportfolios darstellt undentsprechende Verkaufsvorschläge enthält. DerBeschluss der Gesellschafter betreffend den Verkaufvon Teilen des verbliebenen Restportfolios bzw. des<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>39


gesamten Restbestandes bedarf einer qualifiziertenMehrheit von mindestens 70% des stimmberechtigtenKommanditkapitals.Eine Entscheidung, ob die Fondsgesellschaft überden 31. Dezember 2024 fortgesetzt werden soll, obliegtder Gesellschafterversammlung im Jahr 2024. Einesolche Entscheidung bedarf einer qualifiziertenMehrheit von mindestens 70% des stimmberechtigtenKommanditkapitals.Im Falle der Auflösung der Fondsgesellschaft istbeabsichtigt, die noch im Bestand verbliebenenFondsbeteiligungen bestmöglich am Zweitmarkt zuverwerten.RückabwicklungSollte das Investitionsvorhaben aus unvorhersehbarenGründen nicht durchgeführt werden können, hat eineGesellschafterversammlung über den Fortgang derGesellschaft zu beschließen. In diesem Fall könnendie Gesellschafter durch Beschluss die Auflösungder Gesellschaft herbeiführen. Aus dem nach derBerichtigung der Schulden und der Erfüllung eingegangenerVerträge übrig bleibenden Gesellschaftsvermögensind die Einlagen zurück zu erstatten.Weitere Leistungen des AnlegersNachschussSobald die Kommanditeinlage voll geleistet ist, sinddie Gesellschafter zu einem Nachschuss nicht verpflichtet.Eine Nachschussverpflichtung über diegesetzliche Bestimmung hinaus kann ohne Zustimmungaller Gesellschafter auch nicht durch ein denGesellschaftsvertrag ändernden Beschluss begründetwerden. Allerdings kann sich unter bestimmtenVoraussetzungen eine Haftung des Kommanditistenergeben (vgl. hierzu das Unterkapitel „Haftung“). Diesist denkbar wenn Ausschüttungen an die Anlegerstattfinden, denen keine entsprechenden Gewinnanteilegegenüberstehen und dadurch der Kapitalanteileines Anlegers unter die im Handelsregistereingetragene Haftsumme herabgemindert wird.Haftung der TreugeberDie Haftung des Treugebers ist grundsätzlich auf dieHöhe seiner Einlage begrenzt. Sobald diese Einlage involler Höhe geleistet ist, unterliegt der Treugeberkeiner Nachschusspflicht. Sollte die Treuhänderin inihrer Eigenschaft als Kommanditistin über diegeleistete Einlage hinaus haften, haben die Treugeberdie Treuhänderin aufgrund des Treuhand- und Verwaltungsvertragesbeziehungsweise des Treuhandvertragesfreizustellen. Die Treuhänderin wird sich miteiner Haftsumme von 10% des treuhänderisch gehaltenenKommanditkapitals in das Handelsregister eintragenlassen, was zu einer Haftungsreduzierung auchfür die Treugeber führt (siehe hierzu auch folgendenAbsatz).Haftung der beitretenden KommanditistenDer Kommanditist haftet den Gläubigern der Gesellschaftbis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenenHaftsumme unmittelbar. Dies entspricht10 % der jeweils übernommenen Kommanditeinlage.Die weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweitdie Hafteinlage geleistet ist (§ 171 Abs. 1 HGB). Soweitdie Hafteinlage nur zum Teil eingezahlt ist, haftendie Kommanditisten den Gläubigern der Gesellschaftweiter in Höhe des Differenzbetrages zwischenHafteinlage und tatsächlich eingezahlter Einlage.Wenn die Kommanditeinlage durch Entnahmen(Ausschüttung) unter den Betrag der Hafteinlagegemindert wird, lebt die Haftung nach § 172 Abs. 4HGB bis maximal in Höhe der Hafteinlage wiederauf. Das Gleiche gilt, soweit Entnahmen – auch aufGewinne – getätigt werden, während der Kapitalanteildes Kommanditisten durch Verluste unter den Betragder Hafteinlage herabgemindert ist.Haftung der GesellschaftEs besteht die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaftvon ihren Zielfonds Ausschüttungen erhält, welchehandelsrechtlich als Entnahmen i. S. des § 172 Abs. 4i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB zu behandeln sind (Überentnahmenauf der Ebene des jeweiligen Zielfonds), waszu einem Wiederaufleben der Haftung der Fondsgesellschaftim Rahmen ihrer Beteiligung an demjeweiligen Zielfonds führt. Gleiches gilt auf Ebeneder Zielfonds hinsichtlich ihrer Beteiligungen an denjeweiligen Schifffahrtsgesellschaften.Hat ein Verkäufer einer Beteiligung an einerSchifffahrtsgesellschaft aus dieser GesellschaftAusschüttungen (Entnahmen) erhalten, kann dieszu einem Wiederaufleben der Haftung bei demZielfonds als Erwerber der Beteiligung führen(§§ 172 Abs. 4, 173 HGB). Dies kann dazu führen, dass40<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


die Fondsgesellschaft geleistete Ausschüttungen vonden Anlegern zurückfordern muss.Aus der Gesellschaft ausgeschiedene Gesellschafterhaften für Verbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunktdes Ausscheidens aus der Gesellschaft begründetwaren. Die Dauer der Haftung beträgt 5 Jahre abdem Ende des Tages, an dem das Ausscheiden indas Handelsregister eingetragen wird.Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass beiSchadensfällen von Schiffen der Schifffahrtsgesellschaftenim Ausland der Sachverhalt der Schädigungnicht versicherbar sein kann oder der Versicherungsschutzaus irgendwelchen Gründen versagt werdenkönnte oder nicht ausreichend sein könnte oder dassdie Haftungsbeschränkung eines Kommanditisten imAusland nicht anerkannt wird. Auch hieraus könntesich eine Haftung des Anlegers ergeben.Darüber hinausgehende Umstände, die den Anlegerverpflichten, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondereweitere Zahlungen zu leisten, bestehen nicht.werden. Hierdurch wird eine nicht prospektgemäßeVerwendung der Anlegergelder ausgeschlossen.Die Vergütung für die Mittelfreigabekontrolle beträgt0,1% zzgl. USt. bezogen auf das eingeworbeneKommanditkapital. Der Gesamtbetrag der Vergütungbeträgt dementsprechend € 11.250 zzgl. USt. beieiner Eigenkapitaleinwerbung von € 11.250.000. DerMittelfreigabevertrag hat eine Laufzeit bis zum31. Dezember 2016, endet jedoch spätestens mitder vollständigen Mittelverwendung für den Beteiligungsankauf.Eine Mittelfreigabe nach diesem Datumist nicht mehr zulässig. Vielmehr ist der Mittelfreigabekontrolleurverpflichtet, zu diesem Zeitpunktnicht investierte Eigenmittel der Anleger an diesezurückzuzahlen. Im Übrigen kann eine Kündigungdieses Vertrages nur aus wichtigem Grund erfolgen.Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonfliktedes Mittelfreigabekontrolleurs begründen können,bestehen nicht.MittelfreigabevertragDie Gooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaftmit Sitz in 21682 Stade wurdemit der Mittelfreigabe betraut. Ihre Aufgabe ist dieDurchführung der Mittelfreigabekontrolle nachMaßgabe der im Mittelfreigabevertrag beschriebenenVoraussetzungen.Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Mittelfreigabekontrolleursist der Mittelfreigabevertrag (Seite 73f.des Prospektes). Dieser regelt seine wesentlichenRechte und Pflichten, die nachfolgend dargestelltwerden:Der Mittelfreigabekontrolleur überprüft, ob sämtlicheim Mittelfreigabevertrag bestimmten Voraussetzungenfür die Freigabe der von den Anlegern auf dasTreuhandkonto gezahlten Gelder erfüllt sind. Diessind die Vorlage der unterzeichneten Beitrittserklärungenzu den Zielfonds sowie die Vorlage vonNachweisen über den Eintritt der Fälligkeit dersonstigen prospektierten Kosten. Die Fondsgesellschaftist dem Mittelfreigabekontrolleur gegenüberunbeschränkt auskunftspflichtig. Erst nach Freigabedurch den Mittelfreigebekontrolleur dürfendie Gelder an die Fondsgesellschaft weitergeleitet<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>41


Steuerliche GrundlagenVorbemerkungNachstehend werden die wesentlichen Grundlagender steuerlichen Konzeption der Vermögensanlagedargestellt. Aufgrund der Komplexität des deutschenSteuerrechts können diese Ausführungen eine detailliertesteuerliche Beratung, in die auch die individuellenBelange eines Anlegers einfließen müssen, nichtersetzen. Die Ausführungen unterstellen, dass dieBeteiligung im Privatvermögen einer in Deutschlandunbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Persongehalten wird. Die Anbieterin des Beteiligungsangebotesübernimmt keine Zahlung von Steuern für denAnleger bzw. zugunsten des Anlegers.EinkommensteuerEinkunftsart und GewinnerzielungsabsichtDie Konzeption sieht vor, dass die Anleger sichals Mitunternehmer an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> beteiligen mit derFolge, dass sie gewerbliche Einkünfte im Sinne des§ 15 EStG erzielen. Voraussetzung hierfür sind dasVorliegen eines Gewerbebetriebes sowie eine Beteiligungam unternehmerischen Risiko und an unternehmerischenEntscheidungen. Sämtliche Bedingungensind im Fall der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> erfüllt, da eine Beteiligung an gewerblichenUnternehmen der Seeschifffahrt, auch überzwischengeschaltete Kommanditgesellschaften, einengewerblichen Betrieb darstellt, die Anleger an sämtlichenErgebnissen der Gesellschaft entsprechend dengesellschaftsvertraglichen Regelungen partizipierenund sie gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsunddes Treuhand- und Verwaltungsvertrages umfangreicheMitwirkungs- und Kontrollrechte besitzen,die den handelsrechtlichen Bestimmungen für Kommanditistenentsprechen. Neben diesen formellenVoraussetzungen ist es notwendig, dass die Gesellschafteine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. DieAnbieterin geht nach den Erfahrungen mit den bishervon ihr emittierten Vermögensanlagen davon aus, dasssich bei dem vorliegenden Beteiligungsmodell einTotalüberschuss ergeben wird und sich damit dieGewinnerzielungsabsicht belegen lässt.Verlustausgleichsbegrenzungen§ 15 a EStGAus § 15 a EStG ergibt sich grundsätzlich eine Verlustausgleichsbeschränkung.Diese Bestimmung sieht vor,dass Verluste aus einer Kommanditbeteiligung maximalin Höhe der gezeichneten und geleisteten Einlageausgeglichen werden können. Da nach dem vorliegendenKonzept die entstehenden Anfangsverluste dieHöhe der gezeichneten und geleisteten Einlagenicht überschreiten, kommt dieser Regelung keineBedeutung zu.§ 15 b EStGDiese Regelung des Einkommensteuergesetzes siehtvor, dass steuerliche Verluste im Zusammenhang mitsogenannten Steuerstundungsmodellen weder mitanderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mitEinkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichenwerden dürfen. Die Verluste mindern jedoch dieEinkünfte, die der Anleger in den folgenden Wirtschaftsjahrenaus derselben Einkunftsquelle erzielt.Eine Abziehbarkeit der Verluste nach § 10 d EStGsowie der Ausgleich nach § 15 a EStG kommen nichtin Betracht.§ 15 b EStG kommt nur dann zur Anwendung, wenndie anfänglichen Verluste mehr als 10% des Eigenkapitalsbetragen. Dies ist nach dem Konzept jedochnicht zu erwarten, da sich die Gesellschaft unmittelbaroder mittelbar über Zweitmarktfonds überwiegendan Schifffahrtsgesellschaften beteiligen wird, die zurTonnagegewinnermittlung (§ 5 a EStG) optiert haben.In diesem Fall sind die bei der Gesellschaft unmittelbarentstehenden steuerlichen Ergebnisse durch diepauschale Gewinnermittlung auf Ebene der Zielfondsabgegolten. Allerdings könnten sich negative steuerlicheErgebnisse dann ergeben, wenn sich dieFondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar anSchifffahrtsgesellschaften beteiligt, welche nicht zurTonnagegewinnermittlung optiert haben. Dies wirdjedoch erfahrungsgemäß nur in geringem Umfangder Fall sein.Steuerliche Ergebnisse in derGründungs-/InvestitionsphaseGründungs- und sonstige VorlaufkostenDie in der Gründungs- und Investitionsphase entstehendenRechtsberatungs-, Vertriebs- und sonstigenGründungskosten sind nach handelsrechtlichenGrundsätzen sofort als Aufwand abzusetzen, da sieweder als Anschaffungsnebenkosten eines Schiffesbzw. einer Schiffsbeteiligung noch als sonstigeWirtschaftsgüter aktivierbar sind.42<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Für die steuerliche Behandlung von Gründungs- undsonstigen Vorlaufkosten als zu aktivierende bzw.steuerlich sofort abzugsfähige Aufwendungen ist aufden Erlass des Bundesministers der Finanzen vom20. Oktober 2003 (sog. „Fondserlass“; GZ: IV C 3 – S 2253a -48/03) hinzuweisen. Danach sind Gründungs- undsonstige Vorlaufkosten nur noch unter bestimmten,sehr engen Voraussetzungen als steuerlich sofortabzugsfähiger Aufwand zu betrachten und im Übrigenals Anschaffungskosten zu aktivieren.Der Fondserlass und die darin enthaltenen steuerlichenRegelungen wurden nur für „unmittelbare“Schiffsfonds geschaffen, also solche, die selbst einSchiff erwerben bzw. herstellen und betreiben. Obund inwieweit die Regelungen auch auf – konzeptionellnicht vergleichbare – Dachfonds wie die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> anzuwendensind, ist derzeit noch nicht absehbar.Weiterhin kann es nicht ausgeschlossen werden, dassdie in dem Fondserlass von der Finanzverwaltung aufgestelltenRichtlinien in einem späteren finanzgerichtlichenVerfahren als steuerlich nicht verbindlichbetrachtet werden. Dies hätte zur Folge, dass denAnlegern der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zu einem späteren Zeitpunkt steuerlicheVerluste zugewiesen werden würden. DieFondsgesellschaft wird sich deshalb vorbehalten,sämtliche sonstigen Gründungs- und Vorlaufkostenfür steuerliche Zwecke als sofort abzugsfähigeBetriebsausgaben zu erklären. Für Zwecke derPrognosen in diesem Prospekt wird eine Anwendungder Regelungen des Fondserlasses unterstellt, sodasseine steuerliche Verlustzuweisung nicht angenommenwird.Steuerliches Ergebnis in der BetriebsphaseTonnagegewinnermittlungDie Fondsgesellschaft wird unmittelbar oder mittelbarüber Zweitmarkt-/Hybridfonds überwiegend Beteiligungenan solchen Schifffahrtsgesellschaften erwerben,die ihrerseits bereits zur Tonnagegewinnermittlung(§ 5 a EStG) optiert haben bzw., im Fall vonDirektinvestitionen, optieren werden. Dies bedeutet,dass die jeweiligen Schifffahrtsgesellschaften ihrenGewinn in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit(Tonnage) des jeweiligen Schiffes pauschal ermitteln.Der tatsächliche (handelsrechtliche) Gewinn ist für dieBesteuerung somit nicht mehr maßgebend.Korrespondierend sind Sonderbetriebsausgaben derAnleger, z.B. Aufwendungen im Rahmen einerFremdfinanzierung der Beteiligung, mit derTonnagesteuer abgegolten.Die der Fondsgesellschaft zuzuweisenden steuerlichenErgebnisanteile der einzelnen Schifffahrtsgesellschaftenwerden regelmäßig weniger als 1%des unmittelbar oder mittelbar angekauften/gezeichnetenNominalkapitals der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaftbetragen und sind damit faktisch für dieAnleger der Fondsgesellschaft nahezu einkommensteuerfrei.Herkömmliche GewinnermittlungBei unmittelbar oder mittelbar angekauften/gezeichnetenBeteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften, dienicht zur Tonnagegewinnermittlung optiert haben,erfolgt die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich(§ 5 EStG). Hieraus können sichsowohl negative als auch positive steuerlicheErgebnisanteile für die Fondsgesellschaft ergeben.Bei einem späteren Wechsel zur Tonnagegewinnermittlungist für diese Beteiligungen ein Unterschiedsbetragzu ermitteln, der bei Verkauf desbetreffenden Schiffes bzw. der Beteiligung an demSchiff steuerpflichtig und ohne weitere steuerlicheVergünstigungen zu versteuern ist.Steuerliches Ergebnis bei der Veräußerung vonSeeschiffen durch BeteiligungsgesellschaftenTonnagegewinnermittlungDie <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong>& <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> wird unmittelbar oder mittelbar überZweitmarkt-/Hybridfonds überwiegend Beteiligungenan Schifffahrtsgesellschaften erwerben, die ihrerseitszur Tonnagegewinnermittlung optiert haben bzw., imFalle einer Beteiligung an anderen Schifffahrtsgesellschaftenin der Rechtsform der <strong>KG</strong>, optieren werden.Grundsätzlich ist bei einer Veräußerung vonSeeschiffen, deren Gewinn nach der Tonnage ermitteltwird, von einer Auflösung des „Unterschiedsbetrages“(Betrag der stillen Reserven zum Zeitpunkt desWechsels von der herkömmlichen Gewinnermittlungzur Tonnagegewinnermittlung) und dessen Besteuerungauf der Ebene eines Anlegers auszugehen,wenn die betreffende Schifffahrtsgesellschaft ihrenGewinn ursprünglich nach herkömmlicher Methode<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>43


(Betriebsvermögensvergleich gem. § 5 EStG) ermitteltund später zur Tonnagegewinnermittlung gem. § 5 aEStG gewechselt hat. Dieser Unterschiedsbetrag istjedoch im Falle der Zweitmarktbeteiligungen, andenen sich die Fondsgesellschaft unmittelbar odermittelbar beteiligt, von dem Verkäufer der jeweiligenBeteiligung bereits zum Zeitpunkt seines Beteiligungsverkaufsan einen Zweitmarkt-/Hybridfonds oderunmittelbar an die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zu versteuern. Für einenKäufer ist ein „neuer“ Unterschiedsbetrag nicht zubilden. Eine Versteuerung eines entstehendenBuchgewinns bei Verkauf eines Schiffes durch eineSchifffahrtsgesellschaft findet dementsprechend nichtmehr statt. Der Liquiditätsrückfluss aus der Schiffsveräußerungist auf der Ebene des Anlegers der<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>daher in diesen Fällen einkommensteuerfrei.Bei einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungder <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> &<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> an anderen Schifffahrtsgesellschaften in derRechtsform der <strong>KG</strong> ist geplant, die Schiffe vonAnfang an unter Tonnagesteuer laufen zu lassen.Damit entfällt die Bildung eines Unterschiedsbetragesund eine Veräußerung des Schiffes löst keine Steuerbelastungaus.Herkömmliche GewinnermittlungBeteiligt sich die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> unmittelbar oder mittelbarüber Zweitmarkt-/Hybridfonds an Schifffahrtsgesellschaften,die zum Zeitpunkt des Verkaufs desSchiffes den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich(§ 5 EStG) ermitteln, ist der anteilige Unterschiedzwischen Buchwert und Beteiligungserlös vonden Anlegern der Fondsgesellschaft zu versteuern.Steuerliches Ergebnis bei der Veräußerung einerBeteiligung an einem Zweitmarktfonds durch dieFondsgesellschaft und bei der Veräußerung einerBeteiligung an der Fondsgesellschaft selbstDie vorgenannten Regelungen gelten entsprechend,wenn die Fondsgesellschaft einen Anteil an einemZweitmarktfonds veräußert oder ein Anleger einenAnteil an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> verkauft. Sowohl die Veräußerungeines Zweitmarktfonds als auch die Veräußerungeines Anteils an der Fondsgesellschaft wird steuerlichals anteilige Veräußerung der jeweiligen, vonder Fondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbargehaltenen Anteile an den Schifffahrtsgesellschaftenbehandelt. Dies gilt ebenfalls im Falle einerLiquidation der Fondsgesellschaft (Auflösung derFondsgesellschaft bei gleichzeitiger Veräußerungder von ihr gehaltenen Beteiligungen).Verfahrensrechtliche RegelungenDie steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaftwerden vom zuständigen Betriebsfinanzamt einheitlichund gesondert für jeden Gesellschafter festgestelltund im Amtswege den zuständigen Wohnsitzfinanzämternder Gesellschafter mitgeteilt. Soweit einzelneGesellschafter zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhangmit ihrer Beteiligung haben, könnendiese aufgrund der regelmäßig erfolgenden Tonnagegewinnermittlungnicht mehr berücksichtigt werden.GewerbesteuerAls Gewerbebetrieb unterliegen die Schifffahrtsgesellschaften,an denen sich die Fondsgesellschaft unmittelbaroder mittelbar beteiligt hat, grundsätzlich mitihren Erträgen der Gewerbesteuer. Für die Seeschifffahrtgilt eine besondere Begünstigung, wonach 80%des Gewerbeertrags von der Gewerbesteuer befreitwerden (§ 9 Nr. 3 GewStG), da unterstellt wird, dass essich hierbei um ausländische Erträge handelt. NachOption zur Tonnagegewinnermittlung ist für diegewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage auf derEbene der Schifffahrtsgesellschaften der gemäß § 5 ades Einkommensteuergesetzes ermittelte Pauschalbetragheranzuziehen.Der Verkauf eines Schiffes durch eine Schifffahrtsgesellschaftist auch für Zwecke der Gewerbesteuerdurch den jährlich zu ermittelnden Pauschalbetragabgegolten. Nicht unter diese pauschale Abgeltungfällt jedoch die Auflösung des Unterschiedsbetragesbei Verkauf des Schiffes oder Wechsel zur herkömmlichenGewinnermittlungsart. Für die Auflösung desUnterschiedsbetrages gilt die 80%-ige Gewerbesteuerfreiheitgem. § 9 Nr. 3 GewStG aufgrund neuer BFH-Rechtsprechung seit 2008 nicht mehr. Der Gewinn ausder Auflösung des Unterschiedsbetrages unterliegt involler Höhe der Gewerbesteuer bei der jeweiligenSchifffahrtsgesellschaft.Sowohl die Zweitmarktfonds, an denen sich die <strong>HTB</strong><strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>beteiligt, als auch die Fondsgesellschaft selbst unter-44<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


liegen als stehender Gewerbebetrieb mit ihremeigenen Ergebnis im Inland der Gewerbesteuer.Die Gewinnanteile aus den unmittelbaren odermittelbaren Beteiligungen an den Schiffahrtsgesellschaftenunterliegen jedoch auf beiden Ebenen aufGrund der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 2 GewStGnicht der Gewerbesteuer.Erhalten einzelne Gesellschafter der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> einmalige oder laufendeVergütungen von der Gesellschaft, so sind diesSonderbetriebseinnahmen, die in dieser Höhe denGewerbeertrag der Gesellschaft erhöhen. In derPlatzierungsphase entstehen durch die Vergütungenan die Gründungskommanditistinnen <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und <strong>HTB</strong><strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> einmaligeSonderbetriebseinnahmen, die den Gewerbeertragerhöhen. Für die laufende Treuhandvergütung an dieGründungskommanditistin <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand<strong>GmbH</strong> gilt dies zusätzlich in den Jahren dertreuhänderischen Tätigkeit.Führen die hinzuzurechnenden Vergütungen abzüglichder damit im Zusammenhang stehendenSonderbetriebsausgaben auf Ebene der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zuGewerbesteuerzahlungen, ist eine Anrechnung derGewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Anlegerin Höhe des anteiligen 3,8fachen Gewerbesteuer-Messbetrages (§ 35 EStG) grundsätzlich möglich. DieseSteuerermäßigung kommt jedoch für den Anteil, derauf die Schifffahrtsbeteiligungen mit Tonnagegewinnermittlungentfällt, nicht zur Anwendung.UmsatzsteuerDie <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> &<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> verwaltet lediglich Beteiligungen an Kommanditgesellschaften.Sie ist daher im Sinne des Umsatzsteuergesetzesnicht unternehmerisch tätig und damitauch nicht zum Abzug von Vorsteuerbeträgen ausempfangenen Leistungen berechtigt. Die Umsatzsteuerist daher in den Kalkulationen als Kostenpositionberücksichtigt worden.Erbschaft- und SchenkungsteuerDie unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>durch den Anleger unterliegt im Falle einer Erbschaftoder Schenkung der Erbschaftsteuer. Zum 01.01.2009ist das Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer unddes Bewertungsrechts in Kraft getreten. Die neuegesetzliche Regelung sieht vor, dass alle Vermögensgegenständeam Verkehrswert ausgerichtet bewertetwerden sollen. Die Bewertung von Betriebsvermögenerfolgt dabei rechtsformunabhängig. Am09. November 2009 wurde ein Entwurf einesGesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstumsin den Bundestag eingebracht, welcher u.a.Änderungen beim Erbschaftsteuertarif und bei denBehaltensfristen für Betriebsvermögen vorsieht. Esbleibt abzuwarten, ob und in welcher Form dieseReformvorhaben tatsächlich umgesetzt werden.Nachfolgend wird daher ausschließlich die zumZeitpunkt der Prospektaufstellung gültige Rechtslagedargestellt.BewertungBei Anteilen an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> handelt es sich umsteuerliches Betriebsvermögen. Für Betriebsvermögenerfolgt der Wertansatz grundsätzlich mit demgemeinen Wert (Verkehrswert). Auch Anteile amBetriebsvermögen werden mit dem gemeinen Werterfasst.Für die Ermittlung des gemeinen Wertes gilt § 11 Abs.2 BewG. Das Gesetz sieht vor, dass der gemeine Wertzunächst aus Verkäufen zwischen fremden Dritten,die weniger als ein Jahr zurückliegen, abgeleitet wird.Sofern für Anteile an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> innerhalb der letzten12 Monate ein Handel zwischen fremden Dritten stattgefundenhat, ist der Verkehrswert der Beteiligungdementsprechend hieraus abzuleiten. Andernfallsist auf die von der Fondsgesellschaft gehaltenenBeteiligungen abzustellen. Bei der Ermittlung desgemeinen Wertes eines von der Fondsgesellschaftgehaltenen Zweitmarkt-/Hybridfonds ist ggf. ebensoauf den Verkehrswert der von diesem gehaltenenBeteiligungen abzustellen,Die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> &<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> beteiligt sich an mehreren Personengesellschaften.Sofern Anteile dieser Gesellschaften innerhalbder letzten 12 Monate auf dem Zweitmarktgehandelt wurden, lässt sich der gemeine Wert dieserBeteiligungen aus den dort erzielten Preisen ableiten.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>45


Sollten derartige stichtagsnahe Verkäufe nicht vorliegen,ist der gemeine Wert im Rahmen eines vereinfachtenErtragswertverfahrens oder nach eineranderen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr anerkanntenMethode zu schätzen.Der gemeine Wert im Rahmen des vereinfachtenErtragswertverfahrens ergibt sich als Produkt aus demnachhaltig erzielbaren Jahresertrag und einem anzuwendendenKapitalisierungsfaktor. Der nachhaltigerzielbare Jahresertrag wird aus dem Durchschnittder Jahreserträge der letzten drei Geschäftsjahreermittelt. Der Kapitalisierungsfaktor setzt sich zusammenaus einem variablen Basiszinssatz, der von derDeutschen Bundesbank aus der langfristig erzielbarenRendite öffentlicher Anleihen zum ersten Börsentageines Kalenderjahres abgeleitet und veröffentlichtwird, und einem pauschalen Zuschlag von 4,5 % (§ 203BewG). Zum 01.01.2009 hat die Deutsche Bundesbankden Basiszins auf 3,61% festgesetzt, so dass sich unterHinzurechnung des pauschalen Zuschlags von 4,5%ein Kapitalisierungszinssatz von 8,11% ergibt.Für die Ermittlung des Verkehrswertes der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sinddie anteiligen Verkehrswerte der von ihr gehaltenenBeteiligungen zu addieren und um den Verkehrswertdes weiteren von ihr gehaltenen Vermögens zu ergänzen.Der so gefundene Wert des Betriebsvermögens istdann anteilig dem Gesellschafter, für dessen Anteil dieBewertung durchzuführen ist, entsprechend seinerBeteiligungsquote zuzuordnen. Für Betriebsvermögensieht das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrechtzwei Befreiungstatbestände (Grundmodell undOptionsmodell) vor, die wahlweise in Anspruch genommenwerden können und unter bestimmten Voraussetzungendie Bemessungsgrundlage in voller Höhevon der Besteuerung freistellen. Besteht das übertrageneoder vererbte Betriebsvermögen aus mehrerenwirtschaftlichen Einheiten, z.B. mehreren Beteiligungenan gewerblichen geschlossenen Fonds, kann einAntrag auf Optionsverschonung nur einheitlich fürdas gesamte übertragene Betriebsvermögen gestelltwerden.Das Grundmodell (sog. Regelverschonung)Im sogenannten Grundmodell ist geregelt, dass 85%des übertragenen Betriebsvermögens von der Besteuerungverschont bleiben. Voraussetzung ist, dassder Erbe/Beschenkte seinen Anteil sieben Jahrelang nicht veräußert oder die Fondsgesellschaftnicht liquidiert wird (Behaltensfrist). Bei Verstoßgegen die Behaltensfrist kommt es zu einem zeitanteiligenrückwirkenden Wegfall der Verschonung.Durchschnittlich entfällt die Erbschaftsteuer aufdas begünstigte Vermögen somit pro Jahr der Betriebsfortführungzu 14,28 %.Als weitere Voraussetzung für den Verschonungsabschlagmuss die Lohnsumme der Fondsgesellschaftin den sieben Jahren nach der Übertragung desKommanditanteils mindestens 650% der durchschnittlichenLohnsumme der letzten fünf Jahre vor derÜbertragung des Kommanditanteils betragen Lohnsummenvon Gesellschaften, an denen die Fondsgesellschaftzu mehr als 25% beteiligt ist, sind indiese Berechnung anteilig einzubeziehen. Da dieFondsgesellschaft keine Mitarbeiter bzw. nicht mehrals 10 Mitarbeiter beschäftigen wird und dieBeteiligungen an den Zielfonds aller Voraussicht nachweniger als 25 % betragen werden, sind Lohnsummennicht zu berücksichtigen. Somit unterliegen zunächstlediglich 15 % des übertragenen Betriebsvermögensder Besteuerung. Der Wert dieses steuerpflichtigenTeils des Betriebsvermögens vermindert sich ggf. umden neu eingeführten Abzugsbetrag. Dieser beträgt€ 150.000, vermindert um die Hälfte des Betrages,um den das steuerpflichtige Betriebsvermögen denBetrag von € 150.000 übersteigt.OptionsmodellOptional kann eine andere Art der Besteuerung desUnternehmensvermögens gewählt werden, die daherals Optionsmodell bezeichnet wird. Zur Anwendungdes Optionsmodells muss der Erwerber diesbezüglicheine unwiderrufliche Erklärung abgeben. DasOptionsmodell sieht eine 100%-ige Befreiung von derErbschaft- bzw. Schenkungsteuer vor. Dafür beträgtdie Behaltensfrist jedoch zehn Jahre. Lohnsummensind auch hier nicht zu berücksichtigen, da sowohl die<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>als auch die Untergesellschaften keine Mitarbeiterbzw. nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen werden.Bei Verstoß gegen die Behaltensfrist (z. B. durchVeräußerung des Anteils oder Betriebsaufgabe)kommt es zu einem zeitanteiligen rückwirkendenWegfall der Verschonung. Durchschnittlich entfällt dieErbschaftsteuer auf das begünstigte Vermögen somitpro Jahr der Betriebsfortführung zu 10%.46<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


VerwaltungsvermögenSofern mehr als 50% des Betriebsvermögens demVerwaltungsvermögen zuzuordnen sind, finden dievorstehend erläuterten Verschonungsregelungenkeine Anwendung. In diesem Fall unterliegt dasgesamte übertragene Vermögen der Erbschaft- bzw.Schenkungsteuer. Die Anwendung des Optionsmodellsist nur dann möglich, wenn das Verwaltungsvermögenweniger als 10% beträgt. Sowohl beiBeteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften als auchbei liquidem Vermögen in Form von Kassenbeständenoder Termingeldern handelt es sich nicht umVerwaltungsvermögen, so dass die Fondsgesellschaftkein Verwaltungsvermögen besitzt. Ebenso stellen dievercharterten Schiffe auf Ebene der Zielfonds keinVerwaltungsvermögen dar. Demzufolge sind dasGrundmodell oder wahlweise das Optionsmodellgrundsätzlich anwendbar.Treuhänder auf Übereignung des Treugutes. DieserHerausgabeanspruch ist demnach nicht als begünstigtesBetriebsvermögen zu behandeln.Teile der Finanzverwaltung vertreten inzwischeneine differenziertere Rechtsauffassung, wonach dann,wenn im Treuhandvertrag und im Gesellschaftsvertragfestgelegt worden ist, dass die Treuhandschaftbeim Tod des Treugebers bzw. bei Abtretung desAnspruchs aus dem Treuhandvertrag endet undder Erbe bzw. Beschenkte unmittelbar in die Gesellschafterstellungdes (dann ehemaligen) Treuhänderseintritt, Zuwendungsgegenstand nicht der Herausgabeanspruchdes Erwerbers gegen den Treuhändergemäß § 667 BGB, sondern die Gesellschaftsbeteiligungunmittelbar ist.Weitere Voraussetzungen für dieSteuerverschonungsregelungenDer Verschonungsabschlag (85% oder 100%) und derAbzugsbetrag (maximal € 150.000) fallen mit Wirkungfür die Vergangenheit weg, soweit der Erwerberinnerhalb von sieben Jahren (Behaltensfrist) alsGesellschafter der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> bis zum Ende des letzten in dieSiebenjahresfrist fallenden Wirtschaftsjahres Entnahmentätigt, die die Summe der ihm zuzurechnendenGewinne oder Gewinnanteile seit dem Erwerb ummehr als € 150.000 übersteigen.Treuhänderisch gehalteneKommanditbeteiligungenDie Beteiligung an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> gilt als steuerbegünstigtesUnternehmensvermögen, wenn der Gesellschafter,der seine Anteile unentgeltlich auf einenRechtsnachfolger überträgt, im Zeitpunkt der Übertragungder Anteile im Handelsregister eingetragenist. Wird der Kommanditanteil treuhänderisch gehalten,stellt er nach Auffassung der Finanzverwaltungkein Betriebsvermögen dar (koordinierter Ländererlassvom 12.07.2005). In diesem Ländererlass vertrittdie Finanzverwaltung die Rechtsauffassung, dasstreuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungenkein Unternehmensvermögen darstellen. Gegenstandder Übertragung in solchen Fällen ist demnach nichtdie Kommanditbeteiligung, sondern der Herausgabeanspruchdes Treugebers nach § 667 BGB gegen den<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>47


Die nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht anzuwendendenFreibeträge und Steuersätze ergeben sich ausder nachfolgenden Tabelle.Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselbenPerson anfallende Erwerbe werden dabei zusammengerechnet:FreibetragSteuersatz bei steuerpflichtigem Erwerb bis einschließlich:75.000 € 300.000 € 600.000€ 6.000.000€Steuerklasse IEhegatteKinder und Stiefkinder500.000,00€400.000,00€Enkel, Urenkel200.000,00€7%11%15 %19 %Sonst. Personen der Steuerklasse I,100.000,00€z. B. Eltern und Großeltern (Erbfall)Steuerklasse IIEltern und Großeltern (Schenkung)GeschwisterNichten und Neffen20.000,00€20.000,00€20.000,00€Stiefeltern20.000,00€30 %30 %30 %30 %Schwiegersohn, Schwiegertochter20.000,00€Schwiegereltern20.000,00€Geschiedener Ehepartner20.000,00€Steuerklasse IIISonstigeEingetragene Lebenspartner20.000,00€500.000,00€30 %30 %30 %30 %48<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Investitions- und FinanzplanMittelverwendung (Prognose)T€1T€1%1. Aufwand für den Erwerb von Fondsbeteiligungen10.92697,02. Sonstige Kostena) Eigenkapitalvermittlungsprovision1.350Erstattung aus Fondsbeteiligungen (Zielfonds)–1.2491010,9b) Gesamtkonzeption, Prospekterstellung, Gutachten,750,7Gründungs- und Beratungskostenc) Einrichtung der Treuhandverwaltung1501,3d) Mittelfreigabekontrolle130,1Gesamt11.265100,00Mittelherkunft (Prognose)T€1%Gründungsgesellschafter150,1Einzuwerbendes Kapital11.25099,9Gesamt11.265100,001gerundet auf volle Tausend €Der vorstehende Investitions- und Finanzplan stellteine kumulierte Betrachtung der Mittelherkunft undder Mittelverwendung dar und berücksichtigt einGesamteigenkapital von T€ 11.265. Es wurde davonausgegangen, dass die Anleger keine Sonderzahlungenleisten und ihre monatlichen Mindestraten vereinbarungsgemäßzahlen. Die beabsichtigte Thesaurierungvon Erträgen aus den Zielfonds wurde nichtberücksichtigt.Die Position zu Ziffer 1 besteht aus den Anschaffungskostender zu erwebenden Zielfonds. Die Zielfondswerden zu 100% der Nominalbeteiligung zzgl. 5% Agioerworben.Für die Vermittlung des Eigenkapitals, Werbung undMarketing erhält die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> eine Vergütung in Höhe von T€ 1.350.Es wird davon ausgegangen, dass die Fondsgesellschaftim Gegenzug Rückvergütungen aus denZielfonds in Höhe von 12% der Nominalbeteiligungerhält. Die Höhe der Rückvergütungen ist nicht vertraglichvereinbart und kann sich ändern, soweit dieZielfonds höhere oder geringere Eigenkapitalvermittlungsprovisionenzahlen.Für die Einrichtung der Anlegerverwaltung erhältdie <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> eineVergütung in Höhe von 150 T€ inkl. USt. Für dieDurchführung der Mittelfreigabekontrolle ist eineVergütung in Höhe von 13 T€ inkl. USt. zu zahlen.Sämtliche vorgenannte Vergütungen sind abhängigvon der Höhe des tatsächlich eingeworbenen Kommanditkapitalsund erhöhen oder verringern sichbei einer erhöhten oder verminderten Kapitaleinwerbung.Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt bei prognosegemäßerKapitaleinwerbung T€ 1.513. Darüber hinausist es möglich, dass auf Ebene der Zielfonds weitereProvisionen anfallen, über deren Höhe zum Zeitpunktder Prospektaufstellung jedoch noch keine Angabegemacht werden kann. Weitere Provisionen, insbesondereVermittlungsprovisionen oder vergleichbareVergütungen werden nicht geleistet.Für die Konzeption des Beteiligungsangebotes, dieErstellung des Fondsprospektes, die Beauftragungvon Gutachten, die Auswahl und Beauftragung derrechtlichen und steuerlichen Berater sowie die Über-50<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


nahme aller sonstigen Kosten für die Gründung derGesellschaft erhält die <strong>HTB</strong> Schiffsfonds eine einmaligefeste Vergütung in Höhe von T€ 75 inkl. USt.Sämtliche Vergütungen sind bereits vertraglich mitden jeweiligen Leistungserbringern vereinbart.Verbindliche Zusagen über das einzuwerbendeKommanditkapital liegen noch nicht vor. 20% desKommanditkapitals sind fällig nach Beitritt zurGesellschaft und Aufforderung durch die Treuhänderin.Die übrigen 80% des Kommanditkapitalssind in 60 gleich bleibenden Monatsraten fällig. DieFondsgesellschaft wird weder Zwischenfinanzierungsmittelnoch Endfinanzierungsmittel aufnehmen.Kumulierte Betrachtung der Anspar- und Investitionsphaseunter Berücksichtigung von ReinvestitionenMittelverwendung (Prognose)T€1T€1%1. Aufwand für den Erwerb von Fondsbeteiligungen12.536111,32. Sonstige Kostena) Eigenkapitalvermittlungsprovision1.350Erstattung aus Fondsbeteiligungen (Zielfonds)– 1.433–83–0,7b) Gesamtkonzeption, Prospekterstellung, Gutachten,750,6Gründungs- und Beratungskostenc) Einrichtung der Treuhandverwaltung1501,3d) Mittelfreigabekontrolle130,1e) laufende kumulierte Treuhandgebühr2802,5Gesamt12.971115,1Mittelherkunft (Prognose)T€1%Eigenkapital11.265100,00Ausschüttungen aus den Zielfonds1.61014,3Zinseinnahmen130,1Überschuss EK-Vermittlungsprovision830,7Gesamt12.971115,11gerundet auf volle Tausend €Die vorstehende Liquiditätsprognose stellt eine kumulierteBetrachtung der Anspar- und Investitionsphase(2010–2015) dar und berücksichtigt ein Gesamteigenkapitalvon T € 11.265 sowie Erträge aus den Zielfondsbeteiligungenund Zinsen in Höhe von T € 1.707. Es istbeabsichtigt, die Erträge aus den Zielfondsbeteiligungenzusätzlich zum Eigenkapital der Fondsgesellschaftzu investieren. Dadurch investiert die Fondsgesellschaftinsgesamt ein Kapital in Höhe von T € 11.939zzgl. 5% Agio in Zielfondsbeteiligungen. Die Erstattungender Vertriebskosten aus den Zielfondserhöhen sich entsprechend, so dass im Ergebnis einweiterer Betrag von ca. T € 83 für Investitionen zurVerfügung steht. Unter Berücksichtung der thesauriertenErträge liegt die Investitionsquote bei ca. 111 % desEigenkapitals der Gesellschaft.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>51


ErgebnisprognoseDa zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nichtfeststeht, in welche konkreten Zielfonds investiertwird, lässt sich eine konkrete, d.h. auf bestimmteZielfonds gestützte Prognoserechnung nicht aufstellen.Kalkulationsgrundlage für die nachfolgendenDarstellungen ist der prognostizierte Verlauf der <strong>HTB</strong>Elfte <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.Soweit das Eigenkapital der Fondsgesellschaft inFonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe investiert wird ist davon auszugehen,dass diese über eine vergleichbare Strukturmit jeweils modifizierten Annahmen zu den gegebenenMarktverhältnissen verfügen.Basis dieser Prognosen sind die Erfahrungen mit demAnkauf und den ersten Verkäufen von Beteiligungenbei den bislang aufgelegten Zweitmarktfonds undden Erfahrungen mit den bisher von der <strong>HTB</strong>-Gruppekonzipierten Einschiffsgesellschaften in Form vonPublikumsfonds und Private Placements sowie dieDaten von mehr als 1.700 bewerteten laufendenSchiffsfonds unter Berücksichtigung des aktuellenwirtschaftlichen Umfelds.Nachfolgende Ausführungen gehen von einervollständigen Einzahlung des einzuwerbendenEigenkapitals in den Jahren 2010 bis einschließlich2015 aus; etwaige Eigenkapital erhöhende Sonderzahlungenbleiben unberücksichtigt.Einzahlungs- und InvestitionsphaseDie Einzahlung des gezeichneten Eigenkapitals sollin den Jahren 2010 bis einschließlich 2015 erfolgen.Das zur Verfügung stehende Eigenkapital soll indiesem Zeitraum entsprechend dem jährlichen Liquiditätszuflussin die Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe investiertwerden. Das jährlich zur Verfügung stehendeInvestitionskapital setzt sich zusammen aus demeingezahlten Eigenkapital der Anleger sowie ab dem2. Investitionsjahr bis zum Ende der Ansparphase ausden Erträgen der Zielfonds. Diese Erträge werdenzusätzlich zum Eigenkapital in den Erwerb vonZielfondsbeteiligungen investiert. Unter Berücksichtigungder während der Investitionsphasegenerierten Erträge erhöht sich das für Investitionenin Zielfonds (inkl. Agio) veranschlagte Kapital vonT€ 10.926 um T€ 1.610 auf T€ 12.536. Dementsprechendwerden bis zum Ende der Investitionsphase rund111% des Eigenkapitals der Gesellschaft in Zielfondsinvestiert.Die Beteiligung an den Zielfonds erfolgt jeweilszzgl. Agio. Die aus den jeweiligen Zielfonds zufließendenEigenkapitalvermittlungsprovisionen werdender Fondsgesellschaft erstattet und stehen fürweitere Investitionen zur Verfügung. Es wurde davonausgegangen, dass die Summe der erstatteten Eigenkapitalvermittlungsprovisionen12% der Nominalbeteiligungenbeträgt. Es wird davon ausgegangen, dasswährend der Investitionsphase die laufenden Kostender Fondsgesellschaft (Kosten für Buchführung, Jahresabschlussetc.), die Haftungsvergütung für dieKomplementärin sowie die Kosten für die Durchführungder Mittelfreigabekontrolle aus laufenden Zinseinnahmender Gesellschaft gedeckt werden können.AuszahlungsphaseEs ist geplant, nach Abschluss der Einzahlungs- undInvestitionsphase ab 2016 die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüssean die Anleger auszuzahlen.Betrachtung für die ZielfondsgesellschaftenDie Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe generieren im WesentlichenZuflüsse aus laufenden Ausschüttungen undLiquidationserlösen aus ihren Beteiligungen. Diesewerden nach Abzug der laufenden Kosten an dieAnleger und damit auch an die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ausgeschüttet. Dielaufenden jährlichen Kosten auf Ebene der Zielfondsbeinhalten im Wesentlichen eine Treuhandgebühr(derzeit anfänglich 0,3% p.a. des Kommanditkapitalszzgl. USt.) und eine Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung(derzeit 0,7% p. a. des Kommanditkapitalszzgl. USt.). Daneben fallen Kosten für die Buchführungsowie für die Erstellung des Jahresabschlussesund der Steuererklärungen an.In der Platzierungs-/Investitionsphase erhalten alleAnleger der Zielfonds derzeit einen Vorabgewinn/Frühzeichnerbonus in Höhe von 5% p.a. bezogen aufdas eingezahlte Kommanditkapital ohne Agio, gerechnetab dem ersten des auf die Einzahlungfolgenden Monats über den jeweils geplanten Platzierungszeitraum.Darüber hinaus zur Verfügung stehende weitereLiquidität wird zunächst an die Anleger zur Ausschüttunggebracht, und zwar bis zu 5% ihrer umetwaige Kapitalrückzahlungen aufgrund von Schiffsverkäufender Zielfonds geminderten Nominaleinlage52<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


(kumulativ gerechnet jeweils nach Abschluss derPlatzierungsphase). Danach erfolgt derzeit die Verteilungder zur Verfügung stehenden Liquidität imVerhältnis von 85% zugunsten der übrigen Gesellschafterder Fondsgesellschaft und 15% zugunsten der<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.Auf der Basis der oben beschriebenen Ausschüttungserwartungenaus den Zielfondsbeteiligungen sowieder beschriebenen Verteilung der ausschüttungsfähigenLiquidität wird erwartet, dass sich für dieKommanditisten der Zielfonds nach Abschluss derInvestitionsphase Ausschüttungen in einer Größenordnungvon 6% bis 8% p.a. des Eigenkapitals darstellenlassen. Es wird erwartet, dass diese Ausschüttungenin den Folgejahren sukzessive leicht steigen,um gegen Ende der geplanten Laufzeit deutlich anzusteigen.Insgesamt wird bis zum Ende der jeweilsgeplanten Laufzeit ein Kapitalrückfluss inklusiveKapitalrückzahlung für die Kommanditisten in derGrößenordnung von 170% bis 185% des Nominalkapitalserwartet.Ergebnisprognose für die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ab Beginn der Auszahlungphase werden die von denZielfonds erhaltenen Liquiditätsausschüttungen nachAbzug der laufenden Kosten an die Anleger ausgezahlt.Die laufenden jährlichen Kosten der Fondsgesellschaftbeinhalten im Wesentlichen nur die Treuhandgebühr(anfänglich 0,5% p.a. des eingezahlten Kommanditkapitalszzgl. USt.), die Vergütung für die Komplementärinin Höhe von € 2.500 zzgl. USt. sowie die Kostenfür die Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlussesund der Steuererklärungen.Mit Beginn der Auszahlungsphase im Jahr 2016 wirddie Fondsgesellschaft an einigen Zielfonds schon seitmehreren Jahre beteiligt sein. Es ist zu erwarten, dassdiese Zielfonds Ausschüttungen an die Fondsgesellschaftin Höhe von ca. 8% bis 10% leisten können.Jüngere Zielfondsfondsbeteiligungen werden voraussichtlichzwischen 3% und 6% ausschütten.Unter Berücksichtigung der oben beschriebenenAusschüttungsentwicklungen der Zielfonds wird erwartet,dass anfängliche Ausschüttungen in einerGrößenordnung von ca. 6% p. a. des Eigenkapitals mitsteigender Tendenz in den Folgejahren möglich sind.Zum Ende der Laufzeit der Fondsgesellschaft werdenaufgrund von Abverkäufen in den jeweiligenZielfondsportfolien deutlich steigende Ausschüttungenerwartet. Bis zum Ende der geplanten Laufzeit wird insgesamtmit einem Kapitalrückfluss inklusive Kapitalrückzahlungfür die Anleger in einer Größenordnungvon ca. 160%–180% des Nominalkapitals gerechnet.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>53


Sensitivitätsanalyse(Abweichung von der Prognose)In den vorstehenden Abschnitten wurden die Eckdatenfür den erwarteten wirtschaftlichen Verlauf derFondsgesellschaft beschrieben. Daraus ist erkennbar,dass der entscheidende Einflussfaktor für den wirtschaftlichenVerlauf der Beteiligung die Entwicklungder Ausschüttungen aus den Zielfonds ist. Diesebestimmen sich wiederum maßgeblich aus den laufendenAusschüttungen und den Liquidationserlösender Beteiligungen an den jeweiligen Schifffahrtsgesellschaften.In der unten stehenden Graphik stellt die mittlereKurve einen kumulierten Ausschüttungsverlauf aufBasis der beschriebenen Annahmen dar.Erhöht man für sämtliche erwartete Ausschüttungenund Veräußerungserlöse aus den Zielfondsbeteiligungendie Annahmen um 20%, würde sich dieobere Kurve als kumulierter Ausschüttungsverlauf derGesellschaft ergeben. Korrespondierend stellt dieuntere Kurve einen Verlauf bei einer negativenAbweichung von 20% dar.Modelltypischer Verlauf der kumulierten ZahlungsströmePrognose Abweichung von der Prognose250%225%Kumulierte Zahlungsströme in % vom EK200%175%150%125%100%75%50%25%0%2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024Laufzeit der Fondsgesellschaft in Jahren54 <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Vermögens-, Finanz- und ErtragslageGemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnungist über die Vermögens-, Finanz- undErtragslage der Emittentin aufzuklären.Im Folgenden wird die Eröffnungsbilanz der <strong>HTB</strong><strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>zum 16.09.2009 dargestellt:Eröffnungsbilanz der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zum 16. September 2009AktivaPassivaAusstehende Einlagen € <strong>15.</strong>000,00EigenkapitalKapitalanteil Komplementärin € 5.000,00Kapitalanteile Kommanditisten € 10.000,00Gesamt €<strong>15.</strong>000,00Gesamt €<strong>15.</strong>000,00Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnungist eine Zwischenübersicht inden Verkaufsprospekt aufzunehmen. Nachfolgendwerden daher die Zwischen-Bilanz und die Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft zum17.12.2009 dargestellt:Zwischen-Bilanz der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zum 17. Dezember 2009AktivaPassivaUmlaufvermögenGuthaben bei Kreditinstituten € 14.730,54EigenkapitalKapitalanteile Komplementärin €Kapitalanteile Kommanditisten €4.910,189.820,36Gesamt €14.730,54Gesamt €14.730,54Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung der<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zum 17. Dezember 20091. Sonstige betriebliche Aufwendungen €2. Jahresfehlbetrag €3. Abschreibung von den Kapitalkonten €4. Bilanzgewinn €269,46269,46– 269,460,0056<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslagefür das laufende und das folgende Geschäftsjahrstellen sich wie folgt dar:Voraussichtliche Vermögenslage der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>PrognosePrognose31.12.200931.12.2010AnlagevermögenBeteiligungen T€ 0T€1.570UmlaufvermögenGuthaben bei Kreditinstituten T€ 15T€41Summe Aktiva T€ 15T€1.611EigenkapitalKapitalanteile T€ 15T€Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen T€ 0T€Ergebniskonten T€ – 76T€11.265– 8.100– 1.595VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen T€ 76T€41Summe Passiva T€ 15T€1.611Voraussichtliche Finanzlage der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>PrognosePrognose31.12.2009 31.12.2010Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres T€ 0 T€15Mittelzu- /-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit T€ 0T€Mittelzu- /-abfluss aus Investitionstätigkeit T€ 0T€Mittelzu- /-abfluss aus Finanzierungstätigkeit T€ 15T€– 1.554– 1.5703.150Zahlungswirksame Veränderungen T€ 15 T€Liquide Mittel zum Ende des Geschäftsjahres T€ 15 T€2641<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>57


Voraussichtliche Ertragslage der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>PrognosePrognose16.09.–31.12.2009 01.01.–31.12.2010Sonstige betriebliche Aufwendungen T€ –76T€Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge T€ 0T€– 1.54425Jahresergebnis T€ –76T€– 1.519Erläuterungen zu den wesentlichen Annahmenund Wirkungszusammenhängen der Prognosender Vermögens-, Finanz- und Ertragslage undder Planzahlen der EmittentinDie Prognose der voraussichtlichen Vermögens-,Finanz- und Ertragslage für die Jahre 2009 und 2010basiert auf einigen Annahmen, die für die Darstellungder Planzahlen getroffen wurden. Eine Abweichungder tatsächlichen Entwicklung der Gesellschaft vonder hier dargestellten Prognose ist daher wahrscheinlich.Prognose der VermögenslageBei der Prognose der Vermögenslage wird unterstellt,dass die Einwerbung des Kommanditkapitals vollständigim Jahr 2010 erfolgt. Es wird mit einer Schließungder Gesellschaft zum 31.12.2010 und einem gleichmäßigenEinwerbungsverlauf innerhalb des Jahres gerechnet.20% der Beteiligungssumme werden nachAnnahme zur Einzahlung fällig, die übrigen 80% in60 gleichbleibenden Monatsraten. Die Gründungsgesellschafterhaben ihre Einlage bereits in 2009 involler Höhe eingezahlt. Für das Jahr 2010 wird miteiner durchschnittlichen Einzahlung von 6 Monatsratenkalkuliert. Die noch nicht gezahlten Monatsratenwerden in der Position „nicht eingeforderte ausstehendeEinlagen“ zum 31.12.2010 ausgewiesen. Eswird angenommen, dass in 2010 rund T€ 1.570 für denErwerb von Zielfonds verwendet werden.Prognose der FinanzlageDer Mittelzu-/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeitergibt sich aus dem Saldo der prognostiziertenAusschüttungen aus den Zielfonds den Zinseinnahmenund den als Aufwand zu erfassendenFondsnebenkosten gem. Investitionsplan bzw. denlaufenden Verwaltungskosten. Mit Ausschüttungenwird erst ab dem Jahr 2011 kalkuliert. Darüber hinauswird unterstellt, dass die laufenden Verwaltungskostenjeweils erst im Folgejahr gezahlt werden.Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit stelltdie prognostizierte Investition in Zielfonds einschließlichAnschaffungsnebenkosten dar. Dabei wirdangenommen, dass der Ankauf zu 105% der Nominalbeteiligungerfolgt.Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit zeigtdie Einzahlung des Eigenkapitals der Gründungsgesellschafterim Jahr 2009 und der beitretendenKommanditisten im Jahr 2010 unter den o.g. Annahmen.Prognose der ErtragslageDie prognostizierte Ertragslage berücksichtigt die kalkuliertenAufwendungen und Erträge wie folgt: ImRumpfgeschäftsjahr 2009 fallen die fest vereinbartenAufwendungen für die Erstellung der Gesamtkonzeptioninkl. Gründungs- und Beratungskosten in Höhevon T€ 75 sowie kalkulierte laufenden Fondsverwaltungskostenin Höhe von T€ 1 an. Für 2010 werden dieKosten für die Eigenkapitalvermittlung in Höhe vonT€ 1.350, die Kosten für die Einrichtung der Treuhandverwaltungin Höhe von T€ 150 sowie Kosten derMittelfreigabekontrolle in Höhe von T€ 3 kalkuliert.Darüber hinaus fallen T€ 41 als laufende Fondsverwaltungskostenan. Hierunter fallen die laufendenVergütungen für die Treuhänderin in Höhe von T€ 19,die Kosten für die Erstellung von Buchführung,Jahresabschluss und Steuererklärungen etc. in Höhevon ebenfalls T€ 19 sowie die Haftungsvergütung fürdie Komplementärin in Höhe von T€ 3. Gleichzeitigwird für das Jahr 2010 mit Zinseinnahmen in Höhe vonT€ 25 gerechnet.58<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Prognose zu Investitionen, Produktion,Umsatz und ErgebnisEine Prognose zu Umsatz und Produktion gem. § 15Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung istnicht möglich, da die Fondsgesellschaft keine Umsatzerlöseerwirtschaftet bzw. weil die Gesellschaft keinenproduzierenden Bereich hat.Folgende Übersicht zeigt die Planzahlen derEmittentin:Planzahlen der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Prognose2009 2010 2011 2012T€T€T€T€Investitionen–1.5701.8251.935Produktion––––Umsatz––––Ergebnis– 76– 1.519– 29– 41Die Prognose der Investitionen zeigt die kalkuliertenAnschaffungskosten inkl. Nebenkosten für denErwerb der Zielfonds und berücksichtigt keineeventuell in den Ausschüttungen der Zielfondsenthaltenen Kapitalrückzahlungen. Dabei wird einerWiederanlage der Ausschüttungen aus den Zielfondsunterstellt. Die Ergebnisse beinhalten in denJahren 2009 und 2010 die sich aus dem InvestitionsundFinanzplan auf Seite 50 ergebenden Vergütungensowie die laufenden Verwaltungskosten derGesellschaft (im Wesentlichen Treuhandgebühren,Haftungsvergütung, Buchführungs- und Abschlusskostensowie Kosten für die Mittelfreigabekontrolle).In den Folgejahren werden die Zinsergebnisseabzüglich der erwarteten jährlichen Aufwendungender Gesellschaft dargestellt. Die kalkulierten Zinserträgebelaufen sich auf jeweils T€ 24. Die erwartetenVerwaltungskosten betragen in 2011 T€ 54 undin 2012 T€ 65.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>59


Vertragspartner für dasBeteiligungsangebot im Überblick<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Funktion:Beteiligungsgesellschaft undEmittentin des Beteiligungsangebotes,ProspektherausgeberinSitz, Geschäftsadresse:28203 Bremen, Deichstraße 1Handelsregister:Amtsgericht Bremen, HRA 25429Eintragung im Handelsregister:01.10.2009Einlage Komplementärin:€ 5.000Kommanditkapital:€ 10.000; das Kommanditkapital wird im Laufeder Platzierung um bis zu € 11.250.000 erhöht.Gesellschafter:<strong>HTB</strong> Fünfzehnte Schiffsfonds VerwaltungsgesellschaftmbH (persönlich haftendeGesellschafterin), Bremen<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, Bremen<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>,Bremen<strong>HTB</strong> Fünfzehnte SchiffsfondsVerwaltungsgesellschaft mbHFunktion:persönlich haftende GesellschafterinSitz, Geschäftsadresse:28203 Bremen, Deichstraße 1Handelsregister:Amtsgericht Bremen, HRB 25675Eintragung im Handelsregister:16.07.2009Stammkapital:€ 25.000Geschäftsführer (ohne Funktionstrennung):Thorsten Rösner,Roman Teufl,Rechtsanwalt Lars ClasenAlleinige Gesellschafterin:<strong>HTB</strong> Swiss AG, Sarnen60<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>Funktion:TreuhandkommanditistinSitz, Geschäftsadresse:28203 Bremen, Deichstraße 1Handelsregister:Amtsgericht Bremen, HRB 20890Eintragung im Handelsregister:17. Juni 2002Stammkapital:€ 25.000Geschäftsführer (ohne Funktionstrennung):Hans-Peter Westerlinck,Thorsten RösnerAlleinige Gesellschafterin:<strong>HTB</strong> Swiss AG, Sarnen<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Funktion:Anbieterin des Beteiligungsangebotes,Kapitalvertrieb, Prospektverantwortliche,Konzepterstellung, GeschäftsbesorgerinSitz, Geschäftsadresse:28203 Bremen, Deichstraße 1Handelsregister:Amtsgericht Bremen, HRA 25152Eintragung im Handelsregister:05.08.2008Kommanditkapital:€ 90.000Geschäftsführer:<strong>HTB</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,vertreten durch Rechtsanwalt Lars Clasenund Thorsten Rösner (ohne Funktionstrennung)Gesellschafter:<strong>HTB</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,(persönlich haftende Gesellschafterin), BremenQuorum Treuhandgesellschaft mbH, BremenGooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong>WirtschaftsprüfungsgesellschaftFunktion:MittelfreigabekontrolleurSitz, Geschäftsadresse:21682 Stade, An der Werft 1Handelsregister:Amtsgericht Tostedt, HRB 101312Eintragung im Handelsregister:01. August 2005Stammkapital:€ 50.000Geschäftsführer:Rigo Gooßen, SteuerberaterHans-Ulrich Heuermann,Wirtschaftsprüfer, SteuerberaterJörg Bardenhagen,Wirtschaftsprüfer, SteuerberaterGesellschafter:Rigo Gooßen, SteuerberaterHans-Ulrich Heuermann,Wirtschaftsprüfer, SteuerberaterJörg Bardenhagen,Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>61


VerflechtungenIm Folgenden werden die kapitalmäßigen undpersonellen Verflechtungen der Emittentin, ihrerGründungsgesellschafter und der Anbieterin mitden wichtigsten Vertragspartnern dargestellt.Eine kapitalmäßige Verflechtung ist gegeben,wenn die Beteiligung allein oder zusammen mitBeteiligungen der anderen Vertragspartner odervon nahen Angehörigen i.S.v. §15 Abs. 1 Nr. 1–4 AOdirekt oder indirekt mindestens 25 % des Nennkapitalsder Gesellschaft beträgt oder Stimmrechteoder Gewinnbeteiligungen in diesem Umfanggewährt werden.Personelle Verflechtungen sind dann gegeben,wenn mehrere wesentliche Funktionen im Rahmendes Gesamtprojektes durch die gleiche Person,durch einen Angehörigen i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2–4AO oder durch dieselbe Gesellschaft wahrgenommenwerden. Dies gilt auch, wenn eine solcheFunktion durch einen mindestens zu 25% beteiligtenGesellschafter oder durch Geschäftsführerwahrgenommen wird.Herr Thorsten Rösner ist darüber hinaus Geschäftsführerder Gründungskommanditistin <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>.Bei der <strong>HTB</strong> Fünfzehnte Schiffsfonds Verwaltungsgesellschaft<strong>GmbH</strong> und der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> ist die <strong>HTB</strong> Swiss AG, Sarnen,Schweiz, alleinige Gesellschafterin.Die Herren Lars Clasen und Thorsten Rösnerwerden als Geschäftsführer der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> voraussichtlich mitder Emission der potentiellen Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe betraut sein. Herr Thorsten Rösner wirdals Geschäftsführer der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand<strong>GmbH</strong> mit der Anlegerbetreuung derpotentiellen Zielfonds betraut sein. Es ist nichtauszuschließen, dass die Herren Lars Clasen undThorsten Rösner bei Zielfonds der <strong>HTB</strong>-Gruppe zumGeschäftsführer der jeweiligen Komplementärinnenbestellt werden.Die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HTB</strong>Fünfzehnte Schiffsfonds VerwaltungsgesellschaftmbH, Lars Clasen und Thorsten Rösner, sind gleichzeitigGeschäftsführer der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, die mit dem Vertriebder angebotenen Vermögensanlagen betraut ist.Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführungder Emittentin nicht für Unternehmentätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagebetraut sind, der Emittentin Fremdkapitalgeben oder die im Zusammenhang mitder Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügigeLieferungen oder Leistungen erbringen.62<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Angaben gem. Vermögensanlagen –Verkaufsprospektverordnung§ 2 Absatz 1 Satz 5Es liegt nur ein Prospekt in deutscher Fassung vor§ 2 Absatz 5, §§ 10,11 und 13, § 15 Absatz 1Die Emittentin wurde vor weniger als 18 Monaten gegründetund hat noch keinen Jahresabschluss im Sinne des § 10 Absatz 1Nr. 1 erstellt.§ 4 Satz 1 Nr. 8Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt ausschließlich inDeutschland.§ 5 Nr. 6, § 10 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen§ 6 Satz 1 Nummer 2Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Absatz1 VerkProspG sind bisher nicht ausgegeben worden.§ 6 Satz 2 Nr. 3Die Emittentin ist weder eine Aktiengesellschaft noch eineKommanditgesellschaft auf Aktien.§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1Keiner der Gründungsgesellschafter ist eine natürliche Person.§ 7 Absatz 1 Satz 2Die Emittentin wurde vor weniger als 5 Jahren gegründet.§ 8 Absatz 1 Nummer 2Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgenoder neuen Herstellungsverfahren bestehen nicht.§ 8 Absatz 1 Nr. 3Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, dieeinen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage derEmittentin haben können.§ 8 Absatz 1 Nr. 4Es werden keine laufenden Investitionen mit Ausnahme derFinanzanlagen getätigt.§ 8 Absatz 2Die Tätigkeit der Emittentin wurde nicht durch außergewöhnlicheEreignisse beeinflusst.§ 9 Absatz 2 Nr. 2Beteiligungen an Zielfonds wurden bis zum Zeitpunkt derProspektaufstellung noch nicht erworben. Der Prospektverantwortlichen,den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedernder Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhänderin und derMittelfreigabekontrolleurin steht oder stand demzufolge einEigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen derselbenoder aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigungan den Anlageobjekten nicht zu.§ 9 Absatz 2 Nummer 3Beteiligungen an Zielfonds wurden zum Zeitpunkt derProspektaufstellung noch nicht erworben. Eine Aussage überevtl. bestehende nicht nur unerhebliche dingliche Belastungender Anlageobjekte ist daher nicht möglich.§ 9 Absatz 2 Nr. 4Beteiligungen an Zielfonds wurden zum Zeitpunkt derProspektaufstellung noch nicht erworben. Rechtliche oder tatsächlicheBeschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten derAnlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel,bestehen daher zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.§ 9 Absatz 2 Nr. 5Behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich.§ 9 Absatz 2 Nr. 6Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekteoder wesentlicher Teile davon wurden von derEmittentin noch nicht geschlossen.§ 9 Absatz 2 Nummer 7Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte existieren nachKenntnis der Anbieterin nicht.§ 12 Absätze 1 und 2Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind bei der Emittentinkeine Aufsichtsgremien oder Beiräte vorhanden.§ 12 Absatz 1 Nr. 2Ein abgeschlossenes Geschäftsjahr liegt noch nicht vor. DenMitgliedern der Geschäftsführung wurden bislang keineGesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionenund/oder Nebenleistungen jeder Art gewährt.§ 12 Absatz 4Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnungangabepflichtigen Personenfallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oderdie Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlageaber wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht.§ 14Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlagehat keine juristische Person oder Gesellschaftdie Gewährleistung übernommen.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>63


Wichtige VerträgeGesellschaftsvertrag<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Zwischen1. der <strong>HTB</strong> Fünfzehnte SchiffsfondsVerwaltungsgesellschaft mbH,Deichstraße 1, 28203 Bremenund2. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>,Deichstraße 1, 28203 Bremenund3. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>,Deichstraße 1, 28203 Bremenwird unter Aufhebung sämtlicher bisheriger Vereinbarungenfolgender Kommanditgesellschaftsvertrag geschlossen:§ 1Firma, Sitz und Geschäftsjahr1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.2. Der Sitz der Kommanditgesellschaft ist Bremen.3. Das Geschäftsjahr der Kommanditgesellschaft ist dasKalenderjahr.§ 2Gegenstand der Gesellschaft1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, dieVerwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an bereitsbestehenden geschlossenen Schiffsfonds (sog. „Zweitmarkt-Beteiligungen“) in der Rechtsform der Kommanditgesellschaftsowie jede sonstige Beteiligung an Gesellschaften in derRechtsform der Kommanditgesellschaft, die Seeschiffe erwerben,als Eigentümer halten und/oder betreiben einschließlichsog. Zweitmarkt-/Hybridfonds.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Arten von Geschäftenzu tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit demGegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbarzusammenhängen und geeignet sind, dem Gegenstand derGesellschaft zu dienen.§ 3Investitions- und Finanzplan1. Für die geplante Mittelverwendung und die geplante Mittelherkunftgilt der als Anlage 1 beigefügte Investitions- undFinanzplan. Der Investitions- und Finanzplan berücksichtigtein Gesamteigenkapital von T€ 11.265.000. Eine Erhöhung istzulässig (§ 4 Ziffer 3). Die Planzahlen der in der Anlage 1 dargestelltenMittelverwendung zu Ziffer 1. und Ziffer 2.a), c) undd) ändern sich in diesem Falle entsprechend.2. Die Geschäftsführung wird die Gesellschaft bei Erreicheneines Eigenkapitals i.H.v. € 11.265.000 oder unabhängig vonder Höhe des eingeworbenen Kommanditkapitals, spätestenszum 31. Dezember 2011 für den weiteren Beitritt von Anlegernschließen. In den Fällen des Satzes 1 ändern sich diePlanzahlen der in der Anlage 1 dargestellten Mittelverwendungzu Ziffer 1. und Ziffer 2. a), c) und d) entsprechend.3. Soweit sich beitretende Kommanditisten als Treugeber an derKommanditgesellschaft beteiligen, wird die Einlage von derTreuhänderin entsprechend der Fälligkeit im Lastschriftverfahrenauf das in dem Zeichnungsschein angegebeneTreuhandkonto eingezogen.4. Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> („Treuhandgesellschaft“)darf Auszahlungen von diesem Treuhandkontozugunsten der Kommanditgesellschaft nur im Rahmen desInvestitions- und Finanzplans gem. Anlage 1 nach Freigabedurch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß separatabgeschlossenem Mittelfreigabevertrag vornehmen.5. Soweit Eigenmittel der Gesellschaft bis zum 31. Dezember2015 nicht in Anspruch genommen werden, sind sie an dieGesellschafter (Treugeber) zurückzuzahlen.§ 4Gesellschafter, Kommanditkapital, Treuhänderin1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HTB</strong> FünfzehnteSchiffsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH mit einer Einlagevon € 5.000.2. Kommanditisten sind– die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, Bremen, miteiner eigenen Kommanditeinlage von € 5.000– die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Bremen,mit einer Kommanditeinlage von € 5.0003. Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> ist berechtigt,ihre Kommanditeinlage als Treuhänderin für Dritte (Treugeber)um den Betrag von bis zu € 11.250.000 einmalig oderin Teilbeträgen zu erhöhen.Eine darüber hinausgehende weitere Erhöhung der vorgenanntenKommanditeinlage einmalig oder in Teilbeträgenist zulässig („erhöhtes Kommanditkapital“). Die Erhöhungder Kommanditbeteiligung erfolgt durch die gemeinschaftlicheAnnahme der Beitrittserklärung eines Treugebers durchdie <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und die<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>.4. Die Nominaleinlagen der Anleger sind wie folgt einzuzahlen:a) Die Nominaleinlage der Anleger hat mindestens € 7.500 zubetragen. 20% der Nominaleinlage sind nach Beitrittsannahmesofort zur Zahlung fällig. 80% des Anlagebetragessind in 60 gleich bleibenden Monatsraten zur Zahlung fällig.Die monatliche Mindestrate beträgt € 100 und ist in 60 gleichbleibenden Raten einzuzahlen, bei höheren Zeichnungsbeträgenmuss die monatliche Rate ohne Rest durch 50 teilbarsein. Die Anleger sind berechtigt, durch Einmalzahlung sämtlicheausstehende Monatsraten zu zahlen.b) In den Jahren 2010 bis einschließlich 2015 sind die Anleger berechtigt,durch bis zu zwei Sonderzahlungen pro Jahr in Höhevon jeweils mindestens € 1.000 bis maximal € <strong>15.</strong>000 ihre Nominaleinlagezu erhöhen. Der Erhöhungsbetrag muss durch 500ohne Rest teilbar sein. Die Sonderzahlungen werden in einerSumme von der Treuhänderin im Lastschriftverfahren eingezogen.Die Höhe der Monatsraten bleibt hiervon unberührt.Die Anleger sind verpflichtet, der Treuhandgesellschaft eineEinzugsermächtigung für die zukünftig fällig werdendenLeistungen auf die Nominaleinlage und etwaige Nebenforderungenzu erteilen und diese bis zur vollständigenEinlageleistung nicht zu widerrufen. Der Anleger trägt dieKosten, die durch etwaige Rücklastschriften bei dem Einzugentstehen.64<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


5. Soweit die Treuhandgesellschaft Kommanditeinlagen fürTreugeber übernimmt, hält und verwaltet sie diese nachMaßgabe eines von ihr mit ihren Treugebern separat abzuschließendenTreuhand- und Verwaltungsvertrages. DieTreugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft, soweitgesetzlich zulässig, wie Kommanditisten behandelt.6. Die Treugeber sind berechtigt, sich selbst als Kommanditistender Gesellschaft in das Handelsregister eintragen zulassen. Diese Eintragung setzt voraus, dass der jeweiligeTreugeber zuvor der persönlich haftenden Gesellschafterineine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht erteilthat, welche über den Tod des Treugebers hinaus und unwiderruflicherteilt wird und zur Vornahme sämtlicherhandelsregisterlicher Anmeldungen, welche die Gesellschaftbetreffen können, ermächtigt. Die mit der eigenenHandelsregistereintragung eines Treugebers entstehendenKosten sind von diesem zu tragen.7. Soweit sich ein Treugeber selbst als Kommanditist in dasHandelsregister eintragen lässt, setzt sich das Treuhandverhältnismit der Treuhandgesellschaft als Verwaltungstreuhandfort. Das Nähere regelt der Treuhandvertrag.8. Alle Kommanditisten werden mit einer Haftsumme von 10%ihrer jeweiligen Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen.9. Die Treuhandgesellschaft ist zur Einzahlung einer gem.Ziffer 3 erhöhten Kommanditeinlage nur insoweit verpflichtet,als Anleger ihr entsprechende Mittel zur Verfügunggestellt haben.10. Die Komplementärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten,der seine fällige Einlage trotz schriftlicher Mahnung nachFristsetzung und Ausschließungsandrohung ganz oderteilweise nicht erbringt, durch schriftlichen Bescheid ausder Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen,ohne dass es insoweit eines Gesellschafterbeschlussesbedarf.11. Im Falle der Nichteinzahlung der fälligen Monatsraten reduziertsich die ursprünglich gezeichnete Nominalbeteilungdes Anlegers um 1,6% des gezeichneten Betrages pro Monatder Nichteinzahlung. Von vorstehender Reduzierung sindSonderzahlungen ausgenommen.§ 5Gesellschafterkonten1. Die Einlagen der Gesellschafter werden auf festen Kapitalkontengebucht.2. Neben den festen Kapitalkonten gem. Ziffer 1 werden beweglicheKapitalkonten für anteilige Gewinne und Verluste sowieEntnahmen geführt.3. Sämtliche Kapitalkonten sind unverzinslich.§ 6Geschäftsführung und Vertretung1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist diepersönlich haftende Gesellschafterin unter Befreiung von denBeschränkungen des § 112 HGB und § 181 BGB berechtigt undverpflichtet.2. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird die Gesellschaftu.a. im Rahmen von Investitionen in Zielfondsvertreten. Insoweit ist die persönlich haftende Gesellschafterinverpflichtet, folgende Grundsätze zu beachten:a) Es dürfen ausschließlich Beteiligungen an Zielfonds erworbenwerden, die Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaftenerwerben werden oder erworben haben.b) Aus Gründen der Risikostreuung sollen während derInvestitionsphase Beteiligungen an mindestens fünf verschiedenenZielfonds eingegangen werden.c) Die in der Anlage 2 beigefügten Anlagerichtlinien sind zubeachten.3. Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf fürGeschäftsführungsmaßnahmen, welche über den gewöhnlichenGeschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, derZustimmung der Gesellschafterversammlung.4. Der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarfinsbesondere die Aufnahme von Darlehen.5. Maßnahmen zur Durchführung der in § 3 Ziffer 1 i.V.m.Anlage 1. genannten einzelnen Investitionen bedürfen nichtder Zustimmung der Gesellschafterversammlung.6. Nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlungbedarf die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft inGesellschafterversammlungen der Zielfonds, in denen dieGesellschaft von der persönlich haftenden Gesellschafterinvertreten wird. Die persönlich haftende Gesellschafterin darfsich insoweit ihrerseits von geeigneten Personen vertretenlassen.§ 7Beirat1. Die Gesellschafterversammlung kann mit Mehrheit beschließen,dass die Gesellschaft einen Beirat erhält, über dessenZusammensetzung die Gesellschafterversammlung mitMehrheit nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungenbestimmt. Der Beirat besteht aus maximal drei Mitgliedern.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist in jedem Fallberechtigt, ein Beiratsmitglied zu bestimmen.2. Der Beirat hat die persönlich haftende Gesellschafterin inallen wichtigen Angelegenheiten zu beraten. Er ist berechtigt,die Bücher der Gesellschaft einzusehen. Sofern eineInvestition in Zielfonds beabsichtigt wird, die nicht von der<strong>HTB</strong>-Gruppe emittiert sind, ist der Beirat vorher anzuhören.3. Der Beirat wird für einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren(ohne Anrechnung des Geschäftsjahres, in welchem dieGesellschaft beginnt) bestellt. Eine Wiederbestellung istzulässig.4. Der Beirat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.5. Der Beirat erhält neben dem Ersatz der notwendigenAuslagen keine Tätigkeitsvergütung.§ 8Gesellschafterversammlung1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung soll einmaljährlich bis zum 31. Oktober nach Ablauf eines jedenGeschäftsjahres in Bremen abgehalten werden. Die Komplementärinist berechtigt, für die Gesellschafterversammlungeinen anderen Ort festzulegen. Entsprechend § 9 Ziffer 4dieses Vertrages kann die Gesellschafterversammlung auchim schriftlichen oder fernschriftlichen Verfahren durchgeführtwerden.2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind vonder Komplementärin einzuberufen, wenn es das dringendeInteresse der Gesellschaft erfordert oder die Komplementärindies für zweckmäßig hält. Die Komplementärin ist zur<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>65


Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlungauch dann verpflichtet, wenn Kommanditisten, diezusammen mindestens 25% der Pflichteinlagen auf sichvereinigen, dies schriftlich unter Übersendung einerTagesordnung und einer Begründung verlangen. Kommt dieKomplementärin der Aufforderung von Kommanditisten zurEinberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlungnicht binnen zwei Wochen nach, sind dieKommanditisten selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlungin entsprechender Form und Frist einzuberufen.Ziffer 1 Satz 3 und Ziffer 3 finden auf außerordentlicheGesellschafterversammlungen entsprechende Anwendung.3. Die Komplementärin hat Gesellschafterversammlungenschriftlich (d.h. durch einfachen Brief) einzuberufen. DieEinberufung muss spätestens drei Wochen vor demVersammlungstermin an alle Gesellschafter abgesandtworden sein. Die Komplementärin hat der Einladung jeweilseine Tagesordnung beizufügen. Die Tagesordnung derGesellschafterversammlung in den Jahren 2023 und 2024muss zusätzlich folgende Punkte zwingend enthalten:a) Im Jahre 2023: eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlungzur Auflösung der Kommanditgesellschaft zum31. Dezember 2023 (Verkürzung gegenüber der festen Laufzeitgem. § 14 Ziffer 1 dieses Gesellschaftsvertrages). Diesbezüglichhat die Komplementärin eine Beschlussvorlage zuerstellen, welche die nach Einschätzung der Komplementärinaktuell am Markt (Zweitmarkt) erzielbaren Preise für sämtliche,sich noch in dem Beteiligungsportfolio enthaltenenZielfonds darstellt und für jeden dieser Zielfonds einenVorschlag enthält, ob dieser veräußert werden soll oder nicht.b) Im Jahre 2024: die Beschlussfassung der Gesellschaftsversammlungbetreffend die Fortsetzung der Gesellschaft überdas gem. § 14 Ziffer 1 dieses Gesellschaftsvertrags vorgeseheneAblaufdatum (31. Dezember 2024) hinaus.4. Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht derKomplementärin zu. Sie hat durch eine von ihr benanntegeeignete Person ein Protokoll führen und unterzeichen zulassen. Eine Kopie des Protokolls ist allen Gesellschaftern zuübersenden. Es gilt als inhaltlich richtig, wenn nicht innerhalbvon vier Wochen nach Zugang der Komplementärin einschriftlicher Widerspruch zugegangen ist. Über den Widerspruchentscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.5. Sind in einer Gesellschafterversammlung Kommanditisten,die zusammen mehr als 50% des Kommanditkapitals auf sichvereinigen, oder die Komplementärin nicht anwesend odervertreten, so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlungmit gleicher Form und Frist einzuberufen, dieohne Rücksicht auf die Zahl der dann anwesenden odervertretenen Gesellschafter beschlussfähig ist. Hierauf ist inder Ladung besonders hinzuweisen.6. Je volle € 1.000 des IST-Kapitals (§ 11) gewähren eine Stimme.Maßgeblich ist das Kapital zum Ende des vorausgegangenenGeschäftsjahres.7. Die Treuhandgesellschaft (§ 3 Ziffer 4) ist berechtigt, ihrStimmrecht unterschiedlich entsprechend den Kapitalanteilender von ihr vertretenen Treugeber auszuüben, undzwar nach Maßgabe der ihr von den Treugebern erteiltenWeisungen.8. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlungdurch einen mit schriftlicher Vollmachtversehenen Mitgesellschafter oder durch eine mit schriftlicherVollmacht versehene und zur Berufsverschwiegenheitverpflichtete Person (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüferoder Notar) vertreten zu lassen. Die schriftlicheVollmacht ist zu Beginn der Gesellschafterversammlungder Komplementärin auszuhändigen. DieVertretung durch sonstige Personen kann durch Beschlussder Gesellschafterversammlung zugelassen werden. DieRegelungen dieses Absatzes gelten nicht für dieBevollmächtigung der Treuhandgesellschaft (§ 3 Ziffer 4)als Verwaltungstreuhänderin in den Fällen des § 4 Ziffer 7.9. Die Treugeber sind berechtigt, an Gesellschafterversammlungenpersönlich teilzunehmen (§ 4 Ziffer 5). Ziffer 8gilt insoweit entsprechend.10. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kannnur geltend gemacht werden, wenn binnen einerAusschlussfrist von einem Monat nach Absendung desProtokolls der Gesellschafterversammlung bzw. derschriftlichen Mitteilung des GesellschafterbeschlussesKlage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen dieGesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt einevtl. Mangel des Beschlusses als geheilt.§ 9Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung undBeschlussfassung1. Die Gesellschafterversammlung beschließt in allen ihr gesetzlichoder kraft dieses Gesellschaftsvertrages zugewiesenenAngelegenheiten, insbesondere:a) über die Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft;b) über die Entlastung der Geschäftsführung;c) über die Ausschüttung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssenbzw. deren nachträgliche Genehmigung unterBerücksichtigung der Regelung des § 12;d) über die Wahl des Abschlussprüfers und Steuerberatersder Gesellschaft;e) über die Aufnahme von Darlehen;f) über die Änderung dieses Gesellschaftsvertrages;g) über die Auflösung der Gesellschaft.2. Über die Beschlussgegenstände des § 8 Ziffer 3 a) und b) hatdie Gesellschaftsversammlung in den Jahren 2023 und 2024zwingend zu beschließen.3. Ein Gesellschafterbeschluss wird mit einfacher Mehrheit derabgegebenen Stimmen gefasst, soweit dieser Gesellschaftsvertragoder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheitvorsehen. Ungültige Stimmen und Stimmenenthaltungen geltenals nicht abgegebene Stimmen. Abweichend von Satz 1gilt in den nachgenannten Fällen:a) einer Mehrheit von 70% des stimmberechtigten Kommanditkapitalsbedürfen:– Änderungen des Gesellschaftsvertrages;– die Auflösung der Gesellschaft, insbesondere – aber nichtausschließlich – in den Fällen des § 8 Ziffer 3. a) und b);b) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags zu Lasten derGründungsgesellschafter (§ 4 Ziffer 1 und 2) bedürfen derenvorheriger Einwilligung.c) Änderungen des § 10 (Vergütung), § 11 (Gewinn und Verlust),des § 12 (Entnahmen) und des § 14 (Kündigung) diesesGesellschaftsvertrages, bedürfen der vorherigen Einwilligungder jeweils betroffenen Gesellschafter.4. Gesellschafterbeschlüsse können im schriftlichen Verfahren(auch per E-Mail und Telefax) gefasst werden, wenn nichtmehr als 20% der gesamten Stimmen dem widersprechen.66<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Eine solche Beschlussfassung ist in den Fällen der Ziffer 3. a)bis c) ausgeschlossen.§ 10Vergütungen1. Die Treuhandgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eineVergütung nach Maßgabe des jeweiligen Treuhandvertrages.2. Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> erhälteine Vergütung nach Maßgabe des mit der Gesellschaftgesondert abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages.3. Die <strong>HTB</strong> Fünfzehnte Schiffsfonds VerwaltungsgesellschaftmbH erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung von jährlich€ 2.500 zzgl. USt.§ 11Gewinn und VerlustDas handelsrechtliche Ergebnis wird wie folgt verteilt:Zunächst erhalten die Gesellschafter, die Sonderzahlungengeleistet haben, einen Vorabgewinn in Höhe von 5% p.a. bezogenauf die jeweiligen eingezahlten Sonderzahlungen berechnet abdem 1. Januar des auf die Einzahlung folgenden Jahres bis zum31.12.20<strong>15.</strong> Dieser Vorabgewinn wird ab 2016 vorrangig vor anderenAusschüttungen geleistet soweit die Fondsgesellschaft überentsprechende Liquidität verfügt.Das verbleibende Ergebnis wird auf die Gesellschafter imVerhältnis ihrer Beteiligung am IST-Kapital der Gesellschaftverteilt. Das IST-Kapital eines Gesellschafters ergibt sich ausdem gezeichneten Nominalkapital vermindert um Kapitalreduzierungenaufgrund von Zahlungseinstellungen (§ 4 Nr.11) und erhöht um Kapitalerhöhungen aufgrund geleisteterSonderzahlungen (§ 4 Nr. 4b)). Für das Geschäftsjahr 2009 istdas IST-Kapital zum 31.12.2009 maßgeblich, unabhängig vomZeitpunkt des Beitrittes eines Gesellschafters. Gleiches giltsinngemäß für Gesellschafter, die der Gesellschaft im Jahr 2010beitreten. Dabei werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt desBeitritts eines Gesellschafters an zunächst dem beitretendenGesellschafter in dem Umfang allein zugerechnet, in dem imJahr 2009 beigetretene Gesellschafter an dem Ergebnis beteiligtwaren (ohne Berücksichtigung des Sonderzahlerbonus).Das verbleibende Ergebnis wird auf die Gesellschafter imVerhältnis ihrer Beteiligung am IST-Kapital zum 31.12.2010 verteilt.Im Falle einer Verlängerung des Platzierungszeitraumsüber das Jahresende 2010 hinaus gilt Satz 2 ebenfalls sinngemäßfür Gesellschafter, die der Gesellschaft im Jahr 2011 beitreten.Dabei werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt des Beitrittseines Gesellschafters an zunächst dem beitretendenGesellschafter in dem Umfang allein zugerechnet, in dem imJahr 2009 bzw. 2010 beigetretene Gesellschafter an demErgebnis beteiligt waren (ohne Berücksichtigung desSonderzahlerbonus). Das verbleibende Ergebnis wird auf dieGesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung am IST-Kapitalzum 31.12.2011 verteilt.§ 12Entnahmen1. Die in § 10 genannten Vergütungen können von den jeweilsBerechtigten entnommen werden.2. Bis zum Ende der Investitionsphase werden alle Liquiditätsüberschüsseder Gesellschaft für den Erwerb von Zielfondsverwendet. Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen indiesen Jahren nicht. Ab dem Jahr 2016 obliegt dieEntscheidung über Entnahmen der Gesellschafterversammlung.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist abdem Jahr 2016 berechtigt, Ausschüttungen, auch Vorabausschüttungen,an die Gesellschafter unter Berücksichtigungdes § 11 vorzunehmen, soweit entsprechende Liquidität zurVerfügung steht und dies im Hinblick auf den weiterenGeschäftsverlauf der Gesellschaft nach Einschätzung der persönlichhaftenden Gesellschafterin als vertretbar erscheint.3. Soweit die Gesellschaft über ausreichend Liquidität verfügt,sind ab dem Jahr 2016 zunächst die Gesellschafter, denen einSonderzahlerbonus zugewiesen wurde, berechtigt, diesen zuentnehmen. Darüber hinaus sind sämtliche Gesellschafter anEntnahmen gleichmäßig im Verhältnis ihres IST-Kapitals zubeteiligen.§ 13Jahresabschluss1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat den Jahresabschlussinnerhalb von neun Monaten nach dem Ende einesWirtschaftsjahres nach den Grundsätzen ordnungsgemäßerBuchführung aufzustellen und von dem Steuerberater oderWirtschaftsprüfer, welcher von der Gesellschafterversammlungbestimmt worden ist (§ 9 Ziffer 1 lit. d)) prüfen zu lassen,sofern der Jahresabschluss nicht von einem Angehörigen derwirtschaftsprüfenden oder steuerberatenden Berufe erstelltworden ist.2. Nach Vorliegen des Prüfungs- oder Erstellungsberichteserhält jeder Gesellschafter eine Bilanz nebst Gewinn- undVerlustrechnung zugesandt, spätestens mit der Einladung zurGesellschafterversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterinhat der Treuhandgesellschaft auf Verlangen einExemplar des Jahresabschlusses für jeden von ihr vertretenenTreugeber auszuhändigen. Dies gilt sowohl im Falle derVollrechts- als auch der Verwaltungstreuhand.§ 14Dauer der Gesellschaft, Kündigung1. Die Gesellschaft hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember2024. Nach Ablauf dieses Datums wird die Gesellschaft sämtlicheVermögensgegenstände (im Wesentlichen Beteiligungenan Zielfonds) veräußern. Dies gilt nicht, soweit die Gesellschafterversammlungdie Verkürzung oder die Fortsetzungder Gesellschaft beschließt (§ 8 Ziffer 3.a,b)).2. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis miteiner Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahreskündigen, erstmals zum 31. Dezember 2024. DieKündigung bedarf der Schriftform und ist an die persönlichhaftende Gesellschafterin zu richten.§ 15Tod eines Kommanditisten/Treugebers1. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mitseinen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Diesehaben sich durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheinsoder einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokollsnebst notariell erstelltem Testament oder Erbvertrag zulegitimieren.2. Verstirbt ein Treugeber, so endet die Vollrechtstreuhand.Der/die Rechtsnachfolger treten in diesem Fall unmittelbarin die Gesellschafterstellung ein. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2gilt entsprechend.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>67


3. Falls mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vorhandensind, haben diese zwecks Ausübung der Gesellschafterrechteeinen einheitlichen Vertreter zu benennen. Bis zur Benennungruht das Stimmrecht aus der Beteiligung des Erblassers.Das gilt sinngemäß im Falle der treugeberischen Beteiligungdes Erblassers.§ 16Ausscheiden eines Gesellschafters1. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaftnicht aufgelöst, sondern unter den verbleibendenGesellschaftern fortgesetzt.2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenna) er das Gesellschaftsverhältnis gem. § 14 Ziffer 2 oder auswichtigem Grunde kündigt;b) ein Gläubiger eines Kommanditisten dessen Auseinandersetzungsguthabenpfändet und die Gesellschaft gem. § 135HGB wirksam kündigt, und zwar zum Zeitpunkt desWirksamwerdens der Kündigung;c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder dieEröffnung mangels Masse abgelehnt wird, und zwar nachAblauf von zwei Monaten nach diesem Zeitpunkt;d) in der Person des Kommanditisten ein wichtiger Grund vorliegtund er daraufhin durch Beschluss der Gesellschafterversammlungaus der Gesellschaft ausgeschlossen wird;e) er eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt;f) er aus der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterinwegen Nichteinzahlung der fälligen Einlage nachFristsetzung mit Ausschlussandrohung ausgeschlossen wird(§ 4 Ziffer 10).3. Die Regelungen der Ziffer 2. gelten entsprechend für Treugebermit der Maßgabe, dass in den dort genannten Fällen dieTreuhandgesellschaft anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligungaus der Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderischfür den jeweils betroffenen Treuhänder hält.4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus derGesellschaft aus, so beruft die Treuhandgesellschaft unverzüglicheine Gesellschafterversammlung ein, welche eineneue persönlich haftende Gesellschafterin wählt.5. Scheidet die Treuhandgesellschaft aus der Kommanditgesellschaftaus, so ist die persönlich haftende Gesellschafterinermächtigt, für die Zeit bis zur Neueinsetzung eines Treuhändersderen Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Treuhandvertragesgegenüber den Treugebern wahrzunehmen.§ 17Auseinandersetzung1. Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus undfindet eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mitseinen Rechtsnachfolgern nicht statt, so ist an den ausscheidendenGesellschafter eine Abfindung zu zahlen. DieAbfindung bemisst sich grundsätzlich nach dem Verkehrswertder Beteiligung an der Gesellschaft abzgl. einesSicherheitsabschlags von 20%. Ein etwaiger Firmenwert bleibtbei der Ermittlung des Abfindungsguthabens außer Betracht.Bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Beteiligung sindKapitalreduzierungen aufgrund von Zahlungseinstellungenund Kapitalerhöhungen aufgrund von Sonderzahlungen zuberücksichtigen.2. Ein Auseinandersetzungsguthaben gem. Ziffer 1 ist unverzinslichund in drei gleichen Jahresraten, jeweils zum Ende einesKalenderjahres, an den ausgeschiedenen Kommanditisten zuzahlen, erstmals zum Ende des Kalenderjahres des Ausscheidens.Die Gesellschaft kann die Ratenzahlung aussetzen,wenn die Liquiditätslage der Gesellschaft eine Ratenzahlungnicht zulässt oder Darlehen zwecks Ratenzahlung aufgenommenwerden müssten.3. Ergibt sich für den ausscheidenden Kommanditisten einnegatives Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaftkeinen Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmengetätigt, sind diese an die Gesellschaft unverzüglichzurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des Kommanditistenübersteigen.4. Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistungfür ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben nichtverlangen.5. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandgesellschaftdurch Beendigung eines Treuhandverhältnisses, gelten dievorstehenden Bestimmungen entsprechend, soweit die entsprechendeKommanditbeteiligung nicht auf den Treugeberoder einen Übernehmer übertragen wird.6. Scheidet ein Kommanditist gem. § 4 Ziffer 10 aus derKommanditgesellschaft aus, bestimmt sich sein Abfindungsguthabenabweichend von den vorstehenden Regelungennach dem Buchwert seiner Beteiligung im Zeitpunkt seinesAusscheidens, beschränkt jedoch auf den Nennwert seinerEinlage. Die Regelungen zu vorstehen 2.–5. finden entsprechendeAnwendung.§ 18Verfügungen über Geschäftsanteile1. Unbeschadet der Regelungen des § 4 Ziffer 6, 7 kann dieTreuhandgesellschaft über das von ihr gehaltene Kommanditkapitalim Ganzen nur mit Zustimmung der persönlichhaftenden Gesellschafterin nach Maßgabe des Treuhand- undVerwaltungsvertrages verfügen.2. Jeder Kommanditist/Treugeber kann auf den Beginn oder dasEnde eines Kalenderquartals über seinen Gesellschaftsanteilverfügen. Die Vollrechtstreuhand mit dem ursprünglichenTreugeber endet bei derartigen Verfügungen. DerRechtsnachfolger hat vollumfänglich in die Rechte undPflichten des Gesellschafters aus diesem Vertrag und aus demTreuhand- und Verwaltungsvertrag einzutreten. Verfügungenüber Gesellschaftsanteile bedürfen der Schriftform sowieder vorherigen schriftlichen Zustimmung der Komplementärin.Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grundversagt werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere danngegeben, wenn der Gesellschaft gegen den betreffendenGesellschafter fällige Ansprüche zustehen oder wenn derErwerber unmittelbar oder mittelbar mit der Gesellschaftoder Gesellschaftern im Wettbewerb steht. Verweigert dieKomplementärin ihre Zustimmung, entscheidet hierüber dienächste ordentliche Gesellschafterversammlung. Diese Regelunggilt entsprechend für die Belastung von Kommanditanteilen.Eine vollständige oder teilweise Verpfändung zumZwecke der Erstfinanzierung von Einlagen ist jedoch ohneZustimmung der Komplementärin jederzeit möglich. DerRechtsnachfolger hat eine notarielle Handelsregistervollmachtgem. § 4 Ziffer 6 zu erteilen.3. Soweit eine Anteilsübernahme gem. Ziffer 2 mittelbar wieunmittelbar zu einer Beteiligung des Übernehmers von mehrals 40% an der Gesellschaft oder eine Anteilsübernahmezusammen mit bereits mittelbar oder unmittelbar gehaltenenBeteiligungen an der Gesellschaft zu einer Beteiligung vonmehr als 40% an derselben führen würde, bedarf dieAnteilsübernahme der vorherigen Zustimmung der Gesell-68<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


schafterversammlung einschließlich der vorherigen Zustimmungder persönlich haftenden Gesellschafterin. DieGesellschafterversammlung und die persönlich haftendeGesellschafterin sind berechtigt, die Zustimmung zu versagen,wenn hierdurch eine Schädigung oder sonstigeBeeinträchtigung der Gesellschaft oder einzelner ihrerGesellschafter zu befürchten ist.4. Bei Übertragungen sowie bei jedem sonstigen Übergang derGesellschafterstellung auf einen Dritten im Rahmen vonGesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge werden alleKonten gem. § 5 unverändert und einheitlich fortgeführt.Etwaig zu Lasten der Gesellschaft anfallende Kosten derAnteilsübertragung hat der Übernehmer des Kommanditanteilsder Kommanditgesellschaft zu ersetzen.§ 19Auflösung der Gesellschaft1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die KomplementärinLiquidatorin.2. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglichzu verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehenund den Verwertungserlös nach Begleichung derVerbindlichkeiten der Gesellschaft an die Gesellschafterunter Berücksichtigung der Regelungen gem. § 11 imVerhältnis ihres IST-Kapitals nach Maßgabe der jeweiligenKapitalkonten zueinander zu verteilen.3. Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zählen auch diebeschlossenen und nicht entnommenen Ausschüttungen andie Gesellschafter.4. Die Komplementärin erhält für ihre Tätigkeit bei der Auflösungder Gesellschaft Ersatz ihrer Auslagen einschließlichvon ihr getätigter Aufwendungen für Beauftragte.§ 20Schlussbestimmungen1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungenund Ergänzungen dieses Vertrages können nur durch einenentsprechenden Gesellschafterbeschluss erfolgen.2. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der GesellschaftAdressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen andie Kommanditisten erfolgen mit einfachem Brief an dieletzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Sie geltendrei Werktage nach Absendung als zugegangen.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksamoder undurchführbar sein, wird hierdurch die Wirksamkeit desVertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamenoder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmungtreten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oderundurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.4. Die Kosten dieses Vertrages und der notwendigen Registereintragungenträgt die Gesellschaft.5. Gerichtsstand ist Bremen.Bremen, den 09.11.2009gez. Clasen, Geschäftsführer<strong>HTB</strong> Fünfzehnte Schiffsfonds Verwaltungsgesellschaft mbHgez. Rösner, Geschäftsführer<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>gez. Clasen, Geschäftsführer<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag (vgl. § 3 Ziffer 1) der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Investitions- und Finanzplan (kumulierte Betrachtung für die Jahre 2009 bis 2015)Mittelverwendung (Prognose)T€1T€1%1. Aufwand für den Erwerb von Fondsbeteiligungen10.92697,02. Sonstige Kostena) Eigenkapitalvermittlungsprovision1.350Erstattung aus Fondsbeteiligungen (Zielfonds)–1.2491010,9b) Gesamtkonzeption, Prospekterstellung, Gutachten,750,7Gründungs- und Beratungskostenc) Einrichtung der Treuhandverwaltung1501,3d) Mittelfreigabekontrolle130,1Gesamt11.265100,00Mittelherkunft (Prognose)T€1%Gründungsgesellschafter150,1Einzuwerbendes Kapital11.25099,9Gesamt11.265100,001gerundet auf volle Tausend €<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>69


Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag (vgl. § 6 Ziffer 2 c)) der <strong>HTB</strong><strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>AnlagerichtlinienFür die Investitionen der Fondsgesellschaft wurden diefolgenden Anlagerichtlinien definiert (§ 6 Ziffer 2c) des Gesellschaftsvertrages)1. GültigkeitDie folgenden Anlagerichtlinien gelten für die – im Folgendenauch als Fondsgesellschaft bezeichnete – <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und können nur durchMehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung geändertwerden.2. Anlageobjekte/ZielfondsDie Fondsgesellschaft erwirbt im Wesentlichen Beteiligungenan geschlossenen Zweitmarkt- und/oder Hybridfonds, die vonder <strong>HTB</strong>-Gruppe emittiert wurden. Des Weiteren könnenauch Beteiligungen an geschlossenen Schiffsfonds andererInitiatoren eingegangen werden.3. Erstattung von EigenkapitalvermittlungskostenDie Fondsgesellschaft hat bei der Investition in Zielfondsdarauf zu achten, dass die von den Zielfonds gezahltenEigenkapitalvermittlungprovisionen der Fondsgesellschaftbis zu einer Höhe von 12% der jeweiligen Nominalbeteiligungerstattet werden.4. Prinzip der RisikostreuungDie Fondsgesellschaft soll während der Investitionsphase dasEigenkapital in mindestens fünf verschiedene Zielfondsinvestieren, um auf diese Weise eine ausreichendeRisikostreuung sicherzustellen.5. Keine Fremdfinanzierung auf Ebene der FondsgesellschaftDas vorliegende Beteiligungsangebot ist als reiner Eigenkapitalfondskonzipiert. Auf Ebene der Fondsgesellschaftdarf kein Fremdkapital aufgenommen werden; sämtlicheInvestitionen des Fonds erfolgen ausschließlich eigenkapitalfinanziertund aus Zuflüssen der Zielfonds.Treuhand- und Verwaltungsvertragfür die treuhänderische Beteiligung an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>zwischen1. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>,Deichstraße 1, 28203 Bremen– nachstehend „Treuhänderin“ oder „<strong>HTB</strong>“ genannt –und2. dem der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> über die Treuhänderin beitretendenTreugeber – nachstehend „Treugeber“ genannt –unter Beitritt der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>– nachstehend „Fondsgesellschaft“ genannt –VorbemerkungDie <strong>HTB</strong> hat sich als Treuhandkommanditistin an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> beteiligt, derenGegenstand der Erwerb, das Halten, die Verwaltung undVeräußerung von Beteiligungen an geschlossenen Schiffsfondseinschließlich sog. Zweitmarktfonds ist.Gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft ist die<strong>HTB</strong> mit einer eigenen Einlage von € 5.000 an der Fondsgesellschaftbeteiligt, welche sie um bis zu € 11.250.000 erhöhen kann.Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist möglich (§ 4 Ziffer 3des Gesellschaftsvertrags) Die <strong>HTB</strong> wird die erhöhte Einlagetreuhänderisch im Rahmen einer Vollrechts-, ggf. Verwaltungstreuhandfür Treugeber halten. Dies vorausgeschickt, übernimmtdie Treuhänderin nach Maßgabe der nachfolgendenBestimmungen den treuhänderischen Erwerb und die treuhänderischeVerwaltung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaftfür den jeweiligen Treugeber.§ 1Abschluss des Treuhand- und VerwaltungsvertragesDieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung derBeitrittserklärung durch den jeweiligen Treugeber und diegemeinschaftliche Annahme dieser Beitrittserklärung durchdie <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und die<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> geschlossen. Für dieWirksamkeit der Annahme genügt die Gegenzeichnung oderFaksimilierung der Beitrittserklärung durch die <strong>HTB</strong><strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> und die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Fondstreuhand. Die Treuhänderin wird den jeweiligenTreugeber von der Annahme seiner Beitrittserklärung durchÜbersendung einer Kopie der gegengezeichneten oder faksimiliertenBeitrittserklärung informieren.§ 2Gegenstand des Treuhand- und Verwaltungsvertrages1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, im eigenen Namen, imInnenverhältnis jedoch im Auftrag und für Rechnung desTreugebers, nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages, desGesellschaftsvertrages und der Beitrittserklärung des Treugeberseine Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaftzu erwerben und nach Maßgabe der nachfolgendenRegelungen zu halten.a) Die Höhe des von der Treuhänderin zu übernehmendenKommanditanteils richtet sich nach dem jeweiligen Einzahlungsfortschrittdes Treugebers.b) Sofern der Treugeber Sonderzahlungen leistet, erhöht sichdessen Anteil an der Gesellschaft und die Treuhänderin istverpflichtet ihren Kommanditanteil an der Fondsgesellschaftfür den Treugeber in Höhe der geleisteten Sonderzahlungenzu erhöhen.2. Im Außenverhältnis hält die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligungan der Gesellschaft als einheitlichen Gesellschaftsanteil.Im Innenverhältnis handelt die Treuhänderinjedoch ausschließlich im Auftrag und für Rechnung derTreugeber. Die Stellung des Treugebers entspricht daherwirtschaftlich der eines unmittelbar an der Gesellschaftbeteiligten Kommanditisten.3. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und demTreugeber sowie zwischen den Treugebern untereinanderwird geregelt durch die Vorschriften dieses Treuhand-70<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


vertrages sowie durch die entsprechend anwendbarenBestimmungen des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch inden Fällen, in denen ein besonderer Verweis auf die Rechteund Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag in diesemTreuhandvertrag nicht ausdrücklich erfolgt. Der Gesellschaftsvertragist dem Treugeber bei Abschluss diesesTreuhandvertrages ausgehändigt und von ihm zur Kenntnisgenommen worden. Der Gesellschaftsvertrag ist Bestandteildieses Treuhandvertrages.4. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin eineEinzugsermächtigung zu erteilen. Die Treuhänderin wird denin der Beitrittserklärung genannten Zeichnungsbetrag entsprechendden Einzahlungsbedingungen gemäß § 4 Ziffer 4des Gesellschaftsvertrages vom Konto des Treugebers auf dasin der Beitrittserklärung genannte und von der Treuhänderineingerichtete Treuhandkonto einziehen.5. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die auf das Treuhandkontoeingezahlten Beträge ausschließlich zur Leistung der imHinblick auf die Beitrittserklärung des Treugebers übernommenenPflichteinlage zu verwenden.§ 3Weisungsrecht1. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Weisungenhinsichtlich der Ausübung des Stimmrechtes bei der Fassungvon Beschlüssen für die Fondsgesellschaft zu erteilen. DieTreuhänderin ist verpflichtet, diese Weisungen zu berücksichtigenund ihr Stimmrecht entsprechend auszuüben.2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, vor jeder ordentlichenGesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft die Weisungendes Treugebers einzuholen. Soweit die Treuhänderintrotz Nachfrage keine Weisungen des Treugebers erhält, wirddie Treuhänderin ihr Stimmrecht nach pflichtgemäßemErmessen ausüben.3. Der Treugeber erteilt der Treuhänderin hiermit Vollmachtzur Ausübung des Stimmrechts auf der Gesellschafterversammlungunter Berücksichtigung vorstehender Ziffern 1.und 2.4. Eine Handlung der Treuhänderin, für die eine Zustimmungdes Treugebers erforderlich ist, darf von der Treuhänderin inFällen unabweisbarer Dringlichkeit ohne eine solche Zustimmungvorgenommen werden, wenn dies nach ihremeigenen pflichtgemäßen Ermessen für die Gesellschafterforderlich ist. Sie hat über ein solches selbstständigesHandeln dem Treugeber unverzüglich zu berichten.§ 4HerausgabepflichtDie Treuhänderin ist auf entsprechendes Verlangen desTreugebers verpflichtet, die von ihr für den Treugeber gehalteneKommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft auf denTreugeber zu übertragen. Die Kosten der Übertragung trägt derTreugeber.§ 5Pflichten des TreugebersDer Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allenVerbindlichkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mitder treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaftfreizuhalten bzw., soweit die Treuhänderin bereits geleistet hat,dieser den Gegenwert der Leistungen auf erste Anforderungzu erstatten.§ 6Übertragung von BeteiligungenFür die Übertragung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaftdurch den Treugeber gilt § 18 des Gesellschaftsvertragesder Fondsgesellschaft entsprechend. Dies gilt sinngemäß fürdie Übertragung von Rechten, welche dem Treugeber ausdiesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag gegenüber derTreuhänderin zustehen.§ 7Beendigung des Treuhandverhältnisses1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird aufunbestimmte Zeit geschlossen. Er sowie das Treuhandverhältnisenden in jedem Fall mit der Vollbeendigung derFondsgesellschaft.2. Unbeschadet der Ziffer 1 endet die Vollrechtstreuhand mitder Übertragung der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungan der Fondsgesellschaft von der Treuhänderinauf den Treugeber. Das Treuhandverhältnis setzt sich indiesem Fall als Verwaltungstreuhand fort.3. Unbeschadet der Ziffer 1 endet die Vollrechtstreuhand beiTod des Treugebers oder bei Abtretung der Ansprüche ausdiesem Treuhandverhältnis im Rahmen von Schenkungen,entgeltlichen oder sonstigen Übertragungen. In diesen Fällentritt der Übernehmende unmittelbar in die Gesellschafterstellungein. Mit dem Übernehmer wird ein Treuhandverhältnisin Form der Verwaltungstreuhand gemäß diesesTreuhandvertrages begründet.4. Die Treuhänderin hat das Recht, diesen Treuhand- undVerwaltungsvertrag jederzeit mit einer Frist von sechsMonaten zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen. DieKündigung bedarf der Schriftform.§ 8Vergütung der Treuhänderin1. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der Fondsgesellschafteine anfängliche jährliche Vergütung in Höhe von0,5% (nullkommafünfvomhundert) des zum Ende einesGeschäftsjahres treuhänderisch gehaltenen oder im Wege derVerwaltungstreuhand verwalteten und eingezahlten Kommanditkapitalszzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.Die Vergütung wird ab dem Geschäftsjahr 2012 jährlichum 2% erhöht.Für die Einrichtung der Anlegerverwaltung erhält dieTreuhandgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von€ 150.000 inkl. USt. Die vorgenannte Vergütung ändert sichanteilig, soweit das eingeworbene Eigenkapital derGesellschaft den Betrag von € 11.250.000 über- oder unterschreitet.Für den Fall, dass die Anleger Sonderzahlungen gem. § 4Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages leisten, erhält dieTreuhänderin eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,2%zzgl. USt. der eingezahlten Sonderzahlungen.2. Die Vergütung eines laufenden Geschäftsjahres gem. Ziffer 1ist anteilig jeweils am 30. Juni bzw. 31. Dezember fällig.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>71


3. Im Jahr der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft ist dieVergütung in voller Höhe für die Abwicklung der Fondsgesellschaftan die Treuhänderin zu zahlen.4. Aufwendungen, welche die Treuhänderin für Rechnung derFondsgesellschaft außerhalb der Treuhand- und Verwaltungstätigkeithat, kann sie dieser in Rechnung stellen. DieFondsgesellschaft ersetzt der Treuhänderin die Kosten, insbesondereNotar- und Handelsregistergebühren, die durch dieEintragung der Treuhänderin als Kommanditistin derGesellschaft und durch die Erhöhung ihrer Einlage entstehen,sowie die Kosten für die Eintragung der Treugeber alsDirektkommanditisten.5. Für die Übertragung von Rechten aus diesem Treuhandvertragdurch den Treugeber auf einen Dritten gelten dieRegelungen des § 18 des Gesellschaftsvertrages der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> entsprechend.Der Dritte hat der Treuhänderin für deren Aufwand imZusammenhang mit einer solchen Übertragung einenpauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 1% des übertragenenKommanditkapitals der treuhänderisch gehaltenenKommanditbeteiligung zu zahlen, jedoch höchstens € 400 (inWorten: EURO vierhundert), zzgl. anfallender Umsatzsteuer.Dies gilt sowohl im Falle der Vollrechts- wie der Verwaltungstreuhand.§ 9Haftung der Treuhänderin1. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Anlegerssind ausschließlich die im Emissionsprospekt der Fondsgesellschaftenthaltenen Informationen. Die Treuhänderinhat den Emissionsprospekt und die darin enthaltenenAngaben keiner eigenen Überprüfung unterzogen. Sie haftetdaher auch nicht für den Inhalt des Emissionsprospektesund für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit und zu densteuerlichen Folgen der Beteiligung.2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die sich aus diesemTreuhandvertrag ergebenden Rechte und Pflichten mit derSorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.3. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten, haftenauch für ein vor dem Abschluss des Treuhandvertragesliegendes Verhalten nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle der Haftung, ausgenommenvorsätzliches Verschulden, haftet die Treuhänderinnur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.In jedem Fall ist der Umfang der Haftung auf die jeweiligeHöhe des vom Anleger gezeichneten Zeichnungsbetragesbegrenzt.4. Ein etwaiger Ersatzanspruch gegen die Treuhänderin verjährtnach 12 Monaten; soweit kraft Gesetz kürzere Verjährungsfristengelten, sind diese anwendbar. Diese Verjährungsfristbeginnt für alle Ersatzansprüche gegen die Treuhänderingrundsätzlich mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme dertatsächlichen Umstände, die eine Haftung der Treuhänderinbegründen. Spätestens mit dem dritten Tag nach der Absendungdes jeweiligen Geschäftsberichtes und/oder desBerichtes der Treuhänderin an die Treugeber beginnt dieVerjährungsfrist für Ansprüche, die während des Geschäftsjahresder Kommanditgesellschaft entstanden sind, auf diesich der Geschäftsbericht und/oder der Bericht der Treuhänderinan die Treugeber bezieht. § 103 BGB findet keineAnwendung.5. Die Ausführung von Weisungen des Anlegers gem. § 3 diesesTreuhandvertrages stellt die Treuhänderin im Verhältnis zumAnleger von jeder Verantwortlichkeit frei, soweit dem nichtzwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.§ 10Schlussbestimmungen1. Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an die zuletztbekannt gegebene Anschrift des Treugebers gelten nach demgewöhnlichen Postlauf (3 Werktage) als dem Treugeberzugegangen.2. Die Treuhänderin weist darauf hin, dass die persönlichenDaten im Rahmen dieses Treuhandvertrages elektronischgespeichert werden und dass die in die Platzierung desEigenkapitals eingeschalteten Personen über die Verhältnisseder Gesellschaft zu Vertriebszwecken informiertwerden. Der Anleger ist verpflichtet, sämtliche Änderungenbzgl. seiner Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, Anschrift,Bankverbindungen, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglichder Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.3. Soweit in diesem Treuhandvertrag nicht anders bestimmt,gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in seinerjeweils gültigen Fassung für das Treuhandverhältnis sinngemäß.Die Beitrittserklärung des Anlegers sowie derGesellschaftsvertrag sind integrale Bestandteile des Treuhandvertrages.4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.Änderungen und Ergänzungen dieses Treuhandvertrageseinschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.5. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhandvertrages ganz oderteilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oderwerden, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeitaller übrigen Bestimmungen dieses Treuhandvertrageshiervon nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbareBestimmung ist als durch diejenige wirksame unddurchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem vonden Parteien mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbarenBestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächstenkommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken indiesem Vertrag.6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ausoder im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag ist,soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Treuhänderin.Bremen, den 09.11.2009gez. Rösner, Geschäftsführer<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>gez. Clasen, Geschäftsführer<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Treugeber72<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Mittelfreigabevertragzwischen1. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>,Deichstraße 1, 28203 Bremen– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –und2. der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>,Deichstraße 1, 28203 Bremen– nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –und3. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>,Deichstraße 1, 28203 Bremen– nachfolgend „<strong>HTB</strong> Schiffsfonds“ genannt –und4. Gooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong>Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;An der Werft 1, 21680 Stade– nachfolgend „Prüfer“ genannt –PräambelDie Treuhänderin wird für Anleger Beteiligungen an der<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Bremen,halten. Das geplante zu platzierende Eigenkapital beträgtgem. § 3 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft€ 11.250.000.Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> als Treuhandkommanditistinund Inhaberin des Treuhandkontos darfAuszahlungen von den darauf eingezahlten Anlegergeldernzugunsten der Beteiligungsgesellschaft nur im Rahmen desInvestitions- und Finanzplans gem. § 3 i. V. m. Anlage 1 desGesellschaftsvertrages und nur nach Freigabe durch eine mitder Mittelfreigabe beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaftvornehmen (§ 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages derBeteiligungsgesellschaft).Dies vorangestellt, vereinbaren die Beteiligten wie folgt:§ 1Gegenstand des VertragesGegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der Mittelfreigabeund die Festlegung der dabei zu beachtendenVoraussetzungen für die Mittelfreigabe durch den Prüfer.§ 2Durchführung der Mittelfreigabe1. Die Treuhänderin beauftragt den Prüfer, die Mittelfreigabegemäß § 3 Ziffer 1 i. V. m. Anlage 1 des Gesellschaftsvertragesder Beteiligungsgesellschaft der von Anlegern einzuwerbendenEigenmittel (Kommanditkapital) der Gesellschaft inder geplanten Höhe von € 11.250.000 (in Worten: EUROelfmillionenzweihundertfünfzigtausend) auf dem von derTreuhänderin in eigenem Namen geführten TreuhandkontoNr. 10 16 533 213 bei der Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00)(nachfolgend Treuhandkonto genannt) nach Maßgabe derin diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen zu übernehmen.Der vorgenannte Betrag des einzuwerbendenEigenkapitals erhöht sich in dem Falle des § 4 Ziffer 3 desGesellschaftsvertrages („erhöhtes Kommanditkapital“) auchmit Wirkung für diesen Mittelfreigabevertrag. Die vorgenanntenEigenmittel der Beteiligungsgesellschaft werdenvon diesem Treuhandkonto auf ein Bankkonto der Beteiligungsgesellschaftübertragen, sobald die unter Ziffer 2.genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Verfügungsberechtigtüber dieses vorgenannte Treuhandkonto ist alleindie <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> nach vorherigerschriftlicher Freigabe durch den Prüfer.2. Der Prüfer gibt die auf dem Treuhandkonto eingezahltenEigenmittel der Anleger anteilig frei, sobald die folgendenVoraussetzungen erfüllt sind:a) die für die Beteiligung an Zielfondsgesellschaften i. S. von§ 6 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaftvorgesehenen Eigenmittel (§ 3 Ziffer 1 i. V. m. Anlage 1des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft) nachAbschluss des jeweiligen Beitritts zu einer Zielfondsgesellschaft,und zwar anteilig;b) die für die Einrichtung der Anlegerverwaltung gemäß § 3Ziffer 1 i. V. m. Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenenEigenmittel in Höhe von € 150.000, anteiligentsprechend dem Platzierungsstand der Beteiligungsgesellschaft,c) die für die Gesamtkonzeption, Gründungs- und Beratungskosten,Prospekterstellung und -prüfung vorgesehenenEigenmittel in Höhe von € 75.000 (§ 3 Ziffer 1 i. V. m. Anlage 1des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft) entsprechendder jeweiligen Fälligkeit;d) die für die Eigenkapitalvermittlung vorgesehenen Eigenmittel(§ 3 Ziffer 1 i. V. m. Anlage 1 des Gesellschaftsvertragesder Beteiligungsgesellschaft) in Höhe von € 1.350.000 nachVorlage entsprechender Nachweise entsprechend derjeweiligen Fälligkeit. Die unter dieser Ziffer 2 a), b) und d)genannten Beträge ändern sich in dem Maße, wie sich daseingeworbene Eigenkapital gem. § 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertragesändert.3. Die Mittelverwendungskontrolle gemäß Nr. 2 a) erstreckt sichim Rahmen der Investition in eine Zielfondsgesellschaftausschließlich auf das formale Vorliegen einer entsprechendenBeitrittserklärung oder eines entsprechenden Anteilskaufvertragessowie entsprechender Bestätigungen derGeschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft, dass diebetreffende Zielfondsgesellschaft den in § 6 Nr. 2 i. V. m.Anlage 2 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaftgenannten Kriterien entspricht. Mit Freigabe desErwerbspreises sind die vertraglich vereinbarten odergesetzlich bestimmten Anschaffungsnebenkosten (z. B.Provisionen, Rechtsberatungskosten, Handelsregistergebühren)freigegeben. Ansonsten gelten Rechnungen alsNachweise für die Mittelverwendungskontrolle, die von derGeschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft akzeptiertwerden.§ 3Verpflichtung der BeteiligungsgesellschaftDie Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sich, den Prüfer, soweites sich für die Durchführung der Mittelfreigabe als erforderlicherweist, in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere ihm alleerforderlichen Vollmachten zu erteilen. Dem Prüfer steht jederzeitdie vollständige Einsicht in alle Geschäftsunterlagen der<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>73


Beteiligungsgesellschaft zu; die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaftist dem Prüfer unbeschränkt auskunftspflichtig.Die Beteiligungsgesellschaft wird die für die Kontrollenotwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Etwaigehierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft.§ 4HaftungDer Prüfer haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung derim Namen und für Rechnung der Beteiligungsgesellschafteinzugehenden Verträge durch die jeweiligen Vertragspartner.Für den Eintritt der von der Beteiligungsgesellschaft angestrebtensteuerlichen und wirtschaftlichen Ziele übernimmt derPrüfer keine Haftung. Ansonsten gelten für die Durchführungdieses Auftrages und die Haftung auch gegenüber Dritten dieals Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen fürWirtschaftsprüfer und Wirtschaftprüfungsgesellschaften in derFassung vom 1. Januar 2002.§ 5Vertragsbeendigung1. Dieser Vertrag endet mit dem 31.12.2016, spätestens jedoch mitvollständiger Verwendung der für die Investition vorgesehenenEigenmittel der Beteiligungsgesellschaft. Im Übrigenkann dieser Vertrag aus wichtigem Grund von beiden Seitenjederzeit fristlos gekündigt werden.2. Hat der Prüfer eine Kündigung dieses Vertrages zu vertreten,so beschränkt sich sein Entgeltanspruch auf einen dembereits erbrachten Teil der Leistungen entsprechendenHonoraranteil. Hat die Treuhänderin die Kündigung zu vertreten,so hat der Prüfer einen Anspruch auf Zahlung dervollen Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungenwegen der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit; die Höhedieser ersparten Aufwendungen wird mit 40% des Honorarsfür den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen desPrüfers vereinbart.3. Soweit Eigenmittel der Beteiligungsgesellschaft nicht bis zum31.12.2016 investiert sind, sind diese an die Anleger zurückzuzahlen.Eine Mittelfreigabe gem. § 2 Ziffer 3 dieses Vertragsist nach dem vorgenannten Datum nicht mehr zulässig.§ 6Vergütung1. Für die Tätigkeit gem. § 1 erhält der Prüfer von der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> eine Vergütungin Höhe von 0,1% (in Worten: nullkommaeinsvomhundert)bezogen auf das einzuwerbende Kommanditkapitalvon € 11.250.000, folglich einen Betrag von € 11.250 zzgl. dergesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit sich das Kommanditkapitalder Beteiligungsgesellschaft gem. § 3 Ziffer 1 i. V. m.Anlage 1 ihres Gesellschaftsvertrages ändert, wird die vorgenannteVergütung entsprechend angepasst.2. Die Vergütung gem. Ziffer 1 wird wie folgt zur Zahlung fällig:a) 20% zum 31.12.2010;b) weitere 20% zum 31.12.2011;c) weitere 20% zum 31.12.2012;d) weitere 20% zum 31.12.2013;e) weitere 20% zum 31.12.2014;§ 7SchriftformklauselÄnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen derSchriftform. Mündliche Vereinbarungen dieser Art zwischenden Beteiligten entfalten keine Rechtswirksamkeit, können insbesonderenicht die Bedeutung eines Verzichtes auf dieEinhaltung der Schriftformklausel haben.§ 8TeilnichtigkeitSofern eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertragesunwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit derübrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpflichten sich,eine zulässige und wirksame, der unwirksamen Bestimmung amnächsten kommende Vereinbarung zu treffen.§ 9Gerichtsstand und Allgemeine GeschäftsbedingungenGerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragist das Landgericht Bremen. Es gelten die beigefügtenAllgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer undWirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom01.01.2002.Bremen, den 06.11.2009<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Stade, den 04.11.2009Gooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft74<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Informationspflichtenbei Fernabsatzverträgen nach § 312 c BGB i.V.m. § 1 BGB-Informationspflichten-VerordnungSofern der Beitritt des Anlegers (Verbrauchers) nicht unmittelbar über den Anlageberater erfolgt, sondern im Wege des Fernabsatzesdurch sog. Fernkommunikationsmittel (Brief, Telefon, Fax, elektronische Medien wie E-Mail, Internet), sind nach § 312 c BGB i.V.m.§ 1 BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) dem Anleger bestimmte Informationen zu erteilen:Bei telefonischen Kontakten gelten folgende Informationspflichten:Der Unternehmer hat seine Identität, den geschäftlichen Zweck des Telefonats zu Beginn des Gesprächs ungefragt vollständig offenzu legen. Alle Vertragsbestimmungen sind dem Anleger vorzulegen. Das sind:• Gesellschaftsvertrag (Seite 64ff. des Prospektes)• Beitrittserklärung (dem Prospekt beiliegend)• Allgemeine Geschäftsbedingungen (vorliegend entfallend)Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen nach der BGB-InfoV in Textform:1. Identität des Unternehmers und ladungsfähige Anschriftena) Beteiligungsgesellschaft/Emittentin: <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (Amtsgericht Bremen, HRA 25429 HB),vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die <strong>HTB</strong> Fünfzehnte Schiffsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH,Geschäftsführer Thorsten Rösner, Roman Teufl und Lars Clasen, Deichstraße 1, 28203 Bremenb) Persönliche haftende Gesellschafterin: Persönliche haftende Gesellschafterin: <strong>HTB</strong> Fünfzehnte Schiffsfonds VerwaltungsgesellschaftmbH (Amtsgericht Bremen, HRB 24884), vertreten durch die Geschäftsführer Thorsten Rösner, Roman Teufl und Lars Clasen,Deichstraße 1, 28203 Bremenc) Anbieterin: <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (Amtsgericht Bremen, HRA 25152 HB), vertreten durch dieGeschäftsführer Lars Clasen und Thorsten Rösner, Deichstraße 1, 28203 Bremend) Treuhandgesellschaft: Treuhandgesellschaft: <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Bremen, HRB 20890),Geschäftsführer Thorsten Rösner und Hans-Peter Westerlinck, Deichstraße 1, 28203 Bremene) Anlageberater:Name, Anschrift, Firmenstempel2. Wesentliche Merkmale der KapitalanlageSämtliche wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben sich aus dem Prospekt zum Beteiligungsangebot der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong><strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (Aufstellungsdatum: 17.12.2009). Mit der Annahme der Beitrittserklärung kommteine vertragliche Beziehung zwischen dem Anleger und der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> zustande; neben einermittelbaren Beteiligung über obige Gesellschaft kann der Anleger der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>auch unmittelbar als Kommanditist beitreten.3. Mindestlaufzeit der BeteiligungGemäß § 14 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages (siehe Seite 67 des Prospektes) endet die Mindestlaufzeit der Beteiligung am31. Dezember 2024, wenn nicht vorher über eine Auflösung beschlossen wurde.4. Angaben über einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Kapitalanlage zu erbringen und über einenVorbehalt, versprochene Leistungen im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Der Vertrag kommt mit derAnnahme der Beitrittserklärung durch die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong>Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> zustande. Nach Annahme des Beitritts bestehen keine Leistungsvorbehalte. Eine Alternativanlage entfällt.Anteile an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> können nur erworben werden, solange diese Gesellschaftnoch nicht geschlossen ist.5. Angaben über den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern, die der Unternehmer abführen muss, und sonstigerPreisbestandteile. Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 7.500. Bezüglich der von der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong><strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zu leistenden Steuern wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ (auf S. 42ff. des Prospektes) hingewiesen.6. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie ein Hinweis auf mögliche weitere Steuern oderKosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden. Der Anleger trägt alsKommanditist, sollte er sich unmittelbar beteiligen, die anfallenden Kosten für eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht,die Kosten der Registeranmeldung und die Eintragung in das Handelsregister. Die Einkommensteuer fällt direkt beidem einzelnen Anleger an. Zu den Einzelheiten wird auf die steuerlichen Grundlagen verwiesen (vgl. S. 42ff. des Prospektes).76<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder ErfüllungDie Einzahlungstermine und -raten ergeben sich aus der Beitrittserklärung sowie dem Gesellschaftsvertrag (S. 64ff. desProspektes). Die Einlage wird nach Annahme des Beitritts entsprechend den dort genannten Bedingungen auf das dort angegebeneKonto der Treuhandgesellschaft eingezogen.8. Angaben über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen,Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist,die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe, einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher imFalle des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 BGB für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat. Der Anlegerkann seine Beitrittserklärung binnen 14 Tagen widerrufen. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner Rechtsfolgen ergeben sichaus der in der Beitrittserklärung abgedruckten Widerrufsbelehrung.9. Alle spezifischen, zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragenhat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden. Derartige Kosten fallen nicht an.10. Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, z. B. die Gültigkeitsdauer befristeterAngebote, insbesondere hinsichtlich des Preises. Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der Informationen ist nicht vorgesehen.Anteile an der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> können jedoch nur erworben werden, solange dieGesellschaft nicht geschlossen ist.11. Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde.a) Emittentin Für die <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ergibt sich die Hauptgeschäftstätigkeit aus demUnternehmensgegenstand in § 2 des Gesellschaftsvertrages (Seite 64ff. des Prospektes).b) Persönlich haftende Gesellschafterin Die <strong>HTB</strong> Fünfzehnte Schiffsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH ist die Komplementärinder Fondsgesellschaft. Ihre Aufgabe besteht in der Übernahme der persönlichen Haftung an Fondsgesellschaften.c) Anbieterin und Vertriebsgesellschaft Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> beteiligt sich als Anbieterin vonZweitmarktfonds und übernimmt den Kapitalvertrieb.12. Gegebenenfalls der Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrerspezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren PreiseSchwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in derVergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind. Auf die Risiken der Beteiligung wird ausführlichim Prospekt ab Seite 16 hingewiesen.13. Hinweis auf die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen. Ein Anleger kann seineBeteiligung an der Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres, erstmalszum 31. Dezember 2024 schriftlich kündigen. Hiervon ausgenommen bleibt eine Kündigung aus wichtigem Grund.Die Kündigung ist an die <strong>HTB</strong> Fünfzehnte Schiffsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH, Deichstraße 1, 28203 Bremen zurichten. Der Treugeber, der mittelbar über den Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt ist, richtet seine Kündigung andie <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, Deichstraße 1, 28203 Bremen.14. Hinweis auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Rechte der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungenzum Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrages zugrunde legt. Bundesrepublik Deutschland<strong>15.</strong> Hinweis auf eine Vertragsklausel über das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.16. Hinweis auf die Sprachen, in welchen die Vertragsinformationen und die in dieser Vorschrift genanntenVorabinformationen mit geteilt werden sowie die Sprachen, in welcher sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmungdes Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages zu führen. Die Kommunikation erfolgt indeutscher Sprache.17. Hinweis auf einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahrenund ggf. die Voraussetzungen für diesen Zugang. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beitritt zur<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sind die Zivilgerichte zuständig.18. Hinweis auf das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagesicherungssysteme (ABL.EG Nr. L 135,S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für dieEntschädigung der Anleger (ABL.EG Nr. L 84, Seite 22) fallen.Solche Garantiefonds und/oder andere Entschädigungsregelungen der vorstehenden Art sind bei dieser Anlageform nichtvorgesehen.<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>77


Wichtige Hinweise zum BeitrittBeteiligungshinweiseWenn Sie das vorliegende Angebot annehmen undder Gesellschaft beitreten möchten, beachten Siebitte die folgenden Hinweise zur Beteiligung unddem weiteren Ablauf.BeteiligungshöheDie Mindesthöhe der Zeichnungssumme beträgt€ 7.500. 20% der Zeichnungssumme sind innerhalbvon 14 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärungzur Zahlung fällig, 80% in 60 gleich bleibendenmonatlichen Raten. Die monatliche Rate muss durch50 ohne Rest teilbar sein.In den Jahren 2010 bis einschließlich 2015 sind dieAnleger berechtigt, durch bis zu zwei Sonderzahlungenpro Jahr in Höhe von jeweils mindestens€ 1.000 bis maximal € <strong>15.</strong>000 ihre Nominaleinlage zuerhöhen. Der Erhöhungsbetrag muss durch 500 ohneRest teilbar sein.Beitrittserklärung und WiderrufsbelehrungBitte füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig ausund leisten Sie unbedingt die vorgesehenen vierUnterschriften für:• Beitrittserklärung• Empfangsbestätigung• Widerrufsbelehrung• GeldwäschegesetzEinzahlungenDie Kommanditeinlage wird wie folgt auf das untengenannte Konto der Treuhänderin eingezogen:• 20% der Nominaleinlage innerhalbvon 14 Tagen nach Beitrittsannahme• 80% sind in 60 gleich bleibendenmonatlichen Einzahlungsraten<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>Konto: 10 16 533 213BLZ: 290 500 00Institut:Bremer LandesbankVerwendungszweck: <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>KG</strong>Laufzeit der BeteiligungDer Gesellschaftsvertrag der <strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong><strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sieht eine festeLaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 vor, welche nachAbschluss der Kapitaleinwerbungs- und Investitionsphaseeine Haltedauer der erworbenen Beteiligungenvon vorraussichtlich weiteren neun Jahren umfasst.Die Entscheidung, ob die Fondsgesellschaft über den31. Dezember 2024 fortgesetzt werden soll, obliegtder Gesellschafterversammlung im Jahr 2024. Einesolche Entscheidung bedarf einer qualifiziertenMehrheit von mindestens 70% des stimmberechtigtenKommanditkapitals.Senden Sie die Beitrittserklärung bitte an:<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>,Deichstraße 1, 28203 BremenAnnahmeerklärungNach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eineAnnahmebestätigung Ihres Beitritts.78<strong>HTB</strong> <strong>15.</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Sachwertaufbau</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Ihre Ansprechpartner:Lars Clasen, RechtsanwaltRoman Teufl, KaufmannThorsten Rösner, Dipl.-Kaufmann<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> Schiffsfonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Deichstraße 128203 BremenE-Mail: info@htb-zweitmarkt.deInternet: www.htb-zweitmarkt.de

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