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Seit 1806 deutscher Dach-Schiefer Schieferwerke Ausdauer A.-G ...

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Heft 24 vom 19. 1 1 . 1935 DEUTSCH E BA U H Ü TT E <strong>Seit</strong>e A 249K L E I N E F A C H L I C H E N A C H R I C H T E NW ettbewerbsausschreibung. Z schoppau. GemeinschaftlicheBerufsschule. Zugelassen Architekten RdbK, Kreishauptmannschaft6 M onate Wohnsitz und Geburtsort ZschoppauI. Preis 1700 RM ., II. Preis 1300 RM ., III. Preis 1000 RM.und Ankäufe. Unterlagen (5 RM.) Stadtbauamt Zschoppau.Frist 29. November 1935.Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs. Köln.Fest- und Aufmarschplatz. Zugelassen: Architekten und Gartengestalterim Gebiet des Gaues oder dort geboren, RdbK. Platzraumca. 30000 bis 35000 qm Größe, massive Tribüne undStehplätze für 15000 bis 20000 Zuschauer. Frist: 2. Januar 1936.1. Preis 2000 RM ., 2. Preis 1000 RM ., 3. Preis 600 RM., 3 Ankäufevon je 300 RM . Unterlagen (3 RM.) bei der städtischenGartenbau- und Friedhofsabteilung, Köln-Deutz, Messeplatz.D ie T echnische H ochschule in D anzig b leib t bestehen.Laut Benachrichtigung des Rektors der Technischen Hochschulein Danzig, Professor Pohlhausen, an den StellvertreterProfessor Winkel wird mitgeteilt, daß die Frage der Ueberweisungder Monatswechsel an die in Danzig Studierenden endgültiggeklärt ist und die reichsdeutschen Devisenbestimmungenkein Hindernis für die in Danzig studierenden Reichsdeutschenbilden werden. Dam it ist das Fortbestehen der TechnischenHochschule in Danzig gesichert.N e u o rd n u n g des A usschreibungsw esens. Eine Neuordnungdes Ausschreibungswesens im hamburgischen Baugewerbehat begonnen. Verhandlungen zwischen der Landesleitungder Reichskammer der bildenden Künste und der HamburgerBaugewerksinnung sind noch im Gange. Es sollen nichtmehr Pauschal-Kostenanschläge aufgestellt werden, sondern dieArchitekten sollen Leistungsbeschreibungen, ferner Maßenauszügesowie sämtliche dazugehörigen Zeichnungen vorbereitenund den M itgliedern der Baugewerksinnung für die Angebotefür Neu- und Um bauten zur Verfügung stellen.P ro z e ß u m d as D essauer B au h au s.Vor dem Disziplinargericht wurde gegen den früheren Oberbürgermeistervon Dessau, Fritz Hesse, mit dem Ziele der Aberkennungdes Ruhegehaltes verhandelt. Dabei handelt es sichum das frühere W eimarer und im Jahre 1925 nach Dessau verlegteBauhaus. Hesse wird zur Last gelegt, er habe bei der Uebernahmedes Bauhauses die notwendige Sorgfalt außer acht gelassen,den Gemeinderat nicht genügend über die wirklicheBeschaffenheit des Bauhauses unterrichtet und die Stadt finanziellund ideell durch die Folgen, die sich aus der Uebernahme desBauhauses ergaben, geschädigt. Der Angeklagte erklärte zu seinerRechtfertigung, er habe das Bauhaus vorher nicht gekannt undkeine persönlichen Beziehungen zu ihm gehabt. Sein Bestrebensei nur dahin gegangen, Dessau vor dem Niedergang zu bewahrenund dafür zu sorgen, daß es im Ansehen nicht auf denStand einer kleinen Provinzstadt herabsänke. Dazu sei ihm dasBauhaus als Anstalt neuer besonderer Art geeignet erschienen.Er habe dabei die Ansichten sachverständiger Kreise maßgebendberücksichtigt. Er habe den Glauben gehabt, daß es sich beider Uebernahme des Bauhauses um eine K ulturtat handelte.Die Anklage bezieht sich weiter auf das Leben im Bauhause,sie behauptet, im Bauhaus sei unsittliches Treiben bis zur Höheder Schamlosigkeit gang und gäbe gewesen. Das Bauhaus seiferner eine bolschewistische Zelle gewesen. Hesse habe seinePflicht versäumt, indem er gegen dieses bekannte Treiben inbeiden Richtungen nicht eingeschritten sei.Der stellvertretende Direktor habe daran teilgenommen.Erotische Ausschreitungen hätten sozusagen zum guten Ton gehört.U nter der Leitung von Professor Gropius und unter dervon Mies van der Rohe habe allerdings Ordnung geherrscht.Mies van der Rohe sei auch den kommunistischen Umtriebenscharf entgegengetreten. Er habe zu dem Hausmeister einmalgesagt, er solle mit dem Knüppel dazwischenschlagen. Die gefährlichstenseien die östlichen Ausländer gewesen.In der Verhandlung wurde auch ein Bauhausfest erörtert)das im Jahre 1930 stattfand und bei dem es gleichfalls zu Ausschweifungengekommen sein soll. Als Entlastungszeugin trathier die bekannte Puppenkünstlerin Frau Käte Kruse auf, dieaussagte, sie habe an diesem Feste teilgenommen und wederunsittliches Treiben der Festteilnehmer noch Trunkenheit oderunangemessenes Betragen des Angeschuldigten wahrgenommen.Hesse ist inzwischen mit drei Fünftel Verlust seiner Ruhegelderund zur Tragung von drei Fünftel der Prozeßkosten verurteilt;eine bescheidene Strafe, wenn man den K ulturkom m u­nismus dieser Bildungsstätte seinerzeit kennengelernt hat.W ohnsiedlungsgebiete in P re u ß e n . Der Reichsarbeitsministerhat zu Wohnsiedlungsgebieten im Sinne des § 1 desGesetzes über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebietenvom 22. September 1933 erklärt:I. aus dem Regierungsbezirk Köslin: die StadtgemeindenLauenburg i. Pom. und Neustettin, den Stadtkreis Stolp i. Pom.und aus dem Landkreise Stolp i. Pom. die LandgemeindenKublitz und Ritzow;II. aus dem Regierungsbezirk Schneidemühl: die StadtgemeindeDeutsch-Krone;III. aus dem Regierungsbezirke Breslau, und zwar aus demLandkreise Breslau: die Landgemeinden Schottwitz undTreschen-IV. aus dem Regierungsbezirke M agdeburg: aus dem L and;kreise Calbe die Stadtgemeinde Barby, aus dem Landkreis G ardelegendie Landgemeinden Wassendorf und W eddendorf und dieStadtgemeinden Gardelegen und Oebisfelde-Kaltendorf, aus demLandkreis Jerichow I die Landgemeinden Dörnitz, Drewitz,Magdeburgerforth und Schopsdorf sowie die StadtgemeindeZiesar, aus dem Landkreis Jerichow II die LandgemeindenBrettin, Göttlin, Neue Schleuse und Steckelsdorf, aus demLandkreis Stendal die Landgemeinden Briest und Birkholz, ausdem Landkreise Wanzleben die Landgemeinde Westeregeln unddie Stadtgemeinde Egeln;V. aus dem Regierungsbezirk M erseburg: aus dem KreiseSangershausen die Landgemeinde Bielen;VI. aus dem Regierungsbezirk Erfurt: aus dem KreiseWeißensee die Landgemeinde Büßleben;V II. aus dem Regierungsbezirk Schleswig: das gesamteGebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg, aus dem Kreise Plöndie Gemeinden Stein und W endtorf, aus dem Kreise Eckernfördedie Gemeinden: Altenhof, Barkelsby, Dänischenhagen, Gammelby,Noer, Schwedeneck, Strande und Windeby, aus dem KreiseSegeberg die Gemeinde Klein Niendorf; aus dem in der 2. Verordnungüber Wohnsiedlungsgebiete vom 8. März 1934 zumWohnsiedlungsgebiet erklärten Stadtkreise Flensburg scheidetder Stadtkern mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung ausdem Wohnsiedlungsgebiet aus.V III. aus dem Regierungsbezirk M inden der StadtkreisBielefeld mit Ausnahme des Stadtkerns.IX. aus dem Regierungsbezirk Köln, aus dem Siegkreis dieStadtgemeinde Königswinter. Das Amt Königswinter scheidet alsWohnsiedlungsgebiet aus;X. aus dem Ruhrkohlenbezirk, Landkreis Moers, die L andgemeindeRumeln.A rchitekt F ra n z B ach in H a m b u rg ist nach einemarbeitsreichen Leben im 71. Lebensjahre gestorben. An der baugeschichtlichenEntwicklung Hamburgs der letzten Jahrzehnteist Franz Bach mit vielen Geschäftshäusern beteiligt. Seinegrößte Aufgabe aber erhielt er bei dem D urchbruch der Mönckebergstraße,die ihm eine große Anzahl der dort stehenden K ontorhausbautenverdankt.0 0 0 0Bimsbau

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