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IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieuredichtschließender Spundwandverbau wäre nur in Bereichen mit hohen Grundwasserständennotwendig. Die Einbindetiefe unausgesteifter Spundbohlen beträgt dannetwa das 1,0 fache der Grabentiefe.Ein Rohrvortrieb brächte folgende Vorteile gegenüber einer offenen Bauweise:- Kein großer Flächenbedarf entlang der Trasse bei abgeböschten Gräben,- Verringerung der Bodenbewegungen,- Verzicht auf einen aufwendigen Grabenverbau,- Verzicht auf eventuelle Dränagemaßnahmen in der Grabensohle,- weitestgehende Aufrechterhaltung des Durchgangsverkehrs und/oder Anliegerverkehrs.- schonenderes Verfahren im Hinblick auf die dicht angrenzende Bebauung unddeshalb Verzicht auf Beweissicherungsverfahren.Aufgrund der meist mitteldicht gelagerten Sande wird ein Vortrieb durch Verdrängungwahrscheinlich nicht möglich sein. Statt dessen schlagen wir vor, zu rammenund/oder zu bohren. Abgesehen von konventionellen Vortriebsmethoden ist auch derEinsatz eines gesteuerten Horizontalbohrverfahrens mittels Pilotbohrung und eineranschließenden Aufweitung durch Einziehen des eigentlichen Rohres denkbar. Vorteileiner solchen Vorgehensweise wäre die Vergrößerung der Vortriebsstrecken undeine Reduzierung der Anzahl der Pressgruben. Bei einer herkömmlichen Vortriebsweisemuss mit Vortriebsstreckenabschnitten von schätzungsweise 50 m bis 100 mgerechnet werden. Ein gesteuertes Verfahren mit Pilotbohrung ermöglicht eine Vervielfachungder Teilstrecken. Der Bohrkopf muss hierbei mit den nachfolgenden Rohreneine wasserdichte Einheit ergeben, damit ein Nachfall von Erdmassen im Bereichder Ortsbrust vermieden wird.Die anstehenden Sande sind nach DIN 18 319 bei lockerer Lagerung der KlassenLNW 1 und bei mitteldichter Lagerung der Klasse LNW 2 zuzuordnen.Der Geschiebelehm und -mergel wird bei weicher Konsistenz in die Klasse LBM 1und bei steifer bis halbfester Konsistenz in die Klasse LBM 2 eingestuft. Im Geschiebelehmund -mergel ist aufgrund seiner geologischen Entstehungsgeschichte undnach unseren Erfahrungen in dem Untersuchungsgebiet mit Steinen (Korngrößeüber 63 mm) zu rechnen. Daher muss dieser Boden in die Zusatzklasse S 3 eingestuftwerden.- Seite 16 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf

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