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di s k u s s i o n |Michael SonntagKollektive Selektivverträgezur Kin<strong>de</strong>rbehandlung?Ein DenkanstoßSeit ihrer Einführung sind die mit <strong>de</strong>m § 73c SGB Vermöglichten Selektivverträge von <strong>de</strong>r Zahnärzteschaftmassiv kritisiert wor<strong>de</strong>n. Verträge, die von <strong>de</strong>rIntention her nur mit einem Teil <strong>de</strong>r Zahnärzte abgeschlossenwer<strong>de</strong>n sollen, führen unweigerlich zurAufsplitterung und Entsolidarisierung <strong>de</strong>r Zahnärzteschaftund auf Dauer zur wirtschaftlichen (und fachlichen?!)Abhängigkeit beteiligter Zahnärzte. Wennsolche Verträge sich dann auch noch aus <strong>de</strong>m Budgeto<strong>de</strong>r späteren gemeinsamen Töpfen bedienen, schädigensie uns alle direkt.An<strong>de</strong>rs kann es aussehen, wenn sich KZVen diesesInstruments für kollektiv gestaltete Verträge bedienenund Krankenkassen überzeugt wer<strong>de</strong>n können,zusätzliche Mittel zum direkten Nutzen ihrer Versichertenbereitzustellen. Derartige Ansätze gibt es ineinigen KZV-Bereichen wie beispielsweise in Westfalen-Lippefür die Bereiche Parodontitistherapieund Endodontie.Ein solches Herangehen ist auch für die Behandlungvon Kin<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>nkbar, da einerseits <strong>de</strong>r Nutzenfrühzeitiger Therapien und prophylaktischer Maßnahmenunbestritten ist, an<strong>de</strong>rerseits aber die dafürnotwendigen Mittel <strong>de</strong>rzeit nicht bereitgestellt wer<strong>de</strong>n.Trotz <strong>de</strong>r Erfolge <strong>de</strong>r vertraglich vereinbartenMaßnahmen zur Gruppen- und Individualprophylaxespürt <strong>de</strong>r praktisch tätige Zahnarzt täglich bei<strong>de</strong>r Behandlung seiner jüngsten Patienten die Grenzenvon BEMA und auch (jetzt wie später) GOZ. Esfehlt ihm schlichtweg an <strong>de</strong>r Voraussetzung für dasWichtigste: an (bezahlter) Zeit für die Zuwendung.Außer<strong>de</strong>m haben bestimmte kin<strong>de</strong>rbehandlungsspezifischeLeistungen bislang nicht <strong>de</strong>n Weg in eines <strong>de</strong>rGebührensysteme gefun<strong>de</strong>n (und wer<strong>de</strong>n angesichts<strong>de</strong>r bekannten Finanzierungssituation wohl weiterheimatlos bleiben).Wir alle wissen, dass die Anfangsumstän<strong>de</strong> einer Patientenkarrierefür die spätere Compliance auf <strong>de</strong>mBehandlungsstuhl und vor <strong>de</strong>m häuslichen Waschbeckenentschei<strong>de</strong>nd sein können. Trotz<strong>de</strong>m gilt zumBeispiel in <strong>de</strong>r Füllungstherapie systemübergreifen<strong>de</strong>in gebührenrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatzvom Kleinkind bis zum Greis. Wobei sozial bedingtnatürlich für Sorgenkin<strong>de</strong>r in zahnärztlicher Behandlungvor allem das GKV-System relevant ist. Kin<strong>de</strong>rgibt es in Familien, in <strong>de</strong>r sprechen<strong>de</strong>n Politik, manchmalauch in <strong>de</strong>r Pharmakokinetik, aber nur marginalim BEMA. Dadurch bleiben Weichenstellungen aus,die unserem Gesellschaftssystem entsprechen wür<strong>de</strong>n.Manches mutiert zu sektiererischem Fachwissen:Die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r sprachlichen Entwicklung imKin<strong>de</strong>rgartenalter wird breit diskutiert, aber phonetischwichtige Kin<strong>de</strong>rprothesen (die Hauptzielgruppeist nicht durch Koinzi<strong>de</strong>nz dieselbe) sind kaumbekannt. Tiefenprophylaxe an Milchzähnen bedarfimmer noch einer Erklärung u.s.w.Sicher gibt es bereits viele Zahnarztpraxen, die sichaus unterschiedlichen Grün<strong>de</strong>n auf die Behandlungvon Kin<strong>de</strong>rn spezialisiert haben, aber reichen diesefür die Fläche aus? Ist die Narkosebehandlung vonKin<strong>de</strong>rn ein Ausweg? In meinem Berufsbild existiertimmer noch <strong>de</strong>r „Familienzahnarzt“, <strong>de</strong>r seine kleinenPatienten selbst behan<strong>de</strong>ln kann, bevor sie einProblem sind.Mit von <strong>de</strong>n KZVen initiierten und geführten kollektivenVerträgen unter Ausnutzung <strong>de</strong>s § 73c SGB Vkönnten Voraussetzungen dafür geschaffen wer<strong>de</strong>n,dass uns die adäquate Behandlung unserer jüngstenPatienten wirtschaftlich leichter fällt. Die einzelnenKrankenkassen könnten durchaus Interesse haben,im Wettbewerb um Versicherte mit Kin<strong>de</strong>rn im Einzelnenattraktiver zu wer<strong>de</strong>n. Solche Verträge müsstenzum Beispiel über mit Augenmaß von <strong>de</strong>n KZVengeführte Fortbildungen für alle interessierten Vertragszahnärzte,also ohne irgendwelche Zugangszahlenbegrenzungen,offen sein. Vertragsinhalte könntenzunächst einfach (unterschiedlich) erhöhte Punktzahlenfür BEMA-Positionen bei <strong>de</strong>r Behandlung von Kin<strong>de</strong>rnverschie<strong>de</strong>ner Altersgruppen (gab es im Sü<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Republik bereits!), befundbegrün<strong>de</strong>te verkürzteZeitintervalle für die Abrechenbarkeit von IP-Leistungenund die adäquate Berücksichtigung solcher„Praxisbeson<strong>de</strong>rheiten“ bei Wirtschaftlichkeitsprüfungensein.Wohlgemerkt Verträge, die für alleinteressierten Zahnärzte geöffnetsind, alles nicht zu Lasten <strong>de</strong>r „übrigen“Zahnärzteschaft und in Zeitenvon ZOD und eGK ohne bürokratischenAufwand!Mit diesem (viel zu kurzen) Einwurfsoll sowohl eine Diskussion um diesogenannten Selektivverträge alsauch um die Behandlung unsererKin<strong>de</strong>r angestoßen wer<strong>de</strong>n.Dr. Michael Sonntag, BochumVorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s WZW -Wählerverband ZahnärzteWestfalen e.V.,Beisitzer im Vorstand <strong>de</strong>r IGZFoto: Michael SonntagIGZ DIe Al t e r n A t I v e nr. 2/2011 | 7

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