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Wettbewerbstalon - Gemeinde Ufhusen

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Beschaffung<br />

<strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />

1. Aufgrund der gültigen Wahlvorschläge werden die Kandidatenlisten amt<br />

lich beschafft und zusammen mit einer Blankoliste den Stimmberechtigten<br />

zugestellt.<br />

2. Neben den amtlich beschafften Kandidatenlisten sind auch von privater<br />

Seite herausgegebene Kandidatenlisten gültig. Diese müssen jedoch in Farbe,<br />

Format und Papierqualität mit den amtlichen Listen übereinstimmen:<br />

Stimmberechtigung<br />

Für diese gelten folgende Anforderungen:<br />

Format: A5 hoch; Papierqualität: Recyclo-Set, 80 gr; Farbe: recyclingweiss<br />

Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr<br />

zurückgelegt haben, nicht nach Artikel 369 ZGB entmündigt sind und spätestens<br />

seit dem 01. Mai 2012 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ufhusen</strong> ihren politischen Wohnsitz haben.<br />

Stimmregisterabschluss<br />

Das Stimmregister wird am 01. Mai 2012, 18.00 Uhr abgeschlossen, Stimmrechtsgesuche<br />

sind innert drei Tagen beim <strong>Gemeinde</strong>rat einzureichen.<br />

Hinweis<br />

Im Übrigen wird auf die Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements des<br />

Kantons Luzern, veröffentlicht im Kantonsblatt und öffentlichem Anschlag, verwiesen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

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