12.07.2015 Aufrufe

GoBS - Signaturportal.de

GoBS - Signaturportal.de

GoBS - Signaturportal.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mo<strong>de</strong>rne Verfahren und Hilfsmittel <strong>de</strong>r Programmerstellung und <strong>de</strong>r Programmpflege und <strong>de</strong>r darausgewonnenen Dokumentation eines Programms führen unter Umstän<strong>de</strong>n zu weiteren bishernicht bekannten Dokumentationsformen. Dieser Entwicklung wird in dieser Schrift ebenso Rechnunggetragen wie beispielsweise auch <strong>de</strong>n Fragen <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Programmi<strong>de</strong>ntität und <strong>de</strong>sZugriffsschutzes.1 Anwendungsbereich1.0 Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Buchführung, die auf Datenträgern geführt wird(DV-Buchführung), enthalten das Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (A0).Nach § 239 Abs. 4 HGB und § 146 Abs. 5 AO können Han<strong>de</strong>lsbücher o<strong>de</strong>r Bücher und diesonst erfor<strong>de</strong>rlichen Aufzeichnungen auch in <strong>de</strong>r geordneten Ablage von Belegen besteheno<strong>de</strong>r auf Datenträgern geführt wer<strong>de</strong>n, soweit diese Formen <strong>de</strong>r Buchführung einschließlich<strong>de</strong>s dabei angewandten Verfahrens <strong>de</strong>n GoB entsprechen.Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme ersetzen nicht dieGoB; sie stellen lediglich eine Präzisierung <strong>de</strong>r GoB im Hinblick auf die DV-Buchführung darund beschreiben die Maßnahmen, die <strong>de</strong>r Buchführungspflichtige ergreifen muß, will er sicherstellen,daß die Buchungen und sonst erfor<strong>de</strong>rlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig,zeitgerecht und geordnet vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Für die Einhaltung <strong>de</strong>r GoB ist auch bei <strong>de</strong>rDV-Buchführung <strong>de</strong>r Buchführungspflichtige verantwortlich.1.1 Als DV-gestütztes Buchführungssystem soll nachfolgend eine Buchführung bezeichnet wer<strong>de</strong>n,die insgesamt o<strong>de</strong>r in Teilbereichen kurzfristig o<strong>de</strong>r auf Dauer unter Nutzung von Hardwareund Software auf DV-Datenträgern geführt wird. Dabei ist sicherzustellen, daß während<strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r DV-Speicherung die Bücher, Belege und sonst erfor<strong>de</strong>rlichen Aufzeichnungenje<strong>de</strong>rzeit innerhalb angemessener Frist verfügbar und lesbar gemacht wer<strong>de</strong>n können. Zu<strong>de</strong>n DV-Datenträgern gehören neben <strong>de</strong>n magnetischen Datenträgern insbeson<strong>de</strong>re auch e-lektro-optische Datenträger. Da die Erstellung <strong>de</strong>r Mikrofilme mit Hilfe <strong>de</strong>s COM-Verfahrens(Computer-Output-Microfilm) die integrierte Fortsetzung <strong>de</strong>s EDV-Verfahrens ist, unterliegtdieses Verfahren ebenfalls <strong>de</strong>n <strong>GoBS</strong>.In einem DV-gestützten Buchführungssystem sind auch solche Prozesse zu berücksichtigen,in <strong>de</strong>nen außerhalb <strong>de</strong>s eigentlichen Buchhaltungsbereiches buchführungsrelevante Datenerfaßt, erzeugt, verarbeitet und/o<strong>de</strong>r übermittelt wer<strong>de</strong>n.1.2 Bei einer DV-Buchführung sind, wie bei je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Buchführung, die GoB, insbeson<strong>de</strong>redie Ordnungsvorschriften <strong>de</strong>r §§ 238, 239 und 257 HGB und die §§ 145 und 146 AO zu beachten.Danach gilt vor allem folgen<strong>de</strong>s:• Die buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle müssen richtig, vollständig und zeitgerecht erfaßtsein sowie sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (Beleg- undJournalfunktion).• Die Geschäftsvorfälle sind so zu verarbeiten, daß sie geordnet darstellbar sind und ein Ü-berblick über die Vermögens- und Ertragslage gewährleistet ist (Kontenfunktion).• Die Buchungen müssen einzeln und geordnet nach Konten und diese fortgeschriebennach Kontensummen o<strong>de</strong>r Sal<strong>de</strong>n sowie nach Abschlußposition dargestellt und je<strong>de</strong>rzeitlesbar gemacht wer<strong>de</strong>n können.• Ein sachverständiger Dritter muß sich in <strong>de</strong>m jeweiligen Verfahren <strong>de</strong>r Buchführung in angemessenerZeit zurechtfin<strong>de</strong>n und sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle unddie Lage <strong>de</strong>s Unternehmens verschaffen können.• Das Verfahren <strong>de</strong>r DV-Buchführung muß durch eine Verfahrensdokumentation, die sowohldie aktuellen als auch die historischen Verfahrensinhalte nachweist, verständlich undnachvollziehbar gemacht wer<strong>de</strong>n.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!